Irak
Landesdaten
Vorwahl
+964Fläche(qkm)
437,072 km2Bevölkerung
40.222.493Bevölkerungsdichte(pro qkm)
89Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
122Übersicht
Es gibt Anzeichen dafür, dass sich der Irak auf dem Weg in eine stabilere Zukunft befindet. Immerhin war das Gebiet des heutigen Irak die Wiege der menschlichen Zivilisation. Während der vergangenen Jahre wurden regionale und nationale Wahlen abgehalten, ausländische Truppen haben mit ihrem Abzug begonnen und der Heilungsprozess dieses vom Krieg gezeichneten Landes hat begonnen. Die optimistischeren unter den Irakern sind, als sich die Sicherheitslage verbesserte, wieder zurückgekehrt und internationale Firmen beteiligen sich am Wettstreit um die lukrativsten Ölförderungsverträge der Nachkriegszeit.
Der Irak wird langsam wieder aufgebaut. Der Großteil der politischen, sozialen, technischen und wirtschaftlichen Infrastruktur des Landes wurde im Krieg von 2003 zerstört, aber die 2005 abgehaltenen offiziellen Wahlen haben dem Irak mehr Stabilität verliehen. Im Juni 2009, nach mehrheitlich erfolgreich abgehaltenen regionalen Wahlen, zogen sich US-amerikanische und britische Truppen aus dem Irak zurück. Nur eine begrenzte Anzahl von Soldaten hält sich noch in Armeestützpunkten auf.
Allgemeines
Offizieller Name des Staates
Republik Irak.
Regierungschef
Mustafa al-Kadhimi, seit Mai 2020.
Hauptstadt
Bagdad.
Geographie
Der Irak grenzt an die Türkei, Iran, den Persischen Golf, Kuwait, Saudi-Arabien, Jordanien und Syrien. Zwischen Saudi-Arabien und dem Irak gibt es eine neutrale Zone, die gemeinsam verwaltet wird. Der Anteil Iraks umfasst 3522 qkm. Der bemerkenswerteste Landstrich ist das Zweistromland der Flüsse Euphrat und Tigris, die von der türkischen und syrischen Grenze im Norden zum Persischen Golf im Süden fließen. Der Nordosten ist bergig, der Westen besteht aus Wüste. Fruchtbare Ebenen umgeben die Flüsse. Große Gebiete ohne Bewässerungskontrolle sind jedoch überflutet und haben sich zu Sümpfen entwickelt.
Regierung
Parlamentarische Republik. Neue Verfassung von 2005. Unabhängig seit 1932 vom Vereinigten Königreich.
Staatsoberhaupt
Barham Salih, seit Oktober 2018.
Elektrizität
230 V, 50 Hz. Verschiedene Steckertypen. Adapter wird empfohlen.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Iraqi Airways (IA), Iraks nationale Fluggesellschaft, steht auf der Schwarzen Liste der EU.
Ab Frankfurt/M. fliegen Pegasus Airlines (PC) und Turkish Airlines (TK) über Istanbul nach Bagdad.
Royal Jordanian (RJ) verbindet Frankfurt/M., Wien und Genf über Amman mit Bagdad.
Nonstop-Verbindungen nach Erbil bestehen mit Austrian (OS) täglich ab Wien mit Zubringerflug aus Zürich und mit Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Bagdad: 4 Std.; Frankfurt/M. - Erbil: 4 Std. 5 Min.; Wien - Erbil: 3 Std. 45 Min. (Nonstop-Flüge).
Wien - Bagdad: 6 Std.; Genf - Bagdad: 6 Std. 35 Min.; Zürich - Bagdad: 8 Std. 15 Min.; Zürich - Erbil: 6 Std. 10 Min. (jeweils mit Zwischenstopp).
Anreise mit dem Pkw
Die Botschaften erteilen Auskünfte, welche Grenzübergänge gegenwärtig geöffnet sind.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Anreise mit der Bahn
Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Bahnverkehr.
Anreise mit dem Schiff
Die Häfen in Basra, Khor az-Zubayr und Umm Qasr sind für jeglichen Passagierverkehr gesperrt.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Der Inlandflugverkehr wird von den nationalen Fluggesellschaften Iraqi Airways (IA) und Fly Baghdad Airlines (IF) durchgeführt.
Iraqi Airways (IA) verbindet mehrmals täglich u.a. Bagdad mit Sulaimaniyya, Basra, Mossul und Erbil sowie 1-mal wöchentlich mit Nasiriya. Fly Baghdad Airlines (IF) fliegt u.a. Bagdad, Mossul und Erbil an.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das irakische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 45.550 km. Eine Autobahn verläuft von Bagdad in Richtung Norden; eine Hauptverbindungsstraße durchquert das Land von der Grenze nach Jordanien bis zur Grenze nach Kuwait.
Von Nachtfahrten wird aufgrund der chaotischen Zustände auf den Straßen generell abgeraten.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Ein Großteil des Straßennetzes, ca. 38.400 km, ist asphaltiert. Sehr gut ausgebaut sind die Strecken von Bagdad nach Basra und zur jordanischen Grenze. Ansonsten sind die Straßen bis auf einzelne Teilabschnitte zweispurig.
Staßenklassifizierung
Das Straßennetz umfasst eine Autobahn, die Bagdad mit dem kurdischen Norden verbindet sowie ein Netz aus Schnellstraßen zwischen den Orten des Landes und zu den Grenzen der Nachbarländer.
Autovermietung
Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Das Mindestalter für Fahrer beträgt bei den meisten Autovermietern 25 Jahre. Bei Fahrern im Alter von 21 bis 24 Jahren wird vor Ort oft eine Jungfahrergebühr fällig.
Taxi
Taxis und Sammeltaxis sind in den Städten verfügbar und können auch für Überlandfahrten gebucht werden. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt vereinbart werden, auch wenn Taxameter vorhanden sind.
Reisebus
Busse verkehren nur unregelmäßig; die Routen werden oft geändert.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub ist der irakische Automobil- und Touringverband (IATA) in Bagdad, Tel. +964 (0)1 5375771.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Dokumentation
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Unterwegs in der Stadt
In den größeren Städten gibt es Minibusse und Sammeltaxis.
Bagdad besitzt mehrere Buslinien, einen Nahverkehrszug und Sammeltaxis. Die Busse sind schlecht gewartet und häufig in Unfälle verwickelt. Die Abfahrtszeiten sind unregelmäßig; auch die Routen können wechseln.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Von Bahnreisen im Land wird abgeraten. Nur die Strecke Bagdad-Basra ist in Betrieb.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Stand - Tue, 20 Jan 2026 14:45:00 +0100(Unverändert gültig seit: Wed, 21 Jan 2026 14:46:36 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Sicherheitslage
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird, mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak, gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten.
Sicherheitslage
Derzeit kann es in der gesamten Region Kurdistan-Irak und insbesondere in Erbil vor Auslandsvertretungen ausländischer Staaten, um den Bereich der Zitadelle und größeren Zufahrtsstraßen innerhalb des 120-Meter-Ringes zu Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen für syrische Kurden in Nord- und Nordostsyrien kommen. Verkehrswege in den Städten können durch Auto-Demonstrationen zeitweise blockiert sein und es kann zu Straßensperren kommen.
Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Irak mit ein. Es kann jederzeit zu Einschränkungen des Flugverkehrs, inklusive der Stornierung von Flügen sowie der Sperrung von Lufträumen, kommen.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Siehe Aktuelles
Vor Reisen nach Irak wird, mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak, gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten.
Terrorismus
Die terroristische Organisation IS übt seit Ende 2017 keine territoriale Kontrolle mehr in Irak aus. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
Die Sicherheitslage in Gesamt-Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem in Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.
Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt wird, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
- Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
- Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko an Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.
Einzelne Abschnitte der Bagdads werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss; diese Gefahr besteht fort.
Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (R.K.I.) (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage angespannt.
Aufgrund der hoch volatilen Lage in Nahost ist die weitere Entwicklung der Sicherheitslage schwer vorhersehbar. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja). Sofern Reisen in die Region dennoch unbedingt notwendig sind, erfordern diese eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
- Vermeiden Sie nicht-erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
- Prüfen Sie alternative Reiseanbieter und -routen für den Fall, dass der Flugverkehr eingeschränkt wird.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der (R.K.I.) finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.
Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer anhaltender Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung, wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
- Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
- Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
- Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.
- Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.
- Meiden Sie Ortswechsel nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Natur und Klima
Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden.
Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, sodass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Aufgrund veränderter Sicherheitslagen kann es immer wieder auch kurzfristig bei Reisen in den Irak, aus dem Irak heraus oder bei Inlandsreisen zu Flugstornierungen kommen. Die größte irakische Fluggesellschaft Iraqi Airways steht zudem auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, sodass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.
- Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Der islamische Glaube ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
LGBTIQ
In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.
Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen sind in Irak grundsätzlich gering. Es kommt regelmäßig zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen.
Am 27. April 2024 beschloss das irakische Parlament die Anpassung des sog. Anti-Prostitutionsgesetzes von 1988, wonach ab Inkrafttreten dieser Gesetzesanpassungen homosexuelle Handlungen in Irak strafbar sind und künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können. Die Gesetzesanpassung enthält auch weitere z.T. hohe Strafen im Kontext LGBTIQ und ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2024 heißt das Gesetz aufgrund der Anpassungen nun auch „Anti-Prostitutions- und -Homosexualitätsgesetz". In der Region Kurdistan Irak ist das Gesetz noch nicht formal in das regionale Strafrecht übertragen worden. Dessen ungeachtet kann auch dort die informelle Anwendung einzelner Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden.
- Vermeiden Sie Zuneigungsbekundungen in der Öffentlichkeit und verhalten Sie sich zurückhaltend.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Irak inklusive der (R.K.I.) werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.
Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.
2023 wurde ein Gesetz veröffentlicht, laut dem Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art verboten sind und jeweils mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet werden. Es liegen bisher keine weiteren Informationen zur Durchsetzung des Gesetzes vor, gegen das derzeit gerichtlich vorgegangen wird. In der (R.K.I.) gelten z.T. liberalere Regeln.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.
Irak hat ein Gesetz erlassen, das es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.
- Führen Sie Bargeld in Euro oder USD mit.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumspflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.
Region Kurdistan-Irak
Vor Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist über das Online-Portal der Regionalregierung zwingend ein E-Visum zu beantragen. Das Visum für die Region Kurdistan-Irak berechtigt nicht zur Weiterreise nach Zentralirak.
Region Zentralirak
Seit 1. März 2025 ist die Erteilung von Visa bei Einreise eingestellt. Es ist nun zwingend ein E-Visum vor der Einreise nach Zentralirak zu beantragen.
Das E-Visum kann für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen erteilt werden.
Visa für Aufenthalte über 30 Tage müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.
- Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.
Einreisekontrolle und HIV-Test
Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.
- Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.
Voraufenthalte in Israel
Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) können an der irakischen Grenze zurückgewiesen werden, auch wenn ein gültiges Visum für Irak vorhanden ist. Gemäß des 2022 in Irak verabschiedeten sog. Antinormalisierungsgesetzes sind jegliche Beziehungen irakischer Staatsangehöriger bzw. aus Irak heraus zum Staat Israel verboten (auch dortige Aufenthalte) und können mit erheblichen Strafen geahndet werden. Deutsch-irakische Doppelstaater können von dieser Regelung ebenfalls betroffen sein.
Minderjährige
Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.
Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.
Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak
Bei Einreise in die (R.K.I.) mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
- Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die (R.K.I.) eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Regionen Iraks.
Tiere
Für die Einreise mit Haustieren nach Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest darf nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte das Haustier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von neun Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Einreise in Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erbringen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein geringes saisonales Malariarisiko besteht in Irak von Mai bis November im Norden des Landes unter 2.500 m Höhe. Seit 2008 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Aufgrund der politischen Lage und evtl. eingeschränkter Überwachung ist die aktuelle Lage schwer beurteilbar. Sporadische Fälle sind möglich. Länderinformationen stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich daher zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Eine medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) ist derzeit nicht empfohlen.
HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mit Gardia lamblia, Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera ist in Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Krim-Kongo-Fieber
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
- Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)
- Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
- Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.
Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Echinokokkose, Leishmaniose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. In Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Kulinarisches
Übersicht
Zu den irakischen Spezialitäten zählen Kibbeh (Bulghur-Weizen mit Hackfleisch, Nüssen, Rosinen, Gewürzen, Petersilie und Zwiebeln), Dolma (Weinblätter, Kohl, Salat, Zwiebeln, Auberginen, Kürbis oder Gurken gefüllt mit Reis, Fleisch und Gewürzen), Tikka (gegrilltes Lammfleisch am Spieß), Quozi (ganzes Lamm, das gekocht, dann gegrillt und mit Reis, Hackfleisch und Gewürzen gefüllt auf Reis serviert wird) und Masgouf (Fisch aus dem Tigris). Getränke: Im Rahmen der streng eingehaltenen islamischen Gesetze ist der Alkoholkonsum eingeschränkt und Alkohol ist nur in internationalen Hotels erhältlich. Während des Fastenmonats Ramadan ist Rauchen und Trinken in der Öffentlichkeit verboten. Unter Umständen ist für den Alkoholkonsum eine Genehmigung erforderlich.
Pass- und Visabestimmungen
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visainformationen
Allgemein erforderlich für u.a. die Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder ([1] Ausnahme: Türkische Staatsangehörige unter 15 Jahren und über 50 Jahren sind von der Visumpflicht für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ausgenommen). Ein Visum muss für den Zentralirak als E-Visum beantragt werden und es berechtigt in der Regel für einen Aufenthalt von 30 Tagen. Auch für Kurdistan-Irak muss ein Online-Visum beantragt werden.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 15 Tagen geplant, ist eine elektronische Registrierung vor der Einreise erforderlich.
Kosten
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum: 30 US$.
Besuchervisum: 40 US$.
Visaarten und Kosten
Touristenvisum (max. 15 Tage Aufenthalt), Besuchervisum (max. 90 Tage Aufenthalt, verlängerbar). Näheres vom Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft.
Gültigkeit
Bis zu 90 Tage. Businessvisum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten oder bis zu 12 Monaten.
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Das Visum muss vor der Reise in den Zentralirak beim irakischen Innenministerium online beantragt werden.
Deutsche und türkische Staatsbürger müssen für die Region Kurdistan-Irak auch ein e-Visum beantragen.
Antrag erforderlich
Privatvisum:
(a) e-Visum.
(b) 3 Passbilder.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, mindestens eine leere Seite hat und Kopien aller relevanten Seiten.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Gesundheitsbescheinigung (Aktueller HIV-Test und Hepatitis-Test), nicht für Touristen vorgeschrieben.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel (Kontoauszüge).
(g) Antragsteller ohne familiäre Bindung im Irak müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers bzw. der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise beifügen.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Geschäftsvisum:
(a)-(h),
(i) Einladungsschreiben des irakischen Geschäftspartners über Reiseanlass und -dauer, das vom irakischen Außenministerium in Bagdad bestätigt wurde.
(j) Gebühr.
(k) Unterstützungsschreiben des Auswärtigen Amtes/Außenministeriums des Herkunftslandes des Reisenden.
(l) Unterstützungsschreiben einer Handels- oder der Wirtschaftskammer.
(m) Entsendungsschreiben.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
Alle Reisenden außer Touristen, die bei der Einreise über kein aktuelles, negatives HIV-Testergebnis verfügen, müssen dieses innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft vorlegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Inhaber von Touristenvisa.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Alle Personen, außer jene, die mit einem Touristenvisum in den Irak einreisen, müssen sich innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft einem HIV-Test unterziehen. Danach muss der HIV-Test alle 90 Tage wiederholt werden. Mitgeführte HIV-Testergebnisse können anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 3 Monate zurückliegen und von der irakischen Botschaft im Heimatland beglaubigt wurde. Diese Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung. HIV-positive Personen erhalten keine Einreiseerlaubnis für den Irak bzw. werden ausgewiesen.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die jünger als 9 Monate sind sowie Transitreisende, die sich weniger als 12 Stunden im Transit in den Endemiegebieten aufgehalten haben.
[2] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Geringes Malariarisiko in Gebieten unterhalb 1.500 m im Nordosten saisonal von Mai bis November. Empfehlung: Mückenschutz und Notfallmedikation unter 1500 m.
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[5] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Reisende, die nach Aufenthalt in einem Poliogebiet in den Irak einreisen bzw. umgekehrt, benötigen einen Impfnachweis gegen Poliomyelitis.
Essen und Trinken
Wegen der erhöhten Gefahr von Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden.
Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Gebieten Anbar, Babel, Bagdad, Basrah, Diala, Kerbala, Misan, Muthana, Najaf, Ninewa, Qadissiya, Salahudin, Tameem, Thi Qar, Wasit. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor (Ebene zwischen Euphrat und Tigris bis Basra im Süden, Reisanbaugebiete im Norden), das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Es besteht ein geringes Risiko für schwere Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Kala Azar tritt vereinzelt auf. Empfehlenswert ist ein wirksamer Insektenschutz.
Die Leishmaniose tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Übersicht
Das medizinische Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Ärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte sind sofort in bar zu bezahlen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird daher dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Hinweis: Über die medizinischen Möglichkeiten im Irak liegen wenig verlässliche Fachinformationen vor. Deshalb wird auf der Basis der derzeit sicher schwierigen medizinischen Versorgung dort im Zweifel eher zu Impfungen und auch zu einer weitergehenden Vorsicht geraten, als sie evtl. bei optimaler Datenlage notwendig wäre.
Geld
Währung
1 Irakischer Dinar. Währungskürzel: ID, IQD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 25.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 250, 50 ID, Münzen in den Nennbeträgen 100 und 25 ID im Umlauf.
Der neue irakische Dinar wird fälschungssicher gedruckt.
Kreditkarten
Werden im Allg. als Zahlungsmittel in zurzeit kaum akzeptiert, selbst größere Hotels verlangen in der Regel Barzahlung in Fremdwährung. Nur große internationale Hotels akzeptieren Kreditkarten.
Geldautomaten
Reiseschecks
Reiseschecks werden im Irak nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, Do 08.00-11.00 Uhr. Während des Ramadans und religiöser Feiertage schließen die Banken um 10.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Die Landeswährung und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 US$ ein- und ausgeführt werden.
(Für Iraker und im Irak wohnhafte Ausländer gelten andere Bestimmungen.)
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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2026Zollfrei Einkaufen
Überblick
Zurzeit sind keine aktuellen Informationen zu Duty-free-Bestimmungen erhältlich. Die folgenden Mengen für die zollfreie Einfuhr im Handgepäck gelten als Richtlinien:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
Bis 2 geöffnete Flakons Parfüm (zusammen nicht mehr als 500 ml).
Achtung: Seit Februar 2023 verbietet ein Gesetz die Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art. Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet. Gegen dieses Gesetz wird zurzeit gerichtlich vorgegangen.
Verbotene Importe
Westliche Zeitschriften, alkoholische Getränke, Drogen, Waffen, Mobiltelefone, Laptops, Ferngläser, Schreibmaschinen, Elektrogeräte, Pflanzen und Früchte aller Art, Frisch- und Trockenfleisch sowie Milchprodukte.
Verbotene Exporte
Im Irak erworbene Wertgegenstände bzw. elektronische Geräte, die bei der Einreise nicht deklariert wurden. Die illegale Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Funden (auch kleine Scherben) und antiken Teppichen kann mit drastischen Strafen bis hin zur Todesstrafe geahndet werden.
Kontaktadressen
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Visitenkarten sind üblich, z. T. sind sie in Arabisch und Englisch gedruckt. Bei geschäftlichen Terminen werden oft auch nicht-geschäftliche Themen angesprochen.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.00 Uhr, Freitags ist der wöchentliche Ruhetag und die Geschäfte sind in der Regel geschlossen. Während des Ramadan können die Öffnungszeiten kürzer sein.
Geschäftskontakte
Arabisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V. (Ghorfa)
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 278 90 70.
Website: www.ghorfa.de
Österreichisch-Arabische Handelskammer (AACC)
Lobkowitzplatz 1, Postfach 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00964.
Mobiltelefon
3G-, 4G- und teilweise 4.5G-Mobilfunknetz. Die Städte liegen im Empfangs- und Sendebereich. Zu den Mobilfunknetzbetreibern gehören u.a. Asiacell, Zain Iraq und Korek Telekom. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Für Touristen lohnt sich in der Regel der Erwerb einer lokalen SIM-Karte.
Internet
In den größeren Städten steht WLAN in einigen Hotels, Cafés, Restaurants und an öffentlichen Plätzen wie Einkaufszentren kostenlos zur Verfügung.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet im Irak empfangen.
Post
Post nach Europa benötigt 5-10 Tage, vielfach länger.
Sehenswürdigkeiten
Einkaufen
Überblick
Auf den traditionsreichen Märkten in Bagdad werden Kupferwaren, Silberartikel, Gewürze, bunte Teppiche und Läufer verkauft. In Bagdad ist der geschäftige Kupfermarkt Mittelpunkt des Geschehens. Die Kupferschmiede hämmern Gefäße auf Bestellung in kunstvolle Formen. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Sa-Do 08.30-13.00 und 17.00-19.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
In Bagdad und anderen Städten gibt es Nachtklubs mit Kabarett, Musik und Tanz, außerdem Kinos, Theater und Bars.
Unterkunft
Hotels
Sind in erster Linie auf Geschäftsreisende eingestellt. Die Anzahl moderner Hotelzimmer ist begrenzt, Vorausbuchung wird dringend empfohlen. Die Preise der exklusiven Hotels werden von der Regierung festgelegt. Es gibt auch kleinere und preiswertere Hotels, der Standard ist jedoch merklich niedriger. Hotelrechnungen müssen in Devisen bezahlt werden, 10 % Bedienungsgeld wird berechnet.
Sprache
Überblick
Amtssprachen sind Arabisch und Kurdisch. Im Südwesten werden auch Beduinendialekte gesprochen, im Norden teilweise Türkisch. In einigen Gebieten wird auch Aserbaidschanisch und Aramäisch gesprochen. Fremdsprachen werden selten beherrscht.
Kultur
Religion
97 % Muslime (60 % Schiiten und 45 % Sunniten); drusische, jesidische, mandäische und christliche Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Der Irak ist ein kulturell reiches Land mit einer langen und bewegten Geschichte. Heute herrscht die traditionelle islamische Kultur vor und die religiösen Gesetze des Korans bestimmen den Tagesablauf. Als Besucher empfiehlt es sich, die religiösen Sitten zu respektieren; dazu gehört auch, zurückhaltende Kleidung zu tragen. Gastgeber sollten stets mit dem Titel und dem vollen Namen angeredet werden. Die Gastfreundschaft im traditionellen arabischen Stil ist ebenfalls ein islamisches Gesetz.
Fotografieren: Regierungsanlagen und alle Gebäude und Veranstaltungen, die für Besucher nicht zugänglich sind, dürfen i. Allg. nicht fotografiert werden. Einheimische lassen sich häufig nur ungern fotografieren, da der Islam die Abbildung von Menschen und Tieren in jeder Form verbietet. Im Zweifelsfall sollte kein Foto gemacht werden.
Trinkgeld: 10-15% im Restaurant. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.
Klima
Beste Reisezeit
Wüsten- und Steppenklima, sehr heiß und trocken im Sommer, kühl im Winter mit geringen Niederschlägen. Feucht in der Nähe des Golfs und trocken im Binnenland. Ganzjährig häufige Wüstenwinde bzw. -stürme. Am angenehmsten ist das Wetter zwischen dem Spätherbst und der Mitte des Frühlings.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
https://www.derreisefuehrer.com
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