Sudan

Landesdaten

Vorwahl

+249

Fläche(qkm)

1861484

Bevölkerung

43.849.260

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

19

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Übersicht

Khartum, die Hauptstadt des Sudan, liegt am Zusammenfluss des Blauen und des Weißen Nils. Zu den Touristenattraktionen von Karthum zählen der Omdurman-Kamelmarkt, der arabische Souk und das Nationalmuseum. Archäologische Ausgrabungsstätten von Interesse befinden sich in Bajrawiya, Naga und Meroe.

Der Dinder-Nationalpark an der Grenze zu Äthiopien, in dem zahlreiche Wildtierarten leben, ist einer der größten der Welt. Eine weitere Sehenswürdigkeit des Sudan ist das Rote Meer mit seinem klaren Wasser, vielen verschiedenen Fischarten und vorgelagerten Korallenriffen.

Sudan grenzt an Ägypten, das Rote Meer, Äthiopien, Eritrea, Kenia, Uganda, die Demokratische Republik Kongo, die Zentralafrikanische Republik, den Tschad und Libyen. Erst seit kurzen entwickelt sich hier der Tourismus, und außerhalb von Khartum stehen Kommunikationsmöglichkeiten und touristische Einrichtungen nur in begrenztem Maß zur Verfügung. Des Weiteren bestehen wegen gewalttätiger Unruhen Reisebeschränkungen für große Teile des Landes.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Sudan.

Hauptstadt

Khartoum.

Geographie

Der Sudan grenzt im Norden an Ägypten, im Nordosten an das Rote Meer, im Osten an Eritrea und Äthiopien, im Süden an den Südsudan, im Westen an die Zentralafrikanische Republik und den Tschad und im Nordwesten an Libyen. Im Norden reichen die Ausläufer der Libyschen und der Nubischen Wüste bis nach Khartoum; außer an den Nilufern und in einigen Oasen ist die Region karg und öde. Sie geht in Trockensavanne über, die mit kurzem, hartem Gras und Büschen bewachsen ist und das Land zwischen den Breitengraden 15°N und 10°N bedeckt. Im Osten überwiegt flache Savanne, die sich aber im Westen zu zwei hohen Plateaus bis auf über 2000 m erhebt. Landwirtschaft wird hauptsächlich in den fruchtbaren Tälern zwischen dem Blauen und Weißen Nil betrieben, die bei Khartoum zusammenfließen. Die höchste Erhebung des Sudan ist der Marra im Westen des Landes (3088 m).

Regierung

Islamische Republik seit 1986. Die neue Verfassung von 1998 wurde teilweise 1999 von Präsident Bashir außer Kraft gesetzt. Neue Verfassung seit 2005. Das Islamische Recht ist in Kraft. Von 1983 bis 2004 herrschte Bürgerkrieg. Allerdings ist die Sicherheit in der Region Darfur auch nach dem zwischen Rebellen und sudanesischer Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 nicht gewährleistet. Unruhen prägen das Land. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges britisch-ägyptisches Kondominium). Seit Juli 2011 vom Südsudan (als eigenständiger Staat) getrennt.

Staatsoberhaupt

Übergangsherrscher Abdel Fattah Burhan, seit November 2021.

Regierungschef

Osman Hussein, seit Januar 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Häufig Spannungsschwankungen, ein Adapter wird empfohlen.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus werden keine Direktflüge in den Sudan angeboten.

 

 

 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Khartum: 12 Std.; Wien - Khartum: 12 Std. 30 Min.; Zürich - Khartum: 12 Std. 10 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte.)

Ausreisegebühr

20 US$, Transitreisende sind bei einem Aufenthalt von bis zu 24 Std. davon ausgenommen.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist der Sudan von Äthiopien aus über den Grenzübergang bei Metemma/Gallabat erreichbar; ob dieser geöffnet ist, sollten Reisende vorab erfragen. Von Ägypten aus überquert man die Grenze in den Sudan bei Assuan/Wadi Halfa.

Die Grenzen zu Eritrea und in den Tschad sind geschlossen. An den Grenzen zu Libyen und zur Zentralafrikanischen Republik muss jederzeit mit längeren Schließungen gerechnet werden.

Die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad sind unsicher; es kommt immer wieder zu Gefechten mit Rebellen und Schleuserbanden.

Aktuelle Informationen zur Sicherheitslage an den Grenzübergängen sind bei den Auswärtigen Ämtern erhältlich.

Unterlagen: Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Zusätzlich zu österreichischen und schweizerischen Führerscheinen ist ein Internationaler Führerschein erforderlich. Außerdem benötigen Reisende für die Einreise mit dem Pkw einen Carnet de Passage sowie für das Reisen außerhalb von Khartum eine Reisegenehmigung. 

 

Anreise mit der Bahn

In den Sudan existieren keine grenzüberschreitenden Bahnverbindungen.

 

Anreise mit dem Schiff

Die beiden Häfen des Landes sind Port Sudan und Suakin am Roten Meer. Vor den Küsten des Sudan besteht die Gefahr der Piraterie.

Fähranbieter

Eine Autofähre von Nile Valley River Transport verkehrt einmal wöchentlich auf dem Nil zwischen Assuan (Ägypten) und Wadi Halfa (Fahrtzeit: min. 18 Std.).

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Sudan Airways (SD) bietet Inlandflüge zwischen Khartum und El-Fasher, Geneina, Nyala sowie Port Sudan an.

Weitere Inlandstrecken werden von Tarco Aviation (3T) und Badr Airlines (J4) bedient.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das sudanesische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 50.000 km. Bei Fahrten über Land ist die Unfallgefahr aufgrund der riskanten Fahrweise der Einheimischen, fehlender Markierungen und schlechter Straßen hoch. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Die Hauptstrecken, wie etwa von Khartoum nach Port Sudan im Osten, Wadi Halfa im Norden und zur Grenze nach Äthiopien sind asphaltiert. Ansonsten ist die Beschaffenheit der Straßen eher schlecht. Im Norden des Landes sind verschiedene Straßen während der Regenzeit, von Juli bis September, häufig gesperrt.

Es ist ratsam, bei Überlandfahrten Ersatzteile mitzuführen und darauf zu achten, dass das Fahrzeug in gutem Zustand ist.

Autovermietung

Mietwagen sind in Khartum am Flughafen und in der Stadt sowie in weiteren größeren Städten erhältlich; auch mit Chauffeur. Mitunter vermitteln auch Hotels Mietwägen. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Taxi

Taxis sind an Taxiständen zu finden, können aber auch auf der Straße angehalten werden. Nicht alle Taxis besitzen Taxameter. Bei nicht vorhandenem Taxameter sollte der Fahrpreis unbedingt vor Fahrtantritt vereinbart werden.

Reisebus

U.a. verkehren Busse zwischen Khartoum, Kassala, Port Sudan und Gedarif, die an den Marktplätzen abfahren. Auch Lastwägen werden zum Personentransport genutzt; sie sind preiswerter, aber auch unbequemer als Busse.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰, absolutes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht auf Vorder- und Rücksitzen;
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Licht sollte ganztags eingeschaltet sein;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Fernstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Zusätzlich zum österreichischen und schweizerischen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Außerdem benötigen Reisende für die Einreise mit dem Pkw einen Carnet de Passage sowie einen Geldmittelnachweis und eine Bescheinigung der sudanesischen Botschaft, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Für das Reisen außerhalb von Khartum wird zudem eine Reisegenehmigung benötigt. 

 

Unterwegs in der Stadt

Um sich in Khartum fortzubewegen hat man die Auswahl zwischen den zahlreichen Kleinbussen, Taxis - mit und ohne Taxameter - sowie dreirädrigen Taxis, den sogenannten "Bajajs" oder "Rakshas", und den Fähren, die auf dem Nil verkehren.

Auch private Kleinbusse (Bakassi oder Boksi) sind auf den Straßen Khartums und in anderen großen Städten unterwegs. Sie haben keine festen Haltestellen und können per Handzeichen angehalten werden.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Zwischen den Städten am Nil verkehren Flussdampfer, die jedoch zum größten Teil für Touristen nicht zu empfehlen sind. Der Fahrplan hängt vom Wasserstand ab. Es empfiehlt sich, Lebensmittel und Wasser mitzunehmen.

Wichtige Flusshäfen sind Juba, Khartum, Kusti, Malakal, Nimule und Wadi Halfa.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 14 Sep 2023 12:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 05 Mar 2024 13:58:04 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Bewaffnete Auseinandersetzungen

Einreise und Zoll – Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Gesundheit - Malaria

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.

Bewaffnete Auseinandersetzungen

Seit dem 15. April 2023 kommt es zu schweren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär (SAF) und der paramilitärischen Gruppe Rapid Support Forces (RSF) in Khartum und anderen Landesteilen. Auch der Flughafen in Khartum ist von den bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen; der Flugbetrieb von und nach Khartum ist ausgesetzt, der Flughafen in Port Sudan operiert und fliegt zahlreiche Destinationen in der Region an. Vereinbarte Waffenruhen werden immer wieder verletzt. Die Lage ist volatil, unübersichtlich und kann sich sehr schnell ändern. Die deutsche Botschaft in Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen und kann keine konsularische Unterstützung mehr leisten.

Die von Deutschland und anderen Staaten durchgeführten Evakuierungsflüge sind abgeschlossen.

Vielen Personen ist die Ausreise über Port Sudan oder auf dem Landweg nach Ägypten gelungen. Es liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse über die Bedingungen entlang der Fahrtroute von Khartum nach Port Sudan bzw. an die ägyptische Grenze vor. Berichten zufolge kommt es an den Grenzübergängen zu teils sehr langen Wartezeiten, die Versorgungslage (auch Nahrungsmittel, Trinkwasser) in Grenznähe ist sehr schlecht und die sanitäre Versorgung offenbar nicht gewährleistet.

Ab Port Sudan gibt es Ausreisemöglichkeiten per Schiff und inzwischen auch wieder per Flugzeug zu zahlreichen Destinationen in der Region. Bei der Ausreise in Nachbarländer sind die dort jeweils geltenden Einreisevorschriften bzw. Visumerfordernisse zu beachten.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.

  • Falls Sie sich noch in Sudan befinden und ausreisen möchten, sollten Sie daher auch erwägen, sich nach Port Sudan oder Ägypten zu begeben. Bitte beachten Sie, dass die Fahrt auf eigenes Risiko erfolgen muss.
  • Wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind und ergänzen Sie diese im Zweifelsfall. Sollten Sie den Sudan inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.  
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Teilen Sie sich zur Verfügung stehende Nahrungsmittel- und Wasservorräte sorgsam ein - sollten Sie zwingend auf neue Vorräte angewiesen sein, verfolgen Sie bitte offizielle Verlautbarungen zu weiteren Ankündigungen für vorübergehende Waffenruhen. Vergewissern Sie sich zusätzlich stets, dass Ihr Umfeld tatsächlich sicher genug ist; bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die lokalen und - mit der gebotenen Vorsicht - sozialen Medien.

Sicherheit

Vor Reisen nach Sudan wird gewarnt. 

Deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, Sudan zu verlassen.

Terrorismus

Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles - Bewaffnete Auseinandersetzungen

Die innenpolitische und wirtschaftliche Lage hat sich seit Beginn der bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF drastisch verschärft. Gewaltsame Auseinandersetzungen im ganzen Land führen zu Versorgungsengpässen und zu eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten.

Die Preise für Grundnahrungsmittel, Strom und Transport sind erheblich angestiegen. Der Zugang zu Bargeld ist stark beschränkt.  

Grenzen zu Nachbarstaaten sind Berichten zufolge geschlossen worden bzw. häufig von Zugangsbeschränkungen durch Sicherheitskräfte betroffen. Abseits der Hauptverkehrsroute auf dem Weg von Khartum nach Ägypten, in den Kordofans und Blue Nile besteht die Gefahr von Landminen.

Region Darfur

In den fünf Darfur-Bundesstaaten (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan gibt es vereinzelt gewaltsame Auseinandersetzungen und Banditenunwesen. Sie sind teils ebenfalls von dem bewaffneten Konflikt zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF betroffen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.

Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung.

Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil

In den Regionen Südkordofan und Blauer Nil kann es zu militärischen Kampfhandlungen kommen.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Sudan und Südsudan - die Grenze zwischen beiden Ländern ist umstritten - kann sich die Lage abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.

Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil, vor allem in den Nuba-Bergen, kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen.

Norden Sudans

Im Norden Sudans, insbesondere in der Region der Pyramiden von Meroe und Karima, ist die Sicherheitslage aufgrund der gewaltsamen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem sudanesischen Militär und der RSF undurchsichtig. Es kann zu Kampfhandlungen kommen.

Ostsudan

Es kann zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie zwischen der Armee und RSF kommen. Eine Blockade der Straße zwischen Port Sudan und Khartum ist jederzeit möglich.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
  • Sollten Sie sich aktuell in Sudan aufhalten, wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.
  • Versuchen Sie nicht, Grenzen illegal zu übertreten.
  • Meiden Sie das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala'ib-Dreieck.

Kriminalität

Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten steigt an. Im Zuge der Kampfhandlungen haben (Auto-)Einbrüche, Diebstähle und Überfälle landesweit stark zugenommen.

Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss nebst bewaffneter Auseinandersetzungen mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Sudan.
  • Sollten Sie sich aktuell in Sudan aufhalten, wägen Sie immer das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort sorgfältig ab, da es an vielen Orten weiterhin zu Kampfhandlungen kommen kann.

Natur und Klima

Es gibt verschiedene Vegetationsgürtel von der ariden Sahara im Norden bis zu semi-ariden Savannengebieten im Süden. Im Norden herrscht zum Teil extreme Dürre; insbesondere von April bis Oktober kommt es zu Sandstürmen.

Zu Beginn und Ende der Regenzeit von April bis Oktober können heftige Regenfälle zu Überflutungen und damit Beeinträchtigungen führen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Die deutsche Botschaft in Khartum ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.

Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Alle sudanesischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit, Medikamentenmangel) sind weit verbreitet. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.

Auch Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung (travel permit), wenn sie beabsichtigen, in Konfliktregionen zu reisen, siehe auch Innenpolitische Lage.

Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen schlechter Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten riskanten Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.

Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen des Südens, Westens und Ostens des Landes, ist eine Durchquerung des Sudans weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Beim Versuch, Grenzen illegal zu überqueren, bestehen Gefahren durch nicht oder unzureichend gekennzeichnete Minenfelder sowie der längerfristigen Inhaftierung.

  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv sowie möglichst nur in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen.
  • Führen Sie bei Überlandfahrten möglichst mehrere Kopien Ihrer Reisedokumente mit, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Im Fastenmonat Ramadan sind Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit während der Tagesstunden nicht erlaubt (außer in Restaurants, die auch tagsüber Speisen anbieten).

Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Porträts, insbesondere von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern - sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden.

LGBTIQ

Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind strafbar. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern, droht eine lebenslange Haftstrafe.

Rechtliche Besonderheiten

Das Recht in Sudan ist stark durch die Scharia geprägt. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischem Recht mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang können bei Einreise in den Sudan Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops stattfinden, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können in Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen. Die undeklarierte Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist allerdings nicht unbeschränkt erlaubt (bis einem Gegenwert von 3.000 USD – Angaben variieren hier jedoch).

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sudans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses muss vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, in Deutschland der Botschaft der Republik Sudan in Berlin, beantragt werden.

Registrierung

Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt des Aufenthaltsortes registrieren. Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Sudan

Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ausfuhr von Gold ist ohne offizielle Genehmigung verboten und ist mit strengen Strafen bedroht.

Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen sowie Waren aus Israel ist verboten.

Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Hochwertige technische Geräte, die erkennbar neu sind und nicht zum Reisebedarf gehören, müssen eventuell verzollt werden.

Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Heimtiere

Tierhalter müssen Impfzeugnisse (z.B. europäischer Heimtierausweis) mit Tollwutimpfung und in Europa gängigen Regelimpfungen vorlegen. Impfungen dürfen nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Daneben wird ein amtsärztliches Zeugnis benötigt, welches nicht älter als zehn Tage sein darf.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier auch aus medizinischen Gründen empfohlen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber (s.o.) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden u.a. in der Provinz Khartum und im Südosten des Landes, einschließlich der Provinz Süd-Kordofan, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In der Sahara besteht ein geringes Malariarisiko, ansonsten besteht in den anderen Landesteilen ganzjährig ein hohes Risiko inklusive Khartum und Port Sudan.

Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 83% der Fälle nachgewiesen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist ganzjährig und landesweit eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Jedes Jahr werden Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind im Sudan endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In den südlichen Landesteilen des Sudan kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Meningitis

Die bakterielle Hirnhautentzündung tritt mit hauptsächlicher Übertragung in den trockenen Monaten Dezember bis Mai auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.

Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)

Diese Erkrankung ist im Sudan endemisch. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödliche Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in den ländlichen Regionen vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Khartum ist die Versorgung insgesamt besser, aber auch hier nicht mit Europa zu vergleichen. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 3 leere Seiten verfügen.

Anmerkung zum Reisepass

Im Reisepass dürfen keine israelischen Stempel vorhanden sein, weil sonst die Einreise verweigert wird.

Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.

 

Visainformationen

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Türkische Staatsangehörige können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen.

Kosten

Deutschland, Östereich

Einreisevisum: 80 € (max. 1 Monat gültig).
Einreisevisum: 350 € (mehrmmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Schweiz

Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 2 Monate Aufenthalt).

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.

Transitvisum:
72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

U.a. türkische Staatsbürger können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen. 

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdruck.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über drei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (per Überweisung).
(f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

Bearbeitungsdauer

7 Konsulararbeitstage in Wien.

Expressbearbeitung: 7 Arbeitstage in Berlin.

7-10 Arbeitstage in Genf.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der abwesenden Erziehungsberechtigten/Eltern(-teile).

Einreisebeschränkungen

Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Leichter Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Die islamischen Bräuche sollten in den entsprechenden Regionen beachtet werden. In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen, über ein paar Worte Arabisch freut sich jedoch jeder sudanesische Geschäftspartner. Geduld und Höflichkeit werden geschätzt. Visitenkarten sollten eine arabische Übersetzung auf der Rückseite vorweisen.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.30 Uhr.

Geschäftskontakte

Handelsabteilung der Botschaft von Sudan
Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin
Tel: (030) 890 69 80.

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at

Sudan Chamber of Commerce (Handelskammer)
PO Box 81, Khartoum. Tel: (011) 77 23 46.

Sudan Development Corporation (SDC)
PO Box 710, 21 al-Amarat, Khartoum
Tel: (011) 47 21 51.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über neun Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die im Sudan den Flughafen nicht verlassen.
Beim Verlassen des Sudans wird u. U. eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt.
Im Sudan gilt das Territorium südlich des 15. Breitengrades als Gelbfieber-Infektionsgebiet. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen.
Das Risiko einer Cholera-Infektion besteht. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist in einigen Fällen, z.B. bei Hilfseinsätzen, zu empfehlen.

[3] Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den südlichen und zentralen Landesteilen. Im Norden des Landes sowie an der Küste des Roten Meeres ist die Ansteckungsgefahr saisonal und gering. Khartoum und Port Sudan gelten als malariafrei. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.  

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor allem im Nildelta und in den südlichen Provinzen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. 

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber tritt vor allem im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Lastwagenfahrer mit Ziel Äquatorial-Provinz können vor Weiterreise nach Juba auf HIV getestet werden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemieartige Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Die durch tagaktive Tse Tse-Fliegen übertragene Schlafkrankheit kommt vor allem im Süden des Landes vor. Schutz bietet eine entsprechende Kleidung.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Reisenden wird bei besonderer Exposition eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.

Zeckenbissfieber kommt vor allem im Süden vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung, Insektenschutzmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften.

In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen, auffällig gefärbten Insekten und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, in Erdlöcher oder in  Steinspalten fassen.

Gesundheitszeugnis

Ein negativer HIV-Test kann bei der Einreise verlangt werden und wird von allen Personen verlangt, die sich länger als 90 Tage im Sudan aufhalten wollen. 

Geld

Geldwechsel

Die Strafen für Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt sind hoch. Geld sollte nur bei offiziellen Wechselstuben oder in Banken eingetauscht und Quittungen aufbewahrt werden.

Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar (außerhalb der Hauptstadt nur US-Dollar). US-Dollar-Banknoten müssen nach 2003 gedruckt worden sein, sonst werden sie nicht angenommen.

Währung

1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: SDG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 SDG. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 Piaster in Umlauf.

Das (neue) sudanesische Pfund ersetzte den sudanesischen Dinar.

Kreditkarten

Werden derzeit nicht angenommen.
 

Geldautomaten

Bankkarten

Ausländische Bankkarten jeglicher Art werden nicht von sudanesischen Geldautomaten angenommen.

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Sudan nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, Deklarationspflicht für alle Summen bei der Einfuhr. Die Ausfuhr ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet.

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
 

Zollfrei Einkaufen

Exportbeschränkungen

Gold darf nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Schusswaffen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.

Verbotene Importe

Israelische Waren, Alkohol, Drogen, Gift, Waffen, Munition, Obst und Gemüse, Glücksspiele, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse, unmoralisches und pornografisches Material und Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen (praktisch jede westliche Zeitschrift).

Verbotene Exporte

Funde aus antiken Grabungsstätten, geschützte Pflanzen und Tiere (u.a. Elfenbein).

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Sudan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

Waren für den persönlichen Bedarf (jedoch kein Alkohol).

Kontaktadressen

Nachtleben

Einleitung

Unterhaltung findet man vor allem in Khartoum und Omdurman. Es gibt das Nationaltheater, Konzerthallen und Kinos sowie Aufführungen auf öffentlichen Plätzen und in Hotels.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00249. Die nationale Telefongesellschaft heißt Sudatel Telecom Group (Internet: www.sudatel.sd). Es gibt öffentliche Kartentelefone (grüne Telefonzellen, funktionieren meist nur tagsüber). Telefonkarten sind bei Niederlassungen von Sudatel erhältlich. Auslandsgespräche können problemlos von größeren Städten und von Telefonzentren geführt werden. Internetcafés bieten auch Internettelefonie an.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Mobilfunknetz betreiben u.a. Sudatel (Internet: www.sudatel.sd). Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Empfangs-/Sendebereich in den größeren Städten.

Internet

Anbieter wie Sudatel bieten mobiles Surfen im Internet an. Internetcafés sind vor allem in den großen Städten zu finden, in ländlichen Gebieten können die Gebühren in den vereinzelten Cafés sehr hoch sein. 

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.30-13.00 und 17.30-18.30 Uhr.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Im Souk werden Lebensmittel, einheimisches Kunsthandwerk, Gewürze, Schmuck und Silbergegenstände verkauft. Zu empfehlen ist der Kauf von Korbwaren, Ebenholz-, Gold- und Silberartikeln und diversen Kunsthandwerksartikeln. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.30 und 17.30-20.00 Uhr.

Kulinarisches

Übersicht

Die Grundnahrungsmittel sind Ful, eine Bohnenart, und Dura, gekochter Mais (oder Hirse), der mit diversen Gemüsen gegessen wird. Da islamisches Recht (Sharia) herrscht, ist Alkohol verboten.

Unterkunft

Hotels

Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Informationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87.

Kultur

Soziale Verhaltensregeln

Im Norden des Landes wird das Leben durch die arabische Kultur geprägt, während die Einwohner des fruchtbareren Südens vielen unterschiedlichen Stämmen angehören, die alle ihren eigenen Lebensstil und Glauben haben. Da der Sudan ein überwiegend islamisches Land ist, sollten Frauen freizügige Kleidungsstücke vermeiden. Bei offiziellen und gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird formelle Kleidung erwartet. Sudanesen sind für ihre Gastfreundschaft bekannt.

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr ist oft schon in der Hotel- bzw. in der Restaurantrechnung enthalten, andernfalls werden 10% Trinkgeld erwartet. Dienstleister wie Zimmermädchen, Gepäckträger etc. erhalten üblicherweise ebenfalls ein kleines Trinkgeld.

Fotografieren: Militärische und polizeiliche Einrichtungen, Flughäfen und Brücken, Ministerien, Eisenbahneinrichtungen, Militär- und Polizeiangehörigen und Frauen ohne deren ausdrückliche Einwilligung dürfen nicht fotografiert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.

Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist Nicht-Muslimen erlaubt, jedoch darf Alkohol nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden.

Religion

70 % Muslime (Sunniten), 25 % Animisten, Minderheiten von Kopten und 5 % Christen.

Klima

Beste Reisezeit

Norden: Aride Sahara.

Süden: Semi-aride Savannengebieten.

Sehr heiß, nur von November bis März, v. a. im Norden, geringfügig kühler. Häufige Sandstürme in der Sahara von April bis September. Im äußersten Norden kaum Niederschläge, im mittleren Landesteil geringfügige Niederschläge im Juli und August, im Süden Regen von Mai bis Oktober.

Die beste Reisezeit beginnt im September und endet im April.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch, daneben werden afrikanische Sprachen und Englisch als Bildungssprache gesprochen.

Nach oben

VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.

https://www.derreisefuehrer.com

Copyright © 2023

Suchmaschine unterstützt von ElasticSuite