Afghanistan
Landesdaten
Vorwahl
+93Fläche(qkm)
652225Bevölkerung
38.928.346Bevölkerungsdichte(pro qkm)
50Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
119Übersicht
Das ehemals bei den Hippies auf ihren Rucksackreisen beliebte und landschaftlich schöne Afghanistan hat unter den Jahren des Krieges und der Vernachlässigung schwer gelitten.
Die unberührte Natur, das felsige Hindukusch-Gebirge mit der sauberen Bergluft sowie die gigantischen Buddha-Statuen von Bamiyan haben Reisende schon immer in ihren Bann gezogen.
Die Statuen und zahlreiche andere Monumente sind jedoch der erbarmungslosen Herrschaft der Taliban, einer Gruppe von militanten Islamisten, zum Opfer gefallen. Und durch schwere Bombardements durch die USA wurde die Infrastruktur des Landes zu großen Teilen zerstört.
Da gegenwärtig noch Tausende internationale Friedenstruppen in Kabul stationiert sind und im Süden immer wieder Kämpfe aufflammen, ist Afghanistan weit davon entfernt, seine ehemalige Schönheit wieder zu erlangen.
Vor Reisen nach Afghanistan wird nachdrücklich gewarnt, da die Gefahr von Anschlägen landesweit sehr groß ist. Besonders in Kabul kam es in letzter Zeit immer wieder zu schweren Anschlägen. Landminen sind ebenfalls ernst zu nehmende Risiken.
Allgemeines
Offizieller Name des Staates
Islamisches Emirat Afghanistan (erklärt durch die Taliban).
Regierungschef
Regierungschef: Mullah Mohammad Hassan, seit September 2021.
Hauptstadt
Kabul.
Geographie
Afghanistan grenzt im Norden an Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan, im Nordosten an China, im Osten und Süden an Pakistan und im Westen an den Iran. Die Großgliederung zeigt drei Landschaften: das südliche Hochland, Afghanisch-Turkestan im Norden und der Hindukusch im Nordosten. Letzterer steigt bis auf 7200 m an und wird durch das Bamian-Tal von der Koh-i-Baba-Bergkette getrennt, in der auch der Helmand entspringt. Nördlich und südwestlich der Berge liegen fruchtbare Schwemmlandebenen.
Regierung
1996 hatten die Taliban die Kontrolle über Afghanistan übernommen und führten ein fundamentalistisch-islamisches Regime ein, das von den Vereinten Nationen und den westlichen Staaten nicht anerkannt wurde. Nach monatelangen westlichen Militärschlägen wurde das Taliban-Regime gestürzt und im November 2001 eine UN-vermittelte Konferenz in Bonn (Deutschland) einberufen. Das Ergebnis der 'Petersbergkonferenz' war ein Rahmenabkommen zur Einsetzung einer Übergangsregierung mit provisorischen Regierungsinstitutionen. Eine United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) unterstützte die neue Regierung bei ihrer Arbeit und ist immer noch in Afghanistan tätig. Im Juni 2002 tagte die aufgrund des 'Petersberg-Abkommen' einberufene traditionelle Ratsversammlung aller afghanischen Stämme (Loya Dschirga), die den Chef der Übergangsregierung, Hamid Karzai, als Präsidenten des Landes für die nächsten 18 Monate wählte. Nationalversammlung mit 250 Mitgliedern und Ältestenrat. Verfassung von Januar 2004.
Im August 2021 gewannen die Taliban erneut die Macht über Afghanistan und erklärten das Land zum Islamischen Emirat Afghanistan.
Elektrizität
220 V, 50 Hz. Schlechte Elektrizitätsversorgung, viele Stromausfälle.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Kabul.
Ariana Afghan Airlines (FG), die nationale Fluggesellschaft, fliegt von Istanbul und Ankara (Türkei) nonstop nach Kabul.
Turkish Airlines (TK) verbindet u.a. Frankfurt/M., München, Salzburg, Wien, Genf und Zürich via Istanbul mit Kabul.
Über Istanbul und in Kooperation mit Turkish Airlines (TK) fliegen außerdem Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M., Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich nach Kabul.
Emirates (EK) bietet u.a. Flugverbindungen ab München, Wien und Zürich via Dubai nach Kabul an.
Anmerkung zur Anreise mit dem Flugzeug
Der FCO (Foreign and Commonwealth Office) weist auf Sicherheitsmängel bei Ariana Afghan Airlines (FG) hin. Die Fluggesellschaft darf den europäischen Luftraum nicht mehr anfliegen.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Kabul: 9 Std. 15 Min.; München - Kabul: 9 Std. 50 Min.; Wien - Kabul: 10 Std. 30 Min.; Genf - Kabul: 9 Std. 15 Min.; Zürich - Kabul: 8 Std. 30 Min. (kürzeste Flugzeit, jeweils mit 1 Zwischenstopp).
Ausreisegebühr
Es wird keine Flughafengebühr erhoben.
Anreise mit dem Pkw
Eine Anreise mit dem Pkw ist von Pakistan über Peschawar und den Khyber Pass möglich, allerdings nur mit bewaffneter Begleitung. Die Einreise von Quetta (Pakistan) nach Kandahar ist äußerst gefährlich und sollte möglichst vermieden werden.
Von Usbekistan aus gibt es Einreisemöglichkeiten nach Mazar-e-Sharif und vom Iran aus von Mashad nach Herat.
Sämtliche Einreisemöglichkeiten sind sehr gefährlich und sollten - wenn überhaupt - dann nur in Begleitung und ausschließlich tagsüber geplant werden.
Fernbusse: Zwischen Jalalabad und Peshawar (Pakistan) sowie zwischen Herat und Mashad (Iran) verkehren regelmäßig Busse. Grenzkontrollen auf der Suche nach Drogen oder Waffen werden ständig durchgeführt.
Maut: In Afghanistan gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: Das Tankstellennetz ist wenig ausgebaut. Benzin ist teuer.
Anreise mit der Bahn
Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
Vor Ort unterwegs
Warnung
Das Auswärtige Amt warnt allgemein vor Reisen nach Afghanistan. Die Gefahr Opfer einer Gewalttat oder Entführung zu werden ist selbst bei organisierten Reisen immer gegeben.
Unterwegs mit dem Flugzeug
Ariana Afghan Airlines (FG) und Kam Air (RQ) bieten Inlandsflügen u.a. zwischen Kabul, Kandahar, Herat und Mazar-e Sharif an.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Eine Fernverkehrsstraße zwischen Kabul und Kandahar wurde fertig gestellt, und eine neue Autobahn verbindet Kabul und Mazar-e Sharif.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Viele Landstriche sind vermint und das Befahren der Straßen sehr gefährlich.
Autovermietung
Jeeps und Landcruiser können mit Fahrern gemietet werden, die etwas Englisch sprechen. Am Flughafen von Kabul gibt es Reiseveranstalter, die Autos mit Führer vermieten.
Taxi
Taxis sind in den Städten verfügbar, jedoch zumeist nicht mit Taxametern ausgestattet. Die Taxis sind gelb und leicht erkennbar. Der Fahrpreis sollte vor Fahrtantritt verhandelt werden.
Reisebus
Das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wächst. Busse verkehren auf einigen Strecken; Informationen sind vor Ort erhältlich.
Vorschriften
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Afghanistan gibt es keine festgelegten Werte für Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Dokumentation
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Achtung: Welche Bestimmungen das neue Taliban-Regime hierzu erlassen hat, ist unklar.
Unterwegs in der Stadt
Kabul: Der sogenannte Millie Bus fährt in Kabul auf festgelegten Strecken. Schneller und komfortabler sind Taxis. Die Innenstadt Kabuls ist von den Entfernungen her auch zu Fuß gut zu erkunden; die unsichere Lage des Landes ist dabei jedoch zu berücksichtigen. Frauen sollten im Freien immer eine Kopfbedeckung tragen.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Die Bahn ist in Afghanistan derzeit ausschließlich auf den Güterverkehr beschränkt. Strecken für den Personenverkehr und die Anbindung an die Nachbarstaaten sind geplant, aufgrund der schwierigen Lage im Land allerdings zeitlich nicht einschätzbar.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de
Stand - Thu, 10 Jul 2025 16:30:00 +0200(Unverändert gültig seit: Thu, 10 Jul 2025 16:21:33 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Kurzinfo; Terrorismus
Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten; Doppelstaater
Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit 2021 geschlossen, eine konsularische Unterstützung vor Ort ist nicht möglich.
Kurzinfo
Seit August 2021 haben die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen.
Westliche Ausländer sind als Ziel dschihadistischer Gruppen, die in Afghanistan weiterhin aktiv sind (z.B. ISPK), besonders gefährdet. Die Gewaltkriminalität hat zugenommen, es besteht die Gefahr einer Entführung oder willkürlicher Inhaftierung.
Deutsche Staatsangehörige afghanischer Herkunft oder mit zusätzlicher afghanischer Staatsangehörigkeit (sog. Doppelstaater) unterliegen besonders hohen Risiken, weil sie von den lokalen Behörden ausschließlich als afghanische Staatsangehörige behandelt werden. Dies gilt auch für Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden, sowie für Kinder afghanisch-stämmiger Eltern, auch wenn diese in Deutschland geboren wurden. Im Fall rechtlicher Streitigkeiten (z. B. im Familienrecht) drohen Passentzug, Ausreiseverweigerung und Sorgerechtsentziehung. Familienrechtliche Fälle werden auf Grundlage der Scharia – ggf. neu - entschieden. In diesen Fällen können deutsche Behörden keine Hilfe leisten, wenn sich die Betroffenen in Afghanistan aufhalten.
Das Gesundheitsrisiko in Afghanistan ist aufgrund der unzureichenden Gesundheitsversorgung (insbesondere bei Unfällen) und hoher Inzidenz von Infektionskrankheiten sehr hoch.
Terrorismus
In Kabul und anderen Landesteilen werden immer wieder schwere Anschläge verübt, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern. Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Landesteilen von Afghanistan zum Alltag und richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach Afghanistan reisen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Afghanistan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
- Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der De-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar sind.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen durch Machtübernahme der Taliban weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage insgesamt schlecht.
Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Schließungen. An den Grenzübergängen zu Pakistan kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
Es gibt schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Es besteht die Gefahr, Opfer willkürlicher Inhaftierungen zu werden. Viele, zumindest in den Großstädten bis zur Machtübernahme der Taliban vorhandene bürgerliche Freiheiten, wurden stark eingeschränkt. Insbesondere wurden zahlreiche Restriktionen gegen Frauen und Mädchen erlassen (siehe Absatz Reiseinfos „Rechtliche Besonderheiten").
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften.
Kriminalität
Die Kriminalität in Afghanistan nimmt auch aufgrund der sich verschärfenden wirtschaftlichen Krise zu. Landesweit kommt es immer wieder zu Attentaten, Überfällen, Entführungen (auch von Ausländern) und anderen Gewaltverbrechen. Daneben gibt es ein hohes Maß an Alltagskriminalität und organisierter Kriminalität in den Städten. Auch deutsche Staatsangehörige waren bereits betroffen.
In ganz Afghanistan, in der Hauptstadt Kabul sowie in den Städten, besteht für Deutsche ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Überfälle und Angriffe krimineller Gruppen richten sich gegen Ausländer. Es gibt keine sicheren Orte.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen, in der Nähe von durch Taliban genutzten Gebäuden, Schulen, Moscheen, Flughäfen und Busbahnhöfen, auf Märkten und allen anderen frequentierten Orten ganz besonders vorsichtig und achten Sie auf Ihre Umgebung und Ihre Wertsachen.
- Übernachten Sie keinesfalls an ungesicherten Orten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit.
Natur und Klima
Afghanistan liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es regelmäßig zu Erdbeben kommt, die Nachbeben, Erdrutsche und Überflutungen nach sich ziehen können.
Es herrscht trockenes, kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Anhaltende Niederschläge von Regen und Schnee können an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen führen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit 2021 geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist nicht möglich.
Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten. Ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.
Der internationale Flughafen Kabul ist geöffnet, verfügt jedoch nur über ein eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Auch eine kurzfristige Einstellung des Flugbetriebs ist jederzeit möglich und kann eine geplante Ausreise verhindern. Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des Flughafens Kabul entsprechen nicht internationalen Standards. Aufgrund einer hohen Gefährdung durch Landminen können Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, lebensgefährlich sein.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung.
- Wenn Sie trotz Reisewarnung und Ausreiseaufforderung nach und in Afghanistan reisen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Afghanistan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Unternehmen Sie keine Wanderungen oder Überlandfahrten.
- Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
- Reisen Sie nicht mit afghanischen Fluglinien.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
(Anmerkung: Es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, welche rechtlichen Bestimmungen unter den neuen faktischen Machthabern in der Praxis angewandt werden.)
Rechtliche Besonderheiten
Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.
Die Rechte von Frauen sind in Afghanistan stark eingeschränkt; es bestehen zahlreiche Verhaltensvorschriften. Die Taliban haben u.a. verfügt, dass Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit durch ein männliches Familienmitglied (sog. „Mahram") begleitet werden und zudemaußerhalb des Hauses ihr Haar und Gesicht bedecken müssen. Enger Kontakt zwischen Männern und Frauen ist illegal.
Die De-facto-Regierung erkennt deutsche Gerichtsurteile unter Umständen nicht an. Rechtliche Streitigkeiten, vor allem im Bereich des Familienrechts, können in Afghanistan auf Basis der Scharia neu entschieden werden. Während des Gerichtsverfahrens drohen Passentzug, Ausreiseverweigerung und Sorgerechtsentziehung.
Nach der Machtübernahme der Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der De-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar.
Jegliche sexuelle Handlung außerhalb der Ehe ist strafbar. Personen, die dieser Handlungen beschuldigt werden, sind regelmäßig Opfer öffentlicher Körperstrafen und Inhaftierungen. Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet, von der De-facto-Regierung verboten und unter Strafe gestellt. Es liegen Berichte über physische und sexuelle Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität von Personen in Haft vor.
Alkohol-/Drogenverkauf und Alkohol-/Drogenkonsum sind untersagt und stehen unter Strafe.
Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeuge, Polizisten und Sicherheitskräfte ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.
Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Afghanistanaufenthalts für Doppelstaater hin.
Die afghanische Staatsangehörigkeit kann aus Sicht der afghanischen De-facto-Behörden – auch nach erfolgter Einbürgerung in Deutschland – nicht abgelegt werden. Die Deutsche Botschaft Kabul ist seit 2021 geschlossen, eine konsularische Unterstützung vor Ort ist nicht möglich.
Afghanische Behörden werten bereits die Abstammung von afghanischen Staatsangehörigen als Bestätigung der afghanischen Staatsangehörigkeit, die auch nach Einbürgerung in Deutschland bestehen bleibt. Kinder afghanischer Eltern erwerben die afghanische Staatsangehörigkeit durch Geburt. Dabei ist im Zweifel unerheblich, ob eine Person jemals afghanische Dokumente besessen hat.
Für afghanische Behörden ist die afghanische Staatsangehörigkeit stets vorrangig – Doppelstaater werden somit ausschließlich als afghanische Staatsangehörige behandelt.
Doppelstaater mit auch afghanischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. Reisedokumente eingezogen werden. Gleiches gilt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland und für Kinder afghanischer Eltern. Auch Familienangehörige Inhaftierter werden regelmäßig unter Druck gesetzt.
Nach von den Taliban angewendetem Recht hat der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder inne und kann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen. Ehe- und Sorgerechtsentscheidungen deutscher Gerichte werden in Afghanistan ggf. nicht anerkannt bzw. neu entschieden. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sehr hoch.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Afghani (AFN). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind allenfalls in Kabul vereinzelt möglich. Es kommt zu Engpässen bei der Bargeldversorgung; es bestehen Auszahlungsbegrenzungen. Der USD wird vielerorts als Zahlungsmittel akzeptiert.
Einreise und Zoll
Zu Einreise- und Zollbestimmungen können keine rechtsverbindlichen Angaben gemacht werden. Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 bestehende Regeln, die nach Kenntnis des Auswärtigen Amts weiter angewandt werden. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten. Siehe auch Reiseinfos - Doppelstaater.
Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem regulären Linienflug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.
Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung können Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.
Minderjährige
Siehe Sicherheit und Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten/Doppelstaater.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gebiet mit Fällen von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist der Nachweis einer Polio-Impfung zu erbringen. Bei Ausreise aus Afghanistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im ganzen Land inklusive Kabul existiert unter 2.500 m Höhe von Mai bis November ein mittleres Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 95%, Malaria tropica-Fälle (P. falciparum) und Mischinfektionen machen 5% aus. In Höhenlagen ab 2.500 m besteht kein Malariarisiko. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Häusliche und gewerbliche Abwässer werden im Allgemeinen unbehandelt über offene Kanäle in Oberflächengewässer entsorgt. Diese sind daher meist stark mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keinesfalls Trinkwasserqualität.
Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit, siehe Durchfallerkrankungen. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Afghanistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
- Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
- Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine immer tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Afghanistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Typhus
Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Afghanistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen aufgrund von Antibiotikaresistenzen. S. auch Typhus.
- Achten Sie auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten und ggf. impfen.
Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten) ist in ländlichen Gegenden weit verbreitet. S. auch Leishmaniasis.
- Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
- Suchen Sie bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Aufenthalt in Afghanistan einen Arzt auf.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist insbesondere die Gefahr einer resistenten Tuberkulose hoch. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Afghanistan in den Wintermonaten. Genaue Angaben zu den Erkrankungszahlen sind nicht bekannt.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Impfung beraten, falls Sie zu den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen gehören.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 Metern (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn, siehe Höhenkrankheit.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 Metern) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Luftverschmutzung
In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Besonders in den westlichen Landesteilen treten dann häufig auch heiße Staubstürme („Shomal") auf. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern. Auch die Augen sollten entsprechend geschützt werden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend, eine Notfallversorgung mit funktionierender Rettungskette meist nicht existent. Auch in Kabul entspricht die medizinische Versorgung nicht europäischem Standard.
Bei schweren Erkrankungen muss eine medizinische Evakuierung, z.B. nach Dubai, erwogen werden.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind häufig nicht gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auf dem Land auch gefälschte Produkte statt ordnungsgemäß zugelassener Medikamente verkauft werden. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegen häufig eingesetzte Antibiotika auf.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visainformationen
Allgemein erforderlich.
Kosten
Deutschland
Touristen- , Businessvisum: kostenlos (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt) + 38 US$ in bar Bearbeitungsgebühr.
Österreich
Touristenvisum: einmalige Einreise: 97 €.
JAXBElement
Antragstellung an die zuständige diplomatische Vertretung persönlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss bei der diplomatischen Vertretung von Afghanistan in Berlin persönlich erfolgen.
Antrag erforderlich
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen Botschaft von Afghanistan).
(b) 1 aktuelles Passfoto (4 x 5 cm) mit weißem Hintergrund; 2 Passfotos bei Beantragung in Wien und in Genf.
(c) offizielle Einladung/ Begleitschreiben der Organisation/des Unternehmens mit Reisegrund bzw. -zweck, exakte Angabe der Reiseziele (Orte), bei wem der Reisende übernachtet, Reisedauer, und Vermerk, dass die Kosten der Reise/des Aufenthalts von der Firma/Organisation getragen werden.
(d) Visumgebühr (originaler Bankeinzahlungsbeleg, keine Barzahlung).
(e) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und noch mindestens über eine freie Seite verfügt, und Kopie der relevanten Seiten.
(f) adressierter und frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.
(g) Geburtsurkunde von minderjährigen Antragstellern.
(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(i) Beschäftigungsnachweis im Heimatland.
(j) geplante Reiseroute.
Bearbeitungsdauer
10 Werktage in Berlin, 10 Werktage in Wien.
Expressvisa (nur in Ausnahmefällen): 2 Arbeitstage + Postweg.
In Berlin sind keine Expressvisa mehr erhältlich. Die Mindestbearbeitungszeit für alle Visumarten beträgt dort zwei Wochen.
Nachweis ausreichender Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen.
Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung
Ausländische Touristen und Journalisten müssen sich bei ihrer Ankunft bei der Pressestelle des Fremdenverkehrsamtes in Kabul melden.
Gesundheitsvorsorge
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Gelbfieber-Impfbescheinigung wird von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die in den Infektionsgebieten den Transitraum nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Afghanistan den Transitraum nicht verlassen sowie Kinder unter 1 Jahr.
[2] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Mittleres Malariarisiko besteht von Mai bis einschließlich November im ganzen Land für Gebiete unter 2500 m. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) herrscht zu 95 % vor.
[4] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[5] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
[6] Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Poliomyelitis kommt vor. Bei Einreise aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet muss eine Impfung gegen Poliomyelitis vorgelegt werden. Alle Ausreisenden mit einem Aufenthalt von mindestens 4 Wochen in Afghanistan sollten bei der der Ausreise über eine gültige Impfung gegen Poliomyelitis verfügen, die vier Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise stattgefunden hat.
Essen und Trinken
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose ist das ganze Jahr über, vor allem aber von Mai bis Ende Oktober weit verbreitet, v.a. in Kabul, Kandahar, Jalalabad, Parwan, Balkh, Mazar-i-Sharif und Herat. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das Zeckenbissfieber tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Übersicht
Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, nahezu nicht existent. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen.
Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein zufriedenstellendes Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte sie mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt bescheinigen lassen. Adäquate Ausstattung der Reiseapotheke (Zollbestimmungen beachten, Begleitattest ratsam).
Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung des Rettungsrückflug-Risikos und mit Beistandsleistungen für Notfälle ist dringend empfohlen.
Einkaufen
Überblick
Traditionelle Andenken sind Mäntel und Jacken aus Lammfell und Wildleder, turkmenische Hüte, Stickereien aus Kandahar, Istaff-Keramik, Glas aus Herat, Nomadenschmuck, handgeknüpfte Teppiche und Läufer, Holzschnitzereien aus Nuristan, Seide, Messing-, Kupfer- und Silberarbeiten.
Geld
Währung
1 Afghani = 100 Puls (in der Praxis ohne Bedeutung). Währungskürzel: Af, AFN (ISO-Code). Die Afghani-Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20,10, 5, 2 und 1 Af im Umlauf.
Der US-Dollar wird meist als gängige Währung akzeptiert.
Kreditkarten
Kreditkarten werden ausschließlich in Kabul gelegentlich beim Bezahlen und beim Abheben am Geldautomaten akzeptiert.
Geldautomaten
Bankkundenkarten werden in Afghanistan nicht akzeptiert.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
In Kabul (New Kabul Bank, Afghanistan International Bank) ist es möglich, mit Visa, Mastercard und American Express an Bankautomaten Geld abzuheben. Ein Hinweisschild am Automaten gibt an, ob Karten mit dem Cirrus-Zeichen akzeptiert werden.
Reiseschecks
Von der Nutzung von Reiseschecks wird abgeraten.
Öffnungszeiten der Bank
Sa-Mi 08.00-12.00 und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen darf die Summe der angegebenen eingeführten Summe nicht überschreiten. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 Af beschränkt.
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
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2026Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Afghanistan eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren;
2 l Wein oder 1 l Spirituosen.
50 g Parfüm oder 250 cl Eau de Toilette.
Hinweis: Die oben angegebenen Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr waren bis August 2021 gültig. Die aktuell geltenden Obergrenzen sind nicht bekannt.
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Waffen und Munition, mehr als ein Ersatzteil, Falschgeld, Motorräder und gebrauchte Fahrräder, gebrauchte Haushaltsgeräte, Gebrauchtmöbel, alle Objekte, die die Moralvorstellungen verletzen, sowie Second-Hand-Kleidung.
Exportbestimmungen
Antiquitäten, Felle und Teppiche nur mit Ausfuhrgenehmigung.
Kontaktadressen
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Handeln ist üblich, und mündliche Verträge sind bindend. Anzug und Krawatte bzw. Kostüm oder Kleid sind angebracht. Termine sollten im Voraus vereinbart werden;
Geschäftszeiten: Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.30 Uhr, Do 08.00-13.30 Uhr.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0093. Das staatliche Unternehmen Afghan Telekom bietet im ganzen Land Festnetz und Mobilfunk an, der Service wird jedoch nur von einem Bruchteil der Bevölkerung genutzt.
Mobiltelefon
Die 3G- und regional 4G LTE-Mobilfunknetze sind zurzeit abgeschaltet. Afghan Wireless betreibt in den Provinzen des Landes ein 4G LTE-Mobilfunknetz.
Internet
Zurzeit gibt es in Afghanistan keine Verbindung zum Internet. Es gibt Internetcafés in verschiedenen Städten, wie etwa in Kabul, Khost und Herat.
Post
Afghan Post ist die staatliche nationale Postorganisation des Landes. DHL Pakete und Päckchen sind von Europa nach Afghanistan als Standard-Sendungen 15-19 Tage unterwegs und als Premium-Sendungen 10-15 Tage mit der Möglichkeit zur Sendungsverfolgung.
Sehenswürdigkeiten
Kulinarisches
Übersicht
Die afghanische Küche ist der indischen sehr ähnlich. Die meisten Restaurants in Kabul bieten Spezialitäten wie Pilaus, Kebabs, Bolani und Ashak sowie internationale Gerichte. Die Hauptzutaten der afghanischen Küche sind Reis und Hammelfleisch sowie Nan (afghanisches Fladenbrot). Traditionelle Gerichte und Tschai (Tee) findet man überall in Tschaikhanas (Teehäusern).
Unterkunft
Hotels
In Kabul gibt es einige Hotels, wie das Inter-Continental Hotel, die in etwa westlichen Ansprüchen gerecht werden. Die wenigen Unterkünfte außerhalb Kabuls sind generell von sehr niedrigem Standard.
Kultur
Religion
Islam (Mehrheit: Sunniten (80 %)); Minderheiten von Schiiten, Hindus, Juden und Sikhs.
Soziale Verhaltensregeln
Außerhalb Kabuls herrschen engverbundene Stammesgemeinschaften mit klar definierten Frauen- und Männerrollen vor. Religion und Tradition spielen innerhalb der Familie eine wichtige Rolle. Es gilt als eine Beleidigung, die Fußsohlen zu zeigen. Gästezimmer sind unbekannt, und Gäste teilen den Raum mit der Familie. Frauen sollten ihre Schultern bedecken und Hosen oder lange Röcke tragen. Der Händedruck wird als Begrüßung akzeptiert, obwohl man sich traditionell zur Begrüßung umarmt. Rauchen ist weit verbreitet und an europäischen Preisen gemessen billig. Es ist ein Kompliment, wenn man vom Gastgeber eine Zigarette angeboten bekommt. (Weitere Informationen im Kapitel Islam im Anhang.)Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Klima
Beste Reisezeit
Obwohl Afghanistan auf dem gleichen Breitengrad liegt wie die Südstaaten der USA, ist es durch die Höhenlage wesentlich kühler. In Lagen über 2500 m herrscht nahezu ganzjährig Winter, über 4000 m ist Leben unmöglich. Im südlichen Hochland sind die Sommer heiß und Winter streng. Landesweit gibt es große Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht, Sommer und Winter.
Sprache
Überblick
Offizielle Landessprachen sind Paschtu (35 %) und Dari-Persisch (59 %). Es werden auch Turksprachen (11 %), vorwiegend Usbekisch und Turkmenisch sowie 30 Minderheitssprachen (4 %) gesprochen. Viele Menschen sind zweisprachig.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
https://www.derreisefuehrer.com
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