Tschechische Republik

Landesdaten

Vorwahl

+420

Fläche(qkm)

78866

Bevölkerung

10.708.981

Bevölkerung im Jahr

2020

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

134

Mitglied der EU

Yes

Hauptnotrufnummer

112

Allgemeines

Hauptstadt

Praha (Prag).

Geographie

Tschechien grenzt im Norden an Deutschland und Polen, im Osten an die Slowakei, im Süden an Österreich und im Westen an Deutschland. Im Westen des Landes liegt Cechy (Böhmen), im Osten Morava (Mähren). Berühmte Kur- und Badeorte, zahlreiche Burgen, Schlösser, Kulturdenkmäler und historische Städte sind Anziehungspunkte.

In Böhmen liegt die wunderschöne Hauptstadt Prag; die westböhmischen Kurstädte Karlovy Vary (Karlsbad), Márianské Lázne (Marienbad), Frantiskovy Lázne (Franzbad) und Jachymov (Joachimsthal) sowie die Bergregion des Sumava (Böhmerwald) laden zur Erholung ein. Die Elbe entspringt im Riesengebirge, einem Naturpark und einem der schönsten Skilanglaufgebiete des Landes. Südböhmen, ein beliebtes Sommerurlaubsgebiet, ist bekannt für seine Schlösser und Burgen sowie eine Vielzahl von Seen. Die Moldau ist der längste Fluss des Landes, sie entspringt im Böhmerwald und mündet bei Melnik in die Elbe.

Die landwirtschaftliche Region Morava (Mähren) bietet bewaldetes Hochland, Weinberge, traditionelle Volkskunst und malerische Burgen. Die Stadt Brno (Brünn) ist das Kultur- und Verwaltungszentrum Mährens.

Regierung

Republik seit 1993. Verfassung von 1993, letzte Änderung 2002. Zweikammerparlament: Repräsentantenhaus (Poslanecká snìmovna) mit 200, Senat mit 81 Mitgliedern. Präsident wird direkt für fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl möglich. Seit 1993 von der Slowakei getrennt. Die Tschechische Republik ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt

Petr Pavel, seit März 2023.

Regierungschef

Andrej Babis, seit Dezember 2017.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Die meisten Steckdosen sind mit kontinentalen, westeuropäischen Steckern kompatibel, jedoch liegt die Abdeckung nicht bei 100%, ein Adapter wird empfohlen.

Offizieller Name des Staates

Tschechische Republik.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die tschechische Fluggesellschaft CSA Czech Airlines (OK) bietet Direktflüge nach Prag von Paris an.

Flüge von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Prag werden angeboten von:
Lufthansa (LH) direkt ab Frankfurt/M. und München;
Austrian Airlines (OS) direkt ab Wien;
Swiss (LX) direkt ab Zürich und Genf;
- easyJet (U2) direkt ab Berlin-Tege, Basel und Genf;
Eurowings (EW) ab Wien, Zürich und zahlreichen deutschen Großstädten via Düsseldorf, ab Düsseldorf Direktflüge.

- Easyjet (EC) fliegt ab Genf nach Prag.

Flugzeiten

Frankfurt - Prag: 1 Std.; Wien - Prag: 50 Min.; Zürich - Prag: 1 Std. 15 Min.

 

Anreise mit dem Pkw

Gute Straßenverbindungen (Europastraßen (E)) bestehen in alle Nachbarländer mit Grenzübergangsstellen nach Deutschland, Polen, Österreich und in die Slowakische Republik. München bzw. Nürnberg und Prag sind über die Autobahnen A6 und D5 direkt verbunden, Dresden und Prag über die A17 und die D8.

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz in die Tschechische Republik. 

Maut: Alle Autobahnen und die meisten Schnellstraßen sind gebührenpflichtig.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Gute Verbindungen in die Tschechische Republik (Euro-/InterCity) u.a. von Berlin, Flensburg, Frankfurt/M., Köln, Leipzig, Nürnberg, München, Wien und Zürich. Von Berlin fährt man in ca. 4 Std. nach Prag.

- Der EC 173 fährt ab Hamburg via Berlin und Dresden nach Prag.

- Der RJ 72 Vindobona fährt von Graz nach Prag. Weitere Auskünfte erteilt die Tschechische Staatsbahn.
 

Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren von Berlin nach Prag. Die Staatsbahn Ceske Drahy (CD) verbindet Zürich mit Prag. Der CD-Night-Zug verbindet Prag entweder via Warschau oder via Innsbruck mit Zürich. Der EN 40459 fährt ab Zürich via Dresden nach Prag. Der EN 50467 fährt ab Zürich via Innsbruck nach Prag.

Es fahren Nachtzüge des niederländisch-belgischen Bahnunternehmens European Sleeper zwischen Berlin und Prag via Dresden.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Tschechischen Republik gültig.

 

Kreuzfahrtschiffe

Auf Elbe und Moldau werden Flusskreuzfahrten von Berlin oder Potsdam nach Prag angeboten. Diese Kreuzfahrten können u.a. bei folgenden Reedereien gebucht werden: Plantours, nicko cruises, Phoenix und CroisiEurope.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Die Tschechische Republik verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Autobahnen verbinden Prag mit Plzen (Pilsen), Podebrady und Brno (Brünn) und mit der slowakischen Hauptstadt Bratislava.

Maut: Autobahnen sind in der Tschechischen Republik gebührenpflichtig. Erhältlich sind die digitalen Vignetten mit einer Gültigkeit von 1 Jahr, 30 Tagen oder 10 Tagen im E-Shop, an Verkaufsstellen oder in Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen, an Tankstellen und bei Postämtern. Nicht mautpflichtige Streckenabschnitte sind mit mit der Aufschrift "BEZ POPLATKU" beschildert oder mit einem durchgestrichenen Vignettensymbol unter dem Autobahnschild. Die Vignette kann bereits vor Reisebeginn beim ADAC erworben werden.

Tankstellen: Es gibt ein modernes, flächendeckendes Netz von Tankstellen, die oft rund um die Uhr geöffnet sind.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen sind im Allgemeinen in einem guten Zustand.

Staßenklassifizierung

Das tschechische Straßennetz ist unterteilt in:
- Autobahnen, gekennzeichnet mit einem grünen Autobahnschild und einer roten Tafel mit einer Nummer in weißer Schrift;
- Landstraßen, gekennzeichnet durch ein blaues Schild mit einer Nummer in weißer Schrift;
- Ortsstraßen

Autovermietung

Mietwagen sind von allen bekannten Firmen erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrern unter 25 Jahren wird manchmal vor Ort eine Jungfahrergebühr berechnet. Bei manchen Autovermietern gilt ein Maximalalter von 70 Jahren.

Taxi

Taxis sind in den Städten überall verfügbar.

Fahrrad

An vielen tschechischen Bahnhöfen können Fahrräder direkt bei der tschechischen Bahn sowohl vor Ort angemietet als auch vorab reserviert werden. Außerdem gibt es in den Städten zahlreiche Fahrradverleiher.

Reisebus

Das weit verzweigte Busnetz verbindet auch Ortschaften, die nicht an das Bahnnetz angeschlossen sind.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰. Bei jeder Verkehrskontrolle wird ein Alkoholtest durchgeführt.
- Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nur mit Freisprechanlage benutzt werden.
- Autofahrer müssen immer mit Abblendlicht fahren.
- Es besteht Gurtpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren und bis zu einer Körpergröße unter 1,50 m müssen in einem Kindersitz befördert werden.
- Für Motorradfahrer und deren Beifahrer besteht Helmpflicht.
- Autofahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz sowie je eine Warnweste pro Insasse mitführen.
- Vom 1. November bis 31. März gilt für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen (kompakte Schneeschicht, Eisdecke oder Vereisung beziehungsweise deren witterungsbedingte Vorhersehbarkeit) Winterreifenpflicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

- innerorts: 50 km/h;

- auf Landstraßen:

Pkw: 90 km/h;

Pkw mit Wohnwagen: 80 km/h;

- auf Autobahnen:

Pkw: 130 km/h. Hinweis: Tempolimit von 150 km/h auf einigen neuen und renovierten Streckenabschnitten, die insgesamt 50 km umfassen. 

Pkw mit Wohnwagen: 80 km/h. Nur mit einer tschechischen 100kmh-Zulassung darf 100 km/h gefahren werden.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der tschechische ADAC-Partnerclub ist der Ustredni Automotoklub CR (ÚAMK) in Prag, Tel. +420 261 10 41 11.

 

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben (wie z.B. die Schweiz, USA, Kanada und Australien), sind bis 3 Monate nach Wohnsitznahme in der Tschechischen Republik gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Führerscheine aus anderen Ländern werden meist nicht anerkannt. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen, die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.

 

Unterwegs in der Stadt

Die öffentlichen Verkehrsmittel sind ausgezeichnet.

In Prag gibt es von Dopravni podnik betriebene U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Fahrscheine sind an Fahrkartenautomaten und in Zeitungsläden (Trafika) erhältlich.

In Brno, Ostrava, Plzen und in einigen anderen Städten verkehren Busse, Oberleitungsbusse und Straßenbahnen.

Die meisten Busse und Bahnen verkehren zwischen 05.00 und 00.00 Uhr und haben Einheitsfahrpreise; außerdem sind 1- und 3-Tages-Tickets erhältlich. Busse der Linien 501 - 516 und Straßenbahnen der Linien 51 - 56 fahren die ganze Nacht hindurch (ca. alle 30 Min.). 

Taxis haben in den Großstädten Taxameter und sind relativ preisgünstig; nachts mit Zuschlag. Es wird jedoch empfohlen, Taxis möglichst telefonisch zu bestellen, da an Bahnhöfen oder anderen touristischen Orten wartende Taxis mitunter nicht offiziell lizensiert sind. Es ist auch ratsam, sich vorab nach dem Preis zu erkundigen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Es gibt täglich mehrere Verbindungen der Tschechischen Staatsbahnen (Ceské Drahy) zwischen Prag und den anderen größeren Städten des Landes. Die Fahrpreise richten sich nach den gefahrenen Kilometern. Auf viel befahrenen Strecken sollte man Plätze reservieren.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in der Tschechischen Republik gültig.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Die Labe (Elbe) und Vltava (Moldau) sind teilweise schiffbar. Die wichtigsten Binnenhäfen sind Prag, Kolin, Melnik, Usti nad Labem (Aussig) und Decin.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 01 Mar 2024 14:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Mar 2024 14:04:55 +0100)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr (Maut)

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle sowie Fahrzeugdiebstähle und -einbrüche kommen, insbesondere in den touristisch frequentierten Städten wie Prag und den Urlaubsgebieten Tschechiens, vor.

Insbesondere an touristischen Brennpunkten ist bei Taxifahrten Vorsicht geboten; oft warten dort nicht lizensierte Taxis. Bestellte Funktaxis sind zuverlässiger.

Bei Geldwechseln auf der Straße kann Ausländern durch Dritte Falschgeld oder Geldscheine zu wesentlich geringerem Wert ausgehändigt werden. In Bars und anderen Lokalen kann es zu erhöhten Rechnungen sowie zum Einsatz von Betäubungsmitteln und infolgedessen zu Diebstählen und auch vereinzelt zu sexuellem Missbrauch kommen.

Betrüger bieten vereinzelt im Internet Wohnungen zur An- oder Untermietung an, reagieren auf Wohnungsgesuche und lassen sich vorab Anzahlungen leisten. Am Übergabetermin stellt sich dann heraus, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder nicht existiert.

Auch treten Betrüger vereinzelt als Polizisten verkleidet auf, um Touristen zu kontrollieren und „Bußgelder" zu verlangen. Tschechische Polizisten tragen eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdentasche). Sie dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen, wie z. B. die Feststellung der Identität, das Abtasten zur Eigensicherung oder die Erhebung von Bußgeldern mit Erteilung einer Quittung.

In Notfällen kann die tschechische Polizei über die Notrufnummer 158 oder 112 kontaktiert werden. Jede Polizeidienststelle kann eine Anzeige aufnehmen. Falls ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, können aber lange Wartezeiten entstehen. Die Polizeistation am Jungmannovo náměstí 771/9, 11 001 Prag 1 (Nähe U-Bahnhof Můstek) ist 24 Stunden geöffnet und mit Englisch und Deutsch sprechendem Personal besetzt.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Sehenswürdigkeiten, Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Stellen Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen ab.
  • Benutzen Sie ggf. von außen sichtbare Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen und andere Diebstahlsicherungen; zeigen Sie, dass Ihr Fahrzeug innen leer ist.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Lassen Sie Speisen und Getränke nicht unbeaufsichtigt, und vergewissern Sie sich in Abendlokalen rechtzeitig der geltenden Preise.
  • Wechseln Sie kein Geld privat auf der Straße und lehnen Sie nach Bargeldabhebungen am Geldautomaten Angebote, sich das abgehobene Geld in kleinere Stückelungen wechseln zu lassen, ab.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, bei denen Ihre Ausweis- oder Bankdaten abgefragt werden, oder Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. 
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit und überweisen Sie kein Geld vorab an unbekannte Personen, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Kontinentalklima.

In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.

Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen, wie zuletzt 2022 im Nationalpark Böhmische Schweiz.

Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze und nach starken Regenfällen vor.

  • Informieren Sie sich bei Aktivitäten in den Bergen stets über aktuelle Witterungshinweise.
  • Beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise und bleiben Sie auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Tschechien verfügt über ein gut ausgebautes und dichtes Eisenbahnnetz sowie ein gutes System des Busverkehrs.

Im Öffentlichen Nahverkehr müssen Einzelfahrkarten vor Fahrtbeginn gekauft und in den Automaten in den Bussen und Straßenbahnen oder am Eingang der Metrostationen entwertet werden, ansonsten fällt ein erhöhtes Beförderungsentgelt, in Höhe von 1.000 CZK (bzw. 1.500 CZK bei Zahlung später als 15 Tagen nach der Kontrolle) an. In einigen Straßenbahnen gibt es inzwischen Automaten, in denen Tickets mit Karte bezahlt werden können.

Die tschechische Polizei informiert auf ihrer Webseite in englischer Sprache über die wesentlichen Verkehrsregeln in der Tschechischen Republik. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt, auch beim Abbiegen und an Fußgängerüberwegen.

Bei durchgezogenen gelben Linien am Fahrbahnrand gilt Halteverbot, bei gestrichelten gelben Linien Parkverbot. In Prag gelten viele Parkeinschränkungen. Die Stadt Prag informiert auf ihrer Webseite über Parkmöglichkeiten und Parkzonen.

Das Befahren von Bus- oder Rettungsgassen ist verboten und wird mit Bußgeld geahndet.

Es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille). Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt. Die Verkehrspolizei ist bei Verdacht auf den Konsum von Alkohol oder anderer Suchtstoffe außer zur Durchführung eines Alkoholtests auch zur Entnahme einer Speichelprobe berechtigt.

Automobile müssen ganzjährig mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht fahren. Eine gültige Kfz-Versicherung muss mit der „Grünen Versicherungskarte" nachgewiesen werden. Bei Unfällen außerhalb geschlossener Ortschaften besteht die Pflicht zum Tragen einer Warnweste. Das gilt auch für Fußgänger, die auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind. Fahrradfahrer unter 18 Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen.

Zwischen dem 1. November und dem 31. März besteht eine generelle Winterreifenpflicht.
Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis/Schnee und Schmutz zu befreien (auch Schnee- oder Eisplatten auf dem Fahrzeugdach oder Anhänger). Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Schwerwiegende technische Mängel müssen vor Fahrtantritt bzw. Weiterfahrt (z.B. nach einem Verkehrsunfall) beseitigt werden. Bei Zuwiderhandlungen kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen und/oder ein Bußgeld verhängt werden.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über 100.000 CZK (ca. 4.200 EUR) ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Pkw bis zu 3,5 t benötigen zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette. Für Motorräder und Anhänger ist keine Vignette erforderlich. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor mit einem Null-CO2-Emissionswert sind ausgenommen.

Seit dem 1. März 2024 gibt es keine Befreiung mehr für Fahrzeuge, die Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff in Kombination mit einem anderen Kraftstoff verwenden (z.B. Plug-in-Hybrid). Autos, die mit umweltfreundlichen Kraftstoffen betrieben werden, erhalten einen Rabatt.

Die Vignette kann online bestellt werden oder bei offiziellen Verkaufsstellen (tschechische Postfilialen und Euro-Oil-Tankstellen) und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tagen im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Beim Kauf wird als Nachweis über die Zahlung eine Quittung ausgestellt. Es gibt keine anderen offiziellen Vertriebsstellen. Beim Ankauf bei anderen Anbietern oder Online-Diensten werden oft erhebliche Bearbeitungsgebühren für den Verkauf der Vignette in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen bietet das Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik.

Für Fahrzeuge über 3,5 t wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen der sog. 1. Klasse mit Hilfe eines satellitengestützten Sendegerätes eine Maut erhoben.

Vor der Benutzung einer mautpflichtigen Straße muss das Kfz im elektronischen Mautsystem angemeldet, eine Kaution hinterlegt und das Sendegerät ordnungsgemäß im Fahrzeug montiert werden. Das Sendegerät wird nach Registrierung des Fahrzeuges im elektronischen Mautsystem an den Myto.cz-Geschäftsstellen ausgehändigt.

Weitere Informationen zum Maut-System finden Sie auch in deutscher Sprache auf der Webseite des Betreibers Myto.cz.

Die Polizei ist bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 bis CZK zu erheben. Wird der Sicherheitsleistung nicht nachgekommen, kann durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindert werden und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eingezogen werden.
Wird bei einer Fahrzeugkontrolle festgestellt, dass wegen eines früheren Verkehrsdelikts eine offene Bußgeldforderung aussteht, kann die Polizei die Autokennzeichen beschlagnahmen oder durch eine technische Wegfahrsperre die Weiterfahrt verhindern.

  • Kaufen Sie Vignetten nur bei den offiziellen Anbietern.
  • Achten Sie auf die Ausstellung einer Quittung, mit der Sie den Nachweis für die Zahlung und den Besitz einer gültigen Vignette erbringen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz von Drogen, auch in kleineren Mengen, ist in Tschechien strafbar.

In einigen (militärischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswürdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Das Rauchen in Gaststätten ist in ganz Tschechien verboten. Dies betrifft alle Arten von Gaststätten und Bars. Bei Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 CZK (ca. 195 EUR), für den Gaststättenbetreiber bis zu 50.000 CZK (ca. 1.950 EUR) erhoben. Ebenso wird der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren streng geahndet.

An zahlreichen öffentlichen Plätzen sowie am Flussufer in Prag ist es zwischen 24 und 9 Uhr verboten, Alkohol zu trinken. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 100.000 CZK (ca. 4.200 EUR) bestraft.

Gesetzesverstöße (wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung, öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, etc.) werden erfahrungsgemäß streng verfolgt. Geldstrafen sind in der Regel sofort zu entrichten und werden ordnungsgemäß quittiert. Eine Besonderheit im tschechischen Recht stellt das sogenannte Blockstrafverfahren dar. Eine Zahlung der Geldstrafe im Blockverfahren bedeutet, dass der Betroffene auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Es kann daher auch nur angewandt werden, wenn er mit dieser verfahrensbeschleunigenden Vorgehensweise einverstanden ist. Sofern er die auferlegte Strafe für unberechtigt hält und deshalb nicht an Ort und Stelle zahlen will, ist ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein zeitaufwendiges Verfahren, in dem die Niederschrift eines Protokolls unter Hinzuziehen eines Dolmetschers erforderlich ist und eine Kaution in Höhe der möglichen Geldstrafe erhoben werden kann.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist die Tschechische Krone (CZK). Die Bezahlung und das Abheben am Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten sind weit verbreitet.
Aus touristischen Gebieten ist beim Umtausch von EUR an Wechselstuben die Praxis bekannt, mit einem günstigen Umtauschkurs zu werben, der sich im Nachhinein als Kurs für den Ankauf von CZK herausstellt, während der Verkaufskurs deutlich schlechter ist. Wird der Irrtum nach Auszahlung des getauschten Betrages entdeckt, ist es möglich, das Geschäft gegen Vorlage der Quittung und ohne Angabe von Gründen bei der gleichen Wechselstube binnen drei Stunden rückgängig zu machen und den getauschten Betrag zurückzuerhalten. Dies gilt allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.000 EUR.

  • Erkundigen Sie sich vor Abhebung von Bargeld am Geldautomaten genau über den geltenden Kurs und eventuelle Gebühren.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Tschechischen Republik sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19-Hinweise für Reisende

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens bis zum Reiseende gültig sein.

Beim Einchecken im Hotel oder Hostel ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises für alle Personen (auch Kleinkinder) erforderlich.

Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze sind mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum entfallen, allerdings finden im Zusammenhang mit der Bekämpfung illegaler Migration stichprobenartige Kontrollen statt.

Registrierung

Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.

Minderjährige

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.

Für Schülergruppen sollte für alle Minderjährigen eine Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten sowie eine Liste, aus der sich alle teilnehmenden Schüler sowie die Namen der begleitenden Lehrer ergibt,  mitgeführt werden.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Stichprobenkontrollen können im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs durchgeführt werden. Passagiere aus anderen EU-Staaten können Flughäfen durch einen „Blue Channel" ohne Zollkontrolle verlassen, sofern sie ausschließlich Ware aus EU-Staaten mit sich führen.

Zur Einfuhr von Jagdwaffen sind ein europäischer Feuerwaffenpass sowie ein deutscher Jagdschein mit Apostille erforderlich. Weiterhin werden ein tschechischer Jagdschein, eine Versicherung und eine Einladung des Jagdveranstalters benötigt. Diese Dokumente werden in der Regel vom Veranstalter oder Vermittler der Jagd beschafft.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Tschechien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie für Langzeitaufenthalte von Schülern/Studenten, dass die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY in der Tschechischen Republik zum Standardprogramm im Kindes-/Jugendalter gehören. Ggf. klären Sie mit dem Schulträger, ob es für die Einschulung Impferfordernisse gibt.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Tschechien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes (besonders in Mittel- und Südböhmen, aber auch im Prager Stadtgebiet) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein. Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zur EU sollen die gesetzlichen Krankenkassen die „Europäische Krankenversicherungskarte" ausstellen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten obligatorisch wird. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein. Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

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Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem während des Aufenthalts gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen (alle Reisedokumente müssen mit einem Lichtbild versehen sein) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU/EFTA-Bürger ist. Reisepässe von EU/EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkung zum Reisepass

Die Tschechische Republik ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende keine Ausweiskontrollen mehr.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 80,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 40,00 €
Bürger von Armenien, Aserbaidschan und Russland: 35,00 €

Visaarten und Kosten

Einreisevisum (Kurzzeit- oder Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Transitvisum, wenn sie am selben Tag von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, ohne den Transitraum zu verlassen, und über gültige Weiterreisepapiere verfügen.

U.a. türkische Staatsangehörige können von dieser Transiterleichterung nur Gebrauch machen, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder die USA verfügen.

JAXBElement

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).

Schengen-Visum:
(a) Reisepass), der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung. Kurzfristiges Schengenvisum: Für Aufenthalte von unter 30 Tagen liegt das Tagesminimum bei 1370 CZK, bei Aufenthalten über 30 Tagen bei 15 x 2740 CZK zuzüglich 2.740 CZK pro jeden vollen weiteren Aufenthaltsmonat.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3,5 x 4.5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Schengen-Visa

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Temporärer Wohnsitz

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 30 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei melden. Daraufhin können EU-/EFTA-Bürger und müssen Drittstaatler ein Registrierungszertifikat anfordern. Anträge auf eine "Aufenthaltserlaubnis-EU" können auf der Webseite des tschechischen Innenministeriums heruntergeladen werden.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Nachweis ausreichender Geldmittel

(a) Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Hotelvoucher, ggf. Bahn- oder Flugtickets etc.)

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten wollen, sind dazu berechtigt (nicht verpflichtet) sich ihr Aufenthaltsrecht von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen (Aufenthaltsgenehmigung). Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

EU-Bürger ohne oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung, sind jedoch verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei anzumelden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die EU-Bürger, die in einem Hotel oder einer Pension wohnen.

Visumpflichtige Reisende müssen ihren Aufenthalt innerhalb von drei Tagen nach ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Visumpflichtige Reisende müssen Ortswechsel innerhalb von 30 Arbeitstagen polizeilich melden. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

 

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Reisepass.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige, die ohne Begleitung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. ohne ein Elternteil/Erziehungsberechtigten einreisen, sollten neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie ihrer Geburtsurkunde und der Ausweisdatenseite des/der Sorgeberechtigten mitführen. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Sorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache ist empfehlenswert.

Einreise mit Haustieren

Für Tiere aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis der staatlichen tierärztlichen Verwaltung benötigt, wenn das Tier länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik bleibt.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Gesundheitsvorsorge

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird landesweit, vor allem in den Flussniederungen, durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Region südlich von Prag, der Norden bis zur sächsischen Grenze, der Osthang des Böhmerwaldes (Lippenstausee), das Gebiet um Ostrava sowie von Böhmen und Mähren bis nach Österreich. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Durch eine hohe Luftverschmutzung in den Gebieten Nordböhmen und Nordmähren können Erkrankungen der Atemwege auftreten.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-Inhaber an einen Vertragsarzt. Auskünfte über Vertragsärzte in der näheren Umgebung sind bei den örtlichen Krankenkassen erhältlich.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Im Bedarfsfall ist die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 112 zu erreichen.

Gesundheitszeugnis

In der Tschechischen Republik und in allen anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Die Tschechische Republik akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.

Geld

Währung

1 Koruna Ceská (Tschechische Krone) = 100 Háleru (Heller). Währungskürzel: Kc, CZK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Kc; Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kc im Umlauf. 
 

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Discover, Visa und Mastercard werden in Geldautomaten, größeren Hotels, einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. In kleineren Restaurants und in ländlichen Gebieten sollte man genügend Bargeld mit sich führen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in der Tschechischen Republik zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in der Tschechischen Republik in den größeren Städten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-16.30/17.00 Uhr (u. U. mit Mittagspause). Einige Banken schließen freitags früher.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Fremdwährungen können in allen Zweigstellen der Banken, Wechselbüros, an Grenzübergängen und in manchen größeren Hotels umgetauscht werden. In Wechselstuben wird mit dem deutlich günstigeren Ankaufkurs für Kronen geworben, Reisende sollten sich deshalb vor dem Wechsel über den aktuellen Tauschkurs informieren.

Wechselkurse

CZK

Öffentliche Feiertage

year

2024

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) bei der Einreise mit dem Flugzeug zollfrei in die Tschechische Republik eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % und 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein (Personen ab 18 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.);
16 l Bier (Personen ab 18 J.);
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto).

Importbestimmungen

Für Waffen wird ein Waffenbegleitschein verlangt.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten mindestens folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);

Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.

Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Viele Geschäftsleute sprechen Deutsch. Die Kleidung ist recht formell. Bei Verhandlungen sind lange Mahlzeiten üblich. Während der Urlaubszeit im Juli und August haben viele Firmen geschlossen.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Wirtschafts- und Handelsabteilung der Botschaft der Tschechischen Republik
Wilhelmstraße 44, 10117 Berlin, Deutschland
Tel. +49 (0)30 22 63 81 95, +49 (0)30 22 63 81 96.
Website: www.mzv.cz

Wirtschafts- und Handelsabteilung der Botschaft der Tschechischen Republik
Penzinger Straße 11-13, 1140 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 89 95 81 11.
Website: www.mzv.cz/vienna

Handelskammer Schweiz-Tschechische Republik
Leuchtturmgebäude, Jankovcova 1569 / 2c, 170 00 Prag 7, Tschechische Republik
Tel. +42 (0)2 22 51 66 14.
Website: www.hst.cz

Hospodárská Komora Ceské Republiky (Tschechische Handelskammer)
Florentinum, Na Florenci 2116/15, 110 00 Prag 1, Tschechische Republik
Tel. +42 (0)2 66 72 13 00.
Website: www.komora.cz

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist die 00420.

Es gibt noch öffentliche Telefonzellen in der Tschechischen Republik. Die meisten öffentlichen Telefonzellen sind mit einer Prepaid-Telefonkarte nutzbar, die in Hotels, bei Touristeninformationen, Zeitungsständen und in Tabakläden gekauft werden können.
Hotels verlangen für Auslandstelefonate meist einen hohen Aufpreis.

Mobiltelefon

GSM 900/1800 und 2 G. Kompatibilität mit 3G und 4G in Prag, Brünn, Pilsen und in Ostrava. Empfangs-/Sendebereich landesweit sehr gut.

Netzbetreiber: Unter anderem O2 und T-Mobile.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer tschechischen SIM-Karte bzw. von Prepaid-Karten der lokalen Anbietern lohnen.

Internet

Internet-Cafés sind in Prag und allen größeren Städten zahlreich vorhanden. Örtlicher Internetanbieter ist u.a. T-Mobile. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi hat man in Restaurants, Bars, Cafés, Hotels, in Bibliotheken, in zahlreichen öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen, in Flughäfen und an vielen anderen öffentlichen Orten. Vor allem große Städte sind gut mit Signalen abgedeckt.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in der Tschechischen Republik empfangen.

Post

Das Hauptpostamt in Prag (Jindrisska 14, Prag 1) hat 24 Std. geöffnet. Postämter können auch postlagernd angeschrieben werden.
Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Postsendungen innerhalb Europas dauern ein paar Tage.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Böhmisches Glas und Kristall, Kunstbücher, Keramik, Porzellan, Holzschnitzereien, handbestickte Kleidung und kulinarische Spezialitäten (z. B. Prager Schinken oder Znaimer Delikatessgurken).

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr. In kleinen Städten und in ländlichen Gegenden schließen die Geschäfte am Sa schon um 12.00 Uhr, während sie in größeren Städten auch So zwischen 10.00-16.00 Uhr geöffnet haben. Viele Lebensmittelläden und Supermärkte haben in größeren Städten unter der Woche schon ab 07.00 Uhr geöffnet.

Nachtleben

Einleitung

Musik- und Opernaufführungen genießen einen guten Ruf, die drei Prager Opern sind weithin bekannt. In den Großstädten gibt es Diskotheken und Nachtclubs.

Kulinarisches

Übersicht

Zu den landestypischen Gerichten zählen neben Schweinebraten mit Knödeln und Sauerkraut, Gulasch, Wiener Schnitzel oder Svicková-Lendenbraten in Rahmsauce auch Ente und Wild. Als Beilage gibt es oft Knedliky (Knödel) und Zeli (würziger Weißkohl). Als kleine Zwischenmahlzeit sind Bramborak (Kartoffelpuffer mit Knoblauch), Topinky (geröstetes Brot mit Knoblauch), Wurst sowie Prager Schinken zu empfehlen. Das traditionelle Weihnachtsessen ist Karpfen, der gebraten, gedünstet oder gebacken serviert wird. Das Essen beginnt meistens mit einer Suppe: Bramborová (Kartoffelsuppe mit Pilzen), Hrachová (Erbsensuppe), Zelná (Weißkohlsuppe) oder Rybi polévka (Fischsuppe). Als Nachspeise gibt es den berühmten Palatschinken, Powidltatschgerl, Kolatschen, Liwanzen (böhmische Süßspeise) oder Apfelstrudel.

Getränke:
Pivo (Bier) - ob hell oder dunkel - ist das Lebenselixier in böhmischen Landen. Und es muss nicht immer Pilsner Urquell oder Budweiser sein. Böhmische oder mährische Weiß- und Rotweine sowie Sekt können in den zahlreichen Weinstuben gekostet werden. Beliebte Spirituosen sind Slivowitz (Pflaumenschnaps), Merunkowitz (Aprikosenschnaps) und Becherovka (Karlsbader Kräuterschnaps).

Unterkunft

Hotels

Zur Auswahl stehen Hotels mit 1 bis 5 Sternen. Weitere Informationen von der National Federation of Hotels and Restaurants, Revoluční 13, CZ-110 00 Prag 1. Tel: 236 04 23 20. (Internet: www.nfhr.cz).

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.

Camping

In den Sommermonaten steht eine Vielzahl an Campingplätzen zur Verfügung, die u. a. auch Wohnwagen vermieten.
Weitere Informationen von den Vertretungen der Tschechischen Zentrale für Tourismus in Berlin und Wien (s. Adressen).

Kultur

Religion

11%Katholiken und 1%Protestanten. Hussiten, Juden und orthodoxe Minderheiten sowie zahlreiche Konfessionslose (79%).

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: 'Guten Tag' (dobry den) und 'Auf Wiedersehen' (na shledanou) gehören zum höflichen Umgang. Bei einer Einladung nach Hause freut sich der Gastgeber über ein kleines Gastgeschenk wie zum Beispiel ein Blumenstrauß. Vor Betreten des Hauses sollten die Schuhe ausgezogen werden. Wenn man nach dem Weg fragt, sollte man immer den tschechischen Namen des Ortes nennen.

Kleidung: Bei formellen Einladungen und in besonders vornehmen Restaurants und Hotels wird elegantere Kleidung erwartet. Touristen lassen sich meist an der zu legeren Kleidung erkennen.

Rauchen: In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen und an Haltestellen sowie in kulturellen Einrichtungen ist das Rauchen verboten. Auch in Restaurants und Kneipen ist das Rauchen nicht erlaubt. Es gibt in Gaststätten keine abgetrennten Raucherräume.

Trinkgeld: 5-10% werden gern angenommen.

Klima

Beste Reisezeit

Kontinentales Klima mit kalten Wintern und heißen Sommern. Regional unterschiedliches Klima in den Bergen und im Flachland. Die Tschechische Republik ist ganzjährig ein gutes Reiseziel. 

Übersicht

Die Tschechische Republik, ein historisches Kleinod im Herzen Europas, ist zwar klein, spielt aber Dank seiner Märchenschlösser, mittelalterlichen Städte, eleganten Kurbäder und malerischen Nationalparks touristisch in der ersten Liga. Hier stammen auch einige der besten Biere der Welt her.

Die Hauptstadt Tschechiens, wie das Land umgangssprachlich genannt wird, ist die Kulturstadt Prag, mit der eindrucksvollen Prager Burg als wichtigste Sehenswürdigkeit.

Das Land ist mit UNESCO-Weltkulturerbestädten regelrecht übersäht, darunter die Postkartenstadt Český Krumlov und die Renaissancearchitektur von Telč. Natürliche Attraktionen sind das Biosphärenreservat Šumav, die beeindruckende Adersbach-Weckelsdorfer Felsenstadt (Adršpašsko-Teplické skály), eine Gruppierung von Sandsteinfelsen, und die atemberaubenden Höhlen und unterirdischen Flüsse des Mährischen Karst (Moravský kras). Das fruchtbare Landwirtschaftsgebiet Mähren in der Osthälfte der Tschechischen Republik bietet Besuchern sanft geschwungene Bergketten und Weingüter.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Tschechisch. Slowakisch, Polnisch, Deutsch, Russisch und Englisch werden ebenfalls gesprochen.

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