Polen
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Polens nationale Fluggesellschaft heißt LOT Polish Airways (LO).
Direktverbindungen von
- Berlin/Tegel nach Warschau,
- Frankfurt/M. nach Danzig (Gdansk), Warschau, Kattowitz (Katowice), Posen (Poznan) und Breslau (Wroclaw),
- Hamburg nach Warschau,
- Hannover nach Warschau,
- Düsseldorf nach Warschau,
- München nach Danzig (Gdansk), Warschau und Breslau (Wroclaw) sowie
- Nürnberg nach Warschau,
- Stuttgart nach Warschau,
- Genf und Zürich nach Warschau und
- Wien nach Warschau.
Lufthansa (LH) bietet außerdem regelmäßige Linienflüge von Frankfurt/M. und München direkt nach Warschau sowie von Frankfurt/M. direkt nach Kattowitz und Krakau an.
Easyjet (U2) verbindet Basel und Genf mit Warschau.
Eurowings (EW) verbindet u.a. Hannover, Dresden, Zürich und Wien mit Krakau sowie Düsseldorf mit Danzig.
Wizz Air (W6) fliegt u.a. von Hamburg nach Danzig, von Memmingen nach Kattowitz, von Dortmund nach Breslau und Posen sowie von Bremen nach Olsztyn.
Swiss (LX) verbindet Zürich mit Warschau und mit Breslau.
Flugzeiten
Berlin - Warschau: 1 Std. 15 Min.; Frankfurt - Warschau: 1 Std. 35 Min.; Hamburg - Danzig: 1 Std. 15 Min.; Frankfurt- Breslau: 1 Std. 15 Min.; Wien - Warschau: 1 Std. 15 Min.; Genf - Warschau: 2 Std. 10 Min.; Zürich - Warschau: 1 Std. 55 Min.
Anreise mit dem Pkw
Die Straßenverbindungen sind gut und zahlreich. Das geplante Autobahnnetz beträgt ca. 2.000 Kilometer. Das Grundnetz ist bis auf einige im Bau befindliche oder geplante Projekte abgeschlossen.
Zu den viel befahrenen Strecken gehört die A4 Görlitz - Wroclaw (Breslau) sowie die A2 Frankfurt/Oder - Warschau. Es gibt eine direkte Autobahnverbindung von Dresden über Görlitz nach Breslau (Wroclaw) und Krakau bis nach Korczowa an der ukrainischen Grenze.
Rund um die Uhr geöffnet sind die folgenden deutsch-polnischen Grenzübergänge:
Ahlbeck - Swinemünde (Usedom),
Linken - Lubieszyn,
Pomellen - Kolbaskowo,
Rosow - Rosowek,
Schwedt - Krajnik Dolny,
Hohenwutzen - Osinow Dolny,
Kietz - Kostrzyn,
Frankfurt/O. - Slubice,
Frankfurt/O. - Swiecko,
Guben - Gubin/Gubinek,
Forst - Zasieki/Olszyna,
Podrosche - Przewoz,
Ludwigsdorf - Jedrzychowice,
Görlitz - Zgorzelec
Hagenwerder - Radomierzyce und
Zittau - Sieniawka/Porajow.
Der Grenzübergang Ostritz - Krzewina Zgorzelecka ist nur für Fußgänger und Fahrradfahrer geöffnet.
Fernbus: U.a. fährt Flixbus von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Polen.
Maut: Auf den Autobahnen A1, A2 und A4 sind verschiedene Streckenabschnitte mautpflichtig. Die Gebühr kann in bar sowohl in Landeswährung als auch in Euro (nur Banknoten) sowie mit Kreditkarte beglichen werden.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Anreise mit der Bahn
Die wichtigsten Zugverbindungen zwischen Deutschland und Polen sind:
Berlin-Warszawa-Express
Der Berlin-Warszawa-Express (EC 47) von Deutscher Bahn und PKP verkehrt täglich alle zwei Stunden in beide Richtungen zwischen Berlin-Lichtenberg und Warszawa Centralna. Der Zug mit Speisewagen benötigt für die Strecke zwischen beiden Hauptstädten nur ca. 5 Std. (Berlin-Poznan knapp drei Stunden).
Berlin-Lichtenberg - Breslau - Krakau (EC 57)
Berlin - Stettin (mind. 1 Umstieg)
Berlin - Posen
Berlin - Danzig (EC59)
sowie mehrmals täglich Dresden - Görlitz - Breslau (mindestens 1 Umstieg) und
Leipzig - Breslau - Krakau;
München - Nürnberg - Frankfurt - Breslau.
Nachts verbindet ein Eurocity Berlin - Breslau - Krakau - Przemysl sowie
Berlin - Chelm - Lodz - Warschau.
Zwischen Österreich und Polen gibt es folgende wichtige Zugverbindungen:
Der EuroCity „Danubius" (EC 102/103) fährt direkt ab Wien nach Krakau. Der EC 202/203 verbindet Wien mit Wroclaw (Breslau).
Die beste Verbindung von Österreich aus führt durch die Tschechische Republik, tagsüber verkehren Eurocitys nach Warschau (Wien - Warschau: 7 Std. 13 Min.).
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) (EN 406) und deren Partner verbinden München via Salzburg und Wien direkt mit Krakau und Warschau.
Die ÖBB verbindet Wien direkt mit Krakau (Fahrtzeit: ca. 6 Std.).
Von der Schweiz aus fährt man via Wien nach Polen.
Vom nördlichen Deutschland aus fahren Züge der Polnischen Staatsbahnen zumeist über Berlin und Szczecin bzw. Frankfurt/O., im Süden über Dresden und Görlitz. Es verkehren Züge von Angermünde nach Szczecin, von Berlin nach Gdansk, Gorzów, Wroclaw, Katowice (Kattowitz) und Kraków sowie von Leipzig nach Wroclaw und Kraków. Außerdem gibt es Verbindungen zwischen Berlin und Kostrzyn/Küstrin (Regionalzug) sowie zwischen Berlin und Swinoujscie/Swinemünde in der Sommersaison (Fahrtdauer: ca. 4 Std. 30 Min.).
Bahnpässe
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Polen gültig.
Anmerkung zur Anreise mit der Bahn
Fahrkarten und Ermäßigungen für Bahnreisen in Europa
Das Dresden-Wroclaw Spezial für Einzelreisende, Familien und Gruppen kann man innerhalb von 14 Tagen einmalig für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Dresden und Breslau (Wroclaw) nutzen.
Mit dem Sparpreis Europa-Ticket der Deutschen Bahn für Polen kommt man besonders günstig von Berlin nach Warschau, Danzig (Gdańsk), Zoppot (Sopot) und Gdingen (Gdynia) oder mit dem IC Bus von Berlin direkt nach Breslau (Wrocław), Kattowitz (Katowcie) und Krakau (Kraków).
Mit Railplus, dem Bahncard-Extra für Europa erhält man eine zusätzliche Ermäßigung. In einzelnen Ländern wird RAILPLUS nicht verkauft. Es empfiehlt sich daher, auch die Tickets für die Rückfahrt bereits in Deutschland zu erwerben.
Weitere Informationen erteilt die Deutsche Bahn.
Anreise mit dem Schiff
Adler Schiffe veranstaltet u.a. Fahrten
- von Heringsdorf/Bansin auf Usedom nach Stettin/Misdroy auf Wollin;
- von Usedom aus eine Mini-Kreuzfahrt durch die Pommersche Bucht ohne Landgang oder mit Landgang mit 3 ½ oder 6 ½ Stunden Aufenhalt in Misdroy auf Wollin
Pol Ferries betreiben ganzjährige Liniendienste zwischen Polen und Skandinavien auf den Strecken
- Gdansk - Nynäshamn bei Stockholm/Schweden,
- Swinoujscie - Ystad/Schweden,
- Swinoujscie - Kopenhagen und
- Swinoujscie - Rønne, Insel Bornholm/Dänemark (nur im Sommer).
Kreuzfahrtschiffe
Aida Cruises fährt auf ihrer großen Ostsee-Reise Gdynia (Gdingen) an.
Routen über die Flüsse
Eisinger Reisen bietet ab Berlin eine Flusskreuzfahrt zur Ostsee an, mit Zwischenstopp in Stettin.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Inlandsflüge werden von LOT Polish Airways (LO) angeboten, die alle größeren Städte anfliegt. Von Warszawa gibt es Verbindungen nach Gdansk, Katowice, Kraków, Poznan, Rzeszow, Szczecin und Wroclaw.
Weitere Auskünfte erteilen die LOT-Stadtbüros in
Frankfurt/M. (Tel. +49 69 153 253 324),
Wien (Tel. 0 810 810 885) und
Zürich (Tel. +41 227 614 249).
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das Autobahnnetz in Polen befindet sich noch im Aufbau. Von der deutsch-polnischen Grenze in Görlitz/Zgorzelec besteht eine durchgehende Autobahnverbindung (A4) über Breslau und Krakau bis nach Korczowa an der ukrainischen Grenze.
Maut: Auf den Autobahnen A1, A2 und A4 sind verschiedene Streckenabschnitte mautpflichtig. Die Gebühr kann nur über das elektronische System e-TOLL entrichtet werden. Hinweis: Staatlich betriebene Strecken sind für Pkw und Motorräder jedoch mautfrei. Das ist die Autobahnstrecke auf der A2 in Richtung Warschau zwischen Konin und Lódź sowie die Autobahnstrecke auf der A4 zwischen Wrocław und Gliwice.
Die meisten Tankstellen haben vor allem in Großstädten und an Hauptstraßen rund um die Uhr geöffnet. In kleineren Städten schließen sie oft schon am frühen Abend. An Feiertagen haben viele Tankstellen geschlossen. Die Versorgung mit bleifreiem Benzin ist flächendeckend gewährleistet. Bleifreies Benzin ist erkennbar an den durchgestrichenen Buchstaben Pb und an der grünen Schrift an den Zapfsäulen. Diesel ist mit ON gekennzeichnet. Autogas (Gaz) ist an vielen Tankstellen erhältlich, ebenso Biodiesel.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rAutovermietung
Mietwagen sind an Flughäfen und in Großstädten erhältlich. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Man muss den Führerschein bereits mindestens 1 Jahr besitzen.
Reisebus
Innerhalb Polens gibt es ein weit verzweigtes Netz des Staatlichen Autoverkehrs (PKS). Die Busse verkehren auf Normalstrecken und auf Schnellverkehrslinien. Fahrkarten gibt es in den Busbahnhöfen, Orbis-Büros, in anderen Reisebüros oder beim Busfahrer.
Zwischen den polnischen Ortschaften pendeln Überlandbusse. In die Großstädte fahren Fernbusse. Viele Fernbusverbindungen werden auch von Polski Express bedient. Die Busbahnhöfe liegen meist in den Ortszentren. Fahrkarten bekommt man am Bahnhof oder beim Fahrer.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Kinder bis zu 12 Jahren und bis zu eine Körpergröße von 150 cm müssen in zugelassenen Kindersitzen befördert werden.
- Es ist Pflicht, ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitzuführen.
- Erforderlich ist ein Nationalzeichen (z.B. D) am Heck.
- Auto- und Motorradfahrer müssen auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht fahren.
- Promillegrenze: 0,2 ‰.
- Der Gebrauch von Mobiltelefonen am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt.
- Im Wohnmobil muss auch bei einer Durchreise ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Geschwindigkeitsbegrenzung:
- innerorts: 50 km/h (5:00-23:00 Uhr) und 60 km/h (23:00-05:00 Uhr),
- außerorts: 90 km/h,
- auf Schnellstraßen : 100 km/h,
- auf zweispurigen Schnellstraßen: 120 km/h,
- auf Autobahnen: 140 km/h.
Pannenhilfsdienst
Die Pannenhilfe des polnischen Motorverbandes Polski Zwiazek Motorowy (PZM) ist landesweit unter der Telefonnummer 19637, für Mitglieder unter 9637, erreichbar. Weitere Informationen: Polski Zwiazek Motorowy, Tel. +48 22 542 01 00. Für ADAC-Mitglieder sind unter Tel. +48 61 831 98 88 deutschsprachige Mitarbeiter zu erreichen.
Der ADAC-Auslands-Notruf ist unter Tel. +49 89 22 22 22 erreichbar. Er bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. Polen hat für ausländische Touristen bei z.B. Dokumentenverlust, medizinischen Notfällen oder Pannen eine Notruf-Nummer eingerichtet. Sie ist täglich, außer an gesetzlichen Feiertagen, dem 1. Juni und dem 30. September, von 8:00 bis 22:00 Uhr erreichbar (Tel. +48 22 278 77 77 oder +48 608 599 999).>
Dokumentation
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Der Abschluss eines Auslandschutzbriefes wird angeraten. Personen, die mit einem Fahrzeug nach Polen reisen möchten, das nicht auf sie persönlich zugelassen ist, brauchen eine Benutzervollmacht. Die Benutzervollmacht ist nicht nötig, wenn der Fahrzeughalter als Beifahrer im Auto sitzt.
Unterwegs in der Stadt
In allen Städten gibt es gute Busnetze, Straßenbahnen und Oberleitungsbusse, die auch in die Vororte fahren.
Das städtische Nahverkehrssystem in Warschau (ZTM) umfasst Busse, Straßenbahnen, U-Bahn und Vorortzüge. Fahrkarten können bei Vertretungen der ZTM, an Zeitungskiosken und Fahrkartenautomaten in den U-Bahn-Stationen, Bahnstationen und an Umsteigeknotenpunkten gekauft werden. Taxis sind in den meisten Städten vorhanden. Es gibt Taxistände. Man kann Taxis jedoch auch telefonisch bestellen.
Mit dem Warsaw Pass hat man in Warschau bei zahlreichen Attraktionen wie dem Königlichen Lazienki Museum, dem Chopin Museum, dem Nationalmuseum oder dem Wilanow Palast, freien Eintritt. Bei diversen Sightseeing-Touren bekommt man einen Rabatt von bis zu 15%. Mit einem geringen Preisaufschlag gilt der Warsaw Pass auch als Fahrschein für die öffentlichen Verkehrsmittel. Er ist für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich und kann bei den Warschauer Tourismus-Infos, im Chopin Museum oder online gekauft werden.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Züge der Polnischen Staatsbahn PKP verbinden Warschau mit allen Landesteilen. Kinder unter 4 Jahren fahren gratis, Kinder von 4 bis 7 Jahren und Schüler bezahlen den halben Fahrpreis.
Ein Zug fährt von Danzig auf die Halbinsel Hel (Hela).
Polens Großstädte werden von Hochgeschwindigkeitszügen miteinander verbunden.
In Polen gibt es zahlreiche historische Schmalspurbahnen. Einige verkehren nach Fahrplan, andere können für Gruppenausflüge gemietet werden. Weitere Infos erteilt das Polnische Fremdenverkehrsamt.
Bahnpässe
Die Regio Karta ist für 6 oder 12 Monate erhältlich. Inhaber erhalten mit der Karte 30% Rabatt auf Einzelfahrten mit Regionalzügen.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Polen gültig.
Das Bilet turystyczny der PKP erlaubt eine unbegrenzte Zahl von Fahrten am Wochenende (Freitag 18:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr).
Das Bilet weekendowy gilt für ein Wochenende (Freitag 19:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr) in den IC-Fernzügen der PKP, ist jedoch nicht im Berlin-Warszawa-Express gültig.
Das Bilet tygodniowy gilt an sieben aufeinanderfolgenden Tagen in allen Regionalzügen der PKP PR.
Das Bilet sieciowy ist eine Netzkarte, die in allen Zügen der PKP gilt. Sie ist wahlweise erhältlich für eine Woche oder einen Monat jeweils für die 1. oder 2. Klasse.
Unterwegs mit dem Schiff
Die wichtigsten Seehäfen Polens befinden sich in Danzig, Gdingen, Swinemünde und Stettin.
Personenverkehr besteht zwischen den Ostseehäfen, auf den großen Masurischen Seen und auf einigen Abschnitten der Weichsel und Oder mit Schiffen und Tragflächenbooten der Küsten- und Binnenschifffahrt.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
(Unverändert gültig seit: Fri, 05 Jun 2026 15:18:24 +0200)
Letzte Änderungen:
Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Grenzkontrollen
Polen führt seit Juli 2025 Grenzkontrollen an der polnisch-deutschen und polnisch-litauischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Auch an der deutsch-polnischen Grenze werden derzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Es kann zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt für alle Mitreisenden stets mitgeführt werden.
Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Polen mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte
Seit April 2025 gilt in Polen ein umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategisch wichtige Einrichtungen und Objekte wie zum Beispiel Militäranlagen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel, bestimmte Seehäfen, Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank und der Bank Gospodarstwa Krajowego. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein. Bei Verstößen drohen die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In größeren Städten, den touristischen Zentren und an Ausflugszielen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Bei einem häufigen Betrugsversuch werden Reisende um finanzielle Hilfen gebeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können.
In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Um Fahrzeuge zu entwenden, werden auch Pannen oder Unfälle vorgetäuscht.
Für geparkte Lkw wird auf das Risiko des Ladungsdiebstahls durch Aufschneiden der Abdeckplanen hingewiesen.
- Tragen Sie Wertsachen und Kameras in Städten nicht sichtbar und lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
- Parken Sie Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen und halten Sie sie während der Fahrt versperrt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie im Zweifel keine Daten von sich mit.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Übergangsklima, teilweise mit kalten Wintern.
Es kann insbesondere in den Sommermonaten auch zu starken Regenfällen und Überschwemmungen bzw. über die Ufer tretenden Flüssen kommen.
Wanderungen in Mittelgebirgsregionen können im Winter bei ungünstigen Wetterverhältnissen gefährlich sein.
- Achten Sie insbesondere im Winter stets auf die Witterung.
- Holen Sie ggf. vor Aufbruch den Rat der Bergwacht oder von Einheimischen ein.
- Hinterlegen Sie bei längeren Wandertouren Route, Ziel und voraussichtliche Ankunftszeit.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Verbot der Einreise für Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation
Seit 2023 dürfen Kfz mit Zulassung in der Russischen Föderation grundsätzlich nicht mehr die Grenze nach Polen überqueren. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Situation an der Grenze zur Ukraine
Die Grenzübergänge zwischen Polen und der Ukraine sind in beide Richtungen offen. Seit 2022 sind sie kriegsbedingt durch einen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine in Richtung Polen stärker frequentiert. Zum Teil sind lange Staus möglich. Mit Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise muss weiterhin gerechnet werden.
Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
- Beachten Sie bitte die Informationen zum Grenzverkehr und die Begrenzung der maximalen oder minimalen Gewichtsangabe von Fahrzeugen für bestimmte Grenzübergänge.
Situation an der Grenze zu Belarus
Aufgrund der Schließung zahlreicher Grenzübergänge sowohl auf polnischer als auch auf belarussischer Seite kann es zu starken Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise sowie verlängerten Wartezeiten kommen.
Für den Personenverkehr sind derzeit die Grenzübergänge Terespol, Bobrowniki und Kużnica (außer Reisebusse) geöffnet. Für den Warenverkehr sind die Grenzübergänge Kukuryki (alle Fahrzeuge) und Bobrowniki (für Lkw aus der EU, des EWR, der EFTA und der Schweiz) geöffnet.
Es ist mit verstärkten Personen- und Fahrzeugkontrollen zu rechnen.
Offizielle Informationen bieten die polnischen Behörden.
Seit 2024 gelten für die Einfuhr in Belarus zugelassener Pkw nach Polen strikte Regeln. Diese beinhalten u.a. die Anwesenheit der natürlichen Person, die Eigentümer des Fahrzeugs ist, und die Nichtverwendung des Fahrzeugs für kommerzielle oder andere Zwecke, die gegen bestehende Sanktionen verstoßen.
Weitere Informationen bietet die polnische Regierung.
Situation an der Grenze zu Kaliningrad
An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy kommt es vor allem bei der Einreise nach Polen, aber auch bei der Ausreise aus Polen zu langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung. Wartezeiten bis zu einem Tag können dort nicht ausgeschlossen werden.
Infrastruktur/Verkehr
An öffentlichen Verkehrsmitteln stehen Inlandsflüge, ein dichtes Eisenbahnnetz sowie Überlandbusse, in den Städten Busse, Bahnen und Taxis zur Verfügung.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte empfehlenswert. Ist der Fahrer nicht selbst Halter des Fahrzeugs, muss unbedingt eine Nutzungsbevollmächtigung des Halters mitgeführt werden - auch dann, wenn der Halter im Fahrzeug mitfährt. Ein Muster ist über die polnische Botschaft in Berlin erhältlich.
Für die meisten Autobahnen in Polen werden keine Mautgebühren für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fällig.
Folgende Strecken sind weiterhin mautpflichtig:
- - A2 Konin - Swiecko: 255 km (bis auf die Umfahrung Posen)
- - A4 Kraków - Katowice (Krakau - Kattowitz); 61 km
Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss grundsätzlich ein Mindestabstand („halber Tacho" z.B. 120 km/h = 60 Meter) zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.
Innerorts gilt grundsätzlich ganztägig ein einheitliches Tempolimit von max. 50 km/h.
Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Neben einem Warndreieck sollte ein Feuerlöscher mitgeführt werden; für in Polen zugelassene Fahrzeuge ist das Mitführen eines Feuerlöschers verpflichtend.
Es gilt eine 0,2-Promille-Grenze – auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.
Bußgelder für Verkehrsverstöße sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. neben Fahrverbot und Fahrzeugsicherstellung bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung. Auch die Konfiszierung des Kfz oder Verpflichtung des Fahrers zur Zahlung in Höhe des Gegenwerts des Fahrzeugs (z.B. bei starker Überschreitung der Promille-Grenze, Straftaten oder Unfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstätern etc.) sind möglich.
Fußgänger und Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste bzw. reflektierende Leuchtstreifen auf der Kleidung tragen.
Die Nutzung von Mobiltelefonen oder anderen elektronischen Geräten ist Fußgängern verboten, wenn sie durch den Gebrauch die Lage auf der Straße, auf den Gleisen oder am Fußgängerüberweg nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit wahrnehmen können.
Fußgänger haben an einem Fußgängerübergang Vorrang vor dem Fahrzeug. Fahrzeugführer müssen bereits beim Heranfahren an einen Übergang die Geschwindigkeit reduzieren.
An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.
- Informieren Sie sich über die wichtigsten Verkehrsregeln in Polen auf der Webseite „Your Europe" der Europäischen Union oder beim Polnischen Fremdenverkehrsamt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Konsum von Alkohol und anderer Rauschmittel in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind verboten.
Bestimmte gekennzeichnete militärische Anlagen oder Ämter dürfen nicht fotografiert werden.
Im Grenzgebiet Polen-Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad) ist die Grüne Grenze an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Złoty (PLN). Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro- oder V-Pay-Symbol) und gängige Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei Abhebungen an Geldautomaten in Polen sollten sich Reisende im Vorfeld sorgfältig über den aktuellen Wechselkurs des PLN informieren, da der angewandte Wechselkurs bis zu zehn Prozent zu Ungunsten des Karteninhabers variieren kann. Bei Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte (vor Buchung Bezahlung in PLN angeben) wird der günstigere Interbanken-Wechselkurs verwendet.
In den touristischen Zentren wird zur Vorsicht beim Geldtausch geraten. Manche Wechselstuben locken Kunden mit missverständlichen Werbetafeln. Vor dem Tausch sollte der genaue Kurs für das beabsichtigte Tauschgeschäft erfragt werden. Bei seriösen Wechselstuben ist die Marge zwischen EUR-Ankaufs- (kupno) und -Verkaufskurs (sprzedaż) gering.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein; Reisen mit abgelaufenem Pass oder Personalausweis sind nicht möglich.
Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.
Deutsch-polnische Doppelstaater müssen sich in Polen gemäß polnischem Recht mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in polnischer Sprache mit sich führen, die beinhaltet, dass der/die Minderjährige allein reisen darf, wie die Kontaktdaten der sorgeberechtigten Elternteile sind, welche Reiseroute beabsichtigt wird sowie eventuelle Kontaktdaten volljähriger Begleitpersonen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz des Verzichts auf Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 EUR oder höher ist in der EU deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Gegenständen (z. B. Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor dem Kauf eines solchen zum Export bestimmten Gegenstandes die Ausfuhrberechtigung zu prüfen.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Freimenge für Zigaretten auf 800 Stück pro Person begrenzt ist.
Bei der Einreise von außerhalb der EU (z.B. aus dem Kaliningrader Gebiet) ist die Menge der zollfreien Waren pro Person auf 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch beschränkt.
Einreise mit dem Fahrzeug
Ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das nicht nur zu Urlaubszwecken nach Polen verbracht wird, muss bei einer polnischen Zulassungsbehörde auf ein polnisches Kennzeichen angemeldet werden. Die polnische Zulassungsbehörde leitet die Information über die Anmeldung in Polen in der Regel an das deutsche Kraftfahrtbundesamt weiter. Dabei wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von der polnischen Behörde einbehalten. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige polnische Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden eines Fahrzeugs kann zu einer Abgabenpflicht führen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilklub oder eine entsprechende Versicherung kann hierfür hilfreich sein.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Polen ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen FSME und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Die in Polen vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Nordosten des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
- Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel- und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten. In Polen wurde Poliomyelitis (cVDPV2) im Abwasser nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis gemäß Impfkalender der STIKO sicher.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Weitere Gesundheitsgefahren
In größeren Städten Polens wurden während der Wintermonate die EU-Grenzwerte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe oft überschritten. Dies ist vor allem auf die Kohleverbrennung in privaten Haushalten und Kraftwerken zurückzuführen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen Vertragsarzt oder an ein öffentliches Gesundheitszentrum. Anschriften von Vertragsärzten und öffentlichen Gesundheitszentren sind bei den Zweigstellen des nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia) erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich und können kostenlos von allen öffentlichen Telefonzellen angewählt werden:
Polizei: 997.
Feuerwehr: 998.
Rettungsdienst: 999.
Pannendienst: 981.
Anmerkungen Impfungen
[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Essen und Trinken
Es sind keine Besonderheiten ber der Lebensmittelhygiene zu beachten, jedoch sollte man, wenn möglich, Schaf- und Ziegenmilch vermeiden, da einzelne Fälle von Übertragung der FSME-Viren in dieser Milch gemeldet wurden.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt vor. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfchenübertragung.
Impfungen
Geld
Währung
1 Zloty = 100 Groszy. Währungskürzel: Zl, PLN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zl sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Groszy.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Polen steht noch kein Datum fest.
Kreditkarten
Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in Hotels, Restaurants, großen Läden, Supermärkten, Reisebüros, Flugvertretungen und Tankstellen akzeptiert. Beträge sollten in Zloty bezahlt werden, da man hierbei den besseren Umtauschkurs erhält. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
An Geldautomaten können pro Tag maximal 1000 - 2000 Zloty abgehoben werden.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Polen in den Großstädten, abzüglich der Gebühren, in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Währungen
Öffentliche Feiertage
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Polen eingeführt werden:
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto).
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Importbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Import/Export in die EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0048. Telefonkarten für öffentliche Telefone können in Tankstellen und am Kiosk erworben werden.
Notfallnummern: Polizei 997, Notruf 112 und Feuerwehr 998.
Mobiltelefon
2G-, 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Mobilfunkgesellschaften sind u.a. Plus, t-mobile und Orange. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Die Netzabdeckung ist fast flächendeckend. U.u. lohnt sich der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte.
Internet
Kostenloses WLAN bieten viele Cafés, Restaurants, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfe, Tankstellen und andere öffentliche Plätze. Zahlreiche Städte und Ferienorte verfügen über ein dichtes Netz aus öffentlichen WLAN-Hotspots, die kostenlos genutzt werden können.
Post
Briefe innerhalb Europas (Prioritätsbrief oder Standardbrief) sind zwischen 3-7 Tagen unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 10.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr. Einige Hauptpostämter in größeren Städten sind rund um die Uhr geöffnet. Briefkästen sind rot.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Polen empfangen.
Unterkunft
Hotels
Die meisten internationalen Hotelketten sind in Polen vertreten. Vorausbuchung empfiehlt sich in der Hauptsaison. Weitere Auskünfte erteilt u. a. das Fremdemverkehrsamt in Berlin (s. Adressen) sowie der Polnische Hotelverband, Ul. Nowogrodzka 44 m 2, PL-00-695 Warszawa (Tel: (22) 622 69 91/-93).
Camping
Polen hat über 200 Campingplätze. 75% bieten 220 V-Stromanschlüsse, und einige haben 24 V-Anschlüsse für Wohnwagen. Wasch- und Speiseräume, Lebensmittelkioske und Restaurants gehören ebenfalls zur Standardausstattung.
Campingplätze sind in zwei Kategorien eingeteilt. In der 1. Kategorie ist jeder Stellplatz mindestens 100 qm groß, der Platz ist beleuchtet, und die Rezeption ist ganztägig besetzt. Die Saison dauert von Mitte Mai bis Ende September. Mit dem Ausweis des Campingverbands (FICC) erhält man 10% Ermäßigung. Weitere Informationen vom Polnischen Verband für Camping und Caravanning (Polska Federacja Campingu i Caravaningu), Ul. Grochowska 331, PL-03-838 Warszawa (Tel: (22) 810 60 50).
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Es gibt etwa 1200 Jugendherbergen. Weitere Informationen vom Polnischen Jugendherbergsverband (Polskie Towarzystwo Schronisk Mlodziezowych), Ul. Chocimska 28, PL-00-791 Warszawa (Tel: (22) 849 81 28).
Insgesamt bieten rund 4000 Bauernhöfe Ferien auf dem Lande an. Ein großer Teil von ihnen ist Mitglied der Polnischen Föderation für Tourismus auf dem Lande. Das Logo der Organisation, ein Storch auf dem Dach, bürgt für einen guten Qualitätsstandard. Weitere Informationen von: Polska Federacja Turystiki Wiejskiej Gospodarstwa Goscinne, Ul. Wspolna 30, p. 544, PL-00-930 Warszawa (Tel: (602) 45 91 37).
Kultur
Religion
89,8% römisch-katholisch; außerdem Polnisch-Orthodoxe, Protestanten, Altkatholiken und Juden.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Es gibt große Unterschiede zwischen dem Stadt- und Landleben: Die Landbevölkerung ist sehr gläubig und ihr Lebensstil ist traditioneller als in der Stadt. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, Frauen werden mit Handkuss begrüßt. Die üblichen Höflichkeitsformen werden erwartet und Gastgeber freuen sich über einen Blumenstrauß. Kleidung sollte zurückhaltend, aber leger sein. In guten Restaurants oder zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.
Rauchen: In öffentlichen Gebäuden (z. B. in Bahnhöfen, Bushaltestellen, in Bars, Cafés, Diskotheken, in kleineren Restaurants ohne abgegrenzten Raucherbereich) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten. Restaurants, die größer als 100 qm groß sind, dürfen räumlich abgegrenzte Raucherbereiche einrichten.
Fotografieren: Militärische Anlagen, Industriegebäude, Verkehrsknotenpunkte und strategisch wichtige Einrichtungen und Objekte, wie z.B. Brücken, dürfen nicht fotografiert werden. Alle Einrichtungen, die mit einer durchgestrichenen Kamera gekennzeichnet sind, dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: Die Service-Gebühr ist nicht in der Rechnung enthalten, ca. 10-15% Trinkgeld werden erwartet.
Klima
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Relativ formell, Geschäftsreisen sollten lange im Voraus vereinbart werden. Angestellte in staatlichen Organisationen und Behörden machen keine Mittagspause und nehmen dafür ihre Hauptmahlzeit nach 15.00 Uhr ein.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: In der Regel Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Behörden: Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr. Private Geschäfte haben samstags am Vormittag geöffnet.
Allgemeines
Hauptstadt
Warschau (Warszawa)Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
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https://www.derreisefuehrer.com
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