Indien

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Indiens nationale Fluggesellschaft Air India (AI) bietet Nonstop-Flüge von Deutschland und der Schweiz nach Delhi an; u.a. von Zürich nach Delhi. 

Austrian Airlines (OS) fliegt im Codeshare mit Air India (AI) von Wien nach Delhi.

Lufthansa (LH) bietet Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Delhi, Mumbai und Bangalore an sowie von Frankfurt/M. nach Hyderabad. 

Swiss (LX) fliegt Delhi und Mumbai von Zürich aus nonstop an.

Emirates (EK) verbindet u.a. Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Wien, Zürich und Genf via Dubai mit Delhi.

Etihad Airways (EY) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Genf und Zürich via Abu Dhabi nach Mumbai und Delhi.

LOT (LO) fliegt mit Zubringerflügen von Berlin, Düsseldorf und Frankfurt a.M. ab Warschau nach Neu-Delhi. 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Delhi: 7 Std. 35 Min.; Frankfurt/M. - Mumbai: 8 Std.; Wien - Delhi: 7 Std. 5 Min.; Zürich - Delhi: 7 Std. 40 Min. (jeweils nonstop)

Anreise mit dem Pkw

Indien grenzt an Pakistan, Nepal, Bhutan, Bangladesch, Myanmar und China. Für ausländische Reisende sind jedoch nur wenige internationale Grenzübergänge geöffnet. Die Einreise auf dem Landweg ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Visum möglich; eine Visumerteilung bei der Einreise (Visa on Arrival) ist an den Landgrenzen nicht vorgesehen. Vor einer Reise sollten stets die aktuellen Einreisebestimmungen sowie die Sicherheitslage der jeweiligen Grenzregion geprüft werden.

Die wichtigsten und am häufigsten genutzten Grenzübergänge bestehen zu Nepal und Bhutan. Beliebte Übergänge zwischen Nepal und Indien sind Sunauli–Bhairahawa (für Reisen zwischen Varanasi und Kathmandu), Raxaul–Birgunj sowie Panitanki–Kakarbhitta nahe Westbengalen. Von Bhutan erfolgt die Einreise in der Regel über den Grenzübergang Phuentsholing–Jaigaon.

Auch die Grenze zu Bangladesch kann an mehreren Stellen passiert werden. Der bedeutendste Übergang ist Petrapole–Benapole westlich von Kolkata. Die Einreise aus Pakistan ist ausschließlich über den Grenzübergang Attari–Wagah zwischen Amritsar und Lahore möglich und unterliegt strengen Visabestimmungen sowie umfangreichen Sicherheitskontrollen. Der Grenzübergang Moreh–Tamu nach Myanmar ist grundsätzlich geöffnet, unterliegt jedoch zusätzlichen Genehmigungen und kann zeitweise eingeschränkt oder geschlossen sein. Eine Einreise aus China auf dem Landweg ist für ausländische Touristen derzeit in der Regel nicht möglich; der Nathu-La-Pass ist für den internationalen Touristenverkehr geschlossen.

Fernbus: Internationale Busverbindungen bestehen vor allem mit den Nachbarländern. Von Nepal verkehren regelmäßig Busse nach Delhi, Lucknow, Patna und Varanasi. Zwischen Bhutan und Indien bestehen Verbindungen ab Phuentsholing nach Siliguri und Kolkata. Außerdem gibt es grenzüberschreitende Busverbindungen zwischen Bangladesch und Indien, unter anderem zwischen Dhaka und Kolkata. Die Verfügbarkeit einzelner Linien kann sich jedoch kurzfristig ändern.

Maut: Viele Schnellstraßen (National Highways und Expressways) sowie einige Brücken sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Strecke bar, mit Kredit- oder Debitkarte oder elektronisch über das FASTag-System.

Unterlagen: Für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug werden der nationale Führerschein sowie ein Internationaler Führerschein empfohlen bzw. je nach Mietwagenanbieter verlangt. Für die Einreise nach Indien ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Für Staatsangehörige vieler Länder steht ein elektronisches Visum (e-Visa) zur Verfügung, das vor Reiseantritt online beantragt werden muss. Da Einreisebestimmungen regelmäßig angepasst werden, sollten die aktuellen Visavorschriften vor Reisebeginn überprüft werden.

An vielen Grenzübergängen können die Einreiseformalitäten mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Reisende sollten ausreichend Zeit einplanen und alle erforderlichen Reisedokumente griffbereit mitführen.

Anreise mit der Bahn

Mit der Bahn ist Indien nur von Nepal aus zu erreichen. Die nepalesische Staatsbahn verbindet Khajuri (Nepal) mit Jaynagar (Indien).

 

Anreise mit dem Schiff

Indien verfügt über mehrere internationale Seehäfen, die sowohl von Kreuzfahrtschiffen als auch von einzelnen internationalen Passagierverbindungen angelaufen werden. Zu den wichtigsten Passagierhäfen zählen Mumbai, Kolkata, Kochi, Chennai, Mormugao und Visakhapatnam.

Internationale Fährverbindungen sind nur in begrenztem Umfang verfügbar. Zwischen Indien und Sri Lanka bestehen zeitweise Fährverbindungen, insbesondere zwischen Nagapattinam (Tamil Nadu) und Kankesanthurai im Norden Sri Lankas. Der Betrieb ist jedoch von der Nachfrage, den Wetterbedingungen und behördlichen Vorgaben abhängig und kann zeitweise ausgesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es Schiffsverbindungen auf den Binnenwasserstraßen zwischen Indien und Bangladesch, die überwiegend dem regionalen Verkehr dienen. Einige Verbindungen können auch von ausländischen Reisenden genutzt werden, sofern die erforderlichen Visa und Reisedokumente vorliegen.

Für die Einreise auf dem Seeweg ist grundsätzlich ein gültiges Visum erforderlich. Da Fahrpläne und Verbindungen kurzfristigen Änderungen unterliegen können, empfiehlt sich eine frühzeitige Information bei den jeweiligen Reedereien.

Kreuzfahrtschiffe

Indien ist ein regelmäßiger Anlaufpunkt internationaler Kreuzfahrten im Indischen Ozean und in Asien. Zu den wichtigsten Kreuzfahrthäfen zählen Mumbai, Kochi, Chennai und Mormugao (Goa).

Auch auf einigen Weltreisen und Asien-Kreuzfahrten stehen indische Häfen auf dem Programm. Dazu gehören unter anderem Reisen von AIDA, Hapag-Lloyd Cruises, Costa Kreuzfahrten, Phoenix Reisen, MSC Cruises und Regent Seven Seas Cruises. Die angebotenen Routen und Anlaufhäfen variieren je nach Saison und Reiseprogramm.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Air India (AI) fliegt zahlreiche Ziele im ganzen Land an. Zusätzlich wird der Inlandsflugverkehr von IndiGo (6E) und SpiceJet (SG) bedient.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Indien verfügt über eines der größten Straßennetze der Welt. Ein dichtes Netz aus National Highways, Expressways und Regionalstraßen verbindet alle großen Städte und Regionen des Landes. Während die Hauptverkehrsachsen überwiegend gut ausgebaut sind, können Nebenstraßen – insbesondere in ländlichen Gebieten – schmal, unbefestigt oder in unterschiedlichem Zustand sein.

Straßenreisen bieten eine gute Möglichkeit, die landschaftliche und kulturelle Vielfalt Indiens kennenzulernen. Allerdings verlängern dichter Verkehr, Straßenarbeiten, Mautstellen sowie langsamere Verkehrsteilnehmer wie Motorräder, Fahrräder, Rikschas, Fußgänger und frei laufende Tiere die Fahrzeiten häufig deutlich. Tankstellen sind entlang der wichtigsten Fernstraßen weit verbreitet; in abgelegenen Regionen empfiehlt es sich jedoch, rechtzeitig zu tanken.

Zu den bekanntesten Panoramastraßen des Landes gehören:

  • Leh–Manali Highway: Eine der spektakulärsten Hochgebirgsstraßen der Welt mit Pässen auf über 5.000 m Höhe. Die Strecke ist in der Regel nur von Juni bis Oktober befahrbar.
  • Manali–Spiti-Valley-Route: Eine beeindruckende Strecke durch Schluchten, Hochgebirgswüsten und traditionelle Himalaya-Dörfer.
  • Mumbai–Goa (NH 66): Eine abwechslungsreiche Küstenstraße entlang der Konkan-Küste mit Stränden, Fischerdörfern und tropischer Vegetation.
  • East Coast Road (Chennai–Puducherry): Eine beliebte Küstenroute entlang der Bucht von Bengalen mit Stränden, Tempeln und der ehemaligen französischen Kolonialstadt Puducherry.

Maut: Zahlreiche Expressways, National Highways und einige Brücken sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung erfolgt überwiegend elektronisch über das FASTag-System; auf einzelnen Strecken sind weitere Zahlungsmöglichkeiten verfügbar. Zu den bekanntesten mautpflichtigen Straßen gehören der Mumbai–Pune Expressway und der schrittweise eröffnete Delhi–Mumbai Expressway, dessen weitere Bauabschnitte nach und nach in Betrieb gehen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Qualität der Straßen variiert in Indien erheblich. National Highways und moderne Expressways sind überwiegend gut ausgebaut und mehrspurig. In ländlichen Regionen können Straßen hingegen schmal, unbefestigt oder in schlechtem Zustand sein. Während der Monsunzeit sind Überschwemmungen und Straßenschäden keine Seltenheit, wodurch einzelne Strecken vorübergehend nur eingeschränkt oder gar nicht passierbar sein können.

Vor allem in und um größere Städte ist mit dichtem Verkehr zu rechnen. Hinzu kommen Fußgänger, Fahrräder, Rikschas, langsam fahrende Fahrzeuge sowie frei laufende Tiere, die jederzeit auf der Fahrbahn auftauchen können. Fahrten bei Dunkelheit außerhalb der großen Fernstraßen sind wegen schlechter Beleuchtung und erhöhter Unfallgefahr möglichst zu vermeiden.

Staßenklassifizierung

Das indische Straßennetz gliedert sich in National Highways, State Highways (Bundesstaatenstraßen), Bezirksstraßen und lokale Straßen. Die National Highways bilden das Rückgrat des Fernverkehrs und sind in der Regel am besten ausgebaut. Die Qualität der übrigen Straßen variiert je nach Region erheblich.

Die Beschilderung auf National Highways und den meisten State Highways ist überwiegend gut und erfolgt häufig zweisprachig in Englisch sowie der jeweiligen Landessprache, in den Hindi-sprachigen Bundesstaaten meist zusätzlich auf Hindi. Auf kleineren Straßen kann die Beschilderung lückenhaft sein. Navigations-Apps sind eine wertvolle Hilfe, in abgelegenen Regionen empfiehlt es sich jedoch, zusätzlich nach dem Weg zu fragen.

Autovermietung

Mietwagen können an den internationalen Flughäfen sowie in den größeren Städten und Touristenzentren angemietet werden. Viele Reisende entscheiden sich jedoch für einen Mietwagen mit Chauffeur, da dies vergleichsweise preisgünstig ist und das Fahren im oft dichten und ungewohnten Straßenverkehr deutlich erleichtert.

Selbstfahrer-Mietwagen werden ebenfalls angeboten, sind jedoch weniger verbreitet und eignen sich vor allem für erfahrene Fahrer, die mit den örtlichen Verkehrsverhältnissen vertraut sind. Besonders während der Hauptreisezeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Reservierung.

Taxi

Taxis stehen in den meisten Städten in großer Zahl zur Verfügung. Daneben sind App-basierte Fahrdienste wie Uber und Ola weit verbreitet und gelten als bequeme und meist preisgünstige Alternative. Für Fahrten vom und zum Flughafen bieten viele Hotels einen eigenen Transferservice an.

Zahlreiche Taxis verfügen über ein Taxameter, dieses wird jedoch nicht immer genutzt. Es empfiehlt sich daher, den Fahrpreis vor Fahrtantritt zu vereinbaren oder ein Fahrzeug über eine App zu buchen, bei der der Preis im Voraus festgelegt wird.

Für kürzere Strecken sind Auto-Rikschas (Auto-Rickshaws) ein beliebtes Verkehrsmittel. Ist kein Taxameter vorhanden oder wird dieses nicht verwendet, sollte auch hier der Fahrpreis vorab vereinbart werden. In vielen Städten verkehren außerdem geteilte Auto-Rikschas als günstige Sammeltaxis auf festen Routen. Fahrrad-Rikschas sind vor allem in älteren Stadtvierteln und kleineren Städten anzutreffen.

Fahrrad

Radfahren ist in Indien grundsätzlich möglich, aufgrund des dichten Verkehrs, der teils unübersichtlichen Straßenverhältnisse und des Fahrverhaltens vieler Verkehrsteilnehmer jedoch vor allem erfahrenen Radfahrern zu empfehlen. Insbesondere in Großstädten ist das Fahrrad als Verkehrsmittel nur eingeschränkt geeignet.

Für Radtouren bieten sich vor allem landschaftlich reizvolle Regionen wie Kerala, Rajasthan oder die Ausläufer des Himalayas an. Organisierte Radreisen mit ortskundigen Veranstaltern sind dort eine beliebte Möglichkeit, die Umgebung abseits der Hauptverkehrswege zu erkunden.

Reisebus

Ein dichtes Busnetz verbindet nahezu alle Regionen Indiens. Neben den staatlichen Verkehrsbetrieben der einzelnen Bundesstaaten verkehren zahlreiche private Busunternehmen. Busreisen gehören zu den günstigsten Möglichkeiten, längere Strecken innerhalb des Landes zurückzulegen.

Das Angebot reicht von einfachen Linienbussen bis zu modernen, klimatisierten Reisebussen mit verstellbaren Sitzen oder Schlafkabinen (Sleeper Buses), die vor allem auf längeren und nächtlichen Strecken eingesetzt werden. Da Komfort und Service je nach Anbieter erheblich variieren, empfiehlt sich die Buchung bei renommierten Unternehmen oder über etablierte Buchungsplattformen.

Zu den bekannten privaten Fernbusanbietern gehört Neeta Tours & Travels, das insbesondere im Westen Indiens ein umfangreiches Streckennetz betreibt. Auch FlixBus India bietet Verbindungen zwischen zahlreichen Städten an und baut sein Streckennetz kontinuierlich aus.

Stadtrundfahrten sowie organisierte Tages- und Mehrtagestouren werden unter anderem von Ashok Travels & Tours (ATT), einer Tochtergesellschaft der India Tourism Development Corporation (ITDC), angeboten.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:

  • In Indien herrscht Linksverkehr.
  • Für Motorradfahrer und ihre Mitfahrer besteht Helmpflicht.
  • Sicherheitsgurte sind auf allen mit Gurten ausgestatteten Sitzplätzen anzulegen.
  • Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist ohne Freisprecheinrichtung verboten.
  • Für Alkohol am Steuer gelten strenge Vorschriften. Die zulässige Promillegrenze und die Ahndung von Verstößen können je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt sein.
  • Fahrzeuge mit Linkslenkung, die vorübergehend nach Indien eingeführt werden, müssen entsprechend den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden von den Bundesstaaten und der Art der Straße bestimmt.
  • In geschlossenen Ortschaften liegen sie häufig zwischen 40 und 60 km/h.
  • Auf National Highways und Expressways gelten je nach Fahrzeugklasse und Strecke in der Regel Höchstgeschwindigkeiten von 80 bis 100 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslandsnotruf bietet ADAC-Mitgliedern sowie Inhabern entsprechender Schutzbriefe und Versicherungen rund um die Uhr Unterstützung – unter anderem bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, dem Verlust von Reisedokumenten oder medizinischen Notfällen. Aktuelle Notrufnummern und Informationen zu den Leistungen sind auf der Website des ADAC verfügbar.

ADAC-Partnerclubs gibt es in Indien unter anderem in folgenden Städten:

Dokumentation

Unterlagen: Ausländische Fahrer müssen einen gültigen nationalen Führerschein mitführen. Zusätzlich wird ein Internationaler Führerschein empfohlen und ist bei Mietwagenanbietern häufig Voraussetzung. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollten außerdem Reisepass, Visum, Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis sowie – bei der vorübergehenden Einfuhr eines Fahrzeugs – ein Carnet de Passages mitgeführt werden. Das Carnet de Passages kann in Deutschland über den ADAC beantragt werden.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Service-Hotline für Touristen in Indien: Tel. 18 00 11 13 63 oder Kurzwahl 1363 (rund um die Uhr verfügbar, mehrsprachig).

 

Unterwegs in der Stadt

In den meisten Städten stehen Taxis, Auto-Rikschas und teilweise auch Fahrrad-Rikschas als Verkehrsmittel zur Verfügung. Daneben sind App-basierte Fahrdienste wie Uber und Ola weit verbreitet und eine komfortable Möglichkeit, sich innerhalb der Städte fortzubewegen.

Öffentliche Verkehrsmittel sind preiswert und werden intensiv genutzt, können jedoch insbesondere während der Hauptverkehrszeiten sehr voll sein. In Mumbai betreibt Brihanmumbai Electric Supply & Transport (BEST) ein dichtes Netz aus Stadtbussen. Wie in allen stark frequentierten Verkehrsmitteln sollte auf Wertsachen geachtet werden.

U-Bahn-Systeme (Metro) gibt es unter anderem in Delhi, Mumbai, Kolkata, Chennai, Bengaluru (Bangalore), Hyderabad, Kochi, Lucknow, Ahmedabad, Nagpur, Pune, Kanpur und mehreren weiteren Städten. Das Metronetz wird kontinuierlich ausgebaut und zählt vielerorts zu den schnellsten und zuverlässigsten Verkehrsmitteln.

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Mit einem Streckennetz von mehr als 68.000 Kilometern verfügt Indien über eines der größten Eisenbahnnetze der Welt. Die staatliche Bahngesellschaft Indian Railways verbindet nahezu alle Landesteile und ist für viele Reisende das wichtigste Verkehrsmittel im Fernverkehr.

Das Angebot reicht von Nahverkehrszügen über schnelle Fernverkehrszüge bis zu modernen Premiumverbindungen. Auf längeren Strecken stehen verschiedene Wagenklassen zur Verfügung – von einfachen Sitzplätzen bis hin zu klimatisierten Schlafwagen. Da viele Verbindungen stark nachgefragt sind, empfiehlt sich insbesondere auf beliebten Strecken und während der Ferienzeiten eine frühzeitige Reservierung.

Zu den wichtigsten Bahnverbindungen gehören die Strecken zwischen Delhi, Mumbai, Kolkata, Chennai, Bengaluru und Hyderabad. Moderne Züge wie der Vande Bharat Express und der Gatimaan Express verkürzen die Reisezeiten auf ausgewählten Strecken erheblich.

Zu den landschaftlich reizvollsten Bahnstrecken des Landes zählen:

  • Darjeeling Himalayan Railway (UNESCO-Welterbe) durch die Teeplantagen Westbengalens.
  • Nilgiri Mountain Railway (UNESCO-Welterbe) nach Ooty mit ihrem Zahnradabschnitt.
  • Kalka–Shimla Railway (UNESCO-Welterbe) mit zahlreichen Brücken und Tunneln im Himalaya-Vorland.
  • Konkan Railway zwischen Mumbai, Goa und der Malabarküste – eine der spektakulärsten Bahnstrecken Indiens.
  • Ausgewählte Strecken werden außerdem mit modernen Vistadome-Wagen mit Panoramafenstern befahren.

Für Touristen werden verschiedene luxuriöse Erlebniszüge angeboten. Zu den bekanntesten zählen der Palace on Wheels, der Maharajas' Express, der Deccan Odyssey sowie der Royal Orient, die mehrtägige Rundreisen durch verschiedene Regionen Indiens anbieten.

Unterwegs mit dem Schiff

Fähren verbinden Port Blair auf den Andaman-Inseln mit Kolkata (Fahrtzeit: ca. 70 Std.), Vishakapatnam (Fahrtzeit: ca. 56 Std.) und Chennai (Fahrtzeit: ca. 60 Std.) sowie Kochin mit den Lakshadweep-Inseln (Fahrtzeit: 14-18 Std.).

Eine besonders schöne Bootsfahrt führt durch die Backwaters in der Umgebung von Kochi in Kerala. Verschiedene örtliche Touren, wie zum Beispiel Calicut - Cochin und Allepey - Kottayam, werden angeboten.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Wed, 19 Aug 2026 16:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 19 Aug 2026 16:58:31 +0200)

Letzte Änderungen: 

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Aktuelles

Seit den Großdemonstrationen der sogenannten „Kakerlaken-Bewegung" in New Delhi kommt es vermehrt auch in anderen Teilen Indiens immer wieder zu Protesten von Studierenden, oft verbunden mit gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei, so zuletzt im Bundesstaat Jharkhand.

  • Seien Sie diesbezüglich besonders wachsam.
  • Meiden Sie unbedingt größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. 

Sicherheit - Teilreisewarnung

Siehe Aktuelles

Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt. 

Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.

Terrorismus

Tief verwurzelte gesellschaftliche Konfliktlinien und regionale Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen, sowie vereinzelte regional beschränkte terroristische Aktivitäten führen in Teilen Indiens zu einer angespannten Sicherheitslage, die sich stellenweise verschärfen kann. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. 

Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Auch touristisch frequentierte Orte geraten zunehmend ins Visier der Terroristen. Zuletzt kam es im November 2025 in der Altstadt von New Delhi zu einem Anschlag mit mehreren Toten und Verletzten.

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.  

  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Unionsterritorium Jammu und Kaschmir

Siehe Aktuelles

Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kann es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee kommen. Es können Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (Line of Control) stattfinden.

Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil, allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.

  • Beachten Sie die aktuelle Teilreisewarnung.
  • Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.

Unionsterritorium Ladakh

Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Im September 2025 kam es in der Hauptstadt Leh zu gewaltsamen Protesten. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.

  • Seien Sie bei Reisen in die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
  • Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.

Nordosten

In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.

In Manipur kommt es in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten zuletzt wieder verstärkt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight"). Das Internet wurde abgeschaltet.

  • Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
  • Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
  • Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
  • Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.

Übrige Landesteile

Siehe Aktuelles

Zuletzt kam es Anfang Mai 2025 zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen Indien und Pakistan. Seit Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand. Die Lage im Grenzgebiet zwischen Indien und Pakistan hat sich mittlerweile beruhigt.  Der Grenzübergang Wagah-Attari (Punjab) zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.

Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
  • Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.

Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in New Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.

  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
  • Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in New Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei Onlinebuchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.

Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.

Während der Hauptmonsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Es kommt in dieser Zeit regelmäßig zu weitreichenden Verkehrsbeeinträchtigungen, auch im Flugverkehr.

Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.

Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.

  • Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
  • Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land.
  • Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
  • Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
     

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen und Trekking-Touren

Siehe Aktuelles

Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.

  • Bitte beachten Sie die geltende Teilreisewarnung, siehe Aktuelles.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Veranstaltern und nie allein.
  • Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
  • Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.

Reisegenehmigungen

Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und auf die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Um die religiösen Gefühle der Bevölkerung nicht zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.

  • Orientieren Sie sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung.
     

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Indien nicht strafbar. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit langer Haft bestraft. Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist ebenfalls strafbewehrt.

In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholkonsumzwischen 18 und 25 Jahren.

Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke; in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Konsum von Alkohol erforderlich.

Der Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen kann harte Strafen nach sich ziehen.

  • Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und –verzehr.

Der Besitz von E-Zigaretten und deren Handel sind verboten und können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und/oder Aufenthaltserlaubnis – dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet. Darunter können auch Outdoor-Navigationsgeräte fallen, die sich mit Satellitentelefon-Netzwerken (z.B. Iridium®) verbinden können.

Ebenso ist der Transport von GPS-Trackern aller Art auf dem Luftweg in Indien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Rupie (INR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Ausländische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Indien online ein digitales Einreiseformular (E-Arrival Card) ausfüllen; dies ist ab 72 Stunden vor Ankunft möglich. Es ersetzt das papierbasierte Einreiseformular. 
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte dies bereits beim Web-Check-in bzw. vor dem Boarding geschehen (frühestens 24 Stunden vor Einreise möglich).

Die digitale Einreisekarte ist kein Visum; Reisende benötigen weiterhin ein separates gültiges Visum, siehe Visum.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.

Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Die Möglichkeit der Erteilung eines E-Visums ist jedoch für vorläufige Reisepässe ausgeschlossen.

Es gibt keine Erteilung von Visa bei Einreise (on arrival).

Das E-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Rund um die Uhr steht eine Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von E-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrags bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der E-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).

Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten wie NRO-Arbeit (Nicht-Regierungsorganisation) oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.

  • Stellen Sie bei Beantragung des E-Visums über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
  • Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
  • Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).

Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts

Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.

Registrierung

Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.

  • Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
  • Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.

Einreisekontrolle

Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRRO und Innenministerium (Ministry of Home Affairs, nur in New Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.

Leihmutterschaft

Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.

Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.

Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.

Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.

Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.

Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten.

Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Tiere

Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein und benötigen ein internationales Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für Personen ab dem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. 

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen unzureichend sein und entspricht häufig medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht europäischem Standard. Im privaten Sektor ist eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem und auch preislichem Niveau durchaus vorhanden.  Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. 
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.

Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica, verursacht durch verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 61%. 39% entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.

  • Ganzjährig hohes Risiko: unter 2.500 Höhenmetern im Gebiet in Chhattisgarth inklusive Stadt Geedam
  • Ganzjährig mittleres Risiko: unter 2.500 Höhenmetern in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten
  • Ganzjährig geringes Risiko: in den übrigen Gebieten unter 2.500 Höhenmetern, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan und anderen Städten sowie auf den Andamanen und Nikobaren
  • Malariafrei: Höhenlagen ab 2.500 Höhenmetern von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir, Sikkim

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber wird vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen übertragen. Denguefieber tritt insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und Höhenlagen bis ca. 1.500 Hm auf. Für Japanische Enzephalitis besteht ein geringes Übertragungsrisiko landesweit. Bihar und Assam kommt es zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, die teils durch Japanische Enzephalitis-Viren, teils aber auch durch andere mückenübertragene Erreger verursacht werden.

Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen können auftreten. 

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten. 
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
  • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.

Die in Indien vorrangig in Gujarat vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. 

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
     

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf. 

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

In Indien besteht ein Risiko für Mpox, Nipah-Virus-Infektionen (s. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen) und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. 

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
    Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Landesweit besteht ein hohes Risiko für Tollwut durch Bissverletzungen von streunenden Hunden, Katzen und selten auch Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht gewährleistet. Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen, teils jedoch auch in Städten, kommen Giftschlangen vor. 

Das Nipah-Virus hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten. Wiederholt ist es zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen in den Bundesstaaten Kerala und Westbengalen gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit Flughunden oder über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren jedoch enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs, rohen tierischen Produkten und potenziell kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.        
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung. Auch Schistosomiasis wird selten nachgewiesen.

  • Sehen Sie vom Schwimmen und Baden im Süßwasser ab.

Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

Starke Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Insbesondere im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig. 

  • Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). 

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich. 

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. 

  • Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. 

Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.

Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.

Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.

Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.

Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.
 

Anmerkungen Impfungen

[1] Alle Reisenden, die über neun Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören.

Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:

(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,

(b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),

(c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und

(d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder WHO-Standards desinfiziert worden ist.

[2] Ein ganzjähriges hohes Malariarisiko besteht mit saisonalen Schwankungen in Gebieten unter 2000 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai und Delhi. Die Fallzahlen steigen während und kurz nach der Regenzeit. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.

Im Süden des Landes ist das Malariarisiko geringer als im Norden. Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend empfohlen. 
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders häufig an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während der Regenzeit und in den Monaten nach der Regenzeit steigen landesweit die Fallzahlen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei längerem Aufenthalt auch eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
 
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
 
[4] Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht landesweit während der Regenzeit in den ländlichen Regionen. Höhere Fallzahlen von Japanischer Enzephalitis treten vor allem in Bihar, in Uttar Pradesh und im Distrikt von Muzaffarpur (Region Bajjikanchal) auf. Um sich zu schützen, sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung benutzen. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition wird eine Impfung gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
 
[5] Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Risikogruppen und Reisende, die einen Langzeitaufenthalt planen, über eine mögliche Impfung beraten lassen. 


[6] Impfschutz gegen Typhus wird empfohlen. 

[7] Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Affen, Katzen und andere Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
 

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen wirksamen Insektenschutz benutzen. 

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Etwa 26 Prozent der weltweit festgestellten Tuberkulose-Fälle werden in Indien diagnostiziert.

In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, Erdlöcher oder in  Steinspalten fassen.

Impfungen

Geld

Währung

1 Indische Rupie = 100 Paise. Währungskürzel: Rs, INR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Rupien; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Rs sowie 50 Paise.

Achtung: Die alten 500- und 1000-Rupien-Scheine wurden im November 2016 für ungültig erklärt. Es sind inzwischen neue 500-Rupien-Scheine und 2000-Rupien-Scheine herausgegeben worden. 

Kreditkarten

Geläufige Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten sind in großen Städten und touristischen Gegenden zahlreich vorhanden, in ländlichen Gegenden ist das Netz an Geldautomaten jedoch nicht sehr dicht. Bei Abhebung mit Bankkundenkarte am Geldautomaten können teils hohe Gebühren fällig werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Indien in den Großstädten von einigen Wechselstuben akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. Mo-Fr 10.00-14.00/15.00 Uhr, Sa 10.00-12.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist in den meisten Fällen verboten.

Für die Einfuhr von Fremdwährungen, die einen Wert von 5.000 US$ in Bargeld (bzw. von 10.000 US$ aller Zahlungsmittel) übersteigen, besteht Deklarationspflicht (Deklaration auch bei niedrigeren Beträgen empfohlen). Ausfuhr bis zur Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge. Beim Geldumtausch muss ein Beleg gegengezeichnet oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Belege müssen bei der Ausreise vorgelegt werden, um den Rücktausch zu ermöglichen.

Währungen

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich.

b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Id ul Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Id ul Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Idu'l Zuha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

(c) Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche landesweit begangen.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Ausländische Touristen dürfen persönliche Gegenstände sowie bestimmte Waren innerhalb der geltenden Freimengen zollfrei nach Indien einführen. Die Regelungen gelten für Reisende ab 18 Jahren und können sich kurzfristig ändern.

Zollfreie Einfuhr bei Ankunft aus dem Ausland:

Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 15.000 Indischen Rupien (INR) können in der Regel zollfrei eingeführt werden. Bestimmte Waren fallen jedoch nicht unter diese Freigrenze, darunter:

  • 100 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 125 g Tabak
  • 2 Liter alkoholische Getränke (Spirituosen oder Wein)
  • Gold und Silber in nicht verarbeitetem Zustand
  • ein Flachbildfernseher

Hochwertige elektronische Geräte oder andere wertvolle Gegenstände können bei der Einreise deklarationspflichtig sein. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Zollbestimmungen informieren.

Achtung: Verstöße gegen die indischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen können zu Geldstrafen, Beschlagnahmungen oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Die indischen Vorschriften zu Betäubungsmitteln sind besonders streng; bereits der Besitz kleiner Mengen illegaler Substanzen kann schwere Strafen nach sich ziehen.

Mit der mobilen Anwendung ATITHI@Indian Customs können internationale Reisende ihre Zollerklärung für Waren und mitgeführte Währungen vorab elektronisch abgeben und dadurch die Abfertigung an Flughäfen erleichtern.

Die zulässigen Freimengen und Einfuhrbestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten daher vor der Abreise die aktuellen Informationen bei den zuständigen indischen Zollbehörden oder der zuständigen Auslandsvertretung prüfen.

Verbotene Importe

Geflügel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung, pornografische Erzeugnisse, Goldmünzen und -barren sowie E-Zigaretten.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0091.

Mobiltelefon

Indien verfügt über ein weit ausgebautes 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Zu den wichtigsten Mobilfunkanbietern gehören unter anderem Jio, Vodafone Idea und Airtel.

Die Netzabdeckung ist in Städten, touristischen Regionen und entlang wichtiger Verkehrswege meist gut. In abgelegenen Gebieten, Bergregionen und einigen Nationalparks kann der Empfang jedoch eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

Internationale Roaming-Verträge bestehen mit vielen ausländischen Mobilfunkanbietern. Alternativ können Reisende vor Ort indische Prepaid-SIM-Karten erwerben. Für die Registrierung sind in der Regel ein gültiger Reisepass sowie Visadokumente erforderlich. Die Aktivierung kann je nach Anbieter einige Stunden dauern.

Mobile Datenpakete sind in Indien vergleichsweise günstig, und die Internetgeschwindigkeit ist in Ballungsräumen meist gut. Die Verfügbarkeit und Qualität des mobilen Internets kann außerhalb größerer Städte deutlich schwanken.

Internet

WLAN ist in Indien weit verbreitet und steht in vielen Hotels, Gästehäusern, Restaurants, Cafés und Einkaufszentren zur Verfügung, insbesondere in größeren Städten und touristischen Regionen.

Hochwertige Hotels bieten in der Regel zuverlässige Internetverbindungen, während die Qualität in einfachen Unterkünften schwanken kann. Öffentliches WLAN ist an einigen internationalen Flughäfen, Bahnhöfen und in Einkaufszentren verfügbar. Für die Nutzung ist häufig eine Registrierung über eine Mobilfunknummer erforderlich.

Viele Reisende nutzen zusätzlich mobile Daten über eine lokale SIM-Karte oder einen internationalen Roaming-Tarif, da diese unterwegs oft eine zuverlässigere Verbindung bieten als öffentliche WLAN-Netze.

Post

Der Versand von Postsendungen nach Europa dauert in der Regel etwa eine bis zwei Wochen, kann jedoch je nach Versandart, Aufgabeort und aktueller Auslastung variieren.

Briefmarken sind häufig in Postämtern erhältlich und werden teilweise auch von Hotels oder Unterkünften angeboten. Internationale Postdienste stehen vor allem in größeren Städten und touristischen Regionen zur Verfügung.

Unterkunft

Hotels

Moderne Hotels von internationalem Rang gibt es in allen großen Städten und Urlaubsorten. Im Allgemeinen wird erstklassige europäische und indische Küche angeboten. Die bekannte Hotelkette Taj Group bietet erstklassige Unterkunft sowohl in ihren 8 Luxusshotels als auch in ihren diversen gut ausgestatteten Geschäftshotels. Einige so genannte Palast-Hotels sowie Freizeitanlagen in atemberaubender Landschaft und Hotels in Regionen von kultureller Bedeutung gehören ebenfalls zu dieser internationalen Kette. Die Preise sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrig. Meistens werden 10% Bedienung und 7-15% Luxussteuer berechnet.

Ein Hotelverzeichnis ist beim Fremdenverkehrsamt erhältlich oder von The Federation of Hotel and Restaurant Associations of India, B-82, 8th Floor, Himalaya House, 23, Kasturba Gandhi Marg, IN-New Delhi 110048. (Tel: (11) 40 78 07 80. Internet: www.fhrai.com).

Kategorien: Luxuriöse 5- und 4-Sterne-Hotels mit Klimaanlagen, komfortable 3-Sterne-Hotels mit klimatisierten Räumen und einfache 1- und 2-Sterne-Hotels.

Camping

Adressen der Zeltplätze für Pfadfinder vom General Secretary for India, All India Boy Scouts Association. Informationen über Bharat-Zeltplätze (ebenfalls Pfadfinder) vom National Secretary, Bharat Scouts & Guides.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Sind praktische und preiswerte Stützpunkte für organisierte Touren, zum Wandern und Bergsteigen. Die ca. 20 Herbergen des Ministeriums für Tourismus sind über alle Regionen verteilt und ideal gelegen, um sowohl die Tiefebene als auch Bergstationen (die besten Erholungsorte während der heißen Sommermonate) zu erforschen. Jede Herberge hat ca. 40 Betten in getrennten Schlafsälen. Matratzen, Bettwäsche, Decken, abschließbare Schränke, Steckdosen, Gemeinschaftsküchen sowie Parkplätze stehen zur Verfügung. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Youth Hostels Association of India, 5 Nyaya Marg, Chanakyapuri, IN-New Delhi 110021. (Tel: (11) 26 11 02 50. Internet: www.yhaindia.org).

Kultur

Religion

80,5% Hindus, 13,4% Muslime (8% Sunniten, 3% Schiiten), 2,3% Christen, 1,9% Sikh, 0,9% Buddhisten und andere Glaubensrichtungen.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: In Indien grüßt man sich bei formellen Anlässen mit gefalteten Händen, über die der Kopf gebeugt wird, und sagt Namaste. Für indische Frauen ist es unziemlich, die Hand zum Gruß zu geben. Als Zeichen des Respekts berührt man die Füße älterer Leute zur Begrüßung. Beim Betreten heiliger Stätten wird man gebeten, die Schuhe auszuziehen. Die meisten Inder ziehen auch vor dem Betreten ihrer Häuser die Schuhe aus. In den meisten Gegenden isst man mit der Hand, dabei wird ausschließlich die rechte Hand benutzt. Strikte, seit langer Zeit gültige Verhaltensweisen regeln vielerorts noch heute religiöse und gesellschaftliche Anlässe. Zahlreiche Hindus sind Vegetarier und viele, besonders Frauen, trinken keinen Alkohol. Sikhs und Parsis rauchen nicht. Es ist wichtig, diese Bräuche zu beachten. Kleine Geschenke als Anerkennung der gebotenen Gastlichkeit sind angebracht. Frauen sollten sich dezent kleiden, kurze oder sehr enge Kleider sollten vermieden werden, sie rufen nur unwillkommene Beachtung hervor. Ausgebildete englischsprachige Fremdenführer gibt es in allen Touristengegenden, manche sprechen auch Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch oder Japanisch. Die Gebühren sind festgelegt, das regionale Fremdenverkehrsamt gibt gern Auskunft. Offizielle Fremdenführer besitzen einen Ausweis des Ministeriums für Tourismus. Bestimmte, geschützte Sehenswürdigkeiten dürfen von inoffiziellen Fremdenführern nicht betreten werden.

Fotografieren: Es gibt Einschränkungen zum Schutz mancher Sehenswürdigkeiten und der Nationalparks. Genehmigungen für die Benutzung von Blitzlicht und Stativ in bestimmten Gebäuden erteilt die Archaeological Survey of India, New Delhi. In Naturschutzparks wird eine Gebühr erhoben. Brücken und militärische Einrichtungen darf man zumeist nicht fotografieren, auch auf Bahnhöfen sind Kameras offiziell nicht gern gesehen. Fotografieren in Stammesgebieten ist nicht gestattet. Näheres von den Fremdenverkehrsämtern.

Rauchen: In Indien ist das Rauchen in der Öffentlichkeit wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern, in Kinos, Restaurants, Bars, Hotels, in Parkanlagen, Einkaufszentren etc. verboten. Der Besitz und der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Indien grundsätzlich verboten.

Trinkgeld: Es ist üblich, Trägern, Kellnern, Zimmermädchen und Fremdenführern Trinkgeld zu geben. In Hotels und in besseren Restaurants ist das Trinkgeld normalerweise in der Rechnung enthalten. Ein kleines, zusätzliches Trinkgeld wird dort trotzdem erwartet. In Restaurants, in denen das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 5-10% üblich. Es ist nicht üblich, Taxifahrern ein Trinkgeld zu geben.

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Englisch ist als Geschäftssprache weit verbreitet. Es gibt viele englischsprachige Dolmetscher und Übersetzungsbüros. Indische Geschäftsleute sind Besuchern gegenüber äußerst gastfreundlich. Es ist üblich, Visitenkarten auszutauschen; die Visitenkarte sollte dem indischen Geschäftspartner mit beiden Händen überreicht werden. Die besten Monate für Geschäftsreisen sind von Oktober bis März, Unterkunft sollte im Voraus gebucht werden.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr und Sa 09.30-13.00 Uhr.

Allgemeines

Hauptstadt

Neu-Delhi 
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