Vereinigte Arabische Emirate
Anreise
Anreise mit dem Flugzeug
Die staatliche Fluggesellschaft Etihad Airways (EY) fliegt nonstop ab München, Frankfurt/M. und Zürich nach Abu Dhabi.
Etihad Holidays fliegt ab Nürnberg nach Abu Dhabi.
Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Dubai.
Condor (DE) fliegt im Sommer ab Berlin nach Dubai.
Qatar Airways (QR) fliegen nonstop von München nach Doha, Qatar.
Lufthansa (LH) verbindet mit Direktflügen Frankfurt/M. mit Abu Dhabi und Dubai sowie München mit Abu Dhabi.
Swiss (LX) bietet Direktflüge von Zürich nach Abu Dhabi und Dubai an.
Flydubai (FZ) verbindet Salzburg und Basel/Mulhouse/Freiburg mit Dubai.
Eurowings fliegt u.a. ab Berlin und Stuttgart sowie ab Salzburg nach Dubai sowie ab Berlin nach Abu Dhabi, ab Hannover nach Dubai sowie ab Stuttgart auch nach Jeddah.
Air Arabia (G9) verbindet Wien mit Sharjah.
Beond (B4) fliegt ab München nach Dubai.
Zahlreiche weitere Fluggesellschaften fliegen nonstop Dubai und andere Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.
Flugzeiten
Frankfurt - Abu Dhabi: 6 Std. 20 Min.; Wien - Dubai: 5 Std. 35 Min.; Zürich - Dubai: 6 Std. 10 Min.
Ausreisegebühr
Dubai Flughafen: Passenger Service Charge: 75 AED bzw. 18 €; Passenger Security & Safety Charge: 1 €; Passenger Facility Surcharge: 9 €.
Abu Dhabi: Airport Service Fee: 35 AED bzw 9 € für jeden abfliegenden Passagier und für jeden Transitpassagier. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die mit der gleichen Flugnummer weiterfliegen.
Andere Emirate: Flughafengebühr: 30 AED bzw. 7 € pro Passagier.
Anreise mit dem Pkw
Gute Straßenverbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate von Saudi-Arabien und Oman. Über die Transarabische Autobahn gelangt man auf dem Landweg von Europa aus in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Fernbus: SAPTCO bietet u.a. Busverbindungen zwischen Dubai und Saudi Arabien, Bahrain und Kuwait an. Busse verkehren auch zwischen Abu Dhabi und Maskat (Oman) via Dubai.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut wird elektronisch über einen Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst.
Unterlagen: Der nationale EU-Führerschein ist für touristische Kurzaufenthalte ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein.
Anreise mit der Bahn
Der Schienenverkehr befindet sich im Aufbau. Es bestehen keine Bahnverbindungen in die Nachbarländer.
Anreise mit dem Schiff
Die größten internationalen Häfen sind Jebel Ali, Rashid und Mina Zayed (Abu Dhabi), Khalid (Sharjah), Khor Fakkan in Sharjah, Saqr (Ras al-Khaimah) und Fujairah sowie das Dubai Cruise Terminal.
Die Emirate werden von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Es gibt Passagier- und Frachtverbindungen in die USA, nach Fernost, Australien und Europa.
Kreuzfahrtschiffe
Die Reederei Aida läuft auf ihren Kreuzfahrten Dubai und Abu Dhabi an. Costa hat Dubai und Fujairah im Angebot.
Fähranbieter
Fähren der iranischen Reederei Valfajr Shipping Co. verbinden Sharjah und Bandar-é-Abbas (Iran).
Vor Ort unterwegs
Unterwegs mit dem Flugzeug
Innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es keine Linienflüge. Verschiedene kleine Fluggesellschaften bieten jedoch Charterflüge an.
Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es gute, asphaltierte Straßen. Hauptverbindungen bestehen zwischen Abu Dhabi und Dubai, Sharjah und Ras al-Khaimah, Sharjah und Dhaid sowie zwischen Dubai, den Nordstaaten und dem Landesinneren. In Dubai und in Abu Dhabi kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Staus.
Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut (Salik) wird elektronisch über einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst. Der Aufkleber kann bei der Dubai Roads and Transport Authority (RTA) erworben werden.
Tankstellen sind rund um die Uhr geöffnet.
Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Die Straßen sind asphaltiert, gut ausgebaut und gewartet.
Staßenklassifizierung
Das Straßensystem umfasst sogenannte
- Emirat- oder E-Straßen: Verbindungsstraßen zwischen den Emiraten, gekennzeichnet mit einem E und einer Nummer (blaues Schild, orange Schrift);
- D-Straßen: Straßen in Dubai Stadt, gekennzeichnet mit einem D und einer Nummer (grünes Schild, gelbe Schrift);
- Haupstraßen: Straßen, die um Gemeinden oder Orte in Städten herumführen, gekennzeichnet mit Namen und einer 3-stelligen Zahl; Straßen in Ortschaften mit Namen und einer 2-stelligen Zahl.
Autovermietung
Die meisten internationalen Mietwagenfirmen haben Vertretungen an den Flughäfen oder in den Hotels. Mietwagen sind mit und ohne Fahrer erhältlich.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine zusätzliche Gebühr. Im Rahmen von touristischen Kurzzeitaufenthalten ist für das Mieten eines Leihwagens ein EU-Führerschein ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein.
Taxi
Für viele Reisende ist das Taxi die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Städten wie Abu Dhabi und Dubai. Sammeltaxis, die Städte verbinden, fahren in Abu Dhabi an der Hauptbushaltestelle los, in Al Ain neben der Bushaltestelle und in Ra's al-Khaimah in der King Faisal Straße.
Fahrrad
In Abu Dhabi gibt es das öffentliche Fahrradverleihsystem ADCB Bikeshare, das von Cyacle auf Yas Island und am Al Raha Beach betrieben wird.
Reisebus
Busdienste, die Städte miteinander verbinden, gibt es nur in Abu Dhabi und Dubai. Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Al Ain und Abu Dhabi sowie zwischen Dubai und Hatta.
Vorschriften
Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.
Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
ADAC-Partnerklubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Arabian Automobile Association (AAA), Tel. +971 (4) 257 84 84 sowie der Automobile and Touring Club, Tel. +971 (2) 621 21 75.
Dokumentation
Der nationale EU-Führerschein ist für touristische Kurzaufenthalte ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein.
Unterwegs in der Stadt
Das Auto ist das beliebteste Transportmittel in Dubai; dementsprechend dicht ist der Verkehr in der Stadt.
Für den öffentlichen Personennahverkehr ist fast ausschließlich die Verkehrsbehörde Roads and Transport Authority (RTA) verantwortlich. Diese verfügt in Dubai über ein gut ausgebautes Busnetz, mit modernen Fahrzeugen.
Des Weiteren gibt es fahrerlose U-Bahnen; die Rote Linie fährt vom Hafen Jebel Ali nach Rashidiya, zu Hauptverkehrszeiten alle 60 Sekunden. Die Grüne Linie verbindet die Station Etisalat bei Al Qusais mit der Dubai Healthcare City/Jaddaff und hält an Geschäfts- und Verwaltungszentren wie der Airport Free Zone und Naif Souk. Eine Violette Linie, die die beiden Flughäfen entlang der Emirates Road miteinander verbinden soll, ist in Planung.
Über den vorderen Dubai Creek setzen Reisende mit kleinen Holzbooten, sogenannten Abras, über (Fahrtzeit: 10 Minuten), die alle paar Minuten starten.
Mit der aufladbaren Nol Card können Reisende in Dubai verschiedene RTA-Transportmittel, wie U-Bahn und Busse, sowie das kostenpflichtige RTA-Parken bezahlen. Für Studenten, Senioren oder Behinderte gibt es spezielle Tarife. Das Guthaben der Nol Card kann an Ticketautomaten, in RTA-Kundendienstzentren oder online aufgeladen werden.
Nicht in das Tarifsystem der RTA eingebunden ist die Dubai Monorail, die nach The Palm, Jumeirah fährt. Des Weiteren gibt es als Touristenattraktion die Dubai Trolley, eine Straßenbahn im Oldtimerlook.
Unterwegs mit dem Schiff
Fracht- und Passagierschiffe laufen alle Küstenhäfen an.
Die Dubai Fähre verkehrt 7 Tage die Woche zwischen Dubai Marina, Al Ghubaiba, Dubai Canal Station, Al Jadaf und Sheikh Zayed Road Station. Es werden sowohl Rundfahrten als auch Fahrten zwischen den Häfen angeboten.
In Abu Dhabi können Rundfahrten auf großen Holzschiffen gebucht werden, mit schönen Blicken auf die Skyline der Stadt.
Fähren verkehren auch zwischen dem Festland und den bewohnten Inseln.
Reisewarnung
Überblick
Quelle: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Link: https://www.auswaertiges-amt.de/
(Unverändert gültig seit: Tue, 23 Jun 2026 18:50:29 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Sicherheitslage in der Region
Sicherheit - Sicherheitshinweis
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Sicherheitslage in der Region
Am 17. Juni 2026 unterzeichneten die USA und Iran eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen.
Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt. Dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein. Zudem besteht eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge unvermindert fort.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage in internationalen und lokalen Medien.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.
- Beachten Sie weiterhin die Informationen von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE), auch auf Facebook.
- Befolgen Sie besonders im Fall einer erneuen Verschärfung der Sicherheitslage die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um US-amerikanische, jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und externe Batterien immer voll auf.
- Beachten Sie, dass das Fotografieren und Filmen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten ist und strafrechtlich verfolgt wird, siehe Reiseinfos – Fotografieren und Filmen/VPN.
Sicherheit
Siehe Aktuelles
Terrorismus
Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.
- Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.
Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können.
In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.
- Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der NCEMA.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
- Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
- Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.
Reiseinfos
Siehe Aktuelles
Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
Infrastruktur/Verkehr
Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.
Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED wieder ausgelöst werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.
Das Führen von Fahrzeugen (auch der Versuch) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsentzug als möglicher Höchststrafe und/oder bis zu 200.000 AED Geldstrafe bestraft.
Das unerlaubte Verlassen einer Unfallstelle sowie das fahrlässige Töten eines anderen Verkehrsteilnehmers mit einem Fahrzeug können mit Freiheitsentzug und/oder bis zu 100.000 AED Geldstrafe geahndet werden.
Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber"-App erworben werden kann.
Führerschein
Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa") wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden.
Besondere Verhaltenshinweise
Die kulturellen Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Moralvorstellungen geprägt.
Für Frauen gibt es keine besonderen Beschränkungen oder Verbote. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
LGBTIQ
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M" oder „F" eingetragen ist, siehe „Einreise und Zoll" – „Reisedokumente".
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025.
Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.
Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.
Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.
Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban") bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.
Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe.
Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), weiterhin zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas") ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.
Nach einer ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, auch wenn dieser sich diesem Zeitpunkt außerhalb der VAE aufhält. Dies kann eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschweren.
Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.
Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet.
Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: bei Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.
Fotografieren und Filmen/VPN
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) von zahlreichen Einrichtungen, wie z.B. militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen und Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken, ist streng verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.
Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Alkohol/Drogen
Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.
- Für Debitkarten (Girocard) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Telefonieren
Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisende in die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass (ggf. im Expressverfahren).
Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültiges Reisedokument nicht zu.
Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.
Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Bei Verlust des Passes oder Kinderreisepasses nach Einreise in die VAE kann vor Ort innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt in mehreren Ländern).
Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX." statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.
Betroffene Passagiere werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt oder ggf. von der Fluggesellschaft bereits am Check-in am Abflugsort zurückgewiesen.
Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.
Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten
Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.
An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
Im Rahmen der Einreisekontrollen müssen insbesondere alleinreisende Personen mit vermutetem Migrationshintergrund damit rechnen, durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Dies kann mit bis zu halbtägigen Wartezeiten verbunden sein, während dessen darf der Transitbereich nicht verlassen werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.
Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")
Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel für die VAE benötigen einen regulären biometrischen Reisepass zur Einreise in die VAE.
Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten müssen mit dem bei Einreise benutzten Reisedokument auch ausreisen.
Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel („residency visas" und „Emirates IDs") nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration" (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Personen mit emiratischem Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.
Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Personen mit biometrischen Pässen nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.
Flughafentransit
Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz oder einem gültigen vorläufigen Reisepass möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen wird bzw. die Grenzkontrollen nicht passiert werden und der Geschlechtseintrag im jeweiligen Reisedokument „M" oder „F" lautet.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bei Verwendung eines gültigen biometrischen Reisepasses kein Visum. Während des visumfreien Aufenthalts ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.
Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX." statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, oder die in ihrem Pass keinen Vor- oder Familiennamen führen, verweigert werden.
Betroffene Reisende werden wieder an ihren Abreiseort zurückgeschickt.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.
Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen
Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder Vormunds einreisen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Es sind mehrere Fälle von Kindesentziehungen in die VAE bekannt geworden. Der entziehende Elternteil kann eine Ausreisesperre für das/die betroffene(n) Kind(er) aus den VAE erwirken, welche dann u. U. bis zum Erreichen der Volljährigkeit die VAE nicht verlassen können, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten. Die deutschen Vertretungen in den VAE haben keine rechtlichen und nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Die Aufhebung solcher Ausreisesperren ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren in den VAE möglich. Weitere Informationen bietet die Webseite des Auswärtigen Amts, dort insbesondere unter „Besonderheiten in Ländern mit islamisch geprägter Rechtsordnung".
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die bei Ein- oder Ausreise in die VAE Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Waren im Gesamtwert von mehr als 60.000 AED mitführen, müssen dies vorab online über die Internetplattform des Zolls AFSEH deklarieren.
Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Zeitschriften können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.
Medikamente
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
Ausführliche Informationen bietet das emiratische Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim Dubai Customs Services abrufbar.
Tiere
Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.
Gesundheit
Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
In den Jahren 2018 und 2019 wurde erstmalig die durch Mücken übertragenen Erkrankung Denguefieber nachgewiesen. Im Verlauf wurden Erkrankungen im Zusammenhang mit niederschlagsreichen Episoden gemeldet.
- Schützen Sie insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.
- Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten auch Typhus können auch Reisende betreffen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B und C) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor.
- Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Gesundheitsvorsorge
Übersicht
Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird für Aufenthalte in den Vereinigten Arabischen Emiraten dringend empfohlen.
Anmerkungen Impfungen
[1] Nur bei Einreise aus oder bei Transit mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden in einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
[2] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten in einfachen Unterkünften empfohlen.
[3] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[4] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[5] Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.
[6] Tollwut kommt vereinzelt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Essen und Trinken
Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden.
Gesundheitszeugnis
Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. permanenten Aufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte Atteste werden in der Regel nicht anerkannt. Die Einfuhr von Medikamenten gegen HIV ist verboten.
Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden. Bestimmte Berufsgruppen müssen auch negative Tests auf Syphillis und Hepatitis B vorlegen.
Impfungen
Geld
Währung
1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.
Kreditkarten
American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten
Bankkarten
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Geldautomaten sind weit verbreitet und können in Einkaufszentren und überall in den Städten gefunden werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Bank
Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung (inklusive Edelmetalle, Schecks und andere Geldmittel) ist ab einem Gegenwert von 60.000 AED deklarationspflichtig. Die Einfuhrerklärung für Devisen kann online abgegeben werden.
Währungen
Öffentliche Feiertage
Anmerkung
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Liste der gesetzlichen Feiertage
Zollfrei Einkaufen
Überblick
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Achtung: Waren im Besitz von Minderjährigen werden zum Besitz ihrer volljährigen Reisebegleiter hinzugerechnet. Minderjährige dürfen jedoch keine Tabakwaren und keine alkoholischen Getränke einführen.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Glücksspielgeräte, Fischernetze aus Nylon, alle lebenden Schweinearten, unbearbeitetes Elfenbein, bestimmte Laserstifte, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, pflanzliche Produkte wie Mohn, Betelnuss und psychoaktive Kräuter, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher, darunter u.a. jene, die die Lehren des Islam verletzen sowie E-Zigaretten.
Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Importbeschränkungen
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen ist eine Einfuhrerlaubnis online zu beantragen. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.
Kommunikation
Telefon
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00971.
Ortsvorwahlen: Abu Dhabi 2, Al-Ain 3, Dubai 4.
Es besteht ein gutes Verbindungsnetz, Telefonate innerhalb der einzelnen Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate sind kostenlos.
Die Notrufnummer der Polizei ist 999, die Touristenpolizei in Dubai ist unter Tel: 800 44 38 zu erreichen.
Mobiltelefon
4G- und 5G-Mobilfunknetz im Norden des Landes in Großstädten wie Dubai und Abu Dhabi sowie entlang der Küste und entlang von Verbindungsstraßen bis in den Süden. Netzbetreiber sind u.a. du und Etisalat. Die Mobilfunknetzabdeckung ist sehr gut. Meist lohnt sich der Kauf einer SIM-Karte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. eine Wasel-Karte von Etisalat (Prepaid-Karte). Touristen erhalten am internationalen Flughafen Dubai eine kostenlose SIM-Karte.
Telefonieren ist möglich mit kostenpflichtiger herkömmlicher (Mobil-)Telefonie sowie mit Videokonferenz-Apps, jedoch nicht mit allen verbreiteten Kommunikations-Apps.
Internet
Die großen Städte sind mit einem Netz aus kostenlosen und öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots abgedeckt. Hotels, Restaurants, Cafés, in Bussen und Einkaufszentren bieten kostenloses WLAN an.
Hinweis: Verschiedene Inhalte im Internet stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Zensur, weshalb man Vorsicht walten lassen sollte. Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) ist strafbar, wenn damit Rechtsverstöße begangen werden wie z.B. das Aufrufen illegaler Webseiten oder das Downloaden von urheberrechtlich geschützten Inhalte.
Post
Briefsendungen und Pakete nach Europa sind ca. sechs bis zehn Tage unterwegs.
Unterkunft
Hotels
Die Auswahl an Hotelzimmern und preiswerten Unterkünften ist groß. Es gibt keine jahreszeitlichen Preisunterschiede. Zahlreiche internationale Hotelketten haben hier Niederlassungen: Hyatt, Sheraton, Hilton, InterContinental, Marriott, Forte und Ramada. Erstklassige Hotelanlagen befinden sich ebenso an den Stränden Jebel Ali und Chicago Beach. Eine Buchungsbestätigung ist erforderlich.
Weitere Informationen vom Government of Dubai Department of Tourism and Commerce Marketing (s. Adressen)./ Dubai und Jebel Ali:
In den Emiraten Dubai und Jebel Ali wird eine Touristen-Steuer erhoben, die sich nach der Hotelklassifikation richtet.
Betrag pro Zimmer und pro Nacht:
5-Sterne-Hotels/Unterkünfte: 20 AED (ca. 4 €),
4-Sterne-Hotels/Unterkünfte: 15 AED (ca. 3 €),
3- und 2-Sterne-Hotels/Unterkünfte: 10 AED (ca. 2 €),
1-Sterne-Hotels/Unterkünfte: 7 AED (ca. 0,50 €).
Im Emirat Abu Dhabi wurde die Gemeindegebühr in Höhe von 15 AED (3 €) pro Zimmer und Nacht abgeschafft. Es wird jedoch eine Tourismusgebühr in Höhe von 4 Prozent erhoben.
Kultur
Religion
95% Muslime (hauptsächlich Sunniten), christliche und andere Minderheiten.
Soziale Verhaltensregeln
Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein oder CBD-Öl, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.
Die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend eingeschätzt werden, wird mit Geld- und / oder Haftstrafen geahndet. Gleiches gilt für Randalieren, Sachbeschädigung, Missionieren von islamischen Personen sowie Beleidigungen und Rufschädigungen des Staates oder seiner Gründer.
Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.
Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Während des Ramadan sollten Frauen langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen von kurzer Freizeitkleidung verzichten. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.
Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Herrscherpaläste, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen, fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.
Klima
Wirtschaft
Geschäftsetikette
Vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert. Auf Pünktlichkeit wird Wert gelegt. Geschäftstreffen sind nicht ganz so förmlich wie in Europa. Mündliche Geschäftsabsprachen haben Geltung. Visitenkarten sollten auf einer Seite auf Englisch und auf der anderen Seite auf Arabisch sein. Englisch wird in Geschäftskreisen viel gesprochen, Dolmetscher sind jedoch ebenfalls vorhanden.
Dubai
Bei geschäftlichen Angelegenheiten bestimmte Konventionen zu mißachten gilt in Dubai als ein besonderer Fauxpas. Trotz der großen Hitze wird erwartet, daß man sich adrett und konservativ kleidet. Vereinbarte Treffen können durchaus verspätet beginnen. Zum arabischen Händeschütteln gehört, daß man sich jedes Mal danach mit der Innenfläche der rechten Hand aufs Herz faßt. Besucher sollten arabischen Frauen allerdings nicht die Hand anbieten, außer wenn diese von sich aus das Händeschütteln einleiten. Aus Höflichkeit werden bei der Begrüßung die Ausdrücke Sayed (Herr) bzw. Sayeda (Frau) vor dem Vornamen verwendet, außerdem sollten Besucher nie so sitzen, daß ihre Füße direkt auf jemanden zeigen. Kritik oder Verbesserungsvorschläge sollte man sich für ein privates Gespräch nach dem Treffen aufsparen, denn jemanden dazu zu bringen, sein Gesicht zu verlieren, ganz gleich, ob es sich um einen Klienten oder Kollegen handelt, wird als äußerst beleidigend angesehen. Im allgemeinen beginnen Geschäftstreffen mit recht viel beiläufigem Geplauder, bevor man zu ernsteren Dingen übergeht, deshalb sollte man auf keinen Fall drängen.
Auch haben Geschäftstreffen in Dubai oft den Anschein, eine sehr lässige Angelegenheit zu sein - sie können in Cafés oder Restaurants stattfinden, allerdings sollte man darauf vorbereitet sein, daß sich das Tempo rasch ändern kann und Geschäfte sehr viel schneller abgeschlossen werden als in Westeuropa. Geschäftseinladungen können recht formell sein und Geschäftsessen werden eher für mittags als abends organisiert. In manchen Veranstaltungsorten ist der Konsum von Alkohol untersagt, ist man dort zu einem Geschäftsessen eingeladen, sollte man nicht nach alkoholischen Getränken fragen, da dies Anstoß erregen kann. Der Freitag gilt als ein Tag der Ruhe und des Gebets, weshalb man für diesen Tag keine Treffen vereinbaren und Araber möglichst nicht anrufen sollte. Während der Ruhestunden, normalerweise zwischen 14.00 und 17.00 Uhr, gehen Einheimische ebenfalls nicht ans Telefon.
Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Sa-Do 09.00-17.00.
Behörden: Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr und 15.00/16.00-18.00/19.00 Uhr. Do 7.30-12.00 Uhr. Während des Ramadan haben Büros nachmittags geschlossen.
Allgemeines
Hauptstadt
Abu DhabiReise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes - https://www.auswaertiges-amt.de/
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