Jemen

Landesdaten

Vorwahl

+967

Fläche(qkm)

527968

Bevölkerung

29.825.964

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

51

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

191

Übersicht

Der Jemen hat sich grundlegend als Reisedestination etabliert und bietet Touristen beeindruckende Landschaften und spektakuläre islamische und präislamische Architektur. Die Naturkulisse des Jemen ist enorm vielgestaltig und reicht von imposanten Bergen über grüne Täler mit Obstplantagen bis hin zu halbwüstenartigen Ebenen und breiten Sandstränden. Die Städte offenbaren Souks, Gewürzmärkte, Moscheen und historische Stadtmauern.
Die Römer nannten den Jemen Arabia Felix (Glückliches Arabien), da er sich vom Rest der arabischen Halbinsel, die zum großen Teil aus unfruchtbarer Wüste besteht, durch seine Berge und fruchtbaren Böden unterscheidet. Nach dem Untergang des Römischen Reiches wurde der Jemen ab dem 7. Jahrhundert vom Islam geprägt.
Über den Jemen verteilt sind zahlreiche bedeutende archäologische Ausgrabungsstätten. Für Abenteuer-Urlauber sind Wanderungen und Camping auf der einzigartigen Insel Sokotra von Interesse, die mehr als 270 Tier- und Pflanzenarten beheimatet.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Jemen.

Hauptstadt

Sana'a.

Wirtschafts- und Handelshauptstadt: Aden.

Geographie

Jemen grenzt im Norden an Saudi-Arabien, im Osten an Oman und im Süden an den Golf von Aden, im Westen liegt das Rote Meer. Die Inseln Perim und Kamaran im Roten Meer und Socotra im Indischen Ozean gehören ebenfalls zu Jemen. Das Land ist überwiegend bergig und steigt stufenförmig bis auf fast 4000 m an. Der Hadramaut ist eine Bergkette an der Küste. Das Hochplateau im Landesinneren steigt steil von ca. 200 m auf 4000 m an, der höchste Gipfel ist der Jabal Nabi Shoveb. Die zwischen 50 km und 100 km breite Tihama ist eine flache Halbwüste an der Westküste. In den Tälern wird Landwirtschaft betrieben sowie Baumwolle und Getreide angebaut. Im Osten fallen die Berge zur arabischen Wüste Rub al-Khali hin ab.

Regierung

Islamische Präsidialrepublik seit 1991. Neue Verfassung von 2001. Parlament mit 301 Mitgliedern.

Staatsoberhaupt

Rashad al-Alimi, Vorsitzender des Präsidialrats seit April 2022.

Regierungschef

Ahmad Awad Bin Mubarak, seit Februar 2024.

Elektrizität

220 V, 50-60 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge in den Jemen.

 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Sana'a: 13 Std. 15 Min.; Wien - Sana'a: 14 Std. 40 Min.; Zürich - Sana'a: 15 Std. 30 Min. (jeweils mindestens 2 Zwischenlandungen).

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Die Grenze zwischen Saudi-Arabien und dem Jemen ist für Privatpersonen faktisch geschlossen. Aus Oman ist die Einreise auf dem Landweg möglich.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr aus den Nachbarländern.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Aden, Hodeida, Mokka, Mukalla, und Al Khawkha.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz hat eine Länge von 71.500 km. Verbindungsstraßen bestehen zwischen Sana'a und weiteren größeren Orten des Landes, wie Aden, al-Hudaida, Taiz und al-Mukalla; eine Straße führt die Küste entlang.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Knapp 10.000 km des gesamten Straßennetzes sind asphaltiert. Durch die anhaltenden Unruhen im Land wurden die Straßen allerdings stark beschädigt. Weite Teile des Straßennetzes bestehen aus Wüstenpisten, die nur mit Allradantrieb befahren werden können.

Fahrten abseits der befestigten Straßen können wegen möglicher Minenfelder lebensgefährlich sein. Überlandstraßen, Autobahnen sowie Grenzübergänge sind zeitweise gesperrt.

Autovermietung

Mietwagenfirmen sind in den Städten vertreten. Das Mindestalter für Fahrer beträgt 25 Jahre.

Taxi

Taxis, erkennbar an ihren gelben Nummernschildern, sind in den Städten verfügbar; den Fahrpreis sollte man bei längeren Fahrten vorab vereinbaren. Sammeltaxis (weiß mit horizontalen Streifen) sind das preiswerteste Verkehrsmittel für längere Strecken; sie fahren allerdings erst los, wenn sämtliche Plätze besetzt sind.

Reisebus

Busse verbinden die größeren Städte. Außerdem verkehren Minivans auf festgelegten Routen.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Im Jemen gibt es keinen Bahnverkehr.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Einzelheiten zu Fähren zwischen jemenitischen Häfen erteilen die Hafenbehörden vor Ort.

Vor selbst organisierten Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern wird ausdrücklich gewarnt.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 12 Mar 2024 16:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 27 Mar 2024 09:41:34 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert. 

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer und militärische Abwehrmaßnahmen

Seit Mitte Oktober 2023 ist es durch den anhaltenden Beschuss ziviler Handelsschiffe im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab durch die Huthi-Miliz aus den von ihr kontrollierten Landesteilen Jemens sowie durch Abwehrmaßnahmen amerikanischer und britischer Streitkräfte mit Beschuss militärischer Einrichtungen der Huthis zu einer Verschärfung der Sicherheitslage gekommen. Für die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe gilt in nun für den gesamten Golf von Aden (auch internationale Gewässer) die SOLAS-Gefahrenstufe 3 (drei). Die Huthi-Miliz hat angekündigt, als Reaktion auf die militärischen Abwehrmaßnahmen alle Staatsangehörigen der USA und Großbritanniens, auch Doppelstaater, die in dem von ihnen kontrollierten Gebiet für die VN bzw. internationale (Hilfs-)Organisationen tätig sind, auszuweisen. Weitere Maßnahmen, von denen auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können, sind nicht auszuschließen. Durch fortgesetzte Angriffe der Huthis sowie ggf. weitere Gegenmaßnahmen könnte sich die Sicherheitslage im Land weiter verschlechtern.

  • Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern.
  • Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen ab.
  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesministerium des Innern auf der Seite der Bundespolizei mit Gefahrenstufe 3 für den Golf von Aden.

Sicherheit- Reisewarnung

Vor Reisen nach Jemen wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert.

Terrorismus

In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch regionale Ableger der Terrornetzwerke Al-Qaida und des sogenannten Islamischen Staates. Wiederholt wurde im Internet auch mit Entführungen nicht-muslimischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten Arabischen Halbinsel gedroht. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet. Weite Teile des Landes stehen nicht unter der Kontrolle der Regierung.
Regelmäßig kommt es zu terroristischen Anschlägen auf Sicherheitskräfte sowie zu Sabotageakten an Infrastruktureinrichtungen.

Entführungen sind in der Vergangenheit mehrfach vorgekommen und können sich im ganzen Lande ereignen. Auch Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel hat wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.

Seit Mitte Oktober 2023 ist es durch den anhaltenden Beschuss ziviler Handelsschiffe im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab durch die Huthi-Miliz aus den von ihr kontrollierten Landesteilen Jemens sowie durch Abwehrmaßnahmen amerikanischer und britischer Streitkräfte mit Beschuss militärischer Einrichtungen der Huthis zu einer Verschärfung der Sicherheitslage gekommen. Durch fortgesetzte Angriffe der Huthis sowie ggf. weitere Gegenmaßnahmen könnte sich die Sicherheitslage im Land weiter verschlechtern. 

Innenpolitische Lage

Die Lage in Jemen hat sich seit einer im April 2022 vereinbarten Waffenruhe vordergründig beruhigt, bleibt aber im ganzen Land weiterhin äußerst volatil. Der Konflikt zwischen Huthi-Rebellen und der Regierung dauert an.

Die Gewährleistung der Sicherheit durch staatliche Behörden ist nicht sichergestellt.

Es kommt regelmäßig zu Versorgungsengpässen und Massendemonstrationen, zum Teil verbunden mit gewaltsamen Ausschreitungen. Die Spannungen zwischen Nord- und Südjemen und die zunehmende Fragmentierung des Landes tragen zur Instabilität des Landes bei.

Minengefahr

Bei Reisen innerhalb des Landes und Fahrten abseits befestigter Straßen bestehen erhebliche Gefahren durch nicht eindeutig lokalisierte Minenfelder. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sanaa bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es insbesondere in den neuralgischen Konfliktgebieten mit Kampfhandlungen am Boden geben.

Piraterie

Über die gegenwärtige Eskalation im Roten Meer hinaus besteht vor den Küsten weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Gewässern vor Somalia werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

  • Unterlassen Sie individuelle Schiffsreisen vor und in den jemenitischen Küstengewässern.
  • Sehen Sie unbedingt vom Anlaufen jemenitischer Häfen mit Hinblick auf die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Teilen des Landes ab.
  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
  • Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung Somalia und die Gewässer um das „Horn von Afrika".

Kriminalität

Die Kriminalität ist hoch. Waffen sind im Land durch den Konflikt weit verbreitet und so auch schwere Waffen im Besitz von Kriminellen.
Es besteht landesweit eine sehr hohe Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen, Entführungen und "car-jacking" zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen.

  • Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Jemen aufgefordert.
  • Wenn Sie sich entgegen dieser Reisewarnung nach Jemen begeben wollen, sollten Sie unbedingt ein umfassendes Sicherheitskonzept mit Notfallplan erarbeiten und auf eine in Jemen gültige Reise- und Krankenversicherung achten.
  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Natur und Klima

Jemen liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Bergland mit der Hauptstadt Sanaa hat ein gemäßigtes Klima, die Küstenebene am Roten Meer sowie südliche und östliche Provinzen ein feuchtheißes Tropenklima. Im Norden und Nordosten herrscht ein arides Wüstenklima.

Vereinzelt ist mit Tropenstürmen (insbesondere an den Küsten) und intensiven Regenfällen vor allem in der Zeit von Juni bis September zu rechnen, die in den Bergen zu gefährlichen Sturzbächen und Überschwemmungen führen können.

Im Sommer kommt es zu Sand- und Staubstürmen.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Sanaa ist geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten. Die Botschaft arbeitet derzeit von Amman und Riad aus.

Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Sehr schlechte Straßenverhältnisse, Minengefahren und Tiere stellen neben der allgemeinen Lage zusätzliche große Gefahren im Straßenverkehr dar.
Es gibt eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen. Überlandstraßen und Autobahnen wie auch Grenzübergänge sind zeitweise gesperrt.
Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich, hinzu kommen eine fehlende Disziplin, schlechte bzw. unbefestigte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen.

Überlandreisen sollten – wenn unbedingt erforderlich – allenfalls nur im Konvoi mit Allradfahrzeugen, erfahrenen ortskundigen Führern und einem tragfähigen Sicherheitskonzept erfolgen.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Es besteht Fotografierverbot für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs­ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten. Bevor man Frauen fotografiert, sollte unbedingt um Erlaubnis gebeten werden.

Der islamische Glauben ist Teil der jemenitischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Konsum von Alkohol ist strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Yemen-Rial (YER).

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Jemens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Jemen ein Visum, das in Deutschland bei der Botschaft der Republik Jemen in Berlin beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Antiquitäten dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der General Authority for Antiquities aus Jemen ausgeführt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Jemen ist kein Gelbfiebergebiet.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Jemen ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischimpfung durchführen lassen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Hepatitis B, Tollwut, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten. 

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, inkl. der Hauptstadt Sanaa und auf der Insel Sokotra. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 96%, ca. 2% sind andere und 2% Malaria-tertiana-Fälle (P. vivax). Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist endemisch im Jemen. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Ausbrüchen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land konsequent ab.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Filariasis, Rift-Valley-Fieber).

  • Achten Sie auf adäquaten Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Sanaa entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard. Es muss daher mit maximalen Einschränkungen der medizinischen Versorgung in und außerhalb der Hauptstadt Sanaa gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Kosten

Einmalige Einreise: 40 € (3 Monate gültig);

Mehrmalige Einreise: 80 €.

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum (einmalige Einreise).

Gültigkeit

3 Monate ab Ausstellungsdatum, berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (Verlängerung ist möglich).

JAXBElement

Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Vorab muss eine Einreisegenehmigung bei der Visaabteilung / Einwanderungsbehörde, Pass- und Nationalitätenbehörde des Innenministeriums in Jemen über den Reiseveranstalter / den Geschäftspartner / das Sprachinstitut beantragt werden. 

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühren.
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)

Touristenvisum zusätzlich:
(g) Genehmigung des Innenministeriums, die durch den Reiseveranstalter beantragt wird oder gebuchtes Rückreiseticket.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit allen relevanten Daten.
(i) Einladungsschreiben der jemenitischen Firma (ausgestellt vom zuständigen Ministerium).

Bei postalischer Antragstellung muss ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.

Einreisebeschränkungen

Die Regierung verweigert u.a. folgenden Personen die Ein- und Durchreise:
Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (Zweitpass erforderlich).

Ausreisegenehmigung

Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend. Außerhalb der Hauptstadt ist jedoch mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet. Ein Rettungswesen existiert nicht. Für Reisen in Höhenlagen sollte man eine Akklimatisationszeit einplanen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Jemen.

[2] Malariarisiko ganzjährig, vor allem jedoch zwischen September und Ende Februar unterhalb von 2000 m in allen Landesteilen mit Ausnahme von Aden Sanaa. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation.

[3] Wegen der Gefahr von Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Die durch Insekten verursachte Filariose tritt vereinzelt im Landesinnern auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Das Dengue-Fieber kommt landesweit vor, besonders aber im südöstlichen Hadhramout und in Shabwa (südöstlich der Hauptstadt Sanaa). Schutz vor überwiegend tagaktiven Mücken beachten.

Hepatitis A kommt vor, Hepatits B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit, v.a. in der Region Wadi Hadramaut, vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Jemen Riyal = 100 Fils. Währungskürzel: RI, Y.RI, YER (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50 und 20 YER; Münzen sind in den Nennbeträgen 20, 10 und 5 YER im Umlauf.

Kreditkarten

Die gängigsten Kreditkarten werden in großen Hotels und Touristikzentren angenommen, Bezahlung in US$ bietet einen besseren Kurs als in Rial. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Geldautomaten befinden sich in Sana'a und in einigen anderen großen Städten in Banken (z.B. Arab Bank) und Touristikzentren, diese können mit Karten, die das Maestro-Zeichen tragen, genutzt werden.

Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Jemen nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.30-12.00 Uhr, Do 08.00-11.30 Uhr. Wechselstuben auch freitags geöffnet.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Fremdwährung kann unbegrenzt eingeführt werden, Deklarationspflicht von Beträgen ab einem Gegenwert von 3.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen unbeschränkt, darf aber den bei der Einreise deklarierten Betrag nicht übersteigen.

Geldwechsel

US-Dollar oder Euro werden empfohlen im Land zu wechseln. Es sollten nur kleinere Geldsummen getauscht werden, da es schwierig ist, die Landeswährung zurückzuwechseln. Man sollte ausreichend Bargeld mitnehmen, am besten US-Dollar.

Wechselkurse

YER

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Jemen eingeführt werden (Erwachsene):


Geschenke bis zu einem Wert von 100.000 YER, wenn sie nicht kommerziell genutzt werden.
Wertsachen sollten bei der Einreise deklariert und registriert werden, damit es bei der Ausreise nicht zu eventuellen Problemen kommt.

Verbotene Importe

Schusswaffen ohne Einfuhrgenehmigung, Drogen (außer Qat), pornographisches Material (d.h. fast jede westliche Zeitschrift. Videos und DVDs werden bei der Einreise untersucht) und Produkte israelischen Ursprungs.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

In Geschäftskreisen wird Englisch gesprochen. Terminvereinbarung ist üblich, auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt. Auch während geschäftlicher Treffen wird häufig Khat gekaut.

Geschäftszeiten:
Mo-Mi 08.00-12.30 und 16.00-19.00 Uhr sowie Do 08.00-11.00 Uhr.
Behörden: So-Do 08.00-14.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Handelsabteilung der Botschaft der Republik Jemen
Schmidt-Ott-Straße 7, 12165 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 897 30 50.
Website: yemenembassy.de

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, Postfach No. 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

General Investment Authority
Unit Street, PO Box 19022, Sana'a, Jemen
Tel. +967 (0)1 43 43 12.
Website: www.investinyemen.org

Kommunikation

Telefon

Internationale Direktdurchwahl.

Mobiltelefon

GSM 900. Hauptanbieter ist die Yemen Mobile Phone Company 'Sabafon'.

Internet

Hauptanbieter: TeleYemen (Internet: www.y.net.ye). In den größeren Städten gibt es Internetcafés.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost von Sana'a nach Europa benötigt 4 Tage, von anderen Städten länger. Öffnungszeiten: Sa-Do 08.00-14.00 und 16.00-20.00 Uhr.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Auf den Souks (Märkten) können Besucher stöbern und sich nach Kunstgewerbeartikeln umsehen. Schöne Souvenirs sind Foutah (Nationaltrachten), Lederartikel, Jambia (Dolche), Kerzenständer, Halstücher (mit Goldfäden durchwoben), Bernstein sowie bunte Kissen und Keramikwaren. Gold- und Silberarbeiten, Gewürze, Parfüm, Bukhur-Räucherstäbchen mit passendem Gefäß und bunte Matten sind ebenfalls sehr beliebt. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. So-Do 08.00-13.00 und 16.00-21.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

Findet überwiegend in den Hotels statt (s. Unterkunft).

Kulinarisches

Übersicht

Hotelrestaurants und einige private Restaurants bieten sowohl internationale Spezialitäten (besonders indische und chinesische Küche) als auch arabische Gerichte an. Meeresfrüchte sind besonders empfehlenswert. Haradha (ein Gericht aus Hackfleisch mit Pfeffer) ist äußerst schmackhaft. Getränke: Alkohol ist nicht überall erhältlich, wird aber in einigen Hotels angeboten. Es ist verboten, Jemeniten alkoholische Getränke zu verkaufen.

Unterkunft

Hotels

In Sana'a reicht das Angebot von 3 bis 5-Sterne-Hotels. In Taiz und Hodeida befinden sich einige 3-Sterne-Hotels, und in Mareb gibt es ebenfalls ein 3-Sterne-Hotel. In Aden sind die Touristenhotels (darunter zwei Hotels von internationalem Standard) im Tawahi-Viertel zu finden. Ferner gibt es Hotels in Mukalla (al-Shaab), Seiyyum (al-Salaam), Shihr (al-Sharq), Mukheiras und Jaar. Außerhalb der größeren Städte und Urlaubsgebiete sind Unterkünfte begrenzt. Das Spektrum reicht generell von alten Palasthotels über moderne Luxushotels bis hin zu Funduks (Gasthäusern) und Nomadenzelten. Vorausbuchung wird empfohlen, und man sollte auf eine schriftliche Bestätigung bestehen. 15 % extra werden für Bedienung berechnet. Informationen von der General Authority of Tourism, Yemen, (s. Adressen).

Camping

In Khokha und Mokha sind Campingplätze vorhanden. Weitere Informationen von Reisebüros in Sana'a.

Kultur

Religion

Islam (Mehrheit: Sunniten, einige Zaiditen). Kleine christliche und hinduistische Minderheit.

Soziale Verhaltensregeln


Traditionelle Werte sind auch heute noch ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens, und Besucher werden mit traditionellen Höflichkeitsformen und Gastfreundschaft begrüßt. Im Norden werden Gewehre über der Schulter getragen und ergänzen den traditionellen Jambia. In den Städten sind Frauen mit schwarzen oder bunten Tüchern verschleiert, in den Dörfern sieht man dies weniger. Viele Einwohner kauen Khat, Blätter eines einheimischen Strauches, die eine narkotische Wirkung besitzen. Man kaut sie auf Märkten und in Cafés, meist jedoch auf Kissen sitzend in den sogenannten Mafrai, ganz oben unter dem Dach eines mehrstöckigen Hauses, wo sich das soziale Leben abspielt. Besucher sollten zurückhaltende Alltagskleidung tragen, von Geschäftsleuten werden Anzüge erwartet. Männer sollten bei gesellschaftlichen Anlässen und in guten Restaurants Sakko und Krawatte tragen. In der Öffentlichkeit sollten sich Frauen soweit wie möglich verhüllen. Badekleidung und Shorts sollten nur am Swimmingpool getragen werden. Während des Fastenmonats Ramadan ist Rauchen verboten. (Weitere Informationen im Kapitel Islam im Anhang.) Trinkgeld: Kellner und Taxifahrer erwarten 10-15%.

Klima

Beste Reisezeit

Je nach Höhenlage unterschiedlich. An der Küste ganzjährig heiß und trocken mit Temperaturen zwischen 34°-53°C. Im Hochland im Sommer warm, im Winter (Oktober - März) nachts sehr kalt. Die jährliche Niederschlagsmenge ist sehr gering. In Wüstengebieten starke Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht. Die angenehmste Jahreszeit ist zwischen Oktober und April.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. In Städten wird teilweise Englisch gesprochen.

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