Bolivien

Landesdaten

Vorwahl

+591

Fläche(qkm)

1098581

Bevölkerung

11.673.021

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

10

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

911

Übersicht

Bolivien, ein Binnenstaat in den lateinamerikanischen Anden und touristisch ein Geheimtipp, wurde „Oberes Peru“ genannt, bis Simon Bolívar 1825 das Land zur Unabhängigkeit führte und es ihm zu Ehren seinen Namen erhielt.
Heute bekommt man in Bolivien einen authentischeren Einblick in die Kultur Lateinamerikas als im benachbarten, stark vom Tourismus geprägten Peru. Es gibt zwar Luxushotels und gehobene Restaurants, aber viel typischer sind lange Busreisen auf abgelegenen Gebirgsstraßen, rustikale Jeep-Touren durch menschenleere Landschaften und kalte Nächte in bescheidenen Hotels unter Decken aus Lamawolle.
Rund zwei Drittel der Bevölkerung sind Ureinwohner, deren Kultur sich bis heute erhalten hat. Indigene Religionen, Dialekte, Kleidung, Musik und Medizin sind Teil des alltäglichen Lebens. Obwohl sich starke spanische Einflüsse im kolonialen Baustil erkennen lassen, besonders in Sucre, ist Bolivien fest mit seinen Ursprüngen verwurzelt. 
 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Republik Bolivien.

Hauptstadt

Sucre.
Regierungssitz: La Paz.

Geographie

Bolivien ist ein Binnenland. Es grenzt im Westen an Peru, im Norden und Osten an Brasilien, im Südosten an Paraguay, im Süden an Argentinien und im Südwesten an Chile. Das weitgehend unfruchtbare Hochplateau Altiplano, eingefasst von den Anden, liegt etwa 4000 m ü. d. M. und macht etwa ein Drittel der Landesfläche aus. Etwa 70% der Bevölkerung leben hier, von denen fast ein Drittel Stadtbewohner sind. Die zweite geographische Region ist ein fruchtbares Tal, das zwischen 1800 m und 2700 m ü. d. M. liegt. Das feucht-tropische, bewaldete Tiefland (Llano) im Osten nimmt zwei Drittel der Gesamtfläche ein.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1967. Verfassung von 2009. Zweikammerparlament (Congreso Nacional) aus Senat (Camara de Senadores) mit 36 Mitgliedern und Abgeordnetenhaus (Camara de Diputados) mit 130 Mitgliedern. Legislaturperiode: 5 Jahre. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre, seit Inkrafttreten der neuen Verfassung max. 2 Wahlperioden. Unabhängig seit 1825 (ehemalige spanische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Luis Arce, seit November 2020.

Regierungschef

Luis Arce, seit November 2020.

Elektrizität

220 V, 50 Hz; La Paz: 110/220 V, 50 Hz; Potosí: 110 V. Die meisten Hotels haben zweipolige Steckdosen für beide Stromstärken. Abweichungen können vorkommen.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Boliviana de Aviación (OB), ist die nationale Fluggesellschaft Boliviens, die außer inländischen Städten auch u.a. Barcelona, Madrid, Miami, Buenos Aires und Sao Paulo anfliegt. Von Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Direktflüge nach Bolivien.

Nach Santa Cruz de la Sierra fliegen mit einem oder mehreren Zwischenstopps:

- Air Europa (UX) ab Frankfurt/M. via Madrid sowie Lufthansa (LH) in Kooperation mit Aerolineas Argentinas (AR) via Buenos Aires;

- Air Europa (UX) ab Zürich via Madrid sowie Swiss (LX) in Kooperation mit American Airlines (AA) via London und Miami;

- Austrian Airlines (OS) in Kooperation mit Aerolineas Argentinas (AR) via Frankfurt/M. und Buenos Aires.

Nach La Paz fliegen:

- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. in Kooperation mit Avianca (AV) via Bogotá (Kolumbien);

- Swiss (LX) ab Zürich in Kooperation mit Latam (JJ) via Barcelona und Lima (Peru) bzw. mit Avianca (AV) via Barcelona und Bogotá.

- Austrian Airlines (OS) ab Wien in Kooperation mit Avianca (AV) via Washington D.C. und Bogotá sowie Iberia (IB) in Kooperation mit Avianca (AV) via Madrid und Bogotá.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Santa Cruz de la Sierra: 14 Std. 20 Min.; Zürich - Santa Cruz de la Sierra: 14 Std. 05 Min.; Wien - Santa Cruz de la Sierra: 14 Std. 35 Min.
Frankfurt/M. - La Paz: 15 Std. 25 Min.; Zürich - La Paz: 17 Std. 10 Min.; Wien - La Paz: 16 Std. 50 Min.

(jeweils reine Flugzeiten; die Aufenthaltszeiten für Zwischenstopps variieren).

Ausreisegebühr

Flughafengebühr: Inlandsflüge ca. 1,50 €; Auslandsflüge 21 €. Ausgenommen sind Transitreisende, die nicht länger als 8 Stunden im Land bleiben sowie Kinder unter zwei Jahren.

Ausreisesteuer: ca. 24 € (190 BOB); wird nur fällig für Reisende, die sich länger als 3 Monate in Bolivien aufhalten; ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren.

 

Anreise mit dem Pkw

Die Panamerikana verbindet Argentinien mit Peru und durchläuft dabei Bolivien von Süden nach Nordwesten. Durch die Straßenverbindung von La Paz nach Ilo (Peru) ist der Pazifik in 5 Std. erreichbar. Die Andenstraße verbindet Peru, Chile und Bolivien und führt von San Pedro de Atacama in Chile durch Bolivien bis nach Arequipa in Peru.

Während der Regenzeit ist von Autofahrten abzuraten. Die Hauptverbindungsstraßen sind jedoch in gutem Zustand.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt eine Verbindung mit dem Tren Internacional von Uyuni nach Calama in Chile.

 

Anreise mit dem Schiff

Bolivien ist ein Binnenland. Der nächstgelegene Hafen ist Arica (Chile). Der wichtigste Hafen am Titicaca-See ist Guaqui, der von Puno (Peru) aus angelaufen wird. Guaqui ist 90 km von La Paz entfernt und kann per Bahn oder Bus erreicht werden.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Boliviana de Aviación (OB) und Amas Bolivia (Z8) betreiben den Inlandflugverkehr.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Verkehrstechnisch ist Bolivien noch wenig erschlossen. Das Straßennetz umfasst rund 62.500 km, wovon nur ca. 3.700 km asphaltiert sind. Die meisten Straßen befinden sich in der Region Altiplano und in den Anden.

Maut: Besser ausgebaute Hauptstraßen sind oft mautpflichtig; bezahlt wird direkt an den Mautstationen.

Tankstellen: Kraftstoff darf von Tankstellen in Bolivien für ausländische Reisende nur zum dreifachen Preis verkauft werden. Hierfür sind spezielle Quittungsblöcke vorgesehen, die auszufüllen Tankstellenbesitzern oft zu viel Aufwand ist. Daher kann Tanken problematisch werden, und es ist empfehlenswert jeweils frühzeitig zu tanken.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Nur ca. 6 % des Straßennetzes sind asphaltiert. Die Straßen abseits der Hauptstraßen sind oft in einem abenteuerlichen Zustand und können praktisch nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahren werden. Während der Regenzeiten sind solche Schotterpisten, Geröll- oder Feldwege oft auch tagelang nicht passierbar.

Autovermietung

In La Paz sind Mietwagen am Flughafen und in der Stadt sowohl von bekannten Verleihern als auch von einheimischen Firmen erhältlich; in Cochabamba und Santa Cruz de la Sierra sind eher lokale Firmen vertreten.

Taxi

Bei Taxifahrten sollte der Fahrpreis vorab erfragt werden. Häufig werden Taxis auch mit anderen Fahrgästen geteilt; ein Trinkgeld ist unüblich.

Fahrrad

In den Städten können sowohl Fahrräder als auch Roller gemietet werden.

Reisebus

Mit dem Bus, Boliviens Transportmittel Nr. 1, sind alle größeren Orte erreichbar. Auf Nebenstrecken fahren Busse nur unregelmäßig.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Im Land herrscht Rechtsverkehr; jedoch ist auf der ca. 80 km langen Yungas-Straße in den Anden, die La Paz mit Caranavi im Nordosten verbindet, aus Sicherheitsgründen Linksverkehr vorgeschrieben.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h, rund um Schulen 10 km/h;
- außerorts: 80 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der bolivianische ADAC-Partnerclub ist der Automovil Club Boliviano (ACB) in San Jorge, La Paz, Tel. (800) 16 33 16 (gebührenfrei innerhalb Boliviens).

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein mitzuführen.

 

Unterwegs in der Stadt

Die Linienbusse in La Paz werden von privaten Busunternehmen betrieben. Außerdem gibt es Taxis (Trufi) sowie Sammeltaxis (Trufibus). Eine Seilbahn verbindet La Paz mit El Alto; eine beeindruckenden Sicht auf La Paz inklusive.

Alle größeren Städte verfügen meist über einen zentralen Busbahnhof (terminal terrestre).

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Streckennetz der bolivianischen Eisenbahn besteht aus zwei getrennten Schienennetzen im Osten und Westen des Landes und deckt insgesamt nur einen kleinen Teil des Landes ab.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Bolivien gibt es mehr als 14.000 km schiffbare Flüsse, die Bolivien mit dem Amazonasbecken verbinden.

Auf dem Titicaca-See verkehren Tragflächenboote und Katamarane; Kreuzfahrten sind u.a. bei Rumbo Explora buchbar.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Wed, 10 Apr 2024 14:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 10 Apr 2024 15:27:58 +0200)

Letzte Änderungen: 

Gesundheit - Aktuelles

Redaktionelle Änderungen

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend der aktuellen Lage.
  • Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit.

Kriminalität

Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut und gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare. Dies gilt auch für Los Yungas sowie generell bei Reisen in abgelegene Gebiete.

In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.

Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.

Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.

In Zusammenarbeit mit weiteren Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren falsche Polizisten Ausweise und/oder bringen sie unter einem Vorwand an einen anderen Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.

Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.

Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen, während der Bewusstlosigkeit der Opfer, wurden bekannt.

Drogenkriminalität ist weit verbreitet und Reisende werden bisweilen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.

Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

  • Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
  • Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.
  • Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants  vor.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an.
  • Lassen Sie Getränke oder Speisen nicht unbeaufsichtigt.
  • Halten Sie sich von Drogen fern.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie auf bewachten Parkplätzen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.

Auch der große Salzsee von Uyuni birgt, nicht nur, aber insbesondere in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich zu verfahren oder festzufahren.

Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig. Wie bei allen Überlandfahrten besteht die Gefahr, dass es durch Blockaden oder Proteste zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartezeiten kommt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.

Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.

In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Überlandreisen mit dem Bus sollten mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.

Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es - auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.

Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen für Benzin höhere Preise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Kraftstoff zu verkaufen. Diesel wird generell nicht an Privatpersonen verkauft.

Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.

Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.

Bei Involvierung in einen Verkehrsunfall ist stets das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Das vorzeitige Verlassen des Unfallorts ist nach bolivianischem Recht verboten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks

Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich, insbesondere in den Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca-Trail.

Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle dieser Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo" ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material, sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Insbesondere bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und „Todesstraße") sind keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen. Eine eingehende Prüfung des Touranbieters und seiner Ausstattung vor Buchung wird dringend empfohlen.

Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.

Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien - wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung - teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.

LGBTIQ

Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich möglich, eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz, die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen in bolivianischen Gefängnissen.

  • Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.

Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städte meist problemlos gewechselt werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Boliviens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird.

  • Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Doppel- oder Mehrstaater, die nicht auch die bolivianische Staatsangehörigkeit innehaben, sollten darauf achten, mit dem Pass nach Bolivien einzureisen, in dem auch die Ausreise aus dem Land des Voraufenthalts vermerkt ist.

Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.

Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.

Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.

  • Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.

Minderjährige

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisenden Minderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist anzuraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.

Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen alleinreisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia

Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.

Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Führen Sie daher bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.

Einreise mit dem Fahrzeug

Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.

Gesundheit

Aktuelles

Oropouche-Fieber

Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen.

Seit März 2024 treten im zu Brasilien und Peru angrenzenden Tiefland der Departments La Paz und Pando vermehrt Fälle auf. Von einer höheren Dunkelziffer muss ausgegangen werden. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Oropouche-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem zehnten Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Bolivien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren, Übergewichtigen und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Bolivien tritt hauptsächlich Malaria tertiana auf (Plasmodium vivax über 99%).

Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz).

Ein geringes Risiko besteht über 2.500 m im restlichen Department Beni. Minimales Risiko in ländlichen Gebieten im Rest des Landes über 2.500 m. Malariafrei sind La Paz und Höhenlagen über 2.500 m. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

  • Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria). Mückenschutzmittel sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.

Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Siehe auch Leptospirose.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

Mammarenaviren (Machupo-Virus/Chapare-Virus)

Diese Viren lösen eine schwere infektiöse Fiebererkrankung aus, die mit Blutungen einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Übertragung erfolgt über Nagetier-Ausscheidungen (v.a. Urin von bestimmten Mäusearten) und nur in seltenen Fällen von Mensch zu Mensch. Die den Virus übertragenden Nagetiere, die durch Abholzung ihres Lebensraums beraubt sind, weichen auf der Suche nach Nahrungsmitteln zunehmend auf Wohngebiete aus.  In der Reisemedizin haben Mammarenaviren eine eher untergeordnete Bedeutung.

  • Halten Sie hygienische Maßnahmen strikt ein, z.B. Früchte vor dem Verzehr gut abzuwaschen, bevor sie geschält werden.
  • Waschen Sie sich gründlich die Hände, um dem Infektionsrisiko vorzubeugen.

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Chagas-Krankheit (südamerikanische Trypanosomiasis, „Mal de Chagas")

Die Übertragung erfolgt normalerweise durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt. In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.

Bei den letzten aktuellen Ausbrüchen in Südamerika erfolgte die Übertragung durch die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte („garapa"). Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten verantwortlich sein.

In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen mit Todesfällen kommen.

  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. in Bolivien auch von Açaí-, Coco- oder Majo-Saft.
  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe, insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Höhenkrankheit (Soroche)

In Lagen über 2.500 m mögliche, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig. Sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden.

Nicht zu unterschätzen ist die in der Höhe extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung, der mit entsprechenden Hautschutzmaßnahmen und angemessener Kopfbedeckung Rechnung zu tragen ist, siehe Höhenkrankheit.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. In Bolivien besteht Ausweispflicht. 

Anmerkung zum Reisepass

Da sich die Visabestimmungen kurzfristig ändern können, ist es ratsam, sich vor Antritt der Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr (mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet):

EU-Länder, Schweiz und Türkei ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Malta, Rumänien und Zypern). Achtung: Bei der Einreise bekommen die genannten visumbefreiten Staatsangehörigen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen, die bei der Migrationsbehörde zweimal kostenlos um je weitere 30 Tage verlängert werden kann. 

Anmerkung zum Visum

Bei der Einreise auf dem Landweg sollte man darauf achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass gegeben wird. Auf diese Weise werden eventuelle Probleme bei der Ausreise vermieden, die darin bestehen können, dass man Strafzahlungen wegen eines illegalen Aufenthalts leisten muss. Wer bei der Einreise keinen Einreisestempel erhält, sollte sich nachträglich bei der Migrationsbehörde registrieren lassen.

Kosten

Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Touristen-Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Visaarten und Kosten

U.a. Touristenvisum, Visum für einen bestimmten Zweck ("visa de objeto determinado": Geschäftsreise oder Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag, Praktikum, unbezahlte freiwillige Arbeit, Eheschließung, vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes oder Einwanderung, Filmproduktion für kommerzielle Zwecke), Studentenvisum, Transitvisum.

Gültigkeit

Touristenvisum: ab Einreisetag 30 Tage,
Visum für einen bestimmten Zweck (z.B. Geschäftsreise): ab Einreisetag 30 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).
Studentenvisum: 60 Tage (Verlängerungsmöglichkeit bis zu 90 Tagen vor Ort).

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige von China benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.

JAXBElement

Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktdressen).

Für Staatsangehörige mancher Länder (jedoch keiner EU-Länder) muss vor der Beantragung eines Visums eine Genehmigung vom Außenministerium in Bolivien eingeholt werden, was in der Regel einige Wochen dauert. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) Anschreiben an die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate unter Angabe mit der Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers (www.bolivia.de/fileadmin/Dokumente/Carta-de-solicitud.pdf).
(b) 2 Antragsformulare und Kopie (portalmre.rree.gob.bo/formvisas/).
(c) 2 aktuelle Passfotos (3,5 x 4 cm) in Farbe.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monaten gültig ist.
(e) Nachweis des Hin- und Rückflugtickets oder Nachweis der Reiseroute.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) Ggf. Reiseerlaubnis für Minderjährige, die allein bzw. mit nur einem Elternteil nach Bolivien reisen.
(h) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (ausgenommen sind Kleinkinder und Personen über 65 Jahre).

(i) Polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 1 Monat ist.

Geschäftsvisum

(a)-(i)

(j) Handelsregisterauszug der einladenden Firma (alle Nationalitäten außer Deutsche).

U. U. sind weitere Unterlagen notwendig, die bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfragt werden können. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt sein. Diese Angaben können sich kurzfristig ändern.

Temporärer Wohnsitz

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Je nach Staatsangehörigkeit verschieden, i.d.R. ca. 2 Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Für alle Aufenthalte in Bolivien besteht Registrierungspflicht.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück-/Weiterreiseticket
(b) Ausreichende Geldmittel.

(c) Eine gültige Gelbfieberimpfbescheinigung wird von allen Reisenden (ausgenommen sind Kinder, die jünger als 12 Monate sind) verlangt, die Gelbfieber-Endemiegebiete in Bolivien besuchen wollen. Die Gelbfieber-Endemiegebiete liegen unterhalb von 2.300 m, dazu gehört das bolivianische Amazonaseinzugsgebiet. 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, müssen Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Diese müssen von einer diplomatischen Vertretung Boliviens notariell beglaubigt werden, mit beeidigter Übersetzung ins Spanische. Bei Aufenthalten über 90 Tagen wird für die Ausreise von unbegleiteten Minderjährigen eine Genehmigung eines bolivianischen Jugendgerichts verlangt. Diese Genehmigung muss der Minderjährige unter Beisein von zwei Zeugen beantragen und die originale Geburtsurkunde mit Apostille vorlegen. Weitere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel, Katzen und Hunde wird ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Krankheiten ist. Für Katzen und Hunde ist des Weiteren ein Tollwut-Impfzertifikat erforderlich. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen konsularischen Vertretung ist in jedem Fall ratsam.

Ausreisegenehmigung

Eine Gelbfieberimpfbescheinigung wird bei der Ausreise benötigt, wenn die Weiterreise in ein Gelbfieber-Endemiegebiet erfolgt. 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Für Notfälle steht eine amerikanische Klinik in La Paz zur Verfügung. Zumutbare Krankenhäuser befinden sich ausschließlich in privater Hand, die oft sehr hohe Kosten berechnen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport wird daher dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 12 Monate sind und die innerhalb von 6 Tagen nach einem Aufenthalt in einem WHO-Gelfieber-Endemiegebiet einreisen wollen, die Gelbfieber-Endemiegebiete in Bolivien besuchen wollen und die in ein WHO-Gelbfieber-Endemieland ausreisen wollen. Die Impfung gegen Gelbfieber ist ab dem 10. Tag nach der Impfung wirksam und damit gültig. Die Gelbfieber-Endemiegebiete von Bolivien liegen unterhalb von 2.300 m, dazu gehört das bolivianische Amazonaseinzugsgebiet. 

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. die Departmentos Beni, Chuquisaca, Cochabamba, El Alto, La Paz, Oruro, Potosi, Riberalta, Santa Cruz, Tarija und Tupiza sind betroffen. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

[3] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4] Malariaschutz ist ganzjährig erforderlich für alle Regionen unter 2500 m. Ein Risiko besteht im Norden an der Grenze zu Brasilien, in den Departements Pando und Beni, insbesondere im Gebiet von Guayaramerin, Riberalta und Puerto Rico sowie in den tieferen Lagen von Tarija, Cochabamba und La Paz. Ein mittleres Risiko besteht in den übrigen ländlichen Gebieten unterhalb von 2500m. Ein geringes oder kein Risiko besteht in den Städten sowie im Oruro-Departement, den Provinzen Ingavi, Los Andes, Omasuyos und Pacajes (La Paz Departement) und im Potosi Departement.

Vorherrschend ist die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana). Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum (Malaria tropica) kommt in den Departamentos Pando und Beni, insbesondere in Guayaramerín, Riberalta und Puerto Rico vor. Chloroquin- und Sulfadoxin/Pyrimethaminresistenz von Plasmodium falciparum wurden gemeldet. Einen ausreichenden Schutz bietet langärmelige Kleidung, Mosquitonetze und Insektenschutzmittel. Bei Gebieten mit mittlerem und hohem Malariarisiko (unter 2500 m) empfiehlt sich eine Notfallmedikation.

[5] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt

Andere Risiken

Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die vor allem in der südlichen Hälfte und im Zentrum des Landes vorkommen, herbeigeführt. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. 

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV-Infektion.

Die UV-Strahlung in Bolivien ist wegen der extremen Höhenlage sehr stark und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor ist daher unbedingt erforderlich.

Herzkranke sollten sich wegen der extremen Höhenlage von La Paz Zeit für die Akklimatisation nehmen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung, Mückennetze und insektenabweisende Mittel.

Pest-Fälle wurden von der südichen Hälfte von La Paz (Provinzen: Franz Tamayo, Sud Yungas, Valle Grande) gemeldet. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Gesundheitszeugnis

Für Langzeitaufenthalte wird ein HIV-Test in spanischer Sprache verlangt. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Geld

Währung

1 Boliviano = 100 Centavos. Währungskürzel: Bs, BOB (ISO-Code). Der Boliviano ist an den US-Dollar gebunden. Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Bs im Umlauf; Münzen in den Nennwerten 5, 2 und 1 Bs sowie 50, 20 und 10 Centavos. Auch der US-Dollar wird weitverbreitet als Zahlungsmittel akzeptiert.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in den größten Hotels, in Restaurants und Einkaufszentren in den größeren Städten akzeptiert. Kreditkarten werden allerdings in kleineren Geschäften und in abgelegenen, kleineren Städten selten angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Bankkarten müssen für das Ausland freigeschaltet sein. Geldautomaten sind vor allem in größeren Städten vorhanden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Bolivien nur in La Paz und in El Alto bei jeweils einer Wechselstube eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen. Beträge ab 10.000 bis 20.000 US$ (oder Gegenwert in anderen Fremdwährungen) sind deklarationspflichtig, ab einem Gegenwert von mehr als 20.000 US$ ist eine Genehmigung eines Finanzinstituts notwendig.

Geldwechsel

Fremdwährungen können in den größeren Städten in Banken, in Casas de Cambio (Wechselstuben) und auch in Hotels getauscht werden. Am einfachsten lassen sich US-Dollar in kleineren Stückelungen wechseln. US Dollar werden auch weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert.

Wechselkurse

BOB

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

In den einzelnen Provinzen und Städten gibt es zusätzliche Feiertage.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Bolivien eingeführt werden (Personen über 17 Jahre):

400 Zigaretten und 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
3 l alkoholische Getränke;
Persönliche Gebrauchsgegenstände, Geschenke und Neuwaren, die den Gegenwert von 1.000 US$ nicht überschreiten.

Import/Export in die EU

Mate de Coca (Coca-Tee) darf zwar in Bolivien erworben, besessen, konsumiert und aus Bolivien ausgeführt werden, die Einfuhr von Coca-Tee nach Deutschland stellt jedoch einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar. 

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Vorherige Terminabsprachen sind unnötig. Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.30-18.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Deutsch-Bolivianische Industrie- und Handelskammer
Calacoto Calle 15, Torre Ketal Of. 311, La Paz
Tel. +591 (0)2 279 51 51.
Website: bolivien.ahk.de

Lateinamerikanische Handelskammer in der Schweiz
Kasernenstrasse 11, 8004 Zürich
Tel. +41 (0)44 240 33 00, Mobil: +41 (0)79 361 02 02.
Website: www.latcam.ch

Cámara Nacional de Industrias (Nationale Industriekammer)
Edif. Cámara Nacional de Comercio, Calle 9 No. 7898, Etagen 7 und 8, Calacoto, La Paz
Tel. +591 (0)2 277 63 21.
Website: www.cnibolivia.com

Cámara Nacional de Comercio (Nationale Handelskammer)
Edificio Cámara Nacional de Comercio, Avenida Mariscal Santa Cruz 1392, La Paz
Tel. +591 (0)2 237 86 06.
Website: www.cnc.bo

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl von Bolivien ist 00591.

Mobiltelefon

GSM 850/1900, 3G und 4G. Hauptnetzbetreiber umfassen VIVA, Tigo und Entel. Roaming-Verträge bestehen. Dennoch lohnt sich ggf. der Erwerb einer bolivianischen Prepaid-SIM-Karte, sofern man über ein Triband- oder ein Quadband-Handy verfügt.

Internet

Die meisten besseren Hotels, Restaurants und Cafés stellen ihren Gästen kostenloses WLAN zur Verfügung. In den größeren Städten gibt es immer noch Internetcafés.

Post

Postsendungen nach Europa sind zurzeit sehr unzuverlässig und langsam. Postlagernde Sendungen sind möglich.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Beliebte Souvenirs sind Holzschnitzereien, Schmuck, Lama- und Alpacadecken, indianische Handarbeiten sowie Gold- und Silberschmuck.

Öffnungszeiten der Geschäfte:
Mo-Fr 09.30-12.30 und 15.00-19.30 Uhr, Sa 10.00-15.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

In La Paz gibt es zahlreiche Nachtklubs, die meist gegen Mitternacht öffnen, und unzählige Whiskerias, wie die einheimischen Bars genannt werden. Freitags und samstags finden ab ca. 20.00 Uhr Volksmusik- und Tanzaufführungen statt. In Cochabamba und Santa Cruz gibt es Diskotheken.

Kulinarisches

Übersicht

Die bolivianische Küche ist unverwechselbar gut. Nationalgerichte sind Empanada Salteña (Fleisch, Schnittlauch, Rosinen, Kartoffeln, scharfe Soße und Paprika in Teig gebacken), Lomo Montado (zartes Steak mit zwei Eiern, garniert mit Reis und gebratener Banane als Beilage), Picante de Pollo (Hähnchen, Bratkartoffeln, Reis und Salat mit Chili), Chuño (gefriergetrocknete Kartoffeln, die in Chairo-Suppe gekocht werden) und Lechón al Horno (Spanferkel mit Süßkartoffeln und Kochbananen).

Getränke:
Bolivianisches Bier, besonders Cruzena, ist unter den südamerikanischen Biersorten besonders zu empfehlen. Chicha wird aus fermentiertem Getreide und Mais gebraut und ist sehr stark. Mineralwasser und andere alkoholfreie Getränke sind überall erhältlich.

Unterkunft

Hotels

Es gibt mehrere Luxus- und Spitzenhotels. Bedienung und Steuern (insgesamt ca. 25-27 %) werden auf die Rechnung aufgeschlagen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise nur für Übernachtung. Preiswerte gute Hotels gibt es überall. Auskünfte vom Bolivian Chamber of Hotel Management, Calle Panamá, esquina Plaza Uyuni, edificio Shoppig Miraflores, 3°, oficina 303, BO-La Paz. (Tel: (02) 222 26 18, (02) 222 62 90)

Camping

Campingplätze sind selten. Gegen eine Gebühr findet sich aber meist ein Platz zum Zelten. Mallasa, Valencia und Palca im Flußtal unterhalb von La Florida sowie Chinguihue (10 km von der Stadt entfernt) sind besonders zu empfehlen.

Kultur

Religion

Katholizismus (95%) ist Staatsreligion; Protestanten (ca. 50.000), Bahai.

Soziale Verhaltensregeln


Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen gelten. Traditionen sollten respektiert werden. Die bolivianische Landbevölkerung nennt sich Campesinos, nicht Indios.

Kleidung: Westliche Kleidung und Essgewohnheiten werden auch langsam von den Campesinos übernommen. Bei gesellschaftlichen Anlässen ist elegantere Kleidung angebracht, ansonsten wird legere Freizeitkleidung akzeptiert.

Nichtraucherzonen
sind gekennzeichnet.

Trinkgeld:
Üblich sind 5-10% in Hotels und Restaurants, obwohl bereits 25% für Bedienung berechnet wird. Gepäckträger erwarten ebenfalls Trinkgeld.

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes Klima mit großen Unterschieden zwischen Tag und Nacht. Zwischen November und März fällt der meiste Niederschlag. Die Nordosthänge der Anden sind subtropisch. La Paz wird oft als unangenehm empfunden, da die Luft durch die Höhenlage sehr dünn ist. In den Bergen wird es nachts empfindlich kühl.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Spanisch; daneben auch die Indianersprachen Aimará, Quechua und Tupi-Guarani. Englisch sprechen einige Beamte und Geschäftsleute.

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