Indien
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Indiens nationale Fluggesellschaft Air India (AI) bietet Nonstop-Flüge von Deutschland und der Schweiz nach Delhi an; u.a. von Zürich nach Delhi.
Austrian Airlines (OS) fliegt im Codeshare mit Air India (AI) von Wien nach Delhi.
Lufthansa (LH) bietet Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Delhi, Mumbai und Bangalore an sowie von Frankfurt/M. nach Hyderabad.
Swiss (LX) fliegt Delhi und Mumbai von Zürich aus nonstop an.
Emirates (EK) verbindet u.a. Düsseldorf, Frankfurt/M., München, Wien, Zürich und Genf via Dubai mit Delhi.
Etihad Airways (EY) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., München, Genf und Zürich via Abu Dhabi nach Mumbai und Delhi.
LOT (LO) fliegt mit Zubringerflügen von Berlin, Düsseldorf und Frankfurt a.M. ab Warschau nach Neu-Delhi.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Delhi: 7 Std. 35 Min.; Frankfurt/M. - Mumbai: 8 Std.; Wien - Delhi: 7 Std. 5 Min.; Zürich - Delhi: 7 Std. 40 Min. (jeweils nonstop)
Anreise mit dem Pkw
Bei Indienreisen auf dem Landweg von Europa ist es unbedingt erforderlich, sich vor Abreise über den Grenzverkehr, die Visavorschriften und die aktuelle politische Lage aller Länder auf dem Weg zu informieren.
Der einzige Grenzübergang von Pakistan nach Indien liegt zwischen Wagah und Attari auf der Strecke von Lahore nach Amritsar. Auch nach Bangladesh, Nepal und Buthan gibt es offene Grenzübergänge. Der Nathu La Pass nach Tibet ist für Touristen nicht passierbar.
Fernbus: Von Nepal aus gibt es tägliche Busverbindungen nach Delhi, Lucknow, Patna und Varanasi. Von Bhutan fahren Busse mehrmals pro Woche ab Phuentsholing nach Kolkata und regelmäßig nach Siliguri. Von Pakistan sind Busverbindungen von Lahore nach Amritsar möglich, und von Bangladesh gibt es regelmäßigen Busverkehr ab Dhaka nach Kalkutta, Siliguri und Agartala.
Maut: Verschiedene Schnellstraßen und einige Brücken sind gebührenpflichtig. Die Bezahlung der Mautgebühren kann sowohl in bar als auch mit Kreditkarte oder über Transponder erfolgen. Auskünfte erteilt die National Highway Authority of India.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen. Für die Einreise ist ein Visum erforderlich, das unter bestimmten Voraussetzungen auch online als elektronisches Touristenvisum (e-TV) erhältlich ist. Das e-TV muss spätestens vier Tage vor der Einreise beantragt werden und ist 60 Tage lang gültig.
Anreise mit der Bahn
Mit der Bahn ist Indien nur von Nepal aus zu erreichen. Die nepalesische Staatsbahn verbindet Khajuri (Nepal) mit Jaynagar (Indien).
Anreise mit dem Schiff
Die größten indischen Passagierhäfen sind Mumbai, Kolkata, Kochi, Chennai, Calicut, Mormugao und Rameswaram. Indische Häfen werden von internationalen Reedereien und Kreuzfahrtveranstaltern angelaufen.
Kreuzfahrtschiffe
Auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreisen legen AIDA und Hapag Lloyd Cruises auch in indischen Häfen an. Veranstalter wie Costa, Phoenix, MSC und Regent Seven Seas Cruises, die ihre Kreuzfahrten in verschiedenen europäischen Städten starten, haben ebenfalls indische Häfen im Programm.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Die nationale Fluggesellschaft Air India (AI) fliegt zahlreiche Ziele im ganzen Land an. Zusätzlich wird der Inlandsflugverkehr von IndiGo (6E) und SpiceJet (SG) bedient.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Indien besitzt ein weitverzweigtes Straßennetz. Autobahnen, Bundesstraßen und wichtige Verbindungsstraßen sind asphaltiert. Landstraßen sind oft unbefestigt und werden neben Kraftfahrzeugen auch von Rikschas, Fahrrädern, Mopeds, Kühen und Fußgängern genutzt.
Die ersten Streckenabschnitte auf dem im Bau befindlichen Delhi-Mumbai Expressway sind eröffnet worden. Die neue Autobahn ist mautpflichtig. Bis 2027 soll die gesamte 1.350 km lange Autobahn fertiggestellt werden.
Maut: Verschiedene Schnellstraßen und einige Brücken sind gebührenpflichtig, wie etwa der sechsspurige Mumbai Pune Expressway. Die Bezahlung der Mautgebühren kann sowohl in bar als auch mit Kreditkarte oder elektronisch über einen Transponder erfolgen. Auskünfte erteilt die National Highway Authority of India.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
lZustand der Straßen
Etwa die Hälfte des gesamten Straßennetzes ist asphaltiert. Land- und Dorfstraßen sind unbefestigt und während der Regenzeit auch teilweise überschwemmt.
Staßenklassifizierung
Das indische Straßennetz umfasst Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. Die Beschriftung der Schilder ist zumeist zweisprachig (Englisch, Hindi).
Autovermietung
Mietwagenanbieter sind an Flughäfen und in den Städten zu finden. Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Üblich, und von Touristen oft bevorzugt, ist die Automiete mit Chauffeur.
Taxi
Taxis haben in der Regel Taxameter. Es empfiehlt sich dennoch, sich vorab nach dem Preis zu erkundigen.
Außerdem stehen Fahrrad- und Auto-Rikschas zur Verfügung. Größere Auto-Rikschas haben die Funktion eines Sammeltaxis und sind etwas günstiger als normale Taxis.
Reisebus
Ein weitverzweigtes Busnetz verbindet alle Landesteile. Staatliche Buslinien fahren die Busbahnhöfe der Städte im 30- oder 15 Minuten-Takt an; bei Bedarf auch öfter.
Der Überlandverkehr wird außerdem von privaten Anbietern bedient, wie z.B. von der Firma Neeta, mit deren klimatisierten Bussen auch über Nacht etwas weitere Entfernungen überbrückt werden können. Flixbus verbindet etwa 50 Städte, darunter u.a. Delhi, Ayodhya, Lakhnau, Dehradun, Manali und Jodhpur.
Ashok Travels & Tours (ATT) bietet Stadttouren sowie ein- oder mehrtägige Ausflugstouren an.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Helmpflicht für Motorradfahrer in einigen Bundesstaaten (u.a. Delhi, Chennai).
- Promillegrenzen variieren in verschiedenen Bundesstaaten; in Delhi: 0,3 ‰, West-Bengalen 0,8 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist in den meisten Bundesstaaten verboten.
- Bei Autos mit Linkssteuerung muss ein Schild mit der Aufschrift "Left hand driver" in roter Schrift auf weißem Grund am Fahrzeugheck angebracht werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- sind regional unterschiedlich;
- in Delhi: 50 km/h; Wohn- und Geschäftsviertel: 30 km/h; Ringautobahn: 50-70 km/h;
- in anderen Bundesstaaten auf Autobahnen mitunter 100 km/h.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerclubs gibt es in Indien in folgenden Städten:
- Mumbai: Western India Automobile Association (WIAA), Tel. +91 (22) 22 04 10 85;
- Kolkata: Automobile Association of Eastern India (AAEI), Tel. +91 (33) 2486 51 31;
- New Delhi: Automobile Association of Upper India (AAUI), Tel. +91 (11) 26 85 20 52;
- Chennai: Automobile Association of Southern India (AASI), Tel. +91 (44) 28 52 40 61;
- Allahabad: Uttar Pradesh Automobile Association (UPAA), Tel. +91 (532) 260 03 32.
Dokumentation
Zur Einreise mit dem eigenen Auto ist ein Carnet de Passages nötig, der vom ADAC ausgestellt wird. Der Internationale Führerschein ist zusätzlich zum nationalen Führerschein mitzuführen.
Anmerkung zur Reise auf der Straße
Service-Hotline für Touristen in Indien: Tel. 18 00 11 13 63 oder Kurzwahl 1363 (rund um die Uhr verfügbar, mehrsprachig).
Unterwegs in der Stadt
In den Städten stehen Taxis sowie Motor- und Fahrrad-Rikschas zur Verfügung.
Die öffentlichen Verkehrsmittel sind zwar billig, jedoch oft überfüllt. Brihanmumbai Electric Supply & Transport (BEST) betreibt ein ausgezeichnetes Nahverkehrsnetz in Mumbai; Stoßzeiten sollte man jedoch meiden und sich besonders in den Bussen vor Taschendieben in Acht nehmen.
In Mumbai, Delhi, Chennai, Bangalore, Kolkata und Hyderabad gibt es U-Bahnen.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Indian Railways, die staatliche indische Eisenbahngesellschaft, betreibt den größten Teil des gesamten Schienenverkehrs im Lande sowie die Metro von Kolkata. Das höchste Verkehrsaufkommen besteht zwischen den Städten Delhi, Mumbai, Chennai und Kolkata.
Schnellzüge verbinden alle größeren Städte, Nahverkehrszüge den Rest des Landes. Fernzüge verfügen über Speisewagen und bieten oft ausschließlich Schlafwagen an, da sie aufgrund der geringen Geschwindigkeiten oft über 24 Stunden, manche bis zu 4 Tage, unterwegs sind.
Der Hochgeschwindigkeitszug Gatimaan Express verbindet Dheli mit Jhansi auf einer Strecke von ca. 400 km (Fahrtzeit: 4 Std. 25 Min.).
Speziell für Touristen gibt es zahlreiche Sonderzüge, wie etwa die Luxuszüge Palace-on-Wheels und Royal Orient, die im Stil der Salonwagen indischer Maharajas ausgestattet sind und mit einer Dampflok Indienreisende zu faszinierenden Destinationen in Gujarat und Rajasthan bringen.
Der Fairy Queen fährt mit der ältesten Dampflok der Welt von Neu-Delhi nach Alwar, und der Deccan Odyssey bietet ab Mumbai einwöchige Rundreisen durch Maharashtra.
Unterwegs mit dem Schiff
Fähren verbinden Port Blair auf den Andaman-Inseln mit Kolkata (Fahrtzeit: ca. 70 Std.), Vishakapatnam (Fahrtzeit: ca. 56 Std.) und Chennai (Fahrtzeit: ca. 60 Std.) sowie Kochin mit den Lakshadweep-Inseln (Fahrtzeit: 14-18 Std.).
Eine besonders schöne Bootsfahrt führt durch die Backwaters in der Umgebung von Kochi in Kerala. Verschiedene örtliche Touren, wie zum Beispiel Calicut - Cochin und Allepey - Kottayam, werden angeboten.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
(Unverändert gültig seit: Tue, 07 Jul 2026 15:32:50 +0200)
Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.
Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.
Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.
Aktuelle Sicherheitslage
Im November 2025 kam es in der Altstadt von New Delhi nahe der Metro Station „Red Fort", einem touristisch hoch frequentierten Ort, zu einer Explosion, mit mehreren Toten und Verletzten. Die Sicherheitsvorkehrungen, u.a. an religiösen Stätten, am Flughafen und im öffentlichen Raum wurden erhöht; es kann zu Einschränkungen kommen. Die Ermittlungen der indischen Behörden dauern an, auch ein terroristischer Anschlag kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Anfang Mai 2025 kam es zwischen Indien und Pakistan mehrere Tage lang zu einer militärischen Auseinandersetzung. Seit Mai 2025 gilt ein Waffenstillstand. Die Lage im Grenzgebiet zwischen Indien und Pakistan hat sich mittlerweile beruhigt.
Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist weiterhin geschlossen.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Jammu und Kaschmir wird gewarnt.
Von Reisen nach Manipur wird dringend abgeraten.
Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Pakistan wird abgeraten.
Terrorismus
Siehe Aktuelles
Tief verwurzelte gesellschaftliche Konfliktlinien und regionale Konflikte, die bisweilen gewaltsam aufbrechen, sowie vereinzelte regional beschränkte terroristische Aktivitäten führen in Teilen Indiens zu einer angespannten Sicherheitslage, die sich stellenweise verschärfen kann. Dies gilt insbesondere im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen. Auch touristisch frequentierte Orte geraten zunehmend ins Visier der Terroristen.
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir wurden in den vergangenen Jahrzehnten und auch jüngst Bombenanschläge verübt, die viele Todesopfer forderten. Gegen Ausländer gerichtete Einzelaktionen, auch Entführungen, können in der gesamten Region nicht ausgeschlossen werden. Teilweise wurden Ausgangssperren verhängt.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten (beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, bei großen Menschenansammlungen sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen) und bei ungewöhnlichen Ereignissen besonders aufmerksam.
- Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Unionsterritorium Jammu und Kaschmir
Siehe Aktuelles
Im Unionsterritorium Jammu und Kaschmir kann es neben terroristischen Gewalttaten auch zu unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei bzw. der Armee kommen. Es können Auseinandersetzungen zwischen indischen und pakistanischen Truppen wie auch mit verschiedenen Separatistengruppen entlang der internationalen Grenze und der Waffenstillstandslinie (Line of Control) stattfinden.
Im Landesteil Jammu ist die Sicherheitslage zwar grundsätzlich stabil, allerdings sind unvorhersehbare gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften auch dort möglich.
- Beachten Sie die aktuelle Teilreisewarnung.
- Halten Sie sich über die Sicherheits- und Infrastrukturlage informiert.
- Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie stets den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
Unionsterritorium Ladakh
Im Unionsterritorium Ladakh ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Im September 2025 kam es in der Hauptstadt Leh zu gewaltsamen Protesten. Die Lage hat sich mittlerweile beruhigt. In den direkten Grenzregionen kann es zu Zusammenstößen zwischen indischen und pakistanischen und indischen und chinesischen Sicherheitskräften kommen.
- Seien Sie bei Reisen in die westlichen Gebiete des Landesteils Ladakh besonders vorsichtig.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten.
- Meiden Sie die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und der Volksrepublik China in Ladakh.
Nordosten
In den nordöstlichen Bundesstaaten (Arunachal Pradesh, Assam, Nagaland, Manipur, Meghalaya, Mizoram und Tripura) sind in einigen Regionen noch vereinzelt militante politische Gruppen und auch kriminelle Banden aktiv. Touristen sind zumindest bisher nicht Ziel von Anschlägen und Entführungen, können aber dennoch leicht in Gefahr geraten.
In Manipur kommt es seit 2023 in der Hauptstadt Imphal und in ländlichen Gebieten immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen verschiedener Ethnien und mit Sicherheitskräften sowie Brandstiftungen. Es gab zahlreiche Todesopfer. Militärische Einheiten wurden zum Schusswaffengebrauch ermächtigt („shoot-on-sight"). Das Internet wurde abgeschaltet.
- Verschieben Sie Reisen in den Bundesstaat Manipur. Falls Sie sich in Manipur aufhalten, lassen Sie äußerste Vorsicht walten.
- Verlassen Sie sich bei Reisen in den Nordosten Indiens auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) und verhalten Sie sich situationsgerecht.
- Beachten Sie, dass für einige Gebiete zusätzlich zum Visum Einreisegenehmigungen erforderlich sind.
- Holen Sie kurz vor Ihrer Reise aktuelle Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern zur aktuellen Sicherheitslage und zu eventuellen besonderen Genehmigungserfordernissen, ein.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Reiseroute durch von naxalitischem Terrorismus betroffenes Gebiet führt.
Übrige Landesteile
Auch meist friedlich verlaufende Proteste und Demonstrationen können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.
Die Bundesstaaten Bihar, Jharkand, Chhattisgarh, der äußerste Südwesten von Orissa, der äußerste Norden von Andhra Pradesh und der äußerste Osten von Maharashtra verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten einer militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer; in der Vergangenheit ist es jedoch zu einem Entführungsfall gekommen. Auch Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz wurden in der Vergangenheit verübt.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und möglicherweise geplante Proteste.
- Vermeiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
- Führen Sie touristische Aktivitäten nicht ohne ortskundige einheimische Begleitung durch.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor. Das Risiko von Gewaltkriminalität ist insbesondere in den touristisch erschlossenen Gebieten Indiens eher gering.
Touristen in New Delhi und anderen indischen Städten werden gelegentlich, und insbesondere im Stadtzentrum von New Delhi, von örtlichen Reiseveranstaltern mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf überteuerter Reisen gedrängt. Diese Büros geben sich regelmäßig als "staatlich anerkannt" aus, um besondere Qualität und Reputation vorzugeben.
Örtliche Taxifahrer arbeiten mitunter mit diesen Veranstaltern und unseriösen Hoteliers zusammen und fahren Touristen insbesondere direkt nach Ankunft am Flughafen in New Delhi unter Ausreden, weshalb das beabsichtigte Ziel nicht erreichbar sei, gezielt dorthin. Touristen - besonders in Rajasthan und Goa – wurden wiederholt Opfer gut organisierter Trickbetrüger, u.a. über das Angebot lukrativer Juwelengeschäfte.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen, auch in Touristenzentren. Dazu werden teilweise Drogen oder K.-o.-Tropfen über Getränke verabreicht.
- Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
- Seien Sie bei Reisebuchungen in indischen Reisebüros besonders wachsam und überprüfen Sie vorgelegte Angebote.
- Kontaktieren Sie unverzüglich die lokale Polizei (in New Delhi die spezielle 24 Stunden operierende "Tourist Police", Notruf 100), sollten Sie in Bedrängnis geraten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Tragen Sie Ihr Mobiltelefon verdeckt und möglichst nicht offen in der Hand.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld sowie zur Sicherheit eine Kreditkarte, jedoch keine unnötigen Wertsachen mit.
- Lassen Sie beim Einsatz von Kreditkarten z.B. in Restaurants, Geschäften, bei Onlinebuchungen und am Geldautomaten die übliche Vorsicht walten.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Essen und Getränke im Restaurant oder in einer Bar nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Insbesondere die nördlichen Landesteile entlang des Himalayas liegen in einer seismisch sehr aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommt.
Das Klima ist von Juli bis September monsunabhängig. Von April bis Juni herrscht eine heiße Trockenzeit. In Nordindien gibt es stärkere jahreszeitliche Wechsel.
Während der Hauptmonsunzeit von Juli bis September lösen starke Regenfälle in weiten Teilen des Landes immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Es kommt in dieser Zeit regelmäßig zu weitreichenden Verkehrsbeeinträchtigungen, auch im Flugverkehr.
Zyklone und Tropenstürme sind insbesondere in den Monaten September bis Dezember an der Ostküste Indiens nicht ungewöhnlich; in der Bucht von Bengalen auch von April bis Juni.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und -warnungen z.B. beim indischen meteorologischen Department.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Infrastruktur/Verkehr
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs künftig nicht ausgeschlossen werden.
Es gibt ein funktionierendes inländisches Verkehrsnetz mit Flug-, Bus- und Eisenbahnverbindungen und innerhalb der Städte auch Metro und Rikschas, das allerdings nur teilweise den Basisstandard bietet.
In der Hauptmonsunzeit können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.
Es herrscht Linksverkehr. Straßen sind oft in schlechtem Zustand. Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Indien nicht durchgeführt, Verkehrsregeln nicht immer in gewohnter Weise beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
Gehwege existieren häufig nicht oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben. Auch kleine Unfälle können zur Einmischung von Unbeteiligten und Auseinandersetzungen führen.
- Lassen Sie im Straßenverkehr Vorsicht walten.
- Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit über Land.
- Verhalten Sie sich stets defensiv und zurückhaltend.
- Nutzen Sie für die Taxi-Bestellung Smartphone-Apps oder handeln Sie den Fahrpreis möglichst vor Fahrtantritt aus.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen und Trekking-Touren
Siehe Aktuelles
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
In Indien steht keine professionelle Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
- Bitte beachten Sie die geltende Teilreisewarnung, siehe Aktuelles.
- Unternehmen Sie Trekking-Touren möglichst mit vertrauenswürdigen Veranstaltern und nie allein.
- Achten Sie bei Wanderungen und Trekking-Touren unbedingt auf eine gute Vorbereitung und Ausstattung, die Wetterlage sowie Versicherung auch für einen Notfall.
- Hinterlassen Sie in Unterkünften Ihre Reisepläne und übliche Erreichbarkeiten.
Reisegenehmigungen
Besondere Reisegenehmigungen werden u. a. für Teile von Sikkim, Arunachal Pradesh und für die Lakkadiven (Lakshadweep Islands) benötigt. Die Genehmigungen müssen in Indien vor der Einreise in die genannten Staaten eingeholt werden. Die Genehmigungspflicht für Reisen nach Nagaland, Mizoram und auf die Andamanen wurde aufgehoben. Eine Registrierung nach Ankunft ist erforderlich. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist nach wie vor für Touristen nicht zugänglich. Informationen zu Reisegenehmigungen können bei den indischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Um die religiösen Gefühle der Bevölkerung nicht zu verletzen, sollte religiösen Stätten, Objekten und Symbolen mit Zurückhaltung und Respekt begegnet werden, insbesondere beim Fotografieren und bei der Wahl der Bekleidung.
- Orientieren Sie sich beim Besuch religiöser Stätten am Verhalten der einheimischen Bevölkerung.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Indien nicht strafbar. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz gleichwohl diskret und zurückhaltend auftreten.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz selbst kleinster Mengen Drogen ist verboten und wird mit langer Haft bestraft. Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist ebenfalls strafbewehrt.
In den einzelnen indischen Bundesstaaten gelten unterschiedliche Vorschriften zu Alkoholkauf und -verzehr. So schwankt das Mindestalter für Alkoholkonsumzwischen 18 und 25 Jahren.
Einige indische Bundesstaaten gestatten Alkohol ausschließlich für medizinische Zwecke; in anderen ist eine spezielle Erlaubnis für den Kauf, Transport oder Konsum von Alkohol erforderlich.
Der Verstoß gegen die jeweiligen Regelungen kann harte Strafen nach sich ziehen.
- Informieren Sie sich in den jeweiligen Bundesstaaten über die geltenden Regelungen zu Alkoholkauf und –verzehr.
Der Besitz von E-Zigaretten und deren Handel sind verboten und können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und/oder Aufenthaltserlaubnis – dazu zählt auch die Überschreitung des Gültigkeitszeitraums des Visums und die Verletzung der Registrierungspflicht – kann mit langen Haftstrafen oder Geldstrafen geahndet werden. Ebenso ist der Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden u.a. in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet. Darunter können auch Outdoor-Navigationsgeräte fallen, die sich mit Satellitentelefon-Netzwerken (z.B. Iridium®) verbinden können.
Ebenso ist der Transport von GPS-Trackern aller Art auf dem Luftweg in Indien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Rupie (INR). Debit- (Girocard) und Kreditkarten werden von den meisten größeren Banken und in gehobenen Hotels, Restaurants und Einkaufszentren akzeptiert. Kreditkarten können Problemen der Bargeldversorgung insbesondere in ländlichen Bereichen entgegenwirken.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Ausländische Staatsangehörige müssen vor der Einreise nach Indien online ein digitales Einreiseformular (E-Arrival Card) ausfüllen; dies ist ab 72 Stunden vor Ankunft möglich. Es ersetzt das papierbasierte Einreiseformular.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte dies bereits beim Web-Check-in bzw. vor dem Boarding geschehen (frühestens 24 Stunden vor Einreise möglich).
Die digitale Einreisekarte ist kein Visum; Reisende benötigen weiterhin ein separates gültiges Visum, siehe Visum.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien ein Visum.
Das Visum muss vor der Einreise bei einer indischen Auslandsvertretung oder als E-Visum beantragt werden. Die Möglichkeit der Erteilung eines E-Visums ist jedoch für vorläufige Reisepässe ausgeschlossen.
Es gibt keine Erteilung von Visa bei Einreise (on arrival).
Das E-Visum muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für E-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Rund um die Uhr steht eine Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.
Abhängig vom Reisezweck kann es bei der Beantragung von E-Visa zu Verzögerungen durch Rückfragen sowie die Aufforderung zum Einreichen eines Papierantrags bei der indischen Auslandsvertretung, insbesondere im Bereich der E-Business-Visa, kommen. Das Auswärtige Amt hat weder Einfluss auf die Bearbeitungsdauer noch auf die Entscheidung durch die indischen Behörden.
Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Besuch. In der Regel sind mehrfache Einreisen möglich (multiple entry visa).
Es erfolgen immer wieder Ausweisungen, weil Aktivitäten wie NRO-Arbeit (Nicht-Regierungsorganisation) oder Journalismus nach Auffassung der indischen Behörden nicht mit dem Status eines Touristenvisums vereinbar sind.
- Stellen Sie bei Beantragung des E-Visums über Indianvisaonline sicher, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist und führen Sie einen Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) stets mit.
- Beantragen Sie stets konkret anlassbezogene Visa, z.B. Konferenzvisa, Journalistenvisa oder Business/Employment/Entry (X) Visa für Freiwilligenarbeit.
- Informieren Sie sich beim indischen Innenministerium bzw. Bureau of Immigration zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa).
Verlängerung/Überschreitung des Aufenthalts
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums nach Einreise ist nur in begründeten Ausnahme-/Notfällen durch das zuständige örtliche Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) möglich.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Registrierung
Bei einer beabsichtigten Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht - unabhängig von der beabsichtigten Dauer des einzelnen Aufenthalts - eine Registrierungspflicht beim örtlich zuständigen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO), die innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft erfolgen muss.
Nichtregistrierung führt regelmäßig dazu, dass die Ausreise am indischen Flughafen verhindert und beim örtlich zuständigen FRRO eine gesonderte Ausreiseerlaubnis eingeholt werden muss, so dass eine Rückreise an den letzten Aufenthaltsort innerhalb Indiens und damit eine mehrtägige Ausreiseverzögerung unvermeidbar wird.
- Registrieren Sie sich bei längeren Aufenthalten oder entsprechender Auflage innerhalb von 14 Tagen nach Einreise beim zuständigen FRRO.
- Führen Sie bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen mit Business oder Employment Visa eine Steuerbescheinigung (Tax Clearance Certificate) mit.
Einreisekontrolle
Pässe werden bei Einreise von den Grenzbehörden nicht immer gestempelt. Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch den Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRRO und Innenministerium (Ministry of Home Affairs, nur in New Delhi) sind die Regel. Dies gilt auch im Fall eines Passverlustes während des Indienaufenthalts und der erforderlichen Erteilung eines Ersatzdokuments durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten.
Leihmutterschaft
Indien erteilt keine Visa an Ausländer, die zur Durchführung einer Leihmutterschaft einreisen wollen. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer verheirateten indischen Leihmutter geborenes biologisches Kind eines deutschen Staatsangehörigen hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass, siehe auch FAQ zur Leihmutterschaft.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Devisen ab einem Betrag von 5.000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist für verschiedene Personengruppen unterschiedlich geregelt und meist verboten. Verbindliche Informationen bietet die Reserve Bank of India.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Für Ausländer indischer Abstammung (PIO) gelten besondere Bestimmungen.
Die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng reglementiert. Genaue Informationen bietet eIndia Tourism.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr geschützter Tierhäute und Pflanzen ist verboten.
Der Besitz und die Nutzung von Satellitentelefonen ohne behördliche Genehmigung und der Transport von GPS-Trackern auf dem Luftweg sind in Indien verboten und werden ebenfalls strafrechtlich geahndet, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
Tiere
Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein und benötigen ein internationales Gesundheitszeugnis eines zugelassenen Veterinärs.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für Personen ab dem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis und Tollwut angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen unzureichend sein und entspricht häufig medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht europäischem Standard. Im privaten Sektor ist eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem und auch preislichem Niveau durchaus vorhanden. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren.
In den großen Städten ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort ist es üblich, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten. Landesweit treten zahlreiche Resistenzen gegenüber häufig eingesetzten Antibiotika auf.
Informationen zur medizinischen Versorgung vor Ort bieten die deutschen Vertretungen in Indien.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung und medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an Malaria tropica, verursacht durch verursacht durch Plasmodium falciparum und Mischinfektionen beträgt 61%. 39% entfallen auf die Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Alle Gebiete in Bolivien östlich der Anden unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 89%. 11% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Ganzjährig hohes Risiko: Gebiet in Chhattisgarth inklusive Stadt Geedam
- Ganzjährig mittleres Risiko: unter 2.500 Höhenmetern in weiteren Teilgebieten im Osten und Nordosten
- Ganzjährig geringes Risiko: in den übrigen Gebieten unter 2.500 Höhenmetern, inklusive Neu-Delhi, Kalkutta, Mumbai, Rajasthan und anderen Städten sowie auf den Andamanen und Nikobaren
- Malariafrei: Höhenlagen ab 2.500 Höhenmetern von Himachal Pradesh, Jammu, Kashmir, Sikkim
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit auftreten können: Chikungunyafieber wird vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit besonders in den bevölkerungsreichen Küstengebieten und den großen Metropolen übertragen. Denguefieber tritt insbesondere an den Küsten, aber auch in Städten und Höhenlagen bis ca. 1.500 Hm auf. Für Japanische Enzephalitis besteht ein geringes Übertragungsrisiko landesweit. Bihar und Assam kommt es zum gehäuften Auftreten von Enzephalitiden und Hirnhautentzündungen, die teils durch Japanische Enzephalitis-Viren, teils aber auch durch andere mückenübertragene Erreger verursacht werden.
Auch Leishmaniose, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen können auftreten.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.
Die in Indien vorrangig in Gujarat vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Indien besteht ein Risiko für Mpox, Nipah-Virus-Infektionen (s. Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen) und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser. Meiden Sie engen Hautkontakt.
Beachten Sie lokale Warnungen. - Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Landesweit besteht ein hohes Risiko für Tollwut durch Bissverletzungen von streunenden Hunden, Katzen und selten auch Affen. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen bei Ungeimpften sind in Indien außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Norden, nicht gewährleistet. Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Vor allem in ländlichen Regionen, teils jedoch auch in Städten, kommen Giftschlangen vor.
Das Nipah-Virus hat sein Reservoir u.a. in bestimmten Flughund-Arten. Wiederholt ist es zu örtlich und zeitlich begrenzten Ausbrüchen in den Bundesstaaten Kerala und Westbengalen gekommen. Das Virus kann u.a. durch direkten Kontakt mit Flughunden oder über kontaminierte Früchte inklusive Palmsaft sowohl auf Schweine als auch auf den Menschen übertragen werden, die dann erkranken. In den letzten Ausbrüchen waren jedoch enge Körperkontakte für eine Übertragung von Mensch zu Mensch verantwortlich; insbesondere im Rahmen der Pflege von Erkrankten in Krankenhäusern bzw. im selben Haushalt.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs, rohen tierischen Produkten und potenziell kontaminierten Früchten inklusive Palmsaft.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Naegleria-Meningitis (Primäre Amöben-Meningoenzephalitis, PAM) ist eine seltene, meist tödlich verlaufende Erkrankung, welche durch Amöben der Gattung Naegleria fowleri verursacht wird. Die Erreger kommen im Süßwasser vor, z.B. in Seen, Flüssen oder heißen Quellen. Durch Schwimmen oder Tauchen gelangen sie über die Nase ins Gehirn und führen zu Kopfschmerzen, Fieber, Nackensteifigkeit, Erbrechen und Verwirrung. Auch Schistosomiasis wird selten nachgewiesen.
- Sehen Sie vom Schwimmen und Baden im Süßwasser ab.
Die Luftverschmutzung in den Städten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In allen indischen Millionenmetropolen kommt es in den Wintermonaten außerdem zu einer hohen Belastung der Luft durch Verbrennungsrückstände und Qualm. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index oder die Seite der Messstationen der Landesregierung von New Delhi.
Starke Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Insbesondere im Süden des Landes ist die Sonneneinstrahlung wegen der Äquatornähe intensiv. Unangenehme und langfristig gefährliche Sonnenbrände sind häufig.
- Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Gefährliche Strömungen führen an den Küsten immer wieder zu Badeunfällen. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Kinder sollten an Stränden niemals unbeaufsichtigt spielen.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Nordindien ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Indien keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das indische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Indien strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
- Beachten Sie unsere Informationen zur Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten.
Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.
Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.
Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.
Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.
Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.
Anmerkungen Impfungen
[1] Alle Reisenden, die über neun Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören.
Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:
(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,
(b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),
(c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und
(d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder WHO-Standards desinfiziert worden ist.
[2] Ein ganzjähriges hohes Malariarisiko besteht mit saisonalen Schwankungen in Gebieten unter 2000 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai und Delhi. Die Fallzahlen steigen während und kurz nach der Regenzeit. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.
[6] Impfschutz gegen Typhus wird empfohlen.
[7] Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Affen, Katzen und andere Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Essen und Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Etwa 26 Prozent der weltweit festgestellten Tuberkulose-Fälle werden in Indien diagnostiziert.
In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.
Impfungen
Geld
Währung
1 Indische Rupie = 100 Paise. Währungskürzel: Rs, INR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Rupien; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Rs sowie 50 Paise.
Achtung: Die alten 500- und 1000-Rupien-Scheine wurden im November 2016 für ungültig erklärt. Es sind inzwischen neue 500-Rupien-Scheine und 2000-Rupien-Scheine herausgegeben worden.
Kreditkarten
Geläufige Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Indien in den Großstädten von einigen Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
I. Allg. Mo-Fr 10.00-14.00/15.00 Uhr, Sa 10.00-12.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist in den meisten Fällen verboten.
Für die Einfuhr von Fremdwährungen, die einen Wert von 5.000 US$ in Bargeld (bzw. von 10.000 US$ aller Zahlungsmittel) übersteigen, besteht Deklarationspflicht (Deklaration auch bei niedrigeren Beträgen empfohlen). Ausfuhr bis zur Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge. Beim Geldumtausch muss ein Beleg gegengezeichnet oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Belege müssen bei der Ausreise vorgelegt werden, um den Rücktausch zu ermöglichen.
Währungen
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
(a) Fast alle indischen religiösen Feste und Feiertage werden nach dem Mondjahr berechnet, ihr Datum ändert sich daher von Jahr zu Jahr. Zusätzlich zu den oben genannten Feiertagen gibt es zahlreiche weitere religiöse Festivals, die in manchen Bundesstaaten als Feiertage gelten. Eine vollständige Liste ist vom Fremdenverkehrsamt erhältlich.
b) Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Id ul Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Id ul Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Idu'l Zuha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
(c) Obwohl Weihnachten (25./26. Dez.) und Neujahr (1. Jan.) offiziell keine gesetzlichen Feiertage sind, werden sie als solche landesweit begangen.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Die folgenden Artikel dürfen von ausländischen Touristen zollfrei nach Indien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
I. Bei Ankunft in Indien aus allen Ländern:
Artikel für den persönlichen Bedarf und Geschenke bis zum Wert von 15.000 Rs; darin nicht inbegriffen sind u.a. die folgenden Artikel:
Hinweis: Mit der mobilen App ATITHI@Indian Customs können internationale Reisende ihre Zollerklärung für Waren und Währungen abgeben und dadurch die Wartezeit an den Flughäfen reduzieren.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Geflügel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung, pornografische Erzeugnisse, Goldmünzen und -barren sowie E-Zigaretten.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0091.
Mobiltelefon
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Zu den Mobilfunkanbietern gehören u.a. Jio Mobile, Vodafone Idea und Airtel. Der Sende-/ Empfangsbereich für Mobilfunk deckt von einigen Nationalparks abgesehen, wo der Empfang schlecht und lückenhaft ist, das ganze Land ab. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Außerdem kann man indische Prepaid-Karten erwerben. Touristen, die mit einem elektronischen Visum einreisen, erhalten eine kostenlose SIM-Card.
Internet
WLAN-Hotsposts stehen in den großen Metropolen, bei großen internationalen Flughäfen und an Bahnhöfen. WLAN bieten viele internationale Ketten wie Hotels, Restaurants und Cafés sowie Einkaufszentren an.
Post
Post nach Europa benötigt etwa sechs bis zehn Tage. Briefmarken werden oft auch in Hotels verkauft.
Unterkunft
Hotels
Moderne Hotels von internationalem Rang gibt es in allen großen Städten und Urlaubsorten. Im Allgemeinen wird erstklassige europäische und indische Küche angeboten. Die bekannte Hotelkette Taj Group bietet erstklassige Unterkunft sowohl in ihren 8 Luxusshotels als auch in ihren diversen gut ausgestatteten Geschäftshotels. Einige so genannte Palast-Hotels sowie Freizeitanlagen in atemberaubender Landschaft und Hotels in Regionen von kultureller Bedeutung gehören ebenfalls zu dieser internationalen Kette. Die Preise sind im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrig. Meistens werden 10% Bedienung und 7-15% Luxussteuer berechnet.
Ein Hotelverzeichnis ist beim Fremdenverkehrsamt erhältlich oder von The Federation of Hotel and Restaurant Associations of India, B-82, 8th Floor, Himalaya House, 23, Kasturba Gandhi Marg, IN-New Delhi 110048. (Tel: (11) 40 78 07 80. Internet: www.fhrai.com).
Kategorien: Luxuriöse 5- und 4-Sterne-Hotels mit Klimaanlagen, komfortable 3-Sterne-Hotels mit klimatisierten Räumen und einfache 1- und 2-Sterne-Hotels.
Camping
Adressen der Zeltplätze für Pfadfinder vom General Secretary for India, All India Boy Scouts Association. Informationen über Bharat-Zeltplätze (ebenfalls Pfadfinder) vom National Secretary, Bharat Scouts & Guides.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Sind praktische und preiswerte Stützpunkte für organisierte Touren, zum Wandern und Bergsteigen. Die ca. 20 Herbergen des Ministeriums für Tourismus sind über alle Regionen verteilt und ideal gelegen, um sowohl die Tiefebene als auch Bergstationen (die besten Erholungsorte während der heißen Sommermonate) zu erforschen. Jede Herberge hat ca. 40 Betten in getrennten Schlafsälen. Matratzen, Bettwäsche, Decken, abschließbare Schränke, Steckdosen, Gemeinschaftsküchen sowie Parkplätze stehen zur Verfügung. Weitere Informationen sind erhältlich bei der Youth Hostels Association of India, 5 Nyaya Marg, Chanakyapuri, IN-New Delhi 110021. (Tel: (11) 26 11 02 50. Internet: www.yhaindia.org).
Kultur
Religion
80,5% Hindus, 13,4% Muslime (8% Sunniten, 3% Schiiten), 2,3% Christen, 1,9% Sikh, 0,9% Buddhisten und andere Glaubensrichtungen.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: In Indien grüßt man sich bei formellen Anlässen mit gefalteten Händen, über die der Kopf gebeugt wird, und sagt Namaste. Für indische Frauen ist es unziemlich, die Hand zum Gruß zu geben. Als Zeichen des Respekts berührt man die Füße älterer Leute zur Begrüßung. Beim Betreten heiliger Stätten wird man gebeten, die Schuhe auszuziehen. Die meisten Inder ziehen auch vor dem Betreten ihrer Häuser die Schuhe aus. In den meisten Gegenden isst man mit der Hand, dabei wird ausschließlich die rechte Hand benutzt. Strikte, seit langer Zeit gültige Verhaltensweisen regeln vielerorts noch heute religiöse und gesellschaftliche Anlässe. Zahlreiche Hindus sind Vegetarier und viele, besonders Frauen, trinken keinen Alkohol. Sikhs und Parsis rauchen nicht. Es ist wichtig, diese Bräuche zu beachten. Kleine Geschenke als Anerkennung der gebotenen Gastlichkeit sind angebracht. Frauen sollten sich dezent kleiden, kurze oder sehr enge Kleider sollten vermieden werden, sie rufen nur unwillkommene Beachtung hervor. Ausgebildete englischsprachige Fremdenführer gibt es in allen Touristengegenden, manche sprechen auch Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch oder Japanisch. Die Gebühren sind festgelegt, das regionale Fremdenverkehrsamt gibt gern Auskunft. Offizielle Fremdenführer besitzen einen Ausweis des Ministeriums für Tourismus. Bestimmte, geschützte Sehenswürdigkeiten dürfen von inoffiziellen Fremdenführern nicht betreten werden.
Fotografieren: Es gibt Einschränkungen zum Schutz mancher Sehenswürdigkeiten und der Nationalparks. Genehmigungen für die Benutzung von Blitzlicht und Stativ in bestimmten Gebäuden erteilt die Archaeological Survey of India, New Delhi. In Naturschutzparks wird eine Gebühr erhoben. Brücken und militärische Einrichtungen darf man zumeist nicht fotografieren, auch auf Bahnhöfen sind Kameras offiziell nicht gern gesehen. Fotografieren in Stammesgebieten ist nicht gestattet. Näheres von den Fremdenverkehrsämtern.
Rauchen: In Indien ist das Rauchen in der Öffentlichkeit wie in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern, in Kinos, Restaurants, Bars, Hotels, in Parkanlagen, Einkaufszentren etc. verboten. Der Besitz und der Gebrauch von E-Zigaretten ist in Indien grundsätzlich verboten.
Trinkgeld: Es ist üblich, Trägern, Kellnern, Zimmermädchen und Fremdenführern Trinkgeld zu geben. In Hotels und in besseren Restaurants ist das Trinkgeld normalerweise in der Rechnung enthalten. Ein kleines, zusätzliches Trinkgeld wird dort trotzdem erwartet. In Restaurants, in denen das Trinkgeld nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 5-10% üblich. Es ist nicht üblich, Taxifahrern ein Trinkgeld zu geben.
Klima
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Englisch ist als Geschäftssprache weit verbreitet. Es gibt viele englischsprachige Dolmetscher und Übersetzungsbüros. Indische Geschäftsleute sind Besuchern gegenüber äußerst gastfreundlich. Es ist üblich, Visitenkarten auszutauschen; die Visitenkarte sollte dem indischen Geschäftspartner mit beiden Händen überreicht werden. Die besten Monate für Geschäftsreisen sind von Oktober bis März, Unterkunft sollte im Voraus gebucht werden.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr und Sa 09.30-13.00 Uhr.
Allgemeines
Hauptstadt
Neu-DelhiReise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
https://www.derreisefuehrer.com
Copyright © 2024