Belarus

Landesdaten

Vorwahl

+375

Fläche(qkm)

207,595

Bevölkerung

9.449.323

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

45.8

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

103

Übersicht

Der früher unter dem Namen Weißrussland bekannte ehemalige Sowietstaat nannte sich nach seiner Unabhängigkeit 1991 Belarus.
Die neue Regierung strebte nach politischen und wirtschaftlichen Bindungen mit Moskau und war neben der Russischen Föderation und der Ukraine ein Gründungsmitglied der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), dessen Hauptquartier sich in der belorussischen Hauptstadt Minsk befindet.
Die enge Verbundenheit mit Russland isolierte Belarus jedoch von der internationalen Gemeinschaft. Ein Großteil der Wirtschaft ist in Staatshand und unterliegt einer strengen Regulierung. Ausländische Investitionen sind wegen der ungünstigen Wirtschaftsbedingungen eher begrenzt. Auch die Menschenrechtslage ist problematisch.

Trotz allem ist Belarus mehr als ein Transitland auf dem Weg in die Russische Föderation. Weite Steppen, Bilderbuchdörfer, alte Festungen und Kloster, dichte Wälder, malerische Landschaften und Tausende von Seen werden Naturliebhaber, Kulturinteressierte und sportlich Ambitionierte begeistern. Hier sind Wisent, Elch, Bär, Wildschwein, Wolf, Bär, Fuchs, Biber und Luchs zu Hause, nicht zu vergessen die vielen Vogelarten.

Belarus hat zudem eine interessante Geschichte und ein reiches Kulturerbe sowie Hunderte von historischen Gebäuden, die bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Respublika Belarus.

Hauptstadt

Minsk.

Geographie

Belarus grenzt im Nordwesten an Lettland und Litauen, im Norden und Osten an die Russische Föderation, im Süden an die Ukraine und im Westen an Polen. Seen, große Moorgebiete (13% der Gesamtfläche) und Wälder prägen das Landschaftsbild. Mischwälder mit Birken, Eichen, Ahorn und Fichten bedecken ein Drittel der Fläche. Der Dnjepr und andere große Flüsse durchfließen das überwiegend flache Land. Im Norden befindet sich der größte See, der Naratsch.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1991. Verfassung von 1994, geändert 1996. Zweikammerparlament: Repräsentantenhaus mit 110 Mitgliedern und Republikrat mit 64 Vertretern der Regionen und 8 vom Staatsoberhaupt ernannten Mitgliedern. Seit 1991 unabhängiger Teilstaat der GUS.

Staatsoberhaupt

Aleksandr G. Lukaschenko, seit 1994.

Regierungschef

Roman Golovchenko, seit Juni 2020.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Kein Adapter notwendig.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Achtung: Der Flugverkehr zwischen EU-Ländern und Belarus wurde eingestellt.

 

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Minsk: 2 Std. 15 Min. (nonstop); Wien - Minsk: 1 Std. 45 Min. (nonstop); Zürich - Minsk: 3 Std. 40 Min. (mit Zwischenstopp).

Ausreisegebühr

Keine.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg erreicht man Belarus von Deutschland und Österreich aus am einfachsten auf der E30 über Warschau (Terespol/Brest). An der Grenze ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Außerdem gibt es Grenzübergänge zu Litauen, der Russischen Föderation und der Ukraine. Die Einreise mit dem Pkw über die Russische Föderation sollte vermieden werden, da es an der Grenze immer wieder zu Zurückweisungen kommt und zusätzlich oft Bußgelder zu zahlen sind.

Fernbusse: Flixbus fährt von vielen deutschen Städten und von Wien aus regelmäßig nach Minsk. 

Maut: In Belarus gibt es mautpflichtige Straßen. Die Maut wird ausschließlich elektronisch erhoben. Die hierfür nötigen Transponder sind an Tankstellen und an der Grenze gegen Kaution erhältlich und müssen mit mindestens 25 € aufgeladen werden. Ausführliche Informationen erteilt BelToll.

Unterlagen: Der deutsche nationale Führerschein wird mit einer notariell beglaubigten russischen oder belarussischen Übersetzung bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten anerkannt. Der in Deutschland ausgestellte Internationale Führerschein ist in Belarus nicht gültig.

Für in Österreich und der Schweiz zugelassene Fahrzeuge müssen zusätzlich zum nationalen Führerschein der Internationale Führerschein, der Versicherungsschein und die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.

 

Anreise mit der Bahn

Es gibt Verbindungen von Berlin, Wien und Zürich über Warschau nach Brest und Minsk. Weitere Direktzüge oder Kurswagen stehen von anderen west- und osteuropäischen Städten zur Verfügung. Die meisten Züge sind mit Schlafwagen ausgestattet.

 

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

In Belarus gibt es keine Inlandsflüge.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz hat eine Länge von ca. 93.000 km. Autobahnähnlich ausgebaut ist nur die M1 zwischen Kobryn und Orscha. 

Maut: Es gibt mehrere mautpflichtige Straßen. Die Maut wird ausschließlich über das elektronische System BelToll erhoben. Die hierfür nötigen Transponder sind an Tankstellen und an der Grenze gegen Kaution erhältlich und müssen mit mindestens 25 € aufgeladen werden. Ausführliche Informationen erteilt BelToll.

Tankstellen sind in den größeren Städten überall verfügbar. Im Allgemeinen ist die Tankstellendichte jedoch geringer als man es in Westeuropa gewöhnt ist. Gelegenheiten zum Tanken sollten daher vor allem in ländlichen Gegenden auch genutzt werden.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Das Straßennetz ist teilweise asphaltiert. Die Qualität der Straßen ist nach Region sehr unterschiedlich. Mit Schlaglöchern ist immer zu rechnen. Von Nachtfahrten wird abgeraten.

Staßenklassifizierung

Das belarussische Straßennetz beinhaltet sogenannte Magistralen (Autobahn und Schnellstraßen), die mit einem M und einer Nummer gekennzeichnet sind und von Minsk aus sternförmig ins Land führen. Die zweithöchste Straßenkategorie sind sogenannte  "Republikautostraßen", die mit einem R (kyrillisch P) und einer Nummer gekennzeichnet sind; sie verbinden Städte und sonstige größere Orte.

Autovermietung

Mietwägen sind an Flughäfen und in größeren Städten, wie z.B. in Minsk und Brest, erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein.

Taxi

Taxis sind in den Städten überall verfügbar. Vor Fahrtantritt sollte der Preis vereinbart werden. Yandex Taxis können über eine App bestellt und bezahlt werden; auch Uber ist in Minsk vertreten.

Fahrrad

Minsk bietet zur warmen Jahreszeit Stadträder an. Es gibt aber auch Fahrrad- und Rollervermieter, wie z.B. Speedy Go.

Reisebus

Zwischen größeren Städten bestehen zahlreiche Busverbindungen. Es empfiehlt sich, Fahrkarten vorab zu kaufen, da die Busse oft ausverkauft sind. Fahrkarten sind an den Haltestellen erhältlich; entwertet werden sie im Bus.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Kinder unter 12 Jahren und bis zu einer Größe von 1,45 m sind in entsprechenden Kindersitzen zu befördern.
- Für Motorräder besteht rund um die Uhr Lichtpflicht.
- Bei Unfällen muss die Polizei verständigt werden, Tel. Nr. 102.

Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts: 60 km/h;
- auf Landstraßen: 90 km/h;
- auf Autobahnen: 110 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der deutsche nationale Führerschein wird mit einer notariell beglaubigten russischen oder belarussischen Übersetzung bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten anerkannt. Der in Deutschland ausgestellte Internationale Führerschein ist in Belarus nicht gültig. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.

Für in Österreich und der Schweiz zugelassene Fahrzeuge müssen zusätzlich zum nationalen Führerschein der Internationale Führerschein, der Versicherungsschein und die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitgeführt werden.

 

Unterwegs in der Stadt

In Minsk sind die öffentlichen Verkehrsmittel gut und preiswert. Drei U-Bahn-Linien (Metro)Busse, Straßenbahnen sowie Oberleitungsbusse verkehren täglich zwischen 05.30 Uhr und 00.30 Uhr. U-Bahnfahrscheine sind an allen Bahnhöfen erhältlich, Busfahrkarten sind auch für Straßenbahnen und Oberleitungsbusse gültig. Man kann sie beim Fahrer oder an jeder Station kaufen.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Das belarussische Schienennetz umfasst ca. 5.500 km. Es bestehen regelmäßige Zugverbindungen zwischen allen größeren Städten. Tagsüber verkehren hauptsächlich Regionalzüge; die reservierungspflichtigen Fernzüge fahren oft nachts.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 04 Mar 2024 14:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 04 Mar 2024 14:53:47 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Seit dem 1. März 2024 sind die Grenzübergänge Privalka-Raigardas und Kotlovka-Lavoriškės zu Litauen geschlossen, die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai und Benyakoni-Šalčininkai von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht mehr nutzbar. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Seit dem 16. September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektion für nach Belarus einreisende Kfz. In Abhängigkeit der Fahrzeuggröße ist mit Gebühren in Höhe von 2 bis 95 BYR (Rubel) zu rechnen.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.

  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.

  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.

  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.

  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.

  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumsfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Sie erhalten es bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.

  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.

Sicherheit –Reisewarnung

Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Belarus ist nach der Präsidentschaftswahl 2020 und in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine weiterhin angespannt. Es kann in allen Teilen des Landes auch spontan und unangekündigt zu Protesten und Demonstrationen kommen. Maßnahmen der Sicherheitskräfte können sich, insbesondere bei nicht genehmigten Veranstaltungen, auch auf unbeteiligte Passanten erstrecken.

  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weitläufig.
  • Vermeiden Sie das Tragen rot-weißer Kleidung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie stets Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien, informieren Sie sich auch über die Sicherheitslage.
  • Berücksichtigen Sie, dass Webseiten und Kanäle in sozialen Medien von belarussischen Behörden aus politischen Gründen willkürlich als extremistisch eingestuft werden können und die Weitergabe von Inhalten oder privaten Meinungsäußerungen auch in den sozialen Medien mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein kann.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Belarus ist niedrig. Es kommt in seltenen Fällen zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und insbesondere in Schlafwagenzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie das Zeigen größerer Bargeldmengen in der Öffentlichkeit.
  • Parken Sie wertvolle Fahrzeuge möglichst nur auf bewachten Parkplätzen und lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. selbst von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist gemäßigt-kontinental.
In den meist feuchten Wintern kann es zu erheblichen Schneefällen und entsprechenden Beeinträchtigungen kommen.

Im Sommer gibt es teilweise Hitze- und Trockenperioden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden, auch z.B. bei Sperrungen von Wäldern oder bei Badeverbotszonen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen seit Sommer 2021 nur eingeschränkt über Drittländer.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, s. auch Rechtliche Besonderheiten.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit dem 31. Mai 2023 durch die Republik Belarus nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Republik Belarus muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht kfz-versichert gelten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes" für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem Pkw anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt durch Kauf einer Vignette (Fahrzeuge bis 3,5 t) oder elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an BellTol-Servicestellen (z.B. an ausgewählten Tankstellen, durch Hinweistafeln an der Straße gekennzeichnet) kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.

  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
  • Informieren Sie sich als Verkehrsteilnehmer über bestehende Verkehrsregeln im Gastland; dies gilt auch für die Benutzung von Fahrrädern oder E-Scootern.

Führerschein

Der nationale deutsche Führerschein wird für kurzfristige Aufenthalte mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische oder Belarussische anerkannt, nicht jedoch der Internationale Führerschein.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Belarus nicht strafbar.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in der EU. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, für die oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden – auch für die Einfuhr geringer Mengen Drogen für den Eigenbedarf. Medikamente unterliegen ebenso besonderen Einfuhrbestimmungen; eine Missachtung kann auch hier eine Haftstrafe nach sich ziehen.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Es besteht Alkoholverbot am Steuer. Verstöße sind strafbar und können den sofortigen Entzug des Führerscheins für drei Jahre sowie eine hohe Geldstrafe oder eine Einreisesperre nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall drohen die Konfiszierung des Fahrzeugs und eine strafrechtliche Verfolgung. Während der Durchführung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhängt werden.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Rauchen ist nicht überall in der Öffentlichkeit erlaubt. Grundsätzliches Rauchverbot gilt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (einschließlich Haltestellen, Unterführungen etc.) sowie eingeschränkt in öffentlichen Einrichtungen, Restaurants und Parks (Ausnahmen sind designierte Zonen). Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden. Das gleiche gilt für die Nutzung von E-Zigaretten.

Geld/Kreditkarten

S. Aktuelles/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Landeswährung ist der Belarussische Rubel (BYN). Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten grundsätzlich gewährleistet. Aktuell kommt es jedoch häufig zu Beeinträchtigungen im Zahlungsverkehr bei der Benutzung nicht-belarussischer Kreditkarten.

Einreise und Zoll

S. Aktuelles.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen mindestens bis drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein. Es müssen mindestens noch zwei leere Seiten im Reisedokument verfügbar sein.

Bei schon älteren Kinderreisepässen/Reisepässen für Kinder bzw. Fotos, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, ist die Beantragung eines neuen Passes vor Reiseantritt empfehlenswert.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Belarus grundsätzlich ein Visum.

Visum vor der Einreise

Das Visum muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden. Aktuelle Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen bietet die zuständige belarussische Auslandsvertretung in Deutschland.

Visum bei Einreise („on arrival")

Die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen besteht, sofern diese nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s. Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Visumsfreie Einreise über Flughäfen in Belarus

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumsfreie Einreise nach Belarus über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 76 Staaten, darunter Deutschland und alle anderen Staaten der Europäischen Union.

. Reisende müssen über den Grenzübergang "Internationaler Flughafen Minsk" oder einen der oben genannten Flughäfen ein- und auch wieder über einen der oben genannten Flughäfen aus Belarus ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen. Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen.

Die Regelung zur visumsfreien Einreise über die oben genannten Flughäfen gilt nicht für Reisende, die aus der Russischen Föderation nach Belarus reisen. Eine visumsfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation kann zu Einreisesperren für Belarus führen. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe Reisen von der und in die Russische Föderation.

Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Detaillierte Informationen bietet der belarussische Grenzschutz.

Visumsfreie Einreise für Besuche bestimmter Nationalparks

Besucher des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha" oder des Parks „Augustow Canal" und von Teilen der daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno benötigen bis zu 15 Tagen Aufenthalt grundsätzlich kein Visum für die Einreise auf dem Landweg, wenn der Aufenthalt ausschließlich touristischen Zwecken dient. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

Aufenthalte nahe der Grenze

Für den Aufenthalt in Orten nahe der Grenze gelten besondere Bestimmungen. Ggf. muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen. Die Genehmigung kann über das Unified Portal of e-Services (NAIS) beantragt werden.

Reisen aus der und in die Russische Föderation

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Russische Föderation. Reisebestimmungen können derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Hinsichtlich Visumvorgaben bei Reisen auf dem Luftweg zwischen Belarus und der Russischen Föderation wird auf obenstehende Ausführung unter Punkt „Visumfreie Einreise über Flughäfen in Belarus" verwiesen.

Im Reiseverkehr auf dem Landweg ist es an der Grenze zur Russischen Föderation zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung durch russische und belarussische Staatsangehörige zugelassen sind.

Der Fernzugverkehr (Strecke Berlin-Moskau) ist derzeit eingestellt. Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Minsk-Moskau) ist für Reisende aus Drittstaaten derzeit nicht möglich.

Drittstaatsangehörige können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über bestimmte Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als die genannten Flughäfen zu nutzen.

  • Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, reisen Sie als Drittstaater nicht auf dem Landweg in die Russische Föderation ein und umgekehrt nicht von der Russischen Föderation nach Belarus.

  • Sofern Sie über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, machen Sie sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut, siehe Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation.
  • Sofern Sie über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen Sie auch für den Transit ein russisches Visum sowie ein Einreisevisum für Belarus, auch wenn es keine Grenzkontrollen geben sollte. Sie riskieren ansonsten ein Bußgeld.
  • Erkundigen Sie sich bei Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation bei der jeweiligen Fluggesellschaft, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.
  • Beachten Sie die Informationen über die Passagierabfertigung bei Reisen in die Russische Föderation und Reisen aus der Russischen Föderation des Minsker Flughafens.

Registrierung

Ausländer und Staatenlose, die sich länger als zehn Kalendertage in Belarus aufhalten, müssen sich bei der jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) registrieren. Sofern nicht im Hotel unterbracht, muss die Registrierung bei Privatunterkunft innerhalb von zehn Kalendertagen selbst vorgenommen werden.

Die Registrierung kann gebührenfrei online über das Unified Portal of e-Services (NAIS) erfolgen. Nach Einrichtung eines personenbezogenen Zugangs kann der entsprechende Antrag frühestens am Tag der Einreise auf Englisch, Russisch oder Belarussisch ausgefüllt und abgesandt werden. Hierzu werden Angaben aus dem Reisepass und aus der Krankenversicherungspolice benötigt. Zudem sind Name und Anschrift der einladenden Person anzugeben. Personennamen müssen auch in der englischsprachigen Version ausnahmslos in kyrillischen Buchstaben angegeben werden. Nach erfolgreicher Online-Registrierung muss der im Portal erzeugte Beleg ausgedruckt und bei Ausreise vorgelegt werden. Sollte die Online-Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, so muss die Registrierung persönlich vorgenommen werden.

Die persönliche Registrierung erfordert eine Vorsprache bei dem jeweils zuständigen OGIM (Отдел по гражданству и миграции – Amt für Staatsangehörigkeit und Migration); eine Registrierung bei der Behörde ist gebührenpflichtig.. Reisende, die aus der Russischen Föderation eingereist sind, können sich nicht online registrieren und müssen persönlich vorsprechen. Es werden in der Regel hierfür benötigt:


-           Reisepass
-           Krankenversicherungspolice
-           Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
-           zwei bei der Behörde auszufüllende Formulare
-           Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren

Die Krankenversicherung ist mit einer russisch- oder belarussischsprachigen Übersetzung vorzulegen, falls diese nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Die persönliche Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Sonntags und montags ist keine persönliche Registrierung möglich, da die zuständigen Behörden dann grundsätzlich landesweit geschlossen sind.

Krankenversicherungspflicht

Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung ist grundsätzlich bereits bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Informationen dazu bietet die belarussische Botschaft in Berlin. Es wird empfohlen, eine russisch- oder belarussischsprachige Übersetzung bzw. eine englischsprachige Police mitzuführen. Bei Bedarf kann eine belarussische Pflichtkrankenversicherung grundsätzlich auch bei Einreise an den Grenzübergängen abgeschlossen werden.
Der Versicherungsbeitrag für eine belarussische Pflichtkrankenversicherung beläuft sich für einen Aufenthalt von ein bis zwei Tagen auf ca. 2,- Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in der Folge nach einem Staffelungsschema.

Doppelstaater

Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind.

Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.

Deutsch-(bela)russische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den belarussischen Behörden ausschließlich als (bela)russische Staatsangehörige angesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewährung konsularischen Schutzes durch die Deutsche Botschaft Minsk nicht in jedem Fall zugelassen wird.

  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei den belarussischen Vertretungen in Deutschland oder bei der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit.

Minderjährige

Bei Ein- und  Ausreise nach bzw. aus Belarus mit Minderjährigen wird in der Regel keine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjährige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. In übrigen Fällen wird empfohlen, eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung samt beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische des sorgeberechtigten Elternteils bzw. der sorgeberechtigten Elternteile mit sich zu führen, um den Grenzbehörden schnell und zweifelsfrei deutlich machen zu können, dass die Reise mit dessen bzw. deren Einverständnis erfolgt. Falls die Reise mit einem Elternteil erfolgt und die Namensführung unterschiedlich ist oder das Kind ohne Eltern reist, sollten Sie (zusätzlich) eine mit Apostille versehene Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 gelten geänderte Einfuhrbestimmungen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des belarussischen Zolls zu finden.

Devisen in Wert von mehr als 10.000 USD müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 Euro und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden, bei Einreise auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 1.000 EUR und einem Gesamtgewicht von 31 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, bei mehrfachen Reisen weniger.

Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 g.

Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten, dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministeriumzu finden.

Detaillierte Informationen sind beim belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by zu finden.

Die belarussischen Zollbehörden sehen selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen vor, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen von kleinsten Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

Einreise mit dem Fahrzeug

S. Aktuelles.

Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, beispielsweise mittels einer Frontier Insurance Policy, die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Die Versicherung mittels grüner Versicherungskarte ist nicht mehr möglich. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Ein durch einen Drittstaater (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittstaater privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.

Heimtiere

Es dürfen nicht mehr als zwei Heimtiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) pro Person in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zollfrei eingeführt werden. Vögel dürfen nicht eingeführt werden.

Für die Einfuhr von Heimtieren ist der EU-Heimtierausweis mit Chipkarte oder Tätowierung vorzulegen. Es muss nachgewiesen werden, dass bei Hunden ein bestehender wirksamer Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Enteritis, Parvo- und Adenovireninfektionen sowie gegen Leptospirose besteht. Bei Katzen ist Impfschutz gegen Tollwut und Panleukopenie (Katzenseuche) nachzuweisen, bei Frettchen gegen Pasteurellose.

Zusätzlich muss ein veterinärärztliches Zeugnis vorgelegt werden, das nicht mehr als fünf Tage vor Einfuhr ausgestellt wurde. Es muss ins Russische oder Belarussische übersetzt bzw. in englischer Sprache ausgestellt sein und die Seuchenfreiheit bestätigen. Es muss hierbei nachgewiesen werden, dass das Tier in den letzten zwölf Monaten nicht an viraler Enzephalitis jeglicher Art oder an Trypanosomen-Infektionen erkrankt ist. Es muss ebenso nachgewiesen werden, dass das Tier nicht in den letzten 20 Tagen an Milzbrand erkrankt ist. Hunde und Katzen dürfen darüber hinaus in den letzten zwölf Monaten nicht an Pseudowut, Tularämie oder Dermatophytose erkrankt sein, ebenso wenig an Tollwut oder Tuberkulose in den letzten sechs Monaten. Katzen können bei Einfuhr auf Dermatophytose untersucht werden. Weitere Informationen zur Einfuhr von Heimtieren finden Sie beim belarussischen Zoll.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Belarus ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis. Landesweit besteht ein Risiko v.a. in den Monaten April bis Oktober. Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in Belarus endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Belarus treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktivität

Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in dieser Region ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollte jedoch der Genuss von Pilzen, Beeren, Süßwasserfischen und Wild aus diesen Regionen vermieden werden. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

Tuberkulose

Tuberkuloseerkrankungen sind in Belarus deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht oft nicht westeuropäischem Standard. Die medizinische Versorgung außerhalb der großen Städte ist meist unzureichend, die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nur wenige Ärzte und Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Da sich Einreisebestimmungen häufig kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.

Visainformationen

Achtung: Bei Einreise aus Belarus nach Deutschland besteht eine Quarantänepflicht.

Allgemein erforderlich, [1] ausgenommen sind die Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von max. 30 Tagen pro Einreise und nur bei Ein- und Ausreise über den Flughafen Minsk (ausgenommen von der visumfreien Einreise sind Reisende, die von russischen Flughäfen einreisen oder zu russischen Flughäfen weiterreisen; ausgenommen sind auch offiziell Reisende wie z.B. dienstliche oder dipolamtische). Die Einreisen können beliebig oft erfolgen, die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro Kalenderjahr darf jedoch nicht überschritten werden:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten;
 
(b) Schweiz.
 
(c) Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen (die Ein- und Ausreise ist für türkische Reisende über alle Grenzübergänge möglich). 
 
Erholungsgebiet Brest
Touristen dürfen das Erholungsgebiet Brest bis zu 10 Tage ohne Visum bereisen. Ausländische Wanderer und Fahrradfahrer können sich im Nationalpark Belovezhskaya Pushcha bis zu 10 Tage ohne Visum aufhalten. Zum Erholungsgebiet Brest gehören außerdem die Stadt Brest, die Region Brest sowie die Regionen Kamenenz, Pruzhany und Zhabinskovsky. Die Einreise muss über den Internationalen Flughafen Minsk erfolgen.
 
Park Awgustow-Kanal
Touristen dürfen sich bis zu 10 Tage im Park Awgustow Canal sowie in der Stadt Grodno und im Bezirk Grodno aufhalten, wenn sie über bestimmte Grenzübergänge/Flughäfen einreisen. 


Visum bei der Einreise:
Ein Visum bei der Einreise wird ausschließlich am Nationalen Flughafen Minsk ausgestellt. Die Erteilung liegt im Ermessen der Grenzbeamten. Bei Einreise über die Russische Föderation ist die Erteilung eines Visums bei der Einreise nicht möglich. Mindestens zwei Tage vor der Beantragung eines Visums am Flughafen Minsk muss eine Registrierung des Reisenden durch eine einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erfolgen-

 

Visum bei der Einreise

Reisende, die ein Visum bei der Einreise benötigen, müssen sich für mindestens 2 Tage vor der geplanten Reise bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums registrieren lassen. Weitere Informationen unter www.mfa.gov.by/en/.

Kosten

Visa für Personen unter 15 Jahren sind kostenlos.

Deutschland, Österreich, Schweiz:

Die folgenden Visumgebühren gelten für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige.

individuelles Visum: 60 €.

Expressbearbeitung innerhalb von 48 Stunden: Die normale Gebühr verdoppelt sich.

Gruppenvisum (einmalige Einreise): 10 € pro Person. Expressbearbeitung: 20 € pro Person.


 

Visaarten und Kosten

Einfaches Visum, Touristenvisum, Transitvisum (48 Std. Aufenthalt), Mehrfachvisum (Dauervisum bzw. Visum für zwei-, drei- oder mehrmalige Ein- und Ausreise), Gruppenvisum ab 6 Personen.

Gültigkeit

Maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit hängt von der Dauer des Aufenthaltes und von der Gültigkeit des Reisepasses ab (z. B. können Visa nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus ausgestellt werden).

Transit

Eine Möglichkeit zum visumfreien Transit besteht nicht. Es muss vor der Durchreise ein Transitvisum beantragt werden.

JAXBElement

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Besuchervisum (einfaches Visum):
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto (nur biometrische Passfotos (35 x 45 mm), die nicht älter als 6 Monate sind).
(c) Reisepass, der mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält.

(d) Kinder unter 16 Jahren benötigen eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien von Hauptseiten der Elternpässe (mit der Passnummer, einem Lichtbild und der Gültigkeitsdauer).
(e) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per Bank-Karte.
(f) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus.
(g) Ggf. Kopie des gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland/Österreich.

(h) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung nach belarussischen Vorgaben.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(a-h) Geschäfts-/Gastreisen über 30 Tage: Beglaubigte Einladung der belorussischen Firma bzw. einer juristischen Person in Belarus (mit Reisegrund und Kostenübernahme sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Reisepassnummer des Reisenden, Aufenthaltsdauer und Ein- und Ausreise-Daten; außerdem muss ersichtlich sein, ob Zwei- oder Dreifachvisum notwendig ist.);

Touristenvisum zusätzlich:
(a-h) Voucher eines lizenzierten belorussischen Reisebüros unter Angabe der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus. EU-Bürger können anstatt einer Einladung auch eine bestätigte Hotelreservierung von max. 10 Tagen vorlegen. Das Visum erlaubt dann dem Antragsteller, sich so lange in Belarus aufzuhalten, wie die Hotelreservierung vorgibt. 

Gruppenvisum (für Touristengruppen ab 5 Personen):
(a) Reisepasse, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig sind und zwei freie Seiten enthalten.
(b) Liste in zweifacher Ausführung mit Angaben über Namen und Vornamen der Teilnehmer, Geschlecht, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalität.
(c) Bestätigung des Reiseveranstalters mit genauen Angaben zur Reiseroute mit Übernachtungsorten, zu den Reisedaten und den benutzten Verkehrsmitteln.
(d) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.

(e) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung.

Transitvisum:
(a) Gültige Einreisedokumente (Visum, falls erforderlich) für das Zielland.
(b) 1 Antragsformular.
(c) 1 aktuelles Passfoto.
(d) Gültiger Reisepass, die mindestens drei Monate über die beantragte Visumdauer hinaus gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(e) Zahlung der Gebühr: Überweisungsbeleg der Bank, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck. Bei persönlicher Beantragung auch per ec-Karte.

(f) Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung.

Bei postalischer Antragstellung ist in jedem Fall ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Achtung: EU-Bürger benötigen derzeit für alle Visumarten außer Transitvisa eine offizielle Einladung. Der Antragsteller muss außerdem im Visumsantrag den genauen Reisezweck, die vollständige Bezeichnung (den Namen) und die Anschrift der einladenden belorussischen juristischen (natürlichen) Person sowie die vorgesehene Wohnadresse in Belarus (z.B. Hotelanschrift) angeben. U. U. sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Mehrfachvisum/Dauervisum:
Anträge und Unterlagen müssen von Ministerien, der heimischen Firma bzw. der Niederlassung in Belarus beim Außenministerium in Minsk eingereicht werden (Ul. K. Marxa 37, 220 030 Minsk. Tel: (0172) 22 26 61). Eine Begründung des Antrages seitens des Antragstellers ist erforderlich. Nach der Zustimmung des Außenministeriums kann das Dauervisum von jeder Botschaft der Republik Belarus ausgestellt werden. Einzelheiten sind bei den Botschaften oder direkt beim Außenministerium erfragen.

Bearbeitungsdauer

Maximal 5 Werktage. Expressausstellung: Maximal 2 Werktage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen ausreichende Mittel von ca. 20 € pro Aufenthaltstag für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise auf folgende Art und Weise nachweisen:

- Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,

- Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmitteln ermöglichen,

- eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,

- Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.

- Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten,

- Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Von allen Ausländern, die sich länger als 5 Werktage in Belarus aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde innerhalb der ersten fünf Tage verlangt.

Die Registrierung erfolgt durch das Hotel. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Es ist auch möglich, sich online über das Unified Portal of e-Services (NAIS) registrieren zu lassen.

Hierzu werden benötigt: Migrationskarte, 2 Passbilder, jeweils 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (nicht bei Privatbesuchen), 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf Russisch erhältlich). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Reisende müssen dort übernachten, wo sie gemeldet sind.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) ausreichende Geldmittel von mindestens ca. 20 € pro Aufenthaltstag.

(b) Während des Aufenthalts in Belarus müssen Reisende das Original eines Auslandskrankenversicherungs-Vertrags vorweisen können. Darin muss Folgendes enthalten sein: 
- Kontaktdaten einschließlich der Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft;
- die persönlichen Daten des Reisenden;
- eine in Belarus gültige Reisekrankenversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 10.000 €.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen. Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die ambulante Behandlung ist in der Regel kostenlos, es sei denn, ein Krankenhausaufenthalt ist notwendig. Bei gebuchter Pauschalreise mit Belintourist können die Krankenhauskosten auch gegen nicht in Anspruch genommene touristische Leistungen verrechnet werden.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Wer auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte diese mitnehmen. Eine Reiseapotheke ist insbesondere für Reisen außerhalb von Minsk wichtig.

Anmerkungen Impfungen

Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

Essen und Trinken

Leitungswasser sollte nicht zum Trinken und Zähneputzen benutzt werden. Wasser sollte vor dem Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in dieser Region sei aber inzwischen, nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz, unbedenklich. Pilze, Beeren, Süßwasserfische und Wild sollten dennoch vorsorglich gemieden werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (April bis Oktober) in manchen Gebieten von Belarus aktiv. Es besteht ein Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. 

Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in Waldgebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis) zu empfehlen. 

Hepatitis A und B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung gegen Tuberkulose erwogen werden.

Sonnenschutz ist im Sommer notwendig.

Gesundheitszeugnis

Ausländer und Staatenlose, die länger als 3 Monate im Land bleiben wollen, müssen einen negativen HIV-Test vorweisen oder sich innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft im Land einem Test unterziehen. Diese Bestimmung kommt nicht regelmäßig zur Anwendung.

Geld

Währung

1 Belarussischer Rubel. Währungskürzel: Br, BYN (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 BYN im Umlauf. Münzen sind im Wert von 1 und 2 Rubel sowie zu 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Kopeken im Umlauf.

 

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie American Express, Mastercard und Visa sowie einige andere bekannte Kreditkarten werden immer häufiger nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten landesweit Geld abgehoben werden. Internationale Kreditkarten werden jedoch immer häufiger nicht akzeptiert. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Belarus nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

 

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar oder als Reiseschecks ist unbegrenzt. Ab einem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt (Deklarations- und Umtauschbelege erforderlich). Für die Ausfuhr von Fremdwährungen ist zudem ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ ein Herkunftsnachweis erforderlich. 

Geldwechsel

Fremdwährungen sollten nur in offiziellen Wechselstuben und Banken umgetauscht werden. Jeder Geldwechsel muss auf dem Deklarationsformular vermerkt werden, und alle Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Verbliebene Rubel können ausgeführt werden.

Wechselkurse

BYR

Öffentliche Feiertage

year

2024

Sprache

Überblick

Amtsprachen sind Belarussisch und Russisch, daneben Ukrainisch, Polnisch und andere Sprachen ethnischer Minderheiten.

Unterkunft

Hotels

4-, 3- und 2-Sterne-Hotels gibt es in Minsk, Brest, Grodno, Mogilew und Witebsk. In Pinsk und anderen regionalen Zentren stehen 1-Sterne-Hotels zur Verfügung. Weitere Informationen Minsktourist, Ul. Tankavaya 30, Minsk. (Tel: (0172) 23 73 60. Internet: www.minsktourist.by).

Camping

Campingplätze sind nur vereinzelt vorhanden. Jedoch ist Camping außerhalb von Städten in ländlichen Gegenden erlaubt, unter der Bedingung, dass Rücksicht auf die Natur und die Menschen genommen werden.

Kulinarisches

Übersicht

Belorussischer Borschtsch, eine Suppe aus roter Beete, die heiß mit saurer Sahne serviert wird und Fillet à la Minsk sind nur einige der schmackhaften Spezialitäten. Kartoffeln bestimmen die Speisekarte, Pilze und Beeren sind die beliebtesten Beilagen. Auf jeden Fall probieren sollte man Draschenij, ein leckeres Kartoffelgericht mit Pilzen, und Draniki, das mit eingemachten Beeren gereicht wird. Motschanka ist eine mit Schweineschmalz angemachte Suppe, zu der man heiße Eierkuchen isst. Am besten isst man in den Hotelrestaurants. Viele Hotels und Restaurants nehmen auch ausländische Währungen an. Getränke: Der aus über 100 Kräutern gebrannte Likör Belovjeschkaja hat einen ganz besonderen Geschmack. Eines der beliebtesten Getränke ist auch hier Tschai (schwarzer Tee). Alkoholfreie Getränke, Fruchtsäfte und Mineralwasser sind überall erhältlich. Kwas ist ein erfrischendes und ungewöhnliches Getränk aus gegorenem Brot, Mehl und Malz, ideal für heiße Tage. Getränke werden normalerweise per Gramm oder Flasche bestellt. Nach geltenden Bestimmungen dürfen nicht mehr als 100 ml Alkohol pro Person und Mahlzeit verkauft werden. Manche Bars und Cafés sind bis in die frühen Morgenstunden geöffnet, andere schließen normalerweise um 21.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Belarus eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
 
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren/Tabak;
3 l alkoholische Getränke oder Wein;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht (auf dem Landweg) oder bis zu einem Wert von 10.000 € und bis zu 50 kg Gesamtgewicht (mit dem Flugzeug).
 

Achtung: Wer häufiger als einmal innerhalb von drei Monaten auf dem Landweg nach Belarus einreist, darf nur 20 kg Gepäck im Wert von 300 € zollfrei einführen. 

Importbestimmungen

Wertgegenstände sollten deklariert und das Deklarationsformular für die Ausreise gut aufbewahrt werden.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, militärische Ausrüstungsgegenstände, Drogen, Gifte, Psychopharmaka, Narkotika, radioaktive und explosive Substanzen, unmoralische oder subversive, gegen Belarus gerichtete Medien (insbesondere Fotos und Druckerzeugnisse), Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse. Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Förmliche Kleidung und Pünktlichkeit werden erwartet. Englisch, teilweise auch Deutsch, ist vor allem im Managementbereich Geschäftssprache. Vereinbarte Termine sollten bestätigt werden, Visitenkarten in Russisch und Deutsch bzw. Englisch gedruckt sein. Verhandlungen sind langwierig. 

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Deutschland
Tel. +49(0)30 206 16 71 13.
Website: www.ostausschuss.de

Wirtschaftskammer Österreich
(Außenwirtschaft Südosteuropa, Osteuropa/Zentralasien)
Wiedner Hauptstraße 63
Tel. +43(0)1 59 09 00 43 22.
Website: www.wko.at

Joint Chamber of Commerce (JCC) (Vereinigte Wirtschaftskammern)
c/o DPS Communications GmbH, Kasernenstrasse 11, 8004 Zürich, Schweiz
Tel. +41 (0)44 226 90 61.
Website: www.jointchambers.ch

Industrie- und Handelskammer der Republik Belarus
Communisticheskaya Street 11, 220029 Minsk, Belarus
Tel. +375 (0)17 290 72 49.
Website: www.cci.by

Kommunikation

Telefon

Durchwahl in alle Städte, einschließlich Minsk (017) und Brest (0162). Für internationale Anrufe ins Ausland wählt man zuerst 8, wartet auf den Wählton und wählt dann 10. Für öffentliche Fernsprecher sind Telefonkarten erforderlich, die in Postämtern und an Zeitungskiosken erhältlich sind. Graue Telefonzellen sind für nationale, blaue Telefonzellen für internationale Gespräche. Die nationale Telefongesellschaft heißt BelTelecom.

Mobiltelefon

GSM 900/1800. Netzbetreiber sind A1 und MTS. Der Sende-/Empfangsbereich beschränkt sich inzwischen nicht mehr auf die Großstädte. Mobiltelefone können am Flughafen (im Belcel Büro) und in Minsk gemietet werden.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Belarus empfangen.

Post

Luftpost nach Westeuropa braucht über 10 Tage. Größere Hotels nehmen postlagernde Sendungen entgegen. Das Hauptpostamt in Minsk (Skoriny 10; Öffnungszeiten: 08.00-20.00 Uhr) und die Hotels Yubileynaya und Planeta in Minsk bieten Express-Postdienste an. DHL Worldwide Express und Federal Express haben ebenfalls Zweigstellen in Minsk.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Korbwaren, dekorative Holzkästchen, bemalte Teller und andere Kunstgewerbeartikel sind schöne Andenken. In Minsk gibt es besondere Läden, in denen man mit harter Währung bezahlen kann. Hier werden Armbanduhren, Kameras, Wein, Spirituosen, Pelze, Keramik, Glasartikel, Schmuck und Spielsachen — nur gegen Fremdwährungen und Kreditkarten — angeboten. Auch typisch russische Souvenirs wie die Matrjoschkas, die buntbemalten Holzpuppen, sind hier erhältlich. Sogar einen echten Samowar kann man erstehen. In allen anderen Geschäften muss in der Landeswährung bezahlt werden. Auf dem Skarina Prospekt in Minsk gibt es zwei große Kaufhäuser. Fast alle Geschäfte haben sonntags geschlossen; die speziellen Devisen-Läden sind jedoch normalerweise täglich geöffnet. Für Antiquitäten, andere wertvolle Gegenstände, Kunstwerke und Manuskripte braucht man eine Exportgenehmigung. Generell empfiehlt es sich, Kassenbons bis zur Ausreise aufzubewahren, da sie unter Umständen dem Zoll vorgezeigt werden müssen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-18.00 Uhr. In größeren Städten sind Geschäfte die gesamte Woche über geöffnet, einige rund um die Uhr.

Nachtleben

Einleitung

Minsk hat ein vielfältiges Kulturleben, Oper, klassisches Ballett, Theater, Zirkus und Marionettentheater stehen zur Auswahl. Im Kulturzentrum kann man die mitreißenden Volkstänze erleben. Brest hat ebenfalls eine Bühne und ein Marionettentheater.

Kultur

Religion

Überwiegend russisch-orthodox; daneben römisch-katholisch, protestantisch, jüdisch und islamisch.

Soziale Verhaltensregeln

Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Gastfreundschaft ist selbstverständlich. Nichtraucherzonen sind gekennzeichnet. Trinkgeld: 10% sind üblich. In einigen Hotels in Minsk und anderen Großstädten werden 10-15% für Bedienung auf die Rechnung aufgeschlagen. Fotografieren: Militärische Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung sollten nicht fotografiert werden.

Klima

Beste Reisezeit

Gemäßigtes Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Belarus bereist man am besten ab dem späten Frühling bis Anfang Herbst. 

Nach oben

VR International Länderinformationen Bereitgestellt von Columbus Travel Media Ltd.

https://www.derreisefuehrer.com

Copyright © 2023

Suchmaschine unterstützt von ElasticSuite