Sudan
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Arabisch, daneben werden afrikanische Sprachen und Englisch als Bildungssprache gesprochen.
Landesdaten
Vorwahl
+249Fläche(qkm)
1861484Bevölkerung
43.849.260Bevölkerungsdichte(pro qkm)
19Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
999Allgemeines
Zeitzone
Offizieller Name des Staates
Republik Sudan.
Hauptstadt
Khartoum.
Geographie
Der Sudan grenzt im Norden an Ägypten, im Nordosten an das Rote Meer, im Osten an Eritrea und Äthiopien, im Süden an den Südsudan, im Westen an die Zentralafrikanische Republik und den Tschad und im Nordwesten an Libyen. Im Norden reichen die Ausläufer der Libyschen und der Nubischen Wüste bis nach Khartoum; außer an den Nilufern und in einigen Oasen ist die Region karg und öde. Sie geht in Trockensavanne über, die mit kurzem, hartem Gras und Büschen bewachsen ist und das Land zwischen den Breitengraden 15°N und 10°N bedeckt. Im Osten überwiegt flache Savanne, die sich aber im Westen zu zwei hohen Plateaus bis auf über 2000 m erhebt. Landwirtschaft wird hauptsächlich in den fruchtbaren Tälern zwischen dem Blauen und Weißen Nil betrieben, die bei Khartoum zusammenfließen. Die höchste Erhebung des Sudan ist der Marra im Westen des Landes (3088 m).
Regierung
Islamische Republik seit 1986. Die neue Verfassung von 1998 wurde teilweise 1999 von Präsident Bashir außer Kraft gesetzt. Neue Verfassung seit 2005. Das Islamische Recht ist in Kraft. Von 1983 bis 2004 herrschte Bürgerkrieg. Allerdings ist die Sicherheit in der Region Darfur auch nach dem zwischen Rebellen und sudanesischer Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 nicht gewährleistet. Unruhen prägen das Land. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges britisch-ägyptisches Kondominium). Seit Juli 2011 vom Südsudan (als eigenständiger Staat) getrennt.
Staatsoberhaupt
Übergangsherrscher Abdel Fattah Burhan, seit November 2021.
Regierungschef
Osman Hussein, seit Januar 2022.
Elektrizität
230 V, 50 Hz. Häufig Spannungsschwankungen, ein Adapter wird empfohlen.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Thu, 14 Sep 2023 12:45:00 +0200(Unverändert gültig seit: Thu, 14 Sep 2023 12:46:38 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Bewaffnete Auseinandersetzungen
Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Gesundheit - Malaria
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.
Bewaffnete Auseinandersetzungen
Seit dem 15. April 2023 kommt es zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär (SAF) und der paramilitärischen Gruppe Rapid Support Forces (RSF) in Khartum und anderen Landesteilen. Auch der Flughafen in Khartum ist von den bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen; der Flugbetrieb von und nach Khartum ist ausgesetzt, der Flughafen in Port Sudan operiert und fliegt zahlreiche Destinationen in der Region an. Vereinbarte Waffenruhen werden immer wieder verletzt. Die Lage ist volatil, unübersichtlich und kann sich sehr schnell ändern. Die deutsche Botschaft in Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen und kann keine konsularische Unterstützung mehr leisten.
Die von Deutschland und anderen Staaten durchgeführten Evakuierungsflüge sind abgeschlossen.
Vielen Personen ist die Ausreise über Port Sudan oder auf dem Landweg nach Ägypten gelungen. Es liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse über die Bedingungen entlang der Fahrtroute von Khartum nach Port Sudan bzw. an die ägyptische Grenze vor. Berichten zufolge kommt es an den Grenzübergängen zu teils sehr langen Wartezeiten, die Versorgungslage (auch Nahrungsmittel, Trinkwasser) in Grenznähe ist sehr schlecht und die sanitäre Versorgung offenbar nicht gewährleistet.
Ab Port Sudan gibt es Ausreisemöglichkeiten per Schiff und inzwischen auch wieder per Flugzeug zu zahlreichen Destinationen in der Region. Bei der Ausreise in Nachbarländer sind die dort jeweils geltenden Einreisevorschriften bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
- Falls Sie sich noch in Sudan befinden und ausreisen möchten, sollten Sie daher auch erwägen, sich nach Port Sudan oder Ägypten zu begeben. Bitte beachten Sie, dass die Fahrt auf eigenes Risiko erfolgen muss.
- Wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie den Sudan inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein - sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu weiteren Ankündigungen für vorübergehende Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.
Sicherheit
Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.
Terrorismus
Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles - Bewaffnete Auseinandersetzungen
Die innenpolitische und wirtschaftliche Lage hat sich seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF drastisch verschärft. Gewaltsame Auseinandersetzungen im ganzen Land führen zu Versorgungsengpässen und zu eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten.
Die Preise für Grundnahrungsmittel, Strom und Transport sind erheblich angestiegen. Der Zugang zu Bargeld ist stark beschränkt.
Grenzen zu Nachbarstaaten sind Berichten zufolge geschlossen worden bzw. häufig von Zugangsbeschränkungen durch Sicherheitskräfte betroffen. Abseits der Hauptverkehrsroute auf dem Weg von Khartum nach Ägypten, in den Kordofans und Blue Nile besteht die Gefahr von Landminen.
Region Darfur
In den fünf Darfur-Bundesstaaten (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan gibt es vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Banditenunwesen. Sie sind teils ebenfalls von dem bewaffneten Konflikt zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF betroffen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
In den Regionen Südkordofan und Blauer Nil kann es zu militärischen Kampfhandlungen kommen.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Sudan und Südsudan - die Grenze zwischen beiden Ländern ist umstritten - kann sich die Lage abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil, vor allem in den Nuba-Bergen, kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen.
Norden Sudans
Im Norden Sudans, insbesondere in der Region der Pyramiden von Meroe und Karima, ist die Sicherheitslage aufgrund der gewaltsamen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF undurchsichtig. Es kann zu Kampfhandlungen kommen.
Ostsudan
Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie zwischen der Armee und RSF kommen. Eine Blockade der Straße zwischen Port Sudan und Khartum ist jederzeit möglich.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
- Sollten Sie sich aktuell in Sudan aufhalten, wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
- Versuchen Sie nicht, Grenzen illegal zu übertreten.
- Meiden Sie das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala'ib-Dreieck.
Kriminalität
Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten steigt an. Im Zuge der Kampfhandlungen haben (Auto-)Einbrüche, Diebstähle und Überfälle landesweit stark zugenommen.
Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss nebst bewaffneter Auseinandersetzungen mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
- Sollten Sie sich aktuell in Sudan aufhalten, wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
Natur und Klima
Es gibt verschiedene Vegetationsgürtel von der ariden Sahara im Norden bis zu semi-ariden Savannengebieten im Süden. Im Norden herrscht zum Teil extreme Dürre; insbesondere von April bis Oktober kommt es zu Sandstürmen.
Zu Beginn und Ende der Regenzeit von April bis Oktober können heftige Regenfälle zu Überflutungen und damit Beeinträchtigungen führen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Die deutsche Botschaft in Khartum ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Infrastruktur/Verkehr
S. Aktuelles
Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Alle sudanesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit, Medikamentenmangel) sind weit verbreitet. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Auch Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung (travel permit), wenn sie beabsichtigen, in Konfliktregionen zu reisen, siehe auch Innenpolitische Lage.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen schlechter Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten riskanten Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen des Südens, Westens und Ostens des Landes, ist eine Durchquerung des Sudans weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Beim Versuch, Grenzen illegal zu überqueren, bestehen Gefahren durch nicht oder unzureichend gekennzeichnete Minenfelder sowie der längerfristigen Inhaftierung.
- Fahren Sie vorsichtig und defensiv sowie möglichst nur in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen.
- Führen Sie bei Überlandfahrten möglichst mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente mit, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Im Fastenmonat Ramadan sind Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Tagesstunden nicht erlaubt (außer in Restaurants, die auch tagsüber Speisen anbieten).
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Porträts, insbesondere von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern - sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden.
LGBTIQ
Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind strafbar. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, droht eine lebenslange Haftstrafe.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Recht in Sudan ist stark durch die Scharia geprägt. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischem Recht mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang können bei Einreise in den Sudan Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops stattfinden, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können in Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen. Die undeklarierte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist allerdings nicht unbeschränkt erlaubt (bis einem Gegenwert von 3.000 USD – Angaben variieren hier jedoch).
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sudans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses muss vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, in Deutschland der Botschaft der Republik Sudan in Berlin, beantragt werden.
Registrierung
Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt des Aufenthaltsortes registrieren. Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.
Reisen in die USA nach Aufenthalten in Sudan
Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ausfuhr von Gold ist ohne offizielle Genehmigung verboten und ist mit strengen Strafen bedroht.
Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen sowie Waren aus Israel ist verboten.
Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Hochwertige technische Geräte, die erkennbar neu sind und nicht zum Reisebedarf gehören, müssen eventuell verzollt werden.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Heimtiere
Tierhalter müssen Impfzeugnisse (z.B. europäischer Heimtierausweis) mit Tollwutimpfung und in Europa gängigen Regelimpfungen vorlegen. Impfungen dürfen nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Daneben wird ein amtsärztliches Zeugnis benötigt, welches nicht älter als zehn Tage sein darf.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber (s.o.) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden u.a. in der Provinz Khartum und im Südosten des Landes, einschließlich der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In der Sahara besteht ein geringes Malariarisiko, ansonsten besteht in den anderen Landesteilen ganzjährig ein hohes Risiko inklusive Khartum und Port Sudan.
Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 83% der Fälle nachgewiesen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist ganzjährig und landesweit eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind im Sudan endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
In den südlichen Landesteilen des Sudan kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Meningitis
Die bakterielle Hirnhautentzündung tritt mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in den ländlichen Regionen vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung insgesamt besser, aber auch hier nicht mit Europa zu vergleichen. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Ein negativer HIV-Test kann bei der Einreise verlangt werden und wird von allen Personen verlangt, die sich länger als 90 Tage im Sudan aufhalten wollen.
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über neun Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die im Sudan den Flughafen nicht verlassen.
Beim Verlassen des Sudans wird u. U. eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt.
Im Sudan gilt das Territorium südlich des 15. Breitengrades als Gelbfieber-Infektionsgebiet. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen.
Das Risiko einer Cholera-Infektion besteht. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist in einigen Fällen, z.B. bei Hilfseinsätzen, zu empfehlen.
[3] Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den südlichen und zentralen Landesteilen. Im Norden des Landes sowie an der Küste des Roten Meeres ist die Ansteckungsgefahr saisonal und gering. Khartoum und Port Sudan gelten als malariafrei. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.
Essen und Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor allem im Nildelta und in den südlichen Provinzen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Lastwagenfahrer mit Ziel Äquatorial-Provinz können vor Weiterreise nach Juba auf HIV getestet werden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemieartige Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die durch tagaktive Tse Tse-Fliegen übertragene Schlafkrankheit kommt vor allem im Süden des Landes vor. Schutz bietet eine entsprechende Kleidung.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Reisenden wird bei besonderer Exposition eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.
Zeckenbissfieber kommt vor allem im Süden vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung, Insektenschutzmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften.
In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen, auffällig gefärbten Insekten und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, in Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Geld
Währung
1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: SDG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 SDG. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 Piaster in Umlauf.
Das (neue) sudanesische Pfund ersetzte den sudanesischen Dinar.
Kreditkarten
Werden derzeit nicht angenommen.
Geldautomaten
Bankkarten
Ausländische Bankkarten jeglicher Art werden nicht von sudanesischen Geldautomaten angenommen.
Reiseschecks
Reiseschecks werden im Sudan nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, Deklarationspflicht für alle Summen bei der Einfuhr. Die Ausfuhr ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet.
Geldwechsel
Die Strafen für Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt sind hoch. Geld sollte nur bei offiziellen Wechselstuben oder in Banken eingetauscht und Quittungen aufbewahrt werden.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar (außerhalb der Hauptstadt nur US-Dollar). US-Dollar-Banknoten müssen nach 2003 gedruckt worden sein, sonst werden sie nicht angenommen.
Währungen
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Leichter Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Die islamischen Bräuche sollten in den entsprechenden Regionen beachtet werden. In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen, über ein paar Worte Arabisch freut sich jedoch jeder sudanesische Geschäftspartner. Geduld und Höflichkeit werden geschätzt. Visitenkarten sollten eine arabische Übersetzung auf der Rückseite vorweisen.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.30 Uhr.
Geschäftskontakte
Handelsabteilung der Botschaft von Sudan
Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin
Tel: (030) 890 69 80.
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Sudan Chamber of Commerce (Handelskammer)
PO Box 81, Khartoum. Tel: (011) 77 23 46.
Sudan Development Corporation (SDC)
PO Box 710, 21 al-Amarat, Khartoum
Tel: (011) 47 21 51.
Kommunikation
Telefon
Die Landesvorwahl ist 00249. Die nationale Telefongesellschaft heißt Sudatel Telecom Group (Internet: www.sudatel.sd). Es gibt öffentliche Kartentelefone (grüne Telefonzellen, funktionieren meist nur tagsüber). Telefonkarten sind bei Niederlassungen von Sudatel erhältlich. Auslandsgespräche können problemlos von größeren Städten und von Telefonzentren geführt werden. Internetcafés bieten auch Internettelefonie an.
Mobiltelefon
GSM 900/1800. Mobilfunknetz betreiben u.a. Sudatel (Internet: www.sudatel.sd). Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Empfangs-/Sendebereich in den größeren Städten.
Internet
Anbieter wie Sudatel bieten mobiles Surfen im Internet an. Internetcafés sind vor allem in den großen Städten zu finden, in ländlichen Gebieten können die Gebühren in den vereinzelten Cafés sehr hoch sein.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Post
Luftpost nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.30-13.00 und 17.30-18.30 Uhr.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Überblick
Im Souk werden Lebensmittel, einheimisches Kunsthandwerk, Gewürze, Schmuck und Silbergegenstände verkauft. Zu empfehlen ist der Kauf von Korbwaren, Ebenholz-, Gold- und Silberartikeln und diversen Kunsthandwerksartikeln. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.30 und 17.30-20.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
Unterhaltung findet man vor allem in Khartoum und Omdurman. Es gibt das Nationaltheater, Konzerthallen und Kinos sowie Aufführungen auf öffentlichen Plätzen und in Hotels.
Kulinarisches
Übersicht
Die Grundnahrungsmittel sind Ful, eine Bohnenart, und Dura, gekochter Mais (oder Hirse), der mit diversen Gemüsen gegessen wird. Da islamisches Recht (Sharia) herrscht, ist Alkohol verboten.
Unterkunft
Hotels
Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Informationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87.
Kultur
Religion
70 % Muslime (Sunniten), 25 % Animisten, Minderheiten von Kopten und 5 % Christen.
Soziale Verhaltensregeln
Im Norden des Landes wird das Leben durch die arabische Kultur geprägt, während die Einwohner des fruchtbareren Südens vielen unterschiedlichen Stämmen angehören, die alle ihren eigenen Lebensstil und Glauben haben. Da der Sudan ein überwiegend islamisches Land ist, sollten Frauen freizügige Kleidungsstücke vermeiden. Bei offiziellen und gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird formelle Kleidung erwartet. Sudanesen sind für ihre Gastfreundschaft bekannt.
Trinkgeld: Eine Service-Gebühr ist oft schon in der Hotel- bzw. in der Restaurantrechnung enthalten, andernfalls werden 10% Trinkgeld erwartet. Dienstleister wie Zimmermädchen, Gepäckträger etc. erhalten üblicherweise ebenfalls ein kleines Trinkgeld.
Fotografieren: Militärische und polizeiliche Einrichtungen, Flughäfen und Brücken, Ministerien, Eisenbahneinrichtungen, Militär- und Polizeiangehörigen und Frauen ohne deren ausdrückliche Einwilligung dürfen nicht fotografiert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist Nicht-Muslimen erlaubt, jedoch darf Alkohol nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden.
Klima
Übersicht
Khartum, die Hauptstadt des Sudan, liegt am Zusammenfluss des Blauen und des Weißen Nils. Zu den Touristenattraktionen von Karthum zählen der Omdurman-Kamelmarkt, der arabische Souk und das Nationalmuseum. Archäologische Ausgrabungsstätten von Interesse befinden sich in Bajrawiya, Naga und Meroe.
Der Dinder-Nationalpark an der Grenze zu Äthiopien, in dem zahlreiche Wildtierarten leben, ist einer der größten der Welt. Eine weitere Sehenswürdigkeit des Sudan ist das Rote Meer mit seinem klaren Wasser, vielen verschiedenen Fischarten und vorgelagerten Korallenriffen.
Sudan grenzt an Ägypten, das Rote Meer, Äthiopien, Eritrea, Kenia, Uganda, die Demokratische Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik, den Tschad und Libyen. Erst seit kurzen entwickelt sich hier der Tourismus, und außerhalb von Khartum stehen Kommunikationsmöglichkeiten und touristische Einrichtungen nur in begrenztem Maß zur Verfügung. Des Weiteren bestehen wegen gewalttätiger Unruhen Reisebeschränkungen für große Teile des Landes.
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