Syrien

Landesdaten

Vorwahl

+963

Fläche(qkm)

185180

Bevölkerung

16.906.283

Bevölkerung im Jahr

2018

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

92

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

110

Allgemeines

Hauptstadt

Damaskus.

Geographie

Syrien grenzt im Westen an das Mittelmeer und den Libanon, im Süden an Israel und Jordanien, im Osten an den Irak und im Norden an die Türkei. Geographisch kann Syrien in vier Hauptgebiete unterteilt werden: die fruchtbaren Küstenebenen im Westen, ein Plateau und die Bergkette Jebel an-Nusariyah, Ebenen in der Landesmitte sowie Wüste und Savanne im Südosten. Der 2330 km lange Euphrat kommt aus der Türkei und fließt durch den Norden des Landes bis in den Irak. Der Fluss durchquert das Land auf ca. 600 km, was ihn zum längsten Fluss Syriens macht. Im Nordosten fließt der Kabur durch das Al-Kabur-Becken.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1973. Verfassung von 2012. Einkammerparlament (Volksversammlung) mit 250 Abgeordneten. Unabhängig seit 1946. Bürgerkrieg seit 2011. Übergangsregierung seit Juni 2012.

Staatsoberhaupt

Baschar al-Assad, seit 2000.

Regierungschef

Hussein Arnous, seit Juni 2020.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Offizieller Name des Staates

Arabische Republik Syrien.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Für Syriens nationale Fluggesellschaft Syrian Arab Airlines (RB) besteht für die EU und die Schweiz ein Flug- und Landeverbot. EU-Bürger dürfen nur zur Evakuierung aus Syrien Flugtickets von Syrian Arab Airlines (RB) kaufen.

Cham Wings Airlines (6Q) bietet u.a. Flüge zwischen Damaskus und den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Irak und Iran an.

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Die wichtigsten internationalen Straßen führen von Istanbul über die E5 nach Ankara, Adana und Iskenderun (Türkei) weiter nach Syrien. Von Europa kommend nimmt man ab Antakya die Bab-al-Hawa-Straße, die nach Aleppo und bei Kassab nach Latakia führt. Die besten Straßen Richtung Süden kommen von Akaba am Roten Meer (Jordanien).

Fernbus: Tägliche Busverbindungen zwischen Amman und Damaskus.

Maut: In Syrien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Es besteht kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.

 

Anreise mit dem Schiff

Latakia und Tartus sind die wichtigsten Hafenstädte des Landes.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Derzeit werden keine Inlandflüge durchgeführt.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz umfasst rund 25.900 km, von denen 22.500 km befestigt sind. Manche Straßen sind während der Regenzeit unbefahrbar. Die wichtigste Straße führt von Aleppo nach Damaskus und Dar'a (Nord-Süd-Achse).

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Autovermietung

Mietwagen sind in Damaskus am Flughafen und in der Stadt sowie in weiteren größeren Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um ein Auto mieten zu können; unter 25 Jahren wird oft eine zusätzliche Jungfahrergebühr fällig.

Taxi

In den größeren Städten des Landes sind Taxis überall zu finden. Sämtliche Taxis haben Taxameter; Reisende sollten darauf achten, dass diese eingeschaltet sind oder vor Fahrtantritt einen Fahrpreis vereinbaren. Sammeltaxis fahren in fast alle Landesteile.

Reisebus

Linienbusse verbinden Damaskus und Aleppo mit den meisten Ortschaften. Die weiß-orangefarbenen staatlichen Karnak-Busse sind klimatisiert; rechtzeitige Vorausbuchung wird empfohlen. Die Busse halten meist im Stadtzentrum.

Private Busse und Minibusse sind zwar günstiger, aber weniger komfortabel und haben keine festen Fahrpläne.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Kinder sind auf dem Rücksitz zu befördern;
- Promillegrenze: 0,00 ‰; striktes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Die Grüne Versicherungskarte wird bisher nicht anerkannt. Eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einfuhr eines Autos wird eine Zollbescheinigung benötigt, die bei sämtlichen Automobilklubs erhältlich ist.

 

Unterwegs in der Stadt

In allen größeren Ortschaften verkehren staatliche Busse. Nahezu alle Busse außerhalb der Hauptstadt sind jedoch nur arabisch beschriftet. Taxis stehen zur Verfügung.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 09 Apr 2024 13:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 09 Apr 2024 13:05:06 +0200)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Reisewarnung; Terrorismus
Redaktionelle Änderungen

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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Terrorismus

Die Terrororganisation IS ist weiterhin aus dem Untergrund aktiv und ist nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Die Al-Kaida-nahe VN-gelistete Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (vormals Dschabhat Fatah al-Sham bzw. Dschabhat al-Nusra) kontrolliert nach wie vor Teile des Gouvernements Idlib sowie nördliche Gebiete des Gouvernements Hama und westliche Gebiete des Gouvernements Aleppo.

In der Hauptstadt Damaskus kam es 2021 zu einem Bombenattentat auf einen Militärbus, bei dem 14 Armeeangehörige getötet wurden. In Suweida kamen bei einer Reihe von Terroranschlägen des IS 2018 mehr als 200 Menschen ums Leben. Insbesondere im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen.

Ausländer können ebenso wie syrische Staatsbürger Opfer terroristischer und gewaltbereiter Dschihadisten werden. Es ist schon zu zahlreichen Entführungen von Ausländern gekommen.

  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Syrien reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.

  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.

  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die allgemeine Sicherheitslage ist im ganzen Land weiterhin äußerst volatil.

Die komplexen militärischen Auseinandersetzungen verschiedener Gruppierungen in Syrien betreffen weiterhin verschiedene Städte und Regionen. Auf nahezu täglicher Basis werden aus Teilen des Landes Tote und Verletzte gemeldet. Insbesondere in den Gouvernements Aleppo und Idlib ist die Lage weiterhin fragil und es kommt nach wie vor zu teils intensiven Kampfhandlungen.

Flüchtlingsbewegungen finden in die angrenzenden Nachbarländer statt. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien unmöglich machen.

Auf die Teilreisewarnungen für den Irak sowie für den Libanon als auch auf die Reise-und Sicherheitshinweise zur Türkei, Jordanien und Israel wird ergänzend hingewiesen.

Kriminalität

Die Kriminalität hat seit Konfliktbeginn erheblich zugenommen. In allen Landesteilen besteht eine große Gefahr von Entführungen, von der auch Ausländer betroffen sind.
Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich.

  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Natur und Klima

Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.

Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Damaskus ist geschlossen. Deutschen Staatsangehörigen kann daher in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Die nächsten erreichbaren deutschen Auslandsvertretungen, die außerhalb Syriens konsularische Hilfe leisten können, sind die deutsche Botschaft in Beirut, die deutsche Botschaft in Amman, die deutsche Botschaft in Ankara und das deutsche Generalkonsulat in Erbil.

Infrastruktur/Verkehr

Seit 2012 sind Sanktionen gegen die Syrian Arab Airlines (Syrianair) in Kraft, nach denen u. a. der Erwerb von Flugtickets bei und für Syrianair durch EU-Bürger eine Straftat darstellt. Gestattet ist nur der Erwerb von Flugtickets zur Evakuierung aus Syrien.

Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Syriens gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der syrischen Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig ungeregelte Kontrollen durchführen. Dabei kann es auch zu Forderungen nach Geldzahlungen oder willkürlichen Festnahmen kommen. Insbesondere Frauen sind in diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Reisen im Land ist durch Kampfhandlungen vielerorts weiterhin sehr gefährlich. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen führen zu einer hohen Unfallrate.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Darunter fallen auch die zahlreichen Checkpoints der syrischen Armee und Sicherheitsdienste im Land. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot, sie zu betreten und zu fotografieren.

Der islamische Glauben ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Aus allen Landesteilen, auch solchen, die nicht unter der Kontrolle des Regimes stehen, sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.

Rechtliche Besonderheiten

Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten. Das Verbot sollte unbedingt beachtet und beim Fotografieren allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden. Auch in den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten kann Fotografieren als versuchtes Ausspionieren gewertet werden.

Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). Aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen gegen Syrien können derzeit keine Kreditkarten mehr im Land genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige Kaufgeschäfte. Zahlungen müssen mit Bargeld getätigt werden. Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden, ein Geldwechsel kann am Flughafen, in Banken und Wechselstuben erfolgen. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt. Bei Einreise verlangen syrische Behörden in der Regel den Umtausch eines Mindestbetrags in Höhe von 100 USD in SYP.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Syriens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt. Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert.

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung z.B. in Form der Ausstellung von konsularischen Bescheinigungen leisten.

An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Im Juni 2013 hat die syrische Regierung ein Gesetz verabschiedet, wonach Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, eine fünf- bis zehnjährige Haftstrafe droht sowie eine Geldstrafe in Höhe von 5 bis 10 Millionen SYP.

Voraufenthalte in Israel

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen. Nach einem Beschluss des syrischen Kabinetts müssen syrische Staatsangehörige seit August 2020 bei Einreise nach Syrien einen Betrag von 100 USD, umgetauscht zum Gegenwert des offiziellen syrischen Wechselkurses, zahlen.

Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, sowie syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Deutschland, müssen auch bei nur besuchsweiser Einreise damit rechnen, zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen zu werden. Eine vorab eingeholte Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin stellt keinen verlässlichen Schutz vor Zwangsmaßnahmen seitens des syrischen Regimes dar. Auch aus Landesteilen, die aktuell nicht unter der Kontrolle des syrischen Regimes stehen, sind Fälle zwangsweiser Rekrutierung bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.

Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2005 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.

Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.

Medizinische Versorgung

Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

- Türkei

Kosten

Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger (für Ausländer mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland gelten andere Gebühren).
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).

Schweiz

Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Schweizer Staatsangehörige bei Antragstellung bei der syrischen Botschaft in Paris: 60 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig)


Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Ausstellung.
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate.

Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) spätestens 3 Wochen vor der geplanten Reise. In Berlin werden Visa nur noch in Ausnahmefällen erteilt.

Antrag erforderlich

(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: Kopie aller relevanten Seiten).
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Gebühr (Bareinzahlung auf das Konto oder per Banküberweisung mit Original-Zahlungsbeleg).
(f) Empfohlen: Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.

(g) Minderjährige unter 15 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten / Eltern.

(i) bestätigte Hotelreservierung oder Einladungsschreiben.

(j) Arbeitsnachweis, Immatrikulation, Rentennachweis etc. 

Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Temporärer Wohnsitz

Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.

Bearbeitungsdauer

7-10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen. Postalische Beantragung: 20 Werktage.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Bei einem Aufenthalt, der 14 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden. Journalisten müssen sich innerhalb von 24 Stunden beim Ministry of Information in Damaskus melden.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes.

Einreisebeschränkungen

Die Einreise und der Transit von israelischen Staatsbürgern ist nicht gestattet. Enthält ein Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt. Bei Krankheitsverdacht besteht Quarantänepflicht.
Die Verbringung von Vögeln nach Syrien ist verboten.

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Syrien den Transitraum nicht verlassen.

[2] Schutz gegen die weniger gefährliche Malaria-Art Plasmodium vivax (Malaria tertiana) ist entlang der nördlichen Grenze von Mai bis Oktober erforderlich. Die übrigen Landesteile sind malariafrei. Ausreichender Schutz besteht durch langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel.

[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und gilt als unbedenklich. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird dennoch abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Wasser außerhalb der Stadtgebiete ist nicht immer keimfrei und sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Pasteurisierte Milch ist in allen Lebensmittelgeschäften erhältlich. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen v.a. am Oberlauf des Euphrat und im Norden bis zur türkischen Grenze in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.

Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist auch in Syrien aufgetreten.

Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden.
Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeit- und Arbeitsaufenthalte sowie Studium sind ein Gesundheitszeugnis und ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich. Es ist ratsam, den HIV-Test durch ein WHO Collaborating Laboratory erstellen und das Attest von der syrischen Vertretung beglaubigen zu lassen; die Anerkennung ist jedoch dadurch nicht garantiert. Mit einer obligatorischen Nachtestung im Land muss gerechnet werden.

Geld

Währung

1 Syrisches Pfund / 1 Syrische Lira = 100 Piaster. Währungskürzel: S£, SYP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 S£ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 25, 10, 5, 2 und 1 S£. Piaster sind nicht mehr im Gebrauch.

Kreditkarten

Derzeit können keine Kreditkarten im Land genutzt werden, Kaufgeschäfte müssen mit Bargeld getätigt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Ausländische Bankkarten sind zurzeit in Syrien nicht nutzbar.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Syrien nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Schalter: Sa-Do 09.00-12.00 Uhr. Das Bankpersonal steht z. T. etwas länger zur Verfügung.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist derzeit verboten. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 5.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.

Geldwechsel

Geld (Euro und US-Dollar) kann am Flughafen, in Banken und in autorisierten Wechselstuben umgetauscht werden. Die Landeswährung kann i. Allg. nicht in harte Währungen zurückgetauscht werden. Alle Banken unterstehen der Regierungskontrolle, in jeder größeren Stadt gibt es mindestens eine Filiale der syrischen Kommerzbank. Viele Dienstleistungen müssen von Ausländern in Devisen bezahlt werden.

Wechselkurse

SYP

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Syrien eingeführt werden (ohne Altersbegrenzung):

200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak;
570 ml alkoholische Getränke;
30 g Parfüm, 500 ml Creme/Lotion und 500 ml Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zum Wert von 250 S£.
 

Verbotene Importe

Schusswaffen und Munition. Lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel und alle Produkte, die Bestandteile aus Vögeln enthalten.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Fast alle Geschäftsleute sprechen Französisch oder Englisch. Terminvereinbarungen sind erforderlich. Visitenkarten sind erwünscht, wenn möglich mit arabischer Übersetzung auf der Rückseite. Geschäftliche Unterredungen werden in arabischen Ländern häufig mit mehreren Partnern gleichzeitig abgehalten. Gute Dolmetscher sind schwer zu finden.

Geschäftszeiten:
Sa-Do 08.30-14.30 Uhr. Regierungsämter, Banken und muslimische Firmen haben freitags geschlossen, dafür sonntags geöffnet; christliche Firmen haben freitags geöffnet und sonntags geschlossen. Während des Fastenmonats Ramadan öffnen Regierungsämter eine Stunde später, alles geht langsamer vonstatten.

Geschäftskontakte

Handelsabteilung der Syrischen Botschaft
Rauchstr. 25, D-10787 Berlin
Tel: (030) 50 17 70.

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, 1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at

Damascus Chamber of Commerce (Handelskammer)
BP 1040, Rue Mouawiah, Damaskus
Tel: (011) 221 13 39.
Internet: www.dcc-sy.com

Federation of Syrian Chambers of Commerce
Mousa Bin Nosair St., P.O. Box 5909 Damaskus
Tel: (011) 333 73 44.
Internet: www.fedcommsyr.org

Kommunikation

Telefon

Selbstwählferndienst.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Netzbetreiber sind Syrian Telecom Est., MTN Syria (Internet: www.mtn.com.sy) und Syriatel Holdings S.A.
(Internet: www.syriatel.sy).

Internet

Internetcafés findet man in Damaskus. Internetzugang ist auch in Universitäten und manchen öffentlichen Einrichtungen möglich.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost nach Europa ist etwa eine Woche unterwegs. Pakete ins Ausland sollten im Postamt gepackt werden, die Formalitäten nehmen oft viel Zeit in Anspruch. Öffnungszeiten der Postämter: Kleinere Postämter haben 08.00-14.00 Uhr geöffnet, Hauptpostämter den ganzen Tag.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Perlmutt- und Olivenholzgegenstände (z. B. Backgammonspiele), Handgewobenes, Stickereien, Lederwaren sowie Gold- und Silberschmuck.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Sa-Do 09.30-14.00 und 16.30-21.00 Uhr (Sommer); Sa-Do 09.30-14.00 und 16.00-20.00 Uhr (Winter).

Kulinarisches

Übersicht

Landesspezialitäten sind Kubbeh (Klößchen aus Grieß, Fleisch, Zwiebeln und Nüssen), Yabrak (mit Reis und Fleisch gefüllte Weinblätter), Ouzi (mit Reis und Fleisch gefüllte Pasteten) und verschiedene Gemüsesorten, die mit Fleisch und Tomatensoße zubereitet auf verschiedenen Tellern serviert und mit Reis gemischt gegessen werden.

Getränke:
Bars bieten Spirituosen aller Art an. Alkohol ist erlaubt, allerdings nicht während des Fastenmonats Ramadan.

Unterkunft

Hotels

Unterkünfte sind mitunter schwer zu finden, man sollte deshalb auf einer Buchungsbestätigung bestehen. Es gibt keine saisonbedingten Preisunterschiede. 15 % für Bedienung werden auf die Rechnung aufgeschlagen.

Kategorien:
Hotels werden mit 1-5 Sternen ausgezeichnet. Die besten Hotels befinden sich in Damaskus. Aleppo, Homs, Hama, Lattakia und Palmyra bieten jedoch auch Luxushotels. Weitere Informationen sind vom Fremdenverkehrsamt erhältlich (s. Adressen).

Camping

Es gibt einige ausgewiesene Campingplätze, z. B. in Damaskus, Aleppo, Lattakia und Tartus. Außerhalb zahlreicher Urlaubsorte kann man ebenfalls zelten.

Kultur

Religion

Überwiegend Muslime (90 %), christliche und andere Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Gastfreundschaft ist eine tief verwurzelte und jahrtausendealte arabische Tradition, jeder Gast wird ausgesprochen höflich empfangen. Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Ein Andenken aus der Heimat oder der Firma wird gern angenommen.

Kleidung: Zurückhaltende Alltagskleidung ist angemessen. Shorts und Badekleidung gehören an den Strand bzw. Swimmingpool.

Nichtraucherzonen
sind ausgeschildert. Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Einrichtungen, Ämtern und Restaurants mit geschlossenen Dächern. Während des Fastenmonats Ramadan darf vor Einbruch der Dunkelheit in der Öffentlichkeit weder geraucht noch getrunken werden.

Fotografieren:
Alle Einrichtungen, die auch nur im entferntesten militärisch sein könnten, dürfen nicht fotografiert werden. Dies gilt auch für die Umgebung militärischer Anlagen und selbst für die Antennen der Radiosender. Man sollte sich den Hintergrund sehr genau ansehen, bevor ein Foto geschossen wird. Vorsicht bei der Motivwahl ist generell angebracht; bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gefragt werden.

Trinkgeld:
In den Rechnungen sind meist 10% für Bedienung enthalten, zusätzliche 10% sind üblich. Für alle Dienstleistungen wird ein kleines Trinkgeld erwartet.

Klima

Beste Reisezeit

Trockene, heiße Sommer und verhältnismäßig kalte Winter. Nachts sinken die Temperaturen stark.

Übersicht

Die Arabische Republik Syrien schwelgt in ihrer Vergangenheit, die zehntausende von Jahren zurückreicht, und dem damit verbundenen kulturellen Reichtum. Syrien bewahrt unzählige Reliquien auf, die den Auf- und Abstieg verschiedener Zivilisationen dokumentieren, und es zeigt sich solch kultureller Vielgestaltigkeit nach wie vor aufgeschlossen gegenüber.

Die lange Geschichte Syriens ist voller dramatischer Episoden, die von der Einverleibung in vergangene Imperien (der Babylonier, Kanaaniter, Assyrer, Phönizier, etc.) erzählen sowie vom Feldzug Napoleons 1799/1800, von der Invasion Ägyptens in den 1830er Jahren, vom Aufstand von 1860-61 und vom Bürgerkrieg im 21. Jahrhundert. Diese konfliktreiche Vergangenheit hat jedoch zu einer Landschaft aus geschichtsträchtigen Orten geführt, angefangen von der gesamten Stadt Damaskus bis hin zu den vielen Moscheen des Landes.

Die Dramatik der Geschichte konnte jedoch dem Charakter der syrischen Bevölkerung, die – für manche überraschend – Freundlichkeit und Wärme ausstrahlt, nichts anhaben, und die Syrer sind mit Recht stolz auf ihr Land.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. Die Sprachen der Minderheiten, Kurdisch (3%) und Armenisch (2%), werden ebenfalls gesprochen. Englisch und Französisch werden manchmal verstanden.

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