Ungarn

Landesdaten

Vorwahl

+36

Fläche(qkm)

93028

Bevölkerung

9.660.351

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

106

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

Das kleine Ungarn (Magyarország), das von slawischen Ländern geradezu umzingelt ist, ist in seiner Sprache, seiner Kultur und seinem Überlebenswillen einzigartig. Die Ungarn sind unglaublich stolz auf ihre Nation, aber dieser Stolz ist nicht ausschließlich auf ihre Tapferkeit als Volk zurückzuführen. Ungarn hat auch eine Reihe von historischen Städten und eindrucksvollen Landschaften, nicht zu vergessen gute Weine, erholsame Thermalquellen und eine blühende Kunst- und Musikszene zu bieten.

Die fantastische Hauptstadt Budapest wird von der Donau in zwei Stadtteile geteilt. Buda ist älter, bergiger und anmutiger, während es im kommerziellen Zentrum Pest wunderbare Jugendstilgebäude gibt. Schriftsteller, Künstler und Musiker haben in Budapest, wo auch die besten Bars und Clubs von Ungarn jeden Abend ihre Türen öffnen, seit langem einen kreativen Schaffensort gefunden.

Die Puszta, eine schier endlose Grasebene unter weitem Himmel, ist die bekannteste Landschaft Ungarns, aber nicht die einzige. Besucher haben die Qual der Wahl zwischen elf Nationalparks, Hunderten von Naturschutzgebieten, dem Plattensee (Balaton, Europas größtem Süßwassersee), einer Vielzahl von gewundenen Flüssen und unzähligen Weinanbaugebieten und Obstplantagen.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Ungarn.

Geographie

Der Binnenstaat Ungarn wird im Norden von der Slowakischen Republik, im Nordosten von der Ukraine, im Osten von Rumänien, im Süden von Serbien, Kroatien und Slowenien und im Westen von Österreich begrenzt. Im Nordwesten liegt das fruchtbare Kleine Ungarische Tiefland, an das sich das Ungarische Mittelgebirge anschließt. Die Große Ungarische Tiefebene (Nagyalföld) erstreckt sich von der Donau bis zu den Ausläufern der Karpaten, den Transsilvanischen Alpen in Rumänien und im Süden bis zur Fruska-Gora-Bergkette in Serbien. Der Balaton (Plattensee) ist einer der größten europäischen Seen.

Regierung

Parlamentarische Demokratie. Verfassung von 2011. Letzte Verfassungsänderung: 2013. Nationalversammlung = Parlament (Országgyûlés) mit 199 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden. Ungarn ist EU-Mitglied und seit 1999 Mitglied der NATO.

Staatsoberhaupt

Tamás Sulyok, seit März 2024.

Regierungschef

Viktor Orbán, seit Mai 2010.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Hauptstadt

Budapest.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus bieten u.a. folgende Fluglinien Direktflüge nach Budapest an:
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Austrian Airlines (OS) ab Wien;
- Swiss (LX) ab Zürich;
- Eurowings (EW) ab Düsseldorf und Hamburg;
- easyJet (U2) ab Berlin, Genf und Basel;
- Wizz Air (W6) ab Berlin.

- LOT ab Stuttgart.

Die Lufthansa (LH) bietet außerdem Direktflüge von München nach Debrecen an.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Budapest: 1 Std. 30 Min.; Wien - Budapest: 45 Min.; Zürich - Budapest: 1 Std. 35 Min.; Genf - Budapest: 1 Std. 45 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Anreise mit dem Pkw von Deutschland und der Schweiz aus über Österreich und die Slowakische Republik. Die Europastraße E60 von Wien ist eine der günstigsten Verbindungen.

Autofahrer, die in Österreich Richtung Ungarn unterwegs sind und von der Westautobahn A1 auf die Ostautobahn A4 wechseln, können Wien südlich auf der Wiener Außenring-Schnellstraße S1 umfahren.

Mit der M7 besteht eine durchgehende Strecke von Budapest, über das Ostufer des Balaton, bis zur kroatischen Grenze in Richtung Zagreb (Grenzübergang Letenye).

Die wichtigsten Grenzübergänge sind:
- von Österreich: Nickelsdorf - Hegyeshalom; Heiligenkreuz - Rábafüzes; Klingenbach - Sopron; Deutschkreuz - Kópháza und Rattersdorf - Köszeg.
- von der Slowakischen Republik: Rusovce - Rajka; Slovenské Darmoty - Balassagyarmat; Kral - Bánréve; Komárno - Komárom und Sahy - Parassapuszta.

Bus: Flixbus verbinden Deutschland, Österreich und die Schweiz mit Ungarn. Das ungarische Busunternehmen Volanbusz bietet Busfahrten von und nach Deutschland und Österreich an.

Maut: Ungarische Autobahnen sind mautpflichtig. Die Vignette, die sogenannte e-Matrica,  ist an Grenzübergängen, Tankstellen und bei MAK, dem ungarischen Automobilklub, erhältlich (Barzahlung in Landeswährung). Die Vignette kann vor der Abreise auch online bei VirPay erworben werden.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Zwischen Budapest und zahlreichen europäischen Hauptstädten bestehen direkte Bahnverbindungen.

Es gibt verschiedene EuroCity-Verbindungen nach Budapest. Der EC 173 fährt direkt ab Hamburg via Berlin, Dresden und Prag nach Budapest-Nyugati.

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren von Berlin u.a. via Dresden nach Budapest sowie von Stuttgart u.a. via München, Salzburg und Wien nach Budapest. Der EN 40467 verbindet Zürich u.a. Innsbruck, Salzburg und Wien mit Budapest.

Weitere Informationen bei der Deutschen Bahn (DB) der österreichischen Bundesbahn (ÖBB) und der Schweizer Bundesbahn (SBB).

Platzreservierungen werden für alle Züge empfohlen. Auskunft über internationale Zugverbindungen in Budapest unter Tel. +36 (1) 461 55 00 (24 Std.).

Fahrpreisinformationen für den internationalen Zugverkehr in Budapest unter Tel: +36 (1) 322 90 35 oder online bei MAV-Start AG., Tel. +36 (1) 3 49 49 49.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Ungarn gültig.

Anmerkung zur Anreise mit der Bahn

Freigepäckgrenze: 30 kg.

Anreise mit dem Schiff

Zahlreiche Kreuzfahrtschiffe legen auf ihren Donaufahrten in Budapest an.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. bieten die Reedereien arosa und nicko cruises Flusskreuzfahrten auf der Donau ab Passau über Wien nach Budapest an.

 

Sprache

Redewendungen


  • Acht = Nyolc

  • Achtzig = Nyolcvan

  • Auf Wiedersehen = Viszontlátásra

  • Ausgang = Kijárat

  • Bier = Sör

  • Bitte = Kérem

  • Danke = Köszönöm

  • Dienstag = Kedd

  • Doktor = Orvos

  • Donnerstag = Csütörtök

  • Drei = Három

  • Dreißig = Harminc

  • Eingang = Bejárat

  • Einhundert = Száz

  • Eins = Egy

  • Eintausend = Ezer

  • Freitag = Péntek

  • Fünf = Öt

  • Fünfzig = Ötven

  • Gefahr = Veszély

  • Geschlossen = Zárva

  • Hallo = Szervusz (zu einer Person), Szervusztok (zu mehreren Personen)

  • Heute = Ma

  • Hotel = Szálloda

  • Ich fühle mich krank = Rosszul vagyok

  • Ich verstehe das nicht = Nem értem

  • Ja = Igen

  • Mein Name ist … = Az én nevem

  • Mir geht es sehr gut. = Jól vagyok.

  • Mittwoch = Szerda

  • Montag = Hétfö

  • Morgen = Holnap

  • Nein = Nem

  • Neun = Kilenc

  • Neunzig = Kilencven

  • Offen = Nyitva

  • Restaurant = Étterem

  • Samstag = Szombat

  • Sechs = Hat

  • Sechzig = Hatvan

  • Sieben = Hét

  • Siebzig = Hetven

  • Sonntag = Vasárnap

  • Speisekarte = Étlap

  • Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Beszél német/angolul?

  • Toiletten = wécé (WC), toalett

  • Vier = Négy

  • Vierzig = Negyven

  • Wein = Bor

  • Wie geht es Ihnen? = Hogy van?

  • Wie viel kostet das? = Mennyibe kerül?

  • Wo ist …? = Hol van …?

  • Zehn = Tíz

  • Zwanzig = Húsz

  • Zwei = Ketto / Két

Überblick

Amtssprache ist Ungarisch. Deutsch und Englisch werden z. T. auch in der Geschäftswelt gesprochen. Vor allem in Westungarn spricht man auch Englisch und Französisch.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Ungarn verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Fast alle Hauptverkehrsstraßen laufen sternförmig auf Budapest zu. Die beiden wichtigsten Verbindungsstraßen von Budapest sind die M1 nach Hegyeshalom und die M7 zum Balaton. Die M3 verbindet Budapest mit dem Osten (bis Görbehaza), die M6 mit dem Süden Ungarns.

Maut: Ungarische Autobahnen sowie einige weitere Straßen, wie z.B. die Stadtumfahrung von Budapest, sind mautpflichtig. Die Vignette, die sogenannte e-Matrica,  ist an Grenzübergängen, Tankstellen, beim ungarischen Automobilklub MAK oder online bei VirPay als 10-Tages-, Monats- oder Jahres-Vignette erhältlich.

Tankstellen sind flächendeckend vorhanden. Alle im internationalen Verkehr üblichen Kraftstoffarten sind erhältlich.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Ungarns Straßen sind in der Regel gut gewartet und werden regelmäßig erneuert und ausgebaut.

Staßenklassifizierung

Das ungarische Straßennetz umfasst:
- Autobahnen (mit einem M oder einem E bei internationalen Straßen und einer Nummer gekennzeichnet) und
- Landstraßen (mit einer Nummer gekennzeichnet).

Autovermietung

Mietwagen können am Ferihegy-Flughafen, bei IBUSZ, dem Fremdenverkehrsamt in Budapest und bei größeren Hotels angemietet werden. Volánbusz vermietet Busse.

Taxi

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte der Fahrpreis unbedingt vor Antritt der Fahrt vereinbart werden. Auch sollte das Wechselgeld kontrolliert werden, da manchmal ähnlich aussehende, veraltete und damit wertlose rumänische Geldscheine von Taxifahrern als Wechselgeld verwendet werden.

Fahrrad

In Städten und Touristenorten können Fahrräder und Roller geliehen werden.

Reisebus

Volanbusz unterhält Buslinien zu den Städten im Land und zu den Erholungs- und Urlaubsorten. Fast alle ungarischen Städte sind von Budapest aus mit dem Bus zu erreichen. Die Fahrkarten erhält man vor Ort in den Volánbusz-Büros oder online.

Ibusz bietet geführte Bustouren mit Abholung bei den Unterkünften an.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Striktes Alkoholverbot am Steuer (0,0 %). 
- Auch tagsüber muss außerhalb bebauter Gebiete mit Licht gefahren werden.
- Lenker und Insassen von Kraftfahrzeugen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs außerhalb des Ortsgebietes eine Warnweste tragen.
- Hupen ist in bebauten Gebieten nur bei unmittelbarer Unfallgefahr erlaubt.
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Während der Wintersaison sollten stets Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Motorrad:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 90 km/h;
- Schnellstraßen: 110 km/h;
- Autobahn: 130 km/h.

Pannenhilfsdienst

Notrufsäulen sind an den Autobahnen alle 2 km zu finden.

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC Partnerklub ist der Magyar Autóklub (MAK), Tel. +36 (1) 345 18 00, der einen Pannendienst betreibt, der landesweit rund um die Uhr unter der Telefonnummer 188 erreichbar ist.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben (wie z.B. die Schweiz, USA, Kanada und Australien), sind bis ein Jahr nach Wohnsitznahme in Ungarn gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Reisende, die mit dem Pkw nach Ungarn fahren, sollten darauf achten, dass die TÜV-Plaketten ihrer Fahrzeuge nicht abgelaufen sind, sonst drohen erhebliche Probleme mit den ungarischen Behörden.

Achtung: Bei Verkehrsverstößen wie Geschwindigkeitsübertretung, Nichteinhalten der Gurtpflicht, Fahren unter Alkoholeinfluss oder Überfahren von roten Ampeln drohen empfindliche Geldstrafen, die an Ort und Stelle kassiert werden. Wer nicht sofort bezahlt, muss damit rechnen, dass sein Auto beschlagnahmt wird.

 

Unterwegs in der Stadt

Die größeren Städte verfügen über gute Nahverkehrsnetze mit Straßenbahnen und Bussen.

In Budapest gibt es Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen, BergbahnenVorortzüge (HEV), U-Bahnlinien und Fähren. Fahrkarten für Straßenbahnen und Omnibusse sind an Automaten oder am Schalter erhältlich. Reisende können zwischen Einzelfahrkarten, Tageskarten sowie Fahrkarten für 3, 7 oder 14 Tage wählen.

Straßenbahnen und Busse fahren von 04.30-23.00 Uhr, es gibt auch einige Nachtlinien (mit "É" gekennzeichnet). U-Bahnverkehr von 04.30-23.30 Uhr. Weiterhin stehen eine Zahnradbahn (Városmajor - Széchenyi-Berg), ein Sessellift und eine Seilbahn zur Verfügung.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das sternförmig auf Budapest zulaufende Bahnnetz wird von den ungarischen Staatsbahnen Magyar Államvasutak (MÁV), Tel. +36 (1) 349 49 49, betrieben.

Alle größeren Städte können bequem mit der Eisenbahn erreicht werden; die Verbindungen sind gut. Verbindungen, die nicht über Budapest laufen, sind jedoch oft zeitaufwändig. Für Expresszüge wird ein Zuschlag erhoben; besonders im Sommer sind Sitzplatzreservierungen erforderlich.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Ungarn gültig.

Mit der START Klub Karte der ungarischen Staatsbahnen erhalten Reisende 50% Ermäßigung auf Inlandsfahrscheine der zweiten Klasse zum Volltarif; die Karte ist samstags auch für zwei Personen gültig.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Von Frühling bis Spätherbst regelmäßiger Schiffsverkehr auf der Donau und auf dem Balaton.

Budapesti Közlekedési Központ (BKK) betreibt Fähren im Stadtbereich.

MAHART bietet von April bis September regelmäßig Bootsausflüge ab Budapest über Visegrád nach Esztergom am Donauknie an. Außerdem sind bei MAHART verschiedene Bootstouren für Stadtrundfahrten buchbar.

Am Plattensee sind eine Vielzahl von kleinen Häfen fahrplanmäßig miteinander verbunden. Bootstouren mit Programm an Board werden ebenfalls angeboten.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 25 Mar 2024 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 25 Mar 2024 16:29:09 +0100)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos - Grenzkontrollen
Redaktionelle Änderungen

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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund des gestiegenen Migrationsdrucks finden verstärkt Verkehrskontrollen - nicht nur im Grenzgebiet, sondern im gesamten Land - statt.

  • Nehmen Sie auf keinen Fall unbekannte Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus im Fahrzeug mit. Dies kann als Schleusungsdelikt geahndet und zu einer Haftstrafe führen.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf Märkten, an Bahnhöfen, an U- und Straßenbahnschaltern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristisch sehr frequentierten Orten vor.

Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) leider keine Seltenheit.

Es kommt bisweilen zu Autodiebstählen.

Betrugsszenarien wie z. B. der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen und falsche Polizisten kommen vereinzelt vor, um einen Diebstahl zu begehen.

Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Clubs, zum Teil durch Empfehlung von Taxifahrern, werden Touristen mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert, welche dann auch konsequent eingetrieben werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie auch in Ferienwohnungen über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurück.
  • Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab, und lassen Sie keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurück.
  • Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
  • Vergewissern Sie sich bei Polizisten einer Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und ggf. eines Dienstausweises in Kreditkartenformat.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Zufallsbekanntschaften und Einladungen skeptisch, erkundigen Sie sich genau über Preise. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht Kontinentalklima.

Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.

Überschwemmungen kommen insbesondere im Frühjahr im Nordosten des Landes am Tisza-Fluss vor.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Die Nachbarländer Kroatien, Österreich, die Slowakei und Slowenien sind Teil des Schengen-Gebietes. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.

Aufgrund der Teilaufnahme Rumäniens in das Schengengebiet sind an den internen Luft- und Seegrenzen mit Wirkung vom 1. April 2024 keine Personenkontrollen mehr vorgesehen. Grenzkontrollen finden jedoch weiterhin statt, sodass Reisende auf dem Landweg mit Wartezeiten rechnen müssen.

Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).

Infrastruktur/Verkehr

Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss ganztägig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.

Autofahrer, die nicht zugleich Fahrzeughalter sind, sollten eine durch den Halter ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.

Bei Verkehrskontrollen wird in Ungarn auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.

Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren roter Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 800 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.

Autobahnen und einige Straßen, u.a. die Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für Pkw, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.

Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist per Kreditkarte auch über das Internet möglich.

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t gilt in Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut. Sie wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben. Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, siehe Nationale Mauterhebung.

Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkw. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 t tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lkw muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.

Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen") wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder sie zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf (rote) Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Handel, Besitz und die Einfuhr sowie derKonsum von Drogen werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengenauch von z.B. Haschisch, Marihuana und synthetischer Drogen (MDMA bzw. Ectasy) kann zu längeren Haftstrafen führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Forint (HUF). Von Geldumtausch außerhalb von Hotels, Wechselstuben und Banken wird abgeraten. In größeren Städten und internationalen Hotels kann Bargeld problemlos an Automaten abgehoben werden. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ungarns sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein.

Minderjährige

Deutsche Kinderreisepässe werden seit Januar 2021 nur noch mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Vor einem Urlaub sollte überprüft werden, ob der Kinderpass für Hin- und Rückreise gültig ist, insbesondere wenn eine Weiterreise z. B. in die Türkei geplant ist.

Es bestehen keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
  • Beantragen Sie bei häufigen Reisen für minderjährige Kinder biometrische deutsche Reisepässe, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Bei der Einreise nach Ungarn aus Nicht-EU-Staaten, Ukraine, Serbien) dürfen nur 40 Zigaretten (entspricht etwa zwei Päckchen) oder 20 Zigarillos oder zehn Zigarren oder 50 g Rauchtabak im gesamten Reisegepäck mitgeführt werden. Dies gilt auch für Transitreisende. Bei Flugreisen gelten die üblichen Freimengen.

Bei Überschreitung der Freimengen werden empfindliche Bußgelder verhängt. Weitere Informationen zur zollfreien Wareneinfuhr bietet der ungarische Zoll.

Alkoholische Getränke dürfen nach Ungarn – auch im Transitverkehr – nur eingeführt werden, wenn diese sich im Ursprungsland (auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, z.B. Rumänien) bereits im sog. freien Verkehr befanden und vorschriftsmäßig versteuert wurden. Dies ist per Steuerbanderole oder Kaufbeleg nachzuweisen. Die Einfuhr und Durchfuhr privat hergestellter Spirituosen, zu denen ein Nachweis der entrichteten Monopol- und Verbrauchssteuern fehlt, wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe von mindestens 20.000 HUF (ca. 55 EUR) geahndet. Mit entsprechenden Kontrollen ist zu rechnen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Ungarn sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Ungarn zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Weitere durch Vektoren übertragene Infektionskrankheiten

Es gibt sehr vereinzelte Fälle von Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber (Übertragung durch Zecken). Ein Impfstoff steht nicht zur Verfügung.

Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der Übertragungszeiten empfohlen,

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.

Insbesondere Reisende mit Vorerkrankungen sollten sich vor der geplanten Reise von einem Reisemediziner oder dem Hausarzt beraten lassen.

Tollwut

Seit 2005 hat es konstant weniger als zehn Fälle jährlich von Tollwut bei Haus- und Wildtieren gegeben. Die zuletzt bei Menschen dokumentierten Fälle traten 1994 auf.

Medizinische Versorgung

Die staatlichen Krankenhäuser in Ungarn entsprechen nicht immer westeuropäischen Standards (z.B. Hygiene, Service), die technische Ausstattung erlaubt nicht immer medizinische Behandlungen auf dem höchsten Niveau, trotz guter bis sehr guter Ausbildung der Ärzte. In den großen Städten gibt es private Krankenhäuser, die eine befriedigende medizinische Standardbehandlung anbieten. Auch im Gesundheitssektor ist mit Sprachschwierigkeiten zu rechnen.

Gemäß dem deutsch-ungarischen Sozialversicherungsabkommen besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte nach Ungarn einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis: Deutsche sind bei der Ein- und Ausreise nach / aus Deutschland verpflichtet, über einen mindestens gültigen Personalausweis oder Reisepass zu verfügen.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Ungarn ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen oder ein Langzeitvisum (Kategorie D) für ein Schengen-Land haben.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisa) und Transitvisa.

Gültigkeit

Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, sowie Inhaber eines Schengen-Visums benötigen kein Transitvisum.

Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigen visumpflichtige Reisende ein Transitvisum.

JAXBElement

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Reiseveranstalter können die Visumanträge für die Teilnehmer der organisierten Reise beantragen. 

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten haben. 

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar beim ungarischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (konzuliszolgalat.kormany.hu/visa-application-forms).

(h) Ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 30 Tagen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Reisende außer EU-Bürger und Schweizer müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Bürger von Drittländern, die sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden. Meldeformulare und Gebührenmarken gibt es auf Postämtern und in Trafiken.

EWR-Bürger: Dauert der Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen, muss die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft angemeldet und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) beantragt werden.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Alle Reisenden - außer EU-Bürger und Schweizer - benötigen bei der Einreise die folgenden Dokumente:

(a) Ausreichende Geldmittel  (1000 Forint pro Tag) oder eine internationale Kreditkarte oder ein Einladungsschreiben einer Privatperson oder Hotelvoucher.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage visumfrei in Ungarn aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Polizeidienststelle bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig. Für eine Arbeitsaufnahme benötigen EU-Bürger und Schweizer keine Genehmigung.

Visumpflichtige Reisende können einen Antrag für langfristige Aufenthaltsbewilligung stellen. Im Falle des positiven Entscheids erhält der Antragsteller für die persönliche Abholung der Aufenthaltsbewilligung ein einmaliges, höchstens für 30 Tage gültiges Einreisevisum.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein reisende Minderjährige benötigen eine nach Möglichkeit beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten /Eltern, wenn sie aus Ungarn in einen Nicht-EU-Staat oder in einen Nicht-Schengen-Staat reisen.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Hinweis: Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. In öffentlichen Vekehrsmitteln haben Hunde in Ungarn Maulkorbpflicht. Auf öffentlichen Plätzen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hunde dürfen im Balaton und im Velence-See nicht baden. 

Gesundheitsvorsorge

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit und besonders um den Balaton besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit durch Zecken übertragen. Vor allem betroffen sind die nördlichen Landesteile im Grenzgebiet zur Slowakei, in der Region um den Balaton und die westlichen Donaugebiete. Eine Impfung ist möglich. 

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt landesweit sehr selten vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde und Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Vereinzelte Fälle von Krim-Kongo Fieber (durch Zecken übertragen) und von West-Nil Fieber (durch Mücken übertragen) wurden in der Vergangenheit registriert. Schutzmaßnahmen wie lange Kleidung in den Abendstunden und die schnelle Entfernung von Zecken sollten beachtet werden.

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken in Ungarn besonders in den Sommermonaten übertragen. Eine Schutzimpfung besteht nicht. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an ein Krankenhaus, an eine Poliklinik oder an einen Vertragsarzt (háziorvos). Auskünfte über Vertragsärzte und -einrichtungen sind erhältlich bei der nächstgelegenen Regionalstelle des Krankenversicherungsfonds (Orszagos Egeszegbiztositasi Penztar Megyei Penztara).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Apotheken in der Hauptstadt sind von 08.00-17.00 Uhr geöffnet, es gibt auch 24-Std.-Notfallapotheken.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte ist ein HIV-Test im Land erforderlich.

In Ungarn und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Ungarn akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Forint = 100 Fillér. Währungskürzel: Ft, HUF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 20.000, 10.000, 5000, 2000, 1000 und 500 Ft. Münzen sind in den Nennbeträgen 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Ft im Umlauf. Einige Gedenkmünzen sind ebenfalls gesetzliche Zahlungsmittel.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Ungarn steht noch kein Datum fest.

Kreditkarten

JCB, Visa, Mastercard, American Express und Diners Club werden in Hotels und Restaurants akzeptiert. An Geldautomaten sowie bei über 3200 Postämtern kann man mit Kreditkarten Bargeld in der Landeswährung abheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Ungarn zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Ungarn in den größeren Städten in Banken und Wechselstuben gegen Vorlage eines Ausweises angenommen. Reiseschecks, die in Euro ausgestellt sind, werden jedoch nicht von allen Einrichtungen, die Reiseschecks einlösen, akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Ungarische Nationalbank: Mo-Fr 10.30-14.00.
Handelsbanken: Mo-Do 08.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.

Samstags sind die Banken in Ungarn geschlossen.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Fremdwährungen kann man in offiziellen Wechselstellen in Hotels, Banken, an Flughäfen, Bahnhöfen und in einigen Reisebüros und Restaurants umtauschen. In der Budapester Innenstadt (V. Bezirk) und im Burgviertel (I. Bezirk) sind viele Wechselstuben auch am Wochenende geöffnet. Hotelrezeptionen tauschen durchgehend Geld, in den Reisebüros wird während der Geschäftszeiten gewechselt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen in der Hauptstadt Geld- und Wechselautomaten zur Verfügung.

Man sollte alle Umtauschquittungen aufheben und kein Geld auf dem Schwarzmarkt wechseln. Devisen dürfen nur umgetauscht werden und Umtauschquittungen müssen bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Beim Geldwechsel außerhalb offizieller Stellen trägt jeder selbst die Verantwortung und das eventuelle Betrugsrisiko, daher in Wechselstuben vor dem Tausch genauestens informieren.

Wechselkurse

HUF

Öffentliche Feiertage

year

2024

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Ungarn eingeführt werden:

Bei Einreise auf dem Landweg: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak (von Personen, die älter als 17 Jahre sind);  
15 ml Flüssigkeitsladung oder 25 g rauchfreies Tabakprodukt oder 25 g nikotinhaltiges Tabakprodukt als Rauchersatz, 40 Einwegprodukte der innovativen Tabakwaren, 15 ml flüssiges, innovatives Tabakprodukt (von Personen, die älter als 17 Jahre sind).
 
Bei Einreise auf dem Luftweg: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (von Personen, die älter als 17 Jahre sind);
75 ml Flüssigkeitsladung oder 125 g rauchfreies Tabakprodukt oder 125 g nikotinhaltiges Tabakprodukt als Rauchersatz, 200 Einwegprodukte der innovativen Tabakwaren, 75 ml flüssiges, innovatives Tabakprodukt (von Personen, die älter als 17 Jahre sind).
 
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier (von Personen, die älter als 17 Jahre sind);
Kraftstoff: Tankfüllung des privaten Pkws und zusätzlich 10 l pro Fahrzeug (von Personen, die älter als 17 Jahre sind).
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder bis 15 Jahren generell 150 €.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Tierische Produkte, die nicht in Dosen konserviert sind (z.B. Fleisch, Milch und Molkereiprodukte) (siehe auch Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);

800 Tabakstifte für Tabakerhitzer mit 300 ml Flüssigkeit (Personen ab 17 J.);

300 ml Füllflüssigkeit für elektronische Zigaretten (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Formelle Kleidung wird erwartet. Ungarische Geschäftsleute sind freundlich, und Besucher werden oft zum Essen in ein Restaurant eingeladen. Visitenkarten werden viel benutzt; es empfiehlt sich, eine ausreichende Menge mit ungarischer Übersetzung mitzubringen. Die beste Zeit für Geschäftsreisen ist von September bis Mai. Termine sollten grundsätzlich im Voraus vereinbart werden. Dolmetscher und Übersetzer können durch HNTO gebucht werden.
 

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-16.30 Uhr, am Freitag können die Geschäftszeiten kürzer sein.

Geschäftskontakte

Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer
Lövöház u. 30, 1024 Budapest, Ungarn
Tel. +36 (0)1 345 76 00.
Website: www.ahkungarn.hu

Handelskammer Schweiz-Ungarn
Eichstrasse 15, 8045 Zürich, Schweiz
Tel. +41 (0)76 298 25 52.
Website: www.hsu-zuerich.com

Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara (Industrie- und Handelskammer Budapest)
Krisztina Krt 99, 1016 Budapest, Ungarn
Tel. +36(0)1 488 20 00.
Website: bkik.hu

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0036. Die meisten öffentlichen Telefone sind mit Telefonkarten nutzbar, die in Zeitschriftenläden, am Kiosk oder im Hotel erworben werden können. Die regionale Vorwahl in Ungarn ist 06, gefolgt von der Vorwahl des gewünschten Ortes (in Budapest die 1). Nationale Auskunft: 198. 

Mobiltelefon

GSM 900 und GSM 1800, 2G, 3G und 4G. Netzbetreiber: U.a. Telekom und Vodafone. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Guter Sende-/Empfangsbereich auch in der Metro.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer ungarischen SIM-Karte lohnen.

Internet

Internetanbieter: U.a. Telekom und Vodafone. In allen größeren Städten gibt es Internet-Cafés. Die meisten Hotels, Cafés, Kneipen, Restaurants, ICE-Züge und einige Buslinien, der Budapest Ferihegy Flughafen sowie das Stadtgebiet von Budapest bieten meist kostenloses WLAN an. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch kostenpflichtige Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Ungarn empfangen. 

Post

Postsendungen innerhalb Europas sind 3-7 Tage unterwegs. Neben dem Hauptpostamt sind auch die Postämter am West- und Ostbahnhof in Budapest bis 21.00 Uhr geöffnet. Briefmarken erhält man außerdem in Tabakläden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr, Sa 08.00-14.00 Uhr.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Beliebte Souvenirs sind bestickte Blusen und Tischdecken, Herend- und Zsolnay-Porzellan, Holzarbeiten und Trachtenpuppen. Schnäppchenjäger sollten ihr Glück in Budapest auf dem Ecseri-Flohmarkt oder dem so genannten ‚Chinesischen Markt‘ in der Nähe des Kerepesi-Friedhofs versuchen; auf beiden Märkten gibt es eine reichhaltige Auswahl an Antiquitäten und Nippsachen.

In Ungarn findet man zahlreiche Speisen und Getränke, die sich als Mitbringsel hervorragend eignen, wie z.B. Würstchen und würzige Salami, Unmengen an Paprika, Konserven mit Gänseleber, Kaviar, Wein und Spirituosen. Die beste Salami kommt aus Szeged im Süden des Landes. Kaviar ist relativ teuer und kommt eher aus Russland als aus Ungarn. Paprika gibt es in sieben verschiedenen Schärfen von mild bis sehr scharf und wird in speziellen Geschenkboxen angeboten, was sie zu einem guten Mitbringsel für die Daheimgebliebenen macht. All diese Leckereien findet man auf den Märkten in Budapest. Die größte Auswahl ist in der Nagy Vásárcsarnok (Große Markthalle) im Stadtzentrum von Pest zu finden, in welcher Lebensmittel und frische Produkte im Erdgeschoss sowie Handarbeitswaren im Obergeschoss angeboten werden. 

Öffnungszeiten

Die meisten Geschäfte öffnen Mo-Mi, Fr 10.00-18.00 Uhr, Do 10.00-20.00 Uhr, Sa 10.00-13.00 Uhr, Lebensmittelgeschäfte öffnen in der Regel Mo-Fr 07.00-19.00 Uhr, Sa 07.00-14.00 Uhr. Einkaufszentren sind Mo-Sa 10.00-20.00 Uhr geöffnet.

Anmerkung

Tabakwaren und Spirituosen werden in speziellen Geschäften ohne Schaufensterauslagen verkauft, Minderjährige haben hier keinen Zutritt.

Nachtleben

Einleitung

Budapest hat das vielfältigste Nachtleben des Landes zu bieten. Hier gibt es viele Nachtklubs, Bars und Diskotheken, von denen sich die meisten auf der VII Liszt Ferenc tér sowie IX Ráday utca befinden. In vielen Nachtklubs legen hiesige DJs elektronische House-Musik auf. In den Sommermonaten eröffnen einige Klubs einen Veranstaltungsbereich im Freien am Ufer der Donau. Freunde der Jazz-Musik zieht es ebenfalls in die ungarische Hauptstadt, in deren zahlreichen Jazz-Klubs neben ungarischen Musikern häufig auch ausländische Künstler auftreten. Aktuelle Veranstaltungshinweise sind in den englischsprachigen Zeitschriften Where Budapest oder der Budapest Sun zu finden.

Im opulenten Ambiente der Ungarischen Staatsoper (Tel: (1) 814 7100; Internet: www.opera.hu) finden das ganze Jahr über Opern- und Ballettaufführungen sowie klassische Konzerte statt. Die Eintrittspreise sind für die gebotene Qualität sehr moderat, Karten können vorab über das Internet oder direkt am Kassenhäuschen im Eingangsbereich des Opernhauses gekauft werden.

Zwar etwas weniger vielfältig, dafür aber mindestens genauso lebendig ist das Nachtleben in den größeren Universitätsstädten Debrecen, Györ und Szeged. Während der Sommermonate hat der am südlichen Ufer des Balaton gelegene Urlaubsort Siófok ein buntes Nachtleben zu bieten, was ihm den Ort den Ruf als „Partyhauptstadt Ungarns“ eingebracht hat. Vor allem im Westen des Landes gibt es viele Weinkeller, die bis spät in die Nacht geöffnet sind. Die Kinos der Großstädte zeigen oftmals Filme in englischer Sprache. Wer sich für Folklore interessiert, sollte zwischen der ungarischen (Magyar Zene) und der echten zigeunerischen (Zigànyzene) Volksmusik unterscheiden.

Kulinarisches

Übersicht

Ungarische Speisen sind vor allem bekannt für die großzügige Verwendung von Paprika, auch Saure Sahne und Knoblauch finden oft und gerne Verwendung. Die landestypische Küche unterlag allerlei Einflüssen aus nah und fern, wie etwa aus Frankreich, der Türkei und anderen zentraleuropäischen Ländern sowie dem benachbarten Serbien. Häufig werden Gerichte mit Schweinefleisch zubereitet, auch Hühnchen ist sehr beliebt. Da Ungarn keinen direkten Zugang zum Meer hat, spielt Fisch keine große Rolle in der täglichen Ernährung, auch wenn gelegentlich Süßwasserfische wie z.B. Karpfen serviert werden. 

Es gibt eine große Auswahl verschiedener Gastronomiearten in Ungarn, welche von preiswerten snackbár oder büfé (Selbstbedienungsrestaurants) bis hin zu edlen Restaurants reicht. Cukrászda (Konditoreien, in denen im Allgemeinen auch Milchprodukte erhältlich sind) bieten neben Kuchen und Torten oftmals auch leichte Zwischenmahlzeiten an. Kávéház (Kaffeestuben) sind ebenfalls beliebt.

Regionale Spezialitäten


  • Halászlé (scharfe Fischsuppe aus Süßwasserfischen mit Nudeln und Paprika).

  • Gulyás (wer dieses »Gulasch« bestellt, wird eine Art deftige Kartoffelsuppe erhalten. Gulasch, wie man es in Westeuropa kennt, wird Pörkölt und Tokány genannt).

  • Gundel Palacsinta (Palatschinken; Pfannkuchen mit Walnüssen, Rosinen Zitronenschale, Schokoladensoße und Rum).

  • Paprikás csirke (Hühnchen mit Paprika).

  • Kolbász (Würstchen mit Paprika).

  • Tyúkhúsleves (Hühnersuppe mit Gemüse und Nudeln).

  • Jókai bableves (Suppe aus Kidneybohnen).

  • Hortobágyi húsos palacsinta (Schweinefleisch oder Hühnchen in einem dünnen Pfannkuchen, überbacken mit Paprika und Saurere Sahne).

  • Galuska (Eierklöße).

  • Töltött káposzta (mit Schweinefleisch gefüllte Krautwickel).

  • Rètes (Strudel).

Wissenswertes

Es gibt kein Gesetz, das die Ausschankzeiten regelt. Minderjährige dürfen sich zwar in Kneipen und Bars aufhalten, bekommen jedoch keinen Alkohol serviert. Egészségedre! heißt Prost!

Trinkgeld

In Restaurants sind 10-15% der Rechnungssumme angemessen, während bei kleineren Beträgen in Cafés oder Bars sowie bei Taxifahrten der Rechnungsbetrag einfach aufgerundet wird. 

Regionale Getränke

Eszpresso-Bars, Cafés und andere Bars bieten alkoholische und alkoholfreie Erfrischungsgetränke an. Es gibt zahlreiche ungarische Weingüter, die allesamt hervorragende Weine produzieren. Die Auswahl reicht von vollmundigen Rotweinen, die z.B. aus der einheimischen Rebsorte Kékfrancos (Lemberger) gekeltert werden, bis hin zu fülligen, süßen Weißweinen wie dem  Tokaji (Tokajer, ein Dessertwein).  Auch der Bikavér (Erlauer Stierblut, Rotwein) ist ausgezeichnet. Pálinka (Branntwein) wird in den Geschmacksrichtungen Barack (Aprikose), Szilva (Pflaume), Körte (Birne) und Cseresznye (Kirsche) angeboten. Das bekannteste Bier des Landes heißt Sör.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In Ungarn darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.

Unterkunft

Hotels

Die Serviceleistungen sind in der Regel gut. Touristenpensionen mit 4- oder 5-Bett-Zimmern bieten einfache und preiswerte Unterkunft.

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.

Privatunterkünfte in Gasthäusern sind preiswert. Manchmal steht ein eigenes Badezimmer zur Verfügung, Frühstück wird jedoch nicht angeboten. Buchung u. a. über die örtlichen Fremdenverkehrsämter in Ungarn. Es empfiehlt sich, lange im Voraus zu buchen.

Auskünfte vom Ungarischen Hotelverband, Sekretariat, Novotel Convention Centre, Jagelló u. 1-3, HU-1123 Budapest; (Tel: (01) 466 94 62).

Nur in Budapest wird eine Touristensteuer in Höhe von 4 Prozent pro Zimmer erhoben.

Camping

Zelten ist nur auf speziell dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Buchungen nimmt u. a. der Ungarische Camping und Caravanning Club entgegen. Adresse: Mária u. 34, HU-1085 Budapest. Tel: (01) 267 52 55/56. Man muss in der Regel seine eigene Ausrüstung mitbringen. Wohnwagen sind auf allen Zeltplätzen, die Stromanschlüsse haben, zugelassen. Eine Stellgebühr wird erhoben. 50% Ermäßigung für Personen unter 16 Jahren, Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts.

Kategorien: Einstufung in vier Kategorien - 1, 2, 3 und 4 Sterne - je nach Ausstattung. Die meisten Plätze haben von Mai bis September geöffnet.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Landesweit gibt es zahlreiche Jugendherbergen. Nähere Auskünfte erteilt Express Travel Centre, Semmelweis u. 4, HU-1052 Budapest. Tel: (01) 317 86 00. Fax: (01) 317 68 23 oder der Ungarische Jugendherbergsverband (MISZSZ), 1077 Almassy ter 6, HU-Budapest. (Tel: (01) 411 23 90.).

Kultur

Religion

51,9% römisch-katholisch, 22,5% protestantisch; daneben jüdische und ungarisch-orthodoxe Glaubensangehörige und eine Minderheit von Muslimen.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Ungarn legen viel Wert auf eine angenehme, zwischenmenschliche Atmosphäre und persönliche Anknüpfungspunkte. Daher beginnt ein Gespräch immer mit einem kurzen Smalltalk, bei dem man sich nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners erkundigt. Häufig werden auch Fragen zur Familie, den Hobbys oder dem Freundeskreis gestellt.

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, persönlicher ist eine Umarmung. Frauen untereinander begrüßen sich zumeist mit einem Küsschen auf beide Wangen. Man sollte Vor- und Nachnamen benutzen. Einladungen in Privathäuser sind häufig, auch unter Geschäftsleuten. Beim Essen werden meist Trinksprüche ausgesprochen, die man erwidern sollte. Kleine Gastgeschenke wie z.B. Blumen, Pralinen oder eine gute Flasche Wein werden gerne angenommen, ganz besonders, wenn man zum Essen eingeladen wird. Auch über Spezialitäten aus dem Heimatland freut man sich. Ungarn legen sehr viel Wert auf Höflichkeit, Kérem szépen! (Bitteschön!) ist eine der wichtigsten Phrasen.

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist fast überall angemessen. Elegantere Kleidung wird in besseren Bars, guten Restaurants und zu besonderen Anlässen erwartet. Auf Einladungen werden normalerweise keine Angaben über die gewünschte Bekleidung gemacht. 

Rauchen: In öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Gebäuden (auch Restaurants) sowie im Umkreis von 5 m um den Eingang des Gebäudes ist das Rauchen verboten, ebenso an Haltestellen, auf Spielplätzen und in Unterführungen.

Trinkgeld: Im Restaurant, im Hotel, dem Frisör und dem Taxifahrer gibt man ein Trinkgeld von 10-15 % in bar. 

Hunde: Einfuhrverbot von Kampfhunden. In öffentlichen Vekehrsmitteln besteht für Hunde in Ungarn Maulkorbpflicht. Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenpflicht. Badeverbot für Hunde im Balaton und im Velence-See.  

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Herbst und Frühling sind mild. Ganzjährig Niederschläge. Die besten Reisezeiten sind der Frühling und der Herbst und für Badeurlauber der Sommer. 

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