Kuwait

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Kuwaits nationale Fluggesellschaft, Kuwait Airways (KU), bietet Nonstop-Flüge nach Kuwait-Stadt täglich ab Frankfurt/M. sowie zweimal wöchentlich ab Genf sowie ab Wien.

Austrian (OS) fliegt in Kooperation mit Royal Jordanian (RJ) ab Wien via Amman nach Kuwait-Stadt.

Turkish Airlines (TK) und Pegasus (PC) fliegen ab Wien und Zürich via Istanbul und Emirates (EK) via Dubai nach Kuwait-Stadt.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Kuwait-Stadt: 5 Std. 35 Min. (nonstop); Wien - Kuwait-Stadt: 6 Std. 55 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Kuwait-Stadt: 7 Std. 40 Min. (mit Zwischenstopp); Genf - Kuwait-Stadt: 5 Std. 45 Min. (nonstop).

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Aus Saudi-Arabien erreicht man Kuwait auf dem Landweg über die Grenzübergänge bei Salmi und Nuwaiseeb (Saudi-Arabien).

Eine Einreise über den Grenzübergang Abdali aus dem Irak ist nur mit kuwaitischer Sondergenehmigung möglich; das Grenzgebiet auf kuwaitischer Seite ist militärisches Sperrgebiet. Der Grenzübergang kann außerdem jederzeit geschlossen werden.

Maut: Derzeit gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit dem Schiff

Der Hafen von Kuwait-Stadt wird von Fähren und Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Kreuzfahrtschiffe

Phoenix bietet Kreuzfahrten ab Genua, Monte Carlo und Dubai mit Zwischenstopp in Kuwait an.

Fähranbieter

Fähren verkehren zweimal wöchentlich zwischen Khorramshahr (Iran) und Kuwait (Fahrtzeit: 4-6 Std.).

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

In Kuwait gibt es keine Inlandflüge.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das kuwaitische Straßennetz hat eine Länge von ca. 5.750 km. Von Kuwait-Stadt aus führen Straßen zu den Grenzen nach Saudi Arabien im Westen der Stadt und zum Irak im Norden; die Grenzregion zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann nur mit Sondergenehmigung durchquert werden. Weitere Straßen verlaufen entlang der Küste sowie ins Landesinnere.

Straßenschilder sind auf arabisch und auf englisch beschriftet.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen und Autobahnen von Kuwait befinden sich in gutem Zustand. Etwa 2.000 km des Straßennetzes sind asphaltiert.

Staßenklassifizierung

Fernstraßen sind ein- und zweistellig nummeriert und haben keine weitere Bezeichnung.

Autovermietung

Mietwägen sind in Kuwait-Stadt am Flughafen und im Stadtgebiet erhältlich. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Taxi

Taxis haben gelbe Nummernschilder und sind in Kuwait-Stadt überall verfügbar; sie können auch ganztags gemietet werden. Taxameter sind vorhanden, werden aber nicht immer eingeschaltet; in dem Fall sollte man den Fahrpreis vorab vereinbaren. Es ist sicherer, Taxis telefonisch zu bestellen. Trinkgeld wird nicht erwartet.

Auch günstigere Sammeltaxis sind in Kuwait im Einsatz.

Fahrrad

In Kuwait-Stadt gibt es verschiedene Fahrradverleiher.

Reisebus

Die Kuwait Public Transport Company (KPTC) betreibt preiswerte und zuverlässige Busverbindungen im ganzen Land.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰; bereits der Besitz alkoholischer Getränke ist strafbar.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist der Kuwait Automobil- & Touring Club (KATC) in Safat, Tel. +965 24 82 75 21.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Bei Anreise mit dem eigenen PKW benötigen Reisende einen Carnet de Passage, der u.a. über den ADAC erhältlich ist.

Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung muss in Kuwait vor Ort z.B. bei der Kuwait Insurance Company abgeschlossen werden.

 

Unterwegs in der Stadt

Busse der Kuwait Public Transport Company (KPTC) und von CityBus fahren auf denselben festgelegten Routen durch Kuwait-Stadt.

Eine weitere Möglichkeit Kuwait-Stadt zu erkunden, sind verschiedene Taxis. Die sogenannten Hotel- oder Ruftaxis werden telefonisch bestellt und sind sehr zuverlässig. Bei den Orange-Taxis, mit gelben Nummernschildern und einem TAXI-Schild auf dem Dach, die man in der Stadt anhält, sollte man den Fahrpreis unbedingt vorab vereinbaren.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

In Kuwait gibt es keinen Schienenverkehr.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Für Fahrten zu den vorgelagerten Inseln können Dhows und kleine Boote gemietet werden.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Tue, 23 Jun 2026 18:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 24 Jun 2026 14:41:59 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles – Sicherheitslage in der Region

Sicherheit - Sicherheitshinweis

Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Von Reisen nach Kuwait wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage in der Region

Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen. 

Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es dadurch erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt. Dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Kuwait ein. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.     

  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste („ELEFAND") und halten Ihre Daten aktuell. Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um US-amerikanische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Einrichtungen des Militärs/der Sicherheitskräfte weiträumig und machen Sie keine Fotos oder Filmaufnahmen.
  • Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen sowie der Einsatz von Hobbydrohnen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
  • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.

Sicherheit

Von Reisen nach Kuwait wird dringend abgeraten.

Siehe Aktuelles

Terrorismus

Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten kann auch in Kuwait eine erhöhte/abstrakte Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an in Gegenden und Einrichtungen, die mit den USA assoziiert bzw. die von US-Bürgern genutzt werden (z.B. Militärstützpunkte, Botschaften, Firmen, Banken, Hotels, Universitäten) sowie an kritischer Infrastruktur (Öl-, Gas- und Meerwasserentsalzungsanlagen, Umspannwerke) oder auch Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkten, Restaurants und Hotels nicht ausgeschlossen werden. 

  • Seien Sie insbesondere an strategisch wichtigen und belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Die politische Lage ist stabil. Vereinzelte friedliche Demonstrationen (meist direkt vor dem Parlament/Irada-Platz) bleiben die Ausnahme. Darüber hinaus sind die Verhältnisse in der Region insgesamt komplex, sodass immer die Möglichkeit rascher Lageveränderungen besteht. 

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Eine Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper aus der Zeit der irakischen Invasion kann auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Munition kann im Herbst und Winter durch Regenfälle verlagert werden.

  • Bleiben Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf asphaltierten Hauptwegen und beachten Sie Hinweise der Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteil. Außerhalb des Stadtzentrums sind sehr vereinzelte Fälle von Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl bekannt. Gewaltkriminalität ist recht selten. 
Alleinreisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit immer wieder Belästigungen ausgesetzt.

  • Seien Sie insbesondere bei Spaziergängen in der Dunkelheit an weniger frequentierten Orten und besonders als alleinreisende Frau sehr vorsichtig und zurückhaltend.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein heißes, meist trockenes Wüstenklima. In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich. Insbesondere ab Ende Mai bis Anfang September erreichen die Temperaturen Höchstwerte bis über 50° C; ein Aufenthalt im Freien ist dann tagsüber kaum noch möglich. Gesundheitsgefährdete Personen sollten Reisen nach Kuwait in dieser Jahreszeit generell vermeiden, siehe Gesundheit – Sonstige Gesundheitsgefahren.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Der öffentliche Busverkehr wird ausgebaut; die Fahrpläne sind aber eher Richtwerte. Die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht zum Teil die Gefahr überhöhter Preise.

Das Straßennetz ist sanierungsbedürftig, der Straßenverkehr für europäisches Empfinden oft unvorhersehbar (Raserei, keine Abstände, kein Blinken). Es gibt viele Unfälle.  
Das Räumen der Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

  • Nutzen Sie nur offizielle Taxis und verhandeln Sie Preise vor Fahrtantritt.
  • Fahren Sie defensiv und seien Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie im Fall eines Unfalls die Positionen der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei unverändert.
  • Bleiben Sie bei Fahrten außerhalb von Ortschaften stets auf den asphaltierten Hauptstrecken.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge

Vor Reisen nach Irak wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Irak.
Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich.

Saudi-Arabien: siehe Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien. 
Die Grenzübergänge zu Saudi-Arabien sind rund um die Uhr (24/7) geöffnet. Deutsche Staatsangehörige benötigen vorab ein Visum für Saudi-Arabien. Dies kann online bei den zuständigen saudi-arabischen Stellen beantragt werden. Zur Einreise ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich. 

Der Grenzübertritt außerhalb offizieller Übergänge ist illegal.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung für Irak, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Irak, und meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak, die militärisches Sperrgebiet sind.
  • Entscheiden Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob Sie aufgrund der angespannten Lage eine Ausreise über den Landweg in Erwägung ziehen wollen.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu Irak, die militärisches Sperrgebiet sind.
  • Nutzen Sie nur offizielle Grenzübergänge.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land. Reisende sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Erkennbar traditionell (muslimisch) gekleidete Personen sollten vor einer Foto- oder Videoaufnahme auf jeden Fall um ihr Einverständnis gebeten werden.

Während des Fastenmonats Ramadan gibt es erhebliche Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber – d.h. bis zum Fastenbrechen - Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden). Erhöhte Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie gegenüber islamischen Traditionen ist angezeigt. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch nichtmuslimischen Personen untersagt, siehe auch Abschnitt „Rechtliche Besonderheiten".

LGBTIQ

In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz, der Konsum von und insbesondere der Handel mit Drogen sind verboten. Das am 15. Dezember 2025 in Kraft getretene Anti-Drogengesetz stellt die Nutzung, das öffentliche Tragen von Kleidungsstücken mit Abbildung von Drogen oder zum Konsum nötigen Utensilien und die Zurschaustellung von Gegenständen, die zur Einnahme von Drogen dienen oder dazu animieren, unter Strafe. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen, die in Kuwait auch vollstreckt wird. 

In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität", öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden.

Im Fastenmonat Ramadan sind das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen bis zum Fastenbrechen („Iftar") gesetzlich verboten.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten militärischer Anlagen oder von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie können von den Behörden im Verdachtsfall strafrechtlich geahndet werden.

Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur sind verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Kuwait strafbar sein. 

Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe Einreise und Zoll.

  • Fotografieren oder filmen Sie keine offiziellen staatlichen Einrichtungen, militärische Aktionen oder Sicherheitskräfte. In Kuwait ist zudem aktuell die Nutzung von Hobby-Drohnen unter Strafe gestellt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar zum Umtausch in lokale Währung. Mit gängigen Kreditkarten ist die Bezahlung in Hotels, Restaurants und Geschäften sowie das Abheben von Bargeld an Geldautomaten, besonders im Stadtzentrum, flächendeckend möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert. Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft Kuwait ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.

Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

Bei Einreise werden durch die kuwaitischen Behörden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Iris-Scan) aller Reisenden erfasst.

Personen mit vorherigem Aufenthalt in Kuwait müssen damit rechnen, durch die kuwaitischen Sicherheitsbehörden im Rahmen der Einreisekontrollen ausführlich befragt und im Einzelfall zurückgewiesen zu werden, sofern negative Erkenntnisse zur Person vorliegen. Eine eindeutige Feststellung der Identität ist über die erhobenen biometrischen Daten auch dann möglich, wenn die Person zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit erworben hat und mit einem neuen Ausweisdokument einreist. Das Verfahren kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein; der Transitbereich darf währenddessen nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen kuwaitischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden. 

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dies kann vorab bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung, online oder direkt bei Einreise über Land bzw. den internationalen Flughafen Kuwait als „Visa on arrival" beantragt werden. Für die Einreise ist zwingend eine Referenzadresse in Kuwait (Hotel/Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Kuwait) nachzuweisen. Für die Beantragung von Visa werden von kuwaitischer Seite nur die Geschlechter „männlich" oder „weiblich" zur Auswahl gestellt. Die Visumsgebühr für ein Visum zur einmaligen Einreise beträgt ca. 30 EUR.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen reinen Transitaufenthalt am Flughafen Kuwait kein Transitvisum. 

Ausreise

Für Ausländer ist die Ausreise aus Kuwait nur möglich, sofern Strafzettel und Betriebskostenrechnungen (seit September 2023) sowie Telefon- und Internetrechnungen (seit September 2023) bezahlt wurden. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.

Arbeitsaufnahme

Die Beantragung von Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme bei den zuständigen kuwaitischen Behörden („immigration" im Innenministerium) ist möglich.

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden.

Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
Medikamente (wie Betäubungsmittel / psychoaktive Substanzen) dürfen nur zum Eigengebrauch mit ärztlichem Rezept und in kleinen Mengen eingeführt werden. Arztbriefe und Rezepte/Verordnungen der jeweiligen Medikamente müssen vor Reiseantritt von der zuständigen kuwaitischen Botschaft legalisiert, bei der Reise mitgeführt und bei Bedarf dem kuwaitischen Zoll zur Freigabe vorgelegt werden. Nach Einreise müssen die Unterlagen zudem dem kuwaitischen Außenministerium zur Beglaubigung vorgelegt werden.

Tiere

Für die Einfuhr von Haustieren wird eine Importlizenz der Public Authority of Agriculture Affairs & Fish Resources benötigt. Kuwaitische Unternehmen, welche auf den Im- und Export von Tieren spezialisiert sind, können hierbei behilflich sein.   

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-ACWY und Tollwut empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Das Wüstenklima ist belastend und erfordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte sollten besondere Vorsicht wahren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Private und staatliche Krankenversorgung ist möglich. Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Sie kann jedoch organisatorisch (z.B. Rettungsketten) oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch auf dem Land europäisch ausgebildete, und Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[2] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können u. U. jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Eine Cholera-Schutzimpfung ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Gesundheitszeugnis

Für (Arbeits-)aufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie u.U. ein negativer HIV-Test in englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

Impfungen

Geld

Währung

1 Kuwaitischer Dinar = 1000 Fils. Währungskürzel: KD, KWD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 20, 10, 5, 1, ½ und ¼ KD; Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10, 5 und 1 (selten) Fils.

Kreditkarten

Die meisten Kreditkarten werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an wenigen Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

 

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

 

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

 

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Kuwait in den größeren Städten in Wechselstuben eingelöst werden. 

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Do 08.00-12.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht für Summen ab einem Gegenwert von 3.000 KD.

Währungen

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(b) Fällt ein Feiertag auf einen Freitag wird ein anderer Tag stattdessen frei gegeben.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Kuwait eingeführt werden:

Persönliche Gegenstände und Geschenke bis zu einem Gegenwert von 3.000 KD.

Achtung: Bei geplanter Einfuhr von stark betäubenden / schmerzstillenden Medikamenten muss vor der Einreise die zuständige Botschaft von Kuwait kontaktiert werden.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Alkohol, Drogen, Schweinefleisch und dessen Erzeugnisse, frische Lebensmittel und solche, die nicht als Vollkonserve verpackt sind; pornografisches Material, israelische Produkte. Strafen bei Zuwiderhandlung sind hoch. Der Handel mit Drogen kann die Todesstrafe zur Folge haben.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00965. 

Mobiltelefon

4G- und 5G-Mobilfunknetz. Mobilfunkanbieter sind u.a. Zain Mobile, Ooredoo und stc - Kuwait Telecom Company. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für Touristen lohnt sich in der Regel jedoch der Erwerb einer e-SIM- oder einer Touristen-SIM-Karte.

Internet

Zahlreiche Hotels stellen WLAN kostenlos zur Verfügung. Außerdem sind in Kuwait City über 7.000 kostenlose WLAN-Hotspots verteilt, u.a. in Restaurants, Cafés und Einkaufszentren.

Post

Post nach Europa ist ca. 5 Tage unterwegs.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Kuwait empfangen.

Unterkunft

Hotels

Es gibt eine gute Auswahl an Spitzenhotels, viele verfügen über Fitness- und Einkaufscenter. Appartments mit Hotelservice stehen ebenfalls zur Verfügung. Die Unterkünfte sind verhältnismäßig teuer. Es empfiehlt sich, im Voraus zu buchen. Auf alle Rechnungen kommt ein Bedienungszuschlag von 15 %.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion (70 % Sunniten, 30 % Schiiten); daneben Christen, Hindus, Parsi und andere.

Soziale Verhaltensregeln

Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Es ist möglich, dass Besucher in ein Privathaus eingeladen werden, die Bewirtung findet jedoch auch häufig im Restaurant oder Hotel statt. Ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten sich auf jeden Fall zurückhaltend und im Rahmen der islamischen Gesetze kleiden. Männer sollten in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen und den Oberkörper nicht entblößen.

Rauchen: Offiziell ist das Rauchen in geschlossenen, öffentlichen Räumen wie in Restaurants, Cafés (Shisha-Cafés sind hiervon ausgenommen) und Hotels verboten. Das Rauchverbot wird allerdings weder von der Bevölkerung zuverlässig umgesetzt noch von der Regierung mit Nachdruck durchgesetzt. 

Trinkgeld: In Restaurants, Hotels und Clubs werden 15% für die Bedienung auf Rechnungen aufgeschlagen. Wenn das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 10% Trinkgeld üblich. 

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen. Visitenkarten sind üblich. Einige der größeren Hotels bieten Übersetzungsdienste an.

 

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-13.00 und 17.00-20.00 Uhr.
 

Geschäftskontakte

Handelsabteilung der Kuwaitischen Botschaft
Griegstraße 5-7, 14193 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 897 30 00.
Website: kuwait-botschaft.de

Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK) (auch für Kuwait zuständig)
U-Bora Office Tower, 27th floor, Al Abraj Street (Al Marasi Drive), Dubai, Dubai
Tel. +971 (0)4 447 01 00.
Website: vae.ahk.de/laender/kuwait

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Postfach 76, Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

Kuwait Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer)
Distrikt 9, Abdulaziz Al-Saqer-Straße, Kuwait-Stadt, Kuwait
Tel. +965 (0)180 55 80.
Website: www.ekcci.org.kw

Allgemeines

Hauptstadt

Kuwait-Stadt
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