Israel

Landesdaten

Vorwahl

+972

Fläche(qkm)

20,770 sq km (8,019 sq mi)

Bevölkerung

8.883.800

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

406 per sq km

Bevölkerung im Jahr

2018

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

101

Übersicht

Israel, ein winziges Land am östlichen Mittelmeer, ist eine ganz besondere Reisedestination, die schon zu Zeiten der Propheten Besucher anzog. Das Heilige Land ist oft Teil einer spirituellen Reise, aber auch Kultur- und Ökotourismus sind hier möglich, nicht zu vergessen die Urlaubsgebiete am Mittelmeer.

Sich in der komplizierten Geschichte Israels zurechtzufinden ist zugleich berauschend und anstrengend. Es gibt verfallene Tempel, Ruinenstädte, verlassene Festungen und Hunderte von biblischen Orten zu entdecken. Obwohl man auf einer Reise nach Israel einen Sinn für Abenteuer mitbringen sollte, sind die meisten Sehenswürdigkeiten sicher und leicht erreichbar.

Israel zeichnet sich vor allem durch seine unglaublich vielschichtige Bevölkerung aus. Juden aus aller Herren Länder kommen nach Israel, um hier zu leben. Etwa 20 % der Einwohner sind Muslime.

Die Politik ist in Israel allgegenwärtig, denn ein jeder hat eine Meinung dazu, wie man das Land voranbringen könnte. Wer ein offenes Ohr hat, kann aus jedem politischen Lager interessante Lösungsansätze mit nach Hause nehmen. 2018 feierte Israel 70 Jahre Unabhängigkeit mit großen Festen und Militärparaden.
 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Staat Israel.

Geographie

Israel liegt an der Ostküste des Mittelmeeres und grenzt im Norden an den Libanon und Syrien, im Osten an Jordanien und im Südwesten an Ägypten. Die Palästinensischen Autonomiegebiete liegen größtenteils im Westjordanland und südwestlich im Gazastreifen. Das Land erstreckt sich in Richtung Süden durch die Wüste Negev nach Eilat, dem Urlaubsort am Roten Meer. Die fruchtbare Sharon-Ebene liegt an der Mittelmeerküste. Im Landesinneren, parallel zur Küste, liegt die Bergregion mit fruchtbaren Tälern im Westen und Wüste im Osten. Der große Senkgraben beginnt hinter der Quelle des Jordan und erstreckt sich südlich durch das Tote Meer (tiefster Punkt der Erde) und weiter südlich durch das Rote Meer nach Ostafrika.

Regierung

Republik seit 1948. Einzelne Gesetze für Teilbereiche haben Verfassungscharakter, keine schriftliche Verfassung. Einkammerparlament (Knesset) mit 120 Mitgliedern. 

Staatsoberhaupt

Präsident Isaac Herzog, seit Juli 2021.

Regierungschef

Benjamin Netanyahu, seit Dezember 2022.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Dreipolige und zweipolige Stecker. Falls erforderlich, können Adapter vor Ort in Hotels und in Elektrogeschäften gekauft werden.

Hauptstadt

Jerusalem.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Nonstop-Verbindungen nach Tel Aviv werden durchgeführt von
Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Swiss (LX) ab Zürich und Genf;
- Austrian (AA) und Laudamotion (OE) ab Wien.

- El Al Israel Airlines (LY) u.a. ab Frankfurt/M und ab Zürich.

Nonstop-Verbindungen nach Eilat werden angeboten von
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München:
- Wizzair (W6) ab Wien.

Ryanair (FR) fliegt von Karlsruhe/Baden-Baden und Memmingen nonstop nach Tel Aviv.

easyJet (U2) bietet u.a. Nonstop-Verbindungen von Berlin und Genf nach Tel Aviv an.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Tel Aviv: 4 Std.; München - Tel Aviv: 3 Std. 35 Min.; Wien - Tel Aviv: 3 Std. 20 Min.; Zürich - Tel Aviv: 3 Std. 45 Min.

Anreise mit dem Pkw

Die offiziellen Grenzübergänge mit Jordanien sind Sheikh-Hussein-Brücke, Allenby-Brücke und Arava; Grenzübergänge mit Ägypten Kerem-Schalom, Nizanna, Netafim und Taba.

Bus: Täglich verkehren Busse zwischen Amman (Jordanien) und Tel Aviv, Haifa und Nazareth sowie zwischen Kairo (Ägypten) und Tel Aviv. Im Allgemeinen ist die Einreise nach Israel auf dem Landweg stark eingeschränkt. Die Einreise in andere arabische Nachbarstaaten ist nicht möglich.

Maut: Die von Nord nach Süd verlaufende Autobahn Nr. 6 ist mautpflichtig. Die Gebühren werden elektronisch erhoben und von der Mietwagenfirma abgerechnet.

Unterlagen: Der internationale Führerschein wird in Verbindung mit dem nationalen Führerschein empfohlen.

Anmerkung zur Anreise mit dem Pkw

An den verschiedenen Grenzübergängen kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es wird daher empfohlen, vor Ort zeitnah Erkundigungen über die Öffnung einzuholen.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten Passagierhäfen Israels, Haifa und Ashdod, werden von zahlreichen aus Europa kommenden Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Ausländischen Jachten stehen daneben auch noch Eilat, Herzliya, Tel Aviv und Ashkelon als Einreisehäfen zur Verfügung.

Kreuzfahrtschiffe

Reedereien wie Hapag Lloyd Cruises, Cunard, TUI Cruises, Royal Caribbean, AIDA, MSC, Costa und Norwegian Cruise Line haben Haifa und Ashdod als Kreuzfahrtziele im Programm.

 

Vor Ort unterwegs

Warnung

In Jerusalem wird aufgrund der durch schwere Anschläge angespannten Situation zu höchster Vorsicht geraten. Öffentliche Verkehrsmittel, ebenso wie öffentliche Orte mit hohen Besucherzahlen einschl. Restaurants sollten gemieden werden.

Bei Altstadtbesuchen wird zu genereller Vorsicht - insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen - geraten. Ortskundige Begleitung wird empfohlen.

 

Unterwegs mit dem Flugzeug

Ein gutes Inlandsflugnetz verbindet Tel Aviv mit Eilat und allen größeren Städten, Anbieter sind Arkia Israeli Airlines (IZ) und Israir (ISR).

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist ausgezeichnet. Entfernungen von Jerusalem: Tel Aviv 62 km, Eilat 312 km, Haifa 159 km, Tiberias 157 km, Totes Meer 104 km, Zefat 193 km und Netanya 93 km.

Maut: Gebührenpflichtig ist nur die Nord-Süd-Autobahn Nr. 6. Die Gebühren werden elektronisch erhoben und von der Mietwagenfirma abgerechnet.

Tankstellen: An Feiertagen und vom späten Freitagnachmittag bis Samstagabend sind kleinere Tankstellen oft geschlossen. Zumeist kann mit Kreditkarten bezahlt werden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen befinden sich im Allgemeinen in einem guten Zustand.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz unterteilt sich in oft mehrspurige Autobahnen, autobahnähnliche Straßen und einfache Landstraßen.

Autovermietung

Internationale Mietwagenfirmen haben Büros am Flughafen und in großen Städten.

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen; das Höchstalter liegt bei 75 Jahren. Fahrer unter 25 Jahren zahlen oft zusätzlich eine Jungfahrergebühr.

Taxi

Es gibt gewöhnliche Taxis und Sammeltaxis (Sheruts). In Sheruts bezahlt man den festgesetzten Fahrpreis; Taxis sind verpflichtet, Taxameter einzuschalten.

Fahrrad

Fahrräder und Roller können u.a. in Tel Aviv und Jerusalem ausgeliehen werden.

Reisebus

EGGED, die große Fernbusgesellschaft, bietet Verbindungen in alle Landesteile an. Mit einigen Ausnahmen gibt es zwischen Freitagabend und Samstagabend und an religiösen Feiertagen keine Busverbindungen.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Mitzuführen sind Feuerlöscher, Warnweste, Verbandszeug und Warndreieck.
- Auf Pkws sind auf der hinteren Stoßstange rote, reflektierende Streifen anzubringen (5 x 40 cm). 
- Zwischen 1. November und 31. März muss außerorts das Abblendlicht eingeschaltet sein.
- Kinder müssen bis zu einem Jahr in Kindersitzen und von 1 bis 7 Jahren in einem ihrer Größe entsprechenden Rückhaltesystem befördert werden.
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h (für Gespanne: 80 km/h)
- Autobahn: 90-110 km/h (je nach Beschilderung, für Gespanne: 80 km/h)

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub in Israel ist der Automobil und Touring Club von Israel (MEMSI) in Tel Aviv, Tel. +972 (3) 564 11 21.

Dokumentation

Der internationale Führerschein wird in Kombination mit dem nationalen Führerschein empfohlen.

Seit 2022 nimmt Israel nicht mehr am System der internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr teil, es besteht aber weiterhin eine Kooperation mit dem Green Card Bureaux über das Information Centres Agreement.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Per Anhalter fahren ist erlaubt. Israelische Fahrer sind jedoch verpflichtet, vorzugsweise Soldaten mitzunehmen.

 

Unterwegs in der Stadt

In den Städten verkehren zuverlässige Linienbusse der DAN- und EGGED-Gesellschaften.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der staatlichen israelischen Eisenbahn ist hauptsächlich auf den Küstenstreifen von Israel beschränkt. Vor allem bedienen die Züge den Großraum Tel Aviv. 

Darüber hinaus gibt es von Tel Aviv aus auf folgenden Strecken eine Vielzahl an regelmäßigen Verbindungen:
- über Haifa und Akko nach Naharija;
- über Bet Schemesch nach Jerusalem;
- über Aschodod nach Aschkelon;
- nach Be'er Scheva.

Eine Schnellbahnstrecke (zurzeit noch 120 km/h, später 160 km/h) verbindet Jerusalem mit dem Flughafen Ben Gurion. Bis Ende 2019 soll die Schnellbahnstrecke bis nach Jerusalem verlängert werden. Für eine Weiterfahrt nach Tel Aviv muss man derzeit noch am Flughafen Ben Gurion umsteigen. Fahrtdauer von Tel Aviv nach Jerusalem zurzeit: 45 Min.

Zwischen Freitagabend und Samstagabend (Sabbat) sowie an religiösen Feiertagen fahren keine Züge.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die Kinneret Sailing Company bietet Kreuzfahrten auf dem See Genezareth zu allen Häfen am See an.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Sun, 14 Apr 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Sun, 14 Apr 2024 14:04:40 +0200)

Letzte Änderungen: Aktuelles; Redaktionelle Änderungen

Sicherheitslage Israel

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen und im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

In der Nacht auf den 14. April wurden von Iran mehrere hundert Projektile (darunter Drohnen, Marschflugkörper und ballistische Raketen) Richtung Israel verschossen, von denen die weit überwiegende Zahl noch außerhalb des israelischen Luftraums abgefangen werden konnte.

Im Westjordanland kam es zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit Todesopfern und zahlreichen Verletzten.

Die derzeitigen Spannungen in der Region, insbesondere zwischen Iran und Israel, bergen die Gefahr einer erheblichen, weiteren Eskalation. Die Sicherheitslage kann sich schnell und ohne Vorwarnung weiter verschärfen. 

Aufgrund der Sicherheitslage haben einige Airlines ihre Flüge nach bzw. aus Tel Aviv suspendiert. Es ist damit zu rechnen, dass von einer weiteren Eskalation auch Luft- Land- und Seetransportwege stärker als bereits gegenwärtig betroffen wären, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen von Ein- und Ausreisemöglichkeiten.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Sicherheitslage Israel

Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die intensiven militärischen Operationen im Gazastreifen an. Der Beschuss durch Raketen aus Gaza auf alle Teile Israels einschließlich Tel Aviv und Jerusalem, aus jemenitischem Gebiet in Richtung auf die südliche Küste Israels und aus dem Libanon auf den Norden Israels hält weiterhin an und die Lage bleibt hoch volatil. Eine Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Ortschaften im Umfeld des Gazastreifens sowie entlang der Grenze zum Libanon wurden durch die israelische Armee evakuiert.

Der internationale Flughafen Ben-Gurion ist weiterhin geöffnet. Allerdings haben einige Airlines ihre Flüge aufgrund der aktuellen Entwicklung der Sicherheitslage suspendiert. Bei einer Ausweitung des Konflikts wäre mit erheblichen zusätzlichen Einschränkungen des Flugverkehrs und Flugausfällen ohne Vorwarnzeit zu rechnen. Weiterhin möglich ist zudem die Ausreise über den Landweg siehe unten: Einreise und Zoll - Grenzübergänge).

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)" vor Ort.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für mindestens 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen. 
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls. 
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Meiden Sie Menschenansammlungen.

Bei der Ausreise aus Israel beachten Sie bitte Folgendes:

  • Setzen Sie sich keinen zusätzlichen Risiken aus.
  • Informieren Sie sich im Rahmen der Möglichkeiten vorab über örtliche Gegebenheiten und den Fahrtweg von Ihrem aktuellen Aufenthaltsort.
  • Beachten Sie, dass sich die Lage schnell und unvorhersehbar ändern kann.
  • Prüfen Sie bei Flugausfällen und -verschiebungen immer wieder die Angebote der Fluglinien.
  • Nutzen Sie auch Angebote von weniger bekannten Fluglinien und Flüge in andere Länder als ihr endgültiges Zielland. Von dort lässt sich die Weiterreise an Ihren Zielort gegebenenfalls leichter organisieren.

Ausreise aus dem Gazastreifen

Lediglich der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist zurzeit nutzbar. Dieser öffnet nur unregelmäßig und auch nur für wenige Stunden. Für die Ausreise über Rafah bedarf es zudem der Koordinierung und Zustimmung der zuständigen Grenzbehörden von Israel, Ägypten und der Defacto Behörden des Gazastreifens, die nach eigenem Ermessen entscheiden. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der kriegerischen Handlungen zurzeit praktisch unmöglich.

Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:

  • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewegen Sie sich nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes und seien Sie äußerst vorsichtig.

Sicherheit – Reisewarnung

Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Terrorismus

Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen.

Es kann in der aktuellen Situation zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum kommen; das Risiko von Anschlägen besteht fort.

  • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen.
  • Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 dauern die großräumigen militärischen Operationen im Gaza-Streifen an.

Mit Beschuss durch Raketen ist in allen Teilen Israels einschließlich der Großräume Tel Aviv und Jerusalem weiter zu rechnen. Regelmäßig kommt es zudem zu heftigen Auseinandersetzungen entlang der Grenze zum Libanon.

Insbesondere im Westjordanland ist die Sicherheitslage angespannt. Es kann vor allem dort vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Ein Wiederaufflammen der Zwischenfälle am Gazastreifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet - insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometern von der Gaza-Sperranlage - kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Israel und den Palästinensischen Gebieten besondere Vorsicht walten.
  • Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut.
  • Suchen Sie beim Erklingen von Alarmsirenen umgehend nahegelegene Schutzräume auf und verweilen sie dort für min. 10 Minuten nach Abklingen der Sirenen.
  • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 in englischer Sprache.

Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)

Insbesondere an muslimischen und jüdischen Feiertagen sowie an Freitagen sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Besonders während des bevorstehenden Ramadans (10. März – 9. April 2024) muss mit Ausschreitungen und Protesten gerechnet werden.

  • Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Suchen Sie Rat bei einer ortskundigen Begleitung.
  • Halten Sie sich über die aktuelle Lage informiert.

Grenzgebiet zu Syrien und Libanon

Siehe Aktuelles

Grenzgebiet zu Ägypten

Die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen.

In der Vergangenheit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.

  • Vermeiden Sie Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze und weichen Sie auf alternative Routen aus.
  • Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Ägypten mit einer Teilreisewarnung für den Nordsinai inklusive des Grenzgebiets zu Israel (mit Ausnahme des an Eilat angrenzenden Ortes Taba).

Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

Siehe Aktuelles

Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten. Die Ausreise aus dem Gazastreifen ist nur über den Grenzübergang Rafah und ausschließlich nach vorheriger Genehmigung der lokalen Behörden möglich.

Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nord-Sinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)

Siehe Aktuelles

Vor Reisen in das Westjordanland wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, wird empfohlen, auszureisen.

Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende" Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre Checkpoints können jederzeit vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder Demonstrationen kommen.

  • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
  • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland insbesondere auf der Strecke zwischen Ramallah und Nablus, um die Stadt Hebron sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.
  • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
  • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
  • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.

Kriminalität

Siehe Aktuelles

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern („Sink Holes"). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle von bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite.

In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund von gefährlichen Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
  • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
  • Achten Sie auf teilweise sehr starken Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
  • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Bademeister.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften ist vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlicht Pflicht.

Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel nicht. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden, am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten.
Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal.

  • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
  • Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise

Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

Rechtliche Besonderheiten

Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr von wilden Tieren drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Israels sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabbin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.

Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten: 

Ein- und Ausreisepraxis Israel

Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.

Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott von Israel aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

  • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
  • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents" (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

Ein- und Ausreise in das Westjordanland

Siehe Aktuelles und Sicherheit.

Zum 20. Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase" von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell" auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.

Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind, bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.

Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.

Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Der Grenzübergang ist aktuell nicht für Doppelstaater geöffnet.

Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:  

Minderjährige

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.700 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84" kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.

Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/(Sheikh Hussein)-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.580 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Heimtiere

Die Einreise mit Heimtieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.

  • Bitte beachten Sie, dass Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise erhalten sollten (siehe Poliomyelitis). Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Israel ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, wird ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischungsimpfung durchführen lassen.  
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert. 

  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle, einen Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden. 
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Kultur

Religion

80 % Juden; 15 % Muslime, christliche und andere Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Schalom heißt wörtlich »Frieden« und bedeutet sowohl »Hallo/Guten Tag« als auch »Auf Wiedersehen«. Die Umgangsformen sind selten besonders förmlich, allgemeine Höflichkeitsformen sollten bei Privatbesuchen beachtet werden. Israelis sind in der Regel aufgeschlossen und sprechen gern über ihr Land, die Religion und die Politik. Bekleidung ist zwangslos; religiöse Stätten (ob jüdisch, christlich oder islamisch) sollten jedoch nicht mit kurzen Hosen oder Röcken und bloßen Schultern betreten werden. In Synagogen tragen alle Männer eine Kopfbedeckung. Von Geschäftsleuten wird förmlichere Kleidung erwartet. Gute Restaurants, Nachtklubs und die Hotelrestaurants erwarten mitunter zum Abendessen elegantere Kleidung.

Rauchen: In geschlossenen öffentlichen Räumen wie Restaurants, Cafés, Bars sowie in Bahnhöfen und Bushaltestellen ist Rauchen verboten. Das Rauchverbot wird jedoch nicht überall eingehalten.

Trinkgeld: 10-15% Bedienungsgeld sind im Restaurant, Hotel und Café üblich. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.

(b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Deutschland: nur Personen, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, können visumfrei einreisen).
 

Anmerkung zum Visum

Man sollte darauf achten, dass man bei der Einreise entweder eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit) oder einen Einreisestempel oder einen israelischen Sichtvermerk in den Reisepass erhält.

Kosten

Unterschiedlich je nach Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Deutschland, Österreich

B/2-Besuchervisum: 25 €.

B/1-Arbeitsvisum: 51 €.

Schweiz

B/2-Besuchervisum: 26 CHF.

Die Bearbeitung ist für türkische Antragsteller kostenlos.

Mitreisende Kinder visumpflichtiger Reisender, Deutsche, die vor 1928 geboren sind, und türkische Staatsbürger erhalten das Visum kostenlos bei der konsularischen Vertretung.

Visaarten und Kosten

Touristen-, Studenten- und Transitvisum.

Gültigkeit

Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung.
Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag (entscheidend ist der Einreisestempel). Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.

JAXBElement

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat.

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto (5 x 5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Reserviertes Rück- oder Weiterreiseticket.
(e) Gebühr (per Überweisung mit Kopie des Belegs oder bei persönlicher Beantragung per Kreditkarte (außer Diners Club)).
(f) Unterkunftsnachweis (Einladung oder Hotelbuchungsbestätigung).
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel (Kontoauszüge und Gehaltsbestätigung der letzten 3 Monate).
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o. Ä.
(j) Nur deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich ein ausgefülltes Erklärungsformular abgeben (betrifft Zugehörigkeit zur NSDAP), downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung.

(k) Nachweis einer Auslandskrankenreiseversicherung.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben der Firma in Israel.
(m) Entsendungsschreiben der Firma mit genauen Angaben zur Reise und Beschäftigungsnachweis.

Visumbeantragung für mitreisende Kinder:
Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
(a) Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Passfoto, Antragsformular und Flugreservierung wie oben.
(b) Kopie der Heiratsurkunde.
(c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes.
(d) Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften auf dem Antragsformular).
(e) Kopie des Reisepasses der Mutter / des Vaters mit erkennbarer Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo das Sorgerecht vermerkt ist.

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an das Innenministerium.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2-3 Wochen, je nach Nationalität verschieden. Wenn eine Rückfrage in Israel notwendig ist, manche Nationalitäten auch 4-6 Wochen.

Expressbearbeitung in Berlin: 3 Konsulararbeitstage. 

Bei persönlicher Antragstellung am selben Tag möglich.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Außerdem müssen Minderjähre eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und die Kopien der Reisepässe ihrer Eltern bzw. ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. 

Einreisebeschränkungen

Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.

Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. 

Aktueller Hinweis zu Einreisebeschränkungen:
Die israelische Grenzbehörden tragen in Reisepässen von Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen, derzeit vereinzelt einen PA-only-Vermerk ein. Dies bedeutet eine Beschränkung des Aufenthalts auf die palästinensischen Gebiete. Auskunft zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Bei Einreise aus einem der von der WHO ausgewiesenen Gelbfieberendemiegebiete ist eine Impfung gegen Gelbfieber nachzuweisen.

[2] Typhus kommt vor (eine Impfung ist besonders bei Reisen in die palästinensischen Gebiete zu erwägen). Die WHO fordert alle Reisenden, die Israel verlassen und sich länger als 4 Wochen in Israel aufgehalten haben, sich gegen Poliomyelitis impfen zu lassen und dies in einem Impfausweis zu belegen.
 

Essen und Trinken

Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch unter Umständen leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthaltes wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch, Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Obst und Gemüse können unbesorgt verzehrt werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Hepatitis A tritt auf, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatitis B.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt selten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Übersicht

Israel hat ausgezeichnete medizinische Einrichtungen und Urlauber können alle Erste-Hilfe-Zentren und Unfallstationen in Anspruch nehmen. Gesundheitszentren sind mit einem roten Davidsstern auf weißem Grund gekennzeichnet. In den palästinensischen Gebieten muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Über die deutsche Botschaft in Tel Aviv (s. Adressen) ist eine Liste deutschsprachiger Vertrauensärzte erhältlich.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Geld

Währung

1 Neuer Israelischer Shekel = 100 Agorot. Währungskürzel: NIS, ILS (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50 und 20 NIS im Umlauf. Münzen im Wert von 10, 5, 2, 1 und ½ NIS sowie 10 Agorot.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und Autoverleihfirmen akzeptiert. Weitere Informationen vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Israel zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Für Israel werden US$- und Euro-Reiseschecks empfohlen. Sie können in Griechenland landesweit in den Städten in einigen Banken, in Wechselstuben und in Postämtern zu hohen Gebühren eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.30-12.00, So, Di, Do + So 16.00-18.00 Uhr. Am Tag vor einem jüdischen Feiertag ist meist nur vormittags geöffnet. Die Banken um Ben Gurion Flughafen sind durchgängig geöffnet.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 50.000 NIS (Formular 84a). Anden Grenzübergängen Nizana, der Fluss Jordan sowie Yitzhak Rabin besteht Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 12.000 NIS sowie am Grenzwert Allenby in Höhe von 2000 Dinar. Für die Ausfuhr von Landeswährung muss vor der Abreise bei der örtlichen Bank eine Genehmigung eingeholt werden (höhere Beträge nicht empfohlen, da hohe Umtauschkursverluste im Ausland). Ausfuhr von Fremdwährungen in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages.

Geldwechsel

Fremdwährungen dürfen nur in hierzu berechtigten Banken und Hotels umgetauscht werden. Der Geldwechsel vor Ort bietet die besten Kurse. Auch am Flughafen gibt es Wechselmöglichkeiten. Nicht ausgegebene Landeswährung sollte vor der Abreise zurückgetauscht werden. Wer die Hotelrechnung oder manche Einkäufe in Fremdwährung bezahlt (vor allem in US-Dollar, Pfund Sterling oder Euro), ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Wechselkurse

ILS

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Jüdische Feiertage beginnen am Abend (bei Sonnenuntergang) vor den angegebenen Daten. Nur der erste und der letzte Tag von Pessach und Sukkot werden offiziell als nationale Feiertage anerkannt. In den Festwochen kann es jedoch zu Unterbrechungen des normalen Tagesablaufs kommen, da viele Geschäfte und Firmen früher schließen. Während des Lichterfests bleiben die Geschäfte geöffnet. Der jüdische religiöse Feiertag ist der Sabbat, der von Freitagabend bis Samstagabend (Sonnenuntergang) dauert. Ämter und Geschäfte schließen deshalb am Freitag meist früher. Muslimische und christliche Feiertage werden von den Angehörigen dieser Glaubensrichtungen ebenfalls begangen. Je nach Stadtviertel oder Religionszugehörigkeit wird der wöchentliche Ruhetag also am Freitag, Samstag oder Sonntag eingehalten.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen im Handgepäck zollfrei nach Israel eingeführt werden:

250 g Tabakwaren (entsprechend z.B. 200 Zigaretten, die in einer Schachtel sind) (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen (Personen ab 18 J.);
2 l Wein (Personen ab 18 J.);
250 ml Parfüm oder Eau de Cologne;
Geschenke bis zum Wert von 200 US$ (außer alkoholischen Getränken, Tabakwaren, gebrauchte Aufnahmegeräte, Kameras, Fernsehgeräte, Fernglas, persönlcher Schmuck, Musikinstrumente, Campingausrüstung, Sportausrüstung, ein Zelt, ein Fahrrad ohne Motor), davon maximal 3 kg Lebensmittel (einzelne Lebensmittel dürfen 1 kg nicht überschreiten).

Verbotene Importe

Falschgeld, obszöne Waren und Waren die gehacked wurden, illegale Glücksspielprodukte, gefälschte Rechnungen, gebrauchte Verpackungen für pflanzliches Material, Detektoren für Radarstörsender, verbotene Spiele, Tränengaskanister in der Form von Schusswaffen, explosive und brennbare Substanzen, gebrauchte landwirtschaftliche Geräte, Gegenstände, die dem Konsum von Drogen dienen, Waren, mit denen zur Gewalt, Terrorismus oder Rassismus angestiftet werden kann, Waren, die Bezug zu einer terroristischen Vereinigung haben, Blumen, Pflanzen, Samen, Frischfleisch, frisches Obst und Gemüse, Medikamente ohne Rezept, Drogen, Messer ohne legitimen Nutzen wie für den Haushalt, Beruf, Kunsthandwerk etc. und Dolche.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Terminvereinbarungen und Visitenkarten werden erwartet. Die Einstellung zur Pünktlichkeit ist recht großzügig; es ist nicht unüblich, eine halbe Stunde zu warten. Die üblichen Höflichkeitsformen gelten, Geschäftstreffen sind jedoch oft weniger förmlich als in Westeuropa, und definitive Antworten auf direkte Fragen lassen manchmal auf sich warten.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: So-Do 08.30-17.30 Uhr, am Freitag schließen alle Geschäfte gegen 12.30 Uhr zum Shabbat. Dieser fängt bei Sonnenuntergang an und endet abends am Sonnabend. Manche Geschäfte haben durchgehend am Freitag und Samstag geschlossen.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00972.

Die regionalen Telefonbücher sind in Hebräisch gedruckt, es gibt jedoch eine Besucherausgabe in Englisch. Öffentliche Telefone sind Kartentelefone. Telefonkarten sind in Hotels, bei Postämtern, Kiosken, Wechselstuben, in kleinen Läden (makolets) und bei Zeitungsständen erhältlich. Innerhalb des Landes gibt es Städtevorwahlen (Jerusalem 02, Haifa 04, Tel Aviv 03).

Mobiltelefon

3G und 4G (GSM 900/1800). Netzbetreiber sind u.a. die Partner Communications Company Ltd, Pelephone, Cellcom, Hot Mobile und Golan Telecom. Das Netzwerk deckt das ganze Land und Teile der See ab. Mobiltelefone bzw. SIM-Karten können überall und am besten gleich am Ben Gurion Flughafen gemietet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer verboten ist.

Internet

Kostenloses WLAN bieten Sehenswürdigkeiten, Einkaufszentren, öffentliche Plätze wie Bahnhöfe und Flughäfen sowie die meisten Hotels, Bars und Cafés. Ganz Tel Aviv und weite Teile von Jerusalem sind mit kostenlosen WLAN-Netzen abgedeckt. In Bethlehem stehen ca. 1000 kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Israel über das Internet empfangen.

Post

Post nach Europa benötigt vier bis acht Tage. Nach Tel Aviv und Jerusalem kann postlagernd geschrieben werden. Öffnungszeiten der Postämter: So-Do 08.30-12.30 und 15.30-18.30 Uhr (Mi nur vormittags), Fr 08.00-12.00 Uhr. Samstags (am Sabbat) und an Feiertagen sind Postämter geschlossen. Briefmarken sind in Postämtern, Hotels und bei Kiosken erhältlich.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Die Auswahl ist groß, in bestimmten Geschäften und besonders auf den Basaren ist Handeln üblich. Besucher, die Lederwaren in bestimmten staatlich registrierten Geschäften mit Devisen bezahlen, wird die Mehrwertsteuer erlassen. 25% Rabatt auf Lederwaren sind darüber hinaus erhältlich, wenn man die Ware zum Flughafen oder Ausreisehafen liefern lässt. Als Andenken empfehlen sich Schmuck, Edelsteine, Keramik, Stickereien, Glasartikel, Weine, religiöse Souvenirs und Kleidung. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. So-Fr 08.00-19.00 Uhr (einige Läden scließen von 13.00-16.00 Uhr). Die jüdischen und arabischen Geschäfte haben allerdings unterschiedliche Öffnungszeiten und Geschäftsmethoden. Jüdische Läden schließen bei Sonnenuntergang am Freitag zum Sabbat (samstags ganztägig geschlossen), arabische Geschäfte haben freitags geschlossen. Geschäfte in Hotels sind oft bis Mitternacht geöffnet.

Nachtleben

Einleitung

Nachtklubs und Diskotheken sind weit verbreitet; Pop-, Jazz-, Folklore- und Rockklubs gibt es in den meisten Städten und Urlaubsorten. Besonders in Tel Aviv erwartet den Besucher eine Vielzahl verschiedenster Veranstaltungen. Im Winter spielt das Israelische Philharmonie-Orchester in der Binynei Haooma Hall in Jerusalem; das internationale Israelische Musik- und Kunstfestival ist im Sommer ein große Attraktion. Kinos sind sehr beliebt, und viele bieten täglich drei Vorführungen (alle hebräischen Filme haben englische oder französische Untertitel). Eintrittskarten für Filme oder Aufführungen können im Voraus in Agenturen und in manchen Hotels gekauft werden.

In vielen Städten gibt es Gemäldegalerien. Künstlerkolonien befinden sich in En Hod am Berg Karmel in der Nähe von Haifa, in Safed und in Jaffa. Jede größere Stadt hat mindestens ein Museum. Im Israel-Museum in Jerusalem sind die Schriftrollen vom Toten Meer aufbewahrt; das Museum der Diaspora in Tel Aviv ist weltbekannt und äußerst sehenswert.

Kulinarisches

Übersicht

Israelische Restaurants bieten eine Kombination westlicher, orientalischer und regionaler Gerichte an. In den Großstädten gibt es auch Spezialitätenrestaurants (chinesisch, indisch, vegetarisch usw.). Manche Restaurants sind recht teuer, der Preis spiegelt jedoch nicht unbedingt den Standard wider. Es gibt zahlreiche Imbissstuben, die z. B. Falaffel (fritierte Kichererbsenbällchen mit Salat in Pitta-Brot), Kebabs, Schaschlik u. ä. anbieten. Speisekarten in Restaurants, Bars und Cafés, die auf Urlauber eingestellt sind, sind auf Hebräisch und Englisch geschrieben. Die israelische Küche ist im wesentlichen eine Mischung aus orientalischen und westlichen Kochkünsten. Ungarisches Gulasch, russischer Borschtsch, Wiener Schnitzel oder deutscher Braten sind ebenso erhältlich wie Humus (Kichererbsenpüree), Tahini (Sesampaste) und türkischer Kaffee. Es gibt auch traditionelle jüdische Gerichte wie Gefilte Fisch, gehackte Leber und Hühnersuppe. Bagels sind ringförmige Brötchen; unwiderstehlich sind auch die vielen verschiedenen Kuchen, Kekse und Torten. Das Angebot an Obst und Gemüse ist ebenfalls reichhaltig. An jeder Straßenecke werden frisch geröstete Nüsse und Kerne angeboten. Koschere Speisen: Das hebräische Wort koscher bezeichnet Gerichte, die in Übereinstimmung mit jüdischen Religionsgesetzen zubereitet sind. Dazu gehört z. B., dass Milch und Milchprodukte nicht zusammen mit Fleischgerichten serviert werden und Tiere auf eine bestimmte Weise geschlachtet sein müssen. Schweinefleisch, Krabben und Muscheln sind nicht koscher, trotzdem sind sie auf manchen Speisekarten zu finden. Getränke: Die Palette der israelischen Weine reicht von leichtem Weißwein über trockenen Rotwein bis hin zu süßem Rosé. Es gibt eine gute Auswahl an einheimischen Branntweinen und Likören. Zu den Likören zählen Hard Nut (Elias-Weinkellerei), Sabra (Schokolade und Orange) und Arak (Anis). Israelische Biersorten sind Maccabee und Gold Star. Liköre in großer Auswahl sind u. a. im Kloster in Latrun zwischen Jerusalem und Tel Aviv erhältlich.

Unterkunft

Hotels

Über 300 Hotels sind beim Ministerium für Tourismus registriert. Zur Hauptsaison (Juli - August) und während der religiösen Feiertage sollte möglichst bald im Voraus gebucht werden. Rund 300 Hotels sind Mitglieder des Hotelverbands: Israel Hotel Association, 29 Ha'mered Street, PO Box 50066, IL-Tel Aviv. Tel: (03) 517 01 31. (Internet: www.israelhotels.org.il). Eine Liste von Hotels mit behindertengerechten Einrichtungen (Travel for the Disabled) ist vom Verkehrsbüro (s. Adressen) erhältlich.

Camping

Zeltplätze gibt es in allen Regionen. Zur Ausstattung gehören zumeist Toiletten, Duschen, elektrischer Strom, Restaurants/Cafeterias, Geschäfte, Telefon, Postschalter, Erste-Hilfe-Einrichtungen, schattige Picknickplätze und Feuerstellen sowie Tag- und Nachtbewachung. Anfahrt mit dem Bus, Auto oder Wohnwagen. Meistens können Zelte, Campinghütten und die nötige Ausrüstung gemietet werden. Alle bieten Schwimmgelegenheiten, entweder am Zeltplatz oder in der näheren Umgebung.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Jugendherbergen können aus Schlafsälen, Familienbungalows, Hütten oder modernen Schlafkabinen bestehen und sind landesweit vertreten. Informationen erteilt der Jugendherbergsverband IYHA, International Convention Center, 1 Sazar Street, PO Box 6001, IL-Jerusalem 91060. Tel: (02) 655 84 00. (Internet: www.youth-hostels.org.il)
In den Feriendörfern am Mittelmeer und am Roten Meer stehen oft Zweibett-Häuschen oder kleine Bungalows mit Klimaanlagen als Unterkunft zur Verfügung. Die meisten Anlagen sind von April bis Oktober geöffnet.

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Neuhebräisch und Arabisch. Englisch ist Handelssprache und wird viel gesprochen. Außerdem wird Jiddisch gesprochen und je nach Herkunftsland der Einwanderer u. a. Rumänisch, Ungarisch, Französisch, Spanisch, Deutsch und Russisch.

Klima

Beste Reisezeit

Je nach Region sehr unterschiedlich. Im Norden und in Jerusalem kann der Winter kühl und regnerisch sein, während in Eilat im Süden ganzjährig Badewetter herrscht. Im Sommer kann es — vor allem im Süden — sehr heiß werden. Frühling bis Frühsommer und Herbst sind in jeder Region sehr angenehme Reisezeiten.

Durchschnittswerte im jeweils kältesten/wärmsten Monat

Mittelmeer: 17,5°C Februar/März, 29°C August;

See Genezareth: 15°C Januar, 29,5°C August/September;

Totes Meer: 19°C Februar, 31°C September;

Rotes Meer: 20°C Februar, 27°C August/September.

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