Niger

Landesdaten

Vorwahl

+227

Fläche(qkm)

1267000

Bevölkerung

24.206.644

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

14

Bevölkerung im Jahr

2015

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

17

Übersicht

Besucher mit einem Sinn für Abenteuer werden in Niger auf Nomaden treffen, Paviane oder Elefanten im “W”-Nationalpark beobachten, den Fluss Niger mit dem Kanu befahren oder die wunderbare alte Hauptstadt der Touareg, Agadez, besichtigen können.
Die ehemalige französische Kolonie ist der größte Staat Westafrikas und grenzt an Libyen, Algerien, Tschad, Nigeria, Benin, Mali und Burkina Faso. Niger ist seit 1960 unabhängig, unterhält aber weiterhin enge Beziehungen zu Frankreich.
Niger gehört zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde. Es besteht zum Großteil aus Wüste und verfügt über sehr wenig fruchtbares Land. Hungersnöte suchen das Land regelmäßig heim, und die Armut zu bekämpfen wird auch in Zukunft mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Eine katastrophale Nahrungsmittelkrise, von der 2,5 Millionen Menschen betroffen waren, erfasste Niger von 2005 bis 2006 und erforderte eine groß angelegte internationale Hilfsaktion.
 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Niger.

Hauptstadt

Niamey.

Geographie

Niger grenzt im Norden an Libyen und Algerien, im Osten an den Tschad, im Süden an Nigeria und Benin und im Westen an Mali und Burkina Faso. Die Hauptstadt Niamey am nördlichen Ufer des Niger ist schon seit langem ein bedeutendes Handelszentrum an diesem stark befahrenen Wasserweg. Der Fluss schlängelt sich 500 km durch den westlichen Teil des Landes. Im Süden entlang der nigerianischen Grenze befindet sich ein Landstrich mit Trockensavanne, der jedes Jahr durch Überweidung 20 km schmaler wird. Die Ténéré-Wüste nimmt bereits heute über 50% der Fläche Nigers ein. Sie wird von einer flachen Bergkette durchzogen, der Aïr ou Azbine. In den südlichen Ausläufern liegt die Provinzhauptstadt Agadez, mitten in der Halbwüste, umgeben von grünen Tälern und heißen Quellen. Die östlich der Bergkette gelegene Geröllwüste verwandelt sich in der Regenzeit in Weideland. Der Norden und Westen bestehen überwiegend aus großen Sandflächen. Am Tschad-See im Südosten wird Ackerbau betrieben.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1960. Verfassung von 1999. Parlament mit 83 Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Der Präsident Mohamed Bazoum, seit April 2021, wurde im Juli 2023 durch einen Militärputsch seines Amtes enthoben. General Abdourahmane Tchiani ist Vorsitzender des neuen Nationalrates Safeguarding of the Fatherland, seit Juli 2023.

Regierungschef

Ali Lamine Zène, seit August 2023.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Nonstop-Flüge nach Niger.

Flugverbindungen ab Frankfurt/M. nach Niamey bieten u.a. Royal Air Maroc (AT) via Casablanca und Ethiopian Airlines (ET) via Addis Abeba an.

Ab Wien fliegt Turkish Airlines (TK) über Istanbul bzw. mit 2 Zwischenstopps über Ankara und Istanbul nach Niamey.

Von Zürich nach Niamey fliegt Swiss (LX) in Kooperation mit Royal Air Maroc (AT) via Casablanca; Turkish Airlines (TK) fliegt über Istanbul bzw. mit 2 Zwischenstopps über Istanbul und Bamako (Mali).

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Niamey: 8 Std. 30 Min.; Wien - Niamey: 14 Std. 30 Min.; Zürich - Niamey: 8 Std. 55 Min. (jeweils mit mindestens 1 Zwischenstopp. Die Reisezeit kann je nach Aufenthaltsdauer erheblich variieren.)

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Eine der Hauptverbindungsstraßen führt von Kano (Nigeria) nach Zinder. Fernstraßen gibt es auch nach Benin, Burkina Faso und Mali. Die wichtigste Transsahara-Wüstenpiste führt von Algier nach Asamakka und Arlit, mit einer asphaltierten Straße nach Agadez. Das Fahren in der Wüste kann schwierig sein, da Straßenmarkierungen nicht immer sichtbar sind und Benzin knapp ist.

Fernbusse verbinden Burkina Faso, Benin und Mali mit Niger.

Maut: Befestigte Straßen sind zumeist mautpflichtig. Gebühren sind an Mautstellen (poste de péage) zu bezahlen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr.

 

Anreise mit dem Schiff

Der Niger ist von Mitte Dezember bis März aufgrund seines hohen Wasserstands zwischen Nigeria und Niamey schiffbar.

 

Vor Ort unterwegs

Warnung

Reisende müssen sich in jeder Stadt, in der sie übernachten, bei der Polizei melden. Die Reiseroute wird am Ausgangsort von der Polizei im Reisepass vermerkt; sie ist strikt einzuhalten.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 19.000 km; etwa 4.000 km sind befestigt. Die Hauptverkehrsstraßen des Landes führen von Niamey nach Zinder, Tahoua, Arlit und Gaya.

Maut: Asphaltstraßen sind oft mautpflichtig. Die Gebühren sind an Mautstellen (poste de péage) zu bezahlen.

Tankstellen sind in den Städten ausreichend vorhanden; auf Überlandfahrten eher selten.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Ca. ein Viertel des gesamten Straßennetzes ist befestigt; die meisten befestigten Straßen befinden sich im Süden des Landes, wie etwa von der Grenze nach Burkina Faso über Niamey und Zinder zum Tschad-See und auf den Strecken Niamey-Dosso-Gaya sowie Birni-Nkonni-Tahoua-Agadez-Arlit.

Nebenstraßen sind oft Pisten von unterschiedlicher Qualität, die während der Regenzeit mitunter schlecht befahrbar sind. Geländegängige Fahrzeuge eignen sich für diese Pistenstraßen am besten. Überlandfahrten sind von Dezember bis März am einfachsten zu bewältigen. Auf Nachtfahrten sollte generell verzichtet werden.

Staßenklassifizierung

Das Fernstraßennetz besteht aus Nationalstraßen, gekennzeichnet mit dem Buchstaben N und einer Nummer.

Autovermietung

Mietwägen sind in Niamey am Flughafen erhältlich, sowohl mit als auch ohne Fahrer; außerhalb der Hauptstadt nur mit Fahrer. Östlich von Agadez bzw. Arlit benötigen Reisende in der Wüstenregion unbedingt einen Führer sowie eine adäquate Ausrüstung.

Europcar vermietet Fahrzeuge ausschließlich mit Chauffeur-Service.

Taxi

In der Hauptstadt sind Taxis zu finden. Buschtaxis verbinden die Städte, starten allerdings erst, wenn alle Plätze besetzt sind. In verschiedenen Städten können auch Motorradtaxis gemietet werden.

Reisebus

Zwischen den größeren Ortschaften gibt es relativ gute Busverbindungen. Das staatliche Busunternehmen SNTV verkehrt u.a. auf den Strecken Niamey-Maradi-Zinder, Niamey-Tahoua-Agadez-Arlit, Zinder-Agadez-Arlit und Zinder-Diffa-N'guigmi.

In anderen Landesteilen fährt man zumeist als Passagier auf Lastwagen mit; in der Fahrerkabine wird ein Zuschlag berechnet. Minibusse (Buschtaxis) verkehren im ganzen Land.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Ein Carnet de Passage ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber dennoch empfohlen.

 

Unterwegs in der Stadt

In Niamey bewegt man sich am einfachsten per Taxi. Sammeltaxis sind üblich; die Einzelnutzung ist teurer. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit gibt es in Niger keinen Bahnverkehr.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Von Mitte Dezember bis März ist der Niger auf ca. 300 Kilometern von Niamey bis Gaya schiffbar. Autofähren über den Niger befinden sich in Bac Farié, ca. 40 km nördlich von Niamey, und in Ayérou.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 13 Feb 2024 15:25:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 14 Feb 2024 15:39:28 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Sicherheitslage in Niamey

Am 28. Juli 2023 hat sich der bisherige Kommandeur der Präsidialgarde, Brigadegeneral Tchiani, zum Staatsoberhaupt der Republik Niger und den 2021 demokratisch gewählten Präsidenten Bazoum für abgesetzt erklärt. Die Lage vor allem in der Hauptstadt Niamey bleibt immer noch unübersichtlich. In Niamey, aber auch in anderen Teilen des Landes, kommt es regelmäßig zu größeren Demonstrationen, vor allem an den Wochenenden.

Die Landgrenzen zu Benin und zu Nigeria sind auf Grund der ECOWAS-Sanktionen geschlossen.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung für Niger.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf. Sollten Sie bereits ausgereist sein oder halten sich urlaubshalber außerhalb des Niger auf, aktualisieren Sie bitte Ihre Daten entsprechend in der Krisenvorsorgeliste (Elefand).
  • Seien Sie vor allem in der Hauptstadt Niamey besonders vorsichtig; bleiben Sie nach Möglichkeit an einem sicheren Standort und vermeiden Sie unnötige Bewegungen im Stadtgebiet.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Halten Sie sich über die lokalen und sozialen sowie internationalen Medien über die weiteren Entwicklungen informiert.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Terrorismus/Anschlagsgefahr

Im Bereich der Hauptstadt Niamey besteht derzeit eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Dabei können grundsätzlich auch Orte im Fokus stehen, die von Ausländern frequentiert werden (siehe Sicherheit – Terrorismus).

  • Meiden Sie Örtlichkeiten, die vor allem von internationalem Publikum frequentiert werden, sowie größere Menschenansammlungen.
  • Seien Sie an öffentlichen Orten besonders vorsichtig und aufmerksam.
  • Machen Sie sich mit Ihrer Umgebung (u.a. mit jeweils nahegelegenen Anlaufpunkten wie Kommissariaten und Gendarmeriestationen) vertraut.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
  • Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Terrorismus

Es besteht in zahlreichen Regionen ein hohes Risiko von Entführungen, Gewaltkriminalität und mancherorts auch von Terroranschlägen. Westliche Staatsangehörige sind bevorzugte Entführungsopfer von Terrorgruppen und krimineller Banden und werden gezielt ausgespäht. Staatsangehörige mehrerer westlicher Staaten wurden in den vergangenen Jahren in Niger entführt und befinden sich z.T. seit Jahren in den Händen der Entführer.

2020 kam es zu dem bis dahin folgenschwersten Angriff auf Ausländer, bei dem im Giraffenreservat Kouré 60 km südöstlich von Niamey sechs französische Staatsangehörige und zwei nigrische Begleiter ermordet wurden. Weitere gezielte Angriffe auf Ausländer und von Ausländern frequentierte Orte und Einrichtungen können auch in Niamey nicht ausgeschlossen werden (siehe Aktuelles).

In den an Mali und Burkina Faso grenzenden Departements der Region Tillabéri im Norden der Region Tahoua wie auch in den an Tschad und Nigeria grenzenden Departements der Region Diffa kommt es immer wieder zu Überfällen, die hauptsächlich auf Sicherheitskräfte abzielen, aber auch auf traditionelle Führer und die lokal ansässige Bevölkerung.
Für Inlandsreisen besteht die staatliche Auflage, dass Niamey per Kfz nur in bewaffneter Begleitung verlassen werden darf. Auch Flugreisen gestalten sich für nicht einheimische Privatreisende schwierig (nur mit Charter- bzw. UNHAS-Flug).

Reisen in die Städte Agadez, Zinder, Maradi, Tahoua und Dosso sind nur in Begleitung einer lokalen Person des Vertrauens oder mit einem bewaffneten Personenschutz der Polizei (zwei Beamte in Zivilkleidung) kurzfristig mit bis zu zwei Tagen Aufenthalt möglich.

Darüber hinaus dürfen Ausländer im ganzen Land außerhalb der Städte nur mit bewaffneter Eskorte reisen. Dies gilt auch für Entwicklungs- und Hilfsorganisationen.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseempfehlung für Niger.
  • Lassen Sie sich bei Bewegungen in der Hauptstadt Niamey von einem vertrauenswürdigen und ortskundigen Führer begleiten. Beachten Sie die staatlichen Auflagen bei Reisen außerhalb Niameys.
  • Führen Sie Inlandsreisen nach Möglichkeit mit dem Flugzeug durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größeren Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Am 28. Juli 2023 hat sich der bisherige Kommandeur der Präsidialgarde, Brigadegeneral Tchiani, zum Staatsoberhaupt der Republik Niger und den 2021 demokratisch gewählten Präsidenten Bazoum für abgesetzt erklärt.

Bis zum Eintritt der aktuellen Lage (siehe auch Aktuelles – Sicherheitslage in Niamey) hatte Niger seit 2011 eine vergleichsweise demokratische Entwicklung genommen. Nach Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2020 bzw. 2021 fand der erste verfassungsmäßige Regierungswechsel in der Geschichte des Landes statt. Ein in diesem Zusammenhang unternommener Putschversuch scheiterte bereits im Ansatz; die beteiligten Offiziere wurden 2022 verurteilt.

Niger war und ist gleichwohl von Fragilität geprägt: die Sicherheitskräfte sind überdehnt, die öffentliche Verwaltung ist in der Fläche des Landes nicht ausreichend präsent, der Bevölkerung fehlt es vielfach an wirtschaftlichen Perspektiven. Aufgrund der Klimakrise knapper werdende natürliche Ressourcen führen immer wieder zu Verteilungskonflikten. Auch organisierte Kriminalität, grenzüberschreitender Terrorismus und irreguläre Migration gehen mit starken gesellschaftspolitischen Herausforderungen einher.

In den nördlichen Landesteilen (im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges) stellen früher verlegte, noch nicht in allen Gebieten geräumte Landminen eine zusätzliche besondere Gefahr dar. Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

In der Vergangenheit gab es vereinzelte bewaffnete Überfälle in der Hauptstadt Niamey. Ein Großteil dieser Delikte findet jedoch außerhalb der größeren Städte in den Regionen Tillabéri, Tahoua und Agadez statt. In der Region und der Stadt Agadez kam es in den letzten Monaten zu gezielten Raubüberfällen auf Privatpersonen in Bussen oder in der Stadt, die große Mengen an Gold oder Bargeld mit sich führten.

Eigentumsdelikte wie Raub, Einbrüche, Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen in Niamey ebenfalls vor.

  • Vermeiden Sie Unternehmungen in entlegenen Stadtvierteln und bei Dunkelheit im gesamten Stadtgebiet von Niamey ohne ortskundige Begleitung.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Von November bis März ist es sehr warm und trocken, von April bis Juni sehr heiß und trocken.

Die Regenzeit erstreckt sich von Mitte Juni bis Ende September. In dieser Zeit kann es zu heftigen Regenfällen kommen, die zu Überschwemmungen und Behinderungen im Reiseverkehr führen können. Jedes Jahr ertrinken im ganzen Land über einhundert Menschen in den nach Regenfällen schnell anschwellenden Trockenflussbetten.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Nigers sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Siehe Aktuelles

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

 

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

 

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Niger ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: südliches Drittel mit den Städten Tahoua und Niamey
  • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen inkl. Stadt Agadez
  • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen inkl. Stadt Agadez
  • Ganzjährig mittleres Risiko: bei Reisen nur in die Sahara

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunyafieber und Zikavirus-Infektionen im Land vorkommt.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Niger wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Niger besteht eine Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Landesweit kommen Giftschlangen vor.  

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden. 
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Ausstellung des Visums gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

(a) Wüstensafaris sind nur mit Führer erlaubt. Weitere Auskünfte von den Reisebüros vor Ort.
(b) In jedem Ort, in dem übernachtet wird, muss der Polizei der Pass vorgelegt werden.

Visainformationen

Allgemein erforderlich für die Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Deutschland, Österreich

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum: 61 € (einmalige Einreise), 100 € (mehrmalige Einreise).

Schweiz

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum: 150 CHF (einmalige Einreise), 210 € (mehrmalige Einreise).

 

Gültigkeit

Maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

[1]
Diese Transiterleichterung gilt u.a. nicht für Staatsangehörige von Bulgarien, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Der visumfreie Transit ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn die Weiterreise mit dem gleichen Flugzeug erfolgt.

JAXBElement

Mindestens 3 Wochen vor der Abreise, persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

(a) 2-3 Antragsformulare (je nach Konsulat).
(b) 2-3 biometrische Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate ab der Ausstellung des Visums gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(e) Gebühr (Überweisung mit Beleg)
(f) Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets (Kfz-Reisen: „Autorisation de Passage“).

(g) gültige Gelbfieberimpfung.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Temporärer Wohnsitz

Muss vor Ablauf des Einreisevisums vor Ort beim Innenministerium in Niamey beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen.

Schweiz: 5 Tage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterflugtickets
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

(c) Gültige Gelbfieberimpfung. 

Es empfiehlt sich außerdem die Mitnahme mehrerer Passfotos.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt. Die Hauptkrankenhäuser befinden sich in Niamey und in Zinder. Nur in den größeren Ortschaften ist die medizinische Versorgung einigermaßen angemessen.

Da Arzneien nur schwer erhältlich sind, empfiehlt es sich, seine eigenen Medikamente mitzubringen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die in Niger den Flughafen nicht verlassen.
Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber wird allen Reisenden nach Niger empfohlen.

[2]
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3]
Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen und auch in den Städten. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.

[4]
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, besonders im Süden. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können v.a. in ländlichen Gebieten von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Vogelgrippe

In Niger wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln erstmals am 28. Februar 2006 bestätigt. Menschliche Erkrankungen sind nicht bekannt.

Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Geld

Geldwechsel

Die Mitnahme von Euro, die auf dem Flughafen sowie in größeren Banken und Hotels gewechselt werden können ist empfohlen. Ebenfalls lassen sich US$ in Wechselstuben und in größeren Banken tauschen.

Wechselkurse

EUR

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 250, 200, 100, 50, 25, 5 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Niger. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kreditkarten

Visa-Kreditkarten werden in sehr begrenztem Umfang unter anderem in einigen Hotels, Autovermietern und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann nur in der Hauptstadt an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Niger nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.30-19.00 Uhr. Teils auch Sa 08.00-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, Deklarationspflicht ab 500.000 CFA Fr. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 25.000 CFA Fr begrenzt. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 1 Mio. CFA Fr.

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(b) Nigers kleine christliche Gemeinde feiert auch Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen und Weihnachten.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Niger eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

10 Packungen Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche Spirituosen;

1 Flasche Wein;
1 Flacon Parfüm und 1 Flacon Eau de Toilette;

50 g Gold- oder Silberschmuck.

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch: 1 Kamera, 1 Handy, 1 Sportausrüstung, 1 Musikinstrument etc.

Verbotene Importe

Vom Innenministerium verbotene Materialien (Filme, Druckerzeugnisse), pornografisches Material, Alkohol (über die Freimenge hinaus), Drogen.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Leichtes Sakko und Krawatte bzw. Sommerkleid/leichtes Kostüm genügen. Französischkenntnisse sind unbedingt erforderlich, da kaum Dolmetscher- und Übersetzerdienste zur Verfügung stehen.

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 07.30-12.30 und 15.00-18.00 Uhr, Sa 07.30-12.30 Uhr.

Geschäftskontakte

Chambre de Commerce, d'Agriculture, d'Industrie et d'Artisanat du Niger (Industrie- und Handelskammer)
Place de la Concertation, BP 209, NE-Niamey
Tel: 73 22 10.
Internet: www.ccaian.org

Kommunikation

Telefon

Selbstwählferndienst. Internationale Telefonate können in einigen größeren Hotels, im Hauptpostamt und in Telefonzentren geführt werden.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber sind Celtel Niger (Internet: www.msi-cellular.com) und Telecel Niger.

Internet

Hauptanbieter: Sonitel. Zugang zum Internet in größeren städtischen Gebieten.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost nach Europa ist bis zu zwei Wochen unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: 08.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr. Das Hauptpostamt ist in der Rue de Kabekoira in Niamey. Postlagernde Sendungen sind möglich. Eine DHL-Niederlassung befindet sich im Hôtel Gaweye Sofitel in Niamey.

Einkaufen

Überblick

Decken, Lederartikel, verzierte Kalebassen, Silberschmuck, Schwerter und Messer. Im Centre des Métiers d'Art de Niger in der Nähe des Nationalmuseums findet man eine gute Auswahl an einheimischen Artikeln. Höfliches Handeln ist üblich. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

In Niamey gibt es mehrere Nachtklubs mit Musik und Tanz sowie drei Freiluftkinos.

Kulinarisches

Übersicht

Einheimischer Fisch, Fleisch und Gemüse werden zur Zubereitung europäischer, asiatischer und afrikanischer Gerichte verwendet. Die Auswahl an importierten Getränken ist gut. Aufgrund der Dürre können jedoch Versorgungsengpässe bei einheimischen Lebensmitteln auftreten. In größeren Städten findet man einige gute Restaurants und Hotelrestaurants. Alkoholische Getränke sind nicht überall erhältlich.

Kultur

Religion

80 % Islam, 20 % Animisten und christliche Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Zwanglose Kleidung wird überall akzeptiert. Frauen sollten keine kurzen Röcke tragen. Traditionelle Glaubenssätze und islamische Sitten sollten respektiert werden. Fotografieren: Filmen ist nur mit Genehmigung der Polizei erlaubt; Reiseveranstalter und Fremdenverkehrsämter sind gern beim Einholen der Genehmigung behilflich. Filme sind teuer, vom Entwickeln im Land wird abgeraten. Personen sollte man nicht fotografieren, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Das Fotografieren von Militäranlagen, Flugplätzen und Verwaltungsgebäuden (einschl. des Präsidentenpalastes) ist verboten. Trinkgeld: 10% werden fast immer erwartet. Die meisten Hotels berechnen 10-15% Bedienungsgeld.

Klima

Beste Reisezeit

Die Sommer sind sehr heiß. Trockenzeit ist von Oktober bis Mai. Viel Regen und schwül im Juli und August. Beste Reisezeit: Anfang November bis Anfang März.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Französisch. Umgangssprachen sind u. a. Haussa (65 % der Bevölkerung) und Tamaschagh, ein Tuaregdialekt, sowie Songhai-Dscherma und Fulbe.

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