Kosovo

Landesdaten

Vorwahl

+383

Fläche(qkm)

10887

Bevölkerung

1.845.300

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

172

Bevölkerung im Jahr

2018

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

Der Kosovo wird derzeit von weniger als einem Drittel der UNO-Mitgliedsstaaten anerkannt. Es ist fraglich, ob der Kosovo der UNO in nächster Zeit beitreten kann, da sowohl die Russische Föderation als auch China ihr Veto eingelegt haben. Trotz allem ist der Kosovo, der sich als Reisedestination noch nicht etabliert hat und sich erst zu einer echten Nation entwickeln muss, für interessierte Touristen sehr lohnenswert.
Seit 1389, als die vereinten serbisch-albanischen Truppen von den Ottomanen im Kampf um den Kosovo besiegt wurden, kommt es in dieser Region zu kulturellen und religiösen Konflikten. Aber zwischen den Kriegszeiten gab es lange Perioden des friedlichen Nebeneinanders und des kulturellen Austausches.
Die Bevölkerung des Kosovo besteht zu rund 88 % aus muslimischen Albanern, gefolgt von den Serben, die meist christlich-orthodox sind, sowie einer Reihe von kleineren ethnischen Gruppen mit eigener Kultur und Lebensweise.
 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Kosovo

Hauptstadt

Pristina.

Geographie

Kosovo grenzt an Serbien, Nordmazedonien (das ehemalige Jugoslawien), Montenegro und Albanien. Das Land wird von Bergen umringt: Von den Åar-Bergen im Süden und Südosten an der Grenze zu Mazedonien und von den Kopaonik Bergen im Norden. Auch der Südwesten, der an Montenegro und an Albanien grenzt, ist bergig. Im Südwesten befindet sich der höchste Berg des Landes: Der Daravica ist 2.656 m hoch. Auch das Zentrum des Landes ist überwiegend hügelig, im Osten und Westen erstrecken sich jedoch zwei große Ebenen.

Regierung

Die ehemalige serbische autonome Kosovo-Region hat im Februar 2008 ihre Unabhängigkeit erklärt und im Juli 2012 ihre vollständige Unabhängigkeit erhalten. Eine europäische Polizei- und Justizgesandtschaft wird einen Teil der exekutiven Vollmachten innehaben.

Staatsoberhaupt

Vjosa Osmani, seit April 2021.

Regierungschef

Albin Kurti, seit März 2021.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Frankfurt/M., Düsseldorf, Stuttgart, München, Basel, Zürich und Wien nonstop nach Pristina.

Wizz Air (W6) verbindet Basel, Dortmund und Memmingen mit Pristina.

easyJet (U2) fliegt u.a. ab Basel, Berlin und Genf nonstop nach Pristina. 

Austrian (OS) und Wizz Air (W6) bieten Flüge ab Wien nach Pristina an.

Swiss (LX) fliegt u.a. ab Zürich, Genf und Lausanne nonstop nach Pristina, Edelweiss Air (WK) ab Zürich und Chair Airlines (GM) ab Basel, Genf und Zürich nach Pristina. 

Condor (DE) fliegt ab Hamburg nach Pristina.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Pristina: 2 Std. 20 Min.; Wien - Pristina: 1 Std. 40 Min.; Zürich - Pristina: 2 Std. 5 Min. (jeweils nonstop)

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Es gibt zahlreiche Grenzübergänge zwischen Serbien und dem Kosovo. Die Autobahn R6 führt durchgängig von Skopje in Nordmazedonien nach Pristina.

Fernbus: Flixbus bietet Verbindungen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz und Orten im Kosovo an. Busverbindungen bestehen außerdem zwischen Pristina und Serbien, Nordmazedonien und Albanien.

Maut: Im Kosovo gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein im Karten- bzw. EU-Format ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Züge der Bahngesellschaft Trainkos verbinden Skopje (Nordmazedonien) mit Pristina.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz umfasst ca. 2.000 km. Zwei Autobahnen durchqueren das Land; die R7 verläuft in Ost-West-Richtung über Pristina zur albanischen Grenze und die R6 verbindet Pristina Richtung Süden mit der mazedonischen Grenze.

Maut: Im Kosovo wird zurzeit nur auf der Autobahn A1 Rruga e Kombit Maut erhoben. Diese kann in bar, mit Kreditkarte oder über das Digitalpasssystem bezahlt werden.

Tankstellen sind überall ausreichend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Die Hauptverbindungsstraßen sind i.d.R. gut befahrbar. In ländlichen Gegenden sind dagegen einige Orte nur über Schotterstraßen oder Feldwege zu erreichen und vor allem bei starken Niederschlägen schlecht befahrbar. Nachts sollte auf Überlandfahrten in ländlichen Gebieten verzichtet werden.

Staßenklassifizierung

Das kosovarische Straßennetz besteht aus Autobahnen, Nationalstraßen, Regionalstraßen und Transitstraßen, die jeweils mit einem Buchstaben gekennzeichnet und durchnummeriert sind: 

- Autobahnen sind mit einem R und einer Zahl gekennzeichnet;
- Nationalstraßen mit M oder N und einer Zahl;
- Regionalstraßen mit R und einer dreistelligen Zahl und
- Transitstraßen mit RT und einer Zahl.

Autovermietung

Mietwägen sind an Flughäfen und in größeren Städten erhältlich. Die Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein; unter 26 Jahren ist oft eine Jungfahrergebühr zu entrichten.

Taxi

In größeren Städten gibt es Taxis mit Taxameter. Bei Taxis ohne Taxameter sollten Fahrgäste vor der Fahrt einen Preis vereinbaren.

Reisebus

Zwischen den Städten verkehren Busse i.d.R. von 07.00-18.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Aussteigen ist auf Anfrage auch in Orten entlang der Strecke möglich.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf der Rückbank befördert werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h; 
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist im Karten- bzw. EU-Format ausreichend. Die Grüne Versicherungskarte ist im Kosovo nicht gültig. Bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug muss an der Grenze für die Zeit des Aufenthalts eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Unterwegs in der Stadt

In Pristina verkehren günstige Stadtbusse. Fahrkarten sind im Bus erhältlich. Außerdem stehen Taxis zur Verfügung.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Zu den nationalen Bahnstrecken, die von Trainkos bedient werden, gehören Pristina-Peja mit dem Abzweig Klina-Prizren, Pristina-Livadica, Leshak-Hani i Elezit und eine Verbindung zwischen Bahnhof Pristina und Flughafen.

 



 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 09 Jan 2024 10:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 09 Jan 2024 11:08:19 +0100)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles – Sicherheitslage

Sicherheit

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Ausreise über Serbien

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Sicherheitslage

Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.

Im Norden Kosovos ist die Lage aufgrund politischer Zuspitzungen zwischen Kosovo und Serbien weiter angespannt. Im Verlauf des vergangenen Jahres kam es mehrfach zu Demonstrationen, Sachbeschädigungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen, bei denen auch Dutzende von KFOR/NATO-Soldaten sowie mehrere Zivilisten und Polizisten verletzt wurden und im September 2023 u.a. ein Polizist getötet wurde.

Die kosovarische Polizei, EULEX und KFOR haben ihre Präsenz in den betreffenden Gebieten verstärkt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt, die auch Ausländer betreffen können. Ebenso kann es auch immer wieder anlassbezogene Schließungen einzelner Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geben.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie Reisen in den Norden Kosovos. Falls
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.

Sicherheit

Von Reisen in den Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im Norden Kosovos ist die Lage weiterhin angespannt, insbesondere seitdem die Kosovo-Serben die kosovarischen Institutionen wie Polizei und Verwaltung im Herbst 2022 verlassen haben. Es besteht eine erhöhte Gefahr für gewaltsame Vorfälle. Trotz erhöhter Präsenz der internationalen Schutzmissionen EULEX und KFOR in den betreffenden Gebieten, gab es seit Ende Mai 2023 mehrfach sicherheitsrelevante Vorkommnisse, bei denen zum Teil auch Zivilpersonen zu Schaden kamen und am 24. September 2023 u.a. ein Polizist getötet wurde. Ebenso gab es über das Jahr hinweg auch immer wieder anlassbezogene Schließungen einzelner Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Vorfällen kommt, die auch Ausländer betreffen und die allgemeine Bewegungsfreiheit einschränken können.

In Pristina und anderen Städten des Landes kann es gelegentlich zu Demonstrationen und damit zu einer Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit kommen.

In allen anderen Landesteilen Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig und stabil. Teilweise gewalttätige Protestaktionen der Opposition gegen die Regierung haben sich seit dem ersten Halbjahr 2016 nicht mehr ereignet, das Potential für solche Proteste besteht aber weiterhin.

Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Dennoch bleibt ein Restrisiko beim Verlassen von befestigten Straßen und befahrenen Wegen.

  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen und ständig befahrene Wege nicht.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist weit verbreitet. In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Die Kriminalität und der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl oder Handtaschenraub kommt nur vereinzelt vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen sowie am Flughafen, an Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kosovo befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss.

Das Klima ist gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Straßenzustand in Kosovo ist vielerorts schlecht: Die mindere Qualität des Straßenbelags (ausgenommen Autobahnen) sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.

Für Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo ist an der Grenzübergangsstelle eine örtliche Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Eine entsprechende Police kann auch vorab über Byroja Kosovare e Sigurimit abgeschlossen werden. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die Grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt.

  • Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig.

Führerschein

Der deutsche Führerschein im EU- bzw. Kartenformat wird ohne weiteres akzeptiert.

LGBTIQ

Die Verfassung verbietet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Im täglichen Leben und insbesondere außerhalb der Hauptstadt treten LGBTIQ-Aspekte kaum in Erscheinung. Die Gesellschaft ist konservativ geprägt, und das gesellschaftlich allgemein akzeptierte Leitbild ist die Ehe zwischen Mann und Frau. Mit z. T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der kosovarischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) sind grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des Einverständnisses setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; so führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.

Geld/Kreditkarten

In Kosovo ist der EUR offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich, nicht jedoch mit deutschen Bankkarten (auch EC-/Girokarten genannt). Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Auch an Geldautomaten ist die Nutzung von Kreditkarten zur Bargeldabhebung möglich, die Nutzung deutscher Bankkarten dagegen oft nicht.

  • Beachten Sie bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kosovos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum

Deutschen Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Innenministerium, Abteilung DCAM, Referat für Ausländer, Visa und Aufenthaltserlaubnis zu stellen (Departamenti per Shtetesi, Azil dhe Migracion, Divizioni per te Huaj, Viza dhe Lejeqendrimi, Rr. Luan Haradinaj p. n., 10 000 Pristina).

Ausreise über Serbien

Siehe Aktuelles

Da die serbischen Behörden an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien keine Einreisestempel erteilen, kann man aus Kosovo kommend nur dann über Serbien ausreisen, wenn die Einreise zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgte und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, z. B. wenn zwischenzeitlich eine Reise in einen Drittstaat erfolgte und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien getätigt wurde.

Kosovarische Grenzübertrittstempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und von ihnen zumeist unkenntlich gemacht.

  • Informieren Sie sich in den lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage und ob Grenzübergänge zwischen Kosovo und Serbien geöffnet sind. 
  • Sofern Sie keinen kosovarischen Einreisestempel in Ihrem Reisepass wünschen, teilen Sie dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mit. Im Übrigen können Sie mit dem deutschen Personalausweis nach Serbien einreisen.
  • Bitte beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise Serbien.
  • Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und kosovarische Wurzeln haben, beachten Sie bitte, dass Sie von den serbischen Behörden unter Umständen als serbische(r) Staatsangehörige(r) behandelt werden.

Minderjährige

Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die ohne ihre Sorgeberechtigten ein- oder ausreisen, benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten des Inhalts, dass sie die vorgesehene Reise gemeinsam mit einer näher zu bezeichnenden Begleitperson unternehmen dürfen. Der Erklärung sollten Kopien der Geburtsurkunde der betroffenen Minderjährigen und der Ausweise / Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen beigefügt werden.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 EUR müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.

Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:

  • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
  • 50 ml Parfum oder 250 ml Eau de Toilette
  • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- EUR.

Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika noch Tabakwaren einführen.

Die Einfuhr ärztlich verschriebener Medikamente unterliegt keiner Einschränkung. Gleiches gilt für Sport- und Campingartikel sowie elektronisches Zubehör.

Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden. Weitere Zollvorschriften sind bei Kosovo Customs zu finden.

Bei der Einfuhr von für humanitäre Zwecke bestimmten Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen; ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.

Heimtiere

Bei der Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen Sie einen Nachweis über eine Impfung gegen Tollwut vorlegen. Die Impfung darf nicht jünger als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein. Zum Nachweis, dass das Tier frei von Krankheiten ist, die sich auf den Menschen übertragen können, sollte eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung neueren Datums mitgeführt werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition , z.B. bei aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Hilfseinsätzen oder besonderen beruflichen/sozialen Kontakten, Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Kosovo zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
  • wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
  • Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Krim- Kongo- Hämorrhagische–Fieber (CCHF)

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das durch Zecken übertragene CCHF auf.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Auch in Kosovo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz können mit biometrischem Personalausweis/Identitätskarte bzw. Personalausweis in Scheckkartenformat einreisen, wenn dieses Dokument bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist. 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 90 Tage nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten:

EU-Länder und die Schweiz sowie die Türkei.

 

Kosten

Bei Antragstellung in Deutschland, Österreich und Schweiz von visumpflichtigen Reisenden

Einreisevisum: 40 €.

JAXBElement

Persönlich bei der konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen), maximal 3 Monate vor der geplanten Reise.

Antrag erforderlich

Einreisevisum:

(a) Ausgefüllter Visumantrag.

(b) ein aktuelles Passfoto.

(c) Reisepass mit mindestens 2 freien Seiten, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.

(d) Dokumente, die den Zweck der Reise belegen.

(e) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung oder Einladung).

(f) ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise.

(g) Krankenversicherung.

(h) Dokumente, die die Ausreiseabsicht belegen.

(i) Visumgebühr.

Alle Dokumente müssen in die englische, albanische oder serbische Sprache übersetzt sein.

 

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft im Aufenthaltsort polizeilich registrieren lassen. Möglicherweise übernimmt dies bei Hotelaufenthalt das Hotel. Die Bescheinigung ist immer mitzuführen und bei der Ausreise vorzulegen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des Aufenthalts um maximal 90 Tage kann 15 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Einreisegenehmigung beim Polizeihauptquartier in Pristina beantragt werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Biometrischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass oder biometrischer Personalausweis.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein reisende Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des reisenden Minderjährigen und Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Unterkunft

Hotels

Der Kosovo verfügt über keine Hotels, die dem internationalen Standard von 4- oder 5-Sterne-Hotels entsprechen.

In Pristina gibt es eine gute Auswahl an Hotels. In kleineren Städten ist es schwierig, hochpreisige Hotels zu finden.

Kategorien: 1 bis 5 Sterne.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Inns
An den meisten Hauptstraßen befinden sich Motels, häufig in der Nähe des Stadtrands.
Je nach Region, Saison und Qualität sind die Preise verschieden.


Bed and Breakfast
Einige Privatpersonen bieten Besuchern in Dörfern, in denen es keine Hotels gibt, Unterkunft und Logis. Rabatte sind außerhalb der Hauptsaison möglich. Fremdenverkehrsämter und Reisebüros geben weitere Auskünfte.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist im Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über ausreichend Medikamente und sind mitunter nicht in der Lage, Notfallpatienten angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt i. Allg. zu wünschen übrig. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

Generell wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken haben Mo-Fr von 08.00-20.00 Uhr und Sa von 08.00-15.00 Uhr geöffnet.

Anmerkungen Impfungen

[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[2]
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Besondere Vorsicht gilt beim Verzehr von Schweinefleisch, da hier Trichinose-Erkrankungsgefahr besteht.

Andere Risiken

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Sie kommen v.a. in ländlichen Gebieten im Donaubecken westlich von Belgrad vor. Hier ist zusätzlich zu den o.g. Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Geld

Geldwechsel

Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld (Euro und US-Dollar) und der Umtausch ausschließlich bei offiziellen Stellen vor Ort. 

Wechselkurse

EUR

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie Visa und Mastercard werden in größeren Städten in manchen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Diners Club und American Express werden eher selten angenommen.
 

Geldautomaten


Die alte Girocard

Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

 

Die neue Debitcard

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. 

 

Eingeschränkte Nutzung von Debitcards im Ausland

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Karten mit dem V-PAY-Logo können im Kosovo zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen eignen sich generell nur Kreditkarten.

 


Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Kosovo nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-19.00 und Sa 08.00-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr des Dinar ist bis zu 120.000 Din gestattet, jedoch nur in Geldscheinen von bis zu 1.000 Din. Höhere Beträge dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Bankbeleg vorliegt, der bescheinigt, dass das Geld im Ausland erworben wurde. 

Die Einfuhr von Fremdwährungen ist ab dem Gegenwert von 10.000 € deklarationspflichtig. Deren Ausfuhr ist bis in Höhe der bei der Einfuhr deklarierten Beträge gestattet.

Öffentliche Feiertage

year

2024

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei in den Kosovo eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (über 22 %) oder 2 l (bis zu 22 %) (Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör);
2 l Schaumwein, Wein;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Medikamente für den persönlichen Gebrauch während der Reise.

Persönliche Gebrauchsgegenstände und Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 175 €.

Verbotene Importe

Die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Fahrzeugen, die älter als acht Jahre sind (es gilt die Erstzulassung), ist verboten.

 

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Die meisten Geschäfte verlaufen aufgrund des schwerfälligen Verwaltungsapparates langsam. Die meisten Unternehmer im Kosovo knüpfen jedoch bereitwillig Geschäftskontakte mit Westeuropa.

Geschäftszeiten: Mo-Fr 07.00/08.00-15.00/16.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Kosovarisch-Deutsche Wirtschaftsvereinigung (KDWV)
Lidhja e Pejës 177, Capital Gate, 10060 Prishtina, Kosovo
Tel. +383 (0)38 60 08 80.
Website: oegjk.org/de

Kosovo Chamber of Commerce (Handelskammer)
20 Hajdar Dushi, Pristina, Kosovo
Tel. +381 (0)38 78 03 17.

Wirtschaftskammer Österreich
Außenwirtschaft Südosteuropa, Osteuropa/Zentralasien
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 59 09 00 43 22.
Website: wko.at/aussenwirtschaft

Kommunikation

Mobiltelefon

Das Mobilfunknetz ist lückenhaft.

Internet

Internetzugang ist begrenzt. Internetcafés befinden sich meist in den Zentren der größeren Städte.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: http://www.dw-world.de/) anzufordern.

Post

Luftpost nach Westeuropa benötigt ca. ein bis zwei Wochen. Briefmarken werden in Buchhandlungen angeboten.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Prizren, Peja und Gjakova sind bekannt für ihre Handwerkskunst. An Metallarbeiten gibt es Draht-, Silber-, Kupfer- und Blechkunst. Holzschnitzereien und Musikinstrumente sind ebenfalls beliebte Souvenirs aus dem Kosovo. Zu empfehlen sind auch Stickereien, Spitze, Lederarbeiten, Strickwaren und türkische Teeservice.

Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-20.00 Uhr, Sa 08.00-15.00 Uhr. Kaufhäuser und Supermärkte in größeren Städten und Touristenzentren haben in der Regel ganztägig geöffnet (Mo-Sa 08.00-20.00 Uhr).

Nachtleben

Einleitung

Pristina hat für Nachtschwärmer am meisten zu bieten. Im Stadtzentrum um die Rruga Fehmi Agani und die Rruga Garibaldi sowie im Viertel Santea gibt es eine Reihe von gut besuchten Bars, Nachtklubs und Cafés, die bis spät in die Nacht geöffnet haben.

Kulinarisches

Übersicht

Zu den Nationalgerichten gehören Qebapa (Gehacktes vom Holzkohlengrill), Pasul bzw. Pasul ne tav (Eintopf von weißen Bohnen bzw. gebackene weiße Bohnen), Suxhuk (Knoblauchwurst), Speca t´musht (gefüllte Paprika mit Fleisch und Reis), Pleskavica (Fleischpastetchen aus Rind und Lamm) und Leskovačka mućkalica (Schweinefleisch mit Tomate und Zwiebelsoße).

Getränke
Aus dem Kosovo kommen gute Weine, bekannt ist der Velika Hocha. Im Kosovo wird gerne türkischer Kaffee (Kafe turki), Traubenbranntwein (Rakija) und starker Pflaumenbrandy (Slivovica) getrunken.

Kultur

Religion

Muslimische Mehrheit, östlich-orthodoxe Christen und römische-katholische Christen sind in der Minderheit.

Soziale Verhaltensregeln


Fotografieren: Es sollten keine Fotos von Militäranlagen und von offensichtlichen Bombenschäden gemacht werden, um auf die Gefühle der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.

Trinkgeld: 10 Prozent werden erwartet.

Klima

Beste Reisezeit

Der Kosovo hat ein mildes, kontinentales Klima mit kalten, schneereichen Wintern und warmen Sommern.

Erforderliche Bekleidung

Im Winter wird warme Winterkleidung und im Sommer leichte Sommerkleidung und eine Regenjacke benötigt.

Sprache

Überblick

In Kosovo sind Albanisch und Serbisch Amtssprachen, die entsprechend den Siedlungsgebieten Anwendung finden.

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