Südkorea

Sprache

Überblick

Koreanisch. In Geschäftskreisen spricht man auch Englisch und Japanisch.

Landesdaten

Vorwahl

+82

Fläche(qkm)

99720

Bevölkerung

51.269.185

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

493

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

119

Übersicht

Spätestens im Jahr 2002, als im Fernsehen tausende Rot gekleideter Fans ihrer Nationalmannschaft bei der Fußball-WM begeistert zujubelten, wurde der Welt bewusst, dass man in Südkorea tatsächlich viel Spaß haben kann. Die Republik Korea, wie Südkorea offiziell heißt, bietet eine bunte Mischung aus atemberaubenden Städten, freundlichen Menschen und einer wunderschönen, geheimnisvollen Landschaft.
In Südkorea findet man eine Vielzahl von Festungen, Tempeln und Palästen, die zum großen Teil UNESCO-Weltkulturerbestätten sind. Eine weitere Attraktion ist die Geografie des Landes. Die Halbinsel, die sich Südkorea mit Nordkorea teilt, zählt zu den bergigsten Regionen der ganzen Welt, aber es gibt auch eine Reihe von Stränden an der Küste.
Die Silhouette der Hauptstadt von Südkorea, Seoul, die am Han-Fluss liegt, wird von futuristischen Wolkenkratzern bestimmt. Seoul, eine der am dichtesten besiedelten Städte der Welt, ist ein wichtiger Zwischenstopp auf Reisen von und nach Asien und gute Basisstation für eine Rundreise durch Korea, China und Japan.

Allgemeines

Zeitzone

Offizieller Name des Staates

Republik Korea.

Hauptstadt

Seoul.

Geographie

Die Republik Korea (Südkorea) grenzt im Norden an die entmilitarisierte Zone, die sie von der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) trennt, im Osten an ein Meer, das sowohl Japanisches Meer als auch Ostmeer genannt wird, im Süden an das Ostchinesische Meer und im Westen an das Gelbe Meer. Im Süden von Korea liegen zahlreiche Inseln, Buchten und Halbinseln. Die vulkanische Insel Cheju do liegt vor der Südwestküste. Hier befindet sich der höchste Berg Südkoreas, Hallasan mit knapp 2000 m Höhe.

Der überwiegende Teil des Landes ist hügelig oder bergig. Ein Drittel der Fläche besteht aus fruchtbaren Ebenen, in denen sich die Mehrheit der Bevölkerung angesiedelt hat. Die meisten Flüsse entspringen in den Bergen im Osten und fließen nach Westen und Süden in das Gelbe Meer. Der Fluss Naktong fließt in der Nähe der Hafenstadt Pusan. Die Ostküste ist felsig, hier ragen die Berge steil aus dem Meer auf.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1948. Verfassung von 1948, letzte Änderung 1987. Nationalversammlung (Kuk Hoe) mit 300 Mitgliedern. Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre. 1991 unterzeichneten Nord- und Südkorea in Seoul einen Nichtangriffspakt. Seit 2000 Politik der Annäherung zwischen beiden Staaten. Unabhängigkeit von Japan seit 1945.

Staatsoberhaupt

Yoon Suk-yeol, seit Mai 2022.

Regierungschef

Han Duck-soo, seit Mai 2022.

Elektrizität

220 V, 60 Hz. Zweipolige Stecker sind im Gebrauch.

Anreise

Vor Ort unterwegs

Reisewarnung

Überblick

Stand - Thu, 06 Apr 2023 10:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 12 Apr 2023 16:16:46 +0200)

Letzte Änderungen: 

Aktuelles – COVID-19: Einreise (Korea Electronic Travel Authorization)

Redaktionelle Änderungen


Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.

Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.

K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization)
Vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2024 benötigen deutsche Staatsangehörige keine K-ETA mehr, um visumfrei nach Südkorea einzureisen. Weitere Informationen können auf der K-ETA Webseite eingesehen werden.

Wiedereinreiseerlaubnis
Single-Entry-Visum-Inhaber (Aufenthaltsdauer über 90 Tage), die während der genehmigten Aufenthaltsdauer die Republik Korea verlassen und wieder einreisen möchten, müssen bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde (Immigration Office) eine Genehmigung zur Wiedereinreise ('Reentry Permit') beantragen. Detaillierte Auskünfte können bei der zuständigen regionalen Ausländerbehörde erfragt werden.

Einreisebeschränkungen

Derzeit bestehen keine COVID-19-Einreisebeschränkungen für die Republik Korea.

„Q-Code"

Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code" genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen.

Ausreise und Transit

Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.

Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.

Beschränkungen im Land

Fast alle COVID-19-Schutzmaßnahmen sind aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern.

Empfehlungen

  • Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
  • Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Folgen der Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt.
Zwar haben sich die innerkoreanischen Beziehungen in den vergangenen Monaten etwas entspannt, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es – auch vor dem Hintergrund der komplexen Beziehungen zwischen Nordkorea und den USA – kurzfristig erneut zu Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea kommen kann. Eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger wird in diesem Zusammenhang bislang nicht gesehen.
Die südkoreanischen Behörden führen gelegentlich Notfall- und Krisenübungen durch. In diesem Zusammenhang ertönen Sirenen, der Straßen- und öffentliche Verkehr wird gestoppt und Passanten werden gebeten, sich zu den nächsten Notunterkünften zu begeben. Die Teilnahme ist für ausländische Staatsangehörige nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Nutzen Sie ggf. die EmergencyReadyApp für iOS und Android für Verhaltenstipps und Warnmeldungen, die nächste Notunterkunft, Polizeistation und Notaufnahme
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen in größeren Städten und an touristischen Orten vor.

  • Lassen Sie aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen die übliche Vorsicht walten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Südkorea liegt in einer seismisch aktiven Zone, in der es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt vier ausgeprägte Jahreszeiten: Die Monsunzeit von Juni bis August ist feuchtheiß, der Winter von Dezember bis Februar kalt und trocken, das Frühjahr und der Herbst sind gemäßigt.

Insbesondere zwischen Juli und September kann es zu Taifunen und heftigen Regenfällen, Überflutungen und Erdrutschen kommen, die auch zu Behinderungen im Reiseverkehr führen können.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Südkorea verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz mit Inlandsflügen, modernen Zug- und auch Busverbindungen, die Hauptstadt Seoul zudem über ein hervorragendes U-Bahnnetz, andere Großstädte haben ebenfalls U-Bahnen (u.a. Busan, Daegu, Gwangju). Straßen sind sehr gut ausgebaut, es gibt ein dichtes Autobahnnetz, das meist kostenpflichtig ist. In größeren Städten sind Informationen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Straßenbeschilderung überwiegend sowohl in koreanischer Schrift als auch in lateinischen Buchstaben. Außerhalb von größeren Städten muss mit Ausschilderungen nur in koreanischer Schrift gerechnet werden.

Grenzgebiet zu Nordkorea

Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein vier Kilometer breiter Grenzstreifen, in dessen Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur von Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und bis zu einem Jahr in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

In Südkorea sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal, gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. Die Akzeptanz ist in der breiten Bevölkerung, insbesondere bei der älteren Bevölkerungsschicht, nicht besonders ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das südkoreanische Recht unterscheidet nicht zwischen „harten" und „weichen" Drogen. Auch der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen wird strafrechtlich geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Won (KRW). Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an gekennzeichneten Geldautomaten möglich, soweit dies nicht durch individuelle Beschränkungen der deutschen Kreditinstitute ausgeschlossen ist. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen Bankkarten ist kaum möglich.

  • Erkundigen Sie sich vor der Reise beim deutschen Geldinstitut über die Bedingungen zur Bargeldabhebung im außereuropäischen Ausland.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Visum

Es besteht keine Visumpflicht für Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit), siehe Aktuelles – Einreise.

Arbeitsaufnahme/Studium

Zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium ist ein Visum erforderlich, das vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der südkoreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden kann.

Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sind Beiträge an den National Health Insurance Service zu entrichten.

Working Holiday-Visum

Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch die Republik Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt wird ein sogenanntes Working-Holiday-Visum benötigt, das vorab bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss.

Erfassung biometrischer Daten

Bei der Einreise werden von Ausländern ab 17 Jahren biometrische Daten und Fingerabdrücke erfasst.

Ein- und Ausreisekontrolle

Bei der grenzpolizeilichen Abfertigung zur Ausreise aus der Republik Korea muss der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Hierauf müssen insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird der zur Einreise benutzte Pass nicht vorgelegt, kann die Ausreise verweigert werden.
Wird nach der Einreise ein neuer Reisepass ausgestellt, muss dieser bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registriert werden, bevor eine Ausreise mit diesem erfolgt. Nähere Informationen bietet HiKorea.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.

Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.

Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (z. B. BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.

Die Zollkontrollen bei der Einreise wurden Anfang Juni 2019 deutlich verschärft. Bei Einfuhr von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch und Wurstwaren, Käse u. Ä. drohen hohe Geldstrafen, insbesondere wenn es sich um Waren aus Ländern handelt, in denen die Asiatische Schweinepest ausgebrochen ist.

Heimtiere

Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist, und für Tiere, die älter als 90 Tage sind, einen Nachweis, dass sie mindestens drei Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Südkorea sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Malaria ist in Südkorea eine sehr seltene Erkrankung, die aber im Sommer gelegentlich in der Grenzregion zu Nordkorea vorkommt.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, falls zutreffend tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Tsutsugamushi-Fieber (Scrub Typhus)

Diese durch Milben übertragene Infektionserkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land (Scrub) in der wärmeren Jahreszeit ein potentielles Infektionsrisiko dar.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Immer wieder kommt es zu Fällen der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe") in Südkorea. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.

  • Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
  • Suchen Sie einen Arzt/eine Ärztin auf und weisen Sie auf den Aufenthalt in Südkorea hin, falls Sie bei Reisen aus betroffenen Gebieten innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr Atemwegsbeschwerden und Fieber entwickeln.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften..

Luftverschmutzung

Ganzjährig, aber insbesondere in der Zeit von März bis Mai kann es zu erhöhter Luftverschmutzung kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Südkorea entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung problematisch sein, da Englisch sprechende Ärzte häufig fehlen. Seoul ist (wegen moderner Therapieformen zu einem günstigen Preis) das Ziel vieler sogenannter Medizintouristen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Pass- und Visabestimmungen

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Gesundheitsvorsorge

Gesundheitszeugnis

Südkorea verlangt von Ausländern, die in der Freizeit- und Unterhaltungsbranche arbeiten und länger als 90 Tage im Land bleiben, bei Einreise einen negativen HIV-Test, der nicht älter als 1 Monat sein darf. Andernfalls muss der Test innerhalb von 3 Tagen im Land nachgeholt werden.

Impfungen

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung. Cholera wurde auch seit längerer Zeit nicht mehr gemeldet. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[2] Sehr geringes Malariarisiko der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana) überwiegend von Juni bis September im Tieflandgürtel entlang der Grenze zwischen Nord- und Süd-Korea in den Provinzen Kyonggi Do und Kangwon Do (für Reisende normalerweise nicht zugänglich). Wirksamer Insektenschutz ist ausreichend, eine medikamentöse Prophylaxe nicht erforderlich. 

Essen und Trinken

Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen wird daher in Flaschen abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser vermischen. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und möglichst heiß serviert essen.

Der Genuss von Schweinefleisch, Mayonnaise und rohen Salaten sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Beim Verzehr von Riff-Fischen und Meeresfrüchten, die als Delikatessen in Speiserestaurants angeboten werden, ist wegen möglicher Algenvergiftung Vorsicht geboten. 

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekocht, nicht lau aufgewärmt), regelmäßiges Händewaschen mit Seife und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Darminfektionen und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden. Gleiches gilt für das Tsutsugamushi Fieber (Scub Typhus), jedoch betrifft es nur Personen, die sich in der wärmeren Jahreszeit auf Wanderungen in entlegene Gebiete begeben.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Oktober in ländlichen Gebieten, ist jedoch stark rückläufig. Während dieser Zeit sollten Reisende mit längeren Aufenthalten (ab 4 Wochen) eine Impfung erhalten bzw. sich mit hautbedeckender Kleidung und Insektenschutzmitteln schützen.

Tollwut kommt landesweit sehr selten vor. Hauptüberträger sind Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung.

Übersicht

In den großen Städten ist die medizinische Versorgung mit Europa zu vergleichen. In allen Touristengebieten ist die ärztliche Versorgung gewährleistet; Hotels können einen einheimischen Arzt empfehlen. Die großen Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal. Eine Liste der deutschsprachigen- bzw. englischsprachigen Ärzte findet sich auf der Internetseite der Botschaft unter sonstigen Informationen: (www.seoul.diplo.de/Vertretung/seoul/de/05InfofuerDeutsche/__05__hb.html) .
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Notrufnummer: 119.

Geld

Währung

1 Won = 100 Chon. Währungskürzel: W, KRW (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 50.000, 10.000, 5.000 und 1.000 Won im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 500, 100, 50 und 10 Won. 

Kreditkarten

Visa, American Express und Mastercard werden von vielen größeren Restaurants, Hotels und Geschäften in Städten akzeptiert. Sie werden jedoch auf dem Land kaum angenommen. Geldabhebungen mit Kreditkarte sind an allen Automaten möglich, die mit "Global ATM"  gekennzeichnet sind. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an "Global ATM"-Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Südkorea nur an wenigen Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Bargeldlose Zahlungen mit Bankkundenkarten sind in Südkorea kaum möglich. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Südkorea nur in größeren Städten in Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Reiseschecks in US-Dollar empfohlen.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt. Die Einfuhr von Fremdwährung und von Landeswährung muss ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungen und von Landeswährung ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt (Deklarationsbeleg vorlegen).

Geldwechsel

Geld kann direkt am Flughafen oder bei Banken und Wechselstuben sowie in Hotels und manchen Geschäften, die dazu autorisiert sein müssen, gewechselt werden.

Währungen

Wechselkurse

KRW

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

[*] Buddhistische Feiertage richten sich nach dem Mondkalender und verändern sich jährlich.

Liste der gesetzlichen Feiertage

Zollfrei Einkaufen

Kontaktadressen

contacts

Wirtschaft

Geschäftsetikette

In Geschäftskreisen und Behörden wird häufig Englisch gesprochen. Termine sollten im Voraus vereinbart werden, Visitenkarten sind üblich. Sie sollten unbedingt mit der rechten Hand übergeben und entgegengenommen werden. Die günstigste Zeit für Geschäftsreisen ist von Februar bis Juni (keine Regenzeit).

Öffnungszeiten

Geschäftszeiten: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Kotra-Frankfurt Europa HQ (Koreanisches Handelszentrum)
Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt/M., Deutschland
Tel. +49(0)69 24 29 92.
Website: kotra-frankfurt.de

Korea Trade Center (KOTRA)
(06792) 13, Heolleung-ro, Seocho-gu, Seoul, Südkorea
Tel. 82 (0)16 00 71 19.
Website: www.kotra.or.kr/biz

Korea Chamber of Commerce and Industry (Industrie- und Handelskammer)
39, Sejongdaero, Jung-gu, Seoul, 04513, Südkorea
Tel. +82 (0)2 60 50 35 42.
Website: english.korcham.net

Kommunikation

Post

Postsendungen nach Europa sind etwa 10 Tage unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Briefkästen werden immer seltener. Auch Hotel-Rezeptionen nehmen Post entgegen. 

Telefon

Die Landesvorwahl ist 0082.

Es gibt zwei verschiedene Arten von öffentlichen Telefonen, von denen in der Regel sowohl Orts- als auch Ferngespräche geführt werden können: Münztelefone und Kartentelefone. Öffentliche Telefonzellen sind im Handyzeitalter rar geworden. Meist stehen sie in der Nähe von Bushaltestellen, U-Bahnstationen und Bahnhöfen. Telefonkarten sind in den 24-Stunden-Läden und Kisoken nahe der Telefonzellen erhältlich. Günstige Telefonate können von abends bis morgens getätigt werden. Eine günstige Alternative zu öffentlichen Telefonen ist Skypen u.a. in Internet-Cafés.

Notrufnummern sind: Polizei 112, Feuerwehr und Rettungsdienst 119 und ein Notfalldolmetscher kann unter 1330 angefordert werden. 

Mobiltelefon

3G (2100), 4G (LTE und 900/1800/2100 Mhz) und 5G. Mobilfunkgeräte müssen zur Verwendung in Südkorea mindestens den 3G Netzstandart unterstützen, 2G ist nicht nutzbar. Netzbetreiber sind u.a. SK Telecom, KT und LG U+. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Handys können an den großen Flughäfen, in der Innenstadt von Seoul in der Nähe von Sehenswürdigkeiten gemietet oder gekauft werden. Der Miet-Service muss im Voraus bestellt werden. Online-Reservierungen sind möglich auf german.visitkorea.or.kr/ger/index.kto. Roaming-Center wie SK Telecom Roaming bieten an den großen internationalen Flughäfen Roaming-Services an und verleihen WiFi-Eggs und Smartphones. Ggf. lohnt sich jedoch der Erwerb einer Korea SIM oder einer Touristen-SIM-Karte bei EG SIM CARD, die günstiger und ohne Roaming-Kosten ist.

Internet

Landesweit gibt es in vielen Orten Internet-Cafés (so genannte PC-Bangs, mit günstigen Tarifen und durchgehenden Öffnungszeiten). In Korea gibt es außerdem Zugang zum Internet an öffentlichen Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen. 

Sehenswürdigkeiten

sight

Einkaufen

Anmerkung

In den Großstädten gibt es »Duty-free-Shops for Tourists«, in denen man mit Devisen und unter Vorlage des Reisepasses zollfrei einkaufen kann. 

Steuerrückerstattungen (tax refunds) sind an den Flughäfen, an einigen Häfen sowie bei Global Blue-Niederlassungen in Seoul (weitere Informationen unter www.globalblue.com) möglich. 

Überblick

Maßgeschneiderte Kleidungsstücke, Pullover, Seide, Brokat, Lederartikel, Goldschmuck, Edelsteine, Silber, Ginseng, Folklorepuppen, Messinggegenstände, Musikinstrumente, Töpferwaren, Lackarbeiten, Holzschnitzarbeiten, Korbwaren, Paravents und Schriftrollen. In Kaufhäusern sind die Preise festgesetzt, in Ladengalerien und auf Märkten kann man handeln. 

Öffnungszeiten

Mo-Sa 10.30-19.30 Uhr (Einkaufszentren). Kleine Geschäfte und Märkte: 10.30-10.30 Uhr.  

Nachtleben

Einleitung

Immer neue Nachtklubs, Varietés, Restaurants, Theater und Bierkeller machen in Seoul auf, vor allem im Vergnügungsviertel It'aewon; außerdem gibt es zahlreiche Kinos. Opern, Konzerte und Liederabende werden im Nationaltheater veranstaltet. Im Drama Centre und im Korea House (Theaterrestaurant) kann man Aufführungen klassischer koreanischer Musik, Tänze und Theaterstücke sehen. Die beiden englischsprachigen Tageszeitungen Koreas enthalten Veranstaltungskalender. Es gibt mehrere Spielkasinos.

Kulinarisches

Übersicht

Die koreanische Küche unterscheidet sich sehr von der japanischen oder chinesischen. Typische Gerichte sind Kimchi (stark gewürzter, eingelegter Chinakohl oder Radieschen mit weißen Rüben, Zwiebeln, Salz, Fisch, Kastanien und Pimentos); scharfe Suppen (mit Rind, Schwein, Ochsenschwanz oder anderem Fleisch, Fisch, Kohl und Huhn); Pulgogi (mariniertes Rindfleisch, das auf dem Holzkohlengrill zubereitet wird) und Sinsollo (Fleisch, Fisch, Eier und Gemüse, wie z. B. Kastanien und Pinienkerne, die über Holzkohle am Tisch gegart werden). Weitere Spezialitäten der einheimischen Küche sind Sanjok (in Streifen geschnittenes Steak mit Zwiebeln und Pilzen), Kalbichim (gedünstete Rinderrippen), frische Abalone und Garnelen (von der Cheju do Insel, mit Senf, Soja- oder Chili-Soße serviert) und koreanisches Seegemüse (in ganz Ostasien berühmt).

Getränke:
Jungjong ist eine Art Reiswein und vergleichsweise teuer. Soju ähnelt Wodka und wird aus Kartoffeln oder Korn gebrannt. Die koreanischen Biersorten sind Crown und OB. Ginseng-Wein ist stark und süß. Abends geht man zumeist in die Suljip (Weinbar), es gibt aber auch Bierkeller, in denen die bekannten europäischen Marken angeboten werden.

Unterkunft

Hotels

In Großstädten und Urlaubsorten gibt es zahlreiche moderne Touristenhotels, die bei der Regierung registriert sind. Fast alle Zimmer haben Bad, Heizung und Klimaanlage. Die meisten Hotels bieten Speisesäle, Konferenzräume, Bars, Souvenirgeschäfte, Cocktailbars, Friseur- und Schönheitssalons sowie Freizeit- und Fitnesseinrichtungen.

Kategorien:
Die Einstufung erfolgt nach Standard und Serviceangebot. Als Qualitätssymbol dient die Hibiskusblüte, die Nationalblume Koreas. Die Klassifizierung reicht von 5 (Luxusklasse) bis zu 2 Hibiskusblüten (3. Klasse). Weitere Auskünfte von der Korea National Tourism Organization KNTO (s. Adressen) oder vom Korea Hotel Reservation Center, PO Box 1099, Fort Lee, NJ 07024. Tel: (845) 426 73 35. (Internet: www.khrc.com). Ein Bedienungszuschlag von 10 % und 10 % Mehrwertsteuer sind in der Hotelrechnung enthalten. Trinkgeld ist nicht üblich.

Camping

Zeltplätze gibt es landesweit. Nähere Auskunft erteilt das Fremdenverkehrsamt KNTO.

Andere Unterkunftsmöglichkeiten

Gegenwärtig gibt es rund 30 Jugendherbergen in Korea, hauptsächlich in Seoul, Kyongju, Pusan, Puyo und Sokcho. Adresse des Jugendherbergsverbands: Korea Youth Hostel Association, 6th Floor, Semin Building 40-6 Bangi-dong , ongpa-gu, Seoul 138-050. Tel: (02) 725 30 31. (Internet: www.kyha.or.kr)

Kultur

Religion

Keine Religionszugehörigkeit (49,3 %), Buddhisten (23,2 %), Christen (26,3 %), Konfuzianer (1%), Chondo-gyo und andere.

Soziale Verhaltensregeln

Umgangsformen: Vor dem Betreten eines koreanischen Hauses sollte man die Schuhe ausziehen. Kleine Geschenke sind üblich. Den traditionellen Umgangsformen nach benutzt man ausschließlich die rechte Hand zum Geben und Nehmen.

Kleidung: Die Kleidung kann durchaus leger und bequem sein. Die Landbevölkerung trägt traditionelle Kleidung: Männer den Hanbok, eine kurze Jacke, weite Hosen und den Kat - einen hohen, dunklen Hut mit runder Krempe; Frauen die Chima-jeogon, ein sehr weites Seidenkleid mit einer Chogori, einer boleroartigen Jacke mit langen Ärmeln.

Trinkgeld ist in Korea nicht üblich. In Luxus-Hotels und in einigen Restaurants ist ein Bedienungsgeld in Höhe von 10% in der Rechnung enthalten.

Rauchen: Das Rauchen ist auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Räumen wie u.a. in Cafés, Bars, Restaurants, Einkaufszentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, Flughäfen, auf Kinderspielplätzen, auf Autobahn-Raststätten, in allen Parks und im Umkreis von 50 Metern um Schulen herum verboten.

Klima

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