Israel
Landesdaten
Vorwahl
+972Fläche(qkm)
20,770 sq km (8,019 sq mi)Bevölkerung
8.883.800Bevölkerungsdichte(pro qkm)
406 per sq kmBevölkerung im Jahr
2018Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
101Übersicht
Israel, ein winziges Land am östlichen Mittelmeer, ist eine ganz besondere Reisedestination, die schon zu Zeiten der Propheten Besucher anzog. Das Heilige Land ist oft Teil einer spirituellen Reise, aber auch Kultur- und Ökotourismus sind hier möglich, nicht zu vergessen die Urlaubsgebiete am Mittelmeer.
Sich in der komplizierten Geschichte Israels zurechtzufinden ist zugleich berauschend und anstrengend. Es gibt verfallene Tempel, Ruinenstädte, verlassene Festungen und Hunderte von biblischen Orten zu entdecken. Obwohl man auf einer Reise nach Israel einen Sinn für Abenteuer mitbringen sollte, sind die meisten Sehenswürdigkeiten sicher und leicht erreichbar.
Israel zeichnet sich vor allem durch seine unglaublich vielschichtige Bevölkerung aus. Juden aus aller Herren Länder kommen nach Israel, um hier zu leben. Etwa 20 % der Einwohner sind Muslime.
Die Politik ist in Israel allgegenwärtig, denn ein jeder hat eine Meinung dazu, wie man das Land voranbringen könnte. Wer ein offenes Ohr hat, kann aus jedem politischen Lager interessante Lösungsansätze mit nach Hause nehmen. 2018 feierte Israel 70 Jahre Unabhängigkeit mit großen Festen und Militärparaden.
Allgemeines
Offizieller Name des Staates
Staat Israel.
Regierungschef
Benjamin Netanyahu, seit Dezember 2022.
Hauptstadt
Jerusalem.
Geographie
Israel liegt an der Ostküste des Mittelmeeres und grenzt im Norden an den Libanon und Syrien, im Osten an Jordanien und im Südwesten an Ägypten. Die Palästinensischen Autonomiegebiete liegen größtenteils im Westjordanland und südwestlich im Gazastreifen. Das Land erstreckt sich in Richtung Süden durch die Wüste Negev nach Eilat, dem Urlaubsort am Roten Meer. Die fruchtbare Sharon-Ebene liegt an der Mittelmeerküste. Im Landesinneren, parallel zur Küste, liegt die Bergregion mit fruchtbaren Tälern im Westen und Wüste im Osten. Der große Senkgraben beginnt hinter der Quelle des Jordan und erstreckt sich südlich durch das Tote Meer (tiefster Punkt der Erde) und weiter südlich durch das Rote Meer nach Ostafrika.
Regierung
Republik seit 1948. Einzelne Gesetze für Teilbereiche haben Verfassungscharakter, keine schriftliche Verfassung. Einkammerparlament (Knesset) mit 120 Mitgliedern.
Staatsoberhaupt
Präsident Isaac Herzog, seit Juli 2021.
Elektrizität
230 V, 50 Hz. Dreipolige und zweipolige Stecker. Falls erforderlich, können Adapter vor Ort in Hotels und in Elektrogeschäften gekauft werden.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Nonstop-Verbindungen nach Tel Aviv werden durchgeführt von
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Swiss (LX) ab Zürich und Genf;
- Austrian (AA) und Laudamotion (OE) ab Wien.
- El Al Israel Airlines (LY) u.a. ab Frankfurt/M, Wien und ab Zürich.
- Tus Airways (U8) ab Wien.
Nonstop-Verbindungen nach Eilat werden angeboten von
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München:
- Wizzair (W6) ab Wien.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Tel Aviv: 4 Std.; München - Tel Aviv: 3 Std. 35 Min.; Wien - Tel Aviv: 3 Std. 20 Min.; Zürich - Tel Aviv: 3 Std. 45 Min.
Anreise mit dem Pkw
Die offiziellen Grenzübergänge mit Jordanien sind Sheikh-Hussein-Brücke, Allenby-Brücke und Arava; Grenzübergänge mit Ägypten Kerem-Schalom, Nizanna, Netafim und Taba.
Bus: Täglich verkehren Busse zwischen Amman (Jordanien) und Tel Aviv, Haifa und Nazareth sowie zwischen Kairo (Ägypten) und Tel Aviv. Im Allgemeinen ist die Einreise nach Israel auf dem Landweg stark eingeschränkt. Die Einreise in andere arabische Nachbarstaaten ist nicht möglich.
Maut: Die von Nord nach Süd verlaufende Autobahn Nr. 6 ist mautpflichtig. Die Gebühren werden elektronisch erhoben und von der Mietwagenfirma abgerechnet.
Unterlagen: Der internationale Führerschein wird in Verbindung mit dem nationalen Führerschein empfohlen.
Anmerkung zur Anreise mit dem Pkw
An den verschiedenen Grenzübergängen kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.
Anreise mit dem Schiff
Die größten Passagierhäfen Israels, Haifa und Ashdod, werden von zahlreichen aus Europa kommenden Kreuzfahrtschiffen angelaufen.
Ausländischen Jachten stehen daneben auch noch Eilat, Herzliya, Tel Aviv und Ashkelon als Einreisehäfen zur Verfügung.
Kreuzfahrtschiffe
Reedereien wie Hapag Lloyd Cruises, Cunard, TUI Cruises, Royal Caribbean, AIDA, MSC, Costa und Norwegian Cruise Line haben Haifa und Ashdod als Kreuzfahrtziele im Programm.
Vor Ort unterwegs
Warnung
In Jerusalem wird aufgrund der durch schwere Anschläge angespannten Situation zu höchster Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants sollten gemieden werden.
Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.
Unterwegs mit dem Flugzeug
Ein gutes Inlandsflugnetz verbindet Tel Aviv mit Eilat und allen größeren Städten, Anbieter sind Arkia Israeli Airlines (IZ) und Israir (ISR).
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das Straßennetz ist ausgezeichnet. Entfernungen von Jerusalem: Tel Aviv 62 km, Eilat 312 km, Haifa 159 km, Tiberias 157 km, Totes Meer 104 km, Zefat 193 km und Netanya 93 km.
Maut: Gebührenpflichtig ist nur die Nord-Süd-Autobahn Nr. 6. Die Gebühren werden elektronisch erhoben und von der Mietwagenfirma abgerechnet.
Tankstellen: An Feiertagen und vom späten Freitagnachmittag bis Samstagabend sind kleinere Tankstellen oft geschlossen. Zumeist kann mit Kreditkarten bezahlt werden.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Die Straßen befinden sich im Allgemeinen in einem guten Zustand.
Staßenklassifizierung
Das Straßennetz unterteilt sich in oft mehrspurige Autobahnen, autobahnähnliche Straßen und einfache Landstraßen.
Autovermietung
Internationale Mietwagenfirmen haben Büros am Flughafen und in großen Städten.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen; das Höchstalter liegt bei 75 Jahren. Fahrer unter 25 Jahren zahlen oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.
Taxi
Es gibt gewöhnliche Taxis und Sammeltaxis (Sheruts). In Sheruts bezahlt man den festgesetzten Fahrpreis; Taxis sind verpflichtet, Taxameter einzuschalten.
Fahrrad
Fahrräder und Roller können u.a. in Tel Aviv und Jerusalem ausgeliehen werden.
Reisebus
EGGED, die große Fernbusgesellschaft, bietet Verbindungen in alle Landesteile an. Mit einigen Ausnahmen gibt es zwischen Freitagabend und Samstagabend und an religiösen Feiertagen keine Busverbindungen.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Mitzuführen sind Feuerlöscher, Warnweste, Verbandszeug und Warndreieck.
- Auf Pkws sind auf der hinteren Stoßstange rote, reflektierende Streifen anzubringen (5 x 40 cm).
- Zwischen 1. November und 31. März muss außerorts das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Kinder müssen bis zu einem Jahr in Kindersitzen und von 1 bis 7 Jahren in einem ihrer Größe entsprechenden Rückhaltesystem befördert werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h (für Gespanne: 80 km/h)
- Autobahn: 90-110 km/h (je nach Beschilderung, für Gespanne: 80 km/h)
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Israel ist der Automobil und Touring Club von Israel (MEMSI) in Tel Aviv, Tel. +972 (3) 564 11 21.
Dokumentation
Der internationale Führerschein wird in Kombination mit dem nationalen Führerschein empfohlen.
Seit 2022 nimmt Israel nicht mehr am System der internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr teil, es besteht aber weiterhin eine Kooperation mit dem Green Card Bureaux über das Information Centres Agreement.
Anmerkung zur Reise auf der Straße
Per Anhalter fahren ist erlaubt. Israelische Fahrer sind jedoch verpflichtet, vorzugsweise Soldaten mitzunehmen.
Unterwegs in der Stadt
In den Städten verkehren zuverlässige Linienbusse der DAN- und EGGED-Gesellschaften.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Das Streckennetz der staatlichen israelischen Eisenbahn ist hauptsächlich auf den Küstenstreifen von Israel beschränkt. Vor allem bedienen die Züge den Großraum Tel Aviv.
Darüber hinaus gibt es von Tel Aviv aus auf folgenden Strecken eine Vielzahl an regelmäßigen Verbindungen:
- über Haifa und Akko nach Naharija;
- über Bet Schemesch nach Jerusalem;
- über Aschodod nach Aschkelon;
- nach Be'er Scheva.
Eine Schnellbahnstrecke (zurzeit noch 120 km/h, später 160 km/h) verbindet Jerusalem mit dem Flughafen Ben Gurion. Bis Ende 2019 soll die Schnellbahnstrecke bis nach Jerusalem verlängert werden. Für eine Weiterfahrt nach Tel Aviv muss man derzeit noch am Flughafen Ben Gurion umsteigen. Fahrtdauer von Tel Aviv nach Jerusalem zurzeit: 45 Min.
Zwischen Freitagabend und Samstagabend (Sabbat) sowie an religiösen Feiertagen fahren keine Züge.
Unterwegs mit dem Schiff
Die Kinneret Sailing Company bietet Kreuzfahrten auf dem See Genezareth zu allen Häfen am See an.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Stand - Thu, 15 Jan 2026 21:15:00 +0100(Unverändert gültig seit: Thu, 15 Jan 2026 21:22:19 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Sicherheitslage
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.
Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (so genannter „Gaza-Envelope") sowie von Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ostjerusalem wird abgeraten.
Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Sicherheitslage
Die Sicherheitslage im Land, auch in Tel Aviv und Jerusalem, ist unvorhersehbar.
Aufgrund der zugespitzten Lage in Iran kann eine zeitnahe militärische Eskalation in der Region, so auch in Israel, nicht ausgeschlossen werden.
Am 24. Juni 2025 trat eine Waffenruhe zwischen Israel und Iran in Kraft, dennoch sind erneute Angriffe durch Drohnen und Raketenbeschuss auf Israel sowie eine damit einhergehende Verschärfung der Sicherheitslage in der Region jederzeit möglich, auch plötzlich und ohne Vorwarnung. Dies schließt auch anderweitige sicherheitsrelevante Vorfälle in Israel und den Palästinensischen Gebieten mit ein.
Am 10. Oktober 2025 trat ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas in Kraft. Auch wenn es seitdem vereinzelt zu Beschuss innerhalb des Gazastreifens kam, wird die Waffenruhe von beiden Seiten weitgehend eingehalten. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Fall eines Scheiterns des von USA verhandelten 20-Punkte-Plans die israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.
Die am 27. November 2024 zwischen Israel und Libanon geschlossene Waffenruhe wird weitgehend eingehalten. Insbesondere im Norden, aber auch im Zentrum Israels kann es weiterhin zu Raketenangriffen von libanesischem Staatsgebiet aus kommen. Israel geht zunehmend gegen den Wiederaufbau von Terrorstrukturen in Libanon vor, insbesondere im israelisch-libanesischen Grenzgebiet (Blue Line). Zudem wurde Israel wiederholt von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen.
Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in das Westjordanland verlegt; es kommt dort regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.
Zudem wurde im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender" Checkpoints eingerichtet; darüber hinaus wurde die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft, einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe von Nablus und Hebron deutlich zugenommen.
Die Sicherheitslage ist äußerst volatil und kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen, insbesondere an Feiertagen. Es kann jederzeit zu Einschränkungen des Flugverkehrs, inklusive der Stornierung von Flügen sowie der Sperrung von Lufträumen, kommen.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung für den Gazastreifen und das Westjordanland.
- Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.
- Beachten Sie die Sicherheitshinweise im Abschnitt Sicherheit – Terrorismus.
- Seien Sie darauf vorbereitet, im Falle einer Eskalation der Lage über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Unterbrechungen des Flugverkehrs das Land nicht verlassen zu können. Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut. Vergewissern Sie sich stets über die genaue Lage des nächstgelegenen Schutzraums.
- Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen Sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
- Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache).
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)" vor Ort.
- Seien Sie bei Reisen in ländliche Gebiete vorsichtig, da dort möglicherweise nicht explodierte Kampfmittel liegen.
- Prüfen Sie kritisch, ob Überlandfahrten im Westjordanland zwingend notwendig sind; meiden Sie die Straßen 60 und 458.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
- Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
Ausreisemöglichkeiten
Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten.
Informationen zur Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll – Grenzübergänge.
Ausreise aus dem Gazastreifen
Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.
Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:
- Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.
Sicherheit
Siehe Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen und in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.
Von Reisen in das Gebiet um den Gazastreifen (so genannter „Gaza-Envelope") sowie von Reisen in den Norden Israels (nördlich der Straße 85 und deren Verlängerung) wird dringend abgeraten.
Von nicht notwendigen Reisen in andere Landesteile Israels sowie nach Ostjerusalem wird abgeraten.
Israel befindet sich weiterhin formell im Kriegszustand.
Terrorismus
Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen.
Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.
- Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.
- Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
- Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Siehe Aktuelles
Grenzgebiet zu Ägypten
Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.
In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Siehe Aktuelles
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.
Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.
Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Vor Reisen in das Westjordanland (mit Ausnahme von Ostjerusalem) wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen nach Ostjerusalem wird abgeraten. Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.
Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende" Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.
Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.
- Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
- Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
- Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
- Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
- Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
- Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
- Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.
Kriminalität
Siehe Aktuelles
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.
Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.
In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
- Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
- Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
- Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.
Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.
- Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
- Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Besondere Verhaltenshinweise
Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.
Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL" erforderlich (siehe Visum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.
Seit Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL" verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden.
Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal.
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.
Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:
- Beit Shean/King Hussein (Jordan River)
Tel: +972 (0) 4-609-3410 -
Tel: +972 (0)8-630-0555
- Eilat/Taba (Menachem Begin)
Tel: +972 – (0)8-636-0999
Ein- und Ausreisepraxis Israel
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.
Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott Israels aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.
- Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
- Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents" (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Ein- und Ausreise in das Westjordanland
Siehe Aktuelles und Sicherheit.
Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.
Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.
Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell" auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.
Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).
Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:
- Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke
und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600 - Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.
- Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Minderjährige
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84" kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.
Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Tiere
Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
- Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.
Gesundheit
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.
Reiseimpfungen
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1 und cVDPV2) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
- Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass
(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.
(b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Deutschland: nur Personen, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, können visumfrei einreisen.)
Achtung: Reisende aus Ländern, die von der Visumpflicht für Israel befreit sind, benötigen eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA-IL). Die ETA-IL kann online beantragt werden. Sie kostet 25 NIS (ca. 6,60 €) und ist zwei Jahre gültig bzw. bis zum Ende der Gültigkeit des Reisepasses verwendbar. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Beantragung einer ETA-IL für Staatsangehörige aus visumbefreiten Ländern verpflichtend.
Anmerkung zum Visum
Hinweis: Man sollte darauf achten, dass man bei der Einreise entweder eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit) oder einen Einreisestempel oder einen israelischen Sichtvermerk in den Reisepass erhält.
Kosten
Unterschiedlich je nach Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Deutschland, Österreich
B/2-Besuchervisum: 25 €.
B/1-Arbeitsvisum: 51 €.
Schweiz
B/2-Besuchervisum: 26 CHF.
Die Bearbeitung ist für türkische Antragsteller kostenlos.
Mitreisende Kinder visumpflichtiger Reisender, Deutsche, die vor 1928 geboren sind, und türkische Staatsbürger erhalten das Visum kostenlos bei der konsularischen Vertretung.
Visaarten und Kosten
Touristen-, Studenten- und Transitvisum.
Gültigkeit
Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung.
Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag (entscheidend ist der Einreisestempel). Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.
JAXBElement
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat. Nichtdeutsche Staatsbürger, die in Deutschland ihren Visumantrag stellen, müssen dafür persönlich in der zuständigen diplomatischen Vertretung Israels erscheinen.
Antrag erforderlich
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto (5 x 5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Reserviertes Rück- oder Weiterreiseticket.
(e) Gebühr (per Überweisung mit Kopie des Belegs oder bei persönlicher Beantragung per Kreditkarte (außer Diners Club)).
(f) Unterkunftsnachweis (Einladung oder Hotelbuchungsbestätigung).
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszüge und Gehaltsbestätigung der letzten 3 Monate).
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o. Ä.
(j) Nur deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich ein ausgefülltes Erklärungsformular abgeben (betrifft Zugehörigkeit zur NSDAP), downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung.
(k) Nachweis einer Auslandskrankenreiseversicherung.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben der Firma in Israel.
(m) Entsendungsschreiben der Firma mit genauen Angaben zur Reise und Beschäftigungsnachweis.
Visumbeantragung für mitreisende Kinder:
Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
(a) Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Passfoto, Antragsformular und Flugreservierung wie oben.
(b) Kopie der Heiratsurkunde.
(c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
(d) Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften auf dem Antragsformular).
(e) Kopie des Reisepasses der Mutter / des Vaters mit erkennbarer Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo das Sorgerecht vermerkt ist.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Temporärer Wohnsitz
Anfragen an das Innenministerium.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2-3 Wochen, je nach Nationalität verschieden. Wenn eine Rückfrage in Israel notwendig ist, manche Nationalitäten auch 4-6 Wochen.
Expressbearbeitung in Berlin: 3 Konsulararbeitstage.
Bei persönlicher Antragstellung am selben Tag möglich.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsverlängerung
Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Außerdem müssen Minderjähre eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopien der Reisepässe ihrer Eltern bzw. ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen.
Einreisebeschränkungen
Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert.
Aktueller Hinweis zu Einreisebeschränkungen:
Die israelische Grenzbehörden tragen in Reisepässen von Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen, derzeit vereinzelt einen PA-only-Vermerk ein. Dies bedeutet eine Beschränkung des Aufenthalts auf die palästinensischen Gebiete. Auskunft zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Jüdische Feiertage beginnen am Abend (bei Sonnenuntergang) vor den angegebenen Daten. Nur der erste und der letzte Tag von Pessach und Sukkot werden offiziell als nationale Feiertage anerkannt. In den Festwochen kann es jedoch zu Unterbrechungen des normalen Tagesablaufs kommen, da viele Geschäfte und Firmen früher schließen. Während des Lichterfests bleiben die Geschäfte geöffnet. Der jüdische religiöse Feiertag ist der Sabbat, der von Freitagabend bis Samstagabend (Sonnenuntergang) dauert. Ämter und Geschäfte schließen deshalb am Freitag meist früher. Muslimische und christliche Feiertage werden von den Angehörigen dieser Glaubensrichtungen ebenfalls begangen. Je nach Stadtviertel oder Religionszugehörigkeit wird der wöchentliche Ruhetag also am Freitag, Samstag oder Sonntag eingehalten.
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2026Kulinarisches
Übersicht
Israelische Restaurants bieten eine Kombination westlicher, orientalischer und regionaler Gerichte an. In den Großstädten gibt es auch Spezialitätenrestaurants (chinesisch, indisch, vegetarisch usw.). Manche Restaurants sind recht teuer, der Preis spiegelt jedoch nicht unbedingt den Standard wider. Es gibt zahlreiche Imbissstuben, die z. B. Falaffel (fritierte Kichererbsenbällchen mit Salat in Pitta-Brot), Kebabs, Schaschlik u. ä. anbieten. Speisekarten in Restaurants, Bars und Cafés, die auf Urlauber eingestellt sind, sind auf Hebräisch und Englisch geschrieben. Die israelische Küche ist im wesentlichen eine Mischung aus orientalischen und westlichen Kochkünsten. Ungarisches Gulasch, russischer Borschtsch, Wiener Schnitzel oder deutscher Braten sind ebenso erhältlich wie Humus (Kichererbsenpüree), Tahini (Sesampaste) und türkischer Kaffee. Es gibt auch traditionelle jüdische Gerichte wie Gefilte Fisch, gehackte Leber und Hühnersuppe. Bagels sind ringförmige Brötchen; unwiderstehlich sind auch die vielen verschiedenen Kuchen, Kekse und Torten. Das Angebot an Obst und Gemüse ist ebenfalls reichhaltig. An jeder Straßenecke werden frisch geröstete Nüsse und Kerne angeboten. Koschere Speisen: Das hebräische Wort koscher bezeichnet Gerichte, die in Übereinstimmung mit jüdischen Religionsgesetzen zubereitet sind. Dazu gehört z. B., dass Milch und Milchprodukte nicht zusammen mit Fleischgerichten serviert werden und Tiere auf eine bestimmte Weise geschlachtet sein müssen. Schweinefleisch, Krabben und Muscheln sind nicht koscher, trotzdem sind sie auf manchen Speisekarten zu finden. Getränke: Die Palette der israelischen Weine reicht von leichtem Weißwein über trockenen Rotwein bis hin zu süßem Rosé. Es gibt eine gute Auswahl an einheimischen Branntweinen und Likören. Zu den Likören zählen Hard Nut (Elias-Weinkellerei), Sabra (Schokolade und Orange) und Arak (Anis). Israelische Biersorten sind Maccabee und Gold Star. Liköre in großer Auswahl sind u. a. im Kloster in Latrun zwischen Jerusalem und Tel Aviv erhältlich.
Gesundheitsvorsorge
Anmerkungen Impfungen
[1] Bei Einreise aus einem der von der WHO ausgewiesenen Gelbfieberendemiegebiete ist eine Impfung gegen Gelbfieber nachzuweisen.
[2] Typhus kommt vor (eine Impfung ist besonders bei Reisen in die palästinensischen Gebiete zu erwägen). Die WHO fordert alle Reisenden, die Israel verlassen und sich länger als 4 Wochen in Israel aufgehalten haben, sich gegen Poliomyelitis impfen zu lassen und dies in einem Impfausweis zu belegen.
Essen und Trinken
Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch unter Umständen leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthaltes wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch, Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt selten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Übersicht
Israel hat ausgezeichnete medizinische Einrichtungen und Urlauber können alle Erste-Hilfe-Zentren und Unfallstationen in Anspruch nehmen. Gesundheitszentren sind mit einem roten Davidsstern auf weißem Grund gekennzeichnet. In den palästinensischen Gebieten muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Über die deutsche Botschaft in Tel Aviv (s. Adressen) ist eine Liste deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Geld
Währung
1 Neuer Israelischer Shekel = 100 Agorot. Währungskürzel: NIS, ILS (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50 und 20 NIS im Umlauf. Münzen im Wert von 10, 5, 2, 1 und ½ NIS sowie 10 Agorot.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und Autoverleihfirmen akzeptiert. Weitere Informationen vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Bank
So-Do 08.30-12.00, So, Di, Do + So 16.00-18.00 Uhr. Am Tag vor einem jüdischen Feiertag ist meist nur vormittags geöffnet. Die Banken um Ben Gurion Flughafen sind durchgängig geöffnet.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 50.000 NIS (Formular 84a). Anden Grenzübergängen Nizana, der Fluss Jordan sowie Yitzhak Rabin besteht Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 12.000 NIS sowie am Grenzwert Allenby in Höhe von 2000 Dinar. Für die Ausfuhr von Landeswährung muss vor der Abreise bei der örtlichen Bank eine Genehmigung eingeholt werden (höhere Beträge nicht empfohlen, da hohe Umtauschkursverluste im Ausland). Ausfuhr von Fremdwährungen in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages.
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel dürfen im Handgepäck zollfrei nach Israel eingeführt werden:
250 g Tabakwaren (entsprechend z.B. 200 Zigaretten, die in einer Schachtel sind) (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen (Personen ab 18 J.);
2 l Wein (Personen ab 18 J.);
250 ml Parfüm oder Eau de Cologne;
Geschenke bis zum Wert von 200 US$ (außer alkoholischen Getränken, Tabakwaren, gebrauchte Aufnahmegeräte, Kameras, Fernsehgeräte, Fernglas, persönlcher Schmuck, Musikinstrumente, Campingausrüstung, Sportausrüstung, ein Zelt, ein Fahrrad ohne Motor), davon maximal 3 kg Lebensmittel (einzelne Lebensmittel dürfen 1 kg nicht überschreiten).
Verbotene Importe
Falschgeld, obszöne Waren und Waren die gehacked wurden, illegale Glücksspielprodukte, gefälschte Rechnungen, gebrauchte Verpackungen für pflanzliches Material, Detektoren für Radarstörsender, verbotene Spiele, Tränengaskanister in der Form von Schusswaffen, explosive und brennbare Substanzen, gebrauchte landwirtschaftliche Geräte, Gegenstände, die dem Konsum von Drogen dienen, Waren, mit denen zur Gewalt, Terrorismus oder Rassismus angestiftet werden kann, Waren, die Bezug zu einer terroristischen Vereinigung haben, Blumen, Pflanzen, Samen, Frischfleisch, frisches Obst und Gemüse, Medikamente ohne Rezept, Drogen, Messer ohne legitimen Nutzen wie für den Haushalt, Beruf, Kunsthandwerk etc. und Dolche.
Kontaktadressen
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Terminvereinbarungen und Visitenkarten werden erwartet. Die Einstellung zur Pünktlichkeit ist recht großzügig; es ist nicht unüblich, eine halbe Stunde zu warten. Die üblichen Höflichkeitsformen gelten, Geschäftstreffen sind jedoch oft weniger förmlich als in Westeuropa, und definitive Antworten auf direkte Fragen lassen manchmal auf sich warten.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: So-Do 08.30-17.30 Uhr, am Freitag schließen alle Geschäfte gegen 12.30 Uhr zum Shabbat. Dieser fängt bei Sonnenuntergang an und endet abends am Sonnabend. Manche Geschäfte haben durchgehend am Freitag und Samstag geschlossen.
Einkaufen
Überblick
Die Auswahl ist groß, in bestimmten Geschäften und besonders auf den Basaren ist Handeln üblich. Besucher, die Lederwaren in bestimmten staatlich registrierten Geschäften mit Devisen bezahlen, wird die Mehrwertsteuer erlassen. 25% Rabatt auf Lederwaren sind darüber hinaus erhältlich, wenn man die Ware zum Flughafen oder Ausreisehafen liefern lässt. Als Andenken empfehlen sich Schmuck, Edelsteine, Keramik, Stickereien, Glasartikel, Weine, religiöse Souvenirs und Kleidung. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. So-Fr 08.00-19.00 Uhr (einige Läden scließen von 13.00-16.00 Uhr). Die jüdischen und arabischen Geschäfte haben allerdings unterschiedliche Öffnungszeiten und Geschäftsmethoden. Jüdische Läden schließen bei Sonnenuntergang am Freitag zum Sabbat (samstags ganztägig geschlossen), arabische Geschäfte haben freitags geschlossen. Geschäfte in Hotels sind oft bis Mitternacht geöffnet.
Nachtleben
Einleitung
Nachtklubs und Diskotheken sind weit verbreitet; Pop-, Jazz-, Folklore- und Rockklubs gibt es in den meisten Städten und Urlaubsorten. Besonders in Tel Aviv erwartet den Besucher eine Vielzahl verschiedenster Veranstaltungen. Im Winter spielt das Israelische Philharmonie-Orchester in der Binynei Haooma Hall in Jerusalem; das internationale Israelische Musik- und Kunstfestival ist im Sommer ein große Attraktion. Kinos sind sehr beliebt, und viele bieten täglich drei Vorführungen (alle hebräischen Filme haben englische oder französische Untertitel). Eintrittskarten für Filme oder Aufführungen können im Voraus in Agenturen und in manchen Hotels gekauft werden.
In vielen Städten gibt es Gemäldegalerien. Künstlerkolonien befinden sich in En Hod am Berg Karmel in der Nähe von Haifa, in Safed und in Jaffa. Jede größere Stadt hat mindestens ein Museum. Im Israel-Museum in Jerusalem sind die Schriftrollen vom Toten Meer aufbewahrt; das Museum der Diaspora in Tel Aviv ist weltbekannt und äußerst sehenswert.
Sprache
Überblick
Amtssprachen sind Neuhebräisch und Arabisch. Englisch ist Handelssprache und wird viel gesprochen. Außerdem wird Jiddisch gesprochen und je nach Herkunftsland der Einwanderer u. a. Rumänisch, Ungarisch, Französisch, Spanisch, Deutsch und Russisch.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00972.
Mobiltelefon
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. die Partner Mobile, Hot Mobile, Pelephone, Cellcom und Golan Telecom. Das Netzwerk deckt das ganze Land und Teile der See ab. Für Touristen lohnt sich in der Regel der Erwerb einer lokalen SIM-Karte. Lokale SIM-Karten können überall und am besten gleich am Ben Gurion Flughafen gekauft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer verboten ist.
Internet
Kostenloses WLAN bieten Sehenswürdigkeiten, Einkaufszentren, öffentliche Plätze wie Bahnhöfe und Flughäfen sowie die meisten Hotels, Bars und Cafés. Ganz Tel Aviv und weite Teile von Jerusalem sind mit kostenlosen WLAN-Netzen abgedeckt. In Bethlehem stehen ca. 1000 kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Israel über das Internet empfangen.
Post
Post nach Europa benötigt vier bis acht Tage. Nach Tel Aviv und Jerusalem kann postlagernd geschrieben werden. Öffnungszeiten der Postämter: So-Do 08.30-12.30 und 15.30-18.30 Uhr (Mi nur vormittags), Fr 08.00-12.00 Uhr. Samstags (am Sabbat) und an Feiertagen sind Postämter geschlossen. Briefmarken sind in Postämtern, Hotels und bei Kiosken erhältlich.
Sehenswürdigkeiten
Unterkunft
Hotels
Über 300 Hotels sind beim Ministerium für Tourismus registriert. Zur Hauptsaison (Juli - August) und während der religiösen Feiertage sollte möglichst bald im Voraus gebucht werden. Rund 300 Hotels sind Mitglieder des Hotelverbands: Israel Hotel Association, 29 Ha'mered Street, PO Box 50066, IL-Tel Aviv. Tel: (03) 517 01 31. (Internet: www.israelhotels.org.il). Eine Liste von Hotels mit behindertengerechten Einrichtungen (Travel for the Disabled) ist vom Verkehrsbüro (s. Adressen) erhältlich.
Camping
Zeltplätze gibt es in allen Regionen. Zur Ausstattung gehören zumeist Toiletten, Duschen, elektrischer Strom, Restaurants/Cafeterias, Geschäfte, Telefon, Postschalter, Erste-Hilfe-Einrichtungen, schattige Picknickplätze und Feuerstellen sowie Tag- und Nachtbewachung. Anfahrt mit dem Bus, Auto oder Wohnwagen. Meistens können Zelte, Campinghütten und die nötige Ausrüstung gemietet werden. Alle bieten Schwimmgelegenheiten, entweder am Zeltplatz oder in der näheren Umgebung.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Jugendherbergen können aus Schlafsälen, Familienbungalows, Hütten oder modernen Schlafkabinen bestehen und sind landesweit vertreten. Informationen erteilt der Jugendherbergsverband IYHA, International Convention Center, 1 Sazar Street, PO Box 6001, IL-Jerusalem 91060. Tel: (02) 655 84 00. (Internet: www.youth-hostels.org.il)
In den Feriendörfern am Mittelmeer und am Roten Meer stehen oft Zweibett-Häuschen oder kleine Bungalows mit Klimaanlagen als Unterkunft zur Verfügung. Die meisten Anlagen sind von April bis Oktober geöffnet.
Kultur
Religion
80 % Juden; 15 % Muslime, christliche und andere Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Schalom heißt wörtlich »Frieden« und bedeutet sowohl »Hallo/Guten Tag« als auch »Auf Wiedersehen«. Die Umgangsformen sind selten besonders förmlich, allgemeine Höflichkeitsformen sollten bei Privatbesuchen beachtet werden. Israelis sind in der Regel aufgeschlossen und sprechen gern über ihr Land, die Religion und die Politik. Bekleidung ist zwangslos; religiöse Stätten (ob jüdisch, christlich oder islamisch) sollten jedoch nicht mit kurzen Hosen oder Röcken und bloßen Schultern betreten werden. In Synagogen tragen alle Männer eine Kopfbedeckung. Von Geschäftsleuten wird förmlichere Kleidung erwartet. Gute Restaurants, Nachtklubs und die Hotelrestaurants erwarten mitunter zum Abendessen elegantere Kleidung.
Rauchen: In geschlossenen öffentlichen Räumen wie Restaurants, Cafés, Bars sowie in Bahnhöfen und Bushaltestellen ist Rauchen verboten. Das Rauchverbot wird jedoch nicht überall eingehalten.
Trinkgeld: 10-15% Bedienungsgeld sind im Restaurant, Hotel und Café üblich. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.
Klima
Beste Reisezeit
Je nach Region sehr unterschiedlich. Im Norden und in Jerusalem kann der Winter kühl und regnerisch sein, während in Eilat im Süden ganzjährig Badewetter herrscht. Im Sommer kann es — vor allem im Süden — sehr heiß werden. Frühling bis Frühsommer und Herbst sind in jeder Region sehr angenehme Reisezeiten.
Durchschnittswerte im jeweils kältesten/wärmsten Monat
Mittelmeer: 17,5°C Februar/März, 29°C August;
See Genezareth: 15°C Januar, 29,5°C August/September;
Totes Meer: 19°C Februar, 31°C September;
Rotes Meer: 20°C Februar, 27°C August/September.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
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