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Ihr
ReiseBank - Team
Demokratische Volksrepublik Algerien.
HauptstadtAlgier.
GeographieAlgerien liegt an der nordafrikanischen Küste und grenzt im Osten an Tunesien und Libyen, im Südosten an Niger, im Südwesten an Mali und im Westen an Mauretanien und Marokko. Algerien ist das zweitgrößte Land Afrikas mit einer 1200 km langen Mittelmeerküste. An der Küste, an der 90% der Bevölkerung leben, liegen die größten Städte, fruchtbares Land und Urlaubsorte. Parallel zur Küste liegen die Hochebenen des Atlas, eines Faltengebirges wie die Alpen, mit den Hauptketten Tell-Atlas und Sahara-Atlas. Die Berge sind z. T. über 2000 m hoch und mit Zedern-, Kiefern- und Zypressenwäldern bedeckt. Südlich des Tell-Atlas befindet sich das Hochland der Schotts, der abflusslosen Salzseen. Der größte Teil des Landes (85%) wird von der Sahara eingenommen. Hier leben nur etwa 500.000 Menschen, zumeist Nomaden mit Ziegen- und Kamelherden. Die Kies- und Sandebenen im äußersten Süden werden von zwei Bergketten durchzogen, dem majestätischen Hoggar-Massiv, das fast bis auf 3000 m ansteigt, und dem Tassili N'Ajjer.
RegierungSemipräsidentielle Republik seit 1962. Neue Verfassung seit 1996 in Kraft. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (389 Mitglieder) und Rat der Nation (144 Mitglieder). Unabhängig seit 1962 (ehemalige französische Kolonie).
StaatsoberhauptAbdelaziz Bouteflika, seit 1999.
RegierungschefAbdelmalek Sellal, seit April 2014.
Elektrizität230 V, 50 Hz, Steckertyp C/F.
ZeitzoneCentral European Time: MEZ +2
Die nationale Fluggesellschaft heißt Air Algérie (AH) (Internet: www.airalgerie.de).
Verbindungen von Europa bestehen u.a. mit Lufthansa (LH) sowie mit Alitalia (AZ) und Air France (AF) über Italien oder Frankreich.
Frankfurt - Algier: 2 Std. 30; Wien - Algier: 4 Std. 20. Zürich - Algier: 5 Std. 10.
AusreisegebührKeine.
Anreise mit dem PkwDie wichtigsten Grenzübergänge sind
Maghnia (Marokko; zurzeit geschlossen),
Hazaoua-Taleb Larbi, Bou Chebka, Sakiet Sidi Youssef-El Hadada, Ghardiamaou-Ouled Moumen und Babouch-El Aioun (Tunesien),
Fort Thiriet (Libyen),
In Guezzam (Niger) und
Bordj Mokhtar (Mali).
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Niger und Mali wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
In der Küstenregion ist das Straßennetz gut, einige Asphaltstraßen führen auch in die nördliche Sahara. Die beiden Trans-Sahara-Highways sind die einzigen Asphaltstraßen im Süden des Landes, eine verläuft Richtung Westen durch Reggane bis zur marokkanischen Küste, die andere durch Tamanrasset und Djanet nach Ghardaia und Algier. Die Fahrstrecke hängt oft von der Jahreszeit ab. Man sollte bedenken, dass Wüstenstraßen normalerweise unbefestigte Sandpisten sind und daher nur mit gut ausgerüsteten Fahrzeugen mit Allradantrieb befahren werden sollten. Reisen in und durch die Sahara sollten nur mit Hilfe eines erfahrenen Reiseunternehmens unternommen werden.
Bus: Busverbindungen nach Tunesien und Marokko werden von SNTF (nationale Reise- und Transportgesellschaft) (Internet: www.sntf.org) und Altour (Internet: www.altour.com) angeboten.
Eine tägliche Zugverbindung besteht zwischen Algier und Tunis in Tunesien über Constantine und Annaba. Reservierung ist auf dieser Strecke erforderlich. Erste-Klasse-Abteile sind klimatisiert; der Zug verfügt daneben über einen Speise- und Schlafwagen.Täglich verkehrt ein Zug zwischen Algier und Marrakesch in Marokko über Oran, Fès, Mèknes, Rabat und Casablanca. Reservierung ist erforderlich, ein Zuschlag wird erhoben; klimatisierte Abteile und ein Speisewagen stehen zur Verfügung. Derzeit ist diese Verbindung aufgrund der Schließung der Landesgrenze zwischen Algerien und Marokko unterbrochen.
Anreise mit dem SchiffDie wichtigsten Häfen sind Algier, Annaba, Béjaia, Oran und Skikda.
Passagierschiffe laufen regelmäßig Algier und Oran an. Algérie Ferries bieten Fährverbindungen von Marseille (Frankreich) und Alicante (Spanien) nach Algerien an (Internet: www.algerieferries.com) und die Société Nationale Maritime Corse Méditerranée (SNCM) (Internet: www.sncm.fr) bietet eine Fährverbindung von Marseille nach Algier, Oran, Skikda und Bejaia an.
Air Algérie (Internet: www.airalgerie.dz) bietet Linienflüge von Algier nach Annaba, Constantine und Oran. Unregelmäßiger Flugverkehr zwischen Algier, Oran, Constantine, Annaba und den kleineren Städten und Oasen (z. B. Ouargla und Ghardaia) sowie Verbindungen in die Ölstädte (z. B. In Amenas und Hassi Messaoud). Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Reiseantritt per Telefon/Fax bestätigt werden. Im Sommer verspäten sich u. U. die Abflüge in den Süden durch Sandstürme. Trotzdem ist das Flugzeug das zuverlässigste Verkehrsmittel für Reisen in die südlichen Landesteile. Von den Oasen Djanet und Tamanrasset erreicht man das Tassili N'Ajjer-Plateau und das Hoggar-Gebirge.
Anmerkung zu FlugreisenIn jeder Stadt, die von Air Algérie angeflogen wird, ist die Fluggesellschaft vertreten. In abgelegeneren Zweigstellen, die nicht mit Computern oder Telexgeräten ausgestattet sind, sollten Reservierungen frühzeitig vorgenommen und bestätigt werden. In den Zweigstellen der Großstädte muss man mit langen Wartezeiten rechnen.
Das Straßennetz ist vor allem im Norden des Landes recht gut. Im Süden gibt es dagegen nur wenige asphaltierte Straßen. Bei Fahrten durch die Wüste immer für ausreichende Benzin- und Wasservorräte sorgen. Das Fahrzeug muss zudem absolut fahrtüchtig sein - es gibt kaum Pannendienste. Rechtsverkehr.
Fernbus: Überlandbusse der SNTF verkehren regelmäßig zwischen den größeren Städten, sind verhältnismäßig preiswert, jedoch nicht für lange Strecken, z. B. von der Küste bis in die südlichen Landesteile, zu empfehlen. Die Busbahnhöfe liegen unweit der Stadtzentren von Algier und Oran.
Mietwagen: Mietwagen erhält man an den Flughäfen, in Hotels oder in den meisten größeren Städten.
Unterlagen: Internationaler Führerschein. Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten kann der eigene Wagen zollfrei mitgenommen werden. An der Grenze muss man eine Versicherung abschließen. Man benötigt einen Eigentumsnachweis. Ein Carnet de Passage kann erforderlich sein, wenn man sein eigenes Fahrzeug benutzt.
In Algier, den Vororten der Hauptstadt und in der Küstenregion verkehren Linienbusse. Es gibt Sammelfahrscheine (carnets) für zehn Fahrten; Tages-, Wochen- und länger gültige Zeitkarten. Zwei öffentliche Aufzüge und eine Bergbahn befördern Besucher auf einen Hügel über Algier, von wo aus man einen schönen Blick auf das Händlerviertel der Altstadt (Souk) hat. Der Bau einer U-Bahn ist vorgesehen.
Taxi: In allen Städten gibt es zahlreiche Taxis mit Taxameter, oft teilt man sich ein Taxi mit anderen Fahrgästen. Nach Sonnenuntergang gelten Zuschläge. Private Taxis sind oft nicht versichert und daher nicht zu empfehlen.
Das algerische Streckennetz wird von der Société Nationale des Transports Ferroviaires (SNTF) (Internet: www.sntf.org) betrieben. Täglich verkehren Züge zwischen Algier, Oran, Béjaia, Skikda, Annaba und Constantine. Im Süden des Landes gibt es tägliche Zugverbindungen von Annaba nach Tebessa über Souk Ahras, von Constantine nach Touggourt über Biskra (zweimal täglich) und von Mohammadia nach Bechar. Auf den südlichen Strecken stehen nur Wagen der 2. Klasse zur Verfügung.
Unterwegs mit dem SchiffStaatliche Fähren verbinden die größeren Hafenstädte Algier, Annaba, Arzew, Béjaia, Djidjelli, Ghazaouet, Mostaganem, Oran und Skikda.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 23.01.2017
Unverändert gültig seit: 17.01.2017
Terrorismus
In den letzten Jahren ist es in Algerien immer wieder zu Terroranschlägen und Entführungen gekommen, insbesondere in der algerischen Sahararegion, aber auch im Norden und Nordosten des Landes (v.a. Kabylei). Die Gefahr durch den Terrorismus, der sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte richtet, besteht fort.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage in der gesamten Region und anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen wird bei Reisen nach Algerien zu erhöhter Vorsicht geraten.
Es besteht weiterhin die Gefahr von Entführungen und Attentaten durch terroristische Gruppierungen, die sich auch gegen westliche Ausländer richten können. Vor allem vor Reisen in die algerischen Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt, insbesondere in den Großraum Djanet im Südosten Algeriens einschließlich des Tassili-Gebirges und -Nationalparks. Die algerische Armee befindet sich seit 2013 in erhöhter Alarmbereitschaft und hat zuletzt ihre Präsenz in den Grenzregionen erhöht. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.
Auch vor Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wird gewarnt, es sei denn, die Reisen erfolgen mit polizeilichem Begleitschutz und der Aufenthalt erfolgt an geschützten Örtlichkeiten. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie die Kabylei und ihre Gebirgsausläufer.
Es wird empfohlen, sich über die Medien, ortskundige Ansprechpartner und die algerischen Behörden über die aktuelle Sicherheitssituation an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten zu informieren. Eventuellen Vorgaben und Empfehlungen der algerischen Behörden sollten unbedingt Folge geleistet werden.
Aufenthalt im Land/Reisen über Land
In Ghardaia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen. Daher wird empfohlen, die Medienberichterstattung über die Situation in Ghardaia aufmerksam zu verfolgen und ggf. von nicht erforderlichen Reisen Abstand zu nehmen.
Anfang 2015 erfolgte eine mündliche Konkretisierung der geltenden, algerischen Sicherheitsbestimmungen. Demnach sind ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks („Wilaya") von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde („Wali des Wilaya") anzuzeigen. In glaubhaft zu machenden dringenden Fällen sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.
Deutschen Touristen wird empfohlen, sich vor Reisebeginn bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder den lokalen algerischen Behörden über mögliche Restriktionen und Auflagen betreffend ihrer vorgesehenen Reiserouten und Aufenthaltsorte zu erkundigen.
Reisen innerhalb des Landes sollten vorzugsweise auf dem Luftwege erfolgen. Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen und sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Es wird zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten, da es häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Opfern kommt.
Alle Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Es wird empfohlen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit die Deutsche Botschaft in Algier in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen – falls erforderlich - mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Dies gilt umso mehr, als Algerien zu den erdbebengefährdeten Gebieten gehört.
Die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste kann online über die Homepage der Deutschen Botschaft Algier (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.algier.diplo.de) erfolgen.
Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Reisewarnung
Terrorismus
In den letzten Jahren ist es in Algerien immer wieder zu Terroranschlägen und Entführungen gekommen, insbesondere in der algerischen Sahararegion, aber auch im Norden und Nordosten des Landes (v.a. Kabylei). Die Gefahr durch den Terrorismus, der sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte richtet, besteht fort.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage in der gesamten Region und anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen wird bei Reisen nach Algerien zu erhöhter Vorsicht geraten.
Es besteht weiterhin die Gefahr von Entführungen und Attentaten durch terroristische Gruppierungen, die sich auch gegen westliche Ausländer richten können. Vor allem vor Reisen in die algerischen Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt, insbesondere in den Großraum Djanet im Südosten Algeriens einschließlich des Tassili-Gebirges und -Nationalparks. Die algerische Armee befindet sich seit 2013 in erhöhter Alarmbereitschaft und hat zuletzt ihre Präsenz in den Grenzregionen erhöht. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.
Auch vor Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wird gewarnt, es sei denn, die Reisen erfolgen mit polizeilichem Begleitschutz und der Aufenthalt erfolgt an geschützten Örtlichkeiten. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie die Kabylei und ihre Gebirgsausläufer.
Es wird empfohlen, sich über die Medien, ortskundige Ansprechpartner und die algerischen Behörden über die aktuelle Sicherheitssituation an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten zu informieren. Eventuellen Vorgaben und Empfehlungen der algerischen Behörden sollten unbedingt Folge geleistet werden.
Aufenthalt im Land/Reisen über Land
In Ghardaia kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen. Daher wird empfohlen, die Medienberichterstattung über die Situation in Ghardaia aufmerksam zu verfolgen und ggf. von nicht erforderlichen Reisen Abstand zu nehmen.
Anfang 2015 erfolgte eine mündliche Konkretisierung der geltenden, algerischen Sicherheitsbestimmungen. Demnach sind ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks („Wilaya") von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde („Wali des Wilaya") anzuzeigen. In glaubhaft zu machenden dringenden Fällen sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.
Deutschen Touristen wird empfohlen, sich vor Reisebeginn bei der algerischen Botschaft in Berlin oder dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main oder den lokalen algerischen Behörden über mögliche Restriktionen und Auflagen betreffend ihrer vorgesehenen Reiserouten und Aufenthaltsorte zu erkundigen.
Reisen innerhalb des Landes sollten vorzugsweise auf dem Luftwege erfolgen. Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen und sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Es wird zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten, da es häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Opfern kommt.
Alle Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Es wird empfohlen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit die Deutsche Botschaft in Algier in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen – falls erforderlich - mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Dies gilt umso mehr, als Algerien zu den erdbebengefährdeten Gebieten gehört.
Die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste kann online über die Homepage der Deutschen Botschaft Algier (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.algier.diplo.de) erfolgen.
Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Algerien.
Begrenztes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax existiert in der Region südlich des Atlas. Keine medikamentöse Vorbeugung, aber Mückenschutz und langärmlige Kleidung empfohlen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten, daher wird davon abgeraten Leitungswasser zu trinken. Es wird abgekochtes oder abgepacktes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trinkwasser außerhalb der großen Städte sollte gefiltert, abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Durchgegartes Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchte sowie geschältes Obst und Gemüse sind i. Allg. unbedenklich. Vorsicht ist bei Eiswürfeln und rohen Lebensmitteln wie Salaten geboten, die möglicherweise mit gechlortem Wasser geschwaschen wurden.
Andere RisikenBilharziose-Erreger kommen endemisch in manchen Teichen und Flüssen vor, v.a. im Norden im Wadi Hamiz und im Süden in der Tassili-Region. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern in diesen Regionen sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtig ist in jedem Fall ein ausreichender Schutz vor der Sonne. Es sollte auch immer ausreichend Wasser getrunken werden.
American Express, Visa, Diners Club und MasterCard werden in sehr begrenztem Umfang in Großstädten akzeptiert. Größere Hotels und Restaurants akzeptieren die Zahlung mit Kreditkarte. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomatenec-/Maestro-Karte/Sparcard
Geldautomaten gibt es nur sehr wenige und nur in größeren Städten, der Umtausch ist auf ca. 150 Euro begrenzt.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Öffnungszeiten der BankSo-Do 08.00-17.00 Uhr.
DevisenbestimmungenDie Einfuhr von Fremdwährungen (außer Goldmünzen) ist unbegrenzt; Deklarationspflicht (s. auch Geldwechsel). Die Ausfuhr von Fremdwährungen liegt maximal in der Höhe der angegebenen eingeführten Summe, abzüglich der umgetauschten Beträge (Nachweis). Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.600 € ist ein Herkunftsnachweis erforderlich. Die Landeswährung darf von Personen ohne Wohnsitz in Algerien nicht ein- bzw. ausgeführt werden.
GeldwechselBei der Einreise müssen Erwachsene Devisen im Wert von mindestens 1000 DA umtauschen (für Reisende unter 18 Jahren die Hälfte; bei Pauschalreisen normalerweise im Preis inbegriffen). Bei jedem Geldumtausch erhält man eine Quittung, der Betrag wird in die Devisendeklaration eingetragen. Die ausgestellte Quittung muss aufbewahrt und das Formular und alle Quittungen müssen bei der Ausreise abgegeben werden. Die Devisendeklaration muss u. U. im Hotel vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Dinare für die Bezahlung der Hotelrechnung rechtmäßig erworben wurden.
Wer in Algerien Fahrkarten ins Ausland kauft, muss speziell dafür Devisen umtauschen und die Umtauschquittung sowie die Deklaration vorlegen. Außerhalb der Flughäfen und Grenzposten ist der Umtausch begrenzt, u. U. jedoch in der Nationalbank (La Banque d'Extérieure d'Algérie) und den größeren Hotels möglich.
Anmerkung: Devisenvergehen werden schwer bestraft, vor dem Umtauschen auf dem Schwarzmarkt wird gewarnt.
Amtssprache ist Arabisch (70%), im Süden werden vornehmlich Berbersprachen gesprochen (30%). Geschäfts- und Behördensprache ist überwiegend Französisch.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
AnmerkungDie angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei nach Algerien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
2 l Wein oder 1 l Spirituosen;
250 ml Eau de Toilette oder 50 g Parfüm in geöffneten Verpackungen.
Funkgeräte, Ferngläser, Waffen, Gold und Schmuck.
Im Winter sollten immer Anzüge getragen werden, im Sommer sind Hemden ohne Jackett erlaubt. In größeren Firmen ist Terminvereinbarung erforderlich. Geschäftsleute sprechen Französisch oder Arabisch. Preise werden ausgehandelt. Als Besucher wird man oft in Hotels oder Restaurants eingeladen, der Gastgeber wird selten von seiner Frau begleitet. Privateinladungen sind selten. Der Fastenmonat Ramadan ist für Geschäftsbesuche weniger geeignet. Zwischen Oktober und Mai ist das Klima am angenehmsten.
Geschäftszeiten: In der Regel So-Do von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr.
WirtschaftArabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V
Garnisonkirchplatz 1, D-10178 Berlin
Tel: (030) 278 90 70.
Internet: www.ghorfa.de
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Chambre de Commerce d'Algiers (Nationale Industrie- und Handelskammer)
6 Boulevard Amilcar Cabral, Palais Consulaire, Place des Martyrs, DZ-16003 Algier
Tel: (21) 96 66 66.
Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V
Garnisonkirchplatz 1, D-10178 Berlin
Tel: (030) 278 90 70.
Internet: www.ghorfa.de
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Chambre de Commerce d'Algiers (Nationale Industrie- und Handelskammer)
6 Boulevard Amilcar Cabral, Palais Consulaire, Place des Martyrs, DZ-16003 Algier
Tel: (21) 96 66 66.
Öffentliche Münztelefone stehen zur Verfügung, jedoch werden fast ausschließlich Mobiltelefone genutzt.
MobiltelefonGSM 900 Netz betrieben vom Ministère des Postes et Telecommunications (AMN). Anbieter umfassen Orascom Telecom Algerie Spa (Djezzy) (Internet: www.djezzy.com). Es bestehen Roaming-Verträge. Am besten kauft man sich aber eine SIM-Karte in Algerien, die man in seinem eigenen Mobiltelefon nutzen kann. Auf diese Weise kann man von den günstigeren Tarifen im Land profitieren.
InternetInternetcafés gibt es in allen größeren Städten. Einige Hotels in den Großstädten bieten Zugang zum Internet via Wi-Fi. Die meisten Anbieter sind von der staatlichen Telekom selbst oder von dieser kontrolliert. Bei der Übertragung von größeren Datenmengen können Verbindungsprobleme auftreten, bei der Kommunikation via Skype bestehen keine Probleme.
PostVon größeren Städten sind Sendungen nach Europa 3-4 Tage unterwegs, länger von kleineren Ortschaften. Postzustellung Samstag bis Donnerstag. Pakete, die mit normaler Post geschickt werden, brauchen bis zu zwei Monate nach Algerien, und die Zollabfertigung verzögert die Auslieferung zusätzlich. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Mi 08.00-17.00 Uhr, Do 08.00-12.00 Uhr. Das Hauptpostamt in Algier (5 Boulevard Mohamed Khémisti) hat durchgehend geöffnet.
RadioDa sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Schöne Andenken sind Lederwaren, Läufer, Kupfer- und Messingartikel, einheimische Bekleidung, Schmuck und herrlich gemusterte Berberteppiche. Aus der Sahara werden schön lackierte Korbwaren sowie Ton- und Steingutwaren angeboten. Auf den Märkten und in kleinen Geschäften ist Handeln üblich. Die Rue Didouche Mourad ist die beste Einkaufsstraße in Algier. Es gibt zwei staatliche Kunstgewerbezentren mit Festpreisen (eines davon am Flughafen von Algier). Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr.
In den größeren Städten umfasst das Unterhaltungsangebot folkloristische Musik- und Tanzveranstaltungen, Nachtklubs, Diskotheken und Hotelrestaurants. Einige Kinos in Oran und Algier zeigen französisch- und englischsprachige Filme.
In Algier und anderen Handelszentren beschränkt sich das Angebot im Wesentlichen auf Luxushotels und preiswerte Hotels. Letztere sind bei einheimischen Geschäftsreisenden und für Verwandtenbesuche beliebt und daher oft überfüllt. Trotz Reservierung kann ein Zimmer nicht garantiert werden. Geschäftsreisenden wird empfohlen, nur in den besten Hotels zu buchen.
Kategorien: Alle Hotels werden von der Regierung kontrolliert und sind nach dem Sterne-System klassifiziert: Deluxe (5 Sterne), 2. Klasse (3-4 Sterne) und Touristenklasse (1-2 Sterne).
An der Küste: In den Urlaubsorten der Mittelmeerküste werden ständig neue Hotels gebaut, viele bieten einen hohen Standard. In vielen besseren Urlaubshotels gibt es auch Nachtklubs. Vom 1. Okt. - 31. Mai gelten Winterpreise, den Rest des Jahres Sommersaisonpreise.
In den Oasen: Es gibt nur wenige gute Hotels in den großen Oasen wie Ghardaia und Ouargla. Während der Saison (Oktober - Mai) sollte man frühzeitig buchen.
Im Süden: Hotelzimmer im äußersten Süden des Landes sind rar. In Djanet z. B., einem beliebten Zwischenstopp auf Sahara-Expeditionen und Ausgangspunkt für Touren zum Tassili N'Ajjer, ist das einzige Hotel das Zeribas, das lediglich aus einem Campement aus 20 Strohhütten besteht. Seit sich Tamanrsasset zu einem beliebten Winterurlaubsort entwickelt hat, stehen auch bessere Hotels zur Verfügung. Die Auswahl an Hotelzimmern ist trotzdem insgesamt weiterhin begrenzt.
Das Zelten auf Gemeindeland und am Strand ist kostenlos, man benötigt eine Genehmigung der örtlichen Behörden. Zeltplätze mit guten Einrichtungen gibt es in Larhat, Ain El Turk und Annaba.
Andere UnterkunftsmöglichkeitenJugendherbergen gibt es fast überall. Informationen sind bei der Fédération Algérienne des Auberges de Jeunesse, 213 Rue Hassiba Ben Bouali, BP 15, El Annasser, Algier. (Tel: (021) 678 65 8/7) erhältlich.
Fast 100% Muslime (meist Sunniten), christliche und jüdische Minderheiten.
Soziale VerhaltensregelnFranzösische Höflichkeits- und Umgangsformen sind angebracht. Gastfreundschaft spielt in der arabischen und somit auch in der algerischen Kultur eine große Rolle. Freizügige Kleidung wie kurze Hosen und Röcke bzw. kurzärmelige Oberteile sollte vermieden werden. Eine Einladung ist im Allgemeinen erst dann ernst gemeint, wenn sie drei mal ausgesprochen wurde. Vor dem Betreten einer privaten Wohnung, sollte man die Schuhe ausziehen. Fotografieren: Militärische Einrichtungen und Soldaten dürfen nicht fotografiert werden. Trinkgeld: 10% ist üblich. Rauchen: Es gibt kein allgemeines Rauchverbot, Hotels schränken teilweise das Rauchen ein.
Süden: Sommertemperaturen sind landesweit hoch, im Süden ist es jedoch besonders heiß und trocken. Im Sommer kommt es oft zu Sandstürmen, die Überlandfahrten erschweren und den Flugverkehr behindern. Die Oasen im Süden sind im Winter sehr angenehm. In der Wüste sinken die Temperaturen nachts stark ab. An der Küste gibt es häufig Stürme. Im ganzen Land nur geringer Niederschlag, im südlichen Landesteil tritt Regen selten auf.
Atlasgebirge: Kontinentalklima mit feuchten Wintern, in denen Schneefall möglich ist. Die Sommer sind von einer langen Trockenzeit geprägt.
Norden: In den Städten im Norden ist es oft schwül, nur an der Küste sorgen ganzjährig Meeresbrisen für Abkühlung.
Die beste Reisezeit hat man für die Wüste im Oktober und November sowie im März und April. Die beste Reisezeit für die algerische Küste und für das Atlasgebirge ist von März bis August.