Kroatien

Landesdaten

Vorwahl

+385

Fläche(qkm)

56542

Bevölkerung

4089400

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

79

Bevölkerung im Jahr

2018

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

Mit einer 1.778 km langen Küste, mehr als 1.000 Inseln (von denen 47 bewohnt sind) und einem milden Mittelmeerklima hat sich Kroatien zu einem der gefragtesten Reiseziele Europas entwickelt.

Aber Kroatien hat nicht nur Wasser und Sonne zu bieten, sondern auch wunderschöne historische Städte wie Dubrovnik, Split und Trogir, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehören. Daneben sind auch die eleganten venezianischen Städte Hvar und Korčula in Dalmatien, die großen Hotels im Wiener Secessionsstil von Opatija in Kvarner sowie die goldenen byzantinischen Mosaike der Euphrasius-Basilika in Poreč, Istrien, von Interesse.

Eine leckere Küche aus frischen Meeresfrüchten vervollkommnet die perfekte Urlaubsdestination.

Kroatien ist auch für Abenteuerurlauber stark im Kommen. Die schroffen Bergketten des Nördlichen Velebit Nationalparks sind ideal zum Wandern und Klettern und das Cetina-Tal zum Wildwasser-Rafting geeignet. Die Adriaküste bietet beste Voraussetzungen für das Segeln, Tauchen und Kajakfahren.

 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Kroatien.

Hauptstadt

Zagreb.

Geographie

Kroatien grenzt im Norden an Ungarn und Slowenien, im Osten an Serbien und an Bosnien-Herzegowina, im Westen ans Mittelmeer und im Süden an Montenegro. Es besitzt einen langen, sich nach Süden hin verengenden Küstenstreifen an der Adria mit den Häfen Rijeka, Pula, Zadar, Sibenik, Split und Dubrovnik und ein größeres Gebiet im Inland, das sich von Zagreb in östlicher Richtung bis an die durch die Donau gebildete Grenze zu Serbien erstreckt. Kroatien bietet vielfältige Landschaften wie die flache Ebene an der ungarischen Grenze, die Berge mit Hochebenen an der Adriaküste und die fruchtbaren Gebiete zwischen den Flüssen Dau, Donau und Save. Der höchste Berg des Landes ist der Dinara mit 1831 m.

Regierung

Republik seit 1991. Verfassung von 1990, letzte Änderung 2010. Einkammerparlament: Repräsentantenhaus (Sabor) mit 151 Mitgliedern. Kroatien wurde 1996 in den Europarat aufgenommen. Seit 1997 hat Kroatien wieder die Souveränität über Ostslawonien und der 1995 aufgelösten Republik Serbische Krajina. Unabhängig seit 1991 (von Jugoslawien). Kroatien ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Zoran Milanović, seit Februar 2020.

Regierungschef

Andrej Plenkovic, seit Oktober 2016.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Kroatiens nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) bietet mehrmals wöchentlich Flugdienste von zahlreichen europäischen Städten, darunter Frankfurt/M., Hamburg, München, Wien und Zürich nach Kroatien an.

Lufthansa (LH), Eurowings (EW) und Austrian Airlines (OS) und British Airways (BA) fliegen ebenfalls regelmäßig Zagreb, Split und Dubrovnik an. Eurowings (EW) fliegt u.a. auch ab Hannover nach Pula.

Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt a.M. und Easyjet (U2) fliegt ab Berlin und ab Basel nach Zadar.

Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Split.

Wizz Air (W6) fliegt ab Wien nach Split und Dubrovnik.

Flugzeiten

Frankfurt - Zagreb: 1 Std. 20 Min.; Berlin - Zagreb: 1 Std. 35 Min. (ab 2 Std. 45 Min. mit Zwischenlandung); Wien - Zagreb: 50 Min.; Zürich - Zagreb: 1 Std. 20 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Kroatien verfügt über ein sehr gutes, schnell expandierendes Autobahnnetz. Die Autobahn 2 ist zwischen Ljubljana (Slowenien) und Zagreb durchgängig befahrbar und ermöglicht somit eine direkte Verbindung nach Mitteleuropa, von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb. Die Autobahn A3 verbindet Zagreb und Belgrad (Serbien), u.a. die slowenische Autobahn A4 verbindet Graz (A9) via Maribor mit Zagreb (A2).

Taxi: Taxifahrten in die Nachbarländer sind sehr günstig.

Fernbus: Flixbus verbindet Deutschland, die Schweiz und auch Österreich mit Kroatien.

Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar, mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Es empfiehlt sich auch die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

 

Anreise mit der Bahn

Das Bahnnetz verbindet alle größeren kroatischen Städte, mit Ausnahme von Dubrovnik. In die meisten europäischen Länder gibt es Direktlinien, in fast alle übrigen führen Bahnverbindungen mit Umsteigemöglichkeiten.

Es gibt eine tägliche ICE-Verbindung von München über Salzburg nach Zagreb. 

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren aus Deutschland via Österreich nach Kroatien. Die EuroNight-Züge (EN) 1152/1153 fahren von Anfang Mai bis Anfang Oktober dreimal pro Woche auf der Strecke Split - Maribor - Graz - Wien - Bratislava. Außerdem gibt es Verbindungen von Stuttgart u.a. via München und Salzburg nach Rijeka (EN 60237) sowie nach Zagreb (EN 40237). 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Kroatien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Die wichtigsten Hafenstädte Kroatiens sind u.a. Dubrovnik, Porec, Rijeka und Split.

Die Donau verbindet Kroatien mit den Donauländern.

Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Kroatien und Italien. Die wichtigsten Strecken sind Split-Ancona, Zadar-Ancona und Dubrovnik-Bari.

Fähranbieter

Die wichtigsten Fährschiffbetreiber sind JadrolinijaVenezia Lines und SNAV.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Linienflüge von Zagreb nach Split, Dubrovnik, Pula und Brac bietet die nationale Fluggesellschaft Croatia Airlines (OU) an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Pkw: Kroatien hat ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Über die A2 kommt man auf einer durchgängigen Autobahnstrecke von Passau über Graz und Maribor nach Zagreb, mit Anschluss an die A1 (Zagreb - Zadar - Split - Ploce) sowie die A6 nach Rijeka. Das 90 km von Ploce entfernte Dubrovnik erreicht man nur über Landstraßen. 

Von der slowenisch-kroatischen Grenze verläuft die A9 zwischen Umag und Pula auf der istrischen Halbinsel. Von der ungarischen Grenze gelangt man über Zagreb nach Rijeka und Sibenik in Mitteldalmatien. Die A7 verbindet Rupa mit der Hafenstadt Opatija.

Maut: Autobahnen sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt über ein Ticket, das man am Anfang eines mautpflichtigen Streckenabschnitts erhält. Wenn man diesen wieder verlässt, ist es vorzuzeigen, und die Maut in bar (Landeswährung oder Euro; Rückgeld oft in Landeswährung), mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die bargeldlose Bezahlung ist etwas günstiger. Sie erfolgt über das Electronic Toll Collect (ETC)-System. Man kauft dafür einen Transponder, der mit einem Guthaben aufgeladen werden muss. Die Bezahlung kann in bar, mit Kredit- oder Bankomatkarte oder durch vorherige Überweisung erfolgen. Das ETC-System wird an den Strecken Zagreb-Split-Ploce, Zagreb-Rijeka, Bregana-Zagreb-Lipovac, Zagreb-Varazdin-Gorican, Beli Manastir-Osijek-Svilaj, auf der Brücke nach Krk und Rupa-Rijeka akzeptiert.

Tankstellen sind an Autobahnen und in größeren Touristenzentren rund um die Uhr geöffnet. An Landstraßen und in Ortschaften bleiben sie meist zwischen 12.30 und 15.30 sowie zwischen 19.30 und 7.00 Uhr geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten kann man an Zapfsäulen-Automaten mit Banknoten bezahlen. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten.

Bitte beachten: Oft werden Kraftstoffe mit den Bezeichnungen "Diesel" und "Super 95" (bleifrei) angeboten. "Diesel" ist jedoch speziell für Lkw gedacht, und "Super 95" (bleifrei) erfüllt nicht die europäischen Qualitätsanforderungen.

Verkehrsberichte gibt es bei den Kroatischen Engeln (Tel. (062) 99 99 99) und beim Kroatischen Autoklub (HAK), Tel. in Kroatien: +385 1 1987, vom Ausland aus: +385 1 4693 700).

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Staßenklassifizierung

Autobahnen sind mit einem A und einer Zahl gekennzeichnet.

Schnell- und Staatsstraßen sind teils wie Bundesstraßen ausgebaut, teils autobahnähnlich, mit mehreren getrennten Fahrbahnen. Sie sind mit einem D (Abkürzung für Državna cesta) und einer oder mehreren Zahlen beschildert:
- einstellig für Staatsstraßen, die zumeist durch das ganze Land, bis an Landesgrenzen, verlaufen;
- zweistellig für Staatsstraßen auf dem Festland;
- dreistellig für Inselhauptstraßen (100er), grenzüberschreitende Zweigstrecken (200er), Zweigstrecken (300er), Hafenzufahrten (400er) und Verbindungsstrecken (500er).

Autovermietung

Mietwagen kann man in Kroatien bei internationalen und nationalen Anbietern sowohl direkt an Flughäfen als auch in Städten oder größeren Ferienorten buchen.

Reisebus

Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Für Fahrer bis 24 Jahren und für Berufskraftfahrer 0,0 ‰.
- Helmpflicht für Radfahrer unter 16 Jahren.
- Telefonieren am Steuer ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Autofahrer müssen vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit eingeschaltetem Licht fahren. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen, z.B. bei Panne oder Unfall. 

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h; 
- auf Landstraßen: 90 km/h; 
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Mit Anhängern außerhalb geschlossener Ortschaften:
- auf Land- und Schnellstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 90 km/h.

Für Autofahrer bis 24 Jahren gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: 
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Bei Pannen bietet der ADAC-Auslands-Notruf: Tel. +49 89 22 22 22 ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. 

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Kroatien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Kroatien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Als Versicherungsnachweis gilt für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

In Ost- und Westslawonien, dem west- und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina besteht in vielen Gebieten immer noch Gefahr durch Landminen. In den meisten Fällen sind diese Gebiete mit Plastikstreifen oder Warnschildern gekennzeichnet. Autofahrer sollten diese Gebiete auf jeden Fall meiden und Hauptstraßen nicht verlassen.

Nähere Informationen sind bei der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski Centar za Razminiranje abrufbar. Informationen erteilen außerdem die jeweiligen Auswärtigen Ämter.

 

Unterwegs in der Stadt

Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.

Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die kroatische Bahn wurde lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.

Ab Zabgreb verkehren Züge u.a. zu den Küstenstädten Pula, Sibenik, Split und Rijeka.

Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik.

Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse zwischen Zagreb und Rijeka ist geplant. Für den Baubeginn wurde jedoch noch kein Termin festgelegt.

 

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Kroatien gültig.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.

Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 20 Oct 2023 11:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 20 Oct 2023 11:25:37 +0200)

Letzte Änderungen: Reiseinfos – Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien ab 21.10.2023

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Es kann vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen, insbesondere auch im Umfeld von Fußballspielen und anderen großen Sportveranstaltungen sowie hierdurch ausgelöste Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Obwohl seit Ende des Balkankrieges in Kroatien umfangreiche Minenräumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš).

In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite") ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.

Nationalparks sind nicht betroffen. Bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien, im Großraum Zagreb sowie im nördlichen Landesteil besteht in der Regel keine Gefahr.
Nähere Informationen bietet die kroatische Direktion für Zivilschutz. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte ersichtlich.

  • Verlassen Sie in den o.g. Gebieten Straßen und Wege nicht.
  • Betreten Sie keinesfalls Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude.

Kriminalität

In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering, auch Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage sowie am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Zahlen Sie möglichst bargeldlose oder führen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit sich.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Ladenpassagen in Zagreb sowie in den Küstenorten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen bzw. Campingplätzen und übernachten Sie nicht auf Autobahnraststätten und –Parkplätzen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder an Strand zurück.
  • Vergewissern Sie sich in Lokalen der Preise vor einer Bestellung.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht an der Küste ein mediterranes, im Landesinneren gemäßigt kontinentales Klima.

In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Kroatien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. 

2020 kam es nahe der Ortschaften Sisak und Petrinja zu Erdbeben der Stärke 5,2 bzw. 6,4 auf der Richterskala. Es gab Todesopfer und zahlreiche Verletzte sowie erhebliche Schäden und Zerstörungen in den genannten Gemeinden. Auch viele Gebäude in der Hauptstadt Zagreb wurden beschädigt. Seither ist es zu weiteren spürbaren Erdbeben geringerer Stärke gekommen.

  • Achten Sie auf Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden zu Bränden im Sommer. Diese werden u.a. vom Kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Kroatien ist seit 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens.

Mit Wirkung vom 21. Oktober 2023 werden vorübergehende Grenz- und Passkontrollen an der Landgrenze zu Slowenien eingeführt. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

Für die übrigen Grenzen zu den benachbarten Drittstaaten gilt weiterhin:

Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.

  • Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Eisenbahn- und ein gut ausgebautes Autobahn- und Schnellstraßennetz, sowie Schiffsverkehr zu den Inseln.

Auf den Autobahnen wird eine streckenabhängige Mautgebühr erhoben, die an den Mautstationen in EUR in bar oder per Kredit- bzw. Bankkarte zu entrichten ist.

Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 und für Fahrer unter 25 Jahren eine Grenze von 0,0 Promille.

Während der Winterzeit (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März) gilt auch bei Tag die Pflicht zum Abblendlicht. Eine Winterreifenpflicht besteht nur witterungsbedingt auf ausgewiesenen Straßen oder Streckenabschnitten.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung (kroatisch: potvrda) der Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind beim Kroatischen Automobilklub verfügbar.

Führerschein

Der deutsche Führerschein gilt für die darin aufgeführten Fahrzeugklassen in Kroatien.

LGBTIQ

In Kroatien wird Homosexualität gesetzlich respektiert, ist in Teilen der Gesellschaft jedoch nicht akzeptiert, insbesondere außerhalb der größeren Städte und der Tourismusgebiete. Seit 2014 gibt es gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften. LGBTIQ-Aktivisten berichten von Diskriminierungen in der Gesellschaft, vereinzelt auch durch Behörden.

Rechtliche Besonderheiten

Der Handel mit Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre auch bei geringen Mengen.

In Kroatien als unangemessen angesehenes Verhalten (wie Alkoholkonsum z.B. in der Nähe von Schulen, Schlägereien, lautstarke Auseinandersetzungen usw.) kann durch die Ordnungsbehörden mit Bußgeldern in erheblicher Höhe geahndet werden. Entsprechende Beschilderung sollte beachtet werden.

Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch von geschützten und wertvollen Muscheln wie der Großen Steckmuschel ist verboten und kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency. Sie hält englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren vor, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.
Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.

Geld/Kreditkarten

Die bisherige Landeswährung Kuna (HRK) ist im Januar 2023 durch den EUR abgelöst worden. Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kroatiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Kroatien ist seit 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei der Einreise aus/der Ausreise in ein anderes Land des Schengenraums entfällt seither die Grenz- und Passkontrolle.

Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist weiterhin Pflicht, u.a., um gegenüber Beförderungsunternehmen, Polizei, Behörden, etc. die Identität der Reisenden nachzuweisen.

Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, zeigt die Erfahrung,  dass diese Information meist erst mit großer zeitlicher Verzögerung auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.

  • Versuchen Sie nicht, mit einem (ehemals) als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument zu reisen.
  • Führen Sie stets gültige Reisedokumente mit, auch für Kinder. Abgelaufene Ausweise, Führerscheine oder Geburtsurkunden der Kinder können den fehlenden gültigen Ausweis nicht ersetzen.
  • Sofern Ihre Angehörigen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erkundigen Sie beim kroatischen Außenministerium über eine Visumpflicht.

Längerfristiger Aufenthalt

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens acht Tage nach Ablauf der Dreimonatsfrist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anmelden.

Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthalts von EU-Staatsangehörigen wird in Form einer biometrischen Aufenthaltskarte ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer bis zu fünf Jahren.
Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich beim kroatischen Innenministerium zu informieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus den bzw. in die übrigen EU- Staaten unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Warenkontrollen finden nicht statt, Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs können nicht ausgeschlossen werden. Diese verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen und insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Einfuhren aus Drittstaaten unterliegen gesonderten Bestimmungen. Bei der Einfuhr bestimmter Artikel aus Drittstaaten auf dem Landweg gelten folgende Obergrenzen:

  • 40 Zigaretten
  • 20 Zigarillos (bis 3 g Gewicht pro Zigarillo)
  • 10 Zigarren
  • 50 g Zigarettentabak
  • 50 g Heat-Tabak
  • 10 ml Flüssigkeit für E-Zigaretten

Reisenden aus einem Nicht-EU-Staat ist die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten untersagt. Die unangemeldete Einfuhr erlaubter Lebensmittel und sonstiger Gegenstände in einem Umfang, der haushaltsübliche Mengen übersteigt, führt zur Verhängung hoher Geldstrafen. Diese sind vor Ort in bar zu entrichten. Die kroatische Zollverwaltung informiert in englischer Sprache über die derzeit geltenden Einfuhrbestimmungen.

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Kroatien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kroatien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig; in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Von Zecken übertragene Erkrankungen

Im Norden des Landes kann es zwischen Mai und August zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche kommen.

Des Weiteren werden durch Zeckenstiche auch Erkrankungen wie Borreliose und das sog. Zeckenbissfieber (Rikettsien) übertragen. Impfungen für diese beiden Erkrankungen existieren nicht.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung mit einem Reisemediziner Kontakt auf.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Unter Umständen müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich, eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten.

Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Kroatien ist seit dem 1.1.2023 Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schenger Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs (6) und unter zwölf (12) Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:

(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, mindestens zwei leere Seiten enthält, vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurde sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein.
 
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden belgischen Arzt oder in einem belgischen Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
 
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Die Übernahmeverpflichtungen, die am diplomatischen oder konsularischen Posten vorgelegt werden, sind nur gültig, wenn gleichzeitig damit ein Dokument vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass der Bürge die belgische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich unbegrenzt in Belgien aufhalten darf (z. B. Kopie des Personalausweises), sowie ein Lohnzettel oder Dokumente, die die Einkünfte und die Zahlungsfähigkeit des Bürgen bestätigen.
 
(d) Dokumente, die die geplante Unterbringung bescheinigen (z.B. ein privates Einladungsschreiben, Hotelbuchung etc.).
 
(e) Dokumente, die belegen, dass der Lebensmittelpunkt im Herkunftsland liegt (z.B. Arbeitsvertrag, Belege über ein regelmäßiges Einkommen, Immobilienbesitz etc.).
 
(f) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer Auslandsreisekrankenversicherung ist, die die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung übernimmt. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten und eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
 
(g) Visumgebühr.
 
(h) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
 
(i) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular.
 
Bei Genehmigung des Schengen-Visums ist für dessen Ausstellung der Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets erforderlich.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.

Aufenthaltsverlängerung

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Kroatien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.

Einreisebeschränkungen

Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

Essen und Trinken

Leitungswasser ist gechlort und relativ sauber, es können jedoch bei der Akklimatisierung leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenem oder gekochtem Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

In Kroatien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Kroatien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents. 

Achtung: Kroatien hat den Kuna zum 1. Januar 2023 durch den Euro ersetzt. Seit dem 15. Januar 2023 gilt der Euro in Kroatien als alleiniges Zahlungsmittel. Die kroatische Zentralbank tauscht Kuna in andere Währungen um.

Kreditkarten

Die meisten größeren Kreditkarten werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert (American Express, Diners Club, Mastercard und Visa). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Kroatien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Kroatien in größeren Städten in wenigen Banken und in Wechselstuben eingelöst werden. Reiseschecks sollten in Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.

Öffnungszeiten der Bank

Die Banken sind von 08.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, in großen Städten auch samstags bis 13.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken, in Wechselstuben oder auf Postämtern sowie den meisten Reisebüros, Hotels, Jachthäfen und auf Campingplätzen umgetauscht werden.

Wechselkurse

EUR

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen bei Einreise aus nicht EU-Ländern im Handgepäck zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

Bei Einreise mit dem Flugzeug:

200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke (außer Tafelwein und Bier) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % oder mehr;
2 l alkoholische Getränke (außer Tafelwein und Bier) mit einem Alkoholgehalt von 22 % und weniger;
4 l Tafelwein;
16 l Bier.
 
Tabakprodukte gemäß Artikel 94 des Zoll- und Akzisengesetzes:
- 50 g Tabakprodukte zum Erhitzen
- 10 ml Flüssigtabak
- 50 g neuer Tabakprodukte gemäß Artikel 94, Paragraph 2 des Zoll- und Akzisengesetzes.
 
 
Bei Einreise auf dem Landweg:
 
 
40 Zigaretten und 20 Zigarillos und 10 Zigarren und 50 g Tabak;
1 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke (außer Tafelwein und Bier) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % oder mehr;
2 l alkoholische Getränke (außer Tafelwein und Bier) mit einem Alkoholgehalt von 22 % und weniger;
4 l Tafelwein;
16 l Bier.
 
Tabakprodukte gemäß Artikel 94 des Zoll- und Akzisengesetzes:
- 50 g Tabakprodukte zum Erhitzen
- 10 ml Flüssigtabak
- 50 g neuer Tabakprodukte gemäß Artikel 94, Paragraph 2 des Zoll- und Akzisengesetzes.
 
 
Medikamente für den persönlichen Bedarf. 
 
Geschenke im Gesamtwert von 2.200,00 HRK (auf dem Landweg) bzw. 3.200,00 HRK (im Flug- und See-/Flussverkehr).
Kinder unter 15 Jahren generell 1.100,00 HRK.


Persönliche Wertgegenstände wie Schmuck, Fotoapparate, Videokameras, CD-/MP3-Player, Laptops, Mobiltelefone etc. sollten bei der Einreise deklariert werden (verstärkte Zollkontrollen).

Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.

Importbeschränkungen

Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden. Für die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern wird eine Erlaubnis benötigt. Bei Einfuhr von Waffen muss der Zoll darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden. Es gelten Einfuhrbeschränkungen für die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten.

Exportbestimmungen

Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kontaktadressen

Einkaufen

Überblick

Traditionelle Handarbeiten wie Stickereien, Holzschnitzereien und Töpferwaren, Kristall, Lederwaren und Porzellan. Besuchern wird die Umsatzsteuer innerhalb eines Jahres zurückerstattet, falls der Wert der eingekauften Waren 500 Kn übersteigt.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-14.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

Vor allem in den Urlaubsgebieten in Istrien gibt es ein reichhaltiges Unterhaltungsangebot. Diskotheken, Kasinos, aber auch traditionelle Folkloreveranstaltungen sorgen für Abwechslung. Viele Hotels haben eigene Unterhaltungsprogramme.

Kulinarisches

Übersicht

Die Adriaküste ist berühmt für ihr reichhaltiges Angebot an Meeresfrüchten, u. a. Krabben, Prstaci (Muscheln) und Brodet (Eintopf aus verschiedenen Fischen mit Reis). Im Landesinneren sollte man Manistra od Bobica (Bohnen mit Maissuppe) versuchen.

Getränke:
Die örtlichen Weine sind gut. Italienischer Espresso ist beliebt und preiswert.

Unterkunft

Hotels

Die besten Hotels liegen an der Adriaküste. Vor allem auf der Istrischen Halbinsel (Rijeka-Pula) und an der Kvarner Bucht stehen moderne Hotelanlagen mit guten Einrichtungen zur Verfügung. Luxushotels gibt es bislang nur in Zagreb und den Plitvice-Touristengebieten an der Grenze zu Bosnien-Herzegowina. Weitere Informationen von der Kroatischen Zentrale für Tourismus.

Kategorien: Hotels werden vom Tourismusministerium in vier Kategorien eingeteilt:
4-Sterne L: Luxus.
4-Sterne A: Deluxe.
3-Sterne B: Erstklassig.
2-Star C: Einfach/Budget.

Ein Hotelverzeichnis kann von der Kroatischen Zentrale für Tourismus angefordert werden.

In Kroatien wird eine Touristensteuer pro Übernachtung und pro Person fällig. In der Hauptsaison wird mehr Touristensteuer erhoben als in der Nebensaison.

Camping

Es gibt ein dichtes Netz aus Campingplätzen in Kroatien, die zum größten Teil an der Adriaküste und auf den Inseln liegen, besonders in Istrien und der Kvarnerbucht. Einige Campingplätze bieten auch Segelanleger. Pro Nacht und pro Person muss auf Camplingplätzen Touristensteuer bezahlt werden.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Croatian Camping Union.

Das Übernachten außerhalb von gekennzeichneten Campingplätzen ist untersagt.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Eine besonders originelle Art der Unterkunft in Kroatien ist die Übernachtung in Leuchttürmen. In insgesamt 11 Leuchttürmen, die sich auf verschiedenen Inseln und an der Küste befinden, können Ferienwohnungen gemietet werden. Weitere Informationen sind beim Kroatischen Fremdenverkehrsamt (s. Adressen) erhältlich.

Kultur

Religion

86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.

Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.

Konsum von Alkohol: Der Genuss von Spirituosen sowie das Nacktbaden ist an den Stränden von Pula verboten.

Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.

Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.

Klima

Beste Reisezeit

Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September. 

Veranstaltungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Kroatisch (lateinische Schrift). Serbokroatisch (kyrillische Schrift) wird von der serbischen Bevölkerung gesprochen; weitere Sprachen der Minderheiten u.a. Italienisch, Ungarisch und Serbisch.

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Im Geschäftsleben geht es eher formell zu. Hinter dem Image westlicher Rationalität verbirgt sich jedoch eine lähmende Bürokratie. Sprachschwierigkeiten dürfte es kaum geben, da Deutsch und Englisch als Zweitsprachen weit verbreitet sind. Nach der Vorstellung sollte man seine Karte (möglichst mit Berufsbezeichnung und akademischen Titeln) überreichen. Vor Ort bieten Makler, Berater, Gutachter und Rechtsanwälte ausländischen Firmen ihre Dienste an. Es empfiehlt sich, diese gründlich zu überprüfen, bevor man ihren Service in Anspruch nimmt.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist die 00385. Öffentliche Telefonzellen sind mit Kartentelefonen ausgestattet. Telefonkarten sind an Zeitungskiosken, Postämtern, Hotels und einigen Touristengeschäften erhältlich. Postämter verfügen meist über öffentliche Telefone. 

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (2100) und 4G (800/1800 Mhz). Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Hrvatski Telekom, A1 und Tele2. Die üblichen Roaming-Verträge mit internationalen Anbietern bestehen. Der Empfangs- und Sendebereich deckt fast das ganze Land ab. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.

Bei längeren Aufenthalten kann sich der Erwerb einer Prepaid SIM-Karte bei den lokalen Anbietern lohnen. Viele Anbieter haben spezielle Angebote für Touristen.

Internet

Hauptanbieter ist Hrvatski Telekom. Zagreb und andere größere Städte bieten kostenlose WiFi-Hotspots. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der Internet-Cafés in Kroatien. Dank der mehr als 300 Wi-Fi-Hotspots, die überall in Kroatien verteilt stehen, besteht an vielen Orten kostenloser Zugang zum Internet. Auch viele Hotels, Jachthäfen, Campingplätze, Restaurants, Cafés und Bars bieten kostenloses Wi-Fi an. Häufig muss man dafür ein Passwort erfragen. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch die kostenpflichtigen Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Kroatien empfangen.

Post

Die Öffnungszeiten der Postämter sind im Allgemeinen Mo-Fr 07.00-19.00 Uhr und Sa 07.00-13.00 Uhr. In Großstädten haben Postämter oft bis 22.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind an Zeitungskiosken und Postämtern erhältlich.

Sehenswürdigkeiten

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