Italien
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom sowie ab München nach Mailand.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand Malpensa und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt u.a. von Berlin nach Mailand und von Wien nach Salerno.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt u.a. ab Innsbruck, Salzburg und Zürich nach Neapel sowie ab Basel-Muhouse-Freiburg Euro Airport nach Rimini und ab Wien nach Mailand-Linate.
Flugzeiten
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Anreise mit dem Pkw
Italien grenzt an Frankreich, die Schweiz, Österreich und Slowenien. Da alle Nachbarstaaten dem Schengen-Raum angehören, gibt es an den Landgrenzen in der Regel keine festen Grenzkontrollen. Stichprobenartige Überprüfungen sind jedoch jederzeit möglich. Für die Einreise mit dem Fahrzeug ist der nationale Führerschein ausreichend.
Wichtige Alpenübergänge und Routen
Die Anreise über die Alpen erfolgt über gut ausgebaute Autobahnen, Tunnel und Passstraßen:
- Österreich: Eine der wichtigsten Verbindungen ist der Brennerpass (A13/A22), der Innsbruck direkt mit Südtirol (Bozen) und Oberitalien verbindet.
- Frankreich: Beliebte ganzjährige Verbindungen führen durch den Mont-Blanc-Tunnel (vom Aostatal nach Frankreich) sowie den Fréjus-Tunnel.
- Schweiz: Wichtige Korridore verlaufen über die Gotthard- und Simplon-Routen in Richtung Mailand. Alternativ verkehren Autozüge durch den Simplontunnel zwischen Brig (Wallis) und Iselle (Fahrzeit ca. 20 Minuten). Von Iselle gelangt man bei Domodossola schnell auf das italienische Autobahnnetz. Ferner verbindet der Große-St.-Bernhard-Tunnel das Aostatal mit der Schweiz.
- Slowenien: Im Nordosten ermöglichen die Grenzübergänge bei Triest und Gorizia eine unkomplizierte Weiterfahrt nach Friaul-Julisch Venetien und Venedig.
Hinweis für den Winter: Bei Fahrten über Gebirgspässe und alpine Routen muss wetterbedingt mit Einschränkungen gerechnet werden. In vielen Regionen und auf Autobahnen gilt im Winter eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht.
Maut und Tunnelgebühren
Das italienische Autobahnnetz ist fast flächendeckend mautpflichtig (eine Ausnahme bildet u. a. die A2 Autostrada del Mediterraneo von Salerno nach Reggio Calabria). Die Mautzahlung erfolgt an den Mautstellen in bar, mit EC- oder Kreditkarte sowie elektronisch (z. B. via Telepass, UnipolMove oder MooneyGo).
Zusätzliche Tunnelgebühren fallen für folgende Alpenpässe an:
- Mont-Blanc-Tunnel (Italien – Frankreich)
- Fréjus-Tunnel (Italien – Frankreich)
- Großer-St.-Bernhard-Tunnel (Italien – Schweiz)
- Munt-la-Schera-Tunnel (Italien – Schweiz)
Zudem können für einzelne Passstraßen (wie z. B. das Timmelsjoch oder den Stallersattel) saisonale Mautgebühren anfallen.
Anreise mit dem Fernbus
Zahlreiche Fernbusanbieter wie Flixbus bieten direkte Verbindungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien an. Häufig angefahrene Zielen sind unter anderem Mailand, Venedig, Rom und Bologna (inklusive Tag- und Nachtverbindungen ab Städten wie München, Freiburg oder Wien). In den Wintermonaten werden zudem spezielle Verbindungen in die Skigebiete der Dolomiten angeboten.
Anreise mit der Bahn
Italien ist über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gut erreichbar. Da alle Nachbarstaaten dem Schengen-Raum angehören, gibt es an den Landgrenzen in der Regel keine festen Grenzkontrollen, wobei stichprobenartige Überprüfungen jederzeit möglich sind. Für die Einreise mit dem Fahrzeug reicht der nationale Führerschein aus.
Die Anreise mit dem Auto erfolgt über wichtige Alpenübergänge wie den Brennerpass (A13/A22) aus Österreich, die Tunnelverbindungen Mont-Blanc und Fréjus aus Frankreich sowie die Gotthard- und Simplon-Routen aus der Schweiz. Alternativ verkehren Autozüge durch den Simplontunnel zwischen Brig (Wallis) und Iselle (Fahrzeit ca. 20 Minuten), von wo aus man schnell die italienische Autobahn erreicht. Aus Slowenien führen unkomplizierte Routen bei Triest und Gorizia nach Norditalien. Bei Fahrten im Winter muss auf alpinen Strecken mit Einschränkungen sowie einer Winterreifen- oder Schneekettenpflicht gerechnet werden. Die Autobahnen in Italien sind fast flächendeckend mautpflichtig (eine Ausnahme bildet u. a. die A2 Autostrada del Mediterraneo von Salerno nach Reggio Calabria). Die Maut wird in bar, mit Karte oder elektronisch (z. B. Telepass) bezahlt. Zusätzliche Gebühren fallen für Tunnels wie den Mont-Blanc, Fréjus, Großen St. Bernhard oder Munt-la-Schera sowie für einzelne Gebirgspässe an.
Im Bahnverkehr verbinden Schienenkorridore Mitteleuropa mit Italien. Aus der Schweiz sorgen der Gotthard- und der Lötschberg-Basistunnel für schnelle Verbindungen, unter anderem mit dem modernen Hochgeschwindigkeitszug Giruno der SBB. Zusammen mit Trenitalia bestehen tägliche Direktverbindungen ab Genf, Basel und Zürich nach Mailand (mit Anschluss nach Venedig, Florenz oder Bologna). Die Fahrzeit von Zürich nach Mailand beträgt etwa 3 Stunden und 15 Minuten. Aus Deutschland und Österreich verkehren EuroCity-Züge von DB und ÖBB ab München über Innsbruck, Bozen und Verona nach Bologna. In Verona und Bologna besteht direkter Anschluss an die italienischen Hochgeschwindigkeitszüge Richtung Rom, Neapel und Turin. Zudem fährt täglich ein EuroCity-Express (ECE) von Frankfurt am Main via Schweiz nach Mailand.
Für die Anreise über Nacht bieten ÖBB Nightjet-Züge tägliche Verbindungen aus Deutschland und Österreich nach Venedig, Rom, Mailand und an die Ligurische Küste an. In den Wintermonaten verbindet Zudem der European Sleeper Brüssel und Köln mit Zielen in Norditalien. Wer eine besondere Route sucht, kann mit der Ganzjahres-Seilbahn Matterhorn Alpine Crossing direkt von Zermatt (Schweiz) nach Breuil-Cervinia (Italien) schweben. Ergänzend bieten Fernbusanbieter wie Flixbus zahlreiche Tag- und Nachtlinien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Mailand, Venedig, Rom sowie in den Wintermonaten direkt in die Skigebiete der Dolomiten an.
Anreise mit dem Schiff
Zahlreiche Schiffs- und Fährverbindungen verknüpfen Italien mit seinen Nachbarstaaten und dem Mittelmeerraum. Regelmäßige Routen bestehen unter anderem nach Albanien, Griechenland, Kroatien und Montenegro über die Adria sowie nach Korsika, Spanien, Marokko und Tunesien. Auskünfte zu den aktuellen Fahrplänen und Buchungsmöglichkeiten erteilen die jeweiligen Reedereien sowie die offiziellen Fremdenverkehrsämter.
Fährverbindungen verschiedener Schifffahrtsgesellschaften von und nach Italien können bequem online bei Anbietern wie Direct Ferries gebucht werden.
Fähranbieter
Zu den wichtigsten Fährgesellschaften im internationalen Schiffsverkehr von und nach Italien gehören unter anderem Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das italienische Straßennetz erstreckt sich über mehr als 480.000 Kilometer und ist in verschiedene Kategorien unterteilt: Autobahnen (Autostrade, A) für den Fernverkehr, Staatsstraßen (Strade Statali, SS) zur Verbindung von Regionen und Orten sowie Provinzial- und Kommunalstraßen (SP und SC) für den regionalen und lokalen Verkehr.
Mit Ausnahme einzelner Abschnitte (wie der mautfreien A2 Autostrada del Mediterraneo von Salerno nach Reggio Calabria) sind die Autobahnen in Italien fast flächendeckend mautpflichtig. Die Bezahlung an den Mautstationen erfolgt spurabhängig: Gelb markierte Spuren sind ausschließlich für elektronische Mautsysteme reserviert. Blaue Spuren dienen der Zahlung mit EC- oder Kreditkarte, während weiße Spuren für Bargeld- und Kartenzahlung vorgesehen sind (teils mit Personal, teils automatisch).
Neben der Kartenzahlung stehen für die automatische Abrechnung elektronische Transponder wie Telepass, UnipolMove oder MooneyGo zur Verfügung. Auf bestimmten Strecken in Norditalien (u. a. A36, A59 und A60 der Autostrada Pedemontana Lombarda) gilt das kamerasystembasierte Free Flow System, das eine vorherige Online-Registrierung oder Nachzahlung erfordert.
Sollte an einer Mautstation eine Schranke aufgrund eines technischen Defekts geöffnet sein, darf nicht einfach ohne Zahlung durchgefahren werden. Über den Hilfeknopf an der Säule muss ein Beleg angefordert werden, um die offene Mautgebühr im Nachgang online oder an einer Vertriebsstelle zu begleichen, da andernfalls hohe Nachforderungen drohen.
Kraftstoffe wie bleifreies Benzin (Senza Piombo) und Diesel sind flächendeckend erhältlich. An kleineren Tankstellen abseits der Autobahnen ist vereinzelt noch eine Mittagspause zwischen ca. 12:00 und 15:00 Uhr üblich; Selbstbedienungsautomaten (Self) stehen an den Zapfsäulen jedoch meist rund um die Uhr zur Verfügung.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Detaillierte Informationen über das italienische Autobahnnetz, aktuelle Mautgebühren und die Verkehrslage sind direkt bei der Betreibergesellschaft Autostrade per l'Italia erhältlich.
Autovermietung
Mietwagen sind in nahezu allen Städten, an den Flughäfen sowie in den größeren Urlaubsregionen Italiens sowohl bei großen internationalen Anbietern (wie Avis, Europcar, Hertz oder Sixt) als auch bei lokalen Autovermietungen (wie Maggiore) erhältlich. Die Schalter befinden sich meist direkt in den Ankunftsterminals der Flughäfen sowie an den Hauptbahnhöfen.
Das Mindestalter für die Anmietung liegt in der Regel bei 21 Jahren (je nach Fahrzeugklasse und Anbieter teils auch bei 18 oder 25 Jahren) und der Fahrer muss den Führerschein meist seit mindestens einem Jahr besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren fällt häufig eine zusätzliche Jungfahrergebühr an. Für die Anmietung wird von den meisten Vermietern eine auf den Namen des Hauptfahrers ausgestellte Kreditkarte zur Kaution verlangt.
Taxi
Offizielle Taxis in Italien (in Rom leicht an der weißen Farbe sowie dem Taxi-Schild auf dem Dach und der Lizenznummer an den Türen zu erkennen) stehen an den ausgewiesenen Taxiständen an Bahnhöfen, Plätzen und Flughäfen bereit oder können telefonisch beziehungsweise per App (z. B. FreeNow oder AppTaxi) bestellt werden. Ein Heranwinken auf der Straße ist in italienischen Großstädten unüblich und meist nicht erfolgreich.
Für Fahrten zwischen dem Stadtzentrum von Rom und den beiden Flughäfen (Fiumicino und Ciampino) gelten gesetzlich festgelegte Festpreise, die bereits das Gepäck beinhalten. Für Strecken außerhalb des Stadtgebiets oder bei Überlandfahrten sollte darauf geachtet werden, dass das Taxameter eingeschaltet ist bzw. der Fahrpreis vor Fahrtantritt klar vereinbart wird.
Reisebus
Ein dichtes Netz aus Regional- und Langstreckenbussen verbindet Städte, kleinere Ortschaften und ländliche Regionen in ganz Italien. Auch auf den Inseln Sardinien (z. B. mit den ARST-Bussen) und Sizilien (z. B. SAIS oder AST) sorgt der Busverkehr für eine gute Abdeckung von der Küste bis ins Landesinnere.
In abgelegeneren Gebieten oder Bergregionen ist der Busverkehr das Hauptverkehrsmittel, da das Schienennetz dort oft spärlich ausgebaut ist. Zu beachten ist, dass auf vielen regionalen Strecken an Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien ein deutlich reduzierter Fahrplan gilt. Busfahrkarten für den Regionalverkehr müssen in der Regel vor Fahrtantritt in Tabakläden (Tabacchi), an Kiosken oder Bahnhöfen gekauft und beim Einsteigen entwertet werden.
Vorschriften
Im Fahrzeug müssen ein Warnkreuz bzw. rotes Warndreieck sowie für alle Insassen eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Das Tragen der Warnweste ist Pflicht, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall verlassen und die Fahrbahn betreten wird.
In geschlossenen Ortschaften gilt grundsätzlich ein Tempolimit von 50 km/h; in ausgewiesenen Zonen – wie Teilen der historischen Innenstädte von Bologna, Florenz, Mailand und Rom – sind 30 km/h vorgeschrieben. Außerorts betragen die Höchstgeschwindigkeiten 90 km/h auf Landstraßen, 110 km/h auf Schnellstraßen (bei Regen 90 km/h) und 130 km/h auf Autobahnen (bei Regen 110 km/h). Für Gespanne (Pkw mit Anhänger oder Wohnwagen) gelten strengere Limits: maximal 70 km/h außerorts und auf Schnellstraßen sowie maximal 80 km/h auf Autobahnen. Eine deutsche 100-km/h-Zulassung für Gespanne besitzt in Italien keine Gültigkeit.
Für den Wintersport auf italienischen Skipisten gelten strenge Sicherheitsauflagen: Alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten nachweisen können. Zudem besteht eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (einige Wintersportregionen schreiben den Helm mittlerweile altersunabhängig für alle Pistennutzer vor).
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslandsnotruf bietet Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Schutzbriefs Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, dem Verlust von Reisedokumenten sowie bei medizinischen Notfällen. Die Notrufzentralen sind rund um die Uhr erreichbar: Bei Pannen und Unfällen unter +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen und medizinischen Notfällen unter +49 89 76 76 76.
Alternativ können Pannen im Ausland auch digital über die ADAC-Pannenhelfer-App gemeldet werden. Vor Ort in Italien arbeitet der ADAC eng mit dem italienischen Automobilclub ACI (Automobile Club d'Italia) zusammen.
Dokumentation
Ein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat ist in Italien uneingeschränkt gültig. Nationale Führerscheine aus Drittstaaten außerhalb der EU/EWR werden in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein (oder einer beglaubigten Übersetzung) anerkannt. Wichtig zu beachten: Vorläufige oder befristete Papierführerscheine sowie Führerscheine auf Probe werden von den italienischen Behörden in der Regel nicht anerkannt.
Für das Fahren von Motorrädern und Roller-Klassen ist der entsprechende nationale bzw. EU-Führerschein erforderlich (z. B. Klasse AM für Mopeds bis 50 ccm, Klasse A1/A2/A für leistungsstärkere Zweiräder). Das Mitführen eines Schutzhelms (ECE-Norm) ist für Fahrer und Sozius gesetzlich vorgeschrieben.
Als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung reicht für Fahrzeuge aus EU- und EFTA-Staaten das amtliche Kennzeichen (Kennzeichenabkommen). Es wird jedoch dringend empfohlen, die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) mitzuführen, da sie bei der Unfallaufnahme die Schadensabwicklung vor Ort erheblich erleichtert. Neben den Zulassungsdokumenten (Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I) sollte eine Vollmacht des Fahrzeughalters mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht auf den Fahrer zugelassen ist.
Unterwegs in der Stadt
Die italienischen Großstädte wie Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig verfügen über ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem aus U-Bahnen (Metropolitana), Straßenbahnen, Bussen sowie teils Oberleitungsbussen. In Rom besteht das U-Bahn-Netz aus den Linien A, B/B1 und C (wobei die Linie C stetig weiter in Richtung Zentrum ausgebaut wird). Auch Städte wie Mailand, Turin, Neapel, Brescia, Genua und Catania besitzen eigene U-Bahn-Netze.
Fahrkarten gelten in der Regel verkehrsmittelübergreifend für Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen im jeweiligen Tarifgebiet. Ein Standard-Einzelticket ist nach der Entwertung meist für 90 bis 100 Minuten gültig. Tickets müssen in der Regel vor Fahrtantritt in Tabakläden (Tabacchi), an Kiosken, in Zeitungsgeschäften oder an Automaten in den Stationen gekauft werden. Zudem setzt sich in den öffentlichen Verkehrsmitteln fast aller Großstädte das kontaktlose Bezahlen per Bankkarte oder Smartphone direkt am Entwerter (Contactless Pay / Tap & Go) durch.
Neben Einzeltickets werden Mehrtagespässe für Touristen angeboten (in Rom beispielsweise Tages-, 48-Stunden-, 72-Stunden-Tickets oder Wochenkarten der Betreibergesellschaft ATAC). In Bussen und Straßenbahnen müssen Papiertickets direkt beim Einsteigen an den gelben oder gelb-grauen Automaten entwertet werden.
Für die Parkraumbewirtschaftung gilt in ganz Italien ein einheitliches Farbsystem der Bodenmarkierungen: Weiß steht für kostenfreies Parken, Blau kennzeichnet kostenpflichtige Parkplätze (Zahlung am Parkscheinautomaten oder per App wie EasyPark). Gelbe Linien reservieren Parkflächen für Anwohner, Behinderte, Taxis oder Ladezonen. In vielen historischen Stadtzentren (Zona a Traffico Limitato, ZTL) gilt zudem ein striktes Fahrverbot für uneingeschränkten Fahrzeugverkehr.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Das italienische Schienennetz wird maßgeblich von der staatlichen Eisenbahngesellschaft Trenitalia betrieben. Ergänzt wird dieses Angebot durch den privaten Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo (NTV) sowie durch verschiedene regionale Bahngesellschaften. Trenitalia betreibt die bekannten Frecciarossa-Hochgeschwindigkeitszüge, die wichtige Knotenpunkte wie Turin, Mailand, Venedig, Bologna, Florenz, Rom, Neapel und Salerno in hoher Frequenz miteinander verbinden. Auf weiteren Hauptachsen verknüpfen sie Städte wie Bozen, Verona, Genova, Lecce und Reggio Calabria.
Für Strecken über Nacht stehen die Intercity Notte-Züge von Trenitalia zur Verfügung, die Metropolen auf dem Festland sowie Direktverbindungen nach Sizilien bedienen (wobei die Züge auf die Fähre verladen werden). Auf Sardinien verbindet ein regionales Schienennetz Städte wie Cagliari, Sassari, Olbia und Porto Torres.
Besondere Reiseerlebnisse bieten die historischen Züge der Fondazione FS sowie der Luxuszug Orient Express La Dolce Vita, der auf ausgewählten Panoramastrecken durch mehrere Regionen Italiens verkehrt.
Klassische Inlands-Autoreisezüge werden von Trenitalia derzeit nicht mehr angeboten. Für die flexible Erkundung des Landes eignet sich für Reisende mit Wohnsitz in Europa der Interrail Italien Pass, der an flexibel wählbaren Tagen innerhalb eines Monats unbegrenzte Fahrten ermöglicht (Reservierungsgebühren für Hochgeschwindigkeitszüge fallen separat an).
Bahnpässe
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Anmerkung zur Bahnreise
In den Zügen der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia können kleine Hunde und Haustiere bis zu den Maßen 70 x 30 x 50 cm in einer Transportbox kostenfrei mitgenommen werden. Auch größere Hunde sind in den meisten Zügen (wie Frecciarossa, Intercity und Regionalzügen) erlaubt, benötigen jedoch ein eigenes Ticket. Voraussetzung für größere Hunde ist das Führen an der Leine sowie das Tragen eines Maulkorbs. Zudem müssen der EU-Heimtierausweis und der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung mitgeführt werden. Blinden- und Assistenzhunde reisen grundsätzlich kostenlos und ohne Einschränkungen mit. Weitere Informationen bietet Trenitalia.
Unterwegs mit dem Schiff
Zu den wichtigsten Hafenstädten Italiens zählen Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden das italienische Festland ganzjährig mit den Inseln Sardinien, Sizilien, den Äolischen Inseln sowie Elba und Capri. Neben regulären Fährschiffen kommen auf kürzeren Strecken auch Schnellfähren und Tragflügelboote zum Einsatz.
Wichtige Fährgesellschaften im italienischen Insel- und Küstenverkehr sind unter anderem Tirrenia, Moby Lines, SNAV sowie Grimaldi Lines.
Auch auf den großen oberitalienischen Seen (Gardasee, Lago Maggiore, Comer See und Iseosee) besteht ein dichtes Fährnetz für Personen und Fahrräder sowie teilweise für Pkw. Die Fahrten auf dem Gardasee, Comer See und Lago Maggiore werden zentral von der Schifffahrtsgesellschaft Gestione Navigazione Laghi betrieben.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
(Unverändert gültig seit: Tue, 25 Aug 2026 10:46:35 +0200)
Letzte Änderungen:
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei unvorhergesehenen Ereignissen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia, Fiumicino und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
- Verzichten Sie insbesondere in größeren und stark frequentierten Städten auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmuck.
- Lassen Sie keine Wertsachen, Ausweise und anderen Gegenstände im Auto zurück, sondern Handschuhfach und ggf. auch eine Kofferraumabdeckung geöffnet, um potentiellen Einbrechern zu zeigen, dass ein Einbruch nicht lohnt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Siehe Aktuelles
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Erdbeben
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Vulkanausbrüche
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
- Meldungen zu aktuellen Naturereignissen finden Sie auf der Webseite des italienischen Zivilschutzes (Protezione Civile).
- Informieren Sie sich im Fall eines Ausbruchs bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
- Informieren Sie sich über die Webseite des Flughafens Catania.
- Führen Sie Ihr Mobiltelefon immer bei sich und laden Sie es immer vollständig auf. Das italienische Warnnetzwerk IT-alert ermöglicht es den Behörden des Katastrophenschutzes im Fall vulkanischer Aktivität des Vesuvs oder der phlegräischen Felder, Nachrichten an alle Mobilgeräte in einem Gefahrengebiet zu senden, sofern die Mobilgeräte eingeschaltet sind.
Überschwemmungen, Lawinen und Stürme
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im gesamten Mittelmeerraum kann es ganzjährig, insbesondere im Spätsommer sowie in den Herbst- und Wintermonaten zu schweren Stürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich. Bei Ausrufung des Notstands durch die italienischen Behörden aufgrund wetterbedingter Großschadensereignisse sollte den Anweisungen des italienischen Katastrophenschutzes (Dipartimento della Protezione Civile) sowie der örtlichen Stellen unbedingt Folge geleistet werden.
Busch- und Waldbrände
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Die Feuer können sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten oder wieder neu entfachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden; es kann jederzeit zu Straßensperren und weiteren Einschränkungen kommen. Auch die Luftqualität ist in diesen Fällen zum Teil stark beeinträchtigt.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr, der Sicherheits- und Rettungskräfte und der lokalen Behörden.
- Prüfen Sie die Webseite des regionalen Zivilschutzes an Ihrem Aufenthaltsort (z. B. Protezione Civile Sizilien, Sardinien oder Apulien) auf Informationen zu lokalen Waldbränden und tagesaktuelle Prognosen.
- Informieren Sie sich über sog. „Ebenen" bzw. Detaileinstellungen in Online-Kartendiensten über aktuelle Informationen zu Bränden und zur Luftqualität.
- Führen Sie Ihr Mobiltelefon immer bei sich und laden Sie es immer vollständig auf.
Hitze
Vor allem in den Sommermonaten kommt es häufig zu Hitzewellen mit Temperaturen bis zu 40° C. Insbesondere für Säuglinge, Kinder, Senioren sowie Menschen, die an chronischen Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufs etc. leiden, ist besondere Vorsicht geboten. Aufenthalte in der Sonne und überfüllte öffentliche Bereiche sollten möglichst gemieden werden. Gleiches gilt für körperliche Anstrengung in der Mittagshitze.
- Nehmen Sie bei Spaziergängen und Wanderungen Sonnenschutz und ausreichend große Mengen Trinkwasser sowie ein aufgeladenes Mobiltelefon mit.
Dürre in Mittel- und Süditalien
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Rettungs- und Sicherheitskräfte.
- Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
- Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
- Machen Sie sich mit den Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
- Informieren Sie sich zu aktuellen Erdbeben und vulkanischer Aktivität beim Dipartimento della Protezione Civile.
- Informieren Sie sich im Winter für die Alpen über die Lawinengefahr beim Nationalen Dienst für Schnee- und Lawinenvorhersage bzw. für Triol, Südtirol und Trentino im Euregio-Lawinen.report und beachten Sie Absperrungen. Weitere Informationen bietet z.B. auch der Automobile Club d'Italia ACI.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
Reiseinfos
Bärenvorkommen in der norditalienischen Provinz Trient
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
- Beachten Sie bei Wanderungen in bewaldeten, insbesondere abgelegenen Gebieten unbedingt entsprechende Hinweisschilder und Warnungen; leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
- Beachten Sie die Hinweise und Verhaltensregeln auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen bei Begegnung mit einem Bären bzw. bei Sichtung.
Grenzkontrollen
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
- Führen Sie stets den Personalausweis oder Reisepass mit, auch für Kinder.
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Debit- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Daneben gibt es in vielen Städten Fahrverbote bzw. -einschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato).
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Straßenverkehrsregeln werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
Um den in Italien derzeit steigenden Unfallzahlen zu begegnen, werden seit Dezember 2024 vor allem folgende Verkehrsdelikte streng geahndet: Überschreiten des Tempolimits, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. Gibt es keine entsprechenden Verkehrsschilder, die die Vorfahrt regeln, gilt wie an Kreuzungen ohne entsprechende Beschilderung die Rechts-vor-links-Regel.
Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z. B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus; nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (mit M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
- Fahren Sie insbesondere im Gebirge und im Kreisverkehr besonders vorsichtig und defensiv.
- Informieren Sie sich z. B. beim ADAC über die in Italien gültigen Verkehrsregeln.
- Beachten Sie Fahrverbote in Innenstädten.
- Nehmen Sie bei längeren Aufenthalten die Ummeldung Ihres Fahrzeugs rasch vor.
- Zahlen Sie Bußgelder möglichst vor Ort.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Seit 2019 wurde in diversen Regionen Italiens ein absolutes Rauchverbot an öffentlichen Stränden eingeführt, welches seitdem auf weitere Kommunen ausgeweitet wurde. Es umfasst häufig nicht nur Tabakprodukte, sondern auch e-Zigaretten. Bei Verstößen drohen Bußgelder zw. 25 EUR und 500 EUR.
- Informieren Sie sich bei der zuständigen örtlichen Touristeninformation zu regional bestehenden Rauchverboten und beachten Sie entsprechende Schilder und Hinweise.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Versicherungsnachweis- und Helmpflicht in italienischen Skigebieten
Nutzer italienischer Skipisten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten besitzen und diese auch nachweisen können. Viele Haftpflichtversicherungen decken den Bereich des Skifahrens ab; dies sollte jedoch vor Reisebeginn überprüft werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Ab 1. November 2025 besteht zudem für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer eine Helmpflicht (CE zertifiziert) in allen Skigebieten.
Bei Nichtbeachtung wird ein hohes Bußgeld fällig, zusätzlich droht das Einziehen des Skipasses.
Geld/Kreditkarten
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien liegt seit 2023 bei einem Höchstbetrag von 4.999 EUR. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Tiere
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Im Jahr 2026 sind die Fallzahlen von West-Nil-Fieber im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen, siehe Schutz vor Insekten.
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Chikungunyafieber und Denguefieber kann in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen werden. In den Sommermonaten kann es zudem zu saisonalen Ausbrüchen von West-Nil-Fieber kommen.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber und in der Dämmerung vor Mückenstichen, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfung gegen Chikungunyafieber und Denguefieber. Für Italien sind die Impfungen i.d.R. nicht notwendig.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber oder Toskanafieber wird durch kleine Sandfliegen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Oberteile) und verwenden Sie Insektenschutzmittel, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die mit Durchfällen einhergehen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich individuell bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
Anmerkungen Impfungen
[1] Hepatitis A kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis A sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfolgen, besonders bei Aufenthalten im Süden von Italien.
[2] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Essen und Trinken
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
Impfungen
Geld
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Kreditkarten
In Italien werden alle gängigen internationalen Kredit- und Debitkarten (insbesondere Visa, Mastercard und American Express) sowie Girocards weitgehend akzeptiert. In kleineren Geschäften, Cafés oder auf ländlichen Märkten wird für kleinere Beträge jedoch gelegentlich weiterhin Barzahlung bevorzugt.
In Italien gilt eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen: Beträge ab 5.000 € dürfen nicht mehr in bar beglichen werden. Rechnungen ab dieser Grenze müssen zwingend elektronisch (z. B. per Kreditkarte, EC-Karte) oder per Banküberweisung gezahlt werden.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Devisenbestimmungen
Währungen
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Importbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Import/Export in die EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
Mobiltelefon
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone, Fastweb Mobile, TIM Mobile und Wind Tre. Landesweite Netzabdeckung. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Internet
Öffentliches kostenloses WLAN-Hotspots gibt es in Italien in über 8.000 Kommunen. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenloses WLAN. WLAN gibt es in Italien außerdem über die WiFi.Italia.it-App des Piazza WiFi Italia-Projektes auf Flughäfen, Bahnhöfen, in Zügen, in größeren Hotels, in Bars, Restaurants, Cafés und an anderen Orten im öffentlichen Raum.
Post
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Radio
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Unterkunft
Hotels
Es gibt insgesamt rund 40.000 Hotels. Jedes Hotel hat feste Zimmerpreise, die mit den regionalen Fremdenverkehrsämtern vereinbart wurden. Die Preise richten sich nach Standard, Saison, Service und Lage. Der Fremdenverkehrsverband veröffentlicht jährlich ein Hotel- und Pensionenverzeichnis (Annuario Alberghi), das in Reisebüros oder beim Fremdenverkehrsamt ENIT eingesehen werden kann.
Bedienung ist in den Preisen der Hotels und Pensionen bereits enthalten. Die Mehrwertsteuer (IVA) in Höhe von 10 % (19 % in Luxushotels) wird nur auf die Zimmerpreise aufgeschlagen. Laut Gesetz müssen sich Hotelgäste vom Hotel eine offizielle Quittung ausstellen lassen.
In Italien wird in zahlreichen Kommunen (z.B. Rom und Venedig) eine Touristensteuer pro Nacht und Zimmer in Hotels und Pensionen erhoben. Die Höhe der Touristensteuer ist nicht einheitlich und variiert von Stadt zu Stadt und ist auch von der Zimmerart abhängig.
Rom hat unzählige Hotels, trotzdem empfiehlt sich Vorausbuchung. Die Hotelpreise sind hoch, und zahlreiche Extras werden aufgeschlagen. Man sollte sich immer den Gesamtpreis im voraus geben lassen. Preisbewusste Urlauber finden einfache Unterkünfte in billigen Hotels, die Zimmer mit Dusche auf der Etage anbieten, z. B. im Viertel nördlich der Stazione Termini.
Preiswerte Hotels gibt es landesweit. Besonders in den Städten empfiehlt sich auch hier eine Vorausbuchung.
Kategorien: 1-5 Sterne.
Camping
In Italien besteht eine große Auswahl an Campingplätzen in allen Regionen und jeder Kategorie, über die das Netzwerk Camping Italien einen Überblick bietet. Luxuriöse Campingunterkünfte, so genannte Glampingplätze stehen mit Bungalows, Lodges, Chalets, Luxusmobilheimen, Glamping-Zelten bis hin zu Baumhäusern zur Auswahl.
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
In den Sommermonaten sollte im Voraus reserviert werden (in den beliebten Urlaubsgebieten und den größeren Städten mindestens 14 Tage im Voraus). In einigen Städten gibt es auch andere preiswerte Unterkunftsmöglichkeiten für Schüler und Studenten.
In fast allen Urlaubsorten können Villen, Ferienwohnungen (appartamento per le vacanze) und Ferienhäuser (casa per le vacanze) gemietet werden. Das Fremdenverkehrsamt und die regionalen Verkehrsämter (Azienda Autonoma di Soggiorno) erteilen weitere Auskünfte. Über die meisten regionalen Fremdenverkehrsämter sind die Ferienwohnungen und Ferienhäuser buchbar wie z.B. bei Visit Trentino, Visit Bergamo und Turismo Varese. Die örtlichen Fremdenverkehrsämter haben auch Adressen von Familien, die Zimmer vermieten.
Ferienparks, Dörfer aus Bungalows und Appartementhäusern, gibt es in fast allen beliebten Urlaubsgebieten. Die Bungalows bieten im Schnitt Unterkunftsmöglichkeiten für vier Personen. Zur Ferienanlage gehören meistens auch Restaurants.
Urlaub auf dem Bauernhof, der sogenannte Agriturismo, ist in den Kategorien einfach, komfortabel und luxuriös buchbar. In die letztgenannte Kategorie fallen u.a. die historischen Kuppelhäuser, die sogenannten Trulli, sowie die prächtigen Masserien (Gutshöfe) in Apulien. Die Auswahl ist riesig und deckt alle Interessen und Bedürfnisse ab: Es gibt u.a. in wunderschöner Landschaft gelegene Landgüter mit Pool, Reiterhöfe, Weingüter, Gutshöfe mit Olivenhainen am Meer, mit Koch- oder Sprachkursen, mit Unterhaltung für Kinder und Erwachsene.
Historische Unterkünfte, die dimore storiche, sind in Italien in großer Vielfalt u.a. in Form von Klöstern, Mühlen, Schlössern, stattlichen Villen und anderen ursprünglich aristokratischen Anwesen vertreten.
Zu den historischen Unterkünften gehören auch die Alberghi Diffusi (verstreute Hotels), die Authentizität und Komfort vereinen. Diese etwa 130 Unterkünfte sind über ganz Italien verstreut und liegen in historischen Stadt- oder Dorfkernen, mitten auf dem Land und auch in entlegenen Bergsiedlungen.
Kultur
Religion
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. In Mailand darf im öffentlichen Raum nur geraucht werden, wenn dabei ein Abstand von mindestens 10 m zu anderen Personen eingehalten wird. E-Zigaretten sind von diesem Verbot ausgenommen. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld: Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
Rücksichtsvolles Verhalten: Vielerorts fordern in Italien Vorschriften mehr Rücksicht und an die Umgebung angepasstes Verhalten ein. In Praia a Mare dürfen sich Kinder unter 14 Jahren nur bis 00:30 Uhr draußen aufhalten. Auf Sardinien ist an einigen Stränden (z.B. La Pelosa und Cala Mariolu) das Muschelnsammeln und die Mitnahme von Sand verboten. An den Stränden muss man sich auf eine Matte oder Handtuch legen und das Graben von Gruben ist verboten. Innerhalb eines Radius von 500 m von der Küste Apuliens ist laute Musik auf Booten untersagt. In Rom und in Florenz ist Essen auf öffentlichen Plätzen wie auf Kirchentreppen bzw. in der Nähe von Kirchen, der Spanischen Treppe und bei Denkmälern untersagt. Brunnen dürfen weder zum Baden noch zum Waschen von Kleidung genutzt werden. In Cinque Terre darf aus Sicherheitsgründen nicht in Flip-Flops oder Sandalen gewandert werden.
Wintersport: Seit dem 1. November 2025 besteht für alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer in allen Skigebieten eine Helmpflicht (CE zertifiziert). Skifahrer auf italienischen Skipisten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten besitzen, die den Bereich des Skifahrens abdeckt.
Klima
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Italienischkenntnisse sind von großem Vorteil. Terminvereinbarung ist üblich. Ministerien und fast alle Behörden schließen um 13.45 Uhr. Beamte sind nachmittags ohne vorherige Termine nicht erreichbar.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Allgemeines
Hauptstadt
RomReise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.
https://www.derreisefuehrer.com
Copyright © 2024