Türkei

Landesdaten

Vorwahl

+90

Fläche(qkm)

783562

Bevölkerung

84.339.067

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

101

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

Die Türkei ist ein Land der riesigen, weiten Ebenen, imposanten Bergketten, fruchtbaren Täler und schroffen Küste, der rasant wachsenden Städte und verschlafenen Dörfer, der geschäftigen Badeorte und menschenleeren Strände.

Die Türkei hat eine bewegte Geschichte, die überall ihre Spuren hinterlassen hat, und das Land ist reich an historischen Orten und archäologischen Ausgrabungsstätten inmitten einer vielgestaltigen, sehenswerten Landschaft.

An der Mittelmeerküste liegen gut erhaltene griechisch-römische Städte wie z. B. Pergamon und Ephesus, während das märchenhaft anmutende Kappadokien in der kargen anatolischen Hochebene in Felsen gehauene Kirchen verbirgt.

Istanbul ist der Puls der Türkei und verfügt über zahlreiche Attraktionen, darunter römische Aquädukte, byzantinische Kirchen und osmanische Moscheen und Paläste.

Wie auch immer die Vergangenheit der Türkei geartet sein mag, heute ist es ein dynamisches Land, das kulturelle, wirtschaftliche und politische Veränderungen willkommen heißt, ohne jedoch seine multikulturelle Geschichte und altehrwürdige Tradition der Gastfreundschaft zu vernachlässigen.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Türkei.

Hauptstadt

Ankara.

Geographie

Die Türkei grenzt im Nordosten an das Schwarze Meer und Georgien, im Osten an den Iran, im Südosten an den Irak, im Süden an Syrien und das Mittelmeer, im Westen an das Ägäische Meer und im Nordwesten an Griechenland und Bulgarien. Kleinasien (oder Anatolien) umfasst 97% des Landes und liegt auf einer großen, breiten Halbinsel, die von Osten nach Westen 1650 km breit und von Norden nach Süden 650 km lang ist. Die Pontic-Bergkette im Norden und die Taurus-Bergkette im Süden umschließen das zentrale Plateau Anatoliens und gehen dann in das riesige Gebirgsgebiet im Osten des Landes über. Hier entspringen die Flüsse Euphrat und Tigris. Die touristische Küstenregion beherbergt die antiken Stätte Troja, Pergamon und Ephesus, die Landschaft ist von Weingütern mit Zypressen und Ölbäumen geprägt.

Regierung

Präsidialsystem. Republik seit 1923. Verfassung von 1982, letzte Änderungen 2017. Einkammerparlament (Große Nationalversammlung) mit 600 Mitgliedern, die für fünf Jahre direkt gewählt werden. Das Volk wählt den Präsidenten, der zugleich auch Regierungschef ist, auf fünf Jahre. Unabhängig seit 1923.

Staatsoberhaupt

Recep Tayyip Erdogan, seit August 2014.

Elektrizität

230 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Turkish Airlines (TK), die nationale Fluggesellschaft der Türkei, fliegt u.a. von Frankfurt/M., Friedrichshafen, Hannover, Düsseldorf, Wien, Graz, Salzburg und Zürich nach Istanbul; von Frankfurt und Wien aus auch direkt nach Ankara sowie ab Stuttgart und Berlin nach Antalya.

In den Sommermonaten fliegt Turkish Airlines u.a. von Düsseldorf auch nach Ankara, Antalya, Gaziantep, Kayseri und Trabzon.

Ab Hannover fliegt Turkish Airlines nach Gaziantep, Kayseri, Samsun, Adana und Trabzon.

Pegasus Airlines (PC) fliegt ab Frankfurt/M., Düsseldorf, Berlin, Hannover, Köln, Stuttgart, Wien und Zürich zum Flughafen Sabiha Gökcen in Istanbul sowie ab Bremen nach Antalya.

Lufthansa (LH) fliegt Ankara, Antalya, Istanbul und Izmir an, Austrian Airlines (OS) Antalya und Dalaman und Swiss International (LX) Antalya. 

Sun Express (XQ) bietet u.a. Direktflüge ab Graz nach Antalya an.

Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche, österreichische und Schweizer Städte mit der Türkei.

Corendon Airlines (XC) fliegt vom Bodensee-Airport Friedrichshafen und ab Weeze nach Antalya sowie ab Paderborn/Lippstadt nach Izmir.

Easyjet (U2) fliegt ab Genf nach Izmir.

Flugzeiten

Frankfurt - Istanbul: 3 Std.; Wien - Istanbul: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Istanbul: 2 Std. 55 Min.

Ausreisegebühr

Eine Ausreisegebühr in Höhe von 1,50 € pro Person ist im Preis des Flugtickets enthalten. 

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die kürzeste Strecke von Deutschland oder der Schweiz aus (ca. 1.800 km) führt durch Slowenien, Kroatien, Serbien, Bulgarien.

Eine weitere Möglichkeit ist die Anreise von Deutschland über Österreich, Ungarn, Rumänien und Bulgarien (ca. 2.100 km). Am besten setzt man in Italien von Venedig oder Brindisi aus mit der Autofähre über.

Das Straßennetz der Türkei ist mit Griechenland, Bulgarien, Armenien, Georgien, Syrien, dem Iran und dem Irak verbunden. Die Europastraßen E-80 und E-90 führen durch die Türkei bis an die Grenzen von Iran und Irak.

Einreise mit dem privaten PkW: Das Fahrzeug wird bei der Einreise im Pass des Fahrers eingetragen und es wird ein Datum festgelegt, zu dem das Auto spätestens wieder ausgeführt werden muss. Wer das Datum überschreitet, muss eine Geldstrafe bezahlen. Die Grenze muss bei der Ausreise wieder mit diesem Fahrzeug passiert werden. Bei Pannen oder Unfällen muss das Fahrzeug entweder repariert oder über die Grenze abgeschleppt werden. Bei Diebstahl ist die zuständige Zollbehörde zu kontaktieren, damit das Fahrzeug aus dem Reisepass gelöscht werden kann.

Wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist, muss er eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen können.

Fernbus: Flixbus fährt von zahlreichen deutschen Städten und von Wien nach Istanbul.

Maut: Türkische Autobahnen, Tunnel und Brücken sind zum Teil mautpflichtig. Einzelheiten siehe unter der Rubrik Vor Ort unterwegs - Straßenverkehr. Die Mautgebühren werden ausschließlich über das elektronische Zahlsystem HGS (Hizli Geçis Sistemi) abgerechnet.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist bis zu einem Aufenthalt von 6 Monaten gültig. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen. Man sollte vor der Abreise prüfen, ob die Grüne Versicherungskarte auch für den asiatischen Teil der Türkei gültig ist.

 

Anreise mit der Bahn

Die Bahnstrecken von Deutschland, der Schweiz und Österreich aus in die Türkei beschränken sich im Wesentlichen auf zwei Routen:

ab Berlin/München/Köln
- Budapest (Ungarn) - Bukarest (Rumänien) - Istanbul (Türkei)
- Budapest (Ungarn) - Belgrad (Serbien) - Sofia (Bulgarien) - Istanbul (Türkei)

ab Zürich
- Budapest (Ungarn) - Bukarest (Rumänien) - Istanbul (Türkei)
- Zagreb (Kroatien) - Belgrad (Serbien) - Sofia (Bulgarien) - Istanbul (Türkei)

ab Wien
- Bukarest (Rumänien) - Istanbul (Türkei)

Die Züge sind mit Liege- und Schlafwagen ausgestattet. Die Fahrzeit beträgt ab München ca 40 Std., ab Wien 36 Std. und ab Zürich 45 Std. Ein Nachtzug mit Schlafwagen verkehrt auf der Strecke Moskau nach Istanbul.

Autoreisezüge fahren von deutschen Städten nach Villach in Österreich, von wo aus Anschluss mit den Autoreisezügen von Optima-Tours nach Edirne in der Türkei besteht.

Weitere Informationen sind von der DB, ÖBB, SBB, MAV, JSC und BDZ erhältlich. Zugtickets für die Zugfahrt von Bukarest nach Istanbul gibt es nicht online, sondern nur am Bahnhof in Bukarest.

InterRail
-
Pässe gelten ebenfalls in der Türkei. Einzelheiten s. Deutschland.

Die Marmaray U-Bahn verbindet den europäischen Teil Istanbuls mit dem asiatischen Teil; sie fährt im 6-10 Minuten-Takt.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Türkei gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Istanbul, Izmir, Mersin, Antalya, Bandirma und Bodrum sind die wichtigsten Hafenstädte.

Es stehen folgende Fährverbindungen zur Verfügung:

Griechenland: Von der griechischen Insel Kos gibt es eine Auto- und Passagierfähre nach Bodrum. Im Sommer geht eine Fähre von Samos nach Kusadasi, von Lesbos nach Ayvalik/Dikili, von Chios nach Çesme, von Sömbeki nach Datça und von Rhodos nach Marmaris und Fethiye.

Italien: Von Italien aus gibt es keine direkten Fähren in die Türkei. Es besteht allerdings die Möglichkeit über Griechenland zu reisen (s.o.).

Kreuzfahrtschiffe

Die Reedereien TUI Cruises und Celestyal Cruises laufen die Türkei im Rahmen von Kreuzfahrten an.

Routen über die Flüsse

Von der Nordsee aus geht es durch den Rhein-Donau-Kanal zum Schwarzen Meer. Durch den Bosporus dann weiter zum Marmara-Meer, zur Ägäis und zum Mittelmeer.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

In der Türkei gibt es verschiedene Fluggesellschaften, die die großen Entfernungen im Land bequem und schnell überbrücken.

Turkish Airlines (TK) und Pegasus Airlines (PC) verbinden Istanbul und Ankara u.a. mit Izmir, Adana, Trabzon und Antalya.

SunExpress (XQ) bedient die Strecke Istanbul - Antalya.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Die Türkei verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Eine Mautpflicht besteht nicht generell, jedoch für verschiedene Autobahnstrecken, Tunnel und Brücken.

Mautpflichtige Autobahnstrecken: Edirne - Istanbul (Mahmutbey), Istanbul - Bolu, Istanbul - Ankara, Cesme - Izmir, Izmir - Aydin, Adana/Ceyhan - Osmaniye - Gaziantep - Nizip - Sanliurfa, Iskenderun - Ceyhan und Nigde - Mersin.

Mautpflichtige Tunnel & Brücken: Alle drei Bosporusbrücken, die Fatih Sultan Mehmet Brücke im Norden, die Bogazici Brücke im Süden sowie die Yavuz Sultan Selim Brücke im Norden von Istanbul sind für Fahrten von Europa nach Asien gebührenpflichtig. Außerdem ist eine Maut zu entrichten für die Ozman-Gazi Brücke und den Avrasya Tünel (Eurasien-Tunnel), der den europäischen Teil Istanbuls mit dem asiatischen Teil verbindet.

Die Mautgebühren werden ausschließlich über das elektronische Zahlsystem HGS (Hizli Geçis Sistemi) abgerechnet. Hierfür erwirbt man entweder eine Vignette oder eine Prepaidkarte, die bei jedem türkischen Postamt (PTT), an Autobahntankstellen oder -rastplätzen erhältlich sind und zur Bezahlung aufgeladen werden. In Deutschland bekommt man die Vignette bei allen İşbank Filialen.

Tankstellen sind an den Hauptverkehrsstraßen in regelmäßigen Abständen zu finden. Meist sind Tankstellen von 6 bis 22 Uhr geöffnet; an Autobahnen auch manchmal rund um die Uhr. Wartung, Reparaturwerkstatt und Restaurant sind zumeist angeschlossen. Bleifreies Benzin ist in der ganzen Türkei erhältlich.

Reparaturwerkstätten
befinden sich generell in den Außenbezirken der Großstädte und an den Hauptverkehrsstraßen. Bei Pannen oder Unfällen wendet man sich am besten an den ADAC-Auslands-Notruf. Dieser bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die meisten wichtigen Landstraßen sind zu vierspurigen Schnellstraßen ausgebaut und in gutem Zustand. Jedoch sollte man auch auf diesen Straßen im Landesinnern mit langsamen Wägen oder gar Eselskarren rechnen, die nachts u.U. nicht beleuchtet sind.

Innerorts weisen die Straßen oft erhebliche Qualitätsunterschiede auf. Hauptstraßen können sechsspurig ausgebaut sein, neben kleinen Seitenstraßen ohne jeglichen Belag mit Schlaglöchern.

Abgelegene Orte sind oft nur über kilometerlange unbefestigte Pisten zu erreichen.

Autobahnen sind dagegen generell in einem sehr guten Zustand.

Staßenklassifizierung

Die verschiedenen Straßenkategorien sind wie folgt beschildert:
Autobahn: grüner Hintergrund mit einem weißen Autobahnsymbol in der Mitte.
Europastraßen: grüner Hintergrund, in weißer Schrift ein E und eine zweistellige Zahl, z.B. E70.
Schnellstraßen: blauer Hintergrund, in weißer Schrift ein D und eine dreistellige Zahl, z.B. D100.

Autovermietung

Autovermietungen gibt es in Städten und an sämtlichen Flughäfen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein, und seit mindestens einem Jahr einen gültigen Führerschein besitzen. Unter 25 Jahren kann eine zusätzliche Jungfahrergebühr berechnet werden. Für einige Fahrzeugklassen gibt es manchmal auch ein Maximalalter von 70 Jahren. Nähere Informationen erteilen die Fremdenverkehrsbüros vor Ort.

Taxi

Taxistände gibt es an Flughäfen und in Städten. Taxis erkennt man an der gelben Farbe. In Ankara und Istanbul gibt es Taxis mit Taxameter. Trotzdem sollte man den Fahrpreis vorher aushandeln; besonders bei längeren Fahrten.

Im größeren Umkreis um Dörfer und Städte, verkehren auf festen Routen 'Sammeltaxis' (Dolmuş). Diese sind zwar nicht besonders komfortabel, dafür aber kostengünstig. Der Fahrpreis berechnet sich nach Zonen, die im Dolmuş in einer Tabelle angegeben sind. Trotz der vorgeschriebenen Fahrpreise sollte man die Preise vorher erfragen, da ansonsten oft 'Sonderpreise' verlangt werden, vor allem bei abgelegenen Fahrzielen, Nachtfahrten oder bei schlechtem Wetter. Haltestellen sind mit einem D gekennzeichnet. Will man zwischen Haltestellen zusteigen, stoppt man den Dolmuş per Handzeichen.

Reisebus

Sämtliche Städte des Landes sind durch regelmäßige Busverbindungen miteinander vernetzt. Die Busse fahren zu jeder Tageszeit in Großstädten von den Busbahnhöfen (Otogar oder Terminal), in Kleinstädten oft vom Marktplatz ab. Busfahren ist die billigste Art der Fortbewegung in der Türkei; oft auch schneller als die Bahn.

Fahrkarten erhält man in den Zweigstellen der Busgesellschaften, sowohl am Busbahnhof als auch in den Stadtbüros, aber auch beim Busfahrer.

Die komfortablen Busse haben zumeist freies WLAN, Fernsehen, Klimaanlage und einen Busbegleiter. Snacks und Getränke sind kostenfrei.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- 2 Warndreiecke sind mitzuführen.
- Promillegrenze für Fahrer von Pkw ohne Anhänger: 0,5 ‰, alle anderen 0,0 ‰.
- Kinder unter 150 cm Körpergröße und bis zu 36 kg Gewicht müssen in Kindersitzen auf dem Rücksitz transportiert werden; Kinder größer als 150 cm ebenfalls auf dem Rücksitz, allerdings mit einem 3-Punkt-Gurt mit Kindersitzkissen. Kinder unter 3 Jahren sind in geeigneten Rückhaltevorrichtungen zu befördern.
- Zwischen 1. Dezember und 31. März müssen Schneeketten mitgeführt werden und Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein. Schneeketten dürfen nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden, Spikereifen nur auf schneebedeckten oder vereisten Straßen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h;
auf Landstraßen: 90 km/h;
auf Autobahnen: 120 km/h.

Dokumentation

Ausländische nationale Führerscheine sind in der Türkei 6 Monate ab Einreisedatum gültig. Touristen wird die Mitnahme des Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument empfohlen. Der Internationale Führerschein als Zusatzdokument oder eine notariell beglaubigte Übersetzung sind zwingend erforderlich, wenn der ausländische nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift oder ohne Passbild ausgestellt wurde. Die Türkei erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 

Fahrzeuge mit ausländischem Autokennzeichen dürfen maximal 2 Jahre im Land bleiben.

Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen. Man sollte vor der Abreise prüfen, ob die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr auch für den asiatischen Teil der Türkei gültig ist.

 

Unterwegs in der Stadt

In Großstädten wie Istanbul, Ankara oder Izmir gibt es umfangreiche Bus- und U-Bahnnetze. In anderen Orten nur Busse, die i. Allg. sehr pünktlich sind.

Istanbul: Der öffentliche Nahverkehr ist in Istanbul mit Bussen, U-Bahnen, S-Bahn, Straßenbahnen und Fähren geregelt.

Der asiatische und der europäische Teil Instanbuls sind sowohl mit der S-Bahn durch den Marmaray-Tunnel unter dem Bosporus verbunden als auch durch zahlreiche Fähren, von denen aus man einen herrlichen Blick auf Istanbul hat.

Ankara verfügt ebenfalls über ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz aus Bussen und U-Bahnen. Da das Zentrum recht klein ist, sind auch viele Ziele zu Fuß erreichbar.

Izmir:  Das öffentliche Verkehrsnetz besteht aus einer U-Bahn-Linie, einer S-Bahn-Linie, die u.a. den Flughafen mit der Stadt verbindet, Fähren über die Bucht von Izmir und Bussen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Der Bahnverkehr hat in der Türkei in ländlichen Regionen nur eine untergeordnete Rolle. Zwischen größeren Städten verkehren jedoch mehrmals täglich Züge der Türkischen Staatsbahn (TCDD).

Regionalzüge sind am weitesten verbreitet. Sie bedienen zahlreiche Strecken.

- Hauptstreckenzüge bieten schnellere Verbindungen zwischen größeren Städten.

- Hochgeschwindigkeits-Züge sind mit bis zu 250 km/h zwischen Istanbul, Konya und Ankara unterwegs (Fahrtzeit Istanbul-Ankara: 4 Std. 20 Min., Istanbul-Konya: 4 Std. 30 Min.). Weitere Hochgeschwindigkeitsstrecken sind Ankara - Konya und Eskişehir - Konya, die bei Polatlı über eine Verbindungskurve miteinander verknüpft sind.

- Der Blaue Nachtzug bedient die Strecken Ankara-Izmir und Konya-Izmir.

- Der Eastern Express fährt von Ankara durch Anatolien nach Kars (Fahrtdauer: 24 Std.).

Der Touristenzug Karaelmas verbindet Ankara via Çankırı und Karabük mit Zonguldak an der Schwarzmeerküste. Der Zug verfügt über einen Schlafwagen.

Fahrkarten erhält man online bei der TCDD, an den TCDD-Automaten auf Bahnhöfen oder bei Reisebüros.

Reservierungen sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber für den Hochgeschwindigkeitszug Istanbul - Ankara und andere Langstreckenzüge empfohlen.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Türkei gültig.

Der Balkan Flexi Pass ist für unbegrenzte Bahnfahrten in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei für wahlweise 3, 5, 7, 10 oder 15 Tagen erhältlich.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Es gibt zahlreiche Fährschiffverbindungen, die die Marmara Region rund um Istanbul bedienen und einige Verbindungen, die bis nach Bursa, Izmir und Canakkale reichen.

Fähren verbinden die europäische Seite der Küste von Eminonu, Karakoy und Besiktas aus mit Kadikoy und Uskudar auf der asiatischen Seite.

Eine Autofähre überquert die Dardanellen von Gelibolu (Gallipoli) aus und fährt von Çanakkale nach Eceabat und von Gelibolu nach Lapseki.

Zwischen Tasucu auf dem türkischen Festland und Kyrenia auf Nordzypern verkehrt einmal wöchentlich eine Fähre - Fahrtzeit: ca. 6 Stunden.

Verschiedene Unternehmen bedienen unterschiedliche Regionen:
Istanbul Deniz Otobusleri - Marmara, Ägäis, Mittelmeer;
Izmir Deniz Isletmeciligi - Izmir;
Antalya Ulasim - Antalya;
Gestas Deniz Ulasim - Çanakkale;
Akgunler Denizcilik - Türkische Republik Nordzypern.

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 27 Feb 2024 15:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 05 Mar 2024 14:00:44 +0100)

Letzte Änderungen:

Sicherheit - Terrorismus

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu ggf. spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen.

  • Bleiben Sie wachsam und seien Sie besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien.

Festnahmen und Einreiseverweigerungen

Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken" von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Nach einem neuen „Anti-Desinformationsgesetz" kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können. Es können auch Personen betroffen sein, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan" von 2014 mit Bezug zur damaligen Situation im Irak.

Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

  • Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen, wie z.B. die Unterzeichnung von Petitionen mit kurdischen Anliegen, in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass auch die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in vielen Fällen nicht ausreichen kann, um Sie vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.
  • Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
  • Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.                                                                         

Sicherheit

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Terrorismus

In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. Im November 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. Am 1. Oktober 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten. Am 28. Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde.

Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen auch vor dem Hintergrund türkischer Militäroperationen in Syrien und Irak versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei" (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans" verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitsbehörden sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Südosten und Osten/Grenzgebiete zu Syrien und Irak

Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak (in den Provinzen Hatay, Gaziantep, Kilis, Şanlıurfa, Mardin, Şırnak, Hakkâri) bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Vermeiden Sie alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in die o.g. Grenzgebiete.
  • Halten Sie sich zur Sicherheitslage laufend informiert.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen.
  • Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.

Es kann weiterhin zu Protesten und Demonstrationen kommen, bei denen vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen nicht ausgeschlossen werden können.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.

Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.

Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.

  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf allein reisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Am 6. Februar 2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen sind die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt.

Ein großer Teil der Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Ggf. ist mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben zu rechnen.

Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden und Überflutungen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.

Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.

Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards.  Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.

Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.

Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.

  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außer Orts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Parkplätzen oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand von Fahrzeugen. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern". Beschweren Sie sich ggf. bei den Reiseveranstaltern.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.

Besondere Verhaltenshinweise

Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen und das Essen, Trinken und Rauchen wird tagsüber ggf. nicht geduldet.

Das Fotografieren von militärischen und anderen der Sicherheit dienenden Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

  • Informieren Sie sich für Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Seit 2015 wird die Pride Parade von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt. 2022 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen. Nicht genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffen auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit zum Teil starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung", die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ" als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan" von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.

Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda" oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, 10 bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis 12 Jahre für die Ausfuhr von Drogen.

Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern" geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Bankkarte kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die von den deutschen Banken nicht erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei sowie der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen Vertretung und beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja

Beachten Sie bei Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer, dass das entsprechende Zielland u. U. eine andere Mindestrestgültigkeit (z. B. sechs Monate) des Reisedokuments verlangen kann.

Anmerkungen bei Einreise in die Türkei
Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich

Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

  • Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.

Flughafentransit/Weiterreise in andere Zielländer

Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes (und Ihrer Mitreisenden) verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten für das Zielland aufwiesen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.

Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Die Befreiung von der Visumpflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.

Einreisekontrolle und Zurückweisungen

In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten).

Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, wurde seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.

Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Ingewahrsamnahme, einer Ausreisesperre oder einer Zurückweisung bei Einreise.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Achten Sie auch und insbesondere bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass der Einreisestempel angebracht wird, um Strafen oder ein Einreiseverbot zu vermeiden.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Längerfristiger Aufenthalt

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Doppelstaater

Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist ggf. auch mit einem deutschen Pass möglich, die Ausreise sollte dann mit diesem Pass erfolgen.

Minderjährige

Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.

Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Nachbarländer

Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.

Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak hingewiesen.

Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien wird vor Reisen in dieses Land ausdrücklich gewarnt. Es wird auf die Reisewarnung Syrien hingewiesen. Die syrische Regierung soll im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt haben, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.

Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,
  • 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
  • fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
  • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
  • 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.

Einfuhr eines Fahrzeugs

Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Heimtiere

Die Einfuhr von bis zu zwei Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisenden ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Bei Hunden sind einige Rassen (Kampfhunde) verboten und sie müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein.
Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist hilfreich. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft ist dringend zu empfehlen.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.

Luftverschmutzung

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Medizinische Versorgung

Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass ein vorhandener gültiger Auslandskrankenschein T/A 11 in der Praxis häufig nicht akzeptiert wird. Daher sollte die Akzeptanz vor der Behandlung geklärt werden. Die Entscheidung über den Leistungsumfang liegt bei den Leistungserbringern vor Ort, das heißt Ärzten und Krankenhäusern. Oft wird eine finanzielle Vorleistung von den Versicherten verlangt. In Privatkliniken ist es üblich, vor Beginn der Behandlung eine gültige Kreditkarte oder Bargeld zu verlangen. Die Preise für Behandlungen in Privatkliniken können deutlich höher sein als die Preise für vergleichbare Leistungen in Deutschland. Daher sollten die Kosten, sowie Art und Umfang der Behandlung soweit möglich im Voraus abgesprochen werden.

Es gibt Fälle, in denen Krankenhäuser die Notlage von Patienten ausnutzen und Druck auf Kunden ausüben. Zudem haben viele Hotels in Urlaubsorten Vereinbarungen mit bestimmten Kliniken. Daher kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, Preise zu vergleichen.

Es ist sehr wichtig, sich vor einer Auslandsbehandlung gründlich zu informieren und ggf. den Versicherer oder andere vertrauenswürdige Quellen zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der ästhetischen Chirurgie, da hier teilweise unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards gelten. Regressansprüche sind im Ausland oft nur schwer durchsetzbar. Krankenkassen übernehmen häufig keine Kosten für eventuell notwendige Korrekturen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
  • Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
  • Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, sofern sie nicht mit dem Pkw einreisen. Deutsche Ausweisdokumente dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit und Schweizer Ausweisdokumente innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise genutzt werden. In der Praxis werden allerdings Ausweisdokumente, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, dringend empfohlen und von den meisten Fluggesellschaften verlangt:

[1] Deutschland, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Malta, Polen, Portugal, Spanien,  Ungarn und die Türkische Republik von Nordzypern.

Hinweis für deutsche Reisende:

Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
 

Reisepassinformationen

Laut Artikel 7.1b des “Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz”, Nr. 6458, müssen Reisepässe mindestens 60 Tage über das Ablaufdatum des Visums bzw. des e-Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis und über den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein. Ein Beispiel: Bei einem Aufenthalt von 90 Tagen mit einem Visum müssen die 60 Tage addiert werden, die der Reisepass bei der Ausreise noch gültig sein muss. Das sind insgesamt 150 Tage bzw. 5 Monate. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist. Von dem oben genannten Gesetz ausgenommen sind Staatsbürger, die in die Türkei mit ihrem Personalausweis reisen dürfen (zum Beispiel deutsche und Schweizer Touristen und Geschäftsreisende). Reisende, die ein e-Visum beantragen möchten, müssen einen Reisepass haben, der bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig ist. Der Reisepass sollte zudem mindestens eine freie Seite aufweisen.

Deutsche Reisepässe dürfen theoretisch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise in die Türkei genutzt werden. Hinweis: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen. Auch kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten zu Problemen kommen. Deutsche müssen in der Praxis bei der Einreise in die Türkei über einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis sowie bei der Ein- bzw. Ausreise nach Deutschland über einen gültigen Reisepass/ Personalausweis verfügen.

Österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein. 

Schweizer Reisepässe dürfen theoretisch bei der Einreise innerhalb von 5 Jahren abgelaufen sein. Hinweis: Von einer Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass/Identitätskarte wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen.

Anmerkung zum Reisepass

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieser noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Die früher teilweise angewandte Praxis von Reisenden, nach Ablauf der visumfreien Periode die Türkei für einen Tag zu verlassen, um danach erneut visumfrei einzureisen, wird von den türkischen Behörden seit Anfang 2012 unterbunden. Für längere Aufenthalte ist deshalb unbedingt vor Abreise ein dementsprechendes Visum einzuholen.
 

Wer für die Besteigung des Berges Ararat ein Visum erhalten hat, benötigt für einen eventuellen weiteren Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die sofort nach der Bergbesteigung bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) beantragt werden muss.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):

[2] Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der Griechisch-Zypriotischen Verwaltung).

 

Visum

Visumpflichtige Reisende müssen vor der Abreise ein (e-)Visum beantragen.


E-Visum (Online-Visum) für touristische und Geschäftszwecke

Berechtigte visumpflichtige Staatsbürger können vor der Abreise ein Online-Visum auf der Homepage der türkischen Regierung für touristische und geschäftliche  Aufenthalte (nicht für technische Einsätze) von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beantragen (sofern keine andere max. Aufenthaltsdauer angegeben ist). (Das E-Visum wird online per Kreditkarte bezahlt und kann anschließend heruntergeladen werden).

 

Einreise mit einem Boot

Visumpflichtige Reisende, die mit einem Boot einreisen, sollten vor der Reise ein Visum bei der zuständigen türkischen diplomatischen Vertretung beantragen.

Touristen, die mit einem Kreuzfahrtschiff in die Türkei einreisen, sind für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden von der Visumpflicht befreit.


 

Anmerkung zum Visum

Reisende sollten stets ihren Reisepass bei sich haben, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

Kosten

Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Visaarten und Kosten

Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum.

Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

JAXBElement

I. Allg. persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft bzw. zunächst online. Die Bearbeitungszeit für das e-Visum kann bis zu 48 Stunden dauern.

Ob auch eine postalische Antragstellung möglich ist, ist im Einzelfall zu erfragen. Für visumpflichtige Nationalitäten, die nicht zu touristischen und nicht zu geschäftlichen Zwecken einreisen, sondern zu Arbeitszwecken oder zum Studieren, ist eine e-Visa-Registrierung nicht möglich. Diese Reisende müssen vorab beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragen und dafür vorher online einen Termin beantragen.

Antrag erforderlich

a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist (kann je nach Reisezweck und Nationalität variieren).
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).
(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets.

Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

E-Visum

(a) Kreditkarte (nur Mastercard, Visa oder UnionPay),

(b) Flugreservierung,

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
 

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara. 

e-Visum: Bis zu 48 Stunden.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

Staatsbürger bestimmter Nationalitäten (jedoch nicht EU-Bürger und Schweizer) müssen unterschiedlich hohe Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte).

Hinweise zu Reisen mit Kindern

Erfolgte die Ausreise aus Deutschland legal, bestehen für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine besonderen Vorschriften.

Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreisebeschränkungen

Inhabern von Reisedokumenten, die nicht im lateinischen Alphabet ausgestellt sind, wird die Einreise verweigert.

 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen).

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist allerdings meist mit Europa nicht zu vergleichen. Zahlreiche türkische Ärzte und Zahnärzte, vor allem in den großen Krankenhäusern, sprechen eine Fremdsprache.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die kostenfreie Behandlung für die Notfallversorgung bzw. Kostenrückerstattung die Anspruchsbescheinigung T/A 11, die bei der Krankenkasse erhältlich ist. Auch Österreicher und Schweizer brauchen einen Urlaubskrankenschein. Im Krankheitsfall wendet man sich an eine Gesundheitseinrichtung (Saglik Tesisis) der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu - S.S.K.), an ein Dispensarium (Dispanser) oder an einen Vertragsarzt (Anlasmali Doktor) der S.S.K.

Darüberhinaus wird der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

[1] Die Türkei gilt als malariafrei.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser ist in den Städten zwar gechlort, es sollte jedoch nicht getrunken werden. Mineralwasser in Flaschen ist überall erhältlich. Wenn eine Wasserquelle mit dem Wort içilmez gekennzeichnet ist, ist es nicht trinkbar; Wasser aus Quellen, die mit içilir oder içme suyu gekennzeichnet sind, können problemlos getrunken werden.

Milch ist pasteurisiert. Man sollte ausschließlich gut durchgegartes Fleisch und Fisch essen. An den Straßenständen ist die übliche Vorsicht geboten; es sollten nur frisch gekochte Speisen verzehrt werden, die idealerweise vor den eigenen Augen zubereitet wurden. Während der Sommermonate können die Temperaturen in der Türkei bis zu 40°C erreichen, so dass man immer eine Wasserflasche dabei haben sollte, um eine Dehydrierung zu vermeiden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Südosten an der syrischen Grenze vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Brucellose kommt landesweit vor. Man sollte ausschließlich gut durchgegartes Fleisch und gekochte Milch verzehren.

Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Landesweit kommen in ländlichen Gebieten vorwiegend im Sommer selten Erreger des Krim-Kongo-Fiebers vor, die von Zecken übertragen werden. Urlauber sollten sich deshalb vor Zeckenbissen schützen. Bei Wanderungen durch Gras oder Unterholz wird empfohlen, Socken, lange Hosen und Hemden zu tragen. 

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.

Geld

Währung

1 Türkische Lira (Türk Lirasi)= 100 Kuruş. Währungskürzel: TL, TRY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10 und 5 TL, Münzen in den Nennbeträgen 1 TL und 50, 25, 10, 5 und 1 Kuruş.

Kreditkarten

Vor allem Visa und Mastercard, aber auch American Express werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in der Türkei zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in der Türkei in den größeren Städten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Das Einlösen kann sich in vielen Gebieten der Türkei jedoch als problematisch erweisen. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr (z. T. auch durchgehend).

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Gesamtwert von 5.000 US$. Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag im Gegenwert von 5.000 US$ bzw bis in Höhe des deklarierten Betrages.

Quittungen vom Geldumtausch in der Türkei müssen aufbewahrt werden. Im Falle eines Rückumtausches von TL in eine ausländische Währung, müssen bei der Ausreise alle Quittungen vorgelegt werden.

Geldwechsel

Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen als Nachweis für legalen Umtausch aufbewahrt werden. Die Kurse können in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Geld und Reiseschecks können an allen PTT-Ämtern getauscht werden. Flughäfen, Hotels und Banken verlangen hohe Provisionen. Besser sucht man eine der zahlreichen freien Wechselstuben (Döviz Bürosu) auf. Wechselstuben haben meist auch am Wochenende und während der Hochsaison oft bis Mitternacht geöffnet.

Wechselkurse

TRY

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Ramazan Bayrami vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Ramazan Bayrami auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Kurban Bayrami, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
 

Hinweis: I. Allg. sind Touristenzentren und Hotelanlagen meist nicht betroffen.
 

Zollfrei Einkaufen

Verbotene Exporte

Verboten ist der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern (z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Fossilien). Diese gelten als staatliches Eigentum. Verstöße werden mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gehandet. Dabei spielt der Wert der Antiquitäten keine Rolle. 
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Beantragt werden diese bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen.

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:

600 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Zigarettentabak (mit 200 Blatt Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak;
 
Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22%: 1 Liter;
 
Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 22%: 2 Liter;
 
Reisende unter 18 Jahren dürfen weder alkoholhaltige Getränke noch Tabakwaren einführen. 
 
Eau de Toilette, Parfüm, Eau de Cologne, Lavendelwasser, Duftessenzen und Lotionen (Gesamtmenge nicht über 600 ml in max. 5 Flaschen à 120 ml);
 
1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten.
Geschenke im Wert von bis zu 430 € (Kinder unter 15 J. 150 €).
Medikamente für den persönlichen Bedarf.
 
Die Ein- und Ausfuhr von persönlichem Schmuck bis zu einem Wert von 15.000 US$ ist erlaubt. Schmuck der mehr als 15.000 US$ wert ist, muss deklariert werden. Wird Schmuck in der Türkei erworben, sind Kaufnachweise erforderlich.
 
Nur bestimmte Artikel für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich (s. Kontaktadressen).
Ausländische Touristen sollten ihre Wertsachen bei der Einreise in ihrem Reisepass registrieren lassen, damit es später bei der Ausreise zu keinen Problemen kommt.
Die Mitnahme eines Kaufbeleges für ein mitgeführtes Mobiltelefon ist empfehlenswert.
 

Importbeschränkungen

Für die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug wird eine besondere Erlaubnis benötigt.

Verbotene Importe

Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.30 Uhr.

Geschäftskontakte

Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer
Leipziger Platz 14, 10117 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 23 32 99 50.
Website: td-ihk.de

Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer
Yeniköy Tarabya Cad. No. 88, 34457 Sarıyer - Istanbul, Türkei
Tel. +90 (0)212 363 05 00.
Website: www.dtr-ihk.de

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0090.  Das interne Telefonnetz ist umfassend. Öffentliche Telefonzellen stehen häufig in Einkaufszentren, auf öffentlichen Plätzen, an Bahnhöfen und Busbahnhöfen und vor Postämtern. Man benötigt Prepaid-Telefonkarten oder eine Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) zum Telefonieren. Telefonkarten sind in Postämtern und an Zeitungsständen erhältlich.

Notrufnummern sind: Polizei 155 und Feuerwehr 110.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (1900 / 2100) und 4G (LTE). Hauptnetzbetreiber sind Turkcell, Türk Telekom und Vodafone Türkei. Roaming-Verträge mit europäischen und internationalen Anbietern bestehen. Ggf. lohnt sich der Erwerb einer türkischen SIM-Karte. Die Netzabdeckung ist gut und nur im Osten des Landes in einigen ländlichen Gebieten etwas lückenhaft. 

Internet

Internetanbieter ist u.a. die Türk Telekom.

Internet-Cafés stehen in allen Städten und zahlreichen Dörfern zur Verfügung.

Fast alle Hotels sowie zahlreiche Restaurants, Cafés und Bars bieten kostenlosen Wi-Fi-Service an. 

Hinweis: Bisher wurden von der türkischen Regierung immer wieder beliebte Social Media-Websites sowie YouTube, FacebookWikipedia und Nachrichtenkanäle gesperrt. Anfang 2020 wurde die Sperrung von Wikipedia gerichtlich aufgehoben. Wer sich in den sozialen Medien gegenüber der türkischen Regierung kritisch äußert, risikiert bei der Einreise in die Türkei eine Festnahme. VPNs sind in der Türkei verboten.

 

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender wie der Deutschlandfunk lassen sich u.a. über Astra-Satelliten im Westen der Türkei oder über das Internet in der ganzen Türkei empfangen. 

Post

Post nach Europa ist mindestens fünf Tage unterwegs. Die Postämter haben ein gelbes Schild mit der Aufschrift PTT. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00-00.00 Uhr und So 09.00-19.00 Uhr (Hauptpostämter). Kleine Postämter haben die gleichen Öffnungszeiten wie Behörden.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Der Kapali-Carsi-Basar in Istanbul bietet eine große Auswahl an Schmuck, Teppichen, kunstvollen Lampen, Wasserpfeifen, und Antiquitäten. Außerdem Textilien, Stickereien, Lederwaren, Taschen, Kalender, Intarsienarbeiten, handbemalte Keramik und Kacheln.

In allen größeren Städten und in Touristen-Gebieten werden Souvenirjäger auf Floh- & Straßenmärkten fündig.

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.30-13.00 und 14.00-20.00 Uhr. Einkaufszentren in den Großstädten haben von Mo-So von 10.00-22.00 Uhr geöffnet. Der große Basar in Istanbul ist Mo-Sa 08.00-19.00 Uhr geöffnet.

Nachtleben

Einleitung

In fast allen größeren Städten gibt es Kinos und Nachtklubs mit europäischer und orientalischer Musik. In Izmir, Istanbul und Ankara kann man Theater- und Konzertveranstaltungen besuchen. Zahlreiche Restaurants und Hotels veranstalten Unterhaltungsabende. In den Urlaubsorten ist die Auswahl an Diskotheken und Bars recht groß.

Kulinarisches

Übersicht

Fast alle Hotels haben ein Restaurant. Einheimische Produkte wie Obst, Gemüse, Fleisch und Fisch werden frisch verarbeitet. Lammfleisch steht auf allen Speisekarten, z. B. als Shish Kebab (gegrillte Lammspieße) und Döner Kebab (Lammfleisch am Drehspieß). Fische und Schalentiere sind ebenfalls sehr frisch, Spezialitäten sind Barbunya (Meerbarben) und Kilic Baligi (Schwertfisch). Dolma (mit Nüssen und Rosinen gefüllte Weinblätter) und Karniyarik (mit Hackfleisch gefüllte Auberginen) sollte man ebenfalls versuchen.

Getränke:
Ayran (ein erfrischendes Getränk aus Jogurt), in Gläsern servierter Apfeltee und starker, schwarzer türkischer Kaffee sind überall erhältlich. Der Genuss von Alkohol ist nicht verboten, während des Fastenmonats Ramadan sollte man aber den Sitten und Gebräuchen des Landes Rechnung tragen und keinen Alkohol trinken. Das einheimische Bier und die Weine sind ausgezeichnet. Das Nationalgetränk Raki (Anisschnaps) wird milchig, wenn man Wasser zugibt, und wird daher auch »Löwenmilch« genannt. Raki zu trinken ist ein Ritual, normalerweise werden dazu verschiedene Meze (Vorspeisen) serviert.

Unterkunft

Hotels

Alle Großstädte und touristischen Zentren verfügen über eine große Auswahl an Unterkünften jeder Kategorie und Art: Vom 5-Sterne-Hotel bis zur einfachen Pension besteht für jedes Budget und für jeden Geschmack eine große Auswahl.  In den Küstenorten und Touristengebieten gibt es zahlreiche All-inclusive-Resorts, Boutique-Hotels, Wellness-Hotels, Apartment-Hotels, Motels und Campingplätze. 

Der türkische Hotelverband TUROB (Türkiye Otelciler Birligi), ein Mitglied des europäischen Hotelverbandes HOTREC, listet alle Hotels und Unterkünfte, die anerkannte TUROB-Mitglieder sind.

Kategorien: Hotels haben 1 bis 5 Sterne (1-5 Yildizli). Motels und Ferienhäuser sind entweder 1. Klasse oder 2. Klasse (1/2 Sinif).

Unterkunftssteuer: Pro Übernachtung und Gast wird eine Unterkunftssteuer in Höhe von 2 Prozent auf die Übernachtungskosten aufgeschlagen. Dies trifft auf alle Unterkunftsarten (Hotel, Pension, Campingplatz etc.) zu.

Camping

Es gibt zahlreiche Campingplätze jeder Kategorie, die oft in privatem Besitz sind bzw. zu Restaurants oder Hotels gehören. Wildes Campen ist in Nationalparks und in Naturschutzgebieten verboten. Bevor man sein Zelt auf einer Grünfläche in einem Stadtgebiet aufschlägt, sollte man vorher die Kommune um Erlaubnis fragen.

Auf Campingplätzen können auch Bungalows, (Jurte, Beduinen, Safari, Rund)-Zelte, Pensionen, Deluxe-Holzhäuser gemietet werden.

Wohnmobilparks werden in der westlichen Hälfte der Türkei immer zahlreicher und bilden inzwischen eine Kette entlang der Küste. Das Nächtigen im Wohnmobil ist auf Rastplätzen entlang der Autobahnen und Schnellstraßen erlaubt.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Inhaber eines internationalen Jugendherbergsausweises bekommen Ermäßigungen in Jugendherbergen und in zahlreichen Hostels, die über Hostelworld gebucht werden können. Hostelz.com verfügt über eine umfangreiche Datenbank mit Hostels in der Türkei.

Wer unter sich bleiben möchte, mietet ein Ferienhaus oder wählt Unterkünfte wie Dorfhäuser und Pensionen. Die Auswahl ist groß und vielfältig: Ob nun eine Villa mit Pool am Meer, ein Dorfhaus auf dem Land oder eine Berghütte, es steht in jeder Region für jeden Geschmack eine passende Unterkunft zur Verfügung. 

Einzigartig ist sicherlich ein Aufenthalt in einem Höhlenhotel in Kappadokien, nicht nur weil das Raumklima selbst in sehr heißen Sommern sehr gut ist, sondern auch weil die zum Teil luxuriös ausgestatteten Unterkünfte in den bizarren Felsformationen mehrere hundert Jahre alt sind.

Einige ehemalige Wohnhäuser in Safranbolu, die im osmanischen Mittelalter erbaut wurden, sind heute Hotels. Gäste können die mittelalterliche Architektur innen und außen bestaunen. 

Kultur

Religion

Islam (99,8%, meist Sunniten); christliche und jüdische Minderheit.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Türken sind sehr gastfreundlich. Besucher sollten islamische Sitten und Gebräuche respektieren.

Kleidung: Legere Kleidung wird überall akzeptiert, Badebekleidung gehört jedoch an den Strand.

Rauchen: In allen öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Einkaufszentren, Sportstadien, Kinos, Theatern, Restaurants, Bars, Diskotheken, Cafés sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln darf nicht geraucht werden.

Trinkgeld: In den Rechnungen der Hotels ist Bedienungsgeld bereits enthalten. Zimmermädchen und Kofferträger erwarten jedoch ein Trinkgeld. Für Service wird in der Türkei in der Regel überall ein Trinkgeld erwartet. Im Restaurant sind 15% Trinkgeld üblich. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.

Klima

Beste Reisezeit

Das Klima variiert in der Türkei je nach Region. Die Gebiete an den Küsten der Ägäis, des Mittelmeeres und am Marmara-Meer haben typisches Mittelmeerklima mit heißen Sommern und milden Wintern. In Inneranatolien bringt das kontinentale Klima heiße und trockene Sommer sowie kalte und schneereiche Winter. Die Zeit von April bis November gilt zwar für die gesamte Türkei als die beste Reisezeit, dennoch sind Istanbul und die türkische Mittelmeerküste ganzjährig beliebte Reiseziele. 

Die Türkei ist nach wie vor ein relativ günstiges Reiseland. Die Entwicklung der durchschnittlichen Kosten für einen Urlaub in der Türkei zeigt jedoch einen eindeutigen Trend nach oben. Das Land möchte sein Billig-Image verlieren und mehr Premium-Produkte anbieten.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Türkisch. Im Südosten der Türkei wird teilweise Kurdisch gesprochen, außerdem hört man mitunter Arabisch, Griechisch und Armenisch. In Städten und Touristenorten wird oft Deutsch gesprochen, daneben Englisch und Französisch.

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