Niederlande

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft KLM - Royal Dutch Airlines (KL) bietet gute Verbindungen von zahlreichen deutschen, österreichischen und schweizerischen Flughäfen nach Amsterdam, Eindhoven, Rotterdam und Maastricht.

Amsterdam wird außerdem regelmäßig angeflogen von:
Lufthansa (LH) ab München und Frankfurt/M. - mehrmals täglich;
Eurowings (EW) ab Hamburg, Hannover, Düsseldorf, München, Hamburg und Berlin;
EasyJet (U2) ab Berlin-Schönefeld und Basel - mehrmals täglich, Wien und Zürich - mehrmals wöchentlich;
Austrian Airlines (OS) ab Wien - mehrmals täglich;
Swiss International (LX) ab Zürich - täglich.

Transavia (HV) ab Salzburg - zweimal wöchentlich.

Transavia (HV) verbindet Salzburg auch mit Eindhoven und Rotterdam.

Flugzeiten

Frankfurt - Amsterdam: 1 Std. 10 Min.; München - Amsterdam: 1 Std. 30 Min.; Wien - Amsterdam: 1 Std. 55 Min.; Zürich - Amsterdam: 1 Std. 40 Min.; Basel - Amsterdam: 1 Std. 30 Min.

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Das Straßennetz der Niederlande ist sehr gut ausgebaut. Die Autobahnverbindungen in die europäischen Nachbarländer sind ausgezeichnet

Fernbus: Flixbus fährt u.a. ab Zürich, Bern und Genf in die Niederlande.

Maut: Eine generelle Mautpflicht besteht nicht. Es gibt lediglich zwei gebührenpflichtige Tunnel; den Westerscheldetunnel, der die Halbinsel Zuid-Beveland mit Zeeuws-Vlaanderen auf dem Festland verbindet und den Kiltunnel, südlich von Rotterdam. 

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Es bestehen ausgezeichnete Verbindungen von allen europäischen Großstädten nach Amsterdam, Den Haag, Utrecht und Rotterdam sowie in zahlreiche weitere niederländische Städte.

Der Intercity-Express (ICE) verbindet Amsterdam mit Frankfurt/M.

Der ICE International bedient mehrmals täglich die Strecken
Frankfurt - Amsterdam (Fahrtzeit: knapp 4 Std.);
Köln - Amsterdam (Fahrtzeit: 2 Std. 45 Min.);
Basel - Amsterdam über Freiburg, Baden-Baden, Karlsruhe und Mannheim. (Fahrtzeit: 6 Std. 45 Min.). 

GoVolta-Züge verbinden Berlin mit Amsterdam (Fahrtzeit: 5 Std. 53 Min.) sowie Hamburg mit Amsterdam (Fahrtzeit: 5 Std. 20 Min.).

Mit dem InterCity (IC) erreicht man Berlin ab Amsterdam mehrmals täglich (Fahrtzeit: ca. 6 Std.). 

Der Eurostar verkehrt zwischen Amsterdam, Amsterdam Schiphol, Rotterdam, Brüssel, Paris und London. 

Täglich fahren die Nightjet-Nachtzüge der ÖBB und NS ab Wien und Innsbruck nach Amsterdam. Außerdem gibt es eine Nightjet-Verbindung von Zürich via Basel und Köln nach Amsterdam.

Nachtzüge des niederländisch-belgischen Bahnunternehmens European Sleeper fahren zwischen Berlin und Amsterdam bzw. Rotterdam via Deventer.

Weitere Informationen erteilen die Bahngesellschaften von Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz: DB, NS, ÖBB und SBB.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in den Niederlanden gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Die wichtigsten Fährhäfen der Niederlande sind Vlissingen, Rotterdam und Hoek van Holland.

Kreuzfahrtschiffe

U.a. laufen folgende Reedereien verschiedene Städte der Niederlande auf den von ihnen angebotenen Kreuzfahrten an:
Aida - Amsterdam und Rotterdam;
MSC Cruises - Amsterdam.

Fähranbieter

Autofähren verkehren zwischen den Niederlanden und Großbritannien auf den Strecken:
- Hoek van Holland - Harwich mit Stena Line (Fahrtzeit: 8-9 Std.);
- Rotterdam - Hull mit P&O Ferries (Fahrtzeit: ca. 12 Std. 30 Min.);
- Amsterdam - Newcastle mit DFDS Seaways (Fahrtzeit: ca. 16 Std.).

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

KLM Cityhopper (WA) verkehren zwischen Amsterdam und Eindhoven.
Transavia Airlines (HV), eine Tochter von KLM, bietet ebenso inländische Linienflüge an.

Weitere Informationen über KLM oder das Niederländische Büro für Tourismus in Köln, Tel. +49-221-920 421 80.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist sehr gut ausgebaut und übersichtlich gekennzeichnet (s.u. Straßenklassifizierung).

Maut: Für Autobahnen und Schnellstraßen wird keine Maut erhoben. Gebührenpflichtig sind jedoch der Westerschelde- und der Kil-Tunnel.

Tankstellen sind i.d.R. an Autobahnen und in Großstädten täglich Tag und Nacht geöffnet. Im Norden der Niederlande schließen sie oft um 23 Uhr. An einigen Tankstellen gibt es jedoch automatische Zapfsäulen, an denen mit Banknoten oder Kreditkarte rund um die Uhr bezahlt werden kann.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Staßenklassifizierung

Autobahnen sind mit einem A gekennzeichnet, Schnellstraßen mit einem N und Zubringerstraßen für Großstädte, wie z.B. Amsterdam und Rotterdam, mit einem kleinen s und einer dreistelligen Zahl.

Autovermietung

Alle großen europäischen Autoverleihfirmen sind z.B. auf Flughäfen und in Hotels vertreten. Vorausbuchung wird empfohlen; Mietpreise sind vor Ort oft höher. Das Mindestalter ist 21 Jahre (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren). Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Fahrer unter 25 Jahren wird vor Ort oft eine Jungfahrergebühr berechnet. 

Taxi

Taxis sind an Flughäfen und in Städten jederzeit verfügbar. Alle Taxis haben Taxameter. Alternativ gibt es auch Uber-Taxis, die in holländischen Großstädten mit dem Smartphone über eine App gerufen werden können. 

Fahrrad

An allen größeren Bahnhöfen kann man Fahrräder mieten, die man am selben Bahnhof wieder abgibt. Oft auch Verleih bei Fahrradhändlern oder ‑werkstätten. Meist muss eine Kaution hinterlegt werden. Die örtlichen Touristeninformationen erteilen Auskünfte über Fahrradverleihe.

Reisebus

Gute Linienbusverbindungen; in den Niederlanden sind die meisten Orte schnell und preisgünstig mit Bussen erreichbar. Fahrpreise sind ähnlich wie bei der Bahn.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: 
- Scheinwerfer müssen in Ortschaften abgeblendet werden;
- Kinder bis zu einer Körpergröße von 135 cm müssen in Kindersitzen befördert werden;
- Gurtanlegepflicht; 
- Promillegrenze: 0,5‰; Fahranfänger: 0,2‰.

Geschwindigkeitsbegrenzungen: 

- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h;

- auf Landstraßen: 80 km/h; 

- auf Schnellstraßen:

Pkw: 100 km/h;

Pkw mit Wohnwagen / Anhänger: 90 km/h;

- auf Autobahnen:

Pkw: 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr; 120/130 km/h zwischen 19 und 6 Uhr. Hinweis: 120/130 km/h auch tagsüber gilt auf den folgenden Streckenabschnitten: A6 Amsterdam - Emmeloord, A7 Groningen - Amsterdam und A7 Groningen - Bunde/D.

Pkw mit Wohnwagen / Anhänger bis 3,5 t: 90 km/h;

Pkw mit Wohnwagen / Anhänger über 3,5 t: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in den Niederlanden 5 bis 15 Jahre (abhängig von der Kategorie) ab Ausstellungsdatum gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet in den Niederlanden gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind bzw. sich nicht den Kategorien A, B, C, D und E zuordnen lassen. Die Niederlande erkennen Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. 

Unterwegs in der Stadt

Busse, Straßen- und U-Bahnen sind in holländischen Städten praktische Transportmittel, die man preisgünstig nutzen kann.

Amsterdam verfügt über ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln, das vom GVB betrieben wird. Busse, Straßen-Bahnen und U-Bahnen fahren täglich von 6:00 bis 0:30 Uhr. Zwischen 0:30 Uhr und ca. 7:00 Uhr stehen Nachtbusse zur Verfügung. Es gibt sowohl Einzelfahrkarten als auch Tageskarten für 1-7 Tage; für Kinder von 4-11 Jahren auch vergünstigte Tickets. Tageskarten berechtigen während ihrer Gültigkeit zu beliebig vielen Fahrten mit Bus, Straßen- und U-Bahn. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel des GVB in Amsterdam können nur bargeldlos erworben werden. 

Die Straßenbahn der Linie 2 fährt auf einer der schönsten Strecken der Stadt, an einer Vielzahl von Sehenswürdigkeiten vorbei. Mit einer Tageskarte ist eine selbst organisierte 'Hop-on-hop-off-Tour' möglich.

U-Bahn: Amsterdams U-Bahnlinien fahren vom Hauptbahnhof bis in die südlichen Vororte und den Geschäftsbezirk.

Taxis
gibt es am Taxistand oder auf telefonische Bestellung.

Mietwagen:
Alle größeren Mietwagenfirmen sind vertreten. Leihwagen werden auch von den meisten Hotels vermittelt. Im Zentrum von Amsterdam sind fast alle Straßen für den Autoverkehr gesperrt. In Amsterdam sind Parkplätze Mangelware, und während der Stoßzeiten (7:00-9:00 und 17:00-19:00 Uhr) vermeidet man am besten das Autofahren.

Tempolimits in Amsterdam: Auf den großen Durchgangsstraßen sind 50 km/h erlaubt, auf den meisten anderen innerstädtischen Straßen (ca. auf 80 % der Straßen) sind max. 30 km/h zulässig.

Schiffsverkehr:
 Die drei Linien der Kanalbusse verkehren im 25- bis 45-Minutentakt zwischen Hauptbahnhof und Reichsmuseum. Sie machen Halt an größeren Museen und anderen Sehenswürdigkeiten. Für Kinder von 4-12 Jahren gibt es vergünstigte Kindertickets. Wassertaxis befördern bis zu 40 Passagiere. Museumsboote fahren ab Prins Hendrikkade alle 30 Minuten im Sommer und alle 45 Minuten im Winter verschiedene Museen an.

Bootsverleih: "Pedalos" (Tretboote) und Boote können gemietet werden.

Fahrradverleih: Es gibt zahlreiche Verleihe. Die Fahrradwege sind in Amsterdam mit weißen Linien markiert.

Die I amsterdam City Card bietet kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Museen, freie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, eine kostenlose Grachtenrundfahrt sowie Preisnachlässe bei zahlreichen Amsterdamer Attraktionen. Der Pass mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 1 bis 4 Tagen kann bei iamsterdam bestellt werden. Die City Card wird entweder zugesandt (max. 6 Tage) oder sie kann bei Ankunft in Amsterdam am iamsterdam-Stand oder an der Touristen-Information sowohl am Bahnhof als auch am Flughafen abgeholt oder auch erworben werden.

 

Rotterdam hat ein ausgezeichnetes Bus- und Straßenbahnnetz, das von Rotterdamse Electrische Tram N.V. (RET) betrieben wird sowie zwei U-Bahnlinien. Außer der Linie 2 halten alle Straßenbahnen am Hauptbahnhof (Rotterdam Centraal), an dem ein Übergang zu den Linien D und E der Metro Rotterdam besteht.

Nachtbusse (BOB-Busse) fahren von 01:00 bis 06:00 ins Zentrum von Rotterdam und in die Vororte und umliegenden Städte. Für Nachtbusse ist ein spezielles Ticket nötig. Drehkreuze dieser Nachtbusse sind Rotterdam Hauptstation und Zuidplein Mall.

Taxi: An Taxiständen oder auf telefonische Bestellung verfügbar.

Mietwagen: Alle größeren Firmen, einschl. Hertz und Avis, sind vertreten.

 

Den Haag ist innerstädtisch und mit seinen Randgemeinden durch Linienbusse und Straßenbahnen (HTM) verbunden.

Taxi: An Taxiständen oder auf telefonische Bestellung verfügbar.

Mietwagen: Avis und Hertz.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

NS Nederlandse Spoorwegen ist die staatliche Eisenbahngesellschaft.

InterCity (IC)-Züge verbinden die größere Städte, wie Amsterdam, Maastricht und Utrecht, miteinander.

Sprinter (RE)-Züge verkehren zwischen ländlichen Regionen und größeren Städten.

Der InterCity Direct (IC) ist ein Hochgeschwindigkeitszug, der zwischen den Bahnhöfen Amsterdam Centraal, Rotterdam Centraal, Breda und dem Flughafen Amsterdam Schiphol verkehrt. Bei diesem Zug ist ein Zuschlag zu bezahlen.

InterCity- und Vorortzüge verkehren mindestens alle 30 Min. auf den Hauptstrecken zwischen allen Landesteilen. Auch nachts fahren regelmäßig Züge zwischen Utrecht, Amsterdam, Schiphol, Den Haag und Rotterdam.

Bahn- und Busfahrpläne sind aufeinander abgestimmt, und das Zonen-Fahrpreissystem ist in allen Städten und ländlichen Regionen einheitlich.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in den Niederlanden gültig.

Anmerkung zur Bahnreise

OV-Chipkarten sind sowohl in Bussen, Straßen- und U-Bahnen als auch in Zügen der Nederlandse Spoorwegen (NS) gültig. Sie sind an Automaten an den Stationen und Bahnhöfen sowie in Bussen und Straßenbahnen erhältlich. OV-Chipkarten müssen vor der Fahrt aufgeladen werden. Wahlweise kann ein Abonnement, eine Strecke oder ein Betrag gespeichert werden.

Für Touristen gibt es die anonyme Chipkarte, die für Bahnfahrten vorab an einem NS-Kartenautomaten aktiviert werden muss; für die Fahrt mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln ist dies nicht nötig. Die Chipkarte wird zu Beginn der Fahrt, beim Umsteigen sowie bei Ende der Fahrt zur Registrierung vor ein Kartenlesegerät gehalten.

Sonderfahrkarten: Die Tageskarte ermöglicht einen Tag lang unbegrenzte Zugreisen im ganzen Land. Kinder unter 3 Jahren reisen innerhalb der Niederlande kostenlos, wenn sie keinen Sitzplatz beanspruchen. Hunde und Fahrräder können mitgenommen werden, kosten allerdings Aufpreis.

Mit den Railrunner Tickets reisen Kinder einen Tag lang für 2,50 EUR unbegrenzt mit der Bahn; von 4-11 Jahren in der 2. Klasse auch alleine, in der 1. Klasse in Begleitung eines Erwachsenen über 18 Jahren (maximal 3 Kinder pro Erwachsener).

Das Gruppen-Rückfahrticket ist zum Einheitspreis für bis zu 4 Personen erhältlich; jeder weitere Fahrgast (max. 10) bezahlt einen Zuschlag.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In der Sommersaison kann man mit Fähren von einer Watteninsel zur nächsten übersetzen; oft auch mit dem Rad. Die Fähren verkehren zwischen Texel und Vlieland, Ameland und Schiermonnikoog sowie zwischen Terschelling und Texel, Ameland und Vlieland und über das Mündungsgebiet der Schelde. Die Reederei Teso betreibt Fähren für Personen und Kraftfahrzeuge zwischen Den Helder in Nordholland und der Insel Texel (Fahrtzeit: ca. 20 Min.).

Kanalfahrten und Bootsausflüge werden in verschiedenen Städten, u.a. Amsterdam, Rotterdam, Utrecht, Arnheim, Groningen, Giethoorn, Delft und Maastricht, angeboten.

Der Waterbus fährt von Rotterdam nach Dordrecht und zurück, über Ridderkerk und Alblasserdam.

Kreuzfahrtschiffe legen regelmäßig am Cruise Port Amsterdam in der Nähe des Stadtzentrums von Amsterdam an. 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Mon, 27 May 2024 10:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 27 May 2024 10:20:51 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Eilmeldung

Die FTI Touristik GmbH hat nach eigenen Angaben am 3. Juni 2024 einen Insolvenzantrag gestellt. FTI ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert. Ansprechpartner für Reisegäste, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, ist die FTI-Hotline, die unter Tel. +49 89 710 45 14 98 zu erreichen ist. Daneben wurde eine Supportwebseite eingerichtet: www.fti-group.com/de/insolvenz

Einschließlich Niederländische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Die Niederlande haben die Terrorwarnstufe von drei auf vier („substantial") von insgesamt fünf möglichen Stufen angehoben. Das bedeutet, dass die Möglichkeit eines terroristischen Anschlags in den Niederlanden derzeit als "real" eingestuft wird. Wo nötig, wurden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Das neue Bedrohungsbild ermöglicht es auch der Polizei, den Gemeinden und den Ministerien, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Behörden.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere in den Großstädten vor.
In der Vergangenheit haben Betrüger in Amsterdam von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können; siehe auch Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in den Niederlanden zu Warnung vor Trickbetrügern.

In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik kommen neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität auch Überfälle (auf der Straße und an Stränden) vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
  • Seien Sie vor allem an von Touristen stark frequentierten Orten in Großstädten, an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie in der Karibik Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Führen Sie wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) stets nur in Fotokopie mit und hinterlegen Sie die Originale im Hotelsafe.
  • Lassen Sie sich aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik nicht auf Bitten Dritter ein, für diese etwas zu transportieren.
  • Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Seeklima, in den Überseegebieten tropisches bzw. subtropisches Klima.

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

Die karibischen Inseln der Niederlande und insbesondere Aruba liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erd- und Seebeben kommen kann.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung, auch für den karibischen Teil der Niederlande.
In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr. In Amsterdam und Rotterdam gibt es außerdem ein U-Bahnnetz. Als Routenplaner kann zum Beispiel 9292.nl genutzt werden.

In den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Standorten können Fahrräder angemietet werden. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäude verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.

Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.

Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Es muss damit gerechnet werden, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 g Cannabis (Marihuana/Haschisch) in „Coffeeshops" und der Besitz von höchstens 5 g Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag z.B. 95 EUR betragen.

Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.

Pfefferspray, Tränengas und CO2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Auf den karibischen Inseln sind USD das Hauptzahlungsmittel.

Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt; teilweise ist es die einzige Möglichkeit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen der Niederlande sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise in die Niederlande (Teil des Königreichs in Europa) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Karibische Teile der Niederlande

Für die überseeischen Länder des Königreichs – Aruba, Curação und St. Maarten – sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.

Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen.
Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
Für Reisen nach Aruba und Curaçao wird eine digitale Einreisekarte benötigt. Ausführliche Informationen bietet Online-Einreisekarte (ED-Card) für Aruba und unter Online ED Card für Curaçao.
Für die anderen Inseln gibt es bisher keine Änderungen der bisherigen Einreisevorschriften.

Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft der Niederlande in Berlin.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

In Aruba, Curaçao, St. Maarten und Bonaire müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, eine Gelbfieberimpfung nachweisen. In St. Eustatius ist eine Gelbfieberimpfung ab dem Alter von 6 Monaten vorgeschrieben. In Aruba, Curaçao und Bonaire gelten diese Vorschriften auch für Reisende, die sich 12 Stunden oder länger im Transit eines Gelbfiebergebiets aufgehalten haben. Für Saba besteht keine Impfpflicht für Gelbfieber.

Reiseimpfungen:

Nach individueller Indikation wird für die Niederlande eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen.

Für Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die besonderen Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Typhus und Tollwut angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden.

 

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In der Karibik gelegenen Gebieten der Niederlande können ganzjährig Chikungunyafieber, Denguefieber und Zikavirus-Infektionen auftreten.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können in der Karibik gelegenen Gebieten Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Unbestimmte Reisedurchfälle treten häufig auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie bei Reisen in die Karibik unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in den Niederlanden wie auch in der Karibik bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch auf den karibischen Inseln entsteht.

  • Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in der Karibik zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in der Karibik können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Tauchen erfordert besondere Vorsicht.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wendet man sich an einen praktischen Vertragsarzt (Huisarts) oder Vertragszahnarzt (Tandarts) der Allgemeinen Krankenkasse ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds). Zahnärztliche Behandlungen sind jedoch im Allgemeinen bei über 18-Jährigen stark eingeschränkt. Außerhalb der EU bestehen gegenseitige Gesundheitsversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und Kap Verde, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Für Polizei, Feuerwehr oder Notfallambulanz wählt man landesweit die Rufnummer 112.

Anmerkungen Impfungen

[1] Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die Niederlande hat den offiziellen Status „tollwutfrei“ (frei von terrestrischer Tollwut).

Impfungen

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Anmerkung: In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden müssen. 1 und 2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht. In Supermärkten und in kleineren Geschäften werden keine 100- und 200-Euro-Scheine akzeptiert. Der 500-Euro-Schein wird nur von wenigen Restaurants und Geschäften akzeptiert.

Kreditkarten

Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden angenommen. Diese Karten werden auch in allen GWK-Büros und Wechselstuben anerkannt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und für Euromitglieder kostenfrei.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in den Niederlanden zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in der Niederlande in großen Städten in wenigen Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Nur die größten Bankfilialen haben auch samstags geöffnet. 

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen.

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Währungen

Öffentliche Feiertage

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei in die Niederlande eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen oder 2 l Sekt oder 2 l süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) (Personen ab 18 J.);
4 l Wein (Personen ab 18 J.);
16 l Bier;

Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto/Privatflugzeug/Privatschiff); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Weitere Informationen über die Zollbestimmungen sind einer Broschüre der Niederländischen Botschaft zu entnehmen. Anfragen über Importbestimmungen sollten an die Niederländische Botschaft oder an die Industrie- und Handelskammer gerichtet werden.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Drogen, Waffen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Importbeschränkungen

Zusätzliche Vorschriften bestehen für Medikamente, tierische Produkte, Lebensmittel, Pflanzen, Blumen, Gemüse und Obst.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0031. 

Mobiltelefon

4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Odido, VodafoneTele2 und KPN. Landesweite Netzabdeckung.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Möglicherweise lohnt sich auch der Kauf einer Prepaid-SIM-Karte, die es in Supermärkten, Postämtern, Tankstellen, Tabakwarenläden und Mobilfunkgeschäften zu verschiedenen Preisen gibt. Mobile WLAN-Hotspots sind leihbar.

 

Internet

Fast überall gibt es kostenloses WLAN in fast allen Hotels. Außerdem bieten viele Restaurants, Bars, Cafés und Coffee Shops kostenloses WLAN. 

Post

Briefmarken erhält man in Postämtern, online, zum Selbstausdrucken, in Tabakläden und Kiosks. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Einige Postämter in größeren Städten sind an langen Donnerstagen bzw. Freitagen abends auch länger sowie samstags geöffnet. In Amsterdam (Nieuwezjids Voorburgwal, hinter dem königlichen Palast) und in Rotterdam (Coolsingel) gibt es Postämter, die rund um die Uhr geöffnet sind.

Achtung: Briefkästen sind rot, nicht zu verwechseln mit den gelben Abfallbehältern.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in den Niederlanden empfangen. 

Unterkunft

Hotels

Das Angebot reicht von Luxushotels in den Großstädten bis hin zu Jugendherbergen und modernen Motels an den Autobahnen. Das Niederländische Buchungszentrum (NRC) kann Reservierungen im ganzen Land vornehmen. Das Niederländische Büro für Tourismus gibt einen Hotelführer (mit Hotel- und Motelklassifizierung), ein Verzeichnis der Gruppenunterkünfte, eine Liste der Bungalows sowie eine Informationsbroschüre für Campingurlauber heraus.

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.

 

Einige Kommunen in den Niederlanden erheben eine Kurtaxe pro Nacht und Person, deren Höhe von jeder Gemeinde selbst festgelegt wird. In Amsterdam sind es aktuell 7 Prozent der Übernachtungskosten in Hotels und auf Campingplätzen und 10 Prozent in anderen Unterkunftarten wie zum Beispiel Ferienwohnung und Bed & Breakfast.

Camping

Es gibt ca. 2500 registrierte Zeltplätze. Vorausbuchung ist empfehlenswert, soweit möglich (nur auf etwa 500 Plätzen). Außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ist das Campen (auch in Wohnwagen) verboten. Die Preise für Stellplätze sind hoch, nach der ersten Nacht wird weniger berechnet. Das Büro für Tourismus veröffentlicht eine Liste aller Campingplätze. Auf einigen Plätzen stehen auch Wanderhütten für bis zu vier Personen zur Verfügung.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Es gibt über 50 Jugendherbergen (keine Altersbegrenzung). Informationen beim Jugendherbergsverband, Stiching Nederlandse Jeugdherberg Centrale (NJHC), Postbus 5030, NL-2900 EA Capelle aan der Ijessel (Tel: (010) 264 60 64. Internet: www.stayokay.com).

Kultur

Religion

31% römisch-katholisch; 21% protestantisch (besonders Niederländisch Reformierte Kirche); muslimische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Auf Senioren und Menschen mit Behinderung wird viel Rücksicht genommen. Kinder sind in den meisten Geschäften und Restaurants willkommen.

Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden, man sollte sich stets höflich und gelassen zeigen. Niederländer sind im Allgemeinen eher direkt und halten wenig Smalltalk. Häufig wird man direkt mit dem Vornamen angesprochen, im Zweifelsfall sollte man selber bei einem ersten Kennenlernen die entsprechende Person zunächst siezen und den Nachnamen verwenden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, persönlicher sind drei Küsse abwechselnd auf die Wangen. Wird man zum Essen eingeladen, freuen sich die Gastgeber über ein kleines Geschenk wie z.B. ein Blumenstrauß, eine Flasche Wein oder eine Packung Pralinen. Geschenke werden üblicherweise sofort ausgepackt. Viele Niederländer verehren das Königshaus, so dass man sich mit kritischen Bemerkungen zurückhalten sollte. Auch Diskussionen über den Zweiten Weltkrieg oder die geografische Ausdehnung des Landes sollte man besser bleiben lassen. 

Kleidung: Zwanglose Kleidung wird überall akzeptiert, nur zu besonderen Anlässen und bei Geschäftstreffen werden Anzug bzw. Kostüm erwartet. Einige vornehme Restaurants, Klubs und Bars verlangen Abendkleidung. 

Fotografieren: Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Dies gilt insbesondere für die Damen im Rotlichtmilieu, die sich sehr ungerne ablichten lassen und einem Fotografen dies auch unmissverständlich mitteilen werden.

Rauchen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Hotels, Gaststätten, Cafés und Restaurants besteht ein Rauchverbot. Rauchen ist nur noch auf Terrassen erlaubt, die mindestens an einer Seite vollständig offen sind. In den Coffee-Shops darf dem Marihuana kein Tabak mehr beigemengt werden. Raucherzonen in öffentlichen Gebäuden wurden abgeschafft.

Trinkgeld in Höhe von 10% ist üblich, obwohl in den Restaurant- und Hotelrechnungen die Service-Gebühr schon enthalten ist. 

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Terminvereinbarungen sind unerlässlich und Visitenkarten üblich. Von Geschäftsleuten wird gepflegte Kleidung erwartet. In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen. Die besten Monate für Geschäftsreisen sind März - Mai und September - November.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

Allgemeines

Hauptstadt

Amsterdam 
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