Algerien

Landesdaten

Vorwahl

+213

Fläche(qkm)

2381741

Bevölkerung

43.546.192

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

17

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

17

Übersicht

Algerien ist eine faszinierende Mischung aus verschiedenen Kulturen, die sich ein riesiges Land teilen, und bietet verträumte weiße Fischerdörfchen und Olivenhaine ebenso wie grüne Berge und die dramatischen Naturlandschaften der Sahara und der Hoggar-Berge.

Die Sahara, die mehr als vier Fünftel der Fläche von Algerien einnimmt, übt eine magische Anziehungskraft auf Touristen aus. Der Norden des Landes, der ursprünglich von Phöniziern und Römern bevölkert wurde und von historischen Ruinen übersäht ist, leuchtet grün und fruchtbar, und die imposante Hauptstadt Algier („Weiße Stadt“) bietet neben einem Besuch in Medina auch interessante Einblicke in das moderne algerische Leben.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Demokratische Volksrepublik Algerien.

Geographie

Algerien liegt an der nordafrikanischen Küste und grenzt im Osten an Tunesien und Libyen, im Südosten an Niger, im Südwesten an Mali und im Westen an Mauretanien und Marokko. Algerien ist das zweitgrößte Land Afrikas mit einer 1200 km langen Mittelmeerküste. An der Küste, an der 90% der Bevölkerung leben, liegen die größten Städte, fruchtbares Land und Urlaubsorte. Parallel zur Küste liegen die Hochebenen des Atlas, eines Faltengebirges wie die Alpen, mit den Hauptketten Tell-Atlas und Sahara-Atlas. Die Berge sind z. T. über 2000 m hoch und mit Zedern-, Kiefern- und Zypressenwäldern bedeckt. Südlich des Tell-Atlas befindet sich das Hochland der Schotts, der abflusslosen Salzseen. Der größte Teil des Landes (85%) wird von der Sahara eingenommen. Hier leben nur etwa 500.000 Menschen, zumeist Nomaden mit Ziegen- und Kamelherden. Die Kies- und Sandebenen im äußersten Süden werden von zwei Bergketten durchzogen, dem majestätischen Hoggar-Massiv, das fast bis auf 3000 m ansteigt, und dem Tassili N'Ajjer.

Regierung

Semipräsidentielle Republik seit 1962. Neue Verfassung seit 2021 in Kraft. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (389 Mitglieder) und Rat der Nation (144 Mitglieder). Unabhängig seit 1962 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Abdelmadjid Tebboune, seit Dezember 2019.

Regierungschef

Nadir Larbaoui, seit November 2023.

Elektrizität

230 V, 50 Hz, Steckertyp C/F.

Hauptstadt

Algier.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Air Algérie (AH), die nationale Fluggesellschaft Algeriens, bietet Nonstop-Flüge u.a. von Frankfurt/M. nach Algier und Oran sowie von Wien und Genf nach Algier an.

Lufthansa (LH) fliegt regelmäßig nonstop von Frankfurt/M. nach Algier mit Zubringerflügen nach Frankfurt/M. u.a. von Wien und Zürich.

Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) fliegen jeweils in Kooperation mit Lufthansa (LH) ab Wien bzw. Zürich via Frankfurt/M. nach Algier.

Air France (AF) fliegt ab Basel-Mulhouse nach Algier, Constantine und Oran.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Algier: 2 Std. 40 Min.; Frankfurt/M. - Oran: 3 Std. 10 Min.; Wien - Algier: 3 Std.; Genf - Algier: 2 Std.; Zürich - Algier: 3 Std. 50 Min. (mit Zwischenlandung).

Ausreisegebühr

Es werden keine Flughafengebühren erhoben.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Algerien u.a. über den Grenzübergang Tabarka  im Norden Tunesiens erreichbar; für die Grenzübergänge im Süden Tunesiens benötigen Touristen einen Führer. Des Weiteren ist die Einreise über Mauretanien, Mali (Bordj Mokhtar), Niger (In Guezzam) oder Libyen (Fort Thiriet) möglich; hierfür ist es ratsam mit einem Geländewagen und einem ortskundigen Führer zu reisen. Der Grenzübergang aus Marokko ist geschlossen.

Fernbus: Derzeit gibt es keine grenzüberschreitenden Busverbindungen aus den umliegenden Ländern.

Maut: Die einzige mautpflichtige Straße in Algerien ist die Autobahn im Norden des Landes. Die Gebühren können sowohl bar als auch mit Karte oder elektronisch entrichtet werden. 

Unterlagen: Es wird empfohlen, zusätzlich zum nationalen Führerschein, den Internationalen Führerschein mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Auf der Strecke Tunis (Tunesien) nach Algier besteht zwischen Ghardimaou (Tunesien) und Annaba (Algerien) keine Bahnverbindung. Von Annaba nach Algier verkehrt täglich ein Nachtzug über Constantine. Aus den übrigen Nachbarländern gibt es ebenfalls keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr.

 

Anreise mit dem Schiff

Die wichtigsten Häfen des Landes sind Algier, Annaba, Bejaia, Oran und Skikda.

Kreuzfahrtschiffe

Kreuzfahrtschiffe von Reedereien wie Phoenix laufen u.a. algerische Häfen, wie Algier und Bejaia, an. 

Fähranbieter

Corsica Linea bietet mehrmals wöchentlich Fährüberfahrten von Marseille nach Algier und Bejaia an.

Algérie-Ferries verbindet Marseille (Frankreich) und Alicante (Spanien) mit Algier, Bejaia, Oran und Skikda.

Trasmediterranea bietet Fährverkehr zwischen Almeria (Spanien) und Oran, Ghazaouet sowie Mostaganem an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Air Algérie (AH) bietet Inlandsflüge zwischen zahlreichen algerischen Städten und zu Oasen (z.B. Ouargla, Djanet, Ghardaia) sowie Verbindungen in die Ölstädte (z.B. In Amenas und Hassi Messaoud). Fluggäste sollten sich unbedingt vor Reiseantritt die Flugzeiten mit Air Algérie (AH) bestätigen lassen. Im Sommer verspäten sich u.U. die Abflüge in den Süden durch Sandstürme.

Tassili Airlines (SF), eine weitere algerische Luftfahrtlinie, fliegt ebenfalls zahlreiche Ziele innerhalb Algeriens an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das algerische Straßennetz hat eine Länge von ca. 180.000 km und ist vor allem in der Küstenregion, im Norden des Landes, gut ausgebaut.

Die Autobahn A1 verläuft von Ost nach West und verbindet Algier mit der marokkanischen Grenze. Die beiden zwischen Süden und Norden verlaufenden Trans-Sahara-Highways führen durch Reggane bis zur marokkanischen Küste bzw. durch Tamanrasset und Djanet nach Ghardaia und Algier.

Bei Fahrten durch die Wüste ist es überlebenswichtig immer für ausreichende Benzin- und Wasservorräte zu sorgen. Das Fahrzeug muss zudem absolut fahrtüchtig sein und sollte mit Allradantrieb ausgerüstet sein.

Maut: Die einzige mautpflichtige Straße in Algerien ist die Autobahn A1 im Norden des Landes. Die Gebühren können sowohl bar als auch mit Karte oder elektronisch entrichtet werden.

Tankstellen: Im Nordteil Algeriens sind Tankstellen in ausreichender Zahl vorhanden. Bei Fahrten durch die Wüste muss ausreichend Benzin in Kanistern mitgeführt werden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

In der Küstenregion sind die Straßen asphaltiert und gut gewartet. Die Trans-Sahara-Highways sind im Süden des Landes ebenfalls asphaltiert. Die Pisten durch die Wüste sind zum Teil anderweitig befestigt, allerdings oft nicht regelmäßig instand gehalten.

Staßenklassifizierung

Das algerische Straßennetz umfasst die Autobahn A1, an der Nordküste, gekennzeichnet durch blaue Schilder mit weißer Beschriftung, ein Netz aus Landstraßen im Norden des Landes sowie die beiden Trans-Sahara-Highways, die durch weiße Schilder mit schwarzer Beschriftung gekennzeichnet sind.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen, in Hotels und in den meisten größeren Städten mit oder ohne Fahrer verfügbar.

Taxi

In den Städten sind überall Taxis vorhanden. Der Fahrpreis sollte in der Regel vorab vereinbart werden; in Algier haben Taxis auch Taxameter. Außerdem gibt es Sammeltaxis, die bis zu 4 Personen befördern, die sich den Fahrpreis teilen; Sammeltaxis fahren erst los, wenn die nötige Fahrgastzahl erreicht ist.

Fahrrad

Es gibt praktisch keine Fahrradvermieter, und aufgrund des oft schlechten Straßenzustands ist es auch nicht ratsam, Algerien mit dem Fahrrad erkunden zu wollen.

Reisebus

Sämtliche größeren Orte sind mit bequemen, klimatisierten Bussen erreichbar. Für Strecken ab ca. 400 km sind jedoch die günstigen Inlandsflüge vorzuziehen.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,2 ‰.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 100 km/h;
- Autobahn: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist die Verleihfirma zu benachrichtigen.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Algerien befristet gültig, wenn er in einem Land ausgestellt wurde, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat, wie zum Beispiel Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, Kanada und die USA. Touristen aus diesen Ländern wird die Mitnahme des Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument dringend empfohlen, auch wenn der nationale Führerschein aus einigen EU-Ländern in Algerien laut Gesetz ausreichend ist. Der Internationale Führerschein als Zusatzdokument ist in Algerien zwingend erforderlich, wenn der ausländische nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift oder ohne Passbild ausgestellt wurde.

 

Unterwegs in der Stadt

Algier hat eine U-Bahn, und es verkehren zahlreiche Linienbusse, die das Stadtgebiet, die Vororte der Hauptstadt und die Küstenregion bedienen. Zwei Aufzüge und eine Bergbahn befördern Besucher auf einen Hügel über Algier, mit Blick auf das Händlerviertel der Altstadt (Souk).

Auch Taxis sind in den Städten günstige und beliebte Fortbewegungsmittel.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das algerische Streckennetz wird von der Société Nationale des Transports Ferroviaires (SNTF) betrieben. Das Eisenbahnnetz ist fragmentarisch. Täglich verkehren Züge u.a. zwischen Algier, Bejaia, Annaba und Constantine sowie zwischen Tissemsilt und M'Sila. Im Süden des Landes gibt es tägliche Zugverbindungen von Annaba nach Souk Ahras.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 27 Oct 2023 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 06 Dec 2023 11:12:57 +0100)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Teilreisewarnung; Kriminalität

Reiseinfos - Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum; Doppelstaater; Einfuhrbestimmungen; Heimtiere

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.

Von touristischen Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete, in die unmittelbare Grenzregion mit Marokko, und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen, sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht weiterhin eine hohe Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, die Grenzgebiete im Osten und Süden des Landes.

Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte; in der Vergangenheit wurden Ausländer immer wieder Opfer von Entführungen und Attentaten. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt aufgrund anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen angespannt.

Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen.
Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen.

  • Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
  • Reisen Sie nicht in unmittelbare Grenzregionen.
  • Führen Sie notwendige Reisen in die algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen nur mit polizeilichem Begleitschutz durch.
  • Halten Sie sich dort nur an besonders geschützten Orten auf.
  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die Wilayas von Tébessa, Bouira, Skikda und Jijel.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude möglichst.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis

Innenpolitische Lage

Spontane Demonstrationen können trotz Verboten auch außerhalb der Hauptstadt Algier stattfinden, insbesondere nach den Freitagsgebeten. Auch bei friedlichem Verlauf können vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Insbesondere in den größeren Städten wie Algier, Constantine und Oran kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub. Auch Raubüberfälle und Gewaltakte stellen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit und an Stränden ein Problem dar.

  • Seien Sie in abgelegenen Gegenden und an Stränden besonders vorsichtig und meiden Sie diese nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeugs stets geschlossen und verriegelt und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Norden Algeriens liegt an einer seismisch aktiven Zone, weshalb es gelegentlich zu Erdbeben kommen kann.

An der Küste herrscht mediterranes, im Landesinneren Wüstenklima.

In den Sommermonaten besteht in Algerien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Waldbrandgefahr.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.

Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport.

Der Zustand der Straßen ist generell gut. Viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks (Wilaya) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde (Wali des Wilaya) anzuzeigen. In dringenden Fällen, die glaubhaft dargelegt werden müssen, sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.

Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit besteht bei Fahrten außerhalb der Stadtzentren die Gefahr von falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen.

Fahrzeuge sind häufig in schlechtem technischem Zustand und die Fahrweisen erscheinen oft unkalkulierbar. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.

  • Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
  • Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
  • Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug rückbestätigt werden muss.
  • Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein, da Anschlussflüge mit knappen Umstiegszeiten nicht immer erreicht werden können.
  • Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
  • Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorte.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert. Er ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Bei nicht verheirateten Paaren kann es bei Hotelbuchungen zu Schwierigkeiten kommen. In der algerischen Öffentlichkeit sind allein reisende Frauen äußerst selten; wo möglich, sollten allein reisende Frauen sich einer Gruppe anschließen.

Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur Verhaftung führen.

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließungen von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen und Sicherheitspersonal zu fotografieren.

Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.

Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.

Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der algerische Dinar (DZD). Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. Bankkarte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten, allerdings sind sie oft nicht funktionstüchtig. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels.

Einreise und Zoll

Ein-/Ausreisen von/nach Marokko sind derzeit nicht möglich.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig persönlich bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. beantragt werden muss.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main erhältlich.

Für Reisen in den Süden Algeriens ist zwingend eine Einladung einer vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur erforderlich. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.

An Flughäfen oder Grenzübergängen werden grundsätzlich keine Visa erteilt. Dies ist nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen vorgesehen, ebenso im Falle einer Ankunft an Flughäfen in ausgewählten touristischen Destinationen im Süden des Landes, die über Reisebüros gebucht wurden. Nähere Informationen hierzu sollten unbedingt vorab bei den algerischen Behörden eingeholt werden.
Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang (permis d'escale) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich und insbesondere in Algier des Öfteren verweigert.

Minderjährige

Bei minderjährigen Doppelstaatern oder Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zustehen. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen.
Gegebenenfalls müssen Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise, die sogenannte „Autorisation Paternelle de Voyage", welche  von algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten ausgestellt werden kann.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die algerische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den algerischen Personalausweis (CNIE = Carte national d'identité éléctronique) vorlegen. Der Besitz der algerischen Identitätskarte ist für algerische Staatsangehörige ab 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Achtung: Die Rückgabe des algerischen Passes an eine algerische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der algerischen Staatsangehörigkeit, sodass es sich bei diesem Personenkreis für die algerischen Behörden weiterhin um algerische Staatsbürger handelt.

Einfuhrbestimmungen

Die Bargeldeinfuhr ist in ihrer Höhe durch algerische Zollvorschriften streng reglementiert und muss dem Zoll ab einem bestimmten Betrag spätestens bei Einreise angezeigt werden.

Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen und Regelungen bietet die Direction Générale des Douanes.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Gleiches gilt für die unerlaubte Einfuhr von u.a. Ferngläsern, Satellitentelefonen, Navigationsgeräten (z.B. GPS-Empfänger) sowie Funkgeräten und Laserpointern. Für die Benutzung von Drohnen ist eine Lizenz der algerischen Regierung erforderlich.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten Pkws (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Bei Einfuhr eines Fahrzeugs ist dieses nachweislich innerhalb von drei Monaten wieder auszuführen. Einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird eine allgemeine Gesundheitsbescheinigung in französischer Sprache eines Amtstierarztes verlangt. Die Bestätigung muss enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es wird der Zusatz empfohlen, dass das Tier aus einer Gegend komme, in er es in letzter Zeit keine Tollwutfälle gab. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung sollte nicht älter als zehn Tage sein. Es wird empfohlen, einen EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser enthält die Dokumentation über die Tollwut-Impfungen und ist für eine spätere Wiedereinreise in die EU hilfreich.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Algerien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis.

  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird in zwei isolierten Regionen (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet) beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie im Norden vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Brucellose

Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen von Brucellose in Algerien. Diese bakterielle Erkrankung wird durch Kontakt zu infizierten Tieren (Rinder, Ziegen, Schafen und Schweine) oder durch den Verzehr kontaminierter und nicht pasteurisierte Milch bzw. aus ihr hergestellte Produkte übertragen und muss antibiotisch behandelt werden. Es wird daher vor dem Verzehr nicht pasteurisierter Milchprodukte gewarnt.

  • Vermeiden Sie den Verzehr von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Es bestehen Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. In Algier bieten einige Privatkliniken (z. B. Clinique Al-Azhar, Clinique Chahrazed) bessere ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten an. Größtes Krankenhaus der Maximalversorgung ist das CHU Moustafa, zu dem besser ausgestatteten Militärkrankenhaus haben nur Diplomaten als Ausländer Zugang.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Staatsbürger der in der Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig. 

Wichtig: Für ein Touristenvisum nach Algerien müssen folgende Angaben gemacht werden:
(a) Reiseziele,
(b) Reiseroute,
(c) Beginn und Ende des Aufenthalts und
(d) Algerischer und/oder anderer Reiseveranstalter.
Diese Angaben sind zwingend vorgeschrieben.

Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.

Hinweis: Visumpflichtige Reisende dürfen sich pro Jahr insgesamt nicht länger als 180 Tage in Algerien aufhalten. 

Kosten

Deutschland/ Österreich

Deutsche und Österreicher: 80 € (Gültigkeit bis 3 Monate), 100 € (Gültigkeit mehr als 3 Monate).

Hinzu kommt jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 €.

Schweiz

Schweizer: 90 CHF (Gültigkeit bis 3 Monate), 115 CHF (Gültigkeit mehr als 3 Monate).

Visaarten und Kosten

Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

In der Regel 1-3 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Entscheidung über die genaue Gültigkeitsdauer und die Anzahl der genehmigten Einreisen obliegt der konsularischen Vertretung.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Diese Transiterleichterung gilt u.a. nicht für Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen:

Deutschland, Luxemburg und Niederlande.

JAXBElement

Postalisch oder über eine beauftragte Agentur bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Der Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt bei der zuständigen konsularischen Vertretung gestellt werden.

 

Antrag erforderlich

Unterlagen:

Touristen- und Privatvisum:
(a) 2 Antragsformulare (ohne Korrekturen) (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 aktuelle, identische Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6  Monate gültig ist.

(d) Kopie des Personalausweises / Identitätskarte oder aktuelle Meldebescheinigung.
(e) Gebühr per Überweisung.
(f) Beleg über Reisedaten, Reiseziel und Reiseroute vom Reiseveranstalter (u. a. Kopie des Flugtickets, Buchungsbestätigung für Flug/Hotel o. Ä.). Touristen, die in den algerischen Süden reisen (Sahara), müssen eine Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüros vorlegen, in welcher Reiseroute und Reisedauer vermerkt sind und welche in französischer oder arabischer Sprache verfasst ist. Die Konsularabteilung der algerischen Botschaft bzw. die algerischen Konsulate halten eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
(g) Nachweis einer internationalen Reiseversicherung (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Rückführung).
(h) legalisierte Einladung/Verpflichtungserklärung der einladenden Person (Vorsitzender der Gemeindeversammlung des Wohnortes) in Algerien oder Buchungsbestätigung des Hotels.
(i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz sowie Meldebescheinigung.

(j) Arbeitsbescheinigung.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Einladungsschreiben der algerischen Firma (Fax ist nicht ausreichend) und Nachweis, dass Geschäftsbeziehungen bestehen.
(k) Schreiben der deutschen Firma oder Institution, in welchem die genauen Gründe für die Reise aufgeführt werden sowie auch die Verpflichtung zur Übernahme aller Kosten durch diese Firma/Institution, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.

 

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Deutschland: Ca. 4 Wochen und länger. Österreich: Mindestens 1 Woche. Schweiz: Mindestens 14 Arbeitstage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis zu deutsch-algerischen Doppelstaatlern: Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen ("Autorisation Paternelle de Voyage", erhältlich bei der konsularischen Vertretung).

Ausreisegenehmigung

Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für alle in Algerien wohnhaften Ausländer (davon ausgenommen sind Staatsbürger Frankreichs).

Sehenswürdigkeiten

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Algerien.

2019 wurde Algerien von der WHO für malariafrei erklärt.

Essen und Trinken

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. 

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten, daher wird davon abgeraten Leitungswasser zu trinken. Es wird abgekochtes oder abgepacktes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trinkwasser außerhalb der großen Städte sollte gefiltert, abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Durchgegartes Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchte sowie geschältes Obst und Gemüse sind i. Allg. unbedenklich. Vorsicht ist bei Eiswürfeln und rohen Lebensmitteln wie Salaten geboten, die möglicherweise mit gechlortem Wasser geschwaschen wurden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen endemisch in manchen Teichen und Flüssen vor, v.a. im Norden im Wadi Hamiz und im Süden in der Tassili-Region. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern in diesen Regionen sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wichtig ist in jedem Fall ein ausreichender Schutz vor der Sonne. Es sollte auch immer ausreichend Wasser getrunken werden.

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und ist gelegentlich technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch.

Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Bei Aufenthalten in der Wüste sind Sonnenschutz und Feuchtigkeitscreme (Trockenheit) unerlässlich.

Geld

Währung

1 Dinar = 100 Centimes. Währungskürzel: DA, DZD (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten 2000,1000 und 500 DA im Umlauf; 

Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 DA.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und Mastercard werden nur in großen internationalen Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an wenigen Geldautomaten in den Großstädten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten gibt es nur sehr wenige und nur in größeren Städten. Zahlreiche Geldautomaten haben technische Defekte. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Algerien in der Regel nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.00-17.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein und Ausfuhr von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig (s. auch Geldwechsel) ab einer Summe im Gegenwert von 1000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen liegt maximal in der Höhe der angegebenen eingeführten Summe, abzüglich der umgetauschten Beträge (Nachweis). Bei Ausfuhr von Devisen ab einem Gegenwert von 7.500 € ist für Ausländer eine Ausfuhrerlaubnis der Nationalbank von Algerien erforderlich. Die Landeswährung darf von Personen ohne Wohnsitz in Algerien nicht ein- bzw. ausgeführt werden.

Geldwechsel

Bei der Einreise müssen Erwachsene Devisen im Wert von mindestens 1000 DA umtauschen (für Reisende unter 18 Jahren die Hälfte; bei Pauschalreisen normalerweise im Preis inbegriffen). Bei jedem Geldumtausch erhält man eine Quittung, der Betrag wird in die Devisendeklaration eingetragen. Die ausgestellte Quittung muss aufbewahrt und das Formular und alle Quittungen müssen bei der Ausreise abgegeben werden. Die Devisendeklaration muss u. U. im Hotel vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Dinare für die Bezahlung der Hotelrechnung rechtmäßig erworben wurden.

Wer in Algerien Fahrkarten ins Ausland kauft, muss speziell dafür Devisen umtauschen und die Umtauschquittung sowie die Deklaration vorlegen. Außerhalb der Flughäfen und Grenzposten ist der Umtausch begrenzt, u. U. jedoch in der Nationalbank (La Banque d'Extérieure d'Algérie) und den größeren Hotels möglich.

Anmerkung: Devisenvergehen werden schwer bestraft, vor dem Umtauschen auf dem Schwarzmarkt wird gewarnt.

Wechselkurse

DZD

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Algerien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren;
2 l Wein oder 1 l Spirituosen;
250 ml Eau de Toilette oder 50 g Parfüm in geöffneten Verpackungen.

Andere Neuwaren bis zu einem Gesamtwert von 50.000 DA.

Verbotene Importe

Funkgeräte, Ferngläser, Waffen, Gold und Schmuck.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Im Winter sollten immer Anzüge getragen werden, im Sommer sind Hemden ohne Jackett erlaubt. In größeren Firmen ist Terminvereinbarung erforderlich. Geschäftsleute sprechen Französisch oder Arabisch. Preise werden ausgehandelt. Als Besucher wird man oft in Hotels oder Restaurants eingeladen, der Gastgeber wird selten von seiner Frau begleitet. Privateinladungen sind selten. Der Fastenmonat Ramadan ist für Geschäftsbesuche weniger geeignet. Zwischen Oktober und Mai ist das Klima am angenehmsten.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: In der Regel So-Do von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Arabisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49(0)30 278 90 70.
Website: www.ghorfa.de

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, Postfach 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

Chambre Algérienne de Commerce et d'Industrie (Algerische Industrie- und Handelskammer)
6 Boulevard Amilcar Cabral, Palais Consulaire, Place des Martyrs, 16003 Algier, Algerien
Tel. +213 (0)21 96 77 77, +213 (0)21 96 66 66.
Website: www.caci.dz

Kommunikation

Telefon

Öffentliche Münztelefone stehen zur Verfügung, jedoch werden fast ausschließlich Mobiltelefone genutzt.

Mobiltelefon

GSM 900 Netz betrieben vom Ministère des Postes et Telecommunications (AMN). Anbieter umfassen Orascom Telecom Algerie Spa (Djezzy) (Internet: www.djezzy.com). Es bestehen Roaming-Verträge. Am besten kauft man sich aber eine SIM-Karte in Algerien, die man in seinem eigenen Mobiltelefon nutzen kann. Auf diese Weise kann man von den günstigeren Tarifen im Land profitieren. 

Internet

Internetcafés gibt es in allen größeren Städten. Einige Hotels in den Großstädten bieten Zugang zum Internet via Wi-Fi. Die meisten Anbieter sind von der staatlichen Telekom selbst oder von dieser kontrolliert. Bei der Übertragung von größeren Datenmengen können Verbindungsprobleme auftreten, bei der Kommunikation via Skype bestehen keine Probleme.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Von größeren Städten sind Sendungen nach Europa 3-4 Tage unterwegs, länger von kleineren Ortschaften. Postzustellung Samstag bis Donnerstag. Pakete, die mit normaler Post geschickt werden, brauchen bis zu zwei Monate nach Algerien, und die Zollabfertigung verzögert die Auslieferung zusätzlich. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Mi 08.00-17.00 Uhr, Do 08.00-12.00 Uhr. Das Hauptpostamt in Algier (5 Boulevard Mohamed Khémisti) hat durchgehend geöffnet.

Unterkunft

Hotels

In Algier und anderen Handelszentren beschränkt sich das Angebot im Wesentlichen auf Luxushotels und preiswerte Hotels. Letztere sind bei einheimischen Geschäftsreisenden und für Verwandtenbesuche beliebt und daher oft überfüllt. Trotz Reservierung kann ein Zimmer nicht garantiert werden. Geschäftsreisenden wird empfohlen, nur in den besten Hotels zu buchen.

Kategorien:
Alle Hotels werden von der Regierung kontrolliert und sind nach dem Sterne-System klassifiziert: Deluxe (5 Sterne), 2. Klasse (3-4 Sterne) und Touristenklasse (1-2 Sterne).

An der Küste:
In den Urlaubsorten der Mittelmeerküste werden ständig neue Hotels gebaut, viele bieten einen hohen Standard. In vielen besseren Urlaubshotels gibt es auch Nachtklubs. Vom 1. Okt. - 31. Mai gelten Winterpreise, den Rest des Jahres Sommersaisonpreise.

In den Oasen: Es gibt nur wenige gute Hotels in den großen Oasen wie Ghardaia und Ouargla. Während der Saison (Oktober - Mai) sollte man frühzeitig buchen.

Im Süden:
Hotelzimmer im äußersten Süden des Landes sind rar. In Djanet z. B., einem beliebten Zwischenstopp auf Sahara-Expeditionen und Ausgangspunkt für Touren zum Tassili N'Ajjer, ist das einzige Hotel das Zeribas, das lediglich aus einem Campement aus 20 Strohhütten besteht. Seit sich Tamanrsasset zu einem beliebten Winterurlaubsort entwickelt hat, stehen auch bessere Hotels zur Verfügung. Die Auswahl an Hotelzimmern ist trotzdem insgesamt weiterhin begrenzt.

Camping

Das Zelten auf Gemeindeland und am Strand ist kostenlos, man benötigt eine Genehmigung der örtlichen Behörden. Zeltplätze mit guten Einrichtungen gibt es in Larhat, Ain El Turk und Annaba.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Jugendherbergen gibt es fast überall. Informationen sind bei der Fédération Algérienne des Auberges de Jeunesse, 213 Rue Hassiba Ben Bouali, BP 15, El Annasser, Algier. (Tel: (021) 678 65 8/7) erhältlich.

Einkaufen

Überblick

Schöne Andenken sind Lederwaren, Läufer, Kupfer- und Messingartikel, einheimische Bekleidung, Schmuck und herrlich gemusterte Berberteppiche. Aus der Sahara werden schön lackierte Korbwaren sowie Ton- und Steingutwaren angeboten. Auf den Märkten und in kleinen Geschäften ist Handeln üblich. Die Rue Didouche Mourad ist die beste Einkaufsstraße in Algier. Es gibt zwei staatliche Kunstgewerbezentren mit Festpreisen (eines davon am Flughafen von Algier). Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

In den größeren Städten umfasst das Unterhaltungsangebot folkloristische Musik- und Tanzveranstaltungen, Nachtklubs, Diskotheken und Hotelrestaurants. Einige Kinos in Oran und Algier zeigen französisch- und englischsprachige Filme.

Kulinarisches

Übersicht

In Algier und den Küstenstädten gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, die überwiegend französische oder italienische Gerichte anbieten, obwohl die z. T. scharf gewürzten Soßen sie von der europäischen Küche unterscheiden. Selbst klassische Gerichte haben einen unverkennbaren algerischen Geschmack. Fischgerichte sind ganz besonders schmackhaft. Zur Mahlzeit gehören meistens Suppe oder Salat, gebratenes Fleisch (Lamm- oder Rindfleisch) oder Fisch als Hauptgericht und frisches Obst als Nachtisch. In den Städten gibt es Imbissstände mit scharfgewürzten Lammfleischwürstchen (Merguez) und Brochettes, getoastetes Baguette mit verschiedenen Füllungen, auf Wunsch mit scharfer Soße (Harissa). Sehr schmackhaft ist Shakshuba (Gemüseeintopf mit Zwiebeln, Paprika, Tomaten und Eiern). Im südlichen Landesteil ist die Auswahl begrenzt, und die Speisekarte richtet sich nach dem Nahrungsmittelangebot. Die einheimische Küche, wie sie in Privathäusern angeboten wird, besteht oft aus Braten (normalerweise Lamm), Cous-Cous mit Gemüsesoße und frischem Obst. Nahrungsmittel sind verhältnismäßig teuer. Getränke: Alkoholausschank nur in Hotels und Restaurants der gehobenen Preisklasse; Hotelbars haben geöffnet, bis der letzte Gast gegangen ist. Algerien hat einige gute, einheimische Weine, die Auswahl im Land ist jedoch gering. Die Rotweine Medea, Mansourah und Mascara sowie die Roséweine Medea, Mascara und Lismara sind zu empfehlen. In den größeren Hotels erhält man auch europäische Weine. Alkohol in Algerien ist sehr teuer. Als Besucher sollte man die ablehnende Haltung des Islam gegenüber alkoholischen Getränken respektieren.

Kultur

Religion

Fast 100% Muslime (meist Sunniten), christliche und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Französische Höflichkeits- und Umgangsformen sind angebracht. Gastfreundschaft spielt in der arabischen und somit auch in der algerischen Kultur eine große Rolle. Freizügige Kleidung wie kurze Hosen und Röcke bzw. kurzärmelige Oberteile sollte vermieden werden. Eine Einladung ist im Allgemeinen erst dann ernst gemeint, wenn sie drei mal ausgesprochen wurde. Vor dem Betreten einer privaten Wohnung, sollte man die Schuhe ausziehen. Fotografieren: Militärische Einrichtungen und Soldaten dürfen nicht fotografiert werden. Trinkgeld: 10% ist üblich. Rauchen: Es gibt kein allgemeines Rauchverbot, Hotels schränken teilweise das Rauchen ein.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch (70%), im Süden werden vornehmlich Berbersprachen gesprochen (30%). Geschäfts- und Behördensprache ist überwiegend Französisch.

Klima

Beste Reisezeit

Süden: Sommertemperaturen sind landesweit hoch, im Süden ist es jedoch besonders heiß und trocken. Im Sommer kommt es oft zu Sandstürmen, die Überlandfahrten erschweren und den Flugverkehr behindern. Die Oasen im Süden sind im Winter sehr angenehm. In der Wüste sinken die Temperaturen nachts stark ab. An der Küste gibt es häufig Stürme. Im ganzen Land nur geringer Niederschlag, im südlichen Landesteil tritt Regen selten auf. 

Atlasgebirge: Kontinentalklima mit feuchten Wintern, in denen Schneefall möglich ist. Die Sommer sind von einer langen Trockenzeit geprägt.

Norden: In den Städten im Norden ist es oft schwül, nur an der Küste sorgen ganzjährig Meeresbrisen für Abkühlung.

Die beste Reisezeit hat man für die Wüste im Oktober und November sowie im März und April. Die beste Reisezeit für die algerische Küste und für das Atlasgebirge ist von März bis August.  

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