Serbien

Landesdaten

Vorwahl

+381

Fläche(qkm)

77474

Bevölkerung

6.982.084

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

93

Bevölkerung im Jahr

2018

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

194

Übersicht

Serbien zählt noch zu den touristischen Geheimtipps Osteuropas. Seit Jahren steigen die Besucherzahlen jedoch stetig. In der Hauptstadt Belgrad kann man sich zahlreiche Museen und Galerien ansehen, die zahlreichen Restaurants und Cafés besuchen und abends in ein Nachtleben eintauchen, das in Südosteuropa seinesgleichen sucht.

Auch andere Städte außerhalb von Belgrad sind einen Besuch wert. Novi Sad ist eine hübsche, lebendige Stadt mit einem eleganten Zentrum und einer malerischen Festung mit Blick über die Donau. Die zweitgrößte Stadt war 2019 "Europäische Jugendhauptstadt" und 2022 "Kulturhauptstadt Europas". Im Norden von Serbien liegt Subotica, eine Stadt mit ungarischem Charakter und einer Reihe von Sezessionsgebäuden.

In der nördlich von Belgrad gelegenen Provinz Vojvodina gibt es einige wundervolle Feuchtbiotope, in denen zahlreiche Vogelarten leben. Südlich der Hauptstadt besteht die Landschaft aus bewaldeten Tälern, hier und da gespickt mit versteckten russisch-orthodoxen Klöstern. Über das Gebirgsland Serbiens erstrecken sich mehrere riesige Nationalparks.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Serbien.

Hauptstadt

Belgrad (Beograd).

Geographie

Serbien liegt auf der Balkanhalbinsel in Südosteuropa. Das Land grenzt im Norden an Ungarn, im Nordosten an Rumänien, im Südosten an Bulgarien, im Süden an den Kosovo und an Nordmazedonien, im Südwesten an Montenegro, im Westen an Bosnien-Herzegowina und im Nordwesten an Kroatien.

Das Landschaftsbild Serbiens wird im Norden vom fruchtbaren Flachland des Donautals sowie im südlichen Teil von mehreren Mittelgebirgen, die das Dinarische Gebirge im Westen und das Balkangebirge im Osten miteinander verbinden, geprägt. Landschaftliche Besonderheiten sind die Steppenlandschaft im Deliblatska Reservat, die Nationalparks, die Bergwälder und das Tara-Gebirge. Belgrad, die Hauptstadt, liegt an der Donau.

Regierung

Parlamentarische Demokratie. Verfassung von 2006. Einkammerparlament (Narodna Skupstina) mit 250 Mitgliedern. Seit 2012 ist Serbien Anwärter für den Beitritt zur EU. Serbien strebt einen EU-Beitritt an. 

Staatsoberhaupt

Aleksandar Vucic, seit Juni 2017.

Regierungschef

Übergangspräsident Ivica Dacic, seit März 2024.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Übersicht

Bei Ankunft am Aufenthaltsort müssen sich Ausländer innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung ausgestellt, die sowohl bei der Ausreise als auch bei etwaigen Kontrollen im Land vorzulegen ist.

 

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Air Serbia (JU) bietet mehrmals wöchentlich Direktflüge u.a. von Berlin, Frankfurt/M., Stuttgart, Düsseldorf, Nürnberg und Salzburg nach Belgrad an sowie ab Frankfurt-Hahn und Köln nach Niš.

Belgrad wird u.a. auch von Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Austrian Airlines (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich angeflogen.

easyJet Switzerland (DS) verbindet Genf mit Belgrad.

Wizz Air(W6) fliegt von Dortmund, Memmingen und Basel nach Nis.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Belgrad: 1 Std. 45 Min.; München - Belgrad: 1 Std. 25 Min.; Wien - Belgrad: 1 Std. 5 Min.; Zürich - Belgrad: 1 Std. 40 Min.; Genf - Belgrad: 1 Std. 50 Min.

Ausreisegebühr

16,50 €. Ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren und Transitreisende, die den Flughafen nicht verlassen.

 

Anreise mit dem Pkw

Auto: Von Deutschland aus bietet sich nach Serbien die Route über Tschechien, die Slowakei und Ungarn an, von Österreich aus über Slowenien und Kroatien und von der Schweiz aus über Italien, Slowenien und Kroatien. Alle Grenzübergänge sind rund um die Uhr geöffnet.

Fernbus: Flixbus verbindet Deutschland, Österreich und die Schweiz mit Serbien. Lasta bietet Verbindungen zwischen Deutschland und Serbien an.

Maut: Schnellstraßen und Autobahnen sind mautpflichtig.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Das Autokennzeichen gilt als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung.

Anmerkung zur Anreise mit dem Pkw

Von Nachtfahrten in Serbien wird generell abgeraten. Die Verkehrsvorschriften und besonders die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten beachtet werden. Es gibt häufige Verkehrskontrollen.

 

Anreise mit der Bahn

Die serbische Bahngesellschaft JSC Serbian Railways bietet internationale Verbindungen in die Nachbarländer Montenegro, Türkei und in die EU-Staaten an. Internationale Züge führen meist Speise- und Liegewagen.

Von Deutschland aus gibt es keine direkte Zugverbindung nach Serbien. Es gibt Umsteige-Verbindungen ab München über Budapest (Fahrtzeit: ca. 16 Std.) und Zagreb (ca. 18 Std.).

Ab Wien gibt es täglich zwei Umsteige-Verbindungen über Budapest (Fahrtzeit: ca. 12 Std. 30 Min.) und ab Zürich eine direkte Nachtzug-Verbindung nach Belgrad (Fahrtzeit: ca. 21 Std.).

Aktuelle Informationen sind von den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Bahngesellschaften erhältlich.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Serbien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Donau verbindet Serbien mit anderen Donau-Ländern, wie Österreich und Deutschland.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. haben Reedereien wie Amadeus Flusskreuzfahrten, DCS Touristik, Phoenix Reisen und nicko cruises auf ihren Donau-Kreuzfahrten Serbien im Programm.

Routen über die Flüsse

Auf Kreuzfahrten entlang der Donau erreicht man u.a. ab Passau, über Bratislawa (Slowakei) und Budapest (Ungarn), die serbischen Städte Novi Sad und Belgrad, mit Weiterfahrt nach Rumänien und in die Ukraine.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Es werden keine Flugverbindungen innerhalb Serbiens angeboten.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Ca. 660 Kilometer der serbischen Straßen sind Autobahnen und autobahnähnliche Straßen. Die Autobahnen A1 und A2 sind die wichtigsten Verbindungen in Nord-Süd-Richtung; A3, A4 und A5 in West-Ost-Richtung.

Maut: Schnellstraßen und Autobahnen sind mautpflichtig. Bei Auffahrt auf eine mautpflichtige Straße wird ein Ticket gezogen, bei Abfahrt bezahlt. Die Höhe der Gebühren ist kilometerabhängig. Die wenigen pauschal bemauteten Strecken sind an der Mautstation zu bezahlen. Barzahlung ist überall möglich. Kreditkarten werden nicht immer akzeptiert.

Tankstellen gibt es in allen Städten und an allen Hauptverkehrswegen. Die Tankstellen sind in der Regel von 07.00 - 21.00 Uhr geöffnet; in Großstädten oft auch rund um die Uhr.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Ca. zwei Drittel der serbischen Straßen sind asphaltiert.

In den Grenzgebieten nach Kroatien und in den Kosovo sollten Abfahrten von den regelmäßig befahrenen Straßen vermieden werden. Es besteht abseits dieser Straßen und oft direkt daneben Minengefahr. Auch Nachtfahrten durch Serbien und den Kosovo sind aus Sicherheitsgründen nicht ratsam.

Staßenklassifizierung

Das serbische Straßennetz umfasst Autobahnen, Europa-, Bundes- und Landstraßen.

Die Kennzeichnung besteht für
- Autobahnen aus einem weißen Autobahnsymbol auf grünem Grund (in Karten nummeriert mit einem Buchstaben und einer Zahl);
- Europastraßen aus weißer Schrift auf grünem Grund, nummeriert mit einem E und einer Zahl;
- Bundesstraßen aus einer Zahl in schwarzer Schrift auf gelbem Grund.

Autovermietung

An Flughäfen und in größeren Städten sind Mietwagen verfügbar. 

Bei Anmietung muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein besitzen. Für Fahrer unter 25 Jahren wird vor Ort oft eine Jungfahrergebühr berechnet.

Taxi

In größeren Städten stehen Taxis mit Taxameter zur Verfügung.

Fahrrad

Viele Anbieter von Fahrradtouren haben Serbien im Programm. Außerdem können in den größeren Städten Fahrräder und Roller angemietet werden.

Reisebus

Ein ausgedehntes Busnetz verbindet alle Städte und Ortschaften in Serbien. Selbst kleine Dörfer werden von Bussen angefahren. Hauptanbieter sind die Busunternehmen Lasta und Flixbus.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
- Autofahrer müssen immer mit Abblendlicht fahren.
- Kinder unter 12 Jahren und Personen unter Alkoholeinfluss müssen auf der hinteren Rückbank sitzen.
- Promillegrenze: 0,3 ‰, Motorrad- und Mopedfahrer sowie deren Beifahrer 0,0 ‰.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Bei Unfällen muss in jedem Fall die Polizei (Tel. 92) verständigt werden. Es ist ratsam, sich eine schriftliche Unfallbestätigung (Potvrda) ausstellen zu lassen.
- Warnwesten müssen mitgeführt und bei Verlassen des Fahrzeugs bei Pannen oder Unfällen von sämtlichen Insassen getragen werden.

Hinweis: Bei Verkehrskontrollen dürfen Fahrer und Insassen das Fahrzeug nicht verlassen, wenn sie nicht dazu aufgefordert werden. Geldstrafen sind nie direkt an kontrollierende Polizisten zu bezahlen, sondern grundsätzlich zu überweisen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
- auf Landstraßen 80 km/h,
- auf Schnellstraßen 100 km/h,
- auf Autobahnen 130 km/h.

Fahranfänger dürfen im ersten Jahr außerorts nur 70 km/h, auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Informationen und Hilfe erhalten Reisende auch vom ADAC-Partnerclub Auto-Moto Savez Srbije (AMSS) in Belgrad, Tel. +381 (0)11 333 11 00.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist ausreichend. 

 
Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

In größeren Städten gibt es gute Busverbindungen.

In Belgrad betreibt das Städtische Verkehrsunternehmen GSP Beograd außerdem Straßenbahnen, Stadteisenbahnen und Oberleitungsbusse. Fahrkarten können im Voraus in Tabakläden, an Kiosken oder direkt beim Busfahrer gekauft werden und müssen im jeweiligen Verkehrsmittels entwertet werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Die serbische Bahngesellschaft, JSC Serbian Railways, bietet auf ihrer Hauptstrecke ab Belgrad Verbindungen nach Niš (Nachtzug über Lapovo) (Fahrtzeit: 4 Std. 10 Min.), Novi Sad (Fahrtzeit: 1 Std. 30 Min.) und Subotica (Fahrtzeit: 3 Std. 50 Min.) an.

Es kommen verschiedene Zugkategorien zum Einsatz. Regionalzüge verkehren innerhalb Serbiens. Express-Züge (EXP) bedienen sowohl nationale als auch internationale Strecken. InterCity ICS-Züge fahren zwischen Belgrad und Subotica. EuroCity (EC)-Züge sind international unterwegs und Nachtzüge auf längeren Strecken.

Als rollendes Museum fährt Titos Blauer Zug zwischen Belgrad und Vrnjacka Banja. Für die 130 Kilometer braucht er 6 Stunden.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Serbien gültig.

Der Balkan Flexi Pass ist für unbegrenzte Bahnfahrten in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei für wahlweise 3, 5, 7, 10 oder 15 Tagen erhältlich.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Vom Belgrader Hafen aus sind Fahrten auf den Flüssen Donau und Save möglich. Ein regelmäßiger Schiffsverkehr wird allerdings nicht angeboten. Weitere Informationen sind beim serbischen Fremdenverkehrsamt erhältlich.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 21 Mar 2024 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 21 Mar 2024 16:41:59 +0100)

Letzte Änderungen:

Gesundheit - Medizinische Versorgung

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter..

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist stabil. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen. Bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen kann es zu Verkehrsbehinderungen und (insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern) zu teilweise auch gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.

Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich häufiger als falsche „gelbe Engel" aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Übernachten Sie nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Bewahren Sie die Ruhe, und teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Nutzen Sie nur deutlich gekennzeichnete offizielle Taxis; bestellen Sie Taxis ggf. unter Mithilfe des Hotels oder Restaurants bei bekannten Taxiunternehmen vor und bestehen Sie auf Einschalten des Taxameters.

Natur und Klima

Serbien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu meist leichteren Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist gemäßigt kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Serbien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.

  • Informieren Sie sich über die aktuelle Situation beim serbischen Automobilclub AMSS, telefonisch unter +381-11-3331200 oder beim ADAC Belgrad unter +381-11-333 1111.

Infrastruktur/Verkehr

Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Bis auf die Schnellbahn, die zwischen Belgrad und Novi Sad verkehrt, sind Züge langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.

Auf allen Straßen Serbiens muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.

Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.

Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.

Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.

Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen.

Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.

Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

  • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig und verlassen Sie im Grenzgebiet zu Kosovo die Hauptstrecken nicht.
  • Informieren Sie sich bei einem Automobilclub über Straßenverhältnisse und Besonderheiten, wie z.B. dem serbischen Automobilclub AMSS.

Führerschein

Führerscheine von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch der deutsche Führerschein, sind für vorübergehende Aufenthalte ausreichend. Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft in Belgrad.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen, auf Angehörige der LGBTIQ-Community. Während öffentlichkeitswirksamer LGBTIQ-Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Belgrade Pride Week sollte auf dem Hin- und Rückweg aus Sicherheitsgründen vom Tragen sichtbarer Zeichen der Teilnahme abgesehen werden.

Rechtliche Besonderheiten

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.

Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.

Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Der EUR ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.
Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Debitkarten (Girocard) möglich, sofern diese das „Maestro"-Zeichen tragen. Debitkarten, die lediglich das „V-Pay"-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Bargeld kann zudem in Wechselstuben („Menjačnica") getauscht werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Serbiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Von der Einreise mit einem einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument wird dringend abgeraten. Wird bei Ausreise festgestellt, dass das Dokument ausgeschrieben ist, sollte umgehend die ausschreibende Behörde kontaktiert und um dringende Löschung gebeten werden. Solange die Fahndungsausschreibung, die im Rahmen der Verlustmeldung von den deutschen Behörden veranlasst wird, auch in internationalen Registern nicht gelöscht ist, verweigern die serbischen Grenzbehörden die Einreise. Besonders am Flughafen Belgrad besteht die serbische Grenzpolizei auf eine Rückreise an den Herkunftsflughafen, selbst wenn dies mit mehrtägigen Wartezeiten verbunden ist. Die deutsche Botschaft in Belgrad hat hier keine Einflussmöglichkeit.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.

Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.

Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme

Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch) oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder  nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Omladinskih brigada 1, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, E-Mail: upravazastrance@mup.gov.rs).

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Seit dem 1. Februar 2024 kann eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Die Beantragung ist ebenfalls über die Webseite der serbischen Regierung (Englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich.

Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium und das serbische Außenministerium, auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.

Minderjährige

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.

Einreise über Kosovo

Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt (siehe Visum). Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Reisende, die keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen, können dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mitteilen. Die Reise nach Serbien ist mit dem deutschen Personalausweis möglich, s. Abschnitt Reisedokumente.

  • Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Kosovo.

Meldepflicht

Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava" vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre ungefähre Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs. Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.  

Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ableistung des Wehrdienstes erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz") eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland.

Einfuhrbestimmungen

RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

  • 1 l Alkoholika
  • 200 Zigaretten
  • 1 Parfum oder Eau de Toilette

Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.

Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.

  • Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist der EU-Heimtierausweis erforderlich, aus dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung hervorgehen muss. Für nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnete Tiere ist ein Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Serbien ist nicht landesweit mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Belgrad weist die beste medizinische Versorgung auf. Auch in Novi Sad und Nis sind gute und leistungsfähige Krankenhäuser zu finden. Außerhalb der großen Städte kann nicht immer mit einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung der gesamten Bandbreite gerechnet werden. Vorwiegend in Belgrad existieren oft private Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die deutschen Standards entsprechen. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung müssen Versicherte ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung" (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen. 

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und andere Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

West-Nil-Fieber kann landesweit durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

Die in Serbien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über die notwendigen Reiseunterlagen sowie über eine bestätigte Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Personalausweise/Identitätskarten

Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

EU-Länder und die Schweiz: Bei Aufenthalten in der Republik Serbien, die länger als 3 Monate dauern oder wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist eine vor der Abreise einzuholende Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

(a) EU-Länder und Schweiz;

(b) Türkei.

Hinweis: Aufenthalte im Kosovo werden beim visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen angerechnet.

Anmerkung zum Visum

Kosovo: Die Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien bzw. die Einreise nach Kosovo aus Serbien ist nur dann möglich, wenn auch die Einreise/Ausreise über Serbien erfolgt ist, ein serbischer Einreisestempel in den Pass eingetragen wurde und die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht überschritten wird. Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ohne vorherigen Einreisestempel Serbiens stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann eine Festnahme nach sich ziehen.

Kosten

Die Gebühren sind je nach Nationalität verschieden gestaffelt. Kinder bis 14 Jahre zahlen die halbe Gebühr. Angehörige mancher Länder sind von den Visagebühren befreit und zahlen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr. Näheres von der zuständigen konsularischen Vertretung.

Visaarten und Kosten

Visum für Touristenreisen, Geschäfts- und Transitvisa. Gültigkeit und bewilligte Aufenthaltsdauer sind unterschiedlich.

Gültigkeit

2 Monate ab Ausstellungsdatum (Visa zur mehrmaligen Einreise bis zu 1 Jahr) für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.

JAXBElement

Persönlich bei den Generalkonsulaten bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

 

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der ab der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist.
(d) Nachweis einer Krankenversicherung (Berechtigungsscheine der Krankenkasse oder Auslandsreisekrankenversicherung) mit einer Abdeckung von mindestens 20.000 €.
(e) Reisetickets (Bahn/Flug) oder Angaben zum Pkw/Kfz;
(f) Gebühr (Zahlungsweise ist beim Konsulat zu erfragen)

(g) Ggf. Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Touristenreisen zusätzlich:
(h) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelvoucher).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Einladungsschreiben des Unternehmens in Serbien (bei Reisen über sechs Monate: Vertrag über die Zusammenarbeit oder Nachweis über ständige geschäftliche Kontakte);

Besuchsreisen zusätzlich:
(h) Durch das Gemeindeamt oder Gericht beglaubigtes Einladungsschreiben der Verwandten/Bekannten in Serbien.

Bearbeitungsdauer

Nur persönliche Antragstellung (mind. 1 Woche, in Stuttgart mind. 1 Monat vor der beabsichtigten Abreise), Bearbeitung am gleichen Tag. Falls eine Genehmigung der Behörden in Serbien oder Montenegro erforderlich sein sollte, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 1 Monat.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens 50 € pro Aufenthaltstag) verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Ausländer müssen sich polizeilich registrieren lassen. Organisationen, die Ausländern Unterkunft gegen Entgelt bieten, sowie Bürger von Serbien, zu denen Ausländer zu Besuch kommen, sind verpflichtet, deren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden ab Zeitpunkt der Ankunft in Serbien bei der Abteilung für innere Angelegenheiten im Aufenthaltsort anzumelden. Ausländer, die keine der oben angeführten Arten von Unterkunft benutzen (zum Beispiel Camper), sind verpflichtet, alle Aufenthalte an einem Ort, die länger als 24 Stunden dauern polizeilich anzumelden. Verstöße werden streng geahndet. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen. Rundreisende, die sich kürzer als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, müssen ihre ungefähre Reiseroute an die serbische Innenbehörde e-mailen (info@mup.gov.rs).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis. 

Schweizer:
Eigener Reisepass oder Identitätskarte. 

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige und Minderjährige, die nur in Begleitung eines Elternteils /Sorgeberechtigten reisen, benötigen laut dem serbischen Amt für Auswärtiges eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis des abwesenden Elternteils /Sorgeberechtigten. 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt aus dem Herkunftsland benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist. Außerdem muss ein EU-Heimtierausweis vorliegen, der eine gültige Tollwutimpfung (mind. 15 Tage, max. 6 Monate vor Abreise) und eine Kennzeichnung durch Mikrochip bescheinigt.

Weitere Informationen sind vom serbischen Landwirtschaftsministerium erhältlich. 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über ausreichend Medikamente und sind mitunter nicht in der Lage, Notfallpatienten angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt i. Allg. zu wünschen übrig. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe von Privatkliniken und -praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. 
 
EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zahnarzt. Die Kosten der Behandlung müssen vor Ort zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung wird dann zur Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse im Heimatland eingereicht. 
 
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.


Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Essen und Trinken

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Besondere Vorsicht gilt beim Verzehr von Schweinefleisch, da hier Trichinose-Erkrankungsgefahr besteht. 

Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. 

Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch (gut durchgegart), Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie kommen v.a. in ländlichen Gebieten im Donaubecken westlich von Belgrad vor. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Die durch Mücken übertragbaren Erkrankungen Leishmaniose und Kala Azar kommen vereinzelt im Süden zu Montenegro vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Serbien vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.

Gesundheitszeugnis

Eine Bestimmung, dass zur Einreise ein negativer HIV-Nachweis erforderlich ist, kommt in der Praxis kaum zur Anwendung, vor allem nicht bei Touristen.

Geld

Währung

1 Serbischer Dinar = 100 Para (Para-Münzen sind jedoch nicht mehr im Umlauf.). Währungskürzel: Din, RSD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 Din. Münzen sind im Wert von 20, 10, 5, 2 und 1 Din im Umlauf.

Kreditkarten

Ausländische Kreditkarten, vor allem Visa und Mastercard, werden in den großen Städten und an Geldautomaten fast überall akzeptiert.


 

Geldautomaten

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Serbien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Serbien in größeren Städten nur bei der Banca Intesa eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Regional verschieden, in der Regel Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Informationen über das Bankenwesen sind auch erhältlich bei der Serbischen Nationalbank.

Devisenbestimmungen

Die Landeswährung kann bis zu einer Summe im Gegenwert von 10.000 € ein- bzw. ausgeführt werden. Bei der Einfuhr von höheren Beträgen ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrag im Ausland von einer ausländischen Bank erworben wurde (Bankbescheinigung). Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, muss jedoch ab einem Wert von 10.000 € deklariert werden, damit der Betrag ggf. wieder ausgeführt werden kann. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist für Summen über 10.000 € auf die deklarierte eingeführte Summe beschränkt. 

Geldwechsel

Es empfiehlt sich unbedingt die Mitnahme von Bargeld (Euro) und der Umtausch vor Ort. Da der Euro in Serbien nicht mehr als inoffizielles Zahlungsmittel gilt, sollten bereits an der Grenze ausreichend Euro in Dinar getauscht werden. Barmittel müssen unbedingt bei der Einreise deklariert werden. Rücktausch der Landeswährung in Fremdwährungen ist nicht möglich. Geldwechsel ist problemlos in Banken und Wechselstuben (Menjacnica) möglich.

Wechselkurse

EUR

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Zusätzlich werden in den meisten Landesteilen religiöse Feiertage der orthodoxen Kirche beachtet.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Serbien eingeführt werden (Personen ab 16 J.):

50 Zigaretten, 25 Zigarillos, 10 Zigarren, 50 g Tabak oder eine passende Kombination aus allen genannten Tabakwaren;
1 l Spirituosen oder 1 l Schaumwein und Likörweine bzw. eine Kombination daraus und 1 l andere Weine;
1 Parfüm (max. 50 ml) und 1 Eau de Toilette (max. 25 ml);

1 Laptop (kein Neuerwerb), Schmuck nur für den persönlichen Gebrauch.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch.
Geschenke sind zu verzollen.

Importbeschränkungen

Drohnen und Funkgeräte dürfen nur mit einer Einfuhrgenehmigung nach Serbien eingeführt werden.

Verbotene Importe

Waffen, Drogen aller Art sowie Giftstoffe und andere gefährliche Substanzen.

Kontaktadressen

Unterkunft

Hotels

Deluxe-Hotels stehen im Wesentlichen in Belgrad zur Verfügung. Hotels der anderen Kategorien bieten oft sehr begrenzten Service. Die besten Hotels sind häufig ausgebucht. Vorausbuchung wird dringend empfohlen.

Kategorien:
Deluxe, A-, B-, C- und D-Klasse. Weitere Informationen sind von Reiseagenturen und Touristeninformationzentren erhältlich.

Bei einer Unterkunftsbuchung können Besucher die VisitSerbia Card, mit der man vor allem in Belgrad Rabatte, Ermäßigungen von 20-50 % oder sogar freien Eintritt in einer Vielzahl von Touristenattraktionen erhält, kostenfrei auf der Internetseite www.visitserbia.org bestellen.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Serbisch. Es werden auch Minderheitensprachen wie Ungarisch (Wojwodina) und andere slawische Sprachen gesprochen.

Wirtschaft

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00381.

In Serbien gibt es noch ein paar öffentliche rote Telefonzellen. Sie können fast ausschließlich mit Telefonkarten genutzt werden. Telefonkarten (Halo-Karten) für öffentliche Telefone (Halo govornice) sind in Postämtern, in Geschäften und in Kiosken erhältlich. Notrufe sind an den Halo-Ständen kostenlos.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 2G, 3G und 4G. Zu den Mobilfunkanbietern gehören u.a. Telekom Srbjia und Telenor

Es bestehen internationale Roaming-Abkommen mit deutschen, österreichischen und Schweizer Anbietern. Die Netzabdeckung ist fast landesweit sehr gut. Unter Umständen kann sich der Erwerb einer serbischen SIM-Karte bzw. von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen.

Tipp: Die kostenlose App "Belgrade Talking" dient bei den Sehenswürdigkeiten Belgrads als informativer Audio-Guide in englischer Sprache.

Internet

Anbieter umfassen u.a. Telenor und Telekom Srbjia.

In Serbien stehen über 112.00 öffentlich zugängliche und kostenlose WiFi-Hotspots.

Internet-Cafés findet man in den Großstädten. 
 

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Serbien empfangen.

Post

Post von Serbien nach Westeuropa benötigt ca. drei bis fünf Tage. Briefmarken werden in Buchhandlungen angeboten.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Zu empfehlen sind Teppiche, Stickereien, Spitze, Lederarbeiten, Schnabelschuhe, Pec-Filigranarbeiten, Metallarbeiten und türkische Teeservice.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 08.00-12.00 und 17.00-20.00 Uhr, Sa 08.00-15.00 Uhr. Kaufhäuser und Supermärkte in größeren Städten und Touristenzentren haben in der Regel ganztägig geöffnet (Mo-Sa 08.00-20.00 Uhr). Einige Supermärkte öffnen auch Sonntag vormittags.

Nachtleben

Einleitung

In den größeren Städten und Urlaubsorten gibt es ein abwechslungsreiches Nachtleben mit Bars, Nachtklubs, Kinos und Theatern. Kinos sind bis 23.00 Uhr, Nachtklubs bis 03.00 Uhr und Restaurants bis 00.00 Uhr geöffnet.

Kulinarisches

Übersicht

Die Küche in Serbien ist regional verschieden. Zu den Nationalgerichten gehören Pihtije (Schwein oder Ente in Sülze), Prsut (Parmaschinken), Cevapcici (Gehacktes vom Holzkohlengrill), Raznjici (Fleischspieß) und Sarma oder Japrak (mit Fleisch gefüllte Wein- oder Kohlblätter). Die Nachspeisen sind meist Lokum (türkischer Honig) und Alva (zerstoßene Nüsse in Honig).

Getränke:
Gute serbische Weine kommen aus Sremski Karlovci, Vrsac, Zupa, Smederevo und aus der Timok-Region. Obstschnäpse werden ebenfalls gebrannt, der Traubenschnaps Lozova Rakija ist besonders bekannt.

Kultur

Religion

Hauptsächlich serbisch-orthodox (85 %); römisch-katholisch (5,5 %) (vor allem in der Provinz Wojwodina), protestantische und muslimische Minderheit.

Soziale Verhaltensregeln


Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis werden 5% bis maximal 10% Trinkgeld nur bei gutem Service gegeben. Die Gabe von Trinkgeld ist nicht obligatorisch. Es wird gerne gesehen, wenn der Kunde den Preis aufrundet.

Rauchen: Gastronomische Einrichtungen, die größer als 80 m2 sind, müssen ein separates Raucherzimmer anbieten. In kleineren Lokalen entscheidet der Wirt, ob das Rauchen gestattet ist oder nicht. Rauchen ist in öffentlichen Räumen, wie in Schulen, Krankenhäusern, in Sportstätten und in Einkaufszentren untersagt. 

Klima

Beste Reisezeit

In Serbien herrscht gemäßigtes Kontinentalklima vor, der südwestliche Landesteil grenzt an subtropische und kontinentale Klimazonen. Die Sommer sind angenehm warm, die Winter mäßig kalt mit Temperaturen von -5 bis 10 °C. Der wärmste Monat ist der Juli, der kälteste der Januar. In Serbien kommt insbesondere im Herbst und Winter der Košava vor, ein kalter Wind aus Ost bis Südost. Die Saison für Wintersportler beginnt in den Bergen im Dezember und endet im März.

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