Libanon

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Sundair (SR) fliegt von Hannover nach Beirut. 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Beirut: 3 Std. 50 Min. (nonstop); Wien - Beirut: 5 Std. 15 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Beirut: 3 Std. 50 Min. (nonstop).

Ausreisegebühr

Eine Abflugsteuer in Höhe von ca. 93 € (150.000) L£ für First-Class-Passagiere, ca. 68 € (110.000 L£) für Business-Class-Passagiere und ca. 32 € (35 US$ / 525.000 L£) für Economy-Class-Passagiere wird erhoben.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg erreicht man den Libanon von der Türkei aus entweder in Nord-Süd-Richtung entlang der syrischen Küste oder über Damaskus (Syrien). Von der Einreise auf dem Landweg wird jedoch derzeit dringend abgeraten.

Maut: Im Libanon gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es im Libanon keinen Bahnverkehr.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Beirut, Tripoli, Jounieh, Tyre und Sidon. Vor allem Beirut wird auch von Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Kreuzfahrtschiffe

Der Kreuzfahrtanbieter Ponant bietet Reisen ab europäischen Häfen mit Zwischenstopp im Libanon an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Es gibt keine Inlandflüge.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Die Hauptverbindungsstraßen des Landes sind die Küstenstraße zwischen den Grenzen nach Syrien und Israel, eine von der syrischen Grenze über Baalbek durch das Landesinnere nach Beirut führende Straße und die von Beirut Richtung Osten verlaufende Verbindung zur syrischen Grenze nach Damaskus.

Verkehrsschilder und Wegweiser sind - falls vorhanden - in arabischer Sprache. Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen werden von Einheimischen nicht immer beachtet. Von Nachtfahrten ist generell abzuraten.

Maut: Im Libanon gibt es keine gebührenpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Derzeit herrscht Benzinknappheit; Tankstellen rationieren die Abgabe von Benzin.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Hauptverbindungsstraßen sind asphaltiert, die meisten übrigen Straßen sind schlecht ausgebaut und gewartet. Viele Pass- und Gebirgsstraßen sind im Winter praktisch unpassierbar.

Staßenklassifizierung

Schnellstraßen verbinden die wichtigsten Städte des Landes, wie etwa Beirut und Tripolis.

Autovermietung

Mietwagen sind in Beirut am Flughafen und in größeren Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens 2 Jahren besitzen. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeur zu mieten.

Taxi

Taxis und Sammeltaxis sind in den Städten verfügbar und werden auch für Überlandfahrten genutzt und können ganztags gemietet werden. Offizielle Taxis haben rote Nummernschilder und feste Fahrpreise. Nach 22.00 Uhr gibt es Preisaufschläge.

Bei Sammeltaxis kommt es immer wieder zu Raubüberfällen; Touristen sollten diese daher meiden.

Fahrrad

In Beirut können Fahrräder bei verschiedenen Fahrradverleihern gemietet werden, und es werden Radtouren in der Stadt angeboten. Radwege gibt es allerdings nur in den Naturschutzgebieten des Landes; nicht in der Stadt.

Reisebus

Intercity-Busse privater Unternehmen sind preiswert und effizient. Hotels bieten ihren Gästen oft Minibusservice o.ä. an.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: Es gibt keinen festgelegten Wert. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird jedoch der Führerschein entzogen.
- Es herrscht Gurtpflicht.
- Telefonieren am Steuer ist während der Fahrt nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- Landstraßen: 60 km/h;
- Schnellstraßen: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Die meisten Autovermieter bieten Pannenhilfe an.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub im Libanon ist der Automobile and Touring Club of Lebanon (ATCL) in Jounieh, Tel. +961 9 640 220.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

In Beirut verkehren Linienbusse; jedoch sind für Reisende die Fahrpläne und die Routen nur schwierig zu entschlüsseln. Taxis sind die am meisten benutzten Verkehrsmittel.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit gibt es im Libanon keinen Bahnverkehr.

 

Unterwegs mit dem Schiff

An der Küste verkehren zwischen den Hafenstädten Fährschiffe; nähere Auskünfte vor Ort.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Tue, 23 Jun 2026 18:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 24 Jun 2026 11:11:23 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles – Sicherheitslage

Sicherheit - Sicherheitshinweis

Redaktionelle Änderungen

 

 

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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Aktuelles

Vor Reisen in den Süden Libanons (alle Gebiete südlich von Beirut, einschließlich der südlichen Vororte, siehe Sicherheit), in die Bekaa-Ebene sowie in das Gouvernorat Baalbek-Hermel, das Grenzgebiet zu Syrien sowie alle palästinensischen Flüchtlingslager wird gewarnt.

Von Reisen in andere Landesteile Libanons wird dringend abgeraten.
In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden.

Sicherheitslage

Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran sowie in der Folge zwischen Hisbollah-Miliz und Israel. Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. Zudem verhandeln Libanon und Israel in Washington ab dem 23. Juni 2026 erneut im Rahmen direkter Gespräche unter US-Mediation.
Seit dem 17. April 2026 besteht eine temporäre Verständigung auf eine Waffenruhe zwischen Israel und Libanon, die zuletzt Mitte Mai 2026 um weitere 45 Tage verlängert wurde. 

Es besteht dennoch weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.

Insbesondere in Südlibanon kommt es weiterhin israelischen Luftschlägen sowie Kämpfen zwischen der Hisbollah-Miliz und israelischen Streitkräften.

Entlang des israelisch-libanesischen Grenzgebietes besteht auch weiterhin ein militärischer Operationsbereich. Zuletzt erfolgte am 14. Juni 2026 ein (Präzisions-)Luftangriff der israelischen Streitkräfte auf die südlichen Vororte Beiruts (Dahieh).

Eine erneute Ausweitung israelischer Luftangriffe auf bislang nicht betroffene Gebiete, oder eine erneute Intensivierung der Angriffe auf die südlichen Vororte Beiruts (Dahieh), können nicht ausgeschlossen werden.

Zudem muss auch weiterhin mit Demonstrationen und Protestkundgebungen gerechnet werden, in deren Umfeld es regelmäßig zu Ausschreitungen kommen kann

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie die Evakuierungsaufforderungen der israelischen Streitkräfte.
  • Verfolgen Sie die aktuelle Nachrichtenlage aufmerksam und nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Warnungen können über das Internet bzw. die sozialen Medien erfolgen; in betroffenen Gebieten werden zur Warnung von Anwohnern teilweise auch Waffen abgefeuert.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Sollten Sie Libanon inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies dort bitte ebenfalls. Ermuntern Sie auch andere Ihnen in Libanon bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
  • Sollten Sie sich in einem von militärischen Operationen betroffenen Gebiet aufhalten, begeben Sie sich umgehend an einen sicheren Aufenthaltsort außerhalb dieses Bereichs, soweit dies sicher möglich ist.
  • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schüsse hören, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.
  • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen äußerst aufmerksam.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
  • Sollten Sie eine Ein- oder Ausreise auf dem Landweg erwägen, beachten Sie die bestehende Reisewarnung für Syrien. Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen oder können kurzzeitig geschlossen werden. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist in Syrien nur äußerst eingeschränkt möglich.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der libanesischen Sicherheitskräfte sowie Fotografierverbote. Die Umsetzung der Waffenruhe führt zu einer erhöhten Militärpräsenz und Check-Points. Halten Sie Abstand zu Militärkolonnen.
  • Bewegen Sie sich nicht abseits für den Personen- und Fahrzeugverkehr zugelassener Straßen. In den von den Luftangriffen betroffenen Gebieten, auch innerhalb Beiruts, besteht Gefahr durch eine Vielzahl nicht entschärfter Blindgänger.
  • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Süden Libanons (alle Gebiete südlich von Beirut, einschließlich der südlichen Vororte, siehe Sicherheit), in die Bekaa-Ebene sowie in das Gouvernorat Baalbek-Hermel, das Grenzgebiet zu Syrien sowie alle palästinensischen Flüchtlingslager wird gewarnt.

Die südlichen Vororte von Beirut umfassen:
 ˗ die Gebiete von der Küste bis zur Camille-Chamoun-Straße/Old-Saida-Straße, einschließlich der Wohnviertel Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Barajneh, Mar Elias, Hadath, Er Rouais und Laylaki;
 ˗ die Gebiete südlich des Camille-Chamoun-Stadions und der Adnan-Al-Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens (hiervon ausgenommen sind die Flughafenstraße M51 sowie der Flughafen Rafik Hariri International).

Von Reisen in andere Landesteile Libanons wird dringend abgeraten.
In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden.

Terrorismus

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Lebanon.

In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent – dort kann keine Sicherheit gewährleistet werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.

Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.

  • Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
  • Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe palästinensischer Flüchtlingslager besonders wachsam.
  • Bei nicht aufschiebbaren Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit südlich von Beirut vermeiden Sie bitte Strecken abseits der Hauptküstenstraße 51.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Libanon hat seit 2025 mit General Joseph Aoun einen neuen Staatspräsidenten. 2025 hat das libanesische Parlament der neuen Regierung unter Premierminister Nawaf Salam mehrheitlich das Vertrauen ausgesprochen.

Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind weiterhin jederzeit möglich. Kundgebungen können schnell in Spannungen und Gewalt umschlagen. 

In der Stadt Tripoli besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden.

Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kam es zwischen 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Projektile, Mörsergranaten und Panzerabwehrraketen (RPG-Geschosse) waren wiederholt auch außerhalb des Flüchtlingslagers niedergegangen (z.B. im Stadtzentrum von Saida und auf der Überlandstraße 51) und haben zu zahlreichen Verletzten und Gebäudeschäden geführt. Die Spannungen im Camp sind weiterhin hoch. Ein Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen (mit Auswirkungen auf die Stadt Saida) kann nicht ausgeschlossen werden. In und am Rand der Stadt Saida kommt es mitunter zu Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch die libanesischen Streitkräfte.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig
  • Beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.

Finanz- und Wirtschaftskrise/Versorgungsengpässe

Die wirtschaftliche Lage in Libanon ist auch aufgrund der seit 2019 andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise angespannt. 

Es ereigneten sich mehrere Sicherheitsvorfälle in Banken, in deren Verlauf Personen unter Androhung von Waffengewalt und teilweise mit Geiselnahme die Auszahlung ihrer eingefrorenen Guthaben gefordert haben. Bislang konnten die Sicherheitskräfte diese Situationen gewaltfrei beenden. Weitere Vorfälle dieser Art und eine mögliche Eskalation können nicht ausgeschlossen werden. 

Insbesondere bei Benzin, Diesel und Strom sowie bei einigen Medikamenten kann es weiterhin zu Versorgungsengpässen kommen. Flächendeckende Stromausfälle, die auch Ampeln und Straßenbeleuchtung betreffen, sind an der Tagesordnung. Störungen des Internetzugangs sind in allen Landesteilen, einschließlich Beirut, möglich. Die meisten Krankenhäuser bieten Versorgungsleistungen einschließlich Operationen und notfallmedizinischer Versorgung nur nach Vorkasse in Devisen in bar an.

  • Achten Sie auf eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
  • Führen Sie nur die notwendigen Geldmengen in Devisen und in bar mit sich, achten Sie auf den Erhalt von Rücklagen für Notfälle.
  • Lassen Sie beim Betreten von Banken besondere Vorsicht walten und meiden Sie Menschenansammlungen vor Banken.

Kriminalität

Siehe Aktuelles

Unter anderem aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und in Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden. Seit Juni 2025 wurden für Tripoli etwa 350 sicherheitsrelevante Vorgänge registriert, was im Verhältnis zur Einwohnerzahl dem Vierfachen des Aufkommens in Beirut entspricht. Gewaltsame Überfälle, Entführungsversuche und sexuelle Übergriffe kommen vereinzelt vor. Die Anzahl an Personen, die legale oder auch nicht registrierte Waffen besitzen, ist sehr hoch. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Waffen zur Durchführung von Straftaten oder bei Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxis mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.

  • Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor – u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
  • Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung Ihrer Sicherheit verfügen.
  • Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
  • Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
  • Benutzen Sie möglichst nur vom Hotel bereitgestellte oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als alleinreisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxis oder Taxis mit unbekannten Fahrern.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Zeremonielles Schießen

Bei verschiedenen Anlässen kann es landesweit, auch spontan und ohne Vorwarnung, zu Schussabgaben in die Luft kommen. Unter anderem wird diese auch als „celebratory gunfire" oder „happy shooting" bekannte Tradition bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jahrestagen, Ansprachen einflussreicher Personen oder Politiker und vergleichbaren Ereignissen ausgeübt. Die Geschosse der dabei verwendeten Waffen fliegen z.T. mehrere Kilometer weit und können auch beim Herabfallen schwerste Verletzungen verursachen.

  • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen
  • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.

Landminen und alte Munition

In mehreren Regionen besteht seit 2024 eine erhöhte Gefährdung durch nicht explodierte Munition und Minen sowie auch durch alte Streumunition aus früheren Konfliktphasen. Betroffen sind aktuell insbesondere der Südlibanon, Teile der Bekaa sowie die südlichen Vororte von Beirut; darüber hinaus bestehen weiterhin Risiken in den Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Lebanon sowie in Gebieten zwischen Akkar und der syrischen Grenze. Nähere Informationen bietet das Lebanon Mine Action Center. Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.

  • Orientieren Sie sich umfassend und aktuell, bevor Sie Ausflüge oder Wanderungen unternehmen.
  • Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.
  • Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).

Natur und Klima

Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.

Aufgrund langer Trockenheit und hoher Temperaturen ist auch im Libanon die Waldbrandgefahr derzeit extrem hoch.

Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein. 

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
  • Beachten Sie stets die Warnungen und  Anweisungen lokaler Behörden.
  • Wenn Sie einen Waldbrand bemerken, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (Tel. 175) bzw. den Zivilschutz (Tel. 125).
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis sog. „service taxis"). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet, Verkehrsampeln sind überwiegend außer Funktion und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Saida und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

Besondere Verhaltenshinweise

Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein; das schließt insbesondere auch die Badebekleidung an den Stränden Libanons ein, die jeweils ortsangepasst sein sollte.

In Gesamt-Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Obwohl Libanon unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land gilt, sollten Reisende sich bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen in Libanon strafbar sind. Der Druck auf LGBTIQ-Personen hat zugenommen: u.a. kam es 2023 zu einem tätlichen Angriff auf eine LGBTIQ-freundliche Bar in Beirut. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes als homosexuell wahrgenommenes Verhalten zu einer Verhaftung führen.

Rechtliche Besonderheiten

Neben homosexuellen Handlungen sind auch die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten. 
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen dürfen nicht fotografiert werden. Lokale Verbote müssen beachtet werden.

Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. Häufig wird dies bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. zum Sorgerecht), aber auch bei anderen zivilrechtlichen Vorgängen (Autokauf/Mietvertrag) angewandt. Eine Ausreisesperre kann bspw. gegen den anderen Ehegatten und/oder gemeinsame Kinder verhängt werden. Die Aufhebung ist oftmals nur mit Einverständnis des Familienmitglieds möglich, das die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht, siehe auch Einreise und Zoll - Minderjährige.

Geld/Kreditkarten

Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Webseite einen offiziellen Kurs. Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu hohen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.

  • Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.
  • Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libanon ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für touristische Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise – am Flughafen (on arrival) beantragt werden. Visa für touristische Aufenthalte sind gebührenfrei.

Bei Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung in Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.

Informationen zu Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security".

Überschreitung der Visumsgültigkeit

Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums kann die Ausreise verweigert werden. In diesem Fall muss bei der „General Security" entweder eine Verlängerung des Visums oder ein einwöchig gültiges Ausreisevisum („exit visa") beantragt werden.

Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt, bis hin zur Verhaftung.

Voraufenthalte in Israel

Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

  • Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei Ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise nach Libanon beantragen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Minderjährige können an der Ausreise durch eine Ausreisesperre gehindert werden, auch wenn sie lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Libanon haben.

Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger

In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere, wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen. Dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder zu deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperren aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Eine erneute Ausreisesperre ist auch nach Aufhebung durch das zuständige libanesische Gericht weiterhin möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische Volkszugehörige

Reisenden, die zwar im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sind, nicht aber über anerkannte Reisedokumente verfügen, kann bei Rückreise nach Deutschland durch die Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. In der Vergangenheit betraf dies besonders palästinensische Volkszugehörige, die sich daher rechtzeitig vor Antritt der Hinreise nach Libanon bei den zuständigen Ausländerbehörden um die Ausstellung gültiger Reisedokumente bemühen sollten. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Botschaft Beirut.

Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland

Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden. Für die Einreiseerlaubnis nach Libanon wird in der Regel eine Gebühr in Höhe von ca. 50 USD erhoben.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, - auch wenn diese lange zurückliegen - bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann. Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 USD) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an. Ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen.

Einreise mit einem Fahrzeug

Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.

Tiere

Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über die international üblichen hinausgehenden, veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen, vor allem gegen Tollwut, wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. 

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV-Infizierten in Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.

  • Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Cholera.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Selten aber möglich, Leptospirose, eine durch Tierkontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragene Infektionskrankheit.

Schlangenbisse

Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, siehe auch Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, wie u.a. das American University Beirut Medical Center und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekendienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist zumindest in Beirut gut, z.T. sehr gut. Eine Liste mit Vertrauensärzten kann über die deutsche Botschaft in Beirut (s. Adressen) erfragt werden. Privatkrankenhäuser sind gut ausgestattet. Eine Bescheinigung darüber, ob der Patient für die Behandlungskosten aufkommmen kann, ist vor der Behandlung erforderlich. Üblicherweise wird sofortige oder vorherige Zahlung in bar oder mit Kreditkarte erwartet. Der Standard in staatlichen Krankenhäusern ist erheblich niedriger.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird für Aufenthalte im Libanon dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber kann von allen Reisenden ab einem Alter von 1 Jahr verlangt werden, die nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Libanon den Flughafen nicht verlassen.

[2] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[3] Aufgrund der Flüchtlingsströme aus Syrien sollten Reisende ihren Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) überprüfen. Reisende, die aus den Ländern Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan, Nigeria, Kamerun, Äquatorial Guinea, Äthiopien und Somalia stammen oder sich dort aufgehalten haben, müssen einen Nachweis über die Polio-Impfung, die nicht länger als 12 Monate vor Antritt der Reise in den Libanon erfolgt sein muss, erbringen, wenn sie ein Visum für den Libanon beantragen.

[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch u. U. leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, das überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse (sollten möglichst geschält werden) sind unbedenklich.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Leishmaniose und weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen landesweit eher selten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Gesundheitszeugnis

Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen sich möglicherweise im Land einem HIV-Test unterziehen.

Impfungen

Geld

Währung


1 Libanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: L£, LBP (ISO-Code). 

Banknoten im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5000 und 1000  L£ sind im Umlauf. 

Münzen sind im Wert von 500, 250, 100 und 50 L£ im Umlauf. Das libanesische Pfund ist an den US-Dollar gebunden. Viele Preise werden in US-Dollar angegeben. Erfolgt die Bezahlung in US-Dollar, wird als Wechselgeld LBP gegeben.


 

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden im ganzen Land in Hotels, Restaurants, Geschäften, Mietwagenfirmen sowie von Fluggesellschaften angenommen. Geldautomaten gibt es in den Städten. 

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Geldautomaten sind im Libanon in Banken, in Einkaufszentren und auch in Luxushotels vorhanden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Beirut und in anderen großen Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld (US-Dollar) verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

 

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

 

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Libanon nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Sa 08.30-14.00 Uhr (z. T. bis 17.00 Uhr).

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Beträge von umgerechnet über 15.000 US$ müssen deklariert werden.

Währungen

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Libanon eingeführt werden (Personen ab 18 J., die ihren Wohnsitz nicht im Libanon haben):

800 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 1 kg Pfeifentabak oder 1 kg Tabak;
4 l Wein oder Bier oder 2 Liter Champagner, Whisky oder Cognak;
100 g Parfüm und 1 l Eau de Toilette.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch;
Persönliche, nicht für kommerziellen Gebrauch bestimmte Gegenstände im Wert von bis zu 2.000.000 L£ (ca. 1162 €).

Personen unter 18 Jahren dürfen die Hälfte der angegebenen Mengen zollfrei einführen mit Ausnahme von Tabakwaren und alkoholischen Getränken.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Pornografisches Material, Waffen, Munition, Betäubungsmittel, archäologische Artefakte und Währungen.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Exportbeschränkungen

Eine Genehmigung ist für die Ausfuhr von Antiquitäten notwendig.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00961. 

Mobiltelefon

3G-, 4G- und teilweise 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Alfa und touch. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mobiltelefone können im Libanon auch gemietet werden. SIM-Karten für Prepaid werden an Kiosken verkauft. Das Mobilfunknetz deckt das ganze Land ab.

Internet

Es gibt Internet-Cafés in Beirut, Tripoli und den meisten Städten. Zahlreiche Hotels, Restaurants, Cafés und Geschäfte stellen WLAN kostenlos zur Verfügung.

Post

Mit dem privatisierten Postdienst LibanPost sind Briefe und Postkarten nach Mitteleuropa etwa 7-9 Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Do 08.00-14.00 Uhr, Fr 08.00-11.00 Uhr. Da es keine Briefkästen gibt, sollte Post direkt im Postamt oder Hotel aufgegeben werden.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet im Libanon empfangen.

Unterkunft

Hotels

Es gibt Hotels aller Preisklassen in Beirut und anderen größeren Städten. Buchungen sollten durch ein auf den Libanon spezialisiertes Reisebüro vorgenommen und vor Abreise bestätigt werden. Durch die weiterhin unbeständige Situation sind die Zimmerpreise starken Schwankungen ausgesetzt. Hotelpreise sind meist in US-Dollar angegeben und Kreditkarten werden in der Regel nur in Hotels mit Zimmerpreisen über 50 US$ angenommen.

Kategorien:
1-4 Sterne mit Staffelung in A- und B-Qualität in jeder Klasse und Luxury Class. Weitere Informationen von Hotel Owners Syndicate and Association, Sodeco Street, PO Box 166011, LB-Beirut (Tel: (01) 20 20 59, 32 90 95/96) oder vom Ministry of Tourism (s. Adressen).

Camping

Das Youth Centre (eine Abteilung des nationalen Fremdenverkehrsamtes, s. Adressen) erteilt Informationen über Campingplätze, preiswerte Unterkünfte, Jugendherbergen und Camps, in denen man mitarbeiten kann.

Kultur

Religion

18 anerkannte Religionsgemeinschaften, 60 % Muslime, 39 % Christen, größte Gruppen: Schiiten, Maroniten, Sunniten, Griechisch-Orthodoxe, Griechisch-Katholiken, Drusen, Armenier (orthodoxe und katholische).

Soziale Verhaltensregeln

Von Besuchern wird Offenheit und Respekt gegenüber den Sitten und Gebräuchen der Einheimischen erwartet. Bei einer Einladung zum Essen sollte ein kleines Geschenk mitgebracht werden. Freizeitkleidung ist tagsüber angebracht. In den größeren Städten ist die Kleidung meistens etwas formeller. In guten Hotels und Restaurants wird Abendgarderobe erwartet.

Rauchen: Das Rauchen ist in öffentlichen, geschlossenen Räumen wie in Hotels, Restaurants und Cafés verboten.

Trinkgeld: Bedienungsgeld ist normalerweise in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, jedoch ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld von 5-10% zu geben. Auch Taxifahrer erwarten Trinkgeld.

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Viele Geschäftsleute sprechen Englisch und/oder Französisch.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: In der Regel Mo-Fr 08.00-13.30 und 15.00-18.00 Uhr. Regierungsbehörden: Mo-Do 08.00-14.00 Uhr, Fr 08.00-11.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Arabisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer e.V.
Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 278 90 70.
Website: ghorfa.de

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

The Delegate of German Industry and Trade in Lebanon
Riadh el-Solh Street, Beirut, Libanon
Tel. +961 (0)1 98 52 29.

Beirut Chamber of Commerce, Industry and Agriculture (Industrie-, Handels- und Landwirtschaftskammer)
PO Box 11-1801, 1 Rue Justinien, CCIABML building, Sanayeh, Beirut, Libanon
Tel. +961 (0)1 35 33 90, +961 (0)1 35 31 90.
Website: www.ccib.org.lb

Ministry of Economy and Trade
Riyad El Soleh  Street - Azarieh building - 5th floor, Beirut, Libanon
Tel. +961 (0)1 98 23 60.
Website: www.economy.gov.lb/en

Allgemeines

Hauptstadt

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