Polen

Landesdaten

Vorwahl

+48

Fläche(qkm)

312685

Bevölkerung

37.846.611

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

123

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

Polen, eines der am meisten unterschätzten Länder Europas, hat Reisenden aller Couleur eine Menge zu bieten, von der schroffen Landschaft des bergigen Südens über die großartigen Ski- und Wandergebiete, die prächtigen historischen Städte Krakau, Zamosc und Gdansk (Danzig) bis hin zur großen Wildnis des Białowieża-Nationalparks und den Masurischen Seen im Norden.

Die malerische Schönheit Polens ist so vielgestaltig wie außergewöhnlich. An der Ostseeküste gibt es einige ausgezeichnete Sandstrände und den Slowinski-Nationalpark mit atemberaubenden Wäldern, Sümpfen und Sanddünen. Die Masuren im Nordosten, die aus Hunderten von Seen bestehen, sind ein Spielplatz für Bootsliebhaber aller Arten. Die Wieluner Höhenmit Kalksteingebieten, Höhlen und mittelalterlichen Festungen sind ein weiterer Höhepunkt. Zu den schönsten und beliebtesten Reisegebieten Polens zählen die Karpaten im tiefen Süden des Landes.

Polen feierte 2018 bis 2021 landesweit mit zahlreichen Veranstaltungen das 100-jährige Jubiläum seiner Unabhängigkeit.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Polen.

Hauptstadt

Warschau (Warszawa).

Geographie

Polen grenzt im Norden an die Ostsee und Kaliningrad, im Osten an Litauen, Belarus, Russ. Föderation und Ukraine, im Süden an die Tschechische und Slowakische Republik und im Westen an Deutschland.
Polen bietet eine sehr abwechslungsreiche Landschaft. Betrachtet man das ganze Land aus der Vogelperspektive, so sieht man im Süden die Gebirgskette der Karpaten und Sudeten. Einen Teil der Karpaten bildet das Tatra-Gebirge, das als einziger Gebirgszug in Polen einen alpinen Charakter aufweist. Im Süden sieht man das Beskiden- und das Bieszczady-Gebirge. Richtung Norden dominieren die beiden Flüsse Weichsel (1047 km lang) und Oder (742 km lang) mit ihren zahlreichen Nebenflüssen die Landschaft.
Die Masurische Seenplatte mit ihren beiden größten Seen, dem Sniadrwy-See (106 qkm) und dem Mamry-See (104,9 qkm) ist landschaftlich besonders attraktiv, sowie die Ostsee im Norden von Polen mit den weitläufigen Sandstränden, den Dünen an der mittleren Küste und den hohen Klippen.
Polen ist ein Land faszinierender Natur. Ein Paradies für Geologen und Vogelkundler sind die Sudeten und ihr Vorland. Der Bialowieska-Urwald lockt mit seiner urwüchsigen Natur und dem weltbekannten Reservat für Wisente. Die Salzbergwerke in Wieliczka und Bochnia gehören zu den ältesten sich in Betrieb befindlichen Salzbergwerken der Welt.

Regierung

Republik seit 1918. Neue Verfassung seit 1997 in Kraft. Zweikammerparlament: Unterhaus (Sejm) mit 460 Mitgliedern und Senat mit 100 Mitgliedern. Staatsoberhaupt: Staatspräsident wird für 5 Jahre gewählt, einmalige Wiederwahl möglich. Regierungschef: Wird vom Staatspräsidenten ernannt. Polen ist EU-Mitglied und Mitglied der Vereinten Nationen.

Staatsoberhaupt

Andrzej Duda, seit Mai 2015.

Regierungschef

Donald Tusk, seit Dezember 2023.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Polens nationale Fluggesellschaft heißt LOT Polish Airways (LO).

Direktverbindungen von

- Berlin/Tegel nach Warschau,
- Frankfurt/M. nach Danzig (Gdansk), Warschau, Kattowitz (Katowice), Posen (Poznan) und Breslau (Wroclaw),
- Hamburg nach Warschau, 

- Hannover nach Warschau,
- Düsseldorf nach Warschau,
- München nach Danzig (Gdansk), Warschau und Breslau (Wroclaw) sowie

- Nürnberg nach Warschau,
- Stuttgart nach Warschau,
- Genf und Zürich nach Warschau und
- Wien nach Warschau.

Lufthansa (LH) bietet außerdem regelmäßige Linienflüge von Frankfurt/M. und München direkt nach Warschau sowie von Frankfurt/M. direkt nach Kattowitz und Krakau an.

Easyjet (U2) verbindet Basel und Genf mit Warschau.

Eurowings (EW) verbindet u.a. Hannover, Dresden, Zürich und Wien mit Krakau sowie Düsseldorf mit Danzig. 

Wizz Air (W6) fliegt u.a. von Hamburg nach Danzig, von Memmingen nach Kattowitz, von Dortmund nach Breslau und Posen sowie von Bremen nach Olsztyn.

Swiss (LX) verbindet Zürich mit Warschau und mit Breslau.

Flugzeiten

Berlin - Warschau: 1 Std. 15 Min.; Frankfurt - Warschau: 1 Std. 35 Min.; Hamburg - Danzig: 1 Std. 15 Min.; Frankfurt- Breslau: 1 Std. 15 Min.; Wien - Warschau: 1 Std. 15 Min.; Genf - Warschau: 2 Std. 10 Min.; Zürich - Warschau: 1 Std. 55 Min.

Anreise mit dem Pkw

Die Straßenverbindungen sind gut und zahlreich. Das geplante Autobahnnetz beträgt ca. 2.000 Kilometer. Das Grundnetz ist bis auf einige im Bau befindliche oder geplante Projekte abgeschlossen. 

Zu den viel befahrenen Strecken gehört die A4 Görlitz - Wroclaw (Breslau) sowie die A2 Frankfurt/Oder - Warschau. Es gibt eine direkte Autobahnverbindung von Dresden über Görlitz nach Breslau (Wroclaw) und Krakau bis nach Korczowa an der ukrainischen Grenze. 

Rund um die Uhr geöffnet sind die folgenden deutsch-polnischen Grenzübergänge:
Ahlbeck - Swinemünde (Usedom),
Linken - Lubieszyn,
Pomellen - Kolbaskowo,
Rosow - Rosowek,
Schwedt - Krajnik Dolny,
Hohenwutzen - Osinow Dolny,
Kietz - Kostrzyn,
Frankfurt/O. - Slubice,
Frankfurt/O. - Swiecko,
Guben - Gubin/Gubinek,
Forst - Zasieki/Olszyna,
Podrosche - Przewoz,
Ludwigsdorf - Jedrzychowice,
Görlitz - Zgorzelec
Hagenwerder - Radomierzyce und
Zittau - Sieniawka/Porajow.

Der Grenzübergang Ostritz - Krzewina Zgorzelecka ist nur für Fußgänger und Fahrradfahrer geöffnet.

Fernbus: U.a. fährt Flixbus von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Polen. 

Maut: Auf den Autobahnen A1, A2 und A4 sind verschiedene Streckenabschnitte mautpflichtig. Die Gebühr kann in bar sowohl in Landeswährung als auch in Euro (nur Banknoten) sowie mit Kreditkarte beglichen werden.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Die wichtigsten Zugverbindungen zwischen Deutschland und Polen sind:

Berlin-Warszawa-Express
Der Berlin-Warszawa-Express (EC 47) von Deutscher Bahn und PKP verkehrt 6x täglich in beide Richtungen zwischen Berlin-Lichtenberg und Warszawa Centralna. Der Zug mit Speisewagen benötigt für die Strecke zwischen beiden Hauptstädten nur ca. 5 Std. 30 Min. (Berlin-Poznan knapp drei Stunden). 

Berlin-Lichtenberg - Breslau - Krakau (EC 57)

Berlin - Stettin (mind. 1 Umstieg)

Berlin - Posen

Berlin - Danzig (EC59)

sowie mehrmals täglich Dresden - Görlitz - Breslau (mindestens 1 Umstieg)

Zwischen Österreich und Polen gibt es folgende wichtige Zugverbindungen:

Der EuroCityDanubius" (EC 102/103) fährt direkt ab Wien nach Krakau. Der EC 202/203 verbindet Wien mit Wroclaw (Breslau). 
Die beste Verbindung von Österreich aus führt durch die Tschechische Republik, tagsüber verkehren Eurocitys nach Warschau (Wien - Warschau: 7 Std. 13 Min.).

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) (EN 406) und deren Partner verbinden München via Salzburg und Wien direkt mit Krakau und Warschau.

Die ÖBB verbindet Wien direkt mit Krakau (Fahrtzeit: ca. 6 Std.).

Von der Schweiz aus fährt man via Wien nach Polen.

Vom nördlichen Deutschland aus fahren Züge der Polnischen Staatsbahnen zumeist über Berlin und Szczecin bzw. Frankfurt/O., im Süden über Dresden und Görlitz. Es verkehren Züge von Angermünde nach Szczecin, von Berlin nach Gdansk, Gorzów, Wroclaw, Katowice (Kattowitz) und Kraków sowie von Leipzig nach Wroclaw und Kraków. Außerdem gibt es Verbindungen zwischen Berlin und Kostrzyn/Küstrin (Regionalzug) sowie zwischen Berlin und Swinoujscie/Swinemünde in der Sommersaison (Fahrtdauer: ca. 4 Std. 30 Min.).

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Polen gültig.

Anmerkung zur Anreise mit der Bahn

Fahrkarten und Ermäßigungen für Bahnreisen in Europa
Das Dresden-Wroclaw Spezial für Einzelreisende, Familien und Gruppen kann man innerhalb von 14 Tagen einmalig für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Dresden und Breslau (Wroclaw) nutzen.

Mit dem Sparpreis Europa-Ticket der Deutschen Bahn für Polen kommt man besonders günstig von Berlin nach Warschau, Danzig (Gdańsk), Zoppot (Sopot) und Gdingen (Gdynia) oder mit dem IC Bus von Berlin direkt nach Breslau (Wrocław), Kattowitz (Katowcie) und Krakau (Kraków). 

Mit Railplus, dem Bahncard-Extra für Europa erhält man eine zusätzliche Ermäßigung. In einzelnen Ländern wird RAILPLUS nicht verkauft. Es empfiehlt sich daher, auch die Tickets für die Rückfahrt bereits in Deutschland zu erwerben. 

Weitere Informationen erteilt die Deutsche Bahn.

 

Anreise mit dem Schiff

Adler Schiffe veranstaltet u.a. Fahrten
- von Heringsdorf/Bansin auf Usedom nach Stettin/Misdroy auf Wollin;
- von Usedom aus eine Mini-Kreuzfahrt durch die Pommersche Bucht ohne Landgang oder mit Landgang mit 3 ½ oder 6 ½ Stunden Aufenhalt in Misdroy auf Wollin

Pol Ferries betreiben ganzjährige Liniendienste zwischen Polen und Skandinavien auf den Strecken

- Gdansk - Nynäshamn bei Stockholm/Schweden,
- Swinoujscie - Ystad/Schweden,
- Swinoujscie - Kopenhagen und
- Swinoujscie - Rønne, Insel Bornholm/Dänemark (nur im Sommer).

 

Kreuzfahrtschiffe

Aida Cruises fährt auf ihrer großen Ostsee-Reise Gdynia (Gdingen) an.

Routen über die Flüsse

Eisinger Reisen bietet ab Berlin eine Flusskreuzfahrt zur Ostsee an, mit Zwischenstopp in Stettin.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Inlandsflüge werden von LOT Polish Airways (LO) angeboten, die alle größeren Städte anfliegt. Von Warszawa gibt es Verbindungen nach Gdansk, Katowice, Kraków, Poznan, Rzeszow, Szczecin und Wroclaw.

Weitere Auskünfte erteilen die LOT-Stadtbüros in
Frankfurt/M. (Tel. +49 69 153 253 324),
Wien (Tel. 0 810 810 885) und
Zürich (Tel. +41 227 614 249).

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Autobahnnetz in Polen befindet sich noch im Aufbau. Von der deutsch-polnischen Grenze in Görlitz/Zgorzelec besteht eine durchgehende Autobahnverbindung (A4) über Breslau und Krakau bis nach Korczowa an der ukrainischen Grenze.

Maut: Auf den Autobahnen A1, A2 und A4 sind verschiedene Streckenabschnitte mautpflichtig. Die Gebühr kann nur über das elektronische System e-TOLL entrichtet werden. Hinweis: Staatlich betriebene Strecken sind für Pkw und Motorräder jedoch mautfrei. Das ist die Autobahnstrecke auf der A2 in Richtung Warschau zwischen Konin und Lódź sowie die Autobahnstrecke auf der A4 zwischen Wrocław und Gliwice.

Die meisten Tankstellen haben vor allem in Großstädten und an Hauptstraßen rund um die Uhr geöffnet. In kleineren Städten schließen sie oft schon am frühen Abend. An Feiertagen haben viele Tankstellen geschlossen. Die Versorgung mit bleifreiem Benzin ist flächendeckend gewährleistet. Bleifreies Benzin ist erkennbar an den durchgestrichenen Buchstaben Pb und an der grünen Schrift an den Zapfsäulen. Diesel ist mit ON gekennzeichnet. Autogas (Gaz) ist an vielen Tankstellen erhältlich, ebenso Biodiesel.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Autovermietung

Mietwagen sind an Flughäfen und in Großstädten erhältlich. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Man muss den Führerschein bereits mindestens 1 Jahr besitzen.

Reisebus

Innerhalb Polens gibt es ein weit verzweigtes Netz des Staatlichen Autoverkehrs (PKS). Die Busse verkehren auf Normalstrecken und auf Schnellverkehrslinien. Fahrkarten gibt es in den Busbahnhöfen, Orbis-Büros, in anderen Reisebüros oder beim Busfahrer.

Zwischen den polnischen Ortschaften pendeln Überlandbusse. In die Großstädte fahren Fernbusse. Viele Fernbusverbindungen werden auch von Polski Express bedient. Die Busbahnhöfe liegen meist in den Ortszentren. Fahrkarten bekommt man am Bahnhof oder beim Fahrer.

Zusätzlich gibt es zahlreiche Privatfirmen, deren Kleinbusse auf bestimmten Strecken verkehren. Manche Ortschaften und Dörfer sind nur auf diese Weise erreichbar. Kleinbusse halten in der Nähe von Bus- und Eisenbahn-Bahnhöfen; Fahrkarten erhält man ausschließlich beim Fahrer.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht. 
- Kinder bis zu 12 Jahren und bis zu eine Körpergröße von 150 cm müssen in zugelassenen Kindersitzen befördert werden.
- Es ist Pflicht, ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitzuführen. 
- Erforderlich ist ein Nationalzeichen (z.B. D) am Heck.
- Auto- und Motorradfahrer müssen auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren. 
- Promillegrenze: 0,2 ‰. 
- Der Gebrauch von Mobiltelefonen am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt. 

Geschwindigkeitsbegrenzung: 
- innerorts: 50 km/h (5:00-23:00 Uhr) und 60 km/h (23:00-05:00 Uhr), 
- außerorts: 90 km/h,
- auf Schnellstraßen : 100 km/h,
- auf zweispurigen Schnellstraßen: 120 km/h,
- auf Autobahnen: 140 km/h.

Pannenhilfsdienst

Die Pannenhilfe des polnischen Motorverbandes Polski Zwiazek Motorowy (PZM) ist landesweit unter der Telefonnummer 19637, für Mitglieder unter 9637, erreichbar. Weitere Informationen: Polski Zwiazek Motorowy, Tel. +48 22 542 01 00. Für ADAC-Mitglieder sind unter Tel. +48 61 831 98 88 deutschsprachige Mitarbeiter zu erreichen.

Der ADAC-Auslands-Notruf ist unter Tel. +49 89 22 22 22 erreichbar. Er bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte.  Polen hat für ausländische Touristen bei z.B. Dokumentenverlust, medizinischen Notfällen oder Pannen eine Notruf-Nummer eingerichtet. Sie ist täglich, außer an gesetzlichen Feiertagen, dem 1. Juni und dem 30. September, von 8:00 bis 22:00 Uhr erreichbar (Tel. +48 22 278 77 77 oder +48 608 599 999).>

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Polen uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern, die aber das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet haben, sind max. 6 Monate in Polen gültig bzw. noch bis zu 185 Tage ab Wohnsitznahme. Sie bedürfen eines Internationalen Führerscheins, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Der Abschluss eines Auslandschutzbriefes wird angeraten.  Personen, die mit einem Fahrzeug nach Polen reisen möchten, das nicht auf sie persönlich zugelassen ist, brauchen eine Benutzervollmacht. Die Benutzervollmacht ist nicht nötig, wenn der Fahrzeughalter als Beifahrer im Auto sitzt.

 

Unterwegs in der Stadt

In allen Städten gibt es gute Busnetze, Straßenbahnen und Oberleitungsbusse, die auch in die Vororte fahren.

Das städtische Nahverkehrssystem in Warschau (ZTM) umfasst Busse, Straßenbahnen, U-Bahn und Vorortzüge. Fahrkarten können bei Vertretungen der ZTM, an Zeitungskiosken und Fahrkartenautomaten in den U-Bahn-Stationen, Bahnstationen und an Umsteigeknotenpunkten gekauft werden. Taxis sind in den meisten Städten vorhanden. Es gibt Taxistände. Man kann Taxis jedoch auch telefonisch bestellen.

Mit dem Warsaw Pass hat man in Warschau bei zahlreichen Attraktionen wie dem Königlichen Lazienki Museum, dem Chopin Museum, dem Nationalmuseum oder dem Wilanow Palast, freien Eintritt. Bei diversen Sightseeing-Touren bekommt man einen Rabatt von bis zu 15%. Mit einem geringen Preisaufschlag gilt der Warsaw Pass auch als Fahrschein für die öffentlichen Verkehrsmittel. Er ist für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich und kann bei den Warschauer Tourismus-Infos, im Chopin Museum oder online gekauft werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Züge der Polnischen Staatsbahn PKP verbinden Warschau mit allen Landesteilen. Kinder unter 4 Jahren fahren gratis, Kinder von 4 bis 7 Jahren und Schüler bezahlen den halben Fahrpreis. 

Ein Zug fährt von Danzig auf die Halbinsel Hel (Hela).

Polens Großstädte werden von Hochgeschwindigkeitszügen miteinander verbunden.

In Polen gibt es zahlreiche historische Schmalspurbahnen. Einige verkehren nach Fahrplan, andere können für Gruppenausflüge gemietet werden. Weitere Infos erteilt das Polnische Fremdenverkehrsamt.

Bahnpässe

Die Regio Karta ist für 6 oder 12 Monate erhältlich. Inhaber erhalten mit der Karte 30% Rabatt auf Einzelfahrten mit Regionalzügen.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Polen gültig.

Das Bilet turystyczny der PKP erlaubt eine unbegrenzte Zahl von Fahrten am Wochenende (Freitag 18:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr).

Das Bilet weekendowy gilt für ein Wochenende (Freitag 19:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr) in den IC-Fernzügen der PKP, ist jedoch nicht im Berlin-Warszawa-Express gültig. 

Das Bilet tygodniowy gilt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen in allen Regionalzügen der PKP PR.

Das Bilet sieciowy ist eine Netzkarte, die in allen Zügen der PKP gilt. Sie ist wahlweise erhältlich für eine Woche oder einen Monat jeweils für die 1. oder 2. Klasse.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die wichtigsten Seehäfen Polens befinden sich in Danzig, Gdingen, Swinemünde und Stettin.

Personenverkehr besteht zwischen den Ostseehäfen, auf den großen Masurischen Seen und auf einigen Abschnitten der Weichsel und Oder mit Schiffen und Tragflächenbooten der Küsten- und Binnenschifffahrt.

 

Öffentliche Feiertage

year

2024

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Polen eingeführt werden:

Bei Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
Bei Einreise auf dem Landweg: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak (Personen ab 18 J.);
Neue Tabakerzeugnisse:
Bei Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff:
50 ml Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten;
40 g innovative Tabak-Produkte.
Bei Einreise auf dem Landweg:
10 ml Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten
8 g innovative Tabak-Produkte.
 
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 18 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
16 l Bier (Personen ab 18 J.).
 
 
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigte, warme Sommer und kalte Winter. Im Herbst ist es meist sonnig und schon relativ frisch. Gute Wintersportbedingungen bestehen in den Sudeten und Karpaten von Dezember bis März. Die beste Reisezeit für Sommerurlauber beginnt Mitte Juni und geht bis Ende August. 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 01 Mar 2024 15:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Mar 2024 15:43:06 +0100)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles - Protest- und Blockadeaktionen polnischer Landwirte an der Grenze zu Deutschland

Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Protest und Blockadeaktionen polnischer Landwirte

Derzeit kommt es zu Protest- und Blockadeaktionen polnischer Landwirte, dies kann auch die Grenzübergänge nach Deutschland betreffen.

  • Berücksichtigen Sie die Verkehrseinschränkungen bei Ihrer Reiseplanung und umfahren Sie den Bereich weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.

Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation

Seit dem 17. September 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.

Situation an der Grenze zur Ukraine

Die Grenzstellen zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit dem 24. Februar 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein-und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

  • Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der max. oder min. Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.

Situation an der Grenze zu Belarus

Aufgrund der Migrations- und Flüchtlingssituation sowie aktueller Grenzschließungen durch beide Seiten für zahlreiche Grenzübergänge kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise bis hin zur Verweigerung kommen. Die Lage und Möglichkeit der Nutzung zugelassener Grenzübergangsstellen ist nur bedingt einschätzbar. Für den Personenverkehr ist aktuell nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, wobei Fußgänger nicht zugelassen sind. Der Warenverkehr über die Straße ist stark eingeschränkt worden und massiv beeinträchtigt. Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen in diesem Bereich zu rechnen.

Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.

Situation an der Grenze zu Kaliningrad

An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es (vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen) zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu 23 Stunden können dort nicht ausgeschlossen werden.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

In größeren Städten, den touristischen Zentren und Ausflugszielen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.

In letzter Zeit haben Betrüger von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach dem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können. In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.O.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.

Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht.
Für geparkte Lastkraftwagen wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen.

  • Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
  • Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern.

Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen.

Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein.

  • Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung.
  • Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein.
  • Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum sind die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze entfallen, stichprobenartige Kontrollen oder die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind jedoch möglich. Infolgedessen kann es immer zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles

Als öffentliche Verkehrsmittel stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse und Bahnen sowie Taxis zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte weiterhin empfehlenswert.
Stimmt der Halter eines Fahrzeugs nicht mit dem Fahrer überein, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Halter Beifahrer ist. Ein Muster bietet die polnische Botschaft in Berlin.

In Polen sind Autobahnen in der Regel für alle Fahrzeuge mautpflichtig.
Die Maut kann sowohl bar bzw. mit Kredit- oder Bankkarte als auch elektronisch mit dem Sendegerät ViaAuto bezahlt werden. Die elektronische Bezahlung setzt eine vorherige Anmeldung bei e-TOLL voraus oder die Ticketnutzung über e-TOLL PL BILET (Ticket) App.

Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen sowie ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und Gebühren mittels e-TOLL bezahlen.

Seit dem 1. Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf den staatlichen Autobahnstrecken (A2 Konin-Stryków, A4 Wrocław-Sośnica) für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 t. Aktuelle Informationen über mautpflichtige Straßen in Polen bietet diese Karte.
Weitere umfangreiche Informationen zum Pkw-, Lkw- und Omnibusverkehr in Polen bieten die deutschen Vertretungen in Polen.

Es gilt eine 0,2 Promille-Grenze, auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Es muss ganztägig mit Abblendlicht, bei guten Sichtverhältnissen mindestens mit Tagfahrlicht gefahren werden.
Neben einem Warndreieck muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, jedoch sind Winterreifen in den Wintermonaten dringend zu empfehlen.

Bußgelder sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung.

Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb von geschlossenen Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht.
Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer, anzuhalten.

An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten.

Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.

Im Grenzgebiet Polen-Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad) ist die „grüne Grenze" an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Złoty (PLN). Bankkarten (mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) und gängige Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende im Vorfeld sorgfältig über den aktuellen Wechselkurs des PLN informieren, da der angewandte Wechselkurs bis zu 10% zu Ungunsten des Karteninhabers variieren kann. Bei Bezahlung mit Bank- oder Kreditkarte (vor Buchung Bezahlung in PLN angeben) wird der günstigere Interbanken-Wechselkurs verwendet.

In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen EUR-Ankaufs- (kupno) und Verkaufskurs (sprzedaż) gering.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich.

Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen.

Einfuhrbestimmungen

Siehe Aktuelles

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 EUR oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig.

Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.

Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen FSME und Hepatitis B angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. 

 

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Die in Polen vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Nordosten des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine  Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Weitere Gesundheitsgefahren

In größeren Städten Polens wurden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe oft überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken zurückzuführen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Polen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). 

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Kosten

Schengen-Visum:

Flughafen-Transitvisum: 80,00 €

Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €

Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €

Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

 

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurz- und Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Einreisevisum: bis zu 90 Tagen Aufenthalt.
Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über alle nötigen Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen). Für die Beantragung eines Schengenvisums oder eines nationalen Langzeitvisums ist eine vorherige Online-Registrierung nötig. 

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, über mindestens 2 leere Seiten verfügt und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen bzw. das Ziel des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen bzw. belegen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr in bar bei der Beantragung im Konsulat.

(f) 2 biometrische farbige Passbilder (3,5 x 4,5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular auf secure.e-konsulat.gov.pl/.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 14 Werktage, in Einzelfällen auch länger.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen. Als Bestätigung über die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (z. B. für Touristen 100 Zl pro Tag für Aufenthalte, die länger als 3 Tage dauern; für einen Aufenthalt bis zu 3 Tagen mindestens 300 Zl, mit bezahltem Aufenthalt, z.B. Hotelbuchung 20 Zl pro Tag, aber nicht weniger als 100 Zl) gelten Bargeld, Reiseschecks, Bescheinigung aus einem Geldinstitut oder eine in Polen im Wojewodschaftsamt registrierte Einladung.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von vier Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

Ausländer (auch EU-Bürger) sind dazu verpflichtet, eine Aufenthaltsregistrierung beim zuständigen Wojewodschaftsamt der Abteilung für Aufenthaltslegalisation vorzunehmen, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert. 

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Polen aufhalten wollen, müssen ihren Aufenthalt persönlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vor Ablauf der 3 Monate registrieren lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiserlaubnis der Sorgeberechtigten / Eltern mit sich zu führen.

Einreise mit Haustieren

Die Einfuhr von Papageien ist untersagt. In speziellen Fällen kann eine Sondergenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Vögel aus Ländern, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, dürfen nicht eingeführt werden.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen Vertragsarzt oder an ein öffentliches Gesundheitszentrum. Anschriften von Vertragsärzten und öffentlichen Gesundheitszentren sind bei den Zweigstellen des nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) erhältlich.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich und können kostenlos von allen öffentlichen Telefonzellen angewählt werden:
Polizei: 997.
Feuerwehr: 998.
Rettungsdienst: 999.
Pannendienst: 981.

Essen und Trinken

Es sind keine Besonderheiten ber der Lebensmittelhygiene zu beachten, jedoch sollte man, wenn möglich, Schaf- und Ziegenmilch vermeiden, da einzelne Fälle von Übertragung der FSME-Viren in dieser Milch gemeldet wurden. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinzen Bialystock, Olsztyn, Suwalki, Masuren, die Gebiete von Siedice bis zur weißrussischen Grenze, westlich von Krakau, östlich von Posen, Stettin und Danzig. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt landesweit sehr selten vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Gesundheitszeugnis

In Polen und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Polen akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Zloty = 100 Groszy. Währungskürzel: Zl, PLN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zl sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Groszy.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Polen steht noch kein Datum fest.

Kreditkarten

Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in Hotels, Restaurants, großen Läden, Supermärkten, Reisebüros, Flugvertretungen und Tankstellen akzeptiert. Beträge sollten in Zloty bezahlt werden, da man hierbei den besseren Umtauschkurs erhält. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Polen zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

An Geldautomaten können pro Tag maximal 1000 - 2000 Zloty abgehoben werden.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Polen in den Großstädten, abzüglich der Gebühren, in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Auslandswährungen können problemlos an den Grenzübergängen, in Banken und Wechselstuben sowie in größeren Hotels und Reisebüros gewechselt werden. In Wechselstuben (Kantor) fallen keine Gebühren an, es wird geraten vorher den Tauschkurs zu erfragen. Um den besten Wechselkurs zu erhalten sollte man im Land und in Zloty wechseln oder abheben.

Wechselkurse

PLN

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Relativ formell, Geschäftsreisen sollten lange im Voraus vereinbart werden. Angestellte in staatlichen Organisationen und Behörden machen keine Mittagspause und nehmen dafür ihre Hauptmahlzeit nach 15.00 Uhr ein.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: In der Regel Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Behörden: Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr. Private Geschäfte haben samstags am Vormittag geöffnet.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0048. Telefonkarten für öffentliche Telefone können in Tankstellen und am Kiosk erworben werden. Notfallnummern: Polizei 997, Notruf 112 und Feuerwehr 998.

Mobiltelefon

GSM 900/1800 und 3G 2100. Mobilfunkgesellschaften (alle Dualband 900/1800) sind u.a. Plus, t-mobile und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzabdeckung ist fast flächendeckend. U.u. lohnt sich der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte.


Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte.

Internet

Internetanbieter sind u.a. SuperMedia und T-Mobile Biznes Polska.

Internet-Cafés gibt es in größeren Städten. Kostenlosen Zugang zum Internet bieten viele Cafés, Restaurants, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfe und andere öffentliche Plätze entweder drahtlos via Wi-Fi oder an einem festen Internet-Terminal. In Krakau und in allen anderen größeren Städten ist drahtloses Surfen dank WiFi-Routern in der ganzen Stadt möglich. Einige Städte und Ferienorte verfügen über Plätze mit kostenlosen Wi-Fi-Hotspots. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. kostenpflichtige Wi-Fi-Hotspots von Goodspeed.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Polen empfangen.

Post

Briefe innerhalb Europas (Prioritätsbrief oder Standardbrief) sind zwischen 3-7 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter des Landes schicken. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr. Einige Hauptpostämter in größeren Städten sind rund um die Uhr geöffnet. Briefkästen sind rot.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Glas, Emaillewaren, handgewobene Läufer, Silberartikel, handgearbeiteter Schmuck, Folklorepuppen, Holzschnitzereien sowie Ton- und Metallskulpturen.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 06.00-18.00/19.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

In fast allen größeren Städten gibt es Diskotheken, in Warschau findet man auch Nachtklubs. Mit ihren 17 Theatern und drei Opernhäusern spiegelt die Hauptstadt die große Musik- und Theatertradition des Landes wider.

Kulinarisches

Übersicht

Vorspeisen (Przekaski) sind Aal in Aspik, marinierter Fisch in saurer Sahne, Rollmops, Kulebiak (eine Pilz- und Kohlpastete), Kabanos (eine lange, dünne, stark gewürzte Wurst) oder Mysliwska (eine Wurst aus Schweine- und Wildfleisch). Suppen wie Barszcz (Rote-Beete-Suppe mit saurer Sahne) oder Rosol (Rind- oder Hühnerbouillon) werden häufig in Tassen und mit kleinen Pasteten, die mit Fleisch oder Kohl gefüllt sind, serviert. Piroggen (gefüllte Teigtaschen), meist mit Weißkäse oder mit Weißkohl gefüllt, werden nicht nur gerne in Polen gegessen. Auch in der Russischen Föderation und in Finnland gibt es sie in unterschiedlichen Varianten.

Beliebte Gerichte sind Zrazy Zawijane (pilzgefüllte Rouladen in saurer Sahne) mit gekochtem Kascha (Buchweizen) und Golonka (Eisbein). Das polnische Nationalgericht Bigos (Weißkohl-Sauerkrauttopf mit Steinpilzen) war ursprünglich ein Essen der Jäger des polnischen Landadels, der Schlachta. Man hatte immer einen Kessel mit Bigos dabei. Heute wird Bigos in ganz Polen gegessen, in den Skihütten Zakopanes genauso wie in Suwalki, an den Masurischen Seen, in den eleganten Lokalen Warschaus wie in den rustikalen Kellerlokalen Krakaus an der Weichsel. Eine Feier in Polen ist ohne dieses würzig-pikante Gericht Bigos undenkbar. Polen hat auch eine große Auswahl an frischem Fisch (Ryba). Karpfen wird in einer süßsauren Aspiksoße serviert, und pochierter Hecht mit Sahnemeerrettich ist sehr zu empfehlen. Polnische Backwaren (Ciastka) sind ausgezeichnet.

Getränke:
Wodka (Wódka) wird eiskalt getrunken. Wyborowa soll der beste Wodka sein, aber es gibt noch viele andere Geschmacksrichtungen wie Zubrowka (Bisongras), Tarniowka (Schlehe), Sliwowica (Pflaume) und Pieprzowka (mit weißem Pfeffer). Zu den beliebten Biermarken gehören: Zywiec, Okocim und EB.

Unterkunft

Hotels

Die meisten internationalen Hotelketten sind in Polen vertreten. Vorausbuchung empfiehlt sich in der Hauptsaison. Weitere Auskünfte erteilt u. a. das Fremdemverkehrsamt in Berlin (s. Adressen) sowie der Polnische Hotelverband, Ul. Nowogrodzka 44 m 2, PL-00-695 Warszawa (Tel: (22) 622 69 91/-93).

Camping

Polen hat über 200 Campingplätze. 75% bieten 220 V-Stromanschlüsse, und einige haben 24 V-Anschlüsse für Wohnwagen. Wasch- und Speiseräume, Lebensmittelkioske und Restaurants gehören ebenfalls zur Standardausstattung.
Campingplätze sind in zwei Kategorien eingeteilt. In der 1. Kategorie ist jeder Stellplatz mindestens 100 qm groß, der Platz ist beleuchtet, und die Rezeption ist ganztägig besetzt. Die Saison dauert von Mitte Mai bis Ende September. Mit dem Ausweis des Campingverbands (FICC) erhält man 10% Ermäßigung. Weitere Informationen vom Polnischen Verband für Camping und Caravanning (Polska Federacja Campingu i Caravaningu), Ul. Grochowska 331, PL-03-838 Warszawa (Tel: (22) 810 60 50).

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Es gibt etwa 1200 Jugendherbergen. Weitere Informationen vom Polnischen Jugendherbergsverband (Polskie Towarzystwo Schronisk Mlodziezowych), Ul. Chocimska 28, PL-00-791 Warszawa (Tel: (22) 849 81 28).
Insgesamt bieten rund 4000 Bauernhöfe Ferien auf dem Lande an. Ein großer Teil von ihnen ist Mitglied der Polnischen Föderation für Tourismus auf dem Lande. Das Logo der Organisation, ein Storch auf dem Dach, bürgt für einen guten Qualitätsstandard. Weitere Informationen von: Polska Federacja Turystiki Wiejskiej Gospodarstwa Goscinne, Ul. Wspolna 30, p. 544, PL-00-930 Warszawa (Tel: (602) 45 91 37).

Kultur

Religion

89,8% römisch-katholisch; außerdem Polnisch-Orthodoxe, Protestanten, Altkatholiken und Juden.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Es gibt große Unterschiede zwischen dem Stadt- und Landleben: Die Landbevölkerung ist sehr gläubig und ihr Lebensstil ist traditioneller als in der Stadt. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, Frauen werden mit Handkuss begrüßt. Die üblichen Höflichkeitsformen werden erwartet und Gastgeber freuen sich über einen Blumenstrauß.

Kleidung sollte zurückhaltend, aber leger sein. In guten Restaurants oder zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.

Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (z. B. in Bahnhöfen, Bushaltestellen, in Bars, Cafés, Diskotheken, in kleineren Restaurants ohne abgegrenzten Raucherbereich) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten. Restaurants, die größer als 100 qm groß sind, dürfen räumlich abgegrenzte Raucherbereiche einrichten.

Fotografieren: Militärische Anlagen, Industriegebäude und Verkehrsknotenpunkte, die mit einer durchgestrichenen Kamera gekennzeichnet sind, dürfen nicht fotografiert werden.

Trinkgeld: Die Service-Gebühr ist nicht in der Rechnung enthalten, ca. 10-15% Trinkgeld werden erwartet.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Polnisch. Es wird auch Deutsch, Ukrainisch oder Belarussisch gesprochen.

Veranstaltungen

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