Mauretanien

Landesdaten

Vorwahl

+222

Fläche(qkm)

1030700

Bevölkerung

4.649.658

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

3

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

117

Übersicht

Mauretanien ist ein geheimnisvolles, wenig bekanntes Land in der Sahara, in dem die Temperaturen auf bis zu 57 °C steigen können. Ein Großteil des Landes ist trocken und unwirtlich, und viele Gegenden sind nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen erreichbar.
In Ouadâne, einer hinter Sanddünen versteckten Oase im Norden Mauretaniens, die zum UNESCO Weltkulturerbe gehört, gibt es 3.000 historische Manuskripte sowie eine sehr alte Moschee. Im Norden von Mauretanien liegt auch die siebente der heiligen Städte des Islam, Chinguetti.
Die 800 km lange Küste besteht aus Sandstränden mit einer erstaunlichen Vielfalt von Vogelarten, trotz der fast völlig fehlenden Vegetation. Der Parc National du Banc d'Arguin ist ein Zwischenstopp für Zugvögel auf dem Weg in den Süden.
Obwohl Mauretanien zu den ärmsten Ländern der Welt zählt, könnten küstennahe Erdöl- und Erdgasvorkommen eine bessere Zukunft bescheren.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Islamische Republik Mauretanien.

Regierungschef

Premierminister Moctar Ould Diay, seit August 2024.

Hauptstadt

Nouakchott.

Geographie

Mauretanien grenzt an Algerien, Mali, West-Sahara (Demokratische Arabische Republik Sahara) und den Senegal. Im Westen liegt der Atlantische Ozean. Der Staat besteht überwiegend aus den Wüstenebenen der Sahara mit Sanddünen und stellenweise felsigen Plateaus mit tiefen Schluchten und einsamen Gipfeln. Das 500 m hohe Adrar-Plateau liegt in der Landesmitte, das Tagant-Plateau im Süden steigt auf 600 m an. In dieser Region liegen mehrere Städte, kleine Dörfer und Oasen. Das Nordufer des Flusses Senegal, die Südgrenze des Landes, ist als einzige Region des Landes ganzjährig mit Vegetation bedeckt - auch die Tierwelt ist hier vielfältig.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1960. Die Verfassung von 1991 basiert auf dem islamischen Recht (Scharia). Verfassungsreform in Juni 2006. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 81, Senat mit 56 Mitgliedern. Oberst Maaouiya Ould Sid'Ahmed Taya (Staatsoberhaupt seit 1984) wurde im August 2005 in einem Putsch gestürzt. Seitdem untersteht das Land einer Militärregierung. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Mohamed Ould Scheich El Ghazouani, seit August 2024.

Elektrizität

127/220 V, 50 Hz. Runde Zweipolstecker.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Mauritania Airlines (L6) fliegt zahlreiche Ziele in Afrika sowie Gran Canaria (Spanien) an.

Lufthansa (LH) bietet in Kooperation mit Royal Air Maroc (AT) Flüge von Frankfurt/M. und München via Casablanca nach Nouakchott an.

Tunisair (TU) fliegt ab Frankfurt/M. via Tunis nach Nouakchott.

Turkish Airlines (TK) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Wien und Zürich über Istanbul nach Nouakchott.

Royal Air Maroc (AT) bietet Flüge ab Frankfurt/M. und Zürich via Casablanca nach Nouakchott an.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Nouakchott: 7 Std. 55 Min.; Wien - Nouakchott: 12 Std. 35 Min.; Zürich - Nouakchott: 8 Std. 20 Min. (Die Reisezeiten können sich je nach Aufenthalt bei den Zwischenlandungen zum Teil erheblich verlängern.)

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Mauretanien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz über Frankreich, Spanien, Marokko und die Westsahara erreichbar (ca. 5.000 km). Zwischen der marokkanischen und der mauretanischen Grenze führt eine nicht asphaltierte Straße durch 4 km Niemandsland. Wegen bestehender Minengefahr sollten Reisende die Hauptpiste nicht verlassen.

Eine 575 km lange, asphaltierte Straße verbindet Dakar (Senegal) mit Nouakchott (Fahrtzeit: ca. 8 Std.). Der Fluss Senegal muss bei Rosso mit einer Fähre überquert werden.

Von Mali führt eine geteerte Straße nach Mauretanien. Von einer Einreise über Algerien und den Norden von Mali wird aus Sicherheitsgründen dringend gewarnt.

 

Anreise mit der Bahn

Es existiert kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.

 

Anreise mit dem Schiff

Der wichtigste Hafen ist Nouâdhibou; Nouakchott hat einen kleinen Hafen. Auch der nahe an der mauretanischen Grenze gelegene Hafen von St. Louis (Senegal) ist für Mauretanien von Bedeutung.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Mauritania Airlines (L6) bietet Inlandflüge zwischen Nouadhibou und Nouakchott sowie Zouérat an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das mauretanische Straßennetz umfasst ca. 7.500 km. Die meisten Straßen sind Sandpisten. Geteert sind nur die wichtigsten Verbindungsstraßen.

Die rund 500 km lange Strecke von Nouadhibou durch den Nationalpark Banc d'Arguin nach Nouakchott sollte nur mit geländegängigen Fahrzeugen und möglichst mit einem ortskundigen Führer und im Konvoi befahren werden. Im Büro des Nationalparks in Nouadhibou ist für die Durchfahrt eine Gebühr zu entrichten; zuverlässige Führer werden dort ebenfalls vermittelt.

Wüstenfahrten auf eigene Faust sollten nie ohne Ersatzteile und ausreichende Wasser-, Essens- und Treibstoffvorräte unternommen werden.

Tankstellen sind an den Hauptverkehrsstraßen ausreichend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Von Nouakchott erreicht man auf ganzjährig befahrbaren Straßen Nouadhibou, Nema sowie Rosso an der senegalesischen Grenze. Ebenfalls gut ausgebaut sind die Verbindungen zwischen Aleg und Kaeddi sowie Akjoujt und Atar. Die übrigen Straßen sind meist Sandpisten.

Für Fahrten auf den Wüstenpisten und oft auch während der Regenzeit zwischen Juli und Oktober sind Fahrzeuge mit Allradantrieb unumgänglich. Auf den Wüstenpisten ist auch immer mit Sandverwehungen, Schlaglöchern und Tieren auf der Fahrbahn zu rechnen. Nachtfahrten sollten daher gänzlich vermieden werden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz besteht aus Nationalstraßen, gekennzeichnet mit dem Buchstaben N und einer Nummer, und Regionalstraßen, beginnend mit einem R.

Autovermietung

Mietwagen sind in Nouakchott, Nouadhibou und Atar erhältlich. Es ist empfehlenswert, einen Mietwagen mit Chauffeur zu buchen.

Taxi

Taxis sind in den Städten überall vorhanden. Taxameter gibt es nicht. Trinkgeld ist üblich.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

Taxis sind in Nouakchott und Nouadhibou verfügbar, aber teuer; sie können auch für einen ganzen Tag gemietet werden.

Busse sind günstig, aber in schlechtem technischen Zustand.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

Stand - Fri, 06 Feb 2026 15:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 06 Feb 2026 14:48:16 +0100)

Letzte Änderungen: 

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.  

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere

  • die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate
    und
  • die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar

wird dringend abgeraten. 

Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden 

  • in die Regionen Hodh El Gharbi und Hodh El Charghi (mit Oualata), insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali in den Regionen Guidimaka und Assaba
  • sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),

wird abgeraten.

Terrorismus

In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Personen und Einrichtungen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.

  • Seien Sie an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage
 

Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte, können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.

  • Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Respektieren Sie Sperrzonen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.

Die Sicherheitslage, insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali, wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Vor Versuchen, über das unmittelbare Grenzgebiet Algeriens oder Malis ein- oder auszureisen, wird gewarnt. Von Reisen auf dem Landweg durch die Westsahara wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko.
 

  • Seien Sie stets aufmerksam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Meiden Sie abgelegene und Ihnen unbekannte Stadtteile, vor allem in der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.

Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Fluss Senegal, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l'Espoir" von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott - Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.

Teile der Strecke zwischen Boutilimit, Kiffa und Ayoun El-Atrous (N3) sind in sehr schlechtem Zustand und nur eingeschränkt befahrbar, siehe auch Abschnitt Sicherheit.

Bei Fahrten tief ins Land/ins Landesinnere sind ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima.

In weiten Teilen Mauretaniens besteht abseits der großen Städte kein Mobilfunknetz.

  • Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
  • Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten.
  • Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
  • Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
  • Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.

Führerschein

Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali

Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem Boot ist verboten, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung und Kriminalität.

Ein- und Ausreise in die Westsahara

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.

Der Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants während des Ramadans, mit Ausnahme größerer Hotels, tagsüber geschlossen.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.

Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.

In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Debitkarte (Girocard) möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das seit Januar 2025 ausschließlich vor der Einreise online zu beantragen ist.

Grundsätzlich werden e-Visa für 30 Tage mit einer einmaligen Einreise und nur in Einzelfällen für 90 Tage mit mehrfacher Einreise erteilt. Für die Beantragung des e-Visums sind ein Foto des Passdokumentes, ein biometrisches Passfoto und reisebegründende Unterlagen (z.B. Einladung, Routenplan, Hotelreservierung, Flugticket, etc.) hochzuladen, hierbei sind genaue Vorgaben zur Pixel- und Dateigröße einzuhalten. Bei der Beantragung eines e-Visums für 90 Tage mit mehrfacher Einreise muss zusätzlich eine Begründung im Bemerkungsfeld angegeben werden. Insbesondere bei einer geplanten Durchreise durch Senegal und Wiedereinreise in Mauretanien, sollten Reisende ein e-Visum für 90 Tage beantragen und explizit darauf hinweisen, dass eine mehrfache Einreise benötigt wird. Reisende müssen sich nach Beantragung eigenständig mit Referenznummer und Passnummer auf der Webseite über den Bearbeitungsstand informieren und das e-Visum nach Erteilung dort herunterladen und ausdrucken. Das e-Visum muss bei der Abfertigung am Abflughafen und bei der Einreise an der Grenze auf dem Luft- und Landweg als gut lesbarer Ausdruck vorgezeigt werden. Die Gebühr in Höhe von 55 EUR muss bei der Einreise bar bezahlt werden; Fingerabdrücke werden ebenfalls vor Ort abgenommen. Der QR- Code auf dem Visum darf nicht geknickt werden, das ausgedruckte e-Visum muss während des gesamten Aufenthaltes verwahrt und bei der Ausreise inklusive der angebrachten Vermerke vorgezeigt werden.

Bei Schwierigkeiten hat die zuständige mauretanische Behörde Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, die rund um die Uhr und auch in englischer Sprache erreichbar sind (E-Mail: contact@anrpts.gov.mr / Telefon und WhatsApp: +222 26 40 84 67). 

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000 USD ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 USD in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt.

Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen verhängt.

Bei Ankunft am Flughafen von Nouakchott wird jedes Gepäckstück durchleuchtet.

Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS" erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollten Reisende verlangen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.

Das Fahrzeug wird im Reisepass des Besitzers eingetragen.

Soll das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist eine gemeinsame Vorsprache mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott notwendig. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig.

Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.

Tiere

Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip ist bei Einreise nicht erforderlich.

Gesundheit

Aktuelles

Denguefieber

In Nouakchott und Nouadhibou wird seit Herbst 2025 eine deutliche Zunahme an fieberhaften Erkrankungen berichtet. Es besteht die Vermutung, dass es sich um Denguefieber handelt. Aufgrund fehlender diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten besteht für Reisende eine erhöhte Gefährdung. Denguefieber ist im Sahel verbreitet, oft unterdiagnostiziert und es kommt immer wieder vereinzelt zu Ausbrüchen.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Mauretanien ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der Hauptstadt fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie wenigen Privatkliniken in der Hauptstadt gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. 

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist abhängig von Regenfällen saisonal und regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: in dem südlichen tropischen Landesteil
  • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Gürtel zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit und Nema.
  • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Gürtel zwischen Sahara und tropischen Landesteilen, inkl. der Städte Nouakchott, Tichit und Nema
  • Ganzjährig mittleres Risiko: Reisen nur in die Sahara; meiste Teile der Provinz Adrar und der Stadt Nouadhibou

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Zikavirus-Infektionen im Land vorkommen.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunyafieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Mauretanien sporadisch vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Mauretanien wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Mauretanien besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. 

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten. 

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund, einer Katze oder Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
 

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kulinarisches

Übersicht

In der Hauptstadt gibt es marokkanische, libanesische, chinesische und französische Restaurants, vorwiegend in Hotels. Die meisten Restaurants servieren jedoch traditionelle Gerichte. Besondere Leckerbissen sind Mechoui (ganzes gebratenes Lamm), Datteln, gewürzter Fisch mit Gemüse, Fischbällchen, getrockneter Fisch, getrocknetes Fleisch und Kuskus. Getränke: Nur in einigen Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Zrig (Kamelmilch) und süßer Pfefferminztee sind äußerst beliebt.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder. Das Visum muss als e-Visum vor der Reise beantragt werden.

Kosten

Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken:

Touristen- und Geschäftsvisum bei der Einreise:

55 € (ca. 60 US$) (Aufenthalt bis zu 30 Tagen) in bar.
 

 

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

30 Tage, 1, Monat, 3 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 3 Jahre und länger. 

e-Visum: 30, 90 oder 360 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

Visum-Beantragung ausschließlich online als e-Visum.

Achtung: Die Botschaft von Mauretanien in Berlin stellt zurzeit keine Visa aus. 

Antrag erforderlich

e-Visum

(a) Visum-Antrag auf anrpts.gov.mr/visa/requestvisa.
(b) 1 biometrisches Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses + Foto des Reisepasses.
(d) genaue Reiseroute und Reisedaten (zu besuchende Orte, Grenzübergänge, Flughäfen etc.).

(e) Beleg über Hotelbuchung oder ein Schreiben des Gastgebers.
(f) Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets oder Bankbescheinigung über ausreichende Geldmittel für die Reise.

(g) Visumgebühr muss bei der Einreise in bar bezahlt werden.
 

 

Aufenthaltsverlängerung

Der Beleg über die bezahlten Visumgebühren ist dem Grenzbeamten vorzulegen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Kinder unter 18 Jahren allein, benötigen sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für die Einreise mit Hunden und Katzen muss für jedes Tier ein Impfausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie ein gültiges Gesundheitszertifikat vorgelegt werden.

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden ab einem Alter von 1 Jahr verlangt, die nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind.
Impfschutz gegen Gelbfieber wird allen Reisenden nach Mauretanien empfohlen.

[3] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[4] Mittleres bis hohes Malaria-Risiko ganzjährig. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum herrscht zu 99 % vor.

[5] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

[6] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

[7] Typhus und Poliomyelitis kommen vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Eine Polio-Impfung bzw. ggf. -Auffrischung wird in jedem Fall empfohlen.

Essen und Trinken

Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Einheimische Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das geringe Risiko einer Infektion besteht jedoch (Infektionegebiete im Nouakchott-Distrikt). Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor (bes. in der Tarza-Region), das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.

Die Zahl der HIV/Aids-Infizierten liegt unter dem anderer afrikanischer Länder, es besteht jedoch eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen.

Die durch Mückenstich übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Zeckenbissfieber kommt vor.

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Geld

Währung

1 Mauretanischer Ouguiya = 5 Khoums. Währungskürzel: UM, MRU (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 UM; Münzen sind in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 1 und 1/5 Ouguiya im Umlauf.

Kreditkarten

Kreditkarten werden nur in wenigen größeren Hotels in Nouakchott und Nouadhibou akzeptiert (Vorsicht vor Kreditkartenbetrug). Mit Visa kann in der Hauptstadt (Attijari Bank Mauritanie, Société Générale Mauritanie) Geld abgehoben werden.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte (Visa) und Pinnummer und zum Teil mit der Debitcard kann an Geldautomaten in Nouakchott Geld abgehoben werden. Auch die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an wenigen Geldautomaten in Nouakchott mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol in großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

 

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Mauretanien nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 07.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 1.000 US$. Ausfuhr nur in Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich umgetauschter Beträge. Die Ausfuhr von höheren Beträgen in Fremdwährungen ist nur mit Genehmigung der mauretanischen Zentralbank möglich.
Bei der Einreise werden Formulare für die Deklaration von Währung ausgegeben, die bis zur Ausreise behalten werden müssen.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Opferfest Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

year

2026

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Mauretanien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 250 g Tabak;
50 g Parfüm und 250 ml Eau de Cologne.
 

Verbotene Importe

Alkohol, Waffen und Munition sowie Schweinefleisch.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Gute Französischkenntnisse sind notwendig.

Geschäftszeiten:
Sa-Mi 08.00-15.00 Uhr; Do 08.00-13.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture de Mauritanie (CCIAM)
(Industrie- und Handelskammer)
303 Avenue de l'Indépendance, BP 215, Nouakchott, Mauretanien
Tel. +222 (0)45 25 22 14.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00222.

Mobiltelefon

3G-, 4G- und teilweise 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Mauritel, Chinguitel und Mattel. Die Netzabdeckung besteht nur in den größeren Städten.  Hauptsächlich werden Pre-Paid Karten angeboten, die bei kleinen Händlern und Läden überall erworben werden können.

Internet

Internetcafés gibt es in Nouakchott und in anderen Städten. Einige Hotels und Caféketten stellen WLAN kostenlos zur Verfügung.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Mauretanien empfangen.

Post

Internationaler Postdienst nur in größeren Städten. Postsendungen nach Europa sind bis zu zwei Wochen unterwegs.

Einkaufen

Überblick

Handgefertigte Waren wie gefärbte Lederkissen, gravierte Silbergegenstände, Teppiche und Holzschnitzereien sind auf den offenen Märkten erhältlich. Eine gute Auswahl an Silberschmuck, Säbeln, Holz- und Silberkästchen, Teppichen und verzierten Nomadenzelten kann im Handwerkszentrum in Nouakchott erworben werden. Die Tagant-Region ist für neolithische Pfeilspitzen, Ahlen und Tonwaren bekannt, und in Boutilimit im Süden des Landes befindet sich ein Marabout-Zentrum (Institute of High Islamic Studies), in dem Teppiche aus Ziegen- und Kamelhaar gefertigt werden. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr.

Unterkunft

Hotels

Das Hotelangebot ist nicht sehr groß, und man sollte im Voraus buchen. Die wenigen Hotels in Nouakchott sind sehr komfortabel (Klimaanlagen), aber recht teuer. Rechnungen beinhalten normalerweise Bedienungsgeld und Steuern. Weitere Informationen vom Ministère du Commerce, de l'Artisanat et du Tourisme (s. Adressen).

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Arabisch und Wolof; Französisch ist Handels- und Bildungssprache. Die Mauretanier arabischer oder berberischer Abstammung sprechen den arabischen Hassaniya-Dialekt. Daneben auch andere Sprachen, u. a. Solinke und Pulaar.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion (99,6 % malakitische Sunniten); christliche Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Seit dem 7. Jahrhundert wird das Land vom Islam beeinflusst, und Besucher sollten die religiösen Gesetze und Bräuche respektieren. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Fast alle Bewohner Mauretaniens stammen von Nomaden-Stämmen ab. Klassen- und Stammesrivalitäten sind keine Seltenheit. Trinkgeld: 12-15% sind üblich.

Klima

Beste Reisezeit

Trocken und heiß, kaum Regen. Im Süden des Landes gibt es eine Regenzeit (Juli - Okt.). Die Temperaturen an der Küste werden durch Meeresbrisen gemildert; davon ausgenommen ist die Umgebung von Nouakchott, wo es sehr heiß ist und die Regenzeit ca. einen Monat später beginnt. In der Wüste ist es in den Monaten März und April kühl und windig.

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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/

VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.

https://www.derreisefuehrer.com

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