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Ihr
ReiseBank - Team
Islamische Republik Pakistan.
HauptstadtIslamabad.
GeographiePakistan grenzt im Norden an Afghanistan, im Osten an Indien, im Westen an den Iran und im Süden an das Arabische Meer. Im äußersten Norden liegt das umstrittene Gebiet Jammu und Kaschmir, das an Afghanistan, China (VR) und Indien grenzt. Pakistan besteht aus drei Regionen. Das nördliche Hochland, der Hindukusch, ist zerklüftet und bergig; das Indus-Tal ist eine flache Schwemmebene, deren oberer Teil von fünf Flüssen durchzogen wird, die in den Indus münden. Dieser fließt in südlicher Richtung zur Makranküste. Sind grenzt im Osten an die Wüste Thar und die Rann of Kutch und im Westen an die Kirthar-Bergkette; das Plateau von Balutschistan ist ein von Bergen umgebenes, unfruchtbares Tafelland.
RegierungIslamische Republik seit 1973. De facto Präsidialregime. Seit November 2007 bis auf weiteres kein Commonwealth-Mitglied mehr. Verfassung von 1973, letzte Änderung 1997 (nach Militärputsch von 1999 außer Kraft). Seit 2002 ist die alte Verfassung von 1973 wieder in Kraft. Zweikammerparlament (aufgelöst): Nationalversammlung mit 342 und Senat mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1947 (ehemals Britisch-Indien); seit 1971, dem Jahr der Unabhängigkeitserklärung Bangladeschs, ist das Staatsgebiet auf das ehemalige Westpakistan reduziert.
StaatsoberhauptMamnoon Hussain, seit September 2013.
RegierungschefNawaz Sharif, seit Juni 2013
Elektrizität220 V, 50 Hz.
ZeitzonePakistan Standard Time: MEZ +6
Pakistans nationale Fluggesellschaft heißt Pakistan International Airlines (PK) (Internet: www.piac.com.pk).
Etihad Airways (EY) (Internet: www.etihadairways.com) fliegt ab München, Frankfurt und Genf via Abu Dhabi nach Karachi. Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt und ab Wien via Dubai nach Karachi.
Lufthansa (LH) fliegt ab von Frankfurt nonstop nach Karatschi und Lahore.
Qatar Airways (QR) fliegt ab Oktober 2013 von verschiedenen Flughäfen in Europa und der Schweiz nach Multan.
FlugzeitenFrankfurt - Karachi: 6 Std. 25 Min.; Genf - Karachi: 6 Std 30 Min.
Ausreisegebühr1.400 PR für Passagiere der 1. Klasse, 1.300 PR für Passagiere der Business Class und 700 PR für Economy-Passagiere. Transitreisende und Kinder unter zwei Jahren sind hiervon befreit.
Anreise mit dem PkwStraßenverbindungen von der Volksrepublik China, Indien, Iran und Afghanistan. Bei Pakistanreisen auf dem Landweg von Europa ist es unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren.
Die Grenzübergänge nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) sowie Iran (Taftan) sind offen, ebenso wie die direkten Transitstrecken dorthin. Mit erheblichen bürokratischen Erschwernissen und langwierigen Sicherheitsüberprüfungen ist jedoch zu rechnen. Die Grenze zu Afghanistan ist derzeit geschlossen. Bei der Ausreise auf dem Landweg muss eine Mautgebühr bezahlt werden.
Der Samjhota Express fährt von Lahore nach Delhi. Die Passagiere müssen bereits 3 Stunden vor der Abfahrt zur Erledigung der Zoll- und Ausreiseformalitäten einchecken. Schnellzugverbindung von Quetta nach Zahedan (Iran) und ein Passagierzug verkehrt zwischen Quetta und Taftan (Iran). Weitere Auskünfte von Pakistan Railway (Internet: www.pakrail.com).
Anreise mit dem SchiffDer wichtigste Hafen ist Karachi (Keamari). Derzeit gibt es keine Passagierschiffe nach Pakistan.
Hauptbetreiber der Inlandflüge ist Pakistan International Airlines (PK) (Internet: www.piac.com.pk). Weitere Flugdienste werden von Aero Asia (E4) und Bhoja Air (Internet: www.bhojaair.com.pk) angeboten. Es gibt täglich mehrere Flüge von Karachi nach Lahore, Rawalpindi und zu anderen Städten. Im Inlandverkehr ist das Flugzeug das schnellste und praktischste Fortbewegungsmittel.
Flughafengebühren: 120 PR, Kinder unter zwei Jahren sind davon ausgenommen.
Linksverkehr. Das Schnellstraßennetz zwischen den Städten ist gut instandgehalten.
Bus: Zwischen den meisten Städten und Dörfern gibt es regelmäßige Verbindungen. Auf der Strecke Lahore - Rawalpindi - Peshawar fährt stündlich ein Bus. Auf langen Strecken sollte man mit klimatisierten Bussen fahren. Es empfiehlt sich, im Voraus zu buchen.
Mietwagenfirmen findet man in den meisten größeren Städten sowie an den Flughäfen von Karachi, Lahore und Islamabad. Die meisten Hotels vermitteln auch Mietwagen.
Unterlagen: Internationaler Führerschein.
In Lahore, Karachi und in anderen Städten ist das Bus- und Minibusnetz gut ausgebaut, die Fahrzeuge sind jedoch oft überfüllt.
Taxi: Die zahlreichen, preiswerten Taxis sind das beste Verkehrsmittel, während des Ramadan fahren sie allerdings oft nur tagsüber.
Außerdem gibt es Motor-Rikschas.
Ausgedehntes Bahnnetz der Pakistan Railways (Internet: www.pakrail.com), deren Hauptstrecke mit mehreren Tages- und Nachtzügen von Peshawar über Rawalpindi und Lahore bis nach Karachi führt. Die meisten anderen Strecken haben täglich mehrere Verbindungen.
Sogar die Abteile der 1. Klasse sind oft überfüllt. Es empfiehlt sich, in klimatisierten Abteilen zu fahren. Kinder unter drei Jahren fahren umsonst, Kinder im Alter von 3-11 Jahren bezahlen die Hälfte.
Pakistan Railways bietet für Touristen (Inder ausgenommen) gegen Vorlage einer von der Pakistan Tourist Development Corporation (s. Adressen) ausgestellten Bescheinigung besondere Vergünstigungen an. Gruppen- und Einzelreisende erhalten 25% und Studenten 50% Rabatt. Wer sein eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen mit der Bahn befördert, erhält 25% Ermäßigung. Weitere Informationen sind an jedem Bahnhof in Pakistan erhältlich.
Ungefähre Fahrzeiten: Karachi - Lahore: 20 Std; Karachi - Rawalpindi: 28 Std; Karachi - Peshawar: 32 Std; Lahore - Rawalpindi: 5 Std.
Der Flussverkehr auf dem Indus ist fast ausschließlich gewerblicher Natur.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 15.11.2016
Unverändert gültig seit: 03.11.2016
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, Süd-Punjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch.
Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan.
2015 kamen bei mehreren Anschlägen auf schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten zahlreiche Menschen ums Leben.
Ebenso gab es Anschläge auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie in Peshawar.
Karachi
In Karachi kommt es zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.
Geschäftsreisen nach Karachi sollten mit Betreuung bzw. Begleitung ortskundiger lokaler Partner durchgeführt werden. Entsprechend sollten z. B. Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Künstler von lokalen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder dem Goethe-Institut betreut werden.
Vom Besuch abgelegener Stadtbezirke sollte abgesehen werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
2014 wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden.
Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt. Aufständische und separatistische Kräfte greifen Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den Externer Link, öffnet in neuem Fensterweltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Reisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrrad
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Kinder unter sechs Monaten sind hiervon ausgenommen, falls die Mutter vor der Geburt gegen Gelbfieber geimpft wurde (Bescheinigung erforderlich). Ebenfalls ausgenommen sind Transitpassagiere in Pakistan, die den Flughafen nicht verlassen.
[2] Mit örtlichen Cholera-Ausbrüchen muss landesweit gerechnet werden. Da die Wirksamkeit einer Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise arztlichen Rat einzuholen.
[3] Es sind Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) aufgetreten. Reisende sollten ihren Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen.
[4] Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in allen Landesteilen unter 2000 m. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser weiterverarbeiten. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Fleckfieber tritt vereinzelt im Norden und Westen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist im Land ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juni bis Januar vor allem in ländlichen und suburbanen Gebieten entlang der indischen Grenze und in den zentralen Deltas.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Ein erhöhtes Tollwut-Risiko besteht landesweit. Die Übertragung geschieht hauptsächlich durch streunende Hunde. Überträger sind auch Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen
Im Dezember 2007 bestätigte die WHO erstmals eine Infektion mit dem H5N1-Virus bei einem Mann, der in einem Krankenhaus in Peshawar verstarb. Bei Geflügel wurde die Krankheit bereits vor längerer Zeit nachgewiesen.
In einem Merkblatt veröffentlicht das Auswärtige Amt folgende Hinweise zur Vogelgrippe:
- Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich - Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
- Kein Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.
- Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
- Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
- Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig nicht zur Verfügung.
Bei Langzeitaufenthalten ist zur Beantragung eines Visums bzw. bei der Einreise ein negativer HIV-Test in englischer Sprache erforderlich.
1 Pakistanische Rupie = 100 Paise (nicht im Umlauf). Währungskürzel: PR, PKR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 20, 10 und 5 PR. Münzen gibt es im Wert von 5, 2 und 1 PR.
KreditkartenAm gebräuchlichsten ist American Express. Visa und MasterCard, mit ihnen kann man in Großstädten in Hotels, Supermärkten und Geschäften meist problemlos bezahlen oder bei Banken Geld abheben. Einzelheiten vom Aussteller der Karte.
Geldautomatenec-/Maestro-Karte/Sparcard
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden in Pakistan an einigen Geldautomaten akzeptiert, aber nicht in Geschäften. Geldautomaten befinden sich in allen größeren Städten. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Öffnungszeiten der BankIm Allgemeinen Mo-Do und Sa 09.00-13.30 Uhr, Fr 09.00-12.30 Uhr.
DevisenbestimmungenDie Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 3000 PR beschränkt (nur in Banknoten bis 10 PR). Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge (Nachweis).
GeldwechselDie Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden. Beim Umtausch ist meist der Pass zu zeigen. Banken und Wechselstuben in großen Städten tauschen ebenfalls Euro in die Landeswährung. Ein Rücktausch ist nur bis zu 500 Rupien gestattet.
Amtsprache ist Urdu (8 %), außerdem gibt es regionale Sprachen und Dialekte wie Sindhi, Balutschi, Pandschabi (48 %), Paschtu (8 %), Saraiki (10 %) und Hindko (2 %). Englisch ist weit verbreitet.
(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.
Anmerkung(a) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid ul-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(b) Die christlichen Feiertage werden nur von den christlichen Gemeinden gefeiert.
Folgende Artikel können zollfrei nach Pakistan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
250 ml Parfüm und Eau de Toilette (geöffnet);
Sonstige Waren/Geschenke bis zu einem Gegenwert von 100 US$.
Alkohol, Fälschungen aller Art, Streichhölzer, Pflanzen, Obst und Gemüse, Feuerwerk, anstößiges und pornografisches Material, antiislamische oder anderweitige religiöse Schriften, Übersetzungen des Koran ohne arabischen Text.
Verbotene ExporteAntiquitäten, bestimmte Chemikalien, Fälschungen aller Art.
Zu wichtigen geschäftlichen Terminen werden Krawatte bzw. Kostüm/Sari erwartet. In Geschäftskreisen wird häufig Englisch gesprochen. Freitag ist Feiertag. Visitenkarten sind wichtig.
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 08.00-12.30 Uhr.
Behörden: So-Do 08.00-16.00 Uhr.
Handelsabteilung des Generalkonsulats von Pakistan
Beethovenstraße 4, D-60325 Frankfurt/M
Tel: (069) 69 76 97 10.
Handelsabteilung der Botschaft von Pakistan
Hofzeile 13, A-1190 Wien
Tel: (01) 368 73 81.
Handelsabteilung der Botschaft von Pakistan
Bernastraße 47, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 29 92.
Internet: www.swisspak.com
Overseas Investors' Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer für ausländische Investoren)
Talpur Road, PO Box 4833, 74000 Karachi
Tel: (021) 241 08 14.
Internet: www.oicci.org
Federation of Pakistan Chambers of Commerce (FPCCI)
PO Box 13875, Federation House, Sharea Firdousi, Main Clifton, Karachi 75600
Tel: (021) 587 36 91.
Internet: http://www.fpcci.com.pk/
Handelsabteilung des Generalkonsulats von Pakistan
Beethovenstraße 4, D-60325 Frankfurt/M
Tel: (069) 69 76 97 10.
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Internet: www.swisspak.com
Overseas Investors' Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer für ausländische Investoren)
Talpur Road, PO Box 4833, 74000 Karachi
Tel: (021) 241 08 14.
Internet: www.oicci.org
Federation of Pakistan Chambers of Commerce (FPCCI)
PO Box 13875, Federation House, Sharea Firdousi, Main Clifton, Karachi 75600
Tel: (021) 587 36 91.
Internet: http://www.fpcci.com.pk/
Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Telefonzentren.
MobiltelefonGSM 900. Hauptanbieter: PAKTEL, Ufone und Mobilink (Internet: www.mobilinkgsm.com). Der Empfangs-/Sendebereich beschränkt sich auf die größeren Städte. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
InternetHauptanbieter: Pakistan Online (Internet: www.pol.com.pk) und Pak Net. Internetcafés findet man in größeren Städten.
PostLuftpost nach Europa ist vier bis fünf Tage unterwegs. Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in Lahore, Karachi und Rawalpindi. Die Hauptpostämter der Großstädte haben rund um die Uhr geöffnet. Wichtige Briefe sollten per Einschreiben geschickt und versichert werden.
RadioDa sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Tabletts, Wandschirme, Silbergegenstände, Keramik, Bambus-, Messing- und Rattanartikel, Armreifen aus Glas, Goldornamente, handbestickte Schals, Läufer und Teppiche. Handeln ist üblich. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 09.30-13.00 und 15.00-18.30 Uhr. Die Basare haben länger geöffnet.
In den Spitzenhotels gibt es Bars mit Tanz, man findet jedoch kaum Nachtleben westlichen Stils. Kinos sind bei Pakistanis sehr beliebt, in den Großstädten werden internationale und pakistanische Filme gezeigt.
In den größeren Städten gibt es moderne Hotels mit allem Komfort wie Swimmingpools und anderen Sporteinrichtungen. Weiterhin findet man in allen größeren Hill Stations und Urlaubsorten Ferienhäuser, Dak-Bungalows und Rest Houses. 15% Steuer wird auf alle Übernachtungspreise aufgeschlagen. Es empfiehlt sich, Zimmer lange im Voraus zu reservieren und die Buchung bestätigen zu lassen. Weitere Auskünfte erteilt die Pakistan Hotels Association, PO Box 7448, Shafi Court, Ground Floor, Merewether Road, Civil Lines, PK-Karachi 4. Tel: (021) 568 64 07.
Die Pakistan Tourism Development Corporation (PTDC) betreibt zwei Hotels in Lahore und Rawalpindi. PTDC unterhält außerdem gut ausgestattete Motels der Mittelklasse in 15 Ferienorten im ganzen Land. Nähere Informationen von PTDC Motels Reservation Office, Block B-4, Markaz F-7, Bhitai Road, PK-Islamabad 44000. Tel: (051) 920 32 23.
Der Jugendherbergsverband Pakistans betreibt neun Jugendherbergen, die Mitgliedern der angeschlossenen Jugendherbergsorganisationen offen stehen. Näheres von der Pakistan Youth Hostel Association, Shaheed-e Millat Road, Aabpara, Sector G-6/4, PK-Islamabad. Tel: (051) 82 68 99.
Fast 100 % Muslime (90 % Sunniten, 5-10 % Schiiten), Minderheiten von Hindus, Christen und Buddhisten.
Soziale Verhaltensregeln
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. In manchen öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten; man sollte vor dem Anzünden einer Zigarette immer um Erlaubnis fragen. Zwanglose Kleidung ist für die meisten Anlässe angemessen. Frauen sollten keine engen Kleider tragen und darauf achten, dass Arme und Beine bedeckt sind. Die pakistanische Gesellschaft ist in Klassen eingeteilt, innerhalb jeder Klasse gibt es wiederum feine soziale Unterschiede. Der Koran, auf dem auch das herrschende islamische Gesetz beruht, beeinflusst alle Aspekte des täglichen Lebens. Trinkgeld: Die meisten erstklassigen Hotels und Restaurants berechnen 10% Bedienungsgeld; Trinkgeld nach Ermessen.
Es gibt drei Jahreszeiten. Der Winter (Dezember - März) ist warm, an der Küste bringen Meeresbrisen Kühlung. Der Sommer (April - Juni) hat extreme Temperaturen. Während der Monsunzeit (Juni - September und Oktober - November) regnet es in den gebirgigen Landesteilen am meisten.