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Ihr
ReiseBank - Team
Republik Sudan.
HauptstadtKhartoum.
GeographieDer Sudan grenzt im Norden an Ägypten, im Nordosten an das Rote Meer, im Osten an Eritrea und Äthiopien, im Süden an den Südsudan, im Westen an die Zentralafrikanische Republik und den Tschad und im Nordwesten an Libyen. Im Norden reichen die Ausläufer der Libyschen und der Nubischen Wüste bis nach Khartoum; außer an den Nilufern und in einigen Oasen ist die Region karg und öde. Sie geht in Trockensavanne über, die mit kurzem, hartem Gras und Büschen bewachsen ist und das Land zwischen den Breitengraden 15°N und 10°N bedeckt. Im Osten überwiegt flache Savanne, die sich aber im Westen zu zwei hohen Plateaus bis auf über 2000 m erhebt. Landwirtschaft wird hauptsächlich in den fruchtbaren Tälern zwischen dem Blauen und Weißen Nil betrieben, die bei Khartoum zusammenfließen. Die höchste Erhebung des Sudan ist der Marra im Westen des Landes (3088 m).
RegierungIslamische Republik seit 1986. Die neue Verfassung von 1998 wurde teilweise 1999 von Präsident Bashir außer Kraft gesetzt. Neue Verfassung seit 2005. Das Islamische Recht ist in Kraft. Von 1983 bis 2004 herrschte Bürgerkrieg. Allerdings ist die Sicherheit in der Region Darfur auch nach dem zwischen Rebellen und sudanesischer Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 nicht gewährleistet. Unruhen prägen das Land. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges britisch-ägyptisches Kondominium). Seit Juli 2011 vom Südsudan (als eigenständiger Staat) getrennt.
StaatsoberhauptGeneralleutnant Omar Hassan Ahmad al-Bashir, seit 1993.
RegierungschefBakri Hassan Saleh, seit März 2017.
Elektrizität230 V, 50 Hz. Häufig Spannungsschwankungen, ein Adapter wird empfohlen.
ZeitzoneEastern Africa Time: MEZ +4
Sudans nationale Fluggesellschaft heißt Sudan Airways (SD) (Internet: www.sudanair.com).
Verbindungen von Zürich und Wien über Frankfurt/M. oder London mit Sudan Airways. Außerdem wird Sudan auch von Egypt Air (MS) über Kairo und Turkish Airlines (TK) über Istanbul angeflogen.
Mit dem Middle East Airpass der Star Alliance können Reisende auf bis zu zehn Flügen die Länder Ägypten, Bahrain, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Oman, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien und die Vereinigten Arabische Emirate erkunden. Nähere Informationen sind auf der Internetseite der Star Alliance, www.staralliance.com, erhältlich.
Ausreisegebühr20 US$, Transitreisende sind davon ausgenommen (Aufenthalt bis 24 Std.).
Anreise mit dem PkwReisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee.
Die Grenze zwischen Sudan und Tschad ist derzeit geöffnet. Die Grenze zwischen Äthiopien und Sudan sowie Eritrea und Sudan sowie Libyen und Sudan sind jedoch geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich. Die Anreisewege aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Uganda und der Zentralafrikanischen Republik sind zur Zeit aus Sicherheitsgründen nicht passierbar.
Aktuelle Informationen zu der Sicherheitslage an den Grenzübergängen sind von den Auswärtigen Ämtern erhältlich.
Die einzigen Häfen des Landes sind Port Sudan und Suakin am Roten Meer.
Eine Autofähre verkehrt zwischen Assuan (Ägypten) und Wadi Halfa.
Vor den Küsten des Sudan besteht die Gefahr der Piraterie.
Sudan Airways (SD) fliegt rund 20 Flughäfen an, einschließlich Dongola, Juba, Port Sudan und El Obeid. Die zuverlässigste Verbindung ist die Route von Port Sudan nach Khartoum. Zweimal wöchentlich Flugtaxiverbindung von Khartoum nach Nyala.
Flughafengebühren: 600 sD.
Das Straßennetz umfasst ca. 50.000 km. Asphaltiert sind nur die Straßen zwischen Khartoum und Port Sudan, Atbara, Dongola und Gedarif. Landstraßen sind in schlechtem Zustand, im Norden sind diese während der Regenzeit (Juli - September) oft nicht befahrbar. Für längere Fahrten sollte man ausreichend Ersatzteile mitnehmen und nur absolut fahrtüchtige Fahrzeuge benutzen. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land ist wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der landesüblichen Fahrweise groß. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden.
Fernbus: Zwischen Khartoum, Kassala, Port Sudan und Gedarif verkehren Busse, die von den Marktplätzen abfahren. Nur wenige Busse sind komfortabel und klimatisiert. Lastwagen sind preiswertere, wenn auch unbequeme Transportmittel.
Taxis haben keine Taxameter, daher sollte man den Fahrpreis im Voraus vereinbaren.
Mietwagen sind in größeren Städten sowie in Hotels erhältlich. Die Gebühren sind hoch.
Unterlagen: Carnet de Passage, Geldmittelnachweis und Bescheinigung der sudanesischen Botschaft, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Internationaler Führerschein empfohlen. Bei Vorlage des eigenen Führerscheins kann von den örtlichen Behörden eine befristete Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Frauen dürfen im Sudan Auto fahren. Wohnwagen und Fahrzeugen unter 1500 cc wird die Einreise verweigert.
Die öffentlichen Busse in Khartoum sind unzuverlässig und verkehren unregelmäßig. Deshalb gibt es immer mehr private Bakassi-Minibusse, die Boks genannt werden. Sie haben keine festgesetzten Haltestellen. Diese Unternehmen bewegen sich an der Grenze der Legalität und sollten mit Vorsicht benutzt werden.
Vor Ort unterwegs mit der BahnDas Bahnnetz ist umfassend (ca. 5.500 km), die Züge sind jedoch sehr langsam und nur einfach ausgestattet. Es gibt drei Klassen und außerdem eine Luxusklasse (Mumtaza). Die 2. und 3. Klasse ist oft überfüllt. Auf den Hauptstrecken von Khartoum nach Wau/Nyala, Khartoum nach Kassala/Wadi Halfa, Bur Sudan nach Atbara, Khartoum nach El Obeid und von Port Sudan nach Khartoum gibt es Schlafwagen. Einige Wagen sind klimatisiert, hierfür wird ein Zuschlag verlangt.
Unterwegs mit dem SchiffAlle Städte am Nil werden durch Flussdampfer miteinander verbunden, die jedoch zum größten Teil für Touristen nicht zu empfehlen sind. Der Fahrplan hängt vom Wasserstand ab. Es empfiehlt sich, Lebensmittel und Wasser mitzunehmen. Dongola, Karima, Kosti und Juba gehören zu den Anlaufhäfen.
m Süden des Landes wird gegenwärtig ein 320 km langer befahrbarer Kanal (Jonglei) gebaut.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 21.11.2016
Unverändert gültig seit: 14.11.2016
Im Sudan kann es wegen der aktuellen politischen Lage auch weiterhin zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden. Reisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den deutschen oder sudanesischen Reiseveranstaltern und Geschäftspartnern abzustimmen, ggf. die deutsche Botschaft in Khartum zu informieren und sich auf der Webseite der deutschen Botschaft in Khartum in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND" einzutragen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav).
Die wirtschaftliche Lage im Sudan ist angespannt. Anfang November wurden die Subventionen auf Kraftstoffe, Mehl und Elektrizität gestrichen. Daraufhin stiegen die Transport- und Lebensmittelpreise deutlich. Ähnliche Preissteigerungen hatten 2013 zu schweren Unruhen geführt. Es wird daher zu erhöhter Wachsamkeit geraten und gebeten, die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen.
Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden. 2012 wurde auch die deutsche Botschaft in Khartum angegriffen. Zuletzt gab es solche Demonstrationen im Frühjahr 2015, als Reaktion auf die erneute Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in „Charlie Hebdo". Diese blieben zwar friedlich, können jedoch auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalität in Khartum nimmt – auf für afrikanische Verhältnisse niedrigem Niveau - zu (insb. Einbrüche in KFZ).
Ausländer benötigen für alle Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan. Terroristische Gruppierungen haben zum „Dschihad" im Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt. Dies kann auch die Form von Entführungen annehmen.
Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.
In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug aus terroristischen Motiven erschossen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
In einigen Landesteilen wurden in den letzten Jahren vereinzelt radikale Zellen ausgehoben, die Anschläge in der Hauptstadt u.a. auch auf die Geburtstagsfeierlichkeiten des Propheten Mohammed im Januar 2015, geplant hatten.
Reisen über Land
Alle Reisen im Land bedürfen einer vorherigen Genehmigung. Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Ägypten, Libyen, Tschad wird abgeraten.
Von Reisen in das abgelegene Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Nördlicher Sudan
Bei Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima ist besondere Aufmerksamkeit sowie die Beachtung der allgemeinen Sicherheitshinweise erforderlich. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Milizen unter der Bevölkerung halten an.
Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die Deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der Deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID und dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan (inkl. Abyei -zwischen Sudan und Südsudan umstrittenes Gebiet-) und Blauer Nilwird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Die sudanesischen Streitkräfte haben die Kontrolle über Abyei übernommen. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Immer wieder werden bewaffnete Kämpfe zwischen den das Gebiet durchziehenden Nomaden und der ansässigen Bevölkerung gemeldet. Das für 9. Januar 2011 vorgesehene Referendum über den Status der Abyei-Region wurde nicht durchgeführt. Demnach bleibt die Zugehörigkeit der Region weiter ungelöst.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen und Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front" und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über neun Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die im Sudan den Flughafen nicht verlassen.
Beim Verlassen des Sudans wird u. U. eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt.
Im Sudan gilt das Territorium südlich des 15. Breitengrades als Gelbfieber-Infektionsgebiet. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen.
Das Risiko einer Cholera-Infektion besteht. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist in einigen Fällen, z.B. bei Hilfseinsätzen, zu empfehlen.
[3] Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den südlichen und zentralen Landesteilen. Im Norden des Landes sowie an der Küste des Roten Meeres ist die Ansteckungsgefahr saisonal und gering. Khartoum und Port Sudan gelten als malariafrei. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor allem im Nildelta und in den südlichen Provinzen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Lastwagenfahrer mit Ziel Äquatorial-Provinz können vor Weiterreise nach Juba auf HIV getestet werden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemieartige Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die durch tagaktive Tse Tse-Fliegen übertragene Schlafkrankheit kommt vor allem im Süden des Landes vor. Schutz bietet eine entsprechende Kleidung.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Reisenden wird bei besonderer Exposition eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.
Zeckenbissfieber kommt vor allem im Süden vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung, Insektenschutzmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften.
In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen, auffällig gefärbten Insekten und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, in Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.
1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: SDG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 SDG. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 Piaster in Umlauf.
Das (neue) sudanesische Pfund ersetzte den sudanesischen Dinar.
Werden derzeit praktisch nicht angenommen.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Ausländische Karten jeglicher Art werden nicht von sudanesischen Geldautomaten angenommen.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Öffnungszeiten der BankSa-Do 08.00-14.00 Uhr.
DevisenbestimmungenKeine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, keine Deklarationspflicht. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet.
GeldwechselDie Strafen für Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt sind hoch. Geld sollte nur bei offiziellen Wechselstuben oder in Banken eingetauscht und Quittungen aufbewahrt werden.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar (außerhalb der Hauptstadt nur US-Dollar). US-Dollar-Banknoten müssen nach 2003 gedruckt worden sein, sonst werden sie nicht angenommen.
Amtssprache ist Arabisch, daneben werden afrikanische Sprachen und Englisch als Bildungssprache gesprochen.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Folgende Artikel können zollfrei in den Sudan eingeführt werden (Personen ab 20 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 450 g Tabak;
Parfüm oder Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf;
andere Waren für den persönlichen Bedarf (jedoch kein Alkohol).
Für die Einfuhr von Schusswaffen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.
Verbotene ImporteIsraelische Waren, Alkohol, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse, pornografisches Material und Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen (praktisch jede westliche Zeitschrift).
Leichter Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Die islamischen Bräuche sollten in den entsprechenden Regionen beachtet werden. In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen, über ein paar Worte Arabisch freut sich jedoch jeder sudanesische Geschäftspartner. Geduld und Höflichkeit werden geschätzt. Visitenkarten sollten eine arabische Übersetzung auf der Rückseite vorweisen.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.30 Uhr.
WirtschaftHandelsabteilung der Botschaft von Sudan
Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin
Tel: (030) 890 69 80.
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Sudan Chamber of Commerce (Handelskammer)
PO Box 81, Khartoum. Tel: (011) 77 23 46.
Sudan Development Corporation (SDC)
PO Box 710, 21 al-Amarat, Khartoum
Tel: (011) 47 21 51.
Handelsabteilung der Botschaft von Sudan
Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin
Tel: (030) 890 69 80.
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Sudan Chamber of Commerce (Handelskammer)
PO Box 81, Khartoum. Tel: (011) 77 23 46.
Sudan Development Corporation (SDC)
PO Box 710, 21 al-Amarat, Khartoum
Tel: (011) 47 21 51.
Die Landesvorwahl ist 00249. Die nationale Telefongesellschaft heißt Sudatel Telecom Group (Internet: www.sudatel.sd). Es gibt öffentliche Kartentelefone (grüne Telefonzellen, funktionieren meist nur tagsüber). Telefonkarten sind bei Niederlassungen von Sudatel erhältlich. Auslandsgespräche können problemlos von größeren Städten und von Telefonzentren geführt werden. Internetcafés bieten auch Internettelefonie an.
MobiltelefonGSM 900/1800. Mobilfunknetz betreiben u.a. Sudatel (Internet: www.sudatel.sd). Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Empfangs-/Sendebereich in den größeren Städten.
InternetAnbieter wie Sudatel bieten mobiles Surfen im Internet an. Internetcafés sind vor allem in den großen Städten zu finden, in ländlichen Gebieten können die Gebühren in den vereinzelten Cafés sehr hoch sein.
PostLuftpost nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.30-13.00 und 17.30-18.30 Uhr.
RadioDa sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Im Souk werden Lebensmittel, einheimisches Kunsthandwerk, Gewürze, Schmuck und Silbergegenstände verkauft. Zu empfehlen ist der Kauf von Korbwaren, Ebenholz-, Gold- und Silberartikeln und diversen Kunsthandwerksartikeln. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.30 und 17.30-20.00 Uhr.
Unterhaltung findet man vor allem in Khartoum und Omdurman. Es gibt das Nationaltheater, Konzerthallen und Kinos sowie Aufführungen auf öffentlichen Plätzen und in Hotels.
Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.
Andere UnterkunftsmöglichkeitenInformationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87.
70 % Muslime (Sunniten), 25 % Animisten, Minderheiten von Kopten und 5 % Christen.
Soziale VerhaltensregelnIm Norden des Landes wird das Leben durch die arabische Kultur geprägt, während die Einwohner des fruchtbareren Südens vielen unterschiedlichen Stämmen angehören, die alle ihren eigenen Lebensstil und Glauben haben. Da der Sudan ein überwiegend islamisches Land ist, sollten Frauen freizügige Kleidungsstücke vermeiden. Bei offiziellen und gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird formelle Kleidung erwartet. Sudanesen sind für ihre Gastfreundschaft bekannt.
Trinkgeld: Eine Service-Gebühr ist oft schon in der Hotel- bzw. in der Restaurantrechnung enthalten, andernfalls werden 10% Trinkgeld erwartet. Dienstleister wie Zimmermädchen, Gepäckträger etc. erhalten üblicherweise ebenfalls ein kleines Trinkgeld.
Fotografieren: Militärische und polizeiliche Einrichtungen, Flughäfen und Brücken, Ministerien, Eisenbahneinrichtungen, Militär- und Polizeiangehörigen und Frauen ohne deren ausdrückliche Einwilligung dürfen nicht fotografiert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Norden: Aride Sahara.
Süden: Semi-aride Savannengebieten.
Sehr heiß, nur von November bis März, v. a. im Norden, geringfügig kühler. Häufige Sandstürme in der Sahara von April bis September. Im äußersten Norden kaum Niederschläge, im mittleren Landesteil geringfügige Niederschläge im Juli und August, im Süden Regen von Mai bis Oktober.
Die beste Reisezeit beginnt im September und endet im April.