Bosnien und Herzegowina

Landesdaten

Vorwahl

+387

Fläche(qkm)

51129

Bevölkerung

3.280.819

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

76

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

112

Übersicht

Bosnien-Herzegowina zeichnet sich geografisch vor allem durch seine grüne, bergige Landschaft aus, die man am besten von einem der Nationalparks aus erkundet. Das Land, das in den 1990er Jahren den furchtbaren Balkankrieg erlitt, ist von den damaligen Ereignissen noch immer gezeichnet. Die Infrastruktur funktioniert nur teilweise und Landminen machen manche Gebiete auch jetzt noch unpassierbar.
Es gibt aber auch viele andere, interessante seiten an Bosnien-Herzegowina, allen voran die kosmopolitische Hauptstadt Sarajewo mit ihrer türkischen Tradition und lebendigen Kaffeehausszene. Anderswo findet man historische Festungen, wunderbare alte Moscheen, Kloster und katholische Schreine.
Das vielleicht markanteste Symbol für die schwere Vergangenheit und positive Zukunft dieses Landes ist die rekonstruierte Alte Brücke über die Neretva in Mostar.

 

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Bosnien und Herzegowina.

Hauptstadt

Sarajewo.

Geographie

Bosnien-Herzegowina grenzt im Osten an Serbien und im Südosten an Montenegro und im Norden und Westen an Kroatien. Die 28 km lange Adriaküste im Südwesten bietet den einzigen Zugang des Landes zum Meer.
Bosnien-Herzegowina besteht aus zwei Gebietseinheiten, der Bosniakisch-Kroatischen Föderation (BKF) und der Serbischen Republik (RS) mit der Gebietshauptstadt Banja Luka. Sarajewo dient als gemeinsame Hauptstadt beider Teilgebiete.

Regierung

Demokratischer Staat. Verfassung von 1995. Seit dem Abkommen von Daytona 1995 besteht Bosnien-Herzegowina aus zwei Gebietseinheiten, der Federacija Bosne i Hercegovine (Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska (Serbische Republik). Beide ernennen ihren eigenen Präsidenten, es gibt jedoch ein direkt gewähltes 3-köpfiges Präsidium (bestehend aus jeweils einem Bosniaken, Kroaten und Serben mit einem alle 8 Monate rotierenden Vorsitz.

Staatsoberhaupt

Vorsitzender des Staatspräsidiums: Denis Becirovic, seit März 2024.

Regierungschef

Borjana Kristo, seit Dezember 2022.

Elektrizität

220 V, 50 Hz , Adapter nicht notwendig.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Lufthansa (LH) bietet Nonstop-Verbindungen zwischen München und Sarajevo an. Eurowings (EW) verbindet Köln nonstop mit Sarajevo.

Austrian (OS) fliegt nonstop von Wien nach Sarajevo.

Wizz Air (W6) verbindet u.a. Berlin, Memmingen, Dortmund, Frankfurt (Hahn) und Basel-Mülhausen mit Tuzla.

Ryanair (FR) bietet u.a. Flugverbindungen von Berlin und Memmingen nach Banja-Luka an.

Flugzeiten

München - Sarajevo: 1 Std. 25 Min.; Dortmund - Tuzla: 2 Std.; Wien - Sarajevo: 1 Std. 5 Min.; Zürich - Sarajevo: 2 Std. 50 Min.

Ausreisegebühr

Ca. 11 € (12 US$). Transitpassagiere, die den Transitraum nicht verlassen, sind davon ausgenommen.

 

Anreise mit dem Pkw

Die Anreise von Deutschland und Österreich führt über Slowenien und Kroatien; von der Schweiz über Italien, Slowenien und Kroatien. Die Einreise aus den östlichen Nachbarstaaten Serbien und Montenegro ist auf dem Landweg ebenfalls möglich.

Fernbus: Flixbus verbindet Deutschland, Österreich und die Schweiz mit verschiedenen Städten in Bosnien Herzegowina.

Maut: Auf der A1 ist der Autobahnabschnitt Lučani-Jošanica mautpflichtig. Der zu zahlende Betrag ist streckenabhängig. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kreditkarte möglich bzw. elektronisch über ein spezielles Sendegerät (ACC), das an der Mautstation von Jošanica erhältlich ist.

Unterlagen: Der nationale Führerschein wird anerkannt.

 

Anreise mit der Bahn

Von Zagreb und Ploce (Kroatien), Belgrad (Serbien) und Ljubljana (Slowenien) bestehen Verbindungen nach Sarajevo, Mostar, Doboj und Banja Luka.

Bahnpässe

Der Interrail Global Pass ist auch in Bosnien-Herzegowina gültig.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

In Bosnien-Herzegowina werden keine Inlandsflüge durchgeführt.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz von Bosnien-Herzegovina hat eine Länge von rund 22.000 km. Sarajevo ist Verkehrsknotenpunkt; die Hauptverbindungsstraßen führen über Banja Luka im Nordwesten und Doboj im Norden zur kroatischen Grenze, über Zvornik in östlicher Richtung zur serbischen Grenze, über Mostar im Süden an die Adriaküste sowie über Foca im Südosten zur Grenze nach Montenegro.

Maut: Auf der A1 ist der Autobahnabschnitt Lučani-Jošanica mautpflichtig. Der zu zahlende Betrag ist streckenabhängig. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kreditkarte möglich bzw. elektronisch über ein spezielles Sendegerät (ACC), das an der Mautstation von Jošanica erhältlich ist.

Tankstellen: Das Tankstellennetz ist ausreichend. Die Bezahlung ist an den meisten Tankstellen sowohl in bar als auch mit Kreditkarte möglich.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen sind oft ungenügend gewartet und markiert. Aufgrund der noch immer bestehenden Minengefahr sollten Reisende befestigte Straßen nicht verlassen und Nachtfahrten generell vermeiden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz umfasst Autobahnen, autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen und Landstraßen. Autobahnen sind mit einem Buchstaben und einer Zahl in weißer Schrift auf grünem Grund beschildert.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens 1 Jahr den Führerschein besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren wird oft eine Jungfahrergebühr fällig. Manche Vermieter geben ein Maximalalter von 75 Jahren an.

Taxi

Taxis sind überall verfügbar.

Reisebus

Das Busnetz ist gut ausgebaut und bedient sämtliche Städte; die Fahrpreise sind günstig.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
- Das Licht muss bei der Fahrt immer angeschaltet sein.
- Kinder sind bis zum Alter von 12 Jahren in entsprechenden Kindersitzen zu befördern.
- Promillegrenze: 0,3 ‰ bzw. 0,0 ‰ für Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- Landstraßen: 80 km/h;
- Schnellstraßen: 100 km/h;
- Autobahnen: 130 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Der ADAC-Partnerclub ist der Bosnische Automobilclub BIHAMK in Sarajevo, Tel.: +387 33 21 27 72.

Bei Pannen und Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein wird anerkannt. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.

Unterwegs in der Stadt

Sarajevo kann mit Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen erkundet werden; die Innenstadt auch zu Fuß. Einzeltickets gelten nur für eine Fahrt; bei jedem Mal Umsteigen muss neu gelöst werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das Schienennetz des Landes hat eine Länge von ca. 1.000 Kilometern. Der Bahnverkehr wird von den Eisenbahngesellschaften der Föderation Bosnien und Herzegowina (ŽFBH) sowie der Republik Srpske (ŽRS) betrieben.

Die Hauptachsen sind in Süd-Nord-Richtung: Čapljina-Mostar-Konjic-Sarajevo-Zenica–Doboj–Šamac und in West-Ost-Richtung: Dobrljin-Banja Luka-Doboj-Tuzla-Zvornik.

Kurze Abschnitte der Bahnstrecke Belgrad-Bar mit Haltestelle in Štrpci und der Museumsbahn Šarganska osmica führen ebenfalls durch Bosnien-Herzegovina.

Das gesamte Schienennetz ist in einem relativ schlechten Zustand; es gibt zahlreiche Stellen mit gedrosselten Geschwindigkeiten.

Bahnpässe

Der Interrail Global Pass ist auch in Bosnien-Herzegowina gültig.

Der Balkan Flexi Pass ist für unbegrenzte Bahnfahrten in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei für wahlweise 3, 5, 7, 10 oder 15 Tage erhältlich.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Fri, 05 Apr 2024 10:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 05 Apr 2024 10:03:30 +0200)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist grundsätzlich stabil. Bosnien und Herzegowina besteht aus den beiden als Entitäten bezeichneten Landesteilen „Föderation von Bosnien und Herzegowina" und „Republika Srpska" sowie dem Sonderwaltungsgebiet Brčko. Vereinzelt können politische, religiöse oder ethnisch motivierte Spannungen nicht ausgeschlossen werden. Proteste verlaufen in der Regel friedlich.

  • Informieren Sie sich über die lokalen oder internationalen Medien.
  • Meiden Sie Kundgebungen und seien Sie im Umfeld z.B. von Fußballspielen vorsichtig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Minen und Blindgänger stellen in einigen Landesteilen und vor allem abseits von Hauptstrecken und touristisch frequentierten Gegenden Gefahren dar. Erdrutsche nach Unwettern haben Minenfelder wandern lassen, Markierungen sind oft nicht mehr sichtbar.

  • Informieren Sie sich vor Wanderungen in abgelegenen Gebieten, z. B. auf dieser Webseite der EU.
  • Verlassen Sie befestigte Straßen auch nahe der Hauptstadt Sarajewo nicht und betreten Sie keine brachliegenden Felder oder Hausruinen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie in Sarajewo und anderen Städten vor.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen oder Mietwagen sind ein bevorzugtes Ziel von Autodiebstahl und Einbrüchen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen ab.
  • Lassen Sie - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Wertsachen, Reisedokumente oder anderes Gepäck im geparkten Fahrzeug zurück, auch nicht im Kofferraum.

Natur und Klima

Bosnien und Herzegowina liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht Kontinentalklima, zur Küste hin Mittelmeerklima.
In den Sommermonaten kommt es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen in den südlicheren Landesteilen zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Dies gilt auch für EU-Bürger und andere freizügigkeitsberechtigte Personen.

Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden. 
Reisenden wird empfohlen die Medienberichterstattung hierzu zu verfolgen.

Infrastruktur/Verkehr

Es existieren verlässliche Zug- und Busverbindungen.

Straßenmarkierungen sind häufig ungenügend, der Straßenzustand schlecht. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.

Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.

Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog" möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.

Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3; für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren besteht absolutes Alkoholverbot.

Vom 1. November bis 1. April gilt Winterreifenpflicht.

  • Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Nacht.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter im Fahrzeug mit

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Bosnien und Herzegowina nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft diesem Thema ablehnend gegenüber. Es hat vereinzelt auch Angriffe auf Angehörige der LGBTIQ-Community gegeben.

Rechtliche Besonderheiten

Schuldigen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.

Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u.a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

Die Mitnahme von Anhaltern, insbesondere von Migranten, kann beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.

Geld/Kreditkarten

Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von einem EUR = 1,95583 BAM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten abgehoben werden. Kreditkarten von Visa und Mastercard, selten American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. In Sarajewo ist die Zahlung mit Kreditkarte in größeren Geschäften möglich; auf Märkten und in kleineren Geschäften wird oft auf Bargeld bestanden. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein, bei der Einreise entsprechend länger.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise; eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.

Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.

Ausländer müssen bei der Einreise über Mittel von mindestens 150 BAM (entspricht ca. 75 EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Registrierung

Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Sofernkeine Hotelunterkunft gebucht wurde, müssen sich Reisende – sofern ein Aufenthalt von mehr als drei Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 48 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. zehn KM (ca. fünf EUR) erhoben.

Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Einfuhrbestimmungen

Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden.

Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

Heimtiere

Die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ist in aller Regel problemlos möglich, wenn die Tiere einen Transponder tragen. Es ist außerdem ein gültiger Tierausweis vorzulegen, der insbesondere den Halter des Tieres und Informationen zur Tollwutimpfungen enthält. Weitere Informationen erteilt die bosnisch-herzegowinische Grenzpolizei.
Allgemeine Informationen zum Reisen mit Tieren bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis

Das Risiko für die durch Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist in Bosnien-Herzegowina aufgrund der schlechten Datenlage unklar, es ist jedoch mindestens von vereinzeltem Auftreten in den Monaten April bis Oktober auszugehen. Zecken können zudem auch weitere Krankheiten wie z.B. die Borreliose übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken sowie adäquaten Mückenschutz können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden, siehe Krankheitsprävention und Hygiene und Expositionsprophylaxe.

Luftverschmutzung

In Städten mit hohem Industrieaufkommen wie z.B. Zenica, aber auch in der Hauptstadt Sarajewo kann es zu einer ganzjährigen Smogbelastung kommen. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten ist in vielen Städten durch Holz- und Kohlebefeuerung, Emissionen alter Fahrzeuge und unkontrollierter Müllverbrennung die Smogbelastung erhöht. Dies kann zur Beeinträchtigung der Atmung, Reizung der Schleimhäute sowie Erkrankungen der Atemwege führen. Insbesondere für Asthmatiker ist die Luftverschmutzung problematisch.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft bezüglich technischer Ausstattung, hygienischer Verhältnisse und fachlicher Ausbildung problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch/Englisch/Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten.

  • Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.
  • Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.  Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Personalausweise/Identitätskarten

[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten können mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Personalausweis / Identitätskarte für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen einreisen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):

(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) Türkei.

Kosten

Je nach Nationalität unterschiedlich.

Visaarten und Kosten

Privatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Visum für eine Einreise: Maximal 90 Tage.
Visum für mehrmalige Einreisen: Maximal 1 Jahr. (Jeder einzelne Aufenthalt in Bosnien-Herzegowina darf 90 Tage nicht überschreiten).

JAXBElement

Persönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist.
(b) 1 Passfoto.
(c) Bestätigung des Reisebüros über Flug- oder Bahnticket.
(d) Ggf. Visum für Drittländer.
(e) Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Reise und für eine Auslandsreisekrankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Bargeld; bargeldlose Zahlungsmittel, sofern eine Bank aus Bosnien-Herzegowina deren Annahme bestätigt; Einladungsschreiben der zu besuchenden Person mit Kostenübernahme ihrerseits im Bedarfsfall, beglaubigt von der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde sowie der zuständigen Verwaltungsbehörde).
(f) Bei persönlicher Antragstellung in Berlin: Nachweis über Überweisung der Visumgebühr. Bei persönlicher Antragstellung in anderen Konsulaten: Zahlung der Gebühr in bar.

(g) ausgefüllter Visumantrag.

(h) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

(i) beglaubigte Einladung bei Privatbesuch.

(j) Nachweis der bezahlten Unterkunft und Verpflegung über einen Reiseveranstalter.

Bei Geschäftsreisen:
Schreiben der entsendenden Firma mit genauer Angabe des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer und der Kostenübernahme durch die Firma sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bosnien-Herzegowina. Das Einladungsschreiben muss von der Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina, von der für den Geschäftssitz der einladenden Rechtsperson zuständigen Verwaltungsbehörde und der zuständigen Polizeibehörde beglaubigt werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel in bar verfügen: Mindestens 150 KM (ca. 75 €)  pro Person und pro Tag.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden, wenn ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen geplant ist. Hotels übernehmen üblicherweise die Registrierung ihrer Gäste. Reisende, die nicht in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich bei einer Polizeidienststelle melden. Die Gebühr für die eigene Registrierung beträgt 10 KM (ca. 5 €). Nichtbefolgung wird mit Geldbußen und schlimmstenfalls Abschiebung geahndet.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen zur Ein- und Ausreise der Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Die Erlaubnis sollte in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und muss amtlich beglaubigt sein.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Mitteleuropa noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch, Deutsch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Essen und Trinken

Wegen möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Generell kann Leitungswasser zwar getrunken werden, abgefülltes Wasser wird allerdings zum Trinken empfohlen, vor allem bei der Umstellung zu Beginn des Aufenthalts. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Produkte wie Fleisch und Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse gelten als unbedenklich, es ist jedoch ratsam, Obst und Gemüse zu schälen und nur durchgegartes Fleisch zu essen. Nicht pasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Milchprodukte aus nicht pasteurisierter Milch sind sicherheitshalber zu vermeiden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) in manchen Landesteilen (vor allem im Norden) aktiv. Das bestehende Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit kann durch hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel/Mückennetze verringert werden. 

Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), die v.a. in den nördlichen Landesteilen und in den Flussniederungen der Save vorkommt, zu empfehlen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Wegen der immer noch möglichen Gefährdung durch Minen ist man im Wesentlichen auf Angaben der örtlichen Behörden und von ausländischen Helfern angewiesen und sollte seine Aktivitäten anpassen und zurückhaltend planen. So verlässt man sicherheitshalber die asphaltierten Straßen und Wege nicht und vermeidet evtl. gefährliche Touren. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung gegen Tuberkulose erwogen werden.

Geld

Währung

1 Konvertibilna Marka = 100 Fening (Kf). Währungskürzel: KM, BAM (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20 und 10 KM. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fening im Umlauf. Seit 2002 ist die Marka an den Euro gekoppelt (1 €=2 Marka).

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden vor allem in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. 
 

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Bosnien und Herzegowina zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Geldautomaten stehen in allen größeren Städten flächendeckend zur Verfügung, in entlegenen Gegenden sollte man genügend Bargeld mit sich führen.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Bosnien und Herzegowina in den größeren Städten bei Banken eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährungen.

Geldwechsel

Euro und US-Dollar können am einfachsten getauscht werden. Teilweise werden Euro auch als Zahlungsmittel akzeptiert.

Wechselkurse

BAM

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Zusätzlich zu den angegebenen Feiertagen hat jeder Bürger von Bosnien-Herzegowina das Recht auf zwei freie Tage im Jahr zur Ausübung seiner Religion. Diese Regelung wurde zur Anerkennung der religiösen und ethnischen Vielfalt im Land geschaffen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Bosnien-Herzegowina eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
- 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%;
- 4 l Tafelwein;

- 16 l Bier;
- Geschenke im Wert von bis zu 600 BAM (ca. 307 €).

Verbotene Exporte

Kunstwerke.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Delegation der deutschen Wirtschaft
Strossmayerova 1, BA-71000 Sarajevo
Tel: (033) 26 04 30.
Internet: www.ahk.hr

Wirtschaftskammer von Bosnien-Herzegowina
Branislava Djurdjeva 10, BA-Sarajevo
Tel: (033) 66 36 36.

Central Bank of Bosnia and Herzegovina
Marsala Tita 25, BA-71000 Sarajevo
Tel: (033) 27 81 00.
Internet: http://cbbh.ba

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: In der Regel: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Delegation der Deutschen Wirtschaft in Bosnien und Herzegowina (AHK)
Fra Anđela Zvizdovića 1/B21, 71000 Sarajevo, Bosnien und Herzegowina
Tel. +387 (0)33 29 59 10.
Website: bosnien.ahk.de

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist die 00387. Die Nummer der internationalen Telefonzentrale ist die 1201. Die Nummer der Auskunft ist für nationale Telefonnummern 1182 und für internationale Telefonnummern 1183.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Netzbetreiber: U.a. HT Eronet (Internet: www.hteronet.ba). Roaming-Verträge bestehen.

Internet

Örtlicher Internetanbieter ist Inecco (Internet: www.inecco.net). Internetanschlüsse stehen in einigen größeren Hotels in Sarajevo zur Verfügung.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Post

Nationale und internationale Zustellungsdienste übernimmt die staatliche Post BH Post (Internet: www.bhp.ba). HPT Mostar ist die regionale Post in Kroatien, in Banja Luka wird von der serbischen Regierung die Srpske Poste geführt. Öffnungszeiten der Postämter: 10.00-17.00 Uhr. Postsendungen brauchen etwa 1 Woche nach Europa und schwere Pakete sind bis zu 10 Tage unterwegs.

Sehenswürdigkeiten

Kulinarisches

Übersicht

Bosnische Gerichte sind stark von der türkischen Küche beeinflusst. Zu den Spezialitäten zählen Bosanski Lonac (bosnischer Fleisch- und Gemüseeintopf) und die Süßigkeiten Lokum (türkischer Honig) und Halva (gemahlene Nüsse in Honig).

Unterkunft

Hotels

Es gibt eine Reihe von nationalen und internationalen Hotels, insbesondere in Sarajevo und den größeren Städten. Andere Unterkunftsmöglichkeiten wie Pensionen stehen ebenfalls zur Verfügung. In kleineren Städten haben sich Angebot und Einrichtungen in den letzten Jahren stark verbessert, Hotels und andere Unterkunftsmöglichkeiten finden sich nun fast in allen Teilen des Landes.

Kultur

Religion

Überwiegend muslimisch (40 %), außerdem serbisch-orthodoxe (31 %) und römisch-katholische (15 %) Religionsangehörige.

Soziale Verhaltensregeln

Bosnien und Herzegowina wird durch seine ethnische und religiöse Vielfalt charakterisiert und Besucher sollten die Bräuche und Gewohnheiten der verschiedenen Gruppen respektieren, Trinken in der Öffentlichkeit ist verpönt. Die Einwohner von Bosnien-Herzegowina werden allgemein als Bosnier bezeichnet, die in religiöser Hinsicht muslimischer, katholischer oder russisch-orthodoxer Herkunft sein können (vor ethnischem Hintergrund gibt es auch die Bezeichnungen bosnische Muslime, bosnische Kroaten und bosnische Serben). Als Zeichen der gegenseitigen Anerkennung dieser drei religiösen Gruppen erlaubt die Regierung den Bürgern zwei religiöse Feiertage pro Jahr.

Bosnier sind sehr gastfreundlich, bei der Begrüßung wird die Hand gereicht. Ist man bereits miteinander bekannt, begrüßt man sich mit 4 Küsschen abwechselnd auf die Wangen. Vor dem Betreten der Wohnung werden die Schuhe ausgezogen.

Rauchen: Das landesweite Rauchverbot gilt besonders für Behörden, öffentliche Gebäude und die Gastronomie. Es gibt Raucherräume. 

Trinkgeld: In Restaurants wird ein Trinkgeld von 5-10% erwartet. Generell ist es üblich auch Portiers, Taxifahrern und Zimmermädchen ein kleines Trinkgeld zu überreichen.

Klima

Beste Reisezeit

Kontinentalklima mit heißen Sommern (Juli/August) und kalten Wintern mit Schneefall (Dezember bis März) im Landesinneren. An den Küsten sind die Winter milder und feuchter als im Landesinneren.

Sprache

Überblick

Bosnisch, Kroatisch, Serbisch. Die Serben verwenden das kyrillische Alphabet, die Kroaten und Bosniaken das lateinische.

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