Pakistan

Landesdaten

Vorwahl

+92

Fläche(qkm)

796095

Bevölkerung

220.892.340

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

250

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

115

Übersicht

Pakistan ist ein Land der großen Unterschiede; kleine, versteckte Basare in den engen Straßen von Rawalpindi gehören ebenso zu Pakistan wie Lahores großartige Architektur im Stile des Taj Mahal. Der Reichtum des Landes liegt in seinen freundlichen Menschen und seiner atemberaubenden Landschaft aus mächtigen Gebirgsketten. Wassersport, Bergsteigen und Wandern sind hier nur einige beliebte Freizeitaktivitäten.
Zu diesen natürlichen Gegebenheiten gesellt sich die große kulturelle Vielfalt Pakistans. Mehrere Zivilisationen des Altertums lebten in dieser Region der Erde, und das Land hat mächtige Dynastien aufsteigen und untergehen sehen.
Die Eroberungen Alexanders des Großen reichten bis in das Gebiet des heutigen Pakistans, das auch Ursprung der buddhistischen Ghandara-Kultur war. Mit der Unabhängigkeit von Indien 1947 wurde Pakistan als Land geboren. Durch den Druck indischer Muslime war Großbritannien gezwungen, einen von Indien separaten muslimischen Staat zu gründen. Ursprünglich bestand er aus zwei Teilen, Ostpakistan (heute Bangladesch) und Westpakistan (heute Pakistan). Nach einer Militärdiktatur und einem Bürgerkrieg spaltete sich Bangladesch von Pakistan ab.
Der historische Konflikt zwischen Pakistan und Indien dauert noch heute an und hat als zentralen Streitpunkt die Region Kaschmir. Obwohl die Bevölkerung Kaschmirs zum größten Teil muslimisch ist, gehört die Region seit 1947 zu Indien.
 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Islamische Republik Pakistan.

Hauptstadt

Islamabad.

Geographie

Pakistan grenzt im Norden an Afghanistan, im Osten an Indien, im Westen an den Iran und im Süden an das Arabische Meer. Im äußersten Norden liegt das umstrittene Gebiet Jammu und Kaschmir, das an Afghanistan, China (VR) und Indien grenzt. Pakistan besteht aus drei Regionen. Das nördliche Hochland, der Hindukusch, ist zerklüftet und bergig; das Indus-Tal ist eine flache Schwemmebene, deren oberer Teil von fünf Flüssen durchzogen wird, die in den Indus münden. Dieser fließt in südlicher Richtung zur Makranküste. Sind grenzt im Osten an die Wüste Thar und die Rann of Kutch und im Westen an die Kirthar-Bergkette; das Plateau von Balutschistan ist ein von Bergen umgebenes, unfruchtbares Tafelland.

Regierung

Islamische Republik seit 1973. De facto Präsidialregime. Seit November 2007 bis auf weiteres kein Commonwealth-Mitglied mehr. Verfassung von 1973, letzte Änderung 1997 (nach Militärputsch von 1999 außer Kraft). Seit 2002 ist die alte Verfassung von 1973 wieder in Kraft. Zweikammerparlament (aufgelöst): Nationalversammlung mit 342 und Senat mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1947 (ehemals Britisch-Indien); seit 1971, dem Jahr der Unabhängigkeitserklärung Bangladeschs, ist das Staatsgebiet auf das ehemalige Westpakistan reduziert.

Staatsoberhaupt

Asif Ali Zardari, seit März 2024. 

Regierungschef

Shahbaz Sharif, seit März 2024.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Pakistans, Pakistan International Airlines (PK), steht auf der Schwarzen Liste Europas.

Ab Frankfurt/M., München, Wien und Zürich bieten Qatar Airways (QR) via Doha, Emirates (EK) via Abu Dhabi und Turkish Airlines (TK) via Istanbul Flüge nach Karatschi an.

Gulf Air (GF) fliegt ab Frankfurt/M. via Bahrain nach Multan.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Karatschi: 10 Std. 15 Min.; München - Karatschi: 11 Std. 10 Min.; Wien - Karatschi: 9 Std. 10 Min.; Zürich - Karatschi: 10 Std. 5 Min. (jeweils mit Zwischenstopp(s); Reisezeiten variieren je nach Dauer der Aufenthalte)

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Der Grenzübergang von Indien nach Pakistan (Atari/Wagah) zwischen Lahore und Amritsar ist offen. Jedoch sind in Pakistan die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sowie dem von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs nur mit offizieller Genehmigung oder überhaupt nicht zugänglich. Vor einer Einreise aus dem Iran wird zudem wegen der Entführungsgefahr im Grenzgebiet dringend gewarnt.

Bei der Anreise auf dem Landweg von Europa aus ist es außerdem unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren.

Maut: Autobahnen sind in Pakistan gebührenpflichtig. Die Gebühren sind an den Mautstationen zu entrichten.

Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der internationale Führerschein erforderlich.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit wird kein grenzüberschreitender Bahnverkehr durchgeführt.

 

Anreise mit dem Schiff

Der wichtigste Hafen ist Karachi (Keamari). Derzeit gibt es keine Passagierschiffe nach Pakistan.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Pakistan International Airlines (PK), Serene Air (ER) und Airblue (PA) bieten Inlandflüge an; u.a. verbinden sie mehrmals täglich Karatschi mit Lahore, Rawalpindi und Islamabad.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz Pakistans hat eine Gesamtlänge von ca. 264.000 km. Die längste Autobahnstrecke (892 km) verbindet Ratodero mit Gwadar; eine weitere Autobahn führt von Lahore nach Islamabad. Bundesstraßen verbinden sämtliche Landesteile und die wichtigsten Großstädte. Die am meisten befahrene Bundesstraße ist die N5, die von Islamabad u.a. nach Lahore und Karatschi führt.

Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Gebühren sind an Mautstationen zu bezahlen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

l

Zustand der Straßen

Ca. 70 % der Straßen sind asphaltiert. Nebenstraßen sind zumeist mit Schotterbelag ausgestattet.

Staßenklassifizierung

Die Autobahnen des Landes sind mit weißer Schrift auf grünen Schildern und dem Buchstaben M und einer Nummer gekennzeichnet; Bundesstraßen mit weißer Schrift auf blauen Schildern und dem Buchstaben N, einige auch mit den Buchstaben S oder E und einer Nummer.

Autovermietung

Mietwagenfirmen sind in den meisten größeren Städten sowie u.a. an den Flughäfen von Karatschi, Lahore und Islamabad zu finden. Auch Hotels vermitteln oft Mietwägen. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Taxi

In den größeren Städten sind Taxis überall verfügbar. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden.

Fahrzeuge von Uber und Careem können online mittels App gemietet werden; sie sind oft billiger als herkömmliche Taxis und haben feste Tarife. 

Reisebus

Zwischen den meisten Städten und Dörfern gibt es regelmäßige Busverbindungen.

Private Busunternehmen bedienen ein ausgedehntes Busnetz zwischen den Städten des Landes. Die staatliche Northern Areas Transport Corporation (NATCO) fährt auf Strecken zwischen Islamabad und der Region Gilgit-Baltistan. Auf der Strecke Lahore - Rawalpindi - Peshawar verkehren Busse im Stundentakt.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰ (absolutes Alkoholverbot);
- Kinder mit einer Körpergröße unter 150 cm sowie zwischen 3 und 11 Jahren müssen mit einer geeigneten Kindersicherung befördert werden.
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40-70 km/h (nach Beschilderung);
- auf Landstraßen: 60-100 km/h (nach Beschilderung);
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.

 

Unterwegs in der Stadt

In Lahore, Karatschi und in anderen Städten ist das Bus- und Minibusnetz gut ausgebaut; die Busse sind jedoch oft überfüllt. Die zahlreichen, preiswerten Taxis sind das bequemste Verkehrsmittel; während des Ramadan fahren sie allerdings oft nur tagsüber. Außerdem gibt es Motor-Rikschas.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Bahnnetz wird von der staatlichen pakistanischen Eisenbahn betrieben. Auf der Hauptstrecke Peshawar - Rawalpindi - Lahore - Karatschi verkehren täglich mehrere Tages- und Nachtzüge. Auch die meisten anderen Strecken werden mehrmals täglich bedient. Die Abteile sind selbst in der 1. Klasse oft überfüllt.

Gegen Vorlage einer von der Pakistan Tourism Development Corporation ausgestellten Bescheinigung erhalten Reisende einen Rabatt von 25% auf den Fahrpreis; Studenten zahlen nur 50%. Weitere Informationen sind an den Bahnhöfen erhältlich.

Ungefähre Fahrtzeiten: Karatschi - Lahore: 20 Std.; Karatschi - Rawalpindi: 28 Std.; Karatschi - Peshawar: 32 Std.; Lahore - Rawalpindi: 5 Std.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Auf dem Indus werden Boot-Safaris angeboten.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 31 Jan 2024 16:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 31 Jan 2024 16:45:46 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Sicherheitslage 

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Sicherheitslage

In Pakistan finden am 8. Februar 2024 Parlamentswahlen statt. In deren zeitlichen Zusammenhang kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, auch in Islamabad im Dezember 2022, in Peshawar (30. Januar und 4. März 2023) und in Karachi (17. Februar 2023) verübt.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.

Weiter kommt es in Pakistan immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen ist zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zum Thema Nahost/Gaza. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen

  • nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten „newly merged districts" (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) mit Ausnahme der UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad, sowie des Nationalparks um Nathia Gali,
  • nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control" (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt. Ausnahme und damit ohne Reisewarnung: die Fernstraße über Wagah Border nach Indien.

wird gewarnt.

Terrorismus

Siehe Aktuelles

Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.

Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des sogenannten Islamischen Staates Provinz Khorasan, belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt zu Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzte auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.

In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „newly merged districts" (NMDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.

  • Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
  • Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär am 9. Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Diese angespannte Stimmung kann zu Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts" (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien

Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control" (LoC)) und für weitere Regionen des Landes.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.

Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landesgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Erkundigen Sie sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu), rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
  • Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate" (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.

Kriminalität

Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in den Großstädten. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa sowie in den Großstädten, insbesondere Karachi. Kleinkriminalität wie insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität kommen in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.

Entführungen von Ausländern erfolgten zuletzt in Belutschistan sowie in Teilen Khyber Pakhtunkhwas.

Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.

  • Stimmen Sie Reisepläne möglichst mit Partnern vor Ort sorgfältig ab.
  • Vermeiden Sie möglichst Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie dort auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.
Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.

Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass eine Erdbebengefahr besteht.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Pakistan International Airlines wurde 2020 die Landeerlaubnis in der EU durch die European Union Aviation Safety Agency verwehrt.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse. Diese sind jedoch teilweise nicht verkehrssicher.

In Pakistan herrscht Linksverkehr. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.

In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.

  • Vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltensweise

Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.

Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.

Ramadan

Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Konsum von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen gelten nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung" und sind strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen kann es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.

Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus-Straftatbestände und für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.

Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.

Der Besitz und Konsum alkoholischer Getränke ist für Muslime verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.

Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, wasserwirtschaftlicher Anlagen, Kasernen und anderer (militärischen) Sicherheitsbereiche, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, etc., ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch technisch höher entwickelter Geräte, wie GPS-Geräten und Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Bank- bzw. Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Debit- (Girocard) bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, USD oder GBP; Barzahlung ist noch weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Beschränkungen im Land

Es gelten diverse Beschränkungen, die allerdings in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehört u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants).

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase; „Visa on arrival" sind derzeit nicht empfehlenswert.
Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.

Visum vor der Einreise

Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind beim pakistanischen Innenministerium erhältlich.

Online-Visum (E-Visa)

Pakistan hat mit der Einführung eines E-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tagen begonnen.

Visum bei Einreise („on arrival")

Daneben wurden sog. „Visa-on arrival" für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen und nicht auf diese Möglichkeit zu vertrauen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, die Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.

Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak sowie ¼ Liter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 USD zollfrei eingeführt werden.

Heimtiere

Für Heimtiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unterhalb einer Höhe von 2.500 m besteht in Pakistan in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punjab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500 m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Typhus

Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge („Roseolen") auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe Typhus.

In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.

Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:

  • Waschen Sie die Hände möglichst oft, besonders nach jedem Toilettengang.
  • Meiden Sie Speisen, die nicht frisch gekocht sind, und Trinkwasser, das nicht korrekt aufbereitet wurde.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

  • Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
  • Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.

Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber

Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen,die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).

  • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Tieren.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 m Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Visum bei der Einreise

(Achtung: Für dieses Visum liegen noch keine Erfahrungswerte vor, weshalb vorerst weiterhin Visa vor der Reise beantragt werden sollten.)

Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für geschäftliche Zwecke, wenn ein Empfehlungsschreiben vorliegt, und für touristische Reisen, die über ausgewählte pakistanische Reiseveranstalter gebucht wurden (sofern nicht anders angegeben):

für geschäftliche Zwecke:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (außer Malta, Slowakische Republik und Zypern);

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

für touristische Reisen:

(a) Deutschland, Österreich, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta und Spanien;

(b) Schweiz und

(c) Türkei

 

e-Visum (ETA) für Touristen

Staatsangehörige u.a. der in der obigen Tabelle genannten Länder können für Pakistan ein E-Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen.

(a) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Kosten

Schweiz

Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger.

Touristenvisum: 37 CHF (einmalige Einreise), 55 CHF (mehrmalige Einreise, ein Jahr Gültigkeit), 72 CHF (mehrmalige Einreise, zwei Jahre Gültigkeit).
Businessvisum: 102 CHF (einmalige Einreise), 152 CHF (mehrmalige Einreise, ein Jahr Gültigkeit), 202 CHF (mehrmalige Einreise, zwei Jahre Gültigkeit).
Transitvisum: 20 CHF (einmalige Einreise).

E-Visum

Touristenvisum, einmalige Einreise, Aufenthalt weniger als 3 Monate:

Deutsche: 50 US$

Österreicher: 35 US$

Schweizer: 35 US$

Türken: 25 US$

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

Deutschland, Österreich und Schweiz: Das Visum wird online beantragt. 

Schweiz: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft in der Schweiz.

E-Visa für Pakistan können von Staatsangehörigen fast aller Nationen beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) 1-2 Antragsformulare bzw. downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Überweisung mit Einzahlungsbeleg, auch mit Bankkarte bezahlbar).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Touristenvisum: Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft. Statt der Hotelreservierung kann auch ein Schreiben des Reiseveranstalters eingereicht werden.
(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.
(h) Geschäftsvisum: Entsendungsschreiben der deutschen, österreichischen oder schweizer Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens. Obligatorisch ist auch ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland adressiert an das Konsulat, ein offizielles Einladungsschreiben der pakistanischen Handelskammer, dass das pakistanische Unternehmen anfordern  muss, sowie ein Empfehlungsschreiben des Honorary Investment Counsellor des Board of Investment (BOI).

Antragsteller in der Schweiz: Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Bearbeitungsdauer

Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen.

In Berlin derzeit mindestens 10 Botschaftsarbeitstage.

In Frankfurt: 4 Werktage.

e-Visum: 1-2 Werktage.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen müssen sich Ausländer vor Ablauf der 30 Tage bei den Einwanderungsbehörden melden.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.

(b) Ggf. Visa für Drittländer u. a. Papiere für die Weiterreise.

(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (dringend empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die den Flughafen nicht verlassen.

[2] Mit örtlichen Cholera-Ausbrüchen muss landesweit gerechnet werden. Da die Wirksamkeit einer Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise arztlichen Rat einzuholen.

[3] Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) und von Typhus treten auf. Reisende mit einem Aufenthalt von über vier Wochen müssen bei der Ausreise eine Impfung gegen Poliomyelitis vorweisen können, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Wer sich weniger als vier Wochen in Pakistan aufhält, muss die Polio-Impfung ggf. bei der Ausreise nachholen. Pakistan kann ungeimpfte Personen (Polio) an der Ausreise hindern.

Reisende sollten ihren Typhus-Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen.

[4] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2000 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.
 

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem in ländlichen und suburbanen Gebieten entlang der indischen Grenze und in den zentralen Deltas.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Ein erhöhtes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen

Vogelgrippe

Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen.

In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
- Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich - Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
- Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
- Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
- Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
- Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.

Gesundheitszeugnis

Bei Langzeitaufenthalten ist zur Beantragung eines Visums bzw. bei der Einreise ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.

Geld

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden. Beim Umtausch ist meist der Pass zu zeigen. Banken und Wechselstuben in großen Städten tauschen ebenfalls Euro in die Landeswährung. Ein Rücktausch ist nur bis zu 500 Rupien gestattet. 

Wechselkurse

PKR

Währung

1 Pakistanische Rupie = 100 Paise (nicht im Umlauf). Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 und 5 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie American Express, Visa und Mastercard werden nur in Großstädten in Hotels und in wenigen Supermärkten und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der Karte.

Geldautomaten

Bankkarten

 

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann in großen Städten an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in großen Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

 

Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Pakistan in Großstädten bei wenigen Banken (z.B. Summit Bank) und Wechselstuben (z.B. Riaz Exchange Company) eingelöst werden. 

Öffnungszeiten der Bank

Im Allgemeinen Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 3.000 PR beschränkt, bei Ausreise nach Indien ist sie auf 500 PR beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis zum maximalen Gegenwert von 10.000 US$.

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Gegenwert von 100 US$.

Persönliche Gegenstände: Profi-Werkzeug, das insgesamt nicht mehr als 500 US$ wert ist; persönliche Kleidung und Accessoires; Toilettenartikel und gebrauchte elektrische Rasierer, Medaillen, Trophäen und Preise, die auf den Reisenden ausgeschrieben sind, ein Bügeleisen und ein Fön; ein Desktop-Rechner oder ein Tablet; ein Mobiltelefon; eine Armbanduhr, eine Kamera und eine Videokamera, ein Buggy, Spielzeug und persönliche Gegenstände, die von mitreisenden Kindern genutzt werden.

Verbotene Importe

Waffen und Munition, Drogen, psychotrope Substanzen, alkoholische Getränke, Fälschungen aller Art, Streichhölzer, Pflanzen, Obst und Gemüse, Feuerwerk, anstößiges und pornografisches Material, antiislamische oder anderweitige religiöse Schriften, Übersetzungen des Koran ohne arabischen Text; geschmuggelte Waren; Waren, die gegen das intellektuelle Eigentumsrecht verstoßen.

Verbotene Exporte

Antiquitäten, bestimmte Chemikalien, Fälschungen aller Art.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Zu wichtigen geschäftlichen Terminen werden Krawatte bzw. Kostüm/Sari erwartet. In Geschäftskreisen wird häufig Englisch gesprochen. Freitag ist Feiertag. Visitenkarten sind wichtig.

Geschäftszeiten:
Sa-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr.
Behörden: So-Do 08.00-16.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Handelsabteilung des Generalkonsulats von Pakistan
Beethovenstraße 4, D-60325 Frankfurt/M
Tel: (069) 69 76 97 10.

Handelsabteilung der Botschaft von Pakistan
Hofzeile 13, A-1190 Wien
Tel: (01) 368 73 81.

Handelsabteilung der Botschaft von Pakistan
Bernastraße 47, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 29 92.
Internet: www.swisspak.com

Overseas Investors' Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer für ausländische Investoren)
Talpur Road, PO Box 4833, 74000 Karachi
Tel: (021) 241 08 14.
Internet: www.oicci.org

Federation of Pakistan Chambers of Commerce (FPCCI)
PO Box 13875, Federation House, Sharea Firdousi, Main Clifton, Karachi 75600
Tel: (021) 587 36 91.
Internet: http://www.fpcci.com.pk/

Kommunikation

Telefon

Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Telefonzentren.

Mobiltelefon

GSM 900. Hauptanbieter: PAKTEL, Ufone und Mobilink (Internet: www.mobilinkgsm.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die größeren Städte. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Internet

Hauptanbieter: Pakistan Online (Internet: www.pol.com.pk) und Pak Net. Internetcafés findet man in größeren Städten.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Luftpost nach Europa ist vier bis fünf Tage unterwegs. Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in Lahore, Karachi und Rawalpindi. Die Hauptpostämter der Großstädte haben rund um die Uhr geöffnet. Wichtige Briefe sollten per Einschreiben geschickt und versichert werden.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Tabletts, Wandschirme, Silbergegenstände, Keramik, Bambus-, Messing- und Rattanartikel, Armreifen aus Glas, Goldornamente, handbestickte Schals, Läufer und Teppiche. Handeln ist üblich. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.30-13.00 und 15.00-18.30 Uhr. Die Basare haben länger geöffnet.

Nachtleben

Einleitung

In den Spitzenhotels gibt es Bars mit Tanz, man findet jedoch kaum Nachtleben westlichen Stils. Kinos sind bei Pakistanis sehr beliebt, in den Großstädten werden internationale und pakistanische Filme gezeigt.

Kulinarisches

Übersicht

Zu den Spezialitäten gehören Biryani (gewürzter Reis mit Fleisch- oder Gemüsecurry), Pilao (ähnlich, aber weniger scharf), Sag Gosht (saftiger Curry mit Spinat) und Niramish (gebratenes Gemüse mit Kräutern). Lahore ist das Zentrum der ausgezeichneten Mogul-Küche, die als Moghlai bekannt ist. Typisch sind Chicken Tandoori (Hähnchen aus dem »Tandoor«-Ofen), Shish-Kebabs (auf Holzkohle gegrillte Fleischspieße), Shami-Kebabs (Pasteten mit in Ghee, oder Butter, gebratenem Hackfleisch), Tikka-Kebabs (gegrilltes würziges Hammel- oder Rindfleisch) und Chicken Tikka (scharf gewürzte, über Holzkohle gegrillte Hähnchenstücke). Als Nachtisch gibt es u. a. Kuchen, Shahi Tukray (in Milch gebackene Brotscheiben mit Sirup, die mit Nüssen und Safran bestreut werden), Halwa oder Firni (entfernte Ähnlichkeit mit Vanillepudding). Getränke: Das Nationalgetränk ist Tee, der mit Milch und Gewürzen aufgekocht und oft sehr süß serviert wird. Alkohol kann in den größeren Hotels gekauft werden, man benötigt jedoch eine Genehmigung (Liquor Permit) des Excise and Taxation Office. Pakistanisches Bier ist überall erhältlich. Wegen der strengen Alkoholgesetze gibt es keine Bars, und in der Öffentlichkeit ist Alkoholkonsum verboten.

Unterkunft

Hotels

In den größeren Städten gibt es moderne Hotels mit allem Komfort wie Swimmingpools und anderen Sporteinrichtungen. Weiterhin findet man in allen größeren Hill Stations und Urlaubsorten Ferienhäuser, Dak-Bungalows und Rest Houses. 15% Steuer wird auf alle Übernachtungspreise aufgeschlagen. Es empfiehlt sich, Zimmer lange im Voraus zu reservieren und die Buchung bestätigen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt die Pakistan Hotels Association, PO Box 7448, Shafi Court, Ground Floor, Merewether Road, Civil Lines, PK-Karachi 4. Tel: (021) 568 64 07.
Die Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) betreibt zwei Hotels in Lahore und Rawalpindi. PTDC unterhält außerdem gut ausgestattete Motels der Mittelklasse in 15 Ferienorten im ganzen Land. Nähere Informationen von PTDC Motels Reservation Office, Block B-4, Markaz F-7, Bhitai Road, PK-Islamabad 44000. Tel: (051) 920 32 23.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Der Jugendherbergsverband Pakistans betreibt neun Jugendherbergen, die Mitgliedern der angeschlossenen Jugendherbergsorganisationen offen stehen. Näheres von der Pakistan Youth Hostel Association, Shaheed-e Millat Road, Aabpara, Sector G-6/4, PK-Islamabad. Tel: (051) 82 68 99.

Kultur

Religion

Fast 100 % Muslime (90 % Sunniten, 5-10 % Schiiten), Minderheiten von Hindus, Christen und Buddhisten.

Soziale Verhaltensregeln


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. In manchen öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten; man sollte vor dem Anzünden einer Zigarette immer um Erlaubnis fragen. Zwanglose Kleidung ist für die meisten Anlässe angemessen. Frauen sollten keine engen Kleider tragen und darauf achten, dass Arme und Beine bedeckt sind. Die pakistanische Gesellschaft ist in Klassen eingeteilt, innerhalb jeder Klasse gibt es wiederum feine soziale Unterschiede. Der Koran, auf dem auch das herrschende islamische Gesetz beruht, beeinflusst alle Aspekte des täglichen Lebens. Trinkgeld: Die meisten erstklassigen Hotels und Restaurants berechnen 10% Bedienungsgeld; Trinkgeld nach Ermessen.

Klima

Beste Reisezeit

Es gibt drei Jahreszeiten. Der Winter (Dezember - März) ist warm, an der Küste bringen Meeresbrisen Kühlung. Der Sommer (April - Juni) hat extreme Temperaturen. Während der Monsunzeit (Juni - September und Oktober - November) regnet es in den gebirgigen Landesteilen am meisten.

Sprache

Überblick

Amtsprache ist Urdu (8 %), außerdem gibt es regionale Sprachen und Dialekte wie Sindhi, Balutschi, Pandschabi (48 %), Paschtu (8 %), Saraiki (10 %) und Hindko (2 %). Englisch ist weit verbreitet.

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