Guinea-Bissau

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Portugiesisch, die Mehrheit der Bevölkerung spricht jedoch Crioulo (kreolisches Portugiesisch). Westafrikanische Stammessprachen wie Fulani und Balante werden ebenfalls gesprochen.

Übersicht

Guinea-Bissau ist ein kleines Küstenland südlich von Senegal, in dem die Bevölkerung eine Reihe verschiedener einheimischer Sprachen sowie Kreolisch, Portugiesisch und ein bisschen Französisch spricht.
Bis vor kurzem hat sich nach Guinea-Bissau kaum ein Tourist verirrt. Der Kampf um Unabhängigkeit und ein Bürgerkrieg von 1998 bis 1999 zog die Wirtschaft schwer in Mitleidenschaft. Touristische Einrichtungen und Infrastruktur sind weiterhin sehr begrenzt, aber in den letzten Jahren hat man versucht, Besucher zu ermutigen, diesem unentdeckten Kleinod Westafrikas eine Chance zu geben.
Obwohl Guinea-Bissau relativ klein ist, hat es ausgezeichnete Strände und eine faszinierende Tierwelt zu bieten. Auch westafrikanische Traditionen und Überbleibsel der portugiesischen Kolonialmacht sind touristisch von besonderem Interesse. An der Küste sind Fischerdörfchen zu finden, die von Wäldern umgeben sind, während die Landschaft im Landesinneren trocken und staubig ist.
Die Gewässer um die außergewöhnlich schönen Bijagos-Inseln vor der Küste Guinea-Bissaus beheimaten Schildkröten, Haie, Seekühe und eine besonders seltene Art von Flusspferden.
 

Allgemeines

Zeitzone

Offizieller Name des Staates

Republik Guinea-Bissau.

Hauptstadt

Bissau.

Geographie

Guinea-Bissau grenzt im Norden an den Senegal, im Südwesten an den Atlantik und im Osten an die Republik Guinea. Zu Guinea-Bissau gehören auch das Arquipélago dos Bijagós und die Insel Bolama. Das Land ist vorwiegend flach, die höchste Erhebung (300 m) ist nahe der Grenze zu Guinea. Die Küstenregion besteht aus dichtem Wald und Mangrovensümpfen, das Landesinnere größtenteils aus Savanne.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1984. Neue Verfassung von 1999. Die Nationalversammlung mit 100 Mitgliedern wird alle 5 Jahre gewählt. Unabhängig seit September 1974 (ehemalige portugiesische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Umaro Sissoco Embaló, seit Februar 2020.

Regierungschef

Geraldo Martins, seit August 2023. 

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Anreise

Vor Ort unterwegs

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 16 May 2023 15:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 16 May 2023 15:15:12 +0200)

Letzte Änderungen:

Sicherheit – Innenpolitische Lage; Kriminalität

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den offiziellen Stellen Guinea-Bissaus.

Die Einreise ist für vollständig geimpfte Personen unter Vorlage ihres Impfnachweises möglich (mindestens vier Wochen vor Reiseantritt komplettiert).

Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen negativen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Ausreise und Transit

Für die Ausreise und den Transitverkehr gilt ebenfalls die Nachweispflicht einer Impfung, der Genesung oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden vor Abreise.

Beschränkungen im Land

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Vor Beginn Ihrer Reise, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
  • Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Sicherheit

Terrorismus

In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung. Guinea-Bissau blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont.

  • Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und befolgen Sie stets die Anweisungen des örtlichen Sicherheitspersonals.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Guinea-Bissau zählt zu den ärmsten Ländern der Welt. Wegen der schwierigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Kundgebungen, die auch in gewalttätige Proteste umschlagen können.

Nach einem gescheiterten Putschversuch im Februar 2022 löste Präsident Sissoco Embaló am 16. Mai 2022 das Parlament auf. Seit Juni 2022 führt eine Übergangsregierung die Staatsgeschäfte. Die für Ende 2022 angekündigten Parlamentswahlen werden voraussichtlich im Juni 2023 stattfinden.

Die politische Lage ist derzeit ruhig, spontan entstehende Unruhen können aber nicht ausgeschlossen werden.

Nach Aussagen der Vereinten Nationen ist Guinea-Bissau seit Ende Dezember 2011 von Anti-Personen-Minen weitgehend geräumt. Dennoch kann in entlegenen Landesteilen (insbesondere nördliche Grenzregion zur Casamance/Senegal) eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie insbesondere in der Hauptstadt Bissau vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Verlassen Sie Straßen und Wege nicht unnötig und achten Sie auf Hinweisschilder.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insbesondere in der Hauptstadt Bissau und in von Touristen besuchten Gegenden hoch. Es kommt zu Straßenkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Autoaufbruch. Seltener sind Raubüberfälle und Einbrüche.
Im Rest des Landes ist die Kriminalitätsrate deutlich niedriger.

Organisierte Kriminalität, insbesondere illegaler Drogenhandel, ist in Guinea-Bissau weit verbreitet. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln.

  • Meiden Sie bei Dunkelheit menschenleere oder verarmte Gegenden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

Während der Regenzeit (Ende Mai bis Anfang November) treten heftige Monsunstürme mit starken Niederschlägen auf. In der Folge kann es zu Überschwemmungen von Flüssen und in Küstennähe kommen. Straßen und Brücken können dann unpassierbar werden. Auch Häuser können einstürzen und Bäume oder Stromleitungen umkippen.

Besonders gegen Ende der Trockenzeit (März-April) kommt es im Landesinneren immer wieder zu Wald- und Buschbränden, die sich schnell ausbreiten können und weit umfahren werden sollten.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Guinea- Bissau gibt es keine berufskonsularische Auslandsvertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal.
Deutsche Staatsangehörige können sich in einem Notfall an das Verbindungsbüro in Bissau wenden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur, insbesondere das Straßensystem in der Hauptstadt ist insgesamt wenig entwickelt. Eine regelmäßige Strom- und Wasserversorgung ist nicht garantiert. Es kommt manchmal zu mehrtägigen Engpässen in der Stromversorgung.

Die zahlreichen Wege und nicht befestigten Landstraßen im Landesinneren sind insbesondere in der Regenzeit von Mai bis November nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Es stehen Taxis für lokale Fahrten und Kleinbusse für Überlandfahrten zur Verfügung.
In der Hauptstadt werden Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen häufiger von der Polizei angehalten.

Das touristische Potential, insbesondere der Bijagos-Inseln, wird aufgrund eingeschränkter Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit des Fährverkehrs kaum genutzt.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Führen Sie stets alle erforderlichen Papiere (u.a. Führerschein, gültigen Versicherungsnachweis) sowie die nötige Ausrüstung mit (u.a. zwei Warndreiecke, Verbandskasten, Feuerlöscher).

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Guinea-Bissau nicht gesetzlich verboten. Übergriffe gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sind nicht bekannt.

Rechtliche Besonderheiten

Militärische Objekte, Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden, in der Hauptstadt auch nicht der Präsidentenpalast und der Hafen als militärisches Sperrgebiet. Bei Verstößen werden oftmals Kameras oder Handys beschlagnahmt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA Franc (XOF). Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden nur in größeren Hotels akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel beantragt werden muss.

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum bei Einreise am Flughafen zu erhalten (Kosten 80,- EUR für 30 Tage).

Ein Visum an der Landgrenze ist nicht erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten, wenn möglich, vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft in Brüssel beantragt werden.

Minderjährige

Bei Minderjährigen, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteiles reisen, empfiehlt es sich, eine von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnete Reiseerlaubnis mitzuführen. Besonders am Flughafen kann es zu Problemen kommen, wenn keine Reiseerlaubnis vorliegt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zu einem Wert von XOF 2.000.000 möglich.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Heimtieren muss der internationale Impfpass mitgeführt werden. Es gibt keine Beschränkung oder Klassifizierung von Listenhunden.

Tiere ohne gültigen Impfpass werden  in einer Quarantänestation im Veterinäramt untergebracht, die nur minimale Standards erfüllt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Grundsätzlich ist die Gelbfieberimpfung für alle Reisenden empfohlen und bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nachzuweisen (auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet), ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar. Es sind schätzungsweise 3% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. In Guinea-Bissau kommt eine sehr aggressive Variante des HIV-1-Virus vor, die zu schnellem Krankheitsverlauf führt. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.  

Meningokokken-Krankheit

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels" regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in offenen Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist sehr eingeschränkt. Für den Notfall kommen sehr wenige Einrichtungen in Guinea-Bissau in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist sehr beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

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Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Das Gesundheitswesen in Guinea-Bissau ist rudimentär und auf die Hauptstadt Bissau beschränkt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass medizinische Behandlungen in der Regel nur gegen Vorkasse erfolgen.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung wird daher dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt. Das Land hat laut WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete. Daher wird unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden empfohlen.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera tritt jedoch sporadisch auf (Bissau, Region Cacheu, Gabu, Biombo und Oio). Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3]
Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum (90%) soll chloroquinresistent sein. Empfehlung: Mückenschutz und Vorbeugung durch Medikamente.

[4] Landesweit besteht ein hohes Risiko für Darminfektionen. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A ist weit verbreitet, Hepatitis B ist hochendemisch. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird empfohlen, bei Langzeitaufenthalten auch gegen Hepatitis B.

HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vorkommen. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.

Für die Schlafkrankheit besteht ein geringes Infektionsrisiko. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.

Impfungen

Einkaufen

Überblick

Auf den Märkten werden einheimische Kunsthandwerksartikel und Schnitzereien angeboten. In Bissau findet man einige moderne Geschäfte. Öffnungszeiten der Geschäfte: i.A. Mo-Fr 07.30-12.30 und 14.30-18.30 Uhr.

Geld

Kreditkarten

Werden nur von größeren Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an einigen Geldautomaten in Bissau Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Regel in Guinea-Bissau nicht akzeptiert. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Juli-Oktober: Mo-Fr 07.30-14.30 Uhr).

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist für Beträge im Gegenwert von 2.000.000 CFA Fr. deklarationspflichtig. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen von Beträgen im Gegenwert von über 2.000.000 CFA Fr. muss im Voraus eine Genehmigung der BCEAO von Guinea-Bissau eingeholt werden.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen, da sie am einfachsten umzutauschen sind. Bei einem Rücktausch der Landeswährung müssen Kursverluste eingerechnet werden.

Währungen

Wechselkurse

EUR

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Guinea-Bissau. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kontaktadressen

contacts

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Wirtschaft

Geschäftsetikette

Zu geschäftlichen Terminen trägt man Safarianzüge bzw. Sommerkleider. Portugiesische Sprachkenntnisse sind von Vorteil, da nur wenige Geschäftsleute Englisch sprechen.

Geschäftskontakte

Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Kommunikation

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Telefon

Selbstwählferndienst.

Post

Inlandpost ist sehr unzuverlässig; Post ins Ausland ist lange unterwegs.

Sehenswürdigkeiten

sight

Kulinarisches

Übersicht

Die wenigen kleinen Hotels und Restaurants in Guinea-Bissau bieten ausgezeichnete Gerichte wie Jollof Rice, Huhn- und Fischgerichte an. Die Grundnahrungsmittel sind Maniok, Yamswurzel und Mais.

Unterkunft

Hotels

Es gibt mehrere große Hotels sowie verschiedene kleine, preiswerte Hotels. Vorausbuchung und Bestätigung der Buchung wird empfohlen.

Camping

Es gibt keine offiziellen Zeltplätze, vom Zelten ist generell abzuraten.

Kultur

Religion

Naturreligionen (50 %); außerdem Muslime (45%) und christliche Minderheiten (5 %, vorwiegend Katholiken).

Soziale Verhaltensregeln


Legere Kleidung wird überall akzeptiert. Man sollte einheimische Gebräuche respektieren; vor allem in den islamischen Regionen ist zurückhaltende Kleidung angebracht. Außerdem sollten keine Wertsachen zur Schau gestellt werden; insbesondere in Bissau besteht wegen bewaffneter Bandenkriminalität die Gefahr von Überfällen und Diebstählen. Fotografieren: Vorsicht bei der Motivwahl, das Fotografieren militärischer oder polizeilicher Anlagen ist verboten. Trinkgeld: 10% ist angemessen, wird jedoch offiziell ungern gesehen.

Landesdaten

Vorwahl

+245

Fläche(qkm)

36125

Bevölkerung

1.968.001

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

48

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Klima

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