Somalia
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Somali. Arabisch wird ebenfalls gesprochen. Swahili wird besonders im Süden gesprochen, teilweise auch Englisch, Französisch und Italienisch.
Allgemeines
Zeitzone
Offizieller Name des Staates
Bundesrepublik Somalia.
Hauptstadt
Mogadischu.
Geographie
Somalia grenzt im Norden an den Golf von Aden, im Süden und Westen an Kenia, im Westen an Äthiopien und im Nordwesten an Djibouti. Im Osten liegt der Indische Ozean. Somalia ist karg und trocken mit halbwüstenartigen Ebenen im Landesinneren, einer subtropischen südlichen Region und einer schmalen Küstenebene. Der Norden ist überwiegend gebirgig. Der Großteil des Landes besteht aus einem fast wasserlosen Plateau. Die Strände werden durch ein Korallenriff geschützt, das sich von Mogadischu bis zur kenianischen Grenze erstreckt und zu den längsten der Welt gehört.
Regierung
Bundesrepublik seit 2012. Republik von 1979 bis 2012. Alte Verfassung von 1979, letzte Änderung 1990, sie war seit Ausbruch des Bürgerkriegs 1991 außer Kraft. Neue Verfassung von 2012. Seit 2000 Übergangsparlament mit 275 ernannten Mitgliedern. Unabhängig und vereint seit 1960 (ehemals Britisch- und Italienisch-Somaliland). Ausrufung der international nicht anerkannten unabhängigen Republik Somaliland 1991.
Staatsoberhaupt
Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed, seit Februar 2017.
Regierungschef
Premierminister Hamza Abdi Barre, seit Juni 2022.
Elektrizität
220 V, 50 Hz; nur in Hotels.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Wed, 17 May 2023 13:45:00 +0200(Unverändert gültig seit: Wed, 17 May 2023 13:51:38 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Terrorismus, Kriminalität
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Bei Einreise auf dem Luftweg bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
- Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
Terrorismus
In Somalia werden immer wieder schwere Anschläge verübt und es kommt zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen al-Shabaab-Kämpfern – zum Teil auch in Puntland und in geringem Maße in „Somaliland". Diese fordern oftmals zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte, Regierungseinrichtungen und deren unmittelbare Umgebung, der abgesicherte Flughafenbereich, in dem sich u.a. verschiedene Botschaften und VN-Einrichtungen befinden, Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen. 2017 war auch der Mogadishu International Airport Ziel von Terrorangriffen, im Mai 2022 schlugen Raketen auf dem Rollfeld des Flughafens ein.
Seit August 2022 führen somalische Sicherheitskräfte/Milizen unterstützt durch Truppen der Afrikanischen Union (ATMIS) eine groß angelegte militärische Operation gegen al-Shabaab im Zentrum des Landes durch. Die Kämpfe konzentrieren sich hauptsächlich auf die föderalen Gliedstaaten HirShabelle und Galumdug. Militärische Auseinandersetzungen finden in geringerem Maßstab auch in den südlicheren föderalen Gliedstaaten South West State und Jubaland statt. Die militärischen Operationen der somalischen Streitkräfte sollen intensiviert werden. Im Gegenzug verübte al-Shabaab in Regionalhauptstädten und in Mogadischu vermehrt verheerende Anschläge. Beim bisher schwersten Anschlag seit 2017 wurden im Oktober 2022 in der Nähe des Bildungsministeriums in Mogadischu über 100 Personen durch die aufeinanderfolgende Explosion zweier Sprengsätze getötet, über 300 Personen erlitten Verletzungen.
Im November 2022 forderte ein Anschlag auf das Hotel „Villa Rose" 10 Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
Am 1. Februar 2023 wurde der abgesicherte Bereich des internationalen Flughafens mit Mörsern beschossen, mehrere Soldaten der Afrikanischen Union (ATMIS) wurden zum Teil schwer verletzt.
Weitere Anschläge in vergleichbaren Dimensionen als Reaktion auf die aktuelle militärische Offensive der Regierung gegen al-Shabaab können nicht ausgeschlossen werden.
In „Somaliland" kommt es insbesondere in der Region Sool und Sanaag um die Stadt Las Anod seit Februar 2023 zu militärischen Auseinandersetzungen, die immer wieder aufflammen und bereits zu zahlreichen Toten und über hunderttausenden Vertriebenen geführt haben.
Terroristisch motivierte Entführungen, auch in den Gewässern vor Somalia, kommen immer wieder vor.
Illegale Checkpoints werden durch Militär, Milizen und Terroristen an allen Überlandstraßen immer wieder errichtet.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Somalia reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission, unterliegen.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam und vorsichtig.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es kommt in Somalia und der Hauptstadt Mogadischu neben Anschlägen immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Neben der hohen Gefahr, Opfer von Terrorismus zu werden, besteht eine erhebliche Gefährdung durch Kampfhandlungen sowie kriminell motivierte Gewaltakte.
Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten. Eine konsularische Hilfe kann vor Ort nicht gewährt werden.
Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands".
Hinweisen zufolge laufen insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.
Demonstrationen finden häufiger statt und können jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen. Es kann dabei auch zu Straßenblockaden kommen.
Im gesamten Land besteht das Risiko von Landminen.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Deutschen Staatsangehörigen, die sich aktuell trotz der bestehenden Reisewarnung in Somalia aufhalten, wird zu einer raschen Ausreise geraten, sofern sie nicht einem belastbaren Evakuierungsregime, z.B. im Rahmen einer VN-Mission unterliegen.
- Übernachten Sie landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (ATMIS) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und ATMIS können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren.
Vor allem in der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen der somalischen Sicherheitskräfte untereinander, bei denen nicht selten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
- Führen Sie keine Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia durch.
In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der Übergangsverwaltung des Gliedstaats Galmudug), in den zwischen Puntland und „Somaliland" umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge), in Gedo (Jubaland), Hiran (Galmudug) sowie um Guri Ceel (Glamudug) muss neben Anschlägen mit Kampfhandlungen gerechnet werden.
Die Sicherheitskräfte in „Somaliland" können außerhalb der Region Sool und Sanaag in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland" nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland" müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.
- Stimmen Sie Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland" mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ab und führen Sie diese nur im Konvoi und mit Begleitung der Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte durch.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Es besteht landesweit ein erhebliches Risiko von Entführungen, in geringem Maße auch in „Somaliland". Mehrere westliche Ausländer wurden in der Vergangenheit entführt.
Gewaltakte durch bewaffnete Gruppen und Banden und Armutskriminalität sind im gesamten Land weit verbreitet. Bewaffnete Überfälle, Autoraub („Carjacking"), sexueller Missbrauch und auch Morde kommen häufig vor.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung nach Somalia für beruflich unvermeidbare Aufenthalte reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Somalia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann es immer wieder zu Piratenangriffen kommen; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer außerhalb der somalischen Hoheitsgewässer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen.
Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Auch die Registrierung beim Maritime Security Centre und die Anwesenheit von Kriegsschiffen bietet keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden.
- Sollte Ihre Reise trotz Reisewarnung unbedingt erforderlich sein, informieren Sie sich zur aktuellen Piraterielage beim IMB Piracy Reporting Centre.
- Seien Sie als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern besonders vorsichtig nehmen Sie unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vor.
Natur und Klima
Das Klima ist tropisch semi-arid und damit normalerweise sehr heiß und trocken.
In der Regenzeit im Südwesten von Mai bis Anfang November und im Nordosten von Dezember bis Februar können starke Regenfälle und vereinzelt auch vom Indischen Ozean heranziehende Taifune zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßen und Brücken können unpassierbar werden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Somalia gibt es derzeit keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig für Somalia ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia.
Infrastruktur/Verkehr
Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug und Ankunft von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen überwiegend nicht internationalen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abreisende bzw. ankommende Passagiere dieser Fluglinien. Dies gilt auch für die meisten anderen Flughäfen innerhalb Somalias.
Reisen im Land sind äußerst gefährlich. Neben der Gefahr durch Terrorismus, Kriminalität und Auseinandersetzungen besteht eine hohe Unfallgefahr durch schlechte Straßen, unbeleuchtete und schlecht gewartete Fahrzeuge und unkontrolliertes Fahrverhalten. Mit oft spontan errichteten Checkpoints der islamistischen al-Shabaab-Miliz oder durch Clanmilizen ist in ländlichen Gebieten in der gesamten Südhälfte des Landes, aber auch in Teilen des Nordens, jederzeit zu rechnen. Überlandfahrten können daher lebensgefährlich sein.
Der Zustand der Straßen ist außerhalb geschlossener Ortschaften oft schlecht, es gibt viele, auch größere Schlaglöcher. Es gibt derzeit keine ausreichende Infrastruktur im Land.
Die Landgrenzen nach Kenia und auch Äthiopien sind meist geschlossen und der Übertritt unterliegt besonderen Genehmigungsverfahren. Kenia und Somalia haben am 15. Mai 2023 eine Öffnung an drei Grenzübergängen innerhalb der nächsten 90 Tage vereinbart.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Die Anerkennung ist nicht landesweit gewährleistet.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Militärische Einrichtungen wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw., Regierungsgebäude, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten sollten nicht fotografiert werden. Bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.
Der islamische Glaube ist Teil der somalischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
LGBTIQ
Sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen sind verboten und werden streng bis hin zur Todesstrafe geahndet.
Rechtliche Besonderheiten
Die Rechtsordnung in Somalia richtet sich nach einer Mischung des von 1962 stammenden nationalen Strafgesetzbuches sowie traditionellem („Xeer") und islamischem Gewohnheitsrecht (Sharia). Eine landesweite Implementierung und einheitliche Anwendung der von der somalischen Bundesregierung vorgegebenen Bestimmungen ist nicht gesichert. Al-Shabaab und andere Gruppen wenden eine zum Teil extreme Sichtweise und Auslegung der Sharia an.
In Somalia wird die Todesstrafe sowohl verhängt als auch vollstreckt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Somalia-Shilling (SOS), das gängige de facto Zahlungsmittel ist jedoch der USD. Kreditkarten werden in aller Regel nicht akzeptiert, das Abheben von Geldautomaten ist allenfalls vereinzelt in Mogadischu (Decale-Hotel), Garowe und Hargeisa möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente sollten im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise bei einer somalischen Auslandsvertretung wie der Botschaft von Somalia in Berlin beantragt werden muss. Die Ausstellung eines Visums „on arrival" an den internationalen Flughäfen Somalias ist in der Regel möglich, wird jedoch aufgrund häufig fluktuierender Bestimmungen nicht empfohlen. In solchen Fällen wird eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks, der geplanten Aufenthaltsdauer sowie zur Benennung eines Bürgen für die Dauer des Aufenthalts verlangt. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.
In dem nach Unabhängigkeit strebenden „Somaliland" kann für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ein Visum bei Einreise an den Flughäfen in Berbera, Borema, Burao, Erigavo und Hargeisa „on arrival" beantragt werden. Es wird hierfür in aller Regel eine Einladung als Nachweis des Aufenthaltszwecks verlangt, ohne die die Einreise verweigert werden kann. Visagebühren müssen vor Ort in USD bar bezahlt werden.
Somalische Auslandsvertretungen unterstehen der zentralen Bundesregierung von Somalia. Die Gültigkeit der von diesen Vertretungen ausgestellten Visa für nicht von der Bundesregierung kontrollierte Gebiete wie „Somaliland" ist nicht sichergestellt.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber deklariert werden. Die Wiederausfuhr ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist auf 200 SOS beschränkt.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Poliomyelitis
Die WHO hat Somalia aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Steht eine dringende Reise an und es wurde nicht in den vergangenen vier Wochen bis 12 Monaten gegen Polio geimpft, soll sichergestellt werden, dass Einwohner und Langzeitreisende mindestens zum Abreisezeitpunkt eine Impfung erhalten. Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten wie z.B. aus Europa oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieberendemiegebiets ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Gelbfieber und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG außer in Somaliland. Dort ist das Risiko deutlich geringer und teilweise auch gar nicht gegeben.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt auch in Somaila ein großes Problem dar. Es sind schätzungsweise 10% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und ist in Kenia endemisch. Die Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Weitere Infektionskrankheiten
In Somalia kommen grundsätzlich eine Vielzahl von weiteren Tropenerkrankungen und sonstigen Infektionserkrankungen vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist nicht durchgängig gesichert. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die andauernden Kampfhandlungen haben das medizinische Versorgungssystem so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass es praktisch nicht existiert. Internationale Organisationen bemühen sich im Moment um den Aufbau eines Versorgungsnetzes. Neben einem hohen Sicherheitsrisiko ist landesweit mit erheblichen Engpässen bei der ärztlichen und medikamentösen Versorgung zu rechnen.
Eine adäquate Ausstattung der Reiseapotheke ist ratsam.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitreisende in Somalia, die den Flughafen nicht verlassen. Achtung: Nur aus Infektionsgebieten vorgesehen, wird die Impfung bei der Einreise meist von allen verlangt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Achtung: Ein gültiger Impfnachweis gegen Cholera kann auch abweichend von den offiziellen Bestimmungen gelegentlich verlangt werden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ganzjährig in allen Landesteilen erforderlich, v.a. in den mittleren und südlichen Landesteilen. Chloroquinresistenz wurde gemeldet.
[4] Poliomyelitis kommt vor. Die WHO verlangt von Somalia sicherzustellen, dass alle Ausreisenden mit einem Aufenthalt von mindestens 4 Wochen in Somalia, bei der der Ausreise eine gültige Impfung gegen Poliomyelitis, die vier Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise stattgefunden haben muss, bescheinigen. Bei kürzeren Aufenthalten soll eine Impfung bei der Ausreise erfolgen. Somalia kann Personen, die nicht gegen Polio geimpft sind, an der Ausreise hindern.
[5] Wasser sollte nur abgekocht und gefiltert getrunken werden. In Mogadischu herrscht Wasserknappheit (einige Stadtteile erhalten oft monatelang kein Wasser); Versorgung mit Tankwagen. Es können Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Wasser außerhalb der Städte ist nicht keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, besonders in den Flussgebieten Whebi-Skebeli und Ghenale Djuba. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Die Filariose kommt vor allem an der Südküste vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Regionen vor allem im Norden und Westen vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.
Geld
Währung
1 Somalia-Schilling = 100 Centesimi (Senti). Währungskürzel: SoSh, SOS (ISO-Code). Banknoten zirkulieren hauptsächlich im Wert von 1000 und 500 SOS.
Hinweis: Zahlungsmittel in Somalia sind neben dem Somali-Shilling auch der US-Dollar, Euro und Dirham, in den Grenzregionen auch Birr, Dschibuti-Franc und Kenia-Schilling. In Somaliland hat sich regional der Somaliland-Schilling durchgesetzt.
Kreditkarten
Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Geldautomaten
Es stehen kaum Geldautomaten zur Verfügung.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Somalia nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Sa-Do 08.00-11.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200 SOS beschränkt. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, muss aber deklariert werden. Der Betrag muss innerhalb von fünf Tagen bei der offiziellen Bank umgetauscht werden. Quittungen sollten unbedingt aufbewahrt werden. Die Ausfuhr ist auf den deklarierten Betrag begrenzt.
Geldwechsel
US-Dollar lassen sich am leichtesten eintauschen. Seit Jahren gibt es jedoch für den Somalia Shilling keinen offiziellen Wechselkurs (der Falschgeldanteil wird auf 80 % geschätzt). Am besten und sichersten wechselt man Geld in Hotels. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar und Euro in bar.
Währungen
Wechselkurse
SOSÖffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Leichter Anzug ohne Krawatte bzw. Kostüm genügt. Oktober bis Mai ist die beste Zeit für Geschäftsreisen.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.
Geschäftskontakte
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Industrie- und Handelskammer von Somalia
PO Box 27, Mogadischu
(derzeit nicht besetzt).
Kommunikation
Mobiltelefon
GSM 900. Netzbetreiber sind Hormuud Telecom Somalia Inc., Nationlink, TELESOM und Telsom Mobile.
Internet
North East Telecom Company (NETCO) und SomaliNet (Internet: www.somalinet.com) sind die beiden Hauptinternetanbieter.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Telefonische Verbindungen von Somalia in das Ausland sind nur über die Telefonzentrale möglich (keine Direktdurchwahl).
Post
Luftpost nach Europa ist bis zu zwei Wochen unterwegs.
Einkaufen
Überblick
Gold- und Silberschmuck, Webstoffe, Korbwaren, Meerschaum- und Holzschnitzereien. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-12.30 und 16.30-19.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
Rituelle Tänze, Musik und Volkslieder sind feste Bestandteile der zahlreichen Feste.
Kulinarisches
Übersicht
Einheimische Spezialitäten sind Hummer, Krabben, Tintenfisch, frischer Tunfisch, somalische Bananen, Mangos und Papayas. Ein traditionelles somalisches Gericht ist gegrillte junge Ziege mit gewürztem Reis. Otka ist Trockenfleisch (bevorzugt vom Kamel), das mit Butter und Gewürzen gebraten wird. Injera ist ein großer, lockerer Eierkuchen. Schwarzer und brauner Tee aus China sowie Chai werden gern getrunken.
Unterkunft
Hotels
Mogadischu und Hargeisa bieten Hotels mit internationalem Standard. Weitere Hotels befinden sich in Afgoi, Berbera, Borama, Burao, Kismayo und Marka.
Kultur
Religion
100 % sunnitische Moslems.
Soziale Verhaltensregeln
Kulturelle Traditionen, Tanz, Gesang und Kunsthandwerk bleiben trotz der zunehmenden Modernisierung erhalten. Zwanglose Kleidung wird akzeptiert. Man sollte regionale Umgangsformen respektieren. Trinkgeld: 10-15% in Hotels und Restaurants.
Klima
Übersicht
Somalia, eine ungewöhnliche Reisedestination, ist nur etwas für Besucher mit viel Glück und einer kugelsicheren Weste. Lediglich in der selbst ernannten Republik Somaliland ist das Reisen möglich, aber selbst die Mutigsten sollten den Rest des Landes meiden.
Das Chaos, in dem Somalia steckt, verhindert, dass die Welt seine vielgestaltige Landschaft aus Bergen, Wüsten, tropischen Wäldern, unentdeckten Stränden und Korallenriffen entlang dem Golf von Aden kennen lernen kann. Ein Großteil der Natur ist zudem der illegalen Rodung, verschiedenen Dürreperioden und dem Bürgerkrieg zum Opfer gefallen.
Das moderne Somalia entstand am 1. Juli 1960 aus den britischen und italienischen Somaliländern. Alte Stammesfehden und Gebietskonflikte bestimmen seitdem die Geschichte des Landes. Jahrelange Kämpfe zwischen rivalisierenden Rebellenführern und das Unvermögen, Hungersnot und Krankheiten zu bekämpfen, haben zum Tod von einer Million Menschen geführt. Somalia ist nach wie vor ein unberechenbarer Ort, an dem Überfälle an der Tagesordnung sind, vor allem in der Hauptstadt Mogadischu.
Landesdaten
Vorwahl
+252Fläche(qkm)
637657Bevölkerung
15.893.222Bevölkerungsdichte(pro qkm)
17Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
888VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
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