Oman
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Arabisch. Persisch und Urdu sind teilweise Umgangssprachen. Englisch ist Geschäftssprache.
Landesdaten
Vorwahl
+968Fläche(qkm)
309500Bevölkerung
5.106.626Bevölkerungsdichte(pro qkm)
11Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
999Übersicht
Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
Allgemeines
Zeitzone
Gulf Standard Time: MEZ +5
Offizieller Name des Staates
Sultanat Oman.
Hauptstadt
Muskat.
Geographie
Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.
Regierung
Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.
Staatsoberhaupt
Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.
Regierungschef
Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.
Elektrizität
240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Thu, 23 Feb 2023 16:45:00 +0100(Unverändert gültig seit: Thu, 23 Feb 2023 16:49:30 +0100)
Letzte Änderungen:
Gesundheit – Impfschutz; Malaria
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Aktuelle Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen in der Region sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 auf allen öffentlichen Plätzen und in Geschäften aufgehoben. Bei Fieber oder krankhaften Atemwegsbeschwerden wird empfohlen, den Kontakt mit anderen zu vermeiden und eine Gesichtsmaske zu tragen. Alle Personen – insbesondere ältere Menschen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Immunschwäche – werden aufgefordert, die in geschlossenen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bürgern und Anwohnern wird dringend die COVID-19-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich aktuelle Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi Arabien und Oman können Übergriffe aus der Konfliktregion Jemens und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.
- Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.
- Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
- Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Piraterie
Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.
- Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.
Natur und Klima
Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.
Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.
Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.
Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.
Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.
Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.
Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.
- Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
- Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
- Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
- Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
- Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
- Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
- Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.
Führerschein
Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.
„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.
Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.
Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.
Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.
Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.
In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.
Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.
Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige können nach Informationen des omanischen Außenministeriums unter folgenden Bedingungen bis zu 14 Tage ohne Visum einreisen:
- Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer COVID-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei visafreier Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
- Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
- Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.
Sollte die beabsichtigte touristische Aufenthaltsdauer über 14 Tage betragen, können Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Visa vor der Einreise (eVisa)
Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.
- Achten Sie bei der online Beantragung des e-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.
Visa bei Einreise („on arrival")
Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist nur noch im Ausnahmefall ersatzweise am Flughafen, am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Transit
Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.
Einreise aus und Weiterreise nach Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Einreise aus und Weiterreise nach Jemen
Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.
Minderjährige
Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.
Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.
Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.
Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
HIV/AIDS
Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei Covid-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).
- Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
- Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).
Tollwut (Rabies)
Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
- Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
- Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.
- Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.
- Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
- Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
- Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.
Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.
Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.
Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.
[2] Der Oman bezeichnet sich als malariafrei, weil der letzte autochthone Fall im Jahr 2009 aufgetreten ist.
Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.
Essen und Trinken
Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.
Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei Unternehmungen zu achten.
Übersicht
Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Geld
Währung
1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.
Kreditkarten
Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.
Öffnungszeiten der Bank
So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht von Barmitteln und Wertgegenständen (Edelmetalle, Edelsteine etc.) ab einem Gegenwert von 6000 OR. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Zollerklärung kann online vorgenommen werden.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.
Geldwechsel
Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.
Währungen
Wechselkurse
OMRÖffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
In Geschäftskreisen wird oft Englisch gesprochen, jeder Gastgeber freut sich jedoch, wenn der Gast ein paar Worte Arabisch spricht. Termine müssen im Voraus vereinbart werden, und in Geschäftskreisen wird Pünktlichkeit zunehmend wichtiger.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: So-Do 08.00-13.00 Uhr und 14.30-17.00 Uhr. Geschäftszeiten Behörden: So-Do 08.00-14.00 Uhr. Freitags haben alle Geschäfte geschlossen.
Geschäftskontakte
Handels- und Kulturabteilung der Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82, D-14125 Berlin
Tel: (030) 84 41 69 70.
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Ministry of Commerce and Industry
PO Box 550, OM-Maskat 113
Tel: 771 42 30.
Internet: www.mocioman.gov.om
Oman Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer)
PO Box 1400, 112 Ruwi
Tel: 70 76 74.
Internet: www.omanchamber.com
German Business Center
Shatti Al Qurum, Building 3927, Way 3048, OM-Muscat
Kommunikation
Telefon
Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.
Mobiltelefon
GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut.
Internet
Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Post
Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Anmerkung
Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.
Überblick
Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.
Nachtleben
Einleitung
In den Hotels von Maskat gibt es Nachtklubs. In Maskat und im Großraum Maskat gibt es mehrere Kinos. Es werden arabische, indische, US-amerikanische und selten englische Filme gezeigt.
Kulinarisches
Übersicht
In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.
Unterkunft
Hotels
Es gibt immer mehr moderne und luxuriöse Hotels, besonders in Muscat. Während Muscat die größte Hoteldichte hat, bieten viele andere Städte nur eine geringe Hotelauswahl. Kleinere Hotels sind preiswerter, die Einrichtungen sind jedoch begrenzt. Auch in ländlichen Regionen gibt es nur wenige Hotels. Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Auf Hotelrechnungen wird meist Bedienungsgeld aufgeschlagen. Die Höhe unterscheidet sich von Hotel zu Hotel.
Kultur
Religion
Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.
Soziale Verhaltensregeln
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.
Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten.
Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.
Klima
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