Syrien
Landesdaten
Vorwahl
+963Fläche(qkm)
185180Bevölkerung
16.906.283Bevölkerungsdichte(pro qkm)
92Bevölkerung im Jahr
2018Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
110Übersicht
Die Arabische Republik Syrien schwelgt in ihrer Vergangenheit, die zehntausende von Jahren zurückreicht, und dem damit verbundenen kulturellen Reichtum. Syrien bewahrt unzählige Reliquien auf, die den Auf- und Abstieg verschiedener Zivilisationen dokumentieren, und es zeigt sich solch kultureller Vielgestaltigkeit nach wie vor aufgeschlossen gegenüber.
Die lange Geschichte Syriens ist voller dramatischer Episoden, die von der Einverleibung in vergangene Imperien (der Babylonier, Kanaaniter, Assyrer, Phönizier, etc.) erzählen sowie vom Feldzug Napoleons 1799/1800, von der Invasion Ägyptens in den 1830er Jahren, vom Aufstand von 1860-61 und vom Bürgerkrieg im 21. Jahrhundert. Diese konfliktreiche Vergangenheit hat jedoch zu einer Landschaft aus geschichtsträchtigen Orten geführt, angefangen von der gesamten Stadt Damaskus bis hin zu den vielen Moscheen des Landes.
Die Dramatik der Geschichte konnte jedoch dem Charakter der syrischen Bevölkerung, die – für manche überraschend – Freundlichkeit und Wärme ausstrahlt, nichts anhaben, und die Syrer sind mit Recht stolz auf ihr Land.
Allgemeines
Offizieller Name des Staates
Arabische Republik Syrien.
Regierungschef
Muhammad al-Bashir, seit Dezember 2024.
Hauptstadt
Damaskus.
Geographie
Syrien grenzt im Westen an das Mittelmeer und den Libanon, im Süden an Israel und Jordanien, im Osten an den Irak und im Norden an die Türkei. Geographisch kann Syrien in vier Hauptgebiete unterteilt werden: die fruchtbaren Küstenebenen im Westen, ein Plateau und die Bergkette Jebel an-Nusariyah, Ebenen in der Landesmitte sowie Wüste und Savanne im Südosten. Der 2330 km lange Euphrat kommt aus der Türkei und fließt durch den Norden des Landes bis in den Irak. Der Fluss durchquert das Land auf ca. 600 km, was ihn zum längsten Fluss Syriens macht. Im Nordosten fließt der Kabur durch das Al-Kabur-Becken.
Regierung
Präsidialrepublik seit 1973. Verfassung von 2012 wurde im Januar 2025 abgeschafft. Einkammerparlament (Volksversammlung) mit 250 Abgeordneten. Unabhängig seit 1946. Bürgerkrieg seit 2011. Übergangsregierung seit Januar 2025.
Staatsoberhaupt
Präsident Ahmad al-Sharaa für eine Übergangszeit seit Januar 2025.
Elektrizität
220 V, 50 Hz.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Syriens nationale Fluggesellschaft heißt Syrian Arab Airlines (RB).
Dan Air (DN) fliegt ab Berlin und Frankfurt nach Damaskus.
Cham Wings Airlines (6Q) bietet u.a. Flüge zwischen Damaskus und den Vereinigten Arabischen Emiraten, dem Irak und Iran an. Für Cham Wings Airlines (6Q) besteht für die EU und die Schweiz ein Flug- und Landeverbot.
Ausreisegebühr
Keine.
Anreise mit dem Pkw
Die wichtigsten internationalen Straßen führen von Istanbul über die E5 nach Ankara, Adana und Iskenderun (Türkei) weiter nach Syrien. Von Europa kommend nimmt man ab Antakya die Bab-al-Hawa-Straße, die nach Aleppo und bei Kassab nach Latakia führt. Die besten Straßen Richtung Süden kommen von Akaba am Roten Meer (Jordanien).
Fernbus: Tägliche Busverbindungen zwischen Amman und Damaskus.
Maut: In Syrien gibt es derzeit keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Anreise mit der Bahn
Es besteht kein grenzüberschreitender Bahnverkehr.
Anreise mit dem Schiff
Latakia und Tartus sind die wichtigsten Hafenstädte des Landes.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Derzeit werden keine Inlandflüge durchgeführt.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das Straßennetz umfasst rund 25.900 km, von denen 22.500 km befestigt sind. Manche Straßen sind während der Regenzeit unbefahrbar. Die wichtigste Straße führt von Aleppo nach Damaskus und Dar'a (Nord-Süd-Achse).
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rAutovermietung
Mietwagen sind in Damaskus am Flughafen und in der Stadt sowie in weiteren größeren Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um ein Auto mieten zu können; unter 25 Jahren wird oft eine zusätzliche Jungfahrergebühr fällig.
Taxi
In den größeren Städten des Landes sind Taxis überall zu finden. Sämtliche Taxis haben Taxameter; Reisende sollten darauf achten, dass diese eingeschaltet sind oder vor Fahrtantritt einen Fahrpreis vereinbaren. Sammeltaxis fahren in fast alle Landesteile.
Reisebus
Linienbusse verbinden Damaskus und Aleppo mit den meisten Ortschaften. Die weiß-orangefarbenen staatlichen Karnak-Busse sind klimatisiert; rechtzeitige Vorausbuchung wird empfohlen. Die Busse halten meist im Stadtzentrum.
Private Busse und Minibusse sind zwar günstiger, aber weniger komfortabel und haben keine festen Fahrpläne.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Kinder sind auf dem Rücksitz zu befördern;
- Promillegrenze: 0,00 ‰; striktes Alkoholverbot;
- Anschnallpflicht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.
Dokumentation
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Die Grüne Versicherungskarte wird bisher nicht anerkannt. Eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Einfuhr eines Autos wird eine Zollbescheinigung benötigt, die bei sämtlichen Automobilklubs erhältlich ist.
Unterwegs in der Stadt
In allen größeren Ortschaften verkehren staatliche Busse. Nahezu alle Busse außerhalb der Hauptstadt sind jedoch nur arabisch beschriftet. Taxis stehen zur Verfügung.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Stand - Thu, 05 Feb 2026 17:30:00 +0100(Unverändert gültig seit: Thu, 05 Feb 2026 17:28:20 +0100)
Letzte Änderungen:
Sicherheit
Reiseinfos – Geld/Kreditkarten
Einreise und Zoll – Voraufenthalte in Israel
Gesundheit - Malaria
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt. Während die Lage in Damaskus aktuell durch die Sicherheitskräfte der Regierung kontrolliert wird, gestaltet sich die Situation in weiten Teilen des Landes und in der Region weiterhin volatil, fragmentiert und nur begrenzt vorhersehbar.
Es gab wiederholt lokal begrenzte bewaffnete Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes. In der nordostsyrischen Region Hassakeh und im Umfeld der Stadt Kobane wurde nach bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen syrischen Regierungstruppen und den Syrian Democratic Forces (SDF) zuletzt ein umfassender Waffenstillstand vereinbart. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es kurzfristig erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen kann. Die Versorgungslage ist teilweise sehr schwierig.
Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.
Vor allem im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).
Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Im Juni 2025 hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
In den Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.
Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.
Eine Ausreise z. B. nach Libanon kann über den Landgrenzübergang in Masnaa erfolgen. Es kann dort zu erheblichen Wartezeiten kommen. Bei Einreise finden strenge Grenzkontrollen statt; gültige Ausweisdokumente sowie ein Flugticket zum Endreiseziel sollten mitgeführt werden.
Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
- Bedenken Sie, dass vor Ort keine unmittelbare Nothilfe geleistet werden kann. Sollten Sie sich trotz Reisewarnung dennoch in Syrien aufhalten, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung, eines Unfalls oder plötzlicher Straßen- und Grenzschließungen nicht wie geplant aus Syrien zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Denken Sie daran, dass Minen und andere nicht-entschärfte Sprengkörper bzw. Munition beim Betreten von (leerstehenden) Häusern und Grundstücken zur tödlichen Gefahr werden können.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage ist geprägt von den Bemühungen der Regierung, das Gewaltmonopol wiederherzustellen. Herausforderungen bestehen weiterhin v.a. im Süden in den Provinzen Daraa, Quneitra und Sweida, im Nordosten in den Provinzen Hassakeh und Kobane sowie in den Küstenregionen. Hier stellen bewaffnete Kräfte die Autorität der Regierung weiterhin in Frage. Zuletzt kam es Ende 2025/Anfang 2026 zu bewaffneten Auseinandersetzungen der syrischen Sicherheitskräfte mit den Syrian Democratic Forces (SDF) im Nordosten des Landes. Die Einhaltung der vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und SDF sollte aufmerksam verfolgt werden.
Auf die (Teil-) Reisewarnungen für Israel und die Palästinensische Gebiete, Libanon sowie Irak und die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei und Jordanien wird ergänzend hingewiesen.
Kriminalität
Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Regierung im Nordosten des Landes zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden, insbesondere abseits der großen Zentren und Straßen.
Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
Natur und Klima
Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.
Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Botschaft Beirut.
Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten.
Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind bei diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind von Sonnenauf- bis -untergang auch Nichtmuslimen untersagt.
LGBTIQ
Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird umfassend ausgelegt. Er kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints oder Flughäfen auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude einschließen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Beim Fotografieren sollte allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden, da es als versuchte Spionage gewertet werden kann. Festnahme und Inhaftierung können die Folge sein.
Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). In Syrien können weiterhin keine Kreditkarten genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige mögliche Einsatzorte. Es muss mit Bargeld bezahlt werden. Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann nur am Flughafen, in Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen. Gehobene Restaurants und Hotels akzeptieren in der Regel Zahlungen in USD, teilweise auch in EUR. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt.
Einreise und Zoll
Siehe Sicherheit – Reisewarnung
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Änderungen können jederzeit erfolgen.
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum sollte bei der für das Wohnsitzland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.
- Bitte beachten Sie bei einer Einreise über Libanon zudem die dortigen Einreisevorschriften, insbesondere die besonderen Hinweise für deutsch-syrische/libanesische Doppelstaater sowie Palästinenserinnen/Palästinenser mit Dokumenten der Palästinensischen Autonomiebehörde oder von Drittstaaten ausgestellten Passersatzdokumenten.
Voraufenthalte in Israel
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) kann die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert werden. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Hinweis: Änderungen können jederzeit erfolgen.
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können damit grundsätzlich von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2004 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden. Länderinformationen stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mit Gardia lamblia, Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.
Medizinische Versorgung
Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Beachten Sie mögliche Ausschlussklauseln oder Sonderregelungen bei Vorliegen einer Ausreiseaufforderung des Auswärtigen Amts.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visainformationen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
- Türkei
Kosten
Deutschland
Die folgenden Gebühren gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger (für Ausländer mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland gelten andere Gebühren).
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig).
Schweiz
Die folgenden Gebühren gelten u.a. für Schweizer Staatsangehörige bei Antragstellung bei der syrischen Botschaft in Paris: 60 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig)
Gebühren variieren je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller; Auskünfte von den zuständigen konsularischen Vertretungen.
Visaarten und Kosten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Tag der Ausstellung.
Einreisevisum: einmalige Einreise: 3 Monate; mehrmalige Einreise: 6 Monate.
Transitvisum: einmaliger Transit: 3 Monate; mehrmaliger Transit: 6 Monate.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
JAXBElement
Postalisch beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) spätestens 3 Wochen vor der geplanten Reise. In Berlin werden Visa nur noch in Ausnahmefällen erteilt.
Antrag erforderlich
(a) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Antragstellung in Berlin: Kopie aller relevanten Seiten).
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(e) Gebühr (Bareinzahlung auf das Konto oder per Banküberweisung mit Original-Zahlungsbeleg).
(f) Empfohlen: Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) Minderjährige unter 15 Jahren: Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten / Eltern.
(i) bestätigte Hotelreservierung oder Einladungsschreiben.
(j) Arbeitsnachweis, Immatrikulation, Rentennachweis etc.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(k) Entsendungsschreiben mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Temporärer Wohnsitz
Anträge an die Einwanderungsbehörde in Damaskus.
Bearbeitungsdauer
7-10 Werktage. Eine schnellere Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Dringlichkeit nachgewiesen wird (Selbst dann dauert die Bearbeitung derzeit mindestens 1 Woche). Der Antrag sollte mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn bei der Botschaft eingehen. Postalische Beantragung: 20 Werktage.
Hinweis: Die Bearbeitung von Anträgen nichtdeutscher Staatsbürger dauert länger, da eine Genehmigung aus Syrien erforderlich ist.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung
Bei einem Aufenthalt, der 14 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Aufenthalte von bis zu 3 Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden. Journalisten müssen sich innerhalb von 24 Stunden beim Ministry of Information in Damaskus melden.
Benötigte Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Kinder brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes.
Einreisebeschränkungen
Die Einreise und der Transit von israelischen Staatsbürgern ist nicht gestattet. Enthält ein Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland verlangt. Bei Krankheitsverdacht besteht Quarantänepflicht.
Die Verbringung von Vögeln nach Syrien ist verboten.
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Für Langzeit- und Arbeitsaufenthalte sowie Studium sind ein Gesundheitszeugnis und ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich. Es ist ratsam, den HIV-Test durch ein WHO Collaborating Laboratory erstellen und das Attest von der syrischen Vertretung beglaubigen zu lassen; die Anerkennung ist jedoch dadurch nicht garantiert. Mit einer obligatorischen Nachtestung im Land muss gerechnet werden.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Syrien den Transitraum nicht verlassen.
[2] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Geringes Malariarisiko aufgrund der weniger gefährlichen Malaria-Art Plasmodium vivax (Malaria tertiana) entlang der nördlichen Grenze von Mai bis Oktober. Die übrigen Landesteile sind malariafrei. Ausreichender Schutz besteht durch langärmelige Kleidung und Mückenschutzmittel.
[4] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
Essen und Trinken
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen v.a. am Oberlauf des Euphrat und im Norden bis zur türkischen Grenze in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Übersicht
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Geld
Währung
1 Syrisches Pfund / 1 Syrische Lira = 100 Piaster. Währungskürzel: S£, SYP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 S£ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 25, 10, 5, 2 und 1 S£. Piaster sind nicht mehr im Gebrauch.
Kreditkarten
Derzeit können keine Kreditkarten im Land genutzt werden, Kaufgeschäfte müssen mit Bargeld getätigt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Ausländische Bankkarten sind zurzeit in Syrien nicht nutzbar.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Syrien nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Schalter: Sa-Do 09.00-12.00 Uhr. Das Bankpersonal steht z. T. etwas länger zur Verfügung.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist derzeit verboten. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 5.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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2026Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Syrien eingeführt werden (ohne Altersbegrenzung):
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak;
570 ml alkoholische Getränke;
30 g Parfüm, 500 ml Creme/Lotion und 500 ml Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zum Wert von 250 S£.
Verbotene Importe
Schusswaffen und Munition. Lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel und alle Produkte, die Bestandteile aus Vögeln enthalten.
Kontaktadressen
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Fast alle Geschäftsleute sprechen Französisch oder Englisch. Terminvereinbarungen sind erforderlich. Visitenkarten sind erwünscht, wenn möglich mit arabischer Übersetzung auf der Rückseite. Geschäftliche Unterredungen werden in arabischen Ländern häufig mit mehreren Partnern gleichzeitig abgehalten. Gute Dolmetscher sind schwer zu finden.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.30-14.30 Uhr. Regierungsämter, Banken und muslimische Firmen haben freitags geschlossen, dafür sonntags geöffnet; christliche Firmen haben freitags geöffnet und sonntags geschlossen. Während des Fastenmonats Ramadan öffnen Regierungsämter eine Stunde später, alles geht langsamer vonstatten.
Geschäftskontakte
Handelsabteilung der Syrischen Botschaft
Rauchstr. 25, D-10787 Berlin
Tel: (030) 50 17 70.
Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, 1015 Wien
Tel: (01) 513 39 65.
Internet: www.aacc.at
Damascus Chamber of Commerce (Handelskammer)
BP 1040, Rue Mouawiah, Damaskus
Tel: (011) 221 13 39.
Internet: www.dcc-sy.com
Federation of Syrian Chambers of Commerce
Mousa Bin Nosair St., P.O. Box 5909 Damaskus
Tel: (011) 333 73 44.
Internet: www.fedcommsyr.org
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00963.
Mobiltelefon
3G- und 4G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber ist u.a. MTN Syria. Das Mobilfunknetz deckt die größeren Städte im Westen von Syrien sowie Ar Raqqah und Dayr Az Zawr ab.
Internet
Internetcafés findet man in Damaskus. Internetzugang ist auch in Universitäten und manchen öffentlichen Einrichtungen möglich.
Post
Post nach Europa ist etwa eine Woche unterwegs. Aktuell werden in Syrien keine Briefsendungen aus Europa angenommen. Pakete ins Ausland sollten im Postamt gepackt werden, die Formalitäten nehmen oft viel Zeit in Anspruch. Öffnungszeiten der Postämter: Kleinere Postämter haben 08.00-14.00 Uhr geöffnet, Hauptpostämter den ganzen Tag.
Sehenswürdigkeiten
Einkaufen
Überblick
Perlmutt- und Olivenholzgegenstände (z. B. Backgammonspiele), Handgewobenes, Stickereien, Lederwaren sowie Gold- und Silberschmuck.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.30-14.00 und 16.30-21.00 Uhr (Sommer); Sa-Do 09.30-14.00 und 16.00-20.00 Uhr (Winter).
Kulinarisches
Übersicht
Landesspezialitäten sind Kubbeh (Klößchen aus Grieß, Fleisch, Zwiebeln und Nüssen), Yabrak (mit Reis und Fleisch gefüllte Weinblätter), Ouzi (mit Reis und Fleisch gefüllte Pasteten) und verschiedene Gemüsesorten, die mit Fleisch und Tomatensoße zubereitet auf verschiedenen Tellern serviert und mit Reis gemischt gegessen werden.
Getränke: Bars bieten Spirituosen aller Art an. Alkohol ist erlaubt, allerdings nicht während des Fastenmonats Ramadan.
Unterkunft
Hotels
Unterkünfte sind mitunter schwer zu finden, man sollte deshalb auf einer Buchungsbestätigung bestehen. Es gibt keine saisonbedingten Preisunterschiede. 15 % für Bedienung werden auf die Rechnung aufgeschlagen.
Kategorien: Hotels werden mit 1-5 Sternen ausgezeichnet. Die besten Hotels befinden sich in Damaskus. Aleppo, Homs, Hama, Lattakia und Palmyra bieten jedoch auch Luxushotels. Weitere Informationen sind vom Fremdenverkehrsamt erhältlich (s. Adressen).
Camping
Es gibt einige ausgewiesene Campingplätze, z. B. in Damaskus, Aleppo, Lattakia und Tartus. Außerhalb zahlreicher Urlaubsorte kann man ebenfalls zelten.
Kultur
Religion
Überwiegend Muslime (90 %), christliche und andere Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Gastfreundschaft ist eine tief verwurzelte und jahrtausendealte arabische Tradition, jeder Gast wird ausgesprochen höflich empfangen. Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Ein Andenken aus der Heimat oder der Firma wird gern angenommen.
Kleidung: Zurückhaltende Alltagskleidung ist angemessen. Shorts und Badekleidung gehören an den Strand bzw. Swimmingpool.
Nichtraucherzonen sind ausgeschildert. Rauchverbot besteht in allen öffentlichen Einrichtungen, Ämtern und Restaurants mit geschlossenen Dächern. Während des Fastenmonats Ramadan darf vor Einbruch der Dunkelheit in der Öffentlichkeit weder geraucht noch getrunken werden.
Fotografieren: Alle Einrichtungen, die auch nur im entferntesten militärisch sein könnten, dürfen nicht fotografiert werden. Dies gilt auch für die Umgebung militärischer Anlagen und selbst für die Antennen der Radiosender. Man sollte sich den Hintergrund sehr genau ansehen, bevor ein Foto geschossen wird. Vorsicht bei der Motivwahl ist generell angebracht; bevor Personen fotografiert werden, sollte unbedingt um Erlaubnis gefragt werden.
Trinkgeld: In den Rechnungen sind meist 10% für Bedienung enthalten, zusätzliche 10% sind üblich. Für alle Dienstleistungen wird ein kleines Trinkgeld erwartet.
Klima
Beste Reisezeit
Trockene, heiße Sommer und verhältnismäßig kalte Winter. Nachts sinken die Temperaturen stark.
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Arabisch. Die Sprachen der Minderheiten, Kurdisch (3%) und Armenisch (2%), werden ebenfalls gesprochen. Englisch und Französisch werden manchmal verstanden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
https://www.derreisefuehrer.com
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