Tschad

Landesdaten

Vorwahl

+235

Fläche(qkm)

1284000

Bevölkerung

16.425.864

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

9

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

17

Übersicht

Der Tschad ist ein staubiges und sonnenverbranntes Land südlich der Sahara, im Herzen von Afrika, das immer wieder mit Konflikten zu kämpfen hat. N'Djamena ist die freundliche, lockere Hauptstadt, in deren zentralem Markt das Feilschen um afrikanische Waren besonders viel Spaß macht.

Der Tschadsee war einst der größte Süßwassersee der Welt und er ist trotz langsamer Schrumpfung durch den Klimawandel und höheren Wasserbedarf noch immer ein unvergesslicher Anblick. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist weiterhin enorm, denn er versorgt Millionen von Menschen in den umliegenden Ländern mit Wasser.

Zwar ist der Tschad eines der ärmsten Länder Afrikas, seine Landschaft aber, die von Wüste im Norden bis hin zu fruchtbarem Ackerland im Süden reicht, ist atemberaubend.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Tschad.

Geographie

Der Tschad grenzt im Norden an Libyen, im Westen an Niger, Nigeria und Kamerun, im Süden an die Zentralafrikanische Republik und im Osten an den Sudan. Die landschaftliche Vielfalt reicht von äquatorialen Wäldern bis hin zu den trockensten Wüstengebieten der Erde. Der Tschad-See ist je nach Wasserstand zwischen 25.000 und 10.000 qkm groß. Die Flüsse Chari, Logone und Bahr Salamat im Süden des Landes sind oft ausgetrocknet. Das Tschad-Becken ist von Bergen und dem zentralafrikanischen Plateau umgeben. Im Osten steigt die kristalline Ovaddai-Bergkette bis auf 1500 m an. Im Nordosten erheben sich die rosafarbenen Höhen des Ennedi und im Norden die vulkanische Tibesti-Bergkette, die überwiegend aus kahlem Fels, Schluchten und Tälern besteht. Der Streit mit Libyen um den Aozou-Streifen im Norden des Landes wurde vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zugunsten des Tschad entschieden.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1960. Neue Verfassung seit Dezember 2023. Nationalversammlung mit 155 Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Übergangspräsident: Mahamat Idriss Déby, seit Oktober 2022.

Regierungschef

Succès Masra, seit Januar 2024.

Elektrizität

220/380 V, 50 Hz.

Hauptstadt

N'Djaména.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge in den Tschad.

Air France (AF) fliegt von Paris nonstop nach N'Djamena. Zubringerflüge nach Paris sind ab Frankfurt/M., Wien und Zürich mit Air France (AF) sowie den jeweiligen nationalen Fluggesellschaften möglich.

Ethiopian Airlines (ET) fliegt u.a. von Frankfurt/M. via Addis Abeba nach N'Djamena.

Turkish Airlines (TK) bietet Flüge in den Tschad u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul an.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - N'Djamena: 11 Std. 15 Min.; Wien - N'Djamena: 14 Std. 5 Min.; Zürich - N'Djamena: 11 Std. 45 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte und Anzahl der Zwischenstopps.)

Ausreisegebühr

Ca. 8 € (5.000 CFA Fr) Touristensteuer und ca. 5 € (3.000 CFA Fr) Sicherheitsgebühr werden am Flughafen bei Abflug aus dem Tschad erhoben. Davon ausgenommen sind Studenten sowie Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen.

 

Anreise mit dem Pkw

Es bestehen Verbindungsstraßen zu Libyen, Kamerun, Niger, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik.

Die Grenzen zu Libyen, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik sind derzeit geschlossen. Die Grenzübergänge mit Kamerun und Niger werden stark kontrolliert.

Fernbusse: Minibusse und Buschtaxis verkehren zwischen N'Djaména und Kousséri in Kamerun.

Maut: Die Straßennutzung ist im Tschad nicht gebührenpflichtig.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Im Tschad ist kein Schienennetz vorhanden.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Derzeit werden im Tschad keine Inlandlinienflüge durchgeführt. Chad Travel and Tours bietet jedoch Charterflüge im Land an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist dürftig und kaum ausgebaut.

Für sämtliche Präfekturen des Landes sind Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden.

Vor allem im Norden und Zentrum des Landes hat die Regierung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es kaum Unterkünfte, Lebensmittel und Kraftstoff gibt. Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeugkolonnen von der libyschen Grenze über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena sowie von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Fahrten in den Nordosten des Landes sind nur mit ortskundigen Führern erlaubt.

Reisen im Kovoi ist empfehlenswert. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Eine flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff ist nicht gewährleistet. Bei Überlandfahrten ist es ratsam Kraftstoff in Kanistern mitzuführen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Das Straßennetz ist allgemein in einem schlechten Zustand. Asphaltiert sind nur ca. 270 km; die übrigen Straßen sind Schotterpisten. Außerhalb von N'Djamena sind Autofahrten praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Insbesondere im Süden sind die Straßen während der Regenzeit (Mitte Juni bis Mitte September) oft nicht passierbar.

In ländlichen Gebieten ist mit Vieh auf der Straße zu rechnen.

Autovermietung

Mietwagen sind in N'Djamena am Flughafen und in der Stadt erhältlich. Die Mietpreise sind hoch. Bei der Anmietung ist eine von der Botschaft ausgestellte Reisegenehmigung vorzulegen. Das Mindestalter für Fahrer liegt i.d.R. bei 25 Jahren.

Taxi

Innerhalb der Städte verkehren Taxis zu Einheitspreisen. Die Taxifahrer erwarten ca. 10 % Trinkgeld.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

An der Grenze sollte eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Unterwegs in der Stadt

Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut. Taxis und Minibusse sind verfügbar.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Im Tschad gibt es keinen Schienenverkehr.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 22 Apr 2024 14:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 22 Apr 2024 14:53:24 +0200)

Letzte Änderungen:

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Im Vorfeld der für den 6. Mai 2024 terminierten Präsidentschaftswahl ist eine Zunahme innenpolitischer Spannungen nicht ausgeschlossen. Es kann zu Demonstrationen und auch gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Opposition und Polizei/Militär kommen. Mit spontanen Abschaltungen der Internetverbindung und der Mobilfunknetze ist zu rechnen.

  • Bevorraten Sie sich mit Trinkwasser und Lebensmitteln für mehrere Tage.
  • Haben Sie ausreichend Bargeld bei sich bzw. zu Hause.
  • Verfolgen Sie die lokalen Nachrichten und Meldungen in den sozialen Medien.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge.
  • Beschränken Sie Fahrten in N'Djamena auf ein notwendiges Minimum.
  • Bleiben Sie in den Abend- und Nachtstunden zuhause.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:

  • in die Region des Tschadsees,
  • in das Grenzgebiet zu Kamerun,
  • in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik sowie
  • in die Regionen Borkou, Ennedi und Tibesti (BET) an der Grenze zu Libyen.

Von nicht zwingend erforderlichen Reisen in alle anderen Regionen Tschads, einschließlich der Hauptstadt N'Djamena, insbesondere der Gebiete der Sahara, ihrer Randgebiete und der Sahelzone wird abgeraten.

Terrorismus

In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln durch terroristische Gruppen und zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet eingestellt.

Anschläge können landesweit nicht ausgeschlossen werden. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Ein erhöhtes Entführungsrisiko existiert für westliche Reisende.

Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.

Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti, kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Seit dem Tod des Staatspräsidenten Idriss Déby Itno 2021 befindet sich Tschad in einer politischen Übergangsphase (Transition). Als Transitionspräsident amtiert Mahamat Idriss Déby Itno. Eine neue Verfassung ist nach einem Referendum in Kraft getreten. Der frühere Oppositionspolitiker Succès Masra hat das Amt des Premierministers übernommen. Präsidentschafts- und Parlamentswahlen werden vorbereitet.

Politische Demonstrationen sind in dieser Phase grundsätzlich jederzeit zu erwarten. Auch nicht genehmigte Zusammenkünfte in N'Djamena und anderen größeren Städten können nicht ausgeschlossen werden. Diese werden teilweise von den Sicherheitskräften mit Gewalt unterbunden oder aufgelöst.

Für Reisende nach Tschad gilt vor diesem Hintergrund:

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Tragen Sie sich bei Aufenthalt im Land in die Krisenvorsorgeliste ein.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Nähern Sie sich Kontrollpunkten vorsichtig und langsam.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Insbesondere in den Abendstunden kommt es in N'Djamena verstärkt zu Kontrollen durch die Polizei, die v.a. nach unerlaubt mitgeführten Waffen sucht. Es besteht landesweit einschließlich der Hauptstadt N'Djamena ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden. Der Einsatz von Messern oder Schusswaffen bei Überfällen auf Fußgänger und Motorradfahrer ist üblich. Insbesondere bei Überlandfahrten besteht die Gefahr, von sog. „coupeurs de routes" (motorisierte und häufig bewaffnete Straßenräuber) überfallen zu werden. Auch diese sind jederzeit bereit, von Waffen Gebrauch zu machen. Oftmals werden die Fahrzeuge geraubt und die Passagiere weit außerhalb von Siedlungen freigelassen.

  • Seien Sie generell und insbesondere in N'Djamena besonders vorsichtig in der Nähe von Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und wenn Sie zu Fuß unterwegs sind.
  • Nähern Sie sich Kontrollpunkten vorsichtig und langsam.
  • Sollten Sie überfallen werden, leisten Sie keinen Widerstand und folgen Sie den Anweisungen der Täter.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

In der Sudan-Zone herrscht hohe Feuchtigkeit, in der Sahel- und Sahara-Zone trockene Hitze.

Die Regenzeit erstreckt sich im Süden von Mai bis Oktober und im Zentrum von Juni bis September. Starkregen auf trockenem Boden führt immer wieder zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Dadurch können Schäden an Straßen und Brücken verursacht werden.

Ansonsten können weite Landesteile von erheblichen Dürreperioden betroffen sein.

  • Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in N'Djamena kann Nothilfe für Deutsche nur in eingeschränktem Umfang leisten. Sie nimmt darüber hinaus keine weiteren Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt auch keine Visa: Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im Norden und Osten des Landes gibt es ausgedehnte, z.T. nicht-markierte Minenfelder. Touren durch die Sahara (Tibesti, Ennedi, Borkou) sind mit erheblichen Verkehrs- und Gesundheitsrisiken verbunden.

Nur ca. 2.500 Kilometer des Straßennetzes sind asphaltiert. Auch Asphaltstraßen befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Das weitere Straßennetz besteht aus Schotter- und Sandpisten. Während der Regenzeit sind weite Teile des Landes nicht per Fahrzeug zu erreichen. Es besteht ganzjährig ein erhebliches Unfallrisiko unabhängig vom Straßentyp.

Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist in weiten Teilen des Landes nicht gegeben, insbesondere nicht in den Regionen Tibesti, Ennedi und Borkou.

Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.

Vor vielen staatlichen Gebäuden (vor allem: Militär, Polizei, aber auch z. B. Fernsehanstalten) ist das Parken verboten, ohne dass dies immer gekennzeichnet ist.

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung, siehe Sicherheit.
  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.
  • Nehmen Sie in die nördlichen Regionen ein Satelliten-Telefon mit (Einfuhr und Nutzung nur mit Genehmigung der tschadischen Behörden erlaubt).

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren und Geldstrafen geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.

Die Einfuhr von Drohnen ist genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung ist mit der Konfiszierung der Drohnen entweder während ihres Einsatzes oder bei Auffinden zu rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Es gilt ein fester Wechselkurs zu EUR. Innerhalb von N'Djamena ist das Abheben von Geld am Automaten mit Kreditkarte, vorwiegend mit VISA, möglich. Außerhalb der Hauptstadt N'Djamena werden Kreditkarten kaum akzeptiert, Geldautomaten zum Abheben von Bargeld sind kaum vorhanden. Das Mitführen von Bargeld in EUR oder USD ist empfehlenswert.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Einreise auf dem Luftweg

Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Einreise auf dem Landweg

Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung

Falls bei Einreise auf dem Landweg die Grenzstation nicht besetzt ist, sollte umgehend bei der nächsten Präfektur oder Unterpräfektur ein Einreisestempel eingeholt werden, da sonst die Gefahr einer Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.

Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler") erforderlich. Diese wird vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbegrenzt möglich, die Ausfuhr von Landeswährung muss ab einem Wert von 10.000 XAF deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Für die Ausfuhr von im Tschad erworbenen kunsthandwerklichen Gütern kann im Einzelfall eine Genehmigung verlangt werden, die beim Tourismusministerium zu beantragen ist.

Die Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützten Pflanzen und Tierarten ist untersagt, obwohl ihr Erwerb im Tschad häufig möglich ist.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

 

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

 

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

 


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Tschad ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in einigen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: südliche Hälfte einschl. N'Djamena
  • Saisonal hohes Risiko von Juni bis Dezember: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen
  • Saisonal mittleres Risiko von Januar bis Mai: Region zwischen Sahara und tropischen Landesteilen
  • Ganzjährig mittleres Risiko: Sahara einschl. Stadt Faya-Largeau

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die außerhalb der Sahara ganzjährig auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und Rift-Valley-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen vorkommen.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen. Es ist davon auszugehen, dass auch Krim-Kongo-Fieber vorkommt.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. Hepatitis E-Ausbrüche treten vor allem im Osten des Landes, insbesondere im Zusammenhang mit Flüchtlingslagern auf. In Tschad wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten, z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe, tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Im Tschad besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vor allem über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung, wenn Sie von einem Tier gebissen worden sind.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Gegengifte bei Schlangenbissen sind nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Im ersten Jahresquartal kommt es im Rahmen der Harmattan-Saison zur besonders intensiven Luftverschmutzung durch Sandstürme. In großen Städten können zusätzlich durch Müllverbrennung gesundheitlichen Beschwerden auftreten.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
  • Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Einkaufen

Überblick

Teppiche, verzierte Kalebassen, Messer, Tonwaren und Messingtiere. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-12.30 und 16.00-19.30 Uhr. Die Lebensmittelgeschäfte haben Sonntag vormittags geöffnet. Der Markt der Hauptstadt ist von 07.30 Uhr bis zum Sonnenuntergang geöffnet.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Zusätzlich zum Visum ist eine Reiseerlaubnis (Autorisation de circuler) erforderlich.

Kosten

Deutschland, Österreich

Touristen- und Geschäftsvisum:
100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).

 

Schweiz

Touristen- und Geschäftsvisum:

110 CHF (einmalige Einreise)

160 CHF (mehrmalige Einreise)
 

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Transitvisum (für einen Aufenthalt von max. 48 Stunden).

Gültigkeit

Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.

Transit

Ein Transitvisum beantragen können Reisende, die innerhalb von 48 Std. mit demselben oder nächsten Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können. 

JAXBElement

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 identische Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens 6 Monate nach der Ausreise aus dem Tschad gültig ist und mit mindestens einer freien Seite.
(d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse und Geldmittelnachweis.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Formulaire de Demande de l’Autorisation de Circuler.

Geschäftsreisen zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma auf Englisch oder Französisch mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
(h) Einladungsschreiben des tschadischen Unternehmens auf Englisch oder Französisch.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Bearbeitungsdauer

5 Werktage plus Postweg.

Transitvisum: 2-15 Werktage.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Touristen müssen vor der Einreise auf dem Landweg eine vom Visumantrag separate Reiseerlaubnis für die zu besuchenden Präfekturen bei der Botschaft beantragen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen.

Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Viele Reisende werden dazu aufgefordert, sich in jeder Stadt des Landes, in der sie sich aufhalten, neu zu registrieren.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Ausreisegenehmigung

Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis.

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Ein Impfschutz gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 9 Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die im Tschad den Flughafen nicht verlassen.
Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da der Tschad als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gilt.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3]
Malariarisiko besteht das ganze Jahr über in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein.

[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Süden vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei besonderer Exposition eine Impfung. Im August 2023 kam es zu einer erhöhten Inzidenz von Dengue-Fieber in Abéché in der Provinz Ouadaï/Wadai.

Vor allem im Süden tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.


Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist besonders im Norden des Landes unzureichend.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Geld

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kreditkarten

Visa und teils auch Mastercard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Mit der Kreditkarte ist es möglich, am Bankschalter Geld abzuheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann nur an Geldautomaten in N’Djamena Geld abgehoben werden. Außerhalb von N'Djamena gibt es kaum Geldautomaten. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Tschad nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do und Sa 07.00-13.00 Uhr, Fr 07.00-11.00/12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, deren Ausfuhr ist auf 25.000 CFA Fr beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der Umtauschbeträge.

Geldwechsel

Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.

Wechselkurse

XOF

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

400 Zigaretten oder 2 Stangen à 10 Packungen mit jeweils 20 Zigaretten oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak;
3 l Wein (max. 3 Flaschen);
1 l (max. 1 Flasche) mit Wein oder Spirituosen oder Rum oder Brandy;

500 g Schmuck für den persönlichen Bedarf;

Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Verbotene Exporte

 

Wer im Tschad gekaufte kunsthandwerkliche Güter ausführen möchte, benötigt dafür im  Einzelfall eine Genehmigung. Diese muss beim Tourismusministerium beantragt werden. 

Pflanzen und Tierarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt sind, dürfen nicht ausgeführt werden,  auch wenn man sie im Tschad kaufen kann.

 

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Französische Sprachkenntnisse sind unerlässlich, da es keine professionellen Übersetzer gibt. Die beste Zeit für Geschäftsreisen sind die Monate November bis Mai.

Geschäftszeiten:
Behörden: Mo-Do 07.00-15.30 Uhr, Fr 07.00-12.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Chambre de Commerce, d' Industrie et d'Agriculture (Industrie-, Handels- und Landwirtschaftskammer)
13 Avenue du Colonel Moll, BP 458, N'Djaména
Tel: 52 52 64.

Kommunikation

Telefon

Selbstwahlferndienst. Manchmal müssen die Gespräche über die Vermittlung geführt werden.

Mobiltelefon

GSM 900. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung von N'Djaména. Netzbetreiber sind Celtel Tchad (Internet: www.td.celtel.com/fr/index.html oder www.msi-cellular.com) und Libertis, eine Tochter von Tchad Mobile SA. Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. aus Deutschland und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich beschränkt sich hauptsächlich auf die großen Städte im Süden des Landes.

Internet

Öffentlichen Internet-Zugang gibt es in N'Djaména.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost nach Europa ist ca. eine Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-11.30 Uhr; Sa 15.30-18.30 Uhr; So 07.30-11.00 Uhr.

Sehenswürdigkeiten

Nachtleben

Einleitung

Das Nachtleben ist auf N'Djamena und die größeren Städte beschränkt.

Kulinarisches

Übersicht

In N'Djamena gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, es wird hauptsächlich französische und afrikanische Küche serviert. Bei Restaurants außerhalb der großen Städte und Essensstände auf Straßenmärkten ist Vorsicht geboten. Die Lebensmittelversorgung unterliegt häufigen Engpässen. Alkoholische Getränke sind in den nicht-muslimischen Stadtteilen von N'Djamena erhältlich.

Kultur

Religion

Moslems (51 %), Christen (35 %, vorwiegend Katholiken) sowie 7 % Anhänger von Naturreligionen und 7 % andere.

Soziale Verhaltensregeln


Die Bekleidung ist zwanglos, aber im Einklang mit den Vorschriften des Islam zurückhaltend. Vor allem in den Städten wird eine strenge Geschlechtertrennung praktiziert. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Mit der linken Hand wird kein Essen angenommen oder überreicht. Das Zeigen der Fußsohlen wird als Beleidigung aufgefasst. Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift wird in jedem Ort unterschiedlich streng gehandhabt. Im Extremfall kann Fotografieren ohne Erlaubnis zu Festnahme sowie Beschlagnahme der Kamera führen. Trinkgeld: 10% ist üblich. US-Dollar werden gerne angenommen.

Klima

Beste Reisezeit

Heißes Tropenklima mit regional unterschiedlichen Temperaturen. Die Regenzeit im Süden dauert von Mai bis Oktober, in der Landesmitte von Juni bis September. Im Norden sind das ganze Jahr über geringfügige Niederschläge möglich. In der Trockenzeit ist es oft windig und abends kühler.

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Französisch und Arabisch. Im Norden wird viel Arabisch gesprochen, im Süden Sara. Außerdem über 120 regionale Sprachen und Dialekte, die größten Stammesgruppen im Norden (überwiegend islamisch) sind die Nare-Araber, Toubou, Fulani, Haussa, Kanembou, Boulala und Wadai; im Süden (überwiegend christlich) die Baguirmi, Kotoko, Sara, Massa and Moundang.

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