Katar

Landesdaten

Vorwahl

+974

Fläche(qkm)

11,627

Bevölkerung

2,881,053

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

240

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Übersicht

Die Zeiten des stereotypischen reichen Golfstaates – hastig errichtete Wolkenkratzer, chaotische Straßen und künstlich-kitschige Großstadtkulissen – sind vorbei in Katar, zumindest in seiner Hauptstadt. Doha hat sich zu einem selbstbewussten, eleganten Freihafen gemausert, der den Vereinigten Arabischen Emiraten ernsthafte Konkurrenz macht.

Katar liegt auf einer Insel im Persischen Golf, inmitten von Ölfeldern. Sein Pro-Kopf-Einkommen ist eines der höchsten der Welt und zeigt sich eindrucksvoll in Prestigeobjekten wie dem Museum der Islamischen Kunst, das größte seiner Art.

Da rund 50 % der Bevölkerung in Doha lebt, ist Katar im Grunde ein Stadtstaat. Wer sich nicht nur in, sondern auch außerhalb der Hauptstadt umsehen möchte, kann eine Reihe von Stränden für Erholung und Entspannung nutzen oder die eindrucksvollen Dünen von Khor al-Adaid besuchen.

Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Staat Katar.

Hauptstadt

Doha.

Geographie

Katar ist eine erdölreiche Halbinsel im Persischen Golf zwischen Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten und grenzt im Süden an Saudi-Arabien. Der Nordwesten ist hügelig, der Rest des Landes besteht aus Sand, Dünen und Salzebenen mit wenig Vegetation im Norden. Den Buchten im Osten sind zahlreiche Korallenriffe vorgelagert.

Regierung

Emirat (absolute Monarchie) seit 1971. Neue Verfassung seit 2003. Beratende Versammlung mit 35 durch den Emir ernannten Mitgliedern. Es gibt keine politischen Parteien. Islam als Staatsreligion. Unabhängig seit 1971 (ehemaliges britisches Protektorat). Katar ist Mitglied in den Vereinten Nationen.

Staatsoberhaupt

Emir Scheich Tamim bin Hamad Al Thani, seit Juni 2013.

Regierungschef

Scheich Muhammad ibn Abdul Rahman Al Thani, seit März 2023.

Elektrizität

240 V, 50 Hz. Meist dreipolige Stecker, Adapter wird empfohlen.

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die nationale Fluggesellschaft Qatar Airways (QR) fliegt u.a. von Frankfurt/M., München, Berlin, Zürich und Wien nonstop nach Doha; Turkish Airlines (TK) und Pegasus Airlines (H9) via Istanbul.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Doha: 6 Std.; München - Doha: 5 Std. 40 Min.; Berlin - Doha: 5 Std. 55 Min.; Zürich - Doha: 5 Std. 45 Min.; Wien - Doha: 5 Std. 15 Min.

Ausreisegebühr

keine

Anreise mit dem Pkw

Die Grenzen nach Saudi Arabien sind geschlossen; es gibt daher keine Möglichkeit auf dem Landweg in die Nachbarländer zu gelangen.

Maut: In Katar gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein wird bis zu 7 Tage anerkannt. Der internationale Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig, wobei die Anmietung eines Mietwagens damit nicht möglich ist. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen muss eine katarische Fahrerlaubnis gegen Vorlage des nationalen Führerscheines beim Traffic Department of Qatar beantragt werden.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Doha und Umm Said.

Kreuzfahrtschiffe

Hapag Lloyd Cruises laufen auf ihrer in Hamburg startenden Kreuzfahrt-Weltreise auch Doha an. MSC Cruises und Phoenix bieten Kreuzfahrten von weiteren europäischen Häfen mit Zwischenstopp in Doha an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz hat eine Länge von knapp 10.000 Kilometern und ist gut ausgebaut.

Maut: In Katar gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: In bewohnten Gegenden gibt es ausreichend Tankstellen. Die Bezahlung erfolgt in bar; Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

r

Zustand der Straßen

Die Straßen sind während der Regenzeit oft schlecht befahrbar.

Staßenklassifizierung

Fernstraßen sind in Katar durch Nummern gekennzeichnet.

Autovermietung

Mietwagen sind von örtlichen und internationalen Mietwagenfirmen am Flughafen und über Hotels erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und mindestens seit einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

Taxis gehören zum staatlichen Unternehmen Mowasalat, das das Taxigeschäft unter dem Namen Karwa betreibt. Taxis sind überall günstig verfügbar.

Reisebus

Moderne, klimatisierte Busse von Mowasalat verbinden die meisten Orte Katars.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Rechtsverkehr;
- Anschnallpflicht;
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz befördert werden;
- Promillegrenze: 0,0 ‰;
- Telefonieren ist während des Fahrens nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- auf Landstraßen: 80 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

Der Partnerclub des ADAC in Katar ist der Qatar Automobile and Touring Club (QATC) in Doha, Tel. +974 4 41 32 65.

Dokumentation

Der internationale Führerschein ist bis zu 6 Monate gültig, wobei mit dem Internationalen Führerschein nur die Anmietung eines Mietwagens möglich ist und nicht das Fahren eines privaten Pkws. Weitere Informationen sind vom Traffic Department of Qatar erhältlich.

Anmerkung zur Reise auf der Straße

Fahrten in die Wüste sowie in schwer zugängliche Gebiete, insbesondere im Norden und Westen Katars, sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden.

 

Unterwegs in der Stadt

Doha besitzt ein gutes Busnetz, mit modernen, sauberen und klimatisierten Bussen. Stadtrundfahrten mit Bussen werden ebenfalls angeboten.

 

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 07 Dec 2023 14:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 07 Dec 2023 14:50:39 +0100)

Letzte Änderungen:

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr

Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge, dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula am 5. Januar 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen –mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Bahrain und Katar- geführt hat.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.

In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregenereignissen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.

Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal.

Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfrage aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.

Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.

Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.

  • Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
  • Buchen Sie Hotels rechtzeitig.
  • Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
  • Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
  • Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
  • Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.

Führerschein

Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.

Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.

Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann allein mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins notwendig. Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi.

  • Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.

Besondere Verhaltensweisen/Ramadan

Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.

LGBTIQ

Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Katars sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Obligatorische Krankenversicherung

Seit dem 1. Februar 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Informationen bietet Visit Qatar.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.

Visum

Siehe auch Einreise und Zoll - Obligatorische Krankenversicherung

Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver" oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.

Internationale Hayya-Card-Inhaber können sich bis zum 24. Januar 2024 mit ihrer Hayya-Card in Katar aufhalten, wobei Einreisen bis zum 10. Januar 2024 erfolgen müssen. Informationen zur Einreise und den vorzulegenden Begleitunterlagen finden Sie auf dem Hayya-Portal.

Visum-Waiver bei Einreise

Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Visum bei Einreise („on arrival") für Katar und Oman

Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman" – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

Visum vor Einreise

Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen

In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.

  • Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.

Längerfristiger Aufenthalt

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.

Ausreisesperre („Travel Ban")

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch' einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.

  • Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.

Minderjährige

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.

Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.

Wenn Medikamente eingenommen werden müssen, sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:

Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:

  1. Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen
  2. Diagnose
  3. Behandlungsplan und –dauer
  4. Medizinische Empfehlungen zur Einnahme
  5. Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge
  6. leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik
  7. Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält
  8. Passkopie des Patienten

Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen

"rote" Liste verbotener Substanzen (auf Seite 3)

"gelbe" Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)

"grüne" Liste psychotroper Substanzen (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)

Heimtiere

  • Bitte beachten Sie die Bestimmungen der lokalen Behörden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

Einreisebeschränkungen

In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Reisenden dieses Personenkreises wird deshalb dringend empfohlen, ein Visum vor der Einreise zu beantragen.

Ausreisegenehmigung

Personen mit Residence Permit benötigen eine Ausreiseerlaubnis (Exit Permit).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket, eine akkreditierte Krankenversicherung, eine Hotel-Reservierung sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen:

(a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit);

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Hinweis: Es ist auch möglich, ein Visum-bei-der-Einreise gültig für Katar und Oman zu beantragen. Das für mehrfache Ein- und Ausreisen nutzbare Visum berechtigt für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.

Achtung: Inhaber und Inhaberinnen von einem vorläufigen Pass müssen ein Visum vor der Abreise beantragen.

 

 

Anmerkung zum Visum

Seit dem 1. Februar 2023 müssen alle Einreisenden, die sich länger als 30 Tage in Katar aufhalten, über eine vom katarischen Gesundheitsministerium akkreditierte Krankenversicherung verfügen. Das katarische Gesundheitsministerium listet auf seiner Webseite alle Versicherungsunternehmen, die akkreditierte Krankenversicherungen ausstellen. Die Versicherungspolice kostet monatlich 50 QAR (ca. 14 €).

Kosten

Visumpflichtige Antragsteller wohnhaft in Deutschland

Einreisevisum: 200 QR (bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin) (Reisende, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen vor der Reise ein Einreisevisum bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragen. Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Einreise am Flughafen wird ein regulärer Reisepass benötigt). 

Geschäftsvisum: 200 QR, (3 Monate gültig, max. 1 Monat Aufenthalt).

 

Visum-bei-der-Ankunft am Flughafen Doha - Tourist Joint Visa for Qatar and Oman:

100 QR (derzeit ca. 25 € bzw. ca. 26 CHF) bei der Einreise am Flughafen Doha, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur gegen einen Bearbeitungsaufschlag in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft.

 

 

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

 

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten.

Alle Nationalitäten, die sich weniger als 24 Stunden im Transitraum des internationalen Flughafens Hamad aufhalten, benötigen kein Transitvisum.

 

Antrag erforderlich

Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.

(b) Rück- oder Weiterreiseticket.

 

Unterlagen für ein Visum bei Botschaft

(a) ausgefülltes Visaformular.

(b) (vorläufiger) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(d) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher, Kopie der Hotelreservierung).
(e) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt:  Kontoauszüge der letzten drei Monate (Originale und Kopien); (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1350 € in bar).
(f) Gebühr (Kopie der Banküberweisung an das Konsulat).

(g) 2 farbige Passbilder.

(h) Angaben zum Grund der Reise.

 

Bearbeitungsdauer

Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden.

Online-Visum: innerhalb von 24 Stunden.

 

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 1.400 US$ oder international gültige Kreditkarten, jedoch nicht American Express).

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Wer sich länger als 1 Monat im Land aufhalten will, muss bei Ankunft vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) bzw. eine bis zu 3-monatige Verlängerung seines Visums beantragen (benötigt wird u.a. ein aus dem Heimatland mitzubringendes polizeiliches Führungszeugnis).

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.

Essen und Trinken

Wasser sollte generell vor der dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Eine sorgfältige Lebensmittelhygiene wird angeraten.

Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. 

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten, sowie zu Kamelen und Fledermäusen, auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung von allen Reisenden, die sich länger als einen Monat in Katar aufhalten, verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B.

Geld

Geldwechsel

Empfohlen ist die Mitnahme von US-Dollar. Auch Euro können mittlerweile problemlos in Wechselstuben getauscht werden.

Wechselkurse

QAR

Währung

1 Katar Riyal = 100 Dirham. Währungskürzel: QR, QAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Riyal im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 50 und 25 Dirham. Der Katar Riyal ist an den US-Dollar gebunden.

Kreditkarten

American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden von Geschäften und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Katar nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

I. Allg. So-Do 07.00-14.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Online-Deklarationspflicht für die Landeswährung und Fremdwährungen in Bargeld, als Geldmittel und Edelsteine und -metalle ab einem Gegenwert von 50.000 QR. Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.

Öffentliche Feiertage

year

2024

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden:

400 Zigaretten (ersetzbar durch 20 Zigarren oder 300g Pfeifentabak oder 500g Rohtabak oder 2 kg Muʽassel (Maassel), solange der Wert der Tabakwaren nicht 3.000 QR übersteigt).

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel ein Laptop, eine Kamera, ein Mobiltelefon etc.;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 3.000 QR.

Importbeschränkungen

Sollen verschreibungspflichtige Medikamente für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, sollte man die ärztliche Verschreibung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führen.

Importbestimmungen

Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums eingeführt werden.

Verbotene Importe

Alle Arten von Alkohol sind verboten sowie Drogen, Waffen, Munition, radioaktive Stubstanzen und Geräte, Waren aus Israel sowie Zeitschriften, Bücher, und alle Medien mit Inhalten, die als freizügig und immoralisch angesehen werden könnten.

Kontaktadressen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Bei Verhandlungen sollte man viel Geduld und Ausdauer mitbringen.


Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr.
Behörden: Sa-Mi 07.00-14.00 Uhr, einige Behörden haben auch am Donnerstag vormittag geöffnet.

Geschäftskontakte

Delegation der Deutschen Wirtschaft (AHK)
Omar Al Mukhtar Street, Area 61 Al Dafna, PO Box 24481, Doha, Katar
Tel. +974 (0)443 111 52, +974 (0)443 111 53.
Website: www.ahk.de/katar

Österreichisch-Arabische Handelskammer
Lobkowitzplatz 1/15, PO Box 76, 1010 Wien, Österreich
Tel. +43 (0)1 513 39 65.
Website: aacc.at

Qatar Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer)
PO Box 402, Doha, Katar
Tel. +974 (0)44 55 91 11.
Website: www.qatarchamber.com

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl von Katar ist 00974.

Es gibt keine Ortsvorwahlen in Katar und Ortsgespräche sind in der Regel kostenlos.

Es gibt in Katar nur noch wenige öffentliche Telefone. Sie stehen meist bei Einkaufszentren, in Flughäfen und an Straßenrändern. Sie werden mit Telefonkarten genutzt. Ferngespräche sind in den Abendstunden und in der Nacht güstiger als am Tag.

Mobiltelefon

GSM 900/1800, 3G (900/2100), 4G und 5G (Vodafone). Netzbetreiber ist u.a. Ooredoo und Vodafone. Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Netzabdeckung ist hervorragend. Um hohe Kosten zu vermeiden, ist eine lokale PrePaid-SIM-Karte ratsam. U.a. gibt es diese am Flughafen oder an Zeitungsständen zu kaufen. Die Netzbetreiber bieten auch mobile Geräte an.

Internet

Internetprovider sind u.a. Ooredoo und Vodafone. Es gibt Internet-Cafés in Doha. Sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose WiFi-Hotspots sind im ganzen Land verteilt. So hat man WLAN an vielen öffentlichen Orten wie in Parks, Einkaufszentren, Cafés und Restaurants. Viele Hotels bieten kostenloses WLAN an. Die öffentlichen Computer der Nationalbibliothek in Doha können ebenfalls genutzt werden. 

Öffnungszeiten der Post

So-Do 07.00-20.00 Uhr, Sa 08.00-11.00 und 17.00-20.00 Uhr (Hauptpost). 

Post

Post nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Briefmarken sind in den Postämtern der Qatar Post und an Kiosken erhältlich.

Sehenswürdigkeiten

Einkaufen

Überblick

Einkaufen ist der beliebteste Zeitvertreib in Katar. Die Katarer verbringen einen Großteil ihrer Freizeit in den riesigen Einkaufszentren in Doha. Luxuriöse Mode von Dior und Chanel findet man in der Porto Arabia Mall auf der künstlich angelegten Insel The Pearl. In der riesigen City Centre Mall im Stadtteil West Bay gibt es Filialen sowohl westlicher als auch arabischer Handelsketten. 

Doch auch wer ein weniger verwestlichtes Einkaufsvergnügen sucht wird fündig: Der Souk Wagif in Doha wurde in den 1970er-Jahren erfolgreich wieder aufgebaut, die Atmosphäre und das Ambiente der 1930er-Jahre sind erhalten geblieben. Einheimische wie Touristen kommen hierher, um von Nüssen und Gewürzen bis hin zu edelsteinbesetzten Abayas oder Schachspielen aus Onyx alles zu kaufen. Selbst skurril anmutende Salz- und Pfefferstreuer in Form zweier arabisch gekleideter Personen findet man hier. Tierfreunde sollten den Tier-Souk besser meiden.

Der Doha Souk ist der beste Ort um Stoffe und Kleidung zu kaufen. Hier gibt es Schneider, die vom Anzug bis zum Abendkleid alles herstellen können. Der Gold Souk lohnt einen Besuch; auch wenn man nicht plant hier etwas zu kaufen, sollte man sich den schimmernden Glanz des 18- und 22-karätigen Schmucks nicht entgehen lassen. Und die gute Nachricht für Technikfreaks ist, dass Mobiltelefone und Tablet-Computer in Katar sehr preiswert und dazu auch noch steuerfrei sind (sie sind sogar günstiger als in Dubai). Man sollte allerdings vor dem Kauf sicherstellen, dass die Geräte Zuhause auch funktionieren werden.

Öffnungszeiten

Die Geschäfte haben i.A. Sa-Do von 8.00-12.00 und von 16.00-19.00 Uhr. Einkaufszentren schließen erst gegen 21.00 oder 22.00 Uhr. Einige Geschäfte öffnen freitagsabends.

Anmerkung

Feilschen ist gängige Praxis, doch nicht in den gleichen Ausmaßen wie in anderen Ländern im Nahen Osten; üblich sind Preisnachlässe um ca. 20%. Man sollte nach dem 'best best price' fragen; zu versuchen den Preis noch weiter zu drücken gilt als unhöflich.

Nachtleben

Einleitung

Außerhalb der Hauptstadt gibt es nur wenig Nachtleben, wenn man mal von starkem Espresso und Shishas absieht. Dank der wachsenden Expat-Bevölkerung und der zunehmenden Verwestlichung eröffnen immer mehr Bars und Nachtklubs in Doha. Der angesagteste Ort in der Stadt ist derzeit die Crystal Lounge im W Hotel (Internet: www.whoteldoha.com), während im Lincoln Center (Internet: www.jalcdoha.com) im St. Regis Hotel erstklassiger Jazz live gespielt wird.

Es gibt viele Kinos, die englischsprachige Filme zeigen, und die Doha Players führen Stücke in englischer Sprache auf. Auch das Nationaltheater ist in Doha zu Hause. Im neuen Katara Cultural Village (Internet: www.katara.net) finden Orchester- und Opern-Konzerte statt und manchmal sogar Stand-up Comedy-Veranstaltungen. Es gibt eine kleine – aber wachsende - Zahl an Veranstaltungsorten, an denen Rock- und Popmusik live gespielt werden; die meisten davon befinden sich in den internationalen Hotels.

Auch wenn Doha eine sehr sichere Stadt ist sollte man beachten, dass in einer so traditionellen Gesellschaft wie der in Katar Frauen, die sich anziehen wie sie wollen und gehen wohin sie wollen, eine gewisse Faszination ausüben. In den Clubs gibt es tendenziell viel mehr Männer als Frauen, und mitunter wird sehr viel gestarrt. Katarerinnen dürfen Bars, in denen Alkohol verkauft wird, nicht betreten. Zwar ist es kein Problem wenn westliche Frauen Alkohol trinken, doch sich völlig zu betrinken ist wohl nicht die beste Idee.

Kulinarisches

Übersicht

Außerhalb der Hauptstadt gibt es nur wenige Restaurants. In Doha hat sich das Angebot in den letzten Jahren deutlich verbessert; Spitzen-Köche wie Guy Savoy, Jean-Georges Vongerichten und Gordon Ramsey haben in der Stadt Restaurants eröffnet. Der kosmopolitische Mix der Bevölkerung hat dazu geführt, dass fast jede erdenkliche Küche vertreten ist, wie z.B. Thailändisch, Amerikanisch, Mexikanisch und Französisch. Die besten Restaurants gehören zu den Hotels. Einer der besten Orte zum Essengehen ist der Souq Waqif, wo es zahlreiche Restaurants gibt, in denen Gerichte aus dem Nahen Osten serviert werden; Irakisch, Persisch, Katarisch, Türkisch und Syrisch stehen zur Auswahl. 

Der vor der Küste Katars gefangene Fisch ist ein Genuss, egal ob er vornehm auf dem Teller serviert und mit Silberbesteck verzehrt oder in einem heimeligen Café brutzelnd am Kebab-Spieß an den Tisch gebracht wird. Für die meisten Besucher ist der Freitags-Brunch die wichtigste Mahlzeit der Woche, wenn die großen Fünf-Sterne-Hotels darum konkurrieren, wer die größte und vielfältigste Auswahl an Speisen zu bieten hat. Man sollte unbedingt einen Tisch reservieren!

Regionale Spezialitäten


  • Traditionelle levantinische Shawarma (auf dem Spieß gegrillte Fleischstücke, die in einem Pitta-Brot serviert werden)

  • Ägyptische Ful (Bohnengerichte) und Taamiyeh (frittierte Kugeln aus pürierten Kichererbsen)

  • Kabsa (ein traditionelles Gericht mit Reis und Hühnchen)

  • Harees (Brei aus Fleisch und Weizen, der traditionell während des Fastenmonats Ramadan gegessen wird)

  • Mashboos (schonend gegartes Hammelfleisch mit gewürztem Reis)

Wissenswertes

Einige internationale Hotels und Top-End-Restaurants in Doha schenken Alkohol aus, auch wenn dieser offiziell für Hotelgäste oder "Clubmitglieder" reserviert ist. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit außerhalb dieser Einrichtungen ist verboten.

Meze (eine Auswahl an Salaten, die oft als Vorspeisen serviert werden) sind eine ausgezeichnete Wahl für Vegetarier, sie werden in den meisten Restaurants serviert.

Trinkgeld

Hotels und Restaurants berechnen normalerweise ein Bedienungsgeld, andernfalls sind 10% angemessen. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld.

Regionale Getränke

Da Katar ein „alkoholfreies Land“ ist, gibt es hier keine alkoholischen Getränkespezialitäten, doch werden in den meisten orientalischen Restaurants sehr leckere frische Säfte ausgeschenkt. Eine besondere Spezialität ist ein Zitronen-Minze-Getränk, das aus Orangenblüten-Wasser, frischer Minze und Zitronensaft hergestellt wird.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

In Katar darf man in bestimmten Restaurants und Hotelbars ab 21 Jahren Alkohol trinken.

Unterkunft

Hotels

In Katar gibt es zahlreiche neue Spitzenhotels und einige 3- oder 4-Sterne-Hotels, die preiswertere Unterkunft bieten. Vorausbuchung wird empfohlen. Auf alle Übernachtungspreise wird 15 % Bedienung aufgeschlagen. Weitere Auskünfte erteilt die Qatar National Hotels Company (s. Adressen).

Camping

In Katar wird Glamping in Verbindung mit Aktivitäten wie Dune-Bashing, Falknerei, Erholung am Meer, Quadfahren, Kamelausritten und BBQs nach Art des Landes angeboten. Klimatisierte und luxuriös ausgestattete Beduinenzelte und Wohnwagen stehen in der Wüste und am Meer u.a. im Regency Sealine Camp in Ash Shaqrāʼ, Private Campest am Dukhan Beach, im Outdoor 369 bei Al Khor, Sarab Camp in Mesaieed sowie im Nachtcamping mit 365 Adventures am Sealine Beach.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion (95 %) (davon überwiegend Sunniten (92 %)); Christen, Hindus und Bahai-Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Zur Gebetszeit (fünfmal täglich) kommen alle anderen Aktivitäten vorübergehend zum Erliegen. Während des Fastenmonats Ramadan sollten auch Nichtmuslime es vermeiden, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. 

Umgangsformen: Katarer sind sehr gastfreundlich. Man sollte sich gegenüber anderen Menschen stets bescheiden und respektvoll verhalten, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten katarischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten.

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte sollte verzichtet werden. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen.

Fotografieren: Es ist per Gesetz verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Komplett verschleierte Frauen sollte man nicht fotografieren.

Rauchen: In Doha ist Rauchen in öffentlichen, geschlossenen Räumen und auf öffentlichen Plätzen verboten. Rauchen ist im übrigen Land generell überall erlaubt, jedoch ist Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gerne gesehen. Gekennzeichnete Nichtraucherbereiche sollten beachtet werden. Es gibt nur sehr wenige Frauen, die rauchen.

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von ca. 17% ist meist schon in der Rechnung enthalten. Ist dies nicht der Fall, ist ein Trinkgeld in Höhe von 10% üblich. Taxifahrer erhalten in der Regel 5-10 Riyals. Auch andere Dienstleister wie Friseure, Zimmermädchen, Türsteher, Personal im Wellness-Zentrum etc. erwarten ein kleines Trinkgeld. 

Klima

Beste Reisezeit

Zum Teil feuchtheißes Tropenklima. Der Sommer (Juni - September) ist sehr heiß mit wenig Niederschlag. Der Winter ist kühler, manchmal regnet es. Frühling und Herbst sind warm und angenehm. Die beste Reisezeit beginnt im Oktober und endet im April. 

Sprache

Überblick

Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch und Persisch sind als Wirtschafts- und Verkehrssprachen wichtig. Gastarbeiter sprechen ihre jeweiligen Heimatsprachen, vor allem Urdu (pakistanische Nationalsprache, die auch in einigen Bundesstaaten in Indien gesprochen wird), Hindi (indische Amtssprache) und andere indoarische Sprachen sind verbreitet. In Hotels wird mitunter auch Französisch oder Deutsch gesprochen.

Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache im islamischen Glauben hat Arabisch sich zu einer Weltsprache entwickelt. Es ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in Katar ist Arabisch auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Tunesien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.

Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.

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