Irak

Landesdaten

Vorwahl

+964

Fläche(qkm)

437,072 km2

Bevölkerung

40.222.493

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

89

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

122

Übersicht

Es gibt Anzeichen dafür, dass sich der Irak auf dem Weg in eine stabilere Zukunft befindet. Immerhin war das Gebiet des heutigen Irak die Wiege der menschlichen Zivilisation. Während der vergangenen Jahre wurden regionale und nationale Wahlen abgehalten, ausländische Truppen haben mit ihrem Abzug begonnen und der Heilungsprozess dieses vom Krieg gezeichneten Landes hat begonnen. Die optimistischeren unter den Irakern sind, als sich die Sicherheitslage verbesserte, wieder zurückgekehrt und internationale Firmen beteiligen sich am Wettstreit um die lukrativsten Ölförderungsverträge der Nachkriegszeit.
Der Irak wird langsam wieder aufgebaut. Der Großteil der politischen, sozialen, technischen und wirtschaftlichen Infrastruktur des Landes wurde im Krieg von 2003 zerstört, aber die 2005 abgehaltenen offiziellen Wahlen haben dem Irak mehr Stabilität verliehen. Im Juni 2009, nach mehrheitlich erfolgreich abgehaltenen regionalen Wahlen, zogen sich US-amerikanische und britische Truppen aus dem Irak zurück. Nur eine begrenzte Anzahl von Soldaten hält sich noch in Armeestützpunkten auf.
 

Allgemeines

Hauptstadt

Bagdad.

Geographie

Der Irak grenzt an die Türkei, Iran, den Persischen Golf, Kuwait, Saudi-Arabien, Jordanien und Syrien. Zwischen Saudi-Arabien und dem Irak gibt es eine neutrale Zone, die gemeinsam verwaltet wird. Der Anteil Iraks umfasst 3522 qkm. Der bemerkenswerteste Landstrich ist das Zweistromland der Flüsse Euphrat und Tigris, die von der türkischen und syrischen Grenze im Norden zum Persischen Golf im Süden fließen. Der Nordosten ist bergig, der Westen besteht aus Wüste. Fruchtbare Ebenen umgeben die Flüsse. Große Gebiete ohne Bewässerungskontrolle sind jedoch überflutet und haben sich zu Sümpfen entwickelt.

Regierung

Parlamentarische Republik. Neue Verfassung von 2005. Unabhängig seit 1932 vom Vereinigten Königreich.

Staatsoberhaupt

Barham Salih, seit Oktober 2018.

Regierungschef

Mustafa al-Kadhimi, seit Mai 2020.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Verschiedene Steckertypen. Adapter wird empfohlen.

Offizieller Name des Staates

Republik Irak.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Iraqi Airways (IA), Iraks nationale Fluggesellschaft, steht auf der Schwarzen Liste der EU. 

Ab Frankfurt/M. fliegen Pegasus Airlines (PC) und Turkish Airlines (TK) über Istanbul nach Bagdad.

Royal Jordanian (RJ) verbindet Frankfurt/M., Wien und Genf über Amman mit Bagdad.

Nonstop-Verbindungen nach Erbil bestehen mit Austrian (OS) täglich ab Wien mit Zubringerflug aus Zürich und mit Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M.

 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Bagdad: 4 Std.; Frankfurt/M. - Erbil: 4 Std. 5 Min.; Wien - Erbil: 3 Std. 45 Min. (Nonstop-Flüge).

Wien - Bagdad: 6 Std.; Genf - Bagdad: 6 Std. 35 Min.; Zürich - Bagdad: 8 Std. 15 Min.; Zürich - Erbil: 6 Std. 10 Min. (jeweils mit Zwischenstopp).

Anreise mit dem Pkw

Die Botschaften erteilen Auskünfte, welche Grenzübergänge gegenwärtig geöffnet sind.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Häfen in Basra, Khor az-Zubayr und Umm Qasr sind für jeglichen Passagierverkehr gesperrt.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Der Inlandflugverkehr wird von den nationalen Fluggesellschaften Iraqi Airways (IA) und Fly Baghdad Airlines (IF) durchgeführt.

Iraqi Airways (IA) verbindet mehrmals täglich u.a. Bagdad mit Sulaimaniyya, Basra, Mossul und Erbil sowie 1-mal wöchentlich mit Nasiriya. Fly Baghdad Airlines (IF) fliegt u.a. Bagdad, Mossul und Erbil an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das irakische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 45.550 km. Eine Autobahn verläuft von Bagdad in Richtung Norden; eine Hauptverbindungsstraße durchquert das Land von der Grenze nach Jordanien bis zur Grenze nach Kuwait.

Von Nachtfahrten wird aufgrund der chaotischen Zustände auf den Straßen generell abgeraten.

Tankstellen sind ausreichend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Ein Großteil des Straßennetzes, ca. 38.400 km, ist asphaltiert. Sehr gut ausgebaut sind die Strecken von Bagdad nach Basra und zur jordanischen Grenze. Ansonsten sind die Straßen bis auf einzelne Teilabschnitte zweispurig.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz umfasst eine Autobahn, die Bagdad mit dem kurdischen Norden verbindet sowie ein Netz aus Schnellstraßen zwischen den Orten des Landes und zu den Grenzen der Nachbarländer.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Das Mindestalter für Fahrer beträgt bei den meisten Autovermietern 25 Jahre. Bei Fahrern im Alter von 21 bis 24 Jahren wird vor Ort oft eine Jungfahrergebühr fällig.

Taxi

Taxis und Sammeltaxis sind in den Städten verfügbar und können auch für Überlandfahrten gebucht werden. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden, auch wenn Taxameter vorhanden sind.

Reisebus

Busse verkehren nur unregelmäßig; die Routen werden oft geändert.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist der irakische Automobil- und Touringverband (IATA) in Bagdad, Tel. +964 (0)1 5375771.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

In den größeren Städten gibt es Minibusse und Sammeltaxis.

Bagdad besitzt mehrere Buslinien, einen Nahverkehrszug und Sammeltaxis. Die Busse sind schlecht gewartet und häufig in Unfälle verwickelt. Die Abfahrtszeiten sind unregelmäßig; auch die Routen können wechseln.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Von Bahnreisen im Land wird abgeraten. Nur die Strecke Bagdad-Basra ist in Betrieb.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 02 May 2024 12:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 02 May 2024 12:36:36 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​

Sicherheit

Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten.

Terrorismus

Die terroristische Organisation IS übt seit Ende 2017 keine territoriale Kontrolle mehr in Irak aus. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage in Gesamt-Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem in Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung in Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Hauptstadt Bagdad

Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss; diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.

Region Kurdistan-Irak

In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage angespannt.

Aufgrund der hoch volatilen Lage in Nahost ist die weitere Entwicklung der Sicherheitslage schwer vorhersehbar.  Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja). Sofern Reisen in die Region dennoch unbedingt notwendig sind, erfordern diese eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.

  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Prüfen Sie alternative Reiseanbieter und -routen für den Fall, dass der Flugverkehr eingeschränkt wird.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.

Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.

  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.

Kriminalität

Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.

  • Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.
  • Meiden Sie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.

  • Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Natur und Klima

Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. 

Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, sodass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Aufgrund veränderter Sicherheitslagen kann es immer wieder auch kurzfristig bei Reisen in den Irak, aus dem Irak heraus oder bei Inlandsreisen zu Flugstornierungen kommen. Die größte irakische Fluggesellschaft Iraqi Airways steht zudem auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, sodass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.

  • Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Der islamische Glaube ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.

Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz von LGBTIQ-Personen sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Eine ablehnende Haltung bis hin zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber LGBTIQ-Personen sind möglich.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

In Irak einschließlich der Region Kurdistan Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

Im Februar 2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.

Irak hat ein Gesetz erlassen, dass es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.

  • Führen Sie Bargeld in Euro oder USD mit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

Region Kurdistan-Irak

Vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist über das Online-Portal der Regionalregierung zwingend ein E-Visum zu beantragen. Das Visum für die Region Kurdistan-Irak berechtigt nicht zur Weiterreise nach Zentralirak.

Region Zentralirak

Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen in Irak kann ein Visum bei Einreise (Land-, Luft und Seeweg) ausgestellt werden.

Die Gebühren sind in USD zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.

Visa für Aufenthalte über 60 Tagen müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.

  • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.

  • Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.

  • Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.

Einreisekontrolle und HIV-Test

Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.

Minderjährige

Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.

Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak

Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.

  • Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die Region Kurdistan-Irak eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Regionen Iraks.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren nach Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest darf nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte das Heimtier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von neun Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Einreise in Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erbringen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein geringes saisonales Malariarisiko besteht in Irak von Mai bis November im Nordosten des Landes unter 1.500 m Höhe. Seit 2009 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Aufgrund der politischen Lage und evtl. eingeschränkter Überwachung ist die aktuelle Lage schwer beurteilbar. Sporadische Fälle sind möglich. Länderinformationen stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich daher zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Eine medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) ist derzeit nicht empfohlen.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist in Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

  • Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)
  • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten. 

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.

Weitere Infektionskrankheiten

Schistosomiasis ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.

Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. In Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich.

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz

Touristenvisum: 30 US$.

Besuchervisum: 40 US$.

Visaarten und Kosten

Touristenvisum (max. 15 Tage Aufenthalt), Besuchervisum (max. 90 Tage Aufenthalt, verlängerbar). Näheres vom Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft.

Gültigkeit

Bis zu 90 Tage. Businessvisum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten oder bis zu 12 Monaten.

JAXBElement

Persönlich nach Terminvereinbarung beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Deutsche und türkische Staatsbürger müssen für die Region Kurdistan-Irak auch online ein Visum beantragen.

Antrag erforderlich

Privatvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung) (das Konsulat in Berlin verlangt maschinenschriftlich ausgefüllte Visumanträge).
(b) 3 Passbilder.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, mindestens eine leere Seite hat und Kopien aller relevanten Seiten.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Gesundheitsbescheinigung (Aktueller HIV-Test und Hepatitis-Test), nicht für Touristen vorgeschrieben.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel (Kontoauszüge).
(g) Antragsteller ohne familiäre Bindung im Irak müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers bzw. der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise beifügen.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Geschäftsvisum:
(a)-(h),
(i) Einladungsschreiben des irakischen Geschäftspartners über Reiseanlass und -dauer, das vom irakischen Außenministerium in Bagdad bestätigt wurde.
(j) Gebühr.
(k) Unterstützungsschreiben des Auswärtigen Amtes/Außenministeriums des Herkunftslandes des Reisenden.
(l) Unterstützungsschreiben einer Handels- oder der Wirtschaftskammer.

(m) Entsendungsschreiben.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden außer Touristen, die bei der Einreise über kein aktuelles, negatives HIV-Testergebnis verfügen, müssen dieses innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft vorlegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Inhaber von Touristenvisa.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Gebieten Anbar, Babel, Bagdad, Basrah, Diala, Kerbala, Misan, Muthana, Najaf, Ninewa, Qadissiya, Salahudin, Tameem, Thi Qar, Wasit. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Mittleres Malariarisiko in ländlichen Gebieten unterhalb 1.500 m im Norden in den Provinzen Duhok, Erbil, Kirkuk, Ninawa, Sulaimaniya und Ta'min, sowie im Süden in der Provinz Basrah; geringes bzw. kein Risiko in den übrigen Landesteilen und Städten. Die weniger gefährliche Malariaart Plasmodium vivax herrscht vor. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation unter 1500 m.  
 

[4] Reisende, die sich 4 Wochen und länger im Irak aufgehalten haben, werden von der WHO aufgefordert, sich bei ihrer Ausreise gegen Poliomyelitis impfen lassen und dies im Impfausweis eintragen zu lassen. 

Essen und Trinken

Wegen der erhöhten Gefahr von Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden.

Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor (Ebene zwischen Euphrat und Tigris bis Basra im Süden, Reisanbaugebiete im Norden), das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Es besteht ein geringes Risiko für schwere Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. 

Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und Kindern und Jugendlichen auch gegen Heptitis B.

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Kala Azar tritt vereinzelt auf. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.

Die Leishmaniose tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. 

Übersicht

Das medizinische Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte sind sofort in bar zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird daher dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Hinweis: Über die medizinischen Möglichkeiten im Irak liegen wenig verlässliche Fachinformationen vor. Deshalb wird auf der Basis der derzeit sicher schwierigen medizinischen Versorgung dort im Zweifel eher zu Impfungen und auch zu einer weitergehenden Vorsicht geraten, als sie evtl. bei optimaler Datenlage notwendig wäre.

Gesundheitszeugnis

Alle Personen, außer jene, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen sich innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft einem HIV-Test unterziehen. Danach muss der HIV-Test alle 90 Tage wiederholt werden. Mitgeführte HIV-Testergebnisse können anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 3 Monate zurückliegen und von der irakischen Botschaft im Heimatland beglaubigt wurde. Diese Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Visitenkarten sind üblich, z. T. sind sie in Arabisch und Englisch gedruckt. Bei geschäftlichen Terminen werden oft auch nicht-geschäftliche Themen angesprochen.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.00 Uhr, Freitags ist der wöchentliche Ruhetag und die Geschäfte sind in der Regel geschlossen. Während des Ramadan können die Öffnungszeiten kürzer sein.

Geschäftskontakte

Arabisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V. (Ghorfa)
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 278 90 70.
Website: www.ghorfa.de

Österreichisch-Arabische Handelskammer (AACC)
Lobkowitzplatz 1, Postfach 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

Kommunikation

Mobiltelefon

GSM 900. Die Städte liegen im Empfangs- und Sendebereich. Internationale Roaming-Verträge bestehen.

Internet

Es gibt immer mehr Internet-Cafés, besonders in Bagdad.

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00964 und die Städtevorwahl für Baghdad ist 01. Irak verfügt über ein marodes Telefonnetz und die telefonische Kommunikation erfolgt überwiegend über Mobiltelefone.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost nach Europa benötigt 5-10 Tage, vielfach länger. Sendungen auf dem Landweg erreichen nicht immer ihr Ziel.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Auf den traditionsreichen Märkten in Bagdad werden Kupferwaren, Silberartikel, Gewürze, bunte Teppiche und Läufer verkauft. In Bagdad ist der geschäftige Kupfermarkt Mittelpunkt des Geschehens. Die Kupferschmiede hämmern Gefäße auf Bestellung in kunstvolle Formen. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Sa-Do 08.30-13.00 und 17.00-19.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

In Bagdad und anderen Städten gibt es Nachtklubs mit Kabarett, Musik und Tanz, außerdem Kinos, Theater und Bars.

Kulinarisches

Übersicht

Zu den irakischen Spezialitäten zählen Kibbeh (Bulghur-Weizen mit Hackfleisch, Nüssen, Rosinen, Gewürzen, Petersilie und Zwiebeln), Dolma (Weinblätter, Kohl, Salat, Zwiebeln, Auberginen, Kürbis oder Gurken gefüllt mit Reis, Fleisch und Gewürzen), Tikka (gegrilltes Lammfleisch am Spieß), Quozi (ganzes Lamm, das gekocht, dann gegrillt und mit Reis, Hackfleisch und Gewürzen gefüllt auf Reis serviert wird) und Masgouf (Fisch aus dem Tigris). Getränke: Im Rahmen der streng eingehaltenen islamischen Gesetze ist der Alkoholkonsum eingeschränkt und Alkohol ist nur in internationalen Hotels erhältlich. Während des Fastenmonats Ramadan ist Rauchen und Trinken in der Öffentlichkeit verboten. Unter Umständen ist für den Alkoholkonsum eine Genehmigung erforderlich.

Unterkunft

Hotels

Sind in erster Linie auf Geschäftsreisende eingestellt. Die Anzahl moderner Hotelzimmer ist begrenzt, Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Die Preise der exklusiven Hotels werden von der Regierung festgelegt. Es gibt auch kleinere und preiswertere Hotels, der Standard ist jedoch merklich niedriger. Hotelrechnungen müssen in Devisen bezahlt werden, 10 % Bedienungsgeld wird berechnet.

Kultur

Religion

97 % Muslime (60 % Schiiten und 45 % Sunniten); drusische, jesidische, mandäische und christliche Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Der Irak ist ein kulturell reiches Land mit einer langen und bewegten Geschichte. Heute herrscht die traditionelle islamische Kultur vor und die religiösen Gesetze des Korans bestimmen den Tagesablauf. Als Besucher empfiehlt es sich, die religiösen Sitten zu respektieren; dazu gehört auch, zurückhaltende Kleidung zu tragen. Gastgeber sollten stets mit dem Titel und dem vollen Namen angeredet werden. Die Gastfreundschaft im traditionellen arabischen Stil ist ebenfalls ein islamisches Gesetz.

Fotografieren: Regierungsanlagen und alle Gebäude und Veranstaltungen, die für Besucher nicht zugänglich sind, dürfen i. Allg. nicht fotografiert werden. Einheimische lassen sich häufig nur ungern fotografieren, da der Islam die Abbildung von Menschen und Tieren in jeder Form verbietet. Im Zweifelsfall sollte kein Foto gemacht werden.

Trinkgeld: 10-15% im Restaurant. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.

Klima

Beste Reisezeit

Wüsten- und Steppenklima, sehr heiß und trocken im Sommer, kühl im Winter mit geringen Niederschlägen. Feucht in der Nähe des Golfs und trocken im Binnenland. Ganzjährig häufige Wüstenwinde bzw. -stürme. Am angenehmsten ist das Wetter zwischen dem Spätherbst und der Mitte des Frühlings.

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Arabisch und Kurdisch. Im Südwesten werden auch Beduinendialekte gesprochen, im Norden teilweise Türkisch. In einigen Gebieten wird auch Aserbaidschanisch und Aramäisch gesprochen. Fremdsprachen werden selten beherrscht.

Geld

Geldwechsel

In bestimmten Duty-free-Shops in Bagdad kann unter Vorlage des Reisepasses innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise mit Auslandswährungen bis zum Wert von 200 US-Dollar eingekauft werden. Hotelrechnungen müssen in harter Währung (US-Dollar, Euro) bei der nächstgelegenen Rafidain-Bank beglichen werden.

Wechselkurse

IQD

Währung

1 Irakischer Dinar. Währungskürzel: ID, IQD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 25.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 250, 50 ID, Münzen in den Nennbeträgen 100 und 25 ID im Umlauf.
Der neue irakische Dinar wird fälschungssicher gedruckt.

Kreditkarten

Werden im Allg. als Zahlungsmittel in zurzeit kaum akzeptiert, selbst größere Hotels verlangen in der Regel Barzahlung in Fremdwährung. Nur große internationale Hotels akzeptieren Kreditkarten.

 

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten meist in größeren Städten in großen Einkaufszentren Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Irak nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, Do 08.00-11.00 Uhr. Während des Ramadans und religiöser Feiertage schließen die Banken um 10.00 Uhr.

Devisenbestimmungen


Die Landeswährung und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 US$ ein- und ausgeführt werden.

(Für Iraker und im Irak wohnhafte Ausländer gelten andere Bestimmungen.)

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Zurzeit sind keine aktuellen Informationen zu Duty-free-Bestimmungen erhältlich. Die folgenden Mengen für die zollfreie Einfuhr im Handgepäck gelten als Richtlinien:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche Spirituosen und 1 Flasche Wein (zusammen nicht mehr als 1 l);
Bis 2 geöffnete Flakons Parfüm (zusammen nicht mehr als 500 ml).

Verbotene Importe

Westliche Zeitschriften, Drogen, Waffen, Mobiltelefone, Laptops, Ferngläser, Schreibmaschinen, Elektrogeräte, Pflanzen und Früchte aller Art, Frisch- und Trockenfleisch sowie Milchprodukte.

Verbotene Exporte

Im Irak erworbene Wertgegenstände bzw. elektronische Geräte, die bei der Einreise nicht deklariert wurden. Die illegale Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Funden (auch kleine Scherben) und antiken Teppichen kann mit drastischen Strafen bis hin zur Todesstrafe geahndet werden.

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