Ukraine
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Ukrainisch. Russisch ist vielfach Umgangssprache, insbesondere in Kiew, der Ostukraine und auf der Krim. Regional werden auch Gagausisch (eine Turksprache), Slowakisch, Rumänisch, Polnisch, Ungarisch und andere Minderheitensprachen gesprochen.
Redewendungen
- Acht = вісімка [visimka]
- Achtzig = вісімдесят [visimdesat]
- Auf Wiedersehen = прощавай [prosavaj]
- Ausgang = Вихід [Vikhid]
- Bier = пиво [pivo]
- Bitte = Будь ласка [Budy laska]
- Danke = Дякую [Dyakuyu] / Спасибі [Spasibi]
- Dienstag = Вівторок [Vivtorok]
- Doktor = доктор [doctor]
- Donnerstag = Четвер [Tshetver]
- Drei = три [tri]
- Dreißig = трийцять [trijcatʹ]
- Eingang = Вхід [Vkhid]
- Einhundert = сто [sto]
- Eins = один [odin]
- Eintausend = тисяча [tisaca]
- Freitag = П’ятниця [P’yatnitsya]
- Fünf = п’ять [p’yaty]
- Fünfzig = п’ятдесят [p'atdesat]
- Hallo = Привіт [Privit]
- Heute = сьогодні [sʹogodni]
- Hotel = готель [gotelʹ]
- Ich heiße = Мене звуть [Mene svuty]
- Ich verstehe das nicht = я не розумію [a ne rozumiu]
- Ja = так [tak]
- Mittwoch = Середа [Sereda]
- Montag = Понеділок [Ponedilok]
- Morgen = завтра [zavtra]
- Nein = ні [ni]
- Neun = дев’ять [dev’yaty]
- Neunzig = дев'яносто [dev'anosto]
- Offen = відкрито [vidkrito]
- Restaurant = ресторан [restoran]
- Samstag = Субота [Subota]
- Sechs = шість [shisty]
- Sechzig = шiстьдесят [sistʹdesat]
- Sieben = сім [sim]
- Siebzig = сімдесять [simdesatʹ]
- Sonntag = Неділя [Nedilya]
- Speisekarte = меню [menu]
- Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = ви говорите українською / англійською [vi govorite ukrainsʹkou / anglijsʹkou]
- Toilette = Туалет [Tualet]
- Vier = чотири [tshotiri]
- Vierzig = сорок [sorok]
- Was kostet ? = Скільки коштує ? [Skilyki koshtuє ?]
- Wein = вино [vino]
- Wie geht es Ihnen? = як справи [ak spravi]
- Zehn = десять [desyaty]
- Zwanzig = двадцять [dvadcatʹ]
- Zwei = два [dva]
Allgemeines
Zeitzone
Offizieller Name des Staates
Ukraine
Hauptstadt
Kiew (Kyiw).
Geographie
Die Ukraine grenzt im Norden an Belarus, im Norden und Osten an die Russische Föderation, im Westen an Polen, die Slowakische Republik und Ungarn und im Südwesten an Rumänien und Moldawien. An der Südküste liegt die vorgelagerte Halbinsel Krim am Schwarzen Meer. Der Norden ist sehr waldreich, in den anderen Landesteilen überwiegen Waldsteppe (Buchen und Eichen) und baumlose Steppe. Wichtigster Fluss ist der Dnipro, der ins Schwarze Meer fließt.
Regierung
Republik seit 1991. Verfassung von 1996. Parlament mit derzeit 450 Mitgliedern. 27 Mandate wurden aufgrund des Krim Konfliktes nicht vergeben. Die autonome Krimrepublik, die eine eigene Legislative und Exekutive besitzt, wurde von Russland annektiert.
Staatsoberhaupt
Wolodymyr Selenskyj, seit Mai 2019.
Regierungschef
Elektrizität
220 V, 50 Hz.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Tue, 22 Nov 2022 14:00:00 +0100(Unverändert gültig seit: Wed, 06 Sep 2023 12:01:24 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen.
In der Ukraine finden Kampfhandlungen, Raketen- und Luftangriffe statt. Einzelheiten siehe Innenpolitische Lage.
Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort.
Der Luftraum ist geschlossen. Eine Ausreise ist nur auf dem Landweg möglich.
Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist nicht möglich.
In Kiew und anderen Orten werden bei Bedarf – auch kurzfristig – Ausgangssperren verhängt.
Die Deutsche Botschaft hat den Dienstbetrieb in Kiew in eingeschränkter Form wiederaufgenommen, nimmt bis auf Weiteres jedoch nur in Ausnahmefällen konsularische Aufgaben wahr. Das Generalkonsulat in Donezk (mit Sitz in Dnipro) ist weiterhin geschlossen.
Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Verfolgen Sie die internationalen und lokalen Medien und achten Sie auch auf lokale Bekanntmachungen, auch in Hinblick auf kurzfristig verhängte Ausgangssperren.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Sollten Sie bereits die Ukraine verlassen haben, tragen Sie sich bitte umgehend aus der Krisenvorsorgeliste aus.
- Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Möglichkeiten zur Unterstützung deutscher Staatsangehöriger sehr begrenzt.
- Wenden Sie sich in Notfällen bitte an das Auswärtige Amt.
- Halten Sie evtl. verhängte Ausgangssperren unbedingt ein.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt.
Innenpolitische Lage
Am 24. Februar 2022 haben russische Streitkräfte die Ukraine angegriffen. Kampfhandlungen konzentrieren sich derzeit auf den Osten und den Süden der Ukraine. Im ganzen Land finden Raketen- und Luftangriffe (neuerdings auch mit sog. Kamikaze-Drohnen) statt, bei denen auch ein Beschuss ziviler Infrastrukturen und Wohnbebauung nicht ausgeschlossen werden kann.
Überall im Land besteht die Gefahr von nicht explodierter Munition, im Küstenbereich zudem von Seeminen. In den vormals von russischen Truppen gehaltenen und inzwischen durch ukrainische Truppen wieder befreiten Gebieten ist zudem die Gefahr von Minen und Sprengfallen hoch.
Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson
Am 4. Oktober 2022 hat Russland die Oblaste Luhansk, Donestk, Saporischje und Cherson annektiert. Diese Annexion wird von Deutschland und zahlreichen anderen Staaten nicht anerkannt. Alle vier Oblaste gehören völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, werden teilweise aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Eine Einreise in diese Gebiete ist aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nicht möglich.
Konsularischer Schutz kann dort derzeit nicht gewährt werden.
Krim
Die Halbinsel Krim gehört völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, wird aber derzeit faktisch von Russland kontrolliert. Seit Juni 2015 ist für Reisen auf die Krim vom ukrainischen Festland aus eine Betretenserlaubnis der zuständigen ukrainischen Behörde nötig.
Eine Einreise auf die Krim über russisches Staatsgebiet, auch auf dem Luft- oder Seeweg, stellt einen Verstoß gegen ukrainische Gesetze (illegale Einreise) dar und zieht ein Einreiseverbot in die Ukraine sowie unter Umständen Strafverfolgung nach sich. Häfen und Flughäfen auf der Krim sind geschlossen.
Konsularischer Schutz kann auf der Krim derzeit nicht gewährt werden.
Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren unterliegen verschärften Einreisebestimmungen, siehe Einreise und Zoll.
Kriminalität
Aufgrund der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung besteht landesweit ein ständiges, erhöhtes Gewalt- und Kriminalitätsrisiko.
Natur und Klima
Das Klima ist gemäßigt kontinental, subtropisch im südlichen Teil der Halbinsel Krim.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es im Osten und Süden der Ukraine aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Im Westen der Ukraine kann es in den Winter- und Frühlingsmonaten nach Schmelzen von Eis und Schnee zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen.
Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung für die Ukraine.
Infrastruktur/Verkehr
Alle Eisenbahnverbindungen sind durch die kriegerischen Auseinandersetzungen stark beeinträchtigt. Der ukrainische Luftraum ist gesperrt. Der Straßenverkehr ist durch Beschädigungen und Kontrollstellen verlangsamt.
In Tschernobyl ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen. Der Besuch bedarf einer Erlaubnis und ist nur organisiert möglich.
Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und stellenweise unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf zweispurigen Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 50 km/h. Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Es kommt häufig zu Geschwindigkeitskontrollen.
Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.
Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Ukrainische Polizisten haben kein Recht, Geldbußen oder Strafen in bar zu kassieren. Im Falle eines Verkehrsverstoßes wird stets ein Strafmandat erteilt, das vor der Ausreise aus der Ukraine bei einer Bank bezahlt werden muss.
- Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
- Verhandeln Sie bei Taxifahrten vor Beginn der Fahrt über den Preis oder nutzen Sie eine der weit verbreiteten Smartphone-Apps.
- Bestehen Sie bei Zahlungen von Gebühren und Bußgeldern stets auf einer Quittung. Diese sollte neben dem Betrag auch die Rechtsgrundlage erkennen lassen.
- Bestehen Sie darauf, einen Vorgesetzen hinzuziehen oder verlangen Sie, dass auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein formelles Protokoll aufgenommen wird.
- Sollten Sie genötigt werden, notieren Sie sich Ort und Zeit des Geschehens, Namen und Dienstnummer des Beamten und informieren Sie die Anti-Korruptions-Abteilung des Innenministeriums.
- Unternehmen Sie Touren nach Tschernobyl nur organisiert und erkundigen Sie sich über die Sicherheitshinweise der State Agency of Ukraine on Exclusion Zone Management.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für einen kurzfristigen Aufenthalt gültig und ausreichend.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in ukrainischer Sprache (möglichst mit notarieller Beglaubigung und Apostille) mit sich führen.
LGBTIQ
Homosexualität ist in der Ukraine seit 1991 nicht mehr strafbar. Dennoch bestehen, auch aufgrund der eindeutigen Positionierung der Kirchen, in der Gesellschaft weiterhin deutliche Vorbehalte gegen LGBTIQ+-Personen. Gelegentlich kommt es im Zusammenhang mit LGBTIQ+-Veranstaltungen zu Besetzungen von Veranstaltungsorten und Angriffe auf deren Teilnehmer. Die Polizei ist beim Schutz der Veranstaltungen in der Regel kooperativ, allerdings mangelt es häufig an anschließender Strafverfolgung.
Seit 2016 kam es bei der jährlichen Kyiv Pride (Equality March) mit mehreren Tausend Teilnehmern nicht mehr zu Zwischenfällen, da die Veranstaltung durch eine große Zahl von Ordnungskräften geschützt und Gegendemonstranten ferngehalten wurden. Auch in anderen Städten konnten öffentliche LGBTIQ+-Veranstaltungen (Odessa, Cherson, Krywy Rih, Saporischschja u.a.) unter erheblichem Polizeischutz durchgeführt werden. Dennoch kam es in Einzelfällen nach den Veranstaltungen zu körperlichen Angriffen auf Teilnehmer.
In den von Russland kontrollierten Gebieten einschließlich der Krim haben sich die Bedingungen für LGBTIQ+-Personen drastisch verschlechtert, u.a. aufgrund der dortigen strafrechtlichen Verfolgung von „homosexueller Propaganda". Transgender-Personen werden dort als psychisch krank stigmatisiert und diskriminiert.
- Seien Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit in der Öffentlichkeit zurückhaltend und vermeiden Sie den sichtbaren Austausch von Zärtlichkeiten.
- Im Zusammenhang mit LGTBIQ+-Veranstaltungen folgen Sie den Ratschlägen der Veranstalter und verzichten Sie auf Sichtbarkeit vor und nach der Veranstaltung, auch durch Verzicht auf Symbolik.
- Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ+.
Rechtliche Besonderheiten
Das Führen von Fahrzeugen im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss wird konsequent bestraft. Entzieht sich der Fahrer einer medizinischen Untersuchung nach einer Routinekontrolle, kann dies mit bis zu ca. 700 EUR Strafe oder Führerscheinentzug für drei bis vier Jahre geahndet werden.
Ein wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres wird mit Führerscheinentzug für vier bis fünf Jahre und Beschlagnahme des Kraftfahrzeuges oder 10 bis15 Tage Verwaltungsarrest plus Kfz-Beschlagnahme geahndet. Personen, die bei einer Kontrolle ihren Führerschein nicht vorzeigen können, haben mit einer Strafe von ca. 1.000 EUR und mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs zu rechnen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder -handel innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu 12 Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
- Beachten Sie das Alkohol- und Drogenverbot beim Autofahren.
- Halten Sie sich von Drogen fern.
- Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen.
- Informieren Sie sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen bei den zuständigen Stellen.
Geld/Kreditkarten
Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen ist die Bargeldversorgung in der Ukraine inklusive der Geldautomaten nicht überall sichergestellt. Landeswährung ist die Hrywna (UAH).
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja.
- Vorläufiger Reisepass: Ja.
- Personalausweis: Nein.
- Vorläufiger Personalausweis: Nein.
- Kinderreisepass: Ja.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Einreisedokumente müssen am Tag der Einreise gültig sein. Falls ein Pass am Tag der Ausreise abgelaufen ist, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Eine Einreise in die Ukraine mit verlorenen und später wiedergefundenen Reisepässen, deren Verlust der Polizei angezeigt wurde, ist in der Regel nicht möglich und führt zur Zurückweisung an der Grenze bzw. bei versuchter Einreise auf dem Luftweg in das Land des letzten Abflugs mit dem nächsten erreichbaren Flugzeug. Mit längerem, auch mehrtägigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens muss dabei gerechnet werden.
Seit Ende November 2018 unterliegen Männer mit (auch) russischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 16 und 60 Jahren einer verschärften Überprüfung des Reisezwecks in die Ukraine. Bei Unklarheiten soll ihnen in der Regel die Einreise in die Ukraine verweigert werden.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tage je 180 Tage kein Visum.
Regionale Lage
Die innerhalb des gleitenden halben Jahres vor dem Kontrolldatum in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Wer länger als 90 Tage am Stück in der Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für seinen Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Die Einhaltung der 90-Tage-Regelung wird kontrolliert, die Verletzung der Regelung kann neben einer Bußgeldzahlung auch eine Einreisesperre nach sich ziehen. Einen Aufenthaltsrechner bietet der Staatliche Migrationsdienst.
Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin.
Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise von Personen ab 18 Jahren sollen biometrische Daten (insbesondere durch Scannen von Fingerabdrücken) erfasst werden, wovon auch deutsche Staatsangehörige betroffen sein können. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung führen.
Finanzierungsnachweis
Ausländer müssen bei der Einreise in die Ukraine finanzielle Mittel für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit plus fünf Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Juli 2019) ein Betrag von ca. 1.355 EUR monatlich oder ca. 45 EUR pro Tag plus ca. 340 EUR. Als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierungen.
- Führen Sie die entsprechenden Nachweise mit.
Krankenversicherungspflicht
Für Reisende in die Ukraine besteht Krankenversicherungspflicht.
HIV-Test
Es gibt Rechtsvorschriften, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Einreise mit Kfz
Bei der Einreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen. Als Nachweis für die rechtmäßige Fahrzeugnutzung, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitführen. Diese sollte mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache versehen sein.
Außerdem ist für eine Einreise eine für die Ukraine gültige Kfz-Versicherung zwingend erforderlich. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Aufenthaltsverlängerung
Personen, die ohne Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Reisen von Ausländern und Staatenlosen von und auf die Krim und die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk
Die Ein- und Ausreise von Ausländern und Staatenlosen auf die Krim und in die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk ist nur über einen regulären ukrainischen Grenzübergang oder die hierfür eingerichteten Kontrollpunkte in der Ukraine zulässig. Außerdem ist hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich. Details können folgenden Webseiten entnommen werden:
- für die Krim (in englischer Sprache)
- Einreisebestimmungen und gesetzliche Grundlage der Einreise für die nicht regierungskontrollierten Teile der Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk (in ukrainischer Sprache).
- Antrag zur Einreisegenehmigung
Eine anderweitige Einreise auf die Krim oder in diese Gebiete (z.B. über Russland) ohne vorheriges Passieren eines ukrainischen Grenzübergangs oder eines hierfür eingerichteten Kontrollpunkts ist strafbar.
Reisende, die auf anderen Wegen als über ukrainische Grenzübergänge auf die Krim und in die nicht unter ukrainischer Kontrolle befindlichen Gebiete der Ostukraine gereist sind, müssen daher bei ihrem nächsten Aufenthalt in der Ukraine mit Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in der Ukraine rechnen.
Einfuhrbestimmungen
Zuständig für Zollfragen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Ukraine ist der Staatliche Zolldienst der Ukraine.
Richten Sie Anfragen oder Beschwerden in ukrainischer oder russischer Sprache an den Staatlichen Zolldienst der Ukraine, Tel.: +380 44 481 20 41, E-Mail: zvernennya@customs.gov.ua oder schreiben Sie eine Mitteilung im Beschwerdebearbeitungssystem.
Der ukrainische Zoll kann mitgeführtes Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht angemeldet wurden.
- Füllen Sie im Zweifelsfall eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus.
Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind.
- Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die einschlägigen Gesetze zeigen und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Privatpersonen dürfen bis zu 10.000 EUR (oder Äquivalent dieser Summe in anderer auch ukrainischer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar, Schecks oder in Bankedelmetallen ohne Anmeldung ein- und ausführen. Darüberhinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Juristische Personen können durch einen Repräsentanten Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig. Bei Beträgen über 10.000 EUR ist stets ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung, nicht älter als 30 Tage) vorzulegen.
Einfuhr von Fahrzeugen
Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland können PKWs mit ausländischer Zulassung nur bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu 30 Tagen Dauer ohne zusätzliche Formalitäten in der Ukraine benutzen. Ist ein Aufenthalt in der Ukraine von mehr als 30 Tagen geplant, so sind weitere Schritte erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen der ukrainische Zoll (zur Zollabfertigung) sowie die örtlichen Servicestellen des Ukrainischen Innenministeriums (hinsichtlich der Zulassungsnotwendigkeiten).
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Vorsicht geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
- Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
- Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
- Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
In der Regel bestehen für die Ausfuhr von Gegenständen, die vor 1960 (Briefmarken vor 1991) entstanden sind, Genehmigungspflichten. Nähere Auskunft erteilen die lokalen Behörden.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist ein Heimtierausweis mit Mikrochipnummer und eine Liste der Schutzimpfungen wie insbesondere eine mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage zurückliegende Tollwutimpfung und ein Antikörper-Titer-Test sowie ein maximal zehn Tage altes Gesundheitszeugnis erforderlich.
- Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STITKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen mit Schwerpunkt in den Städten.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis
Teile der Ukraine sind Risikogebiete für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Ein Risiko besteht v.a. in den Monaten April bis Oktober im Süden auf der von Russland annektierten Krim und in den nordwestlichen Landesteilen (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in der Ukraine endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten wie z.B. Borreliose übertragen.
- Suchen Sie den Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen Sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In der Ukraine treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Radioaktive Risiken
Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden weite Gebiete stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in den meisten Landesteilen ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich.
- Verzehren Sie aus Vorsorgegründen keine Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild sowie einheimische Milchprodukten aus den belasteten Regionen. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht immer westeuropäischem Standard. Außerhalb der großen Städte, insbesondere in den Konfliktregionen im Osten, ist sie häufig unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Übersicht
Die Ukraine, dieses riesige und etwas geheimnisvolle Land, das lange zum heutigen Russland gehörte, ist relativ wenig bekannt, obwohl es eines der größten Länder Europas ist. Die Ukraine besitzt eine vielgestaltige Landschaft und eine erstaunliche kulturelle Vielfalt. Die Karpaten, die sich von Polen, Ungarn und Rumänien bis in die Ukraine hinein erstrecken, charakterisieren den westlichen Teil des Landes. Die zentralen und östlichen Regionen dagegen bestehen aus flachem Ebenen mit vielen Sonnenblumen- und Getreidefeldern. Im Süden liegt das an das Mittelmeer erinnernde Schwarze Meer.
In der Hauptstadt Kiew, die aus dem 8. Jahrhundert stammt, ist eine aufregende Mischung verschiedener Architekturstile zu finden, die standesgemäß für eine Stadt sind, die einst die Hauptstadt der Kiewer Rus – dem Vorgänger des modernen russischen Staates – war.
Eine große Anzahl von Gebäuden aus der Zeit des Barock und der Renaissance ist auch in Lwiw (Lemberg), einer der ältesten Städte Europas, zu sehen. Die Hafenstadt Odessa ist vor allem durch ihre Potemkinsche Treppe (eine Freitreppe mit 192 Stufen), die in Sergei Eisensteins epischem Kinofilm “Panzerkreuzer Potemkin” eine Rolle spielte, bekannt geworden.
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Ausländer, die länger als 6 Monate im Land bleiben und arbeiten oder studieren wollen, müssen einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen oder den Test im Land durchführen lassen. Bei positivem Ergebnis kann die Ausweisung erfolgen.
Übersicht
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert. Bei leichten Erkrankungen sollte man sich an die Hotelleitung wenden. Bei schweren Krankheitsfällen ist es ratsam, das Land zu verlassen.
Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte seine Reiseapotheke entsprechend bestücken, da viele Medikamente in der Ukraine nicht erhältlich sind. Man sollte sich vor der Abreise vergewissern, ob für die benötigten Arzneimittel eventuell Einfuhrbeschränkungen bestehen.
Krankenversicherungspflicht
Grundsätzlich muss in jedem Fall eine in der Ukraine gültige Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit abgeschlossen werden. Ein Versicherungsschutz einschließlich Evakuierung im medizinischen Notfall per Rettungsflug für die Dauer des Aufenthaltes sollte in jedem Fall bestehen.
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Sommermonaten in den südlichen Bereichen, Mariupol. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
Essen und Trinken
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Eine Impfung bzw. Auffrischung gegen Polio wird empfohlen.
Landesweit besteht während der Monate April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit,vor allem jedoch im Süden, durch Zecken übertragen. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor, die Zahl der Infektionen ist steigend. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung in Betracht gezogen werden.
Geld
Währung
1 Hrywnja = 100 Kopijok (Singular: Kopijka). Währungskürzel: UAH (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 UAH; Münzen in den Nennbeträgen 1 UAH sowie 50, 25, 10, 5, 2 und 1 Kopijok.
Kreditkarten
Werden nur in größeren Städten von einigen Hotels und Restaurants in touristischen Gebieten angenommen (Vorsicht vor Betrug). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In größeren Städten kann vor allem mit Visa und Mastercard auch an Bankautomaten problemlos Bargeld abgehoben werden. Der Tageshöchstbetrag ändert sich ständig.
Geldautomaten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. (Vorsicht vor Manipulation des Geldautomaten zu Betrugszwecken.) Geldautomaten sind weit verbreitet. Der maximale Betrag, der täglich abgehoben werden kann, schwankt.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in der Ukraine nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
I. Allg. Mo-Fr 09.00/10.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Für Reisende bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks). Herkunftsnachweise und Umtauschbelege sind ggf. erforderlich. Bei Unsicherheiten zur Deklaration wird empfohlen eine Zollerklärung bei der Einreise auszufüllen, die Einfuhr größerer Geldbeträge sollte vermieden werden. Bankmetalle (Barren) dürfen nur bis 500 Gramm ein- bzw. ausgeführt werden.
Geldwechsel
Geld sollte nur in offiziellen Wechselstuben oder Banken umgetauscht werden. Nicht alle Banken haben Wechselschalter. Tauschgeschäfte auf dem Schwarzmarkt sind riskant und nicht zu empfehlen. Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar in kleinen Beträgen und unbeschädigten Scheinen ist empfehlenswert.
Währungen
Wechselkurse
UAHÖffentliche Feiertage
Anmerkung
Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, können der Freitag und Samstag auch frei sein. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, wird der Montag in der Regel auch frei gegeben.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Anzug oder Kostüm sind angemessen. Visitenkarten sind üblich. Einige große Kyiwer Hotels vermitteln Dolmetscherdienste.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00/18.00 Uhr. Lange Mittagspausen von mindestens eineinhalb Stunden sind die Regel.
Geschäftskontakte
Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 206 16 71 16.
Website: www.ost-ausschuss.de
WKO - Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 51 45 00.
Website: www.wko.at
Vereinigte Wirtschaftskammer (Joint Chamber of Commerce - JCC)
c/o DPS Communications GmbH
Kasernenstrasse 11, 8004 Zürich, Schweiz
Tel. +41 (0)44 226 90 61.
Website: www.jointchambers.ch
Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer
vul. Pushkinska 34, 01004 Kiew, Ukraine
Tel. +38 (0)44 377 52 00, +38 (0)44 377 52 44.
Website: ukraine.ahk.de
Kommunikation
Post
Postsendungen nach Westeuropa sind sechs bis acht Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: In der Regel 08.00-17.00 Uhr. Das Hauptpostamt in Kiew (Chrestschatyk 22) ist rund um die Uhr geöffnet.
Telefon
Die Landesvorwahl ist 00380, die Stadtvorwahl von Kiew ist 044.
Es gibt öffentliche Telefone, die meist mit Telefonkarten betrieben werden. Karten gibt es in Postämtern und im Kiosk.
Möchte man aus der Ukraine im Ausland anrufen, wählt man für Deutschland 81049, für Österreich 81043 und für die Schweiz 81041, jeweils nach der 8 muss auf ein Freizeichen gewartet werden.
Mobiltelefon
2G (GSM 900/1800), 3G und 4G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. MTC und Kyivstar. Das ukrainische Mobilfunknetz ist fast flächendeckend, in den ländlichen Gebieten jedoch mitunter lückenhaft. Meist lohnt sich der Erwerb einer ukrainischen SIM-Karte.
Internet
Hauptanbieter: Lanet. Kostenlos und öffentlich zugängliche WiFi-Hotspots findet man in den meisten Städten in zahlreichen Hotels, an Bahnhöfen, Busbahnhöfen, in einigen öffentlichen Verkehrsmitteln, Cafés, Restaurants, in Bibliotheken und öffentlichen Plätzen.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender können in der Ukraine über das Internet empfangen werden.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Anmerkung
Vom Kauf von Pelzwaren sollte abgesehen werden, da diese mitunter von gefährdeten Tierarten stammen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird streng überwacht. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldbußen und langwierige Ermittlungen, während derer man das Land nicht verlassen darf. Vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen sollte man sich daher dringend über die aktuellen zollrechtlichen Bestimmungen informieren.
Überblick
Beliebte Mitbringsel sind Keramik- und Lederwaren, Holzschnitzereien, Schmuck und Gemälde. Kunst und Kunstgewerbeartikel kann man an Straßenständen direkt vom Künstler, in Galerien oder Andenkenläden kaufen. Weitere typische Andenken aus der Ukraine sind Pyansky (handbemalte Eier) und Matrjoschka (bunt bemalte, ineinander schachtelbare russische Puppen). Von Hand bestickte Kleidungsstücke werden ebenfalls gerne gekauft, allerdings kann die Qualität sehr unterschiedlich ausfallen. Mitunter findet man ein günstiges Angebot für religiöse Artefakte - allerdings sollte man daran denken, dass die Ausfuhr antiker Gegenstände verboten ist. Die vielerorts angebotenen Souvenirs aus Zeiten der Sowjetunion sind häufig neueren Produktionsdatums und wurden in anderen Ländern wie z.B. China gefertigt.
Ein besonderes Einkaufserlebnis bieten die Märkte, die in allen größeren Ortschaften regelmäßig stattfinden. Der wohl größte und bekannteste Markt des Landes ist der Priwos in Odessa. Über 6.0000 Händler auf dem acht Hektar großen Areal bieten neben frischem Obst und Gemüse sowie frischen Meeresfrüchten und Fisch allerlei landestypische Leckereien an, darunter köstliche Backwaren wie z.B. Mohnrollen, Honigtorten oder Smetanniki (Hefegebäck mit Saurer Sahne). Selbst Kleidung, Schuhe, Haushaltsgeräte, Kosmetik- und Parfümerieartikel kann man auf dem Priwos kaufen.
Öffnungszeiten
Mo-Sa 08.00-19.00 Uhr (Kaufhäuser), kleine Läden sind in der Regel Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr geöffnet, einige Geschäfte auch bis 20.00 Uhr. Einige kleinere Geschäfte schließen über Mittag, meistens von 13.00-14.00 oder 14.00 bis 15.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
Nachtschwärmer finden in allen größeren und auch in vielen kleineren Ortschaften eine Auswahl an Kneipen, Bars, Diskotheken und Nachtklubs, in denen häufig bis in die frühen Morgenstunden ausgelassen gefeiert wird. Schnell kommt hier man mit den aufgeschlossenen und warmherzigen Ukrainern ins Gespräch. Vor allem in Kiew gibt es eine lebhafte Nachtklub- und Diskoszene. Einige dieser Partylokationen befinden sich mitten auf dem Fluss Dnepr in umgebauten Frachtkähnen. Die Chreschtschatyk, die zentrale Hauptstraße in Kiew, wird an den Wochenenden sowie an einigen Feiertagen für den Autoverkehr gesperrt und zur Partymeile erklärt. Die zahlreichen Kneipen der Stadt sind häufig überfüllt, besonders während der beliebten Happy Hour, bei der zumeist freitags- oder samstagsabends Getränke besonders günstig angeboten werden.
Auch kulturell hat die Ukraine einiges zu bieten. Ukrainer haben eine tief verwurzelte Musical-Tradition und Gesang ist sehr beliebt. In vielen Städten gibt es zahlreiche Live-Veranstaltungen, beliebt sind vor allem Rock-, Folk- und Jazz-Konzerte. Auch in einigen etwas gediegeneren Restaurants wird an den Wochenenden Live-Musik geboten, vor allem in Kiew und Odessa. Ausgezeichnete Opernaufführungen in prächtigem Rahmen kann man in den Theatern in Kiew, Lwiw und Odessa beiwohnen. Varieté und Marionettentheater bieten weitere Abwechslung. Die Karten für kulturelle Veranstaltungen sind sehr günstig und auch noch an der Abendkasse zu haben, da die Preise für viele Ukrainer unerschwinglich sind.
Kulinarisches
Übersicht
Traditionelle ukrainische Gerichte sind für gewöhnlich gehaltvoll und herzhaft. Beliebt sind vor allem Fleisch, Knödel, Kartoffeln und Sauerrahm. Zum Nachtisch isst man gern Honigkuchen oder Mohnstrudel. Das Gemüseangebot ist saisonal verschieden: In den Sommermonaten findet man allerlei frisches Obst und Gemüse wie z.B. Paprika, Gurken und Tomaten auf den Märkten, während in den Wintermonaten eher eingeweckte Früchte und Kohl angeboten werden.
In allen größeren Städten findet man Pizzerien, vor allem in Kiew. Die meisten Restaurants sind teuer, in Kiew gibt es mittlerweile eine Auswahl an japanischen, thailändischen, französischen, italienischen und indischen Restaurants.
Regionale Spezialitäten
- Borschtsch (Suppe aus roter Beete)
- Wareniki (Pasteten mit Käse-, Fleisch- oder Obstfüllung)
- Galuschki (kleine Mehlklöße)
- Holubtsi (Kohlrouladen)
- Deruny (Kartoffelpuffer)
- Pelmeny (mit Fleisch gefüllte Ravioli)
Wissenswertes
Chicken Kiev (panierte Hähnchenbrust gefüllt mit Butter und Dill) ist zwar auf einigen Speisekarten zu finden, kommt aber ursprünglich gar nicht aus der Ukraine. Die Herkunft dieses Gerichtes wird in den USA vermutet.
Trinkgeld
Eine Servicegebühr von 10-15% ist in der Regel bereits in den Rechnungen enthalten. Ein kleines zusätzliches Trinkgeld verhilft dem Gast zu besserem Service.
Regionale Getränke
Weine von der Krim sind ausgezeichnet, besonders zu empfehlen sind Krasnij Kamen (Roter Stein), Abrau und Miskako (beide trocken). Sekt aus der Ostukraine (Marke Artyomow) ist sehr gut. Auch Wodka wird gerne getrunken. Das leicht säuerlich schmeckende Kvas (kohlensäurehaltiges Erfrischungsgetränk aus Malz, Roggen und Wasser) wird mancherorts aus gelb gestrichenen Tankwagen mit der Aufschrift Квас versehen angeboten, ist aber auch in Flaschen und Dosen abgefüllt erhältlich. Uswar (Kompottgetränk aus getrockneten oder frischen Früchten, manchmal mit Honig gesüßt), Birkensaft und Kefir (säuerliches Milchgetränk) sind ebenfalls landestypische Getränke.
Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke
In der Ukraine darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
Unterkunft
Camping
Es gibt kaum ausgewiesene Campingplätze. Außer in Landschaftsschutzgebieten und an Hauptverkehrsstraßen ist das Zelten jedoch grundsätzlich überall erlaubt.
Kultur
Religion
Etwa 60 % der Bevölkerung sind entweder Atheisten oder konfessionslos. Ukrainisch-orthodox, daneben russisch-orthodox, griechisch-orthodox und römisch-katholisch, jüdische und protestantische Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Allgemeines: Einige Ukrainer sind streng gläubig. Auch Aberglaube ist weit verbreitet, z.B. begrüßt und verabschiedet man sich niemals über der Türschwelle, stellt niemals eine leere Flasche auf den Tisch und pfeift nicht in geschlossenen Räumen.
Umgangsformen: Ukrainer sind für ihre Gastfreundschaft, Hilfsbereitschaft und Herzlichkeit bekannt. Oft wird man bereits nach kurzer Bekanntschaft nach Hause eingeladen. Beim Betreten eines Hauses zieht man die Schuhe aus. Als Gastgeschenk eignen sich z.B. Wein, Pralinen oder ein Mitbringsel aus dem Heimatland. Blumen werden stets in ungerader Anzahl verschenkt. Man erscheint pünktlich, jedoch lieber ein paar Minuten zu spät als zu früh. Männer begrüßen sich per Handschlag, Frauen mit einem angedeuteten Kuss auf beide Wangen. Männer sollten die Hand einer Frau nur dann schütteln, wenn diese sie ihm anbietet. Älteren Menschen gegenüber sollte man sich stets sehr respektvoll verhalten. Reichtum sollte man nicht offen zeigen.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist in den meisten Fällen angemessen. Für Theater- und Opernbesuche zieht man sich eleganter an. Frauen sollten ihre Haare bedecken, wenn sie eine Kirche oder eine Moschee betreten.
Fotografieren: Militärische Objekte, Seehäfen, Industriezonen und Eisenbahn- oder Verkehrsanlagen dürfen nicht fotografiert werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte man darauf achten, eine teure Kamera nicht ununterbrochen jedem zu präsentieren.
Rauchen: Obwohl das Rauchen in der Ukraine weit verbreitet ist, gilt seit Dezember 2012 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Restaurants, Nachtklubs, Diskotheken, Fußballstadien etc.
Sicherheit: Die Ukraine ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen achten. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren. Vor Taschendieben und Trickbetrügern sollte man sich in Acht nehmen. Bei Flugreisen sollten Wertsachen vorzugsweise im Handgepäck transportiert und aufgegebene Koffer abgeschlossen werden.
Trinkgeld: Im Restaurant sind 10% Trinkgeld üblich. In gehobenen Restaurants ist jedoch meist schon eine Service-Gebühr in der Rechnung enthalten. Im Fahrpreis im Taxi ist meist schon das Trinkgeld inbegriffen. Touristenführer, Pagen und Zimmermädchen sollten ein Trinkgeld erhalten.
Klima
Landesdaten
Vorwahl
+380Fläche(qkm)
603700Bevölkerung
43.733.762Bevölkerungsdichte(pro qkm)
74Bevölkerung im Jahr
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