Martinique
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Französisch; die einheimische Sprache ist Créole.
Redewendungen
- Auf Wiedersehen = Au revoir
- Acht = Huit
- Achtzig = Quatre-vingt
- Ausgang = Sortie
- Bier = Bière
- Bitte = S'il vous plaît
- Danke = Merci
- Dienstag = Mardi
- Doktor = Médecin
- Donnerstag = Jeudi
- Drei = Trois
- Dreißig = Trente
- Eingang = Entrée
- Einhundert = Cent
- Eins = Un (Une)
- Eintausend = Mille
- Freitag = Vendredi
- Fünf = Cinq
- Fünfzig = Cinquante
- Gefahr = Danger
- Geschlossen = Fermé
- Hallo = Bonjour
- Heute = Aujourd'hui
- Hotel = Hôtel
- Ich fühle mich krank = Je ne me sens pas bien
- Ich verstehe das nicht = Je ne comprends pas
- Ja = Oui
- Mein Name ist = Je m'appelle
- Mir geht es sehr gut. = Ça va bien
- Mittwoch = Mercredi
- Montag = Lundi
- Morgen = Demain
- Nein = Non
- Neun = Neuf
- Neunzig = Quatre-vingt dix
- Offen = Ouvert
- Restaurant = Restaurant
- Samstag = Samedi
- Sechs = Six
- Sechzig = Soixante
- Sieben = Sept
- Siebzig = Soixante-dix
- Sonntag = Dimanche
- Speisekarte = Menu
- Sprechen Sie Deutsch/Englisch? = Est-ce que vous parlez allemand/anglais?
- Toiletten = Toilettes
- Vier = Quatre
- Vierzig = Quarante
- Wein = Vin
- Wie geht es Ihnen? = Comment ça va?
- Wie viel kostet das? = Combien est-ce que ça coûte?
- Wo ist ? = Où est ?
- Zehn = Dix
- Zwanzig = Vingt
- Zwei = Deux
Übersicht
Als Christopher Kolumbus Martinique 1493 entdeckte, war es für ihn das “schönste Land der Welt” und er benannte es nach dem Heiligen Martin. Martiniques Ureinwohner waren die Arawak und die Kariben, die es Madinina („Blumeninsel“) nannten.
Obwohl die Briten im 18. und 19. Jahrhundert kurzzeitig versuchten, das Land unter ihre Kontrolle zu bringen, hatten die Franzosen seit 1635 die Macht über Martinique (und Guadeloupe).
Der Tourismus ist ein wichtiger Teil der Wirtschaft. Jedes Jahr kommen Hunderttausende Touristen wegen Martiniques malerischer Vulkanlandschaft, seiner feinen schwarzen, weißen oder schwarz-weiß gesprenkelten Sandstrände und den umliegenden Zucker-, Palmen-, Bananen- und Ananasplantagen hierher. Seine Lage macht Martinique auch zum beliebten Zwischenstopp auf Kreuzfahrten.
Man sollte auf keinen Fall versäumen, den einheimischen Rum zu probieren, denn er zählt zu den besten der Welt. Wegen seiner hohen Qualität bekam der das prestigeträchtige französische Gütesiegel „Appellation d'origine contrôlée“ verliehen, das eigentlich französischen Weinen und Käsesorten vorbehalten ist.
Allgemeines
Zeitzone
Hauptstadt
Fort-de-France.
Geographie
Die französische Überseeprovinz Martinique ist eine Vulkaninsel und die nördlichste der karibischen Windward-Inseln. Sie ist felsiger als die Leeward-Inseln und hat feine Strände (schwarzer, weißer oder gemischter Sand), die von Zuckerrohr-, Palmen-, Bananen- und Ananasplantagen gesäumt sind. Bevor die Insel zu Ehren des heiligen Martin umbenannt wurde, nannten die Eingeborenen sie Madidina (»Insel der Blumen«).
Regierung
Martinique ist eines der französischen Départements d'Outre-Mer (seit 1946) und gilt als Teil des Mutterlandes. Die Insel hat ein Regionalparlament (Conseil général) mit 45 Abgeordneten. Vier Vertreter werden in die französische Nationalversammlung u. zwei in den Senat entsandt.
Staatsoberhaupt
Emmanuel Macron seit Mai 2017, vertreten durch den Präfekten Jean-Christophe Bouvier, seit August 2022.
Regierungschef
Elektrizität
220 V, 50 Hz. Kein Adapter erforderlich.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Fri, 08 Sep 2023 18:15:00 +0200(Unverändert gültig seit: Fri, 08 Sep 2023 18:26:40 +0200)
Letzte Änderungen:
Gesundheit - Dengue-Fieber
Redaktionelle Änderungen
Einschließlich Französische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Im Oktober 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich. Frankreich hat in Folge die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen, die im März 2021 auf die zweithöchste Stufe angepasst wurde.
Die Sicherheitslage in Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, bleibt angespannt. Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht.
Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (zu Museen oder Einkaufszentren) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
- Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Korsika
In der Vergangenheit kam es zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.
Innenpolitische Lage
Streiks
In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.
Insbesondere auf Mayotte und La Réunion sowie in Französisch-Guayana kommt es gelegentlich zu Demonstrationen und Streiks, die auch zu Straßenblockaden und bei längerer Dauer zu Versorgungsengpässen führen können.
- Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
- Verfolgen Sie die aktuelle Lage im Nah- und Fernverkehr über die Webseiten der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCF, des Nahverkehrs in Paris und Umland (RATP) und der Pariser Flughäfen.
- Vergewissern Sie sich der Öffnungszeiten von Museen und anderer Sehenswürdigkeiten.
Kriminalität
Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie, gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.
Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
- Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen sie nicht unbewacht ab.
- Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
- Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
- Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
Natur und Klima
Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr
Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.
Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.
In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.
Busch- und Waldbrände
Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.
Tropenstürme in den Überseegebieten
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.
Erdbeben und Vulkane
Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
- Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete
Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.
Grenzkontrollen/Brexit
Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und insbesondere im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartzeiten gerechnet werden.
- Informieren Sie sich über die Brexit-Webseite der französischen Regierung; sie enthält auch Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache.
Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.
- Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet teilweise auch in deutscher Sprache z.B. RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. dass der einfahrende Verkehr in der Regel Vorfahrt hat. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.
In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.
Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.
- Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.
Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Reisen in die französischen Überseegebiete
Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.
Medizinische Versorgung
In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Französische Überseegebiete
Zika-Virus-Infektion
Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
HIV/AIDS
In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Französisch-Guayana
Impfschutz
Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein hohes Risiko in den Regionen des Grenzflusses Oiapoque im Osten des Landes, des Flusses Approuague und des Petit-Saut-Staudammes sowie in der zentralen und südlichen Landeshälfte, inklusive der Regionen um Saint Élie und Saül, vor. Ein geringes Risiko besteht im Rest des Landes mit Ausnahme der Küstenregion im Westen von Kourou, Cayenne und Île du Diable, in denen ein minimales Risiko besteht, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas")
In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Martinique
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Martinique gilt als malariafrei.
Guadeloupe
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Guadeloupe gilt als malariafrei.
St. Barthélemy
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
St. Barthélemy gilt als malariafrei.
St. Martin
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
St. Martin gilt als malariafrei.
Französisch-Polynesien und Neukaledonien
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Französisch-Polynesien und Neukaledonien gelten als malariafrei.
La Réunion
Impfschutz
Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
La Réunion gilt als malariafrei.
Mayotte
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im Überseegebiet Mayotte besteht ganzjährig ein minimales Risiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Empfehlungen des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Kleidung: Leichte Anzüge und Safari-Anzüge sind angemessen. Geschäftsreisen sollten in die Monate Januar bis März und Juni bis September gelegt werden. Hauptgeschäftsverbindungen mit Frankreich.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.
Geschäftskontakte
Chambre de Commerce et d'Industrie Martinique (CCI) (Industrie-und Handelskammer)
50, Rue Ernest Deproge, 97200 Fort-de-France, Martinique
Tel. +596 (0)55 28 00.
Website: www.martinique.cci.fr
Sehenswürdigkeiten
sight
Landesdaten
Vorwahl
+596Fläche(qkm)
1100Bevölkerung
375.265Bevölkerungsdichte(pro qkm)
344Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
15Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die Gesundheitsversorgung entspricht europäischem Standard.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Vor Reiseantritt sollte man Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse halten.
Es gibt 14 Krankenhäuser.
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Martinique nicht verlassen. Ausgenommen sind außerdem Kinder unter 1 Jahr.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Das Trinkwasser außerhalb der großen Städte kann Risiken in sich bergen und sollte daher abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert, und Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse sind unbedenklich. Vor dem Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Für das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber besteht ganzjährig ein Infektionsrisiko, das zwischen Juli und November besonders hoch ist. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Impfungen
Geld
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Visa und z. T. Mastercard werden in Hotels, Autovermietungen und den meisten Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Martinique nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
S. Frankreich.
Geldwechsel
Möglich in Banken und Wechselstuben, auch größere Hotels wechseln Geld, jedoch zu schlechteren Kursen.
Währungen
Wechselkurse
EURWährung
Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1999 der Euro die offizielle Währung.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 150, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kontaktadressen
contacts
Öffentliche Feiertage
Überblick
Wie Frankreich, zusätzlich:
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kommunikation
Mobiltelefon
GSM 900/1800 und 4G. Netzbetreiber sind u.a. Orange und Digicel Martinique. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk umfasst auch die Französischen Antillen und Französisch-Guyana. Internationale Roaming-Verträge bestehen. Dennoch kann sich ggf. der Erwerb einer lokalen Prepaid-SIM-Karte lohnen.
Internet
Internetanbieter sind u.a. Orange und Digicel Martinique. Kostenloses WLAN bieten die meisten Hotels, Gasthäuser, Restaurants und Cafés.
Telefon
Die Landesvorwahl von Martinique ist 00596.
Auf Martinique gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
Post
Briefmarken sind in den Läden erhältlich, in denen Postkarten gekauft werden können. Hotelrezeptionen verkaufen ebefalls Briefmarken und nehmen Briefsendungen für ein Trinkgeld von ca. 1 US$ entgegen. Postsendungen brauchen ca. 1 Woche nach Europa. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-18.00 Uhr und Samstag vormittags. Internationale Kuriere unterstützen das nationale Postsystem.
Einkaufen
Überblick
Zu den begehrtesten Souvenirs gehören Spirituosen, Schmuck, Muschelketten, Lalique-Kristall sowie Wandbehänge, aber auch Stroh- und Bastwaren und Bambushüte. Ein besonderes Mitbringsel sind die Poupées Martiniquaises (schwarze Puppen in traditioneller kreolischer Kleidung aus Madrasstoff). Der hiesige Rum gehört zu den besten weltweit. Beliebt ist auch die auf Martinique produzierte Gewürzvanille (Bourbon-Vanille). Besonders preiswert sind französische Importgüter wie Parfüm, Mode, Wein oder Likör erhältlich. Einige Geschäfte geben bei Bezahlung mit Kreditkarte oder Reiseschecks 20% Rabatt, wobei letztgenannte nicht in allen Geschäften akzeptiert werden.
Lohnenswert ist ein Bummel durch die Rue Victor Hugo, der Haupt-Einkaufsstraße in Fort-de-France, in der es zahlreiche Boutiquen, Obst- und Blumenhändler gibt. In Fort-de-France gibt es auch einige Einkaufszentren, deren Besuch sich allerdings kaum lohnt. Das größte Einkaufszentrum der Insel ist die Galleria in Lamentin in der Nähe des Flughafens; hier findet man unter anderem auch europäische Markengeschäfte. Das größte Einkaufserlebnis jedoch bieten die zahlreichen Straßenstände, die es überall gibt.
In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Wochenmärkte statt. Unbedingt besuchen sollte man den Gran Marché in Fort-de-France, auf dem Händler in den traditionellen bunten Madras-Trachten neben schmackhaftem Gemüse, tropischen Früchten und exotischen Blumen auch zahlreiche Gewürze und Duftharze anbieten. Weitere bekannte Märkte sind der Markt in Saint-Joseph sowie der Markt von Trois-Ilets und Pointe du Bout.
Öffnungszeiten
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
Martinique hat ein vielfältiges Nachtleben zu bieten. In allen größeren Städten gibt es zahlreiche Restaurants, Bars, Nachtklubs und Diskotheken. Vor allem in den Städten Les Trois Illets, Le Marin, Ste Anne, Le Vauclin und Le Francois, die sich alle im Süden der Insel befinden, kann man die Nacht zum Tag machen. In vielen Hotels finden regelmäßig regionale Tanz- und Musikveranstaltungen wie z.B. Vorführungen von Limbo-Tänzern oder Steelbands statt. Wer den Abend gerne etwas ruhiger verbringt, genießt den Sonnenuntergang bei einem Cocktail in einer der vielen Strandbars.
Das abwechslungsreichste Nachtleben hat Fort-de-France zu bieten. Hier gibt es auch einige Theaterhäuser. Das Rathaus von Fort-de-France beherbergt heute das Kulturzentrum SERMAC (Service Municipal d'Action Culturelle), in dem regelmäßig Konzerte und Theateraufführungen stattfinden. Auch in Schoelcher gibt es ein Theater.
Die Martinikaner sind sehr stolz auf ihre Musik. Überall sind Zouk-Klänge zu hören, eine lebendige Musik im Viervierteltakt ähnlich dem Merengue, die einzigartig auf den französischen Westindischen Inseln ist.
Das Ballet Martiniquais ist das größte Ballett der Karibik und gehört zu den berühmtesten Ballettensembles der Welt. Eine weitere bekannte Tanzgruppe ist Les Balisiers. Aufführungen beider Ensembles finden regelmäßig an verschiedenen Orten auf der Insel statt.
Die Lokalzeitung Choubouloute enthält Informationen über Abendveranstaltungen und ist in allen Zeitschriftenläden erhältlich.
Kulinarisches
Übersicht
Charakteristisch für Küche der Insel ist der französische und karibische Einfluss. Die kreolische Küche ist weit verbreitet, sie ist eine originelle Kombination aus französischen, indischen und afrikanischen Traditionen, angereichert mit exotischen Gewürzen. Fische, vor allem Red Snapper, sowie Meeresfrüchte wie Hummer, Krebse, Muscheln und Seeigel werden auf vielfältige Art und Weise zubereitet und serviert. Zum Nachtisch werden meist tropische Früchte gereicht.
Regionale Spezialitäten
- Soudins (Muscheln mit Pfeffer und Limonensaft).
- Blaff (Fischeintopf mit vielen verschiedenen Kräutern).
- Gefüllter Krebs.
- Meeresschneckensuppe.
- Gebratene Wildziege oder Tauben.
- Colombo (Hühnchen, Ziegen-, Schweine- oder Lammfleisch, in einer dicklichen, scharfen Curry-Soße).
- Paté en Pot (Gemüsesuppe mit Schinkenspeck und Lammfleisch, gewürzt mit Lorbeer und Nelken).
- Les accras (in Öl gebratene Klöße aus Fischen, Langusten und Krebsen, gewürzt mit Knoblauch, Thymian, Piment und Schnittlauch).
- Les crabes farcis (Landkrabben mit Kokosmilch und pürierter Avocado gewürzt mit Knoblauch und Piment).
- Poulet Créole ( gegrilltes Hühnchen mit einer würzigen Soße).
- Blanc-Manger (Dessert aus Kokosnuss und Vanillemilch, abgeschmeckt mit Zimt und Muskatnuss).
Wissenswertes
In den Restaurants werden häufig Lambi (Fechterschnecken) angeboten. Da die Art vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf dieses Gericht besser verzichten.
Trinkgeld
Ein Trinkgeld von 10% ist üblich.
Regionale Getränke
Das Angebot an französischen Weinen, Sekt und Spirituosen sowie einheimischem Rum ist sehr groß. Rumpunsch ('ti punch) ist eine karibische Spezialität aus Rum, Limonensaft, Bitterlikör und Sirup. Jeder Barkeeper hat sein eigenes Rezept für Planteur (Planter’s Punch), einen Longdrink aus Rum und Fruchtsäften. Shrub ist ein Weihnachtslikör aus Rum und Orangenschalen. Aus hiesigen Früchten wie Guaven, Stachelannonen, Passionsfrüchten, Mandarinen und Zuckerrohr werden leckere Säfte frisch zubereitet.
Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke
Auf Martinique darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
Unterkunft
Hotels
Martinique hat ein gutes Hotelangebot. Auf die Rechnungen werden 10% Bedienungsgeld und andere Steuern aufgeschlagen. Das Relais de la Martinique, ein Verband von kleinen Hotels und Pensionen, bietet besondere Buchungs- und Ausflugsmöglichkeiten an.
Kategorien: Es gibt Hotels der Luxusklasse, der mittleren und niedrigeren Preisklasse. Weitere Informationen erteilt: Centrale de Reservation Martinique, BP 823, 97200 Fort-de-France. Tel: 61 61 77. (Internet: www.touristmartinique.com). Auskünfte erteilt außerdem Maison de la France (s. Adressen).
Kultur
Religion
85 % Katholiken, 11 % Protestanten, 1 % Muslime, 1 % Hindus.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Die Atmosphäre ist entspannt und zwanglos. Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Höflichkeitsfloskeln sind üblich und in der Konversation wichtig. Bonjour und Merci sollte man häufig sagen, gerne begleitet von einem freundlichen Lächeln.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung wird überall akzeptiert. Leichte Baumwollkleidung wird empfohlen. Badekleidung gehört an den Strand. An manchen Hotelstränden sind Zonen zum Oben-ohne-Sonnenbaden abgeteilt. In besseren Restaurants und Nachtklubs wird Abendkleidung erwartet.
Fotografieren: Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. In Kirchen und Museen ist das Fotografieren häufig erlaubt, man sollte aber vorher fragen.
Rauchen: Grundsätzlich darf überall geraucht werden. Einige Hotels unterteilen in Raucher- und Nichtraucherzimmer. Nichtraucherzonen sollten beachtet werden.
Kriminalität: Wie überall auf der Welt gibt es auch auf Martinique Taschendiebe. Mit wertvollem Schmuck und größeren Bargeldbeträgen sollte daher nicht geprahlt werden, Wertgegenstände sollten am Strand nicht unbeaufsichtigt sein und Mietwagen sollten abgeschlossen werden.
Sicherheit: Der Pelée ist immer noch aktiv; wer einen Ausflug in die Nähe des Vulkans plant, sollte sich vorab über die Aktivität informieren. Der Amerikanischen Lanzenotter geht man besser aus dem Weg; Bisse dieser Schlange sind heilbar, wenn sofort eine Behandlung erfolgt.
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