Kenia

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Internationale Anreise nach Kenia:
Kenia ist international hervorragend angebunden. Der wichtigste Flughafen und das zentrale Tor nach Ostafrika ist der Jomo Kenyatta International Airport (NBO) in Nairobi. Über diesen modernen Großflughafen verluäft der Großteil der internationalen Ankünfte sowie die Weiterverbindungen ins Landesinnere und in die Nachbarstaaten.

Die nationale Fluggesellschaft Kenya Airways (KQ) unterhält ein dichtes Streckennetz. Sie verbindet Nairobi direkt mit europäischen Metropolen wie London, Amsterdam, Paris, Rom oder Mumbai sowie mit Zielen in Nordamerika, dem Nahen Osten, Asien und ganz Afrika. Als Mitglied der SkyTeam-Allianz bietet Kenya Airways zudem bequeme Umsteigeverbindungen mit Partnergesellschaften wie KLM an, etwa ab Frankfurt/Main, Wien und Zürich via Amsterdam.

Internationale Airlines & Verbindungen im D-A-CH-Raum:

  • Direktverbindungen nach Nairobi: Lufthansa (LH) fliegt täglich nonstop von Frankfurt/Main nach Nairobi. Swiss (LX) bietet Direktflüge ab Zürich an. Passagiere ab Wien können mit Austrian Airlines (OS) via Zürich oder Frankfurt anreisen.
  • Flüge an die Küste: Für Urlauber, die direkt an die Küste oder zu Safaris im Süden möchten, verfügt Kenia über weitere internationale Flughäfen. Der Moi International Airport (MBA) in Mombasa wird direkt bedient – unter anderem von Condor (DE) sowie der Lufthansa-Tochter Discover Airlines ab Frankfurt.
  • Weitere internationale Carrier: Große Fluggesellschaften wie British Airways, Air France, KLM sowie Drehkreuz-Airlines aus dem Nahen Osten (Emirates, Qatar Airways, Etihad Airways) bieten weltweite Verbindungen mit nur einem Zwischenstopp an.
Neben den Hauptflughäfen in Nairobi und Mombasa verfügen auch regionale Flughäfen wie Kisumu und Eldoret über Abfertigungsmöglichkeiten für den regionalen Flugverkehr.

Airpässe

Mit dem Flight Pass von Kenya Airways (KQ) können Flüge vorab zu einem günstigen Preis gekauft und erst später zu diesem Preis gebucht werden. Außer in Europa ist der Flight Pass für sämtliche Kenya Airways-Flüge weltweit gültig.

Der Pass bietet Reisenden maximale Flexibilität, da Flugdaten und Reiseziele je nach gewähltem Tarif angepasst werden können, ohne dass unvorhergesehene Preiserhöhungen anfallen. Zudem können Passagiere aus verschiedenen Preisklassen, Streckennetzen und Gültigkeitszeiträumen wählen, um das Angebot optimal an ihre individuellen Reisepläne anzupassen.

Vorteile des Flight Pass auf einen Blick:

  • Ersparnis: Sichern Sie sich Festpreise und sparen Sie im Vergleich zu regulären Buchungen kurz vor dem Abflug.
  • Flexibilität: Buchen Sie Ihre Flüge spontan je nach gewählter Buchungsfrist (von wenigen Stunden bis zu mehreren Monaten vor Abflug).
  • Bequeme Verwaltung: Verwalten Sie alle Buchungen und Flugsegmente einfach online über die Optiontown-Plattform.

Ausreisegebühr

Keine. Die Flughafensteuer ist im Ticketpreis enthalten.

 

Anreise mit dem Pkw

Die Wahl des richtigen Grenzübergangs hängt stark vom gewählten Fahrzeugtyp und der geplanten Route ab. Während Hauptrouten mit modernen One-Stop Border Posts (OSBP) ausgestattet sind, an denen Aus- und Einreise im selben Gebäude abgewickelt werden, erfordern entlegenere Grenzen mehr Vorbereitung.

Praktische Vorbereitung für den Landweg:

  • Elektronische Reiseerlaubnis (eTA): Seit der Umstellung auf das digitale eTA-System Kenias muss die Einreiseerlaubnis zwingend vorab online beantragt und ausgedruckt an den Landgrenzen vorgelegt werden.
  • Gesundheit & Gelbfieber: Bei der Einreise aus einem Nachbarland (insbesondere Uganda oder Äthiopien) wird am Grenzkontrollpunkt das Gelbfieber-Impffortschrittszertifikat strikt kontrolliert.
  • Geldwechsel & Währung: An Grenzstationen wie Namanga oder Busia stehen zwar Geldautomaten zur Verfügung, Dennoch empfiehlt es sich, kleine Bargeldbeträge in US-Dollar oder der Währung des Nachbarlandes für Maut- und Grenzgebühren mitzuführen.

Tipp für Busreisende: Internationale Fernbusse (wie z. B. Tahmeed Express) bieten durchgehende Verbindungen zwischen Nairobi, Kampala (Uganda) und Arusha bzw. Dar es Salaam (Tansania) an und unterstützen Fahrgäste direkt bei den Formalitäten an den Grenzstationen.

Anreise mit der Bahn

Grenzüberschreitender Zugverkehr: Derzeit gibt es keine grenzüberschreitenden Passagierzüge, die Kenia direkt mit seinen Nachbarstaaten verbinden.

Anreise mit dem Schiff

Binnenschifffahrt auf dem Victoriasee:

Neben den Seewegen über den Indischen Ozean verfügt Kenia am Victoriasee mit dem Hafen von KISUMU über eine wichtige maritime Anbindung im Landesinneren. Der Victoriasee verbindet Kenia direkt mit den Nachbarstaaten Uganda und Tansania.

Während der internationale Passagierverkehr auf dem See über viele Jahre weitgehend geruht hat und sich der Schiffsverkehr primär auf den regionalen Gütertransport erstreckte, erfährt die Binnenschifffahrt durch modernisierte Hafenanlagen und neue Fährverbindungen (wie etwa grenzüberschreitende Routen zwischen Kisumu, Port Bell in Uganda und Mwanza in Tansania) eine schrittweise Reaktivierung. Für internationale Touristen bleibt der Landweg jedoch nach wie vor die gängigere Option.

Lokale Fähren & Inselverbindungen:

  • Likoni Ferry (Mombasa): Eine essenzielle Mitten-in-der-Stadt-Fähre, die die Insel Mombasa mit dem südlichen Festland (Richtung Diani Beach und Tansania) verbindet. Sie befördert täglich zehntausende Fußgänger und Fahrzeuge.
  • Lamu-Archipel: Da die historische Altstadt von Lamu sowie die Inseln Manda und Pate autofrei sind, erfolgt der gesamte Transfer zwischen dem Flughafen auf Manda Island, der Hauptinsel und den Nachbarinseln ausschließlich über motorisierte Holzboote und Wassertaxis.

Kreuzfahrtschiffe

Die deutsche Reederei Phoenix Reisen läuft Mombasa regelmäßig im Rahmen ihrer mehrmonatigen Afrika-Kreuzfahrten, Orient-Routen und Weltreisen (beispielsweise mit Schiffen wie der MS Artania oder MS Amadea) an. Neben Phoenix Reisen steuern auch weitere internationale Anbieter wie Hapag-Lloyd Cruises, nicko cruises oder Regent Seven Seas Cruises den kenianischen Seehafen auf Expeditions- und Fernreisen an.

Ein Zwischenstopp im Hafen von Mombasa bietet Passagieren meist Zeit für Ausflüge in die historische Altstadt (u. a. zum UNESCO-Weltkulturerbe Fort Jesus, zum Mackinnon-Markt und zu den berühmten Elefantenstoßzähnen an der Moi Avenue) oder für mehrtägige Flug- und Jeep-Safaris in nahegelegene Schutzgebiete wie den Tsavo-East-Nationalpark oder die Masai Mara.

Praktische Hinweise für Kreuzfahrtgäste:

  • Visum / eTA: Auch Kreuzfahrtpassagiere, die an Land gehen, benötigen vor der Ankunft die digitale Einreiseerlaubnis (eTA für Kenia). Viele Reedereien unterstützen ihre Gäste bei der Vorab-Beantragung.
  • Sicherheit & Organisation: Aufgrund der strengen Sicherheitsauflagen im Hafenbereich empfiehlt es sich, Landausflüge und Transfers direkt über die Reederei oder vorab bei lizenzierten lokalen Tour-Anbietern zu buchen.

Vor Ort unterwegs

Warnung

Sicherheitshinweise für Überlandfahrten:

Das Auswärtige Amt rät von Überlandfahrten in die nördlichen und nordöstlichen Grenzregionen Kenias sowie auf dem Landweg in die Küstenregionen nördlich von Malindi (insbesondere im Festlandbereich des Lamu County) dringend ab. Für Reisen in diese Gebiete und zu Inseln wie Lamu wird die Anreise per Flugzeug empfohlen.

Unterwegs mit dem Flugzeug

Inlandsflüge & Safari-Verbindungen in Kenia:
Aufgrund der enormen Landesgröße und der weiten Entfernungen zwischen einzelnen Regionen spart das Flugzeug im Vergleich zu langen Überlandfahrten viel Zeit. Wer eine straffe Reiseroute hat, gelangt per Inlandsflug schnell in abgelegene Safarigebiete oder an die Küste.

Die wichtigsten Drehkreuze in Nairobi:
Nairobi ist das zentrale Drehkreuz für den Inlandsflugverkehr und verfügt über zwei Hauptflughäfen:

  • Jomo Kenyatta International Airport (NBO): Wickelt primär Linienflüge der nationalen Fluggesellschaft Kenya Airways sowie größerer Regional-Airlines zu den Großstädten ab (u. a. Mombasa, Kisumu am Victoriasee und Eldoret).
  • Wilson Airport (WIL): Der geschäftige, stadtnahe Flughafen ist der entscheidende Knotenpunkt für Busch- und Safarifllüge. Von hier aus starten täglich regelmäßige Linien- und Charterverbindungen mit Kleinflugzeugen direkt zu Pisten in Nationalparks wie der Masai Mara, Amboseli, Samburu, Tsavo, Meru und weiteren privaten Schutzgebieten (Conservancies).

Die wichtigsten Inlands- & Safari-Fluggesellschaften:

  • AirKenya: Fliegt regelmäßig ab Nairobi (Wilson) in Safariregionen wie Amboseli, Masai Mara, Lewa Downs, Nanyuki, Meru, Samburu sowie an die Küste (Lamu, Malindi) und grenzüberschreitend nach Tansania (Kilimanjaro).
  • Safarilink: Bietet ein dichtes Streckennetz zwischen Nairobi und Zielen wie Amboseli, Tsavo, Naivasha, Nanyuki, Lewa, Samburu, Lamu und Kilimanjaro (Tansania).
  • Mombasa Air Safari: Verbindet Küstenorte wie Mombasa, Diani Beach (Ukunda Airstrip) und Malindi direkt mit Nairobi sowie mit Safari-Destinationen wie Amboseli und der Masai Mara.
Darüber hinaus lassen sich Kleinflugzeuge für private Charterflüge und individuelle Rundreisen buchen.

Wichtige Hinweise für Reisende:
Inlandsflüge gelten im Allgemeinen als zuverlässig. Dennoch können sich Flugpläne saisonal verschieben oder wetterbedingt angepasst werden – insbesondere bei unbefestigten Landepisten im Busch. Beachten Sie bei Flügen mit Kleinflugzeugen zwingend die strikten Gepäckbeschränkungen (meist maximal 15 kg pro Person in weichen Reisetaschen / Softbags, da Hartschalenkoffice in den Frachträumen oft nicht zugelassen sind).

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Reisen auf dem Landweg in Kenia:
Das Reisen auf der Straße ist eine der gängigsten Möglichkeiten, Kenia zu erkunden. Das Straßennetz verbindet große Zentren wie Nairobi, Mombasa, Kisumu, Nakuru und Eldoret mit ländlichen Regionen sowie den Nationalparks. Überlandfahrten bieten eine flexible Möglichkeit, Landschaften und Alltag hautnah zu erleben, erfordern jedoch aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, schwankender Straßenverhältnisse und regelmäßiger Polizeikontrollen oft mehr Zeit und vorausschauende Planung.

Wichtige Fernstraßen (A-Routen):
Kenia verfügt über ein Netz aus zentralen Hauptverkehrsachsen (International Trunk Roads), die großteils durchgehend asphaltiert sind:

  • A109 (Mombasa Road): Die wohl wichtigste Wirtschaftsroute des Landes verbindet die Hafenstadt Mombasa direkt mit der Hauptstadt Nairobi.
  • A104: Schließt an die A109 in Nairobi an und führt über Nakuru weiter bis zur Grenze nach Uganda (Malaba) bzw. südwärts nach Tansania (Namanga).
  • A2 (Great North Road): Verfällt von Nairobi über Thika und Isiolo durch das zentrale Hochland bis zur äthiopischen Grenze im Norden (Moyale).
  • A1: Durchquert Westkenia von der tansanischen Grenze (Isebania) über Kisumu bis nach Nordwesten an die Grenze zum Südsudan.

Mautgebühren:
Das allgemeine Überlandstraßennetz in Kenia ist gebührenfrei. Die einzige Ausnahme bildet der moderne Nairobi Expressway (kostenpflichtige Hochstraße als schnelle Verbindung vom Flughafen JKIA direkt in das Stadtzentrum), auf dem Mautgebühren anfallen.

Kraftstoff, Tankstellen & Navigation:

  • Tankstellennetz: Entlang der Hauptverkehrsachsen und in Städteterritorien gibt es eine sehr gute Abdeckung mit Tankstellen. Viele Stationen haben von 07:00 bis 19:00 Uhr geöffnet, an Hauptrouten oft auch rund um die Uhr. In entlegenen Safari- oder Wüstenregionen sind Tankstellen jedoch rar – bei langen Überlandfahrten empfiehlt sich vorausschauendes Tanken.
  • Kraftstoffpreise & Beschilderung: Kraftstoffpreise werden national reguliert und monatlich von der Regulierungsbehörde EPRA angepasst. Die Beschilderung an den Straßen ist auf Englisch. Navigation über Apps (z. B. Google Maps) funktioniert in Städten zuverlässig, ist in ländlichen und entlegenen Regionen jedoch oft ungenau.
  • E-Mobilität: Ladesäulen für Elektrofahrzeuge befinden sich derzeit primär in der Metropolregion Nairobi sowie an einzelnen touristischen Knotenpunkten.

Geführte Touren & Safaris:
Zahlreiche lizenzierte Reiseveranstalter und Safari-Agenturen in Nairobi und Mombasa bieten organisierte Rundreisen, Game Drives in die Nationalparks sowie maßgeschneiderte Touren mit professionellem Fahrer/Guide an – eine oft entspanntere Alternative zum Selbstfahren.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Straßenzustand & Witterungsverhältnisse:
Die wichtigsten Hauptverkehrsachsen (A-Routen) sind weitgehend durchgehend asphaltiert und befinden sich in einem insgesamt guten bis akzeptablen Zustand. Das Netz der Nebenstraßen wird kontinuierlich ausgebaut und modernisiert, worunter auch wichtige Strecken im Nordwesten und zentralen Hochland fallen. In entlegenen Regionen sowie in weiten Teilen des Nordens und Nordostens bestehen viele Verbindungen jedoch nach wie vor aus unbefestigten Pisten (Piste/Gravel), die stark anfällig für Witterungseinflüsse sind.

Regenzeiten & Allradempfehlung:
Besonders während der Hauptregenzeit (März bis Mai) sowie der kleineren Regenzeit (Oktober bis Dezember) können unbefestigte Nebenstraßen und Pisten rasch aufweichen, schlammig werden oder durch Sturzbäche unpassierbar werden. In diesen Monaten sowie für Fahrten abseits der asphaltierten Hauptrouten (insbesondere in Safari-Gebieten und im Norden) ist die Nutzung eines geländegängigen Fahrzeugs mit Allradantrieb (4x4) dringend zu empfehlen.

Staßenklassifizierung

Straßenklassen in Kenia:
Das Straßennetz Kenias wird von den zuständigen Straßenbehörden (u. a. KeNHA für Fernstraßen sowie KeRRA für regionale Pisten) in verschiedene Kategorien unterteilt. Jede Route ist mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet:

  • Class S (Superhighways): Kreuzungsfreie Schnellstraßen und Mautstrecken für hohes Verkehrsaufkommen (z. B. der Nairobi Expressway).
  • Class A (International Trunk Roads): Internationale Fernstraßen, die Grenzübergänge, internationale Flughäfen und Seehäfen verbindet (z. B. A109 Mombasa–Nairobi oder A2 Richtung Äthiopien).
  • Class B (National Trunk Roads): Nationale Hauptstraßen, die regionale Wirtschaftszentren und Grafschafts-Hauptstädte (County Headquarters) untereinander oder mit Class-A-Routen verbinden.
  • Class C (Primary Roads): Primärstraßen zur Verknüpfung wichtiger regionaler Orte.
  • Class D (Secondary Roads): Sekundärstraßen, die lokale Zentren mit dem übergeordneten Straßennetz verbinden.
  • Class E (Minor Roads): Nebenstraßen und ländliche Verbindungswege (oft unbefestigte Pisten).

Zusatzkategorien: Für spezielle Anforderungen gibt es ausgewiesene Sonderstraßen, wie etwa Class P (Zufahrts- und Verbindungsstraßen in Nationalparks und Schutzgebieten).

Autovermietung

Mietwagen & Chauffeur-Dienste in Kenia:
Sowohl an den internationalen Flughäfen (wie Nairobi JKIA, Nairobi Wilson und Mombasa MBA) als auch in den Innenstädten von Nairobi, Mombasa, Kisumu und Nakuru sind zahlreiche internationale und lokale Autovermietungen vertreten. Zudem bieten Reisebüros und spezialisierte Safari-Agenturen Mietfahrzeuge an – wahlweise als Selbstfahrer-Mietwagen oder inklusive eines professionellen Fahrers/Guides (Chauffeur-Service).

Mietbedingungen & Altersgrenzen:

  • Mindestalter: Das Mindestalter für Selbstfahrer liegt je nach Verleiher und Fahrzeugklasse meist zwischen 21 und 25 Jahren. Fahrer müssen ihren Führerschein in der Regel seit mindestens 1 bis 2 Jahren besitzen.
  • Jungfahrergebühr: Für Fahrer unter 25 Jahren erheben viele Vermieter vor Ort eine zusätzliche Jungfahrergebühr (*Young Driver Surcharge*).
  • Höchstalter: Einige Verleiher setzen eine Altersgrenze für Senior-Fahrer fest (oftmals 70 bis 75 Jahre) oder verlangen ab diesem Alter Zusatzversicherungen bzw. Bestätigungen.

Praktische Tipps für die Mietwagenbuchung:

  • Allradantrieb (4x4): Wer Ausflüge in Nationalparks, Reservate oder ländliche Regionen plant, sollte unbedingt einen geländegängigen Allradwagen (z. B. Toyota Land Cruiser oder Suzuki Jimny/Grand Vitara) anstelle eines normalen PKWs wählen.
  • Konditionen vergleichen: Neben dem Tagespreis sollten vor allem Freikilometer-Regelungen (Unbegrenzte Kilometer / *Unlimited Mileage*), Kaskoversicherungen ohne Selbstbeteiligung sowie Zusatzkosten für Grenzübertritte (*Cross-Border Permits*) sorgfältig verglichen werden.
  • Mietwagen mit Fahrer: Für unentschlossene Selbstfahrer ist ein Wagen inklusive Fahrer/Guide oft nur geringfügig teurer, nimmt aber den Stress des ungewohnten Linksverkehrs und erleichtert die Orientierung bei Safaris erheblich.

Taxi

Taxis, Ride-Hailing & Matatus in den Städten:
In kenianischen Städten stehen Besuchern verschiedene Transportmöglichkeiten zur Verfügung – von klassischen Taxis über moderne App-Dienste bis hin zum typischen Nahverkehr.

Klassische Taxis & Ride-Hailing-Apps:

  • Fahrtdienst-Apps (Ride-Hailing): In Nairobi, Mombasa, Kisumu, Nakuru und weiteren Größstädten sind internationale Apps wie Uber und Bolt sowie lokale Alternativen (z. B. Little Cab) weit verbreitet. Sie bieten im Vergleich zu herkrömmlichen Taxis eine sicherere, transparente und preislich vorab festgelegte Option.
  • Klassische Taxis: Reguläre Taxis stehen vor Hotels, Flughäfen und Taxiständen bereit. Da sie selten Taxameter nutzen, sollte der Fahrpreis zwingend vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Die Nutzung von Taxis, die direkt über die Hotelrezeption gerufen werden, gilt als besonders sicher.

Sammeltaxis (Matatus) & Boda-Bodas:

  • Matatus: Diese bunt gestalteten Minibusse sind das Rückgrat des lokalen Nahverkehrs. Sie fahren auf festen Routen und transportieren bis zu 16 Personen (auf Hauptstrecken zunehmend auch größere Busse). Matatus sind extrem günstig, jedoch oft überfüllt und für Touristen mit Gepäck oder Orientierungsbedarf nur bedingt zu empfehlen.
  • Boda-Bodas & Tuk-Tuks: Für kurze Strecken nutzen Einheimische häufig Motorradtaxis (Boda-Bodas) oder dreirädrige Tuk-Tuks (besonders an der Küste in Mombasa und Malindi). Auch hier empfiehlt sich die Preisabsprache vorab.

Fahrrad

Radfahren in Kenia:
Das Fahrrad ist in Kenia als Mittel für Fernreisen oder als alltägliches Verkehrsmittel in Großstädten kaum verbreitet. Die infrastrukturellen Bedingungen sowie das dichte, teils rücksichtslose Verkehrsaufkommen stellen Radfahrer vor große Herausforderungen. Dennoch bietet Kenia hervorragende Möglichkeiten für Freizeit- und Mountainbike-Aktivitäten in ausgewählten Regionen.

Bedingungen in Städten & auf Fernstraßen:

  • Stadtverkehr & Infrastruktur: In Metropolen wie Nairobi oder Mombasa sind eigenständige Radwege weitgehend nicht vorhanden. Dichter Ausstoß von Abgasen, fehlende Fahrbahnränder und unvorhersehbares Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer machen das Radfahren im Stadtzentrumgefährlich und unattraktiv.
  • Fernstraßen (Überland): Lange Strecken auf den Hauptverkehrsachsen (A-Routen) sind für Radfahrer aufgrund harter Seitenstreifen, hoher Geschwindigkeiten von Bussen und LKW sowie fehlender Straßenbeleuchtung nicht zu empfehlen.

Freizeit-, Gravel- & Safari-Radfahren:

  • Hell’s Gate National Park: Eines der bekanntesten Highlights für Radfahrer ist der Hell’s Gate Nationalpark nahe dem Naivashasee. Hier können Besucher Fahrräder am Eingang mieten und auf eigenen Pfaden an Zebras, Gazellen und Giraffen vorbeiradeln (da es dort kaum Raubtiere gibt).
  • Gravel- & Mountainbiking: In den ländlichen Regionen des Rift Valleys, rund um den Mount Kenya, im Karura Forest (Nairobi) oder in den Aberdare-Bergen gibt es beliebte Offroad- und Mountainbike-Routen. Organisierte Bikepacking- und Gravel-Touren gewinnen zunehmend an Popularität.
  • Sicherheitshinweise: Wer abseits geplanter Trails unterwegs ist, sollte stets gut sichtbare Kleidung tragen, Helm und Beleuchtung nutzen, ausreichend Wasser mitführen und vorab lokale Informationen über Straßenzustand und Wildtier-Vorkommen einholen.

Reisebus

Busse und Minibusse (Matatu) privater Unternehmen verkehren auf Lang- und Kurzstrecken und verbinden die meisten Städte.

Die Strecke Nairobi-Mombasa (Fahrtzeit: 10-15 Stunden) wird von mehreren Linien bedient. In den Westen Kenias gibt es ebenfalls gute Verbindungen, wie etwa mit Easy Coach nach Kisumu an den Viktoriasee.

Vorschriften

Wichtige Verkehrsbestimmungen in Kenia:

  • Linksverkehr: In Kenia gilt Linksverkehr. In Kreisverkehren gilt in der Regel Vorrang für den Verkehr, der sich bereits im Kreisverkehr befindet (von rechts kommend).
  • Promillegrenze: Es gilt grundsätzlich eine sehr strenge Promillegrenze von 0,0 ‰ für Fahranfänger und gewerbliche Fahrer sowie eine strikte Null-Toleranz-Praxis bei Polizeikontrollen für Selbstfahrer.
  • Lichtpflicht: Das Einschalten des Abblendlichts ist tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen, Staubentwicklung und auf Fernstraßen dringend empfohlen.
  • Sicherheitsausrüstung: Das Mitführen von zwei zugelassenen Warndreiecken (rot/reflektierend) sowie eines funktionstüchtigen Feuerlöschers ist im Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.
  • Helmpflicht & Warnwesten: Für Motorradfahrer (Boda-Bodas) und Beifahrer herrscht strikte Helmpflicht; zudem ist das Tragen von reflektierenden Warnwesten gesetzlich vorgeschrieben.
  • Handyverbot: Das Telefonieren ohne Freisprechanlage während der Fahrt ist strengstens untersagt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (sofern nicht anders beschildert):

  • Innerorts / Bebautes Gebiet: 50 km/h (vor Schulen, Mautstellen und Fußgängerzonen oft auf 30 km/h reduziert).
  • Außerorts / Landstraßen: 100 km/h für normale PKW (für Geländewagen mit Anhänger, Busse und LKW gelten 80 km/h).
  • Nairobi Expressway (Maut-Autobahn): Max. 80 km/h (strikte Radarüberwachung).

Pannenhilfsdienst

ADAC-Auslands-Notruf & Partnerclub in Kenia:
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern sowie Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und -unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlust von Dokumenten und Geld sowie bei medizinischen Notfällen im Ausland.

Zentrale ADAC-Notrufnummern (24/7 erreichbar aus dem Ausland):

  • Fahrzeugpannen & Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22
  • Erkrankungen & medizinische Notfälle: Tel. +49 (89) 76 76 76

Partnerclub in Kenia:
Der offizielle FIA-Partnerclub des ADAC in Kenia ist die Automobile Association of Kenya (AA Kenya). Bei lokalen Pannen oder für Auskünfte vor Ort stehen die Zentrale in Nairobi (Upper Hill) sowie zahlreiche regionale Niederlassungen zur Verfügung:

  • Hauptsitz (Nairobi): Renaissance Corporate Park, 8th Floor, Upper Hill, Nairobi
  • Telefon (Zentrale / Hotline): +254 (709) 933 000 oder +254 (709) 933 999
  • E-Mail: aak@aakenya.co.ke
  • Webseite: www.aakenya.co.ke

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

Nairobi hat ein gut funktionierendes Busnetz. Fahrscheine werden beim Schaffner gekauft. Es verkehren auch Minibusse (Matatu), die jedoch häufig sehr überladen sind.

Taxis sind reichlich vorhanden und hauptsächlich in den Straßen um Hotels und touristisch frequentierte Bereiche zu finden. Kenatco ist z.B. ein zuverlässiges Taxiunternehmen. Kenianische Taxis haben keinen Taxameter; der Fahrpreis sollte daher vorab ausgehandelt werden. Die Taxis sind entweder an einem gelben Streifen erkennbar oder sie sind schwarz. Auch Taxis mit Fahrern können gemietet werden, am besten auf Empfehlung eines Hotels oder Reiseunternehmens.

Auto-Rikschas oder Tuk-Tuks werden ebenfalls zur Beförderung vermietet.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Kenya Railways ist Kenias staatliche Eisenbahngesellschaft, sie betreibt zweimal täglich den Madaraka Express Train zwischen Nairobi und Mombasa (Fahrtzeit: 5-6 Std.).

Die einzige weitere kenianische Eisenbahnlinie ist die Uganda-Bahn, die von Mombasa über Nairobi nach Kampala (Uganda) führt.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Fährverkehr besteht u.a. zwischen Mombasa und Likoni sowie zwischen Mokowe und Lamu (überfüllte Fähren). Weitere Einzelheiten von den örtlichen Behörden und Reiseveranstaltern.

Man kann auch ein traditionelles kenianisches Segelschiff (dhow) in Mombasa, Malindi und Lamu mieten. Bei dieser Reiseart sollte man ausreichende Wasser- und Lebensmittelvorräte mitnehmen. Ankerplätze gibt es u.a. bei Mtwapa, Kilifi, Mnarani und Lamu.

Luxuriöser sind Flusskreuzfahrten auf dem Nil.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Tue, 25 Aug 2026 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 25 Aug 2026 14:09:16 +0200)

Letzte Änderungen: 

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Vor Reisen in die Countys Mandera, Wajir, Garissa und Lamu im Osten Kenias, mit Ausnahme von Lamu Island und Manda Island, wird gewarnt. 

Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot und Turkana der North-Rift-Region und in den Norden des Countys Tana River, einschließlich der Fernstraße A3 im County Tana River, wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.

Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) und das Grenzgebiet zu Äthiopien wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Terrorismus

Vor Reisen in die Countys Mandera, Wajir, Garissa und Lamu im Osten Kenias, mit Ausnahme von Lamu Island und Manda Island, wird gewarnt.

Von Reisen in den Norden des Countys Tana River, einschließlich der Fernstraße A3 im County Tana River, wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen nach Lamu Island und Manda Island wird abgeraten.

In Kenia besteht eine erhöhte Gefahr terroristischer Anschläge. Die somalische Al-Shabaab-Terrororganisation droht weiterhin mit Anschlägen in Kenia. 
Mehrere Anschläge in der Vergangenheit und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, kirchliche Einrichtungen, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Kleinbusse, Fähren, Flughäfen und andere stark frequentierte Einrichtungen zählen zu den Orten mit erhöhter Gefährdung. 

In den östlichen Countys, insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia, sind Terrorgruppen verstärkt aktiv. Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist insbesondere in den an Somalia angrenzenden Countys hoch.

Lamu Island und Manda Island sind bislang nicht Ziel von Anschlägen geworden. Es gibt jedoch ein verstärktes Aufkommen aktiver terroristischer Zellen, die bis in die Nähe des Archipels vordringen. 

Angesichts des allgemeinen Risikos terroristischer Anschläge in der Region Ostafrika wird zu erhöhter Vorsicht aufgerufen. 

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis für Kenia.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie möglichst größere Menschenansammlungen.
  • Seien Sie bei unbedingt erforderlichen Besuchen des Lamu-Archipels besonders vorsichtig und reisen Sie ausschließlich auf dem Luftweg an.
  • Sollten Sie trotz der geltenden Teilreisewarnung sowie des Sicherheitshinweises mit dem Auto in die nördlichen und östlichen Landesteile Kenias und in die Küstenregion nördlich von Malindi reisen müssen, suchen Sie unbedingt Schutz in einem bewachten Konvoi. Vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit und treffen Sie stets Sicherheitsvorkehrungen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
  • Machen Sie sich mit den Empfehlungen des Bundeskriminalamts zur Prävention von Entführungen und Geiselnahmen vertraut. 

Innenpolitische Lage

In Kenia kommt es immer wieder zu Demonstrationen und zum Teil gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten mit Toten und Verletzten, zuletzt bei Protesten im Juni 2026. Proteste können jederzeit, kurzfristig und auch ohne konkreten Aufruf stattfinden.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie in Nairobi den Central Business District (CBD), das State House sowie die Stadtteile Kibera und Mathare während Demonstrationszeiten komplett. Ebenso die Straßenzüge Moi Avenue, Kenyatta Avenue, Haile Selassie Avenue und Harambee Avenue.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias besteht die Gefahr von Stammesauseinandersetzungen.

Kriminalität

Siehe Sicherheitshinweis

Von Reisen in die Countys Baringo, West Pokot, und Turkana der North-Rift-Region wird dringend abgeraten.

Bei Reisen in die erweiterte North-Rift-Region (Elgeyo Marakwet, Samburu sowie im Dreiländereck von Laikipia, Meru und Isiolo) und das Grenzgebiet zu Äthiopien wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Die kenianische Regierung hat Teile der North-Rift-Region als besonders gefährdet erklärt.

Hintergrund sind vermehrte Angriffe durch Banden in diesem Bereich, die durch Streitigkeiten um Land und Ressourcen angeheizt werden.

  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
  • Suchen Sie nur gesicherte Unterkunfts- und Aufenthaltsorte auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Die Gefahr, Opfer bewaffneter Überfälle zu werden, besteht in allen Landesteilen. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Blitz-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Girokarten hohe Geldbeträge abzuheben.

Bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete sind besonders gefährlich. In Nairobi ereigneten sich zudem in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.

In Nairobi und in Mombasa besteht die erhöhte Gefahr von Raubüberfallen, auf Fußgänger wie auch auf Autofahrer einschließlich des „Car-Jackings".
Auch bei organisierten „Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.

Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.

In den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz besteht eine erhöhte Gefahr von bewaffneten Überfällen und Entführungen.

Nach Verabredungen über Dating-Plattformen ist es zu Überfällen, teilweise mit schwerer Körperverletzung, gekommen. Es gab zudem Erpressungsversuche aufgrund vermeintlicher Minderjährigkeit der Beteiligten oder homosexueller Handlungen.

Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga, des Amboseli-Parks gemeldet.

Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser von Individualtouristen.
Auch beim Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs ist es insbesondere an der Küste vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen.

  • Vermeiden Sie bestimmte Stadtteile Nairobis wie Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete im Allgemeinen sowie die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma.
  • Meiden Sie nachts die Innenstädte Nairobis und Mombasas.
  • Besuchen Sie die Altstadt von Mombasa auch tagsüber nur mit ortskundigen Personen.
  • Legen Sie auch kürzere Strecken im Zweifel lieber mit dem Taxi zurück.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, ärmeren Wohngegenden und an Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Holen Sie vor individuellen Ausflügen Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen ein.
  • Übernachten Sie als Individualtouristen in Nationalparks ausschließlich in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen und achten Sie auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten und beim Abheben am Geldautomaten besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter als auch bei Verabredungen über Dating-Plattformen skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

2025 wurden in Nairobi vermehrt Raubüberfälle/„Bag Snatching" auf Reisende gemeldet, die am Tag zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs waren. Die Täter benutzen Motorradtaxis und nehmen auch Verletzungen ihrer Opfer (z.B. durch Stürze) in Kauf. Vorfälle wurden vor allem in Nairobi in den Bezirken Riverside, Westlands, Gigiri und Runda bekannt; weitere, ähnliche Vorfälle können auch in anderen Bezirken oder Städten nicht ausgeschlossen werden. 

  • Meiden Sie entlegene Gegenden. Telefonieren Sie in der Öffentlichkeit nur falls unbedingt nötig, ansonsten verwahren Sie Ihr Mobiltelefon sicher. Falls Sie eine Tasche mitführen, tragen Sie diese auf der von der Straße abgewandten Seite. Führen Sie nur so viel Bargeld mit wie unbedingt notwendig. Tragen Sie die Wertsachen am Körper verteilt.
  • Achten Sie insbesondere auf „Boda Bodas" (Motorradtaxis). Halten Sie möglichst viel Abstand zum fließenden Verkehr und laufen Sie auf der entgegengesetzten Seite der Fahrtrichtung, falls Sie zu Fuß unterwegs sind.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinesfalls Gegenwehr. Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.
  • Informieren Sie unverzüglich die örtliche Polizei und die Deutsche Botschaft Nairobi.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen, trotz laufender internationaler Bemühungen zur Eindämmung. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Klima ist an der Küste tropisch, das Hochland und Zentrum des Landes ist subtropisch, der Norden und Nordosten semi-arid und arid.

Extreme Trockenheit und Dürre kann die östlichen, nordöstlichen, aber auch Küstenregionen betreffen.

In den Regenzeiten, die üblicherweise von Oktober bis November und von Ende März bis Mitte Juni gehen, können starke Regenfälle Überflutungen und Erdrutsche sowie Schäden an der Infrastruktur verursachen.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

Infrastruktur/Verkehr

Dem Auswärtigen Amt liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, insbesondere Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme aufgrund erfundener Verkehrsdelikte oder kleinerer Vergehen drohen. 

  • Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt mit dem Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Nairobi auf.
  • Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die angebliche Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann.
  • Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.

Sollten Sie bedroht werden: 

  • Leisten Sie keinen Widerstand und kommen Sie den Aufforderungen nach.
  • Erstatten Sie anschließend Anzeige bei einer örtlichen Polizei und lassen sich einen Nachweis über die erfolgte Anzeige aushändigen.

Allgemeine Hinweise

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Kleinbusse, Taxis und Motorradtaxis „Boda-Boda". 

Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta" und Mombasa „Daniel Arap Moi" und insbesondere am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher „Flying Safaris" entsprechen nicht immer internationalen Standards.

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind oftmals in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.

Öffentliche Busse oder „Matatus" genannte Kleinbusse sind teilweise nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen und „Boda-Boda" genannten Motorradtaxis mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind vergleichsweise häufig.

Bei Safaris lokaler Anbieter führen ein offensiver Fahrstil, die Übermüdung oder nur bedingte Geländetauglichkeit der Kleinbusse regelmäßig zu schweren Unfällen.
Bei der Buchung von Ausflügen bei kleineren lokalen Anbietern wurden Leistungen in Einzelfällen nach Vorkasse von Reisenden nicht erbracht und Beträge nicht zurückerstattet.

  • Verzichten Sie im Zweifel bei Überlandfahrten auf öffentliche Busse, „Matatus" und „Boda-Bodas", sondern nutzen Sie lieber lizensierte Taxis.
  • Planen Sie die Route und die Fahrtzeit bei selbst organisierten Fahrten so, dass Sie Ihr Ziel noch bei Tageslicht erreichen.
  • Informieren Sie sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit Safarianbietern und vergewissern Sie sich vor Reiseantritt möglichst, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden, weisen Sie Fahrer bei risikoreicher Fahrweise ggf. vehement auf einen angemessenen Fahrstil hin.
  • Führen Sie Wanderungen in Abhängigkeit von Gelände und Fauna möglichst mit einem ortskundigen, vertrauenswürdigen oder beim Kenya Wildlife Service registrierten Wanderführer durch.
  • Vergewissern Sie sich bei Buchungen über lokale Reiseveranstalter der Seriösität des Unternehmens.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Das kenianische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe. Auch wenn diese Bestimmungen bisher nicht angewandt wurden, wird zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit dringend empfohlen. Homosexualität wird weitestgehend tabuisiert.
Es ist nach Verabredungen über Dating-Apps zu Überfällen und Gewalttaten insbesondere gegenüber Homosexuellen gekommen, siehe Sicherheit - Kriminalität.

Rechtliche Besonderheiten

Das kenianische Recht ist streng und sieht hohe Geld- bzw. langjährige Freiheitsstrafen für zahlreiche Vergehen vor. Auch ohne Verurteilung muss mit langer (teils mehrjähriger) Untersuchungshaft gerechnet werden.

Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) werden selbst bei Geringfügigkeit strafrechtlich verfolgt und streng bestraft. Gleiches gilt für unerlaubten Waffenbesitz. Auch Gas/Schreckschuss- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray werden als Waffen klassifiziert, siehe Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen. 
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.

Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung werden mit langjährigen Freiheitsstrafen geahndet. In Kenia gelten alle Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind im Sinne dieses Gesetzes.

Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung. 

Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z. B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis der Sicherheitskräfte kann im Einzelfall eingeholt werden.

Es besteht ein allgemeines Verbot von Plastiktüten, schon der Besitz ist strafbar, es drohen hohe Geldstrafen und u.U. sogar Haft, siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

  • Führen Sie keine Plastiktüten nach Kenia ein.

Der Besitz und Handel von Elfenbein und Elfenbeinprodukten steht unter hohen Geld- und Freiheitsstrafen, auch wenn die Produkte vor Inkrafttreten von Artenschutzregelungen erworben bzw. hergestellt wurden. Der Kauf oder das Sammeln von Korallen, Muscheln und Seesternen ist verboten.

Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Beschädigung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.

Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist weitgehend verboten, die Vorschriften werden inzwischen strenger kontrolliert. Die Einfuhr und das Rauchen von Wasserpfeifen (inklusive Tabak) sind verboten. 

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kenya-Shilling (KES). Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und Debitkarten (Girocard) europäischer Banken abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Bank bis maximal 40.000 KES abgehoben werden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in 1-USD-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z. B. für ein Taxi, bestreiten zu können.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Aufenthaltsende hinaus gültig sein. Die Vorlage eines Rück- oder Weiterreisetickets ist notwendig. Vor Einreise ist eine elektronische Einreisegenehmigung „eTA" notwendig, siehe eTA.

Reisende werden am Internationalen Flughafen Nairobi (Jomo Kenyatta International Airport) sowie am Internationalen Flughafen Mombasa (Moi International Airport) bei Einreise im Rahmen eines Ebola-Screenings per Ganzkörper-Temperaturmesser auf Infektionszeichen untersucht. Bei Feststellung einer erhöhten Körpertemperatur findet eine medizinische Anamnese und Untersuchung statt.
Aus Uganda und der Demokratischen Republik Kongo ankommende Reisende müssen ein elektronisches Formular („Electronic Traveler Surveillance Form") ausfüllen. 

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

eTA

Alle Reisenden benötigen eine „Electronic Travel Authorization" (sogenannte „eTA") zur Einreise nach Kenia; Informationen zu Ausnahmen bietet die eTA-Webseite). Die Beantragung erfolgt online und kann frühestens drei Monate vor Abreise eingereicht werden; spätestens jedoch 72 Stunden vor Abreise. Die „eTA" berechtigt nicht automatisch zur Einreise – dies liegt im Ermessen der Grenzbeamten bei der Einreise. Weitere Informationen in deutscher Sprache bietet die Kenianische Botschaft. 

  • Bitte beachten Sie die rechtzeitige Beantragung der „eTA". Weitere Hinweise erteilen die kenianischen Behörden.

Visum

Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA" ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich.

Bereits erteilte (E-)Visa behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der Reise.

East African Tourist Visa

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit ein East African Visa, gültig zur mehrfachen Einreise für die Länder Kenia, Uganda und Ruanda über das elektronische Visasystem zu beantragen. Die Kosten betragen 100 USD.

Bei Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia, besteht die Möglichkeit ein Visum zur mehrfachen Einreise zu beantragen.

Arbeitsaufnahme

Eine Arbeitsgenehmigung ist regelmäßig erforderlich, auch bei Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen oder bei Nichtregierungsorganisation und Praktika. Weitere Informationen bietet das kenianische State Department for Immigration Services.

  • Informieren Sie sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution bzw. über eine deutsche Partnerinstitution.
  • Thematisieren Sie dabei auch die Sicherheit der Unterbringung. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Das Mitführen einer englischsprachigen, von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen, beglaubigten Einverständniserklärung wird empfohlen.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld und Zahlungsmittel müssen bei Beträgen über 10.000 USD deklariert werden. Wertvolle elektronische Geräte sind ebenfalls bei der Einreise zu deklarieren.

Die Einfuhr von Waffen (einschließlich Gas-/Schreckschusspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung), Drogen aller Art sowie jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.

Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Weitere Informationen bietet die FAQ der Kenya Revenue Authority (KRA).

Tiere

Für die Einfuhr von Katzen und Hunden stellt die Botschaft von Kenia in Berlin gegen Vorlage des EU-Heimtierausweises, eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses und einer Gebühr eine Einfuhrerlaubnis aus.

  • Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer Ausreise bei der kenianischen Botschaft hierzu.

Gesundheit

Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Bei Reisen nur in die North Eastern Province, nach Kilifi, Kwale, Lamu, Malindi und Tanariver in der Coastal Province sowie nach Nairobi und Mombasa ist eine Gelbfieberimpfung nicht allgemein empfohlen, kann aber dennoch sinnvoll sein. Im übrigen Land besteht eine allgemeine Empfehlung zur Gelbfieberimpfung. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kenia ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb des großen Zentrums in Nairobi fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie einigen Privatkliniken gewährleistet. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen insbesondere auf dem sonstigen Markt vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab, z. B. bei AMREF-Flying Doctors.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist regional unterschiedlich:

  • Ganzjährig hohes Risiko: im ganzen Land unterhalb von 2.500 Hm
  • Ganzjährig geringes Risiko: Nairobi (Stadtzentrum), Höhenlagen oberhalb von 2.500 Hm

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen. In Nairobi ist das Risiko für diese Erkrankungen allgemein nur minimal.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Denguefieber und Chikungunya-Fieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Kenia vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Durch Zecken kann Afrikanisches Zeckenbissfieber, eine Rickettsiose, übertragen werden.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Kenia wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Kenia besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis März und von Juni bis Oktober auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen ,Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Kenia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen oder Hundertfüßler vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund oder von einem anderen giftigen Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe, insbesondere aber Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Abgase desolater Fahrzeuge und Rauchentwicklung durch Verbrennung von Garten- und Plastikmüll treten im ganzen Land auf.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie vor geplanten Aufstiegen auf den Mount Kenya unsere Informationen zur Höhenkrankheit.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden.

Die East African Flying Doctors (ein fliegender Ärztedienst) bieten eine spezielle Mitgliedschaft für Touristen an, die garantiert, dass man bei Krankheit oder einen Unfall auf Safari diesen Dienst in Anspruch nehmen kann (einschl. Lufttransport). Die medizinische Versorgung in Nairobi und Mombasa entspricht nicht den europäischen Standards.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben und sich dort weniger als 12 Stunden aufgehalten haben. Eine Auffrischung nach zehn Jahren wird nicht mehr verlangt. Allen Reisenden nach Kenia, die älter als 9 Monate sind, wird eine Gelbfieberimpfung dringend empfohlen, da Kenia selbst Infektionsgebiet ist.

[2]
 Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt besonders an den Küstengebieten vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei Langzeitaufenthalt eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

[3]
Malariaschutz ist ganzjährig im gesamten Land erforderlich. Hohes Malariarisiko besteht im ganzen Land unterhalb von 2.500 m Höhe, in den Regenwaldgebieten, einschließlich der Touristenresorts an der Küste und im Westen von Kenia sowie während der Regenzeit von März bis Juni und von Oktober bis Dezember. Die Hauptstadt Nairobi sowie Gebiete über 2500 m sind malariafrei. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparium (Malaria tropica) tritt zu 99 % auf. Eine Vorbeugung mit Medikamenten wird für die Reiseregionen unterhalb von 2.500 m Höhe einschließlich der Städten empfohlen.

[4]
 Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[5] Eine Impfung gegen Poliomyelitis wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Typhus

[6] Örtliche Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis (so genannte "epidemischen Hirnhautentzündung") wurden in der Vergangenheit aus dem Nordwesten der Rift-Valley-Provinz mit Schwerpunkt im West Pokot-Distrikt unmittelbar an der ugandischen Grenze gemeldet. Wie Uganda gehört auch Kenia zum endemischen Meningitis-Gürtel, in dem besonders während extremer Trockenheit mit einem höheren Krankheitsaufkommen gerechnet werden muss. Für Risiko-Reisende bzw. bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt wird eine ACWY-Impfung empfohlen.

[7] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen und Trinken

Das größte Infektionsrisiko stellen Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
 
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.
 
Nach Verzehr größerer Mengen von Mais sind in der Zentralprovinz zahlreiche Einwohner erkrankt, einige verstorben. Das Gift Aflatoxin, das beim Erhitzen nicht zerstört wird, stammt aus Schimmelpilzen, die sich unter ungünstigen Bedingungen auf dem Getreide bilden. In der Region, in der sich mehrere Nationalparks befinden, sollte vorübergehend auf Maisgerichte verzichtet werden.

Auch auf einen konsequenten Insektenschutz sollte geachtet werden, um Infektionskrankheiten und Durchfälle zu vermeiden.

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Landesweit und insbesondere in den Distrikten Homa Bay, Isiolo, Kisumu, Koibatek, Migori, Rachuonyo, Siaya und Suba besteht ein erhöhtes Cholera-Erkrankungsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Infektionsgefahr von Touristen gilt als sehr gering. Eine Impfung ist in der Regel nicht erforderlich. Die sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene ist stets empfohlen

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen (Victoriasee!) landesweit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar und ggf. ratsam.

Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Fleckfieber
tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose sowie die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommen in den halbtrockenen Gebieten im Norden und Osten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Es besteht im Westen, vor allem im Lambabwe-Tal die Infektionsgefahr mit der Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis). Es werden sorgfältige Insektenschutzmaßnahmen empfohlen.

Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. 

Impfungen

Geld

Währung

1 Kenia-Schilling = 100 Cents. Währungskürzel: KSh, KES (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 200, 100 und 50 KSh im Umlauf; Münzen im Wert von 20, 10, 5 und 1 KSh. Es gibt auch eine 40-Schilling-Münze, die allerdings selten vorkommt.

Achtung: Die Banknoten im Wert von 1.000 Kenia-Schilling wurden zum 1. Oktober 2019 aus dem Umlauf genommen. Sie verloren zu diesem Datum ihren Wert und können bei den Banken nicht umgetauscht werden.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in Hotels, Reisebüros, von Veranstaltern von Safaritouren und in Restaurants häufig angenommen. An zahlreichen Bankautomaten, die in Städten zunehmend auch an Tankstellen zu finden sind, kann man Bargeld mit Kreditkarte (vor allem mit Visa) abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol in Kenia genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten befinden sich in allen größeren Städten, zunehmend auch an Tankstellen. Das Tageslimit für Abhebungen liegt derzeit bei 40.000 KSh. Zur bargeldlosen Bezahlung in Geschäften ist die Bankkundenkarte nicht geeignet. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Regel in Kenia nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr. Einige Banken haben auch samstags von 09.00-11.00 Uhr geöffnet. Viele Niederlassungen haben inzwischen Geldautomaten, die rund um die Uhr zugänglich sind. Nationale und internationale Banken haben Niederlassungen in den meisten größeren Städten.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen und der Landeswährung ist ab einem Gegenwert von 10.000 US$ deklarationspflichtig.

Währungen

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

(a)  Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(b) Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er am darauf folgenden Montag begangen.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Kenia eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

250 g Tabakprodukte (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Tabak, Schnupftabak);
1 l Spirituosen oder 2 l Wein;
0,5 l Parfüm und Eau de Toilette (in der Gesamtmenge darf Parfüm nicht mehr als ein Viertel ausmachen).

Geschenke und persönliche Gegenstände, die den Gegenwert von 500 US$ nicht übersteigen dürfen.

Wertvolle elektronische Geräte müssen deklariert werden.
Wertgegenstände und Waren, die nicht genehmigungsfrei sind, müssen deklariert werden, wie zum Beispiel Drohnen.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Falschgeld, Betäubungsmittel, Tränengas, gebrauchte Reifen, Waffen und Munition (nur mit polizeilicher Genehmigung), CS-Gas und Pfefferspray, Drogen, pornografisches Material, Spielzeugwaffen und unechte Waffen, Obst, Pflanzen und Pflanzensamen, Streichhölzer, die weißen Phosphor enthalten; destillierte Getränke, die gesundheitsschädliche Öle und Chemikalien enthalten; Seifen und Kosmetikartikel, die Quecksilber enthalten; Artikel aus Plastik, die kleiner als 30 Mikrometer sind, sowie Verpackung aus Plastik wie Plastiktüten und -folie.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Verbotene Exporte

Gold, Diamanten. Die Ausfuhr von Tierhäuten und anderen Jagdtrophäen ist ohne Genehmigung der kenianischen Regierungsbehörde verboten.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl von Kenia ist 00254.

Öffentliche Telefonzellen stehen in Kenia nicht mehr zur Verfügung.

Mobiltelefon

4G- und in den Großstädten 5G-Mobilfunknetz. Der Sende- und Empfangsbereich umfasst von entlegenen Gebieten im Nordosten des Landes abgesehen ganz Kenia. Das Mobilfunknetz deckt am besten den Süden des Landes von der Grenze im Westen bis zur Küste ab. Netzbetreiber sind u.a. TelkomAirtel und Safaricom. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Ggf. lohnt sich der Erwerb einer kenianischen Prepaid-SIM-Karte. 

Internet

In Mombasa, in Nairobi und in anderen größeren Städten gibt es Internetcafés. WLAN steht in größeren Städten, in Hotels und in Luxusjagdhütten zur Verfügung.

Post

Briefkästen sind rot. Briefmarken sind außer auf Postämtern auch bei Schreibwarenhändlern, in Souvenirgeschäften und in Hotels erhältlich. Postsendungen nach Europa sind bis zu vier Tage unterwegs, die Beförderung ist im Allgemeinen zuverlässig. Die Postämter sind Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr sowie Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Kenia in einigen Regionen über das Internet empfangen.

Unterkunft

Hotels

Unterkünfte in Kenia:
Von luxuriösen Internationalen Hotelketten und exklusiven Safari-Lodges bis hin zu charmanten Gästehäusern und Strandresorts bietet Kenia ein breites Spektrum an Unterkünften für jeden Anspruch und Geldbeutel.

Hotels in Städten & an der Küste:

  • Stadthotels & Business-Unterkünfte: In Metropolen wie Nairobi und Mombasa sowie in größeren Zentren wie Kisumu oder Nakuru entsprechen viele Hotels internationalem Spitzenstandard. Das Angebot reicht von modernen Business-Hotels und Boutique-Unterkünften bis hin zu preiswerteren Gästehäusern.
  • Strandresorts an der Küste: Entlang des Indischen Ozeans – insbesondere in Diani Beach, Watamu, Malindi und an der Nordküste von Mombasa – dominieren Strandresorts, Bungalowanlagen und kleinere Hotels, die Erholung mit Wassersport und Strandurlaub verbinden.
  • Zahlungshinweise: Hotelrechnungen in gehobenen touristischen Einrichtungen müssen international üblich meist in harter Fremdwährung (USD, EUR) oder per internationaler Kredit-/Debitkarte beglichen werden.

 

Safari-Unterkünfte & Lodges:

  • Lodges & Tented Camps: Safari-Unterkünfte in Nationalparks (z. B. Masai Mara, Amboseli, Tsavo) und privaten Wildschutzgebieten (*Conservancies*) sind das Herzstück einer Kenia-Reise. Sie reichen von komfortablen Mittelklasse-Camps bis hin zu exklusiven Luxus-Zeltcamps mit All-inclusive-Verpflegung, eigenem Ranger und geführten *Game Drives*.
  • Frühzeitige Buchung: Da Unterkünfte in Nationalparks oft stark limitiert und in den Hauptreisezeiten (Besonders während der Großen Gnu-Wanderung von Juli bis Oktober) sehr gefragt sind, ist eine rechtzeitige Buchung (oft viele Monate im Voraus) dringend angeraten.

 

Klassifizierung & offizielle Verbände:
Die offizielle Klassifizierung der Unterkünfte erfolgt nach strengen Richtlinien zu Komfort, Service, sanitären Anlagen und Sicherheit. Weitere Informationen und Verzeichnisse offizieller Betriebe bietet der Branchenverband Kenya Association of Hotelkeepers & Caterers (KAHC) mit Sitz in Nairobi (www.kahc.co.ke).

Camping

Zelten & Camping in Kenia:
Camping ist bei abenteuerlustigen Reisenden sehr beliebt, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten. Entgegen veralteter Annahmen ist das freie Zelten in der Natur (*Wild Camping*) strengstens abzuraten und in Nationalparks sowie Naturschutzgebieten strikt verboten.

Offizielle Campingplätze & Safari-Camps:

  • Public Campsites: Viele Nationalparks und Reservate (wie Masai Mara, Amboseli oder Tsavo) verfügen über offizielle, meist eingezäunte öffentliche Campingplätze mit grundlegenden Einrichtungen wie Sanitäranlagen, Wasserstellen und Feuerstellen.
  • Private Conservancies & Luxury Tented Camps: In privaten Schutzgebieten und auf privaten Farmen oder Ländereien gibt es exzellent ausgestattete Luxus-Zeltcamps. Diese bieten komfortable Betten, feste Plattformen und oft einen direkten Blick auf die Tierwelt.
  • Geführte Touren: Reisende sollten für Camping-Safaris am besten lizenzierte Reiseveranstalter nutzen, die die nötigen Permits besorgen, Ausrüstung stellen und über lokales Know-how verfügen.

Sicherheit, Tierwelt & Regionale Risiken:

  • Wilde Tiere: Da die meisten Campingplätze und Camps nicht komplett raubtiersicher eingezäunt sind, streifende Elefanten, Löwen oder Hyänen in den Parks keine Seltenheit sind. Sicherheitsanweisungen der Ranger (z. B. nachts das Zelt nicht verlassen, keine Lebensmittel im Zelt lagern) sind unbedingt zu befolgen.
  • Sicherheitslage im Norden: Historische Warnungen vor bewaffneten Banditen (sogenannten *Shiftas*) betreffen vor allem nach wie vor sehr abgelegene Regionen im äußersten Norden und an grenznahen Gebieten (z. B. Grenze zu Somalia). Von ungesicherten Camping-Abenteuern in diesen Zonen ist dringend abzuraten.

Ausstattung & Witterung:
Die Ausstattung auf den Plätzen variiert stark. Selbstversorger müssen bestens ausgerüstet sein (robuste Zelte, ausreichend Trinkwasser, Kocher). Zudem ist zu beachten, dass es in höher gelegenen Regionen (wie dem Rift Valley oder rund um den Mount Kenya) nachts stark abkühlen kann, weshalb warme Kleidung und Schlafsäcke unverzichtbar sind.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

In allen größeren Städten. Nähere Informationen vom Jugendherbergsverband: Kenya Youth Hostels Association, Ralgh Bunche Road, PO Box 48661, Nairobi. Tel: (02) 72 17 65. (Internet: http://www.yhak.org/)

Kultur

Religion

Protestanten (45%), Katholiken (33%), Muslime (10%), Naturreligionen (10%) sowie Minderheiten von Juden und Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Westeuropäische Bräuche spiegeln im ganzen Land den britischen Einfluss wider. Kenianer sind im Allgemeinen sehr freundlich. Kleidung ist zwanglos, und Alltagskleidung wird außer bei besonderen gesellschaftlichen Anlässen überall akzeptiert.

Rauchen:
Landesweit besteht ein öffentliches Rauchverbot.

Trinkgeld:
Falls kein Bedienungsgeld verlangt wird, sind 10-15 % angemessen.

Plastiktüten: Der Besitz von Plastiktüten wird mit einer hohen Geldbuße und möglicherweise mit einer Haftstrafe geahndet.

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Leichte Anzüge sind für alle Anlässe angebracht. Termine sollten im Voraus vereinbart werden. Englisch ist die offizielle Geschäftssprache.

Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-13.00 und 14.00-17.30 Uhr. In Mombasa öffnen und schließen die Büros i. Allg. eine halbe Stunde früher.

Allgemeines

Hauptstadt

Nairobi
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