Liechtenstein
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Deutsch. Umgangssprache ist ein alemannischer Dialekt.
Übersicht
Das winzige, aber wunderschöne Liechtenstein liegt versteckt zwischen der Schweiz und Österreich und wird oft übersehen, obwohl es mit seinen Nachbarn allemal mithalten kann.
Im Sommer tummeln sich Wanderer und Radfahrer in den atemberaubenden Bergen und Tälern, und im Winter laden dieselben Gebiete zum Skifahren, Schlittschuhlaufen oder Schlittenfahren ein.
Über das Land verstreut liegen hübsche Dörfer mit kleinen Kapellen. Das Wahrzeichen von Vaduz, der Hauptstadt Liechtensteins, ist Schloss Vaduz, der Sitz der Fürstenfamilie. Es liegt hoch oben auf einer Felsenterrasse, ist der Öffentlichkeit aber nicht zugänglich. Daneben gibt es geschichtsträchtige Gebäude und viele Geschäfte in Vaduz zu erkunden.
Durch seine enge Verbindung zur Schweiz und die niedrigen Steuersätze zählt die Bevölkerung von Liechtenstein zu den wohlhabendsten der Welt.
Allgemeines
Zeitzone
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)
Offizieller Name des Staates
Fürstentum Liechtenstein.
Hauptstadt
Vaduz.
Geographie
Liechtenstein liegt zwischen dem österreichischen Bundesland Vorarlberg und den Schweizer Kantonen Graubünden und St. Gallen an der Westabdachung des Rätikons über dem Tal des Alpenrheins. Trotz seiner kleinen Ausmaße unterteilt sich das Fürstentum in ein Oberland (die ehemalige Grafschaft Vaduz) und ein Unterland (die frühere Herrschaft Schellenberg) mit insgesamt 11 autonomen Ortschaften, die mit einem breiten Freizeit- und Unterhaltungsangebot aufwarten. Liechtenstein ist für seine ausgezeichneten Weingüter bekannt.
Regierung
Parlamentarische Monarchie seit 1921. Verfassung von 1921, letzte Änderung 2003. Parlament (Landtag) mit 25 Mitgliedern.
Staatsoberhaupt
Hans Adam II, seit 1989. (Sein Sohn, Prinz Alois, nimmt seit 2004 alle offiziellen Pflichten wahr.)
Regierungschef
Daniel Risch, seit März 2021.
Elektrizität
230 V, 50 Hz.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Fri, 14 Oct 2022 14:45:00 +0200(Unverändert gültig seit: Mon, 22 May 2023 12:17:10 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein.
Bei der Einreise nach Liechtenstein gelten aktuell keine Einschränkungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Beschränkungen im Land
Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind erneute Beschränkungen möglich. Die Regierung Liechtensteins bittet um eigenverantwortliche Selbstisolation im Falle einer Ansteckung mit dem COVID-19. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können in eigenem Ermessen eine Maskenpflicht verhängen.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten informieren Sie sich bitte ebenfalls beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Liechtenstein ist niedrig. Dennoch kann es an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Naturkatastrophen
Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
- Beachten Sie bei Aktivitäten in den Bergen aktuelle Witterungshinweise des Schweizer Bundesamts für Meteorologie und Klimatologie und den Lawinenlagebericht.
- Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC ein.
- Verlassen Sie ausgewiesene Wege und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Liechtenstein gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Deutsche Botschaft in Bern. In dringenden Notfällen können sich Reisende an den Deutschen Honorarkonsul in Balzers wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Autoreisende nach Liechtenstein benötigen eine Vignette für die Schweiz oder Österreich.
Es gilt eine 0,8 Promille-Grenze; es finden viele Kontrollen statt.
Allgemeine touristische Auskünfte erteilt Liechtenstein Marketing.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Strafrecht
Verkehrsverstöße werden zum Teil mit hohen Strafen geahndet.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit weniger als einem Jahr abgelaufen sein. Die Einreise mit gültigen Dokumenten wird von den lokalen Behörden des Fürstentums Liechtenstein jedoch empfohlen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Zollgrenzen, sie verfügen über dieselben Einreise- und Einfuhrvorschriften. Es wird somit auf die Reise- und Sicherheitshinweise Schweiz verwiesen.
Heimtiere
Heimtiere können mit dem EU-Heimtierausweis als Nachweis entsprechender Identifizierung des Tieres mittels Mikrochip und gültiger Schutzimpfung gegen Tollwut eingeführt werden. Ausführliche Informationen bietet das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums Liechtenstein.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die Einreise nach Liechtenstein sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
- Lassen Sie sich bei besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Liechtenstein akzeptiert das digitale COVID-Zertifikat der EU. Zurzeit kann es jedoch noch zu technischen Schwierigkeiten kommen, weshalb es sich empfiehlt, zusätzlich aus Sicherheitsgründen den Impfpass in Papierform mit sich zu führen.
Impfungen
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Arzt oder an ein Krankenhaus. Die ambulante ärztliche Versorgung wird durch Ärzte in freien Praxen oder in Ausnahmefällen durch die Notaufnahme im Spital Vaduz sichergestellt.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Geld
Währung
S. Schweiz.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten werden sowohl zur bargeldlosen Zahlung, wie auch zu Abhebungen an Geldautomaten akzeptiert. Hinweisschilder an Geschäften, Restaurants und Geldautomaten zeigen an, welche Karten im Einzelnen angenommen werden.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Liechtenstein nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
I. Allg. Mo-Fr 08.30-16.030 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen.
Geldwechsel
Geldumtausch ist in Banken (Wechselgebühr von 5%), am Flughafen, in Bahnhöfen an Wechselautomaten und in Hotels möglich. Die meisten Hotel und Restaurants akzeptieren Euro.
Währungen
Wechselkurse
CHFÖffentliche Feiertage
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Geschäftsbesuche während der Osterwoche, von Mitte Juli bis Ende August und zwischen Mitte Dezember und Anfang Januar sollte man vermeiden.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr. Bei kürzerer Mittagspause wird abends entsprechend früher geschlossen.
Kommunikation
Post
Postämter in Vaduz sind Mo-Fr 07.45-18.00 Uhr sowie Sa 08.00-11.00 Uhr, in Schaan Mo-Fr 07.45-12.00 und 13.45-18.00 Uhr, Sa 07.45-11.00 Uhr und in Triesenberg Mo-Fr 07.45-11.45 und 13.30-17.45 Uhr, Sa 08.30-11.00 Uhr geöffnet. Briefe innerhalb Europas sind 3-4 Tage unterwegs.
Telefon
Die Landesvorwahl von Liechtenstein ist 00423.
Mobiltelefon
GSM 900/1800, 3G (2100) und 4 G (LTE/1800/2600 Mhz). Netzbetreiber ist Telecom Liechtenstein.
Liechtenstein hat sich wie Norwegen und Island der EU-Roaming-Verordnung angeschlossen. Infolge wurden in diesen Ländern Mitte 2017 wie in allen EU-Ländern die Gebühren für Auslands-Roaming innerhalb der EU sowie innerhalb von Liechtenstein, Norwegen und Island abgeschafft.
Internet
Hauptanbieter ist die Telecom Liechtenstein. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Liechtenstein u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet empfangen.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Überblick
Keramik, Tonwaren, Briefmarken.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-18.30 Uhr, Sa 08.00-16.00 Uhr. Von April bis Oktober sind die Souvenirläden in Vaduz auch sonntags und an Feiertagen geöffnet.
Nachtleben
Einleitung
In Vaduz, Balzers und Schaan gibt es je ein Kino. In der »Maschlina-Bar« und im »Escape« in Triesen, im »Tiffany« in Eschen, im »Derby« in Schaanwald, im »Pacha« und im »Schlosshof« in Balzers kann man das Tanzbein schwingen. Die Theater TaK und Takino in Schaan bieten u. a. Pantomime, Tanztheater, Schauspiele, Jazz, Konzerte, Kabarett, Ballett sowie Kinder- und Jugendtheater.
Kulinarisches
Übersicht
Eines der Nationalgerichte sind Käsknöpfle. Auf der Speisekarte finden sich häufig Älplerrösti, Liechtensteiner Rauchteller oder geschnetzelte Schweinsleber mit Rösti.
Getränke: Der rote Vaduzer ist nur einer der ausgezeichneten Weine, die in Liechtenstein gekeltert werden. Trunkenheit am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
Unterkunft
Hotels
Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Liechtensteins einzige Jugendherberge, zwischen Schaan und Vaduz, liegt ca. 500 m abseits der Hauptstraße. Jugendherberge Schaan-Vaduz, Untere Rüttigasse 6, FL-9494 Schaan (Tel: 232 50 22. Internet: www.jugendherberge.ch/schaan). Insgesamt stehen 110 Betten zur Verfügung.
Kultur
Religion
Katholiken (76,2%), Protestanten (7%).
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand.
Rauchen: In Restaurants, Kneipen, Bars und Diskotheken besteht Rauchverbot. Abgetrennte Raucherräume gibt es nicht.
Trinkgeld: Inbegriffen.
Klima
Landesdaten
Vorwahl
+423Fläche(qkm)
160Bevölkerung
38.128Bevölkerungsdichte(pro qkm)
235Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
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