Ägypten
Sprache
Überblick
Die offizielle Amtssprache von Ägypten ist Arabisch. Französisch und Englisch werden häufig gesprochen, vor allem in touristisch belebten Gebieten. Selten wird auch Deutsch oder Russisch verstanden. Es gibt einige englisch- und französischsprachige Wochenzeitungen, wie z.B. die Al-Ahram Weekly, welche jedoch nur in den großen Städten erhältlich sind; die meisten Publikationen sind auf Arabisch.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache in der islamischen Glaubenswelt hat Arabisch sich zu einer Weltsprache entwickelt.
Arabisch ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der 6 Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in Ägypten ist es auch Amtssprache u.a. in Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tunesien sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten im Fernsehen oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine Kurrentschrift, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
Allgemeines
Zeitzone
Offizieller Name des Staates
Arabische Republik Ägypten.
Hauptstadt
Kairo (El Kahira).
Geographie
Ägypten grenzt im Norden an das Mittelmeer, im Süden an den Sudan, im Westen an Libyen und im Osten an das Rote Meer und Israel. Das Nildelta liegt in Unterägypten und das Niltal in Oberägypten. Östlich des Suezkanals liegt die Sinai-Halbinsel. Ca. 99% der Bevölkerung leben in dem von der Landwirtschaft geprägten Niltal am Delta, hinter dem die zumeist flache Wüste beginnt. 90% der Staatsfläche Ägyptens besteht aus Wüste. Oasen sind die einzigen Überbleibsel der ehemals fruchtbaren westlichen Niederungen. Schmale Küstenregionen am Mittelmeer und an der afrikanischen Seite des Roten Meeres sind bewohnt, aber der Sinai ist allgemein trocken. Der Assuan-Staudamm bremst die Flut, die früher regelmäßig das Niltal überschwemmte, und dient der Elektrizitätserzeugung. Die höchste Erhebung des Landes ist der Jabal Katrina (Katharinenberg) mit 2637 m Höhe.
Regierung
Präsidialrepublik seit 1953. Alte Verfassung von 1971. Neue Verfassung von Januar 2014. Zweikammerparlament (Volksversammlung und Shura-Rat). Das Parlament wurde im Juni 2012 aufgelöst. Unabhängig seit 1922 (ehemaliges britisches Protektorat).
Staatsoberhaupt
Abdel Fattah al-Sisi, seit Mai 2014.
Regierungschef
Mostafa Madbouli, seit Juni 2018.
Elektrizität
220 V, 50 Hz. In einigen ländlichen Gebieten 110-380 V. Zweipolige Steckdosen sind Standard.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Mon, 24 Jul 2023 15:30:00 +0200(Unverändert gültig seit: Mon, 24 Jul 2023 15:32:12 +0200)
Letzte Änderungen:
Gesundheit – Aktuelles: Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)
Redaktionelle Änderungen
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten.
Terrorismus
Es besteht landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese richteten sich in der Vergangenheit meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger. Zuletzt forderte 2019 ein Autobombenanschlag im Zentrum von Kairo mindestens 20 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
- Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
- Meiden Sie während der Feiertage (z.B. koptisches Weihnachtsfest am 7. Januar) die Nähe zu koptischen Einrichtungen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt.
In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Gouvernorat Nordsinai gilt der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.
Vor Reisen in den angrenzenden Gazastreifen wird nach wie vor gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nur in unregelmäßigen Abständen für einen eingeschränkten Personenkreis geöffnet. Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah und keine Hilfe im Notfall leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
- Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
- Unternehmen Sie Tauch- und Schnorchel-Touren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
- Buchen Sie Ausflüge nur mit hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Übrige Landesteile
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.
Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
- Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
- Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.
Innenpolitische Lage
Schwerwiegende terroristische Anschläge auf ägyptische Sicherheitskräfte und zivile Ziele können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen können weiterhin vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Bei Kontrollen ist eine Durchsuchung nach solchen Kommentaren möglich. Zuletzt kam es im öffentlichen Raum insbesondere in Kairo verstärkt zu Personenkontrollen auch durch Polizisten in Zivil und zur Durchsuchung u.a. von Mobiltelefonen. Weigerungen, den (zivil-)polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, kann zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
- Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
- Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
- Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.
Minengefahr
Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.
- Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle als auch vereinzelte Übergriffe speziell auf Frauen kommen vor. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.
- Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
- Vermeiden Sie insbesondere als allein reisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
- Nutzen Sie nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter, zahlen Sie nach Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.
In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen. Zuletzt wurde im Juni 2023 in Hurghada eine Person in Strandnähe durch einen Hai getötet; im Sommer 2022 kam es zu zwei ähnlichen Vorfällen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.
Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.
Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. –schiffen sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.
Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch.
Unfälle aufgrund des schlechten Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads passieren verhältnismäßig oft.
Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.
- Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
- Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
- Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten.
- Meiden Sie soweit wie möglich Überlandfahrten auf der Schiene.
- Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Zwar ist Homosexualität nicht ausdrücklich erwähnt, doch berufen sich die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.
Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.
In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar.
Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen und bestimmten anderen Geräten ohne besondere Genehmigung der ägyptischen Behörden kann zur Beschlagnahme der Drohnen bzw. Geräte und zu Verhaftungen und Strafverfolgung führen, s. hierzu im Detail unter Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden.
Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit den regulären Bankkarten (vormals EC-Karten) nur bei Banken, möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z. B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.
- Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival" grundsätzlich um Tourismusvisa handelt.
- Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumkategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Visum vor der Einreise
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristen-Visum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
Visa bei Einreise (on arrival)
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.
Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25 USD) zu erwerben.
Minderjährige
Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden die Drohnen beschlagnahmt und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Besondere strafrechtliche Vorschriften.
Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise, ohne die entsprechenden Genehmigungen, zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.
- Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.
- Erkundigen Sie sich bitte bei der ägyptischen Botschaft in Berlin.
Gesundheit
Aktuelles
Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)
Auch in diesem Jahr wurden wieder Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch, siehe Durchfallerkrankungen.
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Verzichten Sie auf den Verzehr von nicht durchgegarten Speisen.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
- Bei akuten Durchfall lassen Sie sich ärztlich beraten.
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (Al-Qusair und Hurghada) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Der letzte lokale Ausbruch wurde 2014 in Aswan mit 21 Fällen P. vivax und 1 Fall P. falciparum berichtet. Eine Malariaprophylaxe ist derzeit nicht empfohlen, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin der DTG.
HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Hepatitis C
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.
- Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu Geflügel. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht jedoch kein Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.
- Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.
Weitere Infektionskrankheiten
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Übersicht
Von den Pyramiden über die mittelalterlichen Märkte bis hin zur Schönheit der Natur und einer lebendigen und modernen Kultur ist Ägypten ein Land voll mit Schätzen, die Sie in ihren Bann ziehen werden.
Die Pyramiden von Gizeh – die einzigen Überlebenden der sieben Weltwunder der Antike – die Tempel von Luxor und Karnak mit Säulen wie Lotusblumen, der Sonnenaufgang gegenüber des Tals der Könige und das Schauspiel aus Musik und Licht bei den mächtigen Gräbern von Abu Simbel begeistern schon seit Jahrhunderten die Besucher von Ägypten.
Die Naturgüter von Ägypten haben alle eine starke Wirkung wie die vom Wind geformten Felsformationen in der weißen Wüste, die eisernen Berge von Sinai und die schimmernden Unterwasserlandschaften des Roten Meeres.
Das Herz dieses pulsierenden, modernen arabischen Staates pocht unter der Oberfläche. Letztendlich kann man Ägypten am besten im Schatten seiner großartigen Kulturdenkmäler verstehen, so berühmt wie sie sind, während man den Ruf zum Abendgebet im Ohr hat und das Klappern der Hufe auf dem Asphalt in einem Dorf oder eben bei Tee und Unterhaltung mit den geschwätzigen Ägyptern in irgendeinem Kaffeehaus.
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Wirtschaft
Geschäftsetikette
Islamische Bräuche sollten respektiert werden. Viele Geschäftsleute sprechen Englisch und Französisch, Visitenkarten auf Arabisch sind jedoch gern gesehen. Anzüge sollten nicht schwarz sein, da diese nur zu Beerdigungen üblich sind. Weibliche Geschäftsreisende sollten sich zurückhaltend kleiden und möglichst wenig Haut zeigen (auch hier ist Schwarz zu vermeiden). Man sollte zu Terminen pünktlich sein, dies aber nicht unbedingt vom ägyptischen Verhandlungspartner erwarten. Einladungen und Geschenke werden zwar angeboten, sollten aber erst angenommen werden, wenn sie zum dritten Mal ausgesprochen werden. Hierarchien sind äußerst wichtig; Geschäftsreisende sollten für Verhandlungen viel Zeit mitbringen.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Staatliche Behörden sind außer freitags und manchmal samstags von 09.00-14.00 Uhr geöffnet. Die Geschäftszeiten im privaten Sektor sind normalerweise von 09.00-16.00/17.00 Uhr und manche in den Abendstunden geöffnet. Muslimische Geschäfte können u.U. donnerstagnachmittags und freitags geschlossen sein, Geschäfte der christlichen Minderheit dagegen samstagnachmittags und sonntags. Während des Ramadan schließen die Geschäfte früher.
Landesdaten
Vorwahl
+20Fläche(qkm)
1001450Bevölkerung
102.334.404Bevölkerungsdichte(pro qkm)
88Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
123Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Für eine Arbeitserlaubnis ist ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
Übersicht
Krankenhäuser und Apotheken stehen Besuchern vor allem in den Großstädten und Urlaubsgebieten zur Verfügung. Die medizinische Versorgung auch außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard.
Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte.
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die 9 Monate und älter sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben.
[2] Die Malaria-Art Plasmodium vivax und die gefährlichere Form Plasmodium falciparum können von Juni bis Oktober in der Region um Al Faiyoum (Nil-Oase) auftreten, jedoch besteht nur ein geringes Risiko (keine Fälle seit 2014). In Alexandria und Kairo besteht kein Malaria-Risiko. Für Ägypten wird eine Malariaprophylaxe derzeit nicht empfohlen.
[3] Eine Impfung gegen Thypus wird allen Reisenden empfohlen. Der Nachweis einer Impfung gegen Polio innerhalb von 12 Monaten bis 4 Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
Essen und Trinken
Magen - und Darmprobleme sind häufig, daher sollte man einen Vorrat an entsprechenden Medikamenten mitnehmen. Als Trinkwasser und zum Zähneputzen sollte man nur Mineralwasser verwenden. Für die ersten Wochen des Aufenthalts empfiehlt es sich, abgefülltes Wasser zu trinken, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fisch- und Fleischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Als Reiseimpfungen werden auch Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Bilharziose-Erreger kommen im Süßwasser vor (vor allem im Nildelta, Niltal und im Suezkanal-Gebiet). Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt an der Küste zum Roten Meer vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Landesweit besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Hepatitis A und Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die durch Blutkontakt übertragene Hepatitis C ist weit verbreitet; Körperpiercing, Tätowierungen, Rasuren und Maniküren sollte man vermeiden.
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Es besteht ein Risiko für Meningokokken-Meningitis vor allem im Niltal. Alljährlich werden während der Trockenzeit von Dezember bis Mai vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksack- und Abenteuerreisende sowie für Kinder wird zu einem Impfschutz geraten. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Man sollte auf ausreichenden Sonnenschutz achten und stets eine ausreichende Trinkwassermenge mit sich führen.
Geld
Währung
1 Ägyptisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: LE (£E), EGP (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 E£ und 50, 25, 10 und 5 Piaster; Münzen gibt es in den Nennbeträgen 50, 25, 20, 10 und 5 Piaster sowie 1 £E, sie sind aber so gut wie nicht im Umlauf.
Kreditkarten
Hinweis: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Kreditkarten (Mastercard, American Express, Diners Club und Visa) werden nicht überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Nur größere Hotels oder Restaurants in Kairo und in den Touristenorten akzeptieren Kreditkarten als direktes Zahlungsmittel. Mit manchen Kreditkarten (Visa/Mastercard) kann an Geldautomaten größerer Banken Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden.
Geldautomaten
Bankkarten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden in Ägypten an zahlreichen Geldautomaten akzeptiert, aber seltener in Geschäften. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Bank
So-Do 08.30-14.00 Uhr. Filialen in Hotels und am Flughafen haben längere bzw. durchgehende Öffnungszeiten.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung auf 5.000 E£ beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die eingeführte Summe beschränkt. Quittungen und Umtauschbelege müssen vorgelegt werden.
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken, offiziellen Wechselstuben und in den meisten Hotels getauscht werden. Bei Banken gibt es meist einen besseren Kurs als bei Wechselstuben oder an der Hotelrezeption. Akzeptiert werden alle gängigen internationalen Währungen.
Währungen
Wechselkurse
EGPÖffentliche Feiertage
Anmerkung
[*] Diese Feiertage sind nicht offiziell, obgleich Koptische Christen diese befolgen dürfen.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Kommunikation
Post
Post nach Europa ist ca. 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen sind möglich, bei Abholung wird eine Gebühr berechnet. Postämter sind Sa-Do 08.30-15.00 Uhr geöffnet. Das Hauptpostamt in Kairo hat 24 Stunden geöffnet. Briefe können am einfachsten in Hotels aufgegeben werden.
Telefon
Die Landesvorwahl ist die 0020. Es gibt öffentliche Kartentelefone. Ferngespräche können auch in Postämtern und in Hotels geführt werden. Die Telefonkosten sind in Hotels am höchsten. Öffentliche Telefone findet man u.a. in vielen Cafés und Restaurants. Telefonkarten sind in Apotheken, Tabakwarenläden und Kiosken erhältlich.
Mobiltelefon
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G, 5G. Netzbetreiber sind WE, Orange Egypt, Etisalat und Vodafone Egypt. Der Empfangs-/Sendebereich der Netzbetreiber beschränkt sich auf die besiedelten Gebiete entlang des Nils, der Küste und des Nordens von Ägypten. Sprachverzögerungen können während eines Telefonats zu Stande kommen. Roaming-Verträge bestehen. Orange Egypt bietet einen Tarif für Touristen.
Bei längeren Aufenthalten kann sich der Kauf einer ägyptischen SIM-Karte in den Niederlassungen der Mobilfunkanbieter in den Flughäfen, in großen Einkaufszentren oder im Zentrum von Großstädten lohnen. Beim Kauf muss der Reisepass vorgelegt werden.
Internet
Internet-Cafés findet man in den größeren Städten und in den Touristenzentren. Viele Hotels bieten ihren Gästen ebenfalls Zugang zum Internet.
Hauptanbieter sind u.a. Telecom Egypt und Internet Egypt.
Hinweis: Das Internet unterliegt der Zensur durch die ägyptische Regierung.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten im Norden von Ägypten oder über das Internet empfangen.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Anmerkung
Achtung: Gelegentlich werden Touristen echte Antiquitäten angeboten, deren Ausfuhr strengstens verboten ist.
Überblick
Beliebte Mitbringsel sind Alabaster-Vasen, alte Bücher, Lederwaren, Teppiche und Keramik. Ein bekanntes Souvenir ist das farbenfrohe Muski-Glas, welches an seinen Luftblasen zu erkennen ist und bereits seit Jahrhunderten in Kairo mundgeblasen wird.
Kairo hat sehr viele Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Der Khan El Khalili, der alte Kairoer Basar, ist eine Fundgrube für Antiquitäten-Reproduktionen, außerdem werden Schmuck, Gewürze, Kupfer- und Messingartikel sowie koptische Stoffe angeboten. Lohnenswert ist ein Besuch des Gewürz-Basars, auf dem es betörend nach Nelken, Koriander und Zimt duftet. Ganz in der Nähe befindet sich der Parfüm-Basar. Die moderneren Einkaufszentren und Kaufhäuser liegen am Tahir-Platz.
In Alexandria findet man in der Gegend um Sharia el-ʿAṭṭārīn zahlreiche Antiquitätenhändler, während der Souk in Luxor eher ein Touristenmarkt ist, auf dem man vor allem in den Abendstunden herrlich bummeln kann.
Die meisten Händler vergeben ihre Preise willkürlich, so dass Touristen in der Regel einen viel zu hohen Preis genannt bekommen. Feilschen ist unbedingt ratsam! Selbst bei Speisen und Getränken sollte man die Preise vor dem Kauf (und Konsum) genauestens prüfen und vergleichen. In großen Kaufhäusern gelten die ausgewiesenen Preise.
Öffnungszeiten
Winter: Sa-Do 09.00-19.00 Uhr, Mo und Do bis 20 Uhr; Sommer: Sa-Do 09.00-12.30 und 16.00-20.00 Uhr. Nur Geschäfte mit einer Tourismus-Lizenz dürfen nach 22.00 Uhr öffnen. Im Fastenmonat Ramadan gelten unterschiedliche Öffnungszeiten. Einige Geschäfte schließen für das Freitagsgebet, Geschäfte von christlichen Inhabern haben mitunter sonntags geschlossen.
Nachtleben
Einleitung
Wenn die Sonne untergeht wird es lebhaft auf Ägyptens Straßen, und in den Kaffeestuben und den Restaurants versammeln sich die Menschen. In Kairo und Luxor schlendern Paare Arm in Arm am Nilufer entlang, während Straßenhändler Kebabs, Tee und allerlei Modeschmuck verkaufen. Gleiches findet man an der Uferpromenade von Alexandria und Sharm el Sheikh vor. Hier trifft man die Einheimischen, bekommt einen Eindruck von der nationalen Stimmung und teilt die Freude über ein gewonnenes Fußballspiel.
Eine große Attraktion – sowohl für Einheimische als auch für Ausländer – sind die spektakulären Licht- und Ton-Shows, welche an vielen archäologischen Stätten des Landes stattfinden, wie z.B. der Sphinx von Gizeh, dem Karnak-Tempel oder Tempel von Luxor. Die beste Show dieser Art kann man am Felsentempel von Abu Simbel, der zu Ehren Ramses II. errichtet wurde, erleben. Die Erläuterungen werden häufig jeden Abend in einer anderen Sprache gegeben, so dass man vorab klären sollte, an welchem Abend eine passende Sprache angeboten wird.
Anspruchsvolle Nachtklubs, Diskotheken und ausgezeichnete Restaurants sind in Kairo und Alexandria zu finden. In Luxor und Assuan gibt es ein ähnliches Unterhaltungsangebot. Einige größere Hotels und Ferienanlagen verfügen über eigene Bars und Nachtklubs.
Restaurants und Bars müssen spätestens um Mitternacht schließen. Nur Restaurants, Diskotheken und Bars mit einer Tourismus-Lizenz dürfen länger geöffnet haben.
Kulinarisches
Übersicht
In der ägyptischen Kochkunst vereinen sich einige der besten Geschmacksrichtungen der afrikanischen, nahöstlichen und mediterranen Küche. Frische Früchte, z.B. Datteln und Oliven, Gemüse, Fleisch und frischer Fisch werden mit aromatischen Kräutern und Gewürzen kombiniert, um farbenfrohe und geschmacksintensive Speisen zu kreieren. Typischerweise beginnt eine Mahlzeit mit einer Suppe aus Hülsenfrüchten oder Bohnen, Zwiebeln, Tomaten und grünem Blattgemüse sowie jeder Menge Knoblauch oder Gewürze. Zu der Suppe wird flaches Brot, wie Fladenbrot oder Aish (flaches Brot mit Bockshornkleesamen und Maismehl), serviert. Darauf folgt entweder ein Gericht mit Hühnchen, Lamm- oder Kalbsfleisch, das langsam gegart wurde, oder ein Fischeintopf mit Couscous oder Reis als Beilage. Landestypische Spezialitäten sind z. B. Bohnengerichte (Foul), Kebabs und Hummus (Kichererbsenpüree). Als Nachspeise gibt es in der Regel in Honig getränkte Backwaren gefüllt mit Feigen, Datteln und Nüssen, oder Mahallabiyaa (Reispudding) mit Rosenwasser und Gewürzen. Auch Joghurt mit Früchten, vor allem Orangen, Datteln und Feigen, wird häufig zum Nachtisch gegessen.
Große Hotel- und kleine Spezialitätenrestaurants sind in allen Städten zu finden. Einige Restaurants in Kairo bieten neben der ausgezeichneten einheimischen Küche auch internationale Gerichte an. Obwohl Ägypten ein islamisches Land ist, wird Alkohol in guten Restaurants und Cafeteria-ähnlichen Bars ausgeschenkt. Allerdings haben gastronomische Betriebe außerhalb der touristischen Zentren keine Lizenz für den Alkoholausschank.
Regionale Spezialitäten
- Ful Medames (Saubohnen mit Eiern)
- Baba Ghanoush (Püree aus Auberginen und Sesampaste)
- Fuul (Saubohnen mit Knoblauch, Olivenöl, Zitronensaft und Gewürzen)
- Gefüllte Weinblätter
- Temayya (Falafel)
- Kebabs (am Spieß gebratenes Fleisch).
- Koshari (Gericht aus Reis, Linsen, Nudeln und Tomaten)
Wissenswertes
Wer zum Essen in ein Privathaus eingeladen wird, sollte es als besondere Ehre betrachten, wenn ihm Geflügel, Lamm- oder Kalbfleisch serviert werden. Ägypter sehen Fleischgerichte als Luxus. Tauben sind eine Delikatesse und werden nur zu besonderen Anlässen mit großer Sorgfalt zubereitet, dabei werden die Tauben häufig mit Kopf serviert.
Trinkgeld
Eine Servicegebühr von 10-15% wird auf Restaurantrechnungen aufgeschlagen. Zimmermädchen, Gepäckträger und andere Bedienstete freuen sich über ein kleines Trinkgeld von umgerechnet 50 Cent oder 1 €. Im Taxi wird der Preis aufgerundet.
Regionale Getränke
Neben starkem Kaffee ist das beliebteste Getränk in Ägypten Tee, welcher häufig mit Minze oder Kräutern aromatisiert wird. Weitere landestypische Getränke sind:
- Kahwa (dicklicher, schwarzer Kaffee)
- Shay bil na'na' (Minze-Tee)
- Karkaday (knallrotes Getränk aus Hibiskus-Blüten)
- Aswanli (dunkles Bier, das in Aswan produziert wird)
- Zibib (alkoholisches Getränk, das nach Anis schmeckt)
Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke
In Ägypten darf man ab 21 Jahren Alkohol trinken.
Unterkunft
Hotels
In den Großstädten gibt es preiswerte Qualitätshotels, im Winter empfiehlt sich Vorausbuchung. Kleinere Hotels sind oft sehr preisgünstig. Die meisten der Hotels gehören der Egyptian Hotel Association an: 8 El Sad El Ali, Dokki, Giza, Kairo.
Kategorien: 1-5 Sterne. Geltungsbereich: Die dem ägyptischen Hotelverband angeschlossenen Hotels.
Anmerkung: Hotelrechnungen werden zzgl. Steuer und 12% Bedienungsgeld berechnet.
Camping
Es gibt nur wenige offizielle Zeltplätze, so z. B. in Alexandria, El Alamein, Kairo, Luxor, Assiut, Suez, Hurghada, Sharm El Sheikh, Nueba und am St. Katherinenkloster. Weitere Möglichkeiten bestehen u. a. in Dahab, Ras Muhammed und Marsa Alam, jedoch sind die sanitären Anlagen hier nicht immer ausreichend. Wildes Campen ist nicht gestattet. Weitere Informationen vom Fremdenverkehrsamt (s. Adressen).
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Die insgesamt 15 Jugendherbergen befinden sich in Großstädten und beliebten Ferienregionen. Nähere Auskünfte vom Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) oder von der Egyptian Youth Hostels Association, 1 El-Ibrahamy Street, Garden City, Kairo. Tel: (02) 796 14 48. Internet: www.hihostels.com)
Kultur
Religion
90 % Muslime (fast ausschließlich Sunniten); 9 % christliche Minderheiten (einschließlich der Koptischen Kirche) sowie eine kleine jüdische Gemeinde (1 %).
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: In vielen Gebräuchen spiegelt sich der islamische Einfluss wider. Die Leute sind höflich und gastfreundlich und erwarten ähnlichen Respekt von ihren Gästen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, wobei Männer erst die Hand einer Frau schütteln, wenn sie diese ihm anbietet.
Bekleidung: Zurückhaltende Bekleidung ist vielerorts angemessen, Miniröcke, tiefe Ausschnitte usw. sollte man vermeiden. Beim Besuch eines religiösen Gebäudes sollten Arme und Beine stets bedeckt sein und Frauen sollten ihr Haar bedecken. Westliche Bekleidung wird in allen modernen Nachtklubs, Restaurants, Hotels und Bars in Kairo, Alexandria und anderen Urlaubsorten akzeptiert. Offizielle oder gesellschaftliche Veranstaltungen und vornehme Restaurants erfordern elegantere Kleidung. Badebekleidung gehört an den Strand.
Fotografieren: Das Fotografieren in vielen archäologischen Stätten ist gebührenpflichtig (E£ 7,50-15,00), wobei Blitzlicht und Stativ nicht gestattet sind. In Pyramiden, Museen und Grabstätten gilt seit 2003 ein Fotografierverbot. In das Tal der Könige dürfen keine Kameras mitgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet, unter Umständen wird sogar die Kamera einbehalten. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Einige Muslime lassen sich auch aus religiösen Gründen nicht fotografieren.
Rauchen: Es gibt kein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in Ägypten, einige Restaurants unterteilen jedoch in Raucher- und Nichtraucherbereiche. Aus Respekt vor dem muslimischen Glauben sollte man während des Fastenmonats Ramadan vor Sonnenuntergang nicht in der Öffentlichkeit rauchen.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld von 10-15 % wird im Restaurant erwartet. Man sollte es diskret in bar überreichen. Auch andere Dienstleister wie Taxifahrer, Zimmermädchen und Gepäckträger freuen sich über Trinkgeld.
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