Algerien
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Arabisch (70%), im Süden werden vornehmlich Berbersprachen gesprochen (30%). Geschäfts- und Behördensprache ist überwiegend Französisch.
Landesdaten
Vorwahl
+213Fläche(qkm)
2381741Bevölkerung
43.546.192Bevölkerungsdichte(pro qkm)
17Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
17Allgemeines
Zeitzone
Offizieller Name des Staates
Demokratische Volksrepublik Algerien.
Geographie
Algerien liegt an der nordafrikanischen Küste und grenzt im Osten an Tunesien und Libyen, im Südosten an Niger, im Südwesten an Mali und im Westen an Mauretanien und Marokko. Algerien ist das zweitgrößte Land Afrikas mit einer 1200 km langen Mittelmeerküste. An der Küste, an der 90% der Bevölkerung leben, liegen die größten Städte, fruchtbares Land und Urlaubsorte. Parallel zur Küste liegen die Hochebenen des Atlas, eines Faltengebirges wie die Alpen, mit den Hauptketten Tell-Atlas und Sahara-Atlas. Die Berge sind z. T. über 2000 m hoch und mit Zedern-, Kiefern- und Zypressenwäldern bedeckt. Südlich des Tell-Atlas befindet sich das Hochland der Schotts, der abflusslosen Salzseen. Der größte Teil des Landes (85%) wird von der Sahara eingenommen. Hier leben nur etwa 500.000 Menschen, zumeist Nomaden mit Ziegen- und Kamelherden. Die Kies- und Sandebenen im äußersten Süden werden von zwei Bergketten durchzogen, dem majestätischen Hoggar-Massiv, das fast bis auf 3000 m ansteigt, und dem Tassili N'Ajjer.
Regierung
Semipräsidentielle Republik seit 1962. Neue Verfassung seit 2021 in Kraft. Zweikammerparlament: Nationalversammlung (389 Mitglieder) und Rat der Nation (144 Mitglieder). Unabhängig seit 1962 (ehemalige französische Kolonie).
Staatsoberhaupt
Abdelmadjid Tebboune, seit Dezember 2019.
Regierungschef
Ayman Benabderrahmane, seit Juni 2021.
Elektrizität
230 V, 50 Hz, Steckertyp C/F.
Hauptstadt
Algier.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Mon, 14 Nov 2022 10:15:00 +0100(Unverändert gültig seit: Tue, 22 Nov 2022 10:41:08 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19 (Beschränkungen im Land),
Einreise und Zoll (Reisen von/nach Marokko),
redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Weitere Einreisebestimmungen bieten die Hinweise unter Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Je nach Pandemiegeschehen können lokale Behörden jederzeit, auch kurzfristig, einschränkende Anordnungen verfügen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Tunesien, Libyen, Niger, Mali, Mauretanien und zur Westsahara wird gewarnt.
Von Reisen in die sonstigen algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil, in ländliche Gebiete und Bergregionen, sofern nicht von Polizeischutz begleitet, wird dringend abgeraten.
Terrorismus
In den Grenzgebieten mit Nachbarländern, den algerischen Saharagebieten und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländlichen Gebieten und Bergregionen besteht weiterhin eine hohe Gefahr durch terroristische Anschläge und Entführungen. Dies gilt insbesondere für Regionen mit andauernden terroristischen Aktivitäten, wie der Kabylei, ihre Gebirgsausläufer und die Grenzgebiete im Osten und Süden des Landes.
Terroristische Aktivitäten richten sich in erster Linie gegen die staatlichen Sicherheitskräfte; Entführungen und Attentate in der Vergangenheit aber auch immer wieder gegen Ausländer. Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt aufgrund anhaltender Drohungen von terroristischen Gruppen angespannt.
Menschenansammlungen, Demonstrationen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sind bevorzugte Ziele von Terroranschlägen.
Die algerische Armee befindet sich in erhöhter Alarmbereitschaft und zeigt eine erhöhte Präsenz in den Grenzregionen. Aufgrund der aktuellen Situation in Libyen und Tunesien finden verstärkt Übungen und Patrouillen in Grenznähe statt.
- Seien Sie bei allen Reisen besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich über Medien und ortkundige Ansprechpartner über die aktuelle Sicherheitslage an den vorgesehenen Reise- und Aufenthaltsorten.
- Führen Sie notwendige Reisen in die algerischen Saharagebiete und außerhalb der Bezirke der größeren Städte im nördlichen Landesteil von Algerien, in ländliche Gebiete und Bergregionen wie die Kabylei nur mit polizeilichem Begleitschutz durch.
- Halten Sie sich dort nur an besonders geschützten Orten auf.
- Vermeiden Sie möglichst Fahrten in die Wilayas von Tébessa, Bouira, Skikda und Jijel.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen und öffentliche Gebäude möglichst.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Behörden.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Spontane Demonstrationen können trotz Verboten auch außerhalb der Hauptstadt Algier stattfinden, insbesondere nach den Freitagsgebeten. Auch bei friedlichem Verlauf können vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien. Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und fotografieren oder filmen Sie diese nicht.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Städten wie Algier, Constantine und Oran kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub. Auch Raubüberfälle und Gewaltakte stellen vor allem nach Einbruch der Dunkelheit und an Stränden ein Problem dar.
- Seien Sie in abgelegenen Gegenden und an Stränden besonders vorsichtig und meiden Sie diese nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Halten Sie Fenster und Türen eines Fahrzeugs stets geschlossen und verriegelt und benutzen Sie bewachte Parkplätze.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Der Norden Algeriens liegt an einer seismisch aktiven Zone, weshalb es gelegentlich zu Erdbeben kommen kann.
An der Küste herrscht mediterranes, im Landesinneren Wüstenklima.
In den Sommermonaten besteht in Algerien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Waldbrandgefahr.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die touristische Infrastruktur Algeriens ist außerhalb der Großstädte im Norden wenig entwickelt.
Flugbuchungen mit Air Algérie müssen häufig nochmals rückbestätigt werden, sonst erfolgt kein Transport. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen werden Anschlussflüge mit knappen Umstiegszeiten häufig verpasst.
Der Zustand der Straßen ist generell gut. Viele Gebiete dürfen Ausländer nur in Begleitung einer Polizeieskorte bereisen.
Ausländische Mitarbeiter ausländischer Firmen sind gemäß den geltenden algerischen Sicherheitsbestimmungen verpflichtet, geschäftliche und touristische Reisen bzw. Aufenthalte außerhalb des Verwaltungsbezirks (Wilaya) von Algier mittels polizeilichem Begleitschutz (Eskorte) vorzunehmen und diese mindestens 48 Stunden vorher beim Delegierten für Sicherheit (délégué de sécurité) bei der für den Firmensitz zuständigen Behörde (Wali des Wilaya) anzuzeigen. In dringenden Fällen, die glaubhaft dargelegt werden müssen, sind Ausnahmen von der 48-Stunden-Regelung möglich.
Insbesondere während der Dämmerung und in der Nachtzeit besteht bei Fahrten außerhalb der Stadtzentren die Gefahr von falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen.
Fahrzeuge sind häufig in schlechtem technischem Zustand und die Fahrweisen erscheinen oft unkalkulierbar. Es kommt häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesopfern.
Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine Versicherung vor Ort abzuschließen.
- Planen Sie Ihre Reisen gründlich, am besten mit einem örtlichen Geschäftspartner bzw. Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
- Reisen Sie innerhalb des Landes vorzugsweise auf dem Luftweg.
- Klären Sie mit Air Algérie immer vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise, ob der Flug rückbestätigt werden muss.
- Kalkulieren Sie beim Umsteigen genügend Zeit ein.
- Fahren Sie stets besonders vorsichtig und defensiv.
- Vermeiden Sie Fahrten während der Dämmerung und in der Nachtzeit außerhalb der Stadtzentren.
- Informieren Sie sich über mögliche Restriktionen und Auflagen zu Reiseroute und Aufenthaltsorte.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Die Amtssprachen Algeriens sind Arabisch und Tamazight (Berbersprache). Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb westlicher Hotels mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließungen von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen des Respekts islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, nicht in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich möglich.
LGBTIQ
Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen und Sicherheitspersonal zu fotografieren.
Drogeneinfuhr, -besitz und -handel werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Gewerbeprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater werden von algerischen Behörden stets als Algerier behandelt. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen ist die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der algerische Dinar (DZD). Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. Bankkarte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten, allerdings sind sie oft nicht funktionstüchtig. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels.
Einreise und Zoll
Einreisen und Ausreisen, die von Marokko aus oder nach Marokko erfolgen, sind derzeit nicht möglich.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig persönlich bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. beantragt werden muss.
Der Antrag sollte mindestens vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem algerischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main erhältlich.
Für Reisen in den Süden Algeriens ist zwingend eine Einladung einer vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur erforderlich. Auf dieser müssen die Reisedauer sowie die genaue, von der Reiseagentur bestimmte, Route angegeben sein.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt.
Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang (permis d'escale) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich und insbesondere in Algier des Öfteren verweigert.
Minderjährige
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zustehen. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen.
Gegebenenfalls müssen Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise, die sogenannte „Autorisation Paternelle de Voyage", welche von algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten ausgestellt werden kann.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Bargeldeinfuhr ist in ihrer Höhe durch algerische Zollvorschriften streng reglementiert und muss dem Zoll ab einem bestimmten Betrag spätestens bei Einreise angezeigt werden.
Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen und Regelungen bietet die Direction Générale des Douanes.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Gleiches gilt für die unerlaubte Einfuhr von u.a. Ferngläsern, Satellitentelefonen, Navigationsgeräten (z. B. GPS-Empfänger) sowie Funkgeräten und Laserpointern.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden.
Einfuhr eines Fahrzeugs
Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Bei Einfuhr eines Fahrzeugs ist dieses nachweislich innerhalb von drei Monaten wieder auszuführen. Einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen wird eine allgemeine Gesundheitsbescheinigung in französischer Sprache eines Amtstierarztes verlangt. Die Bestätigung muss enthalten, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es wird der Zusatz empfohlen, dass das Tier aus einer Gegend kommen, in der es in letzter Zeit keine Tollwutfälle gab. Die Tollwutimpfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Haustiere sollten vor der Einreise entsprechend geimpft werden.
- Bitte führen Sie einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von ≥ neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Algerien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Die Weltgesundheitsorganisation hat Algerien 2019 offiziell für malariafrei erklärt.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird in zwei isolierten Regionen (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet) beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.
- Sehen Sie im Norden vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Brucellose
Es kommt immer wieder zu Ausbrüchen von Brucellose in Algerien. Diese bakterielle Erkrankung wird durch Kontakt zu infizierten Tieren (Rinder, Ziegen, Schafen und Schweine) oder durch den Verzehr kontaminierter und nicht pasteurisierte Milch bzw. aus ihr hergestellte Produkte übertragen und muss antibiotisch behandelt werden. Es wird daher vor dem Verzehr nicht pasteurisierter Milchprodukte gewarnt.
- Vermeiden Sie den Verzehr von nicht-pasteurisierten Milchprodukten.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Es bestehen Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
- Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise im Merkblatt Schlangenbisse.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. In Algier bieten einige Privatkliniken (z. B. Clinique Al-Azhar, Clinique Chahrazed) bessere ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten an. Größtes Krankenhaus der Maximalversorgung ist das CHU Moustafa, zu dem besser ausgestatteten Militärkrankenhaus haben nur Diplomaten als Ausländer Zugang.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird verlangt von Reisenden, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere in Algerien.
2019 wurde Algerien von der WHO für malariafrei erklärt.
Essen und Trinken
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) können die meisten Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.
Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten, daher wird davon abgeraten Leitungswasser zu trinken. Es wird abgekochtes oder abgepacktes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trinkwasser außerhalb der großen Städte sollte gefiltert, abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Durchgegartes Fleisch, Geflügel und Meeresfrüchte sowie geschältes Obst und Gemüse sind i. Allg. unbedenklich. Vorsicht ist bei Eiswürfeln und rohen Lebensmitteln wie Salaten geboten, die möglicherweise mit gechlortem Wasser geschwaschen wurden.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger kommen endemisch in manchen Teichen und Flüssen vor, v.a. im Norden im Wadi Hamiz und im Süden in der Tassili-Region. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern in diesen Regionen sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtig ist in jedem Fall ein ausreichender Schutz vor der Sonne. Es sollte auch immer ausreichend Wasser getrunken werden.
Übersicht
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und ist gelegentlich technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch.
Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Bei Aufenthalten in der Wüste sind Sonnenschutz und Feuchtigkeitscreme (Trockenheit) unerlässlich.
Geld
Währung
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und Mastercard werden in Großstädten akzeptiert. Größere Hotels und Restaurants akzeptieren die Zahlung mit Kreditkarte. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten gibt es nur sehr wenige und nur in größeren Städten. Zahlreiche Geldautomaten haben technische Defekte. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Algerien in der Regel nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
So-Do 08.00-17.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Ein und Ausfuhr von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig (s. auch Geldwechsel) ab einer Summe im Gegenwert von 1000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen liegt maximal in der Höhe der angegebenen eingeführten Summe, abzüglich der umgetauschten Beträge (Nachweis). Bei Ausfuhr von Devisen ab einem Gegenwert von 7.500 € ist für Ausländer eine Ausfuhrerlaubnis der Nationalbank von Algerien erforderlich. Die Landeswährung darf von Personen ohne Wohnsitz in Algerien nicht ein- bzw. ausgeführt werden.
Geldwechsel
Bei der Einreise müssen Erwachsene Devisen im Wert von mindestens 1000 DA umtauschen (für Reisende unter 18 Jahren die Hälfte; bei Pauschalreisen normalerweise im Preis inbegriffen). Bei jedem Geldumtausch erhält man eine Quittung, der Betrag wird in die Devisendeklaration eingetragen. Die ausgestellte Quittung muss aufbewahrt und das Formular und alle Quittungen müssen bei der Ausreise abgegeben werden. Die Devisendeklaration muss u. U. im Hotel vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Dinare für die Bezahlung der Hotelrechnung rechtmäßig erworben wurden.
Wer in Algerien Fahrkarten ins Ausland kauft, muss speziell dafür Devisen umtauschen und die Umtauschquittung sowie die Deklaration vorlegen. Außerhalb der Flughäfen und Grenzposten ist der Umtausch begrenzt, u. U. jedoch in der Nationalbank (La Banque d'Extérieure d'Algérie) und den größeren Hotels möglich.
Anmerkung: Devisenvergehen werden schwer bestraft, vor dem Umtauschen auf dem Schwarzmarkt wird gewarnt.
Währungen
Wechselkurse
DZDÖffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Im Winter sollten immer Anzüge getragen werden, im Sommer sind Hemden ohne Jackett erlaubt. In größeren Firmen ist Terminvereinbarung erforderlich. Geschäftsleute sprechen Französisch oder Arabisch. Preise werden ausgehandelt. Als Besucher wird man oft in Hotels oder Restaurants eingeladen, der Gastgeber wird selten von seiner Frau begleitet. Privateinladungen sind selten. Der Fastenmonat Ramadan ist für Geschäftsbesuche weniger geeignet. Zwischen Oktober und Mai ist das Klima am angenehmsten.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: In der Regel So-Do von 08.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr.
Geschäftskontakte
Arabisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49(0)30 278 90 70.
Website: www.ghorfa.de
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, Postfach 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at
Chambre Algérienne de Commerce et d'Industrie (Algerische Industrie- und Handelskammer)
6 Boulevard Amilcar Cabral, Palais Consulaire, Place des Martyrs, 16003 Algier, Algerien
Tel. +213 (0)21 96 77 77, +213 (0)21 96 66 66.
Website: www.caci.dz
Kommunikation
Telefon
Öffentliche Münztelefone stehen zur Verfügung, jedoch werden fast ausschließlich Mobiltelefone genutzt.
Mobiltelefon
GSM 900 Netz betrieben vom Ministère des Postes et Telecommunications (AMN). Anbieter umfassen Orascom Telecom Algerie Spa (Djezzy) (Internet: www.djezzy.com). Es bestehen Roaming-Verträge. Am besten kauft man sich aber eine SIM-Karte in Algerien, die man in seinem eigenen Mobiltelefon nutzen kann. Auf diese Weise kann man von den günstigeren Tarifen im Land profitieren.
Internet
Internetcafés gibt es in allen größeren Städten. Einige Hotels in den Großstädten bieten Zugang zum Internet via Wi-Fi. Die meisten Anbieter sind von der staatlichen Telekom selbst oder von dieser kontrolliert. Bei der Übertragung von größeren Datenmengen können Verbindungsprobleme auftreten, bei der Kommunikation via Skype bestehen keine Probleme.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Post
Von größeren Städten sind Sendungen nach Europa 3-4 Tage unterwegs, länger von kleineren Ortschaften. Postzustellung Samstag bis Donnerstag. Pakete, die mit normaler Post geschickt werden, brauchen bis zu zwei Monate nach Algerien, und die Zollabfertigung verzögert die Auslieferung zusätzlich. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Mi 08.00-17.00 Uhr, Do 08.00-12.00 Uhr. Das Hauptpostamt in Algier (5 Boulevard Mohamed Khémisti) hat durchgehend geöffnet.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Überblick
Schöne Andenken sind Lederwaren, Läufer, Kupfer- und Messingartikel, einheimische Bekleidung, Schmuck und herrlich gemusterte Berberteppiche. Aus der Sahara werden schön lackierte Korbwaren sowie Ton- und Steingutwaren angeboten. Auf den Märkten und in kleinen Geschäften ist Handeln üblich. Die Rue Didouche Mourad ist die beste Einkaufsstraße in Algier. Es gibt zwei staatliche Kunstgewerbezentren mit Festpreisen (eines davon am Flughafen von Algier). Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
In den größeren Städten umfasst das Unterhaltungsangebot folkloristische Musik- und Tanzveranstaltungen, Nachtklubs, Diskotheken und Hotelrestaurants. Einige Kinos in Oran und Algier zeigen französisch- und englischsprachige Filme.
Kulinarisches
Übersicht
In Algier und den Küstenstädten gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, die überwiegend französische oder italienische Gerichte anbieten, obwohl die z. T. scharf gewürzten Soßen sie von der europäischen Küche unterscheiden. Selbst klassische Gerichte haben einen unverkennbaren algerischen Geschmack. Fischgerichte sind ganz besonders schmackhaft. Zur Mahlzeit gehören meistens Suppe oder Salat, gebratenes Fleisch (Lamm- oder Rindfleisch) oder Fisch als Hauptgericht und frisches Obst als Nachtisch. In den Städten gibt es Imbissstände mit scharfgewürzten Lammfleischwürstchen (Merguez) und Brochettes, getoastetes Baguette mit verschiedenen Füllungen, auf Wunsch mit scharfer Soße (Harissa). Sehr schmackhaft ist Shakshuba (Gemüseeintopf mit Zwiebeln, Paprika, Tomaten und Eiern). Im südlichen Landesteil ist die Auswahl begrenzt, und die Speisekarte richtet sich nach dem Nahrungsmittelangebot. Die einheimische Küche, wie sie in Privathäusern angeboten wird, besteht oft aus Braten (normalerweise Lamm), Cous-Cous mit Gemüsesoße und frischem Obst. Nahrungsmittel sind verhältnismäßig teuer. Getränke: Alkoholausschank nur in Hotels und Restaurants der gehobenen Preisklasse; Hotelbars haben geöffnet, bis der letzte Gast gegangen ist. Algerien hat einige gute, einheimische Weine, die Auswahl im Land ist jedoch gering. Die Rotweine Medea, Mansourah und Mascara sowie die Roséweine Medea, Mascara und Lismara sind zu empfehlen. In den größeren Hotels erhält man auch europäische Weine. Alkohol in Algerien ist sehr teuer. Als Besucher sollte man die ablehnende Haltung des Islam gegenüber alkoholischen Getränken respektieren.
Unterkunft
Hotels
In Algier und anderen Handelszentren beschränkt sich das Angebot im Wesentlichen auf Luxushotels und preiswerte Hotels. Letztere sind bei einheimischen Geschäftsreisenden und für Verwandtenbesuche beliebt und daher oft überfüllt. Trotz Reservierung kann ein Zimmer nicht garantiert werden. Geschäftsreisenden wird empfohlen, nur in den besten Hotels zu buchen.
Kategorien: Alle Hotels werden von der Regierung kontrolliert und sind nach dem Sterne-System klassifiziert: Deluxe (5 Sterne), 2. Klasse (3-4 Sterne) und Touristenklasse (1-2 Sterne).
An der Küste: In den Urlaubsorten der Mittelmeerküste werden ständig neue Hotels gebaut, viele bieten einen hohen Standard. In vielen besseren Urlaubshotels gibt es auch Nachtklubs. Vom 1. Okt. - 31. Mai gelten Winterpreise, den Rest des Jahres Sommersaisonpreise.
In den Oasen: Es gibt nur wenige gute Hotels in den großen Oasen wie Ghardaia und Ouargla. Während der Saison (Oktober - Mai) sollte man frühzeitig buchen.
Im Süden: Hotelzimmer im äußersten Süden des Landes sind rar. In Djanet z. B., einem beliebten Zwischenstopp auf Sahara-Expeditionen und Ausgangspunkt für Touren zum Tassili N'Ajjer, ist das einzige Hotel das Zeribas, das lediglich aus einem Campement aus 20 Strohhütten besteht. Seit sich Tamanrsasset zu einem beliebten Winterurlaubsort entwickelt hat, stehen auch bessere Hotels zur Verfügung. Die Auswahl an Hotelzimmern ist trotzdem insgesamt weiterhin begrenzt.
Camping
Das Zelten auf Gemeindeland und am Strand ist kostenlos, man benötigt eine Genehmigung der örtlichen Behörden. Zeltplätze mit guten Einrichtungen gibt es in Larhat, Ain El Turk und Annaba.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Jugendherbergen gibt es fast überall. Informationen sind bei der Fédération Algérienne des Auberges de Jeunesse, 213 Rue Hassiba Ben Bouali, BP 15, El Annasser, Algier. (Tel: (021) 678 65 8/7) erhältlich.
Kultur
Religion
Fast 100% Muslime (meist Sunniten), christliche und jüdische Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Französische Höflichkeits- und Umgangsformen sind angebracht. Gastfreundschaft spielt in der arabischen und somit auch in der algerischen Kultur eine große Rolle. Freizügige Kleidung wie kurze Hosen und Röcke bzw. kurzärmelige Oberteile sollte vermieden werden. Eine Einladung ist im Allgemeinen erst dann ernst gemeint, wenn sie drei mal ausgesprochen wurde. Vor dem Betreten einer privaten Wohnung, sollte man die Schuhe ausziehen. Fotografieren: Militärische Einrichtungen und Soldaten dürfen nicht fotografiert werden. Trinkgeld: 10% ist üblich. Rauchen: Es gibt kein allgemeines Rauchverbot, Hotels schränken teilweise das Rauchen ein.
Klima
Übersicht
Algerien ist eine faszinierende Mischung aus verschiedenen Kulturen, die sich ein riesiges Land teilen, und bietet verträumte weiße Fischerdörfchen und Olivenhaine ebenso wie grüne Berge und die dramatischen Naturlandschaften der Sahara und der Hoggar-Berge.
Die Sahara, die mehr als vier Fünftel der Fläche von Algerien einnimmt, übt eine magische Anziehungskraft auf Touristen aus. Der Norden des Landes, der ursprünglich von Phöniziern und Römern bevölkert wurde und von historischen Ruinen übersäht ist, leuchtet grün und fruchtbar, und die imposante Hauptstadt Algier („Weiße Stadt“) bietet neben einem Besuch in Medina auch interessante Einblicke in das moderne algerische Leben.
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