Guadeloupe
Übersicht
Zu Guadeloupe gehören die wie ein Schmetterling geformten Inseln Basse-Terre und Grande-Terre sowie die nahe gelegenen, kleineren Inseln La Desirade, Marie-Galante und Les Saintes. Kolumbus entdeckte die Inselgruppe 1493, die 1635 französische Kolonie und 1946 französisches Überseegebiet wurden. Daraus resultiert ein starker französischer Einfluss, angefangen von den Zutaten und Speisen bis hin zur Währung Guadeloupes.
Die Inseln bieten nicht nur weiße Sandstrände, sondern auch tropische Regenwälder mit einer Vielzahl von Tierarten sowie den höchsten Wasserfall der Karibik.
Basse-Terre besteht aus schroffem, vulkanischem Terrain, während sich Grande-Terre mit hügeliger bis flacher Landschaft präsentiert. Auch grüne Bergketten mit atemberaubender und unberührter Tropenlandschaft gibt es in Guadeloupe, und die Inseln sind ein echtes Paradies für Taucher. Für Jacques Cousteau zählten sie sogar zu den zehn besten Tauchgebieten der Welt.
Aber auch zahlreiche Restaurants und Bars sowie Tanzclubs, in denen man typische Musik und Tanzstile miterleben kann, gibt es in Guadeloupe. Der berühmteste Tanz von Guadeloupe ist die Biguine, zu der noch heute farbenfrohe kreolische Kostüme getragen werden. Auf keinen Fall sollte man versäumen den Rum-Punsch zu probieren.
Allgemeines
Hauptstadt
Verwaltungssitz: Basse-Terre.
Handelszentrum: Pointe-à-Pitre (Grande-Terre).
Geographie
Guadeloupe ist Teil der Leeward-Inseln und setzt sich aus Basse-Terre, Grande-Terre (durch einen schmalen Kanal von Basse-Terre getrennt) und den fünf oben genannten Inseln zusammen. Basse-Terre hat eine vulkanische Landschaft, während Grande-Terre eher flach ist und aus Kreidegestein besteht. Die Bergregionen haben eine wunderschöne tropisch-üppige Landschaft.
Regierung
Französisches Übersee-Departement (Départements d'outre-mer) mit vier Abgeordneten in der französischen Nationalversammlung und zwei Senatoren im Senat. Interne Angelegenheiten werden vom Conseil général (42 Mitglieder) wahrgenommen.
Staatsoberhaupt
Staatschef: Emmanuel Macron, seit Mai 2017. Frankreich wird durch den Präfekten Xavier Lefort seit Januar 2023 vertreten.
Elektrizität
220 V, 50 Hz. Adapter meist nicht erforderlich.
Regierungschef
Präsidentin des Rates auf Departement-Ebene: Guy Losbar, seit Juli 2021.
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Condor (DE) fliegt 1-mal wöchentlich von Frankfurt/M. nonstop nach Pointe-à-Pitre.
Air Caraïbes (TX), Guadeloupes nationale Fluggesellschaft, Air France (AF) und Corsair (SS) bieten Nonstop-Flüge von Paris (Paris-Charles de Gaulle und Paris-Orly) nach Guadeloupe an. Zubringerflüge nach Paris werden u.a. aus Deutschland von Lufthansa (LH), aus Österreich von Austrian (OS) und aus der Schweiz von Swiss (LX) angeboten.
Flugzeiten
Frankfurt/M. - Guadeloupe: 9 Std. 45 Min. (nonstop mit Condor) bzw. 14 Std. 5 Min. (mit Zwischenstopp in Paris); Wien - Guadeloupe: 14 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp); Zürich - Guadeloupe: 12 Std. 30 Min. (mit Zwischenstopp).
Ausreisegebühr
Keine.
Anreise mit dem Pkw
Maut: Auf Guadeloupe gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend aber befristet gültig. Es wird empfohlen, einen Internationalen Führerschein als zusätzliches Dokument mitzunehmen.
Anreise mit dem Schiff
Im Haupthafen Guadeloupes, in Pointe-à-Pitre, legen Kreuzfahrtschiffe an und starten Fähren und Tragflächenboote u.a. zu den Karibikinseln Martinique und St. Lucia.
Kreuzfahrtschiffe
Die Reedereien Silversea, Regent Seven Seas Cruises und Seabourn haben auf ihren aus den USA kommenden Kreuzfahrten Guadeloupe im Programm. Seabourn bietet auch Kreuzfahrten mit Start in Lissabon (Portugal) und Zwischenstopp auf Guadeloupe an.
Fähranbieter
Fähren von L'Express des Iles verbinden Pointe-à-Pitre regelmäßig u.a. mit Martinique und St. Lucia.
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Air Caraïbes (TX) verbindet täglich Pointe-à-Pitre mit Marie-Galante. Charterflüge zwischen den Inseln sind bei verschiedenen Anbietern verfügbar.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das Straßennetz von Guadeloupe hat eine Länge von ca. 2.000 km und ist gut ausgebaut. Die Pont de la Gabare-Brücke über den Salée verbindet die beiden Hauptinseln Grande-Terre und Basse-Terre. Auf Basse-Terre sind die Straßen oft sehr steil und schwierig zu befahren.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind ausreichend vorhanden.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Die Straßen sind in einem guten Zustand.
Autovermietung
Mietwägen sind in Pointe-à-Pitre in der Stadt und am Flughafen und auch in anderen Städten verfügbar. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 26 Jahren wird vor Ort mitunter zusätzlich eine Jungfahrergebühr berechnet. Lokale Anbieter sind oft günstiger als internationale.
Taxi
Taxis sind überall verfügbar. Der Fahrpreis sollte vorab vereinbart werden und ist zwischen 21.00 und 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wesentlich höher als zu anderen Zeiten.
Fahrrad
Fahrräder und Roller können gemietet werden.
Reisebus
Es gibt ein gutes öffentliches Busnetz. Busse fahren von Pointe-à-Pitre und Basse-Terre zu allen Städten.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,5 ‰.
- Ein Messgerät zur Alkoholbestimmung ist mitzuführen.
- Ein Feuerlöscher muss im Auto vorhanden sein.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Dokumentation
Der nationale Führerschein ist ausreichend, aber befristet gültig. Es wird empfohlen, einen Internationalen Führerschein als zusätzliches Dokument mitzunehmen.
Unterwegs in der Stadt
Die Inselstädte können aufgrund ihrer geringen Größe sehr gut zu Fuß erkundet werden oder man bestellt sich ein Taxi bzw. hält es an der Straße an.
In Pointe-à-Pitre bietet für Stadtrundfahrten eine kleine Eisenbahn auf Gummirädern.
Vor Ort unterwegs mit der Bahn
Auf Guadeloupe gibt es keinen Schienenverkehr.
Unterwegs mit dem Schiff
Zwischen den Inseln bestehen regelmäßige Fährverbindungen.
Fähren von CTM Deher verkehren täglich zwischen Trois-Rivières und den Inseln Terre-de-Bas und Terre-de-Haut sowie zwischen Basse-Terre und Terre-de-Haut.
Icigo verbindet Trois-Rivières mit Les Saintes sowie Saint François und Pointe-à-Pitre mit Marie-Galante und Les Saintes.
Reisewarnung
Überblick
Stand - Fri, 10 Nov 2023 18:45:00 +0100(Unverändert gültig seit: Mon, 13 Nov 2023 10:18:02 +0100)
Letzte Änderung: Aktuelles
Einschließlich Französische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Seit einiger Zeit werden einzelne Teile Frankreichs von starken Regenfällen heimgesucht. An einzelnen Orten besteht Überschwemmungsgefahr. Besonders stark betroffen ist das Département „Pas-de-Calais" im Nordosten.
- Informieren Sie sich mittels entsprechender Medienangebote über die aktuelle Hochwasserlage an Ihren Zielorten.
Sicherheit
Terrorismus
Die französische Regierung hat am Abend des 13. Oktober 2023 die höchste Terrorwarnstufe („urgence attentat" des Antiterrorplans Vigipirate) ausgerufen. Anlass war die tödliche Messerattacke eines islamistischen Gewalttäters am Vormittag des 13. Oktober 2023 auf Lehr- und Sicherheitspersonal einer Schule in Arras (nahe Calais), bei der ein Lehrer getötet worden war. Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten angespannt.
Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen oder bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.
Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X (ex-Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
- Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Korsika
Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
Streiks
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Webseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.
- Vergewissern Sie sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten.
Kriminalität
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
- Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen sie nicht unbewacht ab.
- Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
- Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
- Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
Natur und Klima
Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Tropenstürme in den Überseegebieten
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Erdbeben und Vulkane
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Grenzkontrollen/Brexit
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und insbesondere im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
- Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
- Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Aktuelles
Dengue-Fieber
Im Vergleich zu den Vorjahren werden im Jahr 2023 in Guadeloupe und Martinique deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung ärztlich beraten.
- Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, s. unten.
Bettwanzen
In Frankreich werden seit Sommer 2023 vermehrt Bettwanzen dokumentiert. Bisse von Bettwanzen sind in der Regel ungefährlich, Krankheiten werden nicht übertragen.
- Beachten Sie zu Ihrem Schutz die Hinweise des Bundesumweltamtes zu Bettwanzen.
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.
Medizinische Versorgung
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Französische Überseegebiete
Zika-Virus-Infektion
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
- Verwenden Sie stets Kondome.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Französisch-Guayana
Impfschutz
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.
- Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas")
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Martinique
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Guadeloupe
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Barthélemy
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
St. Martin
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
La Réunion
Impfschutz
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Mayotte
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Deutsche, Schweizer und Staatsangehörige von EU-Ländern können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Reisepässe von Staatsangehörigen von EU-Ländern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Visainformationen
Benötigte Dokumente bei der Einreise
Aufenthaltsverlängerung
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung empfohlen wird.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Guadeloupe den Flughafen nicht verlassen. In Guadeloupe selbst besteht kein Infektionsrisiko.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Trinkwasser ist gechlort und kann u. U. leichte Magenverstimmungen hervorrufen. Während der ersten Urlaubstage sollte man abgefülltes Wasser trinken. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Leitungswasser kann Gefahren in sich bergen und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann unbesorgt verzehrt werden, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Vor dem Verzehr von Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger können vereinzelt, aber landesweit in manchen Teichen und Flüssen vorkommen. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November erhöht ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Geld
Wechselkurse
EURWährung
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Die gängigen Kreditkarten werden in größeren Hotels, Geschäften und internationalen Autoverleihfirmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Guadeloupe in der Regel nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, z. T. Sa vormittags.
Devisenbestimmungen
S. Frankreich.
Geldwechsel
An zahlreichen Geldautomaten kann man Bargeld mit der Bankkarte oder Kreditkarte abheben. Wechselstuben sind in den meisten Ortschaften vorhanden.
Öffentliche Feiertage
year
2023Zollfrei Einkaufen
Importbestimmungen
Import/Export in die EU
Kontaktadressen
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Leichte Sommeranzüge bzw. Sommerkleider oder leichte Kostüme. Die günstigste Zeit für Geschäftsreisen ist Januar bis März sowie Juni bis September. Geschäftsverbindungen bestehen hauptsächlich mit Frankreich.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
Geschäftskontakte
Chambre de Commerce et d'Industrie Îles de Guadeloupe (Industrie- und Handelskammer)
Rue Félix Eboué, 97159 Pointe-à-Pitre, Guadeloupe
Tel. +590 (0)82 93 76 00.
Website: www.cciguadeloupe.com
Kommunikation
Mobiltelefon
GSM 900. Netzbetreiber sind France Telecom und Améris. Mobiltelefone können am Flughafen bei Baggage Plus gemietet werden. Der Sende-/Empfangsbereich erstreckt sich über die Französischen Antillen und Französisch-Guyana. St. Martin und St Barthélemy: Digitales Analognetzwerk (System B). Netzbetreiber ist St Martin Mobiles (Internet: www.stmartinmobiles.com). Die deutschen Mobilfunknetze D1 und D2 sind auf Guadeloupe uneingeschränkt funktionsfähig.
Internet
Hauptanbieter sind Wanadoo (Internet: www.wanadoo.fr) und and Antilladoo (Internet: www.antilladoo.com). Es gibt Internetcafés in Saint-François, Mare-Gaillard, Pointe-à-Pitre und in anderen Städten. Außerdem hat man Internetanschluss in manchen Postämtern und bei anderen öffentlichen Stellen.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Telefon
Internationale Direkdurchwahl. Das nationale Telefonnetz ist gut, keine Ortsnetzkennzahlen. Die lokalen Telefonkabinen sind meist für Telefonkarten ausgerüstet, viele funktionieren auch mit Kredikarten, sehr selten sind es Münzfernsprecher. Telefonkarten erhält man in den Postämtern.
Post
Luftpost nach Europa benötigt ca. eine Woche. Briefmarken kann man in Postämtern und bei manchen Zeitungshändlern kaufen.
Sehenswürdigkeiten
Einkaufen
Überblick
Französische Importe wie Parfüm, Wein, Spirituosen und Lalique-Kristall sind preiswert. Beliebte Souvenirs sind der einheimische Rum, Bambushüte, Strohartikel und Voodoopuppen. Wer mit Reiseschecks bezahlt, erhält teilweise 20% Rabatt. Öffnungszeiten der Geschäfte: i. A. Mo-Fr 08.30-18.00 Uhr, Sa 08.30-13.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
Einheimische Musik und Tanz werden in zahlreichen Restaurants, Bars und Diskotheken geboten. Der berühmte Inseltanz Beguine wird auch heute noch in farbenprächtigen und reich verzierten kreolischen Kostümen getanzt.
Kulinarisches
Übersicht
Die meisten Gerichte bestehen aus Meeresfrüchten, die auf kreolische, afrikanische, indische und südostasiatische Art zubereitet werden, wobei der Einfluss der französischen Küche jedoch unverkennbar ist. Spezialitäten sind Hummer, Muscheln und Seeigel. Weitere Inselspezialitäten sind gefüllte Krebse, Meeresschneckensuppe, Wildziegenbraten, Hasenpfeffer und gebratene Tauben. Getränke: Französischer Wein, Sekt, Liköre und einheimischer Rum werden angeboten. Rumpunsch ist eine Spezialität (Mischung aus Rum, Limonen, Gewürzen und Sirup), die man unbedingt probieren sollte.
Unterkunft
Hotels
Auf Guadeloupe gibt es eine gute Hotelauswahl, die Palette reicht von Spitzenhotels bis zu freundlichen Landgasthöfen. Die Unterkünfte auf abgelegeneren Inseln sorgen manchmal für eine angenehme Überraschung, sind jedoch oft recht einfach. Hotelsteuer ist normalerweise im Preis inbegriffen, je nach Saison werden 15-30 % Bedienungssteuer aufgeschlagen. Viele Hotels erheben eine Standardgebühr.
Die meisten Hotels bieten unterschiedliche Kombinationen an:
Full American Plan (FAP): Zimmer mit Vollpension (einschl. Nachmittagstee).
American Plan (AP): Zimmer mit drei Mahlzeiten.
Modified American Plan (MAP): Zimmer, Frühstück und Abendessen, in manchen Hotels auch Nachmittagstee.
Continental Plan (CP): Zimmer mit Frühstück.
European Plan (EP): nur Übernachtung.
Camping
Zur Zeit gibt es nur einen Campingplatz in Guadeloupe. Weitere Informationen vom Office du Tourisme (s. Adressen).
Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Abseits des Massentourismus besteht auf Guadeloupe auch die Möglichkeit, in einer Herberge (Gîte) unterzukommen. Ein Verzeichnis der Herbergen führt auch das Fremdenverkehrsamt.
Kultur
Religion
Überwiegend römisch-katholisch (95 %); protestantische Minderheit (1 %) und andere.
Soziale Verhaltensregeln
Die Atmosphäre ist ruhig und zwanglos. Alltagskleidung wird akzeptiert, zum Ausgehen am Abend wird jedoch elegantere Kleidung erwartet. Trinkgeld: 10%.
Klima
Beste Reisezeit
Ganzjährig warm mit Temperaturen zwischen 24° und 30°C; zeitweise schwül, Regenzeit von Juni - Oktober. Niederschläge ganzjährig.
Landesdaten
Vorwahl
+590Fläche(qkm)
1705Bevölkerung
400.124Bevölkerungsdichte(pro qkm)
237Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
15Sprache
Überblick
Amtssprache ist Französisch, daneben werden auch Kreolisch und Englisch gesprochen.
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