Russische Föderation

Landesdaten

Fläche(qkm)

17098242

Bevölkerung

145.934.462

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

8.4

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Vorwahl

+7

Übersicht

Vergoldeter Zarenprunk, die eiskalte Tundra Sibiriens, protzige Denkmäler aus der Zeit der Sowjetunion und eine ultraschicke Großstadtkultur – die Russische Föderation besitzt so viele Gesichter, wie ihre Größe es vermuten lässt. Winston Churchill sagte einmal, „Russland ist ein Rätsel innerhalb eines Geheimnisses, umgeben von einem Mysterium,“ und tatsächlich bleibt das größte Land der Erde schwer zu begreifen.

Touristen besuchen fast ausschließlich den westlichen Teil der Russischen Föderation, in dem sich St. Petersburg und Moskau befinden. Wer sich weiter östlich wagt, wird ein bislang wenig erkundetes Land mit unzähligen touristischen Geheimtipps vorfinden. Kulturell ist Russland äußerst interessant, denn hier leben mehr als 150 ethnische Gruppierungen.

Vielleicht ist es aber die einzigartige Kombination aus verschiedenen Landschaften, atemberaubenden Großstädten und geheimnisvoller Natur, die in den letzten Jahren immer mehr Touristen neugierig auf die Russische Föderation von heute machten. 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Russische Föderation oder Russland

Hauptstadt

Moskau.

Geographie

Die Russische Föderation ist das größte Land der Welt und reicht von Moskau im Westen über den Ural und die Sibirische Steppe zum Ochotskischen Meer und Beringmeer im Osten. Das riesige Land grenzt an Norwegen, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Belarus, die Ukraine, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan, die Mongolei, Korea-Nord und China.

Die Grenze zwischen dem europäischen Russland und Sibirien (Asien) liegt am Uralgebirge, beim Fluss Ural und der Tiefebene von Manych. Das europäische Russland erstreckt sich vom Nordpolarmeer über Zentralrussland zum Schwarzen Meer, dem Kaukasus und dem Kaspischen Meer. Die bis 1956 zu Russland gehörende Halbinsel Krim im Süden des Landes war von 1992 bis zum 17. März 2014 autonome Republik. Seit dem 18. März 2014 wird die Krim von der Russischen Föderation als Föderationssubjekt der Russischen Föderation gehandelt, was aber von der UN nicht anerkannt wird.

Der größte Teil der Russischen Föderation liegt jedoch in Asien. Sibirien reicht von der Westsibirischen Steppe und dem Zentralsibirischen Plateau zwischen Jenisej und Lena sowie den Gebirgszügen Sajan, Jablonovyi und Stanovoj im Süden bis zu den Ostsibirischen Bergen zwischen Lena und der Pazifikküste, einschließlich der Halbinseln Chukot und Kamtschatka. Der Baikalsee in Sibirien ist der tiefste Binnensee der Erde.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1991. Verfassung von 1993. Zweikammerparlament mit 450 Mitgliedern im Unterhaus (Duma) und 165 im Oberhaus (Föderationsrat). Präsident nimmt eine starke Stellung ein und wird für sechs Jahre gewählt. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS.

Staatsoberhaupt

Wladimir Putin, seit Mai 2012.

Regierungschef

Michail Wladimirowitsch Mischustin, seit Januar 2020.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Aeroflot Russian Airlines (SU), die nationale Fluggesellschaft, bietet täglich oder mehrmals wöchentlich eine Vielzahl an Direktflügen nach Moskau an. Aeroflot betreibt ferner Flugdienste zwischen Moskau und den meisten größeren Städten der ehemaligen Mitgliedsstaaten der Sowjetunion.

 

 

Flugzeiten

Frankfurt - Moskau oder St. Petersburg: 3 Std.; Berlin - Kaliningrad: 4 Std. (über Warschau); Wien - Moskau oder St. Petersburg: 2 Std. 45 Min.; Zürich - Moskau: 3 Std. 30 Min.; Zürich - St. Petersburg: 3 Std.

Durchschnittliche Flugzeiten in den ehemaligen Sowjetstaaten:
Moskau - Almaty/Kasachstan: 4 Std. 20 Min.;
Moskau - Baku/Aserbaidschan: 3 Std;
Moskau - Taschkent/Usbekistan: 3 Std. 45 Min.;
Moskau - Samarkand/Usbekistan: 3 Std. 50 Min.;
Moskau - Bishkek/Kirgistan: 4 Std.;
Moskau - Duschanbe/Tadschikistan: 4 Std.;
Moskau - Chisinau/Moldawien: 2 Std.;
Moskau - Jalta/Ukraine: 2 Std.;
Moskau - Simferopol/Ukraine: 2 Std.
Moskau - Donetsk/Ukraine: 1 Std. 30 Min.;
Moskau - Odessa/Ukraine: 2 Std;
Moskau - Charkow/Ukraine: 2 Std.;
Moskau - Kiew/Ukraine: 1 Std. 30 Min.;
Moskau - Lwow/Ukraine: 2 Std. 15 Min.;
Moskau - Minsk/Belarus: 1 Std. 30 Min.;
Moskau - Tiflis/Georgien: 2 Std. 30 Min.;
Moskau - Eriwan/Armenien: 2 Std. 45 Min.

Airpässe

Mit dem Go Russia Pass von Skyteam können Passagiere der Skyteam-Fluggesellschaften, deren Flüge außerhalb der Russischen Föderation starten, in Russland drei bis maximal 16 Inlandsflüge mit Aeroflot (SU) buchen. Dieselben Konditionen gelten auch für Passagiere mit dem Round-the-world-Ticket von Skyteam.

 

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Touristen können mit dem eigenen Auto einreisen oder Mietwagen benutzen. Folgende Grenzübergänge stehen zur Verfügung: Von Finnland aus: Raja Jooseppi  - Lotta, Nuijamaa - Brusnitshnoje, Vaalimaa - Torfyanovka, Imatra  Svetogorsk; von Polen aus: Bezledy - Bartoszyce-Bagrationovsk, Goldap - Goldap/Gusiew, Gronowo - Branevo; von Georgien aus: Darial Schlucht - Verkhny Lars; von Norwegen aus: Kirkenes - Murmansk; von Estland aus: Narva - Ivangorod, Vaartsi - Pecory, Luhamaa.

Wer von Estland aus mit dem Pkw nach Russland fährt, kann sein Fahrzeug vorher online bei GoSwift anmelden, was die Wartezeit an der Grenze erheblich reduziert.

Bei der Einreise muss sich der Reisende schriftlich verpflichten, das Kraftfahrzeug wieder auszuführen. Das Nationalitätskennzeichen "D" muss auch bei EU-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.

Die Einfuhr von Kraftstoff in Reservekanistern ist verboten.

Wer mit dem eigenen Auto einreist, sollte sein Visum bei der ersten Übernachtung im Hotel, Motel oder Campingplatz registrieren lassen. Das Autokennzeichen sollte im Visum eingetragen sein.

Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in Russland nicht mehr gültig. Es muss eine Kfz-Versicherung in Russland abgeschlossen werden.

Besucher dürfen nur Strecken befahren, die vorher von einem Reiseveranstalter genehmigt wurden. Weitere Informationen über Unterlagen und Bestimmungen für Reisen mit dem Pkw sind bei den Reiseveranstaltern erhältlich.

Die Versorgung mit Tankstellen und Serviceeinrichtungen ist auf den Hauptstrecken (Europastraßen) am besten gewährleistet; zwei der wichtigsten Europastraßen sind die Routen Brest - Minsk/Belarus - Smolensk - Moskau - Twer - St. Petersburg - Wyberg und Shegini - Lwow - Rowno - Kiew - Odessa - Leusheny/Moldawien.

Entfernungen: Moskau - St. Petersburg: 704 km; Moskau - Rostow: 1065 km; Moskau - Minsk/Belarus: 720 km; Moskau - Kiew/Ukraine: 878 km; Moskau - Odessa/Ukraine: 1346 km.

Maut: Die Straßen der Russischen Föderation sind mautfrei.

Unterlagen: Internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein oder nur nationaler Führerschein. Falls die Eintragungen im nationalen Führerschein nicht mit Buchstaben aus dem lateinischen oder russischen Alphabet ausgestellt sind, muss zudem eine notariell beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins mitgeführt werden. Außerdem sollte man seinen Reisepass mit gültigem Visum immer griffbereit haben sowie die Unterlagen mit der genehmigten Reiseroute und den Übernachtungsorten.

Hinweis: Doppelstaatler, die auch die russische Staatsangehörigkeit haben, gelten in Russland als russische Staatsangehörige und müssen deshalb im Besitz eines russischen Führerscheins sein.

Anmerkung zur Anreise mit dem Pkw

Die Grenze nach Aserbaidschan (Samur) ist für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar. Besucher, die mit dem Pkw einreisen wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die entsprechenden Grenzübergänge informieren. Es ist teilweise mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.

 

Anreise mit der Bahn

Von Berlin, Köln und Wien fahren täglich Züge nach Moskau und St. Petersburg (Fahrzeit: 36–48 Std.).

Reisende über Ungarn nutzen den Tisza-Express, der zwischen Budapest und Moskau-Kiewskaja via Kiew verkehrt.

Von Berlin und Wien aus fahren Direktzüge nach Kiew, von wo aus an geraden Monatstagen ein Kurswagen nach Wladiwostok weiterfährt.

Ein Nachtzug der Russischen Staatsbahn nach Moskau hält aus Paris kommend in Karlsruhe, Mannheim, Frankfurt und Berlin. Der PULExpress startet in Berlin und fährt via Warschau, Brest und Minsk nach Moskau. Die Russische Staatsbahn verbindet auch Moskau u.a. über Minsk und Warschau mit Wien.

Weitere Direktzüge oder Kurswagen verkehren von anderen west- und osteuropäischen Städten sowie von der Türkei, dem Iran, der Mongolei und China. Der Hochgeschwindigkeitszug Allegro fährt z.B. mehrmals pro Tag in nur 3,5 Std. von Helsinki nach St. Petersburg.

Die Transsibirische Eisenbahn fährt von Moskau zur sibirischen Pazifikküste und weiter mit der Fähre nach Yokohama (Fahrtzeit: 10 Tage) und auf einer weiteren Strecke durch die Mongolei (Ulan Ude, Ulan Bator) nach Peking (China).

Die Transmongolische Eisenbahn verbindet Ulan-Ude (Russland) via Ulan Bator (Mongolei) mit Jining (China).

Der Sonderzug Zarengold fährt zwischen Mai/Juli und September/Oktober von Moskau nach Peking (Fahrtzeit: 16 Tage).

 

Anreise mit dem Schiff

Der Hafen von St. Petersburg wird von zahlreichen Kreuzfahrtschiffen angelaufen.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. bieten Reedereien wie TUI Cruises, AIDA, MSC und Norwegian auf ihren Kreuzfahrten Zwischenstopps in St. Petersburg an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Das Flugzeug ist das wichtigste Verkehrsmittel im Binnenverkehr. Knotenpunkt des nationalen Flugnetzes sind die Moskauer Flughäfen.

Es gibt eine Vielzahl an Fluggesellschaften, wie z.B. UTAir (UT), Smartavia (5N), Ural Airlines (U6) und Aeroflot (SU)die Flugverbindungen zu Städten im ganzen Land anbieten.

Die Fluglinie Yamal Airlines (YC) ist besonders in Sibirien aktiv und bedient u.a. die Flughäfen von Nadym und Novy Urengoy.

Airpässe

Mit dem Go Russia Pass von Skyteam können Passagiere der Skyteam-Fluggesellschaften, deren Flüge außerhalb der Russischen Föderation starten, in Russland drei bis maximal 16 Inlandsflüge mit Aeroflot (SU) buchen. Dieselben Konditionen gelten auch für Passagiere mit dem Round-the-world-Ticket von Skyteam.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist um Moskau herum gut ausgebaut, nimmt allerdings hinsichtlich Qualität und Dichte in Richtung Osten des Landes immer weiter ab. Es gibt eine durchgehende Verbindung von der Ostsee zum Pazifik. Die wichtigste Fernstraße ist die Europastraße 30, die in Sibirien endet.

Tankstellen gibt es nur in Großstädten flächendeckend. Außerhalb sollte jede Gelegenheit zum Volltanken genutzt werden. Kreditkarten werden in Moskau teilweise akzeptiert, ansonsten ist nur Barzahlung möglich.

Maut: In der Russischen Föderation gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Qualität des Straßennetzes ist in Russland sehr unterschiedlich; je weiter man von Moskau aus in den Osten des Landes fährt, desto mehr verschlechtern sich die Straßenverhältnisse.

Nur ca. zwei Drittel des Autobahn- und Fernstraßennetzes sind befestigt. Fernstraßen sind zumeist außerhalb der Ballungsräume nicht als Autobahnen oder Schnellstraßen ausgebaut.

Staßenklassifizierung

Es gibt drei mit Buchstaben und Zahlen gekennzeichnete Straßentypen sowie Nebenstraßen:
- M - Magistralen: Autobahnen, die weit voneinander entfernte Metropolen verbinden;
- A - Föderale Straßen: überregionale Fernstraßen (in Stadtnähe teils vierspurig, sonst meist zweispurig);
- P - Territoriale: regionale Fernstraßen (fast immer zweispurig, nicht immer in gutem Zustand);
- Nebenstraßen (oft nicht asphaltiert). Von Fahrten auf diesen Straßen ist vor allem nachts abzuraten.

Autovermietung

Fahrer eines Mietwagens müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer, die jünger als 25 Jahre sind, zahlen oft vor Ort eine Jungfahrergebühr.

Autovermietungen gibt es an den Flughäfen Domodedovo und Sheremetyevo in Moskau sowie in St. Petersburg. Reisende sollten darauf achten, dass sich der Verleiher direkt am Flughafen befindet, um nicht lange auf ein Shuttle warten müssen, dass sie zu ihrem Mietwagen bringt.

Die Reiseroute muss von einem Reiseveranstalter genehmigt werden. Besucher dürfen die für Pkw-Reisen vorgesehenen Strecken nicht verlassen. Die Übernachtungsorte, die Art der Unterbringung und die Zahl der Übernachtungen müssen angegeben werden.

Taxi

In größeren Städten und an Flughäfen gibt es Taxistände. Über eine App können auch Taxis der Firma Yandex gebucht werden.

Reisebus

Langstreckenbusse dürfen normalerweise nicht von Besuchern benutzt werden.

Vorschriften

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
in geschlossenen Ortschaften: 60 km/h (in Wohngebieten: 20 km/h),
auf Landstraßen: 90 km/h,
auf Autobahnen 110: km/h.
Wer seinen Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre hat, darf generell nicht schneller als 70 km/h fahren.

Verkehrsbestimmungen:
- Besucher dürfen keine Anhalter mitnehmen.
- Promillegrenze: 0,3 ‰.
- Abblendlicht ist ganzjährig auch tagsüber Vorschrift.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Jedes Fahrzeug muss mit Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher und Warndreieck ausgerüstet sein.
- Bei Unfällen müssen Verkehrswacht oder Reisebüro benachrichtigt und die Miliz hinzugezogen werden. Wichtige Rufnummern: Unfallrettung: 03, Polizeinotruf (Miliz): 02, Feuer: 01.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub vor Ort ist der Russische Automobilverband (RAS), Tel. +7 (495) 629 7540.

Dokumentation

Internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein oder nur nationaler Führerschein. Falls die Eintragungen im nationalen Führerschein nicht mit Buchstaben aus dem lateinischen oder russischen Alphabet ausgestellt sind, muss zudem eine notariell beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins mitgeführt werden. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in Russland nicht mehr gültig. Es muss eine Kfz-Versicherung in Russland abgeschlossen werden.

Außerdem sollte man seinen Reisepass mit gültigem Visum immer griffbereit haben sowie die Unterlagen mit der genehmigten Reiseroute und den Übernachtungsorten.

Hinweis: Doppelstaatler, die auch die russische Staatsangehörigkeit haben, gelten in Russland als russische Staatsangehörige und müssen deshalb im Besitz eines russischen Führerscheins sein.
 

 

Unterwegs in der Stadt

Die öffentlichen Verkehrsmittel sind gut und preiswert. In den meisten Städten gibt es U-Bahnen, Straßenbahnen und Oberleitungsbusse.

Moskau besitzt ein ausgedehntes U-Bahn-Netz (Metro). In den verschiedenen Verkehrszonen gelten Einheitsfahrpreise. An der U-Bahn-Station Tschistyje Prudy startet die Straßenbahnlinie A, die entlang der wichtigsten Sehenswürdigkeiten fährt. Tickets sind an Bord erhältlich.

In St. Petersburg gibt es ein weit verzweigtes U-Bahn-Netz sowie eine Hochbahn im Süden der Stadt. 

Taxis kann man auf der Straße anhalten, telefonisch bestellen oder an Taxiständen finden. Oft wird Bezahlung in Devisen verlangt. Vorsicht vor nicht registrierten Taxis; Überfälle auf Reisende können vorkommen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das russische Eisenbahnnetz umfasst ca. 87.000 Kilometer; fast die Hälfte davon ist elektrifiziert. Betreiber ist die staatliche Bahngesellschaft Rossijskije schelesnyje dorogi (RZhD).

Für lange Strecken gibt es Nachtzüge mit Schlafwagen-Abteilen mit jeweils zwei Betten in der 1. und vier in der 2. Klasse; die 3. Klasse bietet offene Schlafplätze. Fahrkarten für die Russische Staatsbahn können online erworben werden. Bei den meisten Zügen ist online auch eine Sitzplatzreservierung möglich.

Die Transsibirische Eisenbahn ist die beste Möglichkeit, das Landesinnere kennen zu lernen. Der Orient-Express fährt ebenfalls von Moskau nach Peking.

Der Hochgeschwindigkeitszug Sapsan verkehrt mehrmals täglich zwischen Moskau und St. Petersburg (Fahrzeit: ca. 3 Std. 40 Min.).

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die Russische Föderation hat Häfen an der Ostsee, am Schwarzen Meer (Sotschi und Novorossijsk) und am Pazifik. Die wichtigsten Hafenstädte im Osten sind Wladiwostok, Magadan, Nachodka und Petropawlowsk, im Westen St. Petersburg und Kaliningrad. Die einzige Verbindung zum Atlantik ist der ganzjährig eisfreie Hafen von Murmansk auf der Halbinsel Kola.

Flusskreuz- und Ausflugsfahrten gibt es auf der Wolga, der Lena sowie auf dem Irtysch, Ob, Don und Amur. Verschiedene Kreuzfahrten werden z.B. von St. Petersburg nach Moskau, über den Ladoga- und den Onega-See und über die Karelischen Seen angeboten. Nähere Auskunft von Viking River Cruises und Phoenix Reisen.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 26 Mar 2024 15:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 26 Mar 2024 15:53:01 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Terroranschlag

Sicherheit - Terrorismus
Redaktionelle Änderungen

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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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Aktuelles

Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. 

Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.

In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen.

Terroranschlag

Am 22. März 2024 ereignete sich ein Terroranschlag im Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City, ca. 25 km vom Zentrum Moskaus entfernt, mit über 130 Todesopfern und zahlreichen Verletzten. Für Moskau und St. Petersburg gilt die höchste Terrorwarnstufe. Auf Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im gesamten öffentlichen Raum ist bis auf Weiteres mit stark intensivierten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen.

Sicherheitslage

Die Stadt Moskau und vor allem das südliche Umland waren in den letzten Monaten mehrfach Ziel von Drohnenangriffen. Diese haben bisher begrenzte Sachschäden verursacht. Weitere Angriffe können nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für mögliche Angriffe auf das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere den Zugverkehr.

In den im Oktober 2022 von Russland völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja gilt das Kriegsrecht. Für diese, wie für die übrigen Gebiete in der Ukraine gilt eine Reisewarnung, siehe Ukraine.

  • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam, da diese sich sehr kurzfristig ändern können.
  • Beachten Sie die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.
  • Meiden Sie Aufenthalte in der Nähe von Militärstützpunkten und wichtigen Standorten der Rüstungsindustrie.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.

Einschränkung der Meinungsfreiheit/willkürliche Festnahmen/Doppelstaater

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine ist die Presse-und Medienfreiheit in der Russischen Föderation insbesondere durch neue Zensurgesetze in höchstem Maße eingeschränkt (siehe Rechtliche Besonderheiten). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zur willkürlichen Verhängung hoher Haftstrafen für regierungskritische öffentliche Äußerungen – zum Teil aufgrund privater Äußerungen in Sozialen Medien. 

Auch aus diesem Grund wird von Reisen in die Russische Föderation dringend abgeraten.

In Zusammenhang mit nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen.

Der russische Präsident Putin hat am 21. September 2022 eine Teilmobilmachung erlassen, die bisher nicht offiziell beendet wurde.

Deutsch-russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den russischen Behörden ausschließlich als russische Staatsangehörige angesehen werden. Dies gilt auch im Fall einer möglichen Einberufung in die russischen Streitkräfte. Die Botschaft kann ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren.

  • Seien Sie bei politischen Äußerungen in Gesprächen und sozialen Medien äußerst vorsichtig und beachten Sie vor der Nutzung Sozialer Medien in der Russischen Föderation die Hinweise unter Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie Ihre Ausweispapiere immer griffbereit.

Ein- und Ausreisen

Finnland hat die Schließung aller Grenzübergänge aus der und in die Russische Föderation bis zum 14. April 2024 verlängert, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Finnland.

Auf dem Landweg sind Ein- und Ausreise noch über einige wenige Grenzübergänge via Polen und Litauen (Kaliningrad), Estland, Lettland und Norwegen mit PKW oder Bus (Tickets online) möglich.

Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist eingestellt; es bestehen jedoch Flugverbindungen über internationale Drehkreuze. Dabei können Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden.

Geldversorgung

Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation sind grundsätzlich nicht durchführbar. Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert. EUR-Banknoten dürfen nur für den Eigenbedarf mitgenommen werden. Der Eigenbedarf ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte, rein nicht-kommerzieller Gebrauch). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind im Zweifel an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen (z.B. anhand von Hotelbuchungen). Auf der Route Litauen – Kaliningrad hat Litauen die Ausfuhr von EUR nach RUS auf 60 EUR pro Person beschränkt. In Russland ist die Ausfuhr von Devisen im Wert von über 10.000 USD strafbar.

Sicherheit

Von Reisen in die Russische Föderation wird dringend abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt. In der Russischen Föderation besteht auch für deutsche Staatsangehörige und deutsch-russische Doppelstaater die Gefahr willkürlicher Festnahmen, siehe Aktuelles.

Terrorismus

Zuletzt kam es am 22. März 2024 zu einem Terroranschlag auf das Veranstaltungs- und Einkaufszentrum Krokus City im Moskauer Umland, der mehr als 130 Todesopfer forderte. Die russischen Behörden warnen vor Anschlägen und rufen zu besonderer Vorsicht auf.

  • Seien Sie weiterhin insbesondere an belebten Orten, bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Südrussland

Vor Reisen in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Aktuelles. An vielen Grenzübergängen bestehen zudem Einreisebeschränkungen.

Nordkaukasus

Es besteht bei Reisen in den Föderalbezirk Nordkaukasus eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch mögliche Anschläge mit terroristischem Hintergrund, bewaffnete Auseinandersetzungen und Entführungen, v. a. in Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan.
Zudem gilt für bestimmte Streckenabschnitte einiger Verkehrsstraßen im Nordkaukasus nur beschränkter Zutritt für Ausländer.
Personen, die trotz der Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Moskau rechnen.

Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird von den georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Übrige Landesteile

Es gibt insbesondere in grenznahen Gebieten weiterhin Zonen, die nur mit Zutrittserlaubnis bereist werden dürfen. Sowohl zu Belarus, Polen als auch Litauen gibt es viele Bereiche der „grünen" Grenze, an denen Grenzübertritte einfach, aber illegal sind.

Im Verlauf von nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen kann es im ganzen Land zu massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie Reisebeschränkungen und vermeiden Sie unerlaubte Grenzübertritte.
  • Für Reisen auf die Halbinsel Krim beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
  • Für Reisen nach Südossetien und Abchasien beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Georgien.

Kriminalität

In den touristischen Zentren russischer Städte sowie in größeren Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Metro kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

Wie auch in anderen Großstädten kann es in Bars und Clubs russischer Großstädte zu Straftaten und vereinzelt dem Einsatz von K.o.-Tropfen kommen. Bewusstlose Personen können Opfer sexueller Gewalt werden oder sich im Freien wiederfinden, was in den Wintermonaten lebensgefährlich sein kann.

In nur offiziell aussehenden, aber nicht lizensierten Taxis sind Touristen Opfer von Straftaten geworden.

Aktuell gibt es vermehrt Fälle von Internetbetrug, indem Personen aus Westeuropa und den USA aufgefordert werden, beispielsweise im Rahmen vermeintlicher länger angebahnter Liebesbeziehungen Geldzahlungen zu veranlassen. In der Regel besteht keine Möglichkeit, einmal überwiesene Geldbeträge zurückzuerlangen, siehe auch Merkblatt der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der Metro und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Wählen Sie Taxis sorgsam aus, nutzen Sie möglichst nur registrierte Taxiunternehmen, benutzen Apps oder bestellen Sie diese bereits im Hotel.
  • Notieren Sie bei Nachtfahrten vor dem Einsteigen in ein Taxi sichtbar das Kennzeichen und übermitteln Sie dieses als erkennbare Sicherheitsmaßnahme.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Lassen Sie Getränke und Nahrungsmittel in Bars und Clubs nie unbeaufsichtigt und kaufen Sie sie möglichst selbst.
  • Achten Sie auch bei der Auswahl Ihrer Unterkunft auf Sicherheitsaspekte.
  • Leisten Sie aufgrund der möglichen Verwendung von Schusswaffen bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Bargeldlose Zahlungen sind derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Halbinsel Krim

Vor Reisen auf die Halbinsel Krim wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.

Natur und Klima

Extreme Kälte und Überschwemmungen

Das Klima reicht von arktisch im Norden bis zu kontinental im Süden.
In weiten Teilen Russlands, insbesondere Sibirien, muss in den Wintermonaten mit extremer Kälte und im Frühjahr mit erheblichem Tauwetter und entsprechenden Überflutungen gerechnet werden.

Busch- und Waldbrände

Im Sommer muss in Sibirien, aber auch in der Nähe der Hauptstadt Moskau mit teilweise weit verbreiteten Busch- und Waldbränden gerechnet werden, die die Infrastruktur und Luftqualität erheblich beeinträchtigen können.

Erdbeben und Vulkane

Teile der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien, Kamtschatka und die Kurilen liegen in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben und auch vulkanischer Aktivität kommen kann.
Der Shiveluch in Kamtschatka gehört zu den am häufigsten ausbrechenden Vulkanen weltweit und zeigte auch zuletzt verstärkte Aktivitäten. Es gilt eine hohe Gefahrenstufe.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Bleiben Sie von Gebieten fern, die von Naturkatastrophen betroffen sind.
  • Informieren Sie sich ggf. beim russischen Ministerium für Katastrophenschutz.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der russische Luftraum ist für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.

Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sind eingestellt. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen. 

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in Großstädten häufig gut funktionierende U-Bahnen. Mehrere russische Fluglinien wurden auf die EU-Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Russische Föderation muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Die Straßenverhältnisse sind außerhalb der großen Städte teilweise schlecht, gefährliche Schlaglöcher können in der Dunkelheit oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine uneingeschränkte Lichtpflicht, so dass auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden muss.
Es gilt die 0,16 Promille-Grenze, also streng genommen ein Alkoholverbot beim Autofahren.
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorrang, solange nichts anderes ausgeschildert ist.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen; Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung sind relativ niedrig.
Bei einem Unfall können zudem hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Entsorgung in der Russischen Föderation entstehen. Auch werden bei Diebstahl eines vorübergehend eingeführten Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung Einfuhrabgaben vom russischen Zoll erhoben.

Bei Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus können an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen. Die Einreise auf dem Landweg ist aktuell nur in besonderen Fällen möglich.

  • Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Russland bzw. innerhalb Russlands die EU Luftsicherheitsliste.
  • Seien Sie bei Autofahrten insbesondere in der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Planen Sie Autofahrten sorgsam und rechnen Sie Zeitverluste insbesondere bei Grenzübertritten ein.

Führerschein

Deutsche Staatsangehörige mit vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation können mit ihrem deutschen oder einem ausländischen internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen Führerschein Kraftfahrzeuge führen. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Reisen aus oder in die Republik Belarus

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt, s. Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Im Reiseverkehr über die Republik Belarus ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind. Entlang der Grenze zu Belarus wurden zudem Grenzzonen eingerichtet, deren Betreten eine besondere Erlaubnis des Grenzdienstes des Föderalen Sicherheitsdienstes erfordert.

Drittausländern mit gültigem russischem Visum ist es wieder erlaubt, vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen, Moskau (alle vier), St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi, in die Russische Föderation einzureisen bzw. in die Gegenrichtung auszureisen.

  • Achten Sie auf gültige Visa für beide Länder.
  • Reisen Sie möglichst nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.
  • Nutzen Sie bei Flugreisen von Minsk aus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die acht genannten Flughäfen.
  • Beachten Sie die Verbote des Betretens von Grenzzonen zu Belarus.
  • Beachten Sie auch die Einreisebestimmungen für die Republik Belarus, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Belarus.

Ausreise aus Kaliningrad nach Polen/Ausreise aus Polen nach Kaliningrad

Bei der Ausreise aus Kaliningrad nach Polen sollten die Reise- und Sicherheitshinweise Polen beachtet werden.

Betretenserlaubnis für bestimmte Gebiete

Es gibt in der Russischen Föderation immer noch Gemeinden und Gebiete, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation wie im Gebiet Kaliningrad (z.B. zum Angeln in grenznahen Bereichen, bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern, zur Jagd oder sonstigen Aufenthalten) und in den Nordkaukasus oder Teile der Halbinsel Kamtschatka zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen, siehe auch Informationen der deutschen Vertretungen in Russland.

  • Erkundigen Sie sich vor Reisebeginn bei Ihren Einladern, Ihrem Reisebüro oder bei den russischen Vertretungen in Deutschland, ob Sonderregelungen im beabsichtigten Reisegebiet bestehen.
  • Vermeiden Sie Reisen in diese Gebiete ohne Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Russischen Föderation nicht strafbar, allerdings ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Es kommt immer wieder zu Übergriffen auf Homosexuelle, z.B. bei öffentlichem Zeigen gegenseitiger Zuneigung.

Menschenrechtswidrig unter Strafe gestellt ist jedoch die sog. „Propaganda" „nicht traditioneller" sexueller Beziehungen oder Lebensformen. Der Begriff wird sehr weit ausgelegt und kann jede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen umfassen. Ausländern drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 400.000 RUB, bis zu 15 Tage Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus ist die „internationale LGBT-Bewegung" als extremistisch eingestuft und verboten worden, mit bisher unklaren Rechtsfolgen für Privatpersonen.

Rechtliche Besonderheiten

Hinsichtlich weiterer rechtlicher Besonderheiten, siehe Aktuelles.

Der Besitz von Betäubungsmitteln, sowie die Ein- und Ausfuhr auch geringer Mengen kann in Russland langjährige Gefängnisstrafen nach sich ziehen.  Als Drogen gelten auch in Deutschland legale Produkte, die Cannabis enthalten, wie etwa cannabishaltige Gummibärchen, Medikamente oder cannabishaltige Kosmetika.

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut" bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen staatlichen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote gesondert ausgeschildert sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Seit 2022 gilt in der Russischen Föderation außerdem ein neues Mediengesetz (sog. Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen (z.B. Websitebeiträge, Videokonferenzen) führen kann. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung geraten.

Das Unternehmen Meta und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden.

In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden.

Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad/Königsberg) ist die „grüne Grenze" an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Bei illegaler Überschreitung der Grenze von Polen aus nur für wenige Meter ist mit Festnahme und mehrjähriger Haftstrafe zu rechnen.
Gleiches gilt für Gebiete im Nordkaukasus, Grenzzonen zu Belarus und die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. vier Kilometer langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Russische Rubel (RUB). Die Nutzung von Kreditkarten ist in Russland sehr weit verbreitet Die Nutzung deutscher Kreditkarten ist in Russland jedoch seit Ende Februar 2022 nicht mehr möglich, siehe Aktuelles. Der Geldwechsel auf der Straße ist verboten.

Es sind vereinzelt noch Überweisungen durch Anbieter von Auslandsüberweisungen auf Konten einer der wenigen nicht-sanktionierter Banken in Russland möglich, was jedoch die Eröffnung eines entsprechenden Kontos erfordert.

  • Nehmen Sie unbedingt in ausreichendem Umfang Bargeld mit und kalkulieren Sie auch eine Reserve für den Notfall ein.
  • Nehmen Sie Bargeld möglichst in kleiner Stückelung (USD oder EUR) mit und tauschen Sie nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen).
  • Tauschen Sie Geld nur in zugelassenen Banken, Hotels oder Wechselstuben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Russischen Föderation sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen in der Regel eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Ausreisedatum hinaus haben und unbeschädigt sein; in der Praxis werden manchmal auch Pässe mit einer geringeren Restgültigkeit akzeptiert , auf jeden Fall aber muss der Pass noch mindestens drei Monategültig sein.

Beschädigte Reisedokumente werden von den russischen Behörden und den Fluggesellschaften regelmäßig am Flughafen zurückgewiesen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Ein- und Ausreise sowie im Transit ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Eine Visumerteilung durch russische Grenzstellen ist nicht möglich. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin.

e-Visa

Seit August 2023 stellt Russland in einem vereinfachten Verfahren wieder E-Visa für Staatsangehörige aus 55 Ländern, darunter auch Deutschland aus. Diese berechtigen zu einem Kurzaufenthalt in Russland bis zu 16 Tagen.

Die Erteilung eines e-Visas durch die russischen Grenzstellen ist nicht möglich.

Die Ein- und Ausreise mit e-Visa ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Nähere Auskünfte zum Verfahren sowie weitere Informationen zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.

Bereits kleinste Schreibfehler im elektronischen Visumantrag (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer – in deutschen Pässen gibt es nur die Null „0" aber nicht den Buchstaben „O", Gültigkeitsdaten des Passes) führen zur Zurückweisung bei der Einreise.
Es müssen auch alle (Vor-)Namen im Antrag aufgeführt werden, die im Reisepass genannt sind. Umlaute und andere Sonderzeichen im Namen sind wie in der maschinenlesbaren Zeile des Reisepasses anzugeben.

Beförderungsunternehmen können die Existenz und Gültigkeit elektronischer Visa per Validity Check prüfen.

Einreise mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt

2021 traten Änderungen im russischen Gesetz „Über den Rechtsstatus ausländischer Bürger in der Russischen Föderation" in Kraft. Sie führen zusätzliche medizinische Untersuchungspflichten für Ausländer und ihre Familienangehörigen ab sechs Jahren ein, die nach Russland auf der Grundlage eines Arbeitsvisums oder eines anderen Visums, das länger als 90 Tage gültig ist, eingereist sind. Diese Personen müssen sich demnach innerhalb von 30 Tagen (Arbeitsvisum) bzw. 90 Tagen (andere Visaarten) umfangreichen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen und das Ergebnis bei der Migrationsbehörde einreichen. Es wird empfohlen sich hierzu an die örtliche russische Migrationsbehörde zu wenden.

Überschreitung des Aufenthalts

Das Überziehen des russischen Visums, einschließlich des e-Visa, ist grundsätzlich strafbar und kann dazu führen, dass Hotels, Pensionen und Hostels sich weigern, die Betroffenen aufzunehmen. Ist das Visum abgelaufen, ist die Ausreise nicht ohne Weiteres möglich.

Es müssen beim örtlich zuständigen Büro der Hauptverwaltung für Migrationsangelegenheiten des russischen Innenministeriums (GUWM) Formalitäten in die Wege geleitet werden. In der Regel schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, mit der Folge einer Geldstrafe und der Pflicht zur Beantragung eines kostenpflichtigen speziellen russischen Ausreisevisums („Transit visa no. 1") bei der zuständigen russischen regionalen Verwaltung des Innenministeriums, das bis zu zwei Wochen in Anspruch nimmt, oder gar einer Ausweisung. Die Ausweisung ist wiederum mit einer Wiedereinreisesperre von fünf Jahren verbunden.

  • Überprüfen Sie die Gültigkeit des russischen Visums bereits vor der Einreise in die Russische Föderation auf mögliche Fehler.
  • Planen Sie bereits bei der Beantragung des russischen Visums genügend zeitliche Puffer ein, um es nicht durch hohes Verkehrsaufkommen, verspätete oder ausgefallene Flüge o.ä. zu überziehen.

Krankenversicherungspflicht

Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht, ein Versicherungsschein muss bei Beantragung des Visums vorgelegt werden. Bei der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich.

Visumfreier Transitaufenthalt im Flugverkehr

Für Transitaufenthalte bei Flugreisen, die ein einmaliges Umsteigen an einem Flughafen innerhalb von max. 24 Stunden erfordern, ist kein Visum erforderlich, sofern das Ticket für den Weiterflug vorgelegt wird, ein Transitbereich am Flughafen vorhanden ist und dieser nicht verlassen wird.

Visumfreier Aufenthalt im Schiffsverkehr

Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden. Derzeit ist der Schiffsverkehr und die visumfreie Einreise ausgesetzt.

Ein- und Ausreisekontrolle/Einreisesperren

Bei Überschreiten der Außengrenze wird eine eingehende Kontrolle durchgeführt, die die Überprüfung der Einreisevoraussetzungen, sowie gegebenenfalls der für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse umfasst.

Reisende müssen  unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
Es werden keine elektronischen Bordkarten z.B. auf Mobiltelefonen, sondern nur als Papierausdruck akzeptiert. Ein Ausdruck ist am Check-In-Automat im Terminal möglich.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder wenn eine Einreisesperre besteht, wird die Einreise in die Russische Föderation verweigert. Einreisesperren können nach der russischen Migrationsgesetzgebung bereits dann verfügt werden, wenn innerhalb von drei Jahren zwei Ordnungswidrigkeiten, sog. „Administrative Strafen", u.a. Verstöße gegen die russische Straßenverkehrsordnung, Rauchen außerhalb genehmigter Bereiche, begangen wurden, und zwar unabhängig davon, ob dafür fällige Geldbußen bereits entrichtet wurden.

Die Ausreise aus der Russischen Föderation kann auch verweigert werden, wenn Verbindlichkeiten wie Steuern, Strafgebühren, Unterhaltszahlungen, Kredite bestehen – häufig ist ein Verlassen des Landes erst möglich, wenn ein dann einzuleitendes Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Die deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation sind grundsätzlich nicht in der Lage, außerhalb der Dienstzeiten Passersatzdokumente zu erteilen oder bei Problemen mit Visa, deren Gültigkeit abgelaufen ist, zu helfen.

Deutsch-russische Doppelstaater

Deutsch-russische Doppelstaater können nur mit einem gültigen russischen Auslandspass aus der Russischen Föderation ausreisen. Für die Ausreise von Minderjährigen, die sich nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils befinden, werden darüber hinaus weitere Dokumente benötigt. Betroffene Reisende sollten sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise ausführlich bei den zuständigen russischen Behörden informieren.

Migrationskarte und Anmeldung nach Einreise

Ab einem Aufenthalt von sieben Tagen besteht eine Anmeldepflicht für Ausländer.
Hotels und vergleichbare Einrichtungen übernehmen die Anmeldungen bereits am ersten Tag nach der Anreise. In anderen Fällen muss der Gastgeber, z.B. der russische Partner des deutschen Reisebüros, die Ankunft des ausländischen Gasts innerhalb von sieben Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM/ Главное управление по вопросам миграции МВД РФ) anzeigen. Der ausländische Gast darf seine Ankunft nur im Ausnahmefall auch persönlich im zuständigen Büro der Migrationsstelle (UWM) melden.

Für Verletzungen der An- und Abmeldepflicht ist grundsätzlich der Einlader/Gastgeber verantwortlich und muss Geldstrafen übernehmen. Auch für Reisende drohen allerdings Konsequenzen wie eine Ausweisung und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren.

  • Vergewissern Sie sich unverzüglich nach Ankunft bei dem im Visum angegebenen Einlader/Gastgeber über die Verfahrensweise der An- und Abmeldung.
  • Fotokopieren Sie den Reisepass samt Visum, die Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars. Bewahren Sie diese sicher auf, um im Verlustfall die Anmeldung nachweisen zu können.
  • Melden Sie sich im Fall einer mehrtägigen Reise bzw. einem Ausflug vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort bei den Migrationsbehörden ab.
  • Melden Sie sich bei einem Aufenthalt an einem anderen Ort von mehr als sieben Tagen separat an – und bei Abreise wieder ab.

Einfuhrbestimmungen

Regelungen können derzeit abweichen, s. Aktuelles.

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000 USD bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Währungen im Gegenwert von über 10.000 USD ist derzeit untersagt. Ggf. ist ein Zoll-Anmeldeformular auszufüllen, der rote Zollkorridor zu benutzen und dort eine Siegelung des Formulars durch den Zoll und für die Ausfuhr der Einfuhr- bzw. Herkunftsnachweis nötig.
Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Devisenschmuggel z.B. durch nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Einreise mit dem Kfz

Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt als in der Gültigkeit angegeben geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen. KfZ-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Russische Föderation nicht mehr anerkannt, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

Heimtiere

Bei der Einreise mit Heimtieren von Deutschland nach Russland muss eine amtstierärztliche Bescheinigung mit Übersetzung in die russische Sprache vorgelegt werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft wurde und dass der Ausfuhrort frei von ansteckenden Tierkrankheiten (Tierseuchen) ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Tage sein.

Bei max. zwei Hunden bzw. Katzen pro Reisenden ist die Einreise ohne Einfuhrerlaubnis und Quarantäne zulässig, wenn ein internationaler Heimtierausweis vorhanden ist, der einen Vermerk der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über eine in den letzten fünf Tagen vor Abreise durchgeführte klinische Untersuchung des Tieres sowie einen Vermerk, dass das Tier spätestens 20 Tage vor der Reise geimpft worden ist, enthält.

Erforderliche Impfungen für Hunde sind Tollwut, Staupe, Hepatitis, virale Enteritis, parvo- und adenovirale Infektionen, Leptospirose, für Katzen Tollwut und Panleukopenie.

Gesundheit

Aktuelles

Aufgrund von Transportschwierigkeiten kommt es zu Einschränkungen in der Versorgung mit Medikamenten, medizinischen Verbrauchsmaterialien und Impfstoffen. Es wird empfohlen entsprechend Vorsorge zu treffen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Firmen sollen sicherstellen, dass ausländische Beschäftigte gegen Masern geimpft sind. Es finden keine individuellen Kontrollen statt.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Von Ausländern wird vor Ausstellung eines Daueraufenthaltstitels die Vorlage eines HIV-Tests verlangt.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Teile der Russischen Föderation sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien (April – Oktober) sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In ganz Russland treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Das Tollwutrisiko durch z.B. streunende Hunde reicht bis in die Städte, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei vorhandener Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktive Risiken

Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tscheljabinsk (Atomanlage Majak) zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist.

  • Verzichten Sie in der Region auf den Verzehr von Waldfrüchten, Pilzen und Beeren, da diese radioaktiv belastet sein könnten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte entspricht oft nicht der Versorgung in Mitteleuropa. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Kenntnisstand oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 (vom Mobiltelefon: 112) gerufen werden. In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (derzeit nur bar) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Blitzüberweisung) treffen. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden. Die Bargeldversorgung und die Zahlung mit Kreditkarte ist derzeit nur eingeschränkt möglich, siehe Aktuelles.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtige Standardmedikamente sind vorhanden. Aktuell kommt es jedoch zu Einschränkungen. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.

In der Praxis werden nach Informationen des Auswärtigen Amtes z. T. auch geringere Restgültigkeiten (mindestens aber 3 Monate) akzeptiert. Verbindliche Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Anmerkung zum Reisepass

Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.

Visa werden nicht an der Grenze ausgestellt, sondern müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragt werden. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich ( z.B. Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muss.

Mitglieder von Reisegruppen (Standard-Pauschalreisen, Busreisen und Kreuzfahrten) sowie Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen sollten ihre Unterlagen dem Reiseveranstalter geben, der die Anträge an das nächste Reisebüro weiterleitet.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Für ausländische Staatsangehörige sowie für Doppelstaatler, die auch die russische Staatsangehörigkeit besitzen besteht das Risiko für willkürliche Festnahmen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder sind visumpflichtig und müssen für geschäftliche und touristische Aufenthalte (bis zu 16 Tage) sowie für Besuchszwecke ein Online-Visum beantragen. Die Einreise kann nur über bestimmte Grenzübergänge und Flughäfen erfolgen. Achtung: Die Erteilung von E-Visa wurde ausgesetzt:

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

b) Schweiz;

c) Türkei.


Hinweis: Fährschifftouristen unterliegen einer 72-stündigen Visafreiheit.

Anmerkung: Bei der Einreise ist eine zweiteilige Migrationskarte auszufüllen; ein Teil wird von den Grenzkontrollorganen (nicht Zollbehörden) bei der Einreise, der andere Teil von den Grenzkontrollorganen anlässlich der Ausreise einbehalten. Die Migrationskarte ist gut aufzubewahren.

Kosten

E-Visum:

einmalige Einreise für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte: 2 Monate gültig, max. 16 Tage Aufenthalt inklusive An- und Abreisetage: 40 US$. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.

 

Deutschland und Österreich:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:

Einmalige Einreise: 

78 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 156 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Zweimalige Einreise:

124 € (Bearbeitung in 4-20 Tagen), 248 € (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).


Touristenvisa werden zur ein- oder zweimaligen Einreise ausgestellt. Staatsangehörige von Österreich, Griechenland, Spanien und Ungarn können auch ein Touristenvisum beantragen, das zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. 



Schweiz:
Touristen-/Privat-/Geschäfts- und Transitvisum:
Einmalige oder zweimalige Einreise:

45 CHF (Bearbeitung in 4-20 Arbeitstagen),

90 CHF (Bearbeitung in 1-3 Arbeitstagen).

Die Preise enthalten keine Versandgebühren und keine Gebühren der Visazentren.

Staatsbürger der Türkei müssen die für sie geltenden Visumgebühren im zuständigen Konsulat erfragen. Das E-Visum, das u.a. türkische Antragsteller für den fernen Osten Russlands beantragen können, ist kostenlos.

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts-, Privat-/Besucher-, Mehrfach-, Dauer- und Transitvisum, E-Visum.

Gültigkeit

Online-Visum: 60 Tage gültig, max. 16 Tage Aufenthalt (An- und Abreisetag zählen als Aufenthaltstage). Verlängerungen, die beim Innenministerium beantragt werden können, sind möglich.

 

Transit

Transitvisa sind allgemein erforderlich; ausgenommen sind Transitreisende mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültigem Reisepass, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb des Flughafens einmalig umsteigen und innerhalb von 24 Std. weiterreisen sowie im Besitz bestätigter Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültiger Einreisedokumente für das Zielland sind.

Ist für die Weiterreise ein Flughafenwechsel nötig, ist ein Transitvisum erforderlich.

 

JAXBElement

Das Visum muss online beantragt werden. Auf der Website des russischen Außenministeriums kann das Visum auch über eine APP beantragt werden. Die Visum-Beantragung muss in diesem Fall maximal 40 Tage und mindestens 4 Tage vor der Abreise eingereicht werden.

Deutschland

Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.

Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Österreich

Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.

Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

Schweiz

Antragsteller sind weiterhin berechtigt, Visa bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu beantragen.
 
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
 

Türkische Antragsteller 

U.a. Türkische Staatsbürger mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz können ihren Visumantrag online oder bei einem zuständigen Konsularprovider bzw. bei der zuständigen diplomatischen Vertretung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz einreichen.
 
Termine nach Vereinbarung bei der zuständigen diplomatischen Vertretung. Anträge können auch durch ein Reisebüro oder einen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
 
U.a. Türkische Staatsbürger können für den Fernen Osten Russlands ein kostenloses E-Visum für eine einmalige Einreise für einen touristischen, geschäftlichen, humanitären oder kulturellen Aufenthalt von bis zu 8 Tagen beantragen. 

Antrag erforderlich

E-Visum:
(a) 1 Antragsformular (online auszufüllen). Das ausgefüllte Antragsformular erhält der Antragsteller mit einem Barcode im PDF-Format zurück. Es muss ausgedruckt und im Original unterzeichnet bei der Antragstellung eingereicht werden.

(b) 1 aktuelles biometrisches, digitales Passfoto im jpg-Format in Farbe (3,5 x 4,5 cm) mit weißem Hintergrund. das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Weitere Informationen zu den Passbildbestimmungen sind auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation erhältlich.
(c) maschinenlesbarer Reisepass (Gültigkeit s. Reisepass) mit mindestens einer freien Seite (Mehrfachvisa: mit zwei freien Seiten).
(d) Kreditkarte für die Bezahlung der Konsulargebühren. Kinder unter 6 Jahren sind von Konsulargebühren ausgenommen.
(e) Aktueller Krankenversicherungsnachweis, der weltweit bzw. für Russland gültig und anerkannt ist. Der Krankenversicherungsnachweis unterliegt zahlreichen Bestimmungen, die bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen erfragt werden müssen. 
(f) Rückflugticket (Fotokopie).
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Bestätigte Aufnahme des Antragstellers von einem Reiseveranstalter, der im Einheitlichen Föderalen Touristenregister eingetragen ist.
(i) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.

(j) Kopie des zuletzt erteilten russischen Visums. 

(m) Minderjährige: Minderjährige benötigen ein eigenes E-Visum; Kopie der Geburtsurkunde; alleinreisende Minderjährige: notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisendenden Elternteile / Sorgeberechtigten

Hinweis zum Touristenvisum:

- Touristische Referenz: Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters oder des russischen Hotels (vorgeschriebenes amtliches Dokument).

- Buchungsbeleg des Hotels zusammen mit der Akkreditierungsnummer des Hotels bzw. Nachweis einer Privatunterkunft.

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

Privatreisevisum:
(a)-(m),
(n) Einladung durch das Innenministerium, das vom russischen Gastgeber besorgt wird.
(o) Eigenes Begleitschreiben mit genauen Angaben zur Reise.
(p) Reisende müssen ihre Rückkehrwilligkeit ins Heimatland nachweisen. Zulässig sind:
Kontoauszug oder Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung im Original (bei Beantragung in München: aufeinander folgende Einkommensnachweise der letzten drei Monate)
oder
Nachweis von Wohneigentum
oder
Selbständig Erwerbstätige: Registrierung der eigenen Firma im Original und Kopie.

Geschäftsvisum:
(a)-(m).
(n) Selbständig Erwerbstätige (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Original und Kopie der Registrierung der eigenen Firma bzw.
Angestellte und Arbeiter (erforderlich nur für Deutsche, aber nicht für andere EU-Staatsbürger): Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf Firmenpapier mit Angabe von Position des Arbeitnehmers, Monatsgehalt und Entsendung zur Dienstreise nach Russland.
(o) Für Geschäfts- und Dauervisa muss vom russischen Geschäftspartner eine förmliche, originale Einladung beim Innen- bzw. Außenministerium in Moskau beantragt werden. Nach Erhalt der Bestätigung aus Moskau kann das Visum abgeholt werden. Hinweis zur Einladung: Kulturschaffende, Wissenschaftler, Sportler und andere Berufsgruppen benötigen u. U. keine Einladung. Weitere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Transitvisum:
(a)-(c),
(d) Visum für das Land des Bestimmungsortes.
(e) Tickets für die ganze Reiseroute. Vom Reiseticket abhängig, bestätigte Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Einreisedokumente für das Zielland müssen vorgelegt werden. Transitreisende dürfen nur mit einem Transitvisum den Flughafen verlassen.

Einreisevisum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten:
(a)-(m).
(n) Aktueller negativer HIV-Test mit ärztlicher Bescheinigung (auch für Arbeits-, Geschäfts-, Technikervisa).

Für Verwandten- oder Freundesbesuche muss man eine Einladung vorweisen können. Nähere Auskünfte erteilen die Konsularabteilungen der Botschaften.

Für die Zustellung des visierten Reisepasses ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag notwendig.
 

Türkische Antragsteller

E-Visum für den fernen Osten Russlands:

(a) Online-Antrag;

(b) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Nicht benötigt werden Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (z.B. offizielle Einladung, Buchungsbestätigung des Hotels etc.)

Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 4 Kalendertage 

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Alle Reisenden, müssen sich innerhalb von 7 Tage durch ihr Hotel oder von einem russischen Bürgen (Gastfamilie bzw. Geschäftspartner) bei der örtlichen Polizei bzw. bei der zuständigen Migrationsbehörde (UWM) des Innenministeriums der Russischen Föderation registrieren lassen. Dazu sind der Reisepass mit Visum und die Migrationskarte (s. Visum) notwendig. Möglich ist auch die postalische Registrierung in Post-Filialen, was gebührenpflichtig ist.

Bei jedem Ortswechsel mit einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss der Meldepflicht, die streng kontrolliert wird, erneut nachgekommen werden. Registrierungen können auch durch den russischen Partner des dt., öster. oder schweizer Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat.

Bei Arbeitsaufenthalten kann die Meldeanschrift der Sitz der russischen Firma/Organisation sein.

Es empfiehlt sich, den Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren. 

Aufenthaltsverlängerung

Anträge zur Visumverlängerungen können beim Innenministerium der Russischen Föderation gestellt werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis, das einen amtlichen Stempel des Herkunftslands trägt und das max. 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde, sowie ein Heimtierausweis benötigt. Hunde und Katzen müssen mindestens 30 Tage, aber nicht länger als 1 Jahr vor Abreise gegen Tollwut geimpf worden sein (Nachweis).

Tauben dürfen nicht eingeführt werden.

Anmerkung: Haustiere sind in russischen Hotels nicht gestattet

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

In der Russischen Föderation ist mit einem niedrigeren Standard der medizinischen Versorgung zu rechnen. Dieses gilt besonders außerhalb von Moskau und St. Petersburg.

Wer auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte alle notwendigen Arzneimittel mitnehmen, da sie in der Russischen Föderation oft nicht erhältlich sind.

Die ambulante Notfallbehandlung ist in der Regel kostenlos, es sei denn, es handelt sich um ernstere Probleme. Die staatlichen Kliniken entsprechen jedoch in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.

In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Bei plötzlichen Zahnschmerzen kann man eine Schweizer Joint-venture-Praxis im Moskauer Hotel Intourist aufsuchen. Bezahlung nur in Devisen. Gleiches gilt für das American Medical Center und das International Health Care Center in Moskau.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser ist nicht immer keimfrei und sollte zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. 

Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte, unbesorgt verzehrt werden. In den südlichen Republiken können für ausländische Reisende ungewohnte Nahrungsmittel manchmal leichte Verdauungsprobleme verursachen.

Vereinzelte Trichinose-Erkrankungen werden über das Jahr hinweg aus Sibirien gemeldet. Die Infektion wurde durch den Verzehr von Wildfleisch (Braunbär, Polarbär, Waschbär, Fuchs, Wolf, Luchs und Walross) hervorgerufen. Daher wird Reisenden geraten kein unzureichend gegartes Fleisch zu verzehren. Bei vollständig durchgebratenen oder abgekochten Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt in den kälteren Gebieten auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben.

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Russische Frühsommer-Meningoenzephalitis (RSSE) werden durch Zecken übertragen. Betroffen sind die Waldgebiete von Kaliningrad bis nach Ostsibirien. Besonders hoch ist die Zeckengefahr im Gebiet zwischen Moskau und Sankt Petersburg, in Süd- und Ostsibirien sowie die Feuchtbiotope nördlich des Ladogasees in Karelien. Gegen FSME ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis September vor allem in den ländlichen und suburbanen Küstengebieten südlich von Chabarowsk in Südostsibirien.

Tollwut kommt landesweit vor, auch in Städten. Überträger sind vor allem Füchse, aber auch Hunde, Katzen, andere Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Landesweit und ganzjährig besteht die Gefahr des Zeckenbiss-Fiebers. Ebenfalls durch Zecken hervorgerufen wird das Krim-Kongo-hämorrhagische Fieber. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein. Vom Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird daher abgeraten.

Gesundheitszeugnis

Für Ausländer, die länger als 3 Monate im Land bleiben, ist für den Visumsantrag (Arbeits- oder Studentenvisum) bzw. die Einreise ein negativer HIV-Test in englischer und russischer Sprache erforderlich (Formular auf Anfrage über die Botschaft).

Geld

Währung

1 Rubel = 100 Kopeken. Währungskürzel: Rbl, RUB (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 5.000, 1.000, 500, 100, 50, 10 und 5 Rbl im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen von 10, 5, 2 und 1 Rbl sowie Kopeken im Nennwert von 50, 10, 5 und 1. 

Kopeken in den Nennwerten 1 und 5 werden nicht mehr hergestellt, Preise werden auf 10 und 50 Kopeken gerundet.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden in der Russischen Föderation nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do 09.30-17.00 Uhr, Fr 09.30-16.00 Uhr (Variationen sind möglich).

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
 
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, die Ausfuhr von Fremdwährung in bar ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ begrenzt. Die Ausfuhr ab einem Gegenwert von 10.000 US$ ist strafbar.

Es empfiehlt sich in jedem Falle, die aktuellen Devisenbestimmungen bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.

Geldwechsel

Fremdwährungen sollten nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umgetauscht werden (kleine Stückelungen). Jeder Geldwechsel, es gibt tägliche Schwankungen, muss auf dem Deklarationsformular vermerkt werden, und alle Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist in internationalen Hotels, Wechselstuben und den Flughäfen möglich. Geldanweisungen über Western Union sind ebenfalls möglich.

Wechselkurse

RUB

Öffentliche Feiertage

year

2024

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können von Flugreisenden zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 10.000 € (bei Einreise mit dem Flugzeug) / 500 € (bei Einreise über Land oder Wasser) und bis zu 50 kg (bei Einreise mit dem Flugzeug) / 25 kg (bei Einreise über Land oder Wasser) Gesamtgewicht.

Folgende Artikel können von Reisenden mit der Bahn/ dem Auto oder dem Schiff zollfrei in die Russische Föderation eingeführt werden:
 
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren (Personen ab 18 J.)
3 l alkoholische Getränke (nur Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
250 g Kaviar (als Konserve);
Geschenke und andere Waren bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht.

Anmerkung: Bei der Einreise muss eine Zolldeklaration ausgefüllt werden, die bei der Ausreise vorgelegt werden muss. Auf diesem Formular müssen alle eingeführten privaten Gegenstände, einschl. Währungen und Wertgegenstände, vermerkt werden. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten langwierig sein. Die Ausfuhrbestimmungen sind sehr streng; es ist ratsam, sich bereits bei der Einreise nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, Pornographie, unmoralische oder subversive Artikel, Photographien und gedruckte Medien, die sich gegen die Russische Föderation richten, Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen, Tiere, Fleisch und Fleischprodukte, mehr als 250 g Kaviar vom Stör in Dosen oder daraus hergestellte Produkte, Obst und Gemüse. Einzelheiten von der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Korrekte Kleidung und Pünktlichkeit werden erwartet. Englisch ist vor allem im Managementbereich Geschäftssprache. Mitunter wird auch Deutsch gesprochen. Es ist ratsam, sich vereinbarte Termine noch einmal bestätigen zu lassen und Visitenkarten in Russisch und Deutsch bzw. Englisch mitzubringen. Dolmetscher- und Übersetzerdienste sind von verschiedenen Organisationen erhältlich, die Bezahlung erfolgt meist in Devisen.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00/10.00-18.00 Uhr mit längerer Mittagspause.

Kommunikation

Post

Postsendungen nach Westeuropa sind acht bis sechszehn Tage unterwegs. Größere Hotels nehmen postlagernde Sendungen entgegen und haben Poststellen, die Briefmarken und Postkarten verkaufen. Öffnungszeiten der Postämter: 09.00-19.00 Uhr.

Telefon

Die Landesvorwahl ist 007.

Nach dem Wählen der Landesvorwahl darf die 0 der Ortsvorwahl nicht weggelassen werden. Die Vorwahl für Gespräche innerhalb der GUS-Staaten ist die 8, bei internationalen Gespräche muss die 10 vorweg gewählt werden.

Öffentliche Telefone (Taxofon) werden mit speziellen Chips oder mit Telefonkarten genutzt. Einige öffentliche Telefone in Hotels (hohe Gebühren) und in Flughäfen akzeptieren auch Kreditkarten. Mit alten öffentlichen Telefonen kann man nur Inlandsgespräche führen. Telefonkarten sind an Kiosken, in Postämtern, in Metro-Stationen und in zahlreichen Geschäften erhältlich. Diese Karten können über das Internet aufgeladen werden und funktionieren mit jedem Tastentelefon. Internationale Gespräche kann man auch in einem Fernsprechamt (Telefonbüros teils auch mit Satelittentelefonen) führen. Nachts und am Wochenende sind internationale Gespräche am günstigsten.

Allgemeine Notrufnummer ist die 112.

Mobiltelefon

2G (GSM 900/1800), 3G (UMTS 900 und 2100) und 4G. Zahllose Netzbetreiber wie MTC haben Roaming-Abkommen mit internationalen Mobilfunkgesellschaften. Alle größeren Städte und die meisten Regionen liegen im Sende-/Empfangsbereich mindestens eines Netzbetreibers. Mobiltelefone können bei manchen Mobilfunkfirmen gemietet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine SIM-Karte vor Ort zu kaufen, sofern man über ein entsperrtes Handy verfügt. 

Internet

Internetanbieter ist u.a. BeeOnline. Kostenlos und öffentlich zugängliche WiFi-Hotspost stehen in den meisten Städten. Kostenloses WiFi bieten zahlreiche Hotels, Restaurants, Cafés, Einkaufszentren, Kinos, Bahnhöfe, Metrostationen in Moskau sowie Flughäfen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. kostenpflichtige Wi-Fi-Hotspots von Goodspeed. Einige internationale Websites können gesperrt sein. Auch in den ländlichen Regionen nimmt die Internetnutzung immer mehr zu.

Hinweis: Russland baut zurzeit sein eigenes, vom weltweiten Internet unabhängiges Netz auf. Rechtlich ist dafür der Weg schon bereitet, nur die technische Umsetzung konnte noch nicht vollständig realisiert werden. Die staatliche Zensur des Internets in Russland wird durch diesen Schritt vermutlich auf eine neue Ebene gestellt.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender können in Russland über das Internet empfangen werden.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

In Moskau und St. Petersburg sind inzwischen fast alle westlichen Konsumgüter erhältlich. In allen Touristenzentren gibt es besondere Läden, in denen man mit harter Währung bezahlen kann. In allen anderen Geschäften muss man in der Landeswährung bezahlen; hier muss man nach den Artikeln, zum Bezahlen und zum Warenempfang anstehen. Für Antiquitäten, andere wertvolle Gegenstände, Kunstwerke und Manuskripte, die nicht in den Souvenirgeschäften gekauft werden, braucht man eine Exportgenehmigung. Beliebte Souvenirs sind Matrjoschkas, die bunt bemalten Holzpuppen, Schatullen mit Märchenmotiven, geschnitztes Spielzeug und Malereien auf Holz oder Emaille.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Sa 09.00-17.00 Uhr. Viele Geschäfte sind auch sonntags offen. Kaufhäuser und Supermärkte haben durchgehend geöffnet.

Nachtleben

Einleitung

Theater, Zirkus, Konzerte und Varieté stehen meist auf dem Besucherprogramm. Moskau ist die Wiege des russischen Theaters. Karten sollten beim Servicebüro des jeweiligen Hotels bestellt werden. Einzelheiten vor Ort. In den meisten Restaurants, Nachtklubs und größeren Restaurants werden auch Musik und Tanz angeboten. In Moskau gibt es 69 Kasinos. Nachtklubs und Diskotheken haben meist von 22.00-06.00 Uhr früh geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Das Frühstück ist meist sehr reichhaltig und besteht aus Wurst, gekochten Eiern, Brot, Sauerrahm, Jogurt, Marmelade und russischem Tee. Zum Frühstück wird auch gern Kascha, ein Graupenbrei, serviert. Die Hauptmahlzeit umfasst meist drei oder vier Gänge. Eines der berühmtesten russischen Gerichte ist Borschtsch, eine Suppe aus roter Beete, die heiß mit saurer Sahne serviert wird und ähnlich wie Akroschka (kalte Kwas-Suppe) schmeckt. Boeuf Stroganow (geschnetzeltes Rinderfilet in saurer Sahne geschmort), Blini (Pfannkuchen meist mit Kaviar oder Lachs und saurer Sahne serviert), Aladyi (süße Blini mit Marmeladenfüllung) und Ikra oder Krasnaja Ikra (schwarzer oder roter Kaviar) sind weltweit bekannt. Besonders beliebt zum Nachtisch sind Blintschi (Pfannkuchen) aus Grieß oder Buchweizen mit süßer Soße.

Getränke:
Eines der beliebtesten Getränke ist Tschai (schwarzer Tee). Wodka wird oft mit Gewürzen und Kräutern aromatisiert, z. B. mit Zubrowka (einer Grasart), Riabinowka (einer Beerensorte), Starka (dunkel und angenehm im Geschmack) und Pertsowka (mit scharfem Paprika). Russischer Sekt ist hervorragend und preiswert. Kwas ist ein erfrischendes und ungewöhnliches Getränk aus Schwarzbrot und Rosinen. Getränke werden normalerweise per Gramm oder Flasche bestellt. Nach den geltenden Bestimmungen dürfen nicht mehr als 100 g alkoholischer Getränke pro Person und Mahlzeit verkauft werden. Bars und Cafés schließen normalerweise um 22.00 Uhr.

Unterkunft

Camping

Zahlreiche Campingplätze sind vorhanden.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Derzeit gibt es zwei Herbergen in St. Petersburg, zwei in Moskau, eine in Nowgorod und eine in Irkutsk. Jugendherbergen sind meist sicherer und sauberer als Hotels der gleichen Preisklasse. Reservierungen sollten mindestens 3-4 Wochen im Voraus gemacht werden. Es gibt keine Altersgrenze. Weitere Informationen erteilt die Russian Youth Hostel Association, St Petersburg International Hostel, 3rd Sovietskaya Street, Building no 28, RU-St. Petersburg 193069. Tel: (812) 277 0569 oder 329 8018. (Internet: www.hostelling-russia.ru oder www.ryh.ru)

Kultur

Religion

Hauptsächlich christliche Religionen; die russisch-orthodoxe Kirche ist die größte Glaubensgemeinschaft (15-20%). Außerdem gibt es muslimische, buddhistische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung geben sich nur Männer die Hand. Besucher sind immer wieder von der selbstverständlichen Gastfreundschaft beeindruckt. Firmengeschenke werden gern angenommen.
Kleidung: Grundsätzlich liegt man mit eher konservativer Kleidung nie falsch.

Rauchen: Das Rauchen ist in Schulen, Hochschulen, in Aufzügen, in Treppenhäusern, auf Kinderspielplätzen, in einem Radius von 15 Metern rund um die Eingänge in die Metro, in Restaurants, Cafés, Clubs, in Bahnhöfen und in Zügen sowie auch in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Trinkgeld: Wenn die Service-Gebühr nicht schon in der Rechnung enthalten ist, sind 5-10% Trinkgeld in der Stadt üblich. In gehobenen Hotels und Restaurants in Moskau und in anderen Großstädten werden 10-15% Trinkgeld erwartet. Auch Zimmermädchen und Touristenführer erwarten ein Trinkgeld. 

Klima

Beste Reisezeit

Große jahreszeitliche Schwankungen und regionale Unterschiede. Die Spanne reicht von heißen Temperaturen, die den Asphalt schmelzen lassen, bis hin zu unter -30°C im sibirischen Winter. Das Klima geht von arktischem Klima im Norden zu kontinentalem Klima im Süden über. Generelles lässt sich kaum sagen, außer dass man auf alles vorbereitet sein sollte. In Nordrussland sind Frühling und Herbst kühler als in Mitteleuropa. Im äußersten Norden herrscht streng polares Klima. Milder ist es an der Ostseeküste, wo viele Moskauer gerne ihren Urlaub verbringen. Sotschi, Badeort und Austragungsort der olympischen Winterspiele 2014, bekam dank seiner tropischen Temperaturen den Beinamen "Florida von Russland", – abzüglich der braungebrannten Senioren natürlich.

Süden: Kürzere Winter als im Norden. In den Steppen (Südosten) heiße, trockene Sommer und sehr kalte Winter. In der nördlichen und nordöstlichen Schwarzmeer-Region sind die Winter mild. Hohe Niederschlagsmenge das ganze Jahr über. Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im Oktober.

Sibirien: Sehr kalte Winter; angenehme, kurze Sommer mit zahlreichen Niederschlägen. Frühjahr und Herbst deutlich kühler als in Mitteleuropa.

Veranstaltungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Russisch. Die Sprachen der ethnischen Minderheiten sind ebenfalls verbreitet. Englisch, Deutsch und Französisch werden teilweise gesprochen.

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