Slowenien
Landesdaten
Vorwahl
+386Fläche(qkm)
20,273Bevölkerung
2,067, 372Bevölkerungsdichte(pro qkm)
102 per sq kmBevölkerung im Jahr
2018Mitglied der EU
YesHauptnotrufnummer
112Sprache
Überblick
Amtssprache ist Slowenisch. Außerdem werden Serbokratisch (4,5 %) und andere Minderheitensprachen gesprochen. Deutsch, Ungarisch, Italienisch und Englisch sind als Fremdsprache verbreitet.
Übersicht
Slowenien war früher Teil Jugoslawiens, erinnert aber heute eher an seine alpinen Nachbarn Österreich und Italien als an Osteuropa. Bewaldete Berge sind gespickt mit Gletscherseen, und hübsche Häuser im Chalet-Stil bieten einen idyllischen Blick auf grüne Wiesen. Das Antlitz Sloweniens ist frisch und natürlich, seine Einwohner sind authentisch und gastfreundlich.
Die wohlhabende, schöne Hauptstadt Ljubljana ist eine Universitätsstadt, deren Studentengemeinde dem architektonischen Kleinod einen jugendlichen Charakter verleiht. Durch die Stadt fließt der Fluss Ljubljana, an dessen Ufer zahlreiche Spazierwege, Cafés und kleine Geschäfte liegen.
Das malerische, saubere und sichere Slowenien ist eine ideale Reisedestination für Familien und Paare und bietet viele Outdoor-Aktivitäten wie Radfahren, Wandern, Gleitschirmfliegen, Wildwasser-Rafting, Höhlenwandern und Bergsteigen.
Allgemeines
Zeitzone
Offizieller Name des Staates
Republik Slowenien.
Hauptstadt
Ljubljana.
Geographie
Slowenien ist ein kleines Land, das von Norden nach Süden und von Osten nach Westen von Transitstraßen durchzogen wird. Im Westen grenzt Slowenien an Italien, im Norden an Österreich, im Nordosten an Ungarn und im Süden an Kroatien. Berge, üppige Wälder und Flüsse bestimmen das abwechslungsreiche Landschaftsbild. Der wichtigste Hafen an der 47 km langen Adriaküste ist Koper. Der Norden des Landes ist von Hügeln und Berglandschaften geprägt, die höchste Erhebung ist der Triglav (2864 m).
Regierung
Parlamentarische Demokratie. Republik seit 1991. Verfassung von 1991, letzte Änderung 2000. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 90 Abgeordneten, von denen 40 Mitglieder direkt gewählt werden und der Nationalrat mit 40 Sitzen. 1991 trat die im Juni verkündete Unabhängigkeitserklärung in Kraft. 1992 wurde die Republik Slowenien von den damaligen EG-Ländern offiziell anerkannt. Slowenien ist EU-Mitglied.
Staatsoberhaupt
Natasa Pirc Musar, seit Dezember 2022.
Regierungschef
Robert Golob, seit Mai 2022.
Elektrizität
230 V, 50 Hz.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Tue, 22 Aug 2023 16:30:00 +0200(Unverändert gültig seit: Tue, 22 Aug 2023 16:45:05 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten anAutobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.
In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wanderer bedeuten.
In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
- Beachten Sie die auf Wanderwegen eingerichteten Absperrungen und folgen Sie den Warnhinweisen.
- Beachten Sie die Hinweise der slowenischen Polizei zum Wandern, Klettern und Skifahren.
- Aktuelle Hinweise zur Gefahrenlage sowie zur Verkehrslage.
- Die slowenische Tourismusbehörde bietet aktuelle Informationen zu touristischen Reisen.
- Über den Straßenzustand und Straßensperren informiert Sie das PIC Traffic Information Centre.
- Verfolgen Sie regelmäßig die Wetterberichte. Aktuelle Hinweise liefert die slowenische Umweltbehörde.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Seit 2023 ist die benachbarte Republik Kroatien Teil des Schengen-Gebietes. Alle Grenzübergänge zwischen Slowenien und Kroatien sind offen. Dennoch müssen Reisende – auch Kinder - in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen, Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
- Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können und nehmen Sie keine Anhalter mit.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien muss ganztägigmit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.
Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.
Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo-Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.
Bußgelder sind hoch und werden z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländer sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.
- Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
- Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
- Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
- Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Webseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Partnern und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in Slowenien der Ehe in nahezu allen Aspekten rechtlich gleichgestellt. Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend. Fälle von Diskriminierung sind nicht bekannt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.
Besitz und Konsum des Betäubungsmittels Cannabis sind in Slowenien zwar entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen.
Dies gilt auch für Personen, die medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit sich führen, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach § 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sloweniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Kann die Identität einer Person gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.
Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet Käufer von Waren oder Dienstleistungen, Kaufrechnungen aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Slowenien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Slowenien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte nicht ideal. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden.
Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen.
- Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
In Slowenien und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Slowenien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an eine öffentliche Gesundheitseinrichtung oder an einen Vertragsarzt. Adressen von Vertragsärzten sind bei den Regionalstellen der slowenischen Krankenversicherungsanstalt (Obmocna enota Zavoda za zdravstveno zararovanje Slovenije - ZZZS.) erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden.
Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch mitgebracht werden.
Impfungen
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Sie kommen insbesondere im Osten zwischen Save und Drau vor. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Slowenien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
Geld
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in Hotels, in Autovermietungen und größeren Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr (nur einige Banken machen eine einstündige Mittagspause), z. T. auch Sa 09.00-12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
In Banken, Wechselstuben, Hotels, Reisebüros, Tankstellen und in größeren Einkaufszentren. Rechnungen für Einkäufe und Restaurantbesuche sind aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.
Währungen
Wechselkurse
EURÖffentliche Feiertage
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Termine sollten im Voraus vereinbart und eingehalten werden. Visitenkarten sind üblich. Geschäftsleute sprechen i. Allg. Deutsch, Englisch oder auch Italienisch. Vor Ort bieten eine Vielzahl von Maklern, Beratern, Gutachtern und Rechtsanwälten ausländischen Firmen ihre Dienste an.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00/19.00 Uhr. Manche (kleinere) Geschäfte haben zwischen 07.30-15.00 Uhr geöffnet. Es gibt keine gesetzlichen Ladenschlusszeiten, daher haben viele Geschäfte auch am Samstag und Sonntag geöffnet.
Kommunikation
Telefon
Die Landesvorwahl ist 00386.
Öffentliche Telefone sind immer Kartentelefone. Telefonkarten sind in Trafiken (Zeitungsläden), Tabakwarenläden und auf Postämtern erhältlich.
Notrufnummern sind: Polizei 113 und Feuerwehr 112.
Mobiltelefon
3G und 4 G (GSM 900 und 1800 MHz). Slowenien ist fast gänzlich mit Mobilfunksignalen abgedeckt. Die slowenischen Mobilfunkbetreiber sind Roaming-Partner von allen größeren europäischen Mobilfunknetzen. Netzbetreiber sind u.a. TelekomSlovenije und A1.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
Internet
Internet-Cafés sind in den größeren Städten und Touristengebieten vorhanden. In Slowenien stehen ca. 60.000 öffentlich und kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots. Die meisten Hotels, Restaurants, Cafés und Bars in Slowenien bieten kostenloses WiFi. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Slowenien u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet empfangen.
Post
Postsendungen innerhalb Europas dauern zwei bis drei Tage. Briefmarken kann man auch an Zeitungskiosken kaufen. Postämter sind wochentags von 08.00-18.00 Uhr und samstags von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. In größeren Städten hat das Hauptpostamt auch an Abenden und am Samstagnachmittag offen. Nachtschalterservice in größeren Städten.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Überblick
In Slowenien findet man überall wunderschön gearbeitete Handwerkskunst. Beliebte Mitbringsel sind Klöppelspitzen (besonders edel sind die zart gearbeiteten Spitzen aus Idrija), Kristallglas aus Rogaška, Holzschnitzereien, Töpferwaren sowie slowenische Weine und Schnäpse. Ein besonderes Andenken sind Panjska Koncnic - kleine Bilder, die auf das Kopftäfelchen eines Bienenstockes gemalt werden; meist werden religiöse, märchenhafte oder folkloristische Szenen dargestellt. In der Küstenregion wird Meersalz außer zu Speisesalz auch zu allerlei Kosmetikprodukten verarbeitet.
In den Vororten der großen Städte findet man große Supermärkte, zu den bekanntesten Ketten gehören Mercator, Tuš und Interspar. Das BTC in Ljubljana ist das größte Einkaufszentrum Sloweniens (Internet: www.btc-city.com). Neben zahlreichen zum Teil auch international bekannten Ladenketten findet man hier Restaurants, ein Kino und ein Bowlingcenter.
In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Bauernmärkte statt, auf denen neben tagesfrischem Obst und Gemüse auch weitere Spezialitäten aus der jeweiligen Region angeboten werden. Ein besonderes Erlebnis bietet der Markt von Maribor, auf dem zuweilen auch lebende Tiere verkauft werden. In der Fischhalle von Koper findet man den frischesten Fisch im ganzen Land. Ein Mal im Monat findet in Ljubljana am Ufer des Ljubljanica ein Töpfermarkt statt.
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr. Einige Einkaufszentren haben auch Sonntagvormittags und an Feiertagen geöffnet. Da die Ladenöffnungszeiten nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es in den Städten auch einige Lebensmittelgeschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind.
Nachtleben
Einleitung
Die größeren Städte des Landes bieten eine gute Auswahl an Theatern, Kinos und Nachtklubs, die vor allem an den Wochenenden gut besucht sind. In einigen Nachtklubs und Diskotheken muss Eintritt bezahlt werden, der jedoch häufig bereits ein Getränk beinhaltet. In vielen Städten gibt es auch kleinere Amateurtheater und Chöre.
Ljubljana gilt als kulturelle Hauptstadt des Landes. Die große studentische Bevölkerung der Stadt sorgt für ein kosmopolitisches Flair in den Kneipen und Nachtklubs. Ein besonderer Ort ist das Metelkova (Internet: www.metelkovamesto.org); das autonome Zentrum, das einen internationalen Ruf als Forum für Straßenkunst und Jugendkultur genießt, befindet sich auf einem ehemaligen Kasernengelände der Jugoslawischen Volksarmee. In den ursprünglich besetzten Gebäuden findet man heute zahlreiche Kneipen und Nachtklubs, in denen häufig Konzerte und andere Veranstaltungen stattfinden. In Ljubljana gibt es außerdem ein abwechslungsreiches kulturelles Unterhaltungsprogramm. Im hiesigen Opernhaus kann man unter anderem auch Ballettaufführungen erleben, und Konzerte des Symphonieorchesters finden regelmäßig im großen Saal des Kultur- und Kongresszentrums statt.
Maribor ist nach Ljubljana die zweitgrößte Universitätsstadt Sloweniens und hat als solche ebenfalls ein lebendiges Nachtleben zu bieten. Entlang der Küste ist vor allem der Urlaubsort Portoroz bei Nachtschwärmern beliebt, hier wird alljährlich der istrische Karneval gefeiert.
Nach dem Genuss von Alkohol ist es ratsam das Auto stehen zu lassen und sich zu Fuß oder mit dem Taxi auf den Heimweg zu machen. Die Bußgelder für alkoholisiertes Autofahren sind sehr hoch, und die Polizei führt verschärft Kontrollen in der Nähe der Nachtklubs und Kneipenviertel durch.
Kulinarisches
Übersicht
Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten. Je nach Region ist sie unterschiedlich stark beeinflusst durch die österreichische, italienische und die ungarische Küche. So wird im östlichen Prekmurje gerne Gulasch gegessen, während in der Primorska-Region an der Küste häufig Fisch serviert wird. Suppen werden im ganzen Land oft und gerne gegessen.
Verarbeitet werden vor allem frische Zutaten aus der jeweiligen Region, wie z.B. Tomaten, Zwiebeln, Paprika, Kartoffeln, Kohl, Mangold, Äpfel, Trauben, Pilze, Nüsse, Mohn und Honig. Zu Gemüse wird oft Prsut (luftgetrockneter Schinken) gereicht. Milch wird zu Quark und Käse verarbeitet. Slowenische Käsesorten sind zwar nicht gerade für ihre Schärfe bekannt, doch findet man auch hier einige sehr schmackhafte Sorten. Es gibt zahlreiche hiesige Käseproduzenten, von denen viele gerne Besucher empfangen. Geflügel, Rind- oder Lammfleisch finden sich häufig auf der Speisekarte, beliebt sind vor allem Sauerkraut, Bratwürste und Schweinefleischgerichte. Typisch sind ferner Buchweizengerichte. Zum Nachtisch werden Apfelstrudel und Hefekuchen mit Walnussfüllung serviert.
Regionale Spezialitäten
- Struklji (Strudel aus Buchweizen mit gefüllt mit Fleisch, Gemüse oder einer süßen Füllung)
- Jota (Eintopf aus Sauerkraut und Bohnen mit Kartoffelbrei)
- Corba od pecurki sa krompirom (Pilzsuppe mit Kartoffeln und Tomaten)
- Potica (Kuchen mit vielen verschiedenen Füllungen, vor allem Nüssen, Honig, Sahne, Rosinen und Zimt)
- Gibanica (sehr gehaltvolles Blätterteiggebäck, das häufig für festliche Anlässe zubereitet wird)
Trinkgeld
In Restaurants sind 10 % Trinkgeld üblich.
Regionale Getränke
In den drei Weinanbaugebieten des Landes, Primorje, Posavje und Podravje, werden zum Teil hervorragende Weine angebaut. Riesling und Roséweine sind zu empfehlen. Bekannt sind die Marken Teran (Karst-Region) und Cvitschek (Dolenjska), die so nur in Slowenien produziert werden. Guter Obstschnaps wird ebenfalls gebraut, bekannt ist der aus Pflaumen gebrannte Sliwowitz.
Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke
In Slowenien darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
Unterkunft
Hotels
Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.
Die Höhe der Touristensteuer variiert je nach Hotelklasse, außerdem fällt sie in größeren Städten höher aus.
Camping
Campingplätze gibt es im ganzen Land. Die meisten sind eher klein, allerdings gut ausgestattet, mit Sporteinrichtungen und Kinderspielplätzen.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Die Jugendherberge in Ljubljana ist von Ende Juni bis Ende August geöffnet, Anschrift: Vidovdanska 7, SI-1000 Ljubljana. Tel: (01) 234 88 40. Fax: (01) 234 88 55. Eine weitere Jugendherberge gibt es in Maribor. Informationen erteilt Pocitniska Zveza Slovenije (Slowenischer Jugendherbergsverband), Gosposvetska 84, SI-2000 Maribor. Tel: (02) 234 21 37.
Über 230 Bauernhöfe bieten diese naturnahe Form des Urlaubs an. Nähere Auskünfte erteilt die Association of Tourist Farms of Slovenia, Trnoveljska 1, SI-1000 Celje. Tel: 63 415 212.
Kultur
Religion
Überwiegend römisch-katholisch (57,8 %); muslimische (2,4 %), griechisch-orthodoxe (2,3 %) und andere christliche Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Allgemeines: Slowenen sind äußerst gastfreundliche Menschen und sehr stolz auf ihre Unabhängigkeit. Viele Slowenen freuen sich, wenn man die slowenischen Ortsnamen verwendet.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Umgangsformen sollten beachtet werden. Frauen spricht man mit gospa und Herren mit gospod sowie dem Nachnamen an. Die Anrede gospodična (Fräulein) gilt als veraltet. Etwas weniger förmlich ist die Anrede mit gospa bzw. gospod und dem Vornamen. Zu einer Einladung erscheint man stets pünktlich zu der vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich Blumen in ungerader Anzahl, Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Kritik wird eher indirekt geäußert, um sich selber oder sein Gegenüber nicht bloß zu stellen.
Bekleidung: Zwanglose, gepflegte Kleidung wird in den meisten Fällen akzeptiert. Auf Markenkleidung wird Wert gelegt. Zu einem Geschäftstermin sollte man im Anzug erscheinen.
Rauchen: In allen öffentlichen geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso in Kinos, Theatern, Bars, Restaurants, Ämtern und Wartezimmern ist Rauchen strikt verboten. Einige Gaststätten bieten separate Raucherzimmer an, in denen jedoch keine Speisen oder Getränke konsumiert werden dürfen. Rauchverbote sollten beachtet werden, da ansonsten hohe Geldstrafen drohen.
Trinkgeld: Es besteht keine Pflicht, Trinkgeld zu geben. Dienstleister freuen sich aber, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag ein wenig aufrundet. Im Restaurant ist je nach Rechnungsbetrag ein Trinkgeld in Höhe von 5-10 % üblich.
Sicherheit: Slowenien ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen Acht geben. Autos sollten stets verschlossen auf beleuchteten Parkplätzen abgestellt werden. Größere Bargeldsummen und andere Wertgegenstände sind im Hotelsafe gut aufgehoben. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren.
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