Kasachstan
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Kasachstans nationale Fluggesellschaft Air Astana (KC) fliegt von Frankfurt/M. nonstop nach Nursultan und von dort weiter nach Almaty.
Lufthansa (LH) verbindet Frankfurt/M. nonstop mit Nursultan und Almaty und bietet diese Flüge auch als Anschlussflüge ab Zürich und Wien an.
Air Baltic (BT) fliegt ab Berlin nach Almaty mit Zwischenstopp in Riga.
Flugzeiten
Berlin - Almaty: 9 Std. 5 Min. (inkl. Zwischenstopp); Frankfurt/M. - Astana. 5 Std. 40 Min.; Frankfurt/M. - Almaty: 6 Std. 30 Min; Wien - Almaty: 8 Std. 30 Min.; Zürich - Almaty: 8 Std. 35 Min.
Ausreisegebühr
Keine.
Anreise mit dem Pkw
Gute Straßenverbindungen bestehen nach Russland, in die anderen zentralasiatischen Staaten sowie nach China.
Pkw: Die Anfahrt mit dem Auto von Europa aus ist sowohl vom Norden über Polen, Weißrussland und Russland als auch vom Süden über die Türkei, den Iran, Turkmenistan und Usbekistan möglich. Nachtfahrten sollten dabei vermieden werden.
Busse von KazNetworkBus fahren von 6.00-20.00 Uhr im Stundentakt von Shimkent nach Taschkent (Usbekistan) (Fahrtzeit: ca. 4 Std.). Eine Busverbindung besteht auch zwischen Shimkent und der kirgisischen Hauptstadt Bischkek.
Maut: In Kasachstan gibt es keine Mautpflicht.
Unterlagen: Der nationale Führerschein gilt in Kasachstan entweder mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung oder in Kombination mit dem Internationalen Führerschein.
Anreise mit der Bahn
Die Nachtzug-Verbindung von Berlin nach Nursultan via Moskau ist die längste Bahnstrecke, die von Deutschland aus startet. Für die Strecke benötigt man ca. 90 Stunden.
Von Kasachstan nach China gibt es einmal pro Woche eine direkte Verbindung mit dem Nachtzug von Almaty nach Urumqi (China) (Fahrtzeit: ca. 36 Stunden) sowie Verbindungen von Almaty und Nursultan u.a. nach Hongkong, Peking und Shanghai. Außerdem gibt es Bahnverbindungen nach Russland (Moskau, Sankt Petersburg) und nach Usbekistan (Taschkent).
Anreise mit dem Schiff
Die wichtigsten Häfen sind Aqtau, Atyrau, Oskemen, Pavlodar und Semey. Fähren verkehren zwischen Baku (Aserbaidschan) und Aqtau (Kasachstan).
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Air Astana (KC) bietet in Kasachstan ein umfangreiches Streckennetz an. U.a. gibt es mehrmals täglich Flugverbindungen zwischen Almaty und Nursultan sowie von beiden Städten aus Flüge u.a. nach Aktobe, Atyrau, Kostanay und Öskemen.
Die kasachischen Fluggesellschaften FlyArystan (FS), Scat Airlines (DV) und Qazaq Air (IQ) fliegen ebenfalls zahlreiche Ziele in Kasachstan an. U.a. verkehren sie regelmäßig zwischen Almaty und Nursultan.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das gut ausgebaute Straßennetz hat eine Länge von etwa 100.000 Kilometern und verbindet sämtliche Städte und regionalen Zentren.
Maut: In Kasachstan gibt es keine Mautpflicht.
Tankstellen: In und um die Städte sind ausreichend Tankstellen vorhanden. In ländlichen Gebieten sollten sich bietende Tankmöglichkeiten jedoch immer genutzt werden.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Über 90% des gesamten Straßennetzes sind asphaltiert. Die Straßenverhältnisse entsprechen allerdings nicht westlichem Standard. Um Almaty, Qaragandy und Semej sowie zwischen Kaspischem Meer und russischer Grenze sind die Straßen am besten ausgebaut und gewartet.
Staßenklassifizierung
Die verschiedenen Straßenkategorien sind in Kasachstan durch Buchstaben gekennzeichnet. Dies sind:
- М für internationale Fernstraßen;
- A für Fernstraßen zwischen Verwaltungs-, Kultur- und Wirtschaftszentren Kasachstans und der Nachbarstaaten;
- R (kyrillisch Р) für sonstige regionale Fernstraßen;
- K und ein Buchstabe, der einem bestimmten Gebiet zugeordnet ist, für Straßen von lokaler Bedeutung.
Autovermietung
Autoverleihfirmen gibt es u.a. in Almaty, Nursultan und an den Flughäfen. Das Alter für Fahrer ist zumeist auf 25-70 Jahre beschränkt. Bei Anmietung durch jüngere bzw. ältere Fahrer wird oft eine Zusatzgebühr berechnet.
Taxi
Taxis stehen in allen kasachischen Städten zur Verfügung.
Reisebus
Es bestehen regelmäßige Busverbindungen zwischen allen größeren Städten. Aber auch kleinere Orte werden von Bussen angefahren.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- öffentliche Verkehrsmittel haben Vorrang.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- außerorts: 100 km/h.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Unfällen oder Pannen mit dem Mietwagen ist der erste Ansprechpartner die Mietwagenfirma.
Dokumentation
Der nationale Führerschein gilt in Kasachstan entweder mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung oder in Kombination mit dem Internationalen Führerschein.
Anmerkung zur Reise auf der Straße
Generell sollten Reisende Überlandfahrten bei Nacht vermeiden. Wer in Kasachstan selbst Auto fahren möchte, sollte Russischkenntnisse besitzen.
Unterwegs in der Stadt
In Almaty und Nursultan gibt es gute Busnetze. Auch Taxis sind überall verfügbar.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Die staatliche Eisenbahngesellschaft Kasachstan Temir Scholy betreibt das kasachische Bahnnetz. Auf 15.000 km Bahnstrecke kommt man sehr preiswert in fast alle Gegenden des Landes.
Zwischen Almaty und der Hauptstadt Nursultan verkehrt der Hochgeschwindigkeitszug Talgo-Express. Es empfiehlt sich, Fahrkarten im Voraus zu kaufen und Plätze zu reservieren.
Unterwegs mit dem Schiff
Atyrau und Aqtau am Kaspischen Meer besitzen Häfen.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
27.02.2026
Letzte Änderungen:
Sicherheit - Terrorismus
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten
Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen); Visum/ETA; Elektronische Kommunikationsmittel
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter https://www.auswaertiges-amt.d
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. https://krisenvorsorgeliste.di
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe https://www.bbk.bund.de/DE/War
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.d
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschut
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes https://www.auswaertiges-amt.d
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.d
Sicherheit
Terrorismus
Die Terrorgefahr in Kasachstan ist gering. Vereinzelte Anschläge extremistischer Gruppen mit islamistischem Hintergrund können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage im gesamten Land ist stabil.
• Meiden Sie dennoch Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
• Halten Sie sich soweit möglich zu aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Kriminalität
In Almaty und der Hauptstadt Astana muss mit seltenen Fällen von Großstadtkriminalität wie Taschendiebstahl, Raub, Trickbetrügerei und angeblichen Polizeikontrollen gerechnet werden.
Auch außerhalb der Großstädte wurde in Einzelfällen von Polizeikontrollen mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen berichtet. Darüber hinaus wird Internetbetrug wie „Love Scamming“ oder „Romance Scamming“ auch mit (gefälschten) kasachischen Identitäten in den sozialen Netzwerken und in Online-Partnerbörsen betrieben. Bei dieser häufigen Form des Internet- oder Vorauszahlungsbetruges gaukeln „Liebesbetrüger“ ihren potentiellen Opfern eine Liebesbeziehung vor und versuchen ihnen unter Vorwänden (z.B. zur Visumserteilung) Geld aus der Tasche zu ziehen.
• Seien Sie nachts besonders vorsichtig und nicht ohne Begleitung unterwegs.
• Seien Sie beim Besuch von Orten mit großer Menschenansammlung besonders vorsichtig.
• Nutzen Sie keine inoffiziellen Taxis.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
• Weisen Sie möglicherweise unberechtigte Zahlungsaufforderungen zurück.
• Seien Sie insbesondere vor Liebesbetrug („Love Scamming“/“Romance Scamming“) auf der Hut. Werden Sie insbesondere hellhörig, wenn Ihre Bekanntschaft Geld von Ihnen verlangt, bevor Sie sich persönlich getroffen haben.
• Informieren Sie sich über einschlägige Webseiten, wie z.B. bei der Verbraucherzentrale.
• Verlassen Sie sich beim Thema Visa nur auf die Informationen der deutschen Auslandsvertretungen und fragen Sie im Zweifel bei diesen nach.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufe, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Kasachstan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und im Gebirge zu Erdrutschen kommen kann.
Es kommen extreme Wetterlagen vor, insbesondere im Winter, wenn Temperaturen unter -30° C fallen können, oft verbunden mit starken Winden.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Kasachstan verfügt über ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Die Straßen außerhalb der großen Städte sind wenig erschlossen und schwierig befahrbar. Überlandreisen können aufgrund des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein.
Die Tankstellendichte ist in der Regel gut. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan sind an fast allen Tankstellen verfügbar, in größeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan.
Im Winter sinkt die Temperatur insbesondere in Nord- und Ostkasachstan häufig auf unter -25° C. Dieselkraftstoff, der nicht für den Einsatz bei besonders niedrigen Temperaturen vorgesehen ist („Polar-/Arctic“-Diesel), kann bei diesen Temperaturen nicht verwendet werden. Auch Hauptstrecken können dann aufgrund von extremer Kälte, Wind und Schnee gesperrt sein. Bei schwierigen Witterungsbedingungen kommt es vermehrt auch zu schweren Verkehrsunfällen.
• Nehmen Sie insbesondere bei Reisen in entlegene Gebiete genügend Trinkwasser mit.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt zur Verfügbarkeit des benötigten Treibstoffs.
• Meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit, besonders im Süden Kasachstans.
• Verhalten Sie sich im Straßenverkehr umsichtig und achten Sie auf Wetterwarnungen.
Führerschein
Es ist entweder der internationale Führerschein oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins ins Kasachische und Russische erforderlich. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Kasachstan kein Straftatbestand. Für Personen der LGBTIQ-Community besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung. Die Gesellschaft lehnt gleichgeschlechtliche Partnerschaften überwiegend ab. Übergriffe, z.B. beim öffentlichen Zeigen gegenseitiger Zuneigung, können nicht ausgeschlossen werden.
Unter Strafe gestellt wird zudem ab März 2026 die sog. „Propaganda nichttraditioneller sexueller Beziehungen oder Lebensformen“. Aufgrund der sehr breiten möglichen Auslegung kann aber jede öffentliche Äußerung (inklusive Posts in sozialen Medien) zu diesem Thema zu Schwierigkeiten führen, insbesondere da bei Verstößen gegen das Gesetz Geldstrafen drohen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Aufenthaltsrecht
Bei Verletzung des Aufenthaltsrechts muss in jedem Fall mit strafrechtlichen Konsequenzen wie Haft- oder Geldstrafe gerechnet werden. Dabei ist der Grund einer verspäteten Ausreise grundsätzlich unerheblich (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung des Flugs). Ein entsprechendes strafrechtliches Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit dürfen Betroffene das Land nicht verlassen.
• Planen Sie bei Ihren Reise- und Flugdaten großzügig Zeit ein.
Drogenbesitz
Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen (auch Cannabis) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Auch eine Methadontherapie unterliegt strengen Regeln und erfordert die Zustimmung der Behörden.
Fotografieren und soziale Medien
Militärische Gebäude und Anlagen, zivile Flughäfen und Sicherheitskräfte (Polizisten, Soldaten) dürfen nicht fotografiert werden. Vorsicht ist auch beim Fotografieren von Regierungsgebäuden, Bahnhöfen u.Ä. geboten.
Insbesondere für das durch Russland gepachtete Gelände des Weltraumbahnhofs Baikonur gelten strenge Zutritts- und Fotografierverbote; Russland übt auf dem Gelände eigene Hoheitsrechte aus. Von einem Betreten des Weltraumbahnhofs Baikonur wird abgeraten.
Für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Netzwerken gelten weitere Einschränkungen. Bilder von Privatpersonen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Bildern, die als Offenlegung von Staats-, Geschäfts-, Bank- oder medizinischen Geheimnissen gewertet werden können, sowie die Veröffentlichung von Pornografie oder Drogenpropaganda (z.B. auch in Form von Graffiti), sind strafbar.
Drohnen (UAVs)
Eigentümer von Drohnen (UAVs) in Kasachstan sind verpflichtet, diese zu registrieren. Die Registrierung und Nutzung von Drohnen unterliegen dem Gesetz über die Nutzung des Luftraums und der Luftfahrt.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Einfuhr und Nutzung einer Drohne bei den zuständigen kasachischen Behörden.
Missionarstätigkeit/Religion
Unerlaubte Missionarstätigkeit (Propagieren des eigenen Glaubens, auch: Anbieten zum Verkauf oder Verschenken religiöser Literatur) kann – ungeachtet der Konfession – mit Geldstrafen geahndet werden. Seit Juli 2025 steht in Kasachstan das Tragen von Gesichtsverschleierung und -bedeckung im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße und in öffentlichen Parks) unter Strafe. Ausgenommen sind in Einzelfällen Gesichtsbedeckungen aus gesundheitlich- oder witterungsbedingten Gründen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Tenge (KZT). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Astana und Almaty vielerorts möglich. Für Reisen in entlegenere Regionen empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR oder USD, der Umtausch in die Landeswährung sollte möglichst in Banken erfolgen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.d
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Einreise mit verlängerten/aktualisierten Reisedokumenten ist nicht möglich. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Beschädigte Reisedokumente (z.B. mit ausgefranstem Außeneinband, gelockerter Bindung der Seiten oder durch Verschmutzung schwer leserlich) können zur Einreiseverweigerung führen.
Es wurden bislang keine Fälle des Nipah-Virus in Kasachstan festgestellt. Bei Einreise insbesondere aus südostasiatischen Ländern werden jedoch verstärkt medizinische Kontrollen durchgeführt. Bei Grenzübertritten nach Usbekistan und Kirgisistan sollten die dort geltenden medizinischen Reisehinweise berücksichtigt werden.
Visum/ETA
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum. Eine Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) über die App QazETA vor der visumsfreien Einreise wird empfohlen, ist während der aktuellen Pilotierungsphase aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur visumsfreien Einreise sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin https://www.gov.kz/memleket/en
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen erteilt die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. https://www.gov.kz/memleket/en
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Die Einreise aller ausländischen Staatsangehörigen nach Kasachstan muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn Ausländer visumsfrei eingereist sind. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden sich auf dem Visa-Migrationsportal. https://www.vmp.gov.kz/en/serv
• Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Versäumt der Einladende es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über die Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Wird der erlaubte Aufenthaltszeitraum ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden überzogen, drohen hohe Geld- und ggfs. auch Haftstrafen sowie ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen das Land nicht verlassen werden darf. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Einreise über die Russische Föderation
Reisende, die auf dem Landweg über die Russische Föderation einreisen oder bei Einreise mit dem Flugzeug die internationale Transitzone des russischen Flughafens verlassen müssen, benötigen ein russisches Transitvisum. Bei Einreise über die Russische Föderation mit dem Zug kann aufgrund des Verlaufs der Bahnstrecke die mehrfache Ein- und Ausreise aus Russland bzw. nach Kasachstan erforderlich sein. In einem solchen Fall ist ein Visum erforderlich, das die mehrfache Ein- und Ausreise erlaubt (Multivisa).
Ehemalige kasachische Staatsangehörige
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Eingebürgerte/Spätaussiedler)
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern mit Übersetzung ins Russische oder Kasachische mit sich führen, wonach sie ohne Begleitung (oder in Begleitung einer bestimmten Person) reisen dürfen.
Gemäß kasachischem Sorgerecht haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht für ein Kind, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.
Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld bzw. von Reisechecks ab einem Wert von 10.000 USD ist eine Zollerklärung erforderlich. Dies gilt ausschließlich für die Einfuhr aus einem Land außerhalb der EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion) und die Ausfuhr in ein Land außerhalb der EAWU und betrifft alle Währungen.
Bei Einfuhr bestimmter Gegenstände (z.B. Einfuhr von mehr als nur einem technischen Gerät oder Antiquitäten) kann die Vorlage einer Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) verlangt werden.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Medikamente
Reisende, die aus medizinischen Gründen auf die Mitnahme einer großen Menge Medikamente (oder Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten) angewiesen sind, sollten sich vor Einreise bei den kasachischen Auslandsvertretungen https://www.auswaertiges-amt.d
Reisende, die über eine ärztliche Bescheinigung über ihre gesundheitliche Situation und die Erforderlichkeit von Medikamenten verfügen, sollten diese in russischer und/oder kasachischer Übersetzung mit sich führen.
Elektronische Kommunikationsmittel
Mobiltelefone, die nach dem 25. März 2025 neu erworben wurden, müssen bei Aufenthalten in Kasachstan von mehr als 30 Tagen für eine Nutzung im kasachischen Mobilfunknetz nach Einfuhr registriert https://kz-imei.kz werden.
Bei Ausreise aus Kasachstan werden Reisende im Rahmen von Sicherheitskontrollen regelmäßig zum Einschalten, vereinzelt auch zum Entsperren ihrer elektronischen Kommunikationsmittel, insbesondere Laptops, aufgefordert.
Tiere
Informationen über die Einfuhr von Haustieren nach Kasachstan können vorab bei den kasachischen Auslandsvertretungen bzw. beim kasachischen Zoll erfragt werden. Nur dort können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.
Ein aktuelles internationales Gesundheitszertifikat und eine amtsärztliche Bestätigung mit russischer Übersetzung, dass das Tier gesund ist und nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen mindestens bei der Einreise vorgelegt werden.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder bei Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publicatio
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Infektionskrankheiten
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2.000–3.000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
Jährlich sterben in Kasachstan vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Impfschutz und Vorsicht bei streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 m kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.d
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.d
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort. Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
• Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
• Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
• Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
• Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste https://krisenvorsorgeliste.di
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungss
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen über häufige Infektions- und Tropenkrankheiten https://www.auswaertiges-amt.d
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub https://www.artenschutz-online
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die medizinische Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden.
Eine kasachische Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft (Interteach, Tel: 62 99 60, 63 97 95) mit rund um die Uhr tätigen einheimischen Ärzten, eine internationale Privatklinik (SOS, sehr teuer ohne Mitgliedschaft!), die Praxis Med for all (deutschsprachig) (Adresse: Baiseitowa-Str. 40, Tel.: 267 27 61) und eine verhältnismäßig an westlichem Stand orientierte Zahnarztpraxis in der Innenstadt Almatys ermöglichen die Behandlung unkomplizierter Krankheiten.
Die Zentrale Klinik des medizinischen Zentrums der Verwaltung des Präsidenten der Republik Kasachstan in Almaty (VIP-Krankenhaus, Adresse: Schewtschenko-Str. 59, 480091 Almaty, Tel: 261 12 89, 261 12 79) entspricht annähernd westlichem Standard. Die unmittelbare Behandlung sowohl in der Zentralen Klinik, der Privatklinik SOS als auch bei Interteach erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können dann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind.
Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der oben genannten Organisationen geprüft werden.
In allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (US$ werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie Impfstoffe sind meist Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty befindet sich eine so genannte Zentralapotheke (Adresse: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str.), kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Die Zentralapotheke in Nursultan befindet sich auf der "Gippokrat" Respublika-Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra (Tel: (7172) 39 60 00). Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Flugrettungsversicherung, einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Kasachstan den Flughafen nicht verlassen.
[2] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[5] Eine Impfung gegen Thypus wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition empfohlen.
Essen und Trinken
Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl und tierischen Fetten als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Die Gefahr von Lebensmittelvergiftungen besteht vor allem im Sommer wegen Mangel an fachgerechter, klimatisierter Lebensmittellagerung.
Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch vereinzelt. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
Andere Risiken
Milzbrand (Anthrax) tritt landesweit auf. Der enge Kontakt zu Vieh und Viehprodukten sollte in ländlichen Gebieten gemieden werden.
Auch in Kasachstan besteht die Gefahr einer HIV-Infektion. Die bekannten Risiken sollten vermieden werden.
Gesundheitszeugnis
Ein negativer HIV-Test wird für Kurzzeit-, Langzeit- und Arbeitsaufenthalte verlangt.
Impfungen
Geld
Währung
1 Tenge = 100 Tiyn (in der Praxis keine Bedeutung). Währungskürzel: T, KZT (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500 und 200 Tenge im Umlauf. Münzen gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tenge. Münzen sind jedoch de facto nicht im Umlauf.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Visa und Diners Club werden in den meisten Hotels, Restaurants, Banken und in den größeren Geschäften in Nursultan und in Almaty akzeptiert. Geldautomaten gibt es in allen größeren Städten, sie akzeptieren meist Visa.
Das Bezahlen mit mobilen Bezahlungs-Apps wie Kaspi ist üblich. Die Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa, Diners Club, Discover und JCB müssen mit den mobilen Zahlungsplattformen verknüpft werden:
Geldautomaten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Kasachstan in größeren Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Kasachstan nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00/18.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar oder als Reiseschecks ist unbegrenzt. Ab einem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt (Deklarations- und Umtauschbelege erforderlich). Für die Ausfuhr von Fremdwährungen ist zudem ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Währungen
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Muslimische Feiertage werden nach dem Mondkalender begangen und können von den angegebenen Daten abweichen. Eid al-Adha dauert zwischen 2-10 Tagen an, abhängig von der jeweiligen Region.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Kasachstan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren/Tabak;
3 l alkoholische Getränke (Personen ab 21 J.);
Medikamente für den persönlichen Bedarf. Hinweis: Medikamente, die als Betäubungsmittel gelten, werden in größeren Mengen als Drogen angesehen. Die Einfuhr von Drogen ist verboten.
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht (auf dem Landweg) oder bis zu einem Wert von 10.000 € und bis zu 50 kg Gesamtgewicht (mit dem Flugzeug).
Bei der Einreise muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Auf diesem Formular vermerkt man alle persönlichen Gegenstände einschließlich Wertsachen und Währungen. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten lange dauern, jedoch haben deutsche Touristen bei der Einreise meist keine Zollprobleme.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Waffen, Munition, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann. Dazu können auch Medikamente in größeren Mengen zählen, die als Betäubungsmittel gelten. Propagandamaterial, das sich gegen Kasachstan richtet, Pornographie und Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen. Genauere Informationen u. a. von den Botschaften (s. Kontaktadressen).
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Verbotene Exporte
Waffen, Wertmetalle, Pelze, Schmuck, Edelsteine und Geweihe. Eine Sondergenehmigung wird für Antiquitäten, Kunstobjekte und Teppiche benötigt.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Importbestimmungen
Nur nachweislich mit Devisen erworbene kasachische Waren dürfen ausgeführt werden.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl von Kasachstan ist 007.
Mobiltelefon
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Zu den Mobilfunkgesellschaften gehören u.a. Tele2, Kcell und Altel. Der Empfangs-/Sendebereich deckt bis auf entlegenere Gegenden das ganze Land ab. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ggf. kann sich dennoch der Erwerb einer lokalen Prepaid-SIM-Karte lohnen. Diese werden u.a. in Supermärkten, an Kiosken, Tankstellen und in Einkaufszentren verkauft.
Internet
Die meisten Hotels, Cafés, Bars und Restaurants bieten WLAN an. Außerdem gibt es kostenloses WLAN auf Bahnhöfen und in Flughäfen in den größten Städten des Landes.
Achtung: Das Internet unterliegt in Kasachstan der staatlichen Zensur.
Post
Es gibt einen umfassenden Postdienst in allen Hauptpostämtern der Städte. Das Hauptpostamt in Almaty befindet sich an der Ulitsa Kurmangazy. Postämter gibt es auch in den größeren Hotels. Briefe nach Westeuropa sind ein bis zwei Wochen unterwegs. Postadressen sollten in der folgenden Reihenfolge auf den Umschlag geschrieben werden: Land, Postleitzahl, Stadt, Straße, Hausnummer, Name des Adressaten. Die Postämter sind täglich von 09.00-18.00 Uhr geöffnet, Postämter in kleineren Städten haben nur wochentags geöffnet.
Unterkunft
Hotels
Die meisten Städte verfügen über eine limitierte Anzahl an Unterkünften von akzeptablem Komfort. Es empfiehlt sich, im Voraus entweder direkt oder durch ein Reisebüro zu buchen. Kategorien: Die Unterkünfte in Kasachstan sind in folgende Kategorien eingeteilt: Super Klasse A, Super Klasse B, Erste Klasse und Zweite Klasse. Die meisten Hotels in Almaty, Karaganda, Tschimkent, Nursultan, Kokschetau und Kostanaj gehören in die erste und zweite Klasse. Klassifikationen von Touristenhotels und Campingplätzen werden vom Ministry of Transport, Communications and Tourism vorgenommen. Alle anderen Unterkünfte werden von den Bezirksämtern eingestuft.
Camping
Die einzigen ausgewiesenen Campingplätze sind die ständigen Basiscamps, von denen aus die Berggipfel Kasachstans erklommen werden können. Wildes Campen geschieht auf eigene Gefahr.
Kultur
Religion
70 % der kasachischen Bevölkerung sind Muslime (hauptsächlich Sunniten), 26 % Christen. Es gibt eine jüdische Minderheit (unter 0,5 %).
Der Islam in Kasachstan ist liberal, Kasachen drücken ihre religiösen Gefühle niemals inbrünstig aus. Kasachstan ist ein Randbezirk der muslimischen Welt und ein Treffpunkt der russischen, chinesischen und zentralasiatischen Kulturen. Islam spielt eine untergeordnete Rolle in der Politik, und es gibt keine bedeutenden islamischen politischen Organisationen im Land.
Soziale Verhaltensregeln
Allgemeines: Kasachen sind traditionell überaus gastfreundlich. Niesen und Naseputzen gelten als unhygienisch, insbesondere bei Tisch. Wie in vielen asiatischen Ländern ist dagegen das Ausspucken auf der Straße gängige Praxis.
Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Bei der Begrüßung gibt der Gastgeber dem Gast beide Hände. Einladungen in Privathäuser sind häufig, so dass man stets ein paar Gastgeschenke zur Hand haben sollte. Beliebt sind z.B. kulinarische oder alkoholische Spezialitäten aus dem Heimatland sowie Bildbände. Die Kinder freuen sich über ein paar kleine Süßigkeiten. In Kasachstan beginnen Gespräche stets mit einem längeren Smalltalk, ehe man über das eigentliche Anliegen spricht. Dies gilt insbesondere im geschäftlichen Bereich.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Für den Theaterbesuch oder eine Einladung zum Essen wird elegantere Garderobe erwartet. Kurze Hosen sollten nur auf dem Sportplatz getragen werden. Beim Besuch einer Moschee müssen Schultern und Knie bedeckt sein, Frauen sollten außerdem ihr Haar bedecken. In den Moscheen befolgen Frauen ihre eigenen Rituale in einem separaten Raum.
Fotografieren: Es ist per Gesetz verboten, militärische Gebäude und öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Flughäfen zu fotografieren. Auch Beamte und Kräfte für die öffentliche Sicherheit wie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden. Auch private Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert.
Rauchen: In öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten.
Trinkgeld: In Kasachstan ist es nicht üblich, Trinkgeld zu geben.
Klima
Wirtschaft
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Geschäftskontakte
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Deutschland
Besucheranschrift: Gertraudenstraße 20
Tel. +49 (0)30 206 16 71 16.
Website: www.ostausschuss.de
Wirtschaftskammer Österreich, Außenwirtschaft Kasachstan
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 51 45 00.
Website: www.wko.at
Vereinigte Wirtschaftskammer (Joint Chamber of Commerce - JCC)
c/o DPS Communications GmbH
Kasernenstrasse 11, 8004 Zürich, Schweiz
Tel. +41 (0)44 226 90 61.
Website: www.jointchambers.ch
Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien (Verband der deutschen Wirtschaft in Kasachstan)
Businesszentrum Koktem Square, Bostandykski rayon, Mkr. Koktem 1, dom 15 a, 050040 Almaty, Kasachstan
Tel. +7 (0)727 356 10 61/62/63/64/65/66.
Website: zentralasien.ahk.de/
Allgemeines
Hauptstadt
NursultanReise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
https://www.derreisefuehrer.com
Copyright © 2024