Spanien

Anreise

Übersicht

Reiseinformationen für die Kanarischen Inseln und die Balearen s. eigene Kapitel.

Anreise mit dem Flugzeug

Spaniens nationale Fluggesellschaft Iberia (IB) verbindet u.a. den EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg sowie Stuttgart und Hannover mit Madrid.

Ebenso verbinden Lufthansa (LH) und Eurowings (EW) verschiedene deutsche Städte mit den wichtigsten spanischen Städten. Von den großen Flughäfen in Österreich fliegt Austrian Airlines (OS). Eurowings (EW) fliegt ab Salzburg nach Alicante sowie saisonal nach Palma de Mallorca und Barcelona.

Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Alicante, Malaga und Valencia.

Swiss (LX) verbindet die internationalen Schweizer Flughäfen mit Spanien. Es gibt gute Verbindungen im internationalen Linien- und Pauschalreiseverkehr. Helvetic Airways (2L) fliegt von Bern nach Alicante und nach Jerez de la Frontera.

Ryanair (FR)easyJet (U2) und TUIfly (X3) verbinden deutsche, österreichische und Schweizer Metropolen mit Spanien.

Air Europa (UX) verbindet Genf mit Madrid.

Flugzeiten

Berlin - Barcelona: 2 Std. 30 Min.; Berlin - Madrid: 3 Std; Frankfurt - Barcelona: 2 Std; Frankfurt - Madrid: 2 Std. 45 Min.; Wien - Barcelona: 2 Std. 20 Min.; Wien - Madrid: 3 Std; Zürich - Barcelona: 1 Std. 40 Min.; Zürich - Madrid: 2 Std. 20 Min..

Anreise mit dem Pkw

Pkw: Die wichtigsten Autobahnen nach Spanien führen von Frankreich über Bordeaux oder Toulouse nach Bilbao (Nordspanien) und über Marseille oder Toulouse nach Barcelona (Ostspanien). Die Strecke durch den Pyrenäen-Tunnel nach Frankreich führt von Lleida (Lerida) über die spanische N230 zum Tunnel de Vielha. Dort geht es in Frankreich durch das Vall d'Aran und die Zentralpyrenäen bis nach Montrejeau.

Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland nach Spanien. Der Domo Express verbindet u.a. St. Gallen, den Flughafen Zürich, Bern und Genf mit Barcelona.

Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-TTransmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich. Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Keine direkten Zugverbindungen von Deutschland und Österreich. In der Regel steigt man in Paris um, Verbindungen gibt es auch über Italien/Monaco und die Schweiz.

Die französischen TGV- und die spanischen AVE-Hochgeschwindigkeitszüge der RENFE fahren von Frankfurt a.M. via Paris /Avignon/ Lyon/ Marseille oder Toulouse nach Barcelona und Madrid. Die Fahrt von Toulouse nach Barcelona dauert 3 Std. 12 Min.

Von Basel fahren Züge (mehrmals umsteigen) nach Barcelona. Weitere Informationen von der Schweizerischen Bundesbahn.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.

 

Anreise mit dem Schiff

Es gibt verschiedene Fähren, die Spanien mit Italien, Marokko und den spanischen Exklaven an der nordafrikanischen Küste verbinden. Mit Kreuzfahrtschiffen lassen sich der westliche Mittelmeerraum und die Kanaren bereisen.

Kreuzfahrtschiffe

Die verkehrsreichsten Kreuzfahrthäfen Spaniens liegen in Barcelona, auf den Balearen, in Las Palmas, Santa Cruz de Tenerife, Bahia de Cádiz, Málaga, Valencia, Cartagena, Vigo und in A Coruña. Die Kreuzfahrtschiffe großer Kreuzfahrtgesellschaften wie Cunard, TUI Cruises und MSC Cruises laufen hier ein. Die Reiserouten zahlreicher Kreuzfahrtschiffe führen von hier weiter durch das Mittelmeer, nach Nord- und Südamerika oder in die Karibik.

Aida Cruises bietet u.a. Kreuzfahrten im Mittelmeer, in die Karibik und nach Süd- und Nordamerika an.  

Royal Carribbean kreuzt ab Barcelona nach Frankreich, Italien und Malta.

Costa fährt u.a. nach Italien, Sardinien und in die Karibik. 

Fähranbieter

Grandi Navi Veloci bietet Fährverbindungen zwischen Barcelona und den italienischen Städten Genua und Civitavecchia an.

Mit Trasmediterranea geht es von Almeria (Spanien) nach Nador (Marokko), von Almeria und von Malaga (Spanien) nach Melilla (Spanien) sowie von Algecias (Spanien) nach Tanger (Marokko) und Ceuta (Spanien).

Grimaldi Lines fährt von Civitavecchia, Porto Torres und Savona aus nach Barcelona.

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Iberia (IB) fliegt die größeren Städte Spaniens an sowie die Kanarischen Inseln, die Balearen und die Exklave Melilla an der nordafrikanischen Küste.

Ryanair (FR) fliegt von Berlin, Hamburg und Frankfurt aus nach Barcelona, Madrid und auf die Kanarischen Inseln.

Weitere Verbindungen mit Air Europa (UX). Flugtaxis gibt es an fast allen Flughäfen.

Canaryfly (PM) und Binter Canarias (NT) verbinden die Kanarischen Inseln untereinander. Binter Canarias (NT) fliegt von den Kanaren aus auch die Balearen an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Gute Autobahnen und Schnellstraßen verbinden die Großstädte.

Maut: Spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Die aktuellen Mautgebühren sind bei autopistas erhältlich. Zweispurige Schnellstraßen, die den Norden mit dem Süden verbinden können kostenlos benutzt werden. Gebührenpflichtige Autobahnen, sind im Gegensatz zu den gebührenfreien Autobahnen Autovias (A) mit dem Zusatz "P", z.B. "AP-7" versehen.

Mautfreie Stadtautobahnen und -umfahrungen gibt es in allen größeren Städten, wie Barcelona, Bilbao, Valencia und Alicante. Der Autobahnring um Madrid ist teilweise gebührenpflichtig.

Die Maut ist darüber hinaus von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Auf den meisten Autobahnen richtet sich die Höhe des zu zahlenden Betrages nach der gefahrenen Strecke.

Die Bezahlung ist sowohl in bar als auch über Kreditkarte möglich. Bei Langzeitaufenthalten lohnt sich die elektronische Zahlung über das Tele-Maut-System Via-TTransmitter sind bei Tankstellen und in Banken erhältlich.

Weitere Informationen zur Autobahnnutzung gibt es bei ASETA.

Tankstellen sind in Spanien flächendeckend vorhanden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Landstraßen sind z. T. in weniger gutem Zustand.

Aktuelle Informationen über den Straßenzustand sind von der Generaldirektion für Straßenverkehr erhältlich. 

Autovermietung

Die bekannten Mietwagenfirmen haben in allen größeren Städten Niederlassungen. Mindestalter: 18-21 Jahre, je nach Bestimmung der einzelnen Mietwagenfirmen. Eine Fahrpraxis von mindestens 1 bis 2 Jahren wird von den meisten Mietwagenfirmen verlangt.

Fahrrad

Helme sind Pflicht auf Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern. Personen unter 18 Jahren dürfen Motorräder über 75 cc weder mieten noch fahren.

Reisebus

Es gibt ein gut ausgebautes und preiswertes Busnetz. Selbst abgelegene Dörfer sind mit dem Bus erreichbar. Alsa ist eine der größten Busgesellschaften in Spanien. Je nach Region gibt es weitere Gesellschaften (z.B. Moventis).

Große Busbahnhöfe gibt es in den Städten; u.a. in Barcelona (Barcelona Nord), Bilbao (Bilbao Termibus), Madrid (Madrid Estación Sur), Malaga (Málaga) und Valladolid.

Vorschriften


Verkehrsbestimmungen:
- In geschlossenen Ortschaften nachts immer mit Abblendlicht fahren.
- Reservebirnen und ein Warndreieck müssen in Fahrzeugen, die außerhalb von Spanien zugelassen sind, mitgeführt werden. (Achtung: Seit dem 1. Januar 2026 wird der Einsatz von Warndreiecken durch ein spezielles für Unfälle und Pannen konzipiertes Blinklicht in Fahrzeugen, die in Spanien zugelassen sind (u.a. auch Mietwagen), verpflichtend ersetzt. 
- Telefonieren während der Fahrt ist nur bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Telefonieren mit Headsets ist verboten.
- Das Tragen von Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Anschnallpflicht. 

- Das Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten.

Parken

Die Regeln für das Parken unterscheiden sich in Spanien von Kommune zu Kommune. Schilder und Parkscheinautomaten geben Auskunft über die vor Ort geltenden Parkregeln. Die unterschiedlichen Farben, mit denen die Parkflächen markiert sind, stehen für die folgenden Bestimmungen:

weiße Linien: kostenloses Parken ohne Zeitbegrenzung erlaubt;

gelbe Linien: Parken ist verboten;

blaue Linien: Parken ist kostenpflichtig und oft zeitbeschränkt (mit Ausnahme während der "zona azul");

grüne, orangene oder rote Linien: Parken nur für Anwohner (mit Ausnahme von erlaubten Zeiten für kostenpflichtiges Parken für Auswärtige).

 

Promillegrenze: 0,5 ‰. (Wer mit mehr als 0,5 ‰ oder mit Drogen am Steuer erwischt wird, verliert für mindestens ein Jahr und maximal für vier Jahre den Führerschein und muss mit einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen.)

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

innerhalb geschlossener Ortschaften:

50 km/h: auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung

30 km/h: auf Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung und auf Einbahnstraßen

20 km/h: auf Straßen ohne Höhenunterschied zum Bürgersteig

außerhalb von geschlossenen Ortschaften:

auf Schnellstraßen: 100 km/h;

auf der Autobahn: 120 km/h (100 km/h für Busse und LKWs);

auf Landstraßen: 90 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC ist über die Auslands-Notrufnummer: +49 89 22 22 22 jederzeit erreichbar und hilft bei Autopannen, in Notfällen, wie z.B. bei Diebstahl oder Verlust von Papieren und Geld oder bei Unfällen.

Die spanische Polizei (Tel. 902 102 112) ist für Touristen in deutscher und italienischer Sprache täglich von 9-15 Uhr, in englischer und französischer Sprache täglich von 9-21 Uhr erreichbar.

Dokumentation

Ein nationaler Führerschein ist uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind bis ein Jahr nach Wohnsitznahme in Spanien gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument. Spanien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. 
 
 Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
 

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.

 

Unterwegs in der Stadt

Das städtische Nahverkehrssystem ist gut ausgebaut. In Barcelona, ValenciaBilbao und Madrid verkehren U-Bahnen (preiswerte Sammelkarten erhältlich).

Alle Urlaubsorte und Kleinstädte besitzen ein gutes Busnetz. Taxis findet man in allen größeren Städten.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Schienennetz der staatlichen Eisenbahngesellschaft RENFE verbindet Städte und Regionen der gesamten Iberischen Halbinsel. Die wichtigsten Züge haben Klimaanlagen und Speise- oder Buffetwagen. Für InterCity-Züge müssen Sitzplätze reserviert werden.

Hochgeschwindigkeitszüge (AVE- und Avril-Züge von RENFE, Ouigo Espana-Züge von SNCF und Züge des Günstiganbieters avlo renfe) verkehren u.a. von Madrid aus nach 

- Alicante (Fahrtzeit: 2 Std. 20 Min.),

- Barcelona (Fahrtzeit: 2 Std. 30 Min.),

- Burgos, Sevilla, Zaragoza, Ciudad Real, Málaga (Talgo),

- Toledo (Fahrtzeit: 35 Min.),

- Valencia (Fahrtzeit: 1 Std. 35 Min.),

- Castellón (Fahrtzeit ab Madrid: 2 Std. 25 Min.),

- Oviedo und Gijón sowie 

- Vigo, A Coruña, Santiago de Compostela, Pontevedra und Vilagarcía de Arousa.

Außerdem ab Barcelona nach Girona und Figueras (Fahrtzeit: 53 Min.), und nach Granada (Fahrtzeit: 3 Std. 15 Min).

In Figueras besteht Anschluss an die TGV-Strecke nach Paris.

Das Bahnunternehmen Iryo bietet in Spanien u.a. die folgenden Verbindungen in Hochgeschwindigkeitszügen in jeweils beiden Richtungen:

Madrid - Barcelona (Fahrtdauer: 2 Std. 30 Min.);

Madrid - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Barcelona - Saragossa (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Madrid - Valencia (Fahrtdauer: 1 Std. 30 Min.);

Madrid - Sevilla (Fahrtdauer: 2 Std.).

Touristenzüge: In fast jeder Region Spaniens ist ein bekannter Touristenzug unterwegs. Die Touristenzüge werden von RENFE verschiedenen Themen bzw. der Region Galizien zugeordnet oder als Luxusreisen angeboten. Auskunft und Reservierung über RENFE:

Zu den Themenreisen gehören u.a. die Züge Tren de José Zorrilla, Trenes Turísticos de Castilla - La Manacha, der Tren Medieval und der Tren de los Molinos.

Zu den Luxuszügen zählen der El Expreso de La Robla, der durch die reizvolle Landschaft Nordspaniens fährt, der Costa Verde Express, der eine gastronomische Reise durch das grüne Spanien bietet, der Tren Ándalus, in dem man durch Andalusien, Extremadura und Kastilien-La Mancha bis nach Madrid reist, und der El Transcantábrio Gran Lujo, der von Mai bis Oktober auf einer reizvollen Route durch den Norden Spaniens von León bis nach Santiago de Compostela fährt.

Der Tren de la Fresa (Erdbeerzug) verkehrt ab Ende April im Mai, Juni, September und im Oktober zwischen Madrid und Aranjuez.

Von der Zahnradbahn Ferrocarril Cremallera in Montserrat haben Reisende eine überwältigende Aussicht auf die Gebirgslandschaft der Pyrenäen.

Bahnpässe

Ermäßigungen: Verbilligte Tagesrückfahrkarten werden angeboten. Kinder unter 4 Jahren fahren umsonst. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren bekommen mit einer 'Carnet Joven' 20 % des Fahrpreises erlassen. Außerdem gibt es Ermäßigungen von 20-30 % p.P. für Gruppen von 10-25 Personen.

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Spanien gültig.

Der Spanien Rail Pass kann von Reisenden erworben werden, die keinen Wohnsitz in Spanien haben und berechtigt zum Fahren mit AVE Hochgeschwindigkeitszügen. Er ist ab der ersten Fahrt einen Monat lang gültig. Inhaber des Spanien Rail Passes haben die Wahl zwischen 4, 6, 8 oder 10 Zugreisen innerhalb eines Monats.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Tragflächenboote und Autofähren verkehren regelmäßig zwischen Algeciras und Ceuta (Exklave in Nordafrika), Málaga (bzw. Almería) und Melilla (Exklave in Nordafrika), Barcelona sowie Valencia und den Balearen sowie zwischen Cádiz und den Kanarischen Inseln. Weitere Informationen von Trasmediterránea. Flusskreuzfahrten auf dem Douro bietet u.a. Nicko Cruises an. 

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Wed, 08 Jul 2026 15:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 08 Jul 2026 15:29:15 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles - Waldbrände

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Waldbrände

Aufgrund hoher Trockenheit muss in ganz Spanien während der Sommermonate mit Waldbränden gerechnet werden, die sich rasch ausbreiten können.

  • Befolgen Sie die Anweisungen der Feuerwehr und der lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Brandherde (aktuelle Brandherde sind auf der Landkarte gekennzeichnet) und der aktuellen Übersicht für Katalonien.
  • Beachten Sie geltende Feuer- und Rauchverbote und weitere mit der Alarmstufe einhergehende Verbote (Betreten von und der Aufenthalt in bestimmten Waldgebieten, das Zünden von Lagerfeuern und Feuerwerk sowie die Nutzung elektrischer Maschinen und Geräte in ländlichen Regionen und Waldgebieten).
  • Informieren Sie auch über die Nationalen Katastrophen- und Zivilschutzbehörde Protección Civil.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.

Sicherheit

Terrorismus

Seit den terroristischen Anschlägen 2017 in Barcelona und Cambrils gilt weiterhin landesweit die zweithöchste Terrorwarnstufe.

Kriminalität

In größeren Städten, touristischen Zentren und Ausflugsgebieten auf den Balearen, entlang der Mittelmeerküste und auf den Kanaren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität geboten. 

Vor allem in Barcelona kommt es des Öfteren auch zu Vorfällen mit Gewaltanwendung. Weiterhin sind Einbrüche in Ferienunterkünfte sowie Fahrzeuge zu beobachten. Insbesondere an stark frequentierten Orten wie Flughäfen (auch im Ankunftsbereich), Bahnhöfen, Busterminals sowie Sehenswürdigkeiten und beliebten Stränden ist besondere Vorsicht geboten.
Aufgrund der hohen Kriminalitätsrate in Tourismuszentren und der Gefahren des Drogenmissbrauchs sollte bei Jugendreisen besonders Wert auf professionelle Betreuung und Aufsicht gelegt werden.
Entlang der spanischen Autobahnen, insbesondere auf der A7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, werden Kfz-Fahrer immer wieder ausgeraubt. Dabei machen die Täter Autofahrer durch das Werfen von Steinen, Winken oder Ähnliches auf vermeintliche oder tatsächlich herbeigeführte Fahrzeugschäden (z.B. eine absichtlich verursachte Reifenpanne) aufmerksam, um diese zum Anhalten zu bringen. Vereinzelt geben die Täter fälschlicherweise vor, Polizisten zu sein. Beim Halten am Seitenstreifen wird dem Fahrzeugführer „Hilfe" angeboten, während ein weiterer Täter Wertsachen aus dem Kfz entwendet.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Verzichten Sie auf das Tragen wertvoller Uhren und Schmucks.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck und Handtaschen nie aus den Augen.
  • Lassen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs keine Wertgegenstände oder Gepäck sichtbar zurück und schließen Sie es ab.
  • Machen Sie sich mit den Sicherheitshinweisen der spanischen Behörden vertraut.
  • Halten Sie bei mutmaßlichen Pannen nicht auf dem Seitenstreifen, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle oder belebten Raststätte weiter. Verschließen Sie bei Überprüfen des Schadens vorher immer den Wagen. Rufen Sie die Notrufnummer 112 an und schildern Sie den Vorfall.
  • Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von „Autopistas" oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt.
  • Lassen Sie sich bei Zahlungen von Geldstrafen (z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen) immer eine Quittung geben.
  • Seien Sie bei ungewöhnlichen Anrufen, E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Die spanischen Polizeibehörden stellen Apps zur Verfügung, mit denen u.a. Notrufe getätigt oder die Polizei kontaktiert werden kann. Zudem werden Warnhinweise der Polizei über diese Apps für die einzelnen Landesteile mitgeteilt.
    Katalonien
    Baskenland
    andere Provinzen Spaniens

Natur und Klima

Siehe Aktuelles

Das staatliche meteorologische Institut AEMET und MeteoAlarm bieten Warnungen sowie aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen.

Busch- und Waldbrände

An der Küste herrscht Mittelmeer- bzw. Atlantikklima, im Landesinneren meist Hochlandklima mit trockenen, kalten Wintern und heißen Sommern.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Spanien regelmäßig zu zahlreichen Busch- und Waldbränden, die sich durch wechselnde Windrichtungen schnell ausbreiten können. Bereits gelöschte Feuer können neu entfacht werden. Es kann jederzeit kurzfristig zu Straßensperren und weiteren Beeinträchtigungen der Infrastruktur kommen, auch in Tourismusgebieten.

Überschwemmungen und Stürme

Insbesondere am Ende des Sommers sowie im Herbst kommt es in vielen Landesteilen, vor allem an der Mittelmeerküste und auf den Balearen, häufig zu wolkenbruchartigen Regenfällen, die die im Sommer ausgetrocknete Erde nicht aufnehmen kann. Die überall an der Küste vorzufindenden „ramblas" (Flussbetten) können sich dann in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln, auch an Hanglagen kann es zu Sturzbächen kommen. Lokal können Überschwemmungen auftreten. Starkregenperioden können in Spanien in allen Landesteilen häufiger auftreten. Warnungen vor diesen Starkregenereignissen können durch die lokalen Behörden aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten häufig erst kurzfristig ausgesprochen werden.

Am Mittelmeer kann es zu schweren Herbst- und Winterstürmen bis hin zu sogenannten „Medicanes" kommen.
Die Kanarischen Inseln können insbesondere im Frühjahr und Herbst von schweren Stürmen getroffen werden. Dabei kann es zu starken Strömungen und extrem hohen Wellen kommen. An der Küste besteht zudem die Gefahr, von sog. „Riesenwellen" ins Meer gezogen zu werden. Zum Teil bestehen auch bei normalen Wetterverhältnissen lebensgefährliche Strömungen. 

Auf den Kanarischen Inseln kommt es mehrfach im Jahr zu Sandstürmen, sog. „Calimas". Diese können bei Risikogruppen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.   

Erdbeben und Vulkanausbrüche

Die Kanarischen Inseln sind Vulkaninseln. Zwar wird die vulkanische Aktivität intensiv wissenschaftlich überwacht, Naturkatastrophen aufgrund von Erd- bzw. Seebeben oder gar Vulkanausbrüche sind jedoch nicht verlässlich vorhersagbar. Neben den Kanaren liegen auch die Pyrenäen und der Süden Spaniens in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es in diesen Regionen zu leichteren Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Fährverkehr zu den Inseln, Eisenbahnen mit gut ausgebauten Hochgeschwindigkeitsverbindungen und Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,3.

Seit Januar 2026 müssen in Spanien zugelassene Fahrzeuge ein Notfalllicht V-16 mitführen; das Warndreieck darf dann nicht mehr verwendet werden. Fahrzeugführer mit Zulassungen aus anderen Staaten können übergangsweise noch das Warndreieck benutzen. Bei der Anmietung von Fahrzeugen in Spanien sollte darauf geachtet werden, dass diese über das Notfalllicht verfügen.  

Nur auf wenigen, noch privat betriebenen Autopistas, die mit „AP" gekennzeichnet sind, wird eine Maut erhoben. An Mautstationen kann in bar oder mit Kreditkarte, jedoch nicht mit einer Bankkarte (Girocard), bezahlt werden. Auf bestimmten mit „Telepeaje", „VIA-T" oder „T" gekennzeichneten Fahrspuren kann die Maut auch mit der VIA-T Box automatisch entrichtet und damit Wartezeit an Mautstellen vermieden werden.

In spanischen Städten gilt ein Tempolimit abhängig von der Anzahl der Fahrstreifen: Auf Straßen mit einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung gilt ein Tempolimit von 30 km/h, auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen ohne Fahrbahnmarkierung und ohne Gehsteig sogar nur 20 km/h. Nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren pro Richtung gilt innerorts weiterhin ein Tempolimit von 50 km/h. Weitere Informationen bietet die spanische Kraftfahrzeugbehörde.

In mehreren Städten, darunter Madrid, Barcelona, Málaga und Palma, gibt es Umweltzonen mit permanenten, temporären oder wetterabhängigen Fahrverboten, die zu beachten sind. Weitere Informationen, auch zum Erwerb einer spanischen Umweltplakette oder der Registrierung ausländischer Fahrzeuge bieten die zuständigen spanischen Behörden (z.B. Madrid, Barcelona, Palma).

Auf Formentera und Ibiza wird vom 1. Juli bis 31. August die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor begrenzt. Besucher mit Fahrzeug oder Motorrad benötigen dann eine kostenpflichtige Bewilligung, die beim Consell Insular de Formentera beantragt werden kann.

An Kreuzungen gibt es häufig eigene, zusätzliche Ampeln vor Zebrastreifen, die ein zweites Halten erforderlich machen. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, blaue eine Gebührenpflicht, grüne sind für Anwohner oder mit Parkschein. 

Im Winter und Frühling sind in ganz Spanien Verkehrsbehinderungen durch Schneefall und Überschwemmungen möglich. Mietwagen verfügen in aller Regel nur über Sommerreifen.

Folgende Grenzübergangsstellen zwischen Frankreich und Spanien sind in Guipuzcoa im Baskenland und in Navarra auf unbestimmte Zeit geschlossen:

  • die Grenzübergangsstellen in Izpegi, Alduide und Iturzaeta.

Die Fußgängerbrücke zwischen Irun und Hendaye ist wieder geöffnet.

Vom 1. November bis 31. März ist der Zutritt zur „Napoleonroute" des Jakobswegs „Camino de Santiago Francés" von der französischen Ortschaft Jean-Pied-de-Port nach Orreaga/Roncesvalles in Navarra, Spanien, witterungsbedingt und aus Sicherheitsgründen untersagt. Verstöße werden mit hohen Bußgeldstrafen geahndet. Die alternative Strecke über Lucaide/Valcarlos nach Orreaga/Roncesvalles ist nicht betroffen. Nähere Informationen in englischer Sprache bietet Turismo Navarra.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz auch geringer Mengen von Drogen kann zur Verhaftung, der Besitz größerer Mengen zur Strafverfolgung und Verurteilung zu Haftstrafen führen.

In einigen Städten und Gemeinden wurde der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten und der Verstoß kann zu sofort zahlbaren Geldstrafen führen. 

Seit 2020 gelten auf den Balearen für die Touristenzentren (Playa de Palma, Arenal, Magaluf/Mallorca und San Antoni/Ibiza) weitreichende Regelungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Zuwiderhandlungen sind mit empfindlichen Strafen bewehrt. Dies beinhaltet z.B. die Einschränkung des All-Inclusive-Angebots bei alkoholischen Getränken in Hotels und das Verbot von Reiseangeboten, die den Alkoholkonsum fördern. Ferner wurde das in manchen Zentren praktizierte Balkonklettern und -springen verboten.

Hotels und andere Unterkünfte sind in Spanien verpflichtet, zahlreiche Daten ihrer Gäste zu erheben. Nähere Informationen sind auf der Webseite des spanischen Innenministeriums zu finden.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Flugreisen, auch von Minderjährigen, können nur mit einem gültigen Reisedokument bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Spanien ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Vertretungen in Spanien.

Für Reisen auf Kreuzfahrtschiffen geben die Veranstalter die vorgeschriebenen Bestimmungen zur Ausweispflicht bekannt.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Reiseveranstalter.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Spanische Minderjährige und somit auch deutsch-spanische Doppelstaater, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, benötigen für die Ausreise aus Spanien eine Ausreisegenehmigung. Deutsche Staatsangehörige, die nicht auch die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nach Auskunft des Ministerio del Interior hiervon nicht betroffen.

Einfuhrbestimmungen

Spanien hat im Rahmen eines Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus eigene nationale Vorschriften zur Anmeldepflicht von Barmitteln erlassen. Das Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus vom 28.04.2010 sieht in Art. 34 Abs. 1 a eine Anmeldepflicht für alle Barmittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr bei der Einreise nach bzw. Ausreise aus Spanien vor. Dies gilt auch für Ein- und Ausreisen aus EU-Mitgliedsstaaten.

Bei einem Barmitteltransport in Höhe von 100.000 EUR oder mehr innerhalb des spanischen Hoheitsgebietes muss eine vorherige Anmeldung bei den zuständigen örtlichen Zollbehörden erfolgen.

In Spanien sind Barkäufe nur noch bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 EUR möglich. Nähere Informationen bieten die spanischen Behörden.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Grundsätzlich erfolgen keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ceuta und Melilla gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU für Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Aus diesem Grund unterliegt die Einfuhr von Waren aus diesen Gebieten nach Deutschland den zollrechtlichen Beschränkungen einer Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Spanien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher.
  • Als Reiseimpfung ist eine Hepatitis A-Impfung empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten in Spanien in Einzelfällen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Spanien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Spanien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Soweit dringend erforderlich besteht in Spanien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Die Behandlung erfolgt in öffentlichen Gesundheitsstellen (Centro Sanitario de la Seguridad Social) wie Beratungsstellen (consultorio), Ambulanzen (ambulatorio), Gesundheitszentren (centro de salud) und Krankenhäusern (hospital). Anschriften der Gesundheitsstellen sind bei der örtlichen Provinzialdirektion des Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) erhältlich. Für Arzneimittel muss ein Kostenanteil bezahlt werden. Zahnärztliche Behandlungen sind kostenpflichtig.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Hepatitis A kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Spanien zwischen August und Oktober vereinzelt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Es gibt eine Impfung gegen Dengue-Fieber, diese ist jedoch in der Regel für Spanien nicht notwendig.

Vor extremer Hitze warnt das spanische Gesundheitsamt jedes Jahr täglich ab dem 3. Juni eines Jahres.

Die Leishmaniose kommt vor allem an der Mittelmeerküste (insbesondere in den Provinzen Alicante und Murcia), auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) und im Süden des Landes vor. Die Übertragung geschieht durch Schmetterlingsmücken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken übertragen und kann in Spanien vorkommen. Es sollte für ausreichenden Mückenschutz gesorgt werden.

Impfungen

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Spanien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Spanien in den Großstädten bei wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Reiseschecks werden auf den Kanarischen Inseln jedoch nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-14.00/14.30 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr (von Mai bis September: samstags geschlossen).

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Währungen

Öffentliche Feiertage

Überblick

Seit 2012 werden Feiertage, die in die Mitte der Woche fallen, auf den darauf folgenden Montag verlegt. Davon unberührt sind der 1. Januar (Neujahr), der 1. Mai (Tag der Arbeit), der 12. Oktober (Nationalfeiertag) und der 25. Dezember (Weihnachten).

Anmerkung

[*] Diese Feiertage können von den autonomen Gemeinden auf ein anderes Datum verlegt werden.
[**] Wird regional gefeiert.

Neben den angegebenen nationalen Feiertagen gibt es zahlreiche regionale Feiertage.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.

Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine vom spanischen Konsulat beglaubigte Jagdlizenz des Heimatlandes sowie eine Einfuhrerlaubnis und eine Jagdgenehmigung der spanischen Zollbehören benötigt.

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.

Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)


Einfuhrbegrenzungen für Waren aus Andorra
300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak (nur Personen ab 17 J.);
1,5 l Spirituosen (über 22 % Alkoholgehalt) oder 3 l alkoholische Getränke bis zu 22 % Alkoholgehalt(nur Personen ab 17 J.);
5 Liter Wein (nur Personen ab 17 J.);
1 kg Kaffee oder 400 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
200 g Tee oder 80 g Auszüge aus Tee;
75 g Parfüm oder 375 ml Eau de Toilette;
Landwirtschaftliche Waren im Wert von max. 175 € (Personen unter 15 J. max. 90 €). Dabei müssen folgende Mengenbegrenzungen eingehalten werden: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0034.

Öffentliche Telefone gibt es in Spanien nicht mehr.

Spanische Inseln: Jede größere Insel hat eine Inselvorwahl, die in der Rufnummer meist integriert ist, für Mallorca 971, Teneriffa 922, Gran Canaria und Lanzarote 928. Die internationale Auskunft erreicht man unter 118 25. Die 112 ist die allgemeine Notrufnummer in Spanien und auf den Balearen.  

Mobiltelefon

2G-, 4G- und landesweites 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Amena, Movistar, Orange und Vodafone. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Spanischen Mobilnummern ist eine 6 vorangestellt. Die Netzabdeckung ist sehr gut.

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen lohnt sich dennoch der Erwerb einer spanischen SIM-Karte bzw. von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter. Außerdem gibt es in den Großstädten zahlreiche Call-Shops.

Internet

Kostenloses WLAN gibt es u.a. in Hotels, Cafés, Restaurants, an Kiosks sowie in zahlreichen Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, in Taxis, in einigen Einkaufszentren sowie an öffentlichen Stellen, darunter Plätze und Parks, Sehenswürdigkeiten, Museen, Universitäten, in Fremdenverkehrsämtern und Bibliotheken. Manchmal ist ein Passwort nötig. Barcelona und einige andere spanische Großstädte sowie die Playa de Palma auf Mallorca und einige andere Abschnitte von Stränden auf den Balearen werden von einem dichten Netz aus WiFi-Hotspots abgedeckt. 

Post

Die Briefzustellung ist relativ gut. Briefmarken kann man in Postfilialen und in Kiosks kaufen sowie online bestellen. Briefsendungen im innereuropäischen Postverkehr sind etwa 5 Tage unterwegs. Postlagernde Sendungen können an alle Hauptpostämter geschickt werden.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten oder über das Internet in Spanien empfangen.

Unterkunft

Hotels

Hotels werden in Spanien in die Kategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt. Die Sternenvergabe ist nicht national einheitlich geregelt, sie erfolgt in jeder Region nach anderen jedoch ähnlichen Standards. Hotelreservierung ist besonders zur Hauptsaison in den beliebten Feriengebieten empfehlenswert. 

Breit gefächertes Angebot von Hotelunterkünften aller Klassen, einschl. Apartments und Motels. Neben den klassischen Hotelarten wie Familienhotels, Stadthotels und den verbreiteten All-inklusive Hotels gibt es u.a. themenspezifische Hotels auf Weingütern, Romantikhotels, Wellness-Hotels, Golf-Hotels, Apartment-Hotels, Boutique-Hotels sowie Hotels in Burgen, Klöstern und Palästen.

In Spanien sind mehr als 140 Hotelketten vertreten wie Parador (eine staatliche Hotelkette, deren Hotels in ganz Spanien verteilt liegen und in historischen Gebäuden wie Burgen und Palästen untergebracht sind) sowie u.a. Meliá, Barceló und Silken Hoteles

Ein Hostal ist nicht mit einem Hotel zu verwechseln. Ein Hostal ist meist günstiger als ein Hotel und wird mit bis zu drei Sternen klassifiziert. Es verfügt in der Regel über ein Restaurant, eine Bar oder eine Cafeteria.

Abhängig von der Unterkunftsart, Hotelkategorie, der Aufenthaltslänge und der Saison müssen Gäste die Touristensteuer Ecotasa pro Übernachtung auf den Baleareninseln bezahlen. Einige Orte berechnen nur maximal die ersten 7 bzw. 14 Nächte. Kinder unter 16 Jahren sind von dieser Bettensteuer meist ausgenommen, in einigen Kommunen müssen auch Wohnmobilfahrer und Kreuzfahrttouristen keine Bettensteuer bezahlen. 

In Barcelona beträgt die Touristensteuer in einem 5-Sterne-Hotel pro Nacht und Gast 15 €. Hinzu kommt ein kommunaler Zuschlag von 8 €.

 

Camping

In Spanien gibt es über 1100 Campingplätze jeder Kategorie (1 - 4 Sterne) und in allen Preislagen. Die meisten Campingplätze befinden sich in der Nähe von Städten, Stränden und in Gegenden, die von Touristen stark frequentiert werden.

Außerhalb der Campingplätze muss für das Campen eine Genehmigung der Polizei und des Grundstückseigentümers eingeholt werden; es dürfen nicht mehr als drei Zelte/Wohnwagen aufgestellt werden und nicht mehr als 10 Camper pro Platz übernachten. Privates Zelten ist nur an abgelegenen, einsamen Stellen erlaubt. 

Der nationale Campingverband Spaniens Federación Española de Campings (FEEC) verlinkt zu allen regionalen Campingverbänden des Landes, über die Stellplätze, Bungalows und Lodges nach jedem Geschmack von rustikal bis zu Glamping in ganz Spanien gefunden werden können.

Der Camping-Führer des ADAC führt Campingplätze in allen Regionen Spaniens, die nach verschiedenen Kriterien wie Klassifikation, Lage, Ausstattung und Freizeitaktivitäten gesucht werden können.

Mehr als 650 Campingplätze in Spanien listet der Deutsche Camping-Club (DCC). Die Campingplätze sind direkt über den DDC buchbar. Der Suchfilter enthält neben den Hauptkriterien wie Klassifikation, Lage, Ausstattung und Sportmöglichkeiten auch Geräuschkulisse, die Strandart und Beschattung etc.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Die Unterkunftsarten in Spanien sind vielfältig. Sie reichen von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Aparthotels und Gutshäusern in Galicien über Hospederias (Gasthäuser in Aragón, Extremadura und Kastilien-La Mancha) und Casonas Asturianas (Hotelunterkünfte in Asturien) bis hin zu Schlafplätzen in Höhlen in der Nähe von Granada und Hotels entlang der Weinstraße, die von Weingütern beherbergt werden.

Informationen zu Jugendherbergen sind vom Spanischen Jugendherbergsverband (REAJ) erhältlich, dem derzeit rund 300 Jugendherbergen in ganz Spanien angehören. Bei Reservierungen wird eine Buchungsgebühr erhoben. Katalonien verfügt mit der Agència Catalana de la Joventut über ein eigenes Netzwerk von Jugendherbergen.

Ferienwohnungen (alojamiento de vacaciones) und Ferienhäuser (casa de vacaciones) sind in Spanien besonders leicht in den touristischen Gebieten zu finden. Buchbar sind sie u.a. über ferienwohnungen-spanien.de.

Auch in Spanien erfreuen sich der Urlaub auf dem Bauernhof und der Ökotourismus großer Beliebtheit. Auf der Website Casa Rurales können Landhäuser für alle Bedürfnisse (barrierefrei, kinderfreundlich, mit Hund, günstig, luxuriös etc. ), nach Lage (im Skigebiet, am Strand etc.) und nach gewünschten Ausstattungen (mit offenem Kamin, mit Grill, mit Pool, mit Whirlpool etc.) gesucht werden.

Spas, Thermalbäder und Kuranlagen verfügen häufig über Hotelbetriebe. Weitere Informationen von der nationalen Kurbadvereinigung Asociación Nacional de Balnearios (ANBAL).

Zu den einzigartigen Unterkünften in Spanien zählen Burgen, Schlösser und Paläste. Auskünfte über Unterkunftsmöglichkeiten in Burgen und Schlössern gibt das Netzwerk Patrimonio Historico Castillos Y Palacios de España.

Auch die Höhlenunterkünfte in Andalusien in der Provinz Granada und in Guadix sind einmalig. Die Raumtemperatur in den Höhlen bleibt trotz Sommerhitze angenehm kühl.

Ebenfalls in Andalusien sind Bauernhäuser als Unterkunft mit Charme und Charakter zu empfehlen, wenn man dem Massentourismus den Rücken kehren möchte. Diese Fincas befinden sich überall: Auf dem Land, am Meer, in der Stadt und im Naturpark. Weitere Informationen vom regionalen Fremdenverkehrsamt.

Die Casonas Asturianas in Asturien sind originelle ländliche Hotels in Villen und historischen Häusern.

In Galicien beherbergen heute einige ehemalige Herrenhäuser des galicischen Adels, die galicischen Pazos, die zwischen dem 17. und 18. Jh. erbaut wurden, Gäste. Weitere Informationen vom Fremdenverkehrsamt von Galicien.

Hospederías sind Gasthäuser, die in den unterschiedlichsten Gebäuden von ehemaligen Scheunen über historischen Mühlen bis hin zu mittelalterlichen Klöstern und ehemaligen Palästen untergebracht sind. Es kann sich dabei auch um Pilgerherbergen handeln. Gemeinsam haben sie, dass Gäste hier eine wohltuende Stille genießen können, aber auch spanische Traditionen, Kultur und Kunst. Besonders häufig sind Hospederías in Aragón, Extremadura und Kastilien-La Mancha zu finden. 

Kultur

Religion

Römisch-katholisch (94%); muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden, so freut sich z. B. bei Einladungen der Gastgeber über ein kleines Geschenk. Blumen überreicht man nur zu besonderen Anlässen.

Kleidung: Alltagskleidung wird im Allgemeinen akzeptiert. In einigen Hotels und Restaurants wird von Männern Jackett und Krawatte erwartet. Abendkleidung ist nur bei besonders förmlichen Veranstaltungen vorgeschrieben. Badebekleidung gehört ohne Ausnahme an den Strand.

Rauchen: Ein Rauchverbot gilt in allen öffentlichen Einrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Telefonzellen und Räumen, in denen sich Geldautomaten befinden sowie auf Kinderspielplätzen und Schulhöfen. Rauchen ist auch im Umkreis von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten verboten. Das Rauchverbot gilt zudem in allen gastronomischen Einrichtungen und Lokalen. Raucherzonen in Gasträumen sind nicht mehr gestattet. Nur noch Hotels dürfen Raucherzimmer anbieten. An einigen Stränden ist Rauchen ebenfalls verboten wie auf den Kanaren u.a. am Strand Las Canteras in Las Palmas de Gran Canaria, an 28 Stränden auf den Balearen (davon liegen 15 rauchfreie Strände auf Mallorca), im Baskenland, in Galicien, in Andalusien, in Valencia sowie in Katalonien an den Stränden Barcelonas.

Alkohol: Es besteht Alkoholverbot in den Partyzonen auf Mallorca und auf Ibiza sowohl auf der Straße als auch am Strand. Vergehen werden mit einem Bußgeld geahndet. 

Trinkgeld: Bedienungsgeld ist i. Allg. in den Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten, trotzdem ist es üblich, Zimmerpersonal und Kellnern ein kleines Trinkgeld zu hinterlassen. Gepäckträger erhalten eine geringe Summe pro Gepäckstück. Entscheidet man sich für ein Trinkgeld, gibt man in der Gastronomie zwischen 5-10 %. Wenn der Kellner das Wechselgeld zurückbringt, lässt der Gast das Trinkgeld liegen. Als äußerst unhöflich gilt es jedoch, Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke liegen zu lassen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet.

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Spanischkenntnisse sind von Vorteil, obwohl spanische Geschäftspartner oft Englisch, eventuell auch Deutsch oder Französisch verstehen. Terminvereinbarungen und Visitenkarten sind üblich. Geschäftszeiten schwanken von Betrieb zu Betrieb und sollten im Voraus erfragt werden.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten in Barcelona, Sevilla und Granada: 08.00/09.00-18.00/19.00 Uhr, in der Regel mit einer ausgedehnten Mittagspause von 13.30-15.00/16.00 Uhr. Santiago de Compostela und Malaga: 09.00-14.00 und 17.00-20.00 Uhr. Banken haben nur am Vormittag geöffnet.

Geschäftszeiten Madrid: Mo-Fr 09.00-14.00 und 17.00-20.00 Uhr, während der Sommermonate auch 08.00-15.00 Uhr. Große und multinationale Unternehmen haben ihre Geschäftszeiten dem europäischen Standard angeglichen und bieten durchgehende Geschäftszeiten an.

 

Allgemeines

Hauptstadt

Madrid
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