Benin

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Französisch. Etwa 60 afrikanische Sprachen dienen als Umgangssprachen. Im Süden wird vorwiegend Fon/Yoruba gesprochen, im Norden Stammessprachen wie Bariba und Fulani.

Allgemeines

Zeitzone

Offizieller Name des Staates

Republik Benin.

Hauptstadt

Porto Novo.
Regierungssitz: Cotonou. 

Geographie

Benin grenzt im Osten an Nigeria, im Norden an Niger und Burkina Faso sowie im Westen an Togo. Benin erstreckt sich über 700 km von der Bucht von Benin bis zum Niger. Die Küste besteht aus Sandstränden und ist mit Kokospalmen bewachsen. Hinter den Lagunen von Porto Novo, Cotonou, Ouidah und Grand Popo liegt ein Plateau, das zum Atakora-Gebirge hin ansteigt. Im Süden fließt der Ouémé in die Cotonou-Lagune. Der Mono mündet bei Grand Popo in das Meer und bildet die Grenze zu Togo.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1991. Verfassung von 1990. Parlament (Assemblée Nationale) mit 83 Abgeordneten, Wahl alle 4 Jahre. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre (einmalige Wiederwahl). Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie). 1991 ging das Land vom Einparteiensystem zur parlamentarischen Demokratie über.

Staatsoberhaupt

Patrice Talon, seit April 2016.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Vor Ort unterwegs

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 04 Sep 2023 12:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 04 Sep 2023 12:44:53 +0200)

Letzte Änderungen: 

Gesundheit - Malaria

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen

  • in die Departements Atakora und Alibori nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana (einschließlich der Nationalparks „W" und Pendjari und ihrer Randgebiete sowie der Städte Tanguieta und Kandi),
  • in die Grenzgebiete zu Nigeria im Departement Borgou nördlich der Stadt Nikki

wird dringend abgeraten, siehe auch Teilreisewarnung Burkina Faso und Niger.

Terrorismus

Auf burkinischer, nigerianischer und nigrischer Seite der beninischen Landesgrenzen sind weiterhin terroristische Aktivitäten zu verzeichnen.

Zwei europäische Besucher wurden 2019 aus dem Pendjari Park im Norden Benins nach Burkina Faso entführt; ihr lokaler Führer wurde in unmittelbarer Nähe zur Grenze tot aufgefunden. Im gesamten Gebiet nördlich der Linie Boukoumbé – Toukountouna – Kérou – Kandi – Segbana in den Departements Atakora und Alibori besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Seit 2021 kam es in den Departements Atakora und Alibori zu mehreren tödlichen Anschlägen auf Militär, Polizeistationen und Nationalpark-Ranger. Im Mai 2023 kam es im Norden Benins im Randgebiet des Nationalparks Pendjari zu einem Angriff auf Zivilisten, bei dem mehr als zehn Menschen getötet wurden. Sicherheitskräfte sind in Alarmbereitschaft. Es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.

  • Seien Sie in der gesamten nördlichen Region besonders vorsichtig.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Norden Benins kommt es immer wieder zu teils gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Viehzüchtern und der sesshaften, ackerbautreibenden Bevölkerung.

  • Seien Sie besonders vorsichtig, und verfolgen Sie genau die Sicherheitslage bei Aufenthalten in dieser Region.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt es in Großstädten gelegentlich auch zu Überfällen. Die Gefahren sind insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und auf unbeleuchteten Straßen, in Cotonou am Strand, auf dem Dantokpa-Markt in den Morgen- und Abendstunden sowie nahe dem Hafen und an Bahnhöfen besonders hoch.

Bei Fahrten auf Motorradtaxis besteht neben einer hohen Unfallgefahr auch eine erhöhte Überfallgefahr.

Im Norden Benins kommt es auf Landstraßen gelegentlich zu Überfällen, bei denen auch Personen verletzt werden.

  • Seien Sie bei Reisen in den Norden besonders vorsichtig.
  • Unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge und meiden Sie den Strand von Cotonou und den Dantokpa-Markt auch in den frühen Morgen- und Abendstunden.
  • Verzichten Sie auf Fahrten mit Motorradtaxis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Norden herrscht trockenes Süd-Sahel-Klima; im Süden ist es tropisch feucht.
Die Regenzeit geht im Süden des Landes von April bis Mitte Juli und von Mitte September bis Oktober, im Norden von Juni bis September. In dieser Zeit kann Starkregen zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen und Straßen und Brücken unpassierbar machen.

In der Trockenzeit von Dezember bis März können Sandstürme aus den Wüstengebieten auftreten.

Baden im Meer ist außerhalb geschützter Bereiche lebensgefährlich. Starke Unterströmungen und die hohe Brandung fordern in Benin alljährlich Menschenleben.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Busverbindungen, Sammel- und Motorradtaxis.

Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan") sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung und risikoreichen Fahrweise der Fahrer sowie der hohen Verkehrsdichte oft mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis.

  • Tragen Sie bei notwendigen Fahrten mit „Zemidjans" einen Schutzhelm.
  • Fahren Sie stets mit verriegelten Türen.
  • Sehen Sie von nächtlichen Überlandfahrten aufgrund der hohen Unfallgefahr ab.
  • Fahren Sie im Straßenverkehr angepasst und vorsichtig.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

LGBTIQ-Beziehungen werden in der beninischen Gesellschaft zwar nicht wertgeschätzt, jedoch toleriert. Seit Einführung des neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2019 stehen diese Beziehungen nicht mehr unter Strafe.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strikt verfolgt.

  • Fotografieren Sie Menschen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
  • Üben Sie die gebotene Rücksicht, insbesondere auch beim Fotografieren in/von religiösen Kultstätten der in Benin verbreiteten Naturreligion („Voodoo").

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der CFA-Franc (XOF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur vereinzelt möglich. Es gibt nur recht wenige Geldautomaten, vor allem in der Metropole Cotonou, und die vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus, daher empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, das zu einem Fixkurs getauscht werden kann.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Benins sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel verfügen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung Benins oder als e-Visa beantragt werden muss. Die Beantragung des Visums sollte mindestens sieben Tage vor Abflug erfolgen. Das e-Visum kann anschließend selbst ausgedruckt werden und muss bei Einreise und während des Aufenthalts auf Anforderung zusammen mit dem Reisepass vorgezeigt werden. Auch bei Ausreise wird das e-Visum erneut kontrolliert.

Bei der Beantragung des Visums müssen Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.

An der Grenze bzw. am Flughafen werden grundsätzlich keine Visa mehr erteilt.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Pape Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000 XOF fällig.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von zwei Mio. XOF (ca. 3.000 EUR) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf 500.000 XOF (ca. 760 EUR) begrenzt.

Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Heimtiere

Bei Einreise mit einem Heimtier wird eine amtstierärztliche Bescheinigung (mit franz. Übersetzung) sowie Tollwutimpfung verlangt. Es empfiehlt sich, vor der Einreise eine serologische Tollwutuntersuchung durchführen zu lassen, die im Impfpass dokumentiert wird, um später Probleme auch bei der Ausreise bzw. Wiedereinreise nach Europa zu vermeiden.

Gesundheit

Impfschutz

Für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Die Impfung ist auch aus medizinischen Gründen dringend empfohlen, da Benin Gelbfieberinfektionsgebiet ist.

Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischungsimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis.

Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Mpox (Affenpocken)

In Teilen Westafrikas, so auch in Benin, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.

Reisende in Westafrika sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch über Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.

Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.

  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit anderen.
  • Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
  • Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Mpox.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin. 

Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica (P. falciparum). Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Benin ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Lassa-Fieber

Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. Wiederholt werden in Benin Lassavirusinfektionen nachgewiesen.

Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber.

  • Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
  • Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.

Meningokokken-Krankheit

Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels" gehäuft zu  Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Übersicht

Benin, das früher Dahomey hieß, war in den 1990er Jahren eines der ersten afrikanischen Länder, das den Übergang von einer Diktatur zu einem politisch pluralistischen System erfolgreich beendete. Heute zählt es zu den stabilsten Ländern Afrikas.
Obwohl die Wirtschaft Benins in den letzten Jahren eine Wachstumsphase verzeichnen konnte und das Land in der internationalen Gemeinschaft hohes Ansehen genießt, bleibt es eines der ärmsten Länder der Welt.
Innerhalb von Westafrika hat Benin ein stabiles Verhältnis zu Nigeria, dem mächtigsten Land der Region. Das einzige nennenswerte Problem bestand lange Zeit mit dem nördlichen Nachbar Benins, Niger, aufgrund von ungeklärten Eigentumsverhältnissen einiger Inseln im Fluss Niger. Der Internationale Gerichtshof entschied 2005, dass 16 dieser Inseln zu Niger und neun zu Benin gehören. Beide Länder akzeptierten diese Regelung.

 

Pass- und Visabestimmungen

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Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinischen Einrichtungen sind begrenzt und technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch, besonders außerhalb der größeren Städte. Nicht alle Medikamente sind erhältlich. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oft sofortige Barzahlung für Dienstleistungen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfungen

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Benin gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (insbesondere in den Departments Atakora und Borgou). Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, ein geringes Risiko, sich zu infizieren, besteht jedoch, v.a. in den Departements Atlantique und Borgou. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird allerdings manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt.

[3]
Das Malariarisiko ist ganzjährig in allen Landesteilen hoch, auch in den Städten. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (85 %) soll gegen Chloroquin resistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und medikamentöse Vorbeugung.

[4]
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise, rohem Salat und Milchprodukten aus ungekochter Milch sollte vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte sollten nur gut durchgekocht und heiß serviert gegessen werden. Obst sollte geschält und Gemüse gekocht werden.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Insekten verursachte Filariose kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Hepatitis A ist weit verbreitet. Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition sollte auch ein Impfschutz gegen Hepatitis B erwogen werden.

HIV/Aids verbreitet sich zunehmend und ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können vorkommen. Alljährlich werden während der Trockenzeit bzw. der "Harmattan Saison", die von Dezember bis Mai anhält, vermehrt Meningokokken-Meningitis Erkrankungen registriert. Bei längeren Aufenthalten ist eine Schutzimpfung sinnvoll, sowie größere Menschenansammlungen zu meiden.

Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Empfehlung: Schutz vor Bremsen; hautbedeckende, helle Kleidung..

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber tritt landesweit auf.

Vogelgrippe

In Benin wurden am 16.12.2007 zwei Fälle von Vogelgrippe offiziell bekanntgegeben. Die betroffenen Tierbestände wurden nach Angaben der Behörden gekeult. Im Sommer 2008 kam es zu drei Fällen der Vogelgrippe.

Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Geld

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Benin. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in begrenztem Umfang angenommen. Bei der BOA (Bank of Africa) und SGBBE in Porto-Novo, Cotonou und Bohicon kann man mit der Visa-Karte Geld abheben, ansonsten ist die Benutzung von Kreditkarten nicht zu empfehlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten in größeren Städten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Benin nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab einem Gegenwert 1 Mio. CFA Fr. ist deklarationspflichtig.

 

Die Ausfuhr von Zahlungsmitteln bis zu einer Summe im Gegenwert von 500.000 CFA Fr ist ohne Angaben von Gründen gestattet.

 

Für die Ausfuhr von Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 500.000 CFA Fr. übersteigen, muss deren Herkunft mit Belegen nachgewiesen werden. Es muss entweder ein Beleg für den Kauf ausländischer Banknoten, der dem gebietsfremden Reisenden während seines Aufenthaltes in Benin von einem bevollmächtigten Vermittler ausgestellt wird, wenn er diese Banknoten von einem bevollmächtigten Vermittler durch Belastung eines ausländischen Kontos in Franken oder in Euro oder durch Übertragung erworben hat oder wenn er andere Zahlungsmittel als ausländische Banknoten verwendet. Die Belege müssen auf seinen Namen und in ausländischen Währungen ausgestellt sein. Die deklarierten Beträge sind abzüglich der Tauschbeträge (Nachweis erforderlich).

 

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken, Wechselstuben und größeren Hotels getauscht werden.

Währungen

Wechselkurse

EUR

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Geschäftsverhandlungen werden meist auf Französisch geführt. Empfehlenswert sind Tropenanzüge. Auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt.

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-12.30 und 15.00-18.30 Uhr.

Geschäftskontakte

Ministère de l'Industrie et du Commerce (Ministerium für Industrie und Handel)
Cotonou, Littoral, BP 363, Benin
Tel. +229 (0)21 30 76 45, +229 (0)21 30 30 24.
Website: commerce.gouv.bj

Kommunikation

Post

Luftpost nach Europa braucht 3-5 Tage, auf dem Landweg 6-8 Wochen. Postlagernde Sendungen sind möglich. Öffnungszeiten: Mo-Sa 08.00-14.00 Uhr.

Telefon

Internationale Direktdurchwahl. Von Telefonzellen sind Gespräche teurer.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber umfassen Libercom , Spacetel-Benin (Internet: www.spacetelbenin.com) und Telecel Benin (Internet: www.telecel.com). Der Empfangs-/Sendebereich für Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung von Porto-Novo und Cotonou und den Küstenstreifen an der Bucht von Benin. Mobiltelefone können vor Ort gemietet werden. Weitere Informationen vom Office de Postes et de Telecommunications du Benin (Internet: www.opt.bj).

Internet

Hauptanbieter ist OPT (Internet: www.opt.bj). In Cotonou gibt es Internet-/E-Mail-Zugang.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Sehenswürdigkeiten

sight

Einkaufen

Überblick

Am Cotonouer Jachthafen gibt es zahlreiche Souvenirstände. Auf dem Dan-Tokpa-Markt in Cotonou werden Waren aus Nigeria und anderen Ländern sowie traditionelle Heilmittel und Handwerkskunst angeboten. Kunstgewerbeartikel und andere einheimische Produkte kann man auf Märkten im ganzen Land kaufen. In Cotonou und Abomey gibt es außerdem Kunstgewerbezentren. Zu empfehlen sind Holzschnitzereien (Masken und kleine Statuen), Bronzearbeiten, Wandteppiche und Töpferwaren (vor allem in Parakou und Porto Novo). Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-13.00 und 16.00-19.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

In Cotonou gibt es mehrere Nachtklubs.

Kulinarisches

Übersicht

In Cotonou gibt es mehrere Restaurants und Hotels, die meist französische Gerichte anbieten. Einige Restaurants haben afrikanische Spezialitäten auf der Speisekarte, insbesondere Meeresfrüchte.

Unterkunft

Hotels

In größeren Städten und ländlichen Gegenden gibt es verschiedene Arten von Unterkünften in allen Preisklassen. Gute Hotels findet man jedoch größtenteils nur in der Hauptstadt. In Porga in der Nähe des Pendjari-Nationalparks gibt es zwei Unterkunftsmöglichkeiten (Campements), die Ausgangspunkte für Fotosafaris sind.

Kultur

Religion

50 % Anhänger von Naturreligionen, 30 % Christen (hauptsächlich römisch-katholisch, methodistische Minderheit) sowie 20 % Muslime.

Soziale Verhaltensregeln


Es gelten die üblichen Höflichkeitsregeln. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Man sollte beachten, dass im gesellschaftlichen Umgang die Religion eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Voodoo ist die bekannteste und wahrscheinlich für westliche Reisende ungewöhnlichste Religion. Zwanglose Kleidung wird fast überall akzeptiert. Fotografieren: Ministerien, Militäranlagen und andere öffentliche Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Trinkgeld: 10%.

Klima

Landesdaten

Vorwahl

+229

Fläche(qkm)

112622

Bevölkerung

10448647

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

93

Bevölkerung im Jahr

2015

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

117
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