Sambia
Sprache
Überblick
Amtssprache ist Englisch. Außerdem werden ca. 70 Stammessprachen gesprochen, einschl. Nyanja, Tonga, Bemba, Lozi, Chokwe, Luvale und Lunda.
Landesdaten
Fläche(qkm)
752614Bevölkerung
18.383.955Bevölkerungsdichte(pro qkm)
20Bevölkerung im Jahr
2020Mitglied der EU
NoHauptnotrufnummer
999Vorwahl
+260Übersicht
Riesige Seen, üppige Feuchtbiotope und atemberaubende afrikanische Sonnenuntergänge machen Sambias malerische Pracht aus.
Das Land, das 17 Wasserfälle besitzt, einschließlich der spektakulären Viktoriafälle, zieht sowohl Naturliebhaber als auch abenteuerlustige Besucher an. Der wilde Sambesifluss eignet sich perfekt für adrenalingeladene Aktivitäten wie das Rafting, Kanufahren, Flusssurfen und Tigerfischen.
Sambia ist auch das Land der legendären afrikanischen Wandersafaris, auf denen Großwild, unzählige Vogelarten und eine ursprüngliche, lebendige Wildnis für unvergessliche Erlebnisse sorgen.
Die Regierung von Sambia hat seit einiger Zeit die wirtschaftliche Bedeutung seiner Naturlandschaften und die Wichtigkeit des Umweltschutzes erkannt. Fast ein Drittel des Landes besteht heute aus Nationalparks und Wildgehegen.
Allgemeines
Zeitzone
Central Africa Time: MEZ +3
Offizieller Name des Staates
Republik Sambia.
Hauptstadt
Lusaka.
Regierung
Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1964. Verfassung von 1991, letzte Änderung 1996. Parlament mit 150 Mitgliedern, außerdem House of Chiefs mit 27 Vertretern ethnischer Gruppen. Unabhängig seit 1964 (ehemaliges britisches Protektorat).
Staatsoberhaupt
Hakainde Hichilema, seit August 2021.
Elektrizität
220 V, 50 Hz.
Geographie
Sambia grenzt im Westen an Angola, im Norden an die Demokratische Republik Kongo, im Nordosten an Tansania, im Osten an Malawi, im Südosten an Mosambik, im Süden an Simbabwe und Botswana und den Sambesi (ehemals Caprivi-Zipfel) Namibias. Im Süden bilden der Fluss Sambesi und der Kariba-See die Grenze zu Simbabwe. Die Viktoria-Fälle am Südende des künstlichen Kariba-Sees sind eines der erstaunlichsten Naturwunder Afrikas, wenn nicht der Welt. Im Osten und Nordosten des Landes steigt das sambische Plateau auf 1200 m an. Die Savanne ist mit Laubbäumen, Sträuchern, Grasebenen und Sümpfen bedeckt. Die Tierwelt in den herrlichen Luangwa- und Kafue-Nationalparks ist eine der artenreichsten Afrikas.
Anreise
Vor Ort unterwegs
Reisewarnung
Überblick
Stand - Wed, 15 Mar 2023 15:00:00 +0100(Unverändert gültig seit: Wed, 15 Mar 2023 15:14:26 +0100)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll – Visum
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Sambia keinen negativen PCR-Test. Stattdessen muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die jeweilige vollständige Anzahl an Impfdosen erhalten haben (z. B Erst- und Zweitimpfung bei einem Impfstoff, der zweimalige Impfung zum vollständigen Impfschutz verlangt).
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden vor Abflug) nachweisen. In Ausnahmefällen kann auch eine kostenpflichtige Testung bei Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne auf eigene Kosten.
Kinder unter 12 Jahren sind von den o.g. Einreiseregelungen ausgenommen.
Ausreise und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum ist die Maskenpflicht überwiegend aufgehoben. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
- Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
- Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Sicherheit
Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Bei Demonstrationen und politisch aufgeheizten Kundgebungen sind gewalttätige Ausschreitungen nicht auszuschließen. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete (bevölkerungsreiche Stadtviertel, sog. „Compounds"), die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen und Einkaufszentren.
In der unmittelbaren Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo gibt es gelegentliche Übergriffe über die Grenze hinweg und weiterhin nicht gekennzeichnete Minenfelder. Diese bestehen auch weiterhin in den Grenzgebieten zu Angola und Mosambik.
- Meiden Sie das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und seien Sie auch in anderen Grenzgebieten besonders vorsichtig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten, touristischen Zentren und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen vor. Bewaffnete Raubüberfälle konzentrieren sich hauptsächlich auf Lusaka, die Städte des sogenannten „Kupfergürtels", können sich aber auch in anderen Touristenzentren oder auf Überlandstrecken ereignen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Klasse in den Touristenzentren sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor.
Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit noch auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.
In der jüngeren Vergangenheit kam es vermehrt zu Kreditkartenbetrug. Beim Einsatz der Kreditkarte wie Barabhebung oder Bezahlung werden Daten abgegriffen und missbräuchlich verwendet. Die Bargeldversorgung in Sambia gestaltet sich zunehmend schwierig, da sowohl der Besitz einer größeren Menge Bargeld als auch der Einsatz der Kreditkarte mit einem besonderen Risiko verbunden ist.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hat stark abgenommen. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen. Sie ist zudem oft überfordert, zeigt sich wenig einsatzwillig bzw. es ist kein Kraftstoff für die Einsatzfahrzeuge vorhanden. Das führt mittlerweile dazu, dass sich -ggf. auch gewaltbereite- „Bürgerwehren" bilden.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher, z.B. im Safe, auf.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand
- Verriegeln Sie bei Autofahrten die Türen von innen und halten Sie Fenster geschlossen.
- Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen.
- Warten Sie mit Ihrem Fahrzeug in Fahrtrichtung parallel zur Straße fluchtbereit, bis das Einfahrttor geöffnet wird.
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Kreditkartenkonto und seien Sie bei Abhebungen und Zahlungen besonders vorsichtig und lassen Sie Karten nie aus den Augen.
- Erwarten Sie nicht zu viel Unterstützung von der Polizei und weisen Sie ggf. unberechtigte Geldforderungen zurück oder verlangen die Einigung auf der Dienststelle mit Vorgesetzten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich.
Natur und Klima
Das Klima ist tropisch.
In der Regenzeit von Dezember bis April kommt es jedoch zu Erdrutschen und Überschwemmungen, die auch Straßen und Brücken unpassierbar machen und damit den Reiseverkehr als auch die Strom- und Wasserversorgung erheblich beeinträchtigen können. In der übrigen Zeit kommt es zunehmend zu Dürreperioden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
In Sambia herrscht Linksverkehr. Insbesondere in der Regenzeit sind viele Straßen unpassierbar. Vorsicht gilt bei plötzlich auftretenden Fluten, insbesondere bei Brücken. Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen, sondern auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Mobile Radarkontrollen auf den großen Überlandstraßen sind sehr häufig, die Beschilderung zur erlaubten Geschwindigkeit jedoch oft nicht vorhanden oder widersprüchlich.
Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von auf den Fahrbahnen laufenden Fußgängern, ungesichert liegen gebliebenen und/oder unbeleuchteten Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten unbedingt vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in der Regel keine Straßenbeleuchtung.
In Sambia kommt es regelmäßig zu mehrstündigen Stromausfällen in allen Landesteilen. Entsprechend ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung, Mobiltelefone funktionieren jedoch meistens, eine Powerbank kann hier für ausreichende Ladung sorgen).
Sportliche Aktivitäten/Safaris
Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein hohes Verletzungsrisiko mit ggf. lebensgefährlichen Folgen. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben.
Die sambischen Nationalparks sind keine Zoos mit Absperrung, sondern voll mit wilden und gefährlichen Tieren, die sich auch in den Camps aufhalten können. Aufgrund der mangelnden bis nicht vorhanden Gesundheits- und Rettungsstruktur sowie den weiten Entfernungen können auch weniger schwere Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben.
- Folgen Sie den Anweisungen der Veranstalter wie Safariguides bzw. Lodgebetreiber unbedingt.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen werden mit Haftstrafen und Zwangsarbeit von 15 Jahren bis lebenslänglich geahndet. Sambische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von den in Europa vorherrschenden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden konsequent geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
Das Fotografieren militärischer und sonstiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist verboten und kann zu umgehender Inhaftierung führen.
Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen sollte um Erlaubnis gefragt werden.
Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich so genannter „weicher Drogen", sind mit hohen Strafen, häufig langjährigem Freiheitsentzug, bedroht.
Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sowie homosexuelle Handlungen sind strafbar.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kwacha (ZMW). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur USD zum Umtausch, der Euro hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. USD-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe") werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht.
Gängige Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend, angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, so dass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Die Abhebung von Bargeld von meist begrenzten Beträgen an Geldautomaten ist vermehrt mit Kreditkarten, vereinzelt auch mit Bankkarten möglich.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Seit Januar 2023 benötigen deutsche Staatsangehörige zur Einreise nach Sambia für kurzfristige Aufenthalte bis zu 30 Tage kein Visum. Bei Einreise muss ein gültiges Rückflugticket, sowie Nachweis einer ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Sambia mitgeführt werden.
Visum vor der Einreise
Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder Reisezwecke, die über einen reinen Aufenthalt als „Visitor" hinausgehen, können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden.
Insbesondere für Tagesausflüge von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) wird ein Tagesvisum („Day Tripper Visa") ausgestellt, das eine Gültigkeit von 24 Stunden hat.
Online-Visum (e-Visa)
Es besteht die Möglichkeit der Beantragung eines e-Visa, falls ein längerfristiger Aufenthalt geplant wird.
Nach der Online-Beantragung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50 USD, das zur Einreise nach Simbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt.
Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 EUR pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.
- Achten Sie unbedingt darauf, eVisa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das eVisa anerkannt wird.
Visum bei Einreise („on arrival")
Wenn das Visum direkt bei Einreise beantragt wird, sind ggf. anfallende Gebühren, s. Visum, in USD bar zu entrichten. Wechselgeld ist meist nicht vorhanden. Kartenzahlung ist möglich, aber nicht garantiert. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Es sollte umgehend nach Erhalt geprüft werden, ob das korrekte Visum erteilt wurde.
Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Aufenthaltsdauer
Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss.
Die Dauer des zulässigen Aufenthalts von im Regelfall 30 Tage wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert.
Die Dauer, für die sich Besucher innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage (Touristen und Besucher)/30 Tage (Geschäftsreisende) grundsätzlich nicht überschreiten.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall von den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden.
Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden konsequent geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.
- Halten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer unbedingt ein.
- Achten Sie insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg darauf, dass die Einreise im Reisepass dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
- Führen Sie Ihren Reisepass mit Visum und/oder Einreisestempel sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ständig mit sich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt möglich, jedoch ab 5.000 USD deklarationspflichtig.
Die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia ist verboten. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner, sondern auch oft als touristische Souvenirs betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme und anschließendem Gerichtsverfahren (Geldstrafe) rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Department of Research & Specialist Services in Lusaka erforderlich, die auf Basis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses und Nachweises einer mind. 30 Tage und max. 12 Monate alten Tollwutimpfung ausgestellt wird.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.
Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird eine Auffrischimpfung vier Wochen bis zwölf Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Sambia dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Sambia treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)
Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Gifttiere
In Sambia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
- Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen.
- Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Pass- und Visabestimmungen
nationalitiesoridentitycardsorpassportinfo
Gesundheitsvorsorge
Gesundheitszeugnis
Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate"), inkl. Röntgenbild des Thorax, in englischer Sprache verlangt.
Impfungen
Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ist keine Einreisebedingung mehr. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann möglicherweise bei der Einreise auch aus einem Nicht-Gelbfieber-Infektionsgebiet ein Impfnachweis für Gelbfieber verlangt werden.
[2] Landesweit besteht ein Cholera-Erkrankungsrisiko, besonders in den Provinzen Central (Lusaka), Copperbelt, Eastern, Luapula, Northern und Southern, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Erkrankungsgefahr bei Reisenden ist sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. In Einzelfällen kann eine nicht vorgeschriebene Impfungen trotzdem verlangt werden, z.B. eine Cholera-Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet.
[3] Malariaschutz ist ganzjährig im ganzen Land erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.
Essen und Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Andere Risiken
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen landesweit vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht von das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Sambia gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax), einer schweren bakteriellen Erkrankung von Tier und Mensch, die zu bösartigen Geschwüren an Haut oder Darm mit schweren Allgemeinerscheinungen führen kann. Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Sambia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Durchseuchung: In Städten sind bis zu 25% der erwachsenen Bevölkerung HIV-positiv. Sexuelle Kontakte sind stark risikobelastet.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in den trockenen Monaten vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem junge Erwachsene, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.
Die Pest kommt vor allem in der südlichen Provinz (Namwala-Distrikt) vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders in den nördlichen Landesteilen vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte.
Eine Reiseapotheke sollte mitgeführt werden. Für diese sollte eine den Besitz der Medikamente berechtigende Bescheinigung - alles auch in beglaubigter Übersetzung - vorgelegt werden können, weil sonst ggfs. mit Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes oder gar Drogenhandels gerechnet werden muss. Unter dem nachfolgenden Link ist eine solche, vom verschreibenden Arzt zu erstellende Bescheinigung, ist auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Internet: www.bfarm.de) herunterladbar.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Geld
Währung
1 Kwacha = 100 Ngwee. Währungskürzel: K, ZMW (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 K; Münzen im Wert von 1 K sowie 50, 10 und 5 Ngwee.
Achtung: Zahlungen jeglicher Art (in bar, Überweisung etc.) dürfen nur in der Landeswährung vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen langjährige Gefängnisstrafen.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie American Express sowie teilweise auch Diners Club, Mastercard und Visa werden in vielen Hotels, Restaurants, Reisebüros und in den größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Sambia in der Regel nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten der Bank
Mo-Fr 08.30-14.30716.00 Uhr, am ersten und letzten Samstag eines Monats 08.15-10.30/12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Einfuhr der Landeswährung verboten, deren Ausfuhr auf 1.000 K begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich Umtauschbeträge.
Geldwechsel
Fremdwährungen werden in offiziellen Banken und Wechselstuben umgetauscht (Neuere US$-Noten dringend empfohlen, da teilweise nur Dollar gewechselt werden). Umtauschquittungen sind bis zum Verlassen des Landes aufzuheben. Beim Wechsel Geldscheine prüfen, alte Banknoten werden in Geschäften nicht angenommen.
Währungen
Wechselkurse
ZMWÖffentliche Feiertage
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Kontaktadressen
contacts
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Englisch ist unter Geschäftsleuten weit verbreitet, zunehmend werden Visitenkarten überreicht. Jackett und Krawatte oder Tropenanzug sind bei Geschäftstreffen üblich.
Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Geschäftskontakte
Zambia Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer)
PO Box 37997, Lusaka
Tel: (01) 22 12 66.
Internet: www.zambiz.co.zm/assoc/zacci.htm
Ministry of Commerce, Trade and Industry
Kwacha Annex, Cairo Road, PO Box 31968, Lusaka
Tel/Fax: (01) 22 66 73.
Zambia Investment Centre
PO Box 34580, Lusaka
Tel: (01) 25 42 14.
Internet: www.zic.org.zm
Kommunikation
Telefon
Selbstwählferndienst. Es gibt öffentliche Münztelefone (Scheidemünzen) in Postämtern und in den meisten öffentlichen Gebäuden. Eine begrenzte Anzahl von öffentlichen Kartentelefonen gibt es in den größeren Städten. Auslandsgespräche können auch von Hotels aus geführt werden. In Hotels sind die Telefonkosten allerdings am höchsten.
Mobiltelefon
GSM 900. Mobilfunkgesellschaften umfassen Telecel (Zambia) Limited, Zambia Telecommunications Ltd. (ZAMTEL) (Internet: http://www.zamtel.zm/zamtel/index.htm) und Celtel Zambia (Internet: www.zm.celtel.com/en/index.html). Roaming-Vertäge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich deckt vor allem die größeren Städte im Süden und im Zentrum des Landes ab.
Internet
Hauptanbieter: Zamnet (Internet: www.zamnet.zm), Coppernet (Internet: www.coppernet.zm) und Zamtel (Internet: www.zamtel.zm). E-Mail-Zugang hat man von Internetcafés in Livingstone und Lusaka.
Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Post
Luftpost nach Europa ist 7-14 Tage unterwegs.
Sehenswürdigkeiten
sight
Einkaufen
Überblick
Schnitzereien, Keramik, Kupferwaren, Perlenarbeiten und Edelsteine. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.
Nachtleben
Einleitung
In Lusaka werden in den großen Hotels Tanz-, Theater- und Kabarettaufführungen angeboten. Kinos (einschl. Autokinos) sorgen für weitere Abwechslung. Spielkasinos gibt es im Intercontinental und im Pamodzi. In der Copperbelt-Region und in Livingstone gibt es ebenfalls Abendunterhaltungen, Spielkasinos und Tanz.
Kulinarisches
Übersicht
Einheimische Spezialitäten sind Brassen aus den Flüssen Sambesi, Kafue und Luapula sowie Nilbarsch, Lachse und andere Süßwasserfische. Getränke: Die Biersorten Mosi und Rhino Lager sowie importierte Biere sind jederzeit erhältlich.
Unterkunft
Hotels
Auf Hotelzimmer wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % erhoben.
Camping
Campingplätze gibt es in den Touristenzentren und in den Nationalparks, rechtzeitige Vorausbuchung wird empfohlen. Falls man mehr als 4 Wochen im Voraus bucht, verlangen einige Reiseveranstalter 15% Anzahlung. Die Hauptsaison ist vom 1. Juni bis 13. Oktober und vom 15. Dezember bis 4. Januar sowie in der Osterzeit. In der Nebensaison sind die Preise niedriger. Auskünfte erteilt auch das Zambia National Tourist Board (s. Adressen).
Kultur
Religion
50-75 % Christentum ist Staatsreligion, 24-49 % islamische und hinduistische Minderheiten sowie 1 % Anhänger von Naturreligionen.
Soziale Verhaltensregeln
Umgangsformen: Wer abgelegenere Regionen besucht, sollte mit freundlicher Neugier der Einheimischen rechnen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Geschenk des Heimatlandes oder der Firma wird gern angenommen. Legere Kleidung wird empfohlen.
Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Lokalen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen öffentlichen Orten verboten.
Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, immer erst um Erlaubnis fragen. Militäranlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Trinkgeld: 10% Steuern werden auf alle Rechnungen aufgeschlagen, in Hotels wurde Trinkgeld offiziell abgeschafft. Trotzdem werden manchmal 10% für Bedienung auf die Rechnung gesetzt bzw. 10% Trinkgeld erwartet.
Klima
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