Mali

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge nach Mali.

Air France (AF) fliegt Bamako u.a. ab Frankfurt/M., Düsseldorf, München, Wien und Zürich via Paris an.

Zubringerflüge zu den Nonstop-Flügen von Air France (AF) ab Paris bieten Lufthansa (LH) von deutschen Flughäfen, Austrian (OS) ab Wien sowie Swiss (LX) ab Zürich an.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Bamako: 8 Std. 25 Min.; Wien - Bamako: 9 Std. 45 Min.; Zürich - Bamako: 8 Std. 10 Min. (Reisezeiten variieren, je nach Dauer der Zwischenstopps).

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Von Europa aus ist Mali auf dem Landweg auf asphaltierten Straßen über Gibraltar, Marokko, die Westsahara und Mauretanien erreichbar.

Es führen außerdem Straßen aus dem Senegal, Burkina Faso, Gunea, Niger und Côte d'Ivoire nach Mali.

Fernbusse 
nach Bamako verkehren u.a. von Dakar (Senegal) (Fahrtzeit: 22 Std.), Ouagadougou (Burkina Faso) (Fahrtzeit: ca. 13 Std.), Abidjan (Côte d'Ivoire) (Fahrtzeit: ca. 21 Std.), Niamey (Niger) (Fahrtzeit: ca. 24 Std.) und Accra (Ghana) (Fahrtzeit: ca. 29 Std.).

Maut: Auf einigen Straßen gibt es Mautstationen. Die Höhe der Gebühr ist vom Fahrzeugtyp abhängig. Passiert man dieselbe Mautstelle an einem Tag mehrfach, so wird die Gebühr unter Vorlage der Quittung nur einmal fällig.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit ist kein grenzüberschreitender Bahnverkehr verfügbar.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Es gibt keine Inlandlinienflüge.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das gesamte Straßennetz Malis hat eine Länge von ca. 23.000 km. Die Hauptverkehrsstraßen verbinden Sikasso im Süden mit Bamako, Mopti und Gao.

Die Hauptstraßen sollten nach Möglichkeit nicht verlassen und Ersatzteile mitgeführt werden. Empfehlenswert sind Fahrten im Konvoi, und Nachtfahrten sollten gänzlich vermieden werden.

Maut: Auf einigen Straßen gibt es Mautstationen. Die Höhe der Gebühr ist vom Fahrzeugtyp abhängig. Passiert man dieselbe Mautstelle an einem Tag mehrfach, so wird die Gebühr unter Vorlage der Quittung nur einmal fällig.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Ca. 5.500 km des gesamten Straßennetzes sind asphaltiert. Während der Regenzeit sind viele Straßen schlecht befahrbar oder gänzlich unpassierbar. Die Nutzung von Fahrzeugen mit Allradantrieb ist generell empfehlenswert.

Staßenklassifizierung

Malis Straßennetz ist unterteilt in Nationalstraßen, gekennzeichnet mit den Buchstaben RN und einer Nummer, Regionalstraßen beginnend mit einem R sowie Lokalstraßen mit einem L.

Autovermietung

In Bamako sind Mietwägen mit und ohne Chauffeur am Flughafen und in der Stadt verfügbar. Fahrer müssen bei den meisten Autovermietern mindestens 21 Jahre alt sein und seit 1 Jahr einen Führerschein besitzen. Zusatzgebühren können anfallen, wenn Fahrer unter 25 bzw. über 70 Jahre alt sind.

Taxi

Taxis und Sammeltaxis sind in sämtlichen Städten zu finden. Sammeltaxis fahren allerdings zumeist erst los, wenn sie voll besetzt sind, was zu längeren Wartezeiten führen kann. Orte, die nicht von Bussen angefahren werden, kann man auch mit Sammeltaxis erreichen.

Reisebus

Zwischen größeren Städten existieren regelmäßige Busverbindungen.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40-60 km/h;
- auf Land- und Schnellstraßen: 100 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Reisende mit eigenem Fahrzeug benötigen ein so genanntes "Carnet de passage"; hierzu erteilen die Automobilclubs nähere Auskünfte.

 

Unterwegs in der Stadt

Sammeltaxis sind in den Städten überall zu preiswerten Einheitstarifen verfügbar. Trinkgeld ist unüblich.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Zweimal pro Woche verkehren Züge zwischen Bamako und Kayes auf der Strecke nach Dakar (Senegal) (Fahrtzeit Bamako-Kayes: 10 Std. 30 Min.).

 

Unterwegs mit dem Schiff

Von Juli bis Dezember bietet die Compagnie Malienne de Navigation (COMANAV) wöchentliche Fährverbindungen auf dem Niger zwischen Bamako über Timbuktu nach Gao an (Fahrtzeit: 5-6 Tage). Von Dezember bis März verkehren die Fähren nur zwischen Mopti und Gao.

Für Fahrten ab Timbuktu und Mopti werden auch Pirogues und Pinasses (Flussboote) vermietet.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Sat, 04 Jul 2026 21:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Sat, 04 Jul 2026 20:57:34 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles

Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Mali wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Mali auf dem Luftweg zu verlassen.

Vor Ausreisen über Land wird gewarnt, da die Nationalstraßen derzeit Ziele von Angriffen terroristischer Gruppen sind. 

Sicherheitslage in Mali

Am 25. April 2026 fanden koordinierte Angriffe durch die Al-Qaida-nahe, islamistische Terrororganisation Jama'at Nusrat al-Islam wal-Muslimin (JNIM) und die Rebellenorganisation Front de libération de l'Azawad (FLA) in mehreren Landesteilen Malis statt. Diese richteten sich in Bamako gegen das Hauptquartier der malischen Streitkräfte (FAMa) in Kati sowie die Militärbasis am internationalen Flughafen in Senou. Betroffen waren zudem die Städte Kidal, Gao, Bourem, Sévaré und Mopti. Westliche Personen oder Einrichtungen waren nicht Ziel der Angriffe. 

Am 04. Juli 2026 gab es erneut Angriffe auf militärische Ziele, insb. im Norden des Landes, ebenso in Sévaré und Keniéroba. Die malische Armee konnte die Attacken überwiegend abwehren. Die Sicherheitslage bleibt im gesamten Land volatil; es besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko für eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage im gesamten Land, einschließlich in Bamako.  

Terrorbedrohung

Die Aktivitäten der Terrororganisation JNIM im Süden Malis haben in den letzten Monaten stark zugenommen. Gezielte Angriffe auf Treibstofftransporte haben seit September 2025 zu zeitweise massiver Treibstoffknappheit in der Hauptstadt Bamako geführt. Das Risiko weiterer Angriffe auf Transporte und erneuter Treibstoffknappheit besteht fort. In Bamako besteht zudem ein erhöhtes Risiko für Terroranschläge. Mögliche Ziele sind in erster Linie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte und der Regierung, aber auch öffentliche Orte einschließlich des internationalen Flughafens (BKO). JNIM hat angekündigt, auch gegen die Zivilbevölkerung vorzugehen, wenn diese sich der Terrororganisation entgegenstellt. 

Sowohl in der Hauptstadt sowie in den übrigen Landesteilen Malis wird zu besonderer Vorsicht geraten.

  • Beachten Sie die Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Mali.
  • Nutzen Sie kommerzielle Fluglinien zur Ausreise, solange noch Flüge durchgeführt werden. Im Falle einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage muss damit gerechnet werden, dass Flüge storniert und der Flugverkehr nach Mali eingestellt werden.
  • Prüfen Sie in jedem Einzelfall, ob Ihr Flug durchgeführt wird und ob Sie den Flughafen sicher erreichen können, bevor Sie sich zum Flughafen begeben.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft.
  • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Meiden Sie Bewegungen im Stadtgebiet, Menschenansammlungen sowie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und andere militärische Anlagen) und Regierungsgebäude (z.B. Cité Administrative).
  • Achten Sie auf ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff). Sollte es zu Menschenansammlungen vor Tankstellen kommen, meiden Sie diese.

Sicherheit - Reisewarnung

Siehe Aktuelles

Vor Reisen nach Mali wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Mali auf dem Luftweg zu verlassen.

Vor Ausreisen über Land wird gewarnt, da die Nationalstraßen derzeit Ziele von Angriffen terroristischer Gruppen sind. 

Terrorismus

Anschläge sind in Mali überall und jederzeit möglich. Vorwiegend islamistische Terrorgruppen sind in ganz Mali aktiv, insbesondere im Norden und im Zentrum (Region Mopti) des Landes, vermehrt jedoch auch im Süden und um die Hauptstadt Bamako. Es kommt regelmäßig zu Anschlägen auf staatliche Sicherheitskräfte und militärischen Kampfhandlungen, die oft auch zivile Opfer fordern. In den nord-östlichen und zentralen Landesteilen sowie in Gebieten entlang der Grenzen zu Mauretanien, Burkina Faso und Côte d'Ivoire sind Terrorgruppen besonders aktiv. Zunehmend kommt es allerdings auch im Süden Malis, inklusive der Hauptstadt Bamako, zu Überfällen und terroristischen Angriffen sowie Kämpfen zwischen Sicherheitskräften und Terrorgruppen. 

Für Angehörige westlicher Staaten besteht, insbesondere außerhalb von Bamako, ein hohes Risiko, Opfer von Entführungen und gezielten Anschlägen zu werden. Zudem stellen Landminen oder Sprengfallen eine ernstzunehmende Gefahr dar.

  • Beachten Sie die Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Mali.
  • Machen Sie sich die auch in der Hauptstadt Bamako sowie deren Umgebung bestehende generelle Gefährdung durch terroristische Gruppen bewusst.
  • Seien Sie auch in der Hauptstadt Bamako besonders vorsichtig und meiden Sie nach Möglichkeit Orte und Ausflugsziele, die regelmäßig von Ausländern aufgesucht werden.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen (insbesondere vor Tankstellen) sowie Einrichtungen der malischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und andere militärische Anlagen) und Regierungsgebäude (z.B. Cité Administrative) weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten; reisen Sie keinesfalls nachts und treffen Sie stets Sicherheitsvorkehrungen.
  • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Seit 2020 wird das Land von Militärregierungen geführt. Die zuletzt für 2024 angekündigten Wahlen wurden ohne Angabe neuer Termine mehrfach verschoben. Sicherheitsmaßnahmen, Personenüberprüfungen und Straßensperren können jederzeit stattfinden. 

Kundgebungen, Protestaktionen und Demonstrationen können sich vereinzelt gegen westliche Personen oder Staaten richten. Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen im Umfeld von Protesten sind nicht auszuschließen.

  • Bleiben Sie an einem sicheren Ort.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und wachsam.
  • Halten Sie sich über lokale Medien informiert.
  • Tragen Sie jederzeit Identitätspapiere mit sich und verhalten Sie sich kooperativ.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Verzichten Sie auf Fotos von Brücken, öffentlichen sowie militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und Flughäfen. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Achten Sie auf ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).

Kriminalität

Gewaltkriminalität trifft auch Ausländer. Es kommt zu Autodiebstählen, teils mit Waffengewalt, Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Vorschussbetrügereien („Scams") und Kreditkartenbetrügereien.

  • Verzichten Sie auf alle Überlandfahrten
  • Vermeiden Sie unbedingt Fahrten in der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie an belebten Orten ( z.B. auf Märkten) besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Süden herrscht überwiegend feuchtheißes Klima, im Norden trockenes Wüstenklima.

Die jährliche Regenzeit in Mali dauert von Juni bis September. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche und in der Folge Behinderungen im Reiseverkehr verursachen.

Ganzjährig können Staub- und Sandstürme auftreten.

  • Verfolgen Sie die lokalen Wetterberichte und rechnen Sie in der Regenzeit mit Behinderungen im Reiseverkehr.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Die Treibstoffversorgung im gesamten Land verschlechtert sich zunehmend, siehe Aktuelles. Öffentliche Verkehrsmittel sind in der Hauptstadt Bamako nicht vorhanden. Taxis und Kleinbusse stehen in größeren Städten zur Verfügung, sollten jedoch schon aufgrund des technischen Zustands der meisten Fahrzeuge nicht genutzt werden. Reisen im Land sind nur sehr eingeschränkt möglich. Der Zustand der Straßen abseits von Hauptstrecken ist schlecht, insbesondere außerhalb der urbanen Zentren. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Zudem werden Reisebusse immer wieder von Kriminellen oder terroristischen Gruppen angegriffen.

Gefahren bestehen auch durch fehlende Verkehrszeichen, unbeleuchtete und auch überladene Fahrzeuge. In der Hauptregenzeit von Juni bis September können viele Strecken unpassierbar sein.

  • Achten Sie auf ausreichende Bevorratung mit Treibstoff. Sollte es zu Menschenansammlungen vor Tankstellen kommen, meiden Sie diese.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Mali aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
  • Vermeiden Sie Fahrten im Land, insbesondere von Fahrten in Überlandbussen wird dringend abgeraten.
  • Im unumgänglichen Fall planen Sie Fahrten unbedingt sorgfältig und treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen, z.B. fahren mit mindestens zwei Fahrzeugen, jedoch nicht im größeren Konvoi.
  • Bei Fahrten mit dem Taxi vereinbaren Sie Preise vor Fahrtantritt.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind nach malischem Recht ausdrücklich mit Geld- oder Haftstrafen belegt und sollten daher in der Öffentlichkeit unbedingt vermieden werden. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist im Land traditionell gering ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Sicherheitskräfte dürfen nicht fotografiert werden.

Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die deutsche Botschaft in Bamako benachrichtigt wird.

Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der an den EUR gekoppelte Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Größere Banken und Hotels akzeptieren in der Regel Kreditkarten. Bargeld ist in der Hauptstadt Bamako in der Regel an Geldautomaten erhältlich, die Verfügbarkeit kann jedoch eingeschränkt sein.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung kann in uneingeschränkter Höhe eingeführt werden. Ab einem Gegenwert von 1.000.000 XOF (ca. 1.520 EUR) muss die Einfuhr beim Zoll angezeigt werden. 

Bei der Ausreise dürfen Fremdwährungen bis zu einem Gegenwert von 500.000 XOF ohne Nachweise ausgeführt werden. Für darüber hinaus gehende Beträge müssen entweder ein Einfuhrnachweis (déclaration d'entrée) oder ein Bankbeleg (bordereau d'achat) beigebracht werden. 

Tiere

Bei der Einfuhr von Haustieren müssen Impfbescheinigungen gegen Tollwut und ein Gesundheitszeugnis neuesten Datums des Herkunftslandes vorgelegt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. 

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen: 

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Mali ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: in der südlichen Landeshälfte, inkl. der Regionen um den Fluss Niger sowie den Städten Bamako, Mopti, Timbuktu
  • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Gürtel zwischen der Sahara-Wüste und den tropischen Regionen des Landes, einschl. Teile der Kidal-Provinz
  • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Gürtel zwischen der Sahara-Wüste und den tropischen Regionen des Landes, einschl. Teile der Kidal-Provinz
  • Ganzjährig mittleres Risiko: Reisen nur in der Sahara

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit vorrangig in und kurz nach der Regenzeit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tags und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt Impfungen gegen Denguefieber und Chikungunyafieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Mali vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die inzwischen sehr seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen, siehe Schutz vor Insekten. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig nach Zecken ab. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Mali wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Mali besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Lassafieber und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Lassafieber kann durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren und darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

 

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch. Medikamente sind schwer erhältlich und für Behandlungen wird sofortige Barzahlung erwartet.

Eine Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 8 Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Mali den Flughafen nicht verlassen und mit dem selben Flugzeug weiterfliegen.

[3] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[4] Mittleres bis hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum herrscht zu 99 % vor.

[5] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

[6] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

[7] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Poliomyelitis kommt vor. Eine Auffrischungsimpfung gegen Polio wird empfohlen.

Essen und Trinken

Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

 

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

 

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Landesweit besteht in verschiedenen Regionen ein erhöhtes Cholerarisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Erkrankungen werden v.a. aus den Provinzen Kayes, Koulikoro, Ségou, Mopti und Timbouctou gemeldet. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken , Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen des Landes vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.

HIV/Aids ist in Mali ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen bergen ein erhebliches lebensgefährliches Risiko.

Die durch Mücken übertragbare Leishmaniose kommt landesweit vor. Die ebenfalls durch Mücken übertragene Filariose kommt vor allem im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Ein Risiko für die Schlafkrankheit besteht in den Regionen Koulikoro und Sikasso.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.

Impfungen

Geld

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000  und 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Mali. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden. Euro werden häufig als Zahlungsmittel akzeptiert, allerdings nicht für kleinere Einkäufe im Landesinneren.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie Visa, Mastercard und American Express werden von größere Banken, Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants und von einigen Autovermietern akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten vereinzelt in größeren Städten und häufiger in Bamako Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann vereinzelt in größeren Städten und häufiger in Bamako an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

 

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

 

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Mali nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do 07.30-12.00 und 13.15-15.00 Uhr, Fr 07.30-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt und bei Einfuhr ab einem Wert bzw. Gegenwert von 1.000.000 CFA Fr deklarationspflichtig (Reiseschecks in Fremdwährungen sind hiervon ausgenommen). Ausfuhr der Fremdwährungen bis in Höhe der bei der Einreise deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge, bzw. bis max. im Wert von 500.000 CFA Fr erlaubt.

Währungen

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Mali eingeführt werden:

1000 Zigaretten/Zigarillos oder 250 Zigarren oder 2 kg Tabak;
neue Kleidung und Bettwäsche; 2 Paar neue Schuhe;

elektronische Geräte und persönliche Gebrauchsgegenstände wie u.a.:

2 Fotoapparate (verschiedene Modelle);

1 Kamera;

1 Radio;

1 Fahrrad;

1 Laptop;

1 Stereoanlage;

1 Jagdgewehr mit Einfuhrerlaubnis;

1 PC;

1 Satz Spielkarte (Personen ab 18 Jahren);

Schmuck;

Lebensmittel wie u.a.:

5 Konserven;

5 Packungen Milch;

5 kg Zucker;

2 kg Tee;

1 Paket Kaffee;

2 kg andere Lebensmittel.

Der Wert der nach Mali zollfrei eingeführten Waren darf den Gegenwert von 250.000 XOF nicht übersteigen.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

alkoholische Getränke in Plastiktüten, Betäubungsmittel, Medikamente, Psychopharmaka, Waffen, Munition, Rindfleisch und Produkte daraus, Bromat und Kalium, das nicht für Laborzwecke bestimmt ist, Lebensmittel, die Bromat und Kalium enthalten, Fleischmehl und Produkte daraus, nicht zugelassene Pestizide, fremde Produkte jeglicher Art, die aus Mali stammen oder in Mali hergestellt wurden.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00223.

Mobiltelefon

4G-Mobilfunknetz im Großraum von Bamako. Netzbetreiber sind u.a. Moov Africa und Telecel Mali.

Internet

In Bamako und in anderen Städten gibt es Internetcafés.

Post

Post nach Europa ist ca. zwei Wochen unterwegs.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. regional über das Internet in Mali empfangen.

Unterkunft

Hotels

Nur in Bamako entsprechen die Hotels internationalem Standard. In den anderen Städten gibt es einfache Unterkünfte, von denen einige Klimaanlagen haben. Die Unterkunftsmöglichkeiten sind begrenzt und die Preise dementsprechend hoch, daher sollte man unbedingt im Voraus buchen. Nähere Informationen vom Office Malien du Tourisme et de l'Hôtellerie (s. Adressen).

Kultur

Religion

Islam (90 %) sowie Animisten (9 %) und christliche Minderheit (1 %).

Soziale Verhaltensregeln


Die Einwohner sind sehr gastfreundlich und stolz auf die Geschichte und Kultur ihres Landes. Man sollte die religiösen Sitten und Gebräuche respektieren; Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden. Fotografieren: Militärische Anlagen, der Staudamm von Markala, der Flughafen Sénou und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden. Trinkgeld: 10% in Restaurants und Bars, Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld. Gepäckträger erhalten 100 CFA Fr pro Gepäckstück.

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Sommer- oder Tropenanzüge mit Krawatte werden zu besonderen Anlässen empfohlen. Französischkenntnisse sind erforderlich.

Geschäftszeiten:
Mo-Do 07.30-12.30 und 13.00-16.00 Uhr, Fr 07.30-12.30 und 14.30-17.30 Uhr.

Geschäftskontakte

Chambre de Commerce et d'Industrie du Mali (Industrie- und Handelskammer)
Place de la Liberté, BP 46, Bamako, Mali
Tel. 223 (0)20 22 50 36.
Website: www.cci.ml

Allgemeines

Hauptstadt

Bamako
Nach oben

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/

VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.

https://www.derreisefuehrer.com

Copyright © 2024