Mauretanien

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Arabisch und Wolof; Französisch ist Handels- und Bildungssprache. Die Mauretanier arabischer oder berberischer Abstammung sprechen den arabischen Hassaniya-Dialekt. Daneben auch andere Sprachen, u. a. Solinke und Pulaar.

Landesdaten

Vorwahl

+222

Fläche(qkm)

1030700

Bevölkerung

4.649.658

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

3

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

117

Allgemeines

Zeitzone

Offizieller Name des Staates

Islamische Republik Mauretanien.

Hauptstadt

Nouakchott.

Geographie

Mauretanien grenzt an Algerien, Mali, West-Sahara (Demokratische Arabische Republik Sahara) und den Senegal. Im Westen liegt der Atlantische Ozean. Der Staat besteht überwiegend aus den Wüstenebenen der Sahara mit Sanddünen und stellenweise felsigen Plateaus mit tiefen Schluchten und einsamen Gipfeln. Das 500 m hohe Adrar-Plateau liegt in der Landesmitte, das Tagant-Plateau im Süden steigt auf 600 m an. In dieser Region liegen mehrere Städte, kleine Dörfer und Oasen. Das Nordufer des Flusses Senegal, die Südgrenze des Landes, ist als einzige Region des Landes ganzjährig mit Vegetation bedeckt - auch die Tierwelt ist hier vielfältig.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1960. Die Verfassung von 1991 basiert auf dem islamischen Recht (Scharia). Verfassungsreform in Juni 2006. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 81, Senat mit 56 Mitgliedern. Oberst Maaouiya Ould Sid'Ahmed Taya (Staatsoberhaupt seit 1984) wurde im August 2005 in einem Putsch gestürzt. Seitdem untersteht das Land einer Militärregierung. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Mohamed Scheich El Ghazouani, seit August 2019.

Regierungschef

Premierminister Mohamed Ould Bilal, seit August 2020.

Elektrizität

127/220 V, 50 Hz. Runde Zweipolstecker.

Anreise

Vor Ort unterwegs

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 11 Jul 2023 15:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 11 Jul 2023 15:48:31 +0200)

Letzte Änderungen:

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.

Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
-
die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Von unbegleiteten Reisen ohne ausgearbeitetes Sicherheitskonzept in Abstimmung mit lokalen Sicherheitsbehörden in die Regionen Hodh El Gharbi – insbesondere in das Grenzgebiet zu Mali - und Hodh El Charghi (mit Oualata) sowie die östlich von Tidjikja gelegenen Wüstengebiete in der Region Tagant (Tichitt),
wird abgeraten.

Terrorismus

In Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Interessen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.

Innenpolitische Lage

In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.

Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte, können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

  • Respektieren Sie Sperrzonen.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und u.U. bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.

Die Sicherheitslage, insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali, wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

  • Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Meiden Sie abgelegene und dunkle Stadtteile und begeben Sie sich nicht alleine auf unbekanntes Terrain.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht überwiegend trockenes und heißes Wüstenklima.

Während der Regenzeit von Juli bis Anfang Oktober kann es insbesondere am Senegalfluss, aber auch in den Regionen Adrar und Tagant, Hodh El Chargui und Hodh El Gharbi, zu Überschwemmungen und nicht passierbaren Pisten und Straßen kommen. Auch die Stromversorgung und Kommunikation können beeinträchtigt sein.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Auf Überlandstraßen besteht aufgrund undisziplinierter Fahrweise und unvermutet auftauchender Hindernisse wie Tiere und Menschen auf der Strecke eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere bei Dunkelheit. Im Winterhalbjahr und im Osten des Landes wird es teils schon zwischen 17 und 18 Uhr dunkel. Immer wieder kommt es zu schweren Verkehrsunfällen, wobei es auf dem Land in der Regel keine Möglichkeit der schnellen Erstversorgung bzw. des Transports in ein Krankenhaus gibt. Dies gilt besonders für die sogenannte „Route de l'Espoir" von Nouakchott nach Néma, die vor allem auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert.

Die „Route de l'Espoir" ist derzeit zwischen Boutilimit und Kiffa aufgrund von Bauarbeiten nur eingeschränkt befahrbar; ggf. muss das Gebiet sehr weiträumig südlich über Bogué, Kaédi und Kankossa umfahren werden. Auch dort sind Teile der Strecke in sehr schlechtem Zustand. Das gilt auch für Teile der Strecke zwischen Kiffa und Ayoun El-Atrous.

Bei Fahrten ins tiefe Land ist ausreichend Wasser und Treibstoff mitzuführen, da es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt; Brunnen sind selten und häufig verunreinigt. Bei Reisen in Wüstengebiete bestehen erhebliche Risiken, auch durch das extreme Klima.

In weiten Teilen Mauretaniens abseits der großen Städte besteht kein Mobilfunknetz.

  • Verzichten Sie unbedingt auf Fahrten bei Dunkelheit.
  • Fahren Sie über Land und insbesondere abseits der asphaltierten Straßen stets im Konvoi und mit angemessener Ausrüstung sowie Wasser-, Treibstoff- und Lebensmittelvorräten.
  • Nutzen Sie möglichst erfahrene Reiseführer oder informieren Sie sich genau.
  • Hinterlassen Sie Informationen über geplante Routen und Abfahrts- und Ankunftszeiten.
  • Führen Sie nach Möglichkeit auf Überlandfahrten und Wüstentouren auch adäquate Kommunikationsmittel wie z.B. ein Satellitentelefon mit.

Führerschein

Es wird ein internationaler Führerschein benötigt, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Ein- und Ausreise von und nach Algerien, Senegal und Mali

Von Versuchen, über Algerien oder Mali wie auch auf dem Landweg durch die Westsahara ein- oder auszureisen, wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen abgeraten.

Die Einreise nach und von Senegal ist an den offiziellen Grenzübergängen in Diama und Rosso grundsätzlich möglich. In Diama gibt es einen Damm für Fußgänger und Fahrzeuge, in Rosso tagsüber eine Fährverbindung. Es gibt längere Wartezeiten. Der Grenzübertritt an anderen Stellen oder mit einem Boot ist verboten.

Ein- und Ausreise in die Westsahara

Von einer Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten. Die Einreise über Galtat Zemmour nach Bir Moghrein ist problematisch, da es sich um militärisches Sperrgebiet handelt. In der Westsahara kann keine konsularische Hilfe geleistet werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land, Rechtsgrundlage ist die Scharia. Auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen ist Rücksicht zu nehmen.

Der bewegliche Fastenmonat Ramadan beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. So sind z.B. Restaurants während des Ramadan, mit Ausnahme von größeren Hotels, tagsüber geschlossen.

LGBTIQ

Homosexualität ist im mauretanischen Strafrecht ein schweres Vergehen und mit Todesstrafe bedroht. In der Praxis werden homosexuelle Lebenspartnerschaften jedoch meist stillschweigend geduldet, sofern Diskretion gewahrt wird. Eine rechtliche Gleichstellung besteht nicht. Die öffentliche Zurschaustellung von Intimität, auch in heterosexuellen Partnerschaften, kann zu heftigen Reaktionen führen und sollte vermieden werden..

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten.

Der Verkauf von Alkohol, Drogenhandel und Prostitution sind verboten und werden streng geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ouguiya (MRU). Sie ist nicht frei konvertierbar. Kreditkarten werden meist nur in größeren Hotels akzeptiert. Die Mitnahme von Devisen ist daher empfehlenswert.

In Nouakchott und einigen größeren Städten gibt es Möglichkeiten zum Geldtransfer. Vor allem in Nouakchott und Nouadhibou ist an einer wachsenden Zahl von Geldautomaten das Geldabheben mit Kredit- und zum Teil auch mit Bankkarte möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauretanien ein Visum, das derzeit nur bei Einreise an der Grenze bzw. an den Flughäfen Nouakchott und Nouadhibou gegen eine Gebühr von 55 EUR (passend in bar zu entrichten) erteilt wird.
Derzeit ist keine Visumerteilung vor Einreise bei der Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien in Berlin möglich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können bis zu einem Gegenwert von 1.000 USD ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag ist bei Einfuhr zu deklarieren, zumal bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird.
Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 USD in Devisen.
Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich. Sorgfältig aufbewahrt werden sollten die Umtauschquittungen der Banken und Wechselstuben, um sie bei Ausreise auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Ausfuhr von größeren Beträgen der Landeswährung ist nicht erlaubt.

Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak ohne Erklärung eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Schweinefleisch ist streng verboten; entsprechende Ware wird ggf. bei Einreise konfisziert und Geldstrafen verhängt.

Bei Ankunft am Flughafen von Nouakchott wird jedes Gepäckstück durchleuchtet.

Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für „Travail supplémentaire TS" erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.

Einreise mit dem Fahrzeug

Bei Einreise mit dem Fahrzeug ist eine international gültige Versicherung mit französischsprachiger Bescheinigung darüber vorzulegen oder eine Versicherung an der Grenze abzuschließen.

Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.

Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren fällig.

Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden.

Heimtiere

Bei Einfuhr von Hunden und Katzen sind ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis und ein Nachweis über Tollwutimpfung erforderlich. Das Gesundheitszeugnis soll nicht älter als eine Woche sein. Ein Mikrochip wie in der EU ist bei Einreise nicht erforderlich.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist (außer für Kinder unter einem Jahr) eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Meningokokken empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels" regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein.

Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein mittleres Risiko besteht ganzjährig in den südlichen Landesteilen in der Nähe des Senegal-Flusses sowie in Adrar und Inchiri. Als gänzlich malariafrei gelten die Provinzen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour im Norden des Landes.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil kann neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll sein. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Seit 2003 wurden, hauptsächlich in Nouakchott, bis ca. 40 Erkrankungen gemeldet, von denen wenige tödlich verliefen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Rift-Valley-Fever

Die Krankheit ist endemisch in Mauretanien im Grenzgebiet zu Mali; 2011 wurde sie durch infizierte Kamele in die Oasen des Nordens verschleppt. Seit 2012 werden aus Mauretanien wiederholt Ausbrüche mit Todesfällen auch bei Menschen gemeldet.

Bei Rift-Valley-Fever handelt es sich um eine virale Zoonose (Erkrankung bei Tieren), die regelmäßig seit den 1980er Jahren Schafe, Ziegen, Kamele, Kühe, Esel und in Einzelfällen auch den Menschen befällt. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere, durch virushaltige Aerosole und durch Moskitostiche vor allem tagesaktiver Mücken. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist bislang nicht dokumentiert.

Die Erkrankung verläuft häufig mild. In weniger als 4% der Fälle kann es zu einer schweren Erkrankung bis hin zu hämorrhagischem Fieber mit tödlichem Verlauf kommen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt. Außerhalb von Nouakchott gibt es nur eine äußerst rudimentäre medizinische Versorgung.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen ggf. einige Privatkliniken und einige öffentliche Krankenhäuser in Nouakchott in Betracht.

Die Apotheken in Nouakchott haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

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Gesundheitsvorsorge

Impfungen

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird auch von allen anderen Reisenden verlangt, die sich länger als 2 Wochen in Mauretanien aufhalten wollen. Ausgenommen sind Transitreisende, die in Mauretanien den Flughafen nicht verlassen.
Impfschutz gegen Gelbfieber wird allen Reisenden empfohlen, die sich außerhalb der größeren Städte in Mauretanien aufhalten wollen.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das geringe Risiko einer Infektion besteht jedoch (Infektionegebiete im Nouakchott-Distrikt). Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Malariaschutz gegen die gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, ausgenommen sind die nördlichen Regionen Dakhlet-Nouadhibou und Tiris-Zemour. In Adrar und Inchiri besteht ein Malariarisiko nur während der Regenzeit (Juli - Oktober).

[4] Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Einheimische Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor (bes. in der Tarza-Region), das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die Zahl der HIV/Aids-Infizierten liegt unter dem anderer afrikanischer Länder, es besteht jedoch eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen.

Die durch Mückenstich übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut
kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt vor.

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Die ärztliche Versorgung in Nouakchott ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden.

Adressen von Ärzten und Kliniken (Vorwahl 00222) (ohne Gewähr):
- Frau Dr. Cherif-Bretz in Nouakchott, Tel. 525 15 71, Praxis unweit des Restaurants Karaoke. Französische Ärztin mit deutschen Sprachkenntnissen.
- Klinik Shiva, Nouakchott, in der Nähe des Restaurants Pizzalina. Tel. 525 80 80, 525 13 25, im Notfall: 641 15 64.
- Hôpital Cheikh Sayed, Tel. 529 84 44, ca. 4 km vom Flughafen entfernt auf der Strasse Richtung Boutilimit, nach dem "Carrefour Madrid" die 2. geteerte Kreuzung nach links, nach 400 m links, im Notfall: 630 00 56, 630 51 10.
- Nouadhibou Klinik Rachad, Tel. 574 61 15, im Notfall: Tel. 574 50 19.
- Klinik Ettaiba, Tel. 574 59 68.
- Dr. Virginia Gonzalez, spanische Ärztin, Tel. 574 51 83.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Geld

Währung

1 Mauretanischer Ouguiya = 5 Khoums. Währungskürzel: UM, MRU (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 UM; Münzen sind in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 1 und 1/5 Ouguiya im Umlauf.

Kreditkarten

Kreditkarten werden nur in wenigen Hotels in Nouakchott und Nouadhibou akzeptiert (Vorsicht vor Kreditkartenbetrug). Mit Visa kann in der Hauptstadt (Attijari Bank Mauritanie, Société Générale Mauritanie) Geld abgehoben werden.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte (Visa) und Pinnummer kann an Geldautomaten in Nouakchott Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an wenigen Geldautomaten in Nouakchott mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Mauretanien nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 07.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 1.000 US$. Ausfuhr nur in Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich umgetauschter Beträge. Die Ausfuhr von höheren Beträgen in Fremdwährungen ist nur mit Genehmigung der mauretanischen Zentralbank möglich.
Bei der Einreise werden Formulare für die Deklaration von Währung ausgegeben, die bis zur Ausreise behalten werden müssen.

Geldwechsel

Devisen können am Flughafen und in den größeren Banken in Nouakchott umgetauscht werden. Die staatliche Banque Centrale de Mauritanie (BCM) bietet meist den besten Wechselkurs. Umtauschbelege müssen aufbewahrt werden. Es ist illegal, auf dem Schwarzmarkt Geld zu wechseln. Es empfiehlt sich die Mitnahme von Euro in bar. Banknoten und Münzen der alten Landeswährung können nur bei der Banque Centrale de Mauritanie (BMC) umgetauscht werden.

Währungen

Wechselkurse

MRO

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Korité vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Korité auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Opferfest Tabaski, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Kontaktadressen

contacts

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Gute Französischkenntnisse sind notwendig.

Geschäftszeiten:
Sa-Mi 08.00-15.00 Uhr; Do 08.00-13.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture de Mauritanie (CCIAM)
(Industrie- und Handelskammer)
303 Avenue de l'Indépendance, BP 215, Nouakchott, Mauretanien
Tel. +222 (0)45 25 22 14.

Kommunikation

Telefon

Selbstwählferndienst in Nouakchott und Nouadhibou. Keine Ortsnetzkennzahlen. Alle Auslandsgespräche werden über die internationale Vermittlung geführt.

Mobiltelefon

GSM 900. Empfangs-/Sendebereich nur in größeren Städten. Netzbetreiber sind Mauritel (Internet: www.mauritel.mr oder www.mauritelmobiles.mr) und Mattel. Hauptsächlich werden Pre-Paid Karten angeboten, die bei kleinen Händlern und Läden überall erworben werden können.

Internet

Hauptanbieter: Mauritel (Internet: www.mauritel.mr). Es gibt ein Internetcafé in Nouakchott.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Internationaler Postdienst nur in größeren Städten. Luftpostsendungen nach Europa sind bis zu zwei Wochen unterwegs.

Einkaufen

Überblick

Handgefertigte Waren wie gefärbte Lederkissen, gravierte Silbergegenstände, Teppiche und Holzschnitzereien sind auf den offenen Märkten erhältlich. Eine gute Auswahl an Silberschmuck, Säbeln, Holz- und Silberkästchen, Teppichen und verzierten Nomadenzelten kann im Handwerkszentrum in Nouakchott erworben werden. Die Tagant-Region ist für neolithische Pfeilspitzen, Ahlen und Tonwaren bekannt, und in Boutilimit im Süden des Landes befindet sich ein Marabout-Zentrum (Institute of High Islamic Studies), in dem Teppiche aus Ziegen- und Kamelhaar gefertigt werden. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.00 und 14.00-19.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

In der Hauptstadt gibt es marokkanische, libanesische, chinesische und französische Restaurants, vorwiegend in Hotels. Die meisten Restaurants servieren jedoch traditionelle Gerichte. Besondere Leckerbissen sind Mechoui (ganzes gebratenes Lamm), Datteln, gewürzter Fisch mit Gemüse, Fischbällchen, getrockneter Fisch, getrocknetes Fleisch und Kuskus. Getränke: Nur in einigen Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Zrig (Kamelmilch) und süßer Pfefferminztee sind äußerst beliebt.

Unterkunft

Hotels

Das Hotelangebot ist nicht sehr groß, und man sollte im Voraus buchen. Die wenigen Hotels in Nouakchott sind sehr komfortabel (Klimaanlagen), aber recht teuer. Rechnungen beinhalten normalerweise Bedienungsgeld und Steuern. Weitere Informationen vom Ministère du Commerce, de l'Artisanat et du Tourisme (s. Adressen).

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion (99,6 % malakitische Sunniten); christliche Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Seit dem 7. Jahrhundert wird das Land vom Islam beeinflusst, und Besucher sollten die religiösen Gesetze und Bräuche respektieren. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Fast alle Bewohner Mauretaniens stammen von Nomaden-Stämmen ab. Klassen- und Stammesrivalitäten sind keine Seltenheit. Trinkgeld: 12-15% sind üblich.

Klima

Übersicht

Mauretanien ist ein geheimnisvolles, wenig bekanntes Land in der Sahara, in dem die Temperaturen auf bis zu 57 °C steigen können. Ein Großteil des Landes ist trocken und unwirtlich, und viele Gegenden sind nur mit allradgetriebenen Fahrzeugen erreichbar.
In Ouadâne, einer hinter Sanddünen versteckten Oase im Norden Mauretaniens, die zum UNESCO Weltkulturerbe gehört, gibt es 3.000 historische Manuskripte sowie eine sehr alte Moschee. Im Norden von Mauretanien liegt auch die siebente der heiligen Städte des Islam, Chinguetti.
Die 800 km lange Küste besteht aus Sandstränden mit einer erstaunlichen Vielfalt von Vogelarten, trotz der fast völlig fehlenden Vegetation. Der Parc National du Banc d'Arguin ist ein Zwischenstopp für Zugvögel auf dem Weg in den Süden.
Obwohl Mauretanien zu den ärmsten Ländern der Welt zählt, könnten küstennahe Erdöl- und Erdgasvorkommen eine bessere Zukunft bescheren.

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