Luxemburg

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Luxemburgs nationale Fluggesellschaft heißt Luxair (LG). Es bestehen von den meisten europäischen Großstädten aus Linienflugverbindungen nach Luxemburg.

Direktflüge von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Luxemburg werden u.a. angeboten von:
- Luxair (LG) ab München, Saarbrücken, Genf und Wien;
- Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München;
- Austrian (OS) ab Wien;
- Swiss (LX) ab Zürich.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Luxemburg: 40 Min.; München - Luxemburg: 1 Std. 5 Min.; Zürich - Luxemburg: 1 Std; Wien - Luxemburg: 1 Std. 45 Min.

Anreise mit dem Pkw

Luxemburgs Straßennetz ist an die Netze der umliegenden Länder angeschlossen. Von Deutschland aus mündet die von Saarbrücken kommende Autobahn A8 in die luxemburgische A13 und die von Trier kommende A64 weiter nördlich in die A1.

Fernbus: Der Luxemburg-Saarbrücken-Express-Bus verkehrt mehrmals täglich zwischen Saarbrücken und Luxemburg-Stadt und hat Anbindung an das ICE-Netz der Deutschen Bahn.

Flixbus fährt Luxemburg von vielen Städten in Deutschland, Österreich und der Schweiz aus an.

Maut: In Luxemburg gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt aus allen Nachbarländern gute Verbindungen nach Luxemburg.

Durch die Osttrasse des TGV ist Luxemburg u.a. von Frankfurt/M., München, Zürich und Paris erreichbar. Der EuroCity fährt über Koblenz oder Basel nach Luxemburg. Intercity-Züge verbinden Frankfurt/M. (Fahrzeit: 4 Std.) und Brüssel (Fahrzeit: 3 Std. 17 Min.) mit Luxemburg. Nähere Informationen erteilen die Deutsche Bahn und die CFL in Luxemburg.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Luxemburg gültig.

Das Saar-Lor-Lux-Ticket ist eine gemeinsame Initiative des Saarlandes, der Region Lothringen, Luxemburgs, der französischen Eisenbahn SNCF, der luxemburgischen Eisenbahn CFL und der Deutschen Bahn DB Regio. Das Ticket kann an Wochenenden und Feiertagen von Einzelreisenden und Gruppen bis 5 Personen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen erteilt die Deutsche Bahn.

Das Ticket Luxemburg Spezial der Deutschen Bahn gilt einen Tag lang für die Strecke Trier-Luxemburg. Das Ticket ist an allen DB-Automaten und DB-Verkaufsstellen, nicht jedoch im Zug, erhältlich. Kinder unter 12 Jahren bezahlen nur den halben Fahrpreis.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Luxemburg-Stadt besitzt den einzigen Flughafen des Landes.

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Luxemburg hat ein sehr dichtes Straßennetz. Der südliche Teil des Landes ist gut mit Autobahnen erschlossen. Zu den Städten im Norden von Luxemburg-Stadt gibt es noch keine Autobahnverbindung.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Der allgemeine Straßenzustand ist sehr gut, der der Autobahnen hervorragend.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz Luxemburgs besteht aus:
Europastraßen (Beschilderung: E plus Nummer, weiße Schrift auf grünem Grund);
Autobahnen (Beschilderung: A plus Nummer, weiße Schrift auf blauem Grund);
Schnellstraßen (Beschilderung: B plus Nummer, weiße Schrift auf blauem Grund);
Nationalstraßen (Beschilderung: eine Nummer, weiße Schrift auf rotem Grund);
Nebenstraßen (Beschilderung: CR plus Nummer).

Autovermietung

In Luxemburg sind sämtliche größeren Autovermieter vertreten. Anmietungen sind sowohl am Flughafen als auch in Luxemburg-Stadt und anderen Orten möglich.

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine Jungfahrergebühr.

Taxi

Taxis sind an Taxiständen verfügbar oder können telefonisch bestellt werden. Sie sind mit Taxametern ausgestattet.

Fahrrad

In Luxemburg-Stadt gibt es das öffentliche Fahrradleihsystem Vel'oh. Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei; danach wird nach Zeit abgerechnet.

Reisebus

Das Busnetz ist in Luxemburg exzellent ausgebaut. Busse verkehren zwischen allen Ortschaften. Der öffentliche Nahverkehr ist in Luxemburg kostenlos.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Gurtanlegepflicht auf allen Sitzplätzen.
- Promillegrenze: 0,5 ‰; für Fahranfänger, die ersten zwei Jahre: 0,2 ‰.
- Kinder müssen bis zum Alter von 3 Jahren im Kindersitz befördert werden und zwischen 3 und 17 Jahren oder wenn sie älter, aber kleiner als 150 cm sind, auf dem Rücksitz sitzen.
- Rechtsabbieger müssen entgegenkommenden Fahrradfahrern Vorfahrt gewähren.
- Mischbereifung ist im Sommer verboten.
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Motorradfahrer müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Fahrer, die ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, sind verpflichtet fluoreszierende Warnwesten zu tragen. 

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
auf Landstraßen: 90 km/h,
auf Autobahnen: 130 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist der Automobile Club du Grand-Duche de Luxembourg (ACL), Tel. +352 (45) 00 45-1, Pannenhilfe rund um die Uhr: Tel. +352 26000.

Dokumentation

Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Luxemburg uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Luxemburg erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen und die Unfallaufnahme zu erleichtern. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.

 

Unterwegs in der Stadt

In Luxemburg-Stadt gibt es Linienbusse, Nachtbusse und so genannte Shopping-Busse, die zwischen am Stadtrand gelegenen Parkplätzen und dem Stadtzentrum pendeln.  Bus-Fahrpläne und Tarife sind online unter Ville de Luxembourg (VDL) zu finden.

Die Tram in Luxemburg-Stadt wird von Luxtram betrieben und bedient 10 Haltestellen.

Der öffentliche Nahverkehr ist in Luxemburg-Stadt kostenlos.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Eisenbahnnetz der Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL) ist ausgezeichnet mit dem luxemburgischen Busliniennetz abgestimmt. Auf den Hauptstrecken verkehren die Züge im Stundentakt.

Erhältlich sind Tages- und Gruppenfahrkarten, die für zwei nach Entfernung gestaffelte sogenannte RegioZonen im grenzüberschreitenden Busverkehr in die Nachbarländer gültig sind. Der öffentliche Nahverkehr ist in Luxemburg, von Zugfahrten in der 1. Klasse abgesehen, kostenlos. Nähere Informationen erteilt die CFL.

Bahnpässe

Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Luxemburg gültig.

 

Reisewarnung

Überblick

Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/

Stand - Tue, 21 Apr 2026 16:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 21 Apr 2026 16:43:51 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Luxemburg ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere an Bahnhöfen vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Klima.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Derzeit werden an der deutsch-luxemburgischen Landgrenze Binnengrenzkontrollen durchgeführt.

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen.
Auf luxemburgischen Autobahnen gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen in Richtung Frankreich, Belgien und Deutschland an den Feiertagen dieser Länder. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet, die von Reisenden an Ort und Stelle erhoben werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2 Promille.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht eine Winterreifenpflicht.

Es ist zudem Pflicht, mindestens eine Warnweste sowie ein Warndreieck mitzuführen. In Notfallsituationen müssen alle Personen, die sich auf der Straße bewegen, eine Warnweste tragen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer streng.

Luxemburg hat eines der strengsten Waffengesetze in Europa.

Die Mitnahme von Waffen und Selbstverteidigungswaffen ist verboten, dazu gehören z.B. Schreckschusswaffen, Gaspistolen, Tränengas- und Pfeffersprays, Elektroschocker, Spring-, Butterfly- und Wurfmesser und Schlagringe.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen

Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Dies gilt nicht für Flugreisen, hier muss bei Abflug aus Luxemburg ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.

Minderjährige

Minderjährigen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen, auch wenn es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Unterliegt die Sorge und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Luxemburger Recht, ist die Beglaubigung der Unterschrift mindestens eines der sorgeberechtigten Elternteile durch die Luxemburger Meldebehörden erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Luxemburg sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.

Medizinische Versorgung

Es besteht in Luxemburg für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger in Luxemburg ist die Nationale Krankenkasse für Arbeiter (Caisse nationale d'assurance maladie des ouvriers). EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zanharzt der eigenen Wahl. Die Kosten der Behandlung müssen zunächst selbst bezahlt werden, bevor sie im Heimatland zurückerstattet werden.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Essen und Trinken

Leitungswasser kann bedenkenlos getrunken werden. Die Hygienestandards in den Restaurants sind gut, so dass die Speisen bedenkenlos verzehrt werden können. Beim Verzehr von Schalentieren kann es in seltenen Fällen zu einer Infektion kommen.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
 
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Die Übertragungszeit sind die Monate April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Luxemburg gilt als tollwutfrei.

Impfungen

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Visa und Diners Club werden häufig angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Luxemburg zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Luxemburg nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

In der Regel Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.30 Uhr. Einige Banken haben auch über die Mittagszeit sowie samstags geöffnet.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Währungen

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Bis zu zwei öffentliche Feiertage pro Jahr, die auf einen Sonntag fallen, können auf den darauf folgenden Montag verlegt werden.
[*] Nur in der Stadt Luxemburg.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Luxemburg eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% bzw. mit einem Gehalt von 80 % oder mehr vergälltem Alkohol oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
 

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Importbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Import/Export in die EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Kommunikation

Telefon

Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00352.

 

Mobiltelefon

2G-, 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. TangoOrange und Post Luxembourg. Internationale Roaming-Verträge bestehen. 

Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer luxemburgischen SIM-Karte lohnen.

Internet

Die Nutzung der Internet-Terminals in der städtischen Bibliothek der Stadt Luxemburg ist kostenlos. Nach einer kostenlosen Registrierung bei citywifi Free kann man das kostenlose öffentliche WLAN Netzwerk in 11 Städten nutzen, darunter sind u.a. die Stadt Luxembourg, in Esch-sur-Alzette, Dudelange, Käerjeng, Grevenmacher und Rumelange. Zudem bieten zahlreiche Hotels, Cafés und der Flughafen kostenloses WLAN an.

Post

Postämter sind Mo-Fr 08.00-12.00 und 13.30-17.00 Uhr geöffnet, kleinere Postämter oft nur einige Stunden täglich.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Luxemburg empfangen.

Unterkunft

Hotels

Informationen sind erhältlich vom Verkehrsamt, das einen kostenlosen Führer herausgibt, oder vom nationalen Hotelverband Horesca, 7 Rue Alcide de Gasperi, PO Box 2524, LU-1025 Luxembourg-Kirchberg (Tel: 421 35 51. Internet: www.horesca.lu).

Hotelklassifizierung: Hotels werden in die Hotelstars Union-Sternekategorien von einem bis fünf Sterne eingeteilt.

Camping

Es gibt über 120 Zeltplätze. Einstufung in drei Kategorien nach von der Regierung aufgestellten Normen. Preise sind jeweils am Eingang angegeben. Das Verkehrsamt verschickt eine kostenlose Informationsbroschüre.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

In Beaufort, Bourglinster, Echternach, Ettelbruck, Grevenmacher, Hollenfels, Larochette, Lultzhausen, Luxembourg-Ville, Vianden und Wiltz. Einen Jugendherbergsführer gibt es kostenlos vom Verkehrsamt, vom Jugendherbergswerk, 2 Rue du Fort Olisy, LU-2261 Luxembourg (Tel: 26 27 66 40) oder von der Centrale des Auberges de Jeunesse Luxembourgeoises, 2, rue du Fort Olisy, L-2261 Luxembourg (Tel: 26 27 66 40. Internet: www.youthhostels.lu).

Kultur

Religion

87% römisch-katholisch; 13% protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Luxemburger gelten als ausgeglichene, offene und moderne Menschen, Arroganz ist ihnen fremd. Wer sich freundlich und bescheiden zeigt, wird bald eine herzliche Beziehung zu den Luxemburgern aufbauen können.
Rassismus ist in diesem Land, in dem Menschen aus über 120 Nationalitäten leben und arbeiten, so gut wie unbekannt. Man sollte jedoch beachten, dass die luxemburgische Zivilbevölkerung im Zweiten Weltkrieg sehr unter der deutschen Besatzungsmacht gelitten hat und dies noch heute ein heikles Thema ist. Anmerkungen über die Kleinheit des Landes hingegen werden auch von den Luxemburgern mit Humor genommen.

Umgangsformen: Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand, unter Freunden sind drei Küsse abwechselnd auf die Wangen üblich. Man begrüßt sich ganztägig mit Moien. Die korrekte Anrede ist Här (Herr), Madame/Fra (Frau) oder Joffer (Fräulein). Gastgebern überreicht man ein kleines Geschenk oder einen Blumenstrauß, auch die Kinder freuen sich über eine Kleinigkeit. Die Tischsitten entsprechen in etwa den französischen Gepflogenheiten. Man beginnt mit dem Essen, nachdem alle Gäste bedient worden sind. Zu einem Stück Kuchen oder Torte wird neben der Kuchengabel auch stets ein Messer gereicht; dessen Benutzung ist nicht unbedingt erforderlich. In den Monaten Juli und August sowie zur Osterzeit verreisen viele Luxemburger mit ihren Familien.

Kleidung: Luxemburger legen viel Wert auf ihr äußeres Erscheinungsbild. Gepflegte Freizeitkleidung ist in den meisten Fällen akzeptabel. In einigen Restaurants, Klubs und zu besonderen gesellschaftlichen Anlässen trägt man elegantere Kleidung in gedeckten Farben mit dezenten Accessoires. 

Rauchen: Am Flughafen, in Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken, Kinos, Theatern, in Schulen und in anderen staatlichen und kommunalen Gebäuden darf nicht geraucht werden. Es besteht ein Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen. Einige Hotels, Cafés, Diskotheken und Restaurants bieten Raucherzimmer an.

Trinkgeld: In Hotels und in Restaurants ist ein Trinkgeld in Höhe von 10% üblich, obwohl Trinkgeld schon in der Rechnung enthalten ist. Taxifahrern gibt man in der Regel 15% Trinkgeld. 

Klima

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Terminvereinbarung und Visitenkarten sind üblich. Für Geschäftsreisen ungünstig sind die Weihnachtszeit, Ostern sowie die Ferienmonate Juli und August.

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr.

Allgemeines

Hauptstadt

Luxembourg-Ville
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