Indien
Sprache
Überblick
Landessprachen sind Hindi und Englisch. Hindi wird in der Devanagri-Schrift geschrieben und von ca. 41% der Bevölkerung gesprochen. Daneben gibt es 21 gleichberechtigte Regionalsprachen, u. a. Bengali, Gujarati, Marathi, Punjabi, Sanskrit und Urdu im Norden sowie Tamil und Telegu im Süden.
Landesdaten
Vorwahl
+91Fläche(qkm)
3,287,263Bevölkerung
1.380.004.385Bevölkerungsdichte(pro qkm)
450Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
102Übersicht
Indien ist schön und verblüffend zugleich, ein Ort, an dem sich heilige Kühe an himmlischen Stränden neben modernen Hotels in der Sonne aalen dürfen und uralte Tempel direkt neben glänzenden Bürogebäuden eine gute Figur abgeben. Glänzende Züge fahren durch ländliche Gegenden, in denen sich seit Hunderten von Jahren nichts geändert hat. In Indien lebt ein Sechstel der Weltbevölkerung. Es ist ein riesiges, vielgestaltiges und vor allem unvergesslich schönes Land.
Aus der unglaublichen Geschichte Indiens sind zahlreiche herrliche Paläste, Tempel und Denkmäler hervorgegangen. Der meistbesuchte Ort Indiens ist das Goldene Dreieck von Delhi, Agra und Jaipur.
Die bevölkerungsreichen Großstädte Mumbai (Bombay) und Kolkata (Kalkutta) sind charmant auf quirlige, farbenfrohe Art und Weise, während die heilige Stadt Varanasi und die Erfurcht gebietenden Tempel von Tamil Nadu eine Pilgerreise unbedingt wert sind.
Die tropischen Strände von Goa und Kerala erwarten sonnenhungrige Touristen. Frische Luft und absolute Ruhe findet man in den unberührten Bergen und im Hügelland von Indien, angefangen vom imposanten Himalaya über eine Vielzahl von wunderschönen Kiefernwäldern bis hin zu Obstgärten und sprudelnden Bächen.
Allgemeines
Zeitzone
India Standard Time: MEZ +6:30
Offizieller Name des Staates
Republik Indien.
Hauptstadt
Neu-Delhi.
Geographie
Indien grenzt im Nordwesten an Pakistan, im Norden an China, Nepal und Bhutan und im Osten an Bangladesch und Myanmar. Die Westküste des riesigen Subkontinents liegt am Arabischen Meer, die Ostküste am Golf von Bengalen und im Süden liegt der Indische Ozean. Sri Lanka liegt südöstlich von Indien, die Malediven liegen in südwestlicher Richtung im Indischen Ozean. Die nordöstlichsten indischen Bundesstaaten und Hoheitsgebiete sind durch einen Landstreifen mit der Hauptmasse Indiens verbunden.
Das Land lässt sich grob in drei Regionen aufteilen: Das Himalaya-Gebirge, welches mit einer Länge von 3500 km die Nord- und Ostgrenze Indiens bildet, das Flussnetz und -delta des Ganges, das den ganzen Norden durchzieht und das im Süden anschließende Hochland des Dekhan mit den Randgebirgszügen der Westlichen und Östlichen Ghats. Die höchste Erhebung Indiens ist der Berg Kangchendzönga mit einer Höhe von 8586 Metern an der Grenze zu Nepal.
Regierung
Bundesrepublik (im Commonwealth) seit 1950. Verfassung von 1950. Zweikammerparlament: Haus des Volkes = Unterhaus (Lok Sabha; 543 Mitglieder) und Rat der Staaten = Oberhaus (Rajya Sabha; max. 250 Mitglieder). Wahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Unabhängig seit 1947 (ehemalige britische Kolonie).
Staatsoberhaupt
Draupadi Murmu, seit Juli 2022.
Regierungschef
Narendra Modi, seit Mai 2014.
Elektrizität
230 Volt, 50 Hz; starke Spannungsschwankungen, verschiedene Steckerformen. Einige Gegenden haben Gleichstrom. Mit Stromausfällen muss gerechnet werden. Adapter notwendig.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Fri, 17 Feb 2023 09:45:00 +0100(Unverändert gültig seit: Fri, 17 Feb 2023 10:01:28 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19 (Einreise),
redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Erteilung von e-Visa
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von e-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrages bei der indischen Auslandsvertretung, insbes. im Bereich der e-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden, s. auch Einreise und Zoll (Visum).
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Reisende aus Deutschland unterliegen derzeit keinen pandemiebedingten Beschränkungen.
Aktuelle Informationen zu spezifischen Einreisebestimmungen, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Zufallsprinzip ankommende Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen werden. Bei positivem Testergebnis kann eine Heimquarantäne verfügt werden.
Ausreise und Transit
Aktuelle Informationen zu spezifischen Einreisebestimmungen, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben, gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Ein-, Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen zu den Nachbarländern derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- · Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
- Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
- Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
Sicherheit
Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in den letzten Jahren angespannt. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Unionsterritorium Jammu und Kaschmir
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kommt es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee. Die Aufhebung des Sonderstatus für Jammu und Kaschmir 2019 hat die Sicherheitssituation weiter verschärft. Es finden auch verstärkt bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (LoC) statt.
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil. Allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich
- Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
- Reisen Sie, sofern unbedingt erforderlich, nur auf dem Luftweg nach Srinagar.
- Reisen Sie nicht allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden.
- Reisen Sie nicht per Autostopp und zelten Sie nicht an einsamen Plätzen.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Unionsterritorium Ladakh
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Einzelne terroristische Aktivitäten sind allerdings nicht auszuschließen. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
- Seien Sie bei Reisen in die westlichen Teile des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
- Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
- Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
Nach der Verabschiedung einer umstrittenen Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht im Dezember 2019 kommt es zu heftigen Protesten, gewaltsamen Auseinandersetzungen und einer erhöhten Militärpräsenz mit nächtlichen Ausgangssperren und weiteren Einschränkungen.
- Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
- Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
- Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
Reisen auf die Andamanen-Inseln unterliegen teilweise Einschränkungen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
- Beachten Sie unbedingt entsprechende Verbote der lokalen Behörden.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.O.-Tropfen über Getränke verabreicht.
- Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf allein reisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
- Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
- Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
- Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei online Buchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.
Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.
Während der Haupt-Monsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Weitreichende Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Flugverkehr sind in dieser Zeit üblich.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen, sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.
- Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
- Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land möglichst.
- Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
- Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen und Trekking-Touren
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
- Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Unternehmen und nie allein.
- Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
- Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.
Reisegenehmigungen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Um nicht die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.
- Orientieren Sie sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Indien nicht mehr strafbar. Der Supreme Court hat am 6. September 2018, nach 158 Jahren den aus der Kolonialzeit stammenden Artikel des indischen Strafgesetzbuchs dazu geändert und einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter gleichgeschlechtlichen Erwachsenen legalisiert. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholverzehr z.B. zwischen 18 und 25 Jahren.
Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke, in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Verzehr von Alkohol erforderlich.
Die Strafen bei Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen können teilweise sehr streng sein.
- Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und -verzehr
Der Besitz von E-Zigaretten und der Handel mit ihnen ist seit 2019 verboten und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis, dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Bank- und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als e-Visa beantragt werden.
Visa bei Einreise (on arrival) sind nicht möglich.
Die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe ist nicht möglich.
Das e-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden, s. Aktuelles. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Es steht eine 24/7-Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).
Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten in Indien wie NGO-Arbeit oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
- Stellen Sie bei Beantragung des e-Visa über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
- Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
- Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Registrierung
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.
- Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
- Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.
Einreisekontrolle
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.
Leihmutterschaft
Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.
Einfuhrbestimmungen
Devisen ab einem Betrag von 5000,- USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reisende mit Wohnsitz in Ländern mit Poliomyelitis-Erkrankungen (Kinderlähmung) müssen eine Impfung nach WHO-Standard nachweisen, die mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr vor Ausreise durchgeführt wurde. Für Ausländer, z. B. deutsche Staatsbürger, die in Poliomyelitis-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen, ist eine Impfung nicht erforderlich. Genauso ist der Impfnachweis nicht erforderlich für Ausländer, die in Indien leben und in Poliomyelitis-infizierte Länder reisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut, Hepatitis B und Japanische Enzephalitis empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. In Indien konnten bereits mehrere Ausbrüche, zuletzt 2021 in Uttar Pradesh nachgewiesen werden.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 m durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Während und nach dem Monsun steigen die Fallzahlen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen, zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit und besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Außer in Höhenlagen über 2000 Meter besteht in Indien ganzjährig ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen. Besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an.
Dabei handelt es sich landesweit in über der Hälfte der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko. In Indien ist in den letzten Jahren die Zahl der Infektionen hauptsächlich durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr deutlich angestiegen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig, siehe Durchfallerkrankungen. Leitungswasser hat auch in Städten oft keine Trinkwasserqualität. Das Infektionsrisiko durch Salmonellen, Shigellen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Viele Typhuskeime sind multiresistent, d.h. Antibiotika nur noch schlecht wirksam.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Nipah-Virus-Infektion
Gelegentlich wurden kleinere Nipah-Virus Ausbrüche in Westbengalen beschrieben, zuletzt 2019 im südlichen Bundesstaat Kerala.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind meist asymptomatisch, können aber in seltenen Fällen schwer verlaufen und dann bleibende Schäden hinterlassen oder tödlich enden. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen JE Viren.
Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht landesweit, besonders auf dem Land. In den Bundesstaaten Uttar Pradesh und Bihar kommt es immer wieder zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, deren Ursache nicht immer eindeutig geklärt werden kann und die verschiedenen Erregern zugeschrieben werden.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen sich hinsichtlich einer Impfung beraten.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe), zirkulieren auf dem indischen Subkontinent überwiegend während und kurz nach der Monsunzeit. 2014/2015 und 2018/2019 kam es zu einer Häufung von Influenza A/H1N1-Fällen, vor allem in Delhi und in den Bundesstaaten Haryana, Maharashtra, Andhra Pradesh, Gujarat und Rajastan.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe ist nicht überall gewährleistet, siehe Merkblatt Tollwut.
- Eine Impfung gegen Tollwut ist für Indienreisende besonders wichtig. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Reise- oder Tropenmediziner beraten.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren. Füttern Sie keine Affen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe besonders intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
- Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Warnungen an den Stränden sind unbedingt zu beachten. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
Luftverschmutzung
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von Delhi.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen und sehr hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzter Antibiotika auf.
Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.
- Besprechen Sie ggf. Ihre Reisepläne ausführlich mit Ihrem behandelnden Arzt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke. Patienten mit psychischen Erkrankungen wird geraten, ihre Medikamente vor und während einer Indienreise nicht abzusetzen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Alle Reisenden, die über neun Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören.
Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:
(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,
(b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),
(c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und
(d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder WHO-Standards desinfiziert worden ist.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] In Indien besteht ein erhöhtes Polioerkrankungsrisiko. Reisenden wird empfohlen, nur mit gültigem Polioimpfschutz einzureisen. Eine Pflichtimpfung gegen Polio besteht für Reisende, die Staatsangehörige von Ländern mit gemeldeten Polio-Erkrankungen (z. B. Pakistan, Afghanistan, Nigeria, u. a.) sind, in diesen Ländern ihren Wohnsitz haben und nach Indien einreisen. Bei der Einreise muss die Impfung mindestens vier Wochen und maximal ein Jahr her sein. Für deutsche Staatsbürger tritt diese Bestimmung jedoch nicht in Kraft. Außerdem ist ein Impfnachweis nach WHO-Standard mitzuführen. Deutsche Reisende benötigen jedoch keinen Impfnachweis.
Impfschutz gegen Typhus wird empfohlen.
[4] Ein ganzjähriges mittleres Malariarisiko besteht mit saisonalen Schwankungen in Gebieten unter 2000 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai und Delhi. Die Fallzahlen steigen während und kurz nach der Regenzeit. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
Im Süden des Landes ist das Malariarisiko geringer als im Norden. Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend empfohlen.
Essen und Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders häufig an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während der Regenzeit und in den Monaten nach der Regenzeit steigen landesweit die Fallzahlen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.
Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht landesweit während der Regenzeit in den ländlichen Regionen. Höhere Fallzahlen von Japanischer Enzephalitis treten vor allem in Bihar, in Uttar Pradesh und im Distrikt von Muzaffarpur (Region Bajjikanchal) auf. Um sich zu schützen, sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung benutzen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Risikogruppen und Reisende, die einen Langzeitaufenthalt planen, über eine mögliche Impfung beraten lassen.
Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Affen, Katzen und andere Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.
Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.
Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.
Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.
Geld
Währung
1 Indische Rupie = 100 Paise. Währungskürzel: Rs, INR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Rupien; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Rs sowie 50 Paise.
Achtung: Die alten 500- und 1000-Rupien-Scheine wurden im November 2016 für ungültig erklärt. Es sind inzwischen neue 500-Rupien-Scheine und 2000-Rupien-Scheine herausgegeben worden.
Kreditkarten
Geläufige Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Indien in den Großstädten von einigen Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
I. Allg. Mo-Fr 10.00-14.00/15.00 Uhr, Sa 10.00-12.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist in den meisten Fällen verboten.
Für die Einfuhr von Fremdwährungen, die einen Wert von 5.000 US$ in Bargeld (bzw. von 10.000 US$ aller Zahlungsmittel) übersteigen, besteht Deklarationspflicht (Deklaration auch bei niedrigeren Beträgen empfohlen). Ausfuhr bis zur Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge. Beim Geldumtausch muss ein Beleg gegengezeichnet oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Belege müssen bei der Ausreise vorgelegt werden, um den Rücktausch zu ermöglichen.
Geldwechsel
Der Umtausch darf nur bei Banken oder offiziellen Wechselstuben erfolgen. Man sollte beim Geldumtausch darauf achten, keine beschädigten Geldscheine zu bekommen, da u. U. die Annahme verweigert wird. Bargeld in US-Dollar, Euro oder britischen Pfund Sterling ist am einfachsten zu wechseln. In allen Großstädten und internationalen Flughäfen gibt es Wechselstuben und/oder Automaten, wo rund um die Uhr Geld gewechselt werden kann. Umtauschbelege sind aufzubewahren. Meistens ist es jedoch günstiger, Geld am Geldautomaten abzuheben.
Währungen
Wechselkurse
INRÖffentliche Feiertage
Anmerkung
(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich.
b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Id ul Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Id ul Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Idu'l Zuha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(c) Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche landesweit begangen.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Englisch ist als Geschäftssprache weit verbreitet. Es gibt viele englischsprachige Dolmetscher und Übersetzungsbüros. Indische Geschäftsleute sind Besuchern gegenüber äußerst gastfreundlich. Es ist üblich, Visitenkarten auszutauschen; die Visitenkarte sollte dem indischen Geschäftspartner mit beiden Händen überreicht werden. Die besten Monate für Geschäftsreisen sind von Oktober bis März, Unterkunft sollte im Voraus gebucht werden.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr und Sa 09.30-13.00 Uhr.
Kommunikation
Telefon
Die Landesvorwahl ist 0091.
Einige öffentliche Telefone sind noch an zentralen Plätzen wie an Bahnhöfen zu finden. Jedoch sind einige davon nicht mehr funktionstüchtig. Öffentliche Telefone werden meist mit Karten genutzt, die am Kiosk oder in Geschäften für Elektrowaren verkauft werden. Internationale Gespräche können von Telefon-Cafés getätigt werden. Skypen ist ebenfalls eine gute Möglichkeit, um mit der Heimat in Kontakt zu bleiben.
Mobiltelefon
900/ 1800 GSM, 3G (900/ 2100) und 4G (GSM 1800/2100/2300/2500 Mhz). Zu den Mobilfunkanbietern gehören u.a. Vodafone Idea und Airtel. Der Sende-/ Empfangsbereich für Mobilfunk deckt von einigen Nationalparks abgesehen, wo der Empfang schlecht und lückenhaft ist, fast das ganze Land ab. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Außerdem kann man indische Prepaid-Karten erwerben. Touristen, die mit einem elektronischen Visum einreisen, erhalten eine kostenlose SIM-Card.
Internet
Internetanbieter sind u.a. Airtel und BSNL. Internet-Cafés sind landesweit vorhanden. WiFi-Hotsposts stehen in den großen Metropolen, bei großen internationalen Flughäfen und an Bahnhöfen. Der WiFi-Empfang ist in den ländlichen Gebieten lückenhaft und auch qualitativ im Vergleich zu den Großstädten schlechter. WiFi bieten viele internationale Ketten wie Hotels, Restaurants und Cafés sowie auch zunehmend Internet-Cafés. Hotels und andere Unterkünfte bieten in den Großstädten in der Regel kostenloses WiFi an.
Radio
Deutschsprachige Radiosender lassen sich in Indien über das Internet empfangen.
Post
Post nach Europa benötigt etwa sechs bis zehn Tage. Briefmarken werden oft auch in Hotels verkauft.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Überblick
Die Traditionen und Methoden des indischen Kunsthandwerks sind seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben und dadurch vervollkommnet worden. Jede Region hat ihre eigene Spezialität und jede Stadt ihre eigenen Kunsthandwerker mit besonderen Fingerfertigkeiten. Seiden, Gewürze, Schmuck und viele andere typisch indische Waren sind weltbekannt. Handeln ist üblich, außer in State Emporiums und einigen anderen Läden mit Festpreisen. State Emporiums sind die Kunstgewerbeläden einzelner Bundesstaaten, deren festgesetzte Preise der Unterstützung der Kunsthandwerker zugute kommen sollen.
Textilien: Die Stoffherstellung ist eine der wichtigsten Industrien; indische Seiden, Baumwollstoffe und Wollfasern zählen zu den besten der Welt. Unter den Seidenstoffen ist Brokat aus Varanasi der bekannteste, andere Variationen kommen aus Patna, Murshidabad, Kanchipuram und Surat. In Rajasthan werden bunte Batik-Baumwollstoffe hergestellt, während Chennai für einen Stoff bekannt ist, bei dem sich die Farben nach einigen Wäschen vermischen, was als besonderer Effekt geschätzt wird. Landesweit wird das Himroo-Tuch angefertigt, eine Mischung aus Seide und Baumwolle. Kaschmirwolle dürfte wohl das bekannteste Ausfuhrgut Indiens sein.
Teppiche: Indiens Teppichindustrie ist ebenfalls eine der größten der Welt, und viele Beispiele dieses alten und wunderschönen Handwerks sind in Museen ausgestellt. Kaschmirs Teppiche zeigen Muster persischen Ursprungs, sind aus reiner Wolle, Baumwollgarn oder Seide hergestellt, außerordentlich erlesen und sehr teuer. In Darjeeling findet man die unverkennbaren bunten tibetanischen Läufer.
Kleidung ist sehr preiswert und wird in vielen Geschäften auf Wunsch innerhalb kurzer Zeit nach Maß angefertigt oder geändert. Kleider gibt es aus Seide, Himroo, Baumwolle, Brokat, Chiffon und Chinons. Kleidung aus Rajasthan ist bunt und mit unzähligen kleinen Spiegeln besetzt; auch Taschen, Mützen und Geldgürtel in diesem Stil sind zu finden.
Schmuck ist traditionsreich, schwer (besonders aus Rajasthan) und überaus vielfältig. Indische Silberware ist weltberühmt. Man kann Schmucksteine direkt am Kaufort verarbeiten lassen. Außer Diamanten gibt es Lapislazuli, Rubine, Saphire, Mondsteine und Aquamarine. Hyderabad ist eines der Weltzentren für Perlen. Indische Frauen und Mädchen tragen oft eine große Anzahl Armreifen aus Silber, buntem Glas oder Plastik, die es auf jedem Markt in erstaunlicher Farben- und Größenvielfalt zu kaufen gibt.
Kunstgewerbe und Lederwaren: Auch hier hat jede Region ihre eigene Spezialität. Erhältlich sind Arbeiten aus Bronze, Messing (oft mit Silber eingelegt), Flechtwerk und Keramik. Kaschmir ist bekannt für die kunstvolle Verarbeitung von Pappmaché; die fertigen Produkte werden oft mit Blattgold dekoriert. Agras Spezialität sind Marmor- und Alabastereinlegearbeiten in Schachspielen und Schmucktellern. Indische Lederwaren wie Sandalen und Hausschuhe sind von ausgezeichneter Qualität.
Holzartikel: Statuen, Kästchen, Schalen und andere Gegenstände aus Sandelholz werden in Karnataka, aus Rosenholz in Kerala und Chennai, aus indischem Walnussholz in Kaschmir angefertigt.
Weitere Spezialitäten: Chutneys, Gewürze und Teesorten; Parfüm, Seifen, handgefertigtes Papier, Spielkarten aus Odisha und Musikinstrumente.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.30-18.00 Uhr in den großen Geschäften.
Nachtleben
Einleitung
Ein Nachtleben im westlichen Sinne ist in Indien schwer zu finden, nur in einigen großen Städten gibt es Nachtklubs und Diskotheken. Kulturelle Veranstaltungen mit Darbietungen indischer Tänze und Musik sind die üblichen Höhepunkte. Mumbai und Kolkata (ehemals Kalkutta) sind die Metropolen der indischen Filmindustrie (auch Bollywood genannt. Der Name stammt von der Abkürzung Bombay Hollywood), die Zahl der produzierten Spielfilme ist dreimal so hoch wie in den USA. Fast jede Stadt hat mindestens ein Kino, einige zeigen manchmal Filme in englischer Sprache. Musik und Tanz, Liebesdramen und Politik spielen, zusammen mit anderen Einflüssen, eine große Rolle in der indischen Filmkunst. In Großstädten führen Theater oft Bühnenstücke in englischer Sprache auf.
Die Öffnungszeiten für Bars und Nachtklubs sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Im Bundesstaat Kerala haben Bars und Nachtklubs bis maximal 23:00 Uhr geöffnet. Bars und Nachtklubs dürfen in Kerala keinen hochprozentigen Alkohol ausschenken, sondern nur Bier und Wein.
Kulinarisches
Übersicht
Das unvergessliche Aroma Indiens besteht nicht nur aus Jasmin und Rosen, sondern auch aus den Düften der Gewürze der indischen Küche - besonders bei der Curry-Zubereitung. Das Wort »Curry«, eine englische Ableitung von Kari, heißt nichts weiter als »würzige Soße«. In Indien versteht man unter Curry daher weit mehr als die im Westen erhältliche Gewürzmischung aus Gelbwurz, Kardamom, Ingwer, Koriander, Muskatnuss und Kreuzkümmel. Dem indischen Koch stehen an die 25 verschiedene, frisch vor Gebrauch geröstete und gemahlene Gewürze zur Verfügung, um die richtige Zusammensetzung oder Masalas auszutüfteln. Die Zusammensetzungen variieren erheblich zwischen den verschiedenen Regionen. Obwohl nicht alle Hindus Vegetarier sind, gibt es eine außerordentlich große Vielzahl wohl schmeckender Gemüsegerichte. Im Norden sind Fleischgerichte häufiger: Rogan Josh (Lammcurry), Gushtaba (gewürzte Fleischbällchen in Jogurt) und das feine Biryani (Huhn oder Lamm mit Reis, mit Zucker und Rosenwasser abgeschmeckt). Die Mughlai-Küche ist gehaltvoll, cremig, gut gewürzt und mit viel Nüssen und Safran versehen. Die sehr beliebten Tandoori-Gerichte (mariniertes Huhn, Fleisch oder Fisch im Tonofen gebacken) und Kebabs sind ebenfalls Spezialitäten des Nordens. Im Süden gibt es viele scharf gewürzte Gemüsegerichte. Besondere Spezialitäten sind Bhaji (Gemüsecurry), Biryani (Reisgericht mit Curry), Dosa (hauchdünne, knusprige Pfannkuchen aus Linsenmehl mit schmackhafter Gemüsefüllung und Kokosnusssoße), Idli (Reismehlklöße), Sambar (dünnflüssiger Gemüsecurry) und Raita (Jogurt mit geraspelter Gurke und Minze). Kokosnüsse spielen eine große Rolle in der südindischen Küche. An der Westküste gibt es eine große Auswahl an Fisch und Meeresfrüchten, Bombay Duck (mit Curry gewürzter oder gebratener Bombloe-Fisch) und Pomfret (indischer Lachs) sind nur zwei Beispiele. Fisch ist auch ein wichtiger Bestandteil der bengalischen Küche: Dahi Maach (mit Curry - besonders Kurkuma und Ingwer - gewürzter Fisch in Jogurtsauce) und Mailai (Krabben mit Curry und Kokosnuss). Während Reis die Hauptbeilage im Süden ist, wird im Norden sehr oft flaches Brot angeboten: Pooris, Chappatis und Nan. Überall in Indien, vom vornehmsten Hotelrestaurant bis hin zum billigen Imbissstand, kann man Dhal (scharfe Linsensuppe) und Dhai (Jogurt als Beilage) bestellen; Letzteres ist nicht nur sehr schmackhaft, sondern hilft auch, die mitunter sehr stark gewürzten Gerichte zu »entschärfen« - viel besser als ein Glas Wasser oder Bier.
Nachspeisen sind indische Süßigkeiten, deren Hauptzutaten oft angedickte Milch, Zucker, Honig, Ghee, Nüsse und Sirup sind; besonders unwiderstehlich sind u. a. Kulfi (indisches Eis), Rasgullas (mit Rosenwasser abgeschmeckte Quarkbällchen), Gulab Jamun (Mehl, Jogurt und gemahlene Mandeln) und Jalebi (in Fett gebackenes, spiralförmiges Sirupgebäck). Natürlich gibt es auch ausgezeichnetes Obst, je nach Region und Jahreszeit wie z. B. Orangen, Bananen, Mangos, Granatäpfel, Melonen, Aprikosen, Äpfel, Papayas, Ananas und Erdbeeren. Um die Verdauung zu fördern und den Mundraum zu neutralisieren kaut man nach dem Essen Pan (in Betelblatt eingewickelte Gewürze wie Anis und Kardamom). Samosas, Pakora, Dosa und Vada sind als kleine Zwischenmahlzeiten an jeder Straßenecke erhältlich; in den größeren Städten werden auch europäische Süßigkeiten angeboten. Europäische Gerichte guter Qualität sind auch vielerorts zu finden.
Getränke: Tee ist das beliebteste Getränk, und viele Teesorten aus Indien sind weltweit bekannt. Wenn man nicht ausdrücklich »Tray Tea« bestellt, wird dem Tee automatisch Milch und Zucker beigefügt. Kaffee erfreut sich zunehmender Beliebtheit, vor allem im Süden. Nimbu Pani (Limonensaft mit Soda), Lassi (Buttermilch) und Kokosmilch direkt aus der Nuss sind angenehme Durstlöscher. In den Restaurants wird am Tisch bedient; je nach Region und Stil des Restaurants können alkoholische Getränke zum Essen bestellt werden. Hotelbars findet man in den größeren, »internationalen« Hotels. Auf Anfrage erhält man von den indischen Botschaften, Konsulaten oder Fremdenverkehrsämtern ein All India Liquor Permit, diese Genehmigung wird zusammen mit dem Visum ausgestellt und ermöglicht den Einkauf alkoholischer Getränke in Gujarat, Hargana und Andhra Pradesh, in denen z. Zt. Einschränkungen für den Alkoholkauf gelten. Das Fremdenverkehrsamt klärt über den neuesten Stand auf; hier kann man auch Auskünfte über alle anderen Ge- und Verbote erhalten, die in den jeweiligen Bundesstaaten bestehen. Besonders in den Großstädten gelten bestimmte Tage der Woche als »Trockentage«, in denen Alkohol nicht verkauft werden darf. Zumeist ausgiebig gezuckerte Sprudel- und Colagetränke, abgefülltes Wasser und europäische alkoholische Getränke sind überall erhältlich.
Wissenswertes
Im Umkreis von 500 m von Nationalstraßen darf kein Alkohohl verkauft werden.
In Bundesstaat Kerala darf nur in Drei-, Vier- und Fünf-Sterne-Hotels hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt werden.
Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke
In den meisten indischen Staaten liegt das Mindestalter für den Alkoholkonsum bei 21 Jahren. Daneben gibt es zahlreiche Abweichungen wie zum Beispiel in Kerala, wo das Mindestalter bei 23 Jahren liegt, in Punjab liegt es bei 25 Jahren und in Goa bei 18 Jahren. In Bihar und in Nagaland beispielsweise ist der Alkoholkunsum ganz verboten.
Unterkunft
Hotels
Moderne Hotels von internationalem Rang gibt es in allen großen Städten und Urlaubsorten. Im Allgemeinen wird erstklassige europäische und indische Küche angeboten. Die bekannte Hotelkette Taj Group bietet erstklassige Unterkunft sowohl in ihren 8 Luxusshotels als auch in ihren diversen gut ausgestatteten Geschäftshotels. Einige so genannte Palast-Hotels sowie Freizeitanlagen in atemberaubender Landschaft und Hotels in Regionen von kultureller Bedeutung gehören ebenfalls zu dieser internationalen Kette. Die Preise sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrig. Meistens werden 10% Bedienung und 7-15% Luxussteuer berechnet.
Ein Hotelverzeichnis ist beim Fremdenverkehrsamt erhältlich oder von The Federation of Hotel and Restaurant Associations of India, B-82, 8th Floor, Himalaya House, 23, Kasturba Gandhi Marg, IN-New Delhi 110048. (Tel: (11) 40 78 07 80. Internet: www.fhrai.com).
Kategorien: Luxuriöse 5- und 4-Sterne-Hotels mit Klimaanlagen, komfortable 3-Sterne-Hotels mit klimatisierten Räumen und einfache 1- und 2-Sterne-Hotels.
Camping
Adressen der Zeltplätze für Pfadfinder vom General Secretary for India, All India Boy Scouts Association. Informationen über Bharat-Zeltplätze (ebenfalls Pfadfinder) vom National Secretary, Bharat Scouts & Guides.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Sind praktische und preiswerte Stützpunkte für organisierte Touren, zum Wandern und Bergsteigen. Die ca. 20 Herbergen des Ministeriums für Tourismus sind über alle Regionen verteilt und ideal gelegen, um sowohl die Tiefebene als auch Bergstationen (die besten Erholungsorte während der heißen Sommermonate) zu erforschen. Jede Herberge hat ca. 40 Betten in getrennten Schlafsälen. Matratzen, Bettwäsche, Decken, abschließbare Schränke, Steckdosen, Gemeinschaftsküchen sowie Parkplätze stehen zur Verfügung. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Youth Hostels Association of India, 5 Nyaya Marg, Chanakyapuri, IN-New Delhi 110021. (Tel: (11) 26 11 02 50. Internet: www.yhaindia.org).
Kultur
Religion
80,5% Hindus, 13,4% Muslime (8% Sunniten, 3% Schiiten), 2,3% Christen, 1,9% Sikh, 0,9% Buddhisten und andere Glaubensrichtungen.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: In Indien grüßt man sich bei formellen Anlässen mit gefalteten Händen, über die der Kopf gebeugt wird, und sagt Namaste. Für indische Frauen ist es unziemlich, die Hand zum Gruß zu geben. Als Zeichen des Respekts berührt man die Füße älterer Leute zur Begrüßung. Beim Betreten heiliger Stätten wird man gebeten, die Schuhe auszuziehen. Die meisten Inder ziehen auch vor dem Betreten ihrer Häuser die Schuhe aus. In den meisten Gegenden isst man mit der Hand, dabei wird ausschließlich die rechte Hand benutzt. Strikte, seit langer Zeit gültige Verhaltensweisen regeln vielerorts noch heute religiöse und gesellschaftliche Anlässe. Zahlreiche Hindus sind Vegetarier und viele, besonders Frauen, trinken keinen Alkohol. Sikhs und Parsis rauchen nicht. Es ist wichtig, diese Bräuche zu beachten. Kleine Geschenke als Anerkennung der gebotenen Gastlichkeit sind angebracht. Frauen sollten sich dezent kleiden, kurze oder sehr enge Kleider sollten vermieden werden, sie rufen nur unwillkommene Beachtung hervor. Ausgebildete englischsprachige Fremdenführer gibt es in allen Touristengegenden, manche sprechen auch Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch oder Japanisch. Die Gebühren sind festgelegt, das regionale Fremdenverkehrsamt gibt gern Auskunft. Offizielle Fremdenführer besitzen einen Ausweis des Ministeriums für Tourismus. Bestimmte, geschützte Sehenswürdigkeiten dürfen von inoffiziellen Fremdenführern nicht betreten werden.
Fotografieren: Es gibt Einschränkungen zum Schutz mancher Sehenswürdigkeiten und der Nationalparks. Genehmigungen für die Benutzung von Blitzlicht und Stativ in bestimmten Gebäuden erteilt die Archaeological Survey of India, New Delhi. In Naturschutzparks wird eine Gebühr erhoben. Brücken und militärische Einrichtungen darf man zumeist nicht fotografieren, auch auf Bahnhöfen sind Kameras offiziell nicht gern gesehen. Fotografieren in Stammesgebieten ist nicht gestattet. Näheres von den Fremdenverkehrsämtern.
Rauchen: In Indien ist das Rauchen in der Öffentlichkeit wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern, in Kinos, Restaurants, Bars, Hotels, in Parkanlagen, Einkaufszentren etc. verboten. Der Besitz und der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Indien grundsätzlich verboten.
Trinkgeld: Es ist üblich, Trägern, Kellnern, Zimmermädchen und Fremdenführern Trinkgeld zu geben. In Hotels und in besseren Restaurants ist das Trinkgeld normalerweise in der Rechnung enthalten. Ein kleines, zusätzliches Trinkgeld wird dort trotzdem erwartet. In Restaurants, in denen das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 5-10% üblich. Es ist nicht üblich, Taxifahrern ein Trinkgeld zu geben.
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