Neukaledonien

Landesdaten

Vorwahl

+687

Fläche(qkm)

18575

Bevölkerung

285.498

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

15

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

15

Übersicht

Landschaftlich ist Neukaledonien äußerst vielgestaltig: Es verfügt über einige der besten weißen Sandstrände im Pazifik, aber auch über atemberaubende Berge. Ein 1.600 km langes Barriereriff umgibt Neukaledonien, das 2008 zum UNESCO Weltnaturerbe ernannt wurde. In Neukaledonien soll es außerdem die größte Lagune der Welt geben.
Neukaledonien ist nicht vulkanischen Ursprungs wie seine Nachbarn, sondern Teil eines prähistorischen Kontinents, der sich vor etwa 250 Millionen Jahren abspaltete. Seine Pflanzen- und Tierwelt hat sich deshalb vom Rest der Welt isoliert entwickelt und ist heute einzigartig.
Neukaledonien ist die drittgrößte Insel der Pazifikregion nach Papua-Neuguinea und Neuseeland. Es wurde 1853 französische Kolonie und 1946 französisches Überseeterritorium. Die Ureinwohner haben schon mehrmals – einschließlich während der Kanak-Revolte von 1878 – versucht, die Unabhängigkeit von Frankreich zu erlangen. Noch heute kommt es zu Konflikten zwischen beiden Ländern, was verdeutlicht, wie unterschiedlich sie über Fragen der neukaledonischen Selbstverwaltung oder der französischen Nukleartests in der Region denken.
 

Allgemeines

Regierungschef

Louis Mapou, seit Juli 2021.

Hauptstadt

Nouméa.

Geographie

Neukaledonien ist eine Inselgruppe vor der australischen Nordostküste. Die gesamte Hauptinsel wird von einer kristallinen serpentinenartigen Bergkette durchzogen. Die Westhälfte ist verhältnismäßig flach und mit Gummibäumen bewachsen, die Ostküste ist gebirgig und bietet palmengesäumte Strände. Rund 48 km südöstlich von Neukaledonien liegt die Ile des Pins (Kunie), die für ihre Tropfsteinhöhlen mit Stalagmiten und Stalaktiten bekannt ist. Die Loyauté-Inseln Ouvéa, Lifou und Maré liegen östlich der Hauptinsel. Die übrigen Inseln sind die Chesterfield-Gruppe, die Huon-Gruppe, Hinter, Matthew und Walpole.

Regierung

Französisches Übersee-Territorium (Territoire d'outre-mer/T.O.M.) mit begrenzter Selbstverwaltung seit 1956. Übergangsstatut, das der Insel weitgehende Autonomie gewährt, seit 1998. Parlament (Congrès territorial) mit 54 Mitgliedern. Zwei Vertreter werden in die Pariser Nationalversammlung und ein weiterer in den Senat entsandt.

Staatsoberhaupt

Emmanuel Macron, seit Mai 2017, vertreten durch Hochkommissar Jacques Billant, seit April 2025.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Neukaledoniens nationale Fluggesellschaft, Aircalin (SB), verbindet Nouméa u.a. mit Tokio und Osaka (Japan), Brisbane, Sydney, Melbourne (Australien), Auckland (Neuseeland) und Tahiti.

Lufthansa (LH) bietet Flüge nach Nouméa ab München in Kooperation mit Aircalin (SB) via Osaka (Japan) an.

All Nippon Airways (NH) fliegt in Kooperation mit Aircalin (SB) ab Wien via Tokio nach Nouméa (Flughafenwechsel in Tokio); der Flug nach Tokio wird auch von Austrian (OS) angeboten und der Flug von Tokio nach Nouméa auch von Japan Airlines (JL).

Air France (AF) verbindet Wien und Zürich in Kooperation mit Aircalin (SB) via Paris und Tokio-Narita mit Nouméa. Flüge nach Paris bzw. Tokio werden auch von Austrian (OS) ab Wien und Swiss (LX) ab Zürich angeboten; anschließend Weiterflug nach Nouméa mit Aircalin (SB).

Flugzeiten

München - Nouméa: 24 Std. 55 Min.; Wien - Noumea: 25 Std. 20 Min.; Zürich - Nouméa: 26 Std. 5 Min. (Je nach Dauer der Aufenthalte bei Zwischenlandungen und/oder Flugzeugwechsel kann die Reisedauer erheblich variieren.)

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Anreise mit dem Schiff

Der internationale Hafen Nouméa wird von einigen Kreuzschifffahrtslinien angelaufen.

Kreuzfahrtschiffe

Auf den in Hamburg startenden Kreuzfahrtweltreisen legt AIDA auch im Hafen von Nouméa an.

In Australien starten u.a. Holland America Line, Celebrity Cruises, Norwegian Cruise Line und Hapag Lloyd Cruises ihre Kreuzfahrten mit Zwischenstopp in Nouméa.

Mit Start in den USA hat Holland America Line Nouméa im Programm.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Air Calédonie (TY) verbindet auf regelmäßigen Inlandsflügen Nouméa-Magenta mit Touho, Koné, dem Flughafen auf der Île des Pins sowie Maré, Ouvéa und Lifou auf den Loyauté-Inseln.

Air Loyauté bedient die Flughäfen Nouméa-Magenta und Koumac, sowie Bélep auf der Île Art und Maré, Ouvéa und Lifou auf den Loyauté-Inseln.

Leichtflugzeuge und Helikopter können bei Air Alizé gechartert werden.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 5.000 km. An der Südwestküste verläuft eine Verbindungsstraße zwischen Koumac und Nouméa, mit einer anschließenden Ringstraße über Yaté. Mehrere Querverbindungen zweigen zur Küstenstraße an der Nordostküste ab, die Pouébo mit Thio verbindet.

Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen sind sowohl in den Inselorten als auch an den Verbindungsstraßen zu finden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen der Hauptinsel sind weitestgehend gut ausgebaut und teilweise asphaltiert. Bei starken Regenfällen sind die unbefestigten Straßen allerdings oft schwierig befahrbar. Die anderen Inseln haben nur zum Teil gute Straßen.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz Neukaledoniens umfasst autobahnähnlich ausgebaute Straßen, sogenannte "routes territoriales", die mit den Buchstaben RT und einer Nummer gekennzeichnet sind sowie verschiedene Landstraßen ("routes provinciales").

Autovermietung

Mietwägen sind in der Hauptstadt und am Flughafen bei internationalen und einheimischen Firmen erhältlich. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie und Vermieter variieren) und seit mindestens 2 Jahren den Führerschein besitzen.

Taxi

In und um Nouméa gibt es zahlreiche Taxis; Taxistände befinden sich im Stadtzentrum und in Anse-Vata. Die Fahrpreise richten sich nach Zeit und Entfernung. Man sollte darauf bestehen, dass der Taxameter eingeschaltet wird.

Fahrrad

Motorräder, Mopeds und Fahrräder können gemietet werden. Auf den Loyauté-Inseln und der Île des Pins sind Fahrräder und Mofas zur Erkundung der Inseln oft über die Hotels erhältlich.

Reisebus

Busse von Raï fahren Orte auf der ganzen Insel an.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:

- Promillegrenze: 0,5 ‰; Fahranfänger: 0,2 ‰ in den ersten 3 Jahren.

Es gilt die französische Straßenverkehrsordnung, jedoch kann es örtliche Besonderheiten geben.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 110 km/h;

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist ausreichend; zusätzlich wird jedoch der Internationale Führerschein empfohlen.

 

Unterwegs in der Stadt

In Nouméa verkehren tagsüber Linienbusse im 15- bis 30-Minuten-Takt. Busse von Taneo bringen Reisende auf zahlreichen Linien u.a. zu  den Sehenswürdigkeiten der Stadt und in die Orte der Umgebung. Taneo bietet verschiedene Fahrpreisvergünstigungen an, u.a. einen Senioren- und einen Jugendpass.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Neukaledonien hat keinen Bahnverkehr.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Von Grande Terre gibt es regelmäßige Verbindungen zu den kleineren Inseln. Der Hochgeschwindigkeitskatamaran "Betico" fährt regelmäßig von Nouméa zur Île des Pins und den Loyauté-Inseln. Boote für Ausflüge zu den kleineren Inseln können gemietet werden.

 

Klima

Beste Reisezeit

Warmes, subtropisches Klima, durch Passatwinde gemildert. Hauptregenzeit zwischen Januar und März. Kühlere Temperaturen April bis August, warm September bis März.

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de

Stand - Fri, 04 Jul 2025 11:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 08 Jul 2025 13:46:11 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles (Abschnitt)

Sicherheit - Kriminalität
Redaktionelle Änderungen

Einschließlich Französische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Mautbetrug

Aktuell werden zahlreiche Betrugsfälle bekannt, bei denen Reisende per SMS oder E-Mail zur Zahlung angeblich offener Mautgebühren auf französischen Autobahnen – insbesondere auf den Strecken A13 und A14 – aufgefordert werden. Diese Nachrichten wirken offiziell, stammen aber von Betrügern, die Zahlungsdaten abgreifen wollen. Offizielle Zahlungsaufforderungen werden ausschließlich durch registrierte Anbieter oder bei der Durchfahrt durch eine Mautstation versandt. Allgemeine Informationen zur Autobahnmaut in Frankreich bietet das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Webseite. 

  • Wichtig: Klicken Sie keinesfalls auf verdächtige Links und geben Sie keine persönlichen Daten ein. 
  • Prüfen Sie im Zweifelsfall direkt über die offiziellen Anbieter, ob Sie offene Mautgebühren haben.
  • Wie Sie sich schützen können und woran Sie betrügerische Nachrichten erkennen, erfahren Sie hier:
    Phishing erkennen – ULYS
    Verdächtige Nachrichten melden – VINCI CERT

Geändertes Rauchverbot in Frankreich seit dem 1. Juli 2025

Seit 1. Juli 2025 gilt in Frankreich ein deutlich ausgeweitetes Rauchverbot im Freien, insbesondere an Orten, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden.

Verboten ist das Rauchen ab sofort

  • in öffentlichen Parks und Gärten
  • an Stränden, die an Badegewässer angrenzen
  • an Bushaltestellen (insbesondere überdachten) sowie
  • im Umfeld von Schulen, Hochschulen, Sportanlagen, Schwimmbädern und Bibliotheken

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 135  EUR geahndet werden.

Im Außenbereich von Cafés und Restaurants ist Rauchen weiterhin erlaubt. Auch E-Zigaretten sind von dem Verbot nicht betroffen. Reisenden wird geraten, auf entsprechende Hinweisschilder („Zone sans tabac") zu achten und sich an die ausgewiesenen Regeln zu halten, um entsprechende Bußgelder zu vermeiden.

Neukaledonien

Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften. 

Die Lage vor Ort hat sich stabilisiert, eine erneute Verschlechterung der Sicherheitslage kann jedoch - abhängig vom Ausgang laufender Verhandlungen- nicht ausgeschlossen werden verschärfen. 

  • Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Versichern Sie sich, besonders im Vorfeld einer Individualreise, ob Ihre gebuchte Unterkunft tatsächlich geöffnet hat.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Grenzkontrollen

Frankreich führt an seinen Landgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen bis auf weiteres Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig. 

Auch Deutschland führt vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen durch. 

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Pendler und Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht, siehe Einreise und Zoll - Reisedokumente. Angehörige anderer Staaten müssen die gültigen Einreisevoraussetzungen erfüllen (u.a. erforderlichenfalls über ein Visum verfügen).

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf den Webseiten Bison Futé und der französischen Bahngesellschaft SNCF.

Sicherheit

Terrorismus

Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.

Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).

Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.

Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Korsika

Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Streiks

In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.

Kriminalität

Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. In Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.

Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
  • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
  • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs. Bei Übernachtung im Wohnmobil/Wohnwagen auf Autobahnraststätten werden Reisende regelmäßig Opfer von Diebstählen und Überfällen, die auch unter Einsatz von K.-o.-Tropfen/Betäubungsmitteln begangen werden.
  • Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Klima, Überschwemmungen, Herbststürme und Lawinengefahr

Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in den Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die Todesopfer fordern können.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.

Tropenstürme in den Überseegebieten

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch-Polynesien und Neukaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.

Erdbeben und Vulkane

Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Bekanntmachungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten. Aktuelle Wetterwarnungen bietet MeteoAlarm.
  • Wählen Sie die europäische Notfallnummer 112, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Sie können dann sofort geortet werden, sodass entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
  • Beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
  • Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.

Grenzkontrollen/Brexit

Siehe Aktuelles - Grenzkontrollen

Es finden stichprobenartige Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles

Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.

Seit September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld in Höhe von 200 EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Reisen in die französischen Überseegebiete

Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. 
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

Medizinische Versorgung

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Französische Überseegebiete

Zika-Virus-Infektion

Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheumaähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Französisch-Guayana

Impfschutz

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird nach derzeitigem Kenntnisstand aktuell nicht umgesetzt.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Martinique

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Guadeloupe

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

St. Barthélemy

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

St. Martin

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Französisch-Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

La Réunion

Impfschutz

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Mayotte

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige von allen anderen EU-Ländern können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem noch mindestens gültigen Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.

Reisepassinformationen

EU-Bürger: Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis sind erforderlich. Erfolgt die Einreise über Drittstaaten, ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Nicht-EU-Bürger: Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Visabestimmungen ändern sich kurzfristig, man sollte sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei den französischen konsularischen Vertretungen erkundigen.

Visainformationen

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

 

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder für unbegrenzte Aufenthalte, sofern ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt sowie eine Krankenversicherung vorhanden sind.

(b) Schweiz

(c) [2] Türkische Staatsangehörige, die ein gültiges Langzeitvisum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, die von einem Schengenland ausgestellt wurde, besitzen. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreiseticket.

 

(b) ausreichende Geldmittel.

 

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Aufenthaltsverlängerung

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Gesundheitsvorsorge

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende, die in Neukaledonien den Flughafen nicht verlassen.

[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[3] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Wasser außerhalb der größeren Städte sollte generell sterilisiert werden. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Obst und Gemüse, unbedenklich verzehrt werden. Der Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten kann u. U. Vergiftungen zur Folge haben.

Andere Risiken

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Landesweit besteht ein Risiko für die ebenfalls durch Mücken übertragene Filariose.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die UV-Strahlung ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Man sollte sich bei der Krankenkasse nach den Leistungen erkundigen und ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung empfohlen wird. Nouméa hat ein öffentliches Krankenhaus, drei Privatkliniken und zahlreiche Apotheken. Die Hotels können Ärzte und Zahnärzte empfehlen.

Geld

Währung

Für die französischen Überseegebiete (Départements d'Outre-Mer) Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion sowie für die Gebietskörperschaften (Collectivités Territoriales) Mayotte und St. Pierre und Miquelon ist seit 1. Januar 1999 der Euro die offizielle Währung. Nähere Informationen zur Verwendung des Euro im Kapitel Frankreich. In dem französischen Überseeland (Pays d'outre mer/P.O.M.) Französisch-Polynesien und in dem französischen Überseeterritorium (Territoires d'Outre-Mer/T.O.M) Neukaledonien ist die offizielle Währung der CFP Franc, der an den Euro gebunden ist.

1 CFP Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: CFP Fr, XPF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 1000 und 500 CFP Fr im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 CFP Fr.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten (besonders Mastercard und Visa) werden in Geschäften sowie von großen Hotels und Autovermietern akzeptiert. Außerhalb von Nouméa und auf den Inseln Loyauté und Ile des Pins sollten Reisende über genügend Bargeld verfügen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer (jedoch nicht mit American Express-Karte) kann man im Stadtgebiet von Nouméa sowie am Flughafen an Geldautomaten Geld abheben. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Neukaledonien nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 07.30-15.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

s. Frankreich.

Öffentliche Feiertage

year

2026

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Neukaledonien eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22% (jedoch nicht Anisette oder Absinth) oder 2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22% (Personen ab 17 J.);

2 l Wein oder Sekt (Personen ab 17 J.);
50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette (Personen ab 15 J.);
500 g Kaffee oder 200 g Kaffeeextrakt;

100 g Tee oder 50 g Teeextrakt;
Geschenke im Wert von bis zu 30.000 CFP-Francs (ca. 250 €) (die Hälfte bei Reisenden unter 15 Jahren).

Verbotene Importe

Einfuhrverbot für Lebensmittel, Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Geschäftsbesuche sollten im Voraus vereinbart werden. Geschäftsessen als Form der Verhandlung sind selten. Preisangaben sollten in Euro oder CFP Francs gemacht werden. Die beste Zeit für Geschäftsreisen ist von Mai bis Oktober. Geschäftszeiten: Mo-Fr 07.30-11.30 und 13.30-17.30 Uhr, Sa 07.30-11.30 Uhr.

Geschäftskontakte

S. Frankreich.

Chambre de Commerce et d'Industrie (Industrie- und Handelskammer)
15 Rue de Verdun, BP M3 98849 Nouméa Cédex.
Tel: 24 31 00.
Internet: www.cci.nc

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00687.

Mobiltelefon

GSM 900 und 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber ist u.a. Mobilis. Roaming-Abkommen bestehen u.a. mit Europa, Australien und Neuseeland. Ein Prepaid-Handytarif mit SIM-Karte ist über die „Tourismuskarte“ inklusive All-in-One-Set und 4G-Paket mit einer Gültigkeit von 3 Monaten erhältlich.

Internet

Internetprovider sind u.a. Lagoon und Mobilis. WLAN gibt es über zahlreiche kostenlose WLAN-Hotspots, in Hotels und am Flughafen. Außerdem gibt es Internetcafés.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Neukaledonien empfangen.

Post

Post nach Europa ist ca. 1-2 Wochen unterwegs. Das Postamt von Neukaledonien (OPTNC) hat in ganz Neukaledonien Zweigstellen. Sie bieten Bankdienstleistungen und Telekommunikation. Das Hauptpostamt in der Rue Eugène Porchéron hat von 07.45-11.15 Uhr und von 12.15-15.30 Uhr geöffnet.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Kuriositäten aus Muscheln, Holzschnitzereien, Keramiken, handbemalte Stoffe, Aloha-Hemden, Tapa-Stoffe und Schallplatten mit polynesischer Musik. In manchen Duty-free-Shops erhält man Rabatt, wenn der Einkauf 2000 CFP übersteigt. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 07.30-11.00 und 14.00-18.00 Uhr, Sa 07.30-11.00 Uhr.

Nachtleben

Einleitung

Es gibt zahlreiche Diskotheken und am Anse-Vata-Strand das einzige Spielkasino des Südpazifiks. Die Nachtklubs in Nouméa bieten europäische und einheimische Unterhaltung. Kinos zeigen französischsprachige Filme.

Kulinarisches

Übersicht

Die Auswahl an Restaurants und die Qualität der angebotenen Speisen sind ausgezeichnet. Spezialitäten wie Pazifischer Stachelhummer, Krabben, Krebse oder Mangrovenaustern, Salate aus rohem Fisch (in Zitronensaft mariniert) und Rousette (essbarer fliegender Fisch in Rotweinsoße) sind sehr zu empfehlen. Das Nationalgericht ist Bougna — gebratenes Schwein, Fisch oder Huhn in Bananenblätter gewickelt und auf heißen Steinen und unter Sand gegart.

Unterkunft

Hotels

Die meisten Hotels sind klein und gemütlich, die Preise reichen von gemäßigt bis teuer. In Anse Vata und an der Baie des Citrons gibt es moderne Hotels, in den abgelegeneren Teilen der Hauptinsel sowie auf den entfernt liegenden Inseln auch Bungalows. Weitere Informationen von Union de l'Hôtellerie Touristique de Nouvelle Caledonie (UHTNC), c/o Kuendu Beach Motel, BP 404, NC-Nouméa (Tel: 23 40 00) (kleine und mittelgroße Hotels), oder Association of International Hotel Chains (ACHI), c/o Le Meridien Hotel, PO Box 1915, NC-Nouméa (Tel: 26 50 00).

Camping

Zum Zelten sollte man den Grundstückeigentümer um Erlaubnis bitten.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Außerhalb der Hauptstadt befindet sich eine preiswerte Herberge mit Schlafsälen und Gemeinschaftseinrichtungen. Jugendherbergsausweis nicht unbedingt erforderlich. Informationen von der Association des Auberges de Jeunesse de Nouvelle Calédonie, 51 bis rue Pasteur Marcel Ariege, PO Box 767, NC-98845 Nouméa. Tel: 27 58 79 (Internet: http://www.hihostels.com/dba/country-NC.fr.htm).
Informationen von Chambre d'Agriculture de Nouvelle Calédonie (Landwirtschaftskammer), Antenne de Bourail, BP 847, NC-98870 Bourail. Tel: 44 23 48 (Internet: http://www.gouv.nc/).

Kultur

Religion

60 % Katholiken, 30 % Protestanten und andere.

Soziale Verhaltensregeln


Die Atmosphäre ist zwanglos. Legere Kleidung ist angebracht, in manchen Restaurants wird jedoch elegantere Kleidung erwartet. Am Abend sollten Männer in Restaurants und Klubs lange Hosen tragen. Im Spielkasino müssen Sakko und Krawatte getragen werden. Trinkgeld wird nicht erwartet.

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Französisch. 33 polynesische und melanesische Sprachen sowie Englisch werden gesprochen.

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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/

VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.

https://www.derreisefuehrer.com

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