Iran

Landesdaten

Vorwahl

+98

Fläche(qkm)

1648195

Bevölkerung

83.992.949

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

50

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

115

Übersicht

Iran ist auf vielerlei Art und Weise eine bemerkenswerte Reisedestination, nicht zuletzt, weil es sich – ganz im Gegensatz zu seinem Ruf als strenges, unfreundliches Land – um einen Ort handelt, an dem Besucher meist sehr gastfreundlich aufgenommen werden.
Unbestritten ist, dass die iranische Regierung das herrschende Zivilgesetz mit eiserner Hand durchsetzt, aber für einen Touristen bedeutet ein Besuch im Iran meist eine endlose Liste von freundlichen Einladungen zum Teetrinken (auch wenn man Reise- und Sicherheitshinweise sicherlich Beachtung schenken sollte).
Das persische Erbe ist überall im Land ersichtlich, sowohl in Bezug auf historische Sehenswürdigkeiten, wie z.B. die Ruinen von Persepolis und die noch immer prachtvolle ehemalige Hauptstadt Esfahan, als auch in Bezug auf die einzigartige kulturelle Identität der Iraner, die sie vom Rest der islamischen Welt unterscheidet.
 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Islamische Republik Iran.

Hauptstadt

Teheran.

Geographie

Der Iran grenzt im Norden an Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan und das Kaspische Meer, im Osten an Afghanistan und Pakistan, im Süden an den Persischen Golf und den Golf von Oman und im Westen an den Irak und die Türkei. Der Osten und die Landesmitte bestehen größten Teils aus unfruchtbarer Wüste, die von Qanats (Bewässerungskanälen) und Oasen aufgelockert wird. Die vorherrschende ca. 1000 m hoch gelegene Steppe wird von verschiedenen Gebirgsketten wie dem Zagros-Gebirge durchzogen. Die Landschaft an der Westgrenze ist ebenfalls gebirgig. Im Norden erhebt sich das Elburs-Gebirge steil aus der fruchtbaren Region am Kaspischen Meer. Der 5671 m hohe Berg Damavand ist ein erloschener Vulkan und die höchste Erhebung des Iran.

Regierung

Islamische Präsidialrepublik seit 1979. Verfassung von 1979 mit Ergänzungen von 1989. 12-köpfiger Verfassungsrat (Wächterrat) seit 1989 als Kontrollorgan für die Konformität von Gesetzen mit dem islamischen Recht (Scharia). Parlament mit 290 Abgeordneten. Der Staatspräsident ist auf unbestimmte Zeit im Amt berufen. Die Staatsgeschichte des Iran ist über 2.500 Jahre alt.

Staatsoberhaupt

Ayatollah Seyed Ali Musavi Khamene’i, oberster Führer seit 1989. 

Ebrahim Raisi, Präsident seit August 2021.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Irans nationale Fluggesellschaft Iran Air (IR) bietet mehrmals wöchentlich Verbindungen von Frankfurt/M., Hamburg und Köln sowie von Wien an.

Turkish Airlines (TK) und Pegasus (PC) fliegen u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul nach Teheran.

Nonstop-Flüge nach Teheran gibt es von Ende März bis Ende Dezember mit Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und mit Austrian (OS) ab Wien mit Zubringerflügen aus der Schweiz, die auch von Swiss (LX) angeboten werden.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Teheran: 5 Std. 5 Min. (nonstop) bzw. 7 Std. 15 Min. mit Zwischenstopp; Wien - Teheran: 4 Std. 15 Min. nonstop bzw. 6 Std. 55 Min. mit Zwischenstopp; Zürich - Teheran: 8 Std. 15 Min. (mit Zwischenstopp).

Anreise mit dem Pkw

Es gibt keine zuverlässigen internationalen Straßenverbindungen. Die Einreise auf dem Landweg ist aus der Türkei (Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Astara und Jolfa) und Armenien (Nurduz-Mogri) möglich. Der Übergang Mirjaveh aus Pakistan sollte aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Mitunter werden die Grenzübergänge aus der Türkei und dem Irak geschlossen.

Die Grenze nach Turkmenistan ist derzeit geschlossen. Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Irak und die pakistanische Provinz Belutschistan sollten gemieden werden. Einzelheiten bei den Botschaften.

Fernbusse: Seiro Safar bietet u.a. Busverbindungen zwischen Teheran und Istanbul an (Fahrtzeit: 36 Std.).

Maut: Einige Autobahnen sowie die Shahid Kalantary Brücke, auf der Strecke Tabriz-Urmia über den Urmia-See, sind mautpflichtig.

Führerschein: Deutsche, österreichische, Schweizer und türkische Führerscheine sind in Verbindung mit dem Internationalen Führerschein bis zu 6 Monate gültig.

 

Anreise mit der Bahn

Die Anreise per Bahn über die Türkei von Istanbul ist einmal pro Woche mit dem Trans Asya Zug, einem Nachtzug, möglich. Auch von Van (Türkei) fährt einmal pro Woche ein Zug nach Tabriz. Die Bahnverbindungen von Damaskus (Syrien) in den Iran führen ebenfalls über die Türkei.

 

Anreise mit dem Schiff

Der Haupthafen des Landes ist Khorramshahr. Aber auch die Häfen Bandar Abbas, Bandar Bushehr und Imam Khomeini im Persischen Golf sowie Nawshahr und Anzali im Kaspischen Meer werden regelmäßig angelaufen.

Fähranbieter

Fähren verbinden Bandar Abbas mit Sharjah (VAE), Khorramshahr mit Kuwait und Basra (Irak) sowie Bandar Lengeh mit Dubai.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Iran Air (IR) fliegt u.a. Teheran, Ahwaz, Tabriz, Isfahan, Shiraz, Mashhad und andere größere Städte des Landes an. 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das iranische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von 167.000 km; davon sind 2.500 km Autobahnen. Die beiden Hauptstraßen, die A1 und A2, verbinden die irakische und pakistanische sowie die afghanische und türkische Grenze.

Maut: Einige Autobahnen sowie die Shahid Kalantary Brücke, auf der Strecke Tabriz-Urmia über den Urmia-See, sind mautpflichtig.

Tankstellen sind ausreichend vorhanden. Allerdings ist vor allem Diesel nur mit einer Tankkarte erhältlich, die Tankwarte i.d.R. bei sich haben.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Das Straßennetz ist im Allgemeinen sehr gut ausgebaut, und die Straßen sind gut gewartet. Die Landstraßen sind asphaltiert; Nebenstraßen können oft nur mit Allradantrieb befahren werden. Im Winter sind Gebirgsstraßen mitunter unpassierbar.

Staßenklassifizierung

Im Iran gibt es Autobahnen, Schnellstraßen, Land- und Gebirgsstraßen. Die Autobahnen sind mit weißen Autobahnsymbolen auf blauem Grund gekennzeichnet; Schnellstraßen mit einem weißen zweispurigen Straßensymbol auf grünem Grund.

Autovermietung

Mietwägen sind in den meisten Städten und an Flughäfen erhältlich.

Taxi

Taxis sind in allen Städten zu finden. Auch Sammeltaxis, die bis zu zehn Personen befördern können, sind verfügbar. Sammeltaxis fahren erst los, wenn sämtliche Plätze besetzt sind, was man umgehen kann, wenn man bereit ist, die restlichen Plätze zu bezahlen. Die Fahrpreise sollten im Voraus vereinbart werden.

Reisebus

Das Busnetz ist ist im ganzen Land gut ausgebaut. Preiswerte und komfortable Busse verkehren regelmäßig zwischen sämtlichen Städten des Landes. Tickets sind an den Busbahnhöfen erhältlich; für weitere Strecken empfiehlt es sich, das Ticket ein bis zwei Tage vor Fahrtantritt zu kaufen.

Im Nahverkehr fahren Minibusse.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot).

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 70-110 km/h (Beschilderung beachten!);
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub im Iran ist der Touring- und Automobilclub der islamischen Republik Iran in Teheran.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Deutsche, österreichische, Schweizer und türkische nationale Führerscheine sind im Iran in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein 6 Monate lang gültig. 

Bei der Einreise mit dem eigenen Pkw ist immer ein internationaler Fahrzeugschein sowie ein Carnet de Passage mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

Teheran hat ein weit verzweigtes Busnetz sowie ein U-Bahnnetz mit verschiedenen Linien. Fahrkarten sind an den Bahnhöfen erhältlich.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das ausgedehnte iranische Eisenbahnnetz wird für den Personenverkehr von der RAJA Rail Transportations Company betrieben.

Intercityzüge verkehren regelmäßig auf den Hauptstrecken zwischen Teheran und Jolfa, Gorgan, Bandar-Abbas, Sarakhs sowie Khorramshahr. Weitere Bahnlinien führen in abgelegenere Provinzen. Viele Berg- und Wüstengebiete sind nur per Zug erreichbar. In den meisten Zügen gibt es klimatisierte Abteile sowie Schlaf- und Speisewagen.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Der Haupthafen des Landes ist Khorramshahr. Weitere Häfen befinden sich in Bandar Abbas, Bandar Bushehr und Imam Khomeini im Persischen Golf sowie Nawshahr und Anzali im Kaspischen Meer.

Es bestehen u.a. Fährverbindungen von Bandar Abbas zu den Inseln Kisch, Qeshm und Hormus.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 17 Apr 2024 14:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 17 Apr 2024 14:38:59 +0200)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Sicherheitslage in Iran

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.

Sicherheitslage in Iran

In der Nacht auf den 14. April 2024 haben iranische Luftangriffe auf Israel stattgefunden. Eine israelische Reaktion und somit eine weitere substantielle Verschärfung der Sicherheitslage in der gesamten Region ist nicht ausgeschlossen.

Der internationale Flughafen Teheran Imam Khomeini (IKA) und die internationalen Flughäfen in Maschhad, Shiraz und Isfahan sind geöffnet. Auch der zweite, nationale Flughafen von Teheran, Mehrabad, ist geöffnet und es ist möglich, per Inlandsflug zu den internationalen Flughäfen Maschhad, Shiraz und Isfahan zu reisen. Von dort aus können die internationalen Drehkreuze Dubai, Doha und Istanbul erreicht werden. Einige internationale Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb wieder aufgenommen, aktuell haben Lufthansa und Austrian Airlines den Flugbetrieb nach Teheran temporär eingestellt.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung: Reisen Sie nicht nach Iran, sondern reisen Sie, wenn möglich, mit kommerziellen Fluglinien oder auf dem Landweg aus.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluglinie, ob Ihr gebuchter Flug wie geplant stattfindet. 

  • Erkundigen Sie sich vor einer Ausreise auf dem Landweg, ob die jeweiligen Grenzübergangsstellen geöffnet sind.

  • Falls Sie auf dem Landweg ausreisen möchten, beachten Sie bitte unsere ausführlichen Informationen unter „Sicherheit – Terrorismus" und wägen Sie Ihr individuelles Risiko sehr genau ab.

  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisung der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie die Medien aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Iran inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
  • Achten Sie vorsorglich auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).

Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung

Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit aufgrund konstruierter Vorwände wie beispielsweise Spionagevorwürfen erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen und setzen so unschuldige Betroffene einer langen Haft unter harten Bedingungen aus. Irankritische Äußerungen, auch vor der Reise und beispielsweise in sozialen Medien, können von iranischer Seite überwacht werden und ein Grund für Strafverfolgung sein. Individualreisende können Spionagevorwürfen ausgesetzt sein, beispielsweise wegen Fotografie. Iranische Behörden verweigern deutsch-iranischen Doppelstaatern ihr Recht auf konsularische Betreuung und machen eine solche Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran unmöglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart; die Versorgung mit medizinisch notwendigen Medikamenten oder medizinisch notwendiger ärztlicher Behandlung ist nicht immer gegeben.

Bei Reisen besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets können eingehenden Untersuchungen unterzogen und die ausgelesenen Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Besonders gefährdet sind Individualreisende, zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper, denn die Daten in elektronischen Karten und Navigationssysteme oder eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Sperrgebiete sind meistens nicht deutlich markiert. Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch technischer Geräte wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen. Die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten. (s.u. Sicherheit – „Fotografieren und Filmen").

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich; bei schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe.

Strafrechtliche Vorschriften sind vage formuliert und können eine Vielzahl an alltäglichen Verhaltensweisen erfassen, ohne dass dies den Betroffenen vorher deutlich sein muss.
So können mit hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe geahndete Vergehen wie „Spionage", „Terrorismus" oder sog. „Korruption auf Erden" bereits durch private Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien erfüllt sein. Auch persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy, Tagebucheinträge und sonstige Notizen sowie private Kontakte können als Beweise herangezogen werden.

  • Für Iran besteht eine Reisewarnung, unterlassen Sie Reisen nach Iran.
  • Unterlassen Sie insbesondere „Abenteuertourismus" mit Fahrrad, Motorrad, Reisemobil/Camper, da hier eine besonders hohe Gefahr einer willkürlichen Verhaftung besteht.
  • Reisen Sie insbesondere nicht nach Iran, wenn Sie sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Land und dem politischen System geäußert haben.
    Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als kritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Dies umfasst bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy.
  • Löschen Sie Fotos und Dokumente mit politischem Bezug vor Ihrer Einreise.
  • Führen Sie für den Fall einer Verhaftung unbedingt benötigte Medikamente in für mehrere Tage ausreichender Menge am Körper mit.
  • Treffen Sie für den Fall einer längerdauernden Verhaftung Vorkehrungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. zum Sorgerecht für Ihre Kinder oder zur Betreuung von Angehörigen mit Pflegebedarf) und erteilen Sie ggf. Vollmachten zur stellvertretenden Erledigung Ihrer privaten und beruflichen Verpflichtungen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.

Doppelstaater

Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Iranaufenthalts für Doppelstaater hin:

Ausländische Staatsangehörige, die aus Sicht der iranischen Behörden auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nur mit ihrem iranischen Reisepass nach Iran einreisen. Iranische Behörden werten die Beantragung eines iranischen Reisepasses und die Einreise als Bekenntnis zur iranischen Staatsangehörigkeit und nutzen sie als Vorwand, Deutschen ihr Recht auf konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft zu verweigern. Siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird, auch gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen in Iran.
  • Beachten Sie, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung konsularische Unterstützung allenfalls in stark eingeschränktem Maß gewähren und Sie nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.

Sicherheit

Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.

Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Grenzregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Irak, Pakistan und Afghanistan.

Der Anschlag auf eine Trauerfeier am Grabmal von General Kassem Soleimani in der Stadt Kerman (Südost-Iran) am 3. Januar 2024 forderte viele Todesopfer und mehrere hundert (Schwer-)Verletzte. Weitere Anschläge in anderen Provinzen oder in der Hauptstadt Teheran können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Bei zwei Anschlägen auf einen schiitischen Schrein in der Stadt Shiraz kamen 2022 und 2023 mindestens 16 Personen ums Leben.

Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen in Iran.
  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.

Seit dem Tod der jungen Iranerin Jina Mahsa Amini im September 2022 ist die Sicherheitslage im Land angespannt. Es kann aufgrund der anhaltenden Repression durch die Sicherheitskräfte weiterhin zu (spontanen) Protesten kommen. Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.

Die Kommunikationsdienste sind weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht die Festnahme und Verurteilung.

Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen in Iran.
  • Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
  • Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen; nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, siehe Sicherheit – Fotografieren und Filmen.
  • Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    3. Januar -                   Todestag von General Kassem Soleimani
    11. Februar – Revolutionstag

    Ghods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
    16. September - Todestag von Mahsa Amini
    4. November - Besetzung der US-Botschaft
    7. Dezember - sog. Studententag.

Grenzregion zu Afghanistan und Pakistan

Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.

Bereits vor den Protesten aufgrund des Todes von Mahsa Amini war die Sicherheitslage in der Grenzregion zu Pakistan, insbesondere in der Provinz Sistan-Belutschistan, äußerst angespannt. Gleiches gilt für die Sicherheitslage in den Grenzgebieten Irans zu Pakistan.

  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit, Einreise und Zoll sowie die Teilreisewarnung für Pakistan.
  • Die Deutsche Botschaft Teheran stellt keine Begleitschreiben für die Visumsbeantragung zur Einreise nach Afghanistan oder zur Einreise auf dem Landweg nach Pakistan aus, siehe Einreise und ZollWeiterreise in Nachbarländer.

Fotografieren und Filmen

In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe gilt auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen. Wann und wo Verbote gelten, ist häufig nicht ersichtlich.

Das Fotografieren und Filmen auch vermeintlich harmloser Orte kann zu Festnahmen und Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage führen – s.o. Aktuelles.

  • Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
  • Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
  • Militäranlagen oder Militärmanöver
  • Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
  • Menschenansammlungen oder Demonstrationen
  • Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
  • Botschaftsgebäude
  • Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
  • Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
  • Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
  • Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
  • Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.

Landminen

In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, West-Aserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nicht bewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.

  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.

Es besteht aber für deutsche Staatsangehörige die konkrete Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu langen Haftstrafen. Dies erstreckt sich auch auf Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen. Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.

Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen „Kontrolle" einbehalten und auf diese Weise entwendet.

Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.

  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof" - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feuchtheiß. In den Bergen kann es zu Lawinen, Erdrutschen und Steinschlag kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  •  Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt. Mehrere iranische Fluglinien wurden auf die EU-Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.

An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Iran bzw. innerhalb Irans die EU-Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie im Straßenverkehr vorsichtig, insbesondere als Fußgänger.
  • Nutzen Sie keine Zweiräder, auch nicht als Mitfahrende.
  • Achten Sie beim Fahren auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit („speed bumps").
  • Fahren Sie nicht mit Militärfahrzeugen (auch nicht mit ehemaligen, zu Wohnmobilen umgebauten Militär-LKWs oder ähnlichem) nach Iran.
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind.
  • Verzichten Sie auf Wüstentouren.

Führerschein

Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe belegt.

Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"

Von Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz" wird dringend abgeraten.

Besondere Verhaltenshinweise

Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten, siehe Sicherheit – Fotografieren und Filmen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles – Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung, sowie Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (z.B. Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden. Die Nutzung nicht genehmigter VPNs ist strafbar.

Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß" hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.

Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, ist eine Ausreise nicht möglich. In diesem Fall muss die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und evtl. eine Strafzahlung geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.

  • Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
  • Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
  • Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.

Ramadan

Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.

  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als anders- oder nichtgläubige Person dem Fasten mit Respekt.

Rechtliche Besonderheiten

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Der konsularische Zugang durch die deutsche Botschaft wird bei diesem Personenkreis regelmäßig verweigert, siehe Aktuelles.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.

Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen. An religiösen Orten wie Moscheen müssen lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran. 

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Es besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht genehmigten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.

  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf „Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
  • Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben. 

  • Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit, welche Währung gemeint ist.

Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Debitkarten können nicht genutzt werden.

  • Nehmen Sie ausreichend Bargeld (IRR, EUR oder USD) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keine Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Informationen zum Visum erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.

Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

  • Bewahren Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer Ihren Reisepass und Ihr Visum sicher auf.

Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exit-Visum") durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.

  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zur Vorgehensweise bei Verlust oder Ablauf Ihres deutschen Reisepasses und zu den Beantragungsschritten eines iranischen Exit-Visums.

Visum vor der Einreise

Vor Einreise kann ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran beantragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival")

Es liegen keine gesicherten Informationen vor, ob der „visa on arrival-Prozess" seit der COVID 19-Pandemie wieder zuverlässig funktioniert.

Von der Nutzung von „Visa on arrival" wird dringend abgeraten.

Krankenversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig.

Oftmals wird ein Krankenversicherungsnachweis gefordert, der eine COVID-19-Erkrankung einschließt.

  • Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die genauen Anforderungen an Ihre Auslandskrankenversicherung.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländische Staatsangehörige können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen.

Die Grenzübergänge nach Pakistan befinden sich in der Provinz Sistan-Beluschistan, wo Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie Bandenkriminalität (v.a. Drogenschmuggel), einhergehend mit Überfällen, Schusswaffengebrauch verzeichnet werden. Von einer Überfahrt per Schiff von iranischen Häfen am Persischen Golf in die VAE wird dringend abgeraten, da es sich um illegale Fähr- und Frachtverbindungen handeln kann.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.

  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für Pakistan und die Reisewarnung für Afghanistan. Die Weiterreise nach Afghanistan und Pakistan wird in keiner Weise unterstützt. Es kommt immer wieder zu Grenzschließungen auf beiden Seiten, bedingt durch sicherheitsrelevante Vorfälle und Unruhen.
  • Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
  • Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.

Weiterreise in Nachbarländer

Siehe Teilreisewarnung Pakistan.

Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran

Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

  • Bitte beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Deutsch-iranische Doppelstaater

Vor Reisen nach Iran wird gewarnt. Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet.

Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt, siehe Aktuelles. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen nicht möglich ist.

Die iranische Staatsangehörigkeit kann nicht abgelegt werden und Iran sieht Kinder iranischer Eltern automatisch als Iraner an. Eine iranische Staatsangehörigkeit kann auch ohne einen iranischen Reisepass oder iranische Geburtsdokumente vorliegen, und auch Personen betreffen, die selbst keinen Kontakt mit Iran hatten. Merkmal für eine von iranischen Behörden vermutete iranische Staatsangehörigkeit sind zum Beispiel Name oder Geburtsort.

Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt, einschließlich bei der Einreise nach Iran. Es mehren sich Fälle der Verhängung von Ausreisesperren, u.a. bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, Verbreitung regimekritischer Beiträge über Social Media) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurden in westlichen Staaten lebende Personen iranischer Herkunft, die an regimekritischen Demonstrationen teilgenommen hatten, gezielt bei Aufenthalten in Iran verhaftet, strafrechtlich verfolgt und durch Folter zu Geständnissen gezwungen, um so Protestierende abzuschrecken.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Teheran erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist. Die Deutsche Botschaft Teheran kann Sie insbesondere nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung schützen.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen zusätzlich einen iranischen Pass.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen, ob Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.

Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz", 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sogenannten Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.

  • Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
  • Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
  • Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.

Einfuhrbestimmungen

Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 EUR ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.

  • Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.
  • Sie dürfen einen bis zu sechs m² großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich ausführen.

  • Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).

Einreise mit Kfz

Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist, siehe Aktuelles. Auskünfte erteilt die zuständige iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder die iranischen Grenzbehörden. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage" und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als zehn Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.

  • Erkundigen Sie sich bezüglich der Einfuhr von Heimtieren bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniose

Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Luftverschmutzung

In Teheran ist die Verkehrsbelastung hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.

Medizinische Versorgung

Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.

In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:

Türkei.

E-Visum:

Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:

Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:


(a) EU-Länder;

(b) Schweiz.


Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.

Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.

Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.

Anmerkung zum Visum

Hinweis: In der jüngeren Vergangenheit ist es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen von deutsch-iranischen Doppelstaatlern gekommen.

Kosten

Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:

E-Visum: je nach Reisezweck 35-90 €.

Antragstellung in Berlin:

Touristenvisum: (einmalige Einreise, 10 - 12 Wochen gültig): 50 € (Normalbearbeitung).
Geschäfts-/Einreisevisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig); 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig): 200 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).

Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %.

Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.

Antragstellung in der Schweiz:

Touristenvisum: 58 CHF (einmalige Einreise), 87 CHF (zweimalige Einreise).
Geschäfts-/Einreisevisum (einmalige Einreise): 69 CHF.
 
E-Visum: 69 CHF
 
Antragstellung in Österreich:
 
Touristenvisum: 50 €
 
Einreisevisum: 60 €
 
Doppelvisum: 90 €
 
Transitvisum: 40 €
 
 
 
 

Visaarten und Kosten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.

Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.

Transitvisum: Bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

JAXBElement

Zunächst online und dann bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) bzw. ein Touristenvisum direkt am Flughafen. Achtung: In der Schweiz kann die Visumbeantragung nur online erfolgen.

Für jeden Visumantrag muss dem zuständigen Konsulat eine siebenstellige Referenznummer des iranischen Außenministeriums vorliegen. Die Referenznummern müssen von den iranischen Reiseveranstaltern beantragt werden.

Bei den folgenden diplomatischen Vertretungen kann das Visum vorab online beantragt und nach Erhalt der Referenznummer persönlich abgeholt werden:

Botschaft und diplomatische Vertretungen der Islamischen Republik in Berlin, Hamburg, Frankfurt a.M. und München.

Iranisches Generalkonsulat in Hamburg;

Iranisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main;

Iranisches Generalkonsulat in München (munich.mfa.ir).

Das so genannte Pre-arrival eVisa kann beim iranischen Außenministerium eingeholt werden.

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm) in Farbe.
(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und der zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung).

(e) Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft
(f) Referenznummer der Einladung vom iranischen Außenministerium, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.

(g) Ggf. Kopie des Flugtickets.

(h) Fingerabdrücke, die auf der Polizeidienststelle des Wohnortes abgenommen wurden.

(i) Hotelbuchungsbestätigung.

(j) Dokumente zur geplanten Reiseroute.

Geschäftsvisum:

(a) Eine Vorabgenehmigung (Visa Grant Notice) muss von der iranischen Firma online beantragt werden und mit Barcode versehen sein. Diese ersetzt das Antragsformular.

(b)-(i).
(j) Referenznummer des iranischen Außenministeriums: Die Referenznummer wird vom iranischen Geschäftspartner beim iranischen Außenministerium beantragt und in der zuständigen Botschaft in Deutschland hinterlegt.
(k) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.

(l) Einladungsschreiben sowie eine Visitenkarte des entsendenden Unternehmens.
(m) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise.

e-Visum:

(a) ausgefülltes Visumantragsformular

(b) originaler Reisepass + digitales Foto vom Reisepass

(c) Bescheinigung über den Abschluss einer Reiseversicherung

(d) Referenznummer

(e) Nachweis über gebuchte Unterkünfte, Transportmittel

(f) Lebenslauf

(g) digitales Foto (aktuell, farbig, als JPEG, zwischen 10-500 kB, 400 + 600 px, ohne Kopfbedeckung, ohne Brille)

(h) Quittung über Visagebühr

(i) Fingerabdrücke

Temporärer Wohnsitz

Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen.  Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.

Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.

 

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden. Bei Hotelübernachtung übernimmt dies i. d. R. das Hotel.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Empfohlen: mehrere Kopien der wichtigsten Reisepassseiten sowie mehrere Passfotos, die evtl. im Iran benötigt werden (Im Iran muss Kontakt mit Ausländern, z.B. von Hotels oder Behörden, nachweisbar sein. Dazu werden Passfotos und Kopien des Reisepasses benötigt.).

Visum bei der Einreise

(a) - (c)

(d) Nachweis einer Krankenversicherung.

(e) Einladung mit Name und Adresse des Einladenden bzw. Hotelbuchungsbestätigung.
(f) bei Geschäftsreisen dringend empfohlen: zusätzlich zum Visum eine Kopie des Einladungsschreibens aus dem Iran sowie eine Hotelbuchungsbestätigung oder die korrekte Aufenthaltsadresse.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Iran verweigert u.a. den folgenden Personengruppen die Einreise:

(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Außerhalb Teherans ist die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Provinzen Hamadan (Asadabad District, Hamadan District), Kerman, Khuzestan, Markazi (Arak District), Qom Province (Qom District), Sistan and Baluchistan (Iranshahr District, Nikshahr District) und Zanjan (Khodabandeh District). Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Geringes Malariarisiko landesweit unterhalb von 1.500 m von Mai bis September und an der Küste des Persischen Golfs ganzjährig. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrscht hier vor.
In einigen Gegenden nördlich des Zagros-Gebietes (Provinz Ardebil und Ost-Aserbaidschan) sowie in den west- und südwestlichen Gebieten soll die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum chloroquin- und sulfadoxin-pyrimethamin-resistent sein.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist meist pasteurisiert, unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Tuberkulose Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen vor, v.a. in der Provinz Khuzestan. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind ungefährlich.

Hepatitis A kommt vor, Hepatitis B ist endemisch. Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten und bei Kindern und Jugendlichen auch gegen Hepatits B. 

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose, vor allem die Haut-Leishmaniose durch die Sandfliege, kommt in ländlichen Gebieten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. 

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber kommt ganzjährig vereinzelt in der Provinz Sistan-Baluchistan im Südosten des Landes vor. Es wird durch Zecken und von Mensch zu Mensch übertragen.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeits- und Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.

Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden im Iran nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.

Geldautomaten

Bankkarten

Es gibt im Iran keine Bankautomaten, die ausländische Karten akzeptieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Iran nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 07.30-16.00 Uhr (mit Mittagspause), Do 07.30-12.00 Uhr

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 50 Mio. Rl begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen in bar, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von über 10.000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen in bar ist ab einem Gegenwert von 5.000 € (Flugreisende) bzw. 2.000 € (Reisende zu Land und zu Wasser) zu deklarieren.

Deklarationspflicht für alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände bei der Einreise. Bei der Ausreise werden alle nicht deklarierten Gold- und Silbergegenstände beschlagnamt.

Geldwechsel

Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.

Wechselkurse

IRR

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:

Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.

Exportbeschränkungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Die Ausfuhr von Originalkunsthandwerk, Gold und Goldmünzen, Silber und Schmuck ist verboten, wenn es sich um Antiquitäten bzw. zum Kulturerbe gehörige Gegenstände handelt. Gestattet ist die Ausfuhr von bis zu 20 qm großen, handgewebten Teppichen. Kaviar (bis zu 125g) muss nachweislich mit Devisen erworben worden sein (Beleg). Bestimmte Bücher dürfen nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Kultur und islamische Führung ausgeführt werden.

Verbotene Importe

Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Drogen und Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), Glücksspiele, alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moral- und Werteverständnis verletzen oder sich gegen die islamische Religion richten, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftskontakte

Handelsabteilung der Iranischen Botschaft
Podbielskiallee 67, 14195 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 84 35 30.
Website: germany.mfa.ir/de

Deutsch-Iranische Handelskammer e. V.
Große Reichenstraße 14, 20457 Hamburg, Deutschland
Tel. +49 (0)40 44 08 47.
Website: www.dihkev.de

Handelsabteilung der Iranischen Botschaft
Jaurèsgasse 9, 1030 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 712 26 57/58/59.
Website: austria.mfa.gov.ir/de

Handelsabteilung der Iranischen Botschaft
Thunstrasse 68, 3006 Bern, Schweiz
Tel. +41 (0)31 351 08 01.
Website: switzerland.mfa.gov.ir/en

Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer (AHK)
Bukharest, 8. Straße, Nr. 7 (Arian Gebäude), 1514737119 Teheran, Iran
Tel. +98 (0)21 81 33 10 00.
Website: iran.ahk.de

Geschäftsetikette

Geschäftsleute sprechen in der Regel Englisch. Handelt es sich bei dem Geschäftsreisenden um eine Frau, sollte dies aus der vorhergehenden Korrespondenz deutlich hervorgehen. Visitenkarten werden nur unter Führungskräften ausgetauscht. Vorherige Terminvereinbarung und Pünktlichkeit werden erwartet.
 

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-16.00 Uhr, manche Büros auch Do 09.00-12.00 Uhr.

Kommunikation

Post

Post nach Europa benötigt mindestens zwei Wochen. In Teheran gibt es 10 Hauptpostämter. Briefkästen sind gelb. Briefmarken können auch an manchen Kiosken erworben werden. Öffnungszeiten der Postämter: täglich 08.00-19.00 Uhr, die Postämter in kleineren Städten schließen früher.

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0098 und die Ortsvorwahl für Teheran 21. Telefonzellen sind gelb. Der Mobilfunk hat im Iran das Festnetztelefon längst überholt.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (LTE). Netzbetreiber sind u.a. TKC (Internet: www.tkckish.com) und Mobile Cell Iran (Internet: www.mci.ir). Internationale Roaming-Verträge bestehen. Prepaidkarten gibt es an Kiosken oder in kleinen Läden zu kaufen und das telefonieren ist damit sehr günstig.

Internet

In Teheran und in anderen Städten sowie in einigen Dörfern gibt es Internet-Cafés.

Hinweis: Das Internet unterliegt im Iran der staatlichen Kontrolle. Nur offizielle VPNs sind zugelassen. Einige Websites sind blockiert bzw. zensiert. Außerdem wird die Übertragungsgeschwindigkeit vom Staat beliebig gesteuert, um den Datenfluss je nach Bedarf zu verlangsamen.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Die Geschäfte bieten eine große Warenauswahl guter Qualität. Einheimische Produkte kann man in den Basaren kaufen. Beliebte Mitbringsel sind Intarsienarbeiten, Teppiche, Läufer, Seide, Lederwaren, Tischdecken, Gold-, Silber-, Glas- und Keramikwaren. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. 09.00 Uhr bis spät in den Abend.

Kulinarisches

Übersicht

Reis ist das Grundnahrungsmittel. Zu den Landesspezialitäten zählen Chelo Khoresh (Reis mit Gemüse und Fleisch in einer Nusssoße), Polo Sabzi (Pilaureis mit frischen Kräutern), Polo Chirin (süßsaurer Safranreis mit Rosinen, Mandeln und Apfelsinen), Adas Polo (Reis, Linsen und Fleisch), Morgh Polo (Huhn und Pilaureis), Chelo Kababs (Reis mit über Holzkohle gegrillten Fleischspießen), Kofte (Hackfleischbällchen), Kofte Gusht (Hackbraten), Abgusht (Eintopf), Khoreshe Badinjan (Hammel- und Aubergineneintopf), Mast-o-Khier (kalte Jogurtsuppe mit Pfefferminze, kleingehackten Gurken und Rosinen) und Dolmeh (gefüllte Auberginen, Zucchini oder Paprika). Die meisten iranischen Gerichte werden mit Löffel und Gabel gegessen. Getränke: Obst- und Gemüsesäfte sowie Mineralwasser sind beliebt. Teehäuser (Ghahve Khane) sind überall zu finden. Alkoholkonsum ist streng verboten.

Unterkunft

Hotels

Es gibt einige Hotels und eine gute Auswahl an Unterkünften. Hotels mit international bekannten Namen werden nicht unbedingt von den gleichnamigen Ketten betrieben. Studentenunterkünfte sind auch in kleinen Hotels erhältlich. Schulen und Privathäuser bieten ebenfalls Zimmer an. Weitere Informationen von der Iran Tourist Company oder von ITTO (s. Adressen).

Camping

Die Anzahl der Campingplätze ist begrenzt, vom Zelten auf Privatgrundstücken wird abgeraten. Wer dennoch zelten möchte, muss sich bei der Polizei registrieren lassen.

Kultur

Religion

Überwiegend Islam (89 % Schiiten, 9 % Sunniten); christliche, jüdische, mandäische und parsische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Die Gesetze des Korans bestimmen das tägliche Leben. Alkoholgenuss ist untersagt. Im Iran geben sich nur Personen gleichen Geschlechts zur Begrüßung die Hand. Besucher sollten Gastgeber mit dem Nachnamen oder Titel ansprechen. Iraner sind sehr gastfreundlich. Einladungen zum Tee sind häufig, und von Gästen wird erwartet, dass sie sie nicht ablehnen. Islamischen Gebräuchen entsprechend sollte Kleidung zurückhaltend sein, dies ist besonders wichtig für Frauen — Kopftuch, lange Röcke oder weite Hosen und ein nicht taillierter Mantel gehören ins Gepäck. Sandalen oder Kleidungsstücke mit Ausschnitt sollten nicht getragen werden. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte langärmelige Oberbekleidung getragen werden. In guten Restaurants sowie zu besonderen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Während des Ramadan sind Rauchen, Essen und Trinken in der Öffentlichkeit tagsüber verboten; in größeren Hotels bewirtet man Gäste auch während des Ramadan tagsüber. Kontakte zwischen Nichtverheirateten sind verboten, Ehebruch kann mit der Todesstrafe geahndet werden.

Fotografieren: Das Fotografieren von militärischen oder öffentlichen Einrichtungen ist strengstens verboten. Diese sind nicht immer leicht erkennbar. Besondere Vorsicht und Zurückhaltung ist auch beim Fotografieren von Personen angebracht.

Rauchen: Das Rauchen ist in öffentlichen, geschlossenen Räumen wie in Hotels, Restaurants, in Tee- und Kaffeehäusern etc. verboten. Auch Autofahrern ist das Rauchen am Steuer verboten. 

Trinkgeld: In Hotels und Restaurants (Chelokababis) werden 10-15% Bedienungsszuschlag berechnet, dennoch sollte man Trinkgeld geben. 
 

Klima

Beste Reisezeit

Trockenes Kontinentalklima im Binnenland. Sommer trocken und heiß, Winter kalt. Wenig Niederschlag. In den Hochebenen sind die besten Reisezeiten der Frühling und der Herbst.

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Persisch und persische Dialekte (Farsi). Arabisch wird im südwestlichen Khuzistan und Türkisch im Nordwesten gesprochen. Viele Beamte und Geschäftsleute verstehen Englisch, Französisch und manchmal auch Deutsch.

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