Lettland
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Tägliche Direktverbindungen von Frankfurt/M. nach Riga werden von Lufthansa (LH) und Air Baltic (BT) angeboten.
Außerdem fliegt Air Baltic (BT) ab Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Wien, Zürich und Genf nonstop nach Riga.
Austrian Airlines (OS) und Air Baltic (BT) fliegen von Wien direkt nach Riga.
Scandinavian Airlines SAS (SK) und Norwegian Air Shuttle (DY) verbinden Salzburg mit Riga.
Ryanair (FR) verbindet Bremen, Köln/Bonn, Frankfurt Hahn und Memmingen nonstop mit Riga.
Ryanair (FR) fliegt auch ab Wien nach Riga.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Riga: 2 Std.; Wien - Riga: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Riga: 2 Std. 30 Min.
Anreise mit dem Pkw
Auto: Von Deutschland und der Schweiz aus gestaltet sich die Anreise am einfachsten über Polen und Litauen. Auf dieser Strecke sind keine Visa nötig, da sie ausschließlich durch die EU führt. Von Österreich aus durchquert man zunächst Tschechien, um nach Polen zu gelangen.
Mehrere Verbindungsstraßen führen von Lettland aus nach Estland (Grenzübergänge: Ainazi, Valka, Veclaicene), nach Litauen (Grenzübergänge: Daugavpils, Subate, Bauska, Eleja, Ezere, Nica), in die Russische Föderation (Grenzübergänge: Karsava, Zilupe) und nach Belarus (Grenzübergänge: Paternieki, Silene).
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Lettland.
Maut: Fahrten mit dem Pkw sind in Lettland mautfrei. Nur für Fahrzeuge über drei Tonnen im Güterverkehr wird Maut fällig.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist in Lettland ausreichend.
Anreise mit der Bahn
Lettlands wichtigste Eisenbahngesellschaft Latvijas dzelzceļš betreibt ein gut ausgebautes, sternförmig auf Riga zulaufendes Streckennetz, das Verbindungen nach Russland, in die ehemaligen sowjetischen Länder sowie nach Estland und Litauen bietet.
Die elektrische Eisenbahn AS Pasazieru Vilciens verbindet Riga in alle Himmelsrichtungen.
Von Berlin nach Riga gibt es eine Verbindung über Warschau und Vilnius. Bei der Nachtverbindung von Berlin über Minsk (Belarus) nach Riga benötigen Reisende ein belorussisches Transitvisum, das vor der Abreise besorgt werden muss. Der direkte Nachtzug von Minsk nach Riga fährt nur jeden zweiten Tag.
Anreise mit dem Schiff
Die drei großen Häfen Lettlands sind Liepaja, Riga und Ventspils.
Kreuzfahrtschiffe
U.a. haben folgende Reedereien auf ihren Kreuzfahrten Riga im Programm: AIDA, Phoenix, TUI Cruises, Plantours, MSC Kreuzfahrten und Hansa Touristik.
Fähranbieter
Stena Line bietet mehrmals wöchentlich Fährverbindungen zwischen Travemünde und Liepaja an.
Tallink Silja verbindet regelmäßig Stockholm mit Riga.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Die lettische Fluglinie Air Baltic (BT) verbindet Liepāja regelmäßig nonstop mit Riga (Flugzeit: 40 Min.).
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Lettland hat im europäischen Vergleich ein sehr weitmaschiges Straßennetz, das jedoch alle Landesteile verbindet.
Maut: Fahrten mit dem Pkw sind mautfrei.
Tankstellen sind flächendeckend zu finden und oft rund um die Uhr geöffnet. In der Regel kann mit Kreditkarten bezahlt werden.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Überregionale Straßen sind meist in einem guten Zustand, weniger befahrene Straßen allerdings oft unbefestigt.
Staßenklassifizierung
Das lettische Straßennetz umfasst:
- Hauptstraßen, die sternförmig auf Riga ausgerichtet und teilweise autobahnartig ausgebaut sind (Kennzeichnung: A und eine Nummer);
- Staatsstraßen 1. Ordnung, die die verschiedenen Verwaltungsbezirke miteinander verbinden (Kennzeichnung: P und eine Nummer);
- Staatsstraßen 2. Ordnung, die Orte innerhalb der Verwaltungsbezirke verbinden (Kennzeichnung: V und eine Nummer).
Autovermietung
Die Buchung ist über Hotels möglich; Vorausbestellung wird empfohlen. Angeboten werden westliche Marken aller Klassen auch mit Chauffeurservice. Einwegmieten sind ebenfalls im Angebot. Autovermietungen verlangen in Lettland oft zusätzlich zum nationalen einen internationalen Führerschein.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie oft unterschiedlich) und seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen. Oft zahlen Fahrer unter 25 Jahren vor Ort zusätzlich eine Jungfahrergebühr.
Taxi
Taxis sind überall verfügbar. Bei kürzeren Strecken ist es ratsam, einen Beleg zu verlangen, um nicht unnötig viel zu bezahlen. Bei längeren Strecken bringen Verhandlungen oft große Preisvorteile, was zumeist nur in Taxis möglich ist, die per Telefon gerufen wurden.
Fahrrad
In Riga und Jurmala bietet Sixt an einer Vielzahl von Stationen Leihfahrräder an. In Bulduri und Kemeri können Fahrräder am Bahnhof geliehen werden; in ländlichen Regionen und Kleinstädten oft bei Gaststätten.
Roller können in Riga bei diversen Verleihern gemietet werden.
Reisebus
Busse sind in Lettland das am meisten genutzte öffentliche Verkehrsmittel. Der Busbahnhof in Riga befindet sich hinter dem Hauptbahnhof. Von hier aus starten Busse ins ganze Land.
Die auf dem Land verkehrenden Kleinbusse sind oft sehr unpünktlich; die Fahrpreise allerdings sehr günstig.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht.
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Fahrer, die ihren Führerschein erst weniger als 2 Jahre besitzen: 0,2 ‰.
- Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet sein.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Kinder bis zu einer Größe von 1,50 m müssen in Kindersitzen befördert oder mit dem Hüftgurt des Sicherheitsgurts gesichert werden.
- Winterreifen sind vom 01.12.-01.03. für alle Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen vorgeschrieben.
- Im Wohnmobil muss auch bei einer Durchreise ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Die Ampelschaltung ist anders als in Deutschland: Grün - blinkendes Grün - Gelb - Rot. Das blinkende Grün entspricht Gelb in Deutschland. Wenn die Ampel auf Gelb steht, darf nicht mehr gefahren werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 90 km/h;
- Schnellstraßen 90-100 km/h (Beschilderung beachten).
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC Partnerklub in Riga ist Latvijas automoto biedriba (LAMB), Tel. +371 67 56 62 22. Notruf: Tel. 1888.
Dokumentation
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Lettland uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Lettland erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Unterwegs in der Stadt
In Riga fahren Straßenbahnen, Trolleybusse, Busse und Taxis.
Das städtische Unternehmen Rigas Satiksme betreibt die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fahrkarten für Busse und Straßenbahnen werden in Kiosken und Geschäften verkauft oder können direkt beim Fahrer erworben werden.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Das Streckennetz der lettischen Eisenbahngesellschaft Latvijas dzelzceļš verbindet Riga regelmäßig mit allen größeren Städten des Landes. Der Hauptbahnhof ist Stacijas laukums. Fahrkarten können vor Ort am Bahnhof oder für die meisten Strecken auch online erworben werden.
Außerdem fährt ab Riga die elektrische Bahn AS Pasazieru Vilciens in alle Himmelsrichtungen.
Banitis betreibt Lettlands letzte funktionstüchtige Schmalspurbahn auf der Strecke Gulbene - Aluksne (33 km).
Unterwegs mit dem Schiff
Entlang der Küste liegen einige kleine Häfen mit Yacht-Anlegestellen: Riga, Roja, Salacgriva, Pavilosta, Ventspils, Skulte, Engure, Mersrags, Liepaja und Lielupe.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
(Unverändert gültig seit: Mon, 08 Jun 2026 17:04:34 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Luftraumverletzungen durch Drohnen/Zivilschutz
In jüngster Vergangenheit kam es mehrfach zu Warnmeldungen der lettischen Behörden wegen Einflügen von wahrscheinlich durch elektronische Störmaßnahmen abgelenkten Drohnen in den lettischen Luftraum, insbesondere im Osten des Landes. Weitere Vorfälle können nicht ausgeschlossen werden. Dies kann auch zu vorübergehenden Sperrungen von Flughäfen und Umleitung oder Verzögerung von Flügen führen.
Die lettischen Zivilschutzbehörden stellen für Ereignisse, die die öffentliche Sicherheit gefährden, umfangreiche Informationen zur Verfügung:
- Informieren Sie sich auf der lettischen Webseite für Notfallsituationen oder dem Portal für Schutz und Sicherheit (in lettischer Sprache).
- Nutzen Sie die App „112lavija" - hier werden regelmäßig für die Bevölkerung Informationen zur Verfügung gestellt.
- Aktivieren Sie auf Ihrem Mobiltelefon die Option für „Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast Alerts)". Diese werden von den zuständigen Stellen regional per SMS bzw. als Push-Mitteilung versandt.
- Bitte beachten Sie entsprechende Warnmeldungen, Hinweise und Handlungsempfehlungen der zuständigen Behörden.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf unbewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „touristenfreundlich" gekennzeichnet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie Gepäck, Ihre Kreditkarte und auch Getränke in Bars nie unbeaufsichtigt.
- Benutzen Sie mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze und lassen Sie keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurück.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Klima, aber mit erheblichen jahreszeitlichen Temperaturschwankungen.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Einreise aus Belarus nach Lettland/Grenzschließung
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Lettland über die Grenzübergänge zwischen Lettland und Belarus oder der Russischen Föderation ist seit 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. In Belarus zugelassene Kfz dürfen in Lettland seit 2024 nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Seit 2023 ist der Grenzübergang Silene zwischen Lettland und Belarus geschlossen. Der Grenzübergang Pāternieki kann seit 19. März 2025 nur mit Kfz genutzt werden.
Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Lettland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die lettische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.
Seit 2023 sind die Grenzübergänge Pededze und Vientuli zwischen der Russischen Föderation und Lettland geschlossen. Die Grenzübergänge Terehova und Grebneva können seit 19. März 2025 nur mit Kfz genutzt werden.
Weitere, kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Informationen erteilt die lettische Grenzschutzpolizei.
Es kommt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation sowie Belarus (siehe auch Einreise und Zoll - Weiterreise in die Russische Föderation). Bei der Einreise ist mit intensiven Kontrollen und Interviews zu rechnen, bei Bedenken der Sicherheitsbehörden wird die Einreise verweigert.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
In Riga steht ein guter öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung.
Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt.
Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht.
Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.
In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze; für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.
Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.
Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen Motor Insurers' Bureau of Latvia in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.
Bei Taxifahrten wird empfohlen, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.
Die Rigaer Polizei hat neben der einheitlichen Notrufnummer 112 für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: +371 11 88.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
LGBTIQ
In Lettland besteht kein strafrechtliches Verbot für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen volljährigen Personen. In ländlichen Gegenden ist die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTIQ dennoch geringer ausgeprägt als in urbanen Zentren.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In Lettland ist jeglicher Umgang mit Drogen strikt verboten und wird mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet. Bereits der Erwerb, Besitz, oder Konsum von Kleinstmengen (auch Cannabis, Ecstasy bzw. MDMA) können zur vorläufigen Festnahme führen und mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden.
Bei der Ein- und Ausreise – ob am Flughafen und am Fährterminal - muss mit Kontrollen gerechnet werden.
Ausnahmen gelten ausschließlich für medizinisch verordnete Betäubungsmittel sowie Cannabis. Weitere Informationen bietet das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm).
Das Führen eines Kfz unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln wird sehr streng geahndet. Es drohen hohe Strafen bis zum Entzug des Führerscheins, der Beschlagnahme des Kfz bzw. Ordnungshaft.
Alkoholkonsum auf offener Straße ist verboten. Davon ausgenommen sind Lokale mit Schanklizenz (Straßencafés etc).
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Auch innerhalb des Schengengebiets müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) beim Grenzübertritt in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.
Weiterreise in die Russische Föderation und nach Belarus
Seit dem 15. Oktober 2025 kann die Grenze zwischen Lettland und der Russischen Föderation sowie zwischen Lettland und Weißrussland in Grebņeva, Terehova und Pāternieki nur noch nach vorheriger Online-Registrierung im elektronischen Warteschlangenreservierungssystem (ERRS) überquert werden.
Dies ermöglicht es dem Fahrzeugführer 30 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt einen Zeitrahmen (1 Stunde) für die Einfahrt an dem betreffenden Grenzübergang zu wählen. Nach Eingang der Zahlungsbestätigung wird im System eine Wartemarkennummer zugewiesen. Bei Registrierung kurz vor Erreichen des Grenzübergangs kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Die Gebühr für die elektronische Reservierung eines Fahrzeugs beträgt 9,30 EUR.
Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Lettland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die lettische Grenzschutzpolizei (auch für Staatsangehörige der Ukraine).
- Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Förderation.
- Beachten Sie, dass für die Einreise nach Lettland Nicht-EU Staatsangehörige nur mit Pass und EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum einreisen können.
- Beachten Sie die Informationen der lettischen Behörden.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Ausfuhr von Bargeld aus Lettland in die Russische Föderation
Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Ausfuhr von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.
Bei einem durch den lettischen Zoll festgestellten Versuch der Ausfuhr, der nicht einer Ausnahme unterliegt und in der Folge den deutschen Zoll-/Strafverfolgungsbehörden bekannt wird, müssen Reisende (deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland) grundsätzlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen. Eine Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen unterliegt nicht den Sanktionsbestimmungen, sondern den allgemeinen Regelungen.
Eine Ausnahme davon gilt nur für Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender, unmittelbarer Familienangehöriger benötigt wird. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß ist maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.
Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen und von anderen Barmitteln mit einem Gegenwert von 10.000 EUR oder mehr ist bei der Ausfuhr schriftlich beim Zoll anzumelden und unterliegt der Prüfung (Zweck, Empfänger, etc.) durch die lettischen Behörden.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen FSME, Hepatitis B und ggf. Tollwut empfohlen.
FSME
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Allgemeinmediziner, der Vertragsarzt der lettischen Krankenversicherung (Veselibas obligatas apdrosinasanas valsts agentura - VOAVA) ist. Informationen zu Vertragsärzten sind in Lettland unter der gebührenfreien Service-Nummer 800 12 34 erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Anmerkungen Impfungen
[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Lettland ist das einzige EU-Land, in dem Diphtherie endemisch ist. Impfschutz ist möglich und empfehlenswert.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tuberkulose kommt landesweit mit einer höheren Inzidenz als im EU-Durchschnitt vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
Impfungen
Geld
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard, Visa, American Express, JCB und Diners Club werden von vielen Hotels und Tankstellen der größeren Städte angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte und PIN-Nummer Geld abgehoben werden.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr; manche Banken auch Sa 09.00-12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Währungen
Öffentliche Feiertage
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Lettland eingeführt werden:
Medikamente für den persönlichen Bedarf;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 285 €.
(a) Wertvolle Gegenstände wie Schmuck und Pelze sollten deklariert werden.
(b) Für Kunstgegenstände, die über 50 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung der lettischen Behörden erforderlich.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Schusswaffen und Munition (Einfuhrgenehmigung erforderlich), unverarbeitete Milch und rohes Fleisch (siehe Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Importbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Import/Export in die EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
10 kg Kaffee;
110 l nicht-alkoholische Getränke;
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Kommunikation
Telefon
Die Landesvorwahl ist 00371.
Mobiltelefon
Internet
Das dichteste Netz aus kostenlosen WLAN-Hotspots befindet sich in Riga. In ganz Lettland gibt es kostenloses WLAN in zahlreichen Hotels, Restaurants, Bars, Cafés, in Supermärkten, am Flughafen und an Bahnhöfen. Mobile Tet-WiFi-Hot-Spots in ganz Lettland ermöglichen kostenpflichtigen Zugang zum Internet.
Post
Die Hauptpostämter (Zentrale: Boulevard 19) in Riga haben bis 20.00 Uhr und teilweise bis 22.00 Uhr geöffnet. Briefkästen sind gelb. Briefe nach Westeuropa sind 5-7 Tage unterwegs. Allgemeine Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Postämter außerhalb von Riga sind Mo-Fr von 09.00-18.00 Uhr und Sa von 9.00-13.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind in Postämtern und in Kiosken erhältlich.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Lettland empfangen.
Unterkunft
Hotels
Das Hotelangebot ist gut und wird ständig erweitert. Auch außerhalb der Hauptstadt findet man eine recht gute Auswahl an größeren Hotels und kleineren Pensionen, die vor der Unabhängigkeit unter staatlicher Aufsicht standen. Hotels in Riga sind mitunter teuer. Urlaubsorte mit guten Übernachtungsmöglichkeiten sind in der Umgebung vom Gauja Nationalpark, in Kurzeme und Latgale zu finden. Zu empfehlen sind auch Privatquartiere, die in fast jedem Ort vermittelt werden. Informationen zu Unterkünften in Lettland findet man auch im Internet unter folgender Adresse (Internet: www.allhotels.lv).
Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt. Weitere Informationen erteilt die Baltische Zentrale für Fremdenverkehr und der nationale Hotel- und Gastronomieverband Association of Latvian Hotels and Restaurants, A Caka iela 55-223, LV-1011 Riga (Tel: 701 41 31. Internet: www.lvra.lv).
Camping
Offizielle Campingplätze mit westeuropäischem Standard gibt es wenig. Zeltplätze mit bescheidenem Komfort befinden sich überwiegend in den Nationalparks und Urlaubsgebieten, z.B. an der Ostseeküste in der Umgebung der Baderegion bei Jurmala und in Ventspils (Internet: www.camping.ventspils.lv) und an Seen und Flussufern. Manche sind mit kleinen Holzhütten ausgestattet, die man mieten kann. Auch auf Bauernhöfen kann preiswert übernachtet oder gezeltet werden. Außerhalb der Nationalparks wird freies Zelten, wie in den skandinavischen Ländern, toleriert.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Informationen erteilt die Baltische Tourismuszentrale in Münster und das Lettische Fremdenverkehrsamt in Riga (s. Adressen) sowie die Latvian Youth Hostel Association - Hostelling Latvia, 17-2 Siguldas pr, LV-1050 Riga (Tel: 921 85 60. Internet: www.hostellinglatvia.com).
Informationen zu Privatunterkünften, Pensionen und Landhäusern sind erhältlich vom Lettischen Fremdenverkehrsamt in Riga (s. Adressen) oder von der Latvian Country Tourism Association, Vīlipa iela 12-21, LV-1083 Riga (Tel: 761 76 00. Internet: www.celotajs.lv).
Kultur
Religion
19,6% Protestanten (Lutheraner), 15,3% Russisch-Orthodoxe, 1% andere Christen.
Soziale Verhaltensregeln
Allgemeines: Letten sind sehr stolz auf ihre Kultur. Besucher sollten dieses starke Nationalbewusstsein respektieren.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Letten sind eher zurückhaltende Menschen, jedoch äußerst gastfreundlich. Gastgeber freuen sich über einen Blumenstrauß. Blumen werden oft und gerne verschenkt, jedoch stets in ungerader Anzahl; eine gerade Anzahl gilt als Zeichen der Trauer.
Kleidung: Zurückhaltende, gepflegte Freizeitkleidung ist fast überall angebracht, Jeans und ein schickes Oberteil sind für die meisten Anlässe passend. In guten Restaurants oder zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen erwartet; Schultern und Knie sollten bedeckt sein. Badebekleidung gehört an den Strand.
Fotografieren: Beim Besuch einer der vielen schönen Kirchen sollte man sehr sensibel mit der Kamera umgehen und auf eventuelle Fotografierverbote Rücksicht nehmen. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert.
Rauchen: Das Rauchen ist in Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken nicht gestattet. Auch in öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Theater, Banken, Postämtern und Sportstätten sowie in Treppenhäusern ist das Rauchen verboten. Raucher, die sich im Freien aufhalten, müssen einen Mindestabstand von zehn Metern zu öffentlichen Gebäuden einhalten. Das Rauchen ist in der Nähe von Minderjährigen verboten.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld in Höhe von 5-10% des Rechnungsbetrags ist in Restaurants in größeren Städten üblich. Ansonsten gibt man Trinkgeld nur bei sehr gutem Service. Taxifahrer, Kellner, Gepäckträger, Zimmermädchen und Reiseführer sollten ein Trinkgeld erhalten.
Klima
Wirtschaft
Geschäftsetikette
In der Regel werden Visitenkarten ausgetauscht und Termine sollten im Voraus vereinbart werden. Geschäfte werden in Lettland in formaler Weise getätigt. Es wird ein Geschäftsoutfit erwartet. Für Männer ein Anzug, für Frauen ein Kostüm. Moderne Firmen bevorzugen ein eher lässigeres Outfit. Zu Beginn des Treffens gibt man sich die Hand, Geschenke werden gern gesehen, vor allem Uhren oder Whisky.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-17.30 Uhr.
Allgemeines
Hauptstadt
RigaReise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
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