Finnland

Landesdaten

Vorwahl

+358

Fläche(qkm)

338,424

Bevölkerung

5.540.720

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

17

Bevölkerung im Jahr

2017

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

In Finnland gibt es mehr Bäume als Menschen und mehr Seen als in jedem anderen Land der Welt. Die Finnen leben mit der Natur– unendlicher Wildnis und 188.000 Seen – vor der Haustür in Einklang, und selbst eingefleischte Großstädter verbringen die kurzen, warmen Sommer auf dem Land, wo sie in den Seen schwimmen und fischen und in den Wäldern Beeren und Pilze sammeln, bevor sie den Tag mit Sauna und einem Glass Kossu (finnischem Wodka) beschließen.

In Lappland, im hohen Norden, dominiert die Jahrtausende alte Kultur der Sámi, einem robustem halbnomadischen Volk von Rentier-Hirten. Die Sprache der Finnen ist außergewöhnlich und hat ausgerechnet mehr mit Ungarisch gemeinsam als mit jeder anderen Sprache der Erde. Finnlands berühmtester Beitrag zur Weltkultur ist die Sauna, von der es allein hier 1.6 Millionen gibt.

In Finnland locken vor allem Abenteuer- und Outdoorsportarten wie Trekking, Mountainbiking, Skilanglauf, Hundeschlittenfahren, Wandern oder Fischen sowie eine Vielzahl von Wassersportarten. Die finnischen Sommer sind schon deshalb besonders, weil die Sonne kaum untergeht, und die Winter sind ein einziger Wintersporttraum.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Finnland.

Geographie

Finnland, das siebtgrößte Land Europas, grenzt im Nordwesten an Schweden, im Norden an Norwegen und im Osten an die Russische Föderation. Der Bottnische Meerbusen (Westküste Finnlands) und der Finnische Meerbusen (Südküste) gehören zur Ostsee. Vor der Küste liegen ca. 80.000 Inseln (die meisten an der Süd- und Südwestküste), im Binnenland gibt es 188.000 Seen mit weiteren 98.000 Inseln, die größte Seenplatte Europas.

10% des Landes besteht aus Wasser, 69% sind Waldgebiete und 8% werden landwirtschaftlich genutzt. Im Süden und Südwesten des Landes überwiegen Kiefern-, Tannen- und Birkenwälder. Hoch im Norden, in Lappland, ist der Baumbestand spärlicher und Zwergbirken herrschen vor. Im Zentrum des Landes findet man bergige Regionen, hier befindet sich der 1328 m hohe Haltiatunturi, - der höchste Berg Finnlands.

Regierung

Republik seit 1919. Verfassung von 1919, letzte Änderung 1999. Einkammerparlament (Eduskunta/Riksdag) mit 200 Mitgliedern. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 6 Jahre. Unabhängig seit 1917 (Loslösung von Russland). Finnland ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Cai-Göran Alexander Stubb, seit März 2024.

Regierungschef

Sanna Marin, seit Dezember 2019.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Hauptstadt

Helsinki.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Finnair (AY) bietet mehrmals wöchentlich Direktflüge von Frankfurt/M., Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und München sowie Zürich, Genf, Salzburg und Wien nach Helsinki an. 

Lufthansa (LH) bietet Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Helsinki an sowie von München nach Oulu.

Ryanair (FR) fliegt von Bremen nach Tampere.

Außerdem bestehen zahlreiche Verbindungen mit SAS (SK) u.a. von Frankfurt/M. und Hamburg über Kopenhagen oder Stockholm nach Helsinki.

Eurowings (EW) fliegt ab Düsseldorf nach Rovaniemi.

Edelweiss (WK) fliegt ab Zürich nach Ivalo und Kuusamo.

Flugzeiten

Berlin - Helsinki: 1 Std. 50 Min.; Frankfurt - Helsinki: 2 Std. 20 Min.; Hamburg - Helsinki: 1 Std. 50 Min.; München - Helsinki: 2 Std. 25 Min.; Wien - Helsinki: 2 Std. 20 Min.; Genf - Helsinki: 3 Std.; Zürich - Helsinki: 2 Std. 40 Min.

Anreise mit dem Pkw

Bei der Anreise mit dem Auto kann man über Dänemark über die Große Beltbrücke und Schweden über die Öresund-Brücke nach Finnland reisen. Oder man wählt die Route über Polen, Litauen, Lettland und Russland (Visum erforderlich). Es gibt auch Straßen von Norwegen und Schweden aus in den finnischen Teil Lapplands über den nördlichen Polarkreis. 

Autofähren verkehren von Travemünde und Rostock aus nach Helsinki.

Fernbus: Flixbus bietet von zahlreichen europäischen Städten aus Fahrten über Dänemark nach Stockholm an. Von dort hat man Anschluss mit der Fähre nach Turku und Helsinki.

Maut: In Finnland gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Zwischen Finnland und seinen Nachbarländern gibt es keine direkten Zugverbindungen. Allerdings verkehren Fähren von und nach Deutschland, Schweden und Estland.

Finnlines Ferries, Tallink Silja Lines und Viking Lines betreiben Fährverbindungen auf folgenden Strecken:
Helsinki - Stockholm (Schweden)
Helsinki - Tallinn (Estland)
Helsinki - Travemünde (Lübeck, Deutschland)
Turku - Stockholm (Schweden)

Mit der Bahn erreicht man Finnland von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus am einfachsten über Dänemark und Schweden. 

Ab Wien und Zürich gibt es ICE-Verbindungen über Berlin oder Hamburg nach Kopenhagen. Kopenhagen - Malmö bedient der Öresundzug, Malmö - Stockholm, die schwedische Eisenbahngesellschaft SJ. In Stockholm setzt man mit der Fähre nach Turku über, wo man direkt am Hafen in Schnellzüge nach Helsinki und Tampere umsteigen kann. Hochgeschwindigkeits- und Intercity-Züge fahren allerdings nur über den 3 km entfernten Hauptbahnhof von Turku. 

Bis Hamburg kann man u.a. ab Wien, Zürich oder München den ÖBB-Nightjet nutzen. Zwischen Lörrach, München und Hamburg verkehrt der Urlaubs-Express-Autoreisezug, betrieben von Train4you. 

Um direkt nach Lappland zu reisen, besteht in Stockholm die Möglichkeit, einen Anschlusszug bis Boden in Nordschweden und dann den Bus nach Haparanda in Lappland zu nehmen.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Finnland gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Nach Helsinki sind Turku, Rauma, Kotka und Vaasa die größten Hafenstädte in Finnland.

Finnlines bietet eine Verbindung zwischen Travemünde und Helsinki an (Fahrtdauer ca. 29 Std.). Informationen unter Tel. +49 451 1507 443. 

Oder man reist über Schweden und nimmt von dort eine Fähre nach Finnland. 
TT-Line, Tel. +49 4502 801-81, bietet mehrfach täglich Verbindungen von Travemünde oder Rostock nach Trelleborg an. 
Tallink, Tel. +49 40 547 541-222 und Viking Line, Tel. +49 451 38 46 30, betreiben Autofähren von Stockholm nach Helsinki und Turku (Fahrzeit: 12-16 Std.).

Fährt man mit dem Auto nach Dänemark, so kann man von dort mit der Fähre zunächst an die schwedische Westküste (z.B. mit Stena Line von Frederikshavn nach Göteborg) und dann von der schwedischen Ostküste aus mit der Fähre nach Finnland übersetzen (s. o.).

Kreuzfahrtschiffe

Folgende Kreuzschifffahrtsgesellschaften laufen finnische Häfen an: Costa, Cunard, Kristina Cruises, Norwegian Cruise Line, Princess, Regent Seven Sea Cruises, Seabourn und Silversea.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Das finnische Inlandsflugnetz ist eines der dichtesten der Welt. Die zahlreichen im ganzen Land verteilten Flughäfen ermöglichen eine schnelle und problemlose Reise durch Finnland. Knotenpunkte sind dabei die Flughäfen von Helsinki, Turku und Tampere. Die ehemaligen Finnair (AY)-Flugverbindungen zwischen Helsinki und Turku sowie zwischen Helsinki und Tampere wurden durch Busverbindungen ersetzt.

Finnair (AY) bedient eine Vielzahl von Inlandszielen.

Norra - Nordic Regional Airlines (N7) ist eine Tochtergesellschaft von Finnair und führt im Auftrag von Finnair Inlandsflüge durch.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das finnische Straßennetz besteht aus rund 78.000 km und ist im Süden sehr gut ausgebaut. Mehr als die Hälfte der Straßen sind asphaltiert oder im Norden des Landes oft mit Ölkies belegt.

Trotz des gut ausgebauten Straßennetzes erreicht man sein Ziel wegen der zahlreichen Seen oft nur über Umwege. Je weiter nördlich man kommt, desto weniger dicht ist das Straßennetz.

Man sollte in Finnland stets auf Wildwechsel achten. Warnschilder machen auf Elche, Rotwild und Rentiere aufmerksam. Wer einen Elch oder ein Rentier anfährt, muss dies der Polizei melden.

In Finnland gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind überwiegend von 7-21 Uhr geöffnet; in den Großstädten oft auch durchgehend 24 Stunden. Das Tankstellennetz ist flächendeckend. Im Norden sollte man allerdings darauf achten, rechtzeitig zu tanken, da die Tankstellen dort weiter auseinander liegen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Staßenklassifizierung

Staatsstraßen (finnisch: Valtatie) sind die höchste Straßenkategorie in Finnland. Sie verbinden die größten Städte des Landes. Sie haben eine Gesamtlänge von ca. 8.500 km. Auf Straßenschildern sind sie mit einer weißen Nummer auf rotem Grund gekennzeichnet. Ca. 700 km der Staatsstraßenstrecken sind autobahnartig ausgebaut.

Autovermietung

Mietwagen gibt es in Helsinki und anderen größeren Städten. Das Mindestalter für die Anmietung ist 19 Jahre, und man muss mindestens seit einem Jahr Inhaber des Führerscheins sein. Von Fahrern unter 25 Jahren kann eine Jungfahrergebühr verlangt wer.

Taxi

Taxis stehen in jedem größeren Ort, an Flughäfen und vor großen Hotels zur Verfügung. An Flughäfen gibt es auch Sammeltaxis, mit denen man gemeinsam mit anderen Reisenden kostengünstig die Stadt erreicht. Taxis können auch telefonisch bestellt oder in Großstädten an der Straße angehalten werden.

Reisebus

Schnellbusse, u.a. die Busgesellschaft Matkahuolto, bedienen einen Großteil des gesamten Straßennetzes. Selbst die abgelegensten Orte werden angefahren.

In Lappland sind Busse das wichtigste Verkehrsmittel, daher ist das Busnetz gut ausgebaut. Meistens fahren zweimal täglich öffentliche Busse, die unterwegs an kleinen Busstationen halten. 

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: 

- Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist Pflicht. 

- Promillegrenze: 0,5 ‰.

- Kinder unter 135 cm Körpergröße und unter 3 Jahren müssen mit einem Rückhaltesystem gesichert werden. Falls nicht verfügbar, dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert werden und müssen Kinder über 3 Jahren auf dem Rücksitz mit Sicherheitsgurt gesichert sein.

- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten oder Reflektoren ist für Autofahrer und alle Insassen sowie Motorradfahrer Pflicht, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, z.B. bei Pannen oder Unfällen.

- Autofahrer müssen grundsätzlich mit Abblendlicht oder bei ausreichenden Licht- und Sichtverhältnissen mit Tagfahrlicht fahren. 

- Winterreifen sind vom 1. Dezember bis Ende Februar (in Lappland von Mitte Oktober bis Ende April) für sämtliche Kfz bis zu 3,5 t Pflicht; bei Gespannen auch für gebremste Anhänger.

- Schneeketten können zusätzlich zur Winterbereifung montiert werden; Spikes sind vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern erlaubt und müssen bei Nutzung auf allen vier Rädern montiert sein.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

In geschlossenen Ortschaften: 50 km/h; 
auf Landstraßen: 80-100 km/h; 
auf Autobahnen: 120 km/h; 

Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger ist 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Partnerclub in Finnland ist AL autoliito in Helsinki, Tel. +358 9 77 47 64 00.

Aber auch der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und -unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49-89 76 76 76.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Finnland uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Finnland erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Alle Fahrer benötigen einen vollen Versicherungsschutz.

Auskünfte erteilt der finnische Automobilklub Autoliitto, Tel. +358 9 7258 4400.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss umgehend das Autoversicherungsbüro Liikennevakuutuskeskus informieren, Tel. +358 40 450 45 20. 

Unterwegs in der Stadt

In Helsinki bedient Helsinki City Transport (HKL) ein gut koordiniertes Verkehrsnetz aus Bussen, Straßenbahnen (Trams), U-Bahnen, Vorortzügen und eine Fähre zur Suomenlinna-Festung. Neben Einzelfahrscheinen gibt es auch Tagestickets für 1-7 Tage sowie Regionaltickets, mit denen man auch die öffentlichen Verkehrsmittel der angrenzenden Städte Espoo, Kauniainen und Vantaa nutzen kann.

Auf der Strecke der Tram 2 findet man interessante Sehenswürdigkeiten. Für alle Architektur-Interessierte empfiehlt sich eine Fahrt mit der Linie 4, und für Liebhaber von Design und Kunst die Linie 6. Alle drei Linien starten im Süden und fahren in verschiedene Richtungen. 

Die Helsinki Card ist für 1, 2 oder 3 Tage erhältlich und gilt für unbegrenzte Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Helsinki. Sie beinhaltet außerdem den freien Eintritt bei zahlreichen Museen und anderen Sehenswürdigkeiten sowie eine Panorama Sightseeing Bus Tour durch Helsinki. Kinder unter 7 Jahren können das Verkehrsnetz in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos nutzen. 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das moderne finnische Schienennetz verbindet alle großen Städte des Landes. Die beiden Hauptlinien führen Richtung Norden bis Kemijärvi, Rovaniemi und Kolari in Lappland.

Die VR Group, ist ein aus der finnischen Staatsbahn hervorgegangener Logistikkonzern, der neben dem Bahnverkehr mit seinen Tochtergesellschaften u.a. auch Busverkehr betreibt.

Züge mit Schlafwagen verkehren ab Helsinki und Turku zu entfernt gelegenen finnischen Großstädten.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass ist auch in Finnland gültig.

Mit dem Eurail Scandinavian Pass können Reisende, die ihren Wohnort nicht in Europa haben, unbegrenzt in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland mit dem Zug reisen.

Anmerkung zur Bahnreise

Express-Züge verkehren auf Langstreckenverbindungen im Süden, IC-Züge zu beliebten Städten und Regionen und Highspeed-Züge zwischen größeren Städten. Nachtzüge verbinden Helsinki mit Kemijärvi, Kolari und Rovaniemi.

Reservierungen sind erforderlich für IC-, Highspeed- und Nachtzüge.

Tickets und Informationen zu Fahrplänen, Preisen und Ermäßigungen erhält man bei der VR Group

Fahrpreisermäßigungen: Kinder unter 4 Jahren fahren ohne eigenen Sitzplatz gratis. Kinder von 4-16 Jahren erhalten für Langstreckenzüge 40 % Ermäßigung, Senioren über 65 und Rentner unter 65 eine Ermäßigung von 20 %.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Auf den Wasserwegen im Landesinneren verkehren Dampfer und Motorboote. Den Ausmaßen entsprechend gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Strecken und Verbindungen.

Hopealinjat bietet Kreuzfahrten u.a. nach Tampere, Hämeenlinna, Virrat, Ruovesi, Nokia, Lempäälä. Jedes Schiff von Hopealinjat steht auch für individuell geplante Charterreisen zur Verfügung.

Linienschiffe verkehren u.a. auf den Seen Saimaa, Päijänne, Inarijärvi und Pielinen (auf Letzterem auch eine Autofähre).

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 09 Apr 2024 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 09 Apr 2024 12:12:06 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles

Redaktionelle Änderungen


Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Schließung von Grenzübergängen an der Grenze zur Russischen Föderation

Alle Grenzübergänge zur Russischen Föderation sind bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr geschlossen.

Sicherheit

Terrorismus

Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.

  • Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles

Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Gute Informationen bieten die Webseiten von VR (finnische Bahn) und HSL (öffentliche Verkehrsmittel in Helsinki). Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App.
Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Webseite von Fintraffic.
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit wird im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, sodass rechtzeitig getankt werden sollte.

Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Inner- und außerorts muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Fernlicht und Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen benutzt werden.

Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.

Wenn es die Witterungs- oder Straßenbedingungen erfordern, müssen vom 1. November bis 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen mit Spikes können vom 1. November bis 31. März und auch in anderen Zeiträumen verwendet werden, wenn die Wetter- oder Straßenbedingungen dies erfordern.

Die Mitnahme der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr/Grüne Deckungskarte" wird dringend empfohlen. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist und kann bei einem Unfall in Finnland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Wenn die Zahlung einer (einkommensabhängigen) Geldstrafe verweigert wird, kann die Strafe durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig drei Tagessätzen entspricht.

Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen umgewandelt werden.

Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen und Taxis) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten (Girocard) sind weit verbreitet.
Es werden keine 1- und 2-EUR-Cent-Münzen mehr geprägt; Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Ausweispflicht

Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sich EU-Bürger bei der zentralen finnischen Ausländerbehörde "Migri" registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Digi- ja Väestötietovirasto) anmelden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Die Hinweise für eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung für Minderjährige sind zu beachten.

Weiterreise in die Russische Föderation

Siehe Aktuelles

Für Weiterreisen in die Russische Föderation sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ausführliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.

Heimtiere

Für die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen, etc.) nach Finnland gelten verschärften Anforderungen. Jungtiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen nachweisbar gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde muss zusätzlich eine Echinokokken-Behandlung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise auf der Webseite der finnischen Lebensmittelsicherheitsbehörde.

Grundsätzlich sind Reisen mit Heimtieren EU-weit einheitlich geregelt. Informationen, unter anderem zu Heimtierausweisen, finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Finnland ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Die in Finnland vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Süden des Landes auf. In den Jahren 2019-2023 wurden Erkrankungen vorrangig in der Küstenregion im Südwesten Finnlands, insbesondere in den Gemeinden Kustavi und Parainen sowie auf den Ålandinseln, dokumentiert.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für einen Aufenthalt (u.a. als Touristen, Studierende, Arbeitende) von bis zu drei Monaten einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahme: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
 

Anmerkung zum Reisepass

Finnland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). 

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz (für Aufenthalte u.a. für Besuchs-, Arbeits- und Studienzwecke).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen (für touristische Aufenthalte).

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: 3 Monate. Transitvisum: max. 5 Tage.

JAXBElement

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss vor weniger als 10 Jahren ausgestellt worden sein. 

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrisches Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den finnischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

Visumpflichtige Reisende: Anträge an die zuständigen konsularischen Vertretungen. Eine Aufenthaltsgenehmigung wird bei Aufenthalten von mehr als 3 Monaten verlangt. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sollten rechtzeitig beantragt werden. Die Bearbeitung kann einige Wochen bis zu mehrere Monate dauern.

EU-Bürger und Schweizer brauchen für Aufenthalte von unter 3 Monaten weder eine Aufenthalts-, Studien- noch eine Arbeitsgenehmigung.

EU-Bürger und Schweizer, die schon in Finnland sind und sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen finnischen Verwaltungsbehörde (Servicestellen des Immigrationsamtes) bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig. Eine Arbeitsaufnahme ist für EU-Bürger laut EU-Regelung ohne Genehmigung möglich. Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch vorab bei der zuständigen konsularischen Vertretung Finnlands beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Finnland aufhalten, müssen sich bei einer örtlichen Polizeistation registrieren lassen.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Luxemburg aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrer zuständigen Polizeistation registrieren lassen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier eine Einfuhrerlaubnis benötigt, die beim finnischen Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erhältlich ist.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Folgende Zusatzanforderung gilt für Finnland: Es muss im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, dass das Tier ab dem 3. Lebensmonat max. 30 Tage vor der Einreise mit einer auf Basis von Praziquantel oder Epsiprantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis (Bandwurm) behandelt wurde.

Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Norwegen und Island gelten keine Beschränkungen.

Weitere Informationen sind von Evira erhältlich.

Gesundheitsvorsorge

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist von April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie tritt vor allem in ländlichen Gebieten von März bis Oktober im Südwesten um Turku, auf den Åland-Inseln und in den Regionen Kokkola oder Lappeenranta auf. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.

Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Übersicht

Medizinische Versorgung von hohem Standard ist im ganzen Land gewährleistet.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage des Personalausweises/Reisepasses und der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Die ambulante Versorgung erfolgt in den in Finnland üblichen Gesundheitszentren (Terveyskeskus) und Polikliniken. Man hat auch die Möglichkeit, sich an einen frei praktizierenden Arzt oder Zahnarzt zu wenden, muss aber die Kosten zunächst komplett selbst verauslagen.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummer in Finnland ist 112, die landesweite Gesundheits-Info-Hotline erreicht man rund um die Uhr unter der Rufnummer 10023. Die Rufnummern regionaler Notdienste können im Hotel erfragt werden.

Arzneimittel: Zunächst muss der Reisende die Medikamente selbst bezahlen, bekommt die Kosten aber bis zu 100% erstattet. Die Apotheke in der Mannerheimintie 96 in Helsinki ist durchgehend geöffnet (Tel: (0203) 2 02 00).

Gesundheitszeugnis

In Finnland und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Finnland akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

1 und 2 Cent-Münzen wurden in Finnland nie richtig eingeführt und werden nicht mehr geprägt. Ein nationales Gesetz regelt das Runden im Bargeldverkehr auf 5 Cent. Nur bei Kartenzahlungen bleiben die "krummen" Beträge. Dadurch ist in Finnland die 1-Cent-Münze zwar offizielles Zahlungsmittel - praktisch aber nur von Sammlern begehrt.

Achtung: In Finnland hat sich bargeldloses Bezahlen inzwischen fast überall durchgesetzt. Viele Transaktionen können nur noch bargeldlos durchgeführt werden. Das trifft oft auch auf kleine Beträge zu wie bei der Nutzung von Toilettenhäuschen oder dem Kauf eines Kaffees zum Mitnehmen.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa sind verbreiteter als in Mitteleuropa und werden in den meisten Hotels, Autoverleih-Stationen, Warenhäusern, vielen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von (Otto-)Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Finnland zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Finnland nicht mehr akzeptiert.

 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Geld kann überall in Finnland an Geldautomaten abgehoben werden. Bargeldzahlungen sind in Finnland jedoch schon weit in den Hintergrund getreten.

Wechselkurse

EUR

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Geschäfte und Büros schließen am Vorabend von Feiertagen etwas früher als sonst.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Finnland eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (je 3 g) oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % (Personen ab 20 J.) oder 2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 18 J.) und zusätzlich

4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.) und
16 l Bier (Personen ab 18 J.);

Achtung: Die Tabakwaren müssen eine Warnung vor den gesundheitlichen Risiken, die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes und Informationen, die die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes ermöglichen, in finnischer und schwedischer Sprache aufweisen. Fehlen diese Angaben, muss für die importierten Waren Einfuhrsteuer bezahlt werden. Trotzdem können in diesem Fall nicht mehr als 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos (je 3 g) und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.) importiert werden.

Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Wert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn / dem Auto).

Bei Einreise auf dem Landweg nach Finnland dürfen pro Person zusätzlich zu den oben gelisteten Artikeln die folgenden Produkte steuerfrei eingeführt werden: Kautabak, Schnupftabak, Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) sowie Nikotinflüssigkeit und einige nikotinhaltige Flüssigkeiten im Wert von nicht mehr als 300 €.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Norwegen und San Marino. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 80 Vol.-% dürfen nicht eingeführt werden.

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Reisende müssen auf Verlangen einen plausiblen Nachweis darüber vorlegen können, dass die Waren für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:

Tabakwaren müssen eine Warnung vor den gesundheitlichen Risiken, die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes und Informationen, die die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes ermöglichen, in finnischer und schwedischer Sprache aufweisen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);

Ohne eine Gesundheitswarnung und eine Identifizierungs- und Rückverfolgungsmöglichkeit gelten die folgenden maximalen Einfuhrmengen für Tabakwaren:

200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos (je 3 g) und 250 g Tabak und 10 ml flüssiges Nikotin (Personen ab 18 J.).


20 Liter angereicherte Weine mit einem Alkoholgehalt von max. 22 % (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.) und
90 Liter Wein mit einem Alkoholgehalt von maximal 19 % (Personen ab 18 J.), darunter höchstens 60 Liter Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von maximal 15 % und
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);

10 Liter andere alkoholische Getränke (z.B. Longdrinks mit Ethylalkohol).

Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €. Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet (Achtung: Reservekanister sind auf Fähren u. U. nicht erlaubt.).

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Anzug und Krawatte bzw. Kostüm. Finnische Geschäftsleute sprechen meist Englisch oder Deutsch. Fremdenverkehrsämter und Reisebüros können Dolmetscher vermitteln und mit Übersetzungen behilflich sein. Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt. Visitenkarten sind üblich. Die beste Zeit für Geschäftsreisen ist zwischen Februar und Mai und zwischen Oktober und Dezember. 

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-16.15 Uhr, manche Geschäfte bis 17.00 Uhr. In größeren Städten öffnen die Geschäfte und Büros früher und schließen später am Nachmittag. Private Geschäfte haben am Samstag vormittag geöffnet.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00358. Die Ortsvorwahl für Helsinki ist die 9. 

In Finnland gibt es keine öffentlichen Telefonzellen.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Hauptnetzbetreiber sind Alcom, Elisa (alle GSM 900) sowie Telia (GSM 1800). Der Empfangs- und Sendebereich ist sehr groß.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. 

Internet

Internetanbieter sind Telia Company und Elisa. Internet-Cafés sind auch in den größeren Städten selten. Kostenfreien bzw. preisgünstigen Internetservice bieten die meisten Hotels, Restaurants, Bars, einige öffentliche Verkehrsmittel, die städtischen Bibliotheken und Postämter. Die meisten Städte verfügen über zusätzliche Hotspots. 

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Finnland empfangen.

Post

Post innerhalb Europas benötigt ca. drei Tage. Briefmarken erhält man außer in Postämtern auch in Buch- und Schreibwarenläden, Bahnhöfen und Hotels. Postlagernde Sendungen sollten an das Hauptpostamt der jeweiligen Stadt adressiert sein. Das Hauptpostamt in Helsinki, Mannerheimintie 1 A, 00100 Helsinki, ist Mo-Fr 08.00-21.00 Uhr, Sa 09.00-18.00 Uhr und So 11.00-21.00 Uhr geöffnet. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, im Winter häufig auch 09.00-18.00 Uhr.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Schmuck, handgewebte Ryijy-Teppiche, Möbel, Glas, Porzellan, Keramik und Stoffe sind nur einige der Kunstgewerbeartikel, für die Finnland bekannt ist. Das Einkaufszentrum im Tiefgeschoss des Hauptbahnhofs von Helsinki ist Mo-Fr 08.00-22.00 Uhr geöffnet (sonn- und feiertags 12.00-22.00 Uhr). Im Hafen von Katajanokka kann man Glaswaren, Porzellan, Naturholzartikel und Stoffe kaufen. Zollfreier Einkauf: Reisende, die nicht in Skandinavien oder EU-Ländern wohnen, können bei der Ausreise die Mehrwertsteuer zurückfordern. Die Läden stellen besondere Gutscheine aus, die an folgenden Zollstellen eingelöst werden können: an den Flughäfen von Helsinki, Turku, Tampere, Mariehamn, Vaasa und Rovaniemi; auf den Fähren der Linien Silja Line, Viking Line, Vaasaferries und Polferries und an den Grenzübergängen nach Schweden, Norwegen und Russland.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-15.00 Uhr. Von Juni bis August sind die meisten Geschäfte Mo-Fr 09.00-21.00 Uhr, Sa 09.00-18.00 Uhr sowie auch sonntags geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Kartoffeln, Fleisch, Fisch, Milch, Butter und Roggenbrot sind die Hauptnahrungsmittel; die finnische Küche hat sich jedoch auch Einflüsse der Kochkünste Frankreichs und Schwedens sowie Russlands zu eigen gemacht. Überall stehen ausgezeichnete Fischspezialitäten auf der Speisekarte, u. a. Hecht, Forelle, Flussbarsch, Weißfisch, Lachs und Ostseehering. Fast alle Fische werden ganzjährig angeboten, Flusskrebse (eine finnische Spezialität) in den Monaten Juli und August. Geräuchertes oder frisches Rentierfleisch ist zu empfehlen. Zu den regionalen Spezialitäten zählen Kalakukko, eine Fisch- und Schweinefleischpastete in Roggenmehlteig, und Karjalan Piirakka, mit Milchreis oder Kartoffeln gefüllte Piroggen. Eintopfgerichte, Mehlspeisen und Hefegebäck wie Buchteln sind ebenfalls beliebt. In den Restaurants (Ravintola) werden internationale Gerichte und finnische Spezialitäten angeboten. Die Preise sind relativ günstig. Oft gibt es Kinderteller zum halben Preis. Preiswerte Mittagessen gibt es in Kahvila oder Baari (Gaststätten).
Das Verkehrsamt erteilt Auskünfte über die Feinschmeckerpfade. Die zwei- bis viertägige Reise führt durch die verschiedensten Restaurants, das Spektrum reicht von großen Hotels über Gasthäuser bis hin zu Bauernhöfen; bevorzugt werden kleinere Restaurants. In Lappland gibt es drei weitere Feinschmeckerpfade, Lappi à la carte.

Getränke:
Einige Restaurants servieren Alkohol aller Art, in manchen sind nur Bier und Wein erhältlich. Spezialitäten sind Beerenliköre wie Mesimarja (arktische Himbeere), Lakka (Moltebeerlikör), Polar (Preiselbeerlikör) und finnischer Wodka (eiskalt zum Essen). Finnisches Bier der Klassen III und IV A ist ausgezeichnet. Autofahrer müssen die Promillegrenze (0,5‰) beachten; Überschreitungen werden empfindlich bestraft. Spirituosen werden nur an Personen über 19 Jahre verkauft.

Unterkunft

Hotels

Die meisten Hotels und Motels sind modern ausgestattet, alle haben gewöhnlich Saunas und viele auch einen Swimmingpool. Zimmerpreise sind regional verschieden, in Helsinki und Lappland sind Hotels am teuersten. Die Bedienung ist in der Regel in der Hotelrechnung enthalten (15 %). Im Sommer empfiehlt sich Vorausbuchung. Das Verkehrsamt erteilt ausführliche Auskünfte.

In zahlreichen Hotels gibt es für Wochenendgäste oder für Gruppen Ermäßigungen. Einzelheiten vom Verkehrsamt oder vom Verband der Finnischen Hotels und Restaurants, Merimiehenkatu 29, SF-00150 Helsinki. Tel: (09) 622 02 00. 

Kinder:
Für Extrabetten wird ein Zuschlag erhoben. Jugendliche unter 15 Jahren, die kein Extrabett benötigen, übernachten kostenlos.

Sommerhotels:
In den Sommerferien der Universitäten (1. Juni - 31. Aug.) werden Zimmer in Studentenwohnheimen an Urlauber vermietet. Diese modernen und sauberen Quartiere werden »Sommerhotels« genannt. Sie sind preiswerter als Hotels und stehen in allen Großstädten zur Verfügung.

Kategorien:
Der Standard ist allgemein hoch, einheitliche Kategorien gibt es jedoch nicht.

Camping

Es gibt ca. 350 Campingplätze, von denen rund 200 dem Finnischen Fremdenverkehrsverband (blauweißes Schild mit Zelt in einem C) angeschlossen sind. Die beste Zeit für Campingurlaub ist zwischen Mai/Juni und August/September, je nachdem, ob man sich im Süden oder Norden des Landes aufhält. Viele Campingplätze vermieten auch Hütten für 2-6 Personen mit Kochgelegenheit und Kühlschrank, etliche auch mit Heizung, Waschgelegenheit und Toilette. Campingplätze sind in fünf Kategorien aufgeteilt. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Kategorie und werden pro Familie berechnet. Koch- und Waschmöglichkeiten sind ebenfalls im Preis enthalten. Für Wohnwagen stehen etwa 300 Campingplätze mit elektrischer Versorgung zur Verfügung. Top-Camping-Plätze sind Freizeitzentren und Erlebnisparks für die ganze Familie mit attraktiven Kinderunterhaltungsprogrammen zur Hochsaison im Juli.

Außerhalb von Campingplätzen darf nur mit besonderer Genehmigung des Grundstückseigentümers gezeltet werden. Inhaber einer internationalen Campingkarte (FICC) benötigen keine finnische Campingkarte. Eine Liste aller Campingplätze ist in den Buchhandlungen und R-Kiosken in Finnland erhältlich. Die Broschüre Camping & Hostels kann kostenlos bei der Finnischen Zentrale für Tourismus angefordert werden. Den Finnischen Camperverband erreicht man unter folgender Adresse: Tulppatie 14, SF-00880 Helsinki. Tel: (09) 47 74 07 40.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Es gibt ca. 105 Jugendherbergen (Finnhostels), die z. T. nur im Sommer geöffnet sind. Ca. 50 Jugendherbergen stehen ganzjährig zur Verfügung. Manche der Herbergen dienen während des Semesters als Studentenwohnheime. Je nach Ausstattung unterscheidet man vier Kategorien. Neben Schlafsälen gibt es auch »Familienzimmer« (2-4 Betten). Mahlzeiten werden im Allgemeinen nicht serviert, es gibt jedoch Erfrischungen und Kaffee und in einigen Herbergen auch Kochmöglichkeiten. Es gibt keine Altersbeschränkung. Bettwäsche kann ausgeliehen werden. Ermäßigungen für Inhaber des internationalen Jugendherbergsausweises. Die Broschüre Camping & Hostels mit einem Verzeichnis aller Finnhostels ist kostenlos bei der Finnischen Zentrale für Tourismus erhältlich. Weitere Auskünfte von der Finnischen Jugendherbergsvereinigung: Suomen Retkeily Magagärgestö (SRM RY), Yrjönkatu 38B-15, SF-00100 Helsinki. Tel: (09) 565 71 50. (Internet: www.srmnet.org)
Zimmer mit Frühstück, Halbpension oder Vollpension sind auf über 500 Bauernhöfen erhältlich. Die Höfe liegen meist in der Nähe von Seen oder Flüssen; die Gästezimmer sind oft einfach, aber sauber, ein Familienbadezimmer steht zur Verfügung. Möglich sind Vollpension, Halbpension oder Übernachtung/Frühstück. Einige Bauernhöfe bieten Gästehäuschen oder Ferienwohnungen mit Kühlschrank und Kochgelegenheit zur Selbstverpflegung.
Vollpension besteht aus zwei Hauptmahlzeiten, zweimal täglich Kaffee und zweimal die Woche Sauna; Kinder erhalten 50-75 % Ermäßigung. Die Mehrzahl der Bauernhöfe liegt im mittleren und östlichen Finnland, manche befinden sich auch an der Küste und auf den Åland-Inseln. Kategorien: 1-5 Sterne.

Kultur

Religion

82,5% Lutheraner, 1,1% Russisch-Orthodoxe, weitere christliche Glaubensgemeinschaften (1,1%) sowie jüdische und muslimische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die Höflichkeitsformen unterscheiden sich kaum von denen im restlichen Europa. Bei formellen Anlässen sollte man als Gast das Kippis oder Skol (»Prost«) des Gastgebers abwarten, bevor man trinkt. Legere Kleidung ist in den meisten Fällen angebracht.

Trinkgeld: In der Hotelrechnung sind 15% Bedienungsgeld bereits inbegriffen. Restaurants und Bars berechnen an Wochentagen 14% Bedienungsgeld und an Wochenenden und Feiertagen 15%. Taxifahrer, Friseure und Toilettenpersonal erwarten kein Trinkgeld. In Finnland ist das Geben von Trinkgeld unüblich.

Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in gastronomischen Einrichtungen. Lediglich auf Terrassen und in Räumen, in denen keine Speisen und Getränke serviert werden, darf geraucht werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Nähe von Minderjährigen ist das Rauchen ebenfalls untersagt. 

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes Klima, jedoch starke Temperaturschwankungen. Warm im Sommer; mildes Wetter im Frühling und Herbst. Sehr kalter Winter (November - Mitte März). Im Norden Schneefall ab Mitte Oktober bis Mitte Mai, während des kurzen arktischen Sommers scheint die Sonne bis zu 16 Std. täglich. Heftige Schneefälle im Winter. Der Juli ist der wärmste Monat mit durchschnittlich 17,7°C in Helsinki. Im Norden bleibt es im Winter zwei Monate lang dunkel. Die beste Reisezeit für Sommerurlauber ist in den Monaten Juni und Juli und Wintersportler finden in Finnland von Februar bis Mitte April die besten Bedingungen für ihre bevorzugten Wintersportarten vor.

Sprache

Überblick

Amtssprachen sind Finnisch (91,2%), Schwedisch (5,5%) und teilweise im Norden von Finnland auch Samisch. Eine Minderheit spricht  Russisch. Englisch und Deutsch werden häufig gesprochen.

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