Afghanistan

Landesdaten

Vorwahl

+93

Fläche(qkm)

652225

Bevölkerung

38.928.346

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

50

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

119

Übersicht

Das ehemals bei den Hippies auf ihren Rucksackreisen beliebte und landschaftlich schöne Afghanistan hat unter den Jahren des Krieges und der Vernachlässigung schwer gelitten.

Die unberührte Natur, das felsige Hindukusch-Gebirge mit der sauberen Bergluft sowie die gigantischen Buddha-Statuen von Bamiyan haben Reisende schon immer in ihren Bann gezogen.

Die Statuen und zahlreiche andere Monumente sind jedoch der erbarmungslosen Herrschaft der Taliban, einer Gruppe von militanten Islamisten, zum Opfer gefallen. Und durch schwere Bombardements durch die USA wurde die Infrastruktur des Landes zu großen Teilen zerstört.

Da gegenwärtig noch Tausende internationale Friedenstruppen in Kabul stationiert sind und im Süden immer wieder Kämpfe aufflammen, ist Afghanistan weit davon entfernt, seine ehemalige Schönheit wieder zu erlangen.

Vor Reisen nach Afghanistan wird nachdrücklich gewarnt, da die Gefahr von Anschlägen landesweit sehr groß ist. Besonders in Kabul kam es in letzter Zeit immer wieder zu schweren Anschlägen. Landminen sind ebenfalls ernst zu nehmende Risiken.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Islamisches Emirat Afghanistan (erklärt durch die Taliban).

Geographie

Afghanistan grenzt im Norden an Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan, im Nordosten an China, im Osten und Süden an Pakistan und im Westen an den Iran. Die Großgliederung zeigt drei Landschaften: das südliche Hochland, Afghanisch-Turkestan im Norden und der Hindukusch im Nordosten. Letzterer steigt bis auf 7200 m an und wird durch das Bamian-Tal von der Koh-i-Baba-Bergkette getrennt, in der auch der Helmand entspringt. Nördlich und südwestlich der Berge liegen fruchtbare Schwemmlandebenen.

Regierung

1996 hatten die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen und führten ein fundamentalistisch-islamisches Regime ein, das von den Vereinten Nationen und den westlichen Staaten nicht anerkannt wurde. Nach monatelangen westlichen Militärschlägen wurde das Taliban-Regime gestürzt und im November 2001 eine UN-vermittelte Konferenz in Bonn (Deutschland) einberufen. Das Ergebnis der 'Petersbergkonferenz' war ein Rahmenabkommen zur Einsetzung einer Übergangsregierung mit provisorischen Regierungsinstitutionen. Eine United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) unterstützte die neue Regierung bei ihrer Arbeit und ist immer noch in Afghanistan tätig. Im Juni 2002 tagte die aufgrund des 'Petersberg-Abkommen' einberufene traditionelle Ratsversammlung aller afghanischen Stämme (Loya Dschirga), die den Chef der Übergangsregierung, Hamid Karzai, als Präsidenten des Landes für die nächsten 18 Monate wählte. Nationalversammlung mit 250 Mitgliedern und Ältestenrat. Verfassung von Januar 2004.

Im August 2021 gewannen die Taliban erneut die Macht über Afghanistan und erklärten das Land zum Islamischen Emirat Afghanistan. 

Regierungschef

Regierungschef: Mullah Mohammad Hassan, seit September 2021.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Schlechte Elektrizitätsversorgung, viele Stromausfälle.

Hauptstadt

Kabul.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Kabul.

Ariana Afghan Airlines (FG)die nationale Fluggesellschaft, fliegt von Istanbul und Ankara (Türkei) nonstop nach Kabul.

Turkish Airlines (TK) verbindet u.a. Frankfurt/M., München, Salzburg, Wien, Genf und Zürich via Istanbul mit Kabul.

Über Istanbul und in Kooperation mit Turkish Airlines (TK) fliegen außerdem Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M., Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich nach Kabul.

Emirates (EK) bietet u.a. Flugverbindungen ab München, Wien und Zürich via Dubai nach Kabul an.

Anmerkung zur Anreise mit dem Flugzeug

Der FCO (Foreign and Commonwealth Office) weist auf Sicherheitsmängel bei Ariana Afghan Airlines (FG) hin. Die Fluggesellschaft darf den europäischen Luftraum nicht mehr anfliegen.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Kabul: 9 Std. 15 Min.; München - Kabul: 9 Std. 50 Min.; Wien - Kabul: 10 Std. 30 Min.; Genf - Kabul: 9 Std. 15 Min.; Zürich - Kabul: 8 Std. 30 Min. (kürzeste Flugzeit, jeweils mit 1 Zwischenstopp).

Ausreisegebühr

Es wird keine Flughafengebühr erhoben.

 

Anreise mit dem Pkw

Eine Anreise mit dem Pkw ist von Pakistan über Peschawar und den Khyber Pass möglich, allerdings nur mit bewaffneter Begleitung. Die Einreise von Quetta (Pakistan) nach Kandahar ist äußerst gefährlich und sollte möglichst vermieden werden.

Von Usbekistan aus gibt es Einreisemöglichkeiten nach Mazar-e-Sharif und vom Iran aus von Mashad nach Herat.

Sämtliche Einreisemöglichkeiten sind sehr gefährlich und sollten - wenn überhaupt - dann nur in Begleitung und ausschließlich tagsüber geplant werden.

Fernbusse: Zwischen Jalalabad und Peshawar (Pakistan) sowie zwischen Herat und Mashad (Iran) verkehren regelmäßig Busse. Grenzkontrollen auf der Suche nach Drogen oder Waffen werden ständig durchgeführt.

Maut: In Afghanistan gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Das Tankstellennetz ist wenig ausgebaut. Benzin ist teuer.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr.

 

Vor Ort unterwegs

Warnung

Das Auswärtige Amt warnt allgemein vor Reisen nach Afghanistan. Die Gefahr Opfer einer Gewalttat oder Entführung zu werden ist selbst bei organisierten Reisen immer gegeben.

 

Unterwegs mit dem Flugzeug

Ariana Afghan Airlines (FG) und Kam Air (RQ) bieten Inlandsflügen u.a. zwischen Kabul, Kandahar, Herat und Mazar-e Sharif an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Eine Fernverkehrsstraße zwischen Kabul und Kandahar wurde fertig gestellt, und eine neue Autobahn verbindet Kabul und Mazar-e Sharif.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Viele Landstriche sind vermint und das Befahren der Straßen sehr gefährlich.

Autovermietung

Jeeps und Landcruiser können mit Fahrern gemietet werden, die etwas Englisch sprechen. Am Flughafen von Kabul gibt es Reiseveranstalter, die Autos mit Führer vermieten.

Taxi

Taxis sind in den Städten verfügbar, jedoch zumeist nicht mit Taxametern ausgestattet. Die Taxis sind gelb und leicht erkennbar. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt verhandelt werden.

Reisebus

Das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wächst. Busse verkehren auf einigen Strecken; Informationen sind vor Ort erhältlich.

Vorschriften

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Afghanistan gibt es keine festgelegten Werte für Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Achtung: Welche Bestimmungen das neue Taliban-Regime hierzu erlassen hat, ist unklar.

 

Unterwegs in der Stadt

Kabul: Der sogenannte Millie Bus fährt in Kabul auf festgelegten Strecken. Schneller und komfortabler sind Taxis. Die Innenstadt Kabuls ist von den Entfernungen her auch zu Fuß gut zu erkunden; die unsichere Lage des Landes ist dabei jedoch zu berücksichtigen. Frauen sollten im Freien immer eine Kopfbedeckung tragen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die Bahn ist in Afghanistan derzeit ausschließlich auf den Güterverkehr beschränkt. Strecken für den Personenverkehr und die Anbindung an die Nachbarstaaten sind geplant, aufgrund der schwierigen Lage im Land allerdings zeitlich nicht einschätzbar.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 03 Jan 2024 11:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 19 Jan 2024 15:34:20 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Sicherheitslage

Sicherheit – Innenpolitische Lage

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten

Einreise und Zoll

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist schlecht. Seit Machtübernahme durch die Taliban am 15. August 2021 ist die Deutsche Botschaft Kabul geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist daher nicht möglich.

Die Ausreise aus Afghanistan ist schwierig. Der internationale Flughafen Kabul ist zwar geöffnet, verfügt jedoch nur über ein eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Zudem entsprechen Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des internationalen Flughafens Kabul nicht internationalen Standards. Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder kurzfristig zu Schließungen. An Grenzübergängen zu Pakistan ereignen sich vereinzelt auch bewaffnete Auseinandersetzungen.

Mit der Machtübernahme stellten die Taliban die Kampfhandlungen weitestgehend ein.  Die Sicherheitslage bleibt dennoch landesweit insgesamt schlecht. In Kabul und in anderen Landesteilen gibt es immer wieder schwere terroristische Anschläge. Diese richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige. Zudem besteht die Gefahr, Opfer von Entführungen oder willkürlichen Inhaftierungen zu werden.

Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Afghanistan aufhalten,

  • folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der de-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar sind.

  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen. Die Deutsche Botschaft ist seit dem 15. August 2021 geschlossen.

Terrorismus

In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Alltag. Das gilt nach der faktischen Machtübernahme durch die Taliban auch weiterhin. Anschläge richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige.

Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 geschlossen. Das Generalkonsulat Masar-e Sharif wurde Ende Mai 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach Afghanistan reisen, seien Sie sich der Gefährdung bewusst.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen durch Machtübernahme der Taliban weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage insgesamt schlecht.

Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Viele, zumindest in den Großstädten bis zur Machtübernahme der Taliban vorhandene bürgerliche Freiheiten, wurden stark eingeschränkt Insbesondere wurden zahlreiche Restriktionen gegen Frauen und Mädchen erlassen (siehe Absatz Reiseinfos „Rechtliche Besonderheiten").

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Informieren Sie sich  über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften.

Kriminalität

Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen (auch von Ausländern) und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen.
In ganz Afghanistan, auch in den Städten sowie in der Hauptstadt Kabul, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Kriminelle Gruppen haben Ausländer als Ziel von Angriffen und Überfällen erklärt. Es gibt keine gänzlich sicheren Orte.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen, in der Nähe von durch Taliban genutzten Gebäuden, Schulen, Moscheen, Flughäfen und Busbahnhöfen, auf Märkten und allen anderen frequentierten Orten ganz besonders vorsichtig und achten Sie auf Ihre Umgebung und Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie keinesfalls an ungesicherten Orten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit.

Natur und Klima

Afghanistan liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben kommt, die Nachbeben, Erdrutsche und Überflutungen nach sich ziehen können.

Es herrscht trockenes, kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Anhaltende Niederschläge von Regen und Schnee können an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen führen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit dem 15. August 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.

Die Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des Flughafens Kabul entsprechen nicht internationalen Standards.

Afghanistan war viele Jahre Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden.

  • Unternehmen Sie keine Wanderungen oder Überlandfahrten.
  • Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
  • Reisen Sie nicht mit afghanischen Fluglinien.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)

LGBTIQ

Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet. Gleichgeschlechtliche Handlungen und Transsexualität sind durch Bestimmungen des bislang gültigen afghanischen Rechts unter Strafe gestellt. Über die Durchführung von Strafverfahren wegen homosexueller Handlungen und Transsexualität unter den neuen faktischen Machthabern liegen keine Erkenntnisse vor. Heterosexuelle Handlungen außerhalb der Ehe sind gemäß Bestimmungen des bislang gültigen afghanischen Rechts ebenfalls strafbar.

(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)

Rechtliche Besonderheiten

Die Taliban haben verfügt, dass Frauen und Mädchen durch ein männliches Familienmitglied begleitet werden müssen und zudem außerhalb des Hauses ihr Haar und Gesicht bedecken müssen. Enger Kontakt zwischen Männern und Frauen ist illegal. Nach der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der de-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar.

Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.

Alkohol-/Drogenverkauf und Alkohol/Drogenkonsum sind untersagt und stehen unter Strafe.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografieverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Afgani (AFN). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind allenfalls in Kabul vereinzelt möglich. Es kommt zu Engpässen bei der Bargeldversorgung und Auszahlungsbegrenzungen. Der USD wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert.

Einreise und Zoll

Zu Einreise- und Zollbestimmungen können keine rechtsverbindlichen Angaben gemacht werden. Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 bestehende Regeln, die nach Kenntnis des Auswärtigen Amts weiter angewandt werden. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Reisedokumente

Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.

Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem regulären Linienflug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.

Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500 m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500 m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität.
Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit, siehe Durchfallerkrankungen. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

  • Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
  • Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.

Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf. 

Typhus

Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Afghanistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen aufgrund von Antibiotikaresistenzen. S. auch Typhus.

  • Achten Sie auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten und ggf. impfen.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet. S. auch Leishmaniasis.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Suchen Sie bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan einen Arzt auf.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genaue Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Impfung beraten, falls Sie zu den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen gehören.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 Metern (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Höhenkrankheit.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 Metern) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Luftverschmutzung

In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal") auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard.

Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Dubai, erwogen werden.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. 
  • Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Allgemein erforderlich.

Kosten

Deutschland

Touristen- , Businessvisum: kostenlos (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt) + 38 US$ in bar Bearbeitungsgebühr.

Österreich

Touristenvisum: einmalige Einreise: 97 €.

 

JAXBElement

Antragstellung an die zuständige diplomatische Vertretung persönlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss bei der diplomatischen Vertretung von Afghanistan in Berlin persönlich erfolgen.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen Botschaft von Afghanistan).
(b) 1 aktuelles Passfoto (4 x 5 cm) mit weißem Hintergrund; 2 Passfotos bei Beantragung in Wien und in Genf.
(c) offizielle Einladung/ Begleitschreiben der Organisation/des Unternehmens mit Reisegrund bzw. -zweck, exakte Angabe der Reiseziele (Orte), bei wem der Reisende übernachtet, Reisedauer, und Vermerk, dass die Kosten der Reise/des Aufenthalts von der Firma/Organisation getragen werden.
(d) Visumgebühr (originaler Bankeinzahlungsbeleg, keine Barzahlung).
(e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und noch mindestens über eine freie Seite verfügt, und Kopie der relevanten Seiten.
(f) adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.

(g) Geburtsurkunde von minderjährigen Antragstellern.

(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

(i) Beschäftigungsnachweis im Heimatland.

(j) geplante Reiseroute.

Bearbeitungsdauer

10 Werktage in Berlin, 10 Werktage in Wien.

Expressvisa (nur in Ausnahmefällen): 2 Arbeitstage + Postweg.

In Berlin sind keine Expressvisa mehr erhältlich. Die Mindestbearbeitungszeit für alle Visumarten beträgt dort zwei Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Ausländische Touristen und Journalisten müssen sich bei ihrer Ankunft bei der Pressestelle des Fremdenverkehrsamtes in Kabul melden.

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1]: Eine Gelbfieber-Impfbescheinigung wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die in den Infektionsgebieten den Transitraum nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Afghanistan den Transitraum nicht verlassen sowie Kinder unter 1 Jahr.

[2]:
Insbesondere in Kabul und in den Provinzen Badakhshan, Baghlan, Balkh, Bamyan, Helmand, Herat, Kandahar, Kapisa, Kunduz, Logar, Nangarhar, Uruzgan und Zabul besteht ein erhöhtes Cholera-Infektionsrisiko, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Sorgfältige Hygienemaßnahmen sind stets empfohlen. Eine Cholera-Impfung ist für Reisende in der Regel nicht erforderlich. Ein Cholera-Impfnachweis kann jedoch von den Behörden verlangt werden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3]:
Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Poliomyelitis kommt vor. Die WHO verlangt von Afghanistan sicherzustellen, dass alle Ausreisenden mit einem Aufenthalt von mindestens 4 Wochen in Afghanistan, bei der der Ausreise eine gültige Impfung gegen Poliomyelitis, die vier Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise stattgefunden haben muss, bescheinigen. Bei kürzeren Aufenthalten soll eine Impfung ggf. bei der Ausreise erfolgen. Afghanistan kann Personen, die nicht gegen Polio geimpft sind, an der Ausreise hindern.

[4]:
Malariaschutz ist von Mai bis einschließlich November für Gebiete unter 2000 m erforderlich. Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin- Resistenz der hier weniger häufigen, aber gefährlicheren Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) wurde gemeldet. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertinana) tritt ebenfalls auf.

[5]:
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Polio, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte sollten aus pasteurisierter bzw. abgekochter Milch hergestellt sein. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B werden empfohlen. Hepatitis E tritt auf.

Empfohlener Impfschutz auch gegen Tetanus, Diphterie, Polio und Typhus (s. Anmerkung [2]).

Bei längerem Aufenthalt ist eine Impfung gegen Meningokokken-Meningtitis empfehlenswert.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose ist das ganze Jahr über, vor allem aber von Mai bis Ende Oktober weit verbreitet, v.a. in Kabul, Kandahar, Jalalabad, Parwan, Balkh, Mazar-i-Sharif und Herat. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut durch streunende Hunde ist weit verbreitet. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere, Fledermäuse und andere Tiere. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zeckenbissfieber tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Vogelgrippe

In Afghanistan wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 20. März 2006 bestätigt.

Menschliche Erkrankungsfälle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt geworden. Reisende sollen sich dennoch von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden.

Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Übersicht

Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, nahezu nicht existent. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen.

Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein zufriedenstellendes Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte sie mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt bescheinigen lassen. Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam).

Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos und mit Beistandsleistungen für Notfälle ist dringend empfohlen.

Kontaktadressen

Sehenswürdigkeiten

Geld

Währung

1 Afghani = 100 Puls (in der Praxis ohne Bedeutung). Währungskürzel: Af, AFN (ISO-Code). Die Afghani-Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20,10, 5, 2 und 1 Af im Umlauf.

Der US-Dollar wird meist als gängige Währung akzeptiert.

Kreditkarten

Kreditkarten werden ausschließlich in Kabul gelegentlich beim Bezahlen und beim Abheben am Geldautomaten akzeptiert.
 

Geldautomaten

Bankkundenkarten werden in Afghanistan nicht akzeptiert.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

In Kabul (New Kabul Bank, Afghanistan International Bank) ist es möglich, mit Visa, Mastercard und American Express an Bankautomaten Geld abzuheben. Ein Hinweisschild am Automaten gibt an, ob Karten mit dem Cirrus-Zeichen akzeptiert werden.

Reiseschecks

Von der Nutzung von Reiseschecks wird abgeraten.

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.00-12.00 und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen darf die Summe der angegebenen eingeführten Summe nicht überschreiten. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 Af beschränkt.

Geldwechsel

Gängige Praxis ist der Geldwechsel bei Straßenhändlern, hier sollte der erhaltene Betrag nachgezählt werden. Sicherer, aber mit einem höheren Zeitaufwand, ist der Wechsel in einer der Banken in Kabul. Größere Hotels tauschen ebenfalls in Landeswährung. 

Wechselkurse

AFN

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Afghanistan eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren;

2 l Wein oder 1 l Spirituosen.

50 g Parfüm oder 250 cl Eau de Toilette.

Hinweis: Die oben angegebenen Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr waren bis August 2021 gültig. Die aktuell geltenden Obergrenzen sind nicht bekannt.

Verbotene Importe

Betäubungsmittel, Waffen und Munition, mehr als ein Ersatzteil, Falschgeld, Motorräder und gebrauchte Fahrräder, gebrauchte Haushaltsgeräte, Gebrauchtmöbel, alle Objekte, die die Moralvorstellungen verletzen, sowie Second-Hand-Kleidung. 

Exportbestimmungen

Antiquitäten, Felle und Teppiche nur mit Ausfuhrgenehmigung.

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Handeln ist üblich, und mündliche Verträge sind bindend. Anzug und Krawatte bzw. Kostüm oder Kleid sind angebracht. Termine sollten im Voraus vereinbart werden;

Geschäftszeiten:
Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.

Kommunikation

Telefon

GSM 900/1800. Das staatliche Unternehmen Afghan Telekom bietet im ganzen Land Festnetz und Mobilfunk an.

Mobiltelefon

Afghan Wireless betreibt in den Provinzen des Landes ein 4G LTE-Mobilfunknetz.

Internet

Es gibt Internetcafés in verschiedenen Städten, wie etwa in Kabul, Khost und Herat.

Post

Afghan Post ist die staatliche nationale Postorganisation des Landes. DHL Pakete und Päckchen sind von Europa nach Afghanistan als Standard-Sendungen 15-19 Tage unterwegs und als Premium-Sendungen 10-15 Tage mit der Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.

Einkaufen

Überblick

Traditionelle Andenken sind Mäntel und Jacken aus Lammfell und Wildleder, turkmenische Hüte, Stickereien aus Kandahar, Istaff-Keramik, Glas aus Herat, Nomadenschmuck, handgeknüpfte Teppiche und Läufer, Holzschnitzereien aus Nuristan, Seide, Messing-, Kupfer- und Silberarbeiten.

Kulinarisches

Übersicht

Die afghanische Küche ist der indischen sehr ähnlich. Die meisten Restaurants in Kabul bieten Spezialitäten wie Pilaus, Kebabs, Bolani und Ashak sowie internationale Gerichte. Die Hauptzutaten der afghanischen Küche sind Reis und Hammelfleisch sowie Nan (afghanisches Fladenbrot). Traditionelle Gerichte und Tschai (Tee) findet man überall in Tschaikhanas (Teehäusern).

Unterkunft

Hotels

In Kabul gibt es einige Hotels, wie das Inter-Continental Hotel, die in etwa westlichen Ansprüchen gerecht werden. Die wenigen Unterkünfte außerhalb Kabuls sind generell von sehr niedrigem Standard.

Kultur

Religion

Islam (Mehrheit: Sunniten (80 %)); Minderheiten von Schiiten, Hindus, Juden und Sikhs.

Soziale Verhaltensregeln


Außerhalb Kabuls herrschen engverbundene Stammesgemeinschaften mit klar definierten Frauen- und Männerrollen vor. Religion und Tradition spielen innerhalb der Familie eine wichtige Rolle. Es gilt als eine Beleidigung, die Fußsohlen zu zeigen. Gästezimmer sind unbekannt, und Gäste teilen den Raum mit der Familie. Frauen sollten ihre Schultern bedecken und Hosen oder lange Röcke tragen. Der Händedruck wird als Begrüßung akzeptiert, obwohl man sich traditionell zur Begrüßung umarmt. Rauchen ist weit verbreitet und an europäischen Preisen gemessen billig. Es ist ein Kompliment, wenn man vom Gastgeber eine Zigarette angeboten bekommt. (Weitere Informationen im Kapitel Islam im Anhang.)Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Klima

Beste Reisezeit

Obwohl Afghanistan auf dem gleichen Breitengrad liegt wie die Südstaaten der USA, ist es durch die Höhenlage wesentlich kühler. In Lagen über 2500 m herrscht nahezu ganzjährig Winter, über 4000 m ist Leben unmöglich. Im südlichen Hochland sind die Sommer heiß und Winter streng. Landesweit gibt es große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, Sommer und Winter.

Sprache

Überblick

Offizielle Landessprachen sind Paschtu (35 %) und Dari-Persisch (59 %). Es werden auch Turksprachen (11 %), vorwiegend Usbekisch und Turkmenisch sowie 30 Minderheitssprachen (4 %) gesprochen. Viele Menschen sind zweisprachig.

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